TEIL II: Auszüge aus der Studienordnung für den Teilstudiengang „Sport“ für Lehrämter an Haupt- und Realschulen und für Sonderpädagogik Inhalt: 1. Allgemeine Regelungen 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Geltungsbereich Ziele des Studiums Studienvoraussetzungen Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums Teilnahme- und Leistungsnachweise Studienberatung 2. Inhalte und Struktur des Studiums 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. Studienkonzept Einführende Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen, Beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik 3. Inkrafttreten der Studienordnung Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen 1. Allgemeine Regelungen 1.1. Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen Die Studienordnung basiert auf dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 9.2.1994 sowie auf der Lehrerprüfungsverordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehrPr VO M-V) vom 7.8.2000. Diese Fassung der LehrPr VO M-V ist verbindlich für alle Studierenden, die ihr Studium mit dem Wintersemester 2000 oder später aufgenommen haben. Wer sein Studium bereits vorher begonnen hat, kann auf Antrag gemäß der Fassung vom 3.11.1997 geprüft werden. Auf dieser Grundlage regelt die vorliegende Studienordnung die spezifischen Anforderungen zum Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und für Sonderpädagogik, der als Pflichtfach Zweitfach belegt werden kann. 1.2. Ziele des Studiums Das am Berufsbild des Lehrers orientierte Studium soll die Studierenden auf eine wissenschaftlich begründete und pädagogisch verantwortungsbewußte Tätigkeit im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen Sport der Schulen vorbereiten. Ziel der universitären Ausbildung ist es, den künftigen Sportlehrern umfassende Grundlagen für die Entwicklung entsprechender sporttheoretischer und sportpraktischer sowie pädagogisch-methodischer Kompetenzen zu vermitteln. Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden differenzierte Kenntnisse über die Formen von Bewegung, Spiel und Sport in unterschiedlichen Bereichen, gesellschaftlichen Funktionen und ihrer Veränderbarkeit erwerben, die eigene körperliche Leistungsfähigkeit und Bewegungserfahrung erweitern sowie ihr sportliches Können verbessern, sportwissenschaftliche Verfahren und Theorien kennen und kritisch beurteilen lernen, den Sportunterricht und die vielfältigen Formen außerunterrichtlichen Sports durch ein breites Spektrum von methodischen Vermittlungsund Anwendungswegen gestalten lernen und zur Realisierung interdisziplinärer und fachübergreifender Bezüge bei der Bearbeitung theoretischer und praktischer Aufgabenstellungen befähigt werden. 1.3. Studienvoraussetzungen Für die Aufnahme des Studiums sind folgende Voraussetzungen zu erbringen: Zeugnis der Hochschulreife (Abitur) Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme eines Sportstudiums grundlegende körperliche Fähigkeiten und sportliche Fertigkeiten Wünschenswert sind: Erfahrungen in der Anleitung des Sporttreibens von Kindern und Jugendlichen eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen in der Sportpraxis 1.4. Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums Die Studienaufnahme erfolgt zu Beginn des Wintersemesters. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und ist in ein viersemestriges Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium gegliedert. Das 9. Semester steht für das Ablegen der Prüfungen zur Verfügung. Der Gesamtumfang des Fachstudiums beträgt für das Fach Sport als Pflichtfach ( H/R) 60 SWS Zweitfach ( SP) 40 SWS Lernbereich 15 SWS Die Stundenverteilungen für das Grund- und Hauptstudium sind der Stundentafel unter Punkt 2.5. zu entnehmen. 1.5. Teilnahme- und Leistungsnachweise Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt die aktive Teilnahme der Studierenden an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen laut Studienordnung. Diese ist in Übereinstimmung mit der Lehrerprüfungsverordnung auf drei Niveaustufen nachzuweisen: Nachweis der „Teilnahme“ Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch Kontinuität gekennzeichnet und verpflichtet die Studierenden zur Übernahme von mündlichen und schriftlichen Aufgaben, zur Lektüre von Texten etc. Es liegt im Ermessen der Lehrenden, ob sie die regelmäßige Anwesenheit förmlich kontrollieren oder nicht. Als Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung zählen nur testierte Teilnahmen. Nachweis der „erfolgreichen Teilnahme“ Durch einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser Nachweis wird entsprechend der Lehrerprüfungsverordnung für die sportpraktischen Fächer benotet. Die erfolgreiche Teilnahme kann u.a. erworben werden durch Klausuren, Vorträge, Kolloquien oder sportpraktische Leistungen. „Leistungsnachweis“ Mit einem Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser ist zu benoten und kann in Form von Klausuren, Referaten, Kolloquien oder sportpraktischen Leistungen erlangt werden. Der Leistungsnachweis in einem Hauptseminar setzt die „erfolgreiche Teilnahme“ an der Lehrveranstaltung voraus. Er wird durch das Anfertigen einer Belegarbeit erworben. Form und Inhalt der fachlichen Kenntnisse bzw. des praktischen Könnens, die für die „Teilnahme“, „erfolgreiche Teilnahme“ und für den „Leistungsnachweis“ notwendig sind, bestimmt der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die differenzierten Anforderungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. 1.6. Studienberatung Die Studienberatung erfolgt sowohl durch die zentrale Studienberatungsstelle der Universität Rostock und das Lehrerprüfungsamt als auch durch Studienberater des Instituts für Sportwissenschaft. Eine studienbegleitende Fachberatung zu den Teilgebieten des Faches übernehmen die jeweiligen Fachvertreter. 2. Inhalte und Struktur des Studiums 2.1. Studienkonzept Das Studium gliedert sich im Grund- und Hauptstudium in folgende inhaltliche Bereiche: Einführende Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis von Bewegung, Spiel und Sport Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen Das inhaltliche Anliegen der einzelnen Bereiche wird in den weiteren Abschnitten näher erläutert. Eine detaillierte Aufgliederung für das Grundund Hauptstudium enthält die Stundentafel unter Punkt 2.5. 2.2. Einführende Lehrveranstaltungen Die „Einführung in die Sportwissenschaft“ erfüllt die Aufgabe, den Studierenden eine Orientierung zu geben und ihnen einen Einblick in die Problemstellungen der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen der Sportwissenschaft zu ermöglichen. Diese Lehrveranstaltung sollte möglichst im ersten Semester belegt werden, um spätere Wahlentscheidungen zu erleichtern. Im Hauptstudium erfolgt eine Einführung in ausgewählte Methoden der Datenerhebung verschiedener sportwissenschaftlicher Disziplinen (Fachpraktikum). Das erworbene Wissen und Können ist im Prozeß der Erstellung der wissenschaftlichen Hausarbeit für das Erste Staatsexamen anzuwenden. 2.3. Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen Die Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen haben einen bedeutenden Stellenwert in der Sportlehrerausbildung. Sie sind vorrangig an aktuellen Rahmenplanempfehlungen und den Anforderungen der Schulsportpraxis ausgerichtet. Die Studierenden sollen fachlich und methodisch umfassend auf die Gestaltung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Prozesse des Schulsports unter Beachtung vielfältiger Sinnperspektiven der Schüler vorbereitet werden. Deshalb sind neben traditionellen Schulsportarten auch freizeitrelevante Trendsportarten sowie sportliche Bewegungsformen ohne Sportartenbindung als Wahlangebot Bestandteile der Ausbildung. 2.4. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und zu übergreifenden Themenfeldern der Sportwissenschaft Diese Veranstaltungen bilden den Schwerpunkt der sportwissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind auf eine Auseinandersetzung der Studierenden mit Erkenntnissen und Methoden der Sportwissenschaft als Ganzes sowie spezieller sportwissenschaftlicher Disziplinen angelegt. Dabei soll eine exemplarische Durchdringung von Bewegung, Spiel und Sport in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen, Strukturen und Funktionen ermöglicht werden. Während im Grundstudium die Grundlagen mehrerer sportwissenschaftlicher Disziplinen erarbeitet werden, dient das Hauptstudium in der Regel einer inhaltlichen Vertiefung. Die sportwissenschaftlichen Disziplinen gliedern sich in zwei Gruppen von Wahlpflichtfächern mit folgenden Angeboten: Gruppe I Gruppe II 2 SWS Trainingswissenschaft (1 V, 1 S) 2 SWS Sportpädagogik (1 V, 1 S) 2 SWS Sportpsychologie (1 V, 1 S) 2 SWS Sportsoziologie (1 V, 1 S) 2 SWS Bewegungslehre (1 V, 1 S) 2 SWS Biomechanik (1 V, 1 S) 1 SWS Anatomie (0,5 V, 0,5 S) 1 SWS Physiologie (0,5 V, 0,5 S) 2 SWS Sportmedizin (1 V, 1 S) Durch die im Hauptstudium angebotenen „übergreifenden Themenfelder“ sollen das komplexe Geschehen im Fach Sport erfaßt, Querverbindungen zwischen den sportwissenschaftlichen Disziplinen hergestellt und ein Anwendungsbezug zur sportlichen Praxis erreicht werden. Zur Wahl stehen u.a.folgende Themenfelder: . 2 SWS Sport und Leistung (S) . 2 SWS Sport und Freizeit (S) . 2 SWS Sport und Tourismus (S) 2.5. Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen, Beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik Stundentafel für das Fachstudium Sport als Pflichtfach für Haupt- und Realschullehrer 60 SWS Grundstudium Lehrgebiete Pflicht Wahlpflicht Hauptstudium Pflicht Wahlpflicht 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Einführung in die Sportwissenschaft Anatomie/Physiologie 2 (V) 2 (V/S) Sportmedizin 2 (V/S) Biomechanik 2 (V/S) Bewegungslehre 2 (V/S) 3 x 2 von 6 = 6 Trainingswissenschaft 2 (V/S) (Hauptseminar) Sportpsychologie 2 (V/S) Sportsoziologie 2 (V/S) Sportpädagogik 2 (V/S) Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 (V) Übergreifende Themenfelder 2 (S) 2. Theorie und Praxis der Sportarten Theorie der Sportspiele 1 (V) Fußball Handball 2 x 2 von 4 = 4 Basketball Volleyball Freizeitspiele Theorie der Individualsportarten 2 (Ü/V) 1 (V) Turnen an Geräten 2 (Ü/V) Leichtathletik 2 (Ü/V) Schwimmen 2 (Ü/V) Gymnastitische Bewegungsschulung 2 (Ü/V) Kampf- und Kraftsport (2 Ü/V) Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.) Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon, Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen) Spezialsportarten nach Angebot 4 x 2 von X = 8 2 x 3 von X = 6 Lehrgänge, Praktika: Fachpraktikum (HS), Exkursion (HS), je eine Woche Didaktik: In Verbindung mit dem Fach Sport haben die Studenten im HS 9 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges Schulpraktikum nachzuweisen. Stundentafel für das Fachstudium Sport als Zweitfach für Sonderpädagogen (allgemeinbildendes Fach) sowie als neuaufgenommenes Fach für Grundund Hauptschullehrer 40 SWS Lehrgebiete 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Grundstudium Pflicht Hauptstudium Wahlpflicht Pflicht Wahlpflicht Anatomie/Physiologie 1 (V) Sportmedizin 1 (V) Biomechanik 2 (V/S) Bewegungslehre 2 (V/S) 1 x 2 von 6 = Trainingswissenschaft 2 (V/S) 2 (HS) Sportpsychologie 2 (V/S) Sportsoziologie 2 (V/S) Sportpädagogik 2 (V/S) 2. Theorie und Praxis der Sportarten Theorie der Sportarten 1 (V) Handball 2 x 2 von 4 = Fußball 4 Volleyball Basketball Freizeitspiele Theorie der Individualsportarten 1Ü 1 (V) Turnen an Geräten 2 (Ü/V) Leichtathletik 2 (Ü/V) Schwimmen 2 (Ü/V) Gymnastische Bewegungsschulung 2 (Ü/V) Kampf- und Kraftsport 2 (Ü/V) Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.) Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon, Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen Spezialsportarten nach Angebot 2 x 2 von X = 4 1 x 3 von X = 3 Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS) je 1 Woche Didaktik: Im Rahmen des Faches haben die Studenten (Grund/ Hauptschule: Sport als neu aufgenommenes Fach) im HS 10 SWS Sportdidaktik und die Studenten ( Sonderpädagogik) 6 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges Schulpraktikum nachzuweisen. Stundentafel für Grund- und Hauptschullehrer - Lernbereich Sport 15 SWS Lehrgebiete 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Bewegungslehre Sportpsychologie Sportmedizin Körperliche Grundlagenbildung Bewegungserziehung 2. Theorie und Praxis der Sportarten Sportspiele/Freizeitspiele Schwimmen Turnen an Geräten Gymnastische Bewegungsschulung Leichtathletische Übungen Kleine Spiele Sportdidaktik/Schulpraktische Übungen Grundstudium Pflicht Wahlpflicht Hauptstudium Pflicht Wahlpflicht 1 (V) 1 (V) 1 (V) 1 (V) 2 (V/S) 2 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 2 (Ü/S) 3. Inkrafttreten der Studienordnung Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen Sport als extensiv studiertes Fach – Hauptfach (60 SWS) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 60 SWS; darunter: a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens zwölf verschiedenen Sportarten, darunter mindestens zwei große Sportspiele b) Leistungsnachweise in wenigstens zwei weitergeführten Sportarten c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder einer vergleichbaren sportartenintegrativen Veranstaltung d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens sechs Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie e) Leistungsnachweise aus mindestens zwei Hauptseminaren zur sportwissenschaftlichen Theorie 2. Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK (Silber) II. Prüfungsanforderungen 1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß I.a und b gewählten Sportarten 2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings 3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie gemäß I.d und e 4. Vertiefte Kenntnisse in zwei dieser Fachdisziplinen III. Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung 1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse gemäß Studienordnung nachgewiesen. 2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 bearbeitet. 3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 bearbeitet. Sport als Zweitfach für Sonderpädagogen (allgemeinbildendes Fach) (40 SWS) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 40 SWS; darunter: a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens acht verschiedenen Sportarten, darunter zwei große Sportspiele (bei Bewerbern um das Lehramt für Sonderpädagogik schließt das Veranstaltungen zum Behindertensport ein). b) Leistungsnachweis in wenigstens einer weitergeführten Sportart. c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder an einer vergleichbaren sportartenintegrativen Veranstaltung. d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens vier Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie. e) Leistungsnachweis aus mindestens einem Hauptseminar zur sportwissenschaftlichen Theorie 2. Nachweis zur Befähigung zu Erster Hilfe; Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK (Silber) II. Prüfungsanforderungen 1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß I.a und b gewählten Sportarten. 2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings. 3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie gemäß I.d und e. 4. Vertiefte Kenntnisse in einer dieser Fachdisziplinen. III. Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung 1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse gemäß Studienordnung nachgewiesen. 2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 bearbeitet. 3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche gemäß II.3 und 4 geprägt, die nicht Gegenstand der Arbeit unter Aufsicht waren.