DOC - Europa.eu

Werbung
EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 27. Januar 2014
140 Millionen EUR für die Entwicklungszusammenarbeit
mit Guinea
Die Europäische Kommission hat fast 140 Mio. EUR zur Finanzierung von fünf
Entwicklungsprojekten in der Republik Guinea freigegeben. Nach den alle Parteien
einbeziehenden und friedlichen Parlamentswahlen vom 28. September 2013 konnte die
Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit diesem Land nun wieder uneingeschränkt
aufnehmen
und
so
die entsprechenden
Mittel
aus
dem
10. Europäischen
Entwicklungsfonds (10. EEF, 2008-2013) bereitstellen.
Mit diesen Mitteln sollen die Anstrengungen der Regierung um Verbesserung der
verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte und des
Personenverkehrs unterstützt und der Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur gefördert
werden.
„Die Europäische Union sichert der Regierung von Guinea ihre Unterstützung bei der
Rückkehr zu einem Weg des nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums zu. Der
Nutzen der Projekte für die guineische Bevölkerung wird durch den Ausbau der nationalen
Kapazitäten
und
einen
partizipativen
Ansatz
gewährleistet",
erklärte
EUEntwicklungskommissar Andris Piebalgs.
Heute werden Kommissar Piebalgs und der guineische Minister für Wirtschaft und
Finanzen, Kerfalla Yansane in Brüssel Vereinbarungen für fünf Projekte unterzeichnen:

Unterstützungsprojekt für den Verkehrssektor (PAST): Dieses mit 83 Mio. EUR
ausgestattete Projekt zielt auf eine dauerhafte Verbesserung der Leistungsfähigkeit
des Straßenverkehrssektors ab, auf die Förderung einer Reform der
Straßenverkehrsvorschriften und der Organisation dieses Sektors sowie auf eine
Einbeziehung der Raumordnungs- und städtebaulichen Aspekte in Verkehrspolitik
und -planung.
Außerdem unterstützt dieses Projekt die Instandsetzung des nationalen
Straßennetzes
zwischen
Kissidougou
und
Guéckédou,
um
so
die
Verkehrsanbindung dieses Waldgebiets, eines der wichtigen Landwirtschafts- und
Bergbaugebiete Guineas, zu verbessern.

Programm zur Unterstützung der Justizreform (PARJU): Dieses mit 20 Mio. EU
ausgestattete Programm dient der Unterstützung der Regierung im Bereich
Förderung der demokratischen Grundsätze und Achtung der Menschenrechte,
insbesondere im Justizsektor und bei der Bekämpfung der Straflosigkeit. Es wird
unter anderem den Zugang zur Justiz verbessern und eine Reform des
Strafvollzugswesens unterstützen.
IP/14/76


Programm zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (PARSS) – Teil 2:
Zweiter Teil des mit 12 Mio. EUR ausgestatteten Programms PARSS, mit dem die
guineische Regierung im Bereich Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Festigung der
verantwortungsvollen
Regierungsführung,
Förderung
der
demokratischen
Grundsätze und Schutz der Menschenrechte unterstützt wird. Insbesondere soll
dieses Programm durch die Verbesserung der Sicherheitslage zur Schaffung und
Bewahrung eines befriedeten sozialen, wirtschaftlichen und politischen Klimas
beitragen.

Programm zur Unterstützung der Reform der öffentlichen Finanzen (PARFIP):
Dieses mit 12 Mio. EUR ausgestattete Programm trägt zur Verbesserung der
wirtschaftlichen und finanzpolitischen Governance bei. Dadurch sollen das System
der
finanzpolitischen
Rechenschaftspflicht
des
Staates
gestärkt,
das
Inlandseinkommen verbessert und die institutionellen Kapazitäten des Ministeriums
für Wirtschaft und Finanzen ausgebaut werden.

Sektorspezifisches Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung und
Dekonzentration (PASDD): Dieses mit 10 Mio. EUR ausgestattete Programm soll
durch die Unterstützung der nationalen Strategie für Dezentralisierung,
Dekonzentration und lokale Entwicklung und des dazugehörigen Aktionsplans sowie
durch die Förderung der Demokratie auf lokaler Ebene zur Verbesserung der
Bürgernähe staatlicher Dienste beitragen.
Kontext
Nach dem Staatsstreich vom Dezember 2008 war die Zusammenarbeit mit Guinea
ausgesetzt worden (ausgenommen humanitäre und Nothilfe, unmittelbare Hilfe für die
Bevölkerung und Maßnahmen zur Begleitung des Übergangs zur Demokratie).
Nach den Präsidentschaftswahlen von 2010 wurde der Fahrplan für die Krisenbewältigung
geändert und die Europäische Union hat ihre Zusammenarbeit mit der Republik Guinea
schrittweise wiederaufgenommen, indem sie die verfügbaren Restmittel aus dem
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und Nothilfemittel freigab.
Nachdem die nationale Wahlkommission im Dezember 2012 einen detaillierten Zeitplan für
die Parlamentswahlen vorgelegt hat, unterzeichneten die Europäische Union und die
Republik Guinea am 21. Dezember 2012 in Brüssel das Länderstrategiepapier und
Nationale Richtprogramm für den 10. EEF; zudem wurden zusätzliche Mittel zur
unmittelbaren Unterstützung der Bevölkerung (in den Bereichen Wasser, Gesundheit und
Unterstützung der Zivilgesellschaft) in Höhe von insgesamt 34,4 Mio. EUR – was 20 % des
BNE entspricht – freigegeben.
Dank der alle Parteien einbeziehenden und friedlichen Parlamentswahlen vom
28. September 2013 konnten die restlichen für das Nationale Richtprogramm des 10. EEF
vorgesehenen Mittel in Höhe von 139,9 Mio. EUR freigegeben werden, die mehrere Jahre
lang eingefroren waren. Durch die Wiederaufnahme dieser Projekte konnten die im
10. EEF für Guinea veranschlagten Mittel – d. h. insgesamt 174,3 Mio. EUR für spezifische
Programme und 61,5 Mio. für Nothilfe – in voller Höhe bereitgestellt werden.
2
Mehr hierzu
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/piebalgs/index_en.htm
http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm
Kontakt:
Alexandre Polack (+32 229-90677)
Maria Sanchez Aponte (+32 229-81035)
Für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per EMail
3
Herunterladen