Schulprogramm 2013 - JenaplanschulE HUNGEN

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Schulprogramm
der Jenaplanschule Hungen
Stand November 2013
Das Schulprogramm der Jenaplanschule wird als Loseblattsammlung angelegt,
um immer wieder mal anstehende Veränderungen in das Programm integrieren
zu können. Das Schulprogramm wird durch folgendes Verfahren erarbeitet. Die
Gesamtkonferenz richtet eine Steuergruppe ein, die unter dem Vorsitz des
Schulleiters mit 50% Lehrerinnen und 50% Eltern besetzt ist. Diese
Steuergruppe trifft sich mindestens halbjährlich und hat den Namen
„Schulkreis“. Alle Eltern, die mitarbeiten möchten, sind herzlich willkommen.
Dort werden Vorschläge erarbeitet, die anschließend von der Gesamtkonferenz,
dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz beraten werden. Die
abschließende Entscheidung trifft die Schulkonferenz halbjährlich.
Gliederung
1. Leitbild der Schule (Baustein 1) Seite 1
2. Grundsätze für die Betreuung (Baustein 2) Seite 5
3. Flexibler Schulanfang (Baustein 3) Seite 9
4. Montessoriarbeit (Baustein 4) Seite 13
5. Schulname (Baustein 5) Seite 13
6. Schulhaushalt (Baustein 6) Seite 13
7. Medienkonzept (Baustein 7) Seite 13
8. Schulfahrtenprogramm (Baustein 8) Seite 14
9. Schulhofgestaltung (Baustein 9) Seite 15
13. Klassen- und Lerngruppenbildung (Baustein 13) Seite 15
14. Pädagogische Mittagsbetreuung (Baustein 14) Seite 16
15. Fortbildungskonzept (Baustein 15) Seite 21
16. Individuelle Förderung und Hochbegabtenförderung (Baustein 16) Seite 22
17. Selbständige Schule (Baustein 17) Seite 24
18. Beratungskonzept (Baustein 18) Seite 25
19. Förderkonzept (Baustein 19) Seite 31
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Baustein 1 (Gültigkeit etwa 2011-2021)
Leitbild der Schule in Bellersheim-Obbornhofen
I.
Die Schule ist reformpädagogisch orientiert.
Die Schule zählt sich zu den etwa 2000 europäischen Reformschulen. Hierzu zählen nach
wissenschaftlicher Einschätzung die folgenden sieben Gruppen: Jenaplanschulen,
Montessorischulen, Waldorfschulen, Freinetschulen, Nachschulen, Daltonplanschulen und
Freie Schulen.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen zur Gestaltung von Schule und Unterricht steht das Kind
mit seinen Bedürfnissen.
Kinder brauchen ...
Akzeptanz, verlässliche Beziehungen, BildungsChancen, Differenzierende Lernangebote,
unmitelbare Erfahrungen, Feste und Feiern, Gerechtigkeit und Geduld, Hilfe zur Selbsthilfe,
Identität und Ich-Stärke, Jahrgangsübergreifende Klassen, Kreisgespräche, Lernende Lehrer
und lernende Eltern, Muße, Neugier, Ordnung und Regeln, SpielPausen, Qualität statt
Quantität, kindgerechte Räume, Sicherheit und Sinngebung, Toleranz, Uhren ohne Zeitdruck,
Vertrauen und Zuversicht, Wir-Gefühl, Spaß und FaXen, zuverlässige Systeme, viel Zeit
Die Reformpädagogen der Zwanzigerjahre haben verschiedene reformpädagogische Ansätze
entwickelt, die eine kindgemäßere Schule ermöglichten. Die Schule in
Bellersheim/Obbornhofen bedient sich verschiedener Vorschläge aus dieser Zeit und überträgt
sie in aktualisierter Form auf die heutige Schulwirklichkeit.
Wichtige reformpädagogische Ansätze der Schule sind:
II.
Freie Arbeit: an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Arbeitsform
Individualisierter Unterricht: durch Planarbeit und Werkstattunterricht
Fächerübergreifender, themenorientierter und projektorientierter Unterricht
Jahrgangsübergreifender Unterricht in altersgemischten Lerngruppen
Erweiterte Öffnungszeiten: Mehr Zeit für Kinder ermöglicht die Rhythmisierung des
Schultages entsprechend den Bedürfnissen der Kinder
Schule als Lern- und Lebensraum für Kinder: Offene Ganztagsangebote mit
Mittagessen
Öffnung der Schule: Nachbarschaftsschule durch Mitarbeit der Eltern in der Schule
Die Schulgemeinde betreibt eine kontinuierliche Schulentwicklung.
Unter dem Schlagwort „Veränderte Kindheit“ wird schon sehr lange über Veränderungen in
der Schule nachgedacht. Selbst die Reformpädagogen der Zwanziger Jahre haben schon mit
der veränderten Bedürfnislage der Kinder argumentiert, um Schule kindgemäßer zu gestalten.
Heute, in einer sich schnell verändernden Gesellschaft, ist eine Weiterentwicklung der Schule
unvermeidlich. Die Schulgemeinde in Bellersheim/Obbornhofen fühlt sich einer
kontinuierlichen Schulentwicklung besonders verpflichtet. Die Grenzen liegen darin, dass es
neben der notwendigen Aktualität der Schule auch ein berechtigtes Interesse aller Beteiligten
an klaren, verlässlichen Strukturen gibt. Die Schulentwicklung benötigt immer wieder auch
2
schöpferische Pausen um sich von der Unruhe durch Veränderungen zu erholen und in
vertrauten Strukturen Kraft zu schöpfen für weitere Veränderungen.
III.
Die Schule arbeitet nach dem Jenaplan.
Peter Petersens Jenaplanschule versuchte, aktuelle reformpädagogische Ansätze in der
Schulpraxis ganzheitlich umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dies tut auch die Schule in
Bellersheim/Obbornhofen. Sie fühlt sich dabei in besonderem Maße der Jenaplanpädagogik
Peter Petersens verpflichtet und der internationalen Jenaplan-Bewegung verbunden. Die
Festlegung auf Petersen behindert nicht die weitere Schulentwicklung. Auch Petersen forderte
für seine Schule, dass sie kontinuierlich „auf dem Weg“ sei.
IV.
Die reformpädagogischen Ansätze der Grundschule werden konsequent
umgesetzt.
Die inzwischen bundesweiten reformpädagogischen Ansätze in der Jahrgangstufe 1/2 sollten
in allen Jahrgangsstufen der Grundschule realisiert und in den Jahrgangsstufen fünf und sechs
fortgeführt werden. Zu nennen sind hier besonders: Gleitzeiten, Spielpausen, gemeinsames
Frühstück, freie Arbeitsphasen, Planarbeit, klassen-, jahrgangs- und fächerübergreifender
Unterricht, intensivierte Elternarbeit. Die Zusammenarbeit im Schulverbund hat dabei eine
besondere Bedeutung.
V.
Der Elternverein und die Gremien der Schule arbeiten eng zusammen.
Die Schule wird zum Teil in privater Trägerschaft durch den Elternverein organisiert. Das
Leitbild der Schule, das Schulprogramm und die Jahresarbeitsplanung sollten gemeinsam
erarbeitet und verantwortet werden. Nur ein gemeinsames Konzept ermöglicht eine
ganzheitlich funktionierende Schule. Die gemeinsame Verantwortung für die Schule findet
auch darin Ausdruck, dass der Schulleiter Mitglied im Vereinsvorstand ist.
VI.
Die Jenaplangrundprinzipien der holländischen Schulen sind Bestandteil
des Leitbilds.
Die Schule orientiert sich an den 20 Grundprinzipien der holländischen Jenaplanschulen. Sie
werden im folgenden in aller Kürze aufgezählt. Im Anhang befindet sich das aus dem
Holländischen übersetzte ausführliche Original.
Die Jenaplangrundprinzipien (Kurzform)
1) Jeder Mensch ist einzigartig, darum hat jedes Kind und jeder Erwachsene einen
unersetzlichen Wert.
2) Jeder Mensch hat ungeachtet seiner ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seinem
Geschlecht, seiner sexuellen Veranlagung, sozialer Herkunft, Religion, Lebensanschauung
oder Behinderung das Recht, eine eigene Identität zu entwickeln, die durch
Selbstständigkeit, Kreativität und soziale Gerechtigkeit gekennzeichnet ist.
3) Jeder Mensch braucht für die Entwicklung einer eigenen Identität persönliche
Beziehungen: zu anderen Menschen; zu der sinnlich wahrnehmbaren Wirklichkeit der
Natur und Kultur; zu der nicht sinnlich erfahrbaren Wirklichkeit.
4) Jeder Mensch wird immer als Gesamtperson anerkannt und nach Möglichkeit auch so
behandelt.
3
5) Jeder Mensch wird nicht nur als Kulturträger, sondern auch als Kulturveränderer anerkannt
und nach Möglichkeit auch so behandelt.
6) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die den unersetzbaren Wert und die
unersetzbare Würde jedes einzelnen Menschen achtet.
7) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die Gelegenheit und Anreize für die
Identitätsentwicklung eines jeden bietet.
8) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, in der gerecht, friedlich und
konstruktiv mit Unterschieden und Veränderungen umgegangen wird.
9) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die voller Respekt und Sorgfalt mit
der Erde und dem Weltall umgeht.
10) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die die natürlichen und kulturellen
Quellen voller Verantwortung den zukünftigen Generationen gegenüber verwaltet.
11) Die Schule ist eine relativ autonome kooperative Organisation aller Beteiligten.
12) In der Schule haben die Erwachsenen die Aufgabe, die oben gemachten Aussagen über
den Menschen und die Gesellschaft zu pädagogischen Ausgangspunkten ihres Handelns
zu machen.
13) In der Schule wird der Stoff sowohl der Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder
entnommen, als auch den Kulturgütern, die in der Gesellschaft als wichtig für die hier
beschriebene persönliche und gesellschaftliche Entwicklung betrachtet werden.
14) In der Schule wird der Unterricht in pädagogischen Situationen und mit Hilfe von
pädagogischen Unterrichtsmitteln und Arbeitsmitteln organisiert.
15) In der Schule wird der Unterricht in einem rhythmischen Wechsel der
Bildungsgrundformen des Gesprächs, des Spieles, der Arbeit und der Feier gestaltet.
16) In der Schule findet eine heterogene Gruppierung von Kindern statt, heterogen nach
Alter und Entwicklungsniveau mit dem Ziel, das Lernen voneinander und das Sorgen
füreinander zu fördern.
17) In der Schule wechseln sich selbständiges Spielen und Lernen, gesteuertes und begleitetes
Lernen ab. Dieses Lernen ist explizit auf die Niveauerhöhung ausgerichtet. Dabei spielt
die Eigeninitiative der Kinder eine wichtige Rolle.
18) In der Schule nimmt die Weltorientierung eine zentrale Stellung ein, die auf Erfahren,
Entdecken und Untersuchen gegründet ist.
19) In der Schule findet die Verhaltens- und Leistungsfeststellung eines Kindes möglichst
immer aufgrund des eigenen Entwicklungsverlaufes des Kindes und erst nach einem
Gespräch mit dem Kinde statt.
20) In der Schule betrachtet man Veränderungen und Verbesserungen als einen Prozess,
der niemals endet und der von einer konsequenten Wechselwirkung zwischen Handeln
und Denken gesteuert wird.
Baustein 2 (Gültigkeit etwa 2011-2016)
Grundsätze für die Betreuung
Neben dem Jenaplanleitbild der Schule sind auch die nachfolgenden Grundsätze für die
Betreuung der Kinder zu berücksichtigen. Sie entsprechen in weiten Teilen den
Vorschlägen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
Die pädagogische Betreuung fördert jedes Kind in seiner individuellen und sozialen
Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie
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vermittelt Kindern Grundfähigkeiten, mit denen sie Situationen ihres gegenwärtigen und
künftigen Lebens bewältigen können.
Die pädagogischen Prozesse fördern die Selbstständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und
Solidarität der Kinder. Sie setzen an den bestehenden Bindungserfahrungen der Kinder an
und entwickeln diese weiter. Dabei werden die bestehenden individuellen, sozialen und
kulturellen Unterschiede geachtet und bei der Gestaltung des alltäglichen
Zusammenlebens und bei identitätsstiftenden und integrativen Gemeinschaftsaktionen
berücksichtigt.
Die Betreuung hat ausgleichende und integrative Aufgaben. Es wird mit Hilfe von
individueller Förderung Benachteiligungen entgegengewirkt. Durch gezielte und
frühzeitige Beratung und Hilfe werden Kinder mit Behinderungen gefördert und in die
Gemeinschaft integriert.
Die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen wird gefördert, die besonderen sozialen
und kulturellen Interessen und Bedürfnisse ausländischer Kinder berücksichtigt.
Die Betreuung orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der
Kinder und ihrer Familien. Die Mitarbeiterinnen arbeiten zum Wohl des Kindes mit den
Erziehungsberechtigten zusammen und beteiligen sie an den Entscheidungen in
wesentlichen Angelegenheiten.
Angebote und Ziele der Betreuungseinrichtung
Auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen kommt der institutionalisierten
Betreuung von Kindern ein besonderer Stellenwert zu, der in entsprechenden
Angebotsformen ihren Niederschlag findet:
Familien- und Gemeinwesenbezug
Die Einrichtung versteht sich als aktiver Teil der sozialen Infrastruktur in der Gemeinde
und ermöglicht Kindern und deren Familien den Kontakt mit anderen pädagogischen und
psychologischen Einrichtungen. Die Einrichtung nimmt Familien als wesentlichen Partner
im Erziehungsprozess war, sie nimmt deren individuelle Interessen, Bedürfnisse und
besondere Lebensverhältnisse ernst.
Bedarfsentsprechende Öffnungszeiten
Die Einrichtung gestaltet die Öffnungszeiten nach den Lebenslagen der Kinder und
Familien ihres Einzugsgebietes. Sie stellt ein bedarfgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen
zur Verfügung. Sie sichert dabei die Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse.
Altersgemischte Gruppen
Die Einrichtung umfasst, auch innerhalb einer Gruppe, die verschiedensten Altersstufen.
So kann flexibel auf unterschiedlich auftretende Betreuungsbedarfe reagiert werden.
Kindern werden hiermit über einen langen Zeitraum die größtmöglichen
Beziehungskonstanten geboten. Damit stellt die Einrichtung auch für die Eltern einen
verlässlichen Faktor für die Entwicklung der Kinder dar.
Befriedigung der kindlichen Grundbedürfnisse
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Die Einrichtung ermöglicht und fördert die Befriedigung der geistigen, seelischen und
körperlichen Grundbedürfnisse der Kinder. Sie gibt Raum für Versorgung und Pflege,
für Körpererleben, wie Bewegung, Erholung und Ruhe, und für die Auseinandersetzung
mit elementaren Gefühlen der Kinder, wie z.B. Neugier, Ängste, Liebe, Eifersucht, Neid,
Wut, Sexualität.
Bildung und Kompetenzentwicklung
Bildung wird als Selbstentfaltung und Kompetenzentwicklung in sozialer Verantwortung
von der Einrichtung konzipiert und als lebenslanger Prozess verstanden.
Die Mitarbeiterinnen fördern eine Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zur
Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit.
Die Betreuungseinrichtung bietet zahlreiche Gelegenheiten, soziale Erfahrungen
außerhalb von Familie und Schule zu sammeln. Die Kinder können lernen, ihre Wünsche
und Vorstellungen mit denen Anderer in Verbindung zu bringen, sich durchzusetzen und
nachzugeben. Dies geschieht vor allem in freien Spielsituationen mit wechselnden
Partnern und ohne Leitung. Sie lernen ihre individuellen Grenzen und Möglichkeiten
kennen und entwickeln ein Gefühl für Gerechtigkeit und Gleichheit. Sie lernen sich mit
Durchsetzungsstrategien anderer Kinder auseinander zu setzen und eigene Strategien zu
entwickeln. Sie knüpfen Freundschaften und erfahren wie sie sich gegenseitig unterstützen
und helfen können. In Aushandlungsprozessen schulen sie Sprache und Denkfähigkeit, die
Fähigkeit anderen zuzuhören und die Welt auch aus der Sicht der Anderen zu betrachten.
Sie üben Toleranz, aber auch sich abzugrenzen und bilden im Laufe dieser Entwicklung
das Bewusstsein für die eigene Individualität heraus.
Die Mitarbeiterinnen vermitteln den Kindern Wissen und Kompetenz, indem sie die
neugierige Suche der Kinder nach erweiterten Erkenntnissen und neuem Wissen in bisher
unbekannte Zusammenhänge ermöglichen und verknüpfen. Wissen und Kompetenz
werden im Bewusstsein von Verantwortung für sich und andere vermittelt.
Die Einrichtung stellt Zeit und Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Kinder Platz für
eigene Gestaltungsideen haben und über aktives Tätigsein und Erleben
Sinnzusammenhänge erfahren können.
Die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder erfolgt u.a. durch die Förderung
-
der Entscheidungsfähigkeit
der Fähigkeit, Probleme und Konflikte zu lösen
des sozialen Lernens
der Einsicht in Lebensweltzusammenhänge
der Beteiligung an alltäglichen Tätigkeiten
-
der Neugier und Phantasie
der Ästhetik
der musisch-künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
der sinnlichen Wahrnehmung
-
der motorischen Kompetenz
der körperlichen Sicherheit und Geschicklichkeit
6
-
der Sprache und Kommunikationsfähigkeit
der persönlichen Ausdrucksfähigkeit
der Fähigkeit zur Begriffsbildung und zum logischen Denken
Erziehung
Erziehung ist die bewusste, zielgerichtete pädagogische Hilfe der Mitarbeiterinnen, um
Bildung zu ermöglichen.
Die Erziehung umfasst sowohl die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der
Mitarbeiterinnen als auch die dadurch ausgelösten Erziehungsprozesse, die im Kind und in
der Kindergruppe stattfinden.
Der Erziehungsprozess ist grundsätzlich in der Weise zu gestalten, dass
-
die Mitarbeiterinnen sich als Vorbild für das Kind zur Verfügung stellen und sich als
Bezugspersonen anbieten, also mit dem Kind in Beziehung treten
kindliche Bemühungen um Selbstständigkeit ausreichend berücksichtigt werden,
die Lust am gemeinschaftlichen Handeln gefördert wird und solidarisches Denken und
Handeln angeregt wird
Alltagssituationen der Kinder und ihrer Familien für gemeinsame Lern- und
Erfahrungsprozesse genutzt werden
eine Lernkultur entwickelt wird, die von der Wertschätzung eigener und kindlicher
Neugier geprägt ist
das Spiel der Kinder als ihre „Sprache“ verstanden wird und als
entwicklungsangemessene Aneignung und Auseinandersetzung mit der Welt gefördert
wird
Einrichtungsstrukturen und Gruppenprozesse
Innerhalb der Einrichtung werden Strukturen entwickelt, die
-
erweiterte Altersmischungen
offene und halboffene Gruppenstrukturen
Angebotsformen für Eltern
Öffnung zum Gemeinwesen
ermöglichen.
Die Einrichtung bietet allen Beteiligten Entwicklungsraum. Mitarbeiterinnen, Eltern und
Träger entwickeln und tragen den Prozess der sich verändernden Strukturen gemeinsam.
Die Erfahrungen der Kinder in ihren bisherigen Gruppenstrukturen werden in dem Prozess
der Öffnung und der sich verändernden Angebotsformen der Einrichtung berücksichtigt.
Durch stärkere Öffnung werden die Begegnungsmöglichkeiten der Kinder untereinander
und mit Personen außerhalb der Einrichtung vielfältiger. Es besteht eine Wechselwirkung
zwischen den Gruppenprozessen der Kinder, der Strukturänderung der Einrichtung und
der Konzeptentwicklung durch die Mitarbeiterinnen, die im Gesamtprozess
wahrgenommen und verarbeitet werden müssen.
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Kooperation der Mitarbeiterinnen
Um Einigungen in pädagogischen Fragen herzustellen, pädagogische Prozesse gemeinsam
zu planen und Konzeptionen zu entwickeln werden innerhalb der Regelarbeitszeit der
Mitarbeiterinnen folgende Kooperationsformen durchgeführt:
-
Mitarbeiterinnenbesprechungen
Koordinierte Planung
Erfahrungsaustausch, Fallbesprechungen, Hospitationen
Die Mitarbeiterinnen treten mit anderen Einrichtungen und Institutionen (z.B. Schulen,
Fachberatung, Frühförderstellen, Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Fachschulen)
in einen fachlichen Austausch ein.
Die Mitarbeiterinnen arbeiten mit den Eltern der Kinder zusammen und beziehen sie in
den Erziehungsprozess in der Einrichtung mit ein. Sie beteiligen die Eltern an wichtigen
Entscheidungsprozessen und entwickeln mit ihnen gemeinsam fruchtbare Kooperationsund Beteiligungsformen.
Die Mitarbeiterinnen treten mit dem Träger der Einrichtung über alle grundsätzlich
wichtigen Angelegenheiten der Einrichtung in einen Dialog ein.
Fortbildung
Um den aufgezeigten Zielen gerecht zu werden, nehmen die Mitarbeiterinnen
Fortbildungsangebote, Supervision sowie Fach- und Praxisberatung wahr.
Baustein 3 (Gültigkeit etwa 2011-2016)
Flexibler Schulanfang
Die Schule nahm von 1998 bis 2007 am Schulversuch „Neukonzeption der
Schuleingangsstufe“ teil. Sie arbeitet schon sehr lange so, wie es im vorliegenden Konzept
Ausdruck findet. Sozialpädagogische Kompetenz ist bereits seit 1998 vorhanden durch eine in
dieser Funktion erfahrene Sozialpädagogin. Seit dem 01.08.2008 hat die Schule den regulären
Status „Schule mit flexiblem Schulanfang“.
I Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in § 20 des Hessischen Schulgesetzes und in §
11a der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen: Danach können
Schulen die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer curricularen und unterrichtsorganisatorischen
Einheit zusammenfügen und Kindern eine individuelle Verweildauer von einem bis zu drei
Jahren eröffnen. Nach Möglichkeit soll kein Kind mehr von der Aufnahme in die Schule
zurückgestellt werden. Die frühere Aufnahme der Kinder – vor Vollendung des sechsten
Lebensjahres – ist durch den § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes geregelt.
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II Organisation
1) Alle Kinder werden eingeschult, es gibt keine Zurückstellungen.
Grundsätzlich werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen.
Es gibt keine Zurückstellungen nach § 58, Abs. 3 HSchG. Nach § 58 Abs. 1 des Hessischen
Schulgesetzes werden auf Antrag der Eltern, auch Kinder aufgenommen, die nach dem 30.
Juni das sechste Lebensjahr vollenden.
2) Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden jahrgangsgemischt zusammengefasst.
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine unterrichtsorganisatorische und curriculare Einheit –
die Klassenbildung erfolgt in jahrgangsgemischten Gruppen. In den jahrgangsgemischten
Gruppen wird zur Unterstützung eine Sozialpädagogin eingesetzt.
3) Eine kürzere oder längere Verweildauer ist möglich.
Kindern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen oder sich als besonders leistungsstark erweisen,
wird eine individuelle Verweildauer im 1. und 2. Schuljahr ermöglicht. Für Schülerinnen und
Schüler, die die pädagogische Einheit zweieinhalb oder drei Schuljahre besuchen, wird die
Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus nicht auf die Dauer der Schulpflicht
angerechnet.
4) Ein zweiter Einschulungstermin wird angeboten.
Durch die Individualisierung des Unterrichts können Kinder auch während des laufenden
Schuljahrs in die Schule aufgenommen werden. Um den Bedürfnissen und
Entwicklungsanforderungen der Kinder entgegenzukommen, wird jeweils zum 1. Februar ein
zweiter Einschulungstermin angeboten, wenn es die pädagogische Situation ermöglicht. Die
halbjährliche Einschulung wird in Bellersheim und Obbornhofen schon einige Jahre
erfolgreich praktiziert.
III Besondere Merkmale
1) Einbezug sozialpädagogischer Kompetenz
Sozialpädagogische Kompetenz am Schulanfang erleichtert den Übergang vom Kindergarten
in die Schule, deshalb ist eine Verzahnung zwischen sozialpädagogischer und schulischer
Arbeit erforderlich. Die Sozialpädagogin der Schule wird mit ihrer spezifischen Kompetenz
einbezogen und arbeitet mit den Lehrkräften in enger Abstimmung und gleichberechtigt
zusammen. Sie steht in enger Kooperation mit den Kindertagesstätten, wirkt mit beim
Übergang der Kinder in die Grundschule, ergänzt und bereichert die Lernmöglichkeiten am
Schulanfang durch besondere Förderangebote innerhalb und außerhalb des Klassenverbandes,
entwickelt in Absprache mit den Lehrkräften individuelle Förderkonzepte, die auf eine
differenzierte Diagnostik gründen, führt Gespräche mit allen am Erziehungsprozess
Beteiligten und kooperiert mit außerschulischen Institutionen. Besonders Kindern mit
Entwicklungsrückständen soll durch die sozialpädagogische Arbeit Förderung und
Unterstützung zukommen. Die Sozialpädagogin übernimmt keine Klassenleitungsfunktion.
Sie bietet nach Möglichkeit vier Wochenstunden Psychomotorik an und wird mit dem
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verbleibenden Stundenumfang anteilmäßig den jahrgangsübergreifenden Klassen der
Jahrgangsstufe ½ zugeteilt.
2. Entwicklung eines spezifischen Einschulungs- und Organisationsmodus
Das erste und zweite Schuljahr wird in jahrgangsstufenübergreifenden Stammgruppen
unterrichtet. Der Schulanfang wird so gestaltet, dass möglichst kein Kind mehr zurückgestellt
wird. Grundsätzlich werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben,
aufgenommen. Es gibt keine Zurückstellungen nach § 58, Abs. 3 HSchG. Nach § 58 Abs. 1
des Hessischen Schulgesetzes werden auf Antrag der Eltern auch Kinder aufgenommen, die
nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Durch Gespräche zwischen Elternhaus,
Kindergarten und Lehrkräften entwickelt sich ein Bild über die Schuleignung eines Kindes so
deutlich, dass eine gemeinsame Empfehlung über den Zeitpunkt der Einschulung möglich
wird. Die Einschulung erfolgt halbjährlich zum 1.8. und 1.2. in die bereits bestehenden
Stammgruppen. Für beide Einschulungstermine erfolgen die Beratungs- und
Anmeldegespräche im März des Vorjahrs. Folgende übergangsbegleitenden Maßnahmen sind
mit den Kindergärten abgesprochen: Besuch der Erstklasslehrer/innen im Kindergarten,
Beratungs- und Anmeldegespräche in der Schule, Informationstag/Tag der offenen Tür für
Eltern, schulärztliche Untersuchung unter Einbeziehung der Sozialpädagogin, Besuch der
Kindergartenkinder in der Schule, Elterngespräche mit Erstklasslehrer/innen und
Erzieher/innen, erster schulischer Elternabend vor der Einschulung, Einschulungsfeier in der
Kirche und erster Schulbesuchstag in den jahrgangsübergreifenden Klassen. Die
Einschulungsrituale und Feierlichkeiten am 1.2. und 1.8. sind annähernd identisch.
In der Stufe 1/2 wird eine individuelle Verweildauer von 1 bis 3 Jahren ermöglicht. Über
einen Wechsel in die Stufe 3/4 wird halbjährlich beraten und entschieden.
3. Kooperation mit dem Elementarbereich
Schule und Kindergarten arbeiten seit vielen Jahren an einem guten Übergang zwischen
Kindergarten und Grundschule. Im Jahre 2001 hat die Schule zusammen mit der Stadt
Hungen als Kindergartenträger einen Runden Tisch eingerichtet und damit die Kooperation
zwischen den Kindergärten und der Schule institutionalisiert. In halbjährlichen Sitzungen
werden alle wichtigen Angelegenheiten zwischen Schule und Kindergarten besprochen, eine
hohe Kontinuität und ein guter Informationsfluss gesichert. Gegenseitige Hospitationen und
andere übergangserleichternde Maßnahmen haben das gemeinsame Ziel, die Kinder und ihre
Eltern beim Übergang so zu begleiten, dass Ihnen wenig Verunsicherung und eine gute
Orientierung ermöglicht wird. Für die Altersgruppe der Fünf- bis Sechsjährigen sollen die
Angebote in Kindergarten und Schule aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig
ergänzen. Auch die Ausstattung und die Lernmittel werden abgesprochen. Durch Gespräche
zwischen Elternhaus, Erzieherinnen und Lehrkräften entwickelt sich ein Bild über die
Schuleignung eines Kindes so deutlich, dass in der Regel eine gemeinsame Empfehlung zum
Zeitpunkt der Einschulung möglich ist. Mittel- oder langfristig wäre wünschenswert, dass
Erzieherinnen und Lehrkräfte gemeinsam in einer Lerngruppe eingesetzt werden können.
4. Schulanfangsphase und Grundstufe als pädagogische Einheit
Grundsätze des Lebens, Lernens und Arbeitens in der Schule müssen vom Schulanfang bis
zum Ende der Grundschulzeit als Einheit erfahrbar werden. Damit der Wechsel des Kindes
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vom flexiblen Schulanfang in die Jahrgangsstufe 3 nicht als Bruch erlebt wird, muss sich das
pädagogische Konzept für den Schulanfang in das Konzept der gesamten Grundschule
einfügen. Die Lehrkräfte der Schule fühlen sich deshalb in allen Jahrgangsstufen dem
Konzept eines individualisierten Unterrichts verbunden. Aufgrund ihrer methodischen
Kompetenz sind alle Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen einsetzbar. Gegenseitige
Hospitationen und Doppelbesetzungen fördern die gemeinsame Weiterentwicklung des
Unterrichts. In den Fächern Deutsch und Mathematik haben sich die Kolleg/inn/en auf
konsequent individualisierende Lernmittel geeinigt. Die Rechtschreibung soll in allen
Jahrgangsstufen durch eine einheitliche Rechtschreibwerkstatt vermittelt werden, der
Mathematiklehrgang erfolgt in allen Klassen durch ein Unterrichtswerk, das für
selbstständiges und individualisiertes Arbeiten konzipiert ist.
5. Teambildung
Die tägliche Arbeit in der Schuleingangsstufe erfordert ein verantwortungsvolles
Zusammenwirken aller Pädagoginnen und Pädagogen der Schule. Die Teambildung an der
Schule ist durch die jahrelange Teilnahme am Schulversuch abgeschlossen. Eine verbindliche
und verlässliche Kooperation im Team wird unterstützt durch eine entsprechende
Koordinationsstruktur. Vierzehntägig wird eine Dienstbesprechung/Konferenz am Nachmittag
durchgeführt und ebenfalls alle zwei Wochen besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen
Teilnahme an einer Supervision/Intervision/Fallbesprechung. Darüber hinaus wird einmal
jährlich ein Pädagogischer Tag durchgeführt, der hin und wieder auch dem Besuch anderer
Schulen dient. Von besonderer Bedeutung im Unterrichtsalltag sind die Zweierteams aus
Sozialpädagogin und Klassenlehrerin. Sie beraten sich gegenseitig und reflektieren ihre
Beobachtungen und Erfahrungen im Unterricht.
6. Entwicklung diagnostischer Verfahren
Damit die Lernausgangslage jedes einzelnen Kindes am Schulanfang erfasst werden kann,
entwickelt die Schule ein praxisrelevantes diagnostisches Instrumentarium. Neben der
obligatorischen Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse sollen Aussagen zu folgenden
Teilaspekten der kindlichen Entwicklung gemacht werden: Wahrnehmung, Umgang mit
Mengen, Denkfähigkeit und Kenntnisse, Sprache, Gedächtnis, Motorik, Leistungsmotivation,
Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und emotionaler Bereich. Der Besuch der
Erstklasslehrer/innen im Kindergarten, das Beratungsgespräch mit den Eltern und der Besuch
der Kindergartenkinder in der Schule – alle diese übergangsbegleitenden Maßnahmen bieten
ausreichende Beobachtungsmöglichkeiten und Informationsaustausch zwischen Elternhaus,
Kindergarten und Schule. Neben der Lernausgangslage am Schulanfang soll auch während
der weiteren schulischen Entwicklung eine praktikable Diagnostik weiterentwickelt werden.
Erste Ansätze sind Diagnosediktate in der Rechtschreibung und Lernstandserhebungen in
Mathematik.
7 Dokumentation individueller Lernbegleitung
Die Schule klärt zusammen mit den Kindergärten, mit welchen Methoden sie die
Lernfortschritte des einzelnen Kindes festhalten kann. Geeignet scheint ein Bericht in Form
individueller Lernbegleitdokumentation (Portfolio). Darin könnten auch die bereits
praktizierten Lernstandserhebungen Eingang finden. Aussagekräftige
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Leistungsbeschreibungen zur Bewertung der Kinder gilt es zu entwickeln. Zeugnisse und
andere Formen der Beurteilung werden im Rahmen der Selbständigen Schule geregelt.
8 Entwicklung und Überprüfung effektiver Unterrichtsformen
Durch die jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation am Schulanfang wird die
Bandbreite der Heterogenität in den einzelnen Lerngruppen erheblich vergrößert. Dies
verlangt nach praktikablen didaktisch-methodischen Konzepten für den Umgang mit
Verschiedenheit. Die notwendige Differenzierung sowie eine anregungsreiche und zugleich
überschaubar gegliederte Lernumgebung sind Voraussetzung zur Gestaltung des
Unterrichtsalltags. Mit Blick auf die Wirksamkeit des pädagogischen Konzepts werden in den
nächsten Jahren Formen zur Reflexion, Bewertung und Verbesserung des Unterrichts
weiterentwickelt. Ein sinnvolles Hilfsmittel könnten dabei methodisch-didaktische
Wegbeschreibungen sein, die individuelle Lernwege der Kinder visuell darstellen. Sie
erleichtern die Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern. Die
Kommunikation über Unterricht ist schon jetzt über mindestens vierzehntägige Treffen des
Kollegiums gesichert.
9. Kooperation mit anderen Grundschulen
Die Schule bietet schon seit vielen Jahren allen interessierten Grundschulen Hospitationen an.
Sie ist bereit, mit allen interessierten Regelgrundschulen der Region zu kooperieren und diese
an den bisherigen und zukünftigen Erfahrungen zur Veränderung des Schulanfangs teilhaben
zu lassen. Auch ganztägige Fortbildungsangebote der Schule sind denkbar.
Baustein 4 (Gültigkeit etwa 2011-2016)
Montessoriarbeit
Die reformpädagogischen Ansätze Maria Montessoris haben für Schulen, die nach dem
Jenaplan arbeiten, eine besondere Bedeutung. Schon Petersen verweist in seinen eigenen
Texten darauf, dass er mit Montessori-Prinzipien in seiner Versuchsschule gearbeitet hat. An
der Peter-Petersen-Schule in Bellersheim und Obbornhofen haben besonders die von
Montessori geforderte Selbständigkeit, Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Eingang
gefunden in die tägliche Unterrichtsarbeit. „Hilf mir es selbst zu tun“, das Prinzip der
minimalen Hilfe, wird in der individualisierten Werkstattarbeit berücksichtigt. Die
Montessori-Originalmaterialien für das Fach Mathematik stehen an der Schule zwar zur
Verfügung, sie werden aber wegen anders gesetzter Schwerpunkte nur hin und wieder zur
Differenzierung eingesetzt.
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Baustein 5 (2011 bis 2016)
Schulname
Auf Wunsch der Schulgemeinde und des Schulträgers hat die Schule den Namen
„Jenaplanschule Hungen“ erhalten. Die Schulentwicklung soll sich an Peter Petersens
Jenaplan orientieren.
Baustein 6 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Schulhaushalt
Die Schulgemeinde wird an der Haushaltsführung der Schule beteiligt. Während über die
Lern- und Lehrmittel ausschließlich die Gesamtkonferenz berät, beschließt über die anderen
Haushaltsstellen die Schulkonferenz. Über Reparaturen und dringenden Ersatz entscheidet der
Schulleiter. Er berichtet regelmäßig über Einnahmen und Ausgaben in den Schulgremien.
Weitere Regelungen erfolgen im Rahmen der Selbständigen Schule.
Baustein 7 (Gültigkeit etwa 2011-2016)
Medienkonzept
Das Medienzentrum (Bibliothek) verbindet die folgenden Funktionen miteinander:
-
-
Informationszentrum für den Unterricht, insbesondere durch Sachbücher
und Internetzugang
Computerbenutzung, sowohl während der
Unterrichtszeiten als auch während der Betreuungszeiten am Nachmittag
Einführung in die Internetbenutzung
Bibliotheksbenutzung: Ausleihe von Kartonspielen, PC-Spielen, Hörkassetten, CDs,
und Bücher
Bücherbesichtigung, Bücherberatung, Bücherausleihe
Service für Lehrer: Bücherkistenzusammenstellung für Lehrer
durch das Medien-Team aus ehrenamtlichen Eltern und Mitarbeitern
des Elternvereins
Leseraum
Öffnungszeiten: möglichst täglich, mindestens jedoch eine Unterrichtsstunde pro
Klasse und Woche
Neben den PCs im Informationszentrum ist jede Klasse mit zwei bis drei Rechnern
ausgestattet. Sie sind zusammen vernetzt und greifen gemeinsam auf einen Netzwerkdrucker
zu.
Für die tägliche Beratung, Ausleihe, Aufsicht aber auch Einkauf, Verwaltung etc. wird ein
Team aus ehrenamtlichen Helferinnen und Mitarbeiterinnen des Elternvereins gebildet. Sie
sichern die Öffnungszeiten und die aktuelle Ausstattung der Einrichtung.
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Die Bücherei wurde bisher aus den knappen Mitteln des Fördervereins und über Spenden der
Eltern bezahlt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten werden gesucht.
Eine eventuelle, geringfügige Bezahlung von Mitarbeiterinnen wird vom Elternverein
übernommen. Bücher und Software können vom Elternverein und von der Schule angeschafft
werden. Anschaffungen des Elternvereins verbleiben im Eigentum des Elternvereins.
Anschaffungen der Schule werden von der Schule inventarisiert.
Die Schule ermöglicht den Kindern wichtige Erfahrungen im Umgang mit dem Computer als
Lern- und Kommunikationsmittel.
Für einen sinnvollen Einsatz des Computers eignen sich insbesondere folgende Bereiche:
- Informationssuche im Internet
- Texte erstellen
- Präsentationen erstellen
- Lernspiele
- Kommunizieren mit neuen Technologien (e-mails, usw.)
Über e-mails oder skype im LAN-Netz können auch die Kolleginn/en miteinander
kommunizieren.
Baustein 8 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Schulfahrtenprogramm
Für die jährlichen Klassenfahrten legt die Schule sich auf zwei Jugendherbergen fest:
Grävenwiesbach und Lauterbach. Der Vorteil der Festlegung liegt darin, dass die älteren den
jüngeren Kindern im Vorfeld der Fahrt Sicherheit und Vertrautheit mit der neuen Situation in
der Jugendherberge vermitteln können. Auch das inzwischen sehr seltene „Heimweh“ lässt
sich dadurch verringern. Das Gemeinschaftserlebnis und Freizeit in der Gruppe stehen im
Mittelpunkt des Aufenthalts. Auch für die Weiterentwicklung persönlicher Autonomie haben
solche Fahrten eine große Bedeutung. Touristische Aspekte sollten nicht in den Vordergrund
treten. Die Jugendherbergen bieten ein pädagogisch anspruchsvolles Programmangebot, aus
dem die Stammgruppenleiterin auswählt.
Die Stufe 1/2 besucht jedes Jahr im vierten Quartal die Jugendherberge Grävenwiesbach.
Die Fahrt dauert drei Tage.
In der Jahrgangsstufe 3/4 wird im Mai/Juni eine Dreitagesfahrt in die Jugendherberge
Lauterbach durchgeführt.
Die Teilnahme an Schulfahrten ist verpflichtend. Wenn Kinder aus vertretbaren Gründen
daran nicht teilnehmen können, werden individuelle Sonderregelungen getroffen. In solchen
Fällen wird ein frühzeitiges Gespräch mit der Schulleitung angeraten. Über die Teilnahme
von Erstklässlern entscheiden nach einer Beratung durch die Klassenlehrerin die Eltern.
14
Eine weitere Tagesfahrt im ersten Halbjahr ist möglich. Der Kostenrahmen sollte
einvernehmlich mit den Eltern auf Elternabenden geregelt werden.
Baustein 9 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Schulhofgestaltung
Das langjährige Projekt Schulhofgestaltung ist im Jahre 2010 abgeschlossen worden. Durch
ein vielseitiges Spielangebot mit Besonderheiten wie zum Beispiel einem Baumhaus, einem
Amphitheater und einem Soccercourt, ist das Freizeitgelände hochattraktiv für Kinder und es
ermöglicht bewegungsintensive Spielpausen im Verlauf des Schultages. Dieser vorbildliche
Zustand soll durch geeignete Pflege- und Wartungsarbeiten nach Möglichkeit dauerhaft
erhalten werden.
Baustein 13 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Klassen- und Lerngruppenbildung
Schon Peter Petersen hat durch seine pädagogische Grundlagenforschung erkannt, dass für
jahrgangsübergreifenden Unterricht drei Jahrgänge übergreifende Stammgruppen die besten
Vorraussetzungen bieten. Das deckt sich auch mit den inzwischen langjährigen Erfahrungen
der Schule. Ziel jeder aktuellen Stammgruppenbildung sollte deshalb sein, sich dem
dreijährigen Stammgruppenmodell anzunähern.
Beim flexiblen Schulanfang des Hessischen Schulgesetzes werden nur die Jahrgangsstufen 1
und 2 jahrgangsgemischt zusammengefasst, sie bilden eine unterrichtsorganisatorische und
curriculare Einheit. In diesen Gruppen ergibt sich durch
eine längere Verweildauer von bis zu drei Jahren,
eine halbjährliche Einschulung,
und durch eine frühere Einschulung
eine bereits sehr breit angelegte Heterogenität, die der einer früheren drei Jahrgangsstufen
übergreifenden Stammgruppe entspricht. In die neuen jahrgangsübergreifenden
Stammgruppen 1/2 werden fünf-, sechs- und siebenjährige Kinder aufgenommen.
Durch eine vermehrte Aufnahme fünfjähriger Kinder kann sich die Stammgruppe zu einer
drei Jahrgangsstufen übergreifenden Gruppe 0/1/2 entwickeln.
Einerseits ist die Entwicklung der Schülerzahlen nicht absehbar, andererseits werden für den
Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sehr unterschiedliche Modelle schulpolitisch
diskutiert. Auch in der Zukunft ist deshalb damit zu rechnen, dass die Randbedingungen sich
so verändern können, dass die Stammgruppenbildung neu überdacht werden muss. Dabei
müssen folgende Aspekte mitbedacht werden:
1) die Raumsituation
2) die Schülerzahlen
3) die schulaufsichtlichen Vorgaben
15
4) die politischen Vorgaben
Die Konzeption für eine veränderte Stammgruppenbildung sollte möglichst ein Jahr vorher
beschlossen sein, damit der Schulgemeinde ein Schuljahr verbleibt für die vorher notwendige
organisatorische und unterrichtliche Vorbereitung.
In den kommenden Jahren soll versucht werden, sich einem Bremer Stammgruppenmodell
anzunähern. Dabei wird jede Stammgruppe 1/2 räumlich neben einer Stammgruppe 3/4
unterrichtet, sodass sich die Möglichkeit ergibt hin und wieder während der individualisierten
Planarbeit auch jahrgangsübergreifend über vier Jahrgangsstufen hinweg zu arbeiten. Es
ergeben sich dadurch reizvolle Möglichkeiten eines flexibleren Übergangs von den unteren zu
den oberen Stammgruppen. Das Arbeiten im Team und eine Lösung der schulinternen
Übergangsprobleme erscheint dadurch vereinfacht.
Baustein 14 (Gültigkeit etwa 2011-2016)
Pädagogische Mittagsbetreuung
A)
1. Zielsetzung
Die Schule bietet Kindern eine ergänzende Förderung und ein verlässliches Bildungs- und
Betreuungsangebot. Sie eröffnet Möglichkeiten, die Bildungschancen von Kindern zu
verbessern und auszuweiten, vorhandene Interessen zu stärken und zu fördern und die
Kooperation der Kinder untereinander sowie zwischen Lehrkräften und Kindern zu
verbessern. Außerschulische Angebote werden einbezogen, die Schule öffnet sich zur
Gemeinde, neue Lernorte werden erschlossen. Das Schulleben wird bereichert, das Angebot
der Schule erweitert.
Ziele der beantragten Pädagogischen Mittagsbetreuung sind:
-
zusätzliche Angebote und mehr Zeit für Kinder
dreimal wöchentlich bis 14.45 Uhr freiwillige, beitragsfreie Angebote
Einsatz einer Sozialpädagogin in der Betreuungszeit
Sicherung der vorhandenen kostenpflichtigen, ganztägigen Schülerbetreuung
von 7 bis 17 Uhr
2. Merkmale der ganztägig arbeitenden Schule
2.1 Voraussetzungen
2.1.1
Die Schule bietet dauerhaft und zuverlässig:
- das Angebot eines warmen Mittagessens
- eine Hausaufgabenbetreuung
- altergemäße Aufenthalts-, Spiel- und Ruhemöglichkeiten
- Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel
16
-
Bildungs- und Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht
2.1.2
Der Schulträger stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige
Angebot sicher, unter Mithilfe des Elternvereins der Peter-Petersen-Schule (gemeinnütziger
Verein im Paritätischen Wohlfahrtsverband). Durch einen neuen Ganztagsbereich stehen alle
von der Richtlinie geforderten Räumlichkeiten zur Verfügung.
-
ein Speiseraum mit zugehöriger Vorbereitungsküche
ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele)
ein Begegnungsbereich
eine Schulbibliothek
Räume für Hausaufgabenhilfe und Arbeitsgruppen
Elternverein und Schulträger stellen sicher, dass Schülerinnen und Schülern an allen
Unterrichtstagen ein Mittagessen angeboten werden kann. Sie gewährleisten die für ein
Essensangebot erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und unterstützen
die Schule mit zusätzlichen Lehrmitteln und entsprechender Sachausstattung.
2.2 Integriertes Konzept
Die ganztägige Öffnung der Schule ist ein Element der Weiterentwicklung schulischer
Angebote, die den Bedürfnissen von Eltern und Kindern im spezifischen Umfeld der Schule
Rechnung trägt. In einem integrierten Konzept wird der Zusammenhang des ganztägigen
Angebots mit dem Unterricht und anderen schulischen Vorhaben hergestellt. Der Unterricht
und die ganztägigen Angebote sind in einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und
Betreuung mit jeweils besonderen Funktionen innerhalb eines Gesamtkonzepts zu sehen
(siehe Schulprogramm und hier insbesondere die Bausteine 1, 2 und 14). Das Konzept der
Pädagogischen Mittagsbetreuung wird zunächst jährlich, später bei Bedarf evaluiert durch den
„Schulkreis“ (Gremium mit 50 % Eltern und 50% Lehrer/innen).
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag gibt es eine Pädagogische Mittagsbetreuung. Sie ist
an zwei der drei Tagen beitragsfrei.
Montags bis freitags wird neben dem Pflichtunterricht und der kostenfreien Pädagogischen
Mittagsbetreuung eine ergänzende kostenpflichtige Betreuung angeboten, damit eine tägliche
Betreuung zwischen 7 und 17 Uhr gewährleistet ist. Daran beteiligt ist eine Einrichtung durch
das Programm „Betreute Grundschule“ und eine Einrichtung durch das Programm „Offensive
Kinderbetreuung“ (Patchwork-Ganztagsschule).
Die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote sollten nach Art und Umfang für einzelne
Altersgruppen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlich gestaltet sein. Es ist deshalb
auf eine entsprechende Breite des Angebots zu achten.
Es gibt:
Pflichtunterricht
Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel
Unterrichtsergänzende und –erweiternde Angebote
Arbeitsgemeinschaften und Projekte
Betreuungsangebote, insbesondere für Hausaufgaben, Stillarbeit;
17
Bibliothek, Cafeteria und offene Sport- und Spielgruppen
Kulturelle Veranstaltungen wie Theater- und Musikaufführungen, Lesungen
und Ausstellungen (vierteljährliche Jenaplan-Feier mit Ausstellung und Bühnenprogramm)
2.3 Organisationselemente
1. Die Öffnung der Schule zu Gemeinden, Arbeitswelt, Vereinen und Verbänden und
die verstärkte Kooperation mit außerschulischen Partnern bei Bildungs- und
Betreuungsangeboten
Nur durch die Öffnung der Schule hin zu außerschulischen Institutionen ist es
möglich, ein Angebot über die Pflichtunterrichtszeit hinaus zu verwirklichen.
Hier einige Beispiele bereits bestehender Kooperationen. Neben dem gemeinnützigen
Elternverein - als Freier Träger im Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert -,
wird mit folgenden Institutionen zusammen gearbeitet: Der Landkreis Gießen
beteiligt sich durch die Bereitstellung der Räume, durch Verwaltungsleistungen des
Schulverwaltungsamt (Betreute Grundschule). Die Stadt Hungen hat der Schule für
25 Jahre eine Betreuungsraum zur Verfügung gestellt (Verzahnungsprojekt Kindergarten/Grundschule).
Das Dorfgemeinschaftshaus steht der Schule zur Verfügung für Unterricht und
vierteljährliche kulturelle Veranstaltungen (Jenaplanfeiern). Über die Stadt werden
auch die Zuschüsse durch das Programm „Offensive Kinderbetreuuung“
abgewickelt. Der Kleinbus, der für den täglichen Schülertransport zum Nachbarort
und zum Einkauf benötigt wird, wird mitfinanziert durch die Kirche. Reparaturen
sponsert ein ortsansässiges Autohaus im Gegenzug zu Werbeflächen auf dem
Fahrzeug.
Ein Teil der Fortbildung wurde auch mit außerschulischen Partnern durchgeführt:
Vierzehntägige Supervision durch eine Familientherapeutin, private Montessorifortbildung, Fortbildung in der Buchhaltung durch eine Steuerberaterin.
Die Helferinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wurden durch den
Paritätischen Wohlfahrtsverband sozialpädagogisch betreut. Das beinhaltete jährlich
immerhin fünf Wochen lang ganztägige außerschulische Seminare zur
Berufsorientierung.
Die unterrichtliche Arbeit wird neben den Angeboten des Elternvereins bereichert
durch die Musikschule, den Natur- und Vogelschutzbund und hin und wieder die
Feuerwehr. Das Heimatmuseum vor Ort freut sich über häufige Besuche von
Schulkindern. In der Nähe kann auch ein Wasser-Spielplatz besucht werden, wo
Kinder im Sommer in klarem Quellwasser der Obbornquelle spielen können.
Desweiteren sollte eine Fremdsprachenlehrerin und ein Chorleiter zur Verfügung.
stehen. Weitere Sportangebote sollen angeworben werden.
2. Die personelle Umsetzung des Konzepts
Der Elternverein stellt qualifiziertes Personal für die Betreuung zur Verfügung:
Schulischerseits werden stundenweise eine Sozialpädagogin und verschiedene
Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.
Lehrkräfte, die schon vor Erstellung des ersten Ganztagskonzepts an der Schule tätig
waren, sollten nach Möglichkeit nur an einem Nachmittag in der Pädagogischen
Mittagsbetreuung eingesetzt werden.
18
3. Die Kooperation zwischen Lehrkräften und außerschulischem Personal
bei Bildungs- und Betreuungsangeboten
Dienstgespräche und Konferenzen unter Beteiligung des Elternvereins
finden mindestens vierzehntägig statt. Ebenso vierzehntägig nehmen Mitarbeiterinnen
des Elternvereins und Lehrkräfte der Schule an einer gemeinsamen Supervision
teil. Es handelt sich dabei um eine Mischform aus Fall- und Teamsupervision unter
fachlich kompetenter Leitung. Weitere gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen sind:
Hospitationen an anderen Schulen und schulinterne Fortbildung zu unterschiedlichsten
Themen. Der Personaleinsatz ist verzahnt: Lehrkräfte werden in der Pädagogischen
Mittagsbetreuung eingesetzt, Mitarbeiterinnen des Elternvereins auch vormittags im
Unterricht, zum Beispiel bei krankheitsbedingtem Lehrkraftausfall oder für die
Unterstützung einzelner Kinder im Unterricht.
4. Die Verstärkung der Kooperation der Lehrkräfte untereinander
Die Teambildung ist gewährleistet durch vierzehntägige Dienstgespräche (2 Stunden)
und paralleles Arbeiten: Es gibt zwei bis drei Parallelklassen, die
jahrgangsübergreifend arbeiten. (Jenaplan-Stammgruppen).
Eine Sozialpädagogin ist in jeder Klasse einen Tag lang in der Woche doppelt besetzt
mit im Unterricht eingesetzt (durch die Neukonzeption der Schuleingangsstufe) Da sie
regelmäßig Unterricht in allen Klassen sieht kann sie den Klassenlehrerinnen
wertvolle Rückmeldungen geben und arbeitet so effektiv an der Teambildung mit.
Eine frühzeitige Beratung durch sonderpädagogische Lehrkräfte ist sichergestellt.
5. Die Rhythmisierung von Bildungs- und Freizeitangeboten sowie die pädagogische
Betreuung bei Hausaufgaben.
Nach einem ersten Unterrichtsblock von 1,5 Stunden, in denen das gemeinsame
Frühstück mit Vorlesezeit integriert ist, gibt es eine Spielpause, montags und freitags
mit zusätzlicher Bewegungszeit. Es schließt sich ein zweiter Unterrichtsblock von 1,5
Stunden an. Während der erste Block der Planarbeit vorbehalten ist, also mehr
vorstrukturierte, individualisierte Übungsaufgaben enthält, findet im zweiten Block
der mehr kreative, fächerübergreifende Themenunterricht statt, der auch individuellen
fachlichen Interessen mehr Raum lässt. Montags und freitags schließt sich dann eine
Spielpause an, bevor der dritte Unterrichtsblock mit bis zu zweimal 45 Minuten
Kursunterricht beginnt. Dienstags, mittwochs und donnerstags folgt nach dem zweiten
Block die Mittagspause von 45 Minuten. Nach der Mittagspause können Kinder sich
in Abstimmung mit ihren Eltern einwählen in täglich ein bis drei verschiedene
Angebote. Die Anwesenheit für angemeldete Kinder ist bis 14.45 Uhr verpflichtend.
Viele aber nicht alle Angebote wechseln vierteljährlich mit einer Neueinwahl. Zu den
Angeboten gehört auch eine Hausaufgabenhilfe und zusätzlicher Förderunterricht
durch Lehrkräfte.
6. Die Veränderung von Stundenzeiten (Kernzeiten) am Nachmittag anstelle der
45-Minuten-Stunden.
Es gibt während der Pädagogischen Mittagsbetreuung Angebote unterschiedlicher
19
Dauer: 45 Minuten, 90 Minuten, 60 Minuten und 135 Minuten sind denkbar.
Am Vormittag gibt es zwei Unterrichtsblöcke mit je 1,5 Zeitstunden.
7. Die verstärkte Einbeziehung der Eltern durch ihre Mitarbeit bei schulischen
Angeboten.
Viele Eltern arbeiten in der „selbstgestrickten“ Ganztagsschule mit. Neben den
bezahlten Betreuerinnen des Elternvereins und den Lehrkräften arbeiten Eltern als
Aushilfskräfte mit. Die Bibliothek wird von ehrenamtlichen Helfern betreut.
Auch die Betreuung während der einstündigen Mittagspause soll kostenfrei von Eltern
unterstützt werden (Modell: Nijmwegen, Holland). Hin und wieder bereichern Eltern
mit Spezialwissen den Unterricht, oft aus dem handwerklichen oder
hauswirtschaftlichen Bereich und mit Bastelangeboten.
Die Teilnahme an der Mittagspause ist freiwillig.). Selbstversorgung über mitgebrachte
Speisen ist möglich. Die Mittagspause ist mindestens eine dreiviertel Stunde. Sie kann für
verschiedene Jahrgänge zu unterschiedlichen Zeiten liegen.
2.4 Inhalte
Die Angebote der Schule umfassen folgende Bereiche:
1.
2.
3.
4.
5.
Hausaufgabenbetreuung
Angebote zum sozialen Lernen
Förderangebote
gebundene und ungebundene Freizeitangebote
die Einbeziehung von Formen selbstständigen und fächerübergreifende Lernens in
den Unterricht und die ganztägigen Angebote
6. die Ausweitung der Wahlmöglichkeiten durch unterrichtserweiternde und –ergänzende
Angebote als auch durch außerschulische Bildungsangebote
2.5 Personalausstattung
Die Personalausstattung setzt sich aus unterschiedlichen Professionen und
Anstellungsverhältnissen des Landes und des freien Trägers „Elternverein“ zusammen:
An der Schule stehen zur Verfügung:
-
8 Lehrkräfte
1 Sozialpädagogin
1 Erzieherin
2 Betreuerinnen mit langjähriger Berufserfahrung in der Schülerbetreuung
1 geringfügig beschäftigte Küchenhilfe
Weitere Mitarbeiterinnen
3. Form der ganztägig arbeitenden Schule
3.1 Pädagogische Mittagsbetreuung
20
An drei Tagen in der Woche (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) wird eine Pädagogische
Mittagsbetreuung eingerichtet mit einer Öffnungszeit bis 14.30 Uhr.
Sie leistet im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten eine zusätzliche
pädagogische Arbeit am Nachmittag im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der
Fördermaßnahmen sowie der erweiterten Angebote im Wahl- und Freizeitbereich.
Ein Mittagessen wird in Kooperation mit dem Schulträger angeboten. Der Schulträger bedient
sich zur Erfüllung dieser Aufgabe des Freien Trägers „Elternverein“, der bereits seit zehn
Jahren Mittagessen in der Schule anbietet.
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig,
nach deren Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den
Anmeldungszeitraum.
3.1.2 Personelle und sächliche Ausstattung
Für die Pädagogische Mittagsbetreuung wird mittelfristig ein Ressourcenzuschlag aus
Landesmitteln erwartet, der in seiner Höhe etwa den Kosten einer Lehrerstelle entspricht
(zunächst wird nur eine halbe Stelle zugeteilt). Davon sollte etwa die Hälfte als zusätzliche
Personalzuweisung gewährt und die zweite Hälfte in Haushaltsmitteln dem Trägerverein zur
Verfügung gestellt werden.
Da bereits seit Jahren eine ganztägige Schülerbetreuung durch den Elternverein betrieben
wurde, ist die notwendige Ergänzung der sächlichen Ausstattung durch den budgetierten
Betriebsmittelhaushalt der Schule und durch den Elternverein gesichert.
B) Die Pädagogische Mittagsbetreuung soll sich in den nächsten Jahren zu
einer Offenen Ganztagsschule weiterentwickeln. Entsprechende Anträge
werden gestellt.
Baustein 15 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Fortbildungskonzept
In den nächsten Jahren soll die Entwicklung zu einer systematischen Fortbildungsplanung
fortgesetzt werden. Fortbildung dient der Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht.
Der Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf bezieht sich zum einen auf die im
Schulprogramm beschriebenen Entwicklungsvorhaben, zum anderen auf den Bedarf der
einzelnen Lehrkräfte. Dabei sollen die bildungspolitischen Vorgaben und die strategischen
Ziele des Hessischen Kultusministeriums berücksichtigt werden.
21
Die Planung soll in einer Gesamtkonferenz jeweils vor den Sommerferien für das
darauffolgende Schuljahr fortgeschrieben werden. Im Anschluss daran wird die Planung in
der Schulkonferenz vorgestellt.
Zur Vereinfachung des Verfahrens soll der Fortbildungsplan in Tabellenform fortgeführt
werden. Vorangestellt werden soll jeweils formlos die Beantwortung der folgenden beiden
Fragen:
1) Welche schulischen Fortbildungsschwerpunkte ergeben sich aus dem Schulprogramm,
aus interner oder externer Evaluation, aus aktuellen bildungspolitischen Vorgaben, aus
strategischen Zielen des HKM, oder aus anderen aktuellen Entwicklungen?
2) Welchen individuellen Fortbildungsbedarf haben die Lehrkräfte?
Baustein 16 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Individuelle Förderung und Hochbegabtenförderung
Das Konzept der Peter-Petersen-Schule bietet allen Kindern Individuelle Förderung. Jedem
Kind wird ermöglicht auf seinem ihm angemessenen Niveau zu arbeiten. Durch eine
konsequente Individualisierung wird die Schule besonders begabten Kindern in besonderer
Weise
gerecht.
Hochbegabung wird fachkundig diagnostiziert und es erfolgen geeignete Maßnahmen einer
persönlichen Individualisierung. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen werden bereits
seit einigen Jahren erprobt und verbessert.
MAßNAHMEN ZUR INDIVIDUELLEN FÖRDERUNG AN DER PETER-PETERSEN-SCHULE
Die Notwendigkeit individueller Förderung ist an einer Schule, die nach dem Jenaplan
unterrichtet, allgegenwärtig.
Die Peter-Petersen-Schule arbeitet nach dem Jenaplan und hat einen Flexiblen Schulanfang.
Immer mehr Kinder mit entsprechender Schulfähigkeit kommen bereits mit 5 Jahren in die
Schule. Die Kinder werden halbjährlich eingeschult (1.2. und 1.8.) und in
jahrgangsstufenübergreifenden Lerngruppen 1/2 unterrichtet. Die Arbeitsweise der Stufen 1
und 2 findet ihre Fortführung in einem jahrgangsübergreifenden Unterricht der Stufen 3 und
4. Damit werden alle Kinder der Schule in jahrgangsstufenübergreifenden Lerngruppen,
sogenannten Stammgruppen unterrichtet.
Als Jenaplanschule vereinigt die Peter-Petersen-Schule verschiedene reformpädagogische
Ansätze
in
einem
ganzheitlichen
Schulorganisationsmodell.
Die
folgenden
reformpädagogischen Schwerpunkte realisieren eine Individuelle Förderung und
Hochbegabtenförderung: Freie Arbeit, Individuelle Planarbeit und Fächerübergreifender
Projektunterricht. Bei der Arbeit mit besonders begabten Schülern wird die Schule von einer
Sozialpädagogin mit psychomotorischer Ausbildung und einer Förderlehrerin unterstützt.
Wenn die Hochbegabung eines Kindes extern diagnostiziert werden soll, wird Eltern die
begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN empfohlen - beim Fachbereich Psychologie
der Philipps-Universität Marburg.
Die Stammgruppenlehrer gestalten den Unterricht so individualisiert, dass jedes Kind
gefördert und gefordert - aber nicht überfordert wird. Wenn ein Kind leistungsstark, sozial
und emotional weit entwickelt ist, kann es „fließend“ eine Jahrgangsstufe „überspringen“,
ohne, dass es die Lerngruppe verlassen muss. Die sogenannte „Kürzere Verweildauer“ des
„Flexiblen Schulanfangs“ ermöglicht dies. Das Kind wechselt dann zusammen mit vertrauten
22
Kindern seiner Stammgruppe in die Stufe 3/4. Falls ein Schüler nur in einem Fach auf einem
höheren Niveau ist, werden die Fähigkeiten durch die Förderlehrerin überprüft und
entsprechendes Unterrichtsmaterial vom Lehrer zur Verfügung gestellt.
STAMMGRUPPEN 1/2
Bei Bedarf bekommen die Schüler individuelle Arbeitspläne, und individuelle Hausaufgaben.
In Deutsch erarbeiteten die Schüler ihre Lesefähigkeit durch die Methode „Lesen durch
Schreiben“ in Anlehnung an J. REICHEN (jedoch mit Materialien anderer Autoren).
Zeitgleich werden graphomotorische Fähigkeiten erworben, sowie die Laut-BuchstabenBeziehung durch eine Buchstabenwerkstatt geübt (zur Zeit durch den „Hör-Schreib-Sehpass“
nach SOMMER-STUMPENHORST). Dabei arbeiten die Schüler in einem individuellen
Tempo, so dass meist alle Kinder an unterschiedlichen Buchstaben arbeiten. Die
Rechtschreibung wird einerseits durch das Lautieren nach Reichen anderseits durch den
konsequenten Einsatz der Rechtschreibwerkstatt nach SOMMERSTUMPENHORST
realisiert. Der Sachunterricht differenziert sich durch die unterschiedlichen Interessen der
Kinder einerseits selbst, andererseits bietet der Lehrer Informationen differenziert auf
unterschiedlichem Niveau an. Die älteren bzw. leistungsstärkeren Schüler können dabei die
Rolle eines „Experten“ übernehmen und helfen den jüngeren Kindern bei der Bearbeitung
einzelner Aufgaben. Dies ohne dass eine solche Rollenfixierung erfolgt. Auch die besonders
begabten Kinder finden durch das starke Leistungsgefälle der heterogenen Stammgruppe
solche Kinder, von denen sie etwas lernen können. Der Mathematikunterricht wird
handlungsorientiert gestaltet. Die Kinder arbeiten mit dem Lehrwerk „Einstern“ möglichst
selbstständig. Je nach Bedarf werden feinmotorische Übungsmaterialien und konkretes
Material zur Erfassung des 10er Stellenwertsystems angeboten. Die Materialien für die
handlungsorientierten Aufgaben, wie etwa Steckwürfel, Spiegel, Geosteine, Wendeplättchen,
Karteien für „Schnellrechner“, Knobelaufgaben etc., finden die Kinder im Klassenraum und
verwenden diese je nach Lernausgangslage. Zusammen mit der Rechtschreibwerkstatt
entsteht ein als Lernumgebung gestalteter Klassenraum mit Werkstattcharakter.
STAMMGRUPPEN 3/4
Die Stammgruppen 3/4 arbeiten im Themenunterricht verstärkt projektorientiert. Das sind in
der Regel fächerübergreifende Projekte des Sachunterrichts. Dabei werden aber auch Inhalte
des Deutsch-, Kunst- und Musikunterrichts vermittelt. In diesem jahrgangsübergreifenden
Themenunterricht haben besonders begabte Kinder die Chance, Spezialwissen zu erarbeiten
und an andere Kinder weiterzugeben oder sich selbst an leistungsstärkeren Kindern zu
orientieren. In der Jahrgangsstufe 3/4 wird auch die Arbeit mit der „Rechtschreibwerkstatt“
nach SOMMER-STUMPENHORST fortgesetzt. Die Lesefähigkeit wird durch
Literaturprojekte und Theaterstücke weiter ausgebaut. Die Individualisierung im
Mathematikunterricht erfolgt über die selbständige Arbeit mit den Einsternheften. Daneben
werden in Kleingruppen Sachinhalte nach individuellem Wissenstand erarbeitet und vertieft.
Die Peter-Petersen-Schule ist zudem eine Ganztagsschule mit einem offenen
Betreuungsangebot von 7:00 h bis 17:00 h. Die Kinder können sich hier nach ihren
Neigungen und Begabungen in verschiedene AGs einwählen. Dieses Halbjahr werden von
Lehrern aber auch durch Mithilfe von Eltern und Ehrenamtlichen folgende AGs am
Nachmittag angeboten:

FFF (Freunde, Freizeit, Faulenzen)

Textiles Gestalten

Mach was

Reptilien AG

Chor
23

Mathematikförderung

Trommeln

Musikalische Früherziehung

Zirkus AG

Indianer AG

Voltigieren

Sport
Ein weiterer wichtiger Baustein des Schullebens sind die vierteljährlichen Jenaplanfeiern im
gut besuchten Dorfgemeinschaftshaus. Bei diesen Feiern präsentieren alle Stammgruppen ihre
erarbeiteten Werke in einer Ausstellung und jede Gruppe gestaltet einen Programmpunkt
eines
Bühnenprogramms.
Die
Feiern
dienen
in
besonderer
Weise
der
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Auch einzelne, besonders begabte Kinder, können
hier eine Würdigung für ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten oder für ein
„Spezialwissen“ erfahren - zum Beispiel durch eine kleine Sonderausstellung, ein Kurzreferat
oder durch das Vorspiel eines Musikinstruments.
KOOPERATION
Die Peter Petersen Schule kooperiert im Rahmen der individuellen Förderung und
Hochbegabtenförderung :

mit den Eltern der betroffenen Kinder

mit der Sozialpädagogin des Flexiblen Schulanfangs

mit der Förderlehrerin des Förderzentrums

mit Institutionen, welche Kurse für hochbegabte Kinder anbieten

mit dem Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes

mit BRAIN in Marburg

mit Kindergärten im Einzugsbereich

mit interessierten Grundschulen
FORTBILDUNG
Das Kollegium der Peter Petersen Schule bildet sich wie folgt fort:

Fachvorträge

Kursangebote vom HELP bzw. von Elternverbänden

Kollegiumsinterne Fortbildungen an Pädagogischen Tagen

14 tägige Intervisionsgespräche in kollegialer Kooperation
24
Baustein 17 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016)
Selbständige Schule
Zum 01.08.2011 soll der Status „Selbständige Schule“ beantragt werden. Zum
01.01.2011 erfolgt die Teilnahme am „Kleinen Budget“, zum 01.01.2012 soll
das „Große Budget“ verwirklicht werden, und später auch die gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Landes- und Schulträgermitteln. Ein Konzept zur
„Selbständigen Schule“ wird in der Schulgemeinde erarbeitet und rechtzeitig auf
den Weg gebracht.
Baustein 18 (Gültigkeit 2013 bis 2016)
Beratungskonzept
Beratungskonzept Jenaplanschule Hungen
1. VORWORT:
Neben dem Unterrichten, Beurteilen und Erziehen gehört das Beraten zu den grundlegenden
Aufgaben einer jeden Lehrkraft.
Beratung ist ein im Kontext des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Grundschule immer
wichtiger werdender Bestandteil.
Das Ziel der Beratungsarbeit an unserer Schule soll es sein, allen Schülerinnen und Schülern
eine optimale Entwicklung zu ermöglichen, indem ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten,
Begabungen, Interessen und soziale Verantwortlichkeit gefördert werden.
Die Beratungsanlässe sind vielfältig und erfordern eine qualifizierte Beratungs- und
Fördertätigkeit der Schule. An der Beratung sind alle Personengruppen und Institutionen
beteiligt, die Schule direkt oder indirekt gestalten.
2. BERATUNGSFELDER:
Die Beratungstätigkeit basiert auf drei Beratungsfeldern:
1. Vorschulische Beratung
2. Schulbegleitende Beratung
3. Übergangsberatung
Innerhalb dieser Felder werden in erster Linie Schüler/ Schülerinnen und ihre Eltern beraten.
Aber auch das Lehrerkollegium, die Sozialpädogogin und das Ganztagspersonal sowie die
Integrationskräfte und die FSJ- Helfer werden beraten und beraten ihrerseits.
An der Schule ist also jeder in der Verantwortung beratend tätig zu werden, hat aber auch
selbst die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Grundsatz für eine erfolgreiche Beratung ist der Informationsfluss zwischen den einzelnen
Professionen, damit insbesondere die Verantwortlichen der einzelnen schulischen Bereiche
über den Beratungsinhalt informiert sind:
25
Vor der Beratung von Eltern stimmen sich die einzelnen Professionen über den Inhalt und die
Art der Beratung ab. Nach Abschluss der Beratung sollten wichtige Informationen zwischen
den einzelnen beteiligten Professionen- falls sie nicht gemeinsam an den
Beratungsgesprächen teilnehmen konnten- ausgetauscht werden.
Vorschulische Beratung
 Die Stammgruppenlehrkräfte und die Sozialpädagogin arbeiten in enger
Kooperation mit den Erzieherinnen der Kindergärten in Bellersheim und
Obbornhofen zusammen.
Es finden Übergabegespräche vor Schulbeginn statt, in denen- bei Einwilligung
der Eltern- Informationen über das Kind ausgetauscht werden, die es der
Schule erleichtern soll, den Übergang Kinder-garten/ Schule individuell zu
gestalten. Damit können die Kinder dort abgeholt werden wo sie stehen.
Bei Bedarf werden auch Gespräche mit den Erzieherinnen der Kindergärten
anderer Orte geführt.
 Die Eltern der Vorschulkinder werden innerhalb des Anmelde-gespräches bzgl.
Einschulungstermins, Übergangsproblematik und Fördermöglichkeiten
beraten.
Bei weiterführendem Beratungsbedarf werden die Eltern auch noch über dieses
Gespräch hinaus von Seiten der Schule beraten (z.B. besondere vorschulische
Fördermaßnahmen, I- Helfer, Zusammen-arbeit mit Förderschule).
 In dieser Phase schaltet sich bei Kindern mit vermutetem
Sonderpädagogischen Förderbedarf begleitend die Förderschullehrkraft in
die Beratung der Eltern ein. Sie informiert die Sozial-pädagogin über den
Förderbedarf des Kindes. Diese nimmt Kontakt zur zukünftigen
Stammgruppenlehrkraft auf.
Schulbegleitende Beratung
 Die Lehrkräfte beraten die Kinder in ihrem Lernprozess, bei
zwischenmenschlichen Konflikten und persönlichen Problemen. Dabei geht
der Beratungswunsch besonders bei persönlichen Problemen vom Kind selbst
aus. Dieser wird von den Erwachsenen respektiert.
 Im Bereich der Konfliktberatung spielt die Sozialpädagogin für Kinder und
Lehrkräfte eine große Rolle, da sie mit Fördermöglichkeiten und -konzepten
die Lehrkräfte berät und bei der Umsetzung behilflich ist (Doppelbesetzung).
Der Austausch zwischen Lehrkräften und Sozialpädagogin spielt in diesen
Fällen eine wichtige Rolle.
 Die Sozialpädagogin wird andererseits auch von den Lehrkräften beraten,
insbesondere im Rahmen einer sinnvollen Nutzung der Doppelbesetzung,
Förderbedarf von Kindern usw.
 Die Eltern werden insbesondere in der Stufe ½ in der Regel von Lehrkräften
und Sozialpädagogin gemeinsam beraten. Dazu werden gemeinsame
Elterngespräche geführt. In der Stufe ¾ finden diese gemeinsamen Gespräche
nach Bedarf statt.
 Die Eltern haben die Möglichkeit jederzeit individuelle Gesprächs-termine mit
der Lehrkraft zu vereinbaren.
 Außerdem finden 2x im Jahr jeweils vor den Zeugnisterminen Elternsprechtage
bzw. feste Elterngespräche statt (Dez./ Jan.; Mai/ Juni).
 In der Jahrgangsstufe 4 ersetzt das Beratungsgespräch zum Übergang 4/5 den
letzten Elternsprechtag im Schuljahr.
26





Außerdem werden zwei Elternabende pro Schuljahr angeboten (jeweils 6
Wochen nach Schuljahres- und Halbjahresbeginn).
Die Förderlehrkraft wird bei Kindern mit besonderem Förderbedarf
(Prävention und Sonderpädagogischer Förderbedarf) als Beratungsperson
aktiv.
Gemeinsam mit der Stammgruppenlehrkraft berät sie Eltern, steht aber auch
den Kindern zur Verfügung. Besonders intensiv berät sie die Lehrkräfte über
innerschulische Fördermöglichkeiten ( Bereich „Sozial- emotionale
Erziehung“; Bereich „Lernen“, Bereich „Kranke“).
Eine wichtige Rolle bei der Beratung von Kindern und Eltern spielt auch das
Ganztagspersonal. Sie stellen das Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule
dar und können im Rahmen der Hausaufgaben/ Lernzeiten und bei allgemeinen
Auskünften über die sozial-emotionale Entwicklung der Kinder beratend tätig
werden.
Im Rahmen der Intervision beraten sich die Lehrkräfte, die Sozial-pädagogin
und das Ganztagspersonal untereinander.
Die außerschulischen Ansprechpartner ( z.B. Therapeuten) werden über
Gespräche in die Förderung einbezogen und können die Lehrkräfte beraten
(Fördermöglichkeiten).
Fahrplan der Beratung
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Die Sozialpädagogin führt nach der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt ein
Gespräch mit der Ärztin, danach ein Gespräch mit den Erzieherinnen im
Kindergarten
Die Stammgruppenlehrerin führt bei auffälligen Kindern ein Gespräch mit der
Sozialpädagogin.
Fallbesprechung in der Intervision
Fördermaßnahmen werden besprochen und umgesetzt.
Die Stammgruppenlehrerin und Sozialpädagogin führen ein Gespräch mit den
Eltern über Stärken und Schwächen des Kindes. Bei schwierigen Kindern
können es auch Monatsgespräche werden. Hier wird besprochen welche
Maßnahmen unternommen werden in der Schule und zu Hause. Auch
außerschulische Förderung (Ergotherapie usw.) werden angesprochen.
Wenn alle Maßnahmen ausgeschöpft sind und keine Besserung in Aussicht ist,
wird die Förderlehrerin hinzugezogen. (Beratung und Diagnostik)
Gespräch mit Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin und Förderlehrerin
Wichtig: Selbständige Elternarbeit von den Förderlehrerinnen soll nur in
Absprachen mit Stammgruppenlehrerinnen stattfinden. Die
Stammgruppenlehrerinnen sollen über alle wichtigen Inhalte informiert
werden und an den gemeinsamen Gesprächen mit der Sozialpädagogin
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teilnehmen. Alle Informationen müssen weitergegeben werden um eine
gemeinsame Arbeit zu ermöglichen.
Kommt bei der Beratung und Diagnostik heraus, dass eine Überprüfung
stattfinden muss, führt die Förderlehrerin die Tests durch und bespricht sie
dann mit der Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin und den Eltern. Danach
wird ein Förderausschuss gebildet. Der setzt sich zusammen aus Schulleiter,
Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin, Eltern und Förderlehrerin. Wenn
Sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, wird geschaut wie viele Stunden
zur Verfügung gestellt werden können.
Nachdem die Förderstunden festgelegt wurden, müssen die Schülerinnen
lernzieldifferent unterrichtet werden.
Übergangsberatung
 In der Stufe 3/4 werden die Eltern der 4.- Klässler durch die
Stammgruppenlehrkraft zum Übergang in die weiterführende Schule
beraten. Dazu finden Übergangsgespräche statt.
 Die Förderschullehrkraft berät gemeinsam mit den Lehrkräften, Eltern und
Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang.
 Vor dem Übergang in die Jahrgangsstufe 3 finden gemeinsame
Übergangsgespräche mit Stammgruppenlehrern und Sozialpädagogin statt.
Dabei gibt die abgebende Lehrkraft Informationen zum Lern- und
Entwicklungsstand des Kindes an die aufnehmende Lehrkraft weiter. Dadurch
wird ein individueller Übergang möglich.
Beratung innerhalb des Kollegiums
 Im Rahmen der Intervision (14- tägig) beraten sich Lehrkräfte,
Sozialpädagogin und Ganztagspersonal untereinander. Einzelne Kinder oder
Situationen werden dargestellt und besprochen.
 Regelmäßig stattfindende Sitzungen in den Jahrgangsteams dienen ebenfalls
der gegenseitigen Beratung ( Umgang mit Kindern, Unterrichtsplanung,
Unterrichtsweiterentwicklung)
 Die Zusammenarbeit von Pädagogischem Personal und FSJ- Helfern/ IKräften findet insbesondere während der Doppelbesetzungen statt. Aber auch
zusätzliche Gespräche/ Treffen unterstützen den Austausch und die Beratung
über das einzelne Kind.
Baustein 19 (Gültigkeit 2013 bis 2016)
Förderkonzept
1. Vorwort
Im Förderkonzept werden Schwerpunkte unter Berücksichtigung der materiellen und
personellen Voraussetzungen festgelegt, um jedem Kind aufgrund seiner Leistung, Begabung
und Neigung, sowie seines Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens, Entwicklungschancen
anzubieten.
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Die Kinder sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Problemen ist
durch Fördermaßnahmen entgegen zu wirken. Es ist Aufgabe der Schule, diesen Anspruch
durch einen individuellen Förderplan zu erfüllen.
Ziel des Förderkonzeptes ist eine individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes, das eine
Förderung benötigt.
Förderpläne sind dann notwendig, wenn Kinder in ihrem individuellen Lernprozess besonders
begleitet und unterstützt werden müssen. Sie werden für folgende Kinder angefertigt:
 Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
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Kinder mit spezifischen Lernrückständen
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Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
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Kinder mit besonderen Begabungen.
2. Fördermöglichkeiten an der Schule
2.1 Förderung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Themenunterricht
Am Anfang der Woche erhalten die Kinder einen individuellen Wochenplan in Mathematik
und Deutsch, den sie sich einteilen und selbstständig im Klassenverband bearbeiten.
In Mathematik bietet das Einstern- Lehrwerk für alle Bereiche des Mathematikunterrichtes,
Differenzierungsmöglichkeiten anhand von Materialien und Kopiervorlagen an. Diese werden
speziell zur Förderung leistungsschwacher und leistungsstarker Kinder eingesetzt.
Im Klassenraum stehen Materialien, die im Unterricht benötigt werden, zur Verfügung ( z.B.
Steckwürfel, Wendeplättchen, Arbeitsblätter, Somawürfel).
Im Deutschunterricht arbeiten die Kinder nach der Rechtschreibwerkstatt von SommerStumpenhorst. Dieses Rechtschreibprogramm ermöglicht den Kindern je nach Lerntempo, die
einzelnen Rechtschreibstationen („Zimmer“ ) zu durchlaufen.
Durch Wochengeschichten werden Schreibanlässe geboten, die die Lust am freien Schreiben
fördern und das Rechtschreibgespür sowie die Rechtschreibsicherheit ausbauen
Durch Buchvorstellungen oder Wochentextvorstellungen im Kreis wird eine Präsentationsmöglichkeit geboten, die die Kinder stärkt. Kontrolle und Rückmeldungen werden hierbei
möglich und somit werden die Arbeiten der Kinder gewürdigt.
Im Themenunterricht beschäftigen sich die Kinder mit Themen aus verschiedenen Bereichen.
Hier fließen die Fächer Sachunterricht, Musik, Kunst und Deutsch ein.
Die Kinder erstellen Plakate, Bücher und Themenhefte nach ihren Interessen und Fähigkeiten.
Dieses geschieht in Kleingruppenarbeit oder in Einzelarbeit.
Am Ende des Themas werden die angefertigten Arbeiten im Kreis präsentiert. Die fertigen
Themenarbeiten werden auch bei den Quartalsfeiern ausgestellt.
Wieder findet eine Würdigung statt, durch die die Kinder gestärkt werden und sich weiter
entwickeln können.
2.2 Förderung durch Doppelbesetzung
2.2.1 Förderung durch die Sozialpädagogin
Die Sozialpädagogin ist in den unteren Gruppen eingesetzt. In diesen Stunden werden den
Kindern Hilfsangebote durch unterschiedliche Methoden und Materialien gemacht. Diese
können im Klassenverband oder- wenn es die Räumlichkeiten zulassen- auch außerhalb des
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Klassenverbandes, alleine oder in einer Kleingruppe, stattfinden. Die Kinder können
entsprechend ihrer individuellen Entwicklung lernen.
2.2.2 Förderung durch die FSJler (Helfer/ Helferin im Freiwilligen Sozialen Jahr)
An mehreren Stunden in der Woche werden die FSJler in den Stammgruppen eingesetzt.
Auch hier finden Hilfen für einzelne Kinder statt, um ihre individuelle Entwicklung zu
fördern. Dies kann beispielsweise im Deutschunterricht beim Lautieren und Lesen sein oder
im Mathematikunterricht beim Erlernen des Zahlenbereiches. Ebenso stehen die FSJler als
Helfer im Themenunterricht zur Verfügung, indem sie die Kinder in der Auseinandersetzung
mit den jeweiligen Themen, die bearbeitet werden, zu unterstützen. Die Hilfestellungen
können in unterschiedlichen Sozial- und Arbeitsformen gegeben werden.
2.2.3 Förderung durch die Integrationshelfer
Die I-Helfer in der Stammgruppe begleiten die Kinder, die einen Anspruch auf einen
Integrationshelfer haben. Sie bieten Hilfen an und unterstützen diese Kinder in der
Verwendung von Methoden und Materialien sowie im Sozial- und Arbeitsverhalten.
Sie sind auch Ansprechpartner für die anderen Kinder der Gruppe.
2.3 Förderung durch Sonderpädagogen
Förderschullehrkräfte arbeiten in den Gruppen, um Kindern, die inklusiv beschult werden, zur
Seite zu stehen. Dies kann in einer Eins- zu -Eins- Betreuung oder im Klassenverband stattfinden.
2.3.1 Förderung durch das BFZ ( Beratungs- und Förderzentrum)
Die Förderschullehrkräfte sind stundenweise als Beratungslehrer an der Schule tätig. Sie
können zur Beratung für Kinder, Eltern und Lehrer hinzugezogen werden, wenn bei einem
Kind im Bereich des Lernens, der Sprache, der Motorik, des Verhaltens oder der
Konzentration Förderbedarfe bestehen.
An Hand verschiedener Tests ( mit Einverständnis der Eltern ) kann eine Diagnostik durchgeführt werden. Sie dient als Grundlage für weitere Beratungsschritte und als Handhabe der
Förderung der Kinder im Unterricht, in Kleingruppen, Förderkursen oder ggf. in der
Einzelsituation.
Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird durch ein Überprüfungsverfahren
der Bedarf festgestellt und im Rahmen der schulischen Möglichkeiten umgesetzt.
2.4 Förderung durch besondere Förderstunden
2.4.1 Förderung durch Sprachheilunterricht
Der Sprachheilunterricht findet in der Regel einmal pro Woche statt. Hier nehmen Kinder aus
allen Gruppen ½ teil, die sprachheilpädagogische Hilfen benötigen.
2.4.2 Förderung durch Psychomotorik
An der Schule gibt es die Möglichkeit an der Psychomotorik teilzunehmen. Hier werden die
Kinder durch Bewegungsstunden gezielt gefördert. Diese Stunden ermöglichen den Kindern
Bewegungserfahrungen ohne Bewertung. Durch Sozialerfahrungen, Körpererfahrungen und
Materialerfahrungen wird die kindliche Entwicklung gefördert und die Freude am Lernen
gesteigert.
2.5. Förderung durch Ganztagsangebote
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An der Schule gibt es Ganztagsangebote. Hier werden Arbeitsgemeinschaften, Lernzeiten und
allgemeine Übungszeiten angeboten.
In diesem Rahmen können die Kinder je nach Bedarf individuell gefördert werden.
Die Kinder können sich je nach Begabung und Neigungen in die Arbeitsgemeinschaften
einwählen. Bei der Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird das kindliche Selbstwertgefühl gefördert und durch die Freiwilligkeit wird die Freude am Lernen vertieft.
Die Lernzeit umfasst die Hausaufgaben. Der Unterrichtsstoff kann vor- und nachbereitet
werden und die Zeit kann als zusätzliche Übungszeit genutzt werden. Die Kinder werden von
Lehrkräften und Mitarbeitern des Ganztagspersonals unterstützend begleitet.
Im Rahmen der Ganztagsangebote finden auch Deutsch- und Mathematik- Förderstunden
statt. Die Kinder können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in bestimmten Lernbereichen
vertiefen und ausbauen. Während dieser Förderstunden werden die Kinder von Lehrkräften
begleitet.
2.6. Förderung durch außerschulische Angebote
Alle außerschulischen Förderstellen (Therapien , Jugendamt, usw.) werden nach Möglichkeit
in die schulischen Fördermaßnehmen einbezogen. Regelmäßige Elterngespräche werden
geführt um die Fördermaßnahmen zu besprechen.
2.7 Förderung durch Förderpläne und Förderplangespräche
Die Förderpläne sollen die Kinder in ihrem individuellen Lernprozess begleiten und ihnen
Hilfen anbieten, die sie konstruktiv nutzen können.
Der Förderplan muss in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden und mit allen
Beteiligten besprochen werden. An den Fördermaßnahmen des Förderplans sollen alle
Beteiligten verbindlich mitarbeiten.
Wichtig ist, dass im Förderplan festgehalten wird in welcher Form alle Beteiligten
Verantwortung übernehmen. Er muss regelmäßig überarbeitet und ergänzt werden. Der
Förderplan ist ein fortlaufender Prozess und hilft allen Beteiligten in der pädagogischen
Arbeit.
2.8 Förderung durch Reflexion
Es finden regelmäßig Gespräche mit allen Beteiligten statt, um die notwendigen
Fördermaßnahmen zu besprechen, die durchgeführten Förderungen zu reflektieren, die
weiteren Förderschritte zu erarbeiten und fest zu legen.
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