TEIL III: Auszüge aus der Studienordnung für den Teilstudiengang „Sport“ für Lehrämter an Grund- und Hauptschulen (Lernbereich Sport, Sport als weitergeführtes Fach, Sport als neu aufgenommenes Fach) Inhalt: 1. Allgemeine Regelungen 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Geltungsbereich Ziele des Studiums Studienvoraussetzungen Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums Teilnahme- und Leistungsnachweise Studienberatung 2. Inhalte und Struktur des Studiums 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Studienkonzept Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen 3. Inkrafttreten der Studienordnung Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen 1. Allgemeine Regelungen 1.1. Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen Die Studienordnung basiert auf dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 9.2.1994 sowie auf der Lehrerprüfungsverordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LehrPr VO M-V) vom 7.8.2000. Diese Fassung der LehrPr VO M-V ist verbindlich für alle Studierenden, die ihr Studium mit dem Wintersemester 1996/97 oder später aufgenommen haben. Wer sein Studium bereits vorher begonnen hat, kann auf Antrag gemäß der Fassung vom 3.11.1997 geprüft werden. Auf dieser Grundlage regelt die vorliegende Studienordnung die spezifischen Anforderungen zum Teilstudiengang Sport für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, der als Lernbereich weitergeführtes Fach oder als neuaufgenommenes Fach absolviert wird. 1.2. Ziele des Studiums Das am Berufsbild des Lehrers orientierte Studium soll die Studierenden auf eine wissenschaftlich begründete und pädagogisch verantwortungsbewußte Tätigkeit im Sportunterricht sowie im außerunterrichtlichen Sport der Schulen vorbereiten. Ziel der universitären Ausbildung ist es, den künftigen Sportlehrern umfassende Grundlagen für die Entwicklung entsprechender sporttheoretischer und sportpraktischer sowie pädagogisch-methodischer Kompetenzen zu vermitteln. Im Verlaufe des Studiums sollen die Studierenden differenzierte Kenntnisse über die Formen von Bewegung, Spiel und Sport in unterschiedlichen Bereichen, gesellschaftlichen Funktionen und ihrer Veränderbarkeit erwerben, die eigene körperliche Leistungsfähigkeit und Bewegungserfahrung erweitern sowie ihr sportliches Können verbessern, sportwissenschaftliche Verfahren und Theorien kennen und kritisch beurteilen lernen, den Sportunterricht und die vielfältigen Formen außerunterrichtlichen Sports durch ein breites Spektrum von methodischen Vermittlungsund Anwendungswegen gestalten lernen und zur Realisierung interdisziplinärer und fachübergreifender Bezüge bei der Bearbeitung theoretischer und praktischer Aufgabenstellungen befähigt werden. 1.3. Studienvoraussetzungen Für die Aufnahme des Studiums sind folgende Voraussetzungen zu erbringen: Zeugnis der Hochschulreife (Abitur) Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme eines Sportstudiums Grundlegende körperliche Fähigkeiten und sportliche Fertigkeiten Wünschenswert sind: Erfahrungen in der Anleitung des Sporttreibens von Kindern und Jugendlichen Eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen in der Sportpraxis 1.4. Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums Die Studienaufnahme erfolgt zu Beginn des Wintersemesters. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und ist in ein viersemestriges Grund- und ein fünfsemestriges Hauptstudium gegliedert. Das 9. Semester steht für das Ablegen der Prüfungen zur Verfügung. Der Gesamtumfang des Fachstudiums beträgt für den Lernbereich Sport 15 SWS Sport als weitergeführtes Fach 30 SWS Sport als neu aufgenommenes Fach 40 SWS Die Stundenverteilungen für das Grund- und Hauptstudium sind den Stundentafeln unter 2.4. zu entnehmen. 1.5. Teilnahme- und Leistungsnachweise Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt die aktive Teilnahme der Studierenden an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen laut Studienordnung. Diese ist in Übereinstimmung mit der Lehrerprüfungsverordnung auf drei Niveaustufen nachzuweisen: Nachweis der „Teilnahme“ Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch Kontinuität gekennzeichnet und verpflichtet die Studierenden zur Übernahme von mündlichen und schriftlichen Aufgaben, zur Lektüre von Texten etc. Es liegt im Ermessen der Lehrenden, ob sie die regelmäßige Anwesenheit förmlich kontrollieren oder nicht. Als Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung zählen nur testierte Teilnahmen. Nachweis der „erfolgreichen Teilnahme“ Durch einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser Nachweis wird entsprechend der Lehrerprüfungsverordnung für die sportpraktischen Fächer benotet. Die erfolgreiche Teilnahme kann u.a. erworben werden durch Klausuren, Vorträge, Kolloquien oder sportpraktische Leistungen. „Leistungsnachweis“ Mit einem Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Dieser ist zu benoten und kann in Form von Klausuren, Referaten, Kolloquien oder sportpraktischen Leistungen erlangt werden. Der Leistungsnachweis in einem Hauptseminar setzt die „erfolgreiche Teilnahme“ an der Lehrveranstaltung voraus. Er wird durch das Anfertigen einer Belegarbeit erworben. Form und Inhalt der fachlichen Kenntnisse bzw. des praktischen Könnens, die für die „Teilnahme“, „erfolgreiche Teilnahme“ und für den „Leistungsnachweis“ notwendig sind, bestimmt der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die differenzierten Anforderungen werden den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. 1.6. Studienberatung Die Studienberatung erfolgt sowohl durch die zentrale Studienberatungsstelle der Universität Rostock und das Lehrerprüfungsamt als auch durch Studienberater des Instituts für Sportwissenschaft. Eine studienbegleitende Fachberatung zu den Teilgebieten des Faches übernehmen die jeweiligen Fachvertreter. 2. Inhalte und Struktur des Studiums 2.1. Studienkonzept Das Studium gliedert sich im Grund- und Hauptstudium in folgende inhaltliche Bereiche: Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis von Bewegung, Spiel und Sport Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen Das inhaltliche Anliegen der einzelnen Bereiche wird in den weiteren Abschnitten näher erläutert. Detaillierte Anforderungen für das Grundund Hauptstudium enthalten die differenzierten Stundentafeln unter 2.4. 2.2. Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen Die Lehrveranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen haben einen bedeutenden Stellenwert in der Sportlehrerausbildung. Sie sind vorrangig an aktuellen Rahmenplanempfehlungen und den Anforderungen der Schulsportpraxis ausgerichtet. Die Studierenden sollen fachlich und methodisch umfassend auf die Gestaltung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Prozesse des Schulsports unter Beachtung vielfältiger Sinnperspektiven der Schüler vorbereitet werden. Deshalb sind neben traditionellen Schulsportarten auch freizeitrelevante Trendsportarten sowie sportliche Bewegungsformen ohne Sportartenbindung als Wahlangebot Bestandteile der Ausbildung. 2.3. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen Diese Lehrveranstaltungen bilden den Schwerpunkt der sportwissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind auf eine Auseinandersetzung der Studierenden mit Erkenntnissen und Methoden der Sportwissenschaft als Ganzes sowie spezieller sportwissenschaftlicher Disziplinen angelegt. Dabei soll eine exemplarische Durchdringung von Bewegung, Spiel und Sport in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen, Strukturen und Funktionen ermöglicht werden. Während im Grundstudium die Grundlagen mehrerer sportwissenschaftlicher Disziplinen erarbeitet werden, dient das Hauptstudium in der Regel einer inhaltlichen Vertiefung. Die sportwissenschaftlichen Disziplinen gliedern sich in zwei Gruppen von Wahlpflichtfächern mit folgenden Angeboten: Gruppe I Gruppe II 2 SWS Sportpsychologie (1 V, 1 S) 2 SWS Sportsoziologie (1 V, 1 S) 2 SWS Bewegungslehre (1 V, 1 S) 2 SWS Biomechanik (1 V, 1 S) 2 SWS Sportpädagogik (1 V, 1 S) 0,5 SWS Anatomie (V) 0,5 SWS Physiologie (V) 1 SWS Sportmedizin (0,5 V, 0,5 S) 2 SWS Trainingswissenschaft (1V,1 S) 2.4. Stundentafeln für den Teilstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen Stundentafel für Grund- und Hauptschullehrer – Lernbereich Sport 15 SWS Lehrgebiete 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Bewegungslehre Sportpsychologie Sportmedizin Körperliche Grundlagenbildung Bewegungserziehung 2. Theorie und Praxis der Sportarten Sportspiele/Freizeitspiele Schwimmen Turnen an Geräten Gymnastische Übungen Leichtathletische Übungen Kleine Spiele Sportdidaktik/Schulpraktische Übungen Grundstudium Pflicht Wahlpflicht Hauptstudium Pflicht Wahlpflicht 1 (V) 1 (V) 1 (V) 1 (V) 2 (V/S) 2 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 1 (Ü) 2 (Ü/S) Stundentafel für das Fachstudium Sport als weitergeführtes Fach für Grund- und Hauptschullehrer 30 SWS Lehrgebiete 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Anatomie/Physiologie Sportmedizin Trainingswissenschaft Bewegungslehre Sportpsychologie Sportpädagogik 2. Theorie und Praxis der Sportarten Theorie der Sportspiele Fußball Handball Volleyball Basketball Freizeitspiele Theorie der Individualsportarten Turnen an Geräten Leichtathletik Schwimmen Gymnastische Bewegungsschulung Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.) Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon, Eislaufen, Inlining, Akrobtik/Trampolinspringen) Spezialsportart Grundstudium 1 (V/S) 1 (V/S) 2 (V/S) 2 (V/S) 2 (V/S) 2 (V/S) Hauptstudium 1 x 2 von 3=2 (HS) 1 (V) 1 x 2 von 4 =2 1 (Ü) 1 (V) 2 (Ü/V) 2 (Ü/V) 2 (Ü/V) 2 (Ü/V) 1 x 2 von X=2 1 x 3 von X=3 Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS), eine Woche Didaktik: In Verbindung mit dem Fach Sport haben die Studenten im HS 5 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges Schulpraktikum nachzuweisen. Stundentafel für das Fachstudium Sport als ne aufgenommenes Fach für Grund- und Hauptschullehrer 40 SWS Lehrgebiete 1. Sportwissenschaftliche Theoriebereiche Grundstudium Pflicht Hauptstudium Wahlpflicht Pflicht Wahlpflicht Anatomie/Physiologie 1 (V) Sportmedizin 1 (V) Biomechanik 2 (V/S) Bewegungslehre 2 (V/S) 1 x 2 von 6 = Trainingswissenschaft 2 (V/S) 2 (HS) Sportpsychologie 2 (V/S) Sportsoziologie 2 (V/S) Sportpädagogik 2 (V/S) 2. Theorie und Praxis der Sportarten Theorie der Sportarten 1 (V) Handball 2 x 2 von 4 = Fußball 4 Volleyball Basketball Freizeitspiele Theorie der Individualsportarten 1Ü 1 (V) Turnen an Geräten 2 (Ü/V) Leichtathletik 2 (Ü/V) Schwimmen 2 (Ü/V) Gymnastische Bewegungsschulung 2 (Ü/V) Kampf- und Kraftsport 2 (Ü/V) Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) Rückschlagspiele (Tennis, Badminton, Tischtennis u.a.) Weitere Sportarten nach Angebot (Triathlon, Eislaufen, Inlining, Akrobatik/Trampolinspringen Spezialsportarten nach Angebot 2 x 2 von X = 4 1 x 3 von X = 3 Lehrgänge, Praktika: Exkursion (HS) je 1 Woche Didaktik: Im Rahmen des Faches haben die Studenten im HS 10 SWS Sportdidaktik und ein vierwöchiges Schulpraktikum nachzuweisen. 3. Inkrafttreten der Studienordnung Anhang: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen Lernbereich Sport (für Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Sonder(15 SWS) pädagogik) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis eines ordnungsgemäßen fachlichen und fachdidaktischen Studiums laut Studienanforderungen für Grundschulpädagogik. Für den Lernbereich Sport sind in einem Gesamtumfang von 15 SWS folgende spezifische Voraussetzungen für die Prüfungen zu erbringen: a) Erfolgreiche Teilnahme an mindestens sechs Veranstaltungen zur Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen mit und ohne Sportartenbindung b) Ein Leistungsnachweis in einer sportwissenschaftlichen Disziplin c) Ein Leistungsnachweis in „Planung und Gestaltung des Sportunterrichts in der Grundschule“/ „Schulpraktische Studien im Fach Sport“. 2. Nachweis der Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DRLG/des DRK (Silber) II. Prüfungsanforderungen Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Festlegungen der Lehrerprüfungsverordnung (LehrPr VO M-V) vom 3.11.1997 für Grundschulpädagogik. Sport als weitergeführtes Fach (30 SWS) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis der Fachstudien gemäß Studienordnung der jeweiligen Landesuniversität in einem Gesamtumfang von ca. 30 SWS, darunter: a) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens sechs verschiedenen Sportarten, darunter ein großes Sportspiel b) Leistungsnachweis in wenigstens einer weitergeführten Sportart c) Teilnahme an einer Sportwanderfahrt oder einer vergleichbaren sportartenintegrativen Veranstaltung d) Erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen in mindestens drei Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie e) Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar zur sportwissenschaftlichen Theorie (wobei das Thema nicht aus den unter I.d gewählten Disziplinen stammen darf) 2. Nachweis einer Befähigung zu Erster Hilfe: Vorlage des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens der DLRG/des DRK II. Prüfungsanforderungen 1. Nachweis der Leistungs- und Demonstrationsfähigkeit in den gemäß I.a und b gewählten Sportarten 2. Grundkenntnisse in der Theorie der Sportarten und des Trainings 3. Grundkenntnisse in den Fachdisziplinen der sportwissenschaftlichen Theorie gemäß I.d 4. Vertiefte Kenntnisse in einer Fachdisziplin nach I.e III. Praktische Prüfung, Arbeit unter Aufsicht, mündliche Prüfung 1. In der praktischen Prüfung werden die nach II.1 und 2 geforderten Fähigkeiten rsp. Kenntnisse nachgewiesen. 2. In der Arbeit unter Aufsicht wird ein Themenbereich aus den Fachdisziplinen nach II.3 und 4 behandelt. 3. In der mündlichen Prüfung werden die Themenbereiche gemäß II.3 und 4 geprägt, die nicht Gegenstand der Arbeit unter Aufsicht waren. Sport als neuaufgenommenes Fach (40 SWS) Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen vgl. Anhang zur Studienordnung für den Teilstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik.