HRVATSKA TURISTIČKA ZAJEDNICA - GLAVNI URED

Werbung
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS - ZENTRALBÜRO, Iblerov trg 10/IV, 10000 Zagreb,
veröffentlicht einen
EINLADUNG zur Anmeldung von Werbe-/Verkaufsschienen der Reiseveranstalter, die
für Kroatien Programme für organisierte touristische Ankünfte im Flugverkehr in der
Vor- und Nachsaison 2011 haben, in welchen die Kroatische Zentrale für Tourismus
mit einem System touristischer Gemeinschaften für den kroatischen Tourismus
Werbung machen will (MODELL VI)
Artikel 1
Die Kroatische Zentrale für Tourismus (nachfolgend: HTZ) wird im Jahr 2011, zusammen mit
einem System touristischer Gemeinschaften, gemeinsame Werbung des kroatischen Tourismus
auf allen Märkten durch Werbe-/Verkaufskanäle ausländischer und inländischer Reiseveranstalter
und/oder Reisebüros
(nachfolgend: Reiseveranstalter), welche touristische Programme im
Flugverkehr in der Vor- und Nachsaison haben, durchführen.
Artikel 2
Die Werbung schließt folgendes ein:
 Werbung in Druckmedien und/oder Internetbroschüren, Katalogen, Programmen des
Reiseveranstalters,
 Werbung an den Internetseiten des Reiseveranstalters.
Artikel 3
Die touristische Gemeinschaft der Gesellschaft oder die Stadt Zagreb mit dem System touristischer
Gemeinschaften einzelner Gemeinden, Städte und Ortschaften in der Gespanschaft und der Stadt
Zagreb, sowie anderen Subjekten, Trägern des touristischen Angebots/Produkts (nachfolgend:
TZŽ), führt die Abstimmung der Werbevorschläge in Werbe-/Verkaufsschienen des
Reiseveranstalters.
Artikel 4
Auf Grund des veröffentlichten Aufrufs und der Absprachen in der Gespanschaft legt die TZŽ der
HTZ für die Werbung in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters die folgende Kandidatur
vor.
Artikel 5
Träger der Werbung in den Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters ist die TZŽ.
Die TZŽ legt der HTZ für die Werbung in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters eine
Kandidatur in Einklang mit dem Artikel 3 dieses Aufrufs vor.
Einen Werbevorschlag in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters aus dem Artikel 3 dieses
Aufrufs übergibt die TZŽ der HTZ auf den, dafür vorgesehenen Formular, welcher einen festen
Bestandteil dieses Aufrufs ausmacht.
Artikel 6
Die Werbung für HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen ausländischer Reiseveranstalter kann direkt mit
HTZ realisiert werden oder durch Vermittlung eines inländischen Reiseveranstalters.
1
Sollte sich die TZŽ der HTZ einen Werbe-/Verkaufskanal für Werbeaktionen eines
ausländischen Reiseveranstalters über einen inländischen Reiseveranstalter kandidieren,
werden die Rechte und Pflichten zwischen dem inländischen und dem ausländischen
Reiseveranstalter vertraglich geregelt werden.
Artikel 7
Die Rechte, Pflichten und Werbeinhalte der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen
Reiseveranstalters werden vertraglich zwischen der HTZ und TZŽ geregelt.
des
Artikel 8
Für die Werbung nach dem Modell VI, bestimmt HTZ für das Jahr 2011 einen
Gesamtwert von 5.000.000,00 HRK (fünf Million Kuna).
Artikel 9
Im Werbemodell VI werden die HTZ und TZŽ zu 50% der Geldmittel teilnehmen. Das
bezieht sich auf den dafür abgestimmten Vorschlag des Inserierens aus den Artikeln 5
und 10 dieses Aufrufs.
Die Höhe der Geldmittel für die Werbung der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen wird nach
der Wichtigkeit eines einzelnen Reiseveranstalters für den kroatischen Tourismus mit
einem organisierten Flugtransport in der Vor- und Nachsaison 2011 festgelegt.
Ein Anrecht auf Werbung der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters werden
haben:
1) Programme der Reiseveranstalters per Flugverkehr in der Zeit vom 1. Januar bis zum
11. Juni und vom 10. September bis zum 30. November 2011, wenn der
Reiseveranstalter mindestens 22 Rotationen kontinuierlich im Laufe des Jahres realisiert,
mit einem abwechselnden Aufenthalt von Gästen, die sich mindestens alle 7 Tage
abwechseln und in registrierten Unterkunftsobjekten wohnen. Wenn sich Gäste alle 7 Tage
abwechseln, dann muss der Reiseveranstalter kontinuierlich mindestens 15 Rotationen
realisieren.
2) Programme des Reiseveranstalters per Flugverkehr in der Zeit von dem 1. Januar bis zu
dem 11. Juni und von dem 10. September bis zudem 30. November 2011, wenn der
Reiseveranstalter keine 22 Rotationen kontinuierlich im Laufe des Jahres realisiert, wobei er
aber mindestens 12 Rotationen in der angegebenen Zeitspanne realisiert. Wenn sich Gäste
alle 7 Tage abwechseln, dann muss der Reiseveranstalter kontinuierlich mindestens 8
Rotationen realisieren.
Artikel 10
Der Reiseveranstalter wird nach Ende des Inserierens neben der kompletten und
ordnungsgemäßen Dokumentation der HTZ und der TZŽ die Kostenabrechnung zustellen, mit
aufgelisteten Kosten für das durchgeführte Inserieren in Einklang mit dem Artikel 8 und 9 dieses
Aufrufs. Nachdem die HTZ und die TZŽ ihr Einvernehmen mit der Abrechnung bestätigt haben,
wird der Reiseveranstalter eine Rechnung ausstellen und an die HTZ und die TZŽ adressieren.
Artikel 11
Realisator des Werbevertrags ist der Reiseveranstalter. HTZ wird die Umsetzung der Werbung
kontrollieren und kann vom Vertragsrealisator alle nötigen Dokumente ersuchen.
Die HTZ kann die Auszahlung der Geldmittel für die Werbung verweigern oder die Rückzahlung der
ausgezahlten Geldmittel für die Werbung anfordern, wenn festgestellt sein sollte, dass der
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Kandidatur der Werbekampagne oder der Endabrechnung keine glaubwürdige Dokumentation
beigelegt wurde.
Artikel 12
Die Geldmittel laut Werbevertrag in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters wird die HTZ
unmittelbar an den Reiseveranstalter bezahlen, und zwar auf Grund der ausgestellten Rechnung
mit beigelegten und ordnungsgemäßen Dokumenten.
Als vollkommene und ordnungsgemäße Dokumente wird folgendes erachtet:







Ein unterzeichneter Vertrag, dessen obligatorischer Bestandteil der Werbevorschlag ist,
zusammen mit einer Werbespezifikation nach Werbe-/Verkaufsschienen und Terminen,
sowie einer Spezifikation des Gesamtbetrags für die Werbung,
Vertrag des Reiseveranstalters den Fluggesellschaften,
Flugliste (flightlist), verifiziert von einem Flughafen in Kroatien,
Tagesbericht (daily report) über die realisierten Flüge in den Landeflughaben in
Kroatien,
Erklärung über die beglichenen Pflichten und Kosten für die zugeführten Touristen 2011
auf dem dafür vorgesehenen Formular IPO/11, welcher feste Bestandteil dieses Aufrufs
ist. (Beilage 6)
Originalexemplare
der
veröffentlichten
Werbungen
in
gedruckten
oder
Internetbroschüren, Katalogen, Programmen und Magazinen der Fluggesellschaften in
Einklang mit dem Werbevorschlag,
PC-Ausdruck für die im Internet veröffentlichten Werbungen laut Werbevorschlag.
Artikel 13
Für die Werbung kann in zwei Raten bezahlt werden, nach Ende der Werbezeit und laut
eingegangenen Dokumenten aus dem Artikel 12 dieses Aufrufs. Die HTZ wird die Zahlungspflicht
der ausgestellten Rechnungen laut Werbevertrag nicht übernehmen, wenn diese Rechnungen nicht
in Einklang mit dem Artikel 12 dieses Aufrufs sind.
Artikel 14
Alle Rechnungen für die Werbung im Jahr 2011 müssen im Hauptbüro der HTZ bis zum 15.
Dezember 2011 eingehen, damit sie im Abrechnungszeitraum 2011 bezahlt werden können.
Sollte eine Rechnung nach dem 15. Dezember 2011 eingehen, wird diese Rechnung nicht bezahlt
und an den Realisator zurück geschickt.
Artikel 15
Das Recht auf Geldmittel laut diesem Aufruf schließt nicht das Recht auf Geldmittel für
die Werbung für die HTZ in Werbekampagnen nach den Modellen III und IV aus.
Am Aufruf für das Kandidieren von Plänen für die Werbung des kroatischen Tourismus in Werbe/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters, die die HTZ im Jahr 2011 realisiert, können keine
Reiseveranstalter teil nehmen, die den touristischen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben oder
andere finanzielle Schulden gegenüber der HTZ haben, genauso wie Reiseveranstalter, die ihren
finanziellen Verpflichtungen aus der Zusammenarbeit mit kroatischen natürlichen und juristischen
Personen nicht nachgekommen sind.
Artikel 16
Die Anmeldefrist dauert ab dem Tag der Ausschreibung bis einschließlich 21. Dezember 2010.
Sollten die verfügbaren Geldmittel aufgrund eingereichter Kandidaturen nicht komplett
ausgeschöpft werden, verlängert sich die Zeitdauer des Aufrufs bis zum 21. Januar 2011.
3
Die Kandidaturen werden nach der Reihenfolge festgesetzt, wie sie in die HTZ eingegangen sind
und können bis zu den insgesamt verfügbaren Geldmitteln für das Modell VI bewilligt werden, mit
möglicher Neuaufteilung zwischen den einzelnen Werbemodellen, an welchen die HTZ im Jahr
2011 teil nimmt.
Über die Auswahl der Webe-/Verkaufskanäle von Reiseveranstaltern, in welchen die HTZ für den
kroatischen Tourismus im Jahr 2011 Werbung machen will, wird der von dem Tourismusrat der
HTZ bestellte Ausschuss entscheiden.
Artikel 17
Die Anmeldung für die Werbung der Kroatischen Zentrale für Tourismus mit einem
System
touristischer
Gemeinschaften
in
Werbe-/Verkaufsschienen
der
Reiseveranstalter, die für Kroatien organisierte Programme für touristische Ankünfte
per Flugverkehr in der Vor- und Nachsaison 2011 haben, muss beinhalten:
1) Ausgefülltes Anmeldeformular UP-M-VI/11, (Beilage 1)
2) Ausgefülltes Formular - Erklärung über die geplante Touristenzahl IBP-M-VI/11,
(Beilage 2)
3) Vorschlag des Inserierens in Werbe-/Verkaufsschienen auf dem Formular PKO/11,
(Beilage 3)
4) Erklärung der TZŽ über die Teilnahme und Höhe der Geldmittel für die Werbung
als fester Bestandteil dieses Aufrufs, (Beilage 4)
5) Erklärung des Reiseveranstalters über die Begleichung aller Schulden auf dem
dafür vorgeschriebenen Formular OID/11, welches einen festen Bestandteil dieses
Aufrufs (Beilage 5) darstellt,
6) Vertrag des Reiseveranstalters den Fluggesellschaften,
Die Kandidaturen der TZŽ, deren Anmeldungen keine komplette geforderte Dokumentation
beinhalten, welche im Artikel 17 dieses Aufrufs genannt ist, werden nicht in Betracht gezogen.
Artikel 18
Die Anmeldung muss in schriftlicher Form an die folgende Adresse zugestellt werden:
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Hauptbüro
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
mit der Anmerkung „Kandidatur für das Modell VI“
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Beilage 1:
FORMULAR UP-M-VI/11
DAS ANMELDEFORMULAR FÜR DIE WERBUNG DER KROATISCHEN ZENTRALE FÜR TOURISMUS
MIT EINEM SYSTEM TOURISTISCHER GEMEINSCHAFTEN IN WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN DER
REISEVERANSTALTER, DIE FÜR KROATIEN ORGANISIERTE PROGRAMME FÜR TOURISTISCHE
ANKÜNFTE PER FLUGVERKEHR IN DER VOR- UND NACHSAISON 2011 HABEN, MUSS
BEINHALTEN: - MODELL VI
Pos.
Nr.
I.
II.
III.
IV.
V.
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN IN DER WERBUNGSAKTION IN WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN
DES REISEVERANSTALTERS
ANGABEN ÜBER DEN REISEVERANSTALTER
Name
Adresse
Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags
Telefon- und Faxnummer
E-Mail Adresse
Bankname
Bankadresse
Girokonto Nummer
IBAN
ANGABEN ÜBER DAS GEPLANTE PROGRAMM
Geplante Touristenzahl in der Vor- und Nachsaison in
Kroatien im Jahr 2011
Die Länge der Aufenthaltszeiträume der Gäste (7
oder 10 Tage)
Flughäfen für den Abflug und das Landen
(Relationen)
Anzahl der Rotationen für jede Relation
Anzahl der gepachteten Betten in Hotels
Anzahl der gepachteten Betten in anderen
Unterkunftsobjekten
ANGABEN DER TOURISTISCHEN GEMEINSCHAFT, DIE AN DER WERBUNGSAKTION TEIL
NEHMEN
Name und Adresse
Geldmittel als Förderung für das Zusammenschließen
ANGABEN ÜBER DEN AUSLÄNDISCHEN PARTNER, IN DESSEN NAME SICH DER INLÄNDISCHE
REISEVERANSTALTER/REISEBÜRO KANDIDIERT
Name
Adresse
Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags
Telefon- und Faxnummer
E-Mail Adresse
Bankname
Bankadresse
Girokonto Nummer
IBAN
ANGABEN ÜBER DEN WERBEVORSCHLAG
Gesamtwert in Kuna
- Werbung in Druckmedien und/oder
Internetbroschüren, Katalogen, Programmen des
Reiseveranstalters
- Werbung an den Internetseiten des
Reiseveranstalters.
ANMERKUNG:
Angaben unter II: - Liste der Abflug- und Landeflughäfen (Relationen) und Zahl der Rotationen für jede
Relation im Jahr 2011. Diese Liste kann die Fluggesellschaft auch einzeln als separate Beilage beigeben.
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Beilage 2:
IBP-M-VI/11
_________________________
(Antragsteller - Reiseveranstalter)
_________________________
(Adresse)
_________________________
(Firmennummer)
_________________________
(persönliche Identifikationsnummer - OIB)
_________________________
(Ort und Datum)
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
ERKLÄRUNG
Hiermit
erklärt
__________________________________________________________________
(nachfolgend: Antragsteller - Reiseveranstalter),
dass er im Jahr 2011 in der Vorsaison (1. Januar bis 11. Juni) und der Nachsaison (10. September bis 30.
November) nach Kroatien insgesamt ____________ Touristen organisiert per Flugverkehr zuführen will.
Stempel
Antragsteller
________________________________
Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten
Person
6
Beilage 3:
PKO/11
VORSCHLAG DER WERBE-/VERKAUFSKANÄLE FUR DIE WERBUNG DES KROATISCHEN TOURISMUS IM
JAHR 2011
Reiseveranstalter ___________________________________________________
WERBE-/VERKAUFSKANAL
Gedruckte oder Internetwerbebroschüre
Gedruckter Katalog/Magazin
Gedruckter Programm
Internetseite
INGESAMT
GEPLANTER BETRAG IN KUKNA
7
Beilage 4:
INO/11
______________________________
(Antragsteller - TZŽ)
______________________________
(Adresse)
______________________________
(Firmennummer)
______________________________
(persönliche Identifikationsnummer - OIB)
______________________________
(Ort und Datum)
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
ERKLÄRUNG
Hiermit erklärt __________________________________________________________________
(nachfolgend: Antragsteller - TZŽ),
dass er sich zusammen mit dem System touristischer Gemeinschaften, sowie den wirtschaftlichen und
anderen Subjekten als Träger des touristischen Angebots bei der Werbung der HTZ nach dem Modell VI. im
Jahr 2011 mit einem Betrag von __________________ beteiligen will.
Stempel
Antragsteller
Vor-
befugten Person
8
und
________________________________
Nachname sowie Unterschrift der
Beilage 5:
OID/11
…………………………………
(Antragsteller)
…………………………………
(Adresse)
…………………………………
(Firmennummer)
………………………………..
(persönliche Identifikationsnummer - OIB)
…………………………………
(Ort und Datum)
KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS
Iblerov trg 10/IV
10000 Zagreb
ERKLÄRUNG ÜBER
Hiermit
erklärt
Antragsteller)
DIE BEGLICHENEN SCHULDEN
………………………………………..………………………………………………………………
(nachfolgend:
unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Kroatischen Zentrale für
Tourismus,
keine unausgeglichenen Pflichten für die Aufenthaltstaxen, die touristischen Mitgliederbeiträge und andere
Finanzschulden gegenüber der HTZ zu haben, genauso wie keine anderen Pflichten aus der
Geschäftstätigkeit mit kroatischen juristischen und natürlichen Personen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen.
Stempel
………………………………………………
(für juristische Personen)
Antragsteller
………………………………………………
Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person
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Beilage 6:
IPO/11
____________________________________________________________________
(Genauer Name und Adresse des Reiseveranstalters)
ERKLÄRUNG ÜBER DIE BEGLEICHUNG DER PFLICHTEN FÜR ZUGEFÜHRTE TOURISTEN IM JAHR
2011
mit welcher wir unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit bestätigen, dass wir für die unten
genannte Gruppe, welche in der Vor- und Nachsaison nach Kroatien per organisierten Flugverkehr
gekommen ist, alle Pflichten gegenüber natürlichen und rechtlichen Personen beglichen haben.
TOURISTENLISTE
Pos.
Nr.
Vor- und Nachname des Touristen
Pos.
Nr.
Vor- und Nachname des
Touristen
Stempel
___________________________________________
Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person des
Reiseveranstalters
ANMERKUNG: bei einer größeren Anzahl an Reisenden kann neben dem unterzeichneten und mit einem
Firmenstempel versehenen Formular IPO/11 auch ein elektronischer Ausdruck der Touristenliste
beigelegt werden (Rooming-Liste, bestätigt vom Unterkunftsobjekt). Dieser Ausdruck muss auch mit
einem Stempel versehen und von einer befugten Person des Reiseveranstalters unterschrieben sein.
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