teil III - Institut für Sportwissenschaft

Werbung
TEIL III:
Auszüge aus der Studienordnung
für den Teilstudiengang „Sport“ für Lehrämter
an Grund- und Hauptschulen
(Lernbereich Sport,
Sport als weitergeführtes Fach,
Sport als neu aufgenommenes Fach)
Inhalt:
1.
Allgemeine Regelungen
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Geltungsbereich
Ziele des Studiums
Studienvoraussetzungen
Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
Teilnahme- und Leistungsnachweise
Studienberatung
2.
Inhalte und Struktur des Studiums
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Studienkonzept
Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen
Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen
3.
Inkrafttreten der Studienordnung
Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen
1.
Allgemeine Regelungen
1.1.
Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen
Die Studienordnung basiert auf dem Gesetz über die Hochschulen des
Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 9.2.1994 sowie auf der Lehrerprüfungsverordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehrPr VO M-V) vom
7.8.2000.
Diese Fassung der LehrPr VO M-V ist verbindlich für alle Studierenden,
die ihr Studium mit dem Wintersemester 1996/97 oder später aufgenommen haben. Wer sein Studium bereits vorher begonnen hat, kann auf Antrag gemäß der Fassung vom 3.11.1997 geprüft werden.
Auf dieser Grundlage regelt die vorliegende Studienordnung die spezifischen Anforderungen zum Teilstudiengang Sport für das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, der als
 Lernbereich
 weitergeführtes Fach oder als
 neuaufgenommenes Fach
absolviert wird.
1.2.
Ziele des Studiums
Das am Berufsbild des Lehrers orientierte Studium soll die Studierenden
auf eine wissenschaftlich begründete und pädagogisch verantwortungsbewußte Tätigkeit im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen
Sport der Schulen vorbereiten. Ziel der universitären Ausbildung ist es,
den künftigen Sportlehrern umfassende Grundlagen für die Entwicklung
entsprechender sporttheoretischer und sportpraktischer sowie pädagogisch-methodischer Kompetenzen zu vermitteln.
Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden
 differenzierte Kenntnisse über die Formen von Bewegung, Spiel und
Sport in unterschiedlichen Bereichen, gesellschaftlichen Funktionen
und ihrer Veränderbarkeit erwerben,
 die eigene körperliche Leistungsfähigkeit und Bewegungserfahrung
erweitern sowie ihr sportliches Können verbessern,
 sportwissenschaftliche Verfahren und Theorien kennen und kritisch
beurteilen lernen,
 den Sportunterricht und die vielfältigen Formen außerunterrichtlichen
Sports durch ein breites Spektrum von methodischen Vermittlungsund Anwendungswegen gestalten lernen und
 zur Realisierung interdisziplinärer und fachübergreifender Bezüge bei
der Bearbeitung theoretischer und praktischer Aufgabenstellungen befähigt werden.
1.3.
Studienvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:
 Zeugnis der Hochschulreife (Abitur)
 Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme eines
Sportstudiums
 Grundlegende körperliche Fähigkeiten und sportliche Fertigkeiten
Wünschenswert sind:
 Erfahrungen in der Anleitung des Sporttreibens von Kindern und Jugendlichen
 Eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen in der Sportpraxis
1.4. Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
Die Studienaufnahme erfolgt zu Beginn des Wintersemesters.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und ist in ein viersemestriges
Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium gegliedert. Das 9. Semester
steht für das Ablegen der Prüfungen zur Verfügung.
Der Gesamtumfang des Fachstudiums beträgt für
 den Lernbereich Sport
15 SWS
 Sport als weitergeführtes Fach
30 SWS
 Sport als neu aufgenommenes Fach
40 SWS
Die Stundenverteilungen für das Grund- und Hauptstudium sind den
Stundentafeln unter 2.4. zu entnehmen.
1.5. Teilnahme- und Leistungsnachweise
Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt die aktive Teilnahme der Studierenden an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen laut Studienordnung. Diese ist in Übereinstimmung mit der Lehrerprüfungsverordnung
auf drei Niveaustufen nachzuweisen:
Nachweis der „Teilnahme“
Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch Kontinuität gekennzeichnet und verpflichtet die Studierenden zur Übernahme von mündlichen und schriftlichen Aufgaben, zur Lektüre von Texten etc.
Es liegt im Ermessen der Lehrenden, ob sie die regelmäßige Anwesenheit
förmlich kontrollieren oder nicht. Als Voraussetzung für die Meldung zur
Prüfung zählen nur testierte Teilnahmen.
Nachweis der „erfolgreichen Teilnahme“
Durch einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird die regelmäßige
und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser
Nachweis wird entsprechend der Lehrerprüfungsverordnung für die
sportpraktischen Fächer benotet. Die erfolgreiche Teilnahme kann u.a.
erworben werden durch Klausuren, Vorträge, Kolloquien oder sportpraktische Leistungen.
„Leistungsnachweis“
Mit einem Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser ist zu benoten und
kann in Form von Klausuren, Referaten, Kolloquien oder sportpraktischen
Leistungen erlangt werden.
Der Leistungsnachweis in einem Hauptseminar setzt die „erfolgreiche
Teilnahme“ an der Lehrveranstaltung voraus. Er wird durch das Anfertigen einer Belegarbeit erworben.
Form und Inhalt der fachlichen Kenntnisse bzw. des praktischen Könnens, die für die „Teilnahme“, „erfolgreiche Teilnahme“ und für den
„Leistungsnachweis“ notwendig sind, bestimmt der Leiter der jeweiligen
Lehrveranstaltung. Die differenzierten Anforderungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
1.6.
Studienberatung
Die Studienberatung erfolgt sowohl durch die zentrale Studienberatungsstelle der Universität Rostock und das Lehrerprüfungsamt als auch durch
Studienberater des Instituts für Sportwissenschaft.
Eine studienbegleitende Fachberatung zu den Teilgebieten des Faches
übernehmen die jeweiligen Fachvertreter.
2.
Inhalte und Struktur des Studiums
2.1.
Studienkonzept
Das Studium gliedert sich im Grund- und Hauptstudium in folgende inhaltliche Bereiche:
 Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis von Bewegung, Spiel und
Sport
 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen
Das inhaltliche Anliegen der einzelnen Bereiche wird in den weiteren
Abschnitten näher erläutert. Detaillierte Anforderungen für das Grundund Hauptstudium enthalten die differenzierten Stundentafeln unter
2.4.
2.2.
Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
Die Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen
haben einen bedeutenden Stellenwert in der Sportlehrerausbildung. Sie
sind vorrangig an aktuellen Rahmenplanempfehlungen und den Anforderungen der Schulsportpraxis ausgerichtet.
Die Studierenden sollen fachlich und methodisch umfassend auf die Gestaltung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Prozesse des Schulsports unter Beachtung vielfältiger Sinnperspektiven der Schüler vorbereitet werden. Deshalb sind neben traditionellen Schulsportarten auch freizeitrelevante Trendsportarten sowie sportliche Bewegungsformen ohne
Sportartenbindung als Wahlangebot Bestandteile der Ausbildung.
2.3. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen
Diese Lehrveranstaltungen bilden den Schwerpunkt der sportwissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind auf eine Auseinandersetzung der Studierenden mit Erkenntnissen und Methoden der Sportwissenschaft als
Ganzes sowie spezieller sportwissenschaftlicher Disziplinen angelegt.
Dabei soll eine exemplarische Durchdringung von Bewegung, Spiel und
Sport in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen, Strukturen und
Funktionen ermöglicht werden.
Während im Grundstudium die Grundlagen mehrerer sportwissenschaftlicher Disziplinen erarbeitet werden, dient das Hauptstudium in der Regel
einer inhaltlichen Vertiefung.
Die sportwissenschaftlichen Disziplinen gliedern sich in zwei Gruppen
von Wahlpflichtfächern mit folgenden Angeboten:
Gruppe I
Gruppe II
2 SWS Sportpsychologie (1 V, 1 S)
2 SWS Sportsoziologie (1 V, 1 S)
2 SWS Bewegungslehre (1 V, 1 S)
2 SWS Biomechanik (1 V, 1 S)
2 SWS Sportpädagogik (1 V, 1 S)
0,5 SWS Anatomie (V)
0,5 SWS Physiologie (V)
1 SWS Sportmedizin (0,5 V, 0,5 S)
2 SWS Trainingswissenschaft (1V,1 S)
2.4. Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Stundentafel für Grund- und Hauptschullehrer
– Lernbereich Sport 15 SWS
Lehrgebiete
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Bewegungslehre
Sportpsychologie
Sportmedizin
Körperliche Grundlagenbildung
Bewegungserziehung
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Sportspiele/Freizeitspiele
Schwimmen
Turnen an Geräten
Gymnastische Übungen
Leichtathletische Übungen
Kleine Spiele
Sportdidaktik/Schulpraktische Übungen
Grundstudium
Pflicht
Wahlpflicht
Hauptstudium
Pflicht
Wahlpflicht
1 (V)
1 (V)
1 (V)
1 (V)
2 (V/S)
2 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
1 (Ü)
2 (Ü/S)
Stundentafel für das Fachstudium Sport als weitergeführtes Fach für
Grund- und Hauptschullehrer
30 SWS
Lehrgebiete
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Anatomie/Physiologie
Sportmedizin
Trainingswissenschaft
Bewegungslehre
Sportpsychologie
Sportpädagogik
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Theorie der Sportspiele
Fußball
Handball
Volleyball
Basketball
Freizeitspiele
Theorie der Individualsportarten
Turnen an Geräten
Leichtathletik
Schwimmen
Gymnastische Bewegungsschulung
Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln,
Surfen)
Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.)
Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon,
Eislaufen, Inlining, Akrobtik/Trampolinspringen)
Spezialsportart
Grundstudium
1 (V/S)
1 (V/S)
2 (V/S)
2 (V/S)
2 (V/S)
2 (V/S)
Hauptstudium
1 x 2 von
3=2
(HS)
1 (V)
1 x 2 von 4
=2
1 (Ü)
1 (V)
2 (Ü/V)
2 (Ü/V)
2 (Ü/V)
2 (Ü/V)
1 x 2 von
X=2
1 x 3 von
X=3
Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS), eine Woche
Didaktik: In Verbindung mit dem Fach Sport haben die Studenten im HS 5 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges Schulpraktikum nachzuweisen.
Stundentafel für das Fachstudium Sport als ne aufgenommenes Fach für
Grund- und Hauptschullehrer
40 SWS
Lehrgebiete
1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche
Grundstudium
Pflicht
Hauptstudium
Wahlpflicht
Pflicht
Wahlpflicht
Anatomie/Physiologie
1 (V)
Sportmedizin
1 (V)
Biomechanik
2 (V/S)
Bewegungslehre
2 (V/S)
1 x 2 von 6 =
Trainingswissenschaft
2 (V/S)
2 (HS)
Sportpsychologie
2 (V/S)
Sportsoziologie
2 (V/S)
Sportpädagogik
2 (V/S)
2. Theorie und Praxis der Sportarten
Theorie der Sportarten
1 (V)
Handball
2 x 2 von 4 =
Fußball
4
Volleyball
Basketball
Freizeitspiele
Theorie der Individualsportarten
1Ü
1 (V)
Turnen an Geräten
2 (Ü/V)
Leichtathletik
2 (Ü/V)
Schwimmen
2 (Ü/V)
Gymnastische Bewegungsschulung
2 (Ü/V)
Kampf- und Kraftsport
2 (Ü/V)
Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln,
Surfen)
Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.)
Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon,
Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen
Spezialsportarten nach Angebot
2 x 2 von X =
4
1 x 3 von X =
3
Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS) je 1 Woche
Didaktik: Im Rahmen des Faches haben die Studenten im HS 10 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges
Schulpraktikum nachzuweisen.
3.
Inkrafttreten der Studienordnung
Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen
Lernbereich Sport (für Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Sonder(15 SWS)
pädagogik)
I.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis eines ordnungsgemäßen fachlichen und fachdidaktischen Studiums
laut Studienanforderungen für Grundschulpädagogik. Für den Lernbereich
Sport sind in einem Gesamtumfang von 15 SWS folgende spezifische Voraussetzungen für die Prüfungen zu erbringen:
a) Erfolgreiche Teilnahme an mindestens sechs Veranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen mit und ohne Sportartenbindung
b) Ein Leistungsnachweis in einer sportwissenschaftlichen Disziplin
c) Ein Leistungsnachweis in „Planung und Gestaltung des Sportunterrichts in der Grundschule“/ „Schulpraktische Studien im Fach Sport“.
2. Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DRLG/des DRK (Silber)
II.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Festlegungen der Lehrerprüfungsverordnung (LehrPr VO M-V) vom 3.11.1997 für Grundschulpädagogik.
Sport als weitergeführtes Fach (30 SWS)
I.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 30 SWS, darunter:
a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens sechs
verschiedenen Sportarten, darunter ein großes Sportspiel
b) Leistungsnachweis in wenigstens einer weitergeführten Sportart
c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder einer vergleichbaren
sportartenintegrativen Veranstaltung
d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens drei
Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie
e) Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar zur sportwissenschaftlichen Theorie (wobei das Thema nicht aus den unter I.d gewählten
Disziplinen stammen darf)
2. Nachweis einer Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen
Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK
II.
Prüfungsanforderungen
1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß
I.a und b gewählten Sportarten
2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings
3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen
Theorie gemäß I.d
4. Vertiefte Kenntnisse in einer Fachdisziplin nach I.e
III.
Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung
1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse nachgewiesen.
2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 behandelt.
3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche gemäß II.3
und 4 geprägt, die nicht Gegenstand der Arbeit unter Aufsicht waren.
Sport als neuaufgenommenes Fach (40 SWS)
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen vgl. Anhang zur Studienordnung für den Teilstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik.
Herunterladen