Eigenschaften von antisozialen Borderline-Patienten und Psychopathen: Konsequenzen für das Gesundheitswesen und das Strafrechtssystem (Robert D. Hare) Hausarbeit Seminar Borderline-Persönlichkeitsstörung (Wutke WS 2005/06) Anna Haupenthal [email protected] Saarbrücken, den 03.02.2006 Inhaltsverzeichnis 1 1. Einleitung 2. Diagnosestellung 2.1. Vom DSM-III zum DSM-III-R 2.2. Das DSM-IV 3. Die „Psychopathy Checklist“ 3.1. Die „Psychopathy Checklist“ und ihre Revision 3.2. Die Screening-Version der „Psychopathy Checklist“ 3.3. Psychopathie und PCL-R bei Kindern 4. Psychopathie: quantitative oder qualitative Kategorie? 5. Psychopathie und das Strafrechtssystem 5.1. Psychopathie und Verbrechen 5.2. Der Psychopath als Raubtier 5.3. Verbrechen im Laufe des Lebens 5.4. Rückfall- und Gewaltrisiko 5.5. Weibliche Straftäter und jugendliche Straftäter 5.6. Sexualstraftäter 5.7. Rückfälle im Anschluss an die Therapie 6. Behandlung von Psychopathen 7. Kognitive Neurowissenschaften und das Strafrechtsystem Anhang Literaturverzeichnis 1. Einleitung 2 Die Psychopathie als formales klinisches Konstrukt entstand im 19. Jahrhundert. Hinweise auf ein solches Krankheitsbild sind jedoch schon in historischen Quellen zu finden. Egozentrik, Impulsivität, Verantwortungslosigkeit, oberflächliche Emotionen, pathologisches Lügen, manipulierendes Verhalten, Fehlen von Mitgefühl sowie von Schuld- und Reuegefühlen und fortdauernde Verletzung sozialer Normen und Erwartungen kennzeichnen das Wesen eines Psychopathen. Obwohl die Psychopathie als eines der am besten validierten klinischen Konstrukte im Bereich der Psychopathologie gelten kann und juristisch von hoher Relevanz ist, ist sie Gegenstand erheblicher wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Diskussionen – nicht zuletzt wegen medienwirksamen Berichten über psychopathische Straftäter. 2. Diagnosestellung der Psychopathie 2.1 Vom DSM-III zum DSM-III-R Die zweite Ausgabe des Diagnostischen und Statistischen Manuals der Psychischen Störungen der American Psychiatric Association (DSM-II, 1968) beschrieb Psychopathen „als gesellschaftlich nicht integrierte, impulsive, nicht zu Schuldgefühlen fähige, selbstsüchtige und gefühllose Individuen, die ihr Verhalten rationalisieren und unfähig sind, aus Erfahrung zu lernen“ (Hare, 1996). Das Fehlen expliziter Kriterien für die Diagnosestellung im DSM-II führte zu Bemühungen von Forschern, Psychopathie auf andere Weise zu operationalisieren. Hare et al. erstellten allgemeine Bewertungsmaßstäbe zur Psychopathie auf der Basis klinischer Schilderungen dieser Störung. Andere Forscher verwendeten aus Selbsteinschätzungsfragebögen zusammengestellte Skalen, wie beispielsweise aus dem „Minnesota Multiphasic Personality Inventory“ (Dahlstrom & Welsch, 1960) und dem „California Psychological Inventory“ (Gough, 1969). Die psychometrischen Eigenschaften der meisten dieser Verfahren waren jedoch unsicher bezüglich ihrer Aussagekraft als Indikator einer Psychopathie. Die daraus resultierenden dürftigen Zusammenhänge, die sich zwischen den unterschiedlichen Verfahren herstellen ließen, verhinderten eine solide Zusammenstellung replizierbarer Forschungsergebnisse. Mit Veröffentlichung des DSM-III im Jahr 1980 wurde eine Liste expliziter Kriterien zur Diagnosestellung einer Psychopathie, nun bezeichnet als Antisoziale Persönlichkeitsstörung, eingeführt. Einerseits verbesserte sich dadurch die diagnostische Situation: es entstand eine Kategorie mit guter Reliabilität, andererseits erlitt die Validität Einbußen. Denn die im DSM-III beschriebenen Kriterien beschränkten sich auf die persistierende Verletzung sozialer Normen, wie Lügen, Stehlen, unentschuldigtes 3 Fernbleiben, inkonstantes Arbeitsverhalten. Dieses Muster von Verhaltensindikatoren ist einer Messung leicht zugänglich. Der Verzicht auf die Aufnahme klinischer Eigenschaften – unter anderem wegen der schweren Messbarkeit von Persönlichkeitszügen – begrenzte jedoch die Validität und führte letztlich zu einer Kategorie, die nicht mehr mit dem traditionellen Konzept der Psychopathie in Einklang war und insofern auch nicht mehr geeignet, das zu erfassende Konstrukt adäquat abzubilden. Die Bedeutung dieses Konstruktwandels war nicht bloß akademischer Natur, sondern hatte auch praktische Implikationen. In der forensischen Population war die Diagnosestellung einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung, bezogen auf Therapieprognose, Anpassung an eine Institution und Vorhersagbarkeit des Verhaltens im Anschluss an die Entlassung, weitaus weniger nützlich traditionellerweise in das Konzept der als eine Erfassung der Psychopathie eingeschlossenen Persönlichkeitseigenschaften. 2.2 Das DSM-IV Als Reaktion auf die oben genannten Probleme mit der Diagnosestellung führte die APA 1994 in der Vorbereitungsphase des DSM-IV eine multizentrische Feldstudie durch (Hare, Hart & Harpur, 1991; Widiger & Corbitt, 1993) Diese Feldstudie verglich drei Kriterienaufstellungen: - die DSM-III-Kriterien für eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung - die zehn Eigenschaften umfassende Kriteriensammlung zur Psychopathischen Persönlichkeitsstörung, entnommen der revidierten „Hare Psychopathy Checklist“ (PCL-R, Hare,1991) und einem Entwurf für deren Testversion (PCL-SV, Hart, Cox & Hare, 1995) (vgl. Anhang A) - die ICD-10-Kriterien für die Dissoziale Persönlichkeitsstörung (vgl. Anhang B) Obwohl die meisten Persönlichkeitseigenschaften, die den traditionellen Symptomen der Psychopathie entsprachen Persönlichkeitsstörung) (vgl. zumindest ICD-10, ebenso Modell zuverlässig der waren Psychopathischen wie die stärker verhaltensspezifischen Eigenschaften des DSM-III, wurde auf die Aufnahme dieser in die Liste der Kriterien verzichtet. „Eine Einbeziehung solcher verschiedener Kriterien der Psychopathie hätte die Validität der Diagnose einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung stark verbessert, ohne deren Reliabilität zu opfern “ (Hare, 1996). Einer der Gründe für die Nichtaufnahme bestand darin, dass die Auswertung der Feldstudie ergab, dass deren 4 Einbeziehung keine signifikante Steigerung einer Korrelation mit „externen Überprüfungsfaktoren“ wie Selbsteinschätzungsfragebögen zu Einfühlungsvermögen, Angst und Skrupellosigkeit (machiavellism) ergab. Jedoch sind üblicherweise nur recht schwache Korrelationen zwischen Selbsteinschätzungsfragebögen und klinischen Ratingskalen zur Psychopathie, wie etwa PCL-R (Hare, 1985) zu erwarten. Die Kriterien zur Psychopathischen Persönlichkeitsstörung zeigten dennoch eine stärkere Übereinstimmung mit den durch Kliniker vorgenommenen Einschätzungen als die Kriterien des DSM-III. Andere Aspekte der Validität, etwa Vorhersagbarkeit, wurden im Rahmen der Feldstudie nicht untersucht. Eine weitere Kritik zum Vorgehen der Feldstudie betrifft die Tatsache, dass nicht die Kriterien der DSM-IV für eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung getestet wurden, sondern diejenigen des DSM-III. Die sieben DSM-IV-Kriterien (vgl. Anhang C) wurden zwar aus den zehn DSM-III-R-Kriterien abgeleitet. Da sie aber nicht Gegenstand der Untersuchung waren, weiß man nicht, wie reliabel und valide diese sieben Kriterien sind. Man kann schlussfolgern, dass die DSM-IV-Kriterien weiterhin problematisch bleiben. Das Fehlen des Begriffs der Psychopathie im DSM-III-R und DSM-IV stellt zudem den im Strafvollzug tätigen Kliniker vor ein Problem: In einem Text zum DSM-IV heißt es, dass die Antisoziale Persönlichkeitsstörung „auch als Psychopathie, Soziopathie oder Dissoziale Persönlichkeitsstörung“ bezeichnet wird. Dem forensischen Kliniker wird es damit erleichtert, den Begriff der Psychopathie in seinem Gutachten anzuführen. Die Liste der diagnostischen Kriterien eignet sich wohl, dauerhaft antisoziale Individuen zu identifizieren. Die meisten von ihnen sind aber keine Psychopathen. Weiterhin heißt es zum DSM-IV: „Fehlendes Mitgefühl, übersteigerte Selbsteinschätzung und oberflächlicher Charme sind Eigenschaften, die üblicherweise durch traditionelle Konzepte der Psychopathie erfasst werden. Sie können in Gefängnissen bzw. forensischpsychiatrischen Einrichtungen, wo kriminelle, delinquente oder aggressive Handlungen ganz unspezifisch auftreten, besonders kennzeichnend für eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung sein“ (APA, 1994, 1995, S.731) Aus dieser Behauptung ist ableitbar, dass ein straffälliger oder forensischer Patient, auf den die Kriterien der Antisozialen Persönlichkeitsstörung zutreffen, unter Umständen gleichzeitig einige Persönlichkeitszüge der Psychopathie aufweisen muss, um per Definition an einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung zu leiden. Es gibt für die Kliniker keinerlei Richtlinien oder Hinweise auf Hilfsmittel, ob und wie diese Persönlichkeitszüge 5 zu diagnostizieren sind. So hat das DSM-IV, womöglich nicht intendiert, „zwei unterschiedliche Sammlungen diagnostischer Kriterien für die Antisoziale Persönlichkeitsstörung etabliert: eine für das allgemeine Publikum und eine weitere für das forensische Setting“ (Hare, 1996). Die Diagnose einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung außerhalb des Strafvollzugs gilt möglicherweise nicht mehr bzw. wird aufgehoben innerhalb eines Gefängnisses oder einer forensischen Klinik, sofern betroffene Individuen nicht auch einige der traditionell der Psychopathie zugeschriebenen Eigenschaften besitzen. Die Einschätzung, welche Kriterien herangezogen werden, liegt im Ermessen des einzelnen Klinikers. Dies hat eine gewisse Willkür zur Folge und es ist denkbar, dass zwei Gutachter bei demselben Patienten zu zwei unterschiedlichen Diagnosen gelangen, weil der eine die Notwendigkeit des Vorhandenseins psychopathischer Persönlichkeitszüge voraussetzt (die bei dem Anklagten vielleicht nicht vorhanden sind), der andere aber nicht. Keine der beiden Diagnosestellungen stünde im Widerspruch zu den Richtlinien des DSM-IV. Demnach kann man sagen, „dass das DSM-IV nicht nur mit seiner explizit formulierten Intention, die Antisoziale Persönlichkeitsstörung mit der klinischen Tradition und der ICD-10 in Einklang zu bringen, versagt hat, sondern gleichzeitig auch noch die Probleme zuspitzt, die vorgeblich korrigiert werden sollten“ (Hare, 1996). 3. Die „Psychopathy Checklist“ 3.1. Die „Psychopathy Checklist“ und ihre Revision Hare hat 1980 erstmalig ein Forschungswerkzeug für eine Operationalisierung des Psychopathie-Konstukts beschrieben, das 1985 revidiert und einige Jahre später als HarePCL-R formal veröffentlicht wurde (Hare, 1991). Die PCL-R ist eine aus zwanzig klinischen Kriterien zusammengesetzte Ratingskala (vgl. Anhang D), die anhand eines semistrukturierten Interviews und auf der Basis detaillierter zusätzlicher Informationen aus den Akten ausgefüllt wird. Jedes Item wird gemäß spezifischen Kriterien auf einer Dreipunkteskala gewertet. Der Gesamtwert, der zwischen 0 und 40 rangieren kann, erlaubt eine Einschätzung, inwieweit ein bestimmtes Individuum den Kriterien eines prototypischen Psychopathen entspricht. Die psychometrischen Eigenschaften des PCL-R sind für männliche Straftäter und forensische Patienten gut gesichert. Fulero (1995) bezeichnete die PCL-R als „den aktuellen Stand der Forschung, sowohl klinisch als auch theoretisch“. Zunehmende 6 Hinweise auf die reliable und valide Anwendung des PCL-R auf weibliche Straftäter und psychiatrische Patienten liegen vor (Cooke, 1995; Douglas, Ogloff & Nicholls, 1997). Mit nur geringen Modifikationen erweist sich die PCL-R bei erwachsenen wie bei jugendlichen Straftätern als nützlich. Innere Konsistenz (Alpha-Koeffizient, mittlere Inter-Item-Korrelation) sowie Inter-RaterReliabilität sind hoch. Nachweise für alle Aspekte der Validität liegen vor. Die Mittelwerte im PCL-R liegen in der Population nordamerikanischer männlicher und weiblicher Straftäter zwischen 22 und 24 (Standardabweichung zwischen 6 und 8). Etwas niedriger liegen die Mittelwerte in der forensisch-psychiatrischen Population in Nordamerika bei etwa 20, mit der gleichen Standardabweichung. Unter Forschungsgesichtspunkten ist ein Wert von 30 im Allgemeinen indikativ für eine Psychopathie, obwohl einige Forscher auch gute Ergebnisse mit einem auf 25 reduzierten Cut-off-Wert erzielten. Ein interkultureller Forschungsansatz belegt, dass das Konstrukt der Psychopathie und der PCL-R als dessen operationalisiertes Messinstrument allgemeine Gültigkeit haben (Cooke, 1996, 1998; Cooke & Michie, 1997). Jedoch können die Vergleichswerte zu der nordamerikanischen Population in europäischen Populationen etwas niedriger sein. Eine Analyse der Konstruktvalidität des PCL-R bestätigte eine „bemerkenswerte Kontinuität“ des Ergebnisses in unterschiedlichen Kulturen, so dass sich kein Hinweis darauf fand, „dass der Test in irgendeiner Weise durch Rassenzugehörigkeit oder durch das Vorliegen einer Geisteskrankheit verzerrt wird“ (Cooke et al., 1997). Die hohe innere Konsistenz von PCL und PCL-R weist auf die Erfassung eines eigenständigen Konstrukts hin. Faktorenanalysen bei jeder der beiden Versionen decken allerdings eine stabile, aus zwei Faktoren zusammengesetzte Struktur auf (Hare, Harpur et al., 1990; Harpur, Hare & Hakstion, 1989). Faktor 1 markiert Eigenschaften, die im Zusammenhang mit den affektiv-interpersonellen Eigenschaften der Psychopathie stehen – wie Egozentrizität, manipulierendes Verhalten, Gefühllosigkeit und fehlende Fähigkeit zur Reue. Viele Kliniker erachten diese als die zentralen Bestandteile der Psychopathie. Faktor 2 besteht aus Eigenschaften, die mit einem impulsiven, antisozialen und instabilen Lebenswandel oder sozialer Devianz verbunden sind. Die Interkorrelation beider Faktoren beträgt etwa .5, beide weisen aber unterschiedliche Korrelationen zu externen Variablen auf. Faktor 1 korreliert beispielsweise positiv mit prototypischen Ratings der Narzisstischen und der Histrionischen Persönlichkeitsstörung, 7 mit Selbstbeurteilungsfragebögen zu Narzissmus und Skrupellosigkeit, einem Risiko wiederholter Gewalt und der ungewöhnlichen Verarbeitung affektiven Materials. Die oben genannten Ergebnisse bestätigen auch die Annahme von Otto Kernberg (1970, 1984, 1989), dass Individuen mit einer Antisozialen Persönlichkeit und einer Narzisstischen Persönlichkeit elementare Eigenschaften teilen. Negative Korrelationen finden sich mit Selbstbeurteilungsangaben zu Mitgefühl und Angst. Faktor 2 ist am Persönlichkeitsstörung, stärksten korreliert kriminellen mit und der Diagnose antisozialen einer Antisozialen Verhaltensweisen, Suchtmittelmissbrauch und einigen Selbstbeurteilungskriterien der Psychopathie. Negativ korreliert Faktor 2 mit sozialem Status, Bildung und IQ. Die Faktoren können als zwei Anteile eines übergeordneten Konstrukts, der Psychopathie, betrachtet werden. Die Studie zur Konstruktvalidität liefert Hinweise, dass die Faktor-1-Items das Konstrukt besser abgrenzen und erfassen als die Faktor-2-Items. Erstere sind vor allem bei ausgeprägten Formen des Konstrukts zu finden, Letztere verstärkt bei den leichteren Formen. Trotz signifikanter Korrelation der PCL-R-Werte mir der Diagnose der Antisozialen Persönlichkeitsstörung, ist jener Zusammenhang asymmetrisch. Begründet werden kann dies dadurch, dass in Populationen die Basisrate der Psychopathie (gemessen mit PCL-R) deutlich geringer (15-25%) ist als die Häufigkeit der Antisozialen Persönlichkeitsstörung (50-75%). Wohingegen die meisten psychopathischen Rechtsbrecher und Patienten auch die Kriterien einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung erfüllen, erfüllen die meisten Rechtsbrecher mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung nicht die Kriterien einer Psychopathie. Die antisozialen Verhaltensweisen der Antisozialen Persönlichkeitsstörung sind mit Faktor 2 der Psychopathie (soziales Fehlverhalten) assoziiert, nicht aber notwendigerweise mir den affektiv-interpersonellen Komponenten des Faktors 1 verbunden. Das heißt, die Antisoziale Persönlichkeitsstörung lässt gerade diejenigen Persönlichkeitseigenschaften aus, die sich eignen, zwischen Psychopathie und anderen Kriminellen zu differenzieren. 3.2. Die Screening-Version der „Psychopathy Checklist“ Die vollständige Ausarbeitung einer PCL-R nimmt mehrere Stunden in Anspruch. Daher wurde eine aus zwölf Items bestehende Screenigversion der PCL-R entwickelt (PCL-SV, Hart, Cox & Hare, 1995; Hart, Hare & Forth, 1996). Sie ist der PCL-R konzeptuell und 8 empirisch nahe und kann bei forensischen Populationen ebenso wie als Forschungsinstrument bei zivilen psychiatrischen Patienten eingesetzt werden. Die Screening-Version besitzt dieselbe Faktorenstruktur wie die PCL-R, mit jeweils sechs Items zu affektiv-interpersonellen und zu sozial abweichendem Verhalten bei einer Psychopathie. Der Gesamtwert kann zwischen 0 und 24 liegen, wobei ein Wert von 18 als Cut-off-Wert zu betrachten ist. 3.3 Psychopathie und PCL-R bei Kindern Eine Manifestation der der Psychopathie zugrundeliegenden Persönlichkeitseigenschaften und Verhaltensweisen bereits in der Kindheit ist wahrscheinlich Der Ausdruck „psychopathische Kinder“ wird in der Praxis jedoch vermieden. Dennoch spräche die oben genannte Annahme für ein möglichst frühes Intervenieren. Zusätzlich zu der Frage, ob man die Entwicklung der Störung überhaupt beeinflussen kann, stellt sich das Problem, zwischen heranwachsenden Psychopathen und Kindern mit schweren Störungen im emotionalen Erleben und Verhalten zu unterscheiden (z.B. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung oder Störung des Sozialverhaltens mit oppositionell aufsässigem Verhalten). Frick, O´Brien et al. (1994) entwickelten eine auf Kinder anwendbare Form der PCL-R, die von Lehrern wie Eltern ausgefüllt werden kann. In einer Population von stationär eingewiesenen Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren konnte nahezu die gleiche Zwei-Faktoren-Struktur wie bei Erwachsenen identifiziert werden (Harpur, Hare & Hakstion, 1989). 4. Psychopathie: quantitative oder qualitative Kategorie? Unterscheiden sich Psychopathen von „normalen“ Menschen im Ausmaß der Störung (Quantität), das heißt liegen „Normale“ und Psychopathen auf einem Kontinuum, oder in ihrer Art (Qualität)? Formale diagnostische Systeme wie das DSM-IV gehen von einer kategorialen Sichtweise aus, in dem Sinne, dass ein Individuum entweder eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung hat oder nicht. Hingegen geben viele Forscher einem dimensionalen Konzept der Persönlichkeitsstörungen den Vorzug. Auch die PCL-R ist dimensional konstruiert. Um einer Antwort näher zu kommen, erarbeiteten Harris, Rice und Quinsey (1994) aus umfangreichen Krankenakten PCL-R-Werte von 653 männlichen forensischen Patienten. 9 Mit Hilfe von vier unterschiedlichen Klassifizierungsmethoden gelangten sie zu Ergebnissen, welche die Hypothese einer kategorialen Sicht bestätigten. Jedoch erlaubte ihre Vorgehensweise lediglich zwei Einteilungen der Patienten: entweder sie gehörten zu der Einheit der Psychopath oder nicht. Den Cut-off-Wert wählten die Autoren bei etwa 25. Eine andere Art der Analyse stammt von David Cooke (1994). Er untersuchte zwei unterschiedliche Aufstellungen von PCL-R-Werten, zum einen die von männlichen Rechtsbrechern und zum anderen die von einer Durchschnittspopulation schottischer Strafgefangener. Im Unterschied zu Harris et al. basierten seine PCL-R-Werte auf semistruktuierten Interviews und seine Klassifizierungen erlaubten mehr als zwei Einteilungen von Rechtsbrechern. Seine Analyse ergab drei Untergruppen, von denen die eine eindeutig eine psychopathische Kategorie repräsentierte. Der Cut-off-Wert lag zwischen 28 und 30. Zur Beantwortung der Ausgangsfragestellung ist eine eindeutigere Befundlage und damit weitere Forschung von Nöten. 5. Psychopathie und das Strafrechtssystem Cruze (1976) kritisierte die mangelnde Nützlichkeit der psychiatrischen Diagnose von Strafgefangenen für die Vorhersage weiterer krimineller Handlungen. Zu der Zeit seiner Einschätzung wurde allerdings nahezu 80% aller Verbrecher die Diagnose einer Soziopathie zugeschrieben. Heute bestätigt eine umfangreiche Literatur, dass die Diagnosestellung einer Psychopathie in hohem Maße Vorhersagbarkeit über Therapierbarkeit, das Rezidivrisiko und das Gewaltrisiko ermöglicht. 5.1. Psychopathie und Verbrechen Nicht jeder Psychopath gerät zwangsläufig mit der Justiz in Konflikt. Dennoch kann man eine Tendenz von Psychopathen, Regeln und Erwartungen der Gesellschaft zu verletzen, nicht leugnen. Die von ihnen begangenen Verbrechen reichen von kleinen Diebstählen und Betrügereien bis hin zu kaltblütiger Gewalt (Cornell et al., 1993,1996; Dempster et al., 1996; Serin, 1991). 5.2 Der Psychopath als Raubtier 10 Es ist wahrscheinlich, dass es sich bei der Entstehung und Aufrechterhaltung der Psychopathie um ein Produkt aus komplexen Interaktionen zwischen biologischen Prädispositionen und sozialen Einflüssen handelt (Hare, 1993; Livesley, 1998). Gemäß Hare (1996) sind „Psychopathen…Raubtiere innerhalb der menschlichen Spezies, die Charme, Manipulation, Einschüchterung und Gewalt dazu verwenden, um ihre eigenen selbstsüchtigen Bedürfnisse zu befriedigen. Da ihnen ein ‘Gewissen’ ebenso wie Gefühle für andere fehlen, nehmen sie sich kaltblütig, was sie wollen und benehmen sich so, wie sie es wollen – ohne das leiseste Gefühl von Schuld oder Bedauern“. Obwohl die Prävalenz in der Bevölkerung nur etwa 1% beträgt, sind Psychopathen überproportional verantwortlich für eine Vielzahl von Verbrechen, Gewalt und sozialem Elend. Psychopathen sind in allen Rassen, Kulturen, ethnischen Gruppen und sozioökonomischen Schichten vertreten. In der Regel werden ihre Verhaltenseigenschaften und das Ausmaß, in dem sie diese ausleben, durch gesellschaftliche Normen beeinflusst. Man muss hier unterscheiden zwischen Grenzgesellschaften und hochgradig strukturierten Gesellschaften. In ersteren gelten Psychopathen oft nicht als ungewöhnlich. Gesellschaftlich legitimiert können sie hier die in ihnen angelegten Verhaltensweisen offen demonstrieren. Nicht selten gelingt es Psychopathen, in Gesellschaften, die durch politische, soziale oder ökonomische Instabilität gezeichnet sind, als „Führer“ oder Patrioten in den Vordergrund zu gelangen. In strukturierten Kulturen ist ein derartiges Ausleben ihrer Persönlichkeitszüge durch normative Beschränkungen der Gesellschaft nicht möglich und wird sanktioniert. Dennoch ist auch in diesem Rahmen ihre Neigung zu antisozialen Verhaltensweisen vorhanden und aktiv. Daher kann man erwarten, dass ein signifikanter Anteil derer, die sich hier antisozial und kriminell verhalten, Psychopathen sind. 5.3. Verbrechen im Laufe des Lebens Ein Kriterium gemäß dem DSM-IV ist, dass eine Störung des Sozialverhaltens bereits zur Vollendung des 15. Lebensjahres erkennbar ist. Obwohl Psychopathie teilweise durch antisoziales Verhalten definiert ist, sollte man sie nicht mit kriminellem Verhalten gleichsetzen. Kriminelles Verhalten tritt in der Gesellschaft weitaus häufiger auf als Psychopathie. Nur eine Minderheit aller kriminell Handelnden ist den Psychopathen zuzurechnen. In Abgrenzung zu anderen sich wiederholt kriminell verhaltenden Straftätern, weisen Psychopathen charakteristische „kriminelle Karrieren“ auf. Dies betrifft das Ausmaß, die 11 Art des kriminellen Verhaltens, den Altersverlauf ebenso wie die Motivation und das Muster der kriminellen Handlungen (d.h. die Wahl ihrer Opfer und die Art der Durchführung). Viele Karrierekriminelle, das heißt Individuen, die den Großteil ihrer Jugend und ihres erwachsenen Lebens delinquentes Verhalten zeigen, werden ab dem mittleren Alter weniger antisozial (Blumstein, Cohen et al., 1986; Robin, 1966). Bei der Hälfte der kriminellen Psychopathen, die Hare untersucht hat, ist zwar eine Abnahme der Kriminalität im Alter von 35 bis 40 Jahren zu verzeichnen, doch bei ihnen zeigt sich, anders als bei Nichtpsychopathen, keine Abnahme der Neigung zu gewalttätigem, antisozialem Verhalten (vgl. Harris, Rice & Cormier, 1991). Es stellt sich also die Frage, ob der Rückgang straffälligen Verhaltens mit Wandlungen in ihren zentralen Persönlichkeitszügen einhergeht oder ob sie lediglich neue Methoden erworben haben, um dem Gefängnis fernzubleiben. Kritiker würden übereinstimmen, dass die Persönlichkeitsstruktur von Psychopathen zu stabil sei, um für die im mittleren Alter gelegentlich auftretenden Verhaltensänderungen verantwortlich zu sein (Hare, 1996). Eine an 889 männlichen Rechtsbrechern im Alter von 16 bis 70 Jahren durchgeführte Querschnittsstudie (Psychopathie gemessen mittels PCL-R) ergab, dass die Faktor-2Werte (sozial abweichendes Verhalten) mit zunehmendem Alter deutlich abnahmen, die Faktor-1-Werte (affektiv-interpersonelle Eigenschaften) hingegen stabil blieben (Harpur & Hare, 1994). Damit ist zumindest vorläufig die Hypothese bestätigt, dass die Abnahme der Kriminalität bei Psychopathen nicht notwendig von einer Änderung in den egozentrischen, manipulativen und gefühllosen Eigenschaften begleitet ist. Zur Stützung dieser Annahme bedarf es jedoch noch einer ausstehenden längsschnittlichen Untersuchung. 5.4. Rückfall- und Gewaltrisiko Die Stärke des Konstrukts der Psychopathie für das Strafrechtssystem liegt in dessen prognostischer Validität. In einer Studie an 231 Straftätern, deren PCL-Werte vor ihrer Entlassung auf Bewährung aus einem Staatsgefängnis erfasst wurden, verletzten insgesamt 46,3% die Bewährungsauflagen, wobei die PCL-Werte mit .33 mit dem Entlassungsergebnis (Erfolg vs. Misserfolg) korrelierten (Hart, Knopp & Hare, 1988). Somit lieferten die Werte einen signifikanten Beitrag zur Ergebnisvorhersagbarkeit, „die über den durch die kriminelle Vorgeschichte und demographischen Variablen erhebbaren Prognosen lag“ (Hare, 1996). Zudem führten Hare et al. eine „Überlebensanalyse“ 12 (survival analysis) durch. „Überleben“ wurde operationalisiert als Funktion der Zeit im Anschluss an die Entlassung, in der die Straftäter nicht erneut verhaftet wurden. 25% der Nichtpsychopathen wurden innerhalb von drei Jahren rückfällig, bei den Psychopathen waren es 75%. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Studie von Serin, Peters und Barbaree (1990), die die PCL-R-Werte von 93 Strafgefangenen ermittelten, welche einen befristeten unbegleiteten Haftausgang bekommen hatten. Die Rate an Fehlschlägen lag bei Nichtpsychopathen bei 0%, bei Psychopathen hingegen bei 37,5%. Von den 77 anschließend auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen lag die Rückfallquote bei Nichtpsychopathen bei 7%, Psychopathen kamen auf 33%. „Die prognostische Aussagekraft bezüglich der Psychopathie lag über derjenigen von einer Kombination aus Variablen, die aus der Vorgeschichte der Probanden und demographisch erhoben wurden, sowie über derjenigen von verschiedenen standardisierten Tests zur Risikoabschätzung“ (Hare, 1996). Ein weiterer Beleg für ein höheres Rezidivrisiko bei Psychopathen stammt aus einer Studie von Serin und Amos (1995), die den Lebenslauf von 299 männlichen Rechtsbrechern über einen Zeitraum von acht Jahren nach der Entlassung verfolgten. Auch hier unterschied sich die Rückfälligkeit von Psychopathen (65%) und Nichtpsychopathen (25%) bedeutsam. Bezogen auf Gewaltverbrechen zeichnete sich der Unterschied noch deutlicher ab. Harris, Rice und Quinsey (1993) fanden, dass 31% von 618 aus einem Hochsicherheitstrakt und einem Untersuchungsgefängnis entlassenen Rechtsbrechern rückfällig wurden. Zwölf Variablen wurden einer Regressionsanalyse unterzogen und eine aus neun Punkten bestehende Risikoskala zur Vorhersagbarkeit von Gewalt erstellt. Insgesamt korrelierten die Werte auf der Risikoskala (Violence Risk Appraisal Guide, VRAG) und die Rückfälligkeit mit .46. Der wichtigste Einzelfaktor war hierbei die PCL-R mit einer Ergebniskorrelation von .34. Auch bei forensischen Patienten stellt das Vorhandensein psychopathischer Eigenschaften einen wichtigen Risikofaktor für Rückfälligkeit und Gewaltanwendung dar. Die Korrelation zwischen PCL-R-Werten und Rückfälligkeit in einer Population von 96 männlichen Schizophrenen, die ein Verbrechen im Zustand der Zurechnungsfähigkeit begangen hatten, lag bei .33 und bei 96 nichtschizophrenen Rechtsbrechern bei .30 (Rice & Harris, 1992). Obwohl in einer Studie von Hart und Hare (1989) nur 10 von 80 nacheinander in eine forensisch-psychiatrische Klinik aufgenommenen Patienten Psychopathen waren, lag der PCL-R-Mittelwert in dieser Population bei 22,0 (SD=6,8) und deutete damit auf ein signifikantes Ausmaß psychopathischer Symptome hin. Auch in 13 derartigen Populationen zeigte sich ein Zusammenhang zwischen der Höhe des PCL-RWertes und der Rezidivrate. 60% der Patienten, die einen Wert von über 30 hatten, wurden innerhalb von fünf Jahren rückfällig, dies war nur bei 20% der übrigen Patienten der Fall. Die PCL-SV scheint geeignet, Aggression innerhalb der Institution und Gewalt in forensisch-psychiatrischen Krankenhäusern vorherzusagen. (Halburt, Hart et al.,1998; Hill, Rogers & Brickford,1996), ebenso wie in der Zeit nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik. Douglas, Ogloff und Nicholls (1997) zeigten, dass die PCL-SV bei einer Population von 279 zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesenen Patienten in hohem Maße geeignet war, gewalttätiges Verhalten sowie erneute Festnahme wegen gewalttätigen Verbrechen vorherzusagen, obwohl sich nur bei wenigen dieser Patienten ein Wert fand, der die Diagnosestellung einer Psychopathie gerechtfertigt hätte. Die oben dargestellten Ergebnisse scheinen Argumente für ein dimensionales Verständnis der Psychopathie darzustellen. Denn auch bei Individuen, deren PCL-Wert unter dem für Forschungszwecke angenommenen Cut-off-Wert von 30 liegt – per Definition also Nichtpsychopathen, hat die Ausprägung auf der Skala prognostische Relevanz. 5.5 Weibliche Straftäter und jugendliche Straftäter Die Rezidivraten von weiblichen psychopathischen Straftätern scheinen ähnlich hoch zu liegen wie bei den männlichen Äquivalenten. Eine Überlebensanalyse ergab, dass von 75 weiblichen Rechtsbrechern, die mittels PCL-R klassifiziert wurden, innerhalb eines Jahres 60% der Psychopathinnen und nur 25% der Nichtpsychopathinnen rückfällig wurden (Paris, 1995). Auch bei jugendlichen Straftätern kann Psychopathie als starker Prädiktor für Rückfälle und Gewaltbereitschaft gelten. Grotton, McBrick et al. (1997) untersuchten eine Population von 359 jugendlichen Rechtsbrechern (Alter 12 bis 18 Jahre, M=15,3 Jahre), von denen 209 aufgrund eines Sexualverbrechens verurteilt worden waren. Anhand der PCL-R-Werte (M=21,8; SD=7,1) wurde die Population in drei Gruppen unterteilt: niedriggradige (0-17; N=124), mittelgradige (18-27;N=172) und hochgradige (28-40; N=63) Psychopathen. Innerhalb von durchschnittlich sechs Jahren nach der Erhebung der PCL-R-Werte begingen 72% aller Straftäter zumindest ein Verbrechen. Betroffen waren 55% der niedrig-, 69% der mittel- und 82% der hochgradigen Psychopathen. Die Differenz zu der jeweiligen anderen Gruppe war hoch signifikant. 41% aller Straftäter 14 begingen zumindest ein sexuelles Gewaltverbrechen (niedriggradige Psychopathen: 11%, mittelgradige Psychopathen: 18%, hochgradige Psychopathen: 25%). 16% aller Straftäter begingen in der Nachfolgeperiode zumindest ein Gewaltverbrechen (niedriggradige Psychopathen: 26%, mittelgradige Psychopathen: 46%, hochgradige Psychopathen: 61%). Auch hier erwies sich die PCL-R als nützliches Instrument zur Vorhersage von Verbrechen im Allgemeinen ebenso wie von Sexual- und Gewaltverbrechen im Speziellen. 5.6. Sexualstraftäter Psychopathische Sexualstraftäter stellen ein besonderes Problem für Therapeuten und das Strafrechtsystem dar. Als Folge deklarierten einige juristische Institutionen Sexualstraftäter vorzugsweise als „Psychopathen“ und verurteilten sie zu lebenslänglicher Verwahrung. So geschieht es zu Beispiel im Bundesstaat Minnesota, wenn bei Sexualstraftätern eine „psychopathische Persönlichkeit“ festgestellt wird. Vom Berufungsgericht von Minnesota wurde die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz bestätigt, einen Sexualstraftäter mit einer Vorgeschichte von sexueller Gewalt und einem hohen Wert in der PCL-R als psychopathische Persönlichkeit zu verurteilen. Seit dem Beschluss des Verfassungsgerichts der Vereinigten Staaten im Juni 1997 ist es verfassungsgemäß, verurteilte gewalttätige Sexualstraftäter nach Ablauf ihrer Haftstrafe in psychiatrischen Krankenhäusern zu verwahren, obwohl sie nicht geisteskrank sind. Unter Vergewaltigern scheint die Prävalenz der Psychopathie (PCL-R>30) recht hoch zu sein. Forth und Kroner (1994) berichten, dass in einem Staatsgefängnis 26,1% von 211 Vergewaltigern, 18,3% von 163 wegen verschiedener sexueller Vergehen verurteilten Straftätern und 5,4% von 83 Inzeststraftätern Psychopathen sind. Von 60 Sexualstraftätern, die entweder serienmäßige Vergewaltiger waren oder ihr Opfer umgebracht hatten, waren 35% Psychopathen. Ein hohes Vorkommen der Psychopathie findet sich zudem bei Straftätern, die vom Gericht als „sexuell gefährlich“ eingestuft werden. Bestätigt wird dies durch eine Studie, die fand, dass 43% von 95 Vergewaltigern und 30,5% von 59 Kinderschändern am Massachusetts Treatment Center for Sexually Dangerous Persons in Bridgewater gemäß ihres PCL-R-Wertes Psychopathen waren (Prentky & Knight, 1991). Problematisch ist die vorherrschende Therapieresistenz von Sexualstraftätern (Quinsey, Harris et al., 1993) sowie die Tatsache, dass Psychopathen dazu neigen, frühzeitig und häufig rückfällig zu werden. In einer Überlebensanalyse an 178 therapierten 15 Vergewaltigern und Kinderschändern wurden innerhalb von sechs Jahren nach der Entlassung aus dem Gefängnis mehr als 80% der Psychopathen, aber nur 20% der Nichtpsychopathen rückfällig, wobei viele dieser Rückfälle sexueller Art waren. Diese Studie bestätigt die Eignung der Psychopathie als allgemeiner Prädiktor für einen sexuellen oder gewalttätigen Rückfall. Eine Nachfolgestudie an 288 Sexualstraftätern von Rice und Harris (1997) erbrachte ähnliche Ergebnisse und den Befund, dass sich ein Rückfall mit sexuellen Straftaten besonders zuverlässig anhand einer Kombination aus hohem PCL-R-Wert und einem phallometrischen Nachweis Erregbarkeit (definiert als absolute Präferenz abartiger sexuell sexueller abnormer Stimuli im phallometrischen Test) vorhersagen ließ. Gestützt wird die Prädiktionskraft der Psychopathie zusätzlich durch Untersuchungen an jugendlichen Straftätern. Eine Längsschnittstudie an jugendlichen Sexualstraftätern (Alter zwischen 13 und 18 Jahren; N=193; Mittelwert PCL-R=21,4; SD=7,0) nach ihrer Entlassung aus einer Therapie in einer forensischen Einrichtung in Vancouver ergab, dass die Rezidivrate für Straftaten sexueller Art in den ersten 36 Monaten nach der Entlassung niedrig war (unter 10%), unabhängig vom Vorliegen einer Psychopathie. Doch innerhalb dieses Zeitraums wurden 70% der Psychopathen, dagegen Nichtpsychopathen aufgrund nichtsexueller Straftaten Wiederverurteilung aufgrund nichtsexueller Verbrechen erneut ist nur 40% verurteilt. bei der Eine jugendlichen Sexualstraftätern und bei den meisten der Psychopathen also häufiger als aufgrund eines sexuellen Delikts. Dies spräche dafür, dass diese Individuen weniger spezifische Sexualstraftäter als Rechtsbrecher im Allgemeinen waren, die generell dazu neigen, gesellschaftliche und rechtliche Normen zu verletzen. Das hätte zur Folge, dass ihre antisozialen Verhaltensweisen in der Therapie ebenso wie ihre sexuelle Abartigkeit berücksichtigt werden müssten. 5.7. Rückfälle im Anschluss an die Therapie Die Tatsache, dass es bisher nur wenige Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Therapie oder Intervention bei Psychopathen gibt (Hare, 1993; Lisel, 1996, 1998), impliziert nicht, dass man die egozentrischen, kaltherzigen Eigenschaften und Verhaltensweisen von Psychopathen nicht beeinflussen könne. Es bedeutet nur, dass bisher ein methodisch schlüssiges Therapie- oder Resozialisierungsprogramm fehlt, für das eine Wirksamkeit bei Psychopathen nachgewiesen werden konnte. 16 Nichtsdestotrotz nehmen viele Psychopathen an einer Vielzahl unterschiedlicher Therapieprogramme teil, fügen sich ausgezeichnet ein, machen vermeintliche Fortschritte und überzeugen ihre Therapeuten so, sie auf Bewährung zu entlassen – ohne, dass sich ihr Persönlichkeit tatsächlich gewandelt hätte. Ogloff, Wong und Greenwood (1990) fanden, dass Psychopathen (PCL-R>30) wenig von einem ambulanten Therapieprogramm zur Behandlung persönlichkeitsgestörter Rechtsbrecher profitierten. Sie brachen das Programm früher ab, waren weniger motiviert und zeigten weniger Fortschritte als die anderen Rechtsbrecher. Eine Überlebensanalyse veranschaulicht diese Problematik: im ersten Jahr nach der Entlassung lagen die zu erwartenden Rückfälle bei Psychopathen mit 83% doppelt so hoch wie bei anderen Rechtsbrechern. Die Wirkungslosigkeit der üblichen Therapieprogramme belegt außerdem eine bekannte Studie von Rice, Harris und Cormier (1992), die retrospektiv die Patienten eines forensisch-psychiatrischen Hochsicherheitstraktes mit Hilfe der PCL-R auf der Grundlage von Krankenakten bewerteten. Als Psychopathen wurden Patienten mit Werten über 25 definiert. Sie zogen anschließend einen Vergleich der Rezidivraten, bezogen auf Gewaltverbrechen, von 166 Patienten, die an einer intensiven und langandauernden Therapie teilgenommen hatten und von 199 Patienten, die keinerlei Intervention erhalten hatten. Die therapierten Nichtpsychopathen (22%) wurden seltener rückfällig als die nichttherapierten (39%). Ein umgekehrter Effekt zeigte sich bei Psychopathen. Hier war die Rezidivquote für die Therapierten (77%) höher als für die Nichttherapierten (55%). Eine Erklärung sieht Hare darin, „dass Gruppen- und introspektionsfördernde Therapieprogramme den Psychopathen dabei helfen, ihre Fähigkeiten auszubauen, andere zu manipulieren, zu täuschen und zu benutzen, aber wenig dazu beitragen, dass sie sich selbst verstehen.“ Aufgrund der spezifischen Population und dem ungewöhnlichen, komplexen und umstrittenen Therapieprogramm, die als Basis den Ergebnissen von Rice et al. (1992) zugrunde liegen, bedarf es zur Stützung dieser Annahme weiterer Forschung. 6. Behandlung von Psychopathen Im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsbrechern, ist der Leidensdruck von Psychopathen gering. Aufgrund ihres mangelnden Reue- und Schuldempfindens hinterfragen sie ihre Verhaltensweisen nicht. Traditionell verfolgen Therapieprogramme in Gefängnissen aber den Zweck, Mitgefühl, Gewissen und interpersonelle Kompetenzen 17 zu entwickeln. Trotz des Wissens, dass solche Therapien bei Psychopathen wenig Aussicht auf Erfolg haben, sind sie zur Teilnahme verpflichtet. Der Correctional Service of Canda (CSC) , der für staatliche Rechtsbrecher in den USA zuständig ist, hat 1992 Hare und ein internationales Komitee von Experten mit der Entwicklung eines Therapieprogramms beauftragt, das eine reale Aussicht bieten sollte, die Einstellungen und Verhaltensweisen von Rechtsbrechern, und damit auch von Psychopathen, zu modifizieren. Ziel des Programms sollte es nicht sein, Mitgefühl oder Änderungen der Persönlichkeitsstruktur zu bewirken, sondern das Verantwortungsbewusstsein für eigenes Verhalten zu bekräftigen und gleichzeitig die Möglichkeit aufzeigen, Stärken und Fähigkeiten sozial adäquater auszudrücken. „Dies würde eine engmaschige Kontrolle und Supervision innerhalb der Institution als auch im Anschluss an die Entlassung ebenso wie einen Vergleich mit einer sorgfältig selektierten Gruppe von Rechtsbrechern verlangen, die an einem der standardmäßig üblichen Therapieprogramme teilnehmen“ (Hare, 1996). So könne man evaluieren, welche Module beziehungsweise Komponenten der Therapie möglicherweise bei Psychopathen wirksam sind und bei anderen Rechtsbrechern nicht und umgekehrt. Der CSC lehnte die Empfehlung ab, so dass psychopathische Rechtsbrechern stets an Programmen teilnehmen, die kaum dazu in der Lage sind, ihnen Hilfe zu bieten (Hare, 1996). 7. Kognitive Neurowissenschaften und das Strafrechtsystem Es scheint ein konzeptueller und empirischer Zusammenhang vorhanden zu sein zwischen dem raubtierhaften Verhalten von Psychopathen und den neurobiologischen Mechanismen, die diesem Verhalten zugrunde liegen (Hare, 1998). Kliniker sind schon seit langem der Auffassung, dass es den Kognitionen, der Sprache und der Lebenserfahrung von Psychopathen an Tiefe und Affekt fehlt. Überzeugende Daten stammen aus Untersuchungen zur Sprache von Psychopathen und zu ihrer Verarbeitung von emotionalen Wörtern. Emotion scheint wie eine zweite Sprache für sie zu sein (Gillstrom & Hare, 1988). Während normale Probanden bei einer Wortentscheidungsaufgabe emotional geladene Wörter im Vergleich zu neutralen Wörtern schneller als „Wort“ identifizieren konnten, also schnellere Reaktionszeiten hatten, war dies bei Psychopathen nicht der Fall (Williamson, Harpur & Hare, 1991). Psychopathen verarbeiteten Emotionsworte offenbar so, als seien es neutrale Worte. 18 Psychopathen erscheinen unfähig oder unwillig, die tiefe semantische Bedeutung von Sprache zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Sprachprozesse laufen dementsprechend sehr oberflächlich ab. Ein Gespür für die feinsinnigen abstrakteren sprachlichen Bedeutungen und Nuancen fehlt (Intrator, Hare et al., 1997; Williamson et al., 1991). Forschungen im Bereich des Verhaltens, elektrokortikaler Messungen und bildgebender Verfahren des Gehirns bestätigen zudem, dass Psychopathen unfähig sind, die emotionale Bedeutung eines Ereignisses oder einer Erfahrung anzuerkennen (Intrator et al., 1997; Luebig, Veit et al. 1992; Patrick, 1991). Diese Oberflächlichkeit führt Hare darauf zurück, dass bei ihnen die tiefen semantischen und affektiven Verknüpfungen, welche die Kognitionen miteinander verbinden, nicht gut entwickelt sind. Im Allgemeinen werden die kognitiven und linguistischen Probleme von Psychopathen nicht erkannt. Das ist auch ein Resultat der Fähigkeit des Psychopathen, eine „gute Show zu inszenieren“. „Ein intensiver Augenkontakt, eine ablenkende Körpersprache, Charme und eine gute Kenntnis der Verletzlichkeit des Zuhörers sind alles Teile des Waffenarsenals, das der Psychopath zur Verfügung hat, um andere zu dominieren, zu kontrollieren und zu manipulieren. Wir achten mehr darauf, wie sie etwas sagen, als was sie eigentlich sagen“ (Hare, 1996). Um der Täuschung entgegenzuwirken, ist eine Aufzeichnung der Interviews auf Video empfehlenswert, um eine spätere objektive Analyse zu gewährleisten. Möglicherweise stehen die kognitiven, linguistischen und Verhaltenseigenschaften von Psychopathen mir einer zerebralen Dysfunktion vor allem im Bereich des orbito/ventromedialen frontalen Kortex in Verbindung (Gorenstein & Newman, 1980; Hare, 1998). „Dies muss nicht notwenigerweise durch einen organischen Schaden verursacht sein, sondern könnte Resultat einer strukturellen oder funktionalen Anomalie in der für die Koordination kognitiver und affektiver Prozesse zuständigen Mechanismen des Gehirns und der neuronalen Schaltkreise sein, die den orbito-/ventromedialen frontalen Kortex und die Amygdala sowie dort vorhandene Transmittersysteme einschließen“ (Intrator et al., 1997). Damasio, Grabowski et al. (1994) fanden mittels Verhaltensstudien und bildgebenden Verfahren, dass eine Schädigung in diesen Regionen zu einer Dissoziation von logisch-kognitiven und affektiven Denkkomponenten führen kann. Meist sind unsere Kognitionen und Handlungen weitgehend von emotionalen Anteilen beeinflusst und Emotionen stellen „einen integralen Bestandteil unserer Denkprozesse“ (Damasio, 1994) dar. Nach Hare (1996) bilden sie auch einen essentiellen Anteil unseres Gewissens. Das 19 Gewissen von Psychopathen wäre demnach nur zur Hälfte ausgebildet. Ihnen wäre lediglich der intellektuelle Anteil der Spielregeln bewusst. Emotionen, die unser Denken und Handeln regulieren, spielen im Leben von Psychopathen nur eine geringe Rolle und zwar nicht so sehr, weil sie dies wollen, sondern einfach, weil sie so sind. Nichtsdestotrotz wird die Psychopathie in den meisten Rechtssprechungen eher als ein die Verantwortlichkeit für die Straftat erschwerender denn als ein diese einschränkender Faktor angesehen. Angesichts der beschriebenen Untersuchungsergebnisse ist die Sinnhaftigkeit einer solchen Betrachtungsweise in Frage zu stellen. Wenn man aber das Vorliegen Psychopathie als schuldmindernd erachtet, hätte dies das Risiko weiterer Straftaten von Betroffenen zur Konsequenz, da die Störung zur Zeit nicht therapierbar ist. Zu beachten ist hierbei, dass zumindest im deutschen Strafrechtssystem eine Krankheit erst dann die Schuldfähigkeit herabsetzt, wenn Willensfreiheit, Steuerungsfähigkeit und/oder die Unrechtseinsicht außer Funktion oder vermindert waren. Insofern ist es fragwürdig, das bloße Vorliegen einer Krankheit als entlastenden Faktor zu betrachten. 20 Anhang A. Kriteriensammlung zur Psychopathischen Persönlichkeitsstörung 1. Unfähigkeit zu Reue 2. fehlendes Mitgefühl 3. betrügerisches und manipulierendes Verhalten 4. glatte und oberflächliche Persönlichkeit 5. übersteigerte und arrogante Selbsteinschätzung 6. frühere Verhaltensprobleme 7. als Erwachsener antisoziale Probleme 8. schlechte Verhaltenskontrolle 9. Impulsivität 10. Verantwortungslosigkeit B. Kriterien für eine Dissoziale Persönlichkeitsstörung nach ICD-10 1. Herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen anderer 2. Deutliche und andauernde Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen 3. Unvermögen zur Beibehaltung längerfristiger Beziehungen, aber keine Schwierigkeiten, Beziehungen einzugehen 4. Sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten 5. Unfähigkeit zum Erleben von Schuldbewusstsein oder zum Lernen aus Erfahrung, besonders aus Bestrafung 6. Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das eigene Verhalten anzubieten, durch welche die Person in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist C. Kriterien für eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung nach DSM-IV A. Es besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, das seit dem Alter von 15 auftritt. Mindestens drei der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein. 21 1. Versagen, sich in Bezug auf gesetzmäßiges Verhalten gesellschaftlichen Normen anzupassen, was sich in wiederholtem Begehen von Handlungen äußert, die einen Grund für eine Festnahme darstellen, 2. Falschheit, die sich in wiederholtem Lügen, dem Gebrauch von Decknamen oder dem Betrügen anderer zum persönlichen Vorteil oder Vergnügen äußert, 3. Impulsivität oder Versagen, vorausschauend zu planen, 4. Reizbarkeit und Aggressivität, die sich in wiederholten Schlägereien oder Überfällen äußert, 5. rücksichtslose Missachtung der eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit anderer 6. durchgängige Verantwortungslosigkeit, die sich im wiederholten Versagen zeigt, eine dauerhafte Tätigkeit auszuüben oder finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, 7. fehlende Reue, die sich in Gleichgültigkeit oder Rationalisierung äußert, wenn die Person andere Menschen gekränkt, misshandelt oder bestohlen hat. Persönlichkeitseigenschaften meist an spezifische Verhaltensweisen gebunden D. Die zwanzig Skalen der PCL-R (Hare, 1991) 1. glatter, oberflächlicher Charme (Faktor I) 2. übersteigertes Selbstwertgefühl (Faktor I) 3. Stimulationsbedürfnis/Reizhunger/Neigung zur Langeweile (Faktor II) 4. lenkend/beeinflussend/betrügerisch/manipulativ (Faktor I) 5. pathologisches Lügen (Pseudologie) (Faktor I) 6. Mangel an Gewissen/Schuldgefühlen (Faktor I) 7. oberflächliche Gefühle (Faktor I) 8. Gefühlskälte, Mangel an Empathie (Faktor I) 9. parasitärer Lebensstil (Faktor II) 10. geringe Verhaltenskontrolle (Faktor II) 11. promiskuitives Sexualverhalten (sonstige Items) 12. frühere Verhaltensauffälligkeiten (Faktor II) 13. Fehlen von langfristigen Zielen (Faktor II) 14. Impulsivität (Faktor II) 15. Verantwortungslosigkeit (Faktor II) 16. Verweigerung der Verantwortung für eigenes Verhalten (Faktor I) 17. viele kurze, eheliche Beziehungen (sonstige Items) 22 18. Jugendkriminalität (Faktor II) 19. Verletzung von Bewährungsauflagen (Faktor II) 20. kriminelle Flexibilität (Faktor II) 23 Literaturverzeichnis Kernberg, Dulz & Sachsse (2000). Handbuch der Borderline-Störungen. Stuttgart: Schattauer. Millon, T., Simonsen, E., Birket-Smith, M. & Davis, R.G. (1998). Psychopathy: Antisocial, criminal and violent behavior. New York: The Guilford Press. Weltgesundheitsorganisation (2005).Internationale Klassifikation psychischer Störungen (5.Aufl.). Bern: Hans Huber. American Psychiatric Association (2000). Diagnostische Kriterien: DSM-IV-TR. Göttingen: Hogrefe. 24