EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG Umwelt: Leitlinien zur Begrenzung der Bodenversiegelung Brüssel, den 12. April 2012 − Bodenversiegelung − die Abdeckung des Bodens mit einer wasserundurchlässigen Schicht − ist eine der Hauptursachen für die Verschlechterung der Böden in der EU. Die Bodenversiegelung betrifft häufig fruchtbares Agrarland, gefährdet die biologische Vielfalt, erhöht die Gefahr von Überschwemmungen und Wasserknappheit und trägt zur globalen Erwärmung bei. Die von der Europäischen Kommission heute veröffentlichten neuen Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung beinhalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und zahlreiche andere in der EU angewendete bewährte Praktiken. Zum Schutz unserer Böden werden in den Leitlinien eine intelligentere Raumplanung und die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien gefordert. Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Der Verlust von Bodenressourcen durch die Urbanisierung und die Umgestaltung unserer Landschaft ist für Europa eine der größten ökologischen Herausforderungen. Es ist dringend notwendig, diese wertvolle Ressource klüger zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass ihr unverzichtbarer Nutzen künftigen Generationen erhalten bleibt. Wir können unsere Chancen auf eine nachhaltige Zukunft nicht einfach zupflastern.“ Europa ist der am stärksten urbanisierte Kontinent der Welt. Jedes Jahr macht sich der Mensch weitere 1000 km2 (ein Gebiet, das größer ist als Berlin) zunutze, wovon ein Großteil versiegelt wird. Wenn sich dieser Trend mit gleicher Geschwindigkeit fortsetzt, werden wir in 100 Jahren ein Gebiet umgewandelt haben, dass so groß ist wie Ungarn. Bodenbildung ist ein sehr langsamer Prozess (es dauert Jahrhunderte, bis sich eine Schicht von einem Zentimeter gebildet hat), sodass die Versiegelung von Böden erhebliche Bodenschäden verursacht und häufig zu einem dauerhaften Verlust führt. Aus diesem Grund ist eine effizientere und verantwortliche Bodenbewirtschaftung notwendig, obwohl gleichzeitig auch die Infrastrukturentwicklung gefördert werden muss, um der Wirtschaft neue Wachstumsimpulse zu geben. IP/12/361 Durch eine intelligente Raumplanung und die Begrenzung der Landschaftszersiedelung kann die Bodenversiegelung beschränkt werden. So können stattdessen Entwicklungspotenziale in städtischen Gebieten genutzt werden, wie beispielsweise durch die Wiedererschließung verlassener Industriegebiete (Industriebrachen). Zu den mildernden Maßnahmen gehören die Nutzung wasserdurchlässiger Materialien anstelle von Zement oder Asphalt, die Förderung einer „grünen Infrastruktur“ und die verstärkte Nutzung natürlicher Wasserauffangsysteme. Wenn mildernde Maßnahmen vor Ort nicht ausreichen, könnten kompensierende Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen an anderer Stelle in Betracht gezogen werden. In den Leitlinien der Kommission wird betont, wie wichtig ein integrierter Ansatz zur Raumplanung ist. Auch regionalspezifische Ansätze und die Mobilisierung ungenutzter Ressourcen auf lokaler Ebene haben sich als wirksam erwiesen. Um Subventionen abzubauen, die möglicherweise die nicht nachhaltige Nutzung von Flächen und die Bodenversiegelung fördern, werden derzeit bereits vorhandene Maßnahmen zur Finanzierung der Infrastrukturentwicklung sorgfältig geprüft. Auch die Verringerung des Anteils der Erschließungsausgaben in den kommunalen Haushalten kann der langfristigen Planung dienen. Nächste Schritte Die Leitlinien werden auf der von der Kommission organisierten Konferenz über Bodensanierung und Bodenversiegelung am 10. und 11. Mai 2012 in Brüssel vorgestellt und diskutiert werden. Im Laufe des Jahres werden sie in einer Reihe von Sprachen verfügbar sein. Die Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie an Fachleute aus den Bereichen Landplanung und Bodenbewirtschaftung. Des Weiteren sollen sie die Öffentlichkeit auf die stetige Verschlechterung der Böden aufmerksam machen. Hintergrund Die Bodenversiegelung ist eine der größten Bedrohungen für den Boden, mit der sich die Thematische Strategie für den Bodenschutz und der dazugehörige Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz befassen. Die Leitlinien sind aus dem von der Europäischen Kommission am 20. September 2011 veröffentlichten Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa hervorgegangen. Im Fahrplan wird vorgeschlagen, dass bei der Ausarbeitung der EU-Politiken bis 2020 die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Landnutzung berücksichtigt werden und dass die Landnahme (z. B. der Verlust landwirtschaftlich genutzter, naturnaher und naturbelassener Gebiete) so reduziert wird, dass bis 2050 netto kein Land mehr verbraucht wird. 2 Weitere Informationen: Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung: http://ec.europa.eu/environment/soil/sealing_guidelines.htm. Konferenz am 10. und 11. Mai 2012: http://ec.europa.eu/environment/soil/conference_may2012.htm Videomaterial zur Bodenversiegelung kostenlos zugänglich über TVLINK.ORG. Siehe auch: http://ec.europa.eu/environment/soil/index_en.htm http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/index_en.htm Ansprechpartner: Joe Hennon (+32 229-53593) Monica Westeren (+32 229-91830) 3