KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS - ZENTRALBÜRO, Iblerov trg 10/IV, 10000 Zagreb, veröffentlicht einen EINLADUNG zur Anmeldung von Werbe-/Verkaufsschienen der Reiseveranstalter, die für Kroatien Programme für organisierte touristische Ankünfte im Flugverkehr in der Vor- und Nachsaison 2011 haben, in welchen die Kroatische Zentrale für Tourismus mit einem System touristischer Gemeinschaften für den kroatischen Tourismus Werbung machen will (MODELL VI) Artikel 1 Die Kroatische Zentrale für Tourismus (nachfolgend: HTZ) wird im Jahr 2011, zusammen mit einem System touristischer Gemeinschaften, gemeinsame Werbung des kroatischen Tourismus auf allen Märkten durch Werbe-/Verkaufskanäle ausländischer und inländischer Reiseveranstalter und/oder Reisebüros (nachfolgend: Reiseveranstalter), welche touristische Programme im Flugverkehr in der Vor- und Nachsaison haben, durchführen. Artikel 2 Die Werbung schließt folgendes ein: Werbung in Druckmedien und/oder Internetbroschüren, Katalogen, Programmen des Reiseveranstalters, Werbung an den Internetseiten des Reiseveranstalters. Artikel 3 Die touristische Gemeinschaft der Gesellschaft oder die Stadt Zagreb mit dem System touristischer Gemeinschaften einzelner Gemeinden, Städte und Ortschaften in der Gespanschaft und der Stadt Zagreb, sowie anderen Subjekten, Trägern des touristischen Angebots/Produkts (nachfolgend: TZŽ), führt die Abstimmung der Werbevorschläge in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters. Artikel 4 Auf Grund des veröffentlichten Aufrufs und der Absprachen in der Gespanschaft legt die TZŽ der HTZ für die Werbung in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters die folgende Kandidatur vor. Artikel 5 Träger der Werbung in den Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters ist die TZŽ. Die TZŽ legt der HTZ für die Werbung in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters eine Kandidatur in Einklang mit dem Artikel 3 dieses Aufrufs vor. Einen Werbevorschlag in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters aus dem Artikel 3 dieses Aufrufs übergibt die TZŽ der HTZ auf den, dafür vorgesehenen Formular, welcher einen festen Bestandteil dieses Aufrufs ausmacht. Artikel 6 Die Werbung für HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen ausländischer Reiseveranstalter kann direkt mit HTZ realisiert werden oder durch Vermittlung eines inländischen Reiseveranstalters. 1 Sollte sich die TZŽ der HTZ einen Werbe-/Verkaufskanal für Werbeaktionen eines ausländischen Reiseveranstalters über einen inländischen Reiseveranstalter kandidieren, werden die Rechte und Pflichten zwischen dem inländischen und dem ausländischen Reiseveranstalter vertraglich geregelt werden. Artikel 7 Die Rechte, Pflichten und Werbeinhalte der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen Reiseveranstalters werden vertraglich zwischen der HTZ und TZŽ geregelt. des Artikel 8 Für die Werbung nach dem Modell VI, bestimmt HTZ für das Jahr 2011 einen Gesamtwert von 5.000.000,00 HRK (fünf Million Kuna). Artikel 9 Im Werbemodell VI werden die HTZ und TZŽ zu 50% der Geldmittel teilnehmen. Das bezieht sich auf den dafür abgestimmten Vorschlag des Inserierens aus den Artikeln 5 und 10 dieses Aufrufs. Die Höhe der Geldmittel für die Werbung der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen wird nach der Wichtigkeit eines einzelnen Reiseveranstalters für den kroatischen Tourismus mit einem organisierten Flugtransport in der Vor- und Nachsaison 2011 festgelegt. Ein Anrecht auf Werbung der HTZ in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters werden haben: 1) Programme der Reiseveranstalters per Flugverkehr in der Zeit vom 1. Januar bis zum 11. Juni und vom 10. September bis zum 30. November 2011, wenn der Reiseveranstalter mindestens 22 Rotationen kontinuierlich im Laufe des Jahres realisiert, mit einem abwechselnden Aufenthalt von Gästen, die sich mindestens alle 7 Tage abwechseln und in registrierten Unterkunftsobjekten wohnen. Wenn sich Gäste alle 7 Tage abwechseln, dann muss der Reiseveranstalter kontinuierlich mindestens 15 Rotationen realisieren. 2) Programme des Reiseveranstalters per Flugverkehr in der Zeit von dem 1. Januar bis zu dem 11. Juni und von dem 10. September bis zudem 30. November 2011, wenn der Reiseveranstalter keine 22 Rotationen kontinuierlich im Laufe des Jahres realisiert, wobei er aber mindestens 12 Rotationen in der angegebenen Zeitspanne realisiert. Wenn sich Gäste alle 7 Tage abwechseln, dann muss der Reiseveranstalter kontinuierlich mindestens 8 Rotationen realisieren. Artikel 10 Der Reiseveranstalter wird nach Ende des Inserierens neben der kompletten und ordnungsgemäßen Dokumentation der HTZ und der TZŽ die Kostenabrechnung zustellen, mit aufgelisteten Kosten für das durchgeführte Inserieren in Einklang mit dem Artikel 8 und 9 dieses Aufrufs. Nachdem die HTZ und die TZŽ ihr Einvernehmen mit der Abrechnung bestätigt haben, wird der Reiseveranstalter eine Rechnung ausstellen und an die HTZ und die TZŽ adressieren. Artikel 11 Realisator des Werbevertrags ist der Reiseveranstalter. HTZ wird die Umsetzung der Werbung kontrollieren und kann vom Vertragsrealisator alle nötigen Dokumente ersuchen. Die HTZ kann die Auszahlung der Geldmittel für die Werbung verweigern oder die Rückzahlung der ausgezahlten Geldmittel für die Werbung anfordern, wenn festgestellt sein sollte, dass der 2 Kandidatur der Werbekampagne oder der Endabrechnung keine glaubwürdige Dokumentation beigelegt wurde. Artikel 12 Die Geldmittel laut Werbevertrag in Werbe-/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters wird die HTZ unmittelbar an den Reiseveranstalter bezahlen, und zwar auf Grund der ausgestellten Rechnung mit beigelegten und ordnungsgemäßen Dokumenten. Als vollkommene und ordnungsgemäße Dokumente wird folgendes erachtet: Ein unterzeichneter Vertrag, dessen obligatorischer Bestandteil der Werbevorschlag ist, zusammen mit einer Werbespezifikation nach Werbe-/Verkaufsschienen und Terminen, sowie einer Spezifikation des Gesamtbetrags für die Werbung, Vertrag des Reiseveranstalters den Fluggesellschaften, Flugliste (flightlist), verifiziert von einem Flughafen in Kroatien, Tagesbericht (daily report) über die realisierten Flüge in den Landeflughaben in Kroatien, Erklärung über die beglichenen Pflichten und Kosten für die zugeführten Touristen 2011 auf dem dafür vorgesehenen Formular IPO/11, welcher feste Bestandteil dieses Aufrufs ist. (Beilage 6) Originalexemplare der veröffentlichten Werbungen in gedruckten oder Internetbroschüren, Katalogen, Programmen und Magazinen der Fluggesellschaften in Einklang mit dem Werbevorschlag, PC-Ausdruck für die im Internet veröffentlichten Werbungen laut Werbevorschlag. Artikel 13 Für die Werbung kann in zwei Raten bezahlt werden, nach Ende der Werbezeit und laut eingegangenen Dokumenten aus dem Artikel 12 dieses Aufrufs. Die HTZ wird die Zahlungspflicht der ausgestellten Rechnungen laut Werbevertrag nicht übernehmen, wenn diese Rechnungen nicht in Einklang mit dem Artikel 12 dieses Aufrufs sind. Artikel 14 Alle Rechnungen für die Werbung im Jahr 2011 müssen im Hauptbüro der HTZ bis zum 15. Dezember 2011 eingehen, damit sie im Abrechnungszeitraum 2011 bezahlt werden können. Sollte eine Rechnung nach dem 15. Dezember 2011 eingehen, wird diese Rechnung nicht bezahlt und an den Realisator zurück geschickt. Artikel 15 Das Recht auf Geldmittel laut diesem Aufruf schließt nicht das Recht auf Geldmittel für die Werbung für die HTZ in Werbekampagnen nach den Modellen III und IV aus. Am Aufruf für das Kandidieren von Plänen für die Werbung des kroatischen Tourismus in Werbe/Verkaufsschienen des Reiseveranstalters, die die HTZ im Jahr 2011 realisiert, können keine Reiseveranstalter teil nehmen, die den touristischen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben oder andere finanzielle Schulden gegenüber der HTZ haben, genauso wie Reiseveranstalter, die ihren finanziellen Verpflichtungen aus der Zusammenarbeit mit kroatischen natürlichen und juristischen Personen nicht nachgekommen sind. Artikel 16 Die Anmeldefrist dauert ab dem Tag der Ausschreibung bis einschließlich 21. Dezember 2010. Sollten die verfügbaren Geldmittel aufgrund eingereichter Kandidaturen nicht komplett ausgeschöpft werden, verlängert sich die Zeitdauer des Aufrufs bis zum 21. Januar 2011. 3 Die Kandidaturen werden nach der Reihenfolge festgesetzt, wie sie in die HTZ eingegangen sind und können bis zu den insgesamt verfügbaren Geldmitteln für das Modell VI bewilligt werden, mit möglicher Neuaufteilung zwischen den einzelnen Werbemodellen, an welchen die HTZ im Jahr 2011 teil nimmt. Über die Auswahl der Webe-/Verkaufskanäle von Reiseveranstaltern, in welchen die HTZ für den kroatischen Tourismus im Jahr 2011 Werbung machen will, wird der von dem Tourismusrat der HTZ bestellte Ausschuss entscheiden. Artikel 17 Die Anmeldung für die Werbung der Kroatischen Zentrale für Tourismus mit einem System touristischer Gemeinschaften in Werbe-/Verkaufsschienen der Reiseveranstalter, die für Kroatien organisierte Programme für touristische Ankünfte per Flugverkehr in der Vor- und Nachsaison 2011 haben, muss beinhalten: 1) Ausgefülltes Anmeldeformular UP-M-VI/11, (Beilage 1) 2) Ausgefülltes Formular - Erklärung über die geplante Touristenzahl IBP-M-VI/11, (Beilage 2) 3) Vorschlag des Inserierens in Werbe-/Verkaufsschienen auf dem Formular PKO/11, (Beilage 3) 4) Erklärung der TZŽ über die Teilnahme und Höhe der Geldmittel für die Werbung als fester Bestandteil dieses Aufrufs, (Beilage 4) 5) Erklärung des Reiseveranstalters über die Begleichung aller Schulden auf dem dafür vorgeschriebenen Formular OID/11, welches einen festen Bestandteil dieses Aufrufs (Beilage 5) darstellt, 6) Vertrag des Reiseveranstalters den Fluggesellschaften, Die Kandidaturen der TZŽ, deren Anmeldungen keine komplette geforderte Dokumentation beinhalten, welche im Artikel 17 dieses Aufrufs genannt ist, werden nicht in Betracht gezogen. Artikel 18 Die Anmeldung muss in schriftlicher Form an die folgende Adresse zugestellt werden: KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Hauptbüro Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb mit der Anmerkung „Kandidatur für das Modell VI“ 4 Beilage 1: FORMULAR UP-M-VI/11 DAS ANMELDEFORMULAR FÜR DIE WERBUNG DER KROATISCHEN ZENTRALE FÜR TOURISMUS MIT EINEM SYSTEM TOURISTISCHER GEMEINSCHAFTEN IN WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN DER REISEVERANSTALTER, DIE FÜR KROATIEN ORGANISIERTE PROGRAMME FÜR TOURISTISCHE ANKÜNFTE PER FLUGVERKEHR IN DER VOR- UND NACHSAISON 2011 HABEN, MUSS BEINHALTEN: - MODELL VI Pos. Nr. I. II. III. IV. V. ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN IN DER WERBUNGSAKTION IN WERBE-/VERKAUFSSCHIENEN DES REISEVERANSTALTERS ANGABEN ÜBER DEN REISEVERANSTALTER Name Adresse Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags Telefon- und Faxnummer E-Mail Adresse Bankname Bankadresse Girokonto Nummer IBAN ANGABEN ÜBER DAS GEPLANTE PROGRAMM Geplante Touristenzahl in der Vor- und Nachsaison in Kroatien im Jahr 2011 Die Länge der Aufenthaltszeiträume der Gäste (7 oder 10 Tage) Flughäfen für den Abflug und das Landen (Relationen) Anzahl der Rotationen für jede Relation Anzahl der gepachteten Betten in Hotels Anzahl der gepachteten Betten in anderen Unterkunftsobjekten ANGABEN DER TOURISTISCHEN GEMEINSCHAFT, DIE AN DER WERBUNGSAKTION TEIL NEHMEN Name und Adresse Geldmittel als Förderung für das Zusammenschließen ANGABEN ÜBER DEN AUSLÄNDISCHEN PARTNER, IN DESSEN NAME SICH DER INLÄNDISCHE REISEVERANSTALTER/REISEBÜRO KANDIDIERT Name Adresse Person, ermächtigt zum Unterzeichnen des Vertrags Telefon- und Faxnummer E-Mail Adresse Bankname Bankadresse Girokonto Nummer IBAN ANGABEN ÜBER DEN WERBEVORSCHLAG Gesamtwert in Kuna - Werbung in Druckmedien und/oder Internetbroschüren, Katalogen, Programmen des Reiseveranstalters - Werbung an den Internetseiten des Reiseveranstalters. ANMERKUNG: Angaben unter II: - Liste der Abflug- und Landeflughäfen (Relationen) und Zahl der Rotationen für jede Relation im Jahr 2011. Diese Liste kann die Fluggesellschaft auch einzeln als separate Beilage beigeben. 5 Beilage 2: IBP-M-VI/11 _________________________ (Antragsteller - Reiseveranstalter) _________________________ (Adresse) _________________________ (Firmennummer) _________________________ (persönliche Identifikationsnummer - OIB) _________________________ (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG Hiermit erklärt __________________________________________________________________ (nachfolgend: Antragsteller - Reiseveranstalter), dass er im Jahr 2011 in der Vorsaison (1. Januar bis 11. Juni) und der Nachsaison (10. September bis 30. November) nach Kroatien insgesamt ____________ Touristen organisiert per Flugverkehr zuführen will. Stempel Antragsteller ________________________________ Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person 6 Beilage 3: PKO/11 VORSCHLAG DER WERBE-/VERKAUFSKANÄLE FUR DIE WERBUNG DES KROATISCHEN TOURISMUS IM JAHR 2011 Reiseveranstalter ___________________________________________________ WERBE-/VERKAUFSKANAL Gedruckte oder Internetwerbebroschüre Gedruckter Katalog/Magazin Gedruckter Programm Internetseite INGESAMT GEPLANTER BETRAG IN KUKNA 7 Beilage 4: INO/11 ______________________________ (Antragsteller - TZŽ) ______________________________ (Adresse) ______________________________ (Firmennummer) ______________________________ (persönliche Identifikationsnummer - OIB) ______________________________ (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG Hiermit erklärt __________________________________________________________________ (nachfolgend: Antragsteller - TZŽ), dass er sich zusammen mit dem System touristischer Gemeinschaften, sowie den wirtschaftlichen und anderen Subjekten als Träger des touristischen Angebots bei der Werbung der HTZ nach dem Modell VI. im Jahr 2011 mit einem Betrag von __________________ beteiligen will. Stempel Antragsteller Vor- befugten Person 8 und ________________________________ Nachname sowie Unterschrift der Beilage 5: OID/11 ………………………………… (Antragsteller) ………………………………… (Adresse) ………………………………… (Firmennummer) ……………………………….. (persönliche Identifikationsnummer - OIB) ………………………………… (Ort und Datum) KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS Iblerov trg 10/IV 10000 Zagreb ERKLÄRUNG ÜBER Hiermit erklärt Antragsteller) DIE BEGLICHENEN SCHULDEN ………………………………………..……………………………………………………………… (nachfolgend: unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Kroatischen Zentrale für Tourismus, keine unausgeglichenen Pflichten für die Aufenthaltstaxen, die touristischen Mitgliederbeiträge und andere Finanzschulden gegenüber der HTZ zu haben, genauso wie keine anderen Pflichten aus der Geschäftstätigkeit mit kroatischen juristischen und natürlichen Personen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen. Stempel ……………………………………………… (für juristische Personen) Antragsteller ……………………………………………… Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person 9 Beilage 6: IPO/11 ____________________________________________________________________ (Genauer Name und Adresse des Reiseveranstalters) ERKLÄRUNG ÜBER DIE BEGLEICHUNG DER PFLICHTEN FÜR ZUGEFÜHRTE TOURISTEN IM JAHR 2011 mit welcher wir unter materieller und strafrechtlicher Verantwortlichkeit bestätigen, dass wir für die unten genannte Gruppe, welche in der Vor- und Nachsaison nach Kroatien per organisierten Flugverkehr gekommen ist, alle Pflichten gegenüber natürlichen und rechtlichen Personen beglichen haben. TOURISTENLISTE Pos. Nr. Vor- und Nachname des Touristen Pos. Nr. Vor- und Nachname des Touristen Stempel ___________________________________________ Vor- und Nachname sowie Unterschrift der befugten Person des Reiseveranstalters ANMERKUNG: bei einer größeren Anzahl an Reisenden kann neben dem unterzeichneten und mit einem Firmenstempel versehenen Formular IPO/11 auch ein elektronischer Ausdruck der Touristenliste beigelegt werden (Rooming-Liste, bestätigt vom Unterkunftsobjekt). Dieser Ausdruck muss auch mit einem Stempel versehen und von einer befugten Person des Reiseveranstalters unterschrieben sein. 10