Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser Landesgesetz vom 7. Juli 2010, Nr. 9 Stempelmarke zu 16,00 € An die Autonome Provinz Bozen – Südtirol Landesagentur für Umwelt Amt für Energieeinsparung Mendelstrasse 33 39100 Bozen Tel. 0471 / 41 47 20, Fax 0471 / 41 47 39 E-Mail: [email protected] Stempelfrei in folgenden Fällen laut D.P.R. vom 26. Oktober 1972, Nr. 642, Tabelle B Punkt 16 (öffentliche Körperschaft) Punkt 27 bis (Onlus) laut G. 266/91 Art. 8 und LG 11/93 im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen [email protected] Der/die Antragsteller/in Familienname Geburtsort Vorname Provinz Staat Geburtsdatum 1) Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Körperschaften, Vereine, Pfarreien Wohnhaft bzw. mit Sitz in PLZ Straße / Platz Telefon Ort Provinz Nummer Mobiltelefon E-Mail Privatperson (Steuernummer) Landwirtschaftlicher Betrieb (MwSt.-Nr.) Verwalter/in Bürgermeister/in gesetzliche/r Vertreter/in anderes der/des (Kondominiums, Gemeinde, Verein, Pfarrei) Steuernummer oder © 2014 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser Seite 1/4 2) Unternehmen (außer landwirtschaftliche Betriebe) gesetzliche/r Vertreter/in des Unternehmens mit Sitz in: PLZ Ort Provinz Straße / Platz Nummer Telefon Mobiltelefon Fax …. E-Mail MwSt.-Nr. St.-Nr. Staat Das antragstellende Unternehmen ist ein * Handwerksunternehmen Industrieunternehmen Tourismusunternehmen Handelsunternehmen Dienstleistungsunternehmen * Gesellschaft (Gesellschaftsform angeben) * Einzelunternehmen Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser auf der B.P. Nr. bzw. G.P. Nr. Katastralgemeinde mit Adresse im Eigentum von für die Ausgabe laut beiliegendem Kostenvoranschlag. Erklärungen und weitere Angaben Der/die Antragsteller/in erklärt unter seiner/ihrer persönlichen Verantwortung und in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen gemäß D.P.R. Nr. 445/2000: a) das Gebäude, bei dem diese Systeme eingebaut werden, ist aufgrund einer Baukonzession, die vor dem 30. Juni 2000 ausgestellt wurde, errichtet worden Sprache, die für die Mitteilungen seitens der Landesverwaltung verwendet werden soll: deutsch italienisch *Zutreffendes ankreuzen © 2014 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser Seite 2/4 Anlagen a) Datenblatt gemäß Vordruck des Amtes für Energieeinsparung b) Detaillierter Kostenvoranschlag Hinweise Die verbrauchsabhängige Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser ist ab 1. Jänner 2017 verpflichtend. Die Beitragsgesuche müssen innerhalb 30. September 2015 eingereicht werden Die Rechnungen müssen vor dem 1. Jänner 2016 ausgestellt sein, andernfalls kann kein Zuschuss gewährt werden. Der Zuschuss ist mit Beiträgen oder Begünstigungen die von staatlichen Bestimmungen (z.B. Steuerabschreibung), von anderen Landesgesetzen (z.B. Wohnbauförderung) oder anderen Gesetzen zu Lasten des Landeshaushaltes vorgesehen sind, nicht kumulierbar. Das Ansuchen um einen Zuschuss muss, mit einer Stempelmarke versehen, vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Energieeinsparung eingereicht werden. Als Einreichedatum des Ansuchens gilt das Protokolldatum der Landesverwaltung. Nur im Falle der Zusendung des Ansuchens mittels Postdienst gilt das Datum der Aufgabe beim Postamt. Die Investition darf nicht weniger als 4.000 Euro ohne Mehrwertsteuer betragen. Der Einbau von Systemen zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung oder Kühlung wird nur gefördert, wenn jede Nutzereinheit mit automatischen Regelgeräten zur individuellen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet ist. Nach schriftlicher Aufforderung des Amtes müssen für die Auszahlung des Zuschusses die quittierten Originalrechungen eingereicht werden. Die Rechnungen müssen auf die Antragsteller ausgestellt sein und die Kosten für die jeweilige Maßnahme detailliert angegeben werden. Für Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Körperschaften, Vereine, Pfarreien werden Zuschüsse im Höchstausmaß bis zu 30% auf die anerkennbaren Kosten gewährt. Die Rechnungen, dürfen mit Ausnahme von Rechnungen für technische Spesen sowie von Anzahlungsrechnungen im Ausmaß von maximal 70% der anerkennbaren Ausgaben nicht vor dem Einreichedatum des Ansuchens um einen Zuschuss ausgestellt sein, andernfalls kann für die betreffenden Rechnungen samt Anzahlungsrechnungen kein Zuschuss gewährt werden. Für Unternehmen in den Wirtschaftszweigen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und Dienstleistung werden die Zuschüsse unter Berücksichtigung der „De-minimis“ – Bestimmung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf „De-minimis“ – Beihilfen im Höchstausmaß bis zu 30% auf die anerkennbaren Kosten gewährt. Die Rechnungen dürfen, mit Ausnahme von Rechnungen für technische Spesen nicht vor dem Einreichedatum des Ansuchens um einen Zuschuss ausgestellt sein, andernfalls kann für die betreffenden Rechnungen kein Zuschuss gewährt werden. © 2014 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser Seite 3/4 Im Sinne des Art. 38 des D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, wurden die vorliegenden Erklärungen: In meiner Anwesenheit ……………………………..………………………………….………………. (Name des/der Beamten/Beamtin der Autonomen Provinz Bozen Südtirol) unterzeichnet per Post, oder durch eine beauftragte Person mit der Kopie des folgenden gültigen Ausweises vorgelegt oder versandt: Identitätskarte Reisepass Führerschein anderes (Der Ausweis muss mit Foto und Stempel oder gleichwertigem Kennzeichen versehen und von einer öffentlichen Behörde ausgestellt worden sein.) Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Landesagentur für Umwelt. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des G.v.D. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. Ich beantrage, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren ausschließlich über PEC erfolgt. Meine PEC-Adresse Datum © 2014 Autonome Provinz Bozen – Südtirol Unterschrift ……………………………………… Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Systeme zur verbrauchsabhängigen Erfassung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung und Warmwasser Seite 4/4