EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 27. Januar 2014 140 Millionen EUR für die Entwicklungszusammenarbeit mit Guinea Die Europäische Kommission hat fast 140 Mio. EUR zur Finanzierung von fünf Entwicklungsprojekten in der Republik Guinea freigegeben. Nach den alle Parteien einbeziehenden und friedlichen Parlamentswahlen vom 28. September 2013 konnte die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit diesem Land nun wieder uneingeschränkt aufnehmen und so die entsprechenden Mittel aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (10. EEF, 2008-2013) bereitstellen. Mit diesen Mitteln sollen die Anstrengungen der Regierung um Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte und des Personenverkehrs unterstützt und der Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur gefördert werden. „Die Europäische Union sichert der Regierung von Guinea ihre Unterstützung bei der Rückkehr zu einem Weg des nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums zu. Der Nutzen der Projekte für die guineische Bevölkerung wird durch den Ausbau der nationalen Kapazitäten und einen partizipativen Ansatz gewährleistet", erklärte EUEntwicklungskommissar Andris Piebalgs. Heute werden Kommissar Piebalgs und der guineische Minister für Wirtschaft und Finanzen, Kerfalla Yansane in Brüssel Vereinbarungen für fünf Projekte unterzeichnen: Unterstützungsprojekt für den Verkehrssektor (PAST): Dieses mit 83 Mio. EUR ausgestattete Projekt zielt auf eine dauerhafte Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrssektors ab, auf die Förderung einer Reform der Straßenverkehrsvorschriften und der Organisation dieses Sektors sowie auf eine Einbeziehung der Raumordnungs- und städtebaulichen Aspekte in Verkehrspolitik und -planung. Außerdem unterstützt dieses Projekt die Instandsetzung des nationalen Straßennetzes zwischen Kissidougou und Guéckédou, um so die Verkehrsanbindung dieses Waldgebiets, eines der wichtigen Landwirtschafts- und Bergbaugebiete Guineas, zu verbessern. Programm zur Unterstützung der Justizreform (PARJU): Dieses mit 20 Mio. EU ausgestattete Programm dient der Unterstützung der Regierung im Bereich Förderung der demokratischen Grundsätze und Achtung der Menschenrechte, insbesondere im Justizsektor und bei der Bekämpfung der Straflosigkeit. Es wird unter anderem den Zugang zur Justiz verbessern und eine Reform des Strafvollzugswesens unterstützen. IP/14/76 Programm zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform (PARSS) – Teil 2: Zweiter Teil des mit 12 Mio. EUR ausgestatteten Programms PARSS, mit dem die guineische Regierung im Bereich Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Festigung der verantwortungsvollen Regierungsführung, Förderung der demokratischen Grundsätze und Schutz der Menschenrechte unterstützt wird. Insbesondere soll dieses Programm durch die Verbesserung der Sicherheitslage zur Schaffung und Bewahrung eines befriedeten sozialen, wirtschaftlichen und politischen Klimas beitragen. Programm zur Unterstützung der Reform der öffentlichen Finanzen (PARFIP): Dieses mit 12 Mio. EUR ausgestattete Programm trägt zur Verbesserung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Governance bei. Dadurch sollen das System der finanzpolitischen Rechenschaftspflicht des Staates gestärkt, das Inlandseinkommen verbessert und die institutionellen Kapazitäten des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen ausgebaut werden. Sektorspezifisches Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung und Dekonzentration (PASDD): Dieses mit 10 Mio. EUR ausgestattete Programm soll durch die Unterstützung der nationalen Strategie für Dezentralisierung, Dekonzentration und lokale Entwicklung und des dazugehörigen Aktionsplans sowie durch die Förderung der Demokratie auf lokaler Ebene zur Verbesserung der Bürgernähe staatlicher Dienste beitragen. Kontext Nach dem Staatsstreich vom Dezember 2008 war die Zusammenarbeit mit Guinea ausgesetzt worden (ausgenommen humanitäre und Nothilfe, unmittelbare Hilfe für die Bevölkerung und Maßnahmen zur Begleitung des Übergangs zur Demokratie). Nach den Präsidentschaftswahlen von 2010 wurde der Fahrplan für die Krisenbewältigung geändert und die Europäische Union hat ihre Zusammenarbeit mit der Republik Guinea schrittweise wiederaufgenommen, indem sie die verfügbaren Restmittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und Nothilfemittel freigab. Nachdem die nationale Wahlkommission im Dezember 2012 einen detaillierten Zeitplan für die Parlamentswahlen vorgelegt hat, unterzeichneten die Europäische Union und die Republik Guinea am 21. Dezember 2012 in Brüssel das Länderstrategiepapier und Nationale Richtprogramm für den 10. EEF; zudem wurden zusätzliche Mittel zur unmittelbaren Unterstützung der Bevölkerung (in den Bereichen Wasser, Gesundheit und Unterstützung der Zivilgesellschaft) in Höhe von insgesamt 34,4 Mio. EUR – was 20 % des BNE entspricht – freigegeben. Dank der alle Parteien einbeziehenden und friedlichen Parlamentswahlen vom 28. September 2013 konnten die restlichen für das Nationale Richtprogramm des 10. EEF vorgesehenen Mittel in Höhe von 139,9 Mio. EUR freigegeben werden, die mehrere Jahre lang eingefroren waren. Durch die Wiederaufnahme dieser Projekte konnten die im 10. EEF für Guinea veranschlagten Mittel – d. h. insgesamt 174,3 Mio. EUR für spezifische Programme und 61,5 Mio. für Nothilfe – in voller Höhe bereitgestellt werden. 2 Mehr hierzu http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/piebalgs/index_en.htm http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm Kontakt: Alexandre Polack (+32 229-90677) Maria Sanchez Aponte (+32 229-81035) Für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per EMail 3