Survey: Überblick über die Aktivitäten zur Rückkehr aus Österreich

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Survey: Überblick über die Aktivitäten zur Rückkehr aus Österreich
Inhalt:
1. MigrantInnen in Österreich
Situation der Zuwanderung (allgemein und Zahlen)
S. 2
Situation der Abwanderung
S. 3
Asylwesen in Österreich
S. 3
2. Akteure im Bereich MigrantInnen
Behörden
S. 5
Durchführungsorganisationen
S. 6
3. a) Welche Programme gibt es zur Förderung der freiwilligen Rückkehr?
S. 9
Bosnien-Herzegowina
S. 9
Kosovo
S. 10
Allgemeine Rückkehraktivitäten in den letzten Jahren
S. 10
Caritas Österreich
S. 10
Freiwillige Rückkehr und Schubhaft
S. 15
Zahlen und Daten des Caritas-Projekts
S. 15
IOM und weitere Aktivitäten im Bereich der freiwilligen Rückkehr
S. 17
3. b) Unfreiwillige Rückkehr
S. 18
4. Welche Programme wirken im Rückkehrland?
S. 19
5. Best-practice-Modelle
S. 21
6. Welche Veränderungen sind anzustreben?
S. 22
7. Politische Empfehlungen aus Ländersicht für eine Europäische
Rückkehrförderung
8. Anlagen
Von Dr. Karl Bader im Auftrag der Österreichischen Caritaszentrale
In Zusammenarbeit mit Mag. Stephanie Krön
S. 23
S. 24
2
MigrantInnen in Österreich
Situation der Zuwanderung (allgemein und Zahlen)
Seit Beginn der 1990er Jahre verfolgt Österreich eine klare Linie mit dem Ziel einer
niedrigen und kontrollierten Zuwanderung über den Weg von strikten Quoten1.
Im Aufenthaltsgesetz 1992 wurden Quoten für jährliche Neuzuwanderung
festgehalten, die jährlich per Verordnung durch die Bundesregierung neu
festzusetzen waren. Letztmalig wurde diese Quote 1997 von der Bundesregierung
mit bundesweit höchstens 17.320 Personen festgelegt, diese Quoten wurden noch
auf die Bundesländer aufgeteilt. In diesem Gesetz waren auch strenge Bedingungen
für die Beibehaltung der Aufenthaltsberechtigung vorgesehen (wenn der Unterhalt
oder eine für Inländer ortsübliche Unterkunft in Österreich nicht mehr gesichert war,
war der Verlust der Aufenthaltsbewilligung vorgesehen).
Mit Beginn 1998 wurden durch das neue Fremdengesetz (u.a. als Ersatz für das
angesprochene Aufenthaltsgesetz) die Sanktionsbestimmungen entschärft und das
Prinzip der Aufenthaltssicherheit stufenweise eingeführt. Parallel dazu wurden die
Quoten für die Neuzuwanderung (für das Jahr 2001 8.280 quotenpflichtige
Personen) noch weiter eingeschränkt. Der jeweilige Schwerpunkt lag auf
Schlüsselarbeitskräften beziehungsweise Familienzusammenführung mit einer
kleinen Restquote (in der Regel unter 10% der Gesamtzahl) für „sonstige“
Erwerbstätige.
Mit Stand 31.12.2001 befanden sich 534.824 Menschen (ca. 7% der
Gesamtbevölkerung) mit aufrechten Aufenthaltstiteln in Österreich, die aus folgenden
Ländern kamen:
Jugoslawien (126.023)
Bosnien-Herzegowina (100.163)
Türkei (97.615)
Kroatien (55.881)
Polen (19.489)
Rumänien (17.970)
Ungarn (17.081)
Mazedonien (12.500)
In Österreich aufhältige Fremde (genauer: Drittstaatsangehörige aus Ländern, die
nicht
dem
EWR-Raum
angehören)
unterliegen
außerdem
dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz 1977 und benötigen zur Aufnahme einer
(unselbständigen)
Erwerbstätigkeit
eine
Beschäftigungsbewilligung,
eine
Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein. Eine gültige Niederlassungs- oder
sonstige Aufenthaltsberechtigung garantiert noch keine Möglichkeit der
Beschäftigungsaufnahme - die jeweiligen Gesetze sind nicht harmonisiert
beziehungsweise aufeinander abgestimmt2. Vom Ausländerbeschäftigungsgesetz
1
Politische Hintergründe:
a. Auflösung des ehemaligen Ostblocks mit beginnenden neuen Flüchlings- und Migrationsströmen.
b. Tendenzen Österreichs zur Aufnahme in die EU mit der absehbaren Konsequenz, daß Österreich einen Teil
der EU-Ostgrenze ausmachen wird.
c. aufkommende fremdenfeindliche Tendenzen (Stärkung der FPÖ in der Opposition, „Boot ist voll“-Politik der
SPÖ in der Regierung).
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Entsprechende Pläne des aktuellen Innenministers Ernst Strasser konnten noch nicht in die Tat umgesetzt
werden.
3
ausgenommen sind Ehepartner von EWR-Staatsangehörigen und anerkannte
Flüchtlinge.
Situation der Abwanderung
In Bezug auf Abwanderung gibt es keine nennenswerten Tendenzen oder
Bestrebungen. Die einzige nennenswerte Gruppe in den letzten Jahren waren
auswanderungswillige Christen aus dem Iran und Irak, die als AsylwerberInnen oder
mit Visum nach Österreich eingereist und einige Monate später in die USA
ausgewandert sind. Diese Aktivitäten wurden von IRC, HIAS und der Caritas
Österreich in Zusammenarbeit mit IOM in Verfahren mit der amerikanischen
Botschaft in Wien abgewickelt. Seit 2001 sind alle Vorbereitungsarbeiten bei HIAS
gebündelt. Die Flüge und alle damit zusammenhängenden Organisationstätigkeiten
werden weiterhin von IOM durchgeführt (im Jahr 2001 hat IOM beispielsweise für
3.549 iranische Christen die Auswanderung in die USA betrieben).
Neben diesen Punkten sind vor allem freiwillige RückkehrerInnen und der gesamte
Bereich der Abschiebung zu nennen. Abgesehen von den später noch genauer
beschriebenen Programmen zur freiwilligen Rückkehr gibt es eine gewisse, nicht
näher erhobene Gruppe von Menschen, die als „GastarbeiterInnen“ oder
MigrantInnen in den letzten Jahrzehnten nach Österreich gekommen sind und – nach
Abschluss ihrer Arbeitstätigkeit – wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind
(traditionell stärkste Herkunftsländer waren hier immer die Türkei und das ehemalige
Jugoslawien).
Nach Einschätzung des Autors bleibt der Anteil an „Fremden“ in Österreich in den
letzten 7 Jahren (das heißt mit dem Ende der Flüchtlingswelle aus Bosnien) ungefähr
gleich. Die obigen „Einwanderungszahlen“ werden durch Rückkehr, Auswanderung
und v.a. Staatsbürgerschaftsverleihungen mindestens kompensiert (für das Land
Wien gibt es auch entsprechende Untersuchungen, die diese Einschätzung
bestärken).
Da Aktivitäten in diesen Bereichen in der Regel nicht organisiert ablaufen oder über
Spezialprogramme (wie für ChristInnen aus dem Iran) abgewickelt werden, gibt es
hier auch keine speziell wirksamen rechtlichen Grundlagen (außer natürlich das
Staatsbürgerschaftsgesetz).
Asylwesen in Österreich
Neben MigrantInnen (siehe oben) sind vor allem Asylwerber (das sind alle
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben) zu berücksichtigen.
Im Jahr 2001 wurden in Österreich 30.135 Asylanträge3 gestellt; davon 5.622
Auslandsanträge. Von diesen wurden 95% von afghanischen Staatsangehörigen
gestellt, großteils in der österreichischen Botschaft in Pakistan (de facto sind diese
Menschen aber nie nach Österreich eingereist). Diese Möglichkeit der
Auslandsanträge soll bei aktuellen Gesetzes-Novellierungen wegfallen. Die Zahl der
Asylwerber ist in Österreich ständig steigend: im Jahr 1997 waren es noch ca. 7.000
Asylanträge, die Zahl dürfte im Jahr 2002 weiterhin leicht steigen.
Die häufigsten Herkunftsländer der Asylwerber waren Afghanistan (12.957), Irak
(2.113), Türkei, Indien, BR Jugoslawien und Nigeria (mit jeweils über 1.000
Anträgen). Positiv erledigt wurden im Jahr 2001 1.114 Asylanträge (mit Verfahrensabschluss Asylgewährung).
3
Alle Zahlen sind den monatlich erscheindenen Statistiken des Bundesministeriums für Inneres, Sektion III zu
entnehmen; die Zahlen zu 2001 entstammen der Statistik Dezember 2001 (Stand 31.12.2001).
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Die größte Auffälligkeit in der Asylstatistik liegt in der Zahl der
Verfahrenseinstellungen – nämlich 14.436 (das sind ca. 60% der rechtskräftig
erledigten Verfahren). Da davon auszugehen ist, dass der überwältigende Teil der
betreffenden Menschen Österreich in Richtung anderer westeuropäischer Staaten
verlassen hat, ist anzunehmen, dass der Großteil der AsylwerberInnen Österreich
lediglich als Transitland sieht. In diesem Zusammenhang sind verschiedene
Komponenten interessant: Erfahrungsgemäß ist in den letzten Jahren der größte Teil
der AsylwerberInnen aus Bosnien oder dem Kosovo wegen stärkerer familiärer oder
kultureller Anknüpfungspunkte im österreichischen Bundesgebiet geblieben.
Hingegen hat ein großer Teil der AntragstellerInnen aus den verschiedensten
Gebieten Kurdistans, aus Afghanistan oder aus Indien Österreich sehr schnell wieder
verlassen in Richtung anderer traditioneller Zielländer, wo für sie wiederum starke
Anziehungspunkte gegeben sind und waren (z.B. große kurdische Gemeinden in
einigen Teilen Westeuropas, große Populationen des indischen Subkontinents in
Großbritannien usw.)
Eine weitere Auffälligkeit liegt in der nicht gesicherten sozialen Versorgung von
Flüchtlingen. In der Regel befindet sich nur maximal ein Drittel aller AsylwerberInnen
mit offenen Verfahren in Bundesbetreuung (Unterbringung, Verpflegung,
medizinische Versorgung, Taschengeld). Bei 15.187 offenen Verfahren per
31.12.2001 waren 4.371 Personen in Bundesbetreuung, auf die in Österreich kein
Rechtsanspruch besteht. Ablehnungsgründe für die Gewährung bzw.
Entlassungsgründe aus der Bundesbetreuung liegen nach Auffassung der Behörde
in mangelnder Dokumentenvorlage; der Zugehörigkeit zu Staaten, die Mitglieder des
Europarates sind (z.B. Russland) und bei denen entsprechend keine Verfolgung
angenommen wird oder in disziplinären Maßnahmen (z.B. unangemeldetes
Verlassen der Unterkunft).
Als gesetzliche Grundlagen dienen in diesem Zusammenhang das Asylgesetz 1997,
das Bundesbetreuungsgesetz und – in entsprechenden Überschneidungen – das
Fremdengesetz 1997.
5
2. Akteure im Bereich Migranten
Behörden
Für Niederlassungsbewilligungen sind die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden
zuständig (im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese), als zweite Instanz
treten die jeweiligen Landessicherheitsdirektionen auf (über die Gewährung von
Niederlassungsbewilligungen entscheidet formal der Landeshauptmann).
Für aufenthaltsbeendigende Maßnahmen (Ausweisungen, Aufenthaltsverbote,
Schubhaft, Abschiebungen) ist das jeweilige fremdenpolizeiliche Büro zuständig
(entsprechend den Verwaltungsbezirken 4).
Eine Besonderheit in Österreich besteht wohl in der bisherigen Praxis der Schubhaft,
die eigentlich für die Sicherung der Abschiebung vorgesehen ist bzw. für die
Sicherung des Verfahrens zur Verhängung einer Ausweisung oder eines
Aufenthaltsverbots, sehr oft aber nicht mit dieser Konsequenz eingesetzt wird. So
werden in Österreich relativ viele Menschen in Schubhaft genommen, bei denen die
Stellung eines Asylantrags zumindest absehbar ist und die letztlich auch nicht
abgeschoben werden oder nicht abgeschoben werden können. Sie werden aus der
Schubhaft wieder entlassen und setzen dann ihr Asylverfahren fort wie alle anderen
– meist mit dem selben Unterbringungsproblem wie alle anderen ....
Der Grund liegt vor allem in einer nicht ganz aufgelösten rechtlichen Überschneidung
bzw. Widersprüchlichkeit zwischen Fremdengesetz (wo die Verhängung der
Schubhaft vorgesehen ist und kaum Rücksicht auf das Asylverfahren genommen
wird) und Asylgesetz (wo Abschiebeschutz während des Verfahrens vorgesehen ist).
Es existieren keine verlässlichen Zahlen, es ist aber davon auszugehen, dass
jährlich mehrere tausend Menschen, die im Laufe ihres Aufenthalts in Österreich
einen Asylantrag gestellt haben, im Laufe ihres Verfahrens einmal in Schubhaft
landen. Der Großteil von ihnen wird aber nicht abgeschoben. Hintergründe sind der
Broschüre über die Schubhaftbetreuung der Volkshilfe und der Caritas zu
entnehmen.
Im Asylverfahren ist der Instanzenzug folgendermaßen gegliedert:
a) Erste Instanz: Bundesasylamt des jeweiligen Bundeslandes5
b) Zweite Instanz: Der unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), der seinen Sitz in
Wien hat und Aktenverfahren und bei Bedarf neuerliche mündliche
Verhandlungen durchführt. Diese können in Wien oder auch in den jeweiligen
Bundesländern stattfinden. Mit dem Ergebnis des UBAS sind Entscheidungen
rechtskräftig, es kann lediglich ein außerordentliches Rechtsmittel/Beschwerde
bei einem Höchstgericht eingebracht werden.
c) Die Höchstgerichte: Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof. Ab der
Gewährung von aufschiebender Wirkung durch diese ist die Rechtskraft der
Entscheidungen wieder aufgehoben.
Im Zusammenhang mit dem Instanzenzug muss auch ein gewisses Problem mit den
Aufenthaltsberechtigungen angesprochen werden: Für AsylwerberInnen im
Verfahren ist eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach §19 des Asylgesetzes
4
5
In ganz Österreich gibt es insgesamt 120 Verwaltungsbezirke (die meisten in Niederösterreich mit 25).
Die Adressen der Außenstellen des Bundesasylamts sind im Anhang vorhanden.
6
vorgesehen, diese wird allerdings nicht erteilt, wenn der Antrag als (a) nicht zulässig
oder als (b) offensichtlich unbegründet eingeschätzt wird.
Ad a) Als nicht zulässig werden Asylanträge von Personen gesehen, die sich vor der
Einreise in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben6 oder für deren Antrag ein
anderer EU-Mitgliedsstaat (entsprechend Übereinkommen von Dublin) als zuständig
gesehen wird.
Ad b) Als offensichtlich unbegründet werden Anträge eingestuft, deren Gehalt nach
Einschätzung der Behörden keine Hinweise auf Verfolgung gemäß Genfer
Flüchtlingskonvention gibt (zum Beispiel, weil die entsprechenden Herkunftsländer
als vollkommen „sicher“ eingeschätzt werden) oder offensichtlich nicht der Realität
entspricht.
In diesen Fragen kommt es immer wieder zu Auffassungsunterschieden zwischen
NGOs als KlientInnenvertreterInnen und Behörden. Bei erfolgreicher Bekämpfung
erlassener Bescheide kommt es jedenfalls zu verzögerter Ausstellung der
Aufenthaltsberechtigung und immer wieder auch zu zeitweiliger In-SchubhaftNahme.
Ein weiteres Problem ergibt sich auch durch die Wartezeit zwischen der Erlassung
eines UBAS-Bescheides (2. Instanz) und der Gewährung der aufschiebenden
Wirkung durch ein Höchstgericht (diese wird auch nicht automatisch gewährt). In
dieser Zeit verbleiben die AsylwerberInnen ebenfalls ohne vorläufige
Aufenthaltsberechtigung, obwohl die Chance auf Asylgewährung nach wie vor
aufrecht ist.
Berufungen
gegen
erstinstanzliche
Entscheidungen
können
von
den
AsylwerberInnen selbst oder (mit Vollmacht) von jeder beliebigen Person (z.B. NGOVertreterInnen) eingebracht werden. Für Beschwerden bei Höchstgerichten ist die
Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig - dafür kann Verfahrenshilfe beantragt
werden, die (wenn Aussicht auf Erfolg besteht) in der Regel auch gewährt wird.
Die Unterbringung von AsylwerberInnen im Rahmen der Bundesbetreuung und alle
Entscheidungen in diesen Belangen (Aufnahme, Entlassung usw.) obliegen dem
Bundesministerium für Inneres (Abteilung III/14). Es besteht kein Rechtsanspruch auf
die Leistungen der Bundesbetreuung.
Für die Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitserlaubnis usw. nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz ist die jeweilige regionale Geschäftsstelle des
Arbeitsmarkservice zuständig, für Berufungen gegen Entscheidungen die jeweilige
Landesgeschäftsstelle.
Durchführungsorganisationen
Als Durchführungsorganisationen sind in der Regel die hier genannten Behörden
(siehe oben) zu sehen. Ein rechtlicher Beistand im Asylverfahren ist – wenn es den
entsprechenden AsylwerberInnen gelingt, einen solchen zu erreichen – in erster oder
zweiter Instanz sehr oft durch rechtlich geschulte BeraterInnen von NGOs gegeben.
Hier sind vor allem die Caritas, der Evangelische Flüchtlingsdienst, Asyl in Not
6
Mit Wirksamkeit des Asylgesetzes 1997 wurden ab 1998 sehr viele Bescheide ausgestellt, wonach
beispielsweise Ungarn als sicherer Drittstaat gesehen wurde und entsprechend die Zurückschiebung in diese
Länder angestrebt oder durchgeführt wurde. Nach massiven inhaltlichen Einwänden von NGOs und
Rechtsanwälten sind die Behörden mittlerweile zum Großteil von dieser Praxis abgewichen, es hat sich auch –
vor allem beim Unabhängigen Bundesasylsenat – die Rechtssprechung in die Richtung geändert, daß Länder wie
Ungarn nicht mehr automatisch als „sicher“ gesehen werden.
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und die Grazer Organisation Zebra zu sehen. (Eingetragene) RechtsanwältInnen
greifen in der Regel erst im Stadium der Höchstgerichtsverfahren ein (außer die
AsylwerberInnen verfügen über die notwendigen Geldmittel für die Honorare der
RechtsanwältInnen auch schon in früheren Stadien).
Für die Vertretung durch spezialisierte RechtsanwältInnen und den
rechtsanwaltlichen Beistand in Präzedenzfällen existiert ein von der Caritas
Österreich koordiniertes und gemeinsam mit anderen NGOs und dem UNHCR
durchgeführtes Rechtsberaterprojekt: Netzwerk Asylanwalt.
Es gibt keinen Anspruch auf Rechtsbeistand, dieser wird von den NGOs in der Regel
freiwillig und auf (großteils) eigene Kosten zur Verfügung gestellt. Für grundsätzliche
Rechtsberatung (nicht Rechtsbeistand im Verfahren) stehen an den jeweiligen
Bundesasylämtern außerdem sogenannte FlüchtlingsberaterInnen zur Verfügung.
Letztere werden – auf Kosten des Innenministeriums – zum Großteil von NGOs
gestellt.
Im Bereich der Bundesbetreuung werden – neben größeren Einrichtungen des
Bundesasylamts (vor allem der Betreuungsstelle Traiskirchen mit einer Kapazität von
bis zu 1000 Plätzen) vereinzelt NGOs beauftragt (z.B. Volkshilfe Wien und
Oberösterreich, Kolpingwerk usw.) oder die Unterbringung an private Pensionen
ausgelagert.
Für Menschen, die nicht in Bundesbetreuung aufgenommen oder aus dieser
entlassen wurden, stehen in erster Linie NGOs wie die Caritas oder der
Evangelische Flüchtlingsdienst zur Verfügung, die – zur Verhinderung der
Obdachlosigkeit der Flüchtlinge – die Quartiere aus eigenen Mitteln bezahlen und
dabei auch gewisse Zuschüsse von anderen Quellen der öffentlichen Hand (z.B.
Gemeinde Wien) bekommen. Die beiden größten Organisationen Caritas und EFDÖ
verfügen beispielsweise in Wien über ca. 600 Betten für Flüchtlingsbetreuung, über
die anderen Bundesländer liegen keine verlässlichen Zahlen vor.
Im Bereich der Unterbringung von AsylwerberInnen ist derzeit ein groß angelegter
Systemwechsel in Vorbereitung, der auf Kosten der Bundesregierung und der
Bundesländer eine umfassende Unterbringung aller AsylwerberInnen vorsieht.
Neben der Einrichtung bzw. Erhaltung von zwei großen Aufnahmezentren
(Aufnahmezentrum Ost in Traiskirchen bzw. Reichenau, Aufnahmezentrum West in
Thalham bzw. Bad Kreuzen) ist dabei eine neue Form der Grundversorgung durch
die Bundesländer vorgesehen. Die Durchführung der Unterbringung soll – im Auftrag
des Bundesministeriums für Inneres und der Länder – an private Organisationen
(v.a. NGOs) ausgelagert werden.
Auch das oben beschriebene Problem der umstrittenen Schubhaft für
AsylwerberInnen soll mit diesem Systemwechsel gelöst werden. Geplant ist nämlich
auch, die bisher von Schubhaft betroffenen AsylwerberInnen in Quartieren der
Grundversorgung bzw. Bundesbetreuung unterzubringen und somit eine Versorgung
von der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens zu sichern.
Eine beobachtende Rolle in Fragen des Asylverfahrens und – seit wenigen Jahren
auch der Versorgung von AsylwerberInnen – kommt dem UNHCR und dessen
Vertretung in Wien zu. Im Asylgesetz 1997 wurde auch ein Verfahren zur Bewilligung
oder Ablehnung der Einreise am Flughafen Wien-Schwechat unter Einbeziehung des
UNHCR vorgesehen (letzteres bei gesichertem Vorliegen eines asylrechtlich
unbedenklichen Vor- oder Transitaufenthalts.) Dieses findet allerdings aus
8
verschiedensten Gründen (finanziell, organisatorisch und politisch) nur sehr
sporadisch (und seit letztem Jahr gar nicht mehr) statt.
In Fragen des Lobbyings für AsylwerberInnen und Flüchtlinge tritt besonders die
Asylkoordination Österreich in Erscheinung. Dort werden nicht nur Aktivitäten
vieler NGOs abgesprochen und koordiniert, sondern auch Antirassismusarbeit
geleistet und Seminare und sonstige Weiterbildungsveranstaltungen für BeraterInnen
und BetreuerInnen aus der NGO- und Behördenebene im Zusammenhang mit Asylund Migrationsfragen angeboten (www.asyl.at). Die Finanzierung dieser Stelle
erfolgt in erster Linie über Spenden und Projekte.
Für Forschung und Dokumentation von Asyl- und Menschenrechtsfragen, vor allem
für Herkunftsländer-Recherchen in Asylverfahren steht die dem Roten Kreuz
zugeordnete Organisation Accord zur Verfügung. Über die Internetadresse
www.ecoi.net können entsprechende Berichte und Dokumentationen sowie
Informationen über den Zugang zu weiteren Details abgerufen werden. Im Jahr 2002
wird ACCORD aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds, des UNHCR, des
österreichischen
Innenministeriums,
verschiedener
österreichischer
Flüchtlingsorganisationen und des Österreichischen Roten Kreuzes finanziert.
Für alle Organisationen, die wertvolle Beratungstätigkeiten im Bereich MigrantInnen
(und auch AusländerInnenbeschäftigung) leisten, sei hier stellvertretend das
Beratungszentrum für MigrantInnen genannt.
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3. Welche Programme gibt es für Förderung der freiwilligen Rückkehr?
Geschichte:
Allgemein:
Bis 1996 hat die Caritas in Einzelfällen bei Vorliegen von gültigen Reisedokumenten
beim Bundesministerium für Inneres (BMI) die Kostenübernahme von freiwilligen
Rückkehrreisen beantragt und nach Bewilligung die Heimreise (Flug usw.)
organisiert. Von 1996 bis 1998 wurde nach Anbahnung und Beratungsgesprächen
durch NGOS wie der Caritas die Reise durch IOM organisiert. Seit Dezember 1998
gibt es für den gesamten Ablauf das Caritas Projekt RückkehrHilfe (in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem BMI und IOM).
Besonders beachtenswert sind in diesem Zusammenhang vor allem die
Rückkehraktivitäten nach den jeweiligen Friedensschlüssen in Bosnien-Herzegowina
und im Kosovo.
Über beide Themenkomplexe stehen keine offiziellen Abschlussberichte oder
Statistiken zur Verfügung, die Daten stammen aus telefonischen Auskünften aus
dem Bundesministerium für Inneres7 bzw. aus Erfahrungen und Einschätzungen der
Caritas.
Bosnien-Herzegowina:
Ab dem Abschluss des Abkommens von Dayton im Dezember 1995 wurden im
großen Stil freiwillige Rückkehraktivitäten durchgeführt, vor allem über die
Flüchtlingsbeauftragten der Bundesländer und in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Inneres.
Nach 1992 wurden ca. 100.000 bosnische Staatsangehörige als DeFacto-Flüchtlinge
in Österreich anerkannt. Sie sind zum Großteil über den Landweg ohne Sichtvermerk
nach Österreich eingereist und wurden in der Regel im Nachhinein als Kriegs- oder
De-Facto-Flüchtlinge – entsprechend „temporary protection“ – anerkannt. Die Zahlen
sind nicht immer ins letzte Detail schlüssig, da viele bosnische Flüchtlinge auch
Asylanträge gestellt haben und es auch manche Überschneidungen gibt.
Mindestens zwei Drittel dieser Menschen sind durch bevorzugte Berücksichtigung im
Rahmen der Quoten in das Regime des Aufenthaltsgesetzes als MigrantInnen
gewechselt und haben – vor allem auch durch die Erlangung von Beschäftigungsbewilligungen
–
dauerhaften
Aufenthaltsstatus
in
Österreich
erreicht.
An eine große, aber nicht genau erfasste Anzahl dieser Menschen dürfte mittlerweile
auch die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden sein.
Insgesamt 3.515 BosnierInnen sind vor allem mit finanzieller Unterstützung durch die
Bund-Länder-Aktion auf dem Land- oder Luftweg heimgekehrt. Neben den
Reisekosten wurden finanzielle Starthilfen von ca. 511 Euro pro Erwachsenem und
ca. 306 Euro pro Kind gewährt, außerdem in einigen Fällen eine Wiederaufbauhilfe,
gestaffelt nach dem Zerstörungsgrad des jeweiligen Hauses. Die Aktivitäten haben
bis ins Jahr 2000 angedauert, in Einzelfällen haben RückkehrerInnen noch deutlich
höhere Unterstützungen bekommen.
In diesem Rahmen sind vor allem die Personen zurückgekehrt, die in ihren Familien
noch kein in Österreich fest verankertes Mitglied hatten und bis zuletzt durch die
Bund-Länder-Aktion versorgt werden mussten.
Der größte Teil der hier nicht aufgelisteten Flüchtlinge dürfte eigenständig auf dem
Landweg nach Bosnien heimgekehrt sein.
7
Schriftliche Anfragen beim Bundesministerium für Inneres wurden am 2.7.2002 telefonisch von der Abteilung
III/15 (Fr. Hein) beantwortet.
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Kosovo:
Von März bis Juni 1999 wurden – in internationaler Abstimmung und über
gemeinsame Abwicklung von Bundesregierung, Ländern und IOM – ca. 5.500
Flüchtlinge aus dem Kosovo, die sich in Mazedonien aufhielten und über (familiäre)
Anknüpfungspunkte in Österreich verfügten, aus Skopije nach Österreich eingeflogen
und hier als DeFacto-Flüchtlinge anerkannt. Diese Menschen haben in der Regel
keinen Asylantrag gestellt und sind zu annähernd 90%8 in den ersten 6 Monaten
nach Kriegsende (d.h. bis Ende 1999) über die Bund-Länder-Aktion und IOM auf
dem Luftweg wieder in den Kosovo (wiederum über Skopije) heimgekehrt – mit einer
Unterstützung von durchschnittlich weniger als 500 Euro.
Von den ca. 15.000 Menschen aus dem Kosovo, die bis 1999 (abseits der oben
genannten Zahlen) einen Asylantrag gestellt haben, haben ca. 3.500 Asyl bekommen
(die Anerkennungsquote lag während des Krieges im Frühjahr 1999 kurzzeitig bei
über 50%9). Ca. 2.000 sind in der Zwischenzeit mit Hilfe vor allem der Caritas oder
der Länder per Flug zurückgekehrt, weitere schätzungsweise 5.000 Personen haben
sich auf dem Landweg selbstständig zurück begeben. Die Unterstützung durch die
Bund-Länder-Aktion oder die Caritas hat sich in der letzten Phase auf ca. 500 Euro
pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind belaufen.
Allgemeine Rückkehraktivitäten in den letzten Jahren:
Neben einem Projekt der Organisation ADA (Association for Democracy in Africa)
steht ein durch den Europäischen Flüchtlingsfonds und das Bundesministerium für
Inneres gefördertes Projekt der Caritas Österreich im Mittelpunkt:
die RückkehrHilfe10.
Bundesweit werden unter der Koordination der Österreichischen Caritaszentrale
rückkehrwillige Menschen beraten und in ihren Aktivitäten bis zur konkreten Ausreise
begleitet. Beratungsstellen befinden sich in 6 Diözesen:11 Wien, Graz, Salzburg, Linz,
Feldkirch, seit Beginn 2002 auch Innsbruck. Neben der vorbereitenden
Beratungstätigkeit werden – im Falle einer Entscheidung für die Rückkehr - vor der
tatsächlichen Ausreise Verfahrensstände geklärt, Verfahren abgeschlossen,
Kostenfragen ebenso wie Zukunftsperspektiven im Rückkehrland besprochen und in
Absprache mit dem BMI Flüge über IOM organisiert.
Vorbereitende Beratung bezüglich freiwilliger Rückkehr wird neben den Caritas
Einrichtungen unter anderem in den verschiedenen Einrichtungen des Evangelischen
Flüchtlingsdienstes (EFDÖ) in Wien und Salzburg sowie in der Ausländerberatung
Villach durchgeführt.
Zur Durchführung der Rückkehr und zur endgültigen Beratung werden die
KlientInnen an die Einrichtungen der Caritas RückkehrHilfe verwiesen.
Im Fördervertrag zwischen Bundesministerium für Inneres und der Caritas wurden
folgende Zielgruppen als nähere Definition sozial bedürftiger Fremder, die sich in
Österreich aufhalten und freiwillig heim- oder weiterreisen wollen, festgelegt:
8
Laut Auskunft des BMI sind über die Bund-Länder-Aktion insgesamt 4.796 AlbanerInnen in den Kosovo
zurückgekehrt.
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d.h. es wurden von den abgeschlossenen Verfahren mehr Anträge positiv beschieden als negativ.
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Die Caritas RückkehrHilfe steht im vorliegenden Survey deutlich im Mittelpunkt, weil im Jahr 2001 mehr als
90% der in den verschiedenen Statistiken aufscheinenden Rückkehraktivitäten in ganz Österreich über dieses
Projekt abgewickelt wurden.
11
diese entsprechen in etwa den österreichischen Bundesländern Wien (zusätzlich: östliches Niederösterreich),
Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol; die fehlenden Bundesländer (westliches
Niederösterreich, Burgenland und Kärnten werden durch die Beratungsstellen in Wien bzw. Graz mitbetreut.
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-
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Personen mit rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren, aber auch
Asylberechtigte
Personen, die ihren Asylantrag, ihre Berufung oder ihre Beschwerde bei
einem Gerichtshof öffentlichen Rechts zurückziehen bzw. auf die Stellung
eines Asylantrages nach Beratung durch eine Hilfsorganisation verzichten;
Rückkehrwillige Vertriebene, denen ein Aufenthaltsrecht nach §29 FrG
199712 gewährt wurde;
Personen, gegen die eine Ausweisung besteht, oder Personen, welche von
den zuständigen Behörden durch administrative Anweisung zum Verlassen
des Staatsgebietes der Republik Österreich angehalten worden sind;
Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde.
Unter Weiterreise sind Ausreisen in aufnahmebereite Drittländer zu verstehen, in
denen diesen Personen ein dauerhafter Aufenthalt möglich ist (z.B. für irakische
Staatsangehörige nach Jordanien oder Angehörige westafrikanischer Staaten in
eines der Nachbarländer).
In diesem Projekt nicht vorgesehen ist die Abwicklung von Auswanderungsaktivitäten
wie im ersten Kapitel beschrieben (z.B. armenische Christen aus dem Iran in die
USA), für die andere Projekte oder Organisationen zuständig sind (in erster Linie
HIAS).
Die Heim- oder Weiterreise muss in jedem Fall auf Dauer angelegt sein. Rückkehrhilfe irgendeiner Art (auch Übernahme der Heimreisekosten) wird in jedem Fall nur
einmal gewährt, das heißt, dass bei neuerlicher Einreise in das österreichische
Bundesgebiet durch die selben Personen die entsprechenden Kosten kein zweites
Mal bewilligt werden.
Weitere Ausschließungsgründe für die Bewilligung der Heimreisekosten liegen in der
Existenz einer durchsetzbaren Verpflichtungserklärung, wenn beantragte Personen
mit Visum einer österreichischen Botschaft im Ausland ins Bundesgebiet eingereist
sind und dabei eine in Österreich aufhältige Person oder Institution für die
Übernahme jedweder anfallenden Kosten garantiert hat oder in der Tatsache eines
offenen Strafverfahrens.
Der prototypische
folgendermaßen ab:
Fall
einer
Rückkehrberatung
und
–Betreuung
läuft
Die Option „freiwillige Rückkehr“ wird in allen Einrichtungen der Caritas AusländerInnenhilfe (Beratungsstellen, Flüchtlingshäuser, Schubhaftsozialdienst usw.) als eine
mögliche Perspektive angesprochen. Dort wird, ebenso wie im Referat für
RückkehrHilfe selbst, auch vorbereitende Beratung durchgeführt. Neben Abklärung
der rechtlichen Perspektiven in Österreich werden dabei die technischen und
inhaltlichen Erfordernisse für eine freiwillige Rückkehr und die Möglichkeiten der
Hilfestellung durch die Caritas besprochen.
Im Falle des Interesses der betroffenen Menschen wird das Referat für
RückkehrHilfe kontaktiert und dort in die konkrete Rückkehrberatung und –
Organisation eingestiegen. Ca. die Hälfte der hier betreuten Menschen wird von
anderen Caritas- oder sonstigen NGO-Einrichtungen zugewiesen, der Rest wird von
Behörden wie der Fremdenpolizei vermittelt oder wendet sich – aufgrund der
steigenden Bekanntheit der Einrichtung – direkt an die Caritas. In einem einzigen Fall
wurde ein Interessent von IOM zu uns verwiesen.
12
In diesem Paragraphen werden die Rechte der Defacto-Flüchtlinge geregelt.
12
Die Caritas RückkehrHilfe deckt dabei vor allem folgende Ebenen ab:
1.) Abklärung der rechtlichen Umstände in Österreich inklusive Zugehörigkeit zur
Zielgruppe. Im Bedarfsfall werden die entsprechenden Behörden kontaktiert,
Asylverfahren durch Zurückziehung des Asylantrages, Zurückziehung der
Berufung oder etwaiger Höchstgerichtsbeschwerde, Kontaktierung von
involvierten
RechtsanwältInnen
und
RechtsberaterInnen
eingestellt,
fremdenpolizeiliche Verfahren geklärt bzw. abgeschlossen, Ausreisemodalitäten
mit der Fremdenpolizei geklärt usw.
2.) Klärung der Freiwilligkeit und des tatsächlichen Heimreisewunsches bzw.
der entsprechenden Möglichkeiten. Hier müssen oft Hoffnungen, z.B. auf
sofortige Rückkehr oder über hohe Reintegrationshilfen zurecht gerückt; Risiken,
z.B. bei der Wiedereinreise im Heimatland angesprochen; Problemstellungen,
z.B. die Notwendigkeit von Reisepässen für Ausreisen in Drittländer aufgeklärt
und Kommunikationshindernisse, z.B. durch schlechte Dolmetscher oder von
Dritten suggerierte „Heimreisewünsche“ beseitigt werden. Der tatsächliche
Heimreisewunsch kann zum Beispiel durch einen erstmaligen selbstständigen
Besuch bei der zuständigen Botschaft „nachgewiesen“ werden, weil das ja einer
neuerlichen Unter-Schutz-Stellung beim Herkunftsland gleichkommt und damit de
facto das Asylverfahren obsolet wird.
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird in der Regel mit den
zuständigen
Clearingstellen
beziehungsweise
den
Jugendämtern
zusammengearbeitet. In diesen Fällen werden die hier angesprochenen Fragen
gemeinsam geklärt und die Einverständniserklärung des zuständigen Amts für
Jugend und Familie eingeholt. Die Durchführung der restlichen Schritte verbleibt
bei der Caritas.
3.) Klärung der Reisedokumente bzw. Hilfestellung bei deren Erlangung: In
manchen Fällen liegen die notwendigen Dokumente bereits vor, meistens muss –
in Zusammenarbeit zwischen Klient und Caritas – von der Botschaft oder vom
zuständigen fremdenpolizeilichen Büro das notwendige Dokument beantragt und
erlangt werden (im Falle von albanischen Kosovaren werden nach wie vor EULaissez Passers ausgestellt). Die Zusammenarbeit mit den betreffenden
Vertretungsbehörden wird durch Pflege der Kontakte zu den Botschaften
erleichtert. Da die Personalstäbe immer wieder wechseln, erscheint dies
besonders wichtig. Durch periodische Kurzreisen zu den relevanten Botschaften
von Staaten, die keine Vertretungsbehörden in Österreich eingerichtet haben, in
Berlin oder Bonn, können auch komplizierte Vorgänge erleichtert werden (wenn
beispielsweise die persönliche Kontaktaufnahme der RückkehrerInnen mit ihrer
Botschaft mangels Möglichkeit eines legalen Grenzübertritts nach Deutschland
oder in die Schweiz ausgeschlossen ist).
In manchen Fällen ist lediglich organisatorische Hilfe bei der Beschaffung bereits
existenter Reisepapiere notwendig, die zum Beispiel in der Heimat verblieben
sind oder auf Zwischenstationen der Flucht hinterlassen wurden.
4.) Unterbringung aller obdachlosen Rückkehrwilligen in Caritas-Quartieren aus
humanitären Gründen und zur Sicherung der Kooperation. Die Obdachlosigkeit
betrifft ungefähr die Hälfte der Rückkehrwilligen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip
wird von der Caritas versucht, andere Möglichkeiten außerhalb des Projekts zu
erhalten oder zu schaffen – nicht zuletzt im Sinne der Kostenminimierung für das
Projekt. AsylwerberInnen, die sich zum Zeitpunkt des Rückkehrwunsches in
Bundesbetreuung befinden, können in der Regel auch nach Zurückziehung des
Asylantrages bis zur Ausreise in ihrem Bundes-Betreuungsquartier verbleiben.
13
5.) Antrag auf Kostenübernahme an das BMI. Sofern die Personen hilfsbedürftig
sind und Heimreisetickets benötigen (wegen vorhandener Zug- oder Bustickets
oder Mitfahrgelegenheiten ist dies nicht immer der Fall) wird nach Vorliegen aller
notwendigen Unterlagen und Formulare der Antrag an das BMI (Abt. III/15 oder
III/14) gestellt und im Bedarfsfall werden mit Hilfe des BMI notwendige Fragen
geklärt (z.B. bezüglich offener Strafverfahren).
6.) Organisation der Heimreise durch Buchung der Flüge über IOM oder
Bahn/Bustickets sowie Abwicklung der Abfahrt. Nach Vorliegen der Bewilligung
wird IOM kontaktiert, ein möglicher Flugtermin abgesprochen und die Person in
der Regel zum Flughafen begleitet (bis zum Treffpunkt mit IOM). Die IOMMitarbeiterInnen wickeln dann Check-In, Grenzübertritt und Begleitung bis zum
Flugzeug ab.
7.) Abklärung und Abwicklung der Reintegration. Im gesamten Verlauf der
Beratung und Betreuung spielt die Reintegration eine Rolle. In Gesprächen wird
versucht, Möglichkeiten abzuschätzen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
Entsprechend folgender Kriterien wird eine angemessene Hilfe angestrebt:
Herkunftsland (Lebenshaltungskosten, Durchschnittseinkommen, Arbeitsmarkt
usw.),
Dauer
des
Aufenthalts
in
Österreich,
Familienanbindung,
Wohnmöglichkeiten, Ausbildung, Eigenmittel usw. Die Hilfe kann sich – neben
finanzieller Hilfe, die direkt vor der Ausreise oder per Überweisung ins Zielland
geleistet wird13 – auch auf Transportkosten von Gütern, die in Österreich
angeschafft wurden und einen Neustart erleichtern können, oder Ausbildungen
beziehen, die im Heimatland ermöglicht werden sollen.
Als Finanzrahmen sind dabei durchschnittlich ca. 360 Euro pro Person
vorgesehen (als Maximum ist ein Betrag von ca. 1.400 Euro vertraglich
festgelegt14). Für Menschen, die vor weniger als einem Jahr nach Österreich
eingereist sind, ist seit Ende 2001 lediglich eine Überbrückungshilfe von maximal
ca. 360 Euro vorgesehen.
Als Kriterien für die Höhe der jeweiligen Reintegrations- oder Überbrückungshilfe
werden die persönliche Situation der betroffenen Personen und die jeweiligen
Lebenshaltungskosten im Rückkehrland (inklusive regionaler Besonderheiten)
herangezogen. Während erstere nach sozialarbeiterischen Kriterien (Anamnese)
erhoben und beurteilt werden, wird bei letzterem Aspekt vor allem auf ExpertInneneinschätzungen aus der Entwicklungszusammenarbeit und NGO-MitarbeiterInnen
mit engem Kontakt zum jeweiligen Rückkehrland zurückgegriffen, außerdem auf
Länderrecherchen.
Nach bisherigen Einschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass durch
diese Form der Reintegrationshilfe vielen Menschen, die vor ihrer Flucht bzw.
Ausreise praktisch alle Brücken in ihrem Heimatland abgebrochen haben, eine
Rückkehr in Würde ermöglicht wird. Das Hauptziel liegt in der Absicherung des
Überlebens im Heimatland in den ersten Monaten nach der Rückkehr.
Von einem – manchmal befürchteten – Pull-Effekt kann schon deshalb nicht
gesprochen werden, weil in praktisch jedem Fall die Ausreise- bzw. Fluchtkosten in
einen EU-Staat ein Vielfaches der jemals geleisteten oder realistisch zu erwartenden
Reintegrationsleistungen ausmachen. So kann kein Flüchtling (bei Bekanntwerden
Damit wird gewährleistet, dass alle ausbezahlten Beträge widmungsgemäß verwendet werden – nämlich zur
Reintegration im Heimatland.
14
Dieses Maximum wurde bisher in weniger als einem Prozent der behandelten Fälle ausgeschöpft, auf der
anderen Seite gab es eine Reihe von RückkehrerInnen, bei der eine finanzielle Hilfe bei der Wiedereingliederung
nicht notwendig war.
13
14
allfälliger finanzieller oder nicht-monetärer Hilfeleistungen im Falle einer freiwilligen
Rückkehr schon vor Verlassen des Heimatlandes) erwarten, dass er/sie bei einer
Rückkehr die angefallenen Schlepperkosten oder die dafür aufgenommenen
Schulden rückerstatten kann (schon gar nicht inklusive der dafür anfallenden
Verzinsung.)
Besonderheiten der Caritas-Aktivitäten:
Seit Ende 1998 gibt es Ansprechstellen für alle rückkehrwilligen Asylwerber aus allen
Herkunftsländern, für die in intensiver Beratungstätigkeit individuelle Lösungen
gesucht werden und denen in allen Phasen und Schritten ihrer Rückkehraktivitäten
geholfen wird.
Asylrechtlich geschulte MitarbeiterInnen achten auch auf die Sicherheit der
Rückkehr. Dies umfasst ein nochmaliges Besprechen der ursprünglichen
Fluchtgründe ebenso wie ein Abklären der tatsächlichen Asylchancen in Österreich
(oder in „Dublin“-Fällen: in einem anderen EU-Land) und einen Vergleich der
Perspektiven in Österreich bzw. im Heimatland. Nicht zuletzt betrifft das aber auch
den Umgang mit den Botschaften: so wurden beispielsweise intensive
Arbeitskontakte mit allen rückkehrrelevanten Botschaften in Österreich, Deutschland
und der Schweiz aufgebaut. Nicht für alle Staaten findet sich eine befugte
Vertretungsbehörde in Österreich, die eine rasche Ausstellung von
Reisedokumenten ermöglicht. Durch den sensibleren Umgang der Caritas mit „ihren“
Staatsangehörigen stellen viele Botschaften der Caritas auch bevorzugt – gegenüber
Behörden – und dadurch schneller Dokumente aus. Es wird aber immer auch darauf
geachtet, dass den Rückkehrwilligen aus ihrem Aufenthalt in Österreich und der
nunmehr bevorstehenden Rückkehr kein Schaden für ihre Zukunft im Heimatland
erwächst.
Im Leitbild der RückkehrHilfe der Caritas Wien15 steht die Freiwilligkeit der Rückkehr
im Mittelpunkt, das heißt vor allem, dass konkrete Hilfe abseits der Beratung nur für
Menschen angeboten wird, die tatsächlich aus eigener, frei getroffener Entscheidung
heimkehren wollen. Der Schritt zur Caritas muss demgemäß "auf freiem Fuß"
erfolgen.
In der Extremsituation der Schubhaft sieht die Caritas keine freie
Entscheidungsmöglichkeit.
Der Caritas ist bewusst, dass aufgrund der sozialen und rechtlichen
Rahmenbedingungen eine umfassende Freiwilligkeit letztlich nicht möglich ist. Sie
strebt aber an, dass Menschen, deren Erwartungen oder Hoffnungen in Europa (bzw.
in Österreich oder „im Westen“ bzw. „Norden“) unerfüllt geblieben sind, eine seriöse
Wahlmöglichkeit geboten wird.
Für die Caritas stellt die RückkehrHilfe neben rechtlicher und sozialer Beratung
sowie möglichst vielfältiger Betreuung in Bezug auf Aufnahme und Integration einen
notwendigen Mosaikstein im Betreuungsangebot für Flüchtlinge und MigrantInnen
dar. Nicht zuletzt ist die freiwillige Rückkehr oft die einzige Alternative zum sonst
üblichen Weg über Schubhaft und Abschiebung und ist nicht nur humaner, sondern
auch wesentlich kostengünstiger.
Ein zentraler Aspekt im Selbstverständnis der Caritas RückkehrHilfe liegt in der
Rückkehr in Würde: Menschen, die freiwillig in ihr Land zurückkehren, tun dies in der
15
siehe www.caritas-wien.at bzw. Leitbild im Anhang
15
Regel erhobenen Hauptes. Sie haben eine reelle Chance auf einen neuen Start in
Ihrer Heimat. Unter Zwang zurückgekehrte Menschen (z.B. Abgeschobene) haben
nur demütigende Erfahrungen und sind die ersten Kandidaten für einen neuerlichen
Versuch außerhalb des eigenen Landes.
Freiwillige Rückkehr und Schubhaft:
Hintergrundinformation zum Themenkomplex freiwillige Rückkehr und Schubhaft:
In den ersten Jahren des Projektes RückkehrHilfe gab es eine Reihe von Anfragen
hauptsächlich für finanzielle Unterstützung von Menschen, die sich in Schubhaft
befunden haben aber mit ihrer Rückkehr in das Heimatland durchaus einverstanden
waren. Wegen des massiven Zweifels, ob eine wirklich fundierte und freiwillige
Entscheidung in der Extremsituation der Schubhaft möglich ist, wurde letztlich
folgende Vorgangsweise gewählt: Durch intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen
Schubhaftsozialdiensten werden in Fällen, wo der Wunsch auf freiwillige Rückkehr
von in Schubhaft befindlichen Menschen bekannt wird, die jeweiligen
fremdenpolizeilichen Dienststellen kontaktiert. In der Regel wird dabei eine
entsprechende Ersatzunterkunft und die Mithilfe bei der Organisation der freiwilligen
Rückkehr unter der Bedingung der Entlassung aus der Schubhaft angeboten. Wenn
diese Menschen dann tatsächlich den Weg zu einer Beratungsstelle der
RückkehrHilfe antreten, werden alle notwendigen Schritte eingeleitet und die
Rückkehr organisiert.
Die Caritas übernimmt dabei keinerlei Garantie für die tatsächliche Ausreise. Mit der
Bundespolizeidirektion
Wien
und
dem
dort
beheimateten
größten
fremdenpolizeilichen Büro Österreichs wird im Einzelfall die Vereinbarung getroffen,
den Weg der freiwillige Rückkehr zu versuchen. In 14 von 19 Fällen ist dies bisher
auch mit einer tatsächlichen, abgeschlossenen freiwilligen Rückkehr passiert. 5
Personen, die aus der Schubhaft zu diesem Zweck entlassen wurden, sind nicht über
die Caritas ausgereist.
Zahlen und Daten des Caritas-Projekts
Über die Caritas sind ab Projektbeginn im Dezember 1998 bis 31.12.2001 insgesamt
2.294 Menschen in 65 verschiedene Länder ausgereist, wobei 871 AsylwerberInnen,
die 1999 in den Kosovo zurückgekehrt sind, eine eindeutige Spitze darstellten. Im
Jahr 1999 lag mit 118 BosnierInnen, die alleine über die Caritas Graz zurückgekehrt
sind, eine weitere statistische Besonderheit vor16).
Die Statistik der RückkehrerInnen im Jahr 2001 zeigt folgendes Ergebnis (bei 350 in
der Projekteinreichung angepeilten RückkehrerInnen):
Insgesamt reisten 429 Personen in ihr Heimatland oder ein aufnahmebereites
Drittland aus.
Insgesamt 1.013 Menschen aus 60 verschiedenen Ländern wurden im Jahr 2001
von den Caritas RückkehrHilfebüros in Fragen der freiwilligen Rückkehr beraten.
16
In diesem Jahr wurden die Rückkehraktivitäten nach Bosnien im großen und ganzen abgeschlossen.
16
429 RückkehrerInnen in 43 Länder / 123% des Jahresziels
Zielländer
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Armenien
Äthiopien
Bolivien
Bosnien
Bulgarien
China
Deutschland*
Ecuador
Elfenbeinküste
Georgien
Ghana
Griechenland*
Indien
Irak
Iran
Jordanien
Jugoslawien
Kamerun
Kosovo
Kolumbien
Kroatien
Lettland
Libanon
Liberia
Litauen
Mazedonien
Mexiko
Moldawien
Nigeria
Pakistan
Rumänien
Russland
Slowakei
Spanien*
Syrien
Tschechien
Türkei
Ukraine
Weißrussland
Summe
Gesamtanzahl
1
1
1
2
27
3
3
36
2
1
1
8
1
4
2
1
2
1
65
12
46
1
59
2
5
2
3
1
3
20
1
19
4
9
33
18
2
1
2
1
7
13
4
429
* In diesen Fällen konnten AsylwerberInnen aus verschiedenen Ländern ein
Aufenthaltsrecht in den jeweiligen EU-Staaten geltend machen.
17
IOM und weitere Aktivitäten im Bereich der freiwilligen Rückkehr:
An weiteren Aktivitäten bezüglich RückkehrHilfe sind noch Initiativen der
Landesflüchtlingsbeauftragten der Länder Niederösterreich, Kärnten und Tirol zu
erwähnen; offizielle Zahlen dazu liegen aber nicht vor.
Verschiedene Forschungsarbeiten bezüglich RückkehrHilfe werden in Österreich
auch von ICMPD durchgeführt:
ERF-Community Actions 2000 “Study and seminar on comprehensive EU repatriation policies and practices for displaced persons under temporary protections, other
persons whose international protection has ended and rejected asylum seekers”
ERF-Community Actions 2001 “Study and conference on the different forms of incentives to promote the return of rejected asylum seekers and formerly temporary protected persons”.
Einen wichtigen Beitrag zur freiwilligen Rückkehr aus Österreich leistet das Wiener
Büro von IOM. Die International Organisation for Migration sieht ihre Aufgabe darin,
den heimreisenden MigrantInnen die größtmögliche Sicherheit zu geben und diese
bei ihrer Rückkehr zu unterstützen. Freiwillige Rückkehr ist eine der
Dienstleistungen, die IOM ihren Mitgliedsstaaten und MigrantInnen anbietet.
Seit Juni 2000 unterhält IOM Wien eine Vereinbarung mit dem österreichischen
Innenministerium in diesem Bereich (Memorandum of Understanding), das in erster
Linie Zusammenarbeit für die Zielgruppe der abgelehnten AsylwerberInnen
vorsieht17.
IOM führt im Bereich der RückkehrHilfe die technischen Aspekte des Transports
durch. Nach Vorbereitung durch die Rückkehrhilfe-Beratungstellen organisiert IOM
die entsprechenden Flüge und wickelt diese ab (Check-In am Flughafen und
Begleitung bis zum Abflug inkl. Abwicklung der notwendigen Grenzformalitäten und
Transfers). Seit dem Jahr 2001 liegt auch ein Vertrag zwischen IOM und der Caritas
Österreich über diese Aktivitäten vor.
Außerdem leistet IOM Informationsarbeit mittels Broschüren und Postern und führt
Fortbildungsveranstaltungen bezüglich freiwilliger Rückkehr durch.
Das zweite durch den Europäischen Flüchtlingsfonds und das Bundesministerium für
Inneres geförderte Projekt für freiwillige Rückkehr ist seit 2001 bei ADA – Association
for Democracy in Africa – beheimatet.
Diese Organisation hat sich mit muttersprachlichen BetreuerInnen auf Menschen aus
Afrika (mit Ausnahme des arabisch-sprachigen Nordens Afrikas) spezialisiert und
betreut sie in Fragen der freiwilligen Rückkehr; gegebenenfalls auch in Schubhaft.
Rückkehrberatung gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Organisation von
Dokumenten und Flugverbindungen (ebenfalls über IOM organisiert), in manchen
Fällen auch Reintegrationshilfe.18
17
Im Jahr 2001 hat IOM 423 Menschen bei ihrer Rückreise in 30 Ursprungsländer assistiert, bei über 90% dieser
Menschen wurde die freiwillige Rückkehr von den RückkehrHilfe-Büros der Caritas vorbereitet.
18
Informationsmaterial existiert leider keines, Berichte bzw. Zahlen wurden für den vorliegenden Survey zwar
in Aussicht gestellt, aber leider nicht übermittelt.
Bei Durchsicht der verschiedenen Statistiken – vor allem Caritas und IOM – ergibt sich eine Anzahl von
tatsächlich heimgereisten Personen von unter 20 pro Jahr.
18
3.b) Unfreiwillige Rückkehr
-
Zielgruppen
Vorgehensweise
Beratung
sonstige Leistungen: finanziell – nicht finanziell, soziale, wirtschaftliche
(z.B. Existenzgründung), Lösung ethnischer Probleme, Hausbau,
Frauenförderung
Sobald gegen einen Fremden ein Aufenthaltsverbot bzw. eine Ausweisung
rechtskräftig und durchsetzbar ist, kommt es zur zwangsweisen
Außerlandesschaffung: Abschiebung in den Herkunftsstaat, Zurückschiebung in
einen (sicheren) Drittstaat. Der Akt der Außerlandesschaffung selbst ist durch eine
sogenannte Maßnahmenbeschwerde bekämpfbar. Diese kann erst im Anschluss an
die erfolgte Außerlandesschaffung ergriffen werden und ist daher in den meisten
Fällen ineffizient.
Allfällige Rechtsmittel sind daher im Verfahren zur Erlassung eines
Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung möglich. Zur Sicherung des Verfahrens
und/oder einer im Anschluss daran durchzuführenden Außerlandesschaffung ist die
Verhängung der Schubhaft möglich. Dagegen besteht die Möglichkeit einer
Beschwerde beim zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat.
Weiters kann während des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung bzw. eines
Aufenthaltsverbotes die Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung (§§ 56, 75
FrG 1997)beantragt werden, wenn Österreich im Falle der Außerlandesschaffung die
Art 2, 3 EMRK (Non refoulement Prinzip), oder die GFK (Flüchtlingskonvention) mit
maßgebender Wahrscheinlichkeit verletzen würde. Wird ein solcher Antrag nicht
gestellt, oder wurden diese Punkte bereits im Rahmen eines Asylverfahrens
behandelt, so kann der Refoulement Schutz noch über einen Abschiebungsaufschub
gem. § 56 FrG 1997 erwirkt werden. Ein Abschiebungsaufschub kommt ebenso in
Betracht, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Denkbar wären für eine Ausreise unzureichende Dokumente des Fremden,
mangelnder Rücknahmewille des betreffenden Staates, fehlende Flugverbindungen
etc. Wesentlich ist dabei, dass diese der Abschiebung entgegenstehenden Gründe
nicht auf zumutbare Weise vom Betreffenden beseitigt werden können. Ein
Abschiebungsaufschub gewährt in Österreich keinerlei legale
Beschäftigungsmöglichkeit oder soziale Unterstützung. Er schützt in der Praxis
ausschließlich vor einer in der Regel der Abschiebung vorgelagerten
Inschubhaftnahme.
Seit 1998 erfolgt eine Beratung in der Schubhaft (bzw. den Anhaltezentren) durch
den
jeweiligen
Schubhaftsozialdienst.
Entsprechend
der
Größe
der
Schubhaftgefängnisse (d.h.: der jeweiligen Anzahl der Plätze) sind österreichweit
BeraterInnen von NGOs zur sozialen und rechtlichen Beratung engagiert. Ihre
Aufgabe ist es, die Schubhäftlinge über ihre rechtliche Situation zu informieren, sie
ganz allgemein zu unterstützen, sowie an einer Verbesserung der Haftbedingungen
mitzuwirken.
Sonstige Leistungen wie finanzielle Hilfe oder ähnliches sind im Fall einer
unfreiwilligen Rückkehr (d.h.: Abschiebung oder Zurückschiebung) explizit keine
vorgesehen. Wie oben beschrieben, wird hier auch durch die Caritas RückkehrHilfe
19
keine finanzielle Hilfe gewährt19, es gibt auch keinerlei Förderprogramme für etwaige
Sondergruppen.
4. Welche Programme wirken im Rückkehrland?
Es gibt derzeit keine Strukturen in den Rückkehrländern, die speziell für
RückkehrerInnen aus Österreich eingerichtet wurden oder speziell für diese zur
Verfügung stehen.
Beim Aufbau eines Netzwerkes von Hilfsorganisationen in den Rückkehrländern, das
sich die Caritas RückkehrHilfe als zusätzliches Ziel gesteckt hat, konnten gewisse
Erfolge erzielt werden.
Die Caritas verfügt nunmehr in einigen Rückkehrstaaten und Regionen über
Kontakte, die auch für Heimreisende genützt werden können, vor allem im Kosovo, in
der Bundesrepublik Jugoslawien und in Rumänien, wohin jeweils auch Projektreisen
von RückkehrHilfe-MitarbeiterInnen durchgeführt wurden. Es bleiben aber weiterhin
manche Probleme offen:
-
-
-
-
-
In einigen Ländern, die als Zielländer für freiwillige Rückkehr fungieren, existieren
keine (zum Beispiel mit der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
vergleichbaren) Hilfsorganisationen oder diese sind nicht vertrauenswürdig. Dies
ist leicht nachvollziehbar, da die Zielländer der österreichischen EZA (z.B. in
Afrika Uganda, Kenia, Tansania usw.) nicht mit den Rückkehrländern
beziehungsweise auch den Herkunftsländern der Asylwerber in Österreich
(Nigeria, DR Kongo, usw.) übereinstimmen.
In anderen Ländern – wie zum Beispiel dem Iran – gäbe es zwar Caritas-ähnliche
Organisationen, hier treten aber andere Probleme auf. Einerseits wird die
Vertrauenswürdigkeit dieser Organisationen von österreichischen ExpertInnen im
BMfAA oder ÖFSE vielfach in Frage gestellt, andererseits treten verschiedene
Probleme beim Geldtransfer auf (extreme Wechselkursschwankungen,
Korruption, mögliche Kontrolle durch Geheimpolizei).
In manchen Ländern gibt es zwar vertrauenswürdige Organisationen, diese sind
aber mit ihren eigentlichen Aufgaben (vor allem infrastrukturelle Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit) derart ausgelastet, dass sie sich aus zeitlichen
und finanziellen Gründen, nicht zuletzt aufgrund der vom Wesen her sehr
verschiedenen Ausrichtung, nicht um die Probleme von einzelnen
RückkehrerInnen kümmern können.
Es gibt sehr oft eine ziemlich große (räumliche) Distanz zwischen den
vorhandenen Hilfsorganisationen und den tatsächlichen Rückkehrregionen.
Die große Auffächerung der Rückkehrländer (in den ersten 3 ½ Jahren insgesamt
65 verschiedene Länder) bewirkt oft eine relativ geringe Zahl von
RückkehrerInnen in eine konkrete Region. Das heißt zum Beispiel auch, dass
mühsam aufgebaute Kontakte eventuell für viele Monate oder manchmal auch
Jahre nicht mehr benötigt werden und so kaum aktuell gehalten werden können.
Zuletzt als wohl wichtigster Aspekt: zumeist soll die Rückkehr von Menschen, die
sich (oft nach monatelangem Überlegen) zur freiwilligen Rückkehr entschlossen
haben, so schnell wie möglich gehen.
Die heimkehrenden Menschen wollen das Kapitel Österreich (bzw. Europa) oder
„Flucht“ abschließen und zurückkehren. Es gibt zuwenig zeitlichen Spielraum, um
noch eine geeignete Hilfsorganisation zu kontaktieren und eine ReintegrationsPerspektive mit dieser aufzubauen.
Weitere Details zur nicht freiwilligen Rückkehr finden sich in „ICMPD – Study on Comprehensive EU Return
Policies an Practices“.
19
20
Relativ erfolgreich war die entsprechende Reintegrationsarbeit besonders in
Intensivphasen der Bosnien- und Kosovo-Rückkehr, in denen auch mit den
Strukturen
bzw.
den
BetreuerInnen
aus
der
Bund-Länder-Aktion
zusammengearbeitet werden konnte.
In Einzelfällen konnte 2001 mit der Berliner Organisation AGEF bezüglich
Arbeitsbeschaffung im Kosovo zusammengearbeitet werden. Bei entsprechender
Finanzierung erscheint ein Ausbau der Kooperation auch auf andere Länder möglich.
Eine Nachkontaktarbeit in den Rückkehrländern existiert mangels Präsenz vor Ort
nicht systematisch. In einigen Einzelfällen gelingt es, den Kontakt mit den
RückkehrerInnen zu halten. Lediglich in der Hochphase der Rückkehraktivitäten in
den Kosovo und nach Bosnien-Herzegowina gab es gewisse Strukturen oder auch
Formen der (Nach-)Betreuung über die Bund-Länder-Aktion. Gezielte wirtschaftliche
Kontakte zwischen Unternehmen und RückkehrerInnen existieren keine.
Eine Verbesserung im Bereich Reintegration ist mit dem von der Österreichischen
Caritaszentrale entwickelten und durch den Europäischen FlüchtlingsfondsCommunity Actions geförderten Projekt „Homepage“ in Aussicht.




Ab August 2002 steht Rückkehrorganistionen und Beratern ein interaktives
Netzwerk zur Verfügung. Das Projekt HOMEPAGE hat die Struktur, die
technische Umsetzung und das neue Design für www.reintegration.net
erarbeitet. Projektpartner sind die Landeshauptstadt München, das Projekt
Tellus und die AGEF, die inhaltlich für einen Großteil der Information
verantwortlich sein wird.
Projektziel ist die Sammlung von Wissen in Bezug auf Rückkehrländer, die
Schaffung eines europaweiten Zugangs zu diesem Wissen sowie die
Aufteilung der Netzwerk-Arbeit auf mehrere RückkehrHilfe-Organisationen.
Die Rubrik policies_practice bietet u.a. die Möglichkeit, wichtige Dokumente
und Informationen über freiwillige Rückkehr in Europa zu diskutieren.
Die Rubrik countries dient dem Austausch von praktischer RückkehrHilfe
Erfahrung und für die Beratung relevanter Länderinformationen wie
Reiseberichten.
Ebenfalls durch den EFF-Community Actions finanziert und im Jahr 2002 angelaufen
ist das von der Österreichischen Caritaszentrale entwickelte Projekt „Voluntary
Return Counsellors RESEARCH and FORUM“. Ziel ist dabei die Erforschung
unterschiedlicher praktischer Ansätze und politischer Vorgangsweisen auf
Europaebene aus Sicht der Rückkehrhilfe-BeraterInnen. In erster Linie in Fragen der
Reintegration sollen durch Austauschpraktika in den EU-Mitgliedsstaaten
europaweite Erfahrungen ausgetauscht und genutzt werden. Projektpartner sind die
Landeshauptstadt München und Refugee Action. 17 Organisationen aus 12 Ländern
sind an den Forschungspraktika beteiligt. Die Abschlussveranstaltung für das
FORUM findet vom 6. bis 7. Februar 2003 in Wien statt.
21
5. Best-practice-Modelle
Als erfolgreich wird – wie nicht zuletzt aus vielen Reaktionen auf nationaler und
internationaler Ebene zu schließen ist – das für den Großteil der
RückkehrHilfeaktivitäten in Österreich zuständige Projekt der Caritas Österreich
eingeschätzt.
Zentraler Aspekt dabei ist sicher das beständige Erreichen der angestrebten „SollZahlen“, das für Geldgeber und politische Gremien im Mittelpunkt steht, außerdem
die professionelle Arbeit und die reibungslose Abwicklung in Zusammenarbeit mit
IOM, dem Bundesministerium für Inneres und verschiedenen Organisationen auf
NGO- und Behörden-Ebene.
Als Hauptgrund für die erfolgreiche Arbeit ist die besondere Vertrauensebene zu
nennen, die zwischen der Caritas als Organisation beziehungsweise ihren
MitarbeiterInnen und den potentiellen KlientInnen möglich ist. Die bekannt engagierte
und kritische Arbeit in allen Bereichen der MigrantInnen- und Asylszene lässt bei den
KlientInnen kein Misstrauen oder die Sorge wegen möglicher Übervorteilung aus
politischen oder ähnlichen Gründen aufkommen.
Durch die vielfältigen Aktivitäten der Caritas in Beratung und Betreuung gibt es
direkten Kontakt und eine besonders enge Zusammenarbeit mit allen potentiellen
Zielgruppen. Nicht zuletzt deshalb bedarf es auch keiner großen Öffentlichkeitsarbeit
um an mögliche KlientInnen heranzukommen.
Bei der RückkehrHilfe-Beratung wird außerdem sehr stark auf den Sprachgebrauch
und die Umgangsformen mit den KlientInnen geachtet. So ist es wichtig, nie den
Eindruck des „Nach-Hause-Schickens“ entstehen zu lassen. Im Vordergrund steht
immer das Hilfsangebot für Menschen, die sich für eine freiwillige Rückkehr
entschieden haben oder noch darüber nachdenken. Integrativer Bestandteil der
Aktivitäten ist, auch nach subjektiv schon gefallenen Rückkehrentscheidungen durch
die KlientInnen, das nochmaliges Besprechen der Asylchancen. Immer wieder
kommt
es
vor,
dass
die
asylrechtlich
geschulten
BeraterInnen
Rückkehrentscheidungen nochmals in Frage stellen, weil eine Ausreise in Richtung
Heimatland aus Sicherheitsgründen (manchmal auch aus Versorgungsaspekten)
nicht mit bestem Wissen und Gewissen befürwortet werden kann oder eventuell auch
noch Asylchancen in Österreich gesehen werden.
Wenn die KlientInnen sich trotzdem für eine Rückkehr entscheiden, werden sie von
den Caritas-MitarbeiterInnen in der Regel nach Kräften unterstützt, diese behalten
sich aber immer vor, die Hilfe aus inhaltlichen Gründen abzulehnen20.
20
So besteht zum Beispiel derzeit die grundsätzliche Linie, afghanischen RückkehrerInnen aus Gründen der
mangelnden Sicherheit und Versorgung in Afghanistan nicht zu einer sofortigen Rückkehr ins Krisengebiet zu
verhelfen – außer in humanitären Extremfällen.
22
6. Welche Veränderungen sind anzustreben?
Für ein fortschreitendes Gelingen der Aktivitäten in Österreich wäre vor allem eine
systematische (insbesondere politisch abgesicherte) Implementierung des Vorzugs
der freiwilligen Rückkehr gegenüber der Abschiebung wichtig. Dazu wären
institutionalisierte Kontakte zwischen allen Durchführungsorganisationen auf NGOSeite und allen Behörden, vor allem den fremdenpolizeilichen Dienststellen,
notwendig. Entsprechende Willenskundgebungen von politischer Seite, eventuell
auch mit entsprechenden Anweisungen an die Durchführungsorgane (von den
fremdenpolizeilichen Büros bis hin zu den einzelnen Bezirkskommissariaten und
allen Polizeiwachstuben vor Ort) wären Voraussetzung für die Abwicklung.
Eine Ausweitung der Zielgruppe scheint sinnvoll; insbesondere auf Personen, die
aus psychischen, familiären oder sozialen Gründen ihren legalen Aufenthalt in
Österreich beenden und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Die Aufnahme in die
Zielgruppe der zu beratenden Personen würde für diese Gruppe genügen, da die
Chance besteht, andere Kostenträger für die Heimreise zu finden ( z.B. Sozialamt).
Es gibt eine Reihe von Systemzusammenhängen, die nicht direkt im Einflussbereich
der Akteure bezüglich Rückkehr stehen, aber dennoch wichtige Auswirkungen
haben. Veränderungen wären hier mehr als wünschenswert:
1. Die Tatsache des äußerst eingeschränkten Zugangs von AsylwerberInnen zum
Arbeitsmarkt beziehungsweise zu nennenswerten Ausbildungen in Österreich hat
mehrere unangenehme Folgen: Einerseits ist dadurch die Möglichkeit sehr gering,
dass RückkehrerInnen bei ihrem Wiedereintreffen im Heimatland Qualifikationen
oder auch „nur“ Berufserfahrung in Europa vorweisen können. Ein Wiedereinstieg
zum Beispiel als FacharbeiterInnen, wie bei anderen Projekten in Europa, ist daher
kaum möglich. Auf der anderen Seite können Rückkehrer aus Österreich auch
praktisch keine Ersparnisse in die Heimat mitnehmen, wodurch zum Beispiel
Existenzgründungen schwer möglich sind oder nur durch erheblichen Mehraufwand
der entsprechenden Projekte (d.h. vor allem Mehraufwand für die öffentliche Hand)
versucht werden können.
2.
Durch
traditionell
niedrige
Budgets
der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit ist die Chance, für RückkehrerInnen aus Österreich
geeignete Wiedereinstiegsstrukturen in den Heimatländern vorzufinden, prinzipiell
eingeschränkt21.
3. Förderlich für die Arbeit im Bereich freiwillige Rückkehr wäre daher sicher die
Einrichtung oder verstärkte Förderung von Spezialprojekten in den Rückkehrländern,
eventuell auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und der dort angesiedelten Entwicklungszusammenarbeit.
Außerdem erscheint die Einschränkung der Unterstützung von RückkehrerInnen, die
sich weniger als 1 Jahr in Österreich aufhalten (und den größten Teil der
21
Selbst auf der Homepage des Außenministeriums wird ein Budget für die Entwicklungszusammenarbeit
eingestanden, das deutlich unter dem Niveau des EU-Durchschnitts liegt: „Österreich lag 2000 mit 0,23% (1999:
0,25%) des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit im Durchschnitt
der OECD-Länder von 0,22% (1999: 0,24%) sowie unter dem EU-Durchschnitt von 0,32% (1999: 0,32%).“
(www.bmaa.gv.at)
23
ProjektteilnehmerInnen darstellen), auf eine Überbrückungshilfe von maximal 360
Euro als zu streng.
7. Politische Empfehlungen aus Ländersicht für eine Europäische
Rückkehrförderung
Seit Einführung des Europäischen Flüchtlingsfonds im Jahr 2000 sind keine
transnationalen Partnerschaften in den länderweiten Projektausschreibungen mehr
vorgesehen, vorgeschrieben oder als wünschenswert deklariert. Diese Tatsache
stellt nicht nur einen Aspekt der Ent-Europäisierung dar, sie ist auch sicher nicht
förderlich für qualitative und quantitative Weiterentwicklung in Bezug auf
Rückkehraktivitäten aus den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Möglichkeiten der Finanzierung europaweiter Projekte über den ERFCommunity-Actions sind wichtig und fördern internationale Maßnahmen, können
aber in ihrer jetzigen Form nicht das früher benötigte Engagement in allen
RückkehrHilfe-Projekten ersetzen. Eine erneute Implementierung und daraus
folgende Finanzierung der transnationalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen könnte
eine Reihe von Defiziten beseitigen.
Für die konkrete RückkehrHilfearbeit und notwendige Kontinuität erscheint ein
Abgehen von der jährlichen Bewilligung der Finanzierung durch EFF und lokale
Geldgeber (in Österreich das BMI) zugunsten einer längerfristigen Konzeptionierung
und
Finanzierung
wünschenswert.
Abgesehen
von
Detailaspekten
(Einzelfallaktivitäten lassen sich nicht mit Jahresende abschließen, müssen jedoch
abgeschlossen werden) benötigt eine hochwertige Rückkehrhilfe längerfristige
Planungen mit hochqualifiziertem Personal und – auch budgetär – verlässlichen
Partnerorganisationen. Viel Energie geht dem Projektinhalt durch die jährlich neu
durchzuführenden Projekteinreichungen, Vertrags- und Budgetverhandlungen
verloren.
24
8. Anlagen
Adressenlisten von Akteuren:
Association for Democracy in Africa
Roßauerlände 25/2
A 1092 Wien
Tel.: 0043-1-315 41 05
Fax: 0043-1-3154106
[email protected]
Bundesasylämter
Zentrale
Landstraßer Hauptstraße 171
A 1030 Wien
Tel.: 0043-1-53126-0
Fax: 0043-1-53126-5910
(die Adressen der Außenstellen sind der im Anhang vorhandenen Adressenliste zu
entnehmen)
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/15
Bräunerstraße 5
A 1010 Wien
Tel.: 0043-1-53126-0
Fax: 53126-5277
www.bmi.gv.at
Caritas RückkehrHilfe:
Österreich Koordination
HOMEpage www.reintegration.net
Austauschprojekt FORUM
Mag. Stephanie Krön, DSA Karin Wimmer
Albrechtskreithg. 19-21
A 1160 Wien
Tel.: 0043-1-48831-443
Fax: 0043-1-48831-9400
[email protected]
[email protected]
www.reintegration.net
Oberösterreich
Gabriele Domes
Hafnerstraße 28
A 4021 Linz
Tel.: 0043-732-7610-2365
Fax: 0043-732-7610-2383
[email protected]
25
Salzburg
DSA Gerline Hörl
Plainstraße 83
A 5020 Salzburg
Tel.: 0043-662-450 844-15
Fax: 0043-662-450 844-31
[email protected]
Steiermark
Mag. Christina Schnitzler
Keplerstraße 82
A 8020 Graz
Tel.: 0043-316-8015-323
Fax: 0043-316-721369-340
[email protected]
Tirol
Mag. Hannes Neuerer
Klostergasse 1
A 6020 Innsbruck
Tel.: 0043-512-7270-15
Fax: 0043-512-7270-5
[email protected]
Vorarlberg
Mag. Harald Quinz
Wichnergasse 22
A 6800 Feldkirch
Tel.: 0043-5522-200-1055
Fax: 0043-5522-200-1007
[email protected]
Wien
Dr. Karl Bader, Mag. Christian Fackler
Robert Hamerlingg. 7
A 1150 Wien
Tel.: 0043-1-8975221
Fax: 0043-1-8940282-13
[email protected]
ICMPD
Möllwaldplatz 4
A 1040 Wien
Tel.: 0043-1-504 46 77
Fax: 0043-1-504 46 77 75
[email protected]
www.icmpd.org
26
IOM
Nibelungengasse 13
A 1010 Wien
Tel.: 0043-1-585 33 22-0
Fax: 0043-1-585 33 22-44
www.iom.int
Unabhängiger Bundesasylsenat
Laxenburgerstraße 36
A 1100 Wien
Tel.: 0043-1-60149-0
Fax: 0043-1-60149-5555
Weitere genannte Organisationen im Flüchtlingsbereich:
Accord
Österreichisches Rotes Kreuz
Waaggasse 9/18
Postfach 39
A 1041 Wien
Tel.: 0043-1-589 00-581, -582, -583
Fax: 0043-1-589 00-589
[email protected]
http://www.roteskreuz.at/28.html
www.ecoi.net
Asyl in Not
Währingerstraße 59/2/1
A 1090 Wien
Tel.: 0043-1-408 42 10
Fax: 0043-1-405 28 88
[email protected]
Asylkoordination
Laudongasse 52/9
A 1080 Wien
Tel.: 0043-1-53 212 91
Fax. 0043-1-53 212 91 - 20
e-mail: [email protected]
www.asyl.at
Ausländerberatung Villach
Freihausplatz 2
A 9500 Villach
Tel.: 0043-4242-255-61
Fax: 0043-4242-216-155
e-mail:[email protected]
27
Beratungszentrum für MigrantInnen
Am Modenapark 6/8
A 1030 Wien
Tel.: 0043-1-7125604
Fax: 0043-1-7125607
[email protected]
Caritas Austria
Albrechtskreithgasse 19-21
A 1160 Wien
Tel.: 0043/1/48831-440
Fax: 0043/1/48831-9400
[email protected]
www.caritas.at
Caritas Wien
Kompass - Beratungsstelle für AusländerInnen
Social Service - Vienna Airport
Lienfeldergasse 75-79
A 1160 Wien
Tel.: 0043-1-310 98 08
Fax: 0043-1-310 20 33
[email protected]
Social Service am Flughafen
[email protected]
www.caritas-wien.at
HIAS
Hebrew Immigrant Aid Society
Brahmsplatz 4
A 1040 Wien
Tel: 0043-1-5055533
Evangelischer Flüchtlingsdienst
Steinergasse 3
A 1170 Wien
Tel.: 0043-1-402 67 54
Fax: 0043-1/402 67 54-16
E-mail: [email protected]
www.diakonie.at/efdoe
Netzwerk AsylAnwalt
Caritas Österreich
Albrechtskreithg. 19-21
A 1160 Wien
Tel.: 0043-1-488 31-440,
Fax: 0043-1-488 31-9400
[email protected]
www.asylanwalt.at
28
Schubhaftsozialdienst Wien
Social Advice Centre Vienna
Alserbachstrasse 5/17
A 1090 Wien
Tel.: 0043-1-319 68 15
Fax: 0043-1-317 28 92
[email protected]
www.caritas-wien.at
www.volkshilfe.at
UNHCR
Wagramer Straße 5
A 1220 Wien
Tel.: 0043-1-26060-4048
Fax: 0043-1-2634115
ZEBRA
Zentrum für sozialmedizinische, rechtliche und kulturelle Betreuung von Ausländern
in Österreich
Pestalozzistraße 59/II
A 8010 Graz
Tel.: 0043-316-835630
Fax: 0043-316-810539
[email protected]
(die Schubhaftbetreuungseinrichtungen für die anderen Bundesländer sind der
Broschüre des Schubhaftsozialdienstes zu entnehmen)
Alle angesprochenen Gesetzestexte sind über die Internetadresse www.ris.bka.gv.at
abrufbar.
Beilagen: Asylstatistik, RückkehrHilfe Deutsch und Englisch, Broschüre Schubhaft,
„hin und her“, Leitbild Caritas Wien, Studie ICMPD, Adressenliste Bundesbetreuung
und Bundesasylämter, IOM-Jahresbericht 2001, Netzwerk Asylanwalt.
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