1 Survey: Überblick über die Aktivitäten zur Rückkehr aus Österreich Inhalt: 1. MigrantInnen in Österreich Situation der Zuwanderung (allgemein und Zahlen) S. 2 Situation der Abwanderung S. 3 Asylwesen in Österreich S. 3 2. Akteure im Bereich MigrantInnen Behörden S. 5 Durchführungsorganisationen S. 6 3. a) Welche Programme gibt es zur Förderung der freiwilligen Rückkehr? S. 9 Bosnien-Herzegowina S. 9 Kosovo S. 10 Allgemeine Rückkehraktivitäten in den letzten Jahren S. 10 Caritas Österreich S. 10 Freiwillige Rückkehr und Schubhaft S. 15 Zahlen und Daten des Caritas-Projekts S. 15 IOM und weitere Aktivitäten im Bereich der freiwilligen Rückkehr S. 17 3. b) Unfreiwillige Rückkehr S. 18 4. Welche Programme wirken im Rückkehrland? S. 19 5. Best-practice-Modelle S. 21 6. Welche Veränderungen sind anzustreben? S. 22 7. Politische Empfehlungen aus Ländersicht für eine Europäische Rückkehrförderung 8. Anlagen Von Dr. Karl Bader im Auftrag der Österreichischen Caritaszentrale In Zusammenarbeit mit Mag. Stephanie Krön S. 23 S. 24 2 MigrantInnen in Österreich Situation der Zuwanderung (allgemein und Zahlen) Seit Beginn der 1990er Jahre verfolgt Österreich eine klare Linie mit dem Ziel einer niedrigen und kontrollierten Zuwanderung über den Weg von strikten Quoten1. Im Aufenthaltsgesetz 1992 wurden Quoten für jährliche Neuzuwanderung festgehalten, die jährlich per Verordnung durch die Bundesregierung neu festzusetzen waren. Letztmalig wurde diese Quote 1997 von der Bundesregierung mit bundesweit höchstens 17.320 Personen festgelegt, diese Quoten wurden noch auf die Bundesländer aufgeteilt. In diesem Gesetz waren auch strenge Bedingungen für die Beibehaltung der Aufenthaltsberechtigung vorgesehen (wenn der Unterhalt oder eine für Inländer ortsübliche Unterkunft in Österreich nicht mehr gesichert war, war der Verlust der Aufenthaltsbewilligung vorgesehen). Mit Beginn 1998 wurden durch das neue Fremdengesetz (u.a. als Ersatz für das angesprochene Aufenthaltsgesetz) die Sanktionsbestimmungen entschärft und das Prinzip der Aufenthaltssicherheit stufenweise eingeführt. Parallel dazu wurden die Quoten für die Neuzuwanderung (für das Jahr 2001 8.280 quotenpflichtige Personen) noch weiter eingeschränkt. Der jeweilige Schwerpunkt lag auf Schlüsselarbeitskräften beziehungsweise Familienzusammenführung mit einer kleinen Restquote (in der Regel unter 10% der Gesamtzahl) für „sonstige“ Erwerbstätige. Mit Stand 31.12.2001 befanden sich 534.824 Menschen (ca. 7% der Gesamtbevölkerung) mit aufrechten Aufenthaltstiteln in Österreich, die aus folgenden Ländern kamen: Jugoslawien (126.023) Bosnien-Herzegowina (100.163) Türkei (97.615) Kroatien (55.881) Polen (19.489) Rumänien (17.970) Ungarn (17.081) Mazedonien (12.500) In Österreich aufhältige Fremde (genauer: Drittstaatsangehörige aus Ländern, die nicht dem EWR-Raum angehören) unterliegen außerdem dem Ausländerbeschäftigungsgesetz 1977 und benötigen zur Aufnahme einer (unselbständigen) Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung, eine Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein. Eine gültige Niederlassungs- oder sonstige Aufenthaltsberechtigung garantiert noch keine Möglichkeit der Beschäftigungsaufnahme - die jeweiligen Gesetze sind nicht harmonisiert beziehungsweise aufeinander abgestimmt2. Vom Ausländerbeschäftigungsgesetz 1 Politische Hintergründe: a. Auflösung des ehemaligen Ostblocks mit beginnenden neuen Flüchlings- und Migrationsströmen. b. Tendenzen Österreichs zur Aufnahme in die EU mit der absehbaren Konsequenz, daß Österreich einen Teil der EU-Ostgrenze ausmachen wird. c. aufkommende fremdenfeindliche Tendenzen (Stärkung der FPÖ in der Opposition, „Boot ist voll“-Politik der SPÖ in der Regierung). 2 Entsprechende Pläne des aktuellen Innenministers Ernst Strasser konnten noch nicht in die Tat umgesetzt werden. 3 ausgenommen sind Ehepartner von EWR-Staatsangehörigen und anerkannte Flüchtlinge. Situation der Abwanderung In Bezug auf Abwanderung gibt es keine nennenswerten Tendenzen oder Bestrebungen. Die einzige nennenswerte Gruppe in den letzten Jahren waren auswanderungswillige Christen aus dem Iran und Irak, die als AsylwerberInnen oder mit Visum nach Österreich eingereist und einige Monate später in die USA ausgewandert sind. Diese Aktivitäten wurden von IRC, HIAS und der Caritas Österreich in Zusammenarbeit mit IOM in Verfahren mit der amerikanischen Botschaft in Wien abgewickelt. Seit 2001 sind alle Vorbereitungsarbeiten bei HIAS gebündelt. Die Flüge und alle damit zusammenhängenden Organisationstätigkeiten werden weiterhin von IOM durchgeführt (im Jahr 2001 hat IOM beispielsweise für 3.549 iranische Christen die Auswanderung in die USA betrieben). Neben diesen Punkten sind vor allem freiwillige RückkehrerInnen und der gesamte Bereich der Abschiebung zu nennen. Abgesehen von den später noch genauer beschriebenen Programmen zur freiwilligen Rückkehr gibt es eine gewisse, nicht näher erhobene Gruppe von Menschen, die als „GastarbeiterInnen“ oder MigrantInnen in den letzten Jahrzehnten nach Österreich gekommen sind und – nach Abschluss ihrer Arbeitstätigkeit – wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind (traditionell stärkste Herkunftsländer waren hier immer die Türkei und das ehemalige Jugoslawien). Nach Einschätzung des Autors bleibt der Anteil an „Fremden“ in Österreich in den letzten 7 Jahren (das heißt mit dem Ende der Flüchtlingswelle aus Bosnien) ungefähr gleich. Die obigen „Einwanderungszahlen“ werden durch Rückkehr, Auswanderung und v.a. Staatsbürgerschaftsverleihungen mindestens kompensiert (für das Land Wien gibt es auch entsprechende Untersuchungen, die diese Einschätzung bestärken). Da Aktivitäten in diesen Bereichen in der Regel nicht organisiert ablaufen oder über Spezialprogramme (wie für ChristInnen aus dem Iran) abgewickelt werden, gibt es hier auch keine speziell wirksamen rechtlichen Grundlagen (außer natürlich das Staatsbürgerschaftsgesetz). Asylwesen in Österreich Neben MigrantInnen (siehe oben) sind vor allem Asylwerber (das sind alle Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben) zu berücksichtigen. Im Jahr 2001 wurden in Österreich 30.135 Asylanträge3 gestellt; davon 5.622 Auslandsanträge. Von diesen wurden 95% von afghanischen Staatsangehörigen gestellt, großteils in der österreichischen Botschaft in Pakistan (de facto sind diese Menschen aber nie nach Österreich eingereist). Diese Möglichkeit der Auslandsanträge soll bei aktuellen Gesetzes-Novellierungen wegfallen. Die Zahl der Asylwerber ist in Österreich ständig steigend: im Jahr 1997 waren es noch ca. 7.000 Asylanträge, die Zahl dürfte im Jahr 2002 weiterhin leicht steigen. Die häufigsten Herkunftsländer der Asylwerber waren Afghanistan (12.957), Irak (2.113), Türkei, Indien, BR Jugoslawien und Nigeria (mit jeweils über 1.000 Anträgen). Positiv erledigt wurden im Jahr 2001 1.114 Asylanträge (mit Verfahrensabschluss Asylgewährung). 3 Alle Zahlen sind den monatlich erscheindenen Statistiken des Bundesministeriums für Inneres, Sektion III zu entnehmen; die Zahlen zu 2001 entstammen der Statistik Dezember 2001 (Stand 31.12.2001). 4 Die größte Auffälligkeit in der Asylstatistik liegt in der Zahl der Verfahrenseinstellungen – nämlich 14.436 (das sind ca. 60% der rechtskräftig erledigten Verfahren). Da davon auszugehen ist, dass der überwältigende Teil der betreffenden Menschen Österreich in Richtung anderer westeuropäischer Staaten verlassen hat, ist anzunehmen, dass der Großteil der AsylwerberInnen Österreich lediglich als Transitland sieht. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Komponenten interessant: Erfahrungsgemäß ist in den letzten Jahren der größte Teil der AsylwerberInnen aus Bosnien oder dem Kosovo wegen stärkerer familiärer oder kultureller Anknüpfungspunkte im österreichischen Bundesgebiet geblieben. Hingegen hat ein großer Teil der AntragstellerInnen aus den verschiedensten Gebieten Kurdistans, aus Afghanistan oder aus Indien Österreich sehr schnell wieder verlassen in Richtung anderer traditioneller Zielländer, wo für sie wiederum starke Anziehungspunkte gegeben sind und waren (z.B. große kurdische Gemeinden in einigen Teilen Westeuropas, große Populationen des indischen Subkontinents in Großbritannien usw.) Eine weitere Auffälligkeit liegt in der nicht gesicherten sozialen Versorgung von Flüchtlingen. In der Regel befindet sich nur maximal ein Drittel aller AsylwerberInnen mit offenen Verfahren in Bundesbetreuung (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, Taschengeld). Bei 15.187 offenen Verfahren per 31.12.2001 waren 4.371 Personen in Bundesbetreuung, auf die in Österreich kein Rechtsanspruch besteht. Ablehnungsgründe für die Gewährung bzw. Entlassungsgründe aus der Bundesbetreuung liegen nach Auffassung der Behörde in mangelnder Dokumentenvorlage; der Zugehörigkeit zu Staaten, die Mitglieder des Europarates sind (z.B. Russland) und bei denen entsprechend keine Verfolgung angenommen wird oder in disziplinären Maßnahmen (z.B. unangemeldetes Verlassen der Unterkunft). Als gesetzliche Grundlagen dienen in diesem Zusammenhang das Asylgesetz 1997, das Bundesbetreuungsgesetz und – in entsprechenden Überschneidungen – das Fremdengesetz 1997. 5 2. Akteure im Bereich Migranten Behörden Für Niederlassungsbewilligungen sind die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden zuständig (im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese), als zweite Instanz treten die jeweiligen Landessicherheitsdirektionen auf (über die Gewährung von Niederlassungsbewilligungen entscheidet formal der Landeshauptmann). Für aufenthaltsbeendigende Maßnahmen (Ausweisungen, Aufenthaltsverbote, Schubhaft, Abschiebungen) ist das jeweilige fremdenpolizeiliche Büro zuständig (entsprechend den Verwaltungsbezirken 4). Eine Besonderheit in Österreich besteht wohl in der bisherigen Praxis der Schubhaft, die eigentlich für die Sicherung der Abschiebung vorgesehen ist bzw. für die Sicherung des Verfahrens zur Verhängung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbots, sehr oft aber nicht mit dieser Konsequenz eingesetzt wird. So werden in Österreich relativ viele Menschen in Schubhaft genommen, bei denen die Stellung eines Asylantrags zumindest absehbar ist und die letztlich auch nicht abgeschoben werden oder nicht abgeschoben werden können. Sie werden aus der Schubhaft wieder entlassen und setzen dann ihr Asylverfahren fort wie alle anderen – meist mit dem selben Unterbringungsproblem wie alle anderen .... Der Grund liegt vor allem in einer nicht ganz aufgelösten rechtlichen Überschneidung bzw. Widersprüchlichkeit zwischen Fremdengesetz (wo die Verhängung der Schubhaft vorgesehen ist und kaum Rücksicht auf das Asylverfahren genommen wird) und Asylgesetz (wo Abschiebeschutz während des Verfahrens vorgesehen ist). Es existieren keine verlässlichen Zahlen, es ist aber davon auszugehen, dass jährlich mehrere tausend Menschen, die im Laufe ihres Aufenthalts in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, im Laufe ihres Verfahrens einmal in Schubhaft landen. Der Großteil von ihnen wird aber nicht abgeschoben. Hintergründe sind der Broschüre über die Schubhaftbetreuung der Volkshilfe und der Caritas zu entnehmen. Im Asylverfahren ist der Instanzenzug folgendermaßen gegliedert: a) Erste Instanz: Bundesasylamt des jeweiligen Bundeslandes5 b) Zweite Instanz: Der unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), der seinen Sitz in Wien hat und Aktenverfahren und bei Bedarf neuerliche mündliche Verhandlungen durchführt. Diese können in Wien oder auch in den jeweiligen Bundesländern stattfinden. Mit dem Ergebnis des UBAS sind Entscheidungen rechtskräftig, es kann lediglich ein außerordentliches Rechtsmittel/Beschwerde bei einem Höchstgericht eingebracht werden. c) Die Höchstgerichte: Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof. Ab der Gewährung von aufschiebender Wirkung durch diese ist die Rechtskraft der Entscheidungen wieder aufgehoben. Im Zusammenhang mit dem Instanzenzug muss auch ein gewisses Problem mit den Aufenthaltsberechtigungen angesprochen werden: Für AsylwerberInnen im Verfahren ist eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach §19 des Asylgesetzes 4 5 In ganz Österreich gibt es insgesamt 120 Verwaltungsbezirke (die meisten in Niederösterreich mit 25). Die Adressen der Außenstellen des Bundesasylamts sind im Anhang vorhanden. 6 vorgesehen, diese wird allerdings nicht erteilt, wenn der Antrag als (a) nicht zulässig oder als (b) offensichtlich unbegründet eingeschätzt wird. Ad a) Als nicht zulässig werden Asylanträge von Personen gesehen, die sich vor der Einreise in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben6 oder für deren Antrag ein anderer EU-Mitgliedsstaat (entsprechend Übereinkommen von Dublin) als zuständig gesehen wird. Ad b) Als offensichtlich unbegründet werden Anträge eingestuft, deren Gehalt nach Einschätzung der Behörden keine Hinweise auf Verfolgung gemäß Genfer Flüchtlingskonvention gibt (zum Beispiel, weil die entsprechenden Herkunftsländer als vollkommen „sicher“ eingeschätzt werden) oder offensichtlich nicht der Realität entspricht. In diesen Fragen kommt es immer wieder zu Auffassungsunterschieden zwischen NGOs als KlientInnenvertreterInnen und Behörden. Bei erfolgreicher Bekämpfung erlassener Bescheide kommt es jedenfalls zu verzögerter Ausstellung der Aufenthaltsberechtigung und immer wieder auch zu zeitweiliger In-SchubhaftNahme. Ein weiteres Problem ergibt sich auch durch die Wartezeit zwischen der Erlassung eines UBAS-Bescheides (2. Instanz) und der Gewährung der aufschiebenden Wirkung durch ein Höchstgericht (diese wird auch nicht automatisch gewährt). In dieser Zeit verbleiben die AsylwerberInnen ebenfalls ohne vorläufige Aufenthaltsberechtigung, obwohl die Chance auf Asylgewährung nach wie vor aufrecht ist. Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen können von den AsylwerberInnen selbst oder (mit Vollmacht) von jeder beliebigen Person (z.B. NGOVertreterInnen) eingebracht werden. Für Beschwerden bei Höchstgerichten ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig - dafür kann Verfahrenshilfe beantragt werden, die (wenn Aussicht auf Erfolg besteht) in der Regel auch gewährt wird. Die Unterbringung von AsylwerberInnen im Rahmen der Bundesbetreuung und alle Entscheidungen in diesen Belangen (Aufnahme, Entlassung usw.) obliegen dem Bundesministerium für Inneres (Abteilung III/14). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Bundesbetreuung. Für die Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitserlaubnis usw. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ist die jeweilige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarkservice zuständig, für Berufungen gegen Entscheidungen die jeweilige Landesgeschäftsstelle. Durchführungsorganisationen Als Durchführungsorganisationen sind in der Regel die hier genannten Behörden (siehe oben) zu sehen. Ein rechtlicher Beistand im Asylverfahren ist – wenn es den entsprechenden AsylwerberInnen gelingt, einen solchen zu erreichen – in erster oder zweiter Instanz sehr oft durch rechtlich geschulte BeraterInnen von NGOs gegeben. Hier sind vor allem die Caritas, der Evangelische Flüchtlingsdienst, Asyl in Not 6 Mit Wirksamkeit des Asylgesetzes 1997 wurden ab 1998 sehr viele Bescheide ausgestellt, wonach beispielsweise Ungarn als sicherer Drittstaat gesehen wurde und entsprechend die Zurückschiebung in diese Länder angestrebt oder durchgeführt wurde. Nach massiven inhaltlichen Einwänden von NGOs und Rechtsanwälten sind die Behörden mittlerweile zum Großteil von dieser Praxis abgewichen, es hat sich auch – vor allem beim Unabhängigen Bundesasylsenat – die Rechtssprechung in die Richtung geändert, daß Länder wie Ungarn nicht mehr automatisch als „sicher“ gesehen werden. 7 und die Grazer Organisation Zebra zu sehen. (Eingetragene) RechtsanwältInnen greifen in der Regel erst im Stadium der Höchstgerichtsverfahren ein (außer die AsylwerberInnen verfügen über die notwendigen Geldmittel für die Honorare der RechtsanwältInnen auch schon in früheren Stadien). Für die Vertretung durch spezialisierte RechtsanwältInnen und den rechtsanwaltlichen Beistand in Präzedenzfällen existiert ein von der Caritas Österreich koordiniertes und gemeinsam mit anderen NGOs und dem UNHCR durchgeführtes Rechtsberaterprojekt: Netzwerk Asylanwalt. Es gibt keinen Anspruch auf Rechtsbeistand, dieser wird von den NGOs in der Regel freiwillig und auf (großteils) eigene Kosten zur Verfügung gestellt. Für grundsätzliche Rechtsberatung (nicht Rechtsbeistand im Verfahren) stehen an den jeweiligen Bundesasylämtern außerdem sogenannte FlüchtlingsberaterInnen zur Verfügung. Letztere werden – auf Kosten des Innenministeriums – zum Großteil von NGOs gestellt. Im Bereich der Bundesbetreuung werden – neben größeren Einrichtungen des Bundesasylamts (vor allem der Betreuungsstelle Traiskirchen mit einer Kapazität von bis zu 1000 Plätzen) vereinzelt NGOs beauftragt (z.B. Volkshilfe Wien und Oberösterreich, Kolpingwerk usw.) oder die Unterbringung an private Pensionen ausgelagert. Für Menschen, die nicht in Bundesbetreuung aufgenommen oder aus dieser entlassen wurden, stehen in erster Linie NGOs wie die Caritas oder der Evangelische Flüchtlingsdienst zur Verfügung, die – zur Verhinderung der Obdachlosigkeit der Flüchtlinge – die Quartiere aus eigenen Mitteln bezahlen und dabei auch gewisse Zuschüsse von anderen Quellen der öffentlichen Hand (z.B. Gemeinde Wien) bekommen. Die beiden größten Organisationen Caritas und EFDÖ verfügen beispielsweise in Wien über ca. 600 Betten für Flüchtlingsbetreuung, über die anderen Bundesländer liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Im Bereich der Unterbringung von AsylwerberInnen ist derzeit ein groß angelegter Systemwechsel in Vorbereitung, der auf Kosten der Bundesregierung und der Bundesländer eine umfassende Unterbringung aller AsylwerberInnen vorsieht. Neben der Einrichtung bzw. Erhaltung von zwei großen Aufnahmezentren (Aufnahmezentrum Ost in Traiskirchen bzw. Reichenau, Aufnahmezentrum West in Thalham bzw. Bad Kreuzen) ist dabei eine neue Form der Grundversorgung durch die Bundesländer vorgesehen. Die Durchführung der Unterbringung soll – im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres und der Länder – an private Organisationen (v.a. NGOs) ausgelagert werden. Auch das oben beschriebene Problem der umstrittenen Schubhaft für AsylwerberInnen soll mit diesem Systemwechsel gelöst werden. Geplant ist nämlich auch, die bisher von Schubhaft betroffenen AsylwerberInnen in Quartieren der Grundversorgung bzw. Bundesbetreuung unterzubringen und somit eine Versorgung von der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens zu sichern. Eine beobachtende Rolle in Fragen des Asylverfahrens und – seit wenigen Jahren auch der Versorgung von AsylwerberInnen – kommt dem UNHCR und dessen Vertretung in Wien zu. Im Asylgesetz 1997 wurde auch ein Verfahren zur Bewilligung oder Ablehnung der Einreise am Flughafen Wien-Schwechat unter Einbeziehung des UNHCR vorgesehen (letzteres bei gesichertem Vorliegen eines asylrechtlich unbedenklichen Vor- oder Transitaufenthalts.) Dieses findet allerdings aus 8 verschiedensten Gründen (finanziell, organisatorisch und politisch) nur sehr sporadisch (und seit letztem Jahr gar nicht mehr) statt. In Fragen des Lobbyings für AsylwerberInnen und Flüchtlinge tritt besonders die Asylkoordination Österreich in Erscheinung. Dort werden nicht nur Aktivitäten vieler NGOs abgesprochen und koordiniert, sondern auch Antirassismusarbeit geleistet und Seminare und sonstige Weiterbildungsveranstaltungen für BeraterInnen und BetreuerInnen aus der NGO- und Behördenebene im Zusammenhang mit Asylund Migrationsfragen angeboten (www.asyl.at). Die Finanzierung dieser Stelle erfolgt in erster Linie über Spenden und Projekte. Für Forschung und Dokumentation von Asyl- und Menschenrechtsfragen, vor allem für Herkunftsländer-Recherchen in Asylverfahren steht die dem Roten Kreuz zugeordnete Organisation Accord zur Verfügung. Über die Internetadresse www.ecoi.net können entsprechende Berichte und Dokumentationen sowie Informationen über den Zugang zu weiteren Details abgerufen werden. Im Jahr 2002 wird ACCORD aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds, des UNHCR, des österreichischen Innenministeriums, verschiedener österreichischer Flüchtlingsorganisationen und des Österreichischen Roten Kreuzes finanziert. Für alle Organisationen, die wertvolle Beratungstätigkeiten im Bereich MigrantInnen (und auch AusländerInnenbeschäftigung) leisten, sei hier stellvertretend das Beratungszentrum für MigrantInnen genannt. 9 3. Welche Programme gibt es für Förderung der freiwilligen Rückkehr? Geschichte: Allgemein: Bis 1996 hat die Caritas in Einzelfällen bei Vorliegen von gültigen Reisedokumenten beim Bundesministerium für Inneres (BMI) die Kostenübernahme von freiwilligen Rückkehrreisen beantragt und nach Bewilligung die Heimreise (Flug usw.) organisiert. Von 1996 bis 1998 wurde nach Anbahnung und Beratungsgesprächen durch NGOS wie der Caritas die Reise durch IOM organisiert. Seit Dezember 1998 gibt es für den gesamten Ablauf das Caritas Projekt RückkehrHilfe (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem BMI und IOM). Besonders beachtenswert sind in diesem Zusammenhang vor allem die Rückkehraktivitäten nach den jeweiligen Friedensschlüssen in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Über beide Themenkomplexe stehen keine offiziellen Abschlussberichte oder Statistiken zur Verfügung, die Daten stammen aus telefonischen Auskünften aus dem Bundesministerium für Inneres7 bzw. aus Erfahrungen und Einschätzungen der Caritas. Bosnien-Herzegowina: Ab dem Abschluss des Abkommens von Dayton im Dezember 1995 wurden im großen Stil freiwillige Rückkehraktivitäten durchgeführt, vor allem über die Flüchtlingsbeauftragten der Bundesländer und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres. Nach 1992 wurden ca. 100.000 bosnische Staatsangehörige als DeFacto-Flüchtlinge in Österreich anerkannt. Sie sind zum Großteil über den Landweg ohne Sichtvermerk nach Österreich eingereist und wurden in der Regel im Nachhinein als Kriegs- oder De-Facto-Flüchtlinge – entsprechend „temporary protection“ – anerkannt. Die Zahlen sind nicht immer ins letzte Detail schlüssig, da viele bosnische Flüchtlinge auch Asylanträge gestellt haben und es auch manche Überschneidungen gibt. Mindestens zwei Drittel dieser Menschen sind durch bevorzugte Berücksichtigung im Rahmen der Quoten in das Regime des Aufenthaltsgesetzes als MigrantInnen gewechselt und haben – vor allem auch durch die Erlangung von Beschäftigungsbewilligungen – dauerhaften Aufenthaltsstatus in Österreich erreicht. An eine große, aber nicht genau erfasste Anzahl dieser Menschen dürfte mittlerweile auch die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden sein. Insgesamt 3.515 BosnierInnen sind vor allem mit finanzieller Unterstützung durch die Bund-Länder-Aktion auf dem Land- oder Luftweg heimgekehrt. Neben den Reisekosten wurden finanzielle Starthilfen von ca. 511 Euro pro Erwachsenem und ca. 306 Euro pro Kind gewährt, außerdem in einigen Fällen eine Wiederaufbauhilfe, gestaffelt nach dem Zerstörungsgrad des jeweiligen Hauses. Die Aktivitäten haben bis ins Jahr 2000 angedauert, in Einzelfällen haben RückkehrerInnen noch deutlich höhere Unterstützungen bekommen. In diesem Rahmen sind vor allem die Personen zurückgekehrt, die in ihren Familien noch kein in Österreich fest verankertes Mitglied hatten und bis zuletzt durch die Bund-Länder-Aktion versorgt werden mussten. Der größte Teil der hier nicht aufgelisteten Flüchtlinge dürfte eigenständig auf dem Landweg nach Bosnien heimgekehrt sein. 7 Schriftliche Anfragen beim Bundesministerium für Inneres wurden am 2.7.2002 telefonisch von der Abteilung III/15 (Fr. Hein) beantwortet. 10 Kosovo: Von März bis Juni 1999 wurden – in internationaler Abstimmung und über gemeinsame Abwicklung von Bundesregierung, Ländern und IOM – ca. 5.500 Flüchtlinge aus dem Kosovo, die sich in Mazedonien aufhielten und über (familiäre) Anknüpfungspunkte in Österreich verfügten, aus Skopije nach Österreich eingeflogen und hier als DeFacto-Flüchtlinge anerkannt. Diese Menschen haben in der Regel keinen Asylantrag gestellt und sind zu annähernd 90%8 in den ersten 6 Monaten nach Kriegsende (d.h. bis Ende 1999) über die Bund-Länder-Aktion und IOM auf dem Luftweg wieder in den Kosovo (wiederum über Skopije) heimgekehrt – mit einer Unterstützung von durchschnittlich weniger als 500 Euro. Von den ca. 15.000 Menschen aus dem Kosovo, die bis 1999 (abseits der oben genannten Zahlen) einen Asylantrag gestellt haben, haben ca. 3.500 Asyl bekommen (die Anerkennungsquote lag während des Krieges im Frühjahr 1999 kurzzeitig bei über 50%9). Ca. 2.000 sind in der Zwischenzeit mit Hilfe vor allem der Caritas oder der Länder per Flug zurückgekehrt, weitere schätzungsweise 5.000 Personen haben sich auf dem Landweg selbstständig zurück begeben. Die Unterstützung durch die Bund-Länder-Aktion oder die Caritas hat sich in der letzten Phase auf ca. 500 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind belaufen. Allgemeine Rückkehraktivitäten in den letzten Jahren: Neben einem Projekt der Organisation ADA (Association for Democracy in Africa) steht ein durch den Europäischen Flüchtlingsfonds und das Bundesministerium für Inneres gefördertes Projekt der Caritas Österreich im Mittelpunkt: die RückkehrHilfe10. Bundesweit werden unter der Koordination der Österreichischen Caritaszentrale rückkehrwillige Menschen beraten und in ihren Aktivitäten bis zur konkreten Ausreise begleitet. Beratungsstellen befinden sich in 6 Diözesen:11 Wien, Graz, Salzburg, Linz, Feldkirch, seit Beginn 2002 auch Innsbruck. Neben der vorbereitenden Beratungstätigkeit werden – im Falle einer Entscheidung für die Rückkehr - vor der tatsächlichen Ausreise Verfahrensstände geklärt, Verfahren abgeschlossen, Kostenfragen ebenso wie Zukunftsperspektiven im Rückkehrland besprochen und in Absprache mit dem BMI Flüge über IOM organisiert. Vorbereitende Beratung bezüglich freiwilliger Rückkehr wird neben den Caritas Einrichtungen unter anderem in den verschiedenen Einrichtungen des Evangelischen Flüchtlingsdienstes (EFDÖ) in Wien und Salzburg sowie in der Ausländerberatung Villach durchgeführt. Zur Durchführung der Rückkehr und zur endgültigen Beratung werden die KlientInnen an die Einrichtungen der Caritas RückkehrHilfe verwiesen. Im Fördervertrag zwischen Bundesministerium für Inneres und der Caritas wurden folgende Zielgruppen als nähere Definition sozial bedürftiger Fremder, die sich in Österreich aufhalten und freiwillig heim- oder weiterreisen wollen, festgelegt: 8 Laut Auskunft des BMI sind über die Bund-Länder-Aktion insgesamt 4.796 AlbanerInnen in den Kosovo zurückgekehrt. 9 d.h. es wurden von den abgeschlossenen Verfahren mehr Anträge positiv beschieden als negativ. 10 Die Caritas RückkehrHilfe steht im vorliegenden Survey deutlich im Mittelpunkt, weil im Jahr 2001 mehr als 90% der in den verschiedenen Statistiken aufscheinenden Rückkehraktivitäten in ganz Österreich über dieses Projekt abgewickelt wurden. 11 diese entsprechen in etwa den österreichischen Bundesländern Wien (zusätzlich: östliches Niederösterreich), Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol; die fehlenden Bundesländer (westliches Niederösterreich, Burgenland und Kärnten werden durch die Beratungsstellen in Wien bzw. Graz mitbetreut. 11 - - - Personen mit rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren, aber auch Asylberechtigte Personen, die ihren Asylantrag, ihre Berufung oder ihre Beschwerde bei einem Gerichtshof öffentlichen Rechts zurückziehen bzw. auf die Stellung eines Asylantrages nach Beratung durch eine Hilfsorganisation verzichten; Rückkehrwillige Vertriebene, denen ein Aufenthaltsrecht nach §29 FrG 199712 gewährt wurde; Personen, gegen die eine Ausweisung besteht, oder Personen, welche von den zuständigen Behörden durch administrative Anweisung zum Verlassen des Staatsgebietes der Republik Österreich angehalten worden sind; Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde. Unter Weiterreise sind Ausreisen in aufnahmebereite Drittländer zu verstehen, in denen diesen Personen ein dauerhafter Aufenthalt möglich ist (z.B. für irakische Staatsangehörige nach Jordanien oder Angehörige westafrikanischer Staaten in eines der Nachbarländer). In diesem Projekt nicht vorgesehen ist die Abwicklung von Auswanderungsaktivitäten wie im ersten Kapitel beschrieben (z.B. armenische Christen aus dem Iran in die USA), für die andere Projekte oder Organisationen zuständig sind (in erster Linie HIAS). Die Heim- oder Weiterreise muss in jedem Fall auf Dauer angelegt sein. Rückkehrhilfe irgendeiner Art (auch Übernahme der Heimreisekosten) wird in jedem Fall nur einmal gewährt, das heißt, dass bei neuerlicher Einreise in das österreichische Bundesgebiet durch die selben Personen die entsprechenden Kosten kein zweites Mal bewilligt werden. Weitere Ausschließungsgründe für die Bewilligung der Heimreisekosten liegen in der Existenz einer durchsetzbaren Verpflichtungserklärung, wenn beantragte Personen mit Visum einer österreichischen Botschaft im Ausland ins Bundesgebiet eingereist sind und dabei eine in Österreich aufhältige Person oder Institution für die Übernahme jedweder anfallenden Kosten garantiert hat oder in der Tatsache eines offenen Strafverfahrens. Der prototypische folgendermaßen ab: Fall einer Rückkehrberatung und –Betreuung läuft Die Option „freiwillige Rückkehr“ wird in allen Einrichtungen der Caritas AusländerInnenhilfe (Beratungsstellen, Flüchtlingshäuser, Schubhaftsozialdienst usw.) als eine mögliche Perspektive angesprochen. Dort wird, ebenso wie im Referat für RückkehrHilfe selbst, auch vorbereitende Beratung durchgeführt. Neben Abklärung der rechtlichen Perspektiven in Österreich werden dabei die technischen und inhaltlichen Erfordernisse für eine freiwillige Rückkehr und die Möglichkeiten der Hilfestellung durch die Caritas besprochen. Im Falle des Interesses der betroffenen Menschen wird das Referat für RückkehrHilfe kontaktiert und dort in die konkrete Rückkehrberatung und – Organisation eingestiegen. Ca. die Hälfte der hier betreuten Menschen wird von anderen Caritas- oder sonstigen NGO-Einrichtungen zugewiesen, der Rest wird von Behörden wie der Fremdenpolizei vermittelt oder wendet sich – aufgrund der steigenden Bekanntheit der Einrichtung – direkt an die Caritas. In einem einzigen Fall wurde ein Interessent von IOM zu uns verwiesen. 12 In diesem Paragraphen werden die Rechte der Defacto-Flüchtlinge geregelt. 12 Die Caritas RückkehrHilfe deckt dabei vor allem folgende Ebenen ab: 1.) Abklärung der rechtlichen Umstände in Österreich inklusive Zugehörigkeit zur Zielgruppe. Im Bedarfsfall werden die entsprechenden Behörden kontaktiert, Asylverfahren durch Zurückziehung des Asylantrages, Zurückziehung der Berufung oder etwaiger Höchstgerichtsbeschwerde, Kontaktierung von involvierten RechtsanwältInnen und RechtsberaterInnen eingestellt, fremdenpolizeiliche Verfahren geklärt bzw. abgeschlossen, Ausreisemodalitäten mit der Fremdenpolizei geklärt usw. 2.) Klärung der Freiwilligkeit und des tatsächlichen Heimreisewunsches bzw. der entsprechenden Möglichkeiten. Hier müssen oft Hoffnungen, z.B. auf sofortige Rückkehr oder über hohe Reintegrationshilfen zurecht gerückt; Risiken, z.B. bei der Wiedereinreise im Heimatland angesprochen; Problemstellungen, z.B. die Notwendigkeit von Reisepässen für Ausreisen in Drittländer aufgeklärt und Kommunikationshindernisse, z.B. durch schlechte Dolmetscher oder von Dritten suggerierte „Heimreisewünsche“ beseitigt werden. Der tatsächliche Heimreisewunsch kann zum Beispiel durch einen erstmaligen selbstständigen Besuch bei der zuständigen Botschaft „nachgewiesen“ werden, weil das ja einer neuerlichen Unter-Schutz-Stellung beim Herkunftsland gleichkommt und damit de facto das Asylverfahren obsolet wird. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird in der Regel mit den zuständigen Clearingstellen beziehungsweise den Jugendämtern zusammengearbeitet. In diesen Fällen werden die hier angesprochenen Fragen gemeinsam geklärt und die Einverständniserklärung des zuständigen Amts für Jugend und Familie eingeholt. Die Durchführung der restlichen Schritte verbleibt bei der Caritas. 3.) Klärung der Reisedokumente bzw. Hilfestellung bei deren Erlangung: In manchen Fällen liegen die notwendigen Dokumente bereits vor, meistens muss – in Zusammenarbeit zwischen Klient und Caritas – von der Botschaft oder vom zuständigen fremdenpolizeilichen Büro das notwendige Dokument beantragt und erlangt werden (im Falle von albanischen Kosovaren werden nach wie vor EULaissez Passers ausgestellt). Die Zusammenarbeit mit den betreffenden Vertretungsbehörden wird durch Pflege der Kontakte zu den Botschaften erleichtert. Da die Personalstäbe immer wieder wechseln, erscheint dies besonders wichtig. Durch periodische Kurzreisen zu den relevanten Botschaften von Staaten, die keine Vertretungsbehörden in Österreich eingerichtet haben, in Berlin oder Bonn, können auch komplizierte Vorgänge erleichtert werden (wenn beispielsweise die persönliche Kontaktaufnahme der RückkehrerInnen mit ihrer Botschaft mangels Möglichkeit eines legalen Grenzübertritts nach Deutschland oder in die Schweiz ausgeschlossen ist). In manchen Fällen ist lediglich organisatorische Hilfe bei der Beschaffung bereits existenter Reisepapiere notwendig, die zum Beispiel in der Heimat verblieben sind oder auf Zwischenstationen der Flucht hinterlassen wurden. 4.) Unterbringung aller obdachlosen Rückkehrwilligen in Caritas-Quartieren aus humanitären Gründen und zur Sicherung der Kooperation. Die Obdachlosigkeit betrifft ungefähr die Hälfte der Rückkehrwilligen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird von der Caritas versucht, andere Möglichkeiten außerhalb des Projekts zu erhalten oder zu schaffen – nicht zuletzt im Sinne der Kostenminimierung für das Projekt. AsylwerberInnen, die sich zum Zeitpunkt des Rückkehrwunsches in Bundesbetreuung befinden, können in der Regel auch nach Zurückziehung des Asylantrages bis zur Ausreise in ihrem Bundes-Betreuungsquartier verbleiben. 13 5.) Antrag auf Kostenübernahme an das BMI. Sofern die Personen hilfsbedürftig sind und Heimreisetickets benötigen (wegen vorhandener Zug- oder Bustickets oder Mitfahrgelegenheiten ist dies nicht immer der Fall) wird nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Formulare der Antrag an das BMI (Abt. III/15 oder III/14) gestellt und im Bedarfsfall werden mit Hilfe des BMI notwendige Fragen geklärt (z.B. bezüglich offener Strafverfahren). 6.) Organisation der Heimreise durch Buchung der Flüge über IOM oder Bahn/Bustickets sowie Abwicklung der Abfahrt. Nach Vorliegen der Bewilligung wird IOM kontaktiert, ein möglicher Flugtermin abgesprochen und die Person in der Regel zum Flughafen begleitet (bis zum Treffpunkt mit IOM). Die IOMMitarbeiterInnen wickeln dann Check-In, Grenzübertritt und Begleitung bis zum Flugzeug ab. 7.) Abklärung und Abwicklung der Reintegration. Im gesamten Verlauf der Beratung und Betreuung spielt die Reintegration eine Rolle. In Gesprächen wird versucht, Möglichkeiten abzuschätzen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Entsprechend folgender Kriterien wird eine angemessene Hilfe angestrebt: Herkunftsland (Lebenshaltungskosten, Durchschnittseinkommen, Arbeitsmarkt usw.), Dauer des Aufenthalts in Österreich, Familienanbindung, Wohnmöglichkeiten, Ausbildung, Eigenmittel usw. Die Hilfe kann sich – neben finanzieller Hilfe, die direkt vor der Ausreise oder per Überweisung ins Zielland geleistet wird13 – auch auf Transportkosten von Gütern, die in Österreich angeschafft wurden und einen Neustart erleichtern können, oder Ausbildungen beziehen, die im Heimatland ermöglicht werden sollen. Als Finanzrahmen sind dabei durchschnittlich ca. 360 Euro pro Person vorgesehen (als Maximum ist ein Betrag von ca. 1.400 Euro vertraglich festgelegt14). Für Menschen, die vor weniger als einem Jahr nach Österreich eingereist sind, ist seit Ende 2001 lediglich eine Überbrückungshilfe von maximal ca. 360 Euro vorgesehen. Als Kriterien für die Höhe der jeweiligen Reintegrations- oder Überbrückungshilfe werden die persönliche Situation der betroffenen Personen und die jeweiligen Lebenshaltungskosten im Rückkehrland (inklusive regionaler Besonderheiten) herangezogen. Während erstere nach sozialarbeiterischen Kriterien (Anamnese) erhoben und beurteilt werden, wird bei letzterem Aspekt vor allem auf ExpertInneneinschätzungen aus der Entwicklungszusammenarbeit und NGO-MitarbeiterInnen mit engem Kontakt zum jeweiligen Rückkehrland zurückgegriffen, außerdem auf Länderrecherchen. Nach bisherigen Einschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass durch diese Form der Reintegrationshilfe vielen Menschen, die vor ihrer Flucht bzw. Ausreise praktisch alle Brücken in ihrem Heimatland abgebrochen haben, eine Rückkehr in Würde ermöglicht wird. Das Hauptziel liegt in der Absicherung des Überlebens im Heimatland in den ersten Monaten nach der Rückkehr. Von einem – manchmal befürchteten – Pull-Effekt kann schon deshalb nicht gesprochen werden, weil in praktisch jedem Fall die Ausreise- bzw. Fluchtkosten in einen EU-Staat ein Vielfaches der jemals geleisteten oder realistisch zu erwartenden Reintegrationsleistungen ausmachen. So kann kein Flüchtling (bei Bekanntwerden Damit wird gewährleistet, dass alle ausbezahlten Beträge widmungsgemäß verwendet werden – nämlich zur Reintegration im Heimatland. 14 Dieses Maximum wurde bisher in weniger als einem Prozent der behandelten Fälle ausgeschöpft, auf der anderen Seite gab es eine Reihe von RückkehrerInnen, bei der eine finanzielle Hilfe bei der Wiedereingliederung nicht notwendig war. 13 14 allfälliger finanzieller oder nicht-monetärer Hilfeleistungen im Falle einer freiwilligen Rückkehr schon vor Verlassen des Heimatlandes) erwarten, dass er/sie bei einer Rückkehr die angefallenen Schlepperkosten oder die dafür aufgenommenen Schulden rückerstatten kann (schon gar nicht inklusive der dafür anfallenden Verzinsung.) Besonderheiten der Caritas-Aktivitäten: Seit Ende 1998 gibt es Ansprechstellen für alle rückkehrwilligen Asylwerber aus allen Herkunftsländern, für die in intensiver Beratungstätigkeit individuelle Lösungen gesucht werden und denen in allen Phasen und Schritten ihrer Rückkehraktivitäten geholfen wird. Asylrechtlich geschulte MitarbeiterInnen achten auch auf die Sicherheit der Rückkehr. Dies umfasst ein nochmaliges Besprechen der ursprünglichen Fluchtgründe ebenso wie ein Abklären der tatsächlichen Asylchancen in Österreich (oder in „Dublin“-Fällen: in einem anderen EU-Land) und einen Vergleich der Perspektiven in Österreich bzw. im Heimatland. Nicht zuletzt betrifft das aber auch den Umgang mit den Botschaften: so wurden beispielsweise intensive Arbeitskontakte mit allen rückkehrrelevanten Botschaften in Österreich, Deutschland und der Schweiz aufgebaut. Nicht für alle Staaten findet sich eine befugte Vertretungsbehörde in Österreich, die eine rasche Ausstellung von Reisedokumenten ermöglicht. Durch den sensibleren Umgang der Caritas mit „ihren“ Staatsangehörigen stellen viele Botschaften der Caritas auch bevorzugt – gegenüber Behörden – und dadurch schneller Dokumente aus. Es wird aber immer auch darauf geachtet, dass den Rückkehrwilligen aus ihrem Aufenthalt in Österreich und der nunmehr bevorstehenden Rückkehr kein Schaden für ihre Zukunft im Heimatland erwächst. Im Leitbild der RückkehrHilfe der Caritas Wien15 steht die Freiwilligkeit der Rückkehr im Mittelpunkt, das heißt vor allem, dass konkrete Hilfe abseits der Beratung nur für Menschen angeboten wird, die tatsächlich aus eigener, frei getroffener Entscheidung heimkehren wollen. Der Schritt zur Caritas muss demgemäß "auf freiem Fuß" erfolgen. In der Extremsituation der Schubhaft sieht die Caritas keine freie Entscheidungsmöglichkeit. Der Caritas ist bewusst, dass aufgrund der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine umfassende Freiwilligkeit letztlich nicht möglich ist. Sie strebt aber an, dass Menschen, deren Erwartungen oder Hoffnungen in Europa (bzw. in Österreich oder „im Westen“ bzw. „Norden“) unerfüllt geblieben sind, eine seriöse Wahlmöglichkeit geboten wird. Für die Caritas stellt die RückkehrHilfe neben rechtlicher und sozialer Beratung sowie möglichst vielfältiger Betreuung in Bezug auf Aufnahme und Integration einen notwendigen Mosaikstein im Betreuungsangebot für Flüchtlinge und MigrantInnen dar. Nicht zuletzt ist die freiwillige Rückkehr oft die einzige Alternative zum sonst üblichen Weg über Schubhaft und Abschiebung und ist nicht nur humaner, sondern auch wesentlich kostengünstiger. Ein zentraler Aspekt im Selbstverständnis der Caritas RückkehrHilfe liegt in der Rückkehr in Würde: Menschen, die freiwillig in ihr Land zurückkehren, tun dies in der 15 siehe www.caritas-wien.at bzw. Leitbild im Anhang 15 Regel erhobenen Hauptes. Sie haben eine reelle Chance auf einen neuen Start in Ihrer Heimat. Unter Zwang zurückgekehrte Menschen (z.B. Abgeschobene) haben nur demütigende Erfahrungen und sind die ersten Kandidaten für einen neuerlichen Versuch außerhalb des eigenen Landes. Freiwillige Rückkehr und Schubhaft: Hintergrundinformation zum Themenkomplex freiwillige Rückkehr und Schubhaft: In den ersten Jahren des Projektes RückkehrHilfe gab es eine Reihe von Anfragen hauptsächlich für finanzielle Unterstützung von Menschen, die sich in Schubhaft befunden haben aber mit ihrer Rückkehr in das Heimatland durchaus einverstanden waren. Wegen des massiven Zweifels, ob eine wirklich fundierte und freiwillige Entscheidung in der Extremsituation der Schubhaft möglich ist, wurde letztlich folgende Vorgangsweise gewählt: Durch intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Schubhaftsozialdiensten werden in Fällen, wo der Wunsch auf freiwillige Rückkehr von in Schubhaft befindlichen Menschen bekannt wird, die jeweiligen fremdenpolizeilichen Dienststellen kontaktiert. In der Regel wird dabei eine entsprechende Ersatzunterkunft und die Mithilfe bei der Organisation der freiwilligen Rückkehr unter der Bedingung der Entlassung aus der Schubhaft angeboten. Wenn diese Menschen dann tatsächlich den Weg zu einer Beratungsstelle der RückkehrHilfe antreten, werden alle notwendigen Schritte eingeleitet und die Rückkehr organisiert. Die Caritas übernimmt dabei keinerlei Garantie für die tatsächliche Ausreise. Mit der Bundespolizeidirektion Wien und dem dort beheimateten größten fremdenpolizeilichen Büro Österreichs wird im Einzelfall die Vereinbarung getroffen, den Weg der freiwillige Rückkehr zu versuchen. In 14 von 19 Fällen ist dies bisher auch mit einer tatsächlichen, abgeschlossenen freiwilligen Rückkehr passiert. 5 Personen, die aus der Schubhaft zu diesem Zweck entlassen wurden, sind nicht über die Caritas ausgereist. Zahlen und Daten des Caritas-Projekts Über die Caritas sind ab Projektbeginn im Dezember 1998 bis 31.12.2001 insgesamt 2.294 Menschen in 65 verschiedene Länder ausgereist, wobei 871 AsylwerberInnen, die 1999 in den Kosovo zurückgekehrt sind, eine eindeutige Spitze darstellten. Im Jahr 1999 lag mit 118 BosnierInnen, die alleine über die Caritas Graz zurückgekehrt sind, eine weitere statistische Besonderheit vor16). Die Statistik der RückkehrerInnen im Jahr 2001 zeigt folgendes Ergebnis (bei 350 in der Projekteinreichung angepeilten RückkehrerInnen): Insgesamt reisten 429 Personen in ihr Heimatland oder ein aufnahmebereites Drittland aus. Insgesamt 1.013 Menschen aus 60 verschiedenen Ländern wurden im Jahr 2001 von den Caritas RückkehrHilfebüros in Fragen der freiwilligen Rückkehr beraten. 16 In diesem Jahr wurden die Rückkehraktivitäten nach Bosnien im großen und ganzen abgeschlossen. 16 429 RückkehrerInnen in 43 Länder / 123% des Jahresziels Zielländer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Armenien Äthiopien Bolivien Bosnien Bulgarien China Deutschland* Ecuador Elfenbeinküste Georgien Ghana Griechenland* Indien Irak Iran Jordanien Jugoslawien Kamerun Kosovo Kolumbien Kroatien Lettland Libanon Liberia Litauen Mazedonien Mexiko Moldawien Nigeria Pakistan Rumänien Russland Slowakei Spanien* Syrien Tschechien Türkei Ukraine Weißrussland Summe Gesamtanzahl 1 1 1 2 27 3 3 36 2 1 1 8 1 4 2 1 2 1 65 12 46 1 59 2 5 2 3 1 3 20 1 19 4 9 33 18 2 1 2 1 7 13 4 429 * In diesen Fällen konnten AsylwerberInnen aus verschiedenen Ländern ein Aufenthaltsrecht in den jeweiligen EU-Staaten geltend machen. 17 IOM und weitere Aktivitäten im Bereich der freiwilligen Rückkehr: An weiteren Aktivitäten bezüglich RückkehrHilfe sind noch Initiativen der Landesflüchtlingsbeauftragten der Länder Niederösterreich, Kärnten und Tirol zu erwähnen; offizielle Zahlen dazu liegen aber nicht vor. Verschiedene Forschungsarbeiten bezüglich RückkehrHilfe werden in Österreich auch von ICMPD durchgeführt: ERF-Community Actions 2000 “Study and seminar on comprehensive EU repatriation policies and practices for displaced persons under temporary protections, other persons whose international protection has ended and rejected asylum seekers” ERF-Community Actions 2001 “Study and conference on the different forms of incentives to promote the return of rejected asylum seekers and formerly temporary protected persons”. Einen wichtigen Beitrag zur freiwilligen Rückkehr aus Österreich leistet das Wiener Büro von IOM. Die International Organisation for Migration sieht ihre Aufgabe darin, den heimreisenden MigrantInnen die größtmögliche Sicherheit zu geben und diese bei ihrer Rückkehr zu unterstützen. Freiwillige Rückkehr ist eine der Dienstleistungen, die IOM ihren Mitgliedsstaaten und MigrantInnen anbietet. Seit Juni 2000 unterhält IOM Wien eine Vereinbarung mit dem österreichischen Innenministerium in diesem Bereich (Memorandum of Understanding), das in erster Linie Zusammenarbeit für die Zielgruppe der abgelehnten AsylwerberInnen vorsieht17. IOM führt im Bereich der RückkehrHilfe die technischen Aspekte des Transports durch. Nach Vorbereitung durch die Rückkehrhilfe-Beratungstellen organisiert IOM die entsprechenden Flüge und wickelt diese ab (Check-In am Flughafen und Begleitung bis zum Abflug inkl. Abwicklung der notwendigen Grenzformalitäten und Transfers). Seit dem Jahr 2001 liegt auch ein Vertrag zwischen IOM und der Caritas Österreich über diese Aktivitäten vor. Außerdem leistet IOM Informationsarbeit mittels Broschüren und Postern und führt Fortbildungsveranstaltungen bezüglich freiwilliger Rückkehr durch. Das zweite durch den Europäischen Flüchtlingsfonds und das Bundesministerium für Inneres geförderte Projekt für freiwillige Rückkehr ist seit 2001 bei ADA – Association for Democracy in Africa – beheimatet. Diese Organisation hat sich mit muttersprachlichen BetreuerInnen auf Menschen aus Afrika (mit Ausnahme des arabisch-sprachigen Nordens Afrikas) spezialisiert und betreut sie in Fragen der freiwilligen Rückkehr; gegebenenfalls auch in Schubhaft. Rückkehrberatung gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Organisation von Dokumenten und Flugverbindungen (ebenfalls über IOM organisiert), in manchen Fällen auch Reintegrationshilfe.18 17 Im Jahr 2001 hat IOM 423 Menschen bei ihrer Rückreise in 30 Ursprungsländer assistiert, bei über 90% dieser Menschen wurde die freiwillige Rückkehr von den RückkehrHilfe-Büros der Caritas vorbereitet. 18 Informationsmaterial existiert leider keines, Berichte bzw. Zahlen wurden für den vorliegenden Survey zwar in Aussicht gestellt, aber leider nicht übermittelt. Bei Durchsicht der verschiedenen Statistiken – vor allem Caritas und IOM – ergibt sich eine Anzahl von tatsächlich heimgereisten Personen von unter 20 pro Jahr. 18 3.b) Unfreiwillige Rückkehr - Zielgruppen Vorgehensweise Beratung sonstige Leistungen: finanziell – nicht finanziell, soziale, wirtschaftliche (z.B. Existenzgründung), Lösung ethnischer Probleme, Hausbau, Frauenförderung Sobald gegen einen Fremden ein Aufenthaltsverbot bzw. eine Ausweisung rechtskräftig und durchsetzbar ist, kommt es zur zwangsweisen Außerlandesschaffung: Abschiebung in den Herkunftsstaat, Zurückschiebung in einen (sicheren) Drittstaat. Der Akt der Außerlandesschaffung selbst ist durch eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde bekämpfbar. Diese kann erst im Anschluss an die erfolgte Außerlandesschaffung ergriffen werden und ist daher in den meisten Fällen ineffizient. Allfällige Rechtsmittel sind daher im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung möglich. Zur Sicherung des Verfahrens und/oder einer im Anschluss daran durchzuführenden Außerlandesschaffung ist die Verhängung der Schubhaft möglich. Dagegen besteht die Möglichkeit einer Beschwerde beim zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat. Weiters kann während des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung bzw. eines Aufenthaltsverbotes die Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung (§§ 56, 75 FrG 1997)beantragt werden, wenn Österreich im Falle der Außerlandesschaffung die Art 2, 3 EMRK (Non refoulement Prinzip), oder die GFK (Flüchtlingskonvention) mit maßgebender Wahrscheinlichkeit verletzen würde. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, oder wurden diese Punkte bereits im Rahmen eines Asylverfahrens behandelt, so kann der Refoulement Schutz noch über einen Abschiebungsaufschub gem. § 56 FrG 1997 erwirkt werden. Ein Abschiebungsaufschub kommt ebenso in Betracht, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Denkbar wären für eine Ausreise unzureichende Dokumente des Fremden, mangelnder Rücknahmewille des betreffenden Staates, fehlende Flugverbindungen etc. Wesentlich ist dabei, dass diese der Abschiebung entgegenstehenden Gründe nicht auf zumutbare Weise vom Betreffenden beseitigt werden können. Ein Abschiebungsaufschub gewährt in Österreich keinerlei legale Beschäftigungsmöglichkeit oder soziale Unterstützung. Er schützt in der Praxis ausschließlich vor einer in der Regel der Abschiebung vorgelagerten Inschubhaftnahme. Seit 1998 erfolgt eine Beratung in der Schubhaft (bzw. den Anhaltezentren) durch den jeweiligen Schubhaftsozialdienst. Entsprechend der Größe der Schubhaftgefängnisse (d.h.: der jeweiligen Anzahl der Plätze) sind österreichweit BeraterInnen von NGOs zur sozialen und rechtlichen Beratung engagiert. Ihre Aufgabe ist es, die Schubhäftlinge über ihre rechtliche Situation zu informieren, sie ganz allgemein zu unterstützen, sowie an einer Verbesserung der Haftbedingungen mitzuwirken. Sonstige Leistungen wie finanzielle Hilfe oder ähnliches sind im Fall einer unfreiwilligen Rückkehr (d.h.: Abschiebung oder Zurückschiebung) explizit keine vorgesehen. Wie oben beschrieben, wird hier auch durch die Caritas RückkehrHilfe 19 keine finanzielle Hilfe gewährt19, es gibt auch keinerlei Förderprogramme für etwaige Sondergruppen. 4. Welche Programme wirken im Rückkehrland? Es gibt derzeit keine Strukturen in den Rückkehrländern, die speziell für RückkehrerInnen aus Österreich eingerichtet wurden oder speziell für diese zur Verfügung stehen. Beim Aufbau eines Netzwerkes von Hilfsorganisationen in den Rückkehrländern, das sich die Caritas RückkehrHilfe als zusätzliches Ziel gesteckt hat, konnten gewisse Erfolge erzielt werden. Die Caritas verfügt nunmehr in einigen Rückkehrstaaten und Regionen über Kontakte, die auch für Heimreisende genützt werden können, vor allem im Kosovo, in der Bundesrepublik Jugoslawien und in Rumänien, wohin jeweils auch Projektreisen von RückkehrHilfe-MitarbeiterInnen durchgeführt wurden. Es bleiben aber weiterhin manche Probleme offen: - - - - - In einigen Ländern, die als Zielländer für freiwillige Rückkehr fungieren, existieren keine (zum Beispiel mit der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit vergleichbaren) Hilfsorganisationen oder diese sind nicht vertrauenswürdig. Dies ist leicht nachvollziehbar, da die Zielländer der österreichischen EZA (z.B. in Afrika Uganda, Kenia, Tansania usw.) nicht mit den Rückkehrländern beziehungsweise auch den Herkunftsländern der Asylwerber in Österreich (Nigeria, DR Kongo, usw.) übereinstimmen. In anderen Ländern – wie zum Beispiel dem Iran – gäbe es zwar Caritas-ähnliche Organisationen, hier treten aber andere Probleme auf. Einerseits wird die Vertrauenswürdigkeit dieser Organisationen von österreichischen ExpertInnen im BMfAA oder ÖFSE vielfach in Frage gestellt, andererseits treten verschiedene Probleme beim Geldtransfer auf (extreme Wechselkursschwankungen, Korruption, mögliche Kontrolle durch Geheimpolizei). In manchen Ländern gibt es zwar vertrauenswürdige Organisationen, diese sind aber mit ihren eigentlichen Aufgaben (vor allem infrastrukturelle Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit) derart ausgelastet, dass sie sich aus zeitlichen und finanziellen Gründen, nicht zuletzt aufgrund der vom Wesen her sehr verschiedenen Ausrichtung, nicht um die Probleme von einzelnen RückkehrerInnen kümmern können. Es gibt sehr oft eine ziemlich große (räumliche) Distanz zwischen den vorhandenen Hilfsorganisationen und den tatsächlichen Rückkehrregionen. Die große Auffächerung der Rückkehrländer (in den ersten 3 ½ Jahren insgesamt 65 verschiedene Länder) bewirkt oft eine relativ geringe Zahl von RückkehrerInnen in eine konkrete Region. Das heißt zum Beispiel auch, dass mühsam aufgebaute Kontakte eventuell für viele Monate oder manchmal auch Jahre nicht mehr benötigt werden und so kaum aktuell gehalten werden können. Zuletzt als wohl wichtigster Aspekt: zumeist soll die Rückkehr von Menschen, die sich (oft nach monatelangem Überlegen) zur freiwilligen Rückkehr entschlossen haben, so schnell wie möglich gehen. Die heimkehrenden Menschen wollen das Kapitel Österreich (bzw. Europa) oder „Flucht“ abschließen und zurückkehren. Es gibt zuwenig zeitlichen Spielraum, um noch eine geeignete Hilfsorganisation zu kontaktieren und eine ReintegrationsPerspektive mit dieser aufzubauen. Weitere Details zur nicht freiwilligen Rückkehr finden sich in „ICMPD – Study on Comprehensive EU Return Policies an Practices“. 19 20 Relativ erfolgreich war die entsprechende Reintegrationsarbeit besonders in Intensivphasen der Bosnien- und Kosovo-Rückkehr, in denen auch mit den Strukturen bzw. den BetreuerInnen aus der Bund-Länder-Aktion zusammengearbeitet werden konnte. In Einzelfällen konnte 2001 mit der Berliner Organisation AGEF bezüglich Arbeitsbeschaffung im Kosovo zusammengearbeitet werden. Bei entsprechender Finanzierung erscheint ein Ausbau der Kooperation auch auf andere Länder möglich. Eine Nachkontaktarbeit in den Rückkehrländern existiert mangels Präsenz vor Ort nicht systematisch. In einigen Einzelfällen gelingt es, den Kontakt mit den RückkehrerInnen zu halten. Lediglich in der Hochphase der Rückkehraktivitäten in den Kosovo und nach Bosnien-Herzegowina gab es gewisse Strukturen oder auch Formen der (Nach-)Betreuung über die Bund-Länder-Aktion. Gezielte wirtschaftliche Kontakte zwischen Unternehmen und RückkehrerInnen existieren keine. Eine Verbesserung im Bereich Reintegration ist mit dem von der Österreichischen Caritaszentrale entwickelten und durch den Europäischen FlüchtlingsfondsCommunity Actions geförderten Projekt „Homepage“ in Aussicht. Ab August 2002 steht Rückkehrorganistionen und Beratern ein interaktives Netzwerk zur Verfügung. Das Projekt HOMEPAGE hat die Struktur, die technische Umsetzung und das neue Design für www.reintegration.net erarbeitet. Projektpartner sind die Landeshauptstadt München, das Projekt Tellus und die AGEF, die inhaltlich für einen Großteil der Information verantwortlich sein wird. Projektziel ist die Sammlung von Wissen in Bezug auf Rückkehrländer, die Schaffung eines europaweiten Zugangs zu diesem Wissen sowie die Aufteilung der Netzwerk-Arbeit auf mehrere RückkehrHilfe-Organisationen. Die Rubrik policies_practice bietet u.a. die Möglichkeit, wichtige Dokumente und Informationen über freiwillige Rückkehr in Europa zu diskutieren. Die Rubrik countries dient dem Austausch von praktischer RückkehrHilfe Erfahrung und für die Beratung relevanter Länderinformationen wie Reiseberichten. Ebenfalls durch den EFF-Community Actions finanziert und im Jahr 2002 angelaufen ist das von der Österreichischen Caritaszentrale entwickelte Projekt „Voluntary Return Counsellors RESEARCH and FORUM“. Ziel ist dabei die Erforschung unterschiedlicher praktischer Ansätze und politischer Vorgangsweisen auf Europaebene aus Sicht der Rückkehrhilfe-BeraterInnen. In erster Linie in Fragen der Reintegration sollen durch Austauschpraktika in den EU-Mitgliedsstaaten europaweite Erfahrungen ausgetauscht und genutzt werden. Projektpartner sind die Landeshauptstadt München und Refugee Action. 17 Organisationen aus 12 Ländern sind an den Forschungspraktika beteiligt. Die Abschlussveranstaltung für das FORUM findet vom 6. bis 7. Februar 2003 in Wien statt. 21 5. Best-practice-Modelle Als erfolgreich wird – wie nicht zuletzt aus vielen Reaktionen auf nationaler und internationaler Ebene zu schließen ist – das für den Großteil der RückkehrHilfeaktivitäten in Österreich zuständige Projekt der Caritas Österreich eingeschätzt. Zentraler Aspekt dabei ist sicher das beständige Erreichen der angestrebten „SollZahlen“, das für Geldgeber und politische Gremien im Mittelpunkt steht, außerdem die professionelle Arbeit und die reibungslose Abwicklung in Zusammenarbeit mit IOM, dem Bundesministerium für Inneres und verschiedenen Organisationen auf NGO- und Behörden-Ebene. Als Hauptgrund für die erfolgreiche Arbeit ist die besondere Vertrauensebene zu nennen, die zwischen der Caritas als Organisation beziehungsweise ihren MitarbeiterInnen und den potentiellen KlientInnen möglich ist. Die bekannt engagierte und kritische Arbeit in allen Bereichen der MigrantInnen- und Asylszene lässt bei den KlientInnen kein Misstrauen oder die Sorge wegen möglicher Übervorteilung aus politischen oder ähnlichen Gründen aufkommen. Durch die vielfältigen Aktivitäten der Caritas in Beratung und Betreuung gibt es direkten Kontakt und eine besonders enge Zusammenarbeit mit allen potentiellen Zielgruppen. Nicht zuletzt deshalb bedarf es auch keiner großen Öffentlichkeitsarbeit um an mögliche KlientInnen heranzukommen. Bei der RückkehrHilfe-Beratung wird außerdem sehr stark auf den Sprachgebrauch und die Umgangsformen mit den KlientInnen geachtet. So ist es wichtig, nie den Eindruck des „Nach-Hause-Schickens“ entstehen zu lassen. Im Vordergrund steht immer das Hilfsangebot für Menschen, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben oder noch darüber nachdenken. Integrativer Bestandteil der Aktivitäten ist, auch nach subjektiv schon gefallenen Rückkehrentscheidungen durch die KlientInnen, das nochmaliges Besprechen der Asylchancen. Immer wieder kommt es vor, dass die asylrechtlich geschulten BeraterInnen Rückkehrentscheidungen nochmals in Frage stellen, weil eine Ausreise in Richtung Heimatland aus Sicherheitsgründen (manchmal auch aus Versorgungsaspekten) nicht mit bestem Wissen und Gewissen befürwortet werden kann oder eventuell auch noch Asylchancen in Österreich gesehen werden. Wenn die KlientInnen sich trotzdem für eine Rückkehr entscheiden, werden sie von den Caritas-MitarbeiterInnen in der Regel nach Kräften unterstützt, diese behalten sich aber immer vor, die Hilfe aus inhaltlichen Gründen abzulehnen20. 20 So besteht zum Beispiel derzeit die grundsätzliche Linie, afghanischen RückkehrerInnen aus Gründen der mangelnden Sicherheit und Versorgung in Afghanistan nicht zu einer sofortigen Rückkehr ins Krisengebiet zu verhelfen – außer in humanitären Extremfällen. 22 6. Welche Veränderungen sind anzustreben? Für ein fortschreitendes Gelingen der Aktivitäten in Österreich wäre vor allem eine systematische (insbesondere politisch abgesicherte) Implementierung des Vorzugs der freiwilligen Rückkehr gegenüber der Abschiebung wichtig. Dazu wären institutionalisierte Kontakte zwischen allen Durchführungsorganisationen auf NGOSeite und allen Behörden, vor allem den fremdenpolizeilichen Dienststellen, notwendig. Entsprechende Willenskundgebungen von politischer Seite, eventuell auch mit entsprechenden Anweisungen an die Durchführungsorgane (von den fremdenpolizeilichen Büros bis hin zu den einzelnen Bezirkskommissariaten und allen Polizeiwachstuben vor Ort) wären Voraussetzung für die Abwicklung. Eine Ausweitung der Zielgruppe scheint sinnvoll; insbesondere auf Personen, die aus psychischen, familiären oder sozialen Gründen ihren legalen Aufenthalt in Österreich beenden und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Die Aufnahme in die Zielgruppe der zu beratenden Personen würde für diese Gruppe genügen, da die Chance besteht, andere Kostenträger für die Heimreise zu finden ( z.B. Sozialamt). Es gibt eine Reihe von Systemzusammenhängen, die nicht direkt im Einflussbereich der Akteure bezüglich Rückkehr stehen, aber dennoch wichtige Auswirkungen haben. Veränderungen wären hier mehr als wünschenswert: 1. Die Tatsache des äußerst eingeschränkten Zugangs von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt beziehungsweise zu nennenswerten Ausbildungen in Österreich hat mehrere unangenehme Folgen: Einerseits ist dadurch die Möglichkeit sehr gering, dass RückkehrerInnen bei ihrem Wiedereintreffen im Heimatland Qualifikationen oder auch „nur“ Berufserfahrung in Europa vorweisen können. Ein Wiedereinstieg zum Beispiel als FacharbeiterInnen, wie bei anderen Projekten in Europa, ist daher kaum möglich. Auf der anderen Seite können Rückkehrer aus Österreich auch praktisch keine Ersparnisse in die Heimat mitnehmen, wodurch zum Beispiel Existenzgründungen schwer möglich sind oder nur durch erheblichen Mehraufwand der entsprechenden Projekte (d.h. vor allem Mehraufwand für die öffentliche Hand) versucht werden können. 2. Durch traditionell niedrige Budgets der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist die Chance, für RückkehrerInnen aus Österreich geeignete Wiedereinstiegsstrukturen in den Heimatländern vorzufinden, prinzipiell eingeschränkt21. 3. Förderlich für die Arbeit im Bereich freiwillige Rückkehr wäre daher sicher die Einrichtung oder verstärkte Förderung von Spezialprojekten in den Rückkehrländern, eventuell auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der dort angesiedelten Entwicklungszusammenarbeit. Außerdem erscheint die Einschränkung der Unterstützung von RückkehrerInnen, die sich weniger als 1 Jahr in Österreich aufhalten (und den größten Teil der 21 Selbst auf der Homepage des Außenministeriums wird ein Budget für die Entwicklungszusammenarbeit eingestanden, das deutlich unter dem Niveau des EU-Durchschnitts liegt: „Österreich lag 2000 mit 0,23% (1999: 0,25%) des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit im Durchschnitt der OECD-Länder von 0,22% (1999: 0,24%) sowie unter dem EU-Durchschnitt von 0,32% (1999: 0,32%).“ (www.bmaa.gv.at) 23 ProjektteilnehmerInnen darstellen), auf eine Überbrückungshilfe von maximal 360 Euro als zu streng. 7. Politische Empfehlungen aus Ländersicht für eine Europäische Rückkehrförderung Seit Einführung des Europäischen Flüchtlingsfonds im Jahr 2000 sind keine transnationalen Partnerschaften in den länderweiten Projektausschreibungen mehr vorgesehen, vorgeschrieben oder als wünschenswert deklariert. Diese Tatsache stellt nicht nur einen Aspekt der Ent-Europäisierung dar, sie ist auch sicher nicht förderlich für qualitative und quantitative Weiterentwicklung in Bezug auf Rückkehraktivitäten aus den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die Möglichkeiten der Finanzierung europaweiter Projekte über den ERFCommunity-Actions sind wichtig und fördern internationale Maßnahmen, können aber in ihrer jetzigen Form nicht das früher benötigte Engagement in allen RückkehrHilfe-Projekten ersetzen. Eine erneute Implementierung und daraus folgende Finanzierung der transnationalen Zusammenarbeit auf allen Ebenen könnte eine Reihe von Defiziten beseitigen. Für die konkrete RückkehrHilfearbeit und notwendige Kontinuität erscheint ein Abgehen von der jährlichen Bewilligung der Finanzierung durch EFF und lokale Geldgeber (in Österreich das BMI) zugunsten einer längerfristigen Konzeptionierung und Finanzierung wünschenswert. Abgesehen von Detailaspekten (Einzelfallaktivitäten lassen sich nicht mit Jahresende abschließen, müssen jedoch abgeschlossen werden) benötigt eine hochwertige Rückkehrhilfe längerfristige Planungen mit hochqualifiziertem Personal und – auch budgetär – verlässlichen Partnerorganisationen. Viel Energie geht dem Projektinhalt durch die jährlich neu durchzuführenden Projekteinreichungen, Vertrags- und Budgetverhandlungen verloren. 24 8. Anlagen Adressenlisten von Akteuren: Association for Democracy in Africa Roßauerlände 25/2 A 1092 Wien Tel.: 0043-1-315 41 05 Fax: 0043-1-3154106 [email protected] Bundesasylämter Zentrale Landstraßer Hauptstraße 171 A 1030 Wien Tel.: 0043-1-53126-0 Fax: 0043-1-53126-5910 (die Adressen der Außenstellen sind der im Anhang vorhandenen Adressenliste zu entnehmen) Bundesministerium für Inneres Abteilung III/15 Bräunerstraße 5 A 1010 Wien Tel.: 0043-1-53126-0 Fax: 53126-5277 www.bmi.gv.at Caritas RückkehrHilfe: Österreich Koordination HOMEpage www.reintegration.net Austauschprojekt FORUM Mag. Stephanie Krön, DSA Karin Wimmer Albrechtskreithg. 19-21 A 1160 Wien Tel.: 0043-1-48831-443 Fax: 0043-1-48831-9400 [email protected] [email protected] www.reintegration.net Oberösterreich Gabriele Domes Hafnerstraße 28 A 4021 Linz Tel.: 0043-732-7610-2365 Fax: 0043-732-7610-2383 [email protected] 25 Salzburg DSA Gerline Hörl Plainstraße 83 A 5020 Salzburg Tel.: 0043-662-450 844-15 Fax: 0043-662-450 844-31 [email protected] Steiermark Mag. Christina Schnitzler Keplerstraße 82 A 8020 Graz Tel.: 0043-316-8015-323 Fax: 0043-316-721369-340 [email protected] Tirol Mag. Hannes Neuerer Klostergasse 1 A 6020 Innsbruck Tel.: 0043-512-7270-15 Fax: 0043-512-7270-5 [email protected] Vorarlberg Mag. Harald Quinz Wichnergasse 22 A 6800 Feldkirch Tel.: 0043-5522-200-1055 Fax: 0043-5522-200-1007 [email protected] Wien Dr. Karl Bader, Mag. Christian Fackler Robert Hamerlingg. 7 A 1150 Wien Tel.: 0043-1-8975221 Fax: 0043-1-8940282-13 [email protected] ICMPD Möllwaldplatz 4 A 1040 Wien Tel.: 0043-1-504 46 77 Fax: 0043-1-504 46 77 75 [email protected] www.icmpd.org 26 IOM Nibelungengasse 13 A 1010 Wien Tel.: 0043-1-585 33 22-0 Fax: 0043-1-585 33 22-44 www.iom.int Unabhängiger Bundesasylsenat Laxenburgerstraße 36 A 1100 Wien Tel.: 0043-1-60149-0 Fax: 0043-1-60149-5555 Weitere genannte Organisationen im Flüchtlingsbereich: Accord Österreichisches Rotes Kreuz Waaggasse 9/18 Postfach 39 A 1041 Wien Tel.: 0043-1-589 00-581, -582, -583 Fax: 0043-1-589 00-589 [email protected] http://www.roteskreuz.at/28.html www.ecoi.net Asyl in Not Währingerstraße 59/2/1 A 1090 Wien Tel.: 0043-1-408 42 10 Fax: 0043-1-405 28 88 [email protected] Asylkoordination Laudongasse 52/9 A 1080 Wien Tel.: 0043-1-53 212 91 Fax. 0043-1-53 212 91 - 20 e-mail: [email protected] www.asyl.at Ausländerberatung Villach Freihausplatz 2 A 9500 Villach Tel.: 0043-4242-255-61 Fax: 0043-4242-216-155 e-mail:[email protected] 27 Beratungszentrum für MigrantInnen Am Modenapark 6/8 A 1030 Wien Tel.: 0043-1-7125604 Fax: 0043-1-7125607 [email protected] Caritas Austria Albrechtskreithgasse 19-21 A 1160 Wien Tel.: 0043/1/48831-440 Fax: 0043/1/48831-9400 [email protected] www.caritas.at Caritas Wien Kompass - Beratungsstelle für AusländerInnen Social Service - Vienna Airport Lienfeldergasse 75-79 A 1160 Wien Tel.: 0043-1-310 98 08 Fax: 0043-1-310 20 33 [email protected] Social Service am Flughafen [email protected] www.caritas-wien.at HIAS Hebrew Immigrant Aid Society Brahmsplatz 4 A 1040 Wien Tel: 0043-1-5055533 Evangelischer Flüchtlingsdienst Steinergasse 3 A 1170 Wien Tel.: 0043-1-402 67 54 Fax: 0043-1/402 67 54-16 E-mail: [email protected] www.diakonie.at/efdoe Netzwerk AsylAnwalt Caritas Österreich Albrechtskreithg. 19-21 A 1160 Wien Tel.: 0043-1-488 31-440, Fax: 0043-1-488 31-9400 [email protected] www.asylanwalt.at 28 Schubhaftsozialdienst Wien Social Advice Centre Vienna Alserbachstrasse 5/17 A 1090 Wien Tel.: 0043-1-319 68 15 Fax: 0043-1-317 28 92 [email protected] www.caritas-wien.at www.volkshilfe.at UNHCR Wagramer Straße 5 A 1220 Wien Tel.: 0043-1-26060-4048 Fax: 0043-1-2634115 ZEBRA Zentrum für sozialmedizinische, rechtliche und kulturelle Betreuung von Ausländern in Österreich Pestalozzistraße 59/II A 8010 Graz Tel.: 0043-316-835630 Fax: 0043-316-810539 [email protected] (die Schubhaftbetreuungseinrichtungen für die anderen Bundesländer sind der Broschüre des Schubhaftsozialdienstes zu entnehmen) Alle angesprochenen Gesetzestexte sind über die Internetadresse www.ris.bka.gv.at abrufbar. Beilagen: Asylstatistik, RückkehrHilfe Deutsch und Englisch, Broschüre Schubhaft, „hin und her“, Leitbild Caritas Wien, Studie ICMPD, Adressenliste Bundesbetreuung und Bundesasylämter, IOM-Jahresbericht 2001, Netzwerk Asylanwalt.