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EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG
Umwelt: Leitlinien zur Begrenzung der
Bodenversiegelung
Brüssel, den 12. April 2012 − Bodenversiegelung − die Abdeckung des Bodens mit
einer wasserundurchlässigen Schicht − ist eine der Hauptursachen für die
Verschlechterung der Böden in der EU. Die Bodenversiegelung betrifft häufig
fruchtbares Agrarland, gefährdet die biologische Vielfalt, erhöht die Gefahr von
Überschwemmungen und Wasserknappheit und trägt zur globalen Erwärmung bei.
Die von der Europäischen Kommission heute veröffentlichten neuen Leitlinien für
bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der
Bodenversiegelung beinhalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften,
Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und
zahlreiche andere in der EU angewendete bewährte Praktiken. Zum Schutz
unserer Böden werden in den Leitlinien eine intelligentere Raumplanung und die
Verwendung wasserdurchlässiger Materialien gefordert.
Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: „Der Verlust von Bodenressourcen
durch die Urbanisierung und die Umgestaltung unserer Landschaft ist für Europa
eine der größten ökologischen Herausforderungen. Es ist dringend notwendig,
diese wertvolle Ressource klüger zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass ihr
unverzichtbarer Nutzen künftigen Generationen erhalten bleibt. Wir können unsere
Chancen auf eine nachhaltige Zukunft nicht einfach zupflastern.“
Europa ist der am stärksten urbanisierte Kontinent der Welt. Jedes Jahr macht sich
der Mensch weitere 1000 km2 (ein Gebiet, das größer ist als Berlin) zunutze, wovon
ein Großteil versiegelt wird. Wenn sich dieser Trend mit gleicher Geschwindigkeit
fortsetzt, werden wir in 100 Jahren ein Gebiet umgewandelt haben, dass so groß ist
wie Ungarn.
Bodenbildung ist ein sehr langsamer Prozess (es dauert Jahrhunderte, bis sich eine
Schicht von einem Zentimeter gebildet hat), sodass die Versiegelung von Böden
erhebliche Bodenschäden verursacht und häufig zu einem dauerhaften Verlust
führt. Aus diesem Grund ist eine effizientere und verantwortliche
Bodenbewirtschaftung notwendig, obwohl gleichzeitig auch die
Infrastrukturentwicklung gefördert werden muss, um der Wirtschaft neue
Wachstumsimpulse zu geben.
IP/12/361
Durch eine intelligente Raumplanung und die Begrenzung der
Landschaftszersiedelung kann die Bodenversiegelung beschränkt werden. So
können stattdessen Entwicklungspotenziale in städtischen Gebieten genutzt
werden, wie beispielsweise durch die Wiedererschließung verlassener
Industriegebiete (Industriebrachen). Zu den mildernden Maßnahmen gehören die
Nutzung wasserdurchlässiger Materialien anstelle von Zement oder Asphalt, die
Förderung einer „grünen Infrastruktur“ und die verstärkte Nutzung natürlicher
Wasserauffangsysteme. Wenn mildernde Maßnahmen vor Ort nicht ausreichen,
könnten kompensierende Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen an
anderer Stelle in Betracht gezogen werden.
In den Leitlinien der Kommission wird betont, wie wichtig ein integrierter Ansatz zur
Raumplanung ist. Auch regionalspezifische Ansätze und die Mobilisierung
ungenutzter Ressourcen auf lokaler Ebene haben sich als wirksam erwiesen.
Um Subventionen abzubauen, die möglicherweise die nicht nachhaltige Nutzung
von Flächen und die Bodenversiegelung fördern, werden derzeit bereits
vorhandene Maßnahmen zur Finanzierung der Infrastrukturentwicklung sorgfältig
geprüft. Auch die Verringerung des Anteils der Erschließungsausgaben in den
kommunalen Haushalten kann der langfristigen Planung dienen.
Nächste Schritte
Die Leitlinien werden auf der von der Kommission organisierten Konferenz über
Bodensanierung und Bodenversiegelung am 10. und 11. Mai 2012 in Brüssel
vorgestellt und diskutiert werden. Im Laufe des Jahres werden sie in einer Reihe
von Sprachen verfügbar sein. Die Leitlinien richten sich an die zuständigen
Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie an Fachleute aus den
Bereichen Landplanung und Bodenbewirtschaftung. Des Weiteren sollen sie die
Öffentlichkeit auf die stetige Verschlechterung der Böden aufmerksam machen.
Hintergrund
Die Bodenversiegelung ist eine der größten Bedrohungen für den Boden, mit der
sich die Thematische Strategie für den Bodenschutz und der dazugehörige
Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den
Bodenschutz befassen. Die Leitlinien sind aus dem von der Europäischen
Kommission am 20. September 2011 veröffentlichten Fahrplan für ein
ressourcenschonendes Europa hervorgegangen. Im Fahrplan wird vorgeschlagen,
dass bei der Ausarbeitung der EU-Politiken bis 2020 die direkten und indirekten
Auswirkungen auf die Landnutzung berücksichtigt werden und dass die
Landnahme (z. B. der Verlust landwirtschaftlich genutzter, naturnaher und
naturbelassener Gebiete) so reduziert wird, dass bis 2050 netto kein Land mehr
verbraucht wird.
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Weitere Informationen:
Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung
der Bodenversiegelung:
http://ec.europa.eu/environment/soil/sealing_guidelines.htm.
Konferenz am 10. und 11. Mai 2012:
http://ec.europa.eu/environment/soil/conference_may2012.htm
Videomaterial zur Bodenversiegelung kostenlos zugänglich über TVLINK.ORG.
Siehe auch:
http://ec.europa.eu/environment/soil/index_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/index_en.htm
Ansprechpartner:
Joe Hennon (+32 229-53593)
Monica Westeren (+32 229-91830)
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