teil II - Institut für Sportwissenschaft

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TEIL II:
Auszüge aus der Studienordnung
für den Teilstudiengang „Sport“ für
Lehrämter an
Haupt- und Realschulen
und für
Sonderpädagogik
Inhalt:
1.
Allgemeine Regelungen
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Geltungsbereich
Ziele des Studiums
Studienvoraussetzungen
Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
Teilnahme- und Leistungsnachweise
Studienberatung
2.
Inhalte und Struktur des Studiums
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
Studienkonzept
Einführende Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen
Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen, Beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik
3.
Inkrafttreten der Studienordnung
Anhang:
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen
1.
Allgemeine Regelungen
1.1.
Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen
Die Studienordnung basiert auf dem Gesetz über die Hochschulen des
Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 9.2.1994 sowie auf der Lehrerprüfungsverordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehrPr VO M-V) vom
7.8.2000.
Diese Fassung der LehrPr VO M-V ist verbindlich für alle Studierenden,
die ihr Studium mit dem Wintersemester 2000 oder später aufgenommen
haben. Wer sein Studium bereits vorher begonnen hat, kann auf Antrag
gemäß der Fassung vom 3.11.1997 geprüft werden.
Auf dieser Grundlage regelt die vorliegende Studienordnung die spezifischen Anforderungen zum Teilstudiengang Sport für das Lehramt an
Haupt- und Realschulen und für Sonderpädagogik, der als
 Pflichtfach
 Zweitfach
belegt werden kann.
1.2.
Ziele des Studiums
Das am Berufsbild des Lehrers orientierte Studium soll die Studierenden
auf eine wissenschaftlich begründete und pädagogisch verantwortungsbewußte Tätigkeit im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen
Sport der Schulen vorbereiten. Ziel der universitären Ausbildung ist es,
den künftigen Sportlehrern umfassende Grundlagen für die Entwicklung
entsprechender sporttheoretischer und sportpraktischer sowie pädagogisch-methodischer Kompetenzen zu vermitteln.
Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden
 differenzierte Kenntnisse über die Formen von Bewegung, Spiel und
Sport in unterschiedlichen Bereichen, gesellschaftlichen Funktionen
und ihrer Veränderbarkeit erwerben,
 die eigene körperliche Leistungsfähigkeit und Bewegungserfahrung
erweitern sowie ihr sportliches Können verbessern,
 sportwissenschaftliche Verfahren und Theorien kennen und kritisch
beurteilen lernen,
 den Sportunterricht und die vielfältigen Formen außerunterrichtlichen
Sports durch ein breites Spektrum von methodischen Vermittlungsund Anwendungswegen gestalten lernen und
 zur Realisierung interdisziplinärer und fachübergreifender Bezüge bei
der Bearbeitung theoretischer und praktischer Aufgabenstellungen befähigt werden.
1.3.
Studienvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:
 Zeugnis der Hochschulreife (Abitur)
 Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme eines
Sportstudiums
 grundlegende körperliche Fähigkeiten und sportliche Fertigkeiten
Wünschenswert sind:
 Erfahrungen in der Anleitung des Sporttreibens von Kindern und Jugendlichen
 eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen in der Sportpraxis
1.4.
Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
Die Studienaufnahme erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und ist in ein viersemestriges
Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium gegliedert. Das 9. Semester
steht für das Ablegen der Prüfungen zur Verfügung.
Der Gesamtumfang des Fachstudiums beträgt für das Fach Sport als
 Pflichtfach ( H/R)
60 SWS
 Zweitfach ( SP)
40 SWS
 Lernbereich
15 SWS
Die Stundenverteilungen für das Grund- und Hauptstudium sind der Stundentafel unter Punkt 2.5. zu entnehmen.
1.5.
Teilnahme- und Leistungsnachweise
Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt die aktive Teilnahme der Studierenden an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen laut Studienordnung. Diese ist in Übereinstimmung mit der Lehrerprüfungsverordnung
auf drei Niveaustufen nachzuweisen:
Nachweis der „Teilnahme“
Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch Kontinuität gekennzeichnet und verpflichtet die Studierenden zur Übernahme von mündlichen und schriftlichen Aufgaben, zur Lektüre von Texten etc.
Es liegt im Ermessen der Lehrenden, ob sie die regelmäßige Anwesenheit
förmlich kontrollieren oder nicht. Als Voraussetzung für die Meldung zur
Prüfung zählen nur testierte Teilnahmen.
Nachweis der „erfolgreichen Teilnahme“
Durch einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird die regelmäßige
und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser
Nachweis wird entsprechend der Lehrerprüfungsverordnung für die
sportpraktischen Fächer benotet. Die erfolgreiche Teilnahme kann u.a.
erworben werden durch Klausuren, Vorträge, Kolloquien oder sportpraktische Leistungen.
„Leistungsnachweis“
Mit einem Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser ist zu benoten und
kann in Form von Klausuren, Referaten, Kolloquien oder sportpraktischen
Leistungen erlangt werden.
Der Leistungsnachweis in einem Hauptseminar setzt die „erfolgreiche
Teilnahme“ an der Lehrveranstaltung voraus. Er wird durch das Anfertigen einer Belegarbeit erworben.
Form und Inhalt der fachlichen Kenntnisse bzw. des praktischen Könnens, die für die „Teilnahme“, „erfolgreiche Teilnahme“ und für den
„Leistungsnachweis“ notwendig sind, bestimmt der Leiter der jeweiligen
Lehrveranstaltung. Die differenzierten Anforderungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
1.6.
Studienberatung
Die Studienberatung erfolgt sowohl durch die zentrale Studienberatungsstelle der Universität Rostock und das Lehrerprüfungsamt als auch durch
Studienberater des Instituts für Sportwissenschaft.
Eine studienbegleitende Fachberatung zu den Teilgebieten des Faches
übernehmen die jeweiligen Fachvertreter.
2.
Inhalte und Struktur des Studiums
2.1.
Studienkonzept
Das Studium gliedert sich im Grund- und Hauptstudium in folgende inhaltliche Bereiche:
 Einführende Lehrveranstaltungen
 Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis von Bewegung, Spiel und
Sport
 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen
Das inhaltliche Anliegen der einzelnen Bereiche wird in den weiteren Abschnitten näher erläutert. Eine detaillierte Aufgliederung für das Grundund Hauptstudium enthält die Stundentafel unter Punkt 2.5.
2.2.
Einführende Lehrveranstaltungen
Die „Einführung in die Sportwissenschaft“ erfüllt die Aufgabe, den Studierenden eine Orientierung zu geben und ihnen einen Einblick in die
Problemstellungen der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen der
Sportwissenschaft zu ermöglichen. Diese Lehrveranstaltung sollte möglichst im ersten Semester belegt werden, um spätere Wahlentscheidungen
zu erleichtern.
Im Hauptstudium erfolgt eine Einführung in ausgewählte Methoden der
Datenerhebung verschiedener sportwissenschaftlicher Disziplinen (Fachpraktikum). Das erworbene Wissen und Können ist im Prozeß der Erstellung der wissenschaftlichen Hausarbeit für das Erste Staatsexamen anzuwenden.
2.3.
Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
Die Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
haben einen bedeutenden Stellenwert in der Sportlehrerausbildung. Sie
sind vorrangig an aktuellen Rahmenplanempfehlungen und den Anforderungen der Schulsportpraxis ausgerichtet.
Die Studierenden sollen fachlich und methodisch umfassend auf die Gestaltung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Prozesse des Schulsports unter Beachtung vielfältiger Sinnperspektiven der Schüler vorbereitet werden. Deshalb sind neben traditionellen Schulsportarten auch freizeitrelevante Trendsportarten sowie sportliche Bewegungsformen ohne
Sportartenbindung als Wahlangebot Bestandteile der Ausbildung.
2.4.
Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und zu übergreifenden Themenfeldern der Sportwissenschaft
Diese Veranstaltungen bilden den Schwerpunkt der sportwissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind auf eine Auseinandersetzung der Studierenden
mit Erkenntnissen und Methoden der Sportwissenschaft als Ganzes sowie
spezieller sportwissenschaftlicher Disziplinen angelegt. Dabei soll eine
exemplarische Durchdringung von Bewegung, Spiel und Sport in ihren
unterschiedlichen Erscheinungsformen, Strukturen und Funktionen ermöglicht werden.
Während im Grundstudium die Grundlagen mehrerer sportwissenschaftlicher Disziplinen erarbeitet werden, dient das Hauptstudium in der Regel
einer inhaltlichen Vertiefung.
Die sportwissenschaftlichen Disziplinen gliedern sich in zwei Gruppen
von Wahlpflichtfächern mit folgenden Angeboten:
Gruppe I
Gruppe II
2 SWS Trainingswissenschaft
(1 V, 1 S)
2 SWS Sportpädagogik
(1 V, 1 S)
2 SWS Sportpsychologie
(1 V, 1 S)
2 SWS Sportsoziologie
(1 V, 1 S)
2 SWS Bewegungslehre
(1 V, 1 S)
2 SWS Biomechanik
(1 V, 1 S)
1 SWS Anatomie
(0,5 V, 0,5 S)
1 SWS Physiologie
(0,5 V, 0,5 S)
2 SWS Sportmedizin
(1 V, 1 S)
Durch die im Hauptstudium angebotenen „übergreifenden Themenfelder“ sollen
das komplexe Geschehen im Fach Sport erfaßt, Querverbindungen zwischen den
sportwissenschaftlichen Disziplinen hergestellt und ein Anwendungsbezug zur
sportlichen Praxis erreicht werden. Zur Wahl stehen u.a.folgende Themenfelder:
. 2 SWS Sport und Leistung (S)
. 2 SWS Sport und Freizeit (S)
. 2 SWS Sport und Tourismus (S)
2.5.
Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen, Beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik
Stundentafel für das Fachstudium Sport als Pflichtfach
für Haupt- und Realschullehrer 60 SWS
Grundstudium
Lehrgebiete
Pflicht
Wahlpflicht
Hauptstudium
Pflicht
Wahlpflicht
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Einführung in die Sportwissenschaft
Anatomie/Physiologie
2 (V)
2 (V/S)
Sportmedizin
2 (V/S)
Biomechanik
2 (V/S)
Bewegungslehre
2 (V/S)
3 x 2 von 6 = 6
Trainingswissenschaft
2 (V/S)
(Hauptseminar)
Sportpsychologie
2 (V/S)
Sportsoziologie
2 (V/S)
Sportpädagogik
2 (V/S)
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
2 (V)
Übergreifende Themenfelder
2 (S)
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Theorie der Sportspiele
1 (V)
Fußball
Handball
2 x 2 von 4 = 4
Basketball
Volleyball
Freizeitspiele
Theorie der Individualsportarten
2 (Ü/V)
1 (V)
Turnen an Geräten
2 (Ü/V)
Leichtathletik
2 (Ü/V)
Schwimmen
2 (Ü/V)
Gymnastitische Bewegungsschulung
2 (Ü/V)
Kampf- und Kraftsport
(2 Ü/V)
Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen)
Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.)
Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon,
Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen)
Spezialsportarten nach Angebot
4 x 2 von X = 8
2 x 3 von X = 6
Lehrgänge, Praktika: Fachpraktikum (HS), Exkursion (HS), je eine Woche
Didaktik: In Verbindung mit dem Fach Sport haben die Studenten im HS 9 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges
Schulpraktikum nachzuweisen.
Stundentafel für das Fachstudium Sport als Zweitfach für Sonderpädagogen
(allgemeinbildendes Fach) sowie als neuaufgenommenes Fach für Grundund Hauptschullehrer
40 SWS
Lehrgebiete
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Grundstudium
Pflicht
Hauptstudium
Wahlpflicht
Pflicht
Wahlpflicht
Anatomie/Physiologie
1 (V)
Sportmedizin
1 (V)
Biomechanik
2 (V/S)
Bewegungslehre
2 (V/S)
1 x 2 von 6 =
Trainingswissenschaft
2 (V/S)
2 (HS)
Sportpsychologie
2 (V/S)
Sportsoziologie
2 (V/S)
Sportpädagogik
2 (V/S)
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Theorie der Sportarten
1 (V)
Handball
2 x 2 von 4 =
Fußball
4
Volleyball
Basketball
Freizeitspiele
Theorie der Individualsportarten
1Ü
1 (V)
Turnen an Geräten
2 (Ü/V)
Leichtathletik
2 (Ü/V)
Schwimmen
2 (Ü/V)
Gymnastische Bewegungsschulung
2 (Ü/V)
Kampf- und Kraftsport
2 (Ü/V)
Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln,
Surfen)
Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.)
Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon,
Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen
Spezialsportarten nach Angebot
2 x 2 von X =
4
1 x 3 von X =
3
Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS) je 1 Woche
Didaktik: Im Rahmen des Faches haben die Studenten (Grund/ Hauptschule: Sport als neu aufgenommenes Fach) im HS
10 SWS Sportdidaktik und die Studenten ( Sonderpädagogik) 6 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges
Schulpraktikum nachzuweisen.
Stundentafel für Grund- und Hauptschullehrer
- Lernbereich Sport 15 SWS
Lehrgebiete
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Bewegungslehre
Sportpsychologie
Sportmedizin
Körperliche Grundlagenbildung
Bewegungserziehung
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Sportspiele/Freizeitspiele
Schwimmen
Turnen an Geräten
Gymnastische Bewegungsschulung
Leichtathletische Übungen
Kleine Spiele
Sportdidaktik/Schulpraktische Übungen
Grundstudium
Pflicht
Wahlpflicht
Hauptstudium
Pflicht
Wahlpflicht
1 (V)
1 (V)
1 (V)
1 (V)
2 (V/S)
2 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
2 (Ü/S)
3.
Inkrafttreten der Studienordnung
Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen
Sport als extensiv studiertes Fach – Hauptfach (60 SWS)
I. Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 60 SWS; darunter:
a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens zwölf verschiedenen Sportarten, darunter mindestens zwei große Sportspiele
b) Leistungsnachweise in wenigstens zwei weitergeführten Sportarten
c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder einer vergleichbaren
sportartenintegrativen Veranstaltung
d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens sechs
Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie
e) Leistungsnachweise aus mindestens zwei Hauptseminaren zur sportwissenschaftlichen Theorie
2. Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK (Silber)
II. Prüfungsanforderungen
1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß I.a
und b gewählten Sportarten
2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings
3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen
Theorie gemäß I.d und e
4. Vertiefte Kenntnisse in zwei dieser Fachdisziplinen
III. Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung
1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse gemäß Studienordnung nachgewiesen.
2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen
nach II.3 und 4 bearbeitet.
3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 bearbeitet.
Sport als Zweitfach für Sonderpädagogen (allgemeinbildendes Fach)
(40 SWS)
I.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 40 SWS; darunter:
a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens acht verschiedenen Sportarten, darunter zwei große Sportspiele (bei Bewerbern um das Lehramt für Sonderpädagogik schließt das Veranstaltungen zum Behindertensport ein).
b) Leistungsnachweis in wenigstens einer weitergeführten Sportart.
c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder an einer vergleichbaren
sportartenintegrativen Veranstaltung.
d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens vier Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie.
e) Leistungsnachweis aus mindestens einem Hauptseminar zur sportwissenschaftlichen Theorie
2. Nachweis zur Befähigung zu Erster Hilfe; Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK (Silber)
II.
Prüfungsanforderungen
1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß
I.a und b gewählten Sportarten.
2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings.
3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen
Theorie gemäß I.d und e.
4. Vertiefte Kenntnisse in einer dieser Fachdisziplinen.
III.
Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung
1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse gemäß Studienordnung nachgewiesen.
2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 bearbeitet.
3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche gemäß II.3
und 4 geprägt, die nicht Gegenstand der Arbeit unter Aufsicht waren.
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