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IP/02/1764
Brüssel, 28. November 2002
Kommissar Byrne begrüßt die Zustimmung des
Rates zu den Vorschlägen zur Bekämpfung durch
Lebensmittel übertragbarer Krankheiten (Beispiel:
Salmonella)
Kommissar David Byrne begrüßte, dass der Rat „Landwirtschaft“ heute
seine Unterstützung für zwei Legislativvorschläge zur Senkung der Inzidenz
durch Lebensmittel übertragbarer Krankheiten in der Europäischen Union
aussprach. Die Vorschläge, von der Kommission im August letzten Jahres
angenommen (siehe IP/01/1167) und vom Parlament im Mai 2002 befürwortet
(IP/02/724), sehen eine gründliche Revision der geltenden EURechtsvorschriften vor und sollen den Schutz vor „Zoonosen“ – also den
vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten – verbessern. Zu
den Zoonosen gehören Erreger, die alljährlich hohe Krankheitsausfälle,
unnötige Todesfälle und beachtliche öffentliche Gesundheitskosten
verursachen – so etwa Salmonellen, Campylobacter, Listeria und
toxinbildende E. coli.
„Diese Vorschläge machen deutlich, wie das Konzept der Kommission „vom
Erzeuger zum Verbraucher“ in die Praxis umgesetzt wird, um die Sicherheit der
Lebensmittel für den Verbraucher zu gewährleisten“, so David Byrne, in der
Europäischen Kommission zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Die
Zahl der lebensmittelbedingten Infektionen beim Menschen ist heute in der
gesamten EU viel zu hoch. Durch Salmonellen alleine erkranken jährlich über
160 000 Menschen in der EU – wovon nach Schätzungen rund 200 sterben. Die
Kosten durch lebensmittelbedingte Salmonellose werden auf bis zu 2,8 Mrd. €
jährlich veranschlagt. Ich freue mich deshalb besonders, dass der Rat
„Landwirtschaft“ diese wichtige Rechtsvorschriften durch seine Befürwortung heute
einen Schritt weiterbringt. Letztlich können wir dadurch das Auftreten von
Salmonellen in den landwirtschaftlichen Betrieben und somit auch die
Infektionshäufigkeit beim Menschen deutlich senken.“
Worum geht es in diesen Rechtsvorschriften?
Der erste Vorschlag, eine Richtlinie zur Überwachung von Zoonose-Erregern, dient
als Grundlage für die Verbesserung der Erkenntnisse über die Quellen und
Entwicklungstendenzen dieser Erreger und die Bewertungen der mikrobiologischen
Risiken sowie für Risikomanagementmaßnahmen. Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit wird eine entscheidende Rolle bei der Bewertung dieser
Informationen spielen. Der zweite Vorschlag ist eine Verordnung zur Reduzierung
des Auftretens von Zoonoseerregern, hauptsächlich Salmonellen. Die Verordnung
wird für eine der Hauptquellen der Kontamination gelten – die Primärproduktion.
Außerdem ist ein Verfahren zur Festsetzung von Zielwerten für andere
Zoonoseerreger als Salmonellen vorgesehen.
Die Zielvorgaben zur Eindämmung der Erreger werden nach einer Untersuchung der
Prävalenz des jeweiligen Erregers in allen Mitgliedstaaten festgelegt.
Die Kommission hat zugestimmt, die obligatorischen Kontrollmaßnahmen für eine
Kofinanzierung durch die EU zu öffnen. Die Höhe dieser Finanzierung wird auf der
Grundlage eines Berichts über die Finanzierungsregelung festgelegt, den die
Kommission innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorlegen
wird.
Eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen, die in der Folge des Weißbuchs realisiert
wurden, tragen ebenfalls zum Kampf gegen Zoonosen bei. Das Paket zur
Lebensmittelhygiene wird die Umsetzung von Hygienemaßnahmen im
landwirtschaftlichen Betrieb verbessern. Dieses Paket soll auch das Hauptinstrument
sein für Maßnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelherstellungskette, die auf die
Primärproduktion folgen. So arbeitet die Kommission derzeit an einer Überarbeitung
der mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel und an einer Verstärkung der
risikobasierten Kontrollen für die gesamte Lebensmittelherstellungskette.
Fortschritte im Rechtsetzungsprozess
In dieser Phase des Prozesses spiegeln die Vorschläge weitgehend die Grundsätze
wieder, auf die sich die ursprünglichen ehrgeizigen Ziele der Kommission stützen.
Einige Aspekte wurden bei den Diskussionen im Rat und im Europäischen
Parlament verstärkt, so etwa die Möglichkeit, die Antibiotikaresistenz nicht nur bei
Zoonoseerregern, sondern auch bei einschlägigen anderen Bakterien zu
überwachen. Außerdem wird die Salmonellenüberwachung schrittweise nicht nur auf
die verschiedenen Geflügelarten und Zuchtschweine, sondern auch auf
Schlachtschweine ausgedehnt. Andererseits wurden einige Kompromisse
geschlossen. So werden beispielsweise die Übergangsfristen für die Mitgliedstaaten
zur Umsetzung von Programmen verlängert, die Kontrollen werden sich in der
Anfangsphase auf bestimmte Serotypen von Salmonellen beschränken (diese
Serotypen sind allerdings für über 70 % der gemeldeten Fälle von Salmonellose
beim Menschen verantwortlich). Auch wenn das heute gebilligte Kompromisspaket
nicht so anspruchsvoll ist, wie die Kommission dies gerne gesehen hätte, stellt es
doch eine wesentliche Verbesserung gegenüber den geltenden Bestimmungen dar.
Die geltenden Bestimmungen
Nach den geltenden EU-Bestimmungen, in der Richtlinie 92/117/EWG zu finden, gibt
es Regeln für die obligatorische Überwachung von vier Zoonoseerregern
(Salmonellose, Brucellose, Trichinose und durch Mycobacterium bovis verursachte
Tuberkulose)
und
die
freiwillige
Überwachung
anderer
Erreger.
Lebensmittelbedingte Krankheiten und die Überwachung der Antibiotikaresistenz
sind jedoch nicht abgedeckt, was eine Harmonisierung der Systeme sehr schwierig
macht – dies ist nun mit der neuen Richtlinie gegeben. Derzeit gibt es obligatorische
Maßnahmen zur Kontrolle bestimmter Arten von Salmonellen (Salmonella enteritidis
und Salmonella typhimurium) bei Zuchtgeflügel, die neue Verordnung führt
Kontrollmaßnahmen für weitere Tierarten sowie potenziell auch für weitere Arten von
Salmonellen und anderen Zoonoseerregern ein. Einige EU-Mitgliedstaaten gehen
bereits freiwillig über diese Bestimmungen hinaus, derzeit jedoch ohne EUFinanzierung.
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Hintergrund
Zoonosen sind Erkrankungen oder Infektionen, die vom Tier auf den Menschen
übertragbar sind. Die Infektion ist gewöhnlich auf den Verzehr von Erzeugnissen
tierischen Ursprungs oder direkten Kontakt mit infizierten Tieren zurückzuführen.
Salmonellen, auf die sich die neuen Bestimmungen vorrangig konzentrieren, können
in einer ganzen Reihe von Lebensmittelerzeugnissen vorkommen, z. B. in rohen
Eiern, Geflügel, Schweine- und Rindfleisch, anderen Erzeugnissen tierischen
Ursprungs und Gemüse. Campylobacter ist hauptsächlich in Hähnchenfleisch zu
finden, Hauptsymptom beim Menschen ist Durchfall, manchmal kann es jedoch auch
zu Nervenerkrankungen und, in seltenen Fällen, zur Lähmung kommen. Listeria und
toxinbildendes E. coli sind zwei weitere verbreitete Erreger, die Infektionen
verursachen.
Zoonosen sind bekanntlich schwer einzudämmen, da eine gewisse Anzahl der
betreffenden Mikroorganismen überall in der Natur vorkommt und nicht leicht aus der
Lebensmittelkette auszuschließen ist. Die Eindämmung der Erreger bei Tieren ist
der beste Weg, die Verbreitung der Infektion über die Lebensmittelkette zu
verhindern, aus diesem Grund schafft auch die vorgeschlagene Verordnung einen
Rahmen für Maßnahmen zur Eindämmung der Erreger. Gleichzeitig führt die
vorgeschlagene Richtlinie ein System zur Überwachung bestimmter Zoonoseerreger
in der gesamten Lebens- und Futtermittelherstellungskette ein.
Salmonellen werden dabei als Priorität genannt, insbesondere das Auftreten in
Geflügelprodukten und Eiern. Die einzelnen Zielkategorien werden schrittweise
einbezogen, beginnend mit Zuchthühnern, dann Legehennen, Hähnchen, Puten,
Schlachtschweine und schließlich Zuchtschweine. Die ersten Ziel werden 12 Monate
nach Inkrafttreten der Verordnung festgelegt, jede weitere Stufe wieder nach jeweils
12 Monaten. Die nationalen Kontrollprogramme werden für jedes einzelne Ziel
18 Monate
später
umgesetzt.
Nach
einer
Übergangszeit
werden
Vermarktungsbeschränkungen für Tafeleier aus Beständen gelten, bei denen der
Befall mit bestimmten Salmonellenarten vermutet wird oder nachgewiesen worden
ist (diese Regelung wird 72 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung anwendbar).
Auch Geflügelfleisch wird bestimmten mikrobiologischen Kriterien genügen müssen
(anwendbar nach 84 Monaten). Außerdem ist ein Verfahren zur Festsetzung von
Zielwerten für andere Bestände sowie andere Zoonoseerreger als Salmonellen
vorgesehen.
Um die Reduktionsziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten nationale
Kontrollprogramme aufstellen und den Privatsektor zur Mitarbeit bewegen. Für den
Handel zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern wird entsprechend dem
obigen Zeitplan eine Bescheinigung über den Salmonellenstatus zwingend
vorgeschrieben.
Die nächsten Schritte
Nach der politischen Einigung im Rat werden die Vorschläge jetzt zur zweiten
Lesung an das Europäische Parlament zurückverwiesen.
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