E-2

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Standardarbeitsanweisung (SAA)
zum
Umgang mit Blutprodukten
der Medizinischen Klinik und Poliklinik C
(Direktor: Univ. Prof. Dr. med. Dr. h.c. G. Breithardt)
Stand: 6.1.2009
Inhalt
E-10.I. Strukturqualität bei der Anwendung von Blutprodukten
1. Verantwortungsbereiche im UKM und in der Medizinischen Klinik und Poliklinik C
1.1. Organigramm
1.2. Organisation und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der
Anwendung von Blutprodukten
1.3. Schulung von Mitarbeitern in der Anwendung von Blutprodukten
2. angewandte Blutprodukte
2.1.1. Blutkomponenten
2.1.2. Bestrahlung von Blutkomponenten
2.1.3. CMV-freie Präparate
2.1.4. besondere Methoden der Aufbereitung von Frischplasma
2.2. Plasmazubereitungen
2.3. Indikationen zur Anwendung von Blutprodukten
1. Indikationen zur Transfusion von Erythrozyten
2. Indikationen zur Transfusion von Thrombozyten
3. Indikationen zur Transfusion von Frischplasma
4. Indikationen zum Einsatz von Plasmaderivaten
E-10.II. Prozessqualität
1. Anforderung von Blutkomponenten, Probenentnahme und Durchführung der
Transfusion
1.1. Anforderung von Blutkomponenten
1.2. Anforderung von Plasmaderivaten
1.3. Notfallausweis
2. Probenentnahmen vor Therapie mit Blutkomponenten
3. Einverständniserklärung des Patienten vor Therapie mit Hämotherapeutika
4. Durchführung der Transfusion von Blutkompenten und Plasmaderivaten
4.1. Transfusion von Erythrozytenkonzentraten
1. AB0-Identitätstest („Bedside-Test“)
2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Erythrozyten
3. Durchführung der Transfusion von Erythrozyten
4. Überwachung während der Transfusion von Erythrozyten
5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von allogenen
Erythrozyten
6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkeit einer
Erythrozytentransfusion
7. Dokumentation der Transfusion
1. patientenbezogene Dokumenatation
2. chargenbezogene Dokumentation
3. Dokumentation der Wirksamkeit
8. Aufbewahrung der Blutbeutel nach Transfusion
9. Entsorgung der Blutbeutel nach Transfusion
4.2. Transfusion von Thrombozytenkonzentraten
1. AB0-Identitätstest („Bedside-Test“)
2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Thrombozyten
3. Durchführung der Transfusion von Thrombozyten
4. Überwachung während der Transfusion von Thrombozyten
5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von Thrombozyten
6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkeit einer
Thrombozytentransfusion
7. Dokumentation der Transfusion
1. patientenbezogene Dokumenatation
2. chargenbezogene Dokumentation
3. Dokumentation der Wirksamkeit
8. Aufheben der Transfusionsbeutel nach Transfusion
9. Entsorgung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
4.3. Transfusion von gefrorenem Frischplasma
1. AB0-Identitätstest („Bedside-Test“)
2. Checkliste vor Durchführung einer Transfusion von Frischplasma
3. Durchführung der Transfusion von Frischplasma
4. Überwachung während der Transfusion von Frischplasma
5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von Frischplasma
6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkiet einer Transfusion
von Frischplasma
7. Dokumentation der Transfusion
1. patientenbezogene Dokumentation
2. chargenbezogene Dokumentation
3. Dokumentation der Wirksamkeit
8. Aufbewahrung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
9. Entsorgung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
4.4. Transfusion von Plasmaderivaten
1. AB0-Identitätstest („Bedside-Test“)
2. Checkliste vor Durchführung einer Infusion von Plasmaderivaten
3. Durchführung der Infusion von Plasmaderivaten
4. Überwachung während der Infusion von Plasmaderivaten
5. Unerwünschte Wirkungen einer Infusion von Plasmaderivaten
6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkeitsreaktionen bei der
Infusion von Plasmaderivaten
7. Dokumentation der Infusion von Plasmaderivaten
1. patientenbezogene Dokumentation
2. chargenbezogene Dokumentation
3. Dokumentation der Wirksamkeit
8. Aufheben der Blutbeutel nach Transfusion
9. Entsorgung von Blutbeuteln
4.5. Rückgabe oder Weiterverwendung nicht transfundierter Blutkomponenten
E-10.III. Ergebnisqualität
1. Meldung von unerwünschten Wirkungen von Blutprodukten
2. Rückverfolgungsverfahren
2.1. Einleitung eines vom Empfänger ausgehenden Rückverfolgungsverfahrens
2.2. Mitwirkung bei der Bearbeitung eines vom Spender ausgehenden
Rückverfolgungsverfahren
Diese Standardarbeitsanweisung ist eine Dienstanweisung. Sie konkretisiert die
Transfusionsvorschrift des UKM in ihrer letzten Fassung vom 15. Juli 2008 und regelt die
dort vorgegebenen Abläufe im Umgang mit Blutprodukten für die spezifischen Belange der
Medizinischen Klinik und Poliklinik C.
Der transfundierende Arzt und beauftragte Pflegekräfte sind in der Durchführungen von
Blutübertragungen an diese Vorschriften gebunden.
Bei Fragen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an den Transfusionsbeauftragten der
Klinik:
Dr. med. E. Hilker, Funk 1710-632, Telefon 47550 oder 46188, [email protected]
Die aktuelle Transfusionsvorschrift des UKM finden Sie unter www.mednet.uni-muenster.de
im Abschnitt Funktionsbereiche/Transfusionsmedizin. Dort finden Sie auch Links zu
wesentlichen Leitlinien, u.a. der Bundesärztekammer.
E-10.I.
Strukturqualität
Blutprodukten
bei
der
Anwendung
von
E-10.I.1.
Verantwortungsbereiche im UKM und in der Medizinischen Klinik und
Poliklinik C
E-10.I.1.1.
Organigramm der Klinik
(s. Abb. folgende Textseiten)
E-10.I.1.2.
Organisation und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der
Anwendung von Blutprodukten
Die Organisation der Verantwortungsbereiche bei der Anwendung von Blutprodukten sowie
die Umsetzung der Hämotherapie ergeben sich in der Medizinischen Klinik und Poliklinik C
durch die folgenden Gesetze, Richtlinien und Regelwerke in ihren jeweils gültigen
Fassungen:
- die Transfusionsvorschrift für das UKM des Instituts für Transfusionsmedizin
- das Transfusionsgesetz vom 1. Juli 1998 einschließlich des ersten Gesetzes zur
Änderung des TFG von Februar 2005
- die „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten („Hämotherapie“) der Bundesärztekammer und des Paul-EhrlichInstituts von 2005
- die „Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ der
Bundesärztekammer von 2008
Der Transfusionsverantwortliche des UKM (Prof. Dr. med. W. Sibrowski) ist der Direktor
des Instituts für Transfusionsmedizin. Er hat in allen Belangen, die die Gabe von
Blutprodukten betreffen, Weisungsrecht gegenüber der Klinik.
Der Leiter der Medizinischen Klinik und Poliklinik C (Prof. Dr. med. Dr. h.c. G.
Breithardt) hat dem klinischen Vorstand Herrn Dr. med. E. Hilker und als Stellvertreter Herrn
…. als Transfusionsbeauftragte benannt. Sie sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen
Vorgaben sowie Vorgaben vom Transfusionsverantwortlichen bzw. von der
Transfusionskommission in der Klinik umgesetzt werden.
Der Leiter der klinischen Abteilung ermöglicht den Transfusionsbeauftragten die
Teilnahme an Fortbildungen zu transfusionsmedizinischen Fragestellungen. Er benennt bei
Ausscheiden des amtierenden Transfusionsbeauftragten dem klinischen Vorstand umgehend
und unaufgefordert eine neue Person als Transfusionsbeauftragten.
Der Transfusionsbeauftragte der Klinik ist verantwortlich für die Umsetzung und
Einhaltung der o.g. Regelwerke, die Umsetzung und Einhaltung der vom
Transfusionsverantwortlichen oder in der Transfusionskommission festgelegten
Organisationsschritte und Verfahrensanweisungen zur Vorbereitung und Durchführung
hämotherapeutischer Maßnahmen, einschließlich der Dokumentations- und der
Meldepflichten, für die Organisation der Mitarbeiterschulung, für die Umsetzung des
Qualitätssicherungssystems für die Hämotherapie, für die Durchführung von
Rückverfolgungsverfahren und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und regelmäßigen
Überwachung von Kühlaggregaten, Wärmegeräten und anderen im Zusammenhang mit der
Hämotherapie verwendeten technischen Geräte.
Der Qualitätsbeauftragte bei der Anwendung von Blutprodukten am UKM (Prof. Dr.
med. T. Prien, Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin) ist verantwortlich
für die Überwachung des Qualitätssicherungssystems bei der Anwendung von
Hämotherapeutika.
Die Transfusionskommission ist ein Arbeitskreis unter dem Vorsitz des
Transfusionsverantwortlichen, dem die Transfusionsbeauftragten der einzelnen Kliniken und
Institute des UKM und der Qualitätsbeauftragte bei der Anwendung von Blutprodukten
angehören. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Transfusionsverantwortlichen
einberufen.
Der/die Hämotherapeutika verwendende Arzt/Ärztin hat die Transfusionsvorschrift des
UKM und diese Standardarbeitsanweisung in Empfang genommen und den Empfang und die
Kenntnisnahme des Inhalts mit Unterschrift bestätigt. Er/sie ist für die jeweilige Maßnahme
theoretisch und praktisch qualifiziert oder handelt in der Einarbeitungsphase unter Aufsicht
eines qualifizierten Kollegen vor. Der Arzt/die Ärztin stellt die Indikation (ggf. fach/oberärztliche Indikationsstellung für bestimmte Hämotherapeutika) und ist verantwortlich für
alle Aspekte der Gabe, Überwachung und Dokumentation, soweit diese nicht an entsprechend
qualifizierte Pflegende delegiert sind.
Die Vorbereitung von Transfusionen und Infusionen sowie die Betreuung des Patienten
während und nach der Übertragung von Blutprodukten kann qualifizierten Mitarbeitern/
Mitarbeiterinnen des Pflege- und Assistenzpersonals übertragen werden, die von der
Pflegedienstleitung in transfusionsrelevante Belange eingewiesen wurden. Der/die
transfundierende Arzt/Ärztin hat sich von der sachgerechten Durchführung der dem Pflegeund Assistenzpersonal übertragnen Aufgaben zu überzeugen. Er trägt die Verantwortung für
alle Belange der Übertragung von Hämotherapeutika. Im Einzelnen werden in der
Medizinischen Klinik und Poliklinik C folgende Teilaspekte der Übertragung von
Blutprodukten von Pflege- und Assistenzpersonal übernommen:
-
-
Entgegennahme von Hämotherapeutika vom Hol- und Bringedienst des UKM
Bestätigung der Entgegennahme durch Unterschrift auf dem Transport-Begelitschein
des Hol- und Bringedienstes
Lagerung der zu verwendenden Blutprodukte bis zu ihrer Verwendung am Patienten
Vorratshaltung von Plasmazubereitungen sowie für die Hämotherapie erforderlicher
Materialien, die 24-stündige Aufbewahrung von verwendeten Transfusionsmaterialien
und deren anschließende Entsorgung, sowie die Rückgabe nicht transfundierter
Einheiten an das Institut für Transfusionsmedizin
Vorbereitung der Hämotherapeutika für die Gabe und Vorbereitung der
Transfusionssysteme und weiterer technischer Geräte, wie zum Beispiel des
Blutwärmers
Überwachung des Patienten während und nach der Transfusion
Überwachung technischer Geräte und Sicherstellung der regelmäßigen Überprüfung
durch den technischen Dienst. Dies betrifft in erster Linie Kühlschränke, Blutwärmer
und Erwärmungsgeräte für gefrorenes Frischplasma.
intravenöse Gabe von Plasmazubereitungen wie intravenöse Immunglobuline und
Gerinnungsfaktorkonzentrate nach ärztlicher Anordnung
E-10.I.1.3.
Schulung von Mitarbeitern in der Anwendung von Blutprodukten
Jedem/r Arzt/Ärztin wird bei Beginn seiner/ihrer klinischen Tätigkeit im Sekretariat der
Medizinischen Klink und Poliklinik C die Transfusionsvorschrift und diese klinikspezifische
Standardarbeitsanweisung ausgehändigt. Der Empfang und die Kenntnisnahme werden durch
Unterschrift auf einem entsprechenden Formular, das der Transfusionsvorschrift und dieser
Standardarbeitsanweisung anhängt, dokumentiert und in der Personalakte des/der
Mitarbeiters/in sowie in Kopie bei dem Transfusionsbeauftragten archiviert.
Regelmäßige, halbjährliche Fortbildungen bezüglich transfusionsmedizinischer Belange
werden durch den Transfusionsbeauftragten oder eingeladene Dozenten in der klinikinternen
Fortbildung durchgeführt. Die Teilnahme wird durch eine Unterschriftenliste dokumentiert,
die durch den Transfusionsbeauftragten archiviert wird. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des
Pflege- und Assistenzpersonals müssen die klinikinterne Standardarbeitsanweisung, die im
QM-Portal des UKM Nexus Curator einsehbar ist und auf den Stationen in gedruckter Form
vorliegt, bei der Anwendung von Blutprodukten in der jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis
nehmen. Die transfusionsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen sollten auch von
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Assistenzberufe besucht werden.
E-10.I.1.1. Organigramm der Medizinischen Klinik und Poliklinik C
Univ.-Prof. Dr. G. Breithardt
Transfusionskomission
Transfusionsbeauftragter
Ambulanzen 05 OST
Station 15 B / 17 B OST
Medizinische Intensivstationen 10 A + B Ost
Jeweils:
Oberazt / Oberärztin
Stationsarzt / Stationsärztin
weitere Assistenzärzte / Assistenzärztinnen
Pflegerische Stationsleitung
Schwestern und Pfleger
Studenten / Studentinnen im Prtaktischen Jahr
Studentische Praktikanten / Prkatikantinnen und Famulanten / Famulantinnen
E-10.I.2.
Angewandte Blutprodukte
E-10.I.2.1.
Art der angewandten Blutprodukte
Die Gebrauchs- und Fachinformationen der am UKM verwendeten Blutprodukte befinden
sich im QM-Portal des UKM (Nexus Curator: „UKM-übergreifende Bereiche der
Patientenversorgung“).
E-10.I.2.1.1. Blutkomponenten
-
Erythrozytenkonzentrate (EK)
gefrorenes Frischplasma (FFP)
Thrombozytenkonzentrate (TK)
Seit 2001 sind in Deutschland nur leukozytendepletierte Erythozytenkonzentrate zugelassen.
Die Notwendigkeit der bettseitigen Verwendung von speziellen Leukozytenfiltern entfällt.
Sollten in Einzelfällen Patienten für die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten eine
zusätzliche bettseitige Leukozytenfilterung benötigen, werden diese Präparate von der
Blutbank gesondert gekennzeichnet und mit Bedside-Filtern ausgegeben.
Weitere Blutkomponenten wie Granulozytenkonzentrate finden aufgrund ihrer begrenzten
Indikationen bei in der Regel hämato-onkologischen Patienten in der Medizinischen Klinik
und Poliklinik C keine Verwendung. Ebenso wenig ergibt sich in aller Regel bei Patienten der
Medizinischen Klinik und Poliklinik C eine Indikation für eine Eigenblutspende und Transfusion.
E-10.I.2.1.2. Bestrahlung von Blutkomponenten
Die Bestrahlung von Blutprodukten dient der Verhinderung einer Graft-versus-host-Reaktion
(GvHD) beim Empfänger, die durch die Transfusion vitaler Lymphozyten in der Konserve bei
fortgeschrittener Immundefizienz entstehen kann. Während Granulozyten nach wenigen
Tagen Lagerungszeit in der Blutkonserve der Apoptose unterliegen, bleiben Lymphozyten bis
zum Ende der Lagerungszeit vital. Noch bis zu zwei Jahre lang sind im Empfänger
Lymphozyten-Antigene des Spenders nachweisbar. Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate werden daher bei folgenden Indikationen mit 30 Gy bestrahlt:
-
Transfusion vor und nach autologer und allogener Stammzell- bzw. Knochenmarktransplantation
Patienten mit akuten Leukämien oder hochmalignen Lymphomen in Aplasie nach
Chemotherapie oder Hochdosis-Chemotherapie bei soliden Tumoren
Transfusion mit HLA-ausgewählten Blutkomponenten
Patienten nach solider Organtransplantation
Patienten mit M. Hodgkin
Patienten mit schweren Immundefekten und HIV-Infektion
Patienten unter Therapie mit Purinanaloga und anti-T-Lymphozyten-Antikörpern
Die Indikation zur Bestrahlung wird vom transfundierenden Arzt gestellt; die Bestrahlung der
Blutkomponenten wird auf dem Anforderungsschein im entsprechenden Feld angekreuzt.
Grundsätzlich ist auch eine GvHD nach Transfusion von Frischplasma möglich. Das Risiko
ist aber sehr gering. Für die Bestrahlung von FFP besteht im Institut für Transfusionsmedizin
keine Zulassung. Eine Indikation besteht in der Peritransplantationsperiode (Tag -5 bis + 30)
bei volltoxischer Konditionierung für eine allogene Knochenmarktransplantation. Die
Indikation wird von der Transplantationsmedizin schriftlich festgelegt und muß mit dem
Dienstarzt des Instituts für Transfusionmedizin abgesprochen werden.
E-10.I.2.1.3. CMV-freie Präparate
Die Transfusion leukozytendepletierter Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate
reduziert das Risiko der Übertragung leukozytenständiger Viren beträchtlich; ein signifikant
erhöhtes Risiko einer CMV-Infektion beim Empfänger besteht bei leukozytendepletierten
Konzentraten nicht. Dies macht die Transfusion CMV-freier Konzentrate in der Regel nicht
notwendig.
Es bestehen folgende Ausnahme-Indikationen zur Gabe CMV-freier Erythrozyten- und
Thrombozytenkonzentrate (auf Anforderungsschein ankreuzen):
- Patienten nach allogener Knochenmark- und Stammzelltransplantation bis Tag +365
(bei fortbestehender Immunsuppression auch darüber hinaus) und dafür vorgesehene
Patienten (letztere bei Seronegativität für CMV)
- Patienten vor und nach solider Organtransplantation, sofern sie seronegativ für CMV
sind
- schwere angeborene Immundefektsyndrome (z.B. SCID)
- CMV-seronegative HIV-infizierte Patienten
- CMV-seronegative schwangere Frauen
Müssen die o.g. Patientengruppen ausnahmsweise mit CMV-positiven Konserven
transfundiert werden, ist ein bettseitiger Leukozytenfilter zu verwenden („Sangofix D“), der
in der Regel vom Institut für Transfusionsmedizin bereitgestellt und mit der Konserve
mitgeliefert wird.
E-10.I.2.1.4. besondere Methoden der Aufbereitung von Frischplasma
In der Regel wird am UKM gefrorenes Frischplasma vom Einzelspender verwendet. Dies
betrifft Patienten.
Bei Patienten mit einer Thrombotisch-thrombozytopenen Purpura (TTP) oder einem adulten
Hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) erfolgt in der Regel eine Plasmapherese mit
Austausch gegen Frischplasma. Bei Therapieversagen von FFP sind wegen ihres höheren
Gehaltes an funktionsfähiger vWF-CLeava-Protease gepoolte und gewaschene Plasmen (SDPlasmen, „solvent detergent“) oder kryodepletierte Frischplasmen einzusetzen.
E-10.I.2.1.2. Plasmazubereitungen
Diese sind:
-
Humanalbumin
unspezifische humane 7S-Immunglobuline, z. B. VenimmunR
spezifische Human-Immunglobuline gegen:
- Cytomegalie-Virus (CytotectR)
- Hepatitis B-Virus (HepatectR)
- Rhesus-Antigen (RhesogamR, WinRhoR)
- Tetanus-Toxin (TetagamR)
- Einzelfaktoren des Blutgerinnungssystems:
- Antithrombin III (ATIII) (KyberninR)
- Fibrinogen (HämocompletanR)
- Faktor XIII (FibrogamminR)
- Rekombinanter aktivierter Faktor Vlla (NovoSevenR)
- Prothrombinkomplexpräparate (PPSB)
- Faktor VIII (z. B. BeriateR)
- Faktor IX
- Aktivierte Prothrombinkomplexpräparate (z.B. FEIBA, AutoplexR)
Kryokonservierte autologe und allogene Stammzelpräparate werden in Einzelfällen auf den
Intensivstationen 10 A und 10 B Ost bei Patienten der Medizinischen Klinik und Poliklink A
transfundiert. Ihre Anwendung erfolgt in der Regel durch und unter Verantwortung der Ärzte
dieser Klinik.
E-10.I.2.3.
Indikationen zur Anwendung von Blutprodukten
Blutprodukte sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und dürfen somit nur auf ärztliche
Anordnung abgegeben werden. Es handelt sich um eine allogene Transplantation des „Organs
Blut“! Die Indikation ist streng zu stellen. Sie wird unter Berücksichtigung
patientenspezifischer Kriterien, aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und KonsensusEmpfehlungen gestellt.
E-10.I.2.3.1. Indikationen zur Transfusion von Erythrozyten
Das therapeutische Ziel der Transfusion von Erythrozyten ist die Vermeidung einer
anämischen Hypoxie. Die Indikation für EKs muss individuell für jeden Patienten gestellt
werden und darf sich nicht allein am Hämoglobinwert oder Hämatokrit ausrichten. Folgende
Faktoren sind zur Indikationsstellung für eine Erythrozytentransfusion heranzuziehen:
-
Hämoglobingehalt und Hämotakrit
Ursache und Dauer einer Anämie
Kompensationsfähigkeit des Organismus
Symptome einer anämischen Hypoxie (Tachykardie, Tachypnoe,
Hypotonie, Hyperlaktatämie, Ischämiezeichen im EKG; alle unspezifisch !)
Bei der Beurteilung der Messparameter Hämoglobingehalt und Hämatokrit ist zu beachten,
dass sie nur unter Bedingungen einer Normovolämie den wahren Gehalt an Sauerstoffträgern
repräsentieren; bei Hypovolämie werden sie falsch hoch bestimmt. Im Initialstadium einer
akuten Blutung sind Hämoglobinwert und Hämatokrit nicht vermindert, da zelluläre Elemente
des Blutes und Blutplasma gleichsinning verloren gehen.
Chronische Anämien sollten wesentlich restriktiver transfundiert werden als akut auftretende
Anämien. Dies ist insbesondere bei Patienten zu beachten, die mutmaßlich über viele Monate
bis Jahre transfundiert werden müssen (myelodysplastisches Syndrom, aplastische Anämie,
Thalassämie); da dem Organismus das Regulativ fehlt, überschüssiges Eisen auszuscheiden
und pro EK etwa 300 mg Eisen zugeführt werden, ist ab einer Lebens-Gesamtdosis von 50 bis
100 EKs mit der Entwicklung einer Siderose zu rechnen. Weiterhin sind Patienten restriktiv
zu transfundieren, die eine Option zur allogenen Stammzell-Transplantation haben, um eine
Allo-Immunisierung zu vermeiden.
Wesentlich
zur
Indikationsstellung
zur
Erythrozyten-Transfusion
ist
die
Kompensationsfähigkeit des Organismus. Da das anämiebedingt verminderte
Sauerstoffangebot an die Organe über eine Steigerung des Herzzeitvolumens ausgeglichen
werden muss, sind Patienten mit mangelhafter kardiozirkulatorischer Anpassungsfähigkeit
besonders gefährdet, eine anämische Hypoxie zu erleiden. Dies betrifft viele kardiologische
Patienten. Im einzelnen sind zu nennen:
-
Herzinsuffizienz NYHA III – IV
hochgradig eingeschränkte links- oder rechtsventrikuläre Funktion
schwergradige Klappenvitien, vor allem die Aortenklappenstenose
schwergradige pulmonalarterielle Hypertonie
Der Transfusionstrigger (unterer Grenzwert von Hämoglobingehalt oder Hämatokrit, unter
dem transfundiert werden sollte) für verschiedene Patientengruppen ist bisher nicht
evidenzbasiert definierbar, die Leitlinien der Fachgesellschaften sind daher wenig
aussagefähig. Bis zum Vorliegen einer besseren wissenschaftlichen Evidenz gelten für die
Medizinischen Klinik und Poliklinik C die folgenden Grenzwerte („Transfusionstrigger“):
Derzeit für die Medizinische Klinik und Poliklinik C (und auf den
Intensivstationen der Medizinsichen Klinik und Poliklinik C versorgte
Patienten anderer Kliniken) gültige Transfusionstrigger für bestimmte
Patientengruppen bzw. Diagnosen:
Hb < 6 g/dl
Hb < 7 g/dl
Hb < 8 g/dl
Hb < 10 g/dl
regelhaft Indikation zur Transfusion (Ausnahme
immunologisch bedingte Hämolysen)
asymptomatische, kardio-respiratorisch stabile
Intensivpatienten ohne akute Blutung
asymptomatische Patienten mit eingeschränkter
kardiozirkulatorischer
Kompensationsfähigkeit
(s.o.) und ohne akute Blutung
- Patienten mit Symptomen einer anämischen
Hypoxie (Tachykardie, Tachpnoe, Hypotonie,
Hyperlaktatämie,
kardiale
oder
zerebrale
Ischämiezeichen), sofern diese nicht anderweitig
erklärbar sind
- Patienten mit schwerer Sepsis/SIRS oder
Schock jeder Genese und mangelhafter kardiozirkulatorischer Kompensationsfähigkeit
Hb > 10 g/dl
- Patienten mit akuten, ungestillten Blutungen
- Patienten mit drohenden schweren (Rezidiv)Blutungen, zum Beispiel Oesophagus- oder
Fundusvarizen,
Ulcus
duodeni
an
der
Bulbushinterwand,
gedeckt
perforiertes
Aortenaneurysma
- Patienten mit schwieriger Entwöhnung von der
maschinellen Beatmung
keine Indikation zur Erythrozytentransfusion
Bei massivtransfusionspflichtigen ungestillten Blutungen hat schon allein das Anheben des
Hämoglobingehaltes auf Werte über 10 g/dl ein hämostyptisches Potential.
E-10.I.2.3.2. Indikationen zur Transfusion von Thrombozyten
Die Indikationen zur Thrombozytentransfusion sind nicht durch prospektive Studien
abgesichert.
Für die Medizinische Klinik und Poliklinik C und ihr Intensivstationen gelten in Anlehnung
an aktuelle Leitlinien folgende Grenzwerte, bei deren Unterschreiten eine
Thrombozytentransfusion indiziert ist, und Indikationen:
Erkrankung
chron. Bildungsstörung, z.B. MDS
erhöhter Umsatz, z.B. ITP
Sepsis / Verbrauchskoagulopathie
Aplasie nach CTx,
akute Leukosen, hochmaligne
NHL, allo-SCT/KMT
diagnoseunabhängig
diagnoseunabhängig
Klinisches Bild / Indikation
prophylaktisch
rezente Blutung, Fieber
Blutung
prophylaktisch
Blutungen Grad 1,2,3 nach WHO
Blutungen Grad 4
Blutungen Grad 1,2,3
Blutungen Grad 4
prophylaktisch, keine RF (s.u.)
RF: Infektion, Fieber, Leukozytose, Mukositis, GvHD,
Petechien, plasmat. G-Störung,
Nekrosen, steiler Thromboabfall
Blutungen Grad 1,2,3
Blutungen Grad 4
vor invasiven größeren Eingriffen
und Operationen
Massenblutungen /
Massivtransfusion (> 8 EK)
Transfusions-„Trigger“ (Thro./l)
< 5.000
< 10.000
< 20.000
keine Transfusion
keine Transfusion
Transfusion bei < 50.000
(PS: Immunsuppression !)
keine Transfusion
Transfusion bei < 50.000
< 10.000
< 20.000
< 30.000
< 50.000
< 50.000
< 100.000
Blutungsereignisse werden nach WHO wie folgt klassifiziert:
Grad 1:
Grad 2:
Grad 3:
Grad 4:
kleinere Hämatome, Petechien, Zahnfleischbluten
kleinere Blutungen ohne Transfusionsbedarf
transfusionsbedürftige Blutungen
organ- oder lebensbedrohliche Blutungen
Bei Patienten mit Thrombotischer Mikroangiopathie (Thrombotisch-thrombozytopenische
Purpura, Hämolytisch-urämisches Syndrom, medikamentös induzierte mikroangiopathische
Hämolyse) und bei Patienten mit einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie vom
immunologischen Typ (Typ II) ist – außer bei vital bedrohlichen Blutungen und nach
Ausschöpfen aller therapeutischer Optionen – die Transfusion von Thrombozyten
kontraindiziert !
Bei refraktären Patienten (kein Inkrement auf Thrombozytentransfusion, z.B. im Rahmen von
Antikörpern im HLA-System) ist die Gabe von hochdosierten 7S-Immunglobulinen bei
bedrohlichen Blutungen nicht wirksamer als die Thrombozytentransfusion allein. Die Gabe
von intravenösen Immunglobulinen vor Thrombozytentransfusion sollte daher unterbleiben.
E-10.I.2.3.3. Indikationen zur Transfusion von Frischplasma
Frischplasma wird zur Gerinnungsoptimierung eingesetzt werden. Dabei hebt 1 ml FFP pro
kg Körpergewicht die Konzentration sämtlicher Gerinnungsfaktoren um ca. 1%. Da pro- und
antikoagulatorische Faktoren in ausgewogenem Maße ersetzt werden, ist das Risiko eines
prothrombotischen Effektes (z.B. Entwicklung einer DIC) geringer als bei der Substitution
von Einzelfaktorpräparaten. Die Gabe von gefrorenem Frischplasma geht allerdings mit einer
erheblichen Volumenbelastung einher.
Der Plasmaaustausch mit Frischplasma ist indiziert bei der Thrombotisch-thrombozytopenen
Purpura; in dieser Indikation sollten bei fehlendem Ansprechen auf konventionelle
Plasmapräparate gepoolte und gewaschene („SD“-)Plasmen Verwendung finden.
E-10.I.2.3.4. Indikationen zum Einsatz von Plasmaderivaten
Indikationen für Humanalbumin:
Humanalbumin ist kein Volumenersatzmittel und hat beim Erwachsenen in aller Regel keine
Indikation. Ausnahmen in der Erwachsenenmedizin sind die Prophylaxe eines hepatorenalen
Syndroms bei der Parazentese bei Patienten mit Lebercirrhose sowie evtl. das enterale
Eiweißverlustsyndrom.
Indikation für PPSB:
PPSB enthält die Faktoren II, VII, IX und X und ersetzt damit die Vitamin-K-abhängigen
Gerinnungsfaktoren. Das Präparat ist damit in erster Linie zur Substitution von Patienten mit
schweren Blutungen unter Vitamin-K-Antagonisten und schwerem Vitamin-K-Mangel
indiziert. 1 Einheit PPSB pro kg Körpergewicht erhöht den Quick-Wert um ca. 1%. PPSB
sollte keinesfalls zur Optimierung des INR bei komplexen Koagulopathien wie zum Beispiel
bei einer Leberinsuffizienz angewendet werden, da das pro- und antikoagulatorische
Gleichgewicht im Plasma gestört und der Entwicklung einer DIC Vorschub geleistet werden
kann. Ist die Gabe von PPSB nicht zu vermeiden (etwa weil gefrorenes Frischplasma nicht
umgehend erhältlich ist oder eine zu große Volumenbelastung darstellen würde, sollte vor
PPSB AT III (Kybernin) gegeben werden.
Andere Gerinnungsfaktoren:
Andere Gerinnungsfaktoren werden bei spezifischem Mangel und einem entsprechenden
klinischen Krankheitsbild gezielt ersetzt (z.B. Faktor VIII bei Hämophilie).
Sonstige Produkte:
Die übrigen oben aufgeführten Produkte haben spezifische individuelle Indikationen (z.B.
Immunmodulation
durch
7S-Immunglobuline
oder
anti-D-Immunglobulin
bei
Immunthrombozytopenie).
E-10.II.
Prozessqualität bei der Anwendung von Blutprodukten
E-10.II.1.
Anforderung von Blutkomponenten, Probenentnahme und Durchführung
der Transfusion
E-10.II.1.1.
Anforderung von Blutkomponenten
Bei allen stationär aufgenommenen Patienten der Medizinischen Klinik und Poliklinik C (und
allen anderen Kliniken zugeordneten Intensivpatienten) wird am ersten Tag des Aufenthaltes
eine Blutgruppe bestimmt und ein Antikörper-Suchtest („indirekter Coombs-Test“)
durchgeführt. Auswärtige bzw. Befunde aus einem früheren Aufenthalt im UKM dürfen nur
ergänzend verwendet werden und müssen durch eine aktuelle Bestimmung gesichert werden.
Blutkomponenten müssen auf den speziell dafür vorgesehenen Formblättern bei der
Transfusionsmedizin durch den behandelnden Arzt angefordert werden. Diese müssen mit
Datum und Uhrzeit versehen sowie ärztlich unterschrieben werden. Der Arzt kann das
Ausfüllen des Anforderungsscheins, das Abnehmen der erforderlichen Blutproben und die
ggfs. erforderliche telefonische Organisationsarbeit Medizinstudenten oder Pflege- bzw.
Assistenzpersonal übertragen, sofern er sich von deren Qualifikation in jeder Hinsicht
überzeugt hat. Er muß sich von der Richtigkeit der Blutentnahme überzeugen. Der
Anforderungsschein ist vom verantwortlichen Arzt zu unterschreiben. Als Angaben auf dem
Anforderungsschein sind zusätzlich erforderlich: (Haupt)-Diagnose, ggf. bestehende
Schwangerschaft, Anzahl und Dringlichkeit der gewünschten Blutkomponenten. Die Anzahl
der angeforderten EKs sollte individuell angemessen sein. Blut zur Blutgruppenbestimmung
und Kreuzblut (EK) muss mitgeschickt werden (siehe E-10.II.2.).
Mit den Konserven wird ein Begleitschein vom Institut für Transfusionsmedizin ausgeben,
auf dem die Verträglichkeitsuntersuchungen dokumentiert sind. Er wird in der Patientenakte
verwahrt. Zusätzlich wird die Verträglichkeit des Konservenbluts durch ein Etikett auf dem
Blutprodukt bestätigt, aus dem die Identität des Patienten, die Konservennummer und die
Gültigkeit der Kreuzprobe hervorgehen. Eine Verträglichkeitsprobe gilt in der Regel für 72
Stunden. Nach Ablauf dieser Zeit müssen neue Blutprodukte angefordert und neues Kreuzblut
eingesandt werden.
E-10.II.1.2.
Anforderung von Plasmaderivaten
Plasmaderivate werden von der Apotheke des UKM bereitgestellt. Für die Anforderung ist ein
Sonderrezept, versehen mit einem großen Patientenaufkleber, notwendig. Ein bestimmtes
Kontingent von häufiger verwendeten Plasmaderivaten wird im Kühlschrank der
Intensivstationen 10A und 10 B Ost bevorratet. Montags bis freitags werden Plasmaderivate
zu Regelarbeitszeiten von der Apotheke innerhalb von etwa drei Stunden geliefert. Sinnvoll
ist ein zusätzlicher Telefonanruf in der Apotheke mit der Darstellung der Dringlichkeit der
Anforderung. Außerhalb der Regelarbeitszeit kann jederzeit /eine diensthabende(r)
Apotheke/Apothekerin über die Pforte Ost angefordert werden.
E-10.II.1.3. Notfallausweis
Wenn bei der blutgruppenserologischen Untersuchung das Vorliegen klinisch relevanter
Antikörper festgestellt wird, wird von der Blutbank ein Notfallausweis für den betroffenen
Patienten ausgestellt. Dieser Ausweis wird der Station zugeschickt. Der Stationsarzt hat den
Ausweis dem Patienten auszuhändigen und ihm den Befund zu erklären. Bei Intensivpatienten
mit fehlender Kommunikationsmöglichkeit ist der Ausweis in der Akte zu verwahren und
dem Patienten ggfs. später auszuhändigen bzw. an die weiterbehandelnde Einheit
weiterzuleiten. Der Nachweis irregulärer Antikörper wird auf dem Cardex in der Diagnosenliste bzw. auf den Intensivstationen auf dem Anordnungsbogen im Diagnosenfeld
(vergleichbar einer Medikamentenallergie) aufgeführt. Er muß bei künftigen transfusionsmedizinischen Anforderungen auf dem Schein vermerkt werden. Irreguläre Antikörper
können die Bereitstellung von Blutkomponenten erheblich verzögern, dies ist bei der Planung
von invasiven Maßnahmen zu berücksichtigen.
E-10.II.2.
Probenentnahme vor Therapie mit Blutkomponenten
Bei der Probenentnahme ist die eindeutige Identifizierung der entnommenen Blutprobe zu
beachten. Jedes Probenröhrchen muss vor der Entnahme mit einem Patientenetikett versehen
werden. Liegt noch kein Patientenetikett vor, so muss die Blutprobe eindeutig mit Namen und
Geburtsdatum des Patienten gekennzeichnet sein. Bei Notaufnahmen, deren Identität noch
unbekannt ist, wird Datum und Uhrzeit der Aufnahme dieses Patienten bis zum Feststellen der
Identität verwendet.
Durch Unterschrift auf dem Anforderungsschein übernimmt der anfordernde Arzt die
Verantwortung für die Richtigkeit der Proben-Identität. Der Arzt muß eindeutig ausgewiesen
sein (Name in Druckschrift).
Die Blutproben, zwei 10 ml EDTA-Röhrchen (rote Monovetten) zur Blutgruppenbestimmung
und zur Verträglichkeitsprobe (= Kreuzprobe), werden zusammen mit einem ausgefüllten
Anforderungsschein in einer Versandtüte via Hol- und Bringedienst zur Blutbank des Instituts
für Transfusionsmedizin geschickt. Bei nachfolgenden Anforderungen wird nur noch die
serologische Verträglichkeitsprobe (10 ml EDTA-Blut, rote Monovette) durchgeführt.
Treffen die Anforderungen für Blutkomponenten montags bis freitags zwischen 8:00 und
14:00 im Institut für Transfusionsmedizin ein, erfolgt die Bereitstellung der Blutprodukte
noch am selben Tag. Bei Anforderungen außerhalb der Kernarbeitszeit (zwischen 20.00 Uhr
und 8.00 Uhr und an Wochenend- und Feiertagen) muss das diensthabende
transfusionsmedizinische Personal telefonisch über die Telefonnummer 47694 oder 47695
informiert werden; andernfalls stehen die Blutprodukte erst am Folgetag ab 11:00 zur
Verfügung. Dies ist in der Kardiologie insbesondere bei geplanten kardiochirurgischen
Eingriffen am Folgetag wichtig; bei morgendlich geplanter Operation ist die
Transfusionsmedizin telefonisch zu informieren und auf dem Schein „für geplante THGOperation (ggfs. mit extracoporaler Zirkulation) am … gegen …. Uhr“. Die Information, dass
die Blutprodukte für eine Operation mit der Herz-Lungenmaschine benötigt werden, ist von
Bedeutung, da für diese Indikation vom Institut für Transfusionsmedizin möglichst frische
EKs ausgegeben werden.
In einer lebensbedrohlichen Situation ist auf dem Anforderungsschein der Vermerk
„lebensbedrohlich“ anzukreuzen; parallel muß die Blutbank telefonisch über die
Telefonnummern 47694 oder 47695 informiert werden. Mit der Bereitstellung der
Konzentrate ist innerhalb einer Stunde zu rechnen. Erfordert die Situation eine umgehende
Transfusion, ist die Gabe ungekreuzter Konserven indiziert; dies muss auf dem
Anforderungsschein explizit vermerkt werden und die Blutbank telefonisch informiert
werden. In diesem Fall sind Erythrozytenkonzentrate in etwa 10 Minuten verfügbar. Ist keine
Blutgruppe des Patienten bekannt, sind EKs mit der Blutgruppe O Rh – anzufordern. Für
akute lebensbedrohliche Notfälle steht die Notfall-Telefonnummer 48219 des Instituts für
Transfusionsmedizin zur Verfügung.
E-10.II.3. Einverständniserklärung des Patienten
Der Patient ist vor der Transfusion von Blutkomponenten oder der Verabreichung von
Plasmazubereitungen darüber aufzuklären, und hat dieses vor erstmaliger Applikation durch
schriftliche Einverständniserklärung zu dokumentieren.
Vor geplanten Eingriffen (Operationen, diagnostischen oder therapeutische Maßnahmen), bei
denen eine Gabe von Hämotherapeutika ernsthaft in Betracht kommt (Wahrscheinlichkeit von
mindestens 10%) ist rechtzeitig schriftlich über deren mögliche Gabe aufzuklären.
Die Aufklärung erfolgt auf den Stationen der Medizinischen Klinik und Poliklinik C mit den
vorformulierten Aufklärungsbögen der Firma Perimed („Fremdbluttranfusion bzw.
Übertragung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten aus Fremdblut“). In
Einzelfällen – sollte zum Beispiel kein Perimed-Bogen zur Verfügung stehen – kann die
Aufklärung auch mündlich erfolgen. Das Gespräch ist in der Akte des Patienten
(„Aktennotizen“) mit Datum und Unterschrift des Arztes zu dokumentieren.
Ist eine Aufklärung des Patienten nicht möglich, zum Beispiel auf den Intensivstationen 10 A
und 10 B Ost (Notfall, nicht kooperativer Patient), handelt der Arzt im Sinne einer
Geschäftsführung im Auftrag im mutmaßlichen Patientensinne. Der Patient ist – sofern er
wieder eine Kommunikationsfähigkeit erreicht – im Nachhinein, zum Beispiel anlässlich des
Abschlussgespräches bei der Entlassung – über die stattgefundene Anwendung von
Blutprodukten und die damit verbundenen Risiken (Immunisierung, Infektionen) aufzuklären.
Für das Vorgehen bei Verweigerung einer Bluttransfusion (zum Beispiel Zeugen Jehovas)
wird auf die „Empfehlung zum Verhalten bei Ablehnung von Behandlungsmaßnahmen aus
Glaubensgründen“ des Klinischen Vorstandes vom 21.6.2000 verwiesen.
E-10.II.4. Durchführung der Transfusion von Blutkomponenten und Plasmaderivaten
E-10.II.4.1. Transfusion von Erythrozytenkonzentraten
E-10.II.4.1.1. ABO-Indentitätstest („Bedside-Test“)
Der AB0-Bedsidetest muss immer, auch in Notfällen, vom transfundierenden Arzt bzw. unter
seiner unmittelbaren Aufsicht unmittelbar vor Transfusion am Empfänger durchgeführt
werden. Ein ABO-Identitätstest der Konserven wird nicht durchgeführt.
Dazu liegen Testsysteme mit vorgefüllten Anti-Serum-Testkammern („Medtrokarte“) auf den
Stationen bereit. Sie sind im Kühlschrank zu lagern. Das Ergebnis des ABO-Identitätstests ist
auf der Testkarte einzutragen und zu unterschreiben. Der Befund kann als Aufkleber
abgezogen werden. Er wird auf den Begleitschein des Konzentrates aufgeklebt. Das Aufheben
der befüllten Testkammern ist nicht erforderlich und aus hygienischen Gründen zu
unterlassen.
Bei Transfusion mehrerer Erythozytenkonserven erfolgt der ABO-Identiätstest einmal vor
Transfusion der Serie von Konserven. Übernimmt ein zweiter Arzt (Dienstarzt,
Schichtwechsel) die Verantwortung für den Patienten, so muss auch er einen erneuten AB0Bedsidetest durchführen, bevor er eine weitere Transfusion einleitet.
E-10.II.4.1.2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Erythrozyten
Vor Einleiten einer Transfusion müssen folgende Punkte überprüft werden:
-
Liegt ein schriftlicher Blutgruppenbefund der Transfusionsmedizin vor?
Liegt ein schriftlicher Befund der Verträglichkeitstestung („Kreuzschein“) vor?
Ist die Verträglichkeitsprobe noch gültig?
Stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben auf Blutgruppen- und
Verträglichkeitsprotokoll überein?
Stimmen die Nummern der Blutprodukte mit den Nummern auf dem
Verträglichkeitsprotokoll überein?
Ist das Blutprodukt unversehrt?
Sind Hämolysezeichen (Ausflockungen, Klümpchen) zu erkennen?
Ist das Blutprodukt verfallen?
-
Ist ein AB0-Verträglichkeitstest („Bedsidetest“) durchgeführt worden und
dokumentiert?
Entsprechen sich die Ergebnisse von AB0-Verträglichkeitstest und den
Blutgruppenbefunden des Patienten und liegt damit Kompatibilität der
Blutprodukte vor?
Sind Besonderheiten der Produktverarbeitung eingehalten (CMV-Freiheit,
Bestrahlung)
E-10.II.4.1.3. Durchführung der Transfusion von Erythrozyten
Die Transfusion hat umgehend nach Eintreffen der Konserven zu erfolgen. Angestochene
(eröffnete) Erythrozytenkonserven müssen innerhalb von sechs Stunden transfundiert sein.
Die Transfusion muss durch einen Arzt eingeleitet werden. Erythrozyten werden bei
Zimmertemperatur transfundiert. Die Transfusion von Erythrozyten erfolgt über ein dafür
vorgesehenes Transfusionsbesteck („Sangofix B“, Porengröße 200 m Standardfilter, zur
Verhinderung der Einschwemmung von Gerinnseln). Leukozytenfilter werden bettseitig nicht
verwendet, da Erythroytenkonzentrate seit 2001 ausschließlich leukozytendepletiert
hergestellt werden. Die Transfusion erfolgt über eine gesonderte periphere
Venenverweilkannüle oder über einen allein für die Transfusion genutzten Schenkel eines
zentralvenösen Katheters. Erythrozytenkonzentrate können auch über ein zum Nierenersatz
vorgesehenes Gerät (z.B. CVVH) hinter dem Filter gegeben werden. Das Transfusionssystem
ist spätestens nach 6 Stunden zu wechseln.
Blutprodukten dürfen keine Medikamente oder Infusionslösungen beigefügt werden; über den
gleichen venösen Zugang dürfen keine anderen Infusionslösungen laufen.
Die Erwärmung von Erythrozytenkonzentraten darf nur in den dafür vorgesehenen
Blutwärmern erfolgen. Ein Blutwärmer auf der Intensivebene 10 A/B verfügbar und kann dort
bei Bedarf von den Normalstationen 17 A und B Ost geliehen werden.
Es bestehen folgende Indikationen zur körperwarmen Erythrozyten-Transfusion über einen
Blutwärmer (mit speziellem Transfusionssystem der Firma B. Braun).
-
Massivtransfusionen (d.h. Gabe von > 8 EKs über 24 h und EKLaufgschwindigkeit > 50 ml/min)
Vorliegen von Kälteautoagglutininen oder Kälteantikörpern
Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Blutwärmers obliegt der pflegerischen
Leitung der Intensivstationen 10 A und B Ost in Zusammenarbeit mit der Medizintechnik.
EKs werden ABO-gleich, in Ausnahmefällen nach Maßgabe des Instituts für
Transfusionsmedizin ABO-major-kompatibel transfundiert. Bei Mangel an Rh-negativem
Blut kann in Ausnahmefällen die Transfusion von Rh-positiven EKs bei Rh-negativem
Empfängern durchgeführt werden. Dies sollte jedoch nur bei zwingender Indikation
geschehen. Insbesondere bei Frauen im gebärfähigen Alter sollte möglichst Rh-kompatibel
transfundiert werden. Bei Rh-negativen Frauen im gebärfähigen Alter erfolgt nach
unvermeidlicher Gabe von Rh-positiven Erythrozyten oder Thrombozytenkonserven die
intravenöse oder subkutane Gabe von 150 bis 300 g anti-D-Immunglobulin (CAVE:
Blutungsgefahr bei der früher empfohlenen i.m.-Injektion!); darüber hinaus ist eine
serologische Nachuntersuchung auf anti-D-Antikörper im Abstand von zwei bis vier Monaten
zu organisieren (zum Beispiel über den Hausarzt).
Im Fall einer unmittelbar vital bedrohlichen Blutung und nicht bekannter Blutgruppe eines
Patienten wird Blutgruppe 0, möglichst Rhesus negativ (vor allem bei Frauen im gebärfähigen
Alter) transfundiert.
Bei Patienten, die im Rahmen einer allogenen Stammzell- oder Knochenmarktransplantation
Blutgruppen- oder Rhesus-ungleich transplantiert wurden, sind die Empfehlungen des
Instituts für Transfusionsmedizin einzuhalten, die im Vorfeld der Transplantation im Rahmen
eines Konsils festgelegt werden.
E-10.II.4.1.4. Überwachungsmaßnahmen während der Transfusion von Erythrozyten
Die Überwachung der eingeleiteten Transfusion kann an eine qualifizierte Pflegekraft
übertragen werden, solange der Arzt unmittelbar zu erreichen ist. Es ist eine engmaschige
Beobachtung des Patienten während der gesamten Transfusion zu gewährleisten (Blutdruck,
Puls, klinischer Zustand). Die Vitalparameter werden auf der Patientenkurve bzw. im Cardex
dokumentiert.
Bei Vorliegen relevanter irregulärer antierythrozytärer Antikörper ist – nach Maßgabe der
Blutbank - eine biologische Vorprobe nach Oehlecker durchzuführen. Die Indikation dazu
wird auf dem Begleitschein vermerkt. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
-
Entnahme von 2 ml EDTA-Blut und Bestimmung von LDH und Bilirubin
(Transfusionsmedizin mit dem Vermerk „biologische Vorprobe zu EK-Nr. …“)
Transfusion von 10 bis 20 ml Konservenblut
15 Minuten warten
erneute Abnahme von 2 ml EDTA-Blut zur Bestimmung von LDH und
Bilirubin (Vermerk s.o.)
weitere Transfusion erst, wenn LDH und Bilirubin im Verlauf konstant
E-10.II.4.1.5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von allogenen Erythrozyten
Folgende unerwünschte Wirkungen von Blutkomponenten können mit der angegebenen
Frequenz auftreten. Für Einzelheiten wird auf die Literatur verwiesen.
Febrile nicht-hämolytische Transfusionsreaktion
1 : 200 (EK) - 1 : 5 (TK)
Urtikaria
1 : 33 – 1: 333
Transfusionsassoziiertes Lungenversagen TRALI 1 : 5000 – 1 : 7.200
ABO-inkompatible Fehltransfusion
1 : 33.000
Hämolytische Transfusionsreaktion, Soforttyp
1 : 6.000 – 1 : 80.000
Hämolytische Transfusionsreakt., verzögerter Typ 1 : 1.000 – 1 : 4.000
Postransfusionelle Purpura
1 : 600.000
Transfusionsassoziierte GvhD
1 : 400.000 – 1 : 1.200.000
bakterielle Kontamination der Konserve
1 : 500.000 – 1:4.700.000 (EK)
1 : 100.000 (TK)
HIV: 1 : 1.000.000
HBV: 1 : 100.000 – 1 : 1.000.000
HCV: 1 : 1.000.000
Plasmodien: 1 : 1.000.000
Übertragung von Infektionen
E-10.II.4.1.6. Therapeutische
Erythozytentransfusion
Maßnahmen
bei
Unverträglichkeit
einer
Treten während der Transfusion unerwünschte Wirkungen auf, so ist die Transfusion sofort
abzubrechen. Eine Verwechslung der Blutkomponenten ist auszuschließen. Für eine geeignete
Überwachung des Patienten ist zu sorgen.
Die klinische Symptomatik ist sehr variabel: Fieber, Schweißausbruch, Tachykardie,
Hypotonie, Schock, Schüttelfrost, Unruhe, Angst, Rücken-/Flanken-/Brustschmerzen,
gesichts-/stammbetonte Hautrötung, Übelkeit und Erbrechen, Dyspnoe, Blutungen,
Hämoglobinurie, disseminierte intravasale Gerinnung und Nierenversagen können auftreten.
Sofortmaßnahmen:
Transfusion unterbrechen, venösen Zugang offen halten
Sicherstellung der renalen Ausscheidung, forcierte Diurese, Harnalkalisierung
Überwachung des Gerinnungsstatus und ggfs. Schockbehandlung:
- 1mg Adrenalin fraktioniert i.v.
- Volumensubstitution (z.B. Voluven, kristalloide Lösung)
- Urbason 1000 mg i.v.
- anti-Trendelenburg-Lage
- ggfs. Intubation und Beatmung
- ggfs. Reanimation nach ERC-Standard 2005
Intensivüberwachung
Diagnostik:
Identität von Präparat und Empfänger prüfen, Wiederholung des AB0-Identiätstests
(„Bedside-Test“)
Sicherstellung des Transfusionsbeutels mit Besteck.
sofortige Meldung an das Institut für Transfusionsmedizin
Konserve und Patientenblut (Serum und EDTA-Blut; weiße und rote Monovette)
einsenden mit entsprechenden Anforderungsschein der Transfusionsmedizin (s.u.)
Laboratoriumsdiagnostik: LDH, Haptoglobin, freies Hämoglobin im Plasma, freies
Hämoglobin im Urin, Nierenretentionswerte, Diurese, Urin-PH
Transfusionsassoziierte Nebenwirkungen sind auf dem speziell dafür vorgesehenem
Formblatt (erhältlich auf der Homepage der Transfusionsmedizin) zu dokumentieren und dem
Transfusionsbeauftragten der Klinik sowie dem Transfusionsverantwortlichen zu melden
(Weiterleitung der Durchschläge). Der Blutbeutel wird steril verschlossen und inklusive
Transfusionsbesteck mit einer Plasmaprobe des Patienten an die Transfusionsmedizin via
Hol- und Bringedienst versandt.
E-10.II.4.1.7. Dokumentation der Transfusion
Die Transfusion sowie etwaige Nebenwirkungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Diese
Dokumentation hat gemäss §14 des Transfusionsgesetzes patienten- und produkt- (=chargen-)
bezogen zu erfolgen (Aufbewahrungspflicht: 30 Jahre). Die patientenbezogene
Dokumentation wird vom Transfusionsbeauftragten an das ärztliche Personal und
Assistenzpersonal (Pflegekräfte) delegiert.
E-10.II.4.1.7.1. Patientenbezogene Dokumentation
Folgende Fakten werden patientenbezogen vom transfundierenden Arzt bzw. einer
beauftragten Pflegekraft /Medizinischen Fachangestellten dokumentiert:
-
Ergebnis der Blutgruppenbestimmung und des Antikörpersuchtests (Befund
in der Patientenakte in der Rubrik „Transfusionsmedizin“ abheften; MFA)
Indikationsstellung zur Transfusion (Aktennotiz durch transfundierenden
Arzt)
Produktart (auf Pflegekurve bzw. im Cardex am Tag der Transfusion) und
Chargennummer durch Pflegekraft mit Zeitpunkt (ggfs. mit Aufkleber)
Ergebnis des Bedside-Tests (durch transfundierenden Arzt unter den
Aktennotizen zusammen mit der Dokumentation für die Indikation zur
Transfusion; s.o.)
E-10.II.4.1.7.2. Chargenbezogene Dokumentation
Die chargenbezogene Dokumentation wird aus Gründen der Praktikabilität vom Institut für
Transfusionsmedizin übernommen. Daher muss der Verbleib einer jeden Bluteinheit dem
Institut für Transfusionsmedizin durch den transfundierenden Arzt gemeldet werden. Die
Rückmeldung erfolgt über die elektronische Patientendokumenation ORBIS. Unter dem
Namen des Patienten findet sich in der Rubrik „KG Zentral“ der Button „Blutprodukte“. Hier
sind für den Patienten bereitgestellte und schon transfundierte Blutkomponenten einsehbar.
Mit Scanner oder durch händische Eingabe der Konservennummer ist der Verbleib jeder
Konserve zu melden („transfundiert“, „verworfen“). Für Plasmaderivate erfolgt die
Chargendokumentation in der Apotheke des UKM nach Dokumentation des Verbrauchs
durch das Pflegepersonal auf den dafür vorgesehenen blauen Dokumentationsbögen, die der
Apotheke zugeleitet werden.
E-10.II.4.1.7.3. Dokumentation der Wirksamkeit
Die anwendungsbezogene Wirkung der Erythrozyten-Transfusion ist durch geeignete
Maßnahmen zu dokumentieren (z. B. Hb-Kontrolle, Verlauf der Herzfrequenz, Verlauf des
Serumlaktats).
E-10.II.4.1.8. Aufbewahrung der Blutbeutel nach Transfusion
Nach Beendigung der Transfusion ist das Behältnis mit dem Restblut steril abzuklemmen und
über 24 Stunden in einer verschließbaren Plastiktüte kontaminationssicher im Kühlschrank
aufzubewahren. Dafür steht auf jeder Station der Medizinischen Klinik C ein eigener
Kühlschrank zur Verfügung. Soll das Transfusionsbesteck nicht weiter verwendet werden, so
ist auch dieses mit einem entsprechenden Luer-Lock-Verschluss zu verschließen und 24
Stunden gekühlt aufzuheben.
E-10.II.4.1.9. Entsorgung der Blutbeutel nach Transfusion
Die Entsorgung der Blutbeutel erfolgt hygienegerecht dezentral auf den Stationen.
E-10.II.4.2.
Transfusion von Thrombozytenkonzentraten
E-10.II.4.2.1. ABO-Indentitätstest („Bedside-Test“)
Der AB0-Bedsidetest entfällt bei der Transfusion von Thrombozyten.
E-10.II.4.2.2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Thrombozyten
Vor Einleitung einer Transfusion müssen folgende Punkte überprüft werden:
- Liegt ein schriftlicher Blutgruppenbefund der Transfusionsmedizin vor?
- Stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben auf Blutgruppen- und
Produktbegleitschein überein?
- Stimmen die Nummern der Blutprodukte mit den Nummern auf dem Begleitschein
überein?
- Ist das Blutprodukt unversehrt?
- Ist das Blutprodukt verfallen?
- Sind Besonderheiten der Produktverarbeitung eingehalten (CMV-Freiheit,
Bestrahlung)
E-10.II.4.2.3. Durchführung der Transfusion von Thrombozyten
Im UKM werden ausschließlich Apheresepräparate vom Einzelspender verwendet. Sie
enthalten 200 bis 400 x 109 Thrombozyten in etwa 200 bis 300 ml Spenderplasma oder
additive Lösung. Der Restleukozytengehalt liegt unter 1 x 106 pro TK. Thrombozyten werden
bei 22 +2 Grad C gelagert. Sie dürfen nicht gekühlt werden ! Die Transfusion hat umgehend
nach Eintreffen der Konserve zu erfolgen.
Die Transfusion muss durch einen Arzt eingeleitet werden. Thrombozyten werden bei
Zimmertemperatur transfundiert. Sie erfolgt über ein dafür vorgesehenes Transfusionsbesteck
(„Sangofix B“, Porengröße 200 m Standardfilter). Die Transfusion erfolgt über eine
gesonderte periphere Venenverweilkannüle oder über einen allein für die Transfusion
genutzten Schenkel eines zentralvenösen Katheters.
Blutprodukten dürfen keine Medikamente oder Infusionslösungen beigefügt werden; über den
gleichen venösen Zugang dürfen keine anderen Infusionslösungen laufen.
TKs werden möglichst, aber nicht zwingend ABO-gleich transfundiert. Sie können auch
ABO-kompatibel nach Maßgabe des Instituts für Transfusionsmedizin verabreicht werden. Es
steht in Diskussion, ob die ABO-ungleiche Transfusion von Thrombozyten eine
transfusionsassozieierte Immunmodulation verursachen. Möglicherweise werden ABOungleiche Thrombozyten schneller vom Empfänger eliminiert. In Einzelfällen sind akute
hämolytische Transfusionsreaktionen bei ABO-ungleicher Thrombozytentransfusion
beschrieben worden. Eine anti-D-Immunisierung ist möglich, daher sollten vor allem
Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter, die Rhesus-negativ sind, Rh-negative
Thrombozytenkonserven erhalten. Ist die Gabe Rh-positiver Konserven nicht vermeidbar, ist
eine anti-D-Prophylaxe bei diesen Patientinnen indiziert. In der Regel sind folgende
Blutgruppen kompatibel:
Patient
A
B
AB
0
kompatible TK
A oder 0
B oder 0
AB, A, B, oder 0
0
E-10.II.4.2.4. Überwachungsmaßnahmen während der Transfusion von Thrombozyten
Die Überwachung der eingeleiteten Transfusion kann an eine qualifizierte Pflegekraft
übertragen werden, solange der Arzt unmittelbar zu erreichen ist. Es ist eine engmaschige
Beobachtung des Patienten während der gesamten Transfusion zu gewährleisten (Blutdruck,
Puls, klinischer Zustand). Die Vitalparameter werden auf der Patientenkurve bzw. im Cardex
dokumentiert.
E-10.II.4.2.5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von allogenen Thrombozyten
Vgl. Abschnitt E-10.II.4.1.5.
E-10.II.4.2.6. Therapeutische
Thrombozytentransfusion
Maßnahmen
bei
Unverträglichkeit
einer
Vgl. Abschnitt E-10.II.4.1.6.
Kommt es wiederholt zu Unverträglickeitsreaktionen oder ist kein ausreichendes Inkrement
der Thrombozytenzahlen zu verzeichnen, ist mit dem Institut für Transfusionsmedizin die
Indikation zur Gabe von HLA-kompatiblen Thrombozytenkonzentraten zu besprechen. Die
Indikation dafür ist wegen des hohen logistischen und finanziellen Aufwandes zurückhaltend
zu stellen.
E-10.II.4.2.7. Dokumentation der Transfusion
Die Transfusion sowie etwaige Nebenwirkungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Diese
Dokumentation hat gemäss §14 des Transfusionsgesetzes patienten- und produkt- (=chargen-)
bezogen zu erfolgen (Aufbewahrungspflicht: 30 Jahre). Die patientenbezogene
Dokumentation wird vom Transfusionsbeauftragten an das ärztliche Personal und
Assistenzpersonal (Pflegekräfte) delegiert.
E-10.II.4.2.7.1. Patientenbezogene Dokumentation
Folgende Fakten werden patientenbezogen vom transfundierenden Arzt bzw. einer
beauftragten Pflegekraft /Medizinischen Fachangestellten dokumentiert:
-
Ergebnis der Blutgruppenbestimmung und des Antikörpersuchtests (Befund
in der Patientenakte in der Rubrik „Transfusionsmedizin“ abheften; MFA)
Indikationsstellung zur Transfusion (Aktennotiz durch transfundierenden
Arzt)
Produktart (auf Pflegekurve bzw. im Cardex am Tag der Transfusion) und
Chargennummer durch Pflegekraft mit Zeitpunkt (ggfs. mit Aufkleber)
E-10.II.4.2.7.2. Chargenbezogene Dokumentation
Die chargenbezogene Dokumentation wird aus Gründen der Praktikabilität vom Institut für
Transfusionsmedizin übernommen. Dazu muss der Verbleib einer jeden Bluteinheit dem
Institut für Transfusionsmedizin durch den transfundierenen Arzt gemeldet werden. Die
Rückmeldung erfolgt über die elektronische Patientendokumenation ORBIS. Unter dem
Namen des Patienten findet sich in der Rubrik „KG Zentral“ der Button „Blutprodukte“. Hier
sind für den Patienten bereitgestellte und schon transfundierte Blutkomponenten einsehbar.
Mit Scanner oder durch händische Eingabe der Konservennummer ist der Verbleib jeder
Konserve zu melden („transfundiert“, „verworfen“). Für Plasmaderivate erfolgt die
Chargendokumentation in der Apotheke des UKM nach Dokumentation des Verbrauchs
durch das Pflegepersonal auf den dafür vorgesehenen blauen Dokumentationsbögen, die der
Apotheke zugeleitet werden.
E-10.II.4.2.7.3. Dokumentation der Wirksamkeit
Die anwendungsbezogene Wirkung der Thrombozyten-Transfusion ist durch geeignete
Maßnahmen zu dokumentieren (z. B. Blutbild-Kontrolle, Verlauf von Blutungszeichen).
Werden HLA-ausgetestete Konserven transfundiert, ist ein ein-Stunden-Inkrement zu
bestimmen. Die Ausgangs- und Einstundenwerte werden im Labor der Speziellen
Hämatologie bestimmt, die Werte werden dem Institut für Transfusionsmedizin telefonisch
mitgeteilt.
E-10.II.4.2.8. Aufbewahrung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
Nach Beendigung der Transfusion ist der Transfusionsbeutel steril abzuklemmen und über 24
Stunden in einer verschließbaren Plastiktüte kontaminationssicher im Kühlschrank
aufzubewahren. Dafür steht auf jeder Station der Medizinischen Klinik C ein eigener
Kühlschrank zur Verfügung. Soll das Transfusionsbesteck nicht weiter verwendet werden, so
ist auch dieses mit einem entsprechenden Luer-Lock-Verschluss zu verschließen und 24
Stunden gekühlt aufzuheben.
E-10.II.4.2.9. Entsorgung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
Die Entsorgung der Blutbeutel erfolgt hygienegerecht dezentral auf den Stationen.
E-10.II.4.3.
Transfusion von gefrorenem Frischplasma
E-10.II.4.3.1. AB0-Indentitätstest („Bedside-Test“)
Der AB0-Bedsidetest entfällt bei der Transfusion von Frischplasma.
E-10.II.4.3.2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Frischplasma
Vor Einleitung einer Transfusion müssen folgende Punkte überprüft werden:
- Liegt ein schriftlicher Blutgruppenbefund der Transfusionsmedizin vor?
- Stimmen die Personalien des Patienten mit den Angaben auf Blutgruppen- und
Produktbegleitschein überein?
- Stimmen die Nummern der Blutprodukte mit den Nummern auf dem Begleitschein
überein?
- Ist das Blutprodukt unversehrt?
- Ist das Blutprodukt verfallen?
E-10.II.4.3.3. Durchführung der Transfusion von Frischplasma
Die Transfusion hat umgehend nach Auftauen der Konserve zu erfolgen. Zum Auftauen wird
der auf jeder Station verfügbare „Plasmatherm“ verwendet. Ein Auftauen im Wasserbad ist
nicht zulässig.
Die Transfusion muss durch einen Arzt eingeleitet werden. Sie erfolgt über ein
Standardinfusionssystem („Sangofix B“). Die Transfusion erfolgt über eine gesonderte
periphere Venenverweilkannüle oder über einen allein für die Transfusion genutzten Schenkel
eines zentralvenösen Katheters.
Blutprodukten dürfen keine Medikamente oder Infusionslösungen beigefügt werden; über den
gleichen venösen Zugang dürfen keine anderen Infusionslösungen laufen.
Frischplasma wird AB0-gleich (in Ausnahmefällen AB0-kompatibel, s. Tabelle in Abschnitt
E-10.II.4.2.3.) transfundiert.
E-10.II.4.3.4. Überwachungsmaßnahmen während der Transfusion von Frischplasma
Die Überwachung der eingeleiteten Transfusion kann an eine qualifizierte Pflegekraft
übertragen werden, solange der Arzt unmittelbar zu erreichen ist. Es ist eine engmaschige
Beobachtung des Patienten während der gesamten Transfusion zu gewährleisten (Blutdruck,
Puls, klinischer Zustand). Die Vitalparameter werden auf der Patientenkurve bzw. im Cardex
dokumentiert.
E-10.II.4.3.5. Unerwünschte Wirkungen einer Transfusion von allogenem Frischplasma
Vgl. Abschnitt E-10.II.4.1.5.
E-10.II.4.3.6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkeit einer Frischplasma
Vgl. Abschnitt E-10.II.4.1.6.
E-10.II.4.3.7. Dokumentation der Transfusion
Die Transfusion sowie etwaige Nebenwirkungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Diese
Dokumentation hat gemäss §14 des Transfusionsgesetzes patienten- und produkt (=chargen) bezogen zu erfolgen (Aufbewahrungspflicht: 30 Jahre). Die patientenbezogene
Dokumentation wird vom Transfusionsbeauftragten an das ärztliche Personal und
Assistenzpersonal (Pflegekräfte) delegiert.
E-10.II.4.3.7.1. Patientenbezogene Dokumentation
Folgende Fakten werden patientenbezogen vom transfundierenden Arzt bzw. einer
beauftragten Pflegekraft /Medizinischen Fachangestellten dokumentiert:
-
Ergebnis der Blutgruppenbestimmung und des Antikörpersuchtests (Befund
in der Patientenakte in der Rubrik „Transfusionsmedizin“ abheften; MFA)
Indikationsstellung zur Transfusion (Aktennotiz durch transfundierenden
Arzt)
Produktart (auf Pflegekurve bzw. im Cardex am Tag der Transfusion) und
Chargennummer durch Pflegekraft mit Zeitpunkt (ggfs. mit Aufkleber)
E-10.II.4.3.7.2. Chargenbezogene Dokumentation
Die chargenbezogene Dokumentation wird aus Gründen der Praktikabilität vom Institut für
Transfusionsmedizin übernommen. Dazu muss der Verbleib einer jeden Bluteinheit dem
Institut für Transfusionsmedizin durch den transfundierenen Arzt gemeldet werden. Die
Rückmeldung erfolgt über die elektronische Patientendokumenation ORBIS. Unter dem
Namen des Patienten findet sich in der Rubrik „KG Zentral“ der Button „Blutprodukte“. Hier
sind für den Patienten bereitgestellte und schon transfundierte Blutkomponenten einsehbar.
Mit Scanner oder durch händische Eingabe der Konservennummer ist der Verbleib jeder
Konserve zu melden („transfundiert“, „verworfen“). Für Plasmaderivate erfolgt die
Chargendokumentation in der Apotheke des UKM nach Dokumentation des Verbrauchs
durch das Pflegepersonal auf den dafür vorgesehenen blauen Dokumentationsbögen, die der
Apotheke zugeleitet werden.
E-10.II.4.3.7.3. Dokumentation der Wirksamkeit
Die anwendungsbezogene Wirkung der Plasma-Transfusion ist durch geeignete Maßnahmen
zu dokumentieren (z. B. Blutgerinnungs-Kontrolle, Verlauf von Blutungszeichen).
E-10.II.4.3.8. Aufbewahrung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
Nach Beendigung der Transfusion ist der Transfusionsbeutel steril abzuklemmen und über 24
Stunden in einer verschließbaren Plastiktüte kontaminationssicher im Kühlschrank
aufzubewahren. Dafür steht auf jeder Station der Medizinischen Klinik C ein eigener
Kühlschrank zur Verfügung. Soll das Transfusionsbesteck nicht weiter verwendet werden, so
ist auch dieses mit einem entsprechenden Luer-Lock-Verschluss zu verschließen und 24
Stunden gekühlt aufzuheben.
E-10.II.4.3.9. Entsorgung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
Die Entsorgung der Blutbeutel erfolgt hygienegerecht dezentral auf den Stationen.
E-10.II.4.4.
Transfusion von Plasmaderivaten
E-10.II.4.4.1. AB0-Indentitätstest („Bedside-Test“)
Der AB0-Bedsidetest entfällt bei der Transfusion von Plasmaderivaten.
E-10.II.4.4.2. Checkliste vor Einleiten der Transfusion von Plasmaderivaten
Vor Einleitung einer Transfusion müssen folgende Punkte überprüft werden:
- Ist das Blutprodukt unversehrt?
- Ist das Blutprodukt verfallen?
E-10.II.4.4.3. Durchführung der Transfusion von Plasmaderivaten
Plasmaderivate werden in der Apotheke auf Sonderrezept patientenbezogen bestellt.
Als Notfall-Depot wird eine fest definierte Menge häufig benutzter Plasmaderivate und
Gerinnungsfaktoren im Kühlschrank gelagert. Dieses Depot steht den Stationen 10 A , B, 17
A, B sowie der LANO zur Verfügung. Der Kühlschrank wird abgeschlossen, der Schlüssel
dem BTM-Schlüsselbund beigefügt.
Im einzelnen werden folgende Plasmaderivate auf der 10 A Ost in den genannten Mengen
vorgehalten:
Plasmaderivat
PPSB (Beriplex) 500 IE
AT III (Kybernin) 500 IE
Fibrinogen (Hämocompletan) 2 g
Faktor XIII (Fibrogammin) 1250 E
Humanalbumin 20 %
Stückzahl
10
10
1
2
6
Die Infusion wird durch einen Arzt oder eine beauftragte Pflegekraft eingeleitet.
Plasmaderivate werden bei Zimmertemperatur infundiert. Die Infusion erfolgt über ein
Standard-Perfusorsystem. Die Transfusion erfolgt über eine gesonderte periphere
Venenverweilkannüle oder über einen allein für die Transfusion genutzten Schenkel eines
zentralvenösen Katheters.
Blutprodukten dürfen keine Medikamente oder Infusionslösungen beigefügt werden; über den
gleichen venösen Zugang dürfen keine anderen Infusionslösungen laufen.
E-10.II.4.4.4. Überwachungsmaßnahmen während der Infusion von Plasmaderivaten
Die Überwachung der eingeleiteten Transfusion kann an eine qualifizierte Pflegekraft
übertragen werden, solange der Arzt unmittelbar zu erreichen ist. Es ist eine engmaschige
Beobachtung des Patienten während der gesamten Transfusion zu gewährleisten (Blutdruck,
Puls, klinischer Zustand). Die Vitalparameter werden auf der Patientenkurve bzw. im Cardex
dokumentiert.
E-10.II.4.4.5. Unerwünschte Wirkungen einer Infusion von Plasmaderivaten
Sehr selten kommt es zu Unverträglichkeitsreaktionen. Zu beachten ist insbesondere der
Eingriff in komplexe hämostaseologische Gleichgewichte; zum Beispiel kann einer
disseminierte intravasalen Koagulation Vorschub geleistet werden. Die Infusion von
Frischplasma ist daher aus diesem Aspekt sicherer und vorzuziehen, sofern dem Patienten die
höhere Volumenlast durch das Frischplasma zugemutet werden kann.
E-10.II.4.4.6. Therapeutische Maßnahmen bei Unverträglichkeitsreaktionen bei der
Infusion von Plasmaderivaten
Vgl. Abschnitt E-10.II.4.1.6.
E-10.II.4.4.7. Dokumentation der Infusion von Plasmaderivaten
Die Infusion sowie etwaige Nebenwirkungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Diese
Dokumentation hat gemäss §14 des Transfusionsgesetzes patienten- und produkt (=chargen)bezogen zu erfolgen (Aufbewahrungspflicht: 30 Jahre). Die patientenbezogene
Dokumentation wird vom Transfusionsbeauftragten an das ärztliche Personal und
Assistenzpersonal (Pflegekräfte) delegiert.
E-10.II.4.4.7.1. Patientenbezogene Dokumentation
Folgende Fakten werden patientenbezogen vom transfundierenden Arzt bzw. einer
beauftragten Pflegekraft /Medizinischen Fachangestellten dokumentiert:
-
Indikationsstellung zur Gabe von Plasmaderivaten (Aktennotiz durch
transfundierenden Arzt)
Produktart (auf Pflegekurve bzw. im Cardex am Tag der Transfusion) und
Chargennummer durch Pflegekraft mit Zeitpunkt (ggfs. mit Aufkleber)
E-10.II.4.4.7.2. Chargenbezogene Dokumentation
Die chargenbezogene Dokumentation wird aus Gründen der Praktikabilität der Apotheke
übernommen. Dazu muss der Verbleib einer jeden Einheit der Apotheke durch die Pflegekraft
gemeldet werden. Für Plasmaderivate erfolgt die Chargendokumentation Dokumentation des
Verbrauchs durch das Pflegepersonal auf den dafür vorgesehenen blauen
Dokumentationsbögen, die der Apotheke zugeleitet werden.
E-10.II.4.4.7.3. Dokumentation der Wirksamkeit
Die anwendungsbezogene Wirkung der Infusion von Plasmaderivaten ist durch geeignete
Maßnahmen zu dokumentieren (z. B. Blutgerinnungskontrollen-Kontrolle, Verlauf von
Blutungszeichen).
E-10.II.4.4.8. Aufbewahrung
Entfällt.
E-10.II.4.4.9. Entsorgung der Transfusionsbeutel nach Transfusion
Die Entsorgung der Infusionssysteme erfolgt hygienegerecht dezentral auf den Stationen.
E-10.II.4.5. Rückgabe
Blutkomponenten
oder
Weiterverwendung
nicht
transfundierter
Nicht transfundierte Blutprodukte, die nicht vom Institut für Transfusionsmedizin zum
Zwecke der erneuten Ausgabe an Patienten zurückgenommen werden können, werden auf
Station vernichtet. Der Verbleib eines jeden EK/FFP/TK (Transfusion, Vernichtung,
Rückgabe) ist dem Institut für Transfusionsmedizin auf dem „Transfusionsbegleitschein“ zu
melden.
Erythrozytenkonzentrate, die nicht transfundiert wurden, bei denen die Kühlkette nicht länger
als 2 Stunden unterbrochen wurde und deren Temperatur zu keinem Zeitpunkt höher als 10
Grad Celsius war, können vom Institut für Transfusionsmedizin weiter verwendet werden.
Der behandelnde Arzt muss bescheinigen, dass die zurückgegebenen EKs in einwandfreiem
Zustand sind, so dass sie für einen anderen Patienten weiter verwendet werden können. Die
Rückgabe muss binnen 24 Stunden erfolgen.
Thrombozytenkonzentrate können nur binnen 30 Minuten vom Institut für
Transfusionsmedizin zur Weiterverwendung zurückgenommen werden, sofern ihre adäquate
Lagerung (Raumtemperatur) ärztlich dokumentiert wird.
Frischplasmen können bei Rückgabe an das Institut für Transfusionsmedizin nicht für andere
Patienten weiterverwendet werden. Sie dürfen daher nur zum Zeitpunkt der TransfusionsIndikation aus dem Institut für Transfusionsmedizin abgerufen werden.
Alle Konserven, deren Lagerungsbedingungen nicht eindeutig dokumentiert sind, müssen im
Institut für Transfusionsmedizin vernichtet werden (Arzneimittelgesetz).
Für die Transfusion von Granulozyten oder hämatopoetischen Stammzellen ergibt sich bei
den Patienten der Medizinischen Klinik und Poliklinik C keine Indikation.
E-10.III Ergebnisqualität
Blutprodukten
bei
der
Anwendung
von
E-10.III.1. Meldung unerwünschter transfusionsassoziierter Ereignisse
Unerwünschte transfusionsassoziierte Ereignisse müssen gemäss §16 Transfusionsgesetz dem
Transfusionsbeauftragten und dem Transfusionsverantwortlichen gemeldet werden. Auf
einem Formblatt („Anzeige eines transfusionsassoziierten unerwünschten Ereignisses“,
erhältlich im Institut für Transfusionsmedizin und auf dem Server der Klinik:
http://qm/web/0/inter/) müssen die Patientendaten sowie der Hergang festgehalten werden.
Der grüne Durchschlag verbleibt in der Krankenakte, der gelbe geht an den
Transfusionsbeauftragten, und das weisse Original wird mit den entsprechenden
Untersuchungsmaterialien (EDTA und Serum-Monovette sowie transfundierte Bluteinheit)
per Blutbote an das Institut für Transfusionsmedizin versandt.
E-10.III.2. Durchführung eines Rückverfolgungsverfahrens
E-10.III.2.1. Einleitung eines vom Empfänger ausgehenden Rückverfolgungsverfahrens
Führt ein Blutprodukt bei einem Empfänger zu einer Nebenwirkung (Sepsis, virale Infektion
o.ä.), so müssen alle anderen Patienten, die eine Blutkomponente dieser Charge bekommen
haben, identifiziert werden. Dies geschieht an Hand der chargenbezogenen Dokumentation.
Der Transfusionsverantwortliche übernimmt die Koordinierung der Maßnahmen,
insbesondere informiert er andere Fachabteilungen, um dort ebenfalls Empfänger dieser
Produktcharge ausfindig zu machen.
E-10.III.2.2. Mitwirkung bei der Bearbeitung eines vom Spender ausgehenden
Rückverfolgungsverfahrens
Ist beim Spender ein Infektionsmarker festgestellt worden, so müssen die Personen
identifiziert werden, die mit Blutkomponenten dieses Spenders therapiert wurden. Der
Transfusionsverantwortliche meldet dies dem Transfusionsbeauftragtem, der eine
Wiedereinbestellung des Patienten veranlasst, um diesen dann nach zu untersuchen. Die
entnommenen Proben werden an das Institut für Transfusionsmedizin weitergeleitet. Der
Befund wird dem Patienten über den Transfusionsbeauftragtem mitgeteilt.
erstellt:
Dr. E. Hilker (Transfusionsbeauftragter der
Medizinischen Klinik und Poliklinik C)
............................................
............................................
Freigabe:
Univ.-Prof. Dr. G. Breithardt
(Direktor der Klinik)
............................................
Unterschrift
............................................
Datum
ERKLÄRUNG
Ich erkläre, dass ich die Standardarbeitsanweisung des Medizinischen Klinik und Poliklinik C
in der Fassung vom 2.1.2009 zur Kenntnis zur Kenntnis genommen habe.
Münster, den ……………………….
Titel, Name, Vorname …………………………………………
Unterschrift …………………………………………………….
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