Schulprogramm der Jenaplanschule Hungen Stand November 2013 Das Schulprogramm der Jenaplanschule wird als Loseblattsammlung angelegt, um immer wieder mal anstehende Veränderungen in das Programm integrieren zu können. Das Schulprogramm wird durch folgendes Verfahren erarbeitet. Die Gesamtkonferenz richtet eine Steuergruppe ein, die unter dem Vorsitz des Schulleiters mit 50% Lehrerinnen und 50% Eltern besetzt ist. Diese Steuergruppe trifft sich mindestens halbjährlich und hat den Namen „Schulkreis“. Alle Eltern, die mitarbeiten möchten, sind herzlich willkommen. Dort werden Vorschläge erarbeitet, die anschließend von der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz beraten werden. Die abschließende Entscheidung trifft die Schulkonferenz halbjährlich. Gliederung 1. Leitbild der Schule (Baustein 1) Seite 1 2. Grundsätze für die Betreuung (Baustein 2) Seite 5 3. Flexibler Schulanfang (Baustein 3) Seite 9 4. Montessoriarbeit (Baustein 4) Seite 13 5. Schulname (Baustein 5) Seite 13 6. Schulhaushalt (Baustein 6) Seite 13 7. Medienkonzept (Baustein 7) Seite 13 8. Schulfahrtenprogramm (Baustein 8) Seite 14 9. Schulhofgestaltung (Baustein 9) Seite 15 13. Klassen- und Lerngruppenbildung (Baustein 13) Seite 15 14. Pädagogische Mittagsbetreuung (Baustein 14) Seite 16 15. Fortbildungskonzept (Baustein 15) Seite 21 16. Individuelle Förderung und Hochbegabtenförderung (Baustein 16) Seite 22 17. Selbständige Schule (Baustein 17) Seite 24 18. Beratungskonzept (Baustein 18) Seite 25 19. Förderkonzept (Baustein 19) Seite 31 1 Baustein 1 (Gültigkeit etwa 2011-2021) Leitbild der Schule in Bellersheim-Obbornhofen I. Die Schule ist reformpädagogisch orientiert. Die Schule zählt sich zu den etwa 2000 europäischen Reformschulen. Hierzu zählen nach wissenschaftlicher Einschätzung die folgenden sieben Gruppen: Jenaplanschulen, Montessorischulen, Waldorfschulen, Freinetschulen, Nachschulen, Daltonplanschulen und Freie Schulen. Im Mittelpunkt aller Überlegungen zur Gestaltung von Schule und Unterricht steht das Kind mit seinen Bedürfnissen. Kinder brauchen ... Akzeptanz, verlässliche Beziehungen, BildungsChancen, Differenzierende Lernangebote, unmitelbare Erfahrungen, Feste und Feiern, Gerechtigkeit und Geduld, Hilfe zur Selbsthilfe, Identität und Ich-Stärke, Jahrgangsübergreifende Klassen, Kreisgespräche, Lernende Lehrer und lernende Eltern, Muße, Neugier, Ordnung und Regeln, SpielPausen, Qualität statt Quantität, kindgerechte Räume, Sicherheit und Sinngebung, Toleranz, Uhren ohne Zeitdruck, Vertrauen und Zuversicht, Wir-Gefühl, Spaß und FaXen, zuverlässige Systeme, viel Zeit Die Reformpädagogen der Zwanzigerjahre haben verschiedene reformpädagogische Ansätze entwickelt, die eine kindgemäßere Schule ermöglichten. Die Schule in Bellersheim/Obbornhofen bedient sich verschiedener Vorschläge aus dieser Zeit und überträgt sie in aktualisierter Form auf die heutige Schulwirklichkeit. Wichtige reformpädagogische Ansätze der Schule sind: II. Freie Arbeit: an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Arbeitsform Individualisierter Unterricht: durch Planarbeit und Werkstattunterricht Fächerübergreifender, themenorientierter und projektorientierter Unterricht Jahrgangsübergreifender Unterricht in altersgemischten Lerngruppen Erweiterte Öffnungszeiten: Mehr Zeit für Kinder ermöglicht die Rhythmisierung des Schultages entsprechend den Bedürfnissen der Kinder Schule als Lern- und Lebensraum für Kinder: Offene Ganztagsangebote mit Mittagessen Öffnung der Schule: Nachbarschaftsschule durch Mitarbeit der Eltern in der Schule Die Schulgemeinde betreibt eine kontinuierliche Schulentwicklung. Unter dem Schlagwort „Veränderte Kindheit“ wird schon sehr lange über Veränderungen in der Schule nachgedacht. Selbst die Reformpädagogen der Zwanziger Jahre haben schon mit der veränderten Bedürfnislage der Kinder argumentiert, um Schule kindgemäßer zu gestalten. Heute, in einer sich schnell verändernden Gesellschaft, ist eine Weiterentwicklung der Schule unvermeidlich. Die Schulgemeinde in Bellersheim/Obbornhofen fühlt sich einer kontinuierlichen Schulentwicklung besonders verpflichtet. Die Grenzen liegen darin, dass es neben der notwendigen Aktualität der Schule auch ein berechtigtes Interesse aller Beteiligten an klaren, verlässlichen Strukturen gibt. Die Schulentwicklung benötigt immer wieder auch 2 schöpferische Pausen um sich von der Unruhe durch Veränderungen zu erholen und in vertrauten Strukturen Kraft zu schöpfen für weitere Veränderungen. III. Die Schule arbeitet nach dem Jenaplan. Peter Petersens Jenaplanschule versuchte, aktuelle reformpädagogische Ansätze in der Schulpraxis ganzheitlich umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dies tut auch die Schule in Bellersheim/Obbornhofen. Sie fühlt sich dabei in besonderem Maße der Jenaplanpädagogik Peter Petersens verpflichtet und der internationalen Jenaplan-Bewegung verbunden. Die Festlegung auf Petersen behindert nicht die weitere Schulentwicklung. Auch Petersen forderte für seine Schule, dass sie kontinuierlich „auf dem Weg“ sei. IV. Die reformpädagogischen Ansätze der Grundschule werden konsequent umgesetzt. Die inzwischen bundesweiten reformpädagogischen Ansätze in der Jahrgangstufe 1/2 sollten in allen Jahrgangsstufen der Grundschule realisiert und in den Jahrgangsstufen fünf und sechs fortgeführt werden. Zu nennen sind hier besonders: Gleitzeiten, Spielpausen, gemeinsames Frühstück, freie Arbeitsphasen, Planarbeit, klassen-, jahrgangs- und fächerübergreifender Unterricht, intensivierte Elternarbeit. Die Zusammenarbeit im Schulverbund hat dabei eine besondere Bedeutung. V. Der Elternverein und die Gremien der Schule arbeiten eng zusammen. Die Schule wird zum Teil in privater Trägerschaft durch den Elternverein organisiert. Das Leitbild der Schule, das Schulprogramm und die Jahresarbeitsplanung sollten gemeinsam erarbeitet und verantwortet werden. Nur ein gemeinsames Konzept ermöglicht eine ganzheitlich funktionierende Schule. Die gemeinsame Verantwortung für die Schule findet auch darin Ausdruck, dass der Schulleiter Mitglied im Vereinsvorstand ist. VI. Die Jenaplangrundprinzipien der holländischen Schulen sind Bestandteil des Leitbilds. Die Schule orientiert sich an den 20 Grundprinzipien der holländischen Jenaplanschulen. Sie werden im folgenden in aller Kürze aufgezählt. Im Anhang befindet sich das aus dem Holländischen übersetzte ausführliche Original. Die Jenaplangrundprinzipien (Kurzform) 1) Jeder Mensch ist einzigartig, darum hat jedes Kind und jeder Erwachsene einen unersetzlichen Wert. 2) Jeder Mensch hat ungeachtet seiner ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seinem Geschlecht, seiner sexuellen Veranlagung, sozialer Herkunft, Religion, Lebensanschauung oder Behinderung das Recht, eine eigene Identität zu entwickeln, die durch Selbstständigkeit, Kreativität und soziale Gerechtigkeit gekennzeichnet ist. 3) Jeder Mensch braucht für die Entwicklung einer eigenen Identität persönliche Beziehungen: zu anderen Menschen; zu der sinnlich wahrnehmbaren Wirklichkeit der Natur und Kultur; zu der nicht sinnlich erfahrbaren Wirklichkeit. 4) Jeder Mensch wird immer als Gesamtperson anerkannt und nach Möglichkeit auch so behandelt. 3 5) Jeder Mensch wird nicht nur als Kulturträger, sondern auch als Kulturveränderer anerkannt und nach Möglichkeit auch so behandelt. 6) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die den unersetzbaren Wert und die unersetzbare Würde jedes einzelnen Menschen achtet. 7) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die Gelegenheit und Anreize für die Identitätsentwicklung eines jeden bietet. 8) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, in der gerecht, friedlich und konstruktiv mit Unterschieden und Veränderungen umgegangen wird. 9) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die voller Respekt und Sorgfalt mit der Erde und dem Weltall umgeht. 10) Die Menschen müssen an einer Gesellschaft arbeiten, die die natürlichen und kulturellen Quellen voller Verantwortung den zukünftigen Generationen gegenüber verwaltet. 11) Die Schule ist eine relativ autonome kooperative Organisation aller Beteiligten. 12) In der Schule haben die Erwachsenen die Aufgabe, die oben gemachten Aussagen über den Menschen und die Gesellschaft zu pädagogischen Ausgangspunkten ihres Handelns zu machen. 13) In der Schule wird der Stoff sowohl der Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder entnommen, als auch den Kulturgütern, die in der Gesellschaft als wichtig für die hier beschriebene persönliche und gesellschaftliche Entwicklung betrachtet werden. 14) In der Schule wird der Unterricht in pädagogischen Situationen und mit Hilfe von pädagogischen Unterrichtsmitteln und Arbeitsmitteln organisiert. 15) In der Schule wird der Unterricht in einem rhythmischen Wechsel der Bildungsgrundformen des Gesprächs, des Spieles, der Arbeit und der Feier gestaltet. 16) In der Schule findet eine heterogene Gruppierung von Kindern statt, heterogen nach Alter und Entwicklungsniveau mit dem Ziel, das Lernen voneinander und das Sorgen füreinander zu fördern. 17) In der Schule wechseln sich selbständiges Spielen und Lernen, gesteuertes und begleitetes Lernen ab. Dieses Lernen ist explizit auf die Niveauerhöhung ausgerichtet. Dabei spielt die Eigeninitiative der Kinder eine wichtige Rolle. 18) In der Schule nimmt die Weltorientierung eine zentrale Stellung ein, die auf Erfahren, Entdecken und Untersuchen gegründet ist. 19) In der Schule findet die Verhaltens- und Leistungsfeststellung eines Kindes möglichst immer aufgrund des eigenen Entwicklungsverlaufes des Kindes und erst nach einem Gespräch mit dem Kinde statt. 20) In der Schule betrachtet man Veränderungen und Verbesserungen als einen Prozess, der niemals endet und der von einer konsequenten Wechselwirkung zwischen Handeln und Denken gesteuert wird. Baustein 2 (Gültigkeit etwa 2011-2016) Grundsätze für die Betreuung Neben dem Jenaplanleitbild der Schule sind auch die nachfolgenden Grundsätze für die Betreuung der Kinder zu berücksichtigen. Sie entsprechen in weiten Teilen den Vorschlägen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Die pädagogische Betreuung fördert jedes Kind in seiner individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie 4 vermittelt Kindern Grundfähigkeiten, mit denen sie Situationen ihres gegenwärtigen und künftigen Lebens bewältigen können. Die pädagogischen Prozesse fördern die Selbstständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Solidarität der Kinder. Sie setzen an den bestehenden Bindungserfahrungen der Kinder an und entwickeln diese weiter. Dabei werden die bestehenden individuellen, sozialen und kulturellen Unterschiede geachtet und bei der Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens und bei identitätsstiftenden und integrativen Gemeinschaftsaktionen berücksichtigt. Die Betreuung hat ausgleichende und integrative Aufgaben. Es wird mit Hilfe von individueller Förderung Benachteiligungen entgegengewirkt. Durch gezielte und frühzeitige Beratung und Hilfe werden Kinder mit Behinderungen gefördert und in die Gemeinschaft integriert. Die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen wird gefördert, die besonderen sozialen und kulturellen Interessen und Bedürfnisse ausländischer Kinder berücksichtigt. Die Betreuung orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien. Die Mitarbeiterinnen arbeiten zum Wohl des Kindes mit den Erziehungsberechtigten zusammen und beteiligen sie an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten. Angebote und Ziele der Betreuungseinrichtung Auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen kommt der institutionalisierten Betreuung von Kindern ein besonderer Stellenwert zu, der in entsprechenden Angebotsformen ihren Niederschlag findet: Familien- und Gemeinwesenbezug Die Einrichtung versteht sich als aktiver Teil der sozialen Infrastruktur in der Gemeinde und ermöglicht Kindern und deren Familien den Kontakt mit anderen pädagogischen und psychologischen Einrichtungen. Die Einrichtung nimmt Familien als wesentlichen Partner im Erziehungsprozess war, sie nimmt deren individuelle Interessen, Bedürfnisse und besondere Lebensverhältnisse ernst. Bedarfsentsprechende Öffnungszeiten Die Einrichtung gestaltet die Öffnungszeiten nach den Lebenslagen der Kinder und Familien ihres Einzugsgebietes. Sie stellt ein bedarfgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung. Sie sichert dabei die Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse. Altersgemischte Gruppen Die Einrichtung umfasst, auch innerhalb einer Gruppe, die verschiedensten Altersstufen. So kann flexibel auf unterschiedlich auftretende Betreuungsbedarfe reagiert werden. Kindern werden hiermit über einen langen Zeitraum die größtmöglichen Beziehungskonstanten geboten. Damit stellt die Einrichtung auch für die Eltern einen verlässlichen Faktor für die Entwicklung der Kinder dar. Befriedigung der kindlichen Grundbedürfnisse 5 Die Einrichtung ermöglicht und fördert die Befriedigung der geistigen, seelischen und körperlichen Grundbedürfnisse der Kinder. Sie gibt Raum für Versorgung und Pflege, für Körpererleben, wie Bewegung, Erholung und Ruhe, und für die Auseinandersetzung mit elementaren Gefühlen der Kinder, wie z.B. Neugier, Ängste, Liebe, Eifersucht, Neid, Wut, Sexualität. Bildung und Kompetenzentwicklung Bildung wird als Selbstentfaltung und Kompetenzentwicklung in sozialer Verantwortung von der Einrichtung konzipiert und als lebenslanger Prozess verstanden. Die Mitarbeiterinnen fördern eine Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit. Die Betreuungseinrichtung bietet zahlreiche Gelegenheiten, soziale Erfahrungen außerhalb von Familie und Schule zu sammeln. Die Kinder können lernen, ihre Wünsche und Vorstellungen mit denen Anderer in Verbindung zu bringen, sich durchzusetzen und nachzugeben. Dies geschieht vor allem in freien Spielsituationen mit wechselnden Partnern und ohne Leitung. Sie lernen ihre individuellen Grenzen und Möglichkeiten kennen und entwickeln ein Gefühl für Gerechtigkeit und Gleichheit. Sie lernen sich mit Durchsetzungsstrategien anderer Kinder auseinander zu setzen und eigene Strategien zu entwickeln. Sie knüpfen Freundschaften und erfahren wie sie sich gegenseitig unterstützen und helfen können. In Aushandlungsprozessen schulen sie Sprache und Denkfähigkeit, die Fähigkeit anderen zuzuhören und die Welt auch aus der Sicht der Anderen zu betrachten. Sie üben Toleranz, aber auch sich abzugrenzen und bilden im Laufe dieser Entwicklung das Bewusstsein für die eigene Individualität heraus. Die Mitarbeiterinnen vermitteln den Kindern Wissen und Kompetenz, indem sie die neugierige Suche der Kinder nach erweiterten Erkenntnissen und neuem Wissen in bisher unbekannte Zusammenhänge ermöglichen und verknüpfen. Wissen und Kompetenz werden im Bewusstsein von Verantwortung für sich und andere vermittelt. Die Einrichtung stellt Zeit und Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Kinder Platz für eigene Gestaltungsideen haben und über aktives Tätigsein und Erleben Sinnzusammenhänge erfahren können. Die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder erfolgt u.a. durch die Förderung - der Entscheidungsfähigkeit der Fähigkeit, Probleme und Konflikte zu lösen des sozialen Lernens der Einsicht in Lebensweltzusammenhänge der Beteiligung an alltäglichen Tätigkeiten - der Neugier und Phantasie der Ästhetik der musisch-künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der sinnlichen Wahrnehmung - der motorischen Kompetenz der körperlichen Sicherheit und Geschicklichkeit 6 - der Sprache und Kommunikationsfähigkeit der persönlichen Ausdrucksfähigkeit der Fähigkeit zur Begriffsbildung und zum logischen Denken Erziehung Erziehung ist die bewusste, zielgerichtete pädagogische Hilfe der Mitarbeiterinnen, um Bildung zu ermöglichen. Die Erziehung umfasst sowohl die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Mitarbeiterinnen als auch die dadurch ausgelösten Erziehungsprozesse, die im Kind und in der Kindergruppe stattfinden. Der Erziehungsprozess ist grundsätzlich in der Weise zu gestalten, dass - die Mitarbeiterinnen sich als Vorbild für das Kind zur Verfügung stellen und sich als Bezugspersonen anbieten, also mit dem Kind in Beziehung treten kindliche Bemühungen um Selbstständigkeit ausreichend berücksichtigt werden, die Lust am gemeinschaftlichen Handeln gefördert wird und solidarisches Denken und Handeln angeregt wird Alltagssituationen der Kinder und ihrer Familien für gemeinsame Lern- und Erfahrungsprozesse genutzt werden eine Lernkultur entwickelt wird, die von der Wertschätzung eigener und kindlicher Neugier geprägt ist das Spiel der Kinder als ihre „Sprache“ verstanden wird und als entwicklungsangemessene Aneignung und Auseinandersetzung mit der Welt gefördert wird Einrichtungsstrukturen und Gruppenprozesse Innerhalb der Einrichtung werden Strukturen entwickelt, die - erweiterte Altersmischungen offene und halboffene Gruppenstrukturen Angebotsformen für Eltern Öffnung zum Gemeinwesen ermöglichen. Die Einrichtung bietet allen Beteiligten Entwicklungsraum. Mitarbeiterinnen, Eltern und Träger entwickeln und tragen den Prozess der sich verändernden Strukturen gemeinsam. Die Erfahrungen der Kinder in ihren bisherigen Gruppenstrukturen werden in dem Prozess der Öffnung und der sich verändernden Angebotsformen der Einrichtung berücksichtigt. Durch stärkere Öffnung werden die Begegnungsmöglichkeiten der Kinder untereinander und mit Personen außerhalb der Einrichtung vielfältiger. Es besteht eine Wechselwirkung zwischen den Gruppenprozessen der Kinder, der Strukturänderung der Einrichtung und der Konzeptentwicklung durch die Mitarbeiterinnen, die im Gesamtprozess wahrgenommen und verarbeitet werden müssen. 7 Kooperation der Mitarbeiterinnen Um Einigungen in pädagogischen Fragen herzustellen, pädagogische Prozesse gemeinsam zu planen und Konzeptionen zu entwickeln werden innerhalb der Regelarbeitszeit der Mitarbeiterinnen folgende Kooperationsformen durchgeführt: - Mitarbeiterinnenbesprechungen Koordinierte Planung Erfahrungsaustausch, Fallbesprechungen, Hospitationen Die Mitarbeiterinnen treten mit anderen Einrichtungen und Institutionen (z.B. Schulen, Fachberatung, Frühförderstellen, Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Fachschulen) in einen fachlichen Austausch ein. Die Mitarbeiterinnen arbeiten mit den Eltern der Kinder zusammen und beziehen sie in den Erziehungsprozess in der Einrichtung mit ein. Sie beteiligen die Eltern an wichtigen Entscheidungsprozessen und entwickeln mit ihnen gemeinsam fruchtbare Kooperationsund Beteiligungsformen. Die Mitarbeiterinnen treten mit dem Träger der Einrichtung über alle grundsätzlich wichtigen Angelegenheiten der Einrichtung in einen Dialog ein. Fortbildung Um den aufgezeigten Zielen gerecht zu werden, nehmen die Mitarbeiterinnen Fortbildungsangebote, Supervision sowie Fach- und Praxisberatung wahr. Baustein 3 (Gültigkeit etwa 2011-2016) Flexibler Schulanfang Die Schule nahm von 1998 bis 2007 am Schulversuch „Neukonzeption der Schuleingangsstufe“ teil. Sie arbeitet schon sehr lange so, wie es im vorliegenden Konzept Ausdruck findet. Sozialpädagogische Kompetenz ist bereits seit 1998 vorhanden durch eine in dieser Funktion erfahrene Sozialpädagogin. Seit dem 01.08.2008 hat die Schule den regulären Status „Schule mit flexiblem Schulanfang“. I Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in § 20 des Hessischen Schulgesetzes und in § 11a der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen: Danach können Schulen die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer curricularen und unterrichtsorganisatorischen Einheit zusammenfügen und Kindern eine individuelle Verweildauer von einem bis zu drei Jahren eröffnen. Nach Möglichkeit soll kein Kind mehr von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt werden. Die frühere Aufnahme der Kinder – vor Vollendung des sechsten Lebensjahres – ist durch den § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. 8 II Organisation 1) Alle Kinder werden eingeschult, es gibt keine Zurückstellungen. Grundsätzlich werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen. Es gibt keine Zurückstellungen nach § 58, Abs. 3 HSchG. Nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes werden auf Antrag der Eltern, auch Kinder aufgenommen, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. 2) Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden jahrgangsgemischt zusammengefasst. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine unterrichtsorganisatorische und curriculare Einheit – die Klassenbildung erfolgt in jahrgangsgemischten Gruppen. In den jahrgangsgemischten Gruppen wird zur Unterstützung eine Sozialpädagogin eingesetzt. 3) Eine kürzere oder längere Verweildauer ist möglich. Kindern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen oder sich als besonders leistungsstark erweisen, wird eine individuelle Verweildauer im 1. und 2. Schuljahr ermöglicht. Für Schülerinnen und Schüler, die die pädagogische Einheit zweieinhalb oder drei Schuljahre besuchen, wird die Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. 4) Ein zweiter Einschulungstermin wird angeboten. Durch die Individualisierung des Unterrichts können Kinder auch während des laufenden Schuljahrs in die Schule aufgenommen werden. Um den Bedürfnissen und Entwicklungsanforderungen der Kinder entgegenzukommen, wird jeweils zum 1. Februar ein zweiter Einschulungstermin angeboten, wenn es die pädagogische Situation ermöglicht. Die halbjährliche Einschulung wird in Bellersheim und Obbornhofen schon einige Jahre erfolgreich praktiziert. III Besondere Merkmale 1) Einbezug sozialpädagogischer Kompetenz Sozialpädagogische Kompetenz am Schulanfang erleichtert den Übergang vom Kindergarten in die Schule, deshalb ist eine Verzahnung zwischen sozialpädagogischer und schulischer Arbeit erforderlich. Die Sozialpädagogin der Schule wird mit ihrer spezifischen Kompetenz einbezogen und arbeitet mit den Lehrkräften in enger Abstimmung und gleichberechtigt zusammen. Sie steht in enger Kooperation mit den Kindertagesstätten, wirkt mit beim Übergang der Kinder in die Grundschule, ergänzt und bereichert die Lernmöglichkeiten am Schulanfang durch besondere Förderangebote innerhalb und außerhalb des Klassenverbandes, entwickelt in Absprache mit den Lehrkräften individuelle Förderkonzepte, die auf eine differenzierte Diagnostik gründen, führt Gespräche mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten und kooperiert mit außerschulischen Institutionen. Besonders Kindern mit Entwicklungsrückständen soll durch die sozialpädagogische Arbeit Förderung und Unterstützung zukommen. Die Sozialpädagogin übernimmt keine Klassenleitungsfunktion. Sie bietet nach Möglichkeit vier Wochenstunden Psychomotorik an und wird mit dem 9 verbleibenden Stundenumfang anteilmäßig den jahrgangsübergreifenden Klassen der Jahrgangsstufe ½ zugeteilt. 2. Entwicklung eines spezifischen Einschulungs- und Organisationsmodus Das erste und zweite Schuljahr wird in jahrgangsstufenübergreifenden Stammgruppen unterrichtet. Der Schulanfang wird so gestaltet, dass möglichst kein Kind mehr zurückgestellt wird. Grundsätzlich werden alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen. Es gibt keine Zurückstellungen nach § 58, Abs. 3 HSchG. Nach § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes werden auf Antrag der Eltern auch Kinder aufgenommen, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Durch Gespräche zwischen Elternhaus, Kindergarten und Lehrkräften entwickelt sich ein Bild über die Schuleignung eines Kindes so deutlich, dass eine gemeinsame Empfehlung über den Zeitpunkt der Einschulung möglich wird. Die Einschulung erfolgt halbjährlich zum 1.8. und 1.2. in die bereits bestehenden Stammgruppen. Für beide Einschulungstermine erfolgen die Beratungs- und Anmeldegespräche im März des Vorjahrs. Folgende übergangsbegleitenden Maßnahmen sind mit den Kindergärten abgesprochen: Besuch der Erstklasslehrer/innen im Kindergarten, Beratungs- und Anmeldegespräche in der Schule, Informationstag/Tag der offenen Tür für Eltern, schulärztliche Untersuchung unter Einbeziehung der Sozialpädagogin, Besuch der Kindergartenkinder in der Schule, Elterngespräche mit Erstklasslehrer/innen und Erzieher/innen, erster schulischer Elternabend vor der Einschulung, Einschulungsfeier in der Kirche und erster Schulbesuchstag in den jahrgangsübergreifenden Klassen. Die Einschulungsrituale und Feierlichkeiten am 1.2. und 1.8. sind annähernd identisch. In der Stufe 1/2 wird eine individuelle Verweildauer von 1 bis 3 Jahren ermöglicht. Über einen Wechsel in die Stufe 3/4 wird halbjährlich beraten und entschieden. 3. Kooperation mit dem Elementarbereich Schule und Kindergarten arbeiten seit vielen Jahren an einem guten Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule. Im Jahre 2001 hat die Schule zusammen mit der Stadt Hungen als Kindergartenträger einen Runden Tisch eingerichtet und damit die Kooperation zwischen den Kindergärten und der Schule institutionalisiert. In halbjährlichen Sitzungen werden alle wichtigen Angelegenheiten zwischen Schule und Kindergarten besprochen, eine hohe Kontinuität und ein guter Informationsfluss gesichert. Gegenseitige Hospitationen und andere übergangserleichternde Maßnahmen haben das gemeinsame Ziel, die Kinder und ihre Eltern beim Übergang so zu begleiten, dass Ihnen wenig Verunsicherung und eine gute Orientierung ermöglicht wird. Für die Altersgruppe der Fünf- bis Sechsjährigen sollen die Angebote in Kindergarten und Schule aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Auch die Ausstattung und die Lernmittel werden abgesprochen. Durch Gespräche zwischen Elternhaus, Erzieherinnen und Lehrkräften entwickelt sich ein Bild über die Schuleignung eines Kindes so deutlich, dass in der Regel eine gemeinsame Empfehlung zum Zeitpunkt der Einschulung möglich ist. Mittel- oder langfristig wäre wünschenswert, dass Erzieherinnen und Lehrkräfte gemeinsam in einer Lerngruppe eingesetzt werden können. 4. Schulanfangsphase und Grundstufe als pädagogische Einheit Grundsätze des Lebens, Lernens und Arbeitens in der Schule müssen vom Schulanfang bis zum Ende der Grundschulzeit als Einheit erfahrbar werden. Damit der Wechsel des Kindes 10 vom flexiblen Schulanfang in die Jahrgangsstufe 3 nicht als Bruch erlebt wird, muss sich das pädagogische Konzept für den Schulanfang in das Konzept der gesamten Grundschule einfügen. Die Lehrkräfte der Schule fühlen sich deshalb in allen Jahrgangsstufen dem Konzept eines individualisierten Unterrichts verbunden. Aufgrund ihrer methodischen Kompetenz sind alle Lehrkräfte in allen Jahrgangsstufen einsetzbar. Gegenseitige Hospitationen und Doppelbesetzungen fördern die gemeinsame Weiterentwicklung des Unterrichts. In den Fächern Deutsch und Mathematik haben sich die Kolleg/inn/en auf konsequent individualisierende Lernmittel geeinigt. Die Rechtschreibung soll in allen Jahrgangsstufen durch eine einheitliche Rechtschreibwerkstatt vermittelt werden, der Mathematiklehrgang erfolgt in allen Klassen durch ein Unterrichtswerk, das für selbstständiges und individualisiertes Arbeiten konzipiert ist. 5. Teambildung Die tägliche Arbeit in der Schuleingangsstufe erfordert ein verantwortungsvolles Zusammenwirken aller Pädagoginnen und Pädagogen der Schule. Die Teambildung an der Schule ist durch die jahrelange Teilnahme am Schulversuch abgeschlossen. Eine verbindliche und verlässliche Kooperation im Team wird unterstützt durch eine entsprechende Koordinationsstruktur. Vierzehntägig wird eine Dienstbesprechung/Konferenz am Nachmittag durchgeführt und ebenfalls alle zwei Wochen besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen Teilnahme an einer Supervision/Intervision/Fallbesprechung. Darüber hinaus wird einmal jährlich ein Pädagogischer Tag durchgeführt, der hin und wieder auch dem Besuch anderer Schulen dient. Von besonderer Bedeutung im Unterrichtsalltag sind die Zweierteams aus Sozialpädagogin und Klassenlehrerin. Sie beraten sich gegenseitig und reflektieren ihre Beobachtungen und Erfahrungen im Unterricht. 6. Entwicklung diagnostischer Verfahren Damit die Lernausgangslage jedes einzelnen Kindes am Schulanfang erfasst werden kann, entwickelt die Schule ein praxisrelevantes diagnostisches Instrumentarium. Neben der obligatorischen Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse sollen Aussagen zu folgenden Teilaspekten der kindlichen Entwicklung gemacht werden: Wahrnehmung, Umgang mit Mengen, Denkfähigkeit und Kenntnisse, Sprache, Gedächtnis, Motorik, Leistungsmotivation, Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und emotionaler Bereich. Der Besuch der Erstklasslehrer/innen im Kindergarten, das Beratungsgespräch mit den Eltern und der Besuch der Kindergartenkinder in der Schule – alle diese übergangsbegleitenden Maßnahmen bieten ausreichende Beobachtungsmöglichkeiten und Informationsaustausch zwischen Elternhaus, Kindergarten und Schule. Neben der Lernausgangslage am Schulanfang soll auch während der weiteren schulischen Entwicklung eine praktikable Diagnostik weiterentwickelt werden. Erste Ansätze sind Diagnosediktate in der Rechtschreibung und Lernstandserhebungen in Mathematik. 7 Dokumentation individueller Lernbegleitung Die Schule klärt zusammen mit den Kindergärten, mit welchen Methoden sie die Lernfortschritte des einzelnen Kindes festhalten kann. Geeignet scheint ein Bericht in Form individueller Lernbegleitdokumentation (Portfolio). Darin könnten auch die bereits praktizierten Lernstandserhebungen Eingang finden. Aussagekräftige 11 Leistungsbeschreibungen zur Bewertung der Kinder gilt es zu entwickeln. Zeugnisse und andere Formen der Beurteilung werden im Rahmen der Selbständigen Schule geregelt. 8 Entwicklung und Überprüfung effektiver Unterrichtsformen Durch die jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation am Schulanfang wird die Bandbreite der Heterogenität in den einzelnen Lerngruppen erheblich vergrößert. Dies verlangt nach praktikablen didaktisch-methodischen Konzepten für den Umgang mit Verschiedenheit. Die notwendige Differenzierung sowie eine anregungsreiche und zugleich überschaubar gegliederte Lernumgebung sind Voraussetzung zur Gestaltung des Unterrichtsalltags. Mit Blick auf die Wirksamkeit des pädagogischen Konzepts werden in den nächsten Jahren Formen zur Reflexion, Bewertung und Verbesserung des Unterrichts weiterentwickelt. Ein sinnvolles Hilfsmittel könnten dabei methodisch-didaktische Wegbeschreibungen sein, die individuelle Lernwege der Kinder visuell darstellen. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern. Die Kommunikation über Unterricht ist schon jetzt über mindestens vierzehntägige Treffen des Kollegiums gesichert. 9. Kooperation mit anderen Grundschulen Die Schule bietet schon seit vielen Jahren allen interessierten Grundschulen Hospitationen an. Sie ist bereit, mit allen interessierten Regelgrundschulen der Region zu kooperieren und diese an den bisherigen und zukünftigen Erfahrungen zur Veränderung des Schulanfangs teilhaben zu lassen. Auch ganztägige Fortbildungsangebote der Schule sind denkbar. Baustein 4 (Gültigkeit etwa 2011-2016) Montessoriarbeit Die reformpädagogischen Ansätze Maria Montessoris haben für Schulen, die nach dem Jenaplan arbeiten, eine besondere Bedeutung. Schon Petersen verweist in seinen eigenen Texten darauf, dass er mit Montessori-Prinzipien in seiner Versuchsschule gearbeitet hat. An der Peter-Petersen-Schule in Bellersheim und Obbornhofen haben besonders die von Montessori geforderte Selbständigkeit, Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Eingang gefunden in die tägliche Unterrichtsarbeit. „Hilf mir es selbst zu tun“, das Prinzip der minimalen Hilfe, wird in der individualisierten Werkstattarbeit berücksichtigt. Die Montessori-Originalmaterialien für das Fach Mathematik stehen an der Schule zwar zur Verfügung, sie werden aber wegen anders gesetzter Schwerpunkte nur hin und wieder zur Differenzierung eingesetzt. 12 Baustein 5 (2011 bis 2016) Schulname Auf Wunsch der Schulgemeinde und des Schulträgers hat die Schule den Namen „Jenaplanschule Hungen“ erhalten. Die Schulentwicklung soll sich an Peter Petersens Jenaplan orientieren. Baustein 6 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Schulhaushalt Die Schulgemeinde wird an der Haushaltsführung der Schule beteiligt. Während über die Lern- und Lehrmittel ausschließlich die Gesamtkonferenz berät, beschließt über die anderen Haushaltsstellen die Schulkonferenz. Über Reparaturen und dringenden Ersatz entscheidet der Schulleiter. Er berichtet regelmäßig über Einnahmen und Ausgaben in den Schulgremien. Weitere Regelungen erfolgen im Rahmen der Selbständigen Schule. Baustein 7 (Gültigkeit etwa 2011-2016) Medienkonzept Das Medienzentrum (Bibliothek) verbindet die folgenden Funktionen miteinander: - - Informationszentrum für den Unterricht, insbesondere durch Sachbücher und Internetzugang Computerbenutzung, sowohl während der Unterrichtszeiten als auch während der Betreuungszeiten am Nachmittag Einführung in die Internetbenutzung Bibliotheksbenutzung: Ausleihe von Kartonspielen, PC-Spielen, Hörkassetten, CDs, und Bücher Bücherbesichtigung, Bücherberatung, Bücherausleihe Service für Lehrer: Bücherkistenzusammenstellung für Lehrer durch das Medien-Team aus ehrenamtlichen Eltern und Mitarbeitern des Elternvereins Leseraum Öffnungszeiten: möglichst täglich, mindestens jedoch eine Unterrichtsstunde pro Klasse und Woche Neben den PCs im Informationszentrum ist jede Klasse mit zwei bis drei Rechnern ausgestattet. Sie sind zusammen vernetzt und greifen gemeinsam auf einen Netzwerkdrucker zu. Für die tägliche Beratung, Ausleihe, Aufsicht aber auch Einkauf, Verwaltung etc. wird ein Team aus ehrenamtlichen Helferinnen und Mitarbeiterinnen des Elternvereins gebildet. Sie sichern die Öffnungszeiten und die aktuelle Ausstattung der Einrichtung. 13 Die Bücherei wurde bisher aus den knappen Mitteln des Fördervereins und über Spenden der Eltern bezahlt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten werden gesucht. Eine eventuelle, geringfügige Bezahlung von Mitarbeiterinnen wird vom Elternverein übernommen. Bücher und Software können vom Elternverein und von der Schule angeschafft werden. Anschaffungen des Elternvereins verbleiben im Eigentum des Elternvereins. Anschaffungen der Schule werden von der Schule inventarisiert. Die Schule ermöglicht den Kindern wichtige Erfahrungen im Umgang mit dem Computer als Lern- und Kommunikationsmittel. Für einen sinnvollen Einsatz des Computers eignen sich insbesondere folgende Bereiche: - Informationssuche im Internet - Texte erstellen - Präsentationen erstellen - Lernspiele - Kommunizieren mit neuen Technologien (e-mails, usw.) Über e-mails oder skype im LAN-Netz können auch die Kolleginn/en miteinander kommunizieren. Baustein 8 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Schulfahrtenprogramm Für die jährlichen Klassenfahrten legt die Schule sich auf zwei Jugendherbergen fest: Grävenwiesbach und Lauterbach. Der Vorteil der Festlegung liegt darin, dass die älteren den jüngeren Kindern im Vorfeld der Fahrt Sicherheit und Vertrautheit mit der neuen Situation in der Jugendherberge vermitteln können. Auch das inzwischen sehr seltene „Heimweh“ lässt sich dadurch verringern. Das Gemeinschaftserlebnis und Freizeit in der Gruppe stehen im Mittelpunkt des Aufenthalts. Auch für die Weiterentwicklung persönlicher Autonomie haben solche Fahrten eine große Bedeutung. Touristische Aspekte sollten nicht in den Vordergrund treten. Die Jugendherbergen bieten ein pädagogisch anspruchsvolles Programmangebot, aus dem die Stammgruppenleiterin auswählt. Die Stufe 1/2 besucht jedes Jahr im vierten Quartal die Jugendherberge Grävenwiesbach. Die Fahrt dauert drei Tage. In der Jahrgangsstufe 3/4 wird im Mai/Juni eine Dreitagesfahrt in die Jugendherberge Lauterbach durchgeführt. Die Teilnahme an Schulfahrten ist verpflichtend. Wenn Kinder aus vertretbaren Gründen daran nicht teilnehmen können, werden individuelle Sonderregelungen getroffen. In solchen Fällen wird ein frühzeitiges Gespräch mit der Schulleitung angeraten. Über die Teilnahme von Erstklässlern entscheiden nach einer Beratung durch die Klassenlehrerin die Eltern. 14 Eine weitere Tagesfahrt im ersten Halbjahr ist möglich. Der Kostenrahmen sollte einvernehmlich mit den Eltern auf Elternabenden geregelt werden. Baustein 9 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Schulhofgestaltung Das langjährige Projekt Schulhofgestaltung ist im Jahre 2010 abgeschlossen worden. Durch ein vielseitiges Spielangebot mit Besonderheiten wie zum Beispiel einem Baumhaus, einem Amphitheater und einem Soccercourt, ist das Freizeitgelände hochattraktiv für Kinder und es ermöglicht bewegungsintensive Spielpausen im Verlauf des Schultages. Dieser vorbildliche Zustand soll durch geeignete Pflege- und Wartungsarbeiten nach Möglichkeit dauerhaft erhalten werden. Baustein 13 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Klassen- und Lerngruppenbildung Schon Peter Petersen hat durch seine pädagogische Grundlagenforschung erkannt, dass für jahrgangsübergreifenden Unterricht drei Jahrgänge übergreifende Stammgruppen die besten Vorraussetzungen bieten. Das deckt sich auch mit den inzwischen langjährigen Erfahrungen der Schule. Ziel jeder aktuellen Stammgruppenbildung sollte deshalb sein, sich dem dreijährigen Stammgruppenmodell anzunähern. Beim flexiblen Schulanfang des Hessischen Schulgesetzes werden nur die Jahrgangsstufen 1 und 2 jahrgangsgemischt zusammengefasst, sie bilden eine unterrichtsorganisatorische und curriculare Einheit. In diesen Gruppen ergibt sich durch eine längere Verweildauer von bis zu drei Jahren, eine halbjährliche Einschulung, und durch eine frühere Einschulung eine bereits sehr breit angelegte Heterogenität, die der einer früheren drei Jahrgangsstufen übergreifenden Stammgruppe entspricht. In die neuen jahrgangsübergreifenden Stammgruppen 1/2 werden fünf-, sechs- und siebenjährige Kinder aufgenommen. Durch eine vermehrte Aufnahme fünfjähriger Kinder kann sich die Stammgruppe zu einer drei Jahrgangsstufen übergreifenden Gruppe 0/1/2 entwickeln. Einerseits ist die Entwicklung der Schülerzahlen nicht absehbar, andererseits werden für den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sehr unterschiedliche Modelle schulpolitisch diskutiert. Auch in der Zukunft ist deshalb damit zu rechnen, dass die Randbedingungen sich so verändern können, dass die Stammgruppenbildung neu überdacht werden muss. Dabei müssen folgende Aspekte mitbedacht werden: 1) die Raumsituation 2) die Schülerzahlen 3) die schulaufsichtlichen Vorgaben 15 4) die politischen Vorgaben Die Konzeption für eine veränderte Stammgruppenbildung sollte möglichst ein Jahr vorher beschlossen sein, damit der Schulgemeinde ein Schuljahr verbleibt für die vorher notwendige organisatorische und unterrichtliche Vorbereitung. In den kommenden Jahren soll versucht werden, sich einem Bremer Stammgruppenmodell anzunähern. Dabei wird jede Stammgruppe 1/2 räumlich neben einer Stammgruppe 3/4 unterrichtet, sodass sich die Möglichkeit ergibt hin und wieder während der individualisierten Planarbeit auch jahrgangsübergreifend über vier Jahrgangsstufen hinweg zu arbeiten. Es ergeben sich dadurch reizvolle Möglichkeiten eines flexibleren Übergangs von den unteren zu den oberen Stammgruppen. Das Arbeiten im Team und eine Lösung der schulinternen Übergangsprobleme erscheint dadurch vereinfacht. Baustein 14 (Gültigkeit etwa 2011-2016) Pädagogische Mittagsbetreuung A) 1. Zielsetzung Die Schule bietet Kindern eine ergänzende Förderung und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Sie eröffnet Möglichkeiten, die Bildungschancen von Kindern zu verbessern und auszuweiten, vorhandene Interessen zu stärken und zu fördern und die Kooperation der Kinder untereinander sowie zwischen Lehrkräften und Kindern zu verbessern. Außerschulische Angebote werden einbezogen, die Schule öffnet sich zur Gemeinde, neue Lernorte werden erschlossen. Das Schulleben wird bereichert, das Angebot der Schule erweitert. Ziele der beantragten Pädagogischen Mittagsbetreuung sind: - zusätzliche Angebote und mehr Zeit für Kinder dreimal wöchentlich bis 14.45 Uhr freiwillige, beitragsfreie Angebote Einsatz einer Sozialpädagogin in der Betreuungszeit Sicherung der vorhandenen kostenpflichtigen, ganztägigen Schülerbetreuung von 7 bis 17 Uhr 2. Merkmale der ganztägig arbeitenden Schule 2.1 Voraussetzungen 2.1.1 Die Schule bietet dauerhaft und zuverlässig: - das Angebot eines warmen Mittagessens - eine Hausaufgabenbetreuung - altergemäße Aufenthalts-, Spiel- und Ruhemöglichkeiten - Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel 16 - Bildungs- und Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht 2.1.2 Der Schulträger stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicher, unter Mithilfe des Elternvereins der Peter-Petersen-Schule (gemeinnütziger Verein im Paritätischen Wohlfahrtsverband). Durch einen neuen Ganztagsbereich stehen alle von der Richtlinie geforderten Räumlichkeiten zur Verfügung. - ein Speiseraum mit zugehöriger Vorbereitungsküche ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele) ein Begegnungsbereich eine Schulbibliothek Räume für Hausaufgabenhilfe und Arbeitsgruppen Elternverein und Schulträger stellen sicher, dass Schülerinnen und Schülern an allen Unterrichtstagen ein Mittagessen angeboten werden kann. Sie gewährleisten die für ein Essensangebot erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und unterstützen die Schule mit zusätzlichen Lehrmitteln und entsprechender Sachausstattung. 2.2 Integriertes Konzept Die ganztägige Öffnung der Schule ist ein Element der Weiterentwicklung schulischer Angebote, die den Bedürfnissen von Eltern und Kindern im spezifischen Umfeld der Schule Rechnung trägt. In einem integrierten Konzept wird der Zusammenhang des ganztägigen Angebots mit dem Unterricht und anderen schulischen Vorhaben hergestellt. Der Unterricht und die ganztägigen Angebote sind in einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung mit jeweils besonderen Funktionen innerhalb eines Gesamtkonzepts zu sehen (siehe Schulprogramm und hier insbesondere die Bausteine 1, 2 und 14). Das Konzept der Pädagogischen Mittagsbetreuung wird zunächst jährlich, später bei Bedarf evaluiert durch den „Schulkreis“ (Gremium mit 50 % Eltern und 50% Lehrer/innen). Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag gibt es eine Pädagogische Mittagsbetreuung. Sie ist an zwei der drei Tagen beitragsfrei. Montags bis freitags wird neben dem Pflichtunterricht und der kostenfreien Pädagogischen Mittagsbetreuung eine ergänzende kostenpflichtige Betreuung angeboten, damit eine tägliche Betreuung zwischen 7 und 17 Uhr gewährleistet ist. Daran beteiligt ist eine Einrichtung durch das Programm „Betreute Grundschule“ und eine Einrichtung durch das Programm „Offensive Kinderbetreuung“ (Patchwork-Ganztagsschule). Die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote sollten nach Art und Umfang für einzelne Altersgruppen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlich gestaltet sein. Es ist deshalb auf eine entsprechende Breite des Angebots zu achten. Es gibt: Pflichtunterricht Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel Unterrichtsergänzende und –erweiternde Angebote Arbeitsgemeinschaften und Projekte Betreuungsangebote, insbesondere für Hausaufgaben, Stillarbeit; 17 Bibliothek, Cafeteria und offene Sport- und Spielgruppen Kulturelle Veranstaltungen wie Theater- und Musikaufführungen, Lesungen und Ausstellungen (vierteljährliche Jenaplan-Feier mit Ausstellung und Bühnenprogramm) 2.3 Organisationselemente 1. Die Öffnung der Schule zu Gemeinden, Arbeitswelt, Vereinen und Verbänden und die verstärkte Kooperation mit außerschulischen Partnern bei Bildungs- und Betreuungsangeboten Nur durch die Öffnung der Schule hin zu außerschulischen Institutionen ist es möglich, ein Angebot über die Pflichtunterrichtszeit hinaus zu verwirklichen. Hier einige Beispiele bereits bestehender Kooperationen. Neben dem gemeinnützigen Elternverein - als Freier Träger im Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert -, wird mit folgenden Institutionen zusammen gearbeitet: Der Landkreis Gießen beteiligt sich durch die Bereitstellung der Räume, durch Verwaltungsleistungen des Schulverwaltungsamt (Betreute Grundschule). Die Stadt Hungen hat der Schule für 25 Jahre eine Betreuungsraum zur Verfügung gestellt (Verzahnungsprojekt Kindergarten/Grundschule). Das Dorfgemeinschaftshaus steht der Schule zur Verfügung für Unterricht und vierteljährliche kulturelle Veranstaltungen (Jenaplanfeiern). Über die Stadt werden auch die Zuschüsse durch das Programm „Offensive Kinderbetreuuung“ abgewickelt. Der Kleinbus, der für den täglichen Schülertransport zum Nachbarort und zum Einkauf benötigt wird, wird mitfinanziert durch die Kirche. Reparaturen sponsert ein ortsansässiges Autohaus im Gegenzug zu Werbeflächen auf dem Fahrzeug. Ein Teil der Fortbildung wurde auch mit außerschulischen Partnern durchgeführt: Vierzehntägige Supervision durch eine Familientherapeutin, private Montessorifortbildung, Fortbildung in der Buchhaltung durch eine Steuerberaterin. Die Helferinnen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wurden durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband sozialpädagogisch betreut. Das beinhaltete jährlich immerhin fünf Wochen lang ganztägige außerschulische Seminare zur Berufsorientierung. Die unterrichtliche Arbeit wird neben den Angeboten des Elternvereins bereichert durch die Musikschule, den Natur- und Vogelschutzbund und hin und wieder die Feuerwehr. Das Heimatmuseum vor Ort freut sich über häufige Besuche von Schulkindern. In der Nähe kann auch ein Wasser-Spielplatz besucht werden, wo Kinder im Sommer in klarem Quellwasser der Obbornquelle spielen können. Desweiteren sollte eine Fremdsprachenlehrerin und ein Chorleiter zur Verfügung. stehen. Weitere Sportangebote sollen angeworben werden. 2. Die personelle Umsetzung des Konzepts Der Elternverein stellt qualifiziertes Personal für die Betreuung zur Verfügung: Schulischerseits werden stundenweise eine Sozialpädagogin und verschiedene Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, die schon vor Erstellung des ersten Ganztagskonzepts an der Schule tätig waren, sollten nach Möglichkeit nur an einem Nachmittag in der Pädagogischen Mittagsbetreuung eingesetzt werden. 18 3. Die Kooperation zwischen Lehrkräften und außerschulischem Personal bei Bildungs- und Betreuungsangeboten Dienstgespräche und Konferenzen unter Beteiligung des Elternvereins finden mindestens vierzehntägig statt. Ebenso vierzehntägig nehmen Mitarbeiterinnen des Elternvereins und Lehrkräfte der Schule an einer gemeinsamen Supervision teil. Es handelt sich dabei um eine Mischform aus Fall- und Teamsupervision unter fachlich kompetenter Leitung. Weitere gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen sind: Hospitationen an anderen Schulen und schulinterne Fortbildung zu unterschiedlichsten Themen. Der Personaleinsatz ist verzahnt: Lehrkräfte werden in der Pädagogischen Mittagsbetreuung eingesetzt, Mitarbeiterinnen des Elternvereins auch vormittags im Unterricht, zum Beispiel bei krankheitsbedingtem Lehrkraftausfall oder für die Unterstützung einzelner Kinder im Unterricht. 4. Die Verstärkung der Kooperation der Lehrkräfte untereinander Die Teambildung ist gewährleistet durch vierzehntägige Dienstgespräche (2 Stunden) und paralleles Arbeiten: Es gibt zwei bis drei Parallelklassen, die jahrgangsübergreifend arbeiten. (Jenaplan-Stammgruppen). Eine Sozialpädagogin ist in jeder Klasse einen Tag lang in der Woche doppelt besetzt mit im Unterricht eingesetzt (durch die Neukonzeption der Schuleingangsstufe) Da sie regelmäßig Unterricht in allen Klassen sieht kann sie den Klassenlehrerinnen wertvolle Rückmeldungen geben und arbeitet so effektiv an der Teambildung mit. Eine frühzeitige Beratung durch sonderpädagogische Lehrkräfte ist sichergestellt. 5. Die Rhythmisierung von Bildungs- und Freizeitangeboten sowie die pädagogische Betreuung bei Hausaufgaben. Nach einem ersten Unterrichtsblock von 1,5 Stunden, in denen das gemeinsame Frühstück mit Vorlesezeit integriert ist, gibt es eine Spielpause, montags und freitags mit zusätzlicher Bewegungszeit. Es schließt sich ein zweiter Unterrichtsblock von 1,5 Stunden an. Während der erste Block der Planarbeit vorbehalten ist, also mehr vorstrukturierte, individualisierte Übungsaufgaben enthält, findet im zweiten Block der mehr kreative, fächerübergreifende Themenunterricht statt, der auch individuellen fachlichen Interessen mehr Raum lässt. Montags und freitags schließt sich dann eine Spielpause an, bevor der dritte Unterrichtsblock mit bis zu zweimal 45 Minuten Kursunterricht beginnt. Dienstags, mittwochs und donnerstags folgt nach dem zweiten Block die Mittagspause von 45 Minuten. Nach der Mittagspause können Kinder sich in Abstimmung mit ihren Eltern einwählen in täglich ein bis drei verschiedene Angebote. Die Anwesenheit für angemeldete Kinder ist bis 14.45 Uhr verpflichtend. Viele aber nicht alle Angebote wechseln vierteljährlich mit einer Neueinwahl. Zu den Angeboten gehört auch eine Hausaufgabenhilfe und zusätzlicher Förderunterricht durch Lehrkräfte. 6. Die Veränderung von Stundenzeiten (Kernzeiten) am Nachmittag anstelle der 45-Minuten-Stunden. Es gibt während der Pädagogischen Mittagsbetreuung Angebote unterschiedlicher 19 Dauer: 45 Minuten, 90 Minuten, 60 Minuten und 135 Minuten sind denkbar. Am Vormittag gibt es zwei Unterrichtsblöcke mit je 1,5 Zeitstunden. 7. Die verstärkte Einbeziehung der Eltern durch ihre Mitarbeit bei schulischen Angeboten. Viele Eltern arbeiten in der „selbstgestrickten“ Ganztagsschule mit. Neben den bezahlten Betreuerinnen des Elternvereins und den Lehrkräften arbeiten Eltern als Aushilfskräfte mit. Die Bibliothek wird von ehrenamtlichen Helfern betreut. Auch die Betreuung während der einstündigen Mittagspause soll kostenfrei von Eltern unterstützt werden (Modell: Nijmwegen, Holland). Hin und wieder bereichern Eltern mit Spezialwissen den Unterricht, oft aus dem handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Bereich und mit Bastelangeboten. Die Teilnahme an der Mittagspause ist freiwillig.). Selbstversorgung über mitgebrachte Speisen ist möglich. Die Mittagspause ist mindestens eine dreiviertel Stunde. Sie kann für verschiedene Jahrgänge zu unterschiedlichen Zeiten liegen. 2.4 Inhalte Die Angebote der Schule umfassen folgende Bereiche: 1. 2. 3. 4. 5. Hausaufgabenbetreuung Angebote zum sozialen Lernen Förderangebote gebundene und ungebundene Freizeitangebote die Einbeziehung von Formen selbstständigen und fächerübergreifende Lernens in den Unterricht und die ganztägigen Angebote 6. die Ausweitung der Wahlmöglichkeiten durch unterrichtserweiternde und –ergänzende Angebote als auch durch außerschulische Bildungsangebote 2.5 Personalausstattung Die Personalausstattung setzt sich aus unterschiedlichen Professionen und Anstellungsverhältnissen des Landes und des freien Trägers „Elternverein“ zusammen: An der Schule stehen zur Verfügung: - 8 Lehrkräfte 1 Sozialpädagogin 1 Erzieherin 2 Betreuerinnen mit langjähriger Berufserfahrung in der Schülerbetreuung 1 geringfügig beschäftigte Küchenhilfe Weitere Mitarbeiterinnen 3. Form der ganztägig arbeitenden Schule 3.1 Pädagogische Mittagsbetreuung 20 An drei Tagen in der Woche (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) wird eine Pädagogische Mittagsbetreuung eingerichtet mit einer Öffnungszeit bis 14.30 Uhr. Sie leistet im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten eine zusätzliche pädagogische Arbeit am Nachmittag im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Fördermaßnahmen sowie der erweiterten Angebote im Wahl- und Freizeitbereich. Ein Mittagessen wird in Kooperation mit dem Schulträger angeboten. Der Schulträger bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe des Freien Trägers „Elternverein“, der bereits seit zehn Jahren Mittagessen in der Schule anbietet. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach deren Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum. 3.1.2 Personelle und sächliche Ausstattung Für die Pädagogische Mittagsbetreuung wird mittelfristig ein Ressourcenzuschlag aus Landesmitteln erwartet, der in seiner Höhe etwa den Kosten einer Lehrerstelle entspricht (zunächst wird nur eine halbe Stelle zugeteilt). Davon sollte etwa die Hälfte als zusätzliche Personalzuweisung gewährt und die zweite Hälfte in Haushaltsmitteln dem Trägerverein zur Verfügung gestellt werden. Da bereits seit Jahren eine ganztägige Schülerbetreuung durch den Elternverein betrieben wurde, ist die notwendige Ergänzung der sächlichen Ausstattung durch den budgetierten Betriebsmittelhaushalt der Schule und durch den Elternverein gesichert. B) Die Pädagogische Mittagsbetreuung soll sich in den nächsten Jahren zu einer Offenen Ganztagsschule weiterentwickeln. Entsprechende Anträge werden gestellt. Baustein 15 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Fortbildungskonzept In den nächsten Jahren soll die Entwicklung zu einer systematischen Fortbildungsplanung fortgesetzt werden. Fortbildung dient der Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht. Der Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf bezieht sich zum einen auf die im Schulprogramm beschriebenen Entwicklungsvorhaben, zum anderen auf den Bedarf der einzelnen Lehrkräfte. Dabei sollen die bildungspolitischen Vorgaben und die strategischen Ziele des Hessischen Kultusministeriums berücksichtigt werden. 21 Die Planung soll in einer Gesamtkonferenz jeweils vor den Sommerferien für das darauffolgende Schuljahr fortgeschrieben werden. Im Anschluss daran wird die Planung in der Schulkonferenz vorgestellt. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll der Fortbildungsplan in Tabellenform fortgeführt werden. Vorangestellt werden soll jeweils formlos die Beantwortung der folgenden beiden Fragen: 1) Welche schulischen Fortbildungsschwerpunkte ergeben sich aus dem Schulprogramm, aus interner oder externer Evaluation, aus aktuellen bildungspolitischen Vorgaben, aus strategischen Zielen des HKM, oder aus anderen aktuellen Entwicklungen? 2) Welchen individuellen Fortbildungsbedarf haben die Lehrkräfte? Baustein 16 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Individuelle Förderung und Hochbegabtenförderung Das Konzept der Peter-Petersen-Schule bietet allen Kindern Individuelle Förderung. Jedem Kind wird ermöglicht auf seinem ihm angemessenen Niveau zu arbeiten. Durch eine konsequente Individualisierung wird die Schule besonders begabten Kindern in besonderer Weise gerecht. Hochbegabung wird fachkundig diagnostiziert und es erfolgen geeignete Maßnahmen einer persönlichen Individualisierung. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen werden bereits seit einigen Jahren erprobt und verbessert. MAßNAHMEN ZUR INDIVIDUELLEN FÖRDERUNG AN DER PETER-PETERSEN-SCHULE Die Notwendigkeit individueller Förderung ist an einer Schule, die nach dem Jenaplan unterrichtet, allgegenwärtig. Die Peter-Petersen-Schule arbeitet nach dem Jenaplan und hat einen Flexiblen Schulanfang. Immer mehr Kinder mit entsprechender Schulfähigkeit kommen bereits mit 5 Jahren in die Schule. Die Kinder werden halbjährlich eingeschult (1.2. und 1.8.) und in jahrgangsstufenübergreifenden Lerngruppen 1/2 unterrichtet. Die Arbeitsweise der Stufen 1 und 2 findet ihre Fortführung in einem jahrgangsübergreifenden Unterricht der Stufen 3 und 4. Damit werden alle Kinder der Schule in jahrgangsstufenübergreifenden Lerngruppen, sogenannten Stammgruppen unterrichtet. Als Jenaplanschule vereinigt die Peter-Petersen-Schule verschiedene reformpädagogische Ansätze in einem ganzheitlichen Schulorganisationsmodell. Die folgenden reformpädagogischen Schwerpunkte realisieren eine Individuelle Förderung und Hochbegabtenförderung: Freie Arbeit, Individuelle Planarbeit und Fächerübergreifender Projektunterricht. Bei der Arbeit mit besonders begabten Schülern wird die Schule von einer Sozialpädagogin mit psychomotorischer Ausbildung und einer Förderlehrerin unterstützt. Wenn die Hochbegabung eines Kindes extern diagnostiziert werden soll, wird Eltern die begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN empfohlen - beim Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität Marburg. Die Stammgruppenlehrer gestalten den Unterricht so individualisiert, dass jedes Kind gefördert und gefordert - aber nicht überfordert wird. Wenn ein Kind leistungsstark, sozial und emotional weit entwickelt ist, kann es „fließend“ eine Jahrgangsstufe „überspringen“, ohne, dass es die Lerngruppe verlassen muss. Die sogenannte „Kürzere Verweildauer“ des „Flexiblen Schulanfangs“ ermöglicht dies. Das Kind wechselt dann zusammen mit vertrauten 22 Kindern seiner Stammgruppe in die Stufe 3/4. Falls ein Schüler nur in einem Fach auf einem höheren Niveau ist, werden die Fähigkeiten durch die Förderlehrerin überprüft und entsprechendes Unterrichtsmaterial vom Lehrer zur Verfügung gestellt. STAMMGRUPPEN 1/2 Bei Bedarf bekommen die Schüler individuelle Arbeitspläne, und individuelle Hausaufgaben. In Deutsch erarbeiteten die Schüler ihre Lesefähigkeit durch die Methode „Lesen durch Schreiben“ in Anlehnung an J. REICHEN (jedoch mit Materialien anderer Autoren). Zeitgleich werden graphomotorische Fähigkeiten erworben, sowie die Laut-BuchstabenBeziehung durch eine Buchstabenwerkstatt geübt (zur Zeit durch den „Hör-Schreib-Sehpass“ nach SOMMER-STUMPENHORST). Dabei arbeiten die Schüler in einem individuellen Tempo, so dass meist alle Kinder an unterschiedlichen Buchstaben arbeiten. Die Rechtschreibung wird einerseits durch das Lautieren nach Reichen anderseits durch den konsequenten Einsatz der Rechtschreibwerkstatt nach SOMMERSTUMPENHORST realisiert. Der Sachunterricht differenziert sich durch die unterschiedlichen Interessen der Kinder einerseits selbst, andererseits bietet der Lehrer Informationen differenziert auf unterschiedlichem Niveau an. Die älteren bzw. leistungsstärkeren Schüler können dabei die Rolle eines „Experten“ übernehmen und helfen den jüngeren Kindern bei der Bearbeitung einzelner Aufgaben. Dies ohne dass eine solche Rollenfixierung erfolgt. Auch die besonders begabten Kinder finden durch das starke Leistungsgefälle der heterogenen Stammgruppe solche Kinder, von denen sie etwas lernen können. Der Mathematikunterricht wird handlungsorientiert gestaltet. Die Kinder arbeiten mit dem Lehrwerk „Einstern“ möglichst selbstständig. Je nach Bedarf werden feinmotorische Übungsmaterialien und konkretes Material zur Erfassung des 10er Stellenwertsystems angeboten. Die Materialien für die handlungsorientierten Aufgaben, wie etwa Steckwürfel, Spiegel, Geosteine, Wendeplättchen, Karteien für „Schnellrechner“, Knobelaufgaben etc., finden die Kinder im Klassenraum und verwenden diese je nach Lernausgangslage. Zusammen mit der Rechtschreibwerkstatt entsteht ein als Lernumgebung gestalteter Klassenraum mit Werkstattcharakter. STAMMGRUPPEN 3/4 Die Stammgruppen 3/4 arbeiten im Themenunterricht verstärkt projektorientiert. Das sind in der Regel fächerübergreifende Projekte des Sachunterrichts. Dabei werden aber auch Inhalte des Deutsch-, Kunst- und Musikunterrichts vermittelt. In diesem jahrgangsübergreifenden Themenunterricht haben besonders begabte Kinder die Chance, Spezialwissen zu erarbeiten und an andere Kinder weiterzugeben oder sich selbst an leistungsstärkeren Kindern zu orientieren. In der Jahrgangsstufe 3/4 wird auch die Arbeit mit der „Rechtschreibwerkstatt“ nach SOMMER-STUMPENHORST fortgesetzt. Die Lesefähigkeit wird durch Literaturprojekte und Theaterstücke weiter ausgebaut. Die Individualisierung im Mathematikunterricht erfolgt über die selbständige Arbeit mit den Einsternheften. Daneben werden in Kleingruppen Sachinhalte nach individuellem Wissenstand erarbeitet und vertieft. Die Peter-Petersen-Schule ist zudem eine Ganztagsschule mit einem offenen Betreuungsangebot von 7:00 h bis 17:00 h. Die Kinder können sich hier nach ihren Neigungen und Begabungen in verschiedene AGs einwählen. Dieses Halbjahr werden von Lehrern aber auch durch Mithilfe von Eltern und Ehrenamtlichen folgende AGs am Nachmittag angeboten: FFF (Freunde, Freizeit, Faulenzen) Textiles Gestalten Mach was Reptilien AG Chor 23 Mathematikförderung Trommeln Musikalische Früherziehung Zirkus AG Indianer AG Voltigieren Sport Ein weiterer wichtiger Baustein des Schullebens sind die vierteljährlichen Jenaplanfeiern im gut besuchten Dorfgemeinschaftshaus. Bei diesen Feiern präsentieren alle Stammgruppen ihre erarbeiteten Werke in einer Ausstellung und jede Gruppe gestaltet einen Programmpunkt eines Bühnenprogramms. Die Feiern dienen in besonderer Weise der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Auch einzelne, besonders begabte Kinder, können hier eine Würdigung für ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten oder für ein „Spezialwissen“ erfahren - zum Beispiel durch eine kleine Sonderausstellung, ein Kurzreferat oder durch das Vorspiel eines Musikinstruments. KOOPERATION Die Peter Petersen Schule kooperiert im Rahmen der individuellen Förderung und Hochbegabtenförderung : mit den Eltern der betroffenen Kinder mit der Sozialpädagogin des Flexiblen Schulanfangs mit der Förderlehrerin des Förderzentrums mit Institutionen, welche Kurse für hochbegabte Kinder anbieten mit dem Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes mit BRAIN in Marburg mit Kindergärten im Einzugsbereich mit interessierten Grundschulen FORTBILDUNG Das Kollegium der Peter Petersen Schule bildet sich wie folgt fort: Fachvorträge Kursangebote vom HELP bzw. von Elternverbänden Kollegiumsinterne Fortbildungen an Pädagogischen Tagen 14 tägige Intervisionsgespräche in kollegialer Kooperation 24 Baustein 17 (Gültigkeit etwa 2011 bis 2016) Selbständige Schule Zum 01.08.2011 soll der Status „Selbständige Schule“ beantragt werden. Zum 01.01.2011 erfolgt die Teilnahme am „Kleinen Budget“, zum 01.01.2012 soll das „Große Budget“ verwirklicht werden, und später auch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Landes- und Schulträgermitteln. Ein Konzept zur „Selbständigen Schule“ wird in der Schulgemeinde erarbeitet und rechtzeitig auf den Weg gebracht. Baustein 18 (Gültigkeit 2013 bis 2016) Beratungskonzept Beratungskonzept Jenaplanschule Hungen 1. VORWORT: Neben dem Unterrichten, Beurteilen und Erziehen gehört das Beraten zu den grundlegenden Aufgaben einer jeden Lehrkraft. Beratung ist ein im Kontext des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Grundschule immer wichtiger werdender Bestandteil. Das Ziel der Beratungsarbeit an unserer Schule soll es sein, allen Schülerinnen und Schülern eine optimale Entwicklung zu ermöglichen, indem ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten, Begabungen, Interessen und soziale Verantwortlichkeit gefördert werden. Die Beratungsanlässe sind vielfältig und erfordern eine qualifizierte Beratungs- und Fördertätigkeit der Schule. An der Beratung sind alle Personengruppen und Institutionen beteiligt, die Schule direkt oder indirekt gestalten. 2. BERATUNGSFELDER: Die Beratungstätigkeit basiert auf drei Beratungsfeldern: 1. Vorschulische Beratung 2. Schulbegleitende Beratung 3. Übergangsberatung Innerhalb dieser Felder werden in erster Linie Schüler/ Schülerinnen und ihre Eltern beraten. Aber auch das Lehrerkollegium, die Sozialpädogogin und das Ganztagspersonal sowie die Integrationskräfte und die FSJ- Helfer werden beraten und beraten ihrerseits. An der Schule ist also jeder in der Verantwortung beratend tätig zu werden, hat aber auch selbst die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Grundsatz für eine erfolgreiche Beratung ist der Informationsfluss zwischen den einzelnen Professionen, damit insbesondere die Verantwortlichen der einzelnen schulischen Bereiche über den Beratungsinhalt informiert sind: 25 Vor der Beratung von Eltern stimmen sich die einzelnen Professionen über den Inhalt und die Art der Beratung ab. Nach Abschluss der Beratung sollten wichtige Informationen zwischen den einzelnen beteiligten Professionen- falls sie nicht gemeinsam an den Beratungsgesprächen teilnehmen konnten- ausgetauscht werden. Vorschulische Beratung Die Stammgruppenlehrkräfte und die Sozialpädagogin arbeiten in enger Kooperation mit den Erzieherinnen der Kindergärten in Bellersheim und Obbornhofen zusammen. Es finden Übergabegespräche vor Schulbeginn statt, in denen- bei Einwilligung der Eltern- Informationen über das Kind ausgetauscht werden, die es der Schule erleichtern soll, den Übergang Kinder-garten/ Schule individuell zu gestalten. Damit können die Kinder dort abgeholt werden wo sie stehen. Bei Bedarf werden auch Gespräche mit den Erzieherinnen der Kindergärten anderer Orte geführt. Die Eltern der Vorschulkinder werden innerhalb des Anmelde-gespräches bzgl. Einschulungstermins, Übergangsproblematik und Fördermöglichkeiten beraten. Bei weiterführendem Beratungsbedarf werden die Eltern auch noch über dieses Gespräch hinaus von Seiten der Schule beraten (z.B. besondere vorschulische Fördermaßnahmen, I- Helfer, Zusammen-arbeit mit Förderschule). In dieser Phase schaltet sich bei Kindern mit vermutetem Sonderpädagogischen Förderbedarf begleitend die Förderschullehrkraft in die Beratung der Eltern ein. Sie informiert die Sozial-pädagogin über den Förderbedarf des Kindes. Diese nimmt Kontakt zur zukünftigen Stammgruppenlehrkraft auf. Schulbegleitende Beratung Die Lehrkräfte beraten die Kinder in ihrem Lernprozess, bei zwischenmenschlichen Konflikten und persönlichen Problemen. Dabei geht der Beratungswunsch besonders bei persönlichen Problemen vom Kind selbst aus. Dieser wird von den Erwachsenen respektiert. Im Bereich der Konfliktberatung spielt die Sozialpädagogin für Kinder und Lehrkräfte eine große Rolle, da sie mit Fördermöglichkeiten und -konzepten die Lehrkräfte berät und bei der Umsetzung behilflich ist (Doppelbesetzung). Der Austausch zwischen Lehrkräften und Sozialpädagogin spielt in diesen Fällen eine wichtige Rolle. Die Sozialpädagogin wird andererseits auch von den Lehrkräften beraten, insbesondere im Rahmen einer sinnvollen Nutzung der Doppelbesetzung, Förderbedarf von Kindern usw. Die Eltern werden insbesondere in der Stufe ½ in der Regel von Lehrkräften und Sozialpädagogin gemeinsam beraten. Dazu werden gemeinsame Elterngespräche geführt. In der Stufe ¾ finden diese gemeinsamen Gespräche nach Bedarf statt. Die Eltern haben die Möglichkeit jederzeit individuelle Gesprächs-termine mit der Lehrkraft zu vereinbaren. Außerdem finden 2x im Jahr jeweils vor den Zeugnisterminen Elternsprechtage bzw. feste Elterngespräche statt (Dez./ Jan.; Mai/ Juni). In der Jahrgangsstufe 4 ersetzt das Beratungsgespräch zum Übergang 4/5 den letzten Elternsprechtag im Schuljahr. 26 Außerdem werden zwei Elternabende pro Schuljahr angeboten (jeweils 6 Wochen nach Schuljahres- und Halbjahresbeginn). Die Förderlehrkraft wird bei Kindern mit besonderem Förderbedarf (Prävention und Sonderpädagogischer Förderbedarf) als Beratungsperson aktiv. Gemeinsam mit der Stammgruppenlehrkraft berät sie Eltern, steht aber auch den Kindern zur Verfügung. Besonders intensiv berät sie die Lehrkräfte über innerschulische Fördermöglichkeiten ( Bereich „Sozial- emotionale Erziehung“; Bereich „Lernen“, Bereich „Kranke“). Eine wichtige Rolle bei der Beratung von Kindern und Eltern spielt auch das Ganztagspersonal. Sie stellen das Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule dar und können im Rahmen der Hausaufgaben/ Lernzeiten und bei allgemeinen Auskünften über die sozial-emotionale Entwicklung der Kinder beratend tätig werden. Im Rahmen der Intervision beraten sich die Lehrkräfte, die Sozial-pädagogin und das Ganztagspersonal untereinander. Die außerschulischen Ansprechpartner ( z.B. Therapeuten) werden über Gespräche in die Förderung einbezogen und können die Lehrkräfte beraten (Fördermöglichkeiten). Fahrplan der Beratung 27 Die Sozialpädagogin führt nach der Untersuchung auf dem Gesundheitsamt ein Gespräch mit der Ärztin, danach ein Gespräch mit den Erzieherinnen im Kindergarten Die Stammgruppenlehrerin führt bei auffälligen Kindern ein Gespräch mit der Sozialpädagogin. Fallbesprechung in der Intervision Fördermaßnahmen werden besprochen und umgesetzt. Die Stammgruppenlehrerin und Sozialpädagogin führen ein Gespräch mit den Eltern über Stärken und Schwächen des Kindes. Bei schwierigen Kindern können es auch Monatsgespräche werden. Hier wird besprochen welche Maßnahmen unternommen werden in der Schule und zu Hause. Auch außerschulische Förderung (Ergotherapie usw.) werden angesprochen. Wenn alle Maßnahmen ausgeschöpft sind und keine Besserung in Aussicht ist, wird die Förderlehrerin hinzugezogen. (Beratung und Diagnostik) Gespräch mit Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin und Förderlehrerin Wichtig: Selbständige Elternarbeit von den Förderlehrerinnen soll nur in Absprachen mit Stammgruppenlehrerinnen stattfinden. Die Stammgruppenlehrerinnen sollen über alle wichtigen Inhalte informiert werden und an den gemeinsamen Gesprächen mit der Sozialpädagogin 28 teilnehmen. Alle Informationen müssen weitergegeben werden um eine gemeinsame Arbeit zu ermöglichen. Kommt bei der Beratung und Diagnostik heraus, dass eine Überprüfung stattfinden muss, führt die Förderlehrerin die Tests durch und bespricht sie dann mit der Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin und den Eltern. Danach wird ein Förderausschuss gebildet. Der setzt sich zusammen aus Schulleiter, Stammgruppenlehrerin, Sozialpädagogin, Eltern und Förderlehrerin. Wenn Sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, wird geschaut wie viele Stunden zur Verfügung gestellt werden können. Nachdem die Förderstunden festgelegt wurden, müssen die Schülerinnen lernzieldifferent unterrichtet werden. Übergangsberatung In der Stufe 3/4 werden die Eltern der 4.- Klässler durch die Stammgruppenlehrkraft zum Übergang in die weiterführende Schule beraten. Dazu finden Übergangsgespräche statt. Die Förderschullehrkraft berät gemeinsam mit den Lehrkräften, Eltern und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang. Vor dem Übergang in die Jahrgangsstufe 3 finden gemeinsame Übergangsgespräche mit Stammgruppenlehrern und Sozialpädagogin statt. Dabei gibt die abgebende Lehrkraft Informationen zum Lern- und Entwicklungsstand des Kindes an die aufnehmende Lehrkraft weiter. Dadurch wird ein individueller Übergang möglich. Beratung innerhalb des Kollegiums Im Rahmen der Intervision (14- tägig) beraten sich Lehrkräfte, Sozialpädagogin und Ganztagspersonal untereinander. Einzelne Kinder oder Situationen werden dargestellt und besprochen. Regelmäßig stattfindende Sitzungen in den Jahrgangsteams dienen ebenfalls der gegenseitigen Beratung ( Umgang mit Kindern, Unterrichtsplanung, Unterrichtsweiterentwicklung) Die Zusammenarbeit von Pädagogischem Personal und FSJ- Helfern/ IKräften findet insbesondere während der Doppelbesetzungen statt. Aber auch zusätzliche Gespräche/ Treffen unterstützen den Austausch und die Beratung über das einzelne Kind. Baustein 19 (Gültigkeit 2013 bis 2016) Förderkonzept 1. Vorwort Im Förderkonzept werden Schwerpunkte unter Berücksichtigung der materiellen und personellen Voraussetzungen festgelegt, um jedem Kind aufgrund seiner Leistung, Begabung und Neigung, sowie seines Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens, Entwicklungschancen anzubieten. 29 Die Kinder sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, individuellen Problemen ist durch Fördermaßnahmen entgegen zu wirken. Es ist Aufgabe der Schule, diesen Anspruch durch einen individuellen Förderplan zu erfüllen. Ziel des Förderkonzeptes ist eine individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes, das eine Förderung benötigt. Förderpläne sind dann notwendig, wenn Kinder in ihrem individuellen Lernprozess besonders begleitet und unterstützt werden müssen. Sie werden für folgende Kinder angefertigt: Kinder mit Entwicklungsverzögerungen Kinder mit spezifischen Lernrückständen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Kinder mit besonderen Begabungen. 2. Fördermöglichkeiten an der Schule 2.1 Förderung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Themenunterricht Am Anfang der Woche erhalten die Kinder einen individuellen Wochenplan in Mathematik und Deutsch, den sie sich einteilen und selbstständig im Klassenverband bearbeiten. In Mathematik bietet das Einstern- Lehrwerk für alle Bereiche des Mathematikunterrichtes, Differenzierungsmöglichkeiten anhand von Materialien und Kopiervorlagen an. Diese werden speziell zur Förderung leistungsschwacher und leistungsstarker Kinder eingesetzt. Im Klassenraum stehen Materialien, die im Unterricht benötigt werden, zur Verfügung ( z.B. Steckwürfel, Wendeplättchen, Arbeitsblätter, Somawürfel). Im Deutschunterricht arbeiten die Kinder nach der Rechtschreibwerkstatt von SommerStumpenhorst. Dieses Rechtschreibprogramm ermöglicht den Kindern je nach Lerntempo, die einzelnen Rechtschreibstationen („Zimmer“ ) zu durchlaufen. Durch Wochengeschichten werden Schreibanlässe geboten, die die Lust am freien Schreiben fördern und das Rechtschreibgespür sowie die Rechtschreibsicherheit ausbauen Durch Buchvorstellungen oder Wochentextvorstellungen im Kreis wird eine Präsentationsmöglichkeit geboten, die die Kinder stärkt. Kontrolle und Rückmeldungen werden hierbei möglich und somit werden die Arbeiten der Kinder gewürdigt. Im Themenunterricht beschäftigen sich die Kinder mit Themen aus verschiedenen Bereichen. Hier fließen die Fächer Sachunterricht, Musik, Kunst und Deutsch ein. Die Kinder erstellen Plakate, Bücher und Themenhefte nach ihren Interessen und Fähigkeiten. Dieses geschieht in Kleingruppenarbeit oder in Einzelarbeit. Am Ende des Themas werden die angefertigten Arbeiten im Kreis präsentiert. Die fertigen Themenarbeiten werden auch bei den Quartalsfeiern ausgestellt. Wieder findet eine Würdigung statt, durch die die Kinder gestärkt werden und sich weiter entwickeln können. 2.2 Förderung durch Doppelbesetzung 2.2.1 Förderung durch die Sozialpädagogin Die Sozialpädagogin ist in den unteren Gruppen eingesetzt. In diesen Stunden werden den Kindern Hilfsangebote durch unterschiedliche Methoden und Materialien gemacht. Diese können im Klassenverband oder- wenn es die Räumlichkeiten zulassen- auch außerhalb des 30 Klassenverbandes, alleine oder in einer Kleingruppe, stattfinden. Die Kinder können entsprechend ihrer individuellen Entwicklung lernen. 2.2.2 Förderung durch die FSJler (Helfer/ Helferin im Freiwilligen Sozialen Jahr) An mehreren Stunden in der Woche werden die FSJler in den Stammgruppen eingesetzt. Auch hier finden Hilfen für einzelne Kinder statt, um ihre individuelle Entwicklung zu fördern. Dies kann beispielsweise im Deutschunterricht beim Lautieren und Lesen sein oder im Mathematikunterricht beim Erlernen des Zahlenbereiches. Ebenso stehen die FSJler als Helfer im Themenunterricht zur Verfügung, indem sie die Kinder in der Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen, die bearbeitet werden, zu unterstützen. Die Hilfestellungen können in unterschiedlichen Sozial- und Arbeitsformen gegeben werden. 2.2.3 Förderung durch die Integrationshelfer Die I-Helfer in der Stammgruppe begleiten die Kinder, die einen Anspruch auf einen Integrationshelfer haben. Sie bieten Hilfen an und unterstützen diese Kinder in der Verwendung von Methoden und Materialien sowie im Sozial- und Arbeitsverhalten. Sie sind auch Ansprechpartner für die anderen Kinder der Gruppe. 2.3 Förderung durch Sonderpädagogen Förderschullehrkräfte arbeiten in den Gruppen, um Kindern, die inklusiv beschult werden, zur Seite zu stehen. Dies kann in einer Eins- zu -Eins- Betreuung oder im Klassenverband stattfinden. 2.3.1 Förderung durch das BFZ ( Beratungs- und Förderzentrum) Die Förderschullehrkräfte sind stundenweise als Beratungslehrer an der Schule tätig. Sie können zur Beratung für Kinder, Eltern und Lehrer hinzugezogen werden, wenn bei einem Kind im Bereich des Lernens, der Sprache, der Motorik, des Verhaltens oder der Konzentration Förderbedarfe bestehen. An Hand verschiedener Tests ( mit Einverständnis der Eltern ) kann eine Diagnostik durchgeführt werden. Sie dient als Grundlage für weitere Beratungsschritte und als Handhabe der Förderung der Kinder im Unterricht, in Kleingruppen, Förderkursen oder ggf. in der Einzelsituation. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird durch ein Überprüfungsverfahren der Bedarf festgestellt und im Rahmen der schulischen Möglichkeiten umgesetzt. 2.4 Förderung durch besondere Förderstunden 2.4.1 Förderung durch Sprachheilunterricht Der Sprachheilunterricht findet in der Regel einmal pro Woche statt. Hier nehmen Kinder aus allen Gruppen ½ teil, die sprachheilpädagogische Hilfen benötigen. 2.4.2 Förderung durch Psychomotorik An der Schule gibt es die Möglichkeit an der Psychomotorik teilzunehmen. Hier werden die Kinder durch Bewegungsstunden gezielt gefördert. Diese Stunden ermöglichen den Kindern Bewegungserfahrungen ohne Bewertung. Durch Sozialerfahrungen, Körpererfahrungen und Materialerfahrungen wird die kindliche Entwicklung gefördert und die Freude am Lernen gesteigert. 2.5. Förderung durch Ganztagsangebote 31 An der Schule gibt es Ganztagsangebote. Hier werden Arbeitsgemeinschaften, Lernzeiten und allgemeine Übungszeiten angeboten. In diesem Rahmen können die Kinder je nach Bedarf individuell gefördert werden. Die Kinder können sich je nach Begabung und Neigungen in die Arbeitsgemeinschaften einwählen. Bei der Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird das kindliche Selbstwertgefühl gefördert und durch die Freiwilligkeit wird die Freude am Lernen vertieft. Die Lernzeit umfasst die Hausaufgaben. Der Unterrichtsstoff kann vor- und nachbereitet werden und die Zeit kann als zusätzliche Übungszeit genutzt werden. Die Kinder werden von Lehrkräften und Mitarbeitern des Ganztagspersonals unterstützend begleitet. Im Rahmen der Ganztagsangebote finden auch Deutsch- und Mathematik- Förderstunden statt. Die Kinder können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in bestimmten Lernbereichen vertiefen und ausbauen. Während dieser Förderstunden werden die Kinder von Lehrkräften begleitet. 2.6. Förderung durch außerschulische Angebote Alle außerschulischen Förderstellen (Therapien , Jugendamt, usw.) werden nach Möglichkeit in die schulischen Fördermaßnehmen einbezogen. Regelmäßige Elterngespräche werden geführt um die Fördermaßnahmen zu besprechen. 2.7 Förderung durch Förderpläne und Förderplangespräche Die Förderpläne sollen die Kinder in ihrem individuellen Lernprozess begleiten und ihnen Hilfen anbieten, die sie konstruktiv nutzen können. Der Förderplan muss in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden und mit allen Beteiligten besprochen werden. An den Fördermaßnahmen des Förderplans sollen alle Beteiligten verbindlich mitarbeiten. Wichtig ist, dass im Förderplan festgehalten wird in welcher Form alle Beteiligten Verantwortung übernehmen. Er muss regelmäßig überarbeitet und ergänzt werden. Der Förderplan ist ein fortlaufender Prozess und hilft allen Beteiligten in der pädagogischen Arbeit. 2.8 Förderung durch Reflexion Es finden regelmäßig Gespräche mit allen Beteiligten statt, um die notwendigen Fördermaßnahmen zu besprechen, die durchgeführten Förderungen zu reflektieren, die weiteren Förderschritte zu erarbeiten und fest zu legen. 32