Ausschlus.. - htc uhlenhorst

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Ausschlussgründe für freiwillige Knochenmark- und Blutstammzellspender
Spender werden kann prinzipiell jede gesunde und mindestens 50 kg schwere Person im Alter von 18 bis 55
Jahren. Gewisse Erkrankungen schließen jedoch eine Spende aus. Hierdurch wird sichergestellt, dass für
Spender und Patient durch eine Spende kein erhöhtes Risiko besteht.
In folgende Liste haben wir die häufigsten Ausschlussgründe aufgenommen, aber auch Krankheiten, die einer
Spende nicht im Wege stehen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich einfach!
Ausschlussgründe und mögliche Ausschlussgründe:
Aids: Eine HIV Infektion schließt eine Spende aus.
Allergien: Das gesamte Feld der Allergien stellt in der Regel keinen Ausschlussgrund dar. Sehr schwere
Allergien oder spezielle Allergien auf Medikamente und bestimmte Stoffe können allerdings zum Ausschluss
führen.
Alter: Spender müssen zwischen 18 und 55 Jahren alt sein, um in die Datei aufgenommen zu werden und
scheiden mit dem 61. Geburtstag aus der Datei aus.
Asthma: Schweres Asthma ist ein Ausschlussgrund, leichtes Asthma ist akzeptabel.
Autoimmunerkrankungen: Schweres Rheuma, Morbus Crohn sowie Kollagenosen und weitere
Autoimmunerkrankungen sind ein Ausschlussgrund.
Blutdruck: Medikamentös eingestellter Bluthochdruck ist akzeptabel.
Bluterkrankungen, Erbliche: Thalassämie, Sichelzellenanämie sind Ausschlussgründe.
Creutzfeld-Jakob-Krankheit: Creutzfeld-Jakob-Krankheit ist ein Ausschlussgrund. Eine Erkrankung innerhalb der
Familie ist ebenfalls ein Ausschlussgrund.
Diabetes: Typ 1 Diabetes schließt eine Spende aus. Nicht insulinpflichtige Typ 2 Diabetiker können spenden.
Erkrankungen des blutbildenden Systems: z.B. Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis), alle Formen von
Leukämie, auch ausgeheilte, sind ein Ausschlussgrund.
Epilepsie: Epilepsie ist ein Ausschlussgrund solange der letzte Anfall nicht mindestens 3 Jahre zurück liegt.
Geschlechtskrankheiten: Spender mit ausgeheilter Syphilis oder Gonorrhö können spenden.
Hepatitis: Ausgeheilte Hepatitis A ist akzeptabel, ausgeheilte Hepatitis B ist ebenfalls akzeptabel. Eine
vorhandene Hepatitis-B oder eine Hepatitis-C Infektion ist ein Ausschlussgrund.
Herz-Kreislaufsystem: Erkrankungen der Herzkranzgefässe, Herzinfarkt, schwere Herzrhythmusstörungen,
Bypassoperationen oder Herzinsuffizienz sind Ausschlussgründe.
Krebs: Krebs in jeder Form ist ein Ausschlussgrund, auch wenn eine zurückliegende Erkrankung als ausgeheilt
gilt. Ausnahmen sind geheilte Basaliome.
Rheumatisches Fieber: Rheumatisches Fieber muss mindestens seit 2 Jahren ausgeheilt sein.
Rückenprobleme: Schwere Rückenprobleme können ein Ausschlussgrund sein.
Salmonellen-Dauerausscheider: Dies ist ein Ausschlussgrund.
Schilddrüsenerkrankungen: Morbus Basedow und Morbus Hashimoto können ein Ausschlussgrund sein.
Schwere Nierenerkrankungen: Schwere Nierenerkrankungen wie Glomerulonephritis und Niereninsuffizienz
schliessen eine Spende aus.
Suchterkrankungen: Alkohol-, Drogen- und Medikamentabhängigkeiten sind ein Ausschlussgrund.
Transplantation von Geweben/Organen: Transplantationen mit menschlichem oder tierischem Gewebe oder
Organen sind ein Ausschlussgrund.
Tropische Infektionserkrankungen: Bestehende oder abgelaufene tropische Infektionserkrankungen können
Ausschlussgründe sein – hier sollten Sie Rücksprache mit uns halten.
Tuberkulose: Tuberkulose muss mindestens seit 2 Jahren ausgeheilt sein.
Übergewicht, Untergewicht: Sehr starkes Übergewicht ist ein Ausschlussgrund, ebenso ein Körpergewicht unter
50 kg.
Wachstumhormone, Hypophysenhormone: Patienten, die jemals mit Wachstumshormonen behandelt worden
sind, kommen als Spender nicht in Frage.
Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe: Strafgefangene, Prostituierte kommen als Spender nicht in Frage.
Vorübergehende Ausschlussgründe:
Schwangerschaft: Während der Schwangerschaft und Stillzeit ist eine Spende nicht möglich.
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