Grosser Rat - beim Kanton Aargau

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Grosser Rat
153. Sitzung
29. Juni 2004, 10.00 Uhr
Vorsitzender:
Thomas Lüpold, Möriken-Wildegg
Protokollführer:
Dr. Peter Grünenfelder, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 175 Mitglieder
(Art. 1992-2019)
Abwesend mit Entschuldigung 25 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Baumgartner Fritz, Rothrist; Bodmer Thomas, Wettingen; Brentano
Max, Dr., Brugg; Damann Sepp, Magden; Edelmann Beat, Dr., Zurzach; Egli Dieter, Windisch; Eliassen Vecko Eva, Nussbaumen b. Baden; Flückiger-Bäni Sylvia, Schöftland;
Frunz Eugen, Obersiggenthal; Giezendanner Benjamin, Rothrist; Haller Christine, Reinach;
Hirschi Monika, Mandach; Hunn Jörg, Riniken; Hüsler-Steinacher Mario, Gansingen; Jehle
Ulrich, Etzgen; Kalt Rudolf, Spreitenbach; Koch Hans-Jürg, Rothrist; Locher Urs, Zofingen; Meier Erwin, Wohlen; Müller Andrea-Ursina, Rombach; Nietlispach Franz, Zeiningen;
Schenkel Fabian, Bergdietikon; Schweizer Heinrich, Waltenschwil; Stutz-Lang Hans, Islisberg; Werthmüller Ernst, Holziken
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie ganz herzlich zur 153. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode.
3. Vom 16. Juni 2004 an das Bundesamt für Polizei, Bern,
zur Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im
Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder
vermissten Personen (DNA-Profil-Verordnung).
1992 Mitteilungen
Die Staatskanzlei stelle auf Verlangen die Vernehmlassung
samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassung kann auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen
werden
Vorsitzender: Wir haben heute, an einem wunderschönen
Tag, den letzten Sitzungstag vor den Sommerferien. Der
Geräuschpegel heute hier im Saal bereitet mir jetzt schon
etwas Angst für die erste Sitzung nach den Sommerferien,
wenn Sie einander alles Neue zu erzählen haben, was Sie in
6 Wochen nicht kommunizieren konnten!
Ich gebe Ihnen Kenntnis von einer Mitteilung der Justizkommission: Mit Zuschrift vom 24. Juni 2004 hat der Präsident der Justizkommission zuhanden des Grossen Rats
folgende Mitteilung gemacht: Die Justizkommission behandelte an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2004 vier Gesuche um
Nebenbeschäftigung in Sachen § 9 GOG. Gestützt auf § 9
Abs. 2 GOG teile ich Ihnen mit, dass die Justizkommission
den 3 Gesuchen von Oberrichtern, teilweise mit Auflagen,
und eines Bezirksgerichtspräsidenten entsprochen hat.
Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden: 1.
Vom 16. Juni 2004 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, zur Revision der Verordnung vom 20. Dezember 2001 über die Überwachungssysteme und Glücksspiele
(Glücksspielverordnung, GSV).
2. Vom 16. Juni 2004 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, zur Revision der Verordnung vom 23. Februar
2000 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG).
1993 Neueingänge
Gefahrenkarten Hochwasser Kanton Aargau; Richtplananpassung und Verpflichtungskredit. Vorlage des Regierungsrats vom 16. Juni 2004. Geht an die Bau- und Planungskommission.
1994 Motion Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend statistische Erfassung der Nationalität und des
Alters von Rasern; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 4 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, bei Rasern die Nationalität und das Alter der Betreffenden statistisch zu erfassen und
möglichst rasch geeignete Massnahmen zu ergreifen.
3268
29. Juni 2004
Art. 1995-1996
Begründung:
der Eltern einmal verbessern sollte, müssen die gestundeten
Kosten zurück verlangt werden können.
Es vergeht kaum mehr ein Tag, an dem nicht von einem Fall
berichtet werden muss, bei welchem Raser erwischt werden
oder gar einen schweren Unfall verursacht haben. Vielfach
sind es nicht nur "gewöhnliche" Geschwindigkeitsexzesse,
sondern sehr oft liefern sich unverantwortliche Lenker regelrechte Rennen (hier kann man unbesorgt die männliche
Form verwenden, denn es handelt sich bei diesen Tätern fast
durchwegs um Männer). Auch wenn die Ausländer bei
unseren Medien und auch bei den Regierenden unter Denkmalschutz stehen, ist es kein Geheimnis, dass bei solchen
Rasern die Ausländerquote, und hier sind es überwiegend
Leute aus dem Balkan, ausserordentlich hoch ist.
Auch die Versicherungen, wo es ja "nur" um Geld und nicht
direkt um Menschenleben geht, sollen Medienberichten
zufolge massive Erhöhungen der Versicherungsprämien für
junge Leute aus dem Balkan vorsehen.
Irgendwo hört die Humanitätsduselei auf, insbesondere
wenn unschuldige Personen, Männer, Frauen, Greise, Kinder, durch solche unverantwortliche Raser an Leib und
Leben massiv gefährdet werden. Vor einigen Tagen hat
deshalb der Kanton Luzern die hier vorgeschlagene Erfassung der Nationalität und des Alters von Rasern beschlossen; auch der Kanton Zürich und andere Kantone haben
ähnliche Schritte bereits eingeführt. Es ist höchste Zeit, dass
auch unser Regierungsrat energische Massnahmen gegen
Raser ergreift, die ihre Minderwertigkeitskomplexe mit dem
Auto abreagieren. Ausreden wie "schwere Jugend", "Traumatisierung wegen Kriegsfolgen", "andere Mentalität", "sich
nicht verstanden und sich ausgegrenzt fühlen" usw. usf.
dürfen nicht mehr zur Verniedlichung solcher Verbrechen
heran gezogen werden. Vermehrte Kontrollen durch die
Polizei genügen schon längst nicht mehr; ausserdem hätte
unsere Polizei, die ja bekanntlich ohnehin stark unterbesetzt
ist, sicher Gescheiteres zu tun, als Kindermädchen für solche
unverantwortliche Leute zu spielen.
1995 Motion Dr. Dragan Najman, SD, Baden, betreffend Ergänzung des Schulgesetzes, damit Massnahmen
gegen renitente Schülerinnen und Schüler ergriffen
werden können; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Dragan Najman, SD, Baden, und 4 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Schulgesetz dahingehend zu ergänzen, dass renitente Schülerinnen und Schüler, die den Schulbetrieb nachhaltig stören, durch Schlägereien, Erpressungen von Mitschülern und andere Vorfälle
wiederholt auffallen, entsprechend behandelt werden können. Dasselbe gilt selbstredend auch bei wiederholten mutwilligen Sachbeschädigungen und anderen gravierenden
Vorfällen. Denkbar wären Bussen für die Eltern, temporäre
Schulausschlüsse usw. Bei Schulausschlüssen sollen die
Schülerinnen/Schüler anderweitig betreut werden. Die Kosten dieser Betreuung müssen die Eltern tragen. Diese Kostenpflicht soll bei Eltern, welche Ergänzungsleistungen
beziehen, gestundet werden. Falls sich die finanzielle Lage
3269
Begründung:
Es kann dem BKS nicht entgangen sein, dass die Gewalt an
unseren Schulen in den letzten Jahren in besorgniserregendem Mass zugenommen hat. Nicht nur Mitschüler (im folgenden gilt die männliche Form für beide Geschlechter)
werden terrorisiert, auch die Lehrerschaft leidet teils unter
Schülern, welche nicht bereit sind, sich an allgemein gültige
Regeln zu halten oder die den Unterricht derart stören, dass
er massiv erschwert bis verunmöglicht wird. Auch grosse
Teile der Bevölkerung, vor allem natürlich die Eltern von
schulpflichtigen Kindern, sind wegen dieser Entwicklung
sehr besorgt.
Es kann doch nicht angehen, dass Kinder oder Jugendliche,
die aus welchen Gründen auch immer (oder auch grundlos)
kein Interesse am Unterricht haben, ihren Frust an Mitschülern und/oder Lehrern auslassen. Aus diesen Gründen hat
der Kanton St. Gallen bereits seit einiger Zeit den temporären Ausschluss von solchen Schülern eingeführt. Und vor
einigen Tagen wurde bekannt gegeben, dass auch im Kanton
Solothurn entsprechende Massnahmen ergriffen werden
sollen. Hier können Eltern solcher Schüler zu Bussen von
bis zu Fr. 1'000.-- verurteilt werden. Die Schüler können
auch bis zu 12 Wochen vom Unterricht ausgeschlossen
werden. Diese Schüler sollen im Kanton Solothurn während
dieser Zeit anderweitig betreut werden; die Kosten für diese
Betreuung müssen die Eltern bezahlen.
Es ist sicher nicht abwegig zu verlangen, dass auch im Kanton Aargau entsprechende Massnahmen eingeführt werden.
1996 Postulat der FDP-Fraktion betreffend Umsetzung
des Schengen Abkommens über die polizeiliche Zusammenarbeit im Aargau; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der FDP-Fraktion wird folgendendes Postulat eingereicht:
Text:
Das Schengen Abkommen bringt eine Form internationaler
Zusammenarbeit, welche auch Auswirkungen auf die Kantone hat Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen
Rat in einem Bericht rechtzeitig aufzuzeigen, wie er gedenkt, das Polizeiabkommen Schengen (evtl. auch der damit
verknüpfte Teil des Dubliner Abkommens) im Aargau umzusetzen und welche Konsequenzen dem Aargau daraus
erwachsen.
Es interessieren dabei insbesondere folgende Fragenkomplexe:
- Wie wird die konkrete Umsetzung der beiden Abkommen
im Aargau aussehen? Welche Aufgaben erfüllt der Bund,
welche der Kanton?
- Welche Anpassungen ergeben sich im polizeilichen Grenzschutzkonzept
Art. 1997-1998
- bezüglich Grenzübergänge (welche sind im Aargau rund
um die Uhr und welche nur zeitlich beschränkt besetzt heute und unter dem Regime von Schengen?)
- bezüglich Zusammenarbeit mit dem Bund resp. dem
Grenzwachtkorps?
- bezüglich Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und
mit ausländischen Polizeikorps?
29. Juni 2004
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung
und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW
Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke,
Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als
die Endverteiler in den anderen "AXPO-Kantonen".
- Welche Auswirkungen ergeben sich damit für den Bürger
auf die Kontrollen an den Aargauer Landesgrenzen?
Begründung:
- Werden personelle Konsequenzen auf die Bestände in der
Kantonspolizei/anderswo notwendig? Was kostet die Umsetzung den Kanton Aargau?
Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW
Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen
"AXPO-Kantone" liegt:
- Werden (und wenn ja, welche) Gesetzesanpassungen
notwendig?
- Wie kann der Grosse Rat kantonsintern mitwirken insbesondere seine Oberaufsicht wahrnehmen?
- Wie kann der Aargau auf Ebene Bund in der Umsetzung
mitwirken?
Begründung:
Die Bilateralen Abkommen II stehen vor dem schweizerischen Genehmigungsverfahren (Bundesrat, Parlament, evtl.
Referendum - gemäss Verfassung sind Staatsverträge grundsätzlich dann dem fakultativen Referendum zu unterstellen,
wenn sie wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten
oder zum Erlass von Bundesgesetzen verpflichten). Namentlich das Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin
beinhaltet wichtige rechtssetzende Bestimmungen und erfordert zur Umsetzung auch innerschweizerische Gesetzesanpassungen. Es dürfte darum auch einem Referendum
unterzogen werden. Zu einer vernünftigen Meinungsbildung
gehört es, den Vertragstext und seine Folgen sachlich rechtzeitig umfassend zu analysieren.
Da die Umsetzung zu einem rechten Teil den Kantonen
übertragen werden wird, interessieren die innerkantonalen
Auswirkungen dieser Abkommen im Rahmen der Meinungsbildung nicht zuletzt auch den Aargauer Souverän. Es
ist deshalb wichtig, dass auch im Aargau Regierungsrat,
Parlament und Bevölkerung rechtzeitig wissen (nämlich vor
dem Urnengang), welche konkreten Auswirkungen auf den
Kanton durch Schengen und Dublin zukommen.
Der Regierungsrat wird darum eingeladen, dem Grossen Rat
im Rahmen eines Berichts zu den oben erwähnten Fragen
rechtzeitig Auswirkungen und Umsetzungskonzept des
Aargaus aufzuzeigen.
1997 Postulat Lukas Bütler, SVP, Beinwil (Freiamt),
betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife
für aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Lukas Bütler, SVP, Beinwil (Freiamt), und 53 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Leistungspreis ab 1.10.2004
Kanton Zürich
Kanton Thurgau
Kantone St. Gallen und Appenzell
Kanton Aargau
Index 100
Index 110
Index 113
Index 127
Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die
Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und
KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine
Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im
geplanten Umfang zu senken.
Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen
Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten
Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden.
Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und
deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen
und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im
Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich.
1998 Postulat Walter Forrer, FDP, Oberkulm, betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife für
aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Walter Forrer, FDP, Oberkulm, und 30 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung
und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW
Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke,
Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als
die Endverteiler in den anderen "AXPO-Kantonen".
Begründung:
Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW
Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen
"AXPO-Kantone" liegt.
3270
29. Juni 2004
Leistungspreis ab 1.10.2004
Kanton Zürich
Kanton Thurgau
Kantone St. Gallen und Appenzell
Kanton Aargau
Art. 1999-2001
Index 100
Index 110
Index 113
Index 127
Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die
Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und
KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine
Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im
geplanten Umfang zu senken.
Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen
Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten
Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden.
Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und
deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen
und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im
Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich.
1999 Postulat Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, betreffend Konkurrenzfähigkeit der neuen AEW-Tarife für
aargauische Endverteiler; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, und 18 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, in seiner Aktionärsstellung
und durch seinen Vertreter im Verwaltungsrat bei der AEW
Energie AG seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass alle aargauischen Endverteiler (Stadtwerke,
Gemeindewerke und Genossenschaften) günstigere Leistungspreise erhalten und nicht schlechter gestellt werden als
die Endverteiler in anderen "AXPO-Kantonen".
Begründung:
Vergleiche mit den neuen Endverteilertarifen der AEW
Energie AG zeigen, dass im Kanton Aargau der Leistungspreis 27% über dem günstigsten Leistungspreis der anderen
"AXPO-Kantone" liegt:
Leistungspreis ab 1.10.2004
Kanton Zürich
Kanton Thurgau
Kantone St. Gallen und Appenzell
Kanton Aargau
Index 100
Index 110
Index 113
Index 127
Die hohen Leistungspreise im Kanton Aargau hindern die
Endverteiler, die Stromtarife für Industrie, Gewerbe und
KMUs, also all derjenigen Verbraucher, welche über eine
Leistungsmessung die bezogene Leistung bezahlen, im
geplanten Umfang zu senken.
Damit endlich Industrie, Gewerbe und KMUs im ganzen
Kanton Aargau von den per 1. Oktober 2004 erreichten
Preissenkungen voll profitieren können, muss der Leistungspreis für Endverteiler im Kanton Aargau auf 100 Indexpunkte gesenkt werden.
3271
Bisher lagen die Stromtarife für Endverteiler im Energiekanton Aargau leicht über denjenigen des Kantons Zürich und
deutlich unter denjenigen der Kantone Thurgau, St. Gallen
und Appenzell. Es ist nicht einzusehen, warum die Tarife im
Aargau höher sein sollen als im benachbarten Kanton Zürich.
2000 Postulat Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg, betreffend Änderung des Kantonalen Steuergesetzes; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Rudolf Lüscher, CVP, Laufenburg, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
§ 164 Absatz 2 des Kantonalen Steuergesetzes ist so zu
ergänzen, damit regionale Steuerkommissionen geschaffen
werden können.
Begründung:
Gemäss § 163 der Kantonalen Steuergesetzgebung ist es
möglich, regionale Steuerämter zu schaffen. An vielen Orten
ist dies eingeführt und bewährt sich. Üblicherweise entscheiden sich kleinere Gemeinden, ein regionales Steueramt
zu gründen. Die Steuergesetzgebung trifft alle gleichermassen und hat keinen regionalen Spielraum in der Handhabung. Darum ist es unverhältnismässig, in jeder Gemeinde
zwingend eine Steuerkommission zu wählen.
Die einzelnen Gemeinden könnten in der Zusammensetzung
der regionalen Steuerkommission dahingehend berücksichtigt werden, dass jede Gemeinde vertreten ist. Eine Ersatzperson könnte sich somit erübrigen.
2001 Postulat Emanuele Soldati, SP, Staufen, prioritäre
Behandlung von Lärmschutzmassnahmen entlang Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Emanuele Soldati, SP, Laufenburg, und 25 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Grossen Rat ein
Konzept zu unterbreiten wonach Lärmschutzwände entlang
lärmiger Strassen prioritär bearbeitet werden.
Begründung:
Am 16. Juni 2004 war aus den Medien zu erfahren: Mit dem
Entlastungsprogramm 2004 beabsichtigt der Bund, seinen
Beitrag an Lärmschutzwände künftig auf 26.5% oder um 28
Mio. Franken zu reduzieren. Dies verärgert nicht nur den
Kanton, sondern insbesondere auch die Gemeinden. Sanierungsprojekte werden hierdurch für Kanton und Gemeinden
teurer, resp. deren Sanierung verzögert sich auf den Sanktnimmerleinstag.
Art. 2002-2003
Das UVEK hat den überarbeiteten Entwurf zur Revision der
Lärmschutzverordnung in die Vernehmlassung gegeben.
Gegenüber dem ersten Entwurf sind die Sanierungsfristen
übermässig lärmiger Strassen vor allem aufgrund finanzieller Engpässe bei Bund und Kantonen nochmals verlängert
worden, um 8 Jahre für Nationalstrassen (bis 2015 zu sanieren) und um 6 Jahre für die Haupt- und übrigen Strassen (bis
2018 zu sanieren).
Der Strassenlärm stellt heute die Hauptquelle der Lärmbelastung dar. Er führt einerseits zur Abwanderung wichtiger
Bevölkerungsgruppen aus Städten und Agglomerationen
und andererseits zur Erschliessung neuer Siedlungsgebiete
im Grünen, welche wiederum neuen Verkehr erzeugen, der
die Zentren belastet. Diese Entwicklung ist nicht nur raumplanerisch, sondern auch volkswirtschaftlich unsinnig. Zudem widerspricht diese Entwicklung der neuen Agglomerationspolitik des Bundes, welche auf eine Erhöhung der
Lebensqualität und der wirtschaftlichen Attraktivität der
Städte und Agglomerationen abzielt. Mit der neuen Fristensetzung besteht keine Gewähr, dass die notwendigen Sanierungen auch tatsächlich an die Hand genommen werden. Im
Gegenteil, angesichts leerer Kassen und im Wissen, dass
fehlende Sanierungen keine Sanktionen nach sich ziehen,
besteht die Gefahr, dass man in zehn Jahren wieder gleich
weit ist wie heute und die Fristen erneut verlängert werden
müssen.
Die Reduktion der Bundesbeiträge an Strassenlärmsanierungen ist nur ein erster Schritt. Einerseits sollen, wie vorstehend erwähnt, die Sanierungsfristen gemäss Lärmschutzverordnung verlängert werden. Andererseits ist absehbar, dass
sich der Bund aus der Kostenbeteiligung an den Lärmschutzsanierungen ab 2015 für die Nationalstrassen und ab
2018 für die Haupt- und übrigen Strassen ganz verabschieden wird.
29. Juni 2004
und Ruhezeit und bei der Überprüfung des Zustands der
Fahrzeuge erhöht werden. Sollten diese Massnahmen nicht
greifen, sind weitere Verkehrsbeschränkungen zu prüfen
(u.a. Überholverbot und Tempobeschränkungen für LKWs).
Der Kanton Aargau ist auf dem bestem Weg, sich gesamteuropäisch zu einem eigentlichen Durchfahrtskanton für
Schwerverkehr in den Richtungen Ost-West sowie NordSüd zu entwickeln. Die Problematik, verursacht durch Strassentransporteure, welche die Vorschriften bei Arbeits- und
Ruhezeiten nicht einhalten und den Zustand der Fahrzeuge
vernachlässigen (insbesondere aus den neuen EU-Ländern),
ist sehr gross. Hierdurch leiden die Verkehrssicherheit und
das örtliche Gewerbe. Aus diesen Gründen ist es dringend
notwendig, vermehrte Kontrollen des Schwerverkehrs
durchzuführen, um die Sicherheit auf den Strassen zu erhöhen.
Im Zusammenhang mit der Verlagerungspolitik stellt der
Bund den Kantonen seit 2001 mit einem Sonderkredit zusätzliche Mittel für vermehrte Verkehrskontrollen zur Verfügung. Wie weit diese durch den Kanton Aargau genutzt
werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsache ist, dass
gemäss Art. 53a Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes sich
die Kantone dem Ziel des Verlagerungsgesetzes vom
8. Oktober 1999 und der erhöhten Gefährdung durch angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse annehmen
müssen.
Gestützt auf Erfahrungen der Polizeikorps anderer Kantone
kann festgestellt werden, dass Schwerverkehrskontrollen die
erwartete nachhaltige Wirkung haben und dazu beitragen,
das angestrebte Ziel, die Steigerung der Verkehrsicherheit,
zu erreichen.
Der Kanton Aargau hat immer wieder Lärmsanierungen von
Strassen verschoben, um Grossbauprojekte aus der Strassenbaukasse finanzieren zu können. Zudem ist der Unterhalt
der Strassenbauwerke lange Zeit vernachlässigt worden.
2003 Postulat Roland Stöckli, SP, Boswil, betreffend
Verbesserung der Luftqualität durch Massnahmen auf
Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und
schriftliche Begründung
Um nicht noch weitere Sparschäden zu evozieren, sind die
Sanierungsprojekte in Bezug auf den Strassenlärm baldmöglichst und prioritär voranzutreiben.
Von Roland Stöckli, SP, Boswil, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
2002 Postulat Roland Stöckli, SP, Boswil, betreffend
mehr Sicherheit auf Aargauer Strassen und Autobahnen; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Roland Stöckli, SP, Boswil, und 26 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Sicherheit auf den
Aargauer Strassen und Autobahnen zu verbessern.
Begründung:
Es sind Massnahmen zu ergreifen, welche die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich des Schwerverkehrs erhöhen. Denkbar wären Infrastrukturanlagen im Bereich der
Verzweigung Wiggertal (u.a. Ausstellflächen) und mobile
Geräte sowie das erforderliche Personal für vermehrte Kontrollen. Die Kontrollen müssen vor allem bei der Arbeits-
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Belastung der Luftqualität durch den Verkehr auf den Aargauer Strassen und
Autobahnen entlang der Autobahn A1/A2 zu verringern.
Begründung:
Auf der Strecke zwischen Spreitenbach bis Oensingen
(A1/A2) ist an neuralgischen Punkten ein Verkehrsbeeinflussungssystem (VBS) vorzusehen. Dieses System ermöglicht es, den Verkehr zu verflüssigen, die Kapazität und die
Verkehrssicherheit zu erhöhen resp. sicher über kritische
Strecken zu leiten. Die Verflüssigung des Verkehrs trägt
grundsätzlich zu einer Verminderung der Luftschadstoffe
bei.
Soweit die massgebenden Immissionen (NOx, PM10 sowie
Ozon) auf der Ost/Westachse wesentlich überschritten werden, sind nach Realisierung des VBS auf der Strecke zwischen Spreitenbach und Oensingen (A1/A2) Temporeduktionen anzuordnen.
3272
29. Juni 2004
Gemäss Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau, Stand
Juli 2002, werden die NOx-Emissionen, PM10-Emissionen
sowie Ozon-Emissionen auf der Ost-West Achse A1/A2
bereits heute wesentlich überschritten. Ein Verkehrsbeeinflussungssystem ermöglicht es, den Verkehr zu verflüssigen,
die Kapazität und die Verkehrssicherheit zu erhöhen resp.
sicher über die kritischen Strecken zu leiten. Die Verflüssigung des Verkehrs trägt grundsätzlich zu einer Verminderung der Luftschadstoffe bei.
Die Emissionsfaktoren nehmen bei einer Temporeduktion
von 120 km/h auf 100 km/h um 20% ab. Die NoxEmissionen betragen bei 120 km/h 0,62g/km, bei 100km/h
0,51g/km und bei 80 km/h 0,40 g/km. Die Massnahme trägt
somit insbesondere zur Reduktion der Umweltbelastung bei.
Weitere positive Auswirkungen sind die Verringerung der
Lärmimmissionen durch langsamere und stetigere Fahrweise, erhöhte Sicherheit.
2004 Interpellation Rolf Urech, FP, Hallwil, betreffend
Auflösung, Verteilung und Liquidation der HansjakobSuter-Sammlung im Schloss Hallwyl; Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Rolf Urech, FP, Hallwil, wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text und Begründung:
Während über 30 Jahren war Hansjakob Suter (1921-1990)
aus Hallwil Konservator von Schloss Hallwyl. Mit viel
Engagement und Sachverstand hat er das vorher leere
Schloss eingerichtet. Aus eigener Sammlung und mit vielen
Schenkungen und Leihgaben aus der Seetaler Bevölkerung
möblierte er als Konservator das Schloss Hallwyl. Dabei
leistete er aus eigenen Mitteln einen ansehnlichen Beitrag
(schätzungsweise über hunderttausend Franken). Das
Schlossinventar enthält zusammen mit der gesamten Sammlung Objekte bürgerlicher, bäuerlicher und handwerklicher
Herkunft. Dieses Kulturgut repräsentiert in eindrücklicher
Vielfalt Volkskunde, Wohnkultur, Brauchtum und Handwerk aus dem aarg. Seetal. Hansjakob Suters Ausstellung
"Zum Andenken" erhielt 1980 eine Auszeichnung durch den
Europarat (Museum of the year). In seiner Wohngemeinde
förderte und pflegte er die Mitwinterbräuche.
Gemäss letztwilliger Verfügung von Hansjakob Suter verblieb seine vollständige Sammlung weiterhin im Schloss
Hallwyl. Ohne dieses Inventar wäre das Schloss wieder leer
gestanden, wie dies vor seiner Zeit der Fall gewesen war.
Mit der Schenkung des Schlosses durch die HallwylStiftung an den Kanton im Jahre 1993 übernahm der Aargau
die Verantwortung für diese Sammlung.
Durch die Neukonzeption des Kantons für die Ausstellung
und Einrichtung des Schlosses wird die HJ-Suter-Sammlung
scheinbar grösstenteils überflüssig. Sie soll aufgelöst, verteilt und liquidiert werden. Die wertvollsten Stücke wollen
das Historische Museum des Kantons sowie Mitglieder des
Stiftungsrates nehmen, ein Teil würde im Schloss bleiben
und der grosse Rest soll auf Auktionen und in Brockenstuben gelangen oder entsorgt werden. Es handelt sich um ca.
1'500 Objekte vorwiegend aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Für uns Seetaler besteht ein verständliches Interesse
3273
Art. 2004-2005
am Erhalt der vollständigen Sammlung. Dank ihrer Zusammensetzung verbindet sie Schloss und Bevölkerung und ist
ein Teil unserer Identität. Ich erwarte vom Regierungsrat,
dass er keine Veränderung des heutigen Zustandes vornimmt, bevor nicht die rechtliche Situation geklärt und
meine Interpellation beantwortet ist.
Meine Fragen an den Regierungsrat:
1. Ist der Regierungsrat bereit, die Auflösung und Liquidation der Hansjakob-Suter-Sammlung zu stoppen und ihren
Fortbestand zu gewährleisten?
2. Wie gedenkt der Regierungsrat seine Verpflichtungen aus
dem Schenkungsvertrag und seiner VO über das Schloss
Hallwyl und dessen Benützung, siehe § 1 Abs. 2, langfristig
zu erfüllen, falls er die bestehende Sammlung auflöst? § 1
Abs. 2 dieser VO setzen die Verpflichtungen des Schenkungsvertrages wie folgt um:
"Die Räume sind, soweit sie nicht der Familiengeschichte
von Hallwyl gewidmet sind, bernisch-patrizisch und ländlich-aargauisch eingerichtet."
3. Wie verantwortet der Regierungsrat rechtlich und moralisch die Auflösung eines Legats, das über lange Zeit dankbar und wertvoll genutzt werden konnte und das mit namhaften privaten Mitteln und aus Schenkungen zusammengetragen wurde? Viele Schenkungen aus der Bevölkerung
entstanden in der Überzeugung, dass ihre Objekte erhalten
bleiben und bei Gelegenheit auch ausgestellt werden.
4. Wie verantwortet der Regierungsrat die Auflösung des
Legats gegenüber den gesetzlichen Erben von Hansjakob
Suter und der sich geprellt vorkommenden Bevölkerung, die
mit ihren Schenkungen die Möblierung und Einrichtung des
leeren Schlosses ermöglichte und dadurch eine geschichtliche Identität schuf? Bei einer Auflösung ist damit zu rechnen, dass privat geschenkte Objekte an Auktionen, bei Privaten, in Brockenstuben usw. wieder auftauchen. Das löst
gegenüber dem Kanton und den Verantwortlichen bestimmt
negative Reaktionen und Unverständnis aus.
2005 Interpellation Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, betreffend Unklarheiten für den öffentlichen Dienst
im Zusammenhang mit den Regierungsratswahlen;
Einreichung und schriftliche Begründung
Von Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, und 22 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text und Begründung:
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats
kam anfangs Juni zum Schluss, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aus übergeordnetem
Interesse keine Rolle in einem Regierungswahlkampf spielen sollen. Wer entgeltlich Aufträge der öffentlichen Hand
ausgeführt oder gegenwärtig erfüllt, wer seitens der öffentlichen Hand Beiträge und/oder Subventionen direkt oder
indirekt empfängt, hat auf öffentlichen Wahlaufrufen für
Regierungsmitglieder bzw. Departementsvorsteher nichts zu
suchen.
Art. 2006
29. Juni 2004
Klar ist, dass kein Departementsvorsteher verlangen, fördern
oder akzeptieren darf, dass Mitarbeitende seines Departements öffentlich zu seiner Wiederwahl aufrufen.
rung des gekröpften Nordanflugs beschlossen wurde, wurde
der Aargau nicht eingeladen. Er vernahm die Ergebnisse aus
den Medien.
Unklar ist, ob andere Personen, welche im Staatsdienst
stehen oder vom Staat Aufträge erhalten, in ihren politischen
Rechten beschnitten werden dürfen.
Das Baudepartement hat an der Medienkonferenz vom
26. März 2004 zu den Vorhaben von Frau Regierungsrätin
Fuhrer Stellung genommen und hat auf die mangelhafte
Zusammenarbeit hingewiesen. Zusammen mit den zuständigen Regierungsräten der Kantone Schaffhausen und Thurgau hat der Vorsteher des Baudepartements eine Aussprache
bei Bundesrat Leuenberger verlangt, welche noch vor den
Sommerferien stattfinden wird.
Ich bitte den Regierungsrat innerhalb nützlicher First vor
den Wahlen im November nachfolgende Fragen beantworten zu lassen, ob nachfolgende Personengruppen sich aktiv
für einen Regierungsrat offiziell einsetzen, in ein Wahlkomitee eintreten und ihren Namen für Inserate zur Verfügung
stellen dürfen.
1. Lehrpersonen, welche ihren Lohn vom Staat empfangen.
2. Baumeister, welche z.B. eine Brücke im Auftrag des
Kantons bauen.
3. Sanitäre, welche z.B. Heizkörper für Schulhäuser liefern.
4. Handwerker, welche sich künftig an einer Ausschreibung
für Arbeiten an öffentlichen Gebäuden bewerben.
5. Einwohner einer Gemeinde, welche Finanzausgleichszahlungen erhalten.
6. Juristen, welche Rechtsgutachten für den Staat schreiben
müssen.
7. Welche Personengruppen dürfen sich nun definitiv nicht
engagieren.
8. Welche Personengruppen dürfen sich trotz finanziellen
Verbindungen mit dem Staat in einem Regierungswahlkampf engagieren.
2006 Interpellation Erika Müller, CVP, Lengnau, vom
17. März 2004 betreffend rasche Einführung des gekröpften Nordanfluges; Beantwortung; Erledigung
(vgl. Art. 1806 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 9. Juni 2004:
Zu Frage 1: Am 1. Januar 2004 übernahm Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer das für Flughafendossier zuständige
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Zürich. In mehreren Medienauftritten verlangte die Volkswirtschaftsdirektorin Mitte März 2004 die rasche Einführung des gekröpften
Nordanflugs auf den Flughafen Zürich. Dieser soll die Südanflüge ganz oder teilweise ersetzen, welche wegen der
Beschränkung der Benutzung des süddeutschen Luftraums
für Anflüge auf Zürich im Herbst 2003 schrittweise eingeführt werden mussten.
Der Vorsteher des Baudepartements suchte mit Frau Regierungsrätin Fuhrer nach ihrem Amtsantritt das Gespräch und
legte ihr Ende Februar 2004 die grundsätzliche Haltung des
Regierungsrats dar. Über die Forderung nach rascher Einführung des gekröpften Nordanflugs sowie über die Verbindung mit weiteren grenzüberschreitenden Projekten (z.B.
Südumfahrung Waldshut, Bypass) wurde der Regierungsrat
vorgängig nicht informiert. Zum Gespräch von Frau Regierungsrätin Fuhrer mit Bundesrat Leuenberger vom 24. März
2004, an welchem ein Zeitplan im Hinblick auf die Einfüh-
Zu Frage 2: Der Regierungsrat lehnt die gekröpften Nordanflüge grundsätzlich ab, weil sie der Forderung nach fairer
Verteilung der Belastungen widersprechen, weil sie flugtechnisch schwierig sind (eine entsprechende Instrumentenanflugtechnik ist noch nicht verfügbar) und weil sie - nach
heutiger Information - über empfindliches Gebiet wie Kernanlagen führen.
Das Anflugverfahren "gekröpfter Nordanflug" befindet sich
zur Zeit in der Abklärungs- und Planungsphase bei der
Flughafen Zürich AG (Unique). Konkrete Pläne, Unterlagen
und Lärmberechnungen wurden bis heute nicht vorgelegt.
Für die Linienführung stehen noch mehrere Varianten zur
Diskussion. Unklar sind auch die Auswirkungen auf das
Startregime sowie auf die Luftraumstruktur und die Lage der
Warteräume. Die Auswirkungen auf Bevölkerung und
Raumplanung können deshalb noch nicht beurteilt werden.
In der Region Zurzach ist mit gewissen zusätzlichen Lärmbelastungen zu rechnen. Ob die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten werden ist davon abhängig,
wie viele solcher Anflüge jährlich vorgesehen sind, und ob
diese auch in den Nachtstunden, in welchen strengere
Grenzwerte gelten, durchgeführt werden.
Das Baudepartement hat von der Unique mehrfach Informationen und Unterlagen verlangt. Diese wurde bisher verweigert, weil die Planung noch nicht genügend konkretisiert sei.
Eine kurzfristige Einführung des gekröpften Nordanflugs in den Medien wurde ein Termin von 2006 genannt - scheint
nicht möglich. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
hält fest, dass eine Einführung 7-8 Jahre beanspruchen
würde.
Zu Frage 3: Seit 2001 hat der Aargau immer die gleichen
vier Forderungen gestellt:
- Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen;
- Faire Verteilung der Belastungen ohne Tabuzonen;
- Verlängerung der Nachtruhe und Reduktion des Verkehrs
in den Nachtstunden;
- Faires Verfahren mit gleichberechtigtem Einbezug der
Nachbarkantone.
Die auf diesen vier Forderungen basierende Strategie zum
Flughafen hat der Aargau im Mai 2003 zusammen mit den
Kantonen Schaffhausen und Thurgau den Medien vorgestellt. Der Regierungsrat stellt heute fest, dass diese vier
Forderungen von einem grossen Teil der vom Fluglärm
Betroffenen unterstützt werden.
Der Regierungsrat hat in den Verfahren zur Festlegung des
Betriebs des Flughafens keine Entscheidzuständigkeit. Der
Aargau beteiligt sich aktiv an allen Verfahren, welche den
Flugbetrieb betreffen. Er wird sich auch an der Mediation
beteiligen, welche zur Zeit vorbereitet wird. Obwohl sich
3274
29. Juni 2004
rechtliche Positionen teilweise als unsicher erwiesen haben,
ist der Regierungsrat auch bereit, nötigenfalls Rechtsmittel
zu ergreifen.
Dank einer guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden und
den im Kanton tätigen Fluglärmorganisationen ist es gelungen, dass der Aargau weitgehend "mit einer Stimme"
spricht. Unter der Federführung des Baudepartements arbeitet der Aargau mit den Kantonen Schaffhausen und Thurgau
zusammen, um seinen Stellungnahmen mehr Gewicht zu
verleihen. Darüber hinaus pflegt das Baudepartement auch
über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus gute Kontakte
mit Entscheidungsträgern, Politikern und Fachstellen.
Bezüglich des gekröpften Nordanflugs hat der Regierungsrat
seine ablehnende Haltung gegenüber sämtlichen Entscheidungsträgern in Einzelgesprächen, Briefen und Stellungnahmen klargestellt und gegenüber den Medien kommuniziert. Dabei wird er unterstützt von den Kantonen Schaffhausen und Thurgau.
Die von den Gemeindeammännern in der Region Zurzach
organisierte Petition gegen den gekröpften Nordanflug mit
über 25'000 Unterschriften sowie die Demonstration vom
2. Mai 2004 in Würenlingen zeigen die grosse Unterstützung in der Bevölkerung. Der Vorsteher des Baudepartements hat an dieser Veranstaltung die Strategie des Kantons
Aargau an die Adresse des Bundesrats, der Zürcher Regierung und der Unique nochmals eindrücklich dargelegt.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'281.--.
Vorsitzender: Mit Datum vom 18. Juni 2004 hat sich die
Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der
Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft
ist somit erledigt.
2007 Reduktion der Mitgliederzahl des Grossen Rates;
Grossratswahlgesetz, Gemeindegesetz, Geschäftsverkehrsgesetz; Änderungen vom 8. Juni 2004; Redaktionslesung
Finanzausgleichsgesetz, Änderung vom 4. Mai 2004;
Redaktionslesung
Entlastungsmassnahmen 2003, Sammelvorlage 2: Gesetz
über die Grundbuchabgaben; Einführungsgesetz zum
Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG); Schulgesetz; Steuergesetz (StG); Gesetz über das Halten und
Besteuern der Hunde; Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderungen vom 22. Juni 2004;
Redaktionslesung
(Der Rat unterzieht die in den Sitzungen vom 4. Mai 2004,
8. Juni 2004 und 22. Juni 2004 in zweiter Beratung verabschiedeten Gesetzesänderungen der Redaktionslesung)
Thierry Burkart, FDP, Baden, Präsident der Redaktionskommission: Die Redaktionskommission schlägt Ihnen
aufgrund ihrer Sitzung vom 15. Juni 2004 Änderungen
hinsichtlich der Vorlage 04.25 Reduktion der Mitgliederzahl
des Grossen Rates gemäss beiliegender Synopse vor. Es
handelt sich um Änderungen redaktioneller Natur und nicht
um solche materieller Art. Es betrifft diesbezüglich das
3275
Art. 2007
Grossratswahlgesetz, das Gemeindegesetz und das Geschäftsverkehrsgesetz GVG.
Erlauben Sie mir bezüglich des Grossratswahlgesetzes eine
besondere Bemerkung an dieser Stelle: Die Staatskanzlei
stellte nach dem ordentlichen Versand der Synopse fest,
dass der nicht Bestandteil der Gesetzesänderung bildende
§ 14 Abs. 4 mit der Marginalie "Ermittlung der gewählten
Ersatzmitglieder" eine Verweisung auf § 12 Abs. 4 beinhaltet. Eben diese Bestimmung ist aber mit der vorliegenden
Gesetzesänderung aufgehoben und durch § 13 Abs. 1 ersetzt
worden. Dies hat zur Folge, dass § 14 Abs. 4 formell geändert werden muss. Diese Änderung ist eine redaktionelle, sie
kann demgemäss unter dem Fall eines Widerspruchs formaler Natur gemäss § 35 Abs. 2 GVG subsumiert werden. Dies
wurde Ihnen in der synoptischen Darstellung zur Kenntnis
gebracht.
Erlauben Sie mir, auf die zwei nächsten Vorlagen ebenfalls
einzugehen, damit wir - sofern dies der Herr Präsident gestattet - ganzheitlich abstimmen können: Es handelt sich um
das Geschäft "Finanzausgleich 04. 80". Ich teile Ihnen diesbezüglich mit, dass die Redaktionskommission hier keine
Änderungen vorgenommen hat.
Schliesslich verweise ich auf die Vorlage 04.134 "Entlastungsmassnahmen 2003": Die Redaktionskommission
schlägt Ihnen hier aufgrund der Sitzung vom 22. Juni 2004
die Änderungen gemäss beiliegender Synopse vor. Auch
hier handelt es sich einzig um redaktionelle Änderungen und
nicht um solche materieller Art.
Daher bitte ich Sie, geschätzte Damen und Herren, im Namen der Redaktionskommission, diesen Änderungen, wie
Sie sie in der Synopse vorfinden, zuzustimmen!
Vorsitzender: Wir schreiten zu den Abstimmungen. Die
Anträge vom 15. und 22. Juni der Redaktionskommission
liegen Ihnen in synoptischer Darstellung vor.
Vorsitzender: Zu Geschäft 04.25: Dieses Geschäft beinhaltet
das Grossratswahlgesetz, das Gemeindegesetz, das Geschäftsverkehrsgesetz, wie es von der Redaktionskommission verabschiedet wurde. Aus der Mitte des Rates wird dazu
das Wort nicht verlangt.
Abstimmung:
Für die redaktionell bereinigte Fassung der Gesetzesänderungen, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist: sehr
grosse Mehrheit.
Vorsitzender: Zu Geschäft 04.80: Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Aus der Mitte des Rates wird dazu das
Wort nicht verlangt.
Abstimmung:
Für die Fassung der Gesetzesänderung, wie es aus den Beratungen hervorgegangen ist: sehr grosse Mehrheit.
Vorsitzender: Zu Geschäft 04.134 Entlastungsmassnahmen
2003: Auch zu diesem Geschäft liegen keine Wortmeldungen vor.
Abstimmung:
Für die redaktionell bereinigten Fassungen der Gesetzesänderungen, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen sind:
sehr grosse Mehrheit.
Art. 2008
Vorsitzender: Ich danke Herrn Thierry Burkart, Präsident
der Redaktionskommission, für die geleistete Arbeit.
2008 Rechenschaftsbericht 2003 des Regierungsrats
über die Staatsverwaltung; Fortsetzung der Detailberatung Abschnitte Finanzdepartement, Gesundheitsdepartement und Baudepartement; Abschreibung von Motionen und Postulaten; Schlussabstimmung/Genehmigung
(vgl. Art. 1991 hievor)
(Rechenschaftsbericht 2003 des Regierungsrats samt Stellungnahmen der Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommission)
Detailberatung (Fortsetzung)
Finanzdepartement (Seiten 76-100)
Fredy Böni, SVP, Möhlin, Referent der Subkommission:
Zusammen mit Frau Katharina Kerr und Herrn Bruno Bertschi haben wir den Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements eingehend geprüft.
In dieser Kurzfassung meines ausführlichen Berichtes, den
Sie sicher gelesen haben, beleuchte ich nochmals die wesentlichen Punkte, die wir an zwei Sitzungstagen zusammen
mit den Mitarbeitern des Finanzdepartements geprüft haben.
Einerseits fokkusierten wir uns auf die Prüfung der generellen und individuellen Prüfpunkte und andererseits analysierten wir den umfassenden Rechenschaftsbericht des Finanzdepartements. Die Beratungen, die in zwei detaillierten
Protokollen und einem ausführlichen Bericht festgehalten
sind, ergaben insgesamt ein gutes Bild über die anspruchsvollen und zahlreichen Tätigkeiten, die dieses heterogene
Departement im vergangen Jahr geleistet hat.
Allgemeine und individuelle Prüfpunkte:
Bei den allgemeinen Prüfpunkten konzentrierte sich die
Kommission auf Fragen zu den Themen: Führung, Wirkung
staatlicher Tätigkeiten vor WOV, Überprüfung eines WOV
Piloten pro Departement, Arbeiten mit beschränkten Ressourcen, Koordination "Grossbaustelle Kanton".
Die individuellen Prüfpunkte ergaben sich aus der intensiven Behandlung des Rechenschaftsberichtes. Es stellten sich
Fragen wie:
Wie wurden die Abwicklungen der Geldanlagen sowie die
Sonderfinanzierung für die Sonderlasten getätigt?
Weshalb haben sich die Steuereinnahmen erneut so positiv
entwickelt?
Wurde die Reorganisation der Kreisforstämter abgeschlossen und welche mittelfristigen Auswirkungen haben die
Schwarzwildschäden auf die Wildschadenkasse?
Wie ist der Projektstand und die Kostenentwicklung im
Informatikprojekt "Puls"?
Welche Revisionen konnten durch das Amt für Finanzkontrolle durchgeführt werden und können Fremdmandate
kostendeckend abgewickelt werden?
Wie waren die Mitarbeiterreaktionen auf die Einführung der
Zeiterfassung nach "INTERFLEX"? Die Antworten auf
diese Fragen können Sie ebenfalls dem ausführlichen Bericht entnehmen.
Abschreibung oder Aufrechterhaltung von Motionen und
Postulaten (Rechenschaftsbericht Seiten 80-83):
29. Juni 2004
Die drei im Rechenschaftsbericht zur Abschreibung empfohlenen finanzpolitischen Motionen und Postulate können wie
vorgesehen abgeschrieben werden. Zusätzlich empfiehlt die
GPK auf Antrag der Subkommission noch folgende Vorstösse zur Abschreibung:
1. (02.361) Postulat Benjamin Giezendanner, Rothrist, vom
5. November 2002 betreffend Realisierung des neuen Briefverarbeitungszentrums im Bezirk Zofingen.
Begründung: Dieses Anliegen ist zwischenzeitlich erledigt.
2. (7510) Postulat Kurt Wernli, Windisch, vom 18. März
1997 betreffend staatlich festgesetzte Tarife.
Begründung: Da es einerseits keine Tarife betrifft, die im
Finanzdepartement festgelegt werden können und anderseits
das Anliegen als permanenter Prozess weiterläuft, kann das
Postulat zur Abschreibung empfohlen werden.
3. (01.303) Postulat Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom
30. Oktober 2001 betreffend Dividendenpolitik gegenüber
im Eigentum des Kantons stehenden Unternehmen.
Begründung: Da die Reformänderung der Kantonalbank in
der Zwischenzeit zurückgezogen wurde, kann auch dieses
Postulat aufgehoben werden.
4. (02.85) Postulat Rudolf Hug, Oberrohrdorf, vom 26. März
2002 betreffend Corporate Governance bei staatlichen Institutionen des Kantons Aargau.
5. (02.377) Postulat Dr. Andreas Binder, Baden, vom
12. November 2002 betreffend Corporate-GovernanceReglement in den öffentlichen Unternehmen, an denen der
Kanton Aargau massgeblich beteiligt ist.
Begründung: Im Rechenschaftsbericht Seiten 78-80 wird
diese Thematik ausführlich behandelt. Zudem wurde gerade
bei der Besetzung der Verwaltungsräte bei den Spitalaktiengesellschaften Corporate-Governance angewendet. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass die Regeln für ein Corporate
Governance nicht bei allen öffentlichen Institutionen gleich
sein können. Es kommt jeweils darauf an, ob diese Institution hauptsächlich über Steuern oder durch den freien Markt
finanziert wird. Beispiel dafür ist die Fachhochschule oder
die Kantonalbank Aargau. Corporate GovernanceRegelungen verlangen, dass sich der Eigentümer Gedanken
macht, was er mit diesem Unternehmen für Ziele erreichen
will. Als aktuelles Beispiel dient die Kantonalbank. Die
Eigentümer-Zielsetzungen sind nicht unbedingt gleich wie
Geschäftsleitungs-Zielsetzung, wie man in den vergangenen
Monaten erfahren konnte. Es ist ein anhaltender Prozess, der
nach der im Rechenschaftsbericht beschriebenen Vorgehensweise behandelt wird.
Die GPK beantragt mit 9:3 Stimmen und 1 Enthaltung, die
beiden Postulate ebenfalls abzuschreiben.
6. (02.350) Postulat Benedikt Lüthi, Lenzburg, vom
22. Oktober 2002 betreffend Bewirtschaftung und Veräusserung von Liegenschaften im Finanzvermögen.
Begründung: Hier geht es um das Verwaltungsvermögen,
das nicht mehr gebraucht wird. Es handelt sich hier ebenfalls
um einen Dauerauftrag. Mit dem Verkauf des Gutsbetriebes
Muri an eine Privatperson und des Landw. BildungsZentrums Muri an die Gemeinde Muri sei diese Thematik
bestimmt noch nicht abgeschlossen. Die geforderten Berichterstattungen wurden jedoch gemacht und das Postulat
kann somit als erfüllt betrachtet werden.
3276
29. Juni 2004
Mit Ausnahme der beiden Postulate über die Corporate
Governance wurden alle die neu zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse von der GPK einstimmig verabschiedet.
Schlussbemerkungen: Alle gesetzten Prüfpunkte konnten
eingehend beraten und diskutiert werden. Aus der Sicht der
Subkommission darf festgehalten werden, dass die Prüfungszielsetzungen vollumfänglich erreicht wurden. Stärken
und Schwächen des Departements konnten in einem offenen
Dialog vertrauensvoll besprochen werden. Verbesserungspotential wurde erkannt und an Lösungsansätzen wird gearbeitet. Die Kommission bedauert es, dass dies wohl die
letzte Beratung zum Rechenschaftsbericht in dieser Konstellation war.
Zum Schluss beschloss die Subkommission Finanzdepartement, dass die restlichen ungeklärten Punkte aus den letzten
Sitzungen während eines Arbeitsessens behandelt und abgeschlossen werden sollen.
Wir danken dem Finanzdepartement herzlich für die konstruktive und erspriessliche Zusammenarbeit und wünschen
dem Herrn Landammann weiterhin gute Genesung!
Wir beantragen Ihnen die Genehmigung des Rechenschaftsberichts Finanzdepartement der Seiten 76-100.
Dr. Marcel Guignard, FDP, Aarau: Ich habe überhaupt
nichts gegen eine Flurbereinigung von parlamentarischen
Vorstössen, - das ist sicher eine lobenswerte Tat. Ich bin
aber überzeugt, dass sich die GPK im Fall meines Postulats,
das Sie auf Seite 81 vorfinden, die Sache doch etwas zu
einfach gemacht hat. Zum ersten erstaunt, dass ein Vorstoss
abgeschrieben werden soll, den die Regierung selber überhaupt noch nicht abschreiben will, weil sie die Postulatsbegehren als noch nicht erfüllt betrachtet. Zweitens hat sich die
GPK auch in der Sache - ich sage bescheiden - wahrscheinlich unter Zeitdruck etwas einfach gemacht, in dem man im
Subkommissionsbericht nachlesen kann, da die Reformänderung der AKB zurückgezogen wurde, könne das Postulat
abgeschrieben werden. Offenbar hatte die Subkommission
bzw. die GPK die Postulatsbegehren nicht vor sich, daher
rufe ich sie hier im Plenum noch einmal in Erinnerung.
Diese lauteten wie folgt: 1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, das effektive Eigenkapital unter Offenlegung der
stillen Reserven der vom Kanton Aargau kontrollierten
Unternehmen wie Aargauische Kantonalbank, Aargauische
Gebäudeversicherungsanstalt und AEW-Energie-AG feststellen zu lassen.
2. Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf dem effiktiven
Eigenkapital dieser Unternehmen eine Dividende bzw.
Ausschüttung einzufordern, die den Finanzbedürfnissen des
Kantons besser Rechnung trägt als heute! Das sind die Begehren. Die Subkommission schreibt lakonisch: Da die
Reformänderung der AKB zurückgezogen wurde, könne das
Postulat abgeschrieben werden. Offenbar hatte die Subkommission die Begehren nicht vor sich. Es ist offensichtlich, dass in Anbetracht dieser Begehren die Begründung für
eine Abschreibung nicht taugt! Beim Abschreibungsantrag
muss es sich offensichtlich um ein Versehen handeln, es sei
denn, in der GPK interessiere sich tatsächlich niemand um
die Offenlegung der effektiven Eigenkapitale dieser Unternehmungen, inklusive der stillen Reserven. Das kann ich mir
schlicht nicht vorstellen angesichts der Finanzlage des Kantons! Ich bitte Sie darum, hier vom Plenum aus Remedur zu
schaffen und dem Antrag der Regierung zu folgen, das
3277
Art. 2008
Postulat also nicht abzuschreiben bzw. den Abschreibungsantrag der GPK abzulehnen!
Vorsitzender: Zu Geschäft 01.303 liegt keine Wortmeldung
mehr vor. Ich schlage Ihnen vor, dass die Redner anderer
umstrittener Geschäfte gleich zum Zuge kommen, damit wir
nachher alle einzeln bereinigen! Zu Geschäft 02.85 erteile
ich Herrn Rudolf Hug das Wort.
Rudolf Hug, FDP, Oberrohrdorf: Auch ich bin erstaunt,
dass die GPK die beiden Postulate betreffend Corporate
Governance abschreiben will und dies mit der Begründung,
dies sei ein anhaltender Prozess. Nehmen Sie als Beispiel
die kürzlichen Wirren um die AKB! Da stellt sich schon die
Frage: hat dort der Prozess überhaupt schon begonnen? Ich
glaube nicht, dass er begonnen hat, aber er muss noch beginnen! Das Beispiel AKB unter anderen zeigt, dass die
Postulate nach wie vor hoch aktuell sind und eine Abschreibung ein völlig falsches Signal aussenden würde! Die Aufgaben sind noch nicht gemacht. Dieser Meinung ist auch der
Regierungsrat. Es gibt also keinen Grund, diese Postulate
abzuschreiben, ausser man wolle zum Ausdruck bringen,
Corporate Governance interessiere uns nicht. Es geht hier
nicht nur um die Besetzung der Verwaltungsräte, da geht es
um weit mehr! Ich bitte Sie also, diese beiden Postulate
Corporate Governance nicht abzuschreiben, Sie würden
einen Fehler begehen!
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich kann Ihnen bekanntgeben, dass die CVP-Fraktion geschlossen gegen Abschreibung aller dieser drei parlamentarischen Vorstösse ist. Ich
kann mich grundsätzlich vollumfänglich den beiden Vorrednern anschliessen. Die drei Vorstösse gehören zusammen.
Es ist tatsächlich so, dass weder das Anliegen von Herrn
Rudolf Hug noch jenes von Herrn Marcel Guignard erfüllt
ist. Es ist offensichtlich so, dass die GPK die Texte dieser
Vorstösse nicht gegenwärtig hatte, sonst hätte sie nicht zu
diesem Abschreibungsvorschlag kommen können.
Ich gestatte mir, Ihnen in Erinnerung zu rufen, was wir im
letzten Jahr hier mit meinem Postulatstext überwiesen haben, Sie werden sehen, dass wir davon noch gar nichts
angepackt, geschweige schon erledigt haben! Der Text lautet
wie folgt: "Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich in
seiner Eigenschaft als Vertreter des Kantons in den Gremien
der AEW-Energie AG, der NOK, der AXPO, der Aargauischen Kantonalbank, der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt und allfälligen weiteren Unternehmen dafür
einzusetzen, dass diese Unternehmen in den Statuten, resp.
im Geschäftsreglement folgenden Artikel zur Corporate
Governance aufnehmen: "Der Verwaltungsrat resp. Bankrat
erlässt ein Reglement über die Führung und Kontrolle des
Unternehmens. Das Reglement trägt allgemein anerkannten
Standards Rechnung und wird öffentlich zugänglich gemacht."
Es gibt noch keines dieser aufgezählten Unternehmen, welches einen entsprechenden Artikel in den Statuten aufgenommen hat oder ein entsprechendes Reglement verabschiedet hat. Es ist auch nichts Entsprechendes öffentlich
zugänglich gemacht. Sie mögen sich erinnern, dass wir in
der ersten Lesung zum Kantonalbankengesetz genau einen
solchen Artikel beschlossen haben. Aber nachdem dieses
Gesetz zur Zeit auf Eis ist, ist es noch nicht umgesetzt.
Umgesetzt haben wir das bei den drei Spitalaktiengesellschaften. Bei allen anderen ist diese Aufgabe noch pendent.
Ich bitte Sie dringend, nicht Postulate auf dem kalten Weg
Art. 2008
29. Juni 2004
abzuschreiben, die ganz klar nicht erledigt sind, weshalb die
Abschreibung ganz klar dem Willen des Grossen Rates
widerspricht!
(02. 85) Postulat Rudolf Hug, Oberrohrdorf, vom 26. März
2002 betreffend Corporate Governance bei staatlichen
Institutionen des Kantons Aargau
Vorsitzender: Die Diskussion ist geschlossen.
Abstimmung:
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Ich streue hiermit öffentlich
Asche auf mein Haupt: Ich habe es versäumt, diese Vorstösse noch einmal nachzulesen. Es wäre dies meine Pflicht
gewesen als GPK-Präsidentin. Ich habe mit etlichen Leuten
gesprochen, bei denen wir Vorstösse abschreiben sollten,
auch auf Antrag der Regierung, und fand da jeweils ein
positives Echo. Hier habe ich es versäumt. Ich habe nach der
Verhandlung der GPK mit den betroffenen Kollegen, die
soeben das Wort ergriffen haben, gesprochen. Ich werde
jetzt auch der Nichtabschreibung dieser Vorstösse zustimmen! Ich würde mich freuen, wenn der Grosse Rat ebenfalls
darauf eingehen würde! Immerhin haben Sie doch den rasanten Willen der GPK erkennen können, Ordnung zu schaffen und abzuschreiben, das ist ja ein Anliegen, das Sie sonst
auch vertreten. Ich danke Ihnen.
Für Aufrechterhaltung des (02.85)Postulats: 96 Stimmen.
Für Abschreibung des Postulats: 54 Stimmen.
Vorsitzender: Die Kommissionspräsidentin streut Asche auf
ihr Haupt! Wie sieht das der Präsident der Subkommission?
Fredy Böni, SVP, Möhlin, Präsident der Subkommission: Ich
bin schon einigermassen überrascht über die grosse Asche,
die da vom Himmel fällt! Aber wenn die Herren es gelesen
haben auf den Seiten 78 bis 80 ist immerhin ein dreiseitiges
Bekenntnis zur Corporate Governance-Regeln! Sie sehen
das, Sie können auch lesen, dass sogar bei der Führung von
Unternehmungen die Swiss-Code of best praxis angewendet
werden! Ja, ist das Makulatur? Dann können wir die ganzen
Beratungen zukünftig wirklich eliminieren! Ich sehe das als
eine Willensbekundung des Regierungsrates, hier nach
diesen Regeln zu handeln. Das war der Grund, wieso wir
hier die beiden Postulate zur Abschreibung empfohlen haben!
Landammann Roland Brogli, CVP: Der Regierungsrat hat
Ihnen zu diesen drei Postulaten klare Anträge gestellt und
diese auch begründet. Sie wissen, dass der Regierungsrat bei
derartigen Anträgen im Plenum vornehme Zurückhaltung
übt. Ich möchte Ihnen aber sagen, dass der Regierungsrat
nach den Begründungen gemäss Rechenschaftsbericht die
Postulate noch nicht vollumfänglich für erfüllt betrachtet.
Insbesondere bei den Regeln von Corporate Governance ist
uns bewusst, dass nicht nur dort, wo Rechtsformänderungen
jetzt initiiert sind, Regeln von Corporate Governance eingeführt werden müssen, sondern auch bei jenen Institutionen,
bei denen keine Rechtsformänderung bevorsteht.
Sie haben die Anträge der Regierung vor sich. Ich würde
sagen, stimmen Sie den Anträgen des Regierungsrats zu,
dann sind offenbar auch Ihre Aufträge und Ihre Anliegen
erfüllt!
Vorsitzender: Wir stimmen über jeden der betreffenden
Vorstösse einzeln ab.
(01.303) Postulat Dr. Marcel Guignard, Aarau, vom
30. Oktober 2001 betreffend Dividendenpolitik gegenüber
im Eigentum des Kantons stehenden Unternehmen
Abstimmung:
Für Aufrechterhaltung des (01.303) Postulats: 97 Stimmen.
Dagegen: eine Minderheit.
(02.377) Postulat Dr. Andreas Binder, Baden, vom
12. November 2002 betreffend Corporate GovernanceReglement in den öffentlichen Unternehmen, an denen der
Kanton Aargau massgeblich beteiligt ist
Abstimmung:
Für Aufrechterhaltung des (02.377) Postulats: 95 Stimmen.
Für Abschreibung des Postulats: 54 Stimmen.
Vorsitzender: Somit bleiben alle drei Postulate aufrechterhalten. Zum Finanzdepartement liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Gemäss den Anträgen des Regierungsrats und der Kommission werden im Übrigen abgeschrieben (Seiten 80 und 81):
- (99.382) Motion der SVP-Fraktion vom 30. November
1999 betreffend Auswirkungen des Finanzhaushaltes des
Staates nach dem Volks-Nein zu höheren Gemeindebeiträgen an die Sozialwerke; Umwandlung in ein Postulat
- (00.296) Motion Daniel Knecht, Windisch, vom 5. September 2000 betreffend Partizipation der Kantone am Versteigerungserlös der Mobilfunklizenzen; Umwandlung in ein
Postulat
- (01.329) Postulat Beat Unternährer, Unterentfelden, vom
20. November 2001 betreffend Erlass von Benutzungsgebühren für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine
- (02.361) Postulat Benjamin Giezendanner, Rothrist, vom
5. November 2002 betreffend Realisierung des neuen Briefverarbeitungszentrums im Bezirk Zofingen
- (7510) Postulat Kurt Wernli, Windisch, vom 18. März
1997 betreffend staatlich festgesetzte Tarife
- (02.350) Postulat Benedikt Lüthi, Lenzburg, vom
22. Oktober 2002 betreffend Bewirtschaftung und Veräusserung von Liegenschaften im Finanzvermögen
Gesundheitsdepartement (Seiten 101-117)
Otto Wertli, CVP, Aarau, Präsident der Subkommission: Die
Subkommission mit Ursi Arpagaus, Liliane Studer, Ruedi
Suter und mir beriet an zwei Sitzungen mit dem Gesundheitsdepartement und an einer Aussprache mit der Leitung
des Kantonalen Labors mit anschliessendem Rundgang den
Rechenschaftsbericht und die allgemeinen Prüfpunkte der
Geschäftsprüfungskommission. Sie haben den Bericht in
schriftlicher Form erhalten. Ich greife drei Punkte heraus:
Zur Führung: Die departementale Führungsstruktur ist bereits heute auf WOV ausgerichtet. Die Grundlagen für die
flächendeckende Einführung von WOV sind damit gegeben.
Klar ist die Führung auf der Basis von Zielvereinbarungen
festzustellen. Diese wurden uns in einem Ordner, übersichtlich dargestellt, abgegeben. Quartalsweise wird die Zielerreichung kontrolliert und bei Abweichungen wird Einfluss
genommen. Weitere Instrumente der Führung (Sitzungen,
3278
29. Juni 2004
Rapporte, workshops) welche zur Anwendung kommen,
scheinen der Subkommission zweckmässig und sinnvoll.
Arbeit mit beschränkten (verminderten) Ressourcen: Diese
Ausgangslage bietet Risiken und Chancen.
Zu den Risiken: Die Einhaltung von kurzen Fristen ist gefährdet, es besteht die Gefahr der Zunahme von Fehlern
wegen Zeitmangel, für neue Aufgaben bleibt kaum Raum,
fehlendes Verständnis für Leistungsreduktion bei den Kunden.
Zu den Chancen: Finanzpolitische Voraussetzungen werden
gezielter kommuniziert, Institutionen müssen kreativ und
finanzbewusster werden, es gilt Prioritäten zu setzen!
Erfahrungen WOV-Pilotprojekt "Kantonales Labor": Ich
zitiere weitgehend aus den Antworten des Amtsleiters Dr.
Peter Grütter. Die Erfahrungen sind positiv und innerhalb
des Kantonalen Labors herrscht eine grosse Akzeptanz
gegenüber WOV. Wesentlich dazu beigetragen hat die
gewissenhafte Vorbereitung unter Einbezug des Personals.
Die Einführung von WOV bringt erheblichen Zeitaufwand,
für das Kantonale Labor u.a., insbesondere durch die Ermittlung der Indikatoren. Qualität und Quantität der Produkte
des Kantonalen Labors konnten durch WOV gesteigert
werden. Indikatoren bieten allerdings die Gefahr, dass sich
das Personal zu stark auf die durch Indikatoren abgedeckten
Bereiche fokussiert. Es scheint daher wichtig und richtig,
dass Indikatoren überprüft, verändert und substituiert werden. Soweit möglich sind nebst Leistungs- auch Wirkungsindikatoren zu definieren.
Die GPK konnte feststellen, dass die Überprüfung der Indikatoren in den Quartalsberichten des Kantonalen Labors
aussagekräftig und ein zweckmässiges Instrument sind. Der
Besuch im Kantonalen Labors durch einen Teil der Subkommission war sehr informativ und gab guten Einblick in
die Arbeitsabläufe.
Ein Postulat, das im Rechenschaftsbericht nicht erscheint, ist
das Postulat (99.154) "Elternnotruf" von Yvonne Feri. Dieses Postulat wurde im Rahmen des Rechenschaftsberichtes
2002 als erledigt betrachtet, da eine Ausschreibung mit
entsprechenden Bewerbungen für diese Aufgabe erfolgt war.
Es gab Verzögerungen, die Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Das Gesundheitsdepartement hat die Weiterbearbeitung des Postulats zugesichert.
Dem Antrag der Wiederaufnahme des Postulats zum Elternnotruf von wurde in der GPK mit 6:0 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt.
Die Subkommission dankt Regierungsrat Ernst Hasler, dem
Generalsekretär und dem Kader des Gesundheitsdepartements für die Auskünfte und die ausführlichen Unterlagen,
welche der Subkommission zu den grundsätzlichen Fragen
vorgelegt wurden! Dem Kantonalen Labor, welches die
Subkommission GD im Rahmen der allgemeinen Prüfung
von WOV-Pilotprojekten seine besondere Aufmerksamkeit
schenkte, kann in allen Belangen ein gutes Zeugnis ausgestellt werden!
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Auf Seite 107 lesen wir:
"Beide Drogenentzugsstationen im Kanton litten im Verlaufe des Jahres zwischenzeitlich unter einem Nachfragerückgang. Diese Situation hat sich aber wieder stabilisiert und
3279
Art. 2008
die Belegungen beider Einrichtungen sind wieder zufriedenstellend". - Ich finde, zynischer geht es kaum noch! Statt
froh zu sein, dass man weniger Drogensüchtige hatte, wird
dies noch bedauert und ist zufrieden, wenn es wieder mehr
Süchtige gibt! Meine immer wieder geäusserte Meinung,
dass die meisten Leute, welche die Freigabe von weichen
und harten Drogen verlangen, dies im ureigensten beruflichen und finanziellen Interesse machen, wird hier sehr
schön bestätigt!
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Es wird ausserdem sehr schön
bestätigt, dass die Ökonomie das Primat über die Politik hat.
Wir wissen ja alle, warum das so geschrieben steht, nämlich
darum, dass je ausgelasteter diese Stelle ist, desto weniger
kostet sie, gerechnet auf diejenigen Leute, die dort arbeiten.
Aber selbstverständlich hat Herr Najman inhaltlich Recht!
Vorsitzender: Zum Gesundheitsdepartement liegen keine
Wortmeldungen mehr vor, dieses Geschäft ist somit abgeschlossen.
Gemäss Antrag des Regierungsrats wird abgeschrieben
(Seite 103):
- (02.206) Postulat Ruth Humbel Näf, Birmenstorf, vom
18. Juni 2002 betreffend Einführung von Spitalfachärzten in
den Spitälern
Baudepartement (Seiten 119-138)
Alice Liechti-Wagner, CVP, Wölflinswil, Präsidentin der
Subkommission: Werner Knörr, Andy Glarner und ich
besprachen im Baudepartement eine bunte Palette an Themen. Wir erhielten alle gewünschten Informationen und
bedanken uns bei allen, die sich immer wieder um die Belange unseres Kantons bemühen Beachten Sie die besprochenen Themen auf der ersten Seite unseres Berichtes.
Wenn Sie weitergehende Unterlagen wünschen, können Sie
diese gern bei mir einsehen.
Eine übergreifende Thematik, die im Baudepartement naturgemäss vorgedacht wird, ist der Raum Aargau. Hier stossen
die unterschiedlichsten Anliegen aufeinander und alle haben
die Wichtigkeit, beachtet und integriert zu werden. Sei dies
die Bauzonenfläche, der Natur- und Erholungsraum, die
Anliegen der Wirtschaft, die Probleme des ÖV und des
Freizeit- und Berufs-Verkehrs. Viele Zentren versinken im
Verkehr, das untere Aaretal ist noch gar nicht ans Autobahnnetz angeschlossen, die Bildungsinstitutionen sollen aus
dem Raum Nordwestschweiz gut erreichbar sein (Campus
Brugg/Windisch), im Gesundheitswesen ist die Infrastruktur
und die Erreichbarkeit für viele ein wesentlicher Faktor.
Diese und weitere Herausforderungen sind trotz stetem
Wandel und ohne Geld immer wieder anzugehen und kreativ
zu lösen. Das Baudepartement leistet hier eine wichtige VorArbeit, auch vernetzt mit den andern Departementen.
Die Gesamtkommission beantragte keine anderslautende
Einstufung der Vorstösse. Unterdessen stellte Herr Sämi
Richner jedoch fest, dass die beiden, in Postulate umgewandelten Motionen 00.136 und 00.137 noch keiner Kommission zur Behandlung zugewiesen sind, wie dies im Rechenschaftsbericht Seite 125 vermerkt ist. Unsere Präsidentin,
Katharina Kerr, hat unterdessen den Antrag dazu ans Büro
eingereicht, so dass die Bearbeitung eingeleitet ist. Ich
danke allen bestens!
Art. 2008
29. Juni 2004
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich spreche zu den Seiten
119, 120 und 121: Auf Seite 119, Flughafen Zürich, lesen
wir, dass das Bundesgericht eine Beschwerde des Kantons
Aargau betreffend "Fluglärms" abgelehnt und festgestellt
hat, dass der Nachbarkanton zu Beschwerdeführung gegen
die Betriebskonzession des Flughafens Zürich nicht legitimiert sei. Aber für Zahlungen an die marode Swissär war
der Aargau gut genug!
- (00.428) Postulat der CVP-Fraktion vom 19. Dezember
2000 betreffend öffentliche Verkehrsverbindungen im Bezirk Zurzach (namentlich S-Bahn-Verbindungen zum Grossraum Zürich)
Betreffend der der deutschen Autobahn A 98 im Raum
"Waldshut" (Seite 120) hoffe ich, dass unsere Regierung für
einmal die Zähne zeigt und hart gegenüber den deutschen
Forderungen für eine Querung (?) von Schweizer Gebiet
bleibt. Die EU allgemein und die Deutschen im Besonderen
schimpfen uns Schweizer ständig als "Rosinenpicker"! Ich
frage mich, wer eigentlich die "Rosinenpicker" sind, freier
Personenverkehr zu Ungunsten der Schweizer:
Ja, Schweizer Zahlungen an die EU: Ja,- Fluglärm über deutschem Gebiet: Nein, Schweizer Bauern in Deutschland:
Nein! Kein Wunder, - das Ausland hat ja längst gemerkt,
wie extrem schwach bzw. nicht existent unser Bundesrat ist,
- da kann man sich Erpressungen jeglicher Art erlauben!
Betreffend Agglomerationspolitik lesen wir auf Seite 121
oben: "Das Ziel ist es, die Agglomerationen funktionsfähig
zu erhalten, sie als Wohn- und Arbeitsgebiete aufzuwerten
und grenzüberschreitende Synergien zu nutzen." - Also,
immer schön aufwärts mit der Bevölkerung! Und da sich die
Schweizer Bevölkerung, die sich ja seit langem rückläufig
entwickelt, heisst es nichts anderes, als immer mehr und
mehr Einwanderung!
- (01.325) Motion Urs Leuenberger, Widen, vom 20. November 2001 betreffend Planung einer zusätzlichen Verbindungsstrasse Reusstal-Limmattal; Umwandlung in ein Postulat
Vorsitzender: Zu den Motionen und Postulaten beantragt die
Kommission Beschlussfassung gemäss den Abschreibungsanträgen des Regierungsrats.
Gemäss Antrag des Regierungsrats werden abgeschrieben
(Seiten 121-123):
- (5004) Postulat der Kommission für kantonale Schulen
vom28. Februar 1989 betreffend Sanierung der Pavillonbauten bzw. Erweiterung der Kantonsschule Wohlen
- (6916) Postulat der SP-Fraktion vom 21. März 1995 betreffend Durchgangsplätze im Kanton Aagau für Jenische
- (97.6355) Postulat Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, vom
16. Dezember 1997 betreffend Prüfung von Kostenreduktionen bei Bau, Sanierung und Unterhalt öffentlicher Gebäude
- (00.328) Postulat der SD/FP/EDU-Fraktion vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107)
- (00.329) Postulat Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden,
vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des
"Staffeleggzubringers" (NK 107)
- (00.331) Postulat Susanne Weiersmüller-Scheuzger, Rohr,
vom 19. September 2000 betreffend rasche Realisierung des
"Staffeleggzubringers" (NK 107)
- (01.216) Postulat Edith Lüscher, Staufen, vom 21. August
2001 betreffend Ausschilderung der bestehenden RadwegVerbindungen bis zum Jubiläumsjahr 2003
- (01.326) Motion Gusti Ungricht, Bergdietikon, vom
20. November 2001 betreffend Planung einer zusätzlichen
Verbindung Reusstal-Limmattal; Umwandlung in ein Postulat
- (01.328) Postulat Fabian Schenkel, Bergdietikon, vom
20. November 2001 betreffend Planung der Verkehrsführung zwischen Limmat- und Reusstal
- (02.306) Motion der CVP-Fraktion vom 10. September
2002 betreffend Einführung eines integralen Tarifverbundes
für den öffentlichen Verkehr im Kanton Aargau
- (02.347) Postulat Hans Bürge, Safenwil, vom 22. Oktober
2002 betreffend Sponsoringforderungen im Zusammenhang
mit Arbeitsvergaben bei der Erweiterung Kunsthaus
- (02.378) Postulat Alice Liechti-Wagner, Wölflinswil, vom
12. November 2002 betreffend Öffnung des Sauerländertunnels in Aarau
Vorsitzender: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die
Behandlung des Baudepartements wie auch des gesamten
Rechenschaftsberichts ist durchberaten.
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau, Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hat den Rechenschaftsbericht des Jahres 2003 des
Regierungsrats am 3. Juni mit 14:0 Stimmen, bei drei entschuldigten Absenzen gutgeheissen und beantragt dem
Ratsplenum ebenfalls Gutheissung!
Vorsitzender: Rückkommen wird nicht verlangt.
Schlussabstimmung:
Für Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2003: 123
Stimmen (ohne Gegenstimme).
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission: Man sieht, dass das ein auslaufendes Geschäft ist! Ich möchte aber trotzdem gerne vor
allem meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Geschäftsprüfungskommission herzlich danken für ihre sehr tüchtige
Arbeit und für das ebensosehr kollegiale Klima, das in
dieser Kommission herrscht. Es ist auch eine Voraussetzung
für unsere Arbeit.
- (00.332) Postulat Peter Zubler, Aarau, vom 19. September
2000 betreffend rasche Realisierung des "Staffeleggzubringers" (NK 107)
Besonders danke ich den Subkommissionen, die ihre vielfältigen Kontroll- und Abklärungsaufgaben über das Jahr, die
manchmal wirklich an die Grenzen des Milizparlamentes
führen, mit Sorgfalt und Kompetenz erfüllt haben!
- (00.364) Postulat Martin Bhend, Oftringen, vom 24. Oktober 2000 betreffend Prüfung einer SBB-Haltestelle (Linie
Olten-Luzern) im Bereich der Kantonsstrassenkreuzung
bzw. der geplanten Kernzone Oftringen
Besonders danke ich unserem Kommissionssekretär Herrn
Adrian Schmid, der die GPK auch im vergangenen Jahr und
bei der Prüfung des Rechenschaftsberichts umsichtig und
zuverlässig begleitet und beste Protokolle verfasst hat! Wir
3280
29. Juni 2004
danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons
für ihre wertvolle Arbeit, die sie auch in manchmal mühsamen Zeiten der Veränderung von Arbeitsbedingungen und
von Ressourcenknappheit geleistet haben!
Den Mitgliedern der Regierung danke ich namens der
Kommission speziell für ihr Bemühen und ihre Arbeit zum
Wohle des Kantons! Ich danke Ihnen!
Vorsitzender: Ich danke Frau Katharina Kerr!
2009 Aargauische Kantonalbank; Geschäftsbericht und
Jahresrechnung 2003; Genehmigung; Gewinnablieferung an den Kanton
(Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2003 der Aargauischen Kantonalbank mit der dazugehörenden Botschaft vom
28. April 2004)
Vorsitzender: Ich begrüsse auf der Regierungsbank Herrn
Dr. Wendolin Stutz, Präsident des Bankrats, und Herrn Urs
Grätzer, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AKB.
Ebenfalls begrüsse ich Frau Doris Benker, Präsidentin der
Kommission, und erteile ihr das Wort!
Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin, Präsidentin der Kommission für die selbständigen Staatsanstalten: Unsere Kommission hat am 18. Mai den Jahresbericht und die Jahresrechnung
2003 der Kantonalbank beraten. Besondere Aufmerksamkeit
haben wir wiederum der Gewinnablieferung an den Kanton
geschenkt.
Durch den Bankpräsidenten, Herrn Dr. Stutz, den ich an
dieser Stelle auch begrüsse, wurde die Kommission orientiert, dass am Vortag unserer Kommissionssitzung eine
Aussprache zwischen dem Regierungsrat, dem leitenden
Ausschuss und der Geschäftsleitung der AKB stattgefunden
habe. Ziel war, mit dem Wohl der AKB im Vordergrund, die
Konfliktsituation zu bereinigen, die sehr im Interesse der
Medien, der Öffentlichkeit und des Grossen Rates stand. Ein
Gutachten von Prof. R. Rhinow hat keinen Zweifel daran
offen gelassen, dass keine Treue- und Loyalitätspflichtverletzung vorliegt. Es ist also keine rechtliche Verpflichtung
irgendwelcher Art seitens der Bank verletzt worden. Am
Sitzungstag selber um 14.00 Uhr wurde dann ein gemeinsames Communiqué veröffentlicht, in welchem festgehalten
wurde, dass in Zukunft der Bankrat und der Regierungsrat
im Interesse des Kantons und der Bank die Gespräche über
die anstehenden Probleme weiterführen werden. Gleichzeitig attestierte der Regierungsrat, dass er bei Vorliegen beider
Gutachten den Vorwurf der Treue- und Loyalitätspflichtverletzung nicht erhoben hätte und dass dieser als zurückgezogen gilt! Von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde
jedoch das Vorprellen der Bank kritisiert. Unsere Befürchtungen, die ganze Geschichte habe der Bank geschadet,
wurden von der Bankleitung aber klar verneint. Es wurde
seitens der Kommission auch festgehalten, dass das Wohl
der Kantonalbank im Vordergrund stehen müsse, wenn die
nichtständige Kommission zur Rechtsformänderung der
AKB ihre Beratungen zusammen mit Kurt Wernli weiterführt. Ich zweifle nicht daran, dass sie dies tun wird!
Nun aber zum Jahresbericht und zum ausgezeichneten Ergebnis, das die AKB im Jahr 2003 erarbeitet hat. Trotz nicht
3281
Art. 2009
optimalem konjunkturellem Umfeld hat die AKB ihr
7. Rekordergebnis in den letzten 8 Jahren und damit das
beste je erreichte Ergebnis erarbeitet. Der Bruttogewinn hat
sich um 7% auf den Rekordwert von 157, 2 Mio. Franken
bzw. der Jahresgewinn hat sich um 21,2% erhöht Nach
Abzug der erforderlichen Abschreibungen verbleibt ein
Rekordjahresgewinn von 62,2 Mio. Franken. Zu diesem
guten Ergebnis hat auch der im Jubiläumsjahr des Kantons
lancierte Impulskredit zum Zinssatz von 1,5% beigetragen!
Auch die Tochtergesellschaft der AKB, die AKB Privatbank
Zürich, welche eine selbständige Aktiengesellschaft des
privaten Rechts ist, hat sehr gut gearbeitet, so dass ein Konzerngewinn von 63,7 Mio. Franken ausgewiesen werden
kann, was einer Steigerung von 27,6% entspricht.
Das Bankengeschäft ist ein Risikogeschäft. Eine Bank muss
bereit sein, kalkulierbare Risiken einzugehen, ansonsten
verhindert sie jeden wirtschaftlichen Aufschwung und jede
Ertragsmöglichkeit. Gleichzeitig aber wird die Banktätigkeit
auch sehr streng kontrolliert. Es wurde bei der AKB sowohl
durch die von uns selber gewählte Kontrollkommission wie
auch durch die externe Revisionsstelle in ihrem jährlichen
Bericht an die Eidg. Bankenkommission mit Kommentierung sämtlicher vorgegebener Punkte alles für in Ordnung
befunden.
Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass die AKB
trotz einem kleineren Personalbestand zwei zusätzliche
Lehrlinge eingestellt hat. Die AKB hat die Situation auf dem
Lehrlingsmarkt erkannt und beschlossen, die Ausbildungsplätze nochmals auf insgesamt 75 zu erhöhen. Im CASHArbeitgeber-Award 2003 ist denn auch die AKB zur fünftbesten Arbeitgeberin in der Schweiz gewählt worden. Auch
werden die Sponsorings (u.a. Förderung Mittagstische)
verdankt. Ebenfalls mit Freude wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die AKB im Rahmen des "200 JahreJubiläums" des Kantons Aargau mit 1 Mio. Franken am
Aargauer Kunsthaus beteiligt hat. Die AKB hat damit mitgeholfen, dass das Kunsthaus eine Beachtung über die Kantonsgrenzen hinaus erhalten hat.
Ablieferung an den Kanton: Massgebend für die Festlegung
der Gewinnablieferung an den Kanton ist die Jahresrechnung des Stammhauses. Dessen Reingewinn beträgt 55,1
Mio. Franken. Der Bankrat hat eine Gewinnablieferung von
27,5 Mio. Franken eingesetzt. Damit würde die Mindestquote von 50% gemäss § 25 des Gesetzes über die Aargauische
Kantonalbank aber nicht ganz erreicht. Der Regierungsrat
beantragt deshalb eine Gewinnablieferung von zusätzlichen
Fr. 100'000.-- d.h. Fr. 27.6 Mio. Franken. Nach intensiver
Diskussion und im Einverständnis mit der Bank haben wir
diesen zusätzlichen Fr. 100'000.-- einstimmig zugestimmt,
d.h. kein einziges Kommissionsmitglied hatte eine abweichende Meinung oder hatte sich der Stimme enthalten.
Übrigens, die Damen und Herren der SVP kann ich beruhigen: Im Geschäftsbericht der AKB finden Sie keine Gastkolumne, die Anlass zu Kritik oder gar Ablehnung geben
könnte!
Unsere Kommission hat einstimmig den Jahresbericht und
die Jahresrechnung 2003 genehmigt sowie - wie bereits
erwähnt - die Gewinnablieferung an den Kanton mit 27,6
Mio. Franken festgelegt. Ich bitte Sie, den Anträgen 1 und 2
ebenfalls zuzustimmen!
Art. 2009
Vorsitzender: Stillschweigendes Eintreten hat die EVPFraktion signalisiert.
Walter Forrer, FDP, Oberkulm: Ich spreche im Namen der
FDP-Fraktion: Ich will das Referat der Kommissionspräsidentin nicht wiederholen, die Berichterstattung aus der
Kommission hat die relevanten Punkte umfasst. Sie erlauben
mir die Präzisierung in zwei Punkten: Zu den Risiken: Dass
das Geschäft "Geld verleihen" halt doch hin und wieder mit
Risiken zu tun hat und Kosten verursacht, zeigt die Position
"Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste" auf
Seite 67 des Berichtes. Hier musste mit gut einem Drittel
oder mehr als mit 7 Mio. Franken mehr als im Vorjahr diese
Summe in Anspruch genommen werden; selbstverständlich
gemessen an der Bilanzsumme natürlich sehr sehr wenig,
aber immerhin!
Namens der FDP-Fraktion darf ich dem Herrn Präsidenten
und den Herren Vorsitzenden der Geschäftsleitung für ihren
Einsatz unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen
mit der Bitte, diesen Dank auch den Mitarbeitenden zu
übermitteln! Die FDP bittet Sie, dem Bericht und der vorgeschlagenen Gewinnablieferung an den Kanton zuzustimmen!
Theres Lepori-Scherrer, CVP, Berikon: Das 7. Rekordergebnis in der Folge innert 8 Jahren bedeutet wirklich Können, Innovation, Weitsicht, Tüchtigkeit, angefangen bei der
Geschäftleitung bis hin zum Bankangestellten am Schalter.
Im Geschäftsbericht 2003 sind verschiedene Leitsätze aus
dem Leitbild der Aargauischen Kantonalbank der insgesamt
11 Leitgedanken zu erkennen und 1 zu 1 umgesetzt vorzufinden. Positiv hervorzuheben ist u.a. der Geschäftsaufwand
von Fr. 140 Mio., geprägt vor allem von Gehaltskosten.
Dieser Aufwand stagnierte auf dieser Höhe trotz markant
erhöhtem Umsatz. Der Geschäftsleitung und dem gesamten
Personal sei ein grosser Dank und Anerkennung auszurichten!
Auf August 04 wird man erfreulicherweise die Anzahl der
Lehrstellen im KV-Bereich um 10 weitere Plätze erhöhen
und leistet somit auch in dieser Problematik erneut einen
Beitrag an die Jugend! Ein weiterer Höhepunkt für die AKB
im Bereich "Personalwesen" stellt die Auszeichnung zur
fünfbesten Arbeitgeberin in der Schweiz dar.
Verschiedene Highlights führten durch das Geschäftsjahr.
Erwähnt sei der "Impulskredit", der weit über die Kantonsgrenze hinaus ein sehr positives Echo gefunden hatte. 368
Mio. Franken leisteten wertvollen Wirtschaftsimpuls an die
KMU-Betriebe. Wir erinnern uns weiter an die erfolgreiche
"Mützenaktion", die jung und alt erfreute und die diesbezügliche aufgestellte und positivwirksame Werbung für den
Kanton als Ganzes.
Die Summe der positiven und kreativen Zeichen der Bank
werden wahrgenommen und von den Bürgerinnen und
Bürgern goutiert durch Vertrauen. Die Kundenausleihungen
nahmen im vergangenen Jahr um 4.3% zu, die Kundengelder gar um 7.3%.
Die CVP konstatiert mit Genugtuung die nun endlich gesetzeskonforme Auslegung und Umsetzung der Gewinnablieferung nach § 25 an den Kanton. Ein positiver Schritt der
Vertrauensförderung zwischen Parlament und Regierung.
29. Juni 2004
Einstimmig empfiehlt die CVP die Gutheissung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung sowie die vorgesehene
Gewinnablieferung Fr. 27.6 Mio. an den Kanton!
Persönlich erlaube ich mir nun die Übergabe von einem
speziellen 500 g Goldbarren aus der Natur. BerikerBienenhonig als Symbol an die Geschäftsleitung verbunden
mit den besten Wünschen für Gesundheit, Ideenreichtum
und Erfolg für die nächsten sieben Jahre! Der Kraftspender
ist unter die "Over the counter"-Geschäfte nach § 10 einzuordnen und zu verwalten! Besten Dank!
Heinrich Hochuli, SVP, Aarau: Wir haben heute ein erfreuliches Geschäft zu beraten.
Das Geschäft wäre noch viel erfreulicher, wenn nicht im
März 2004 der Bankrat der Treue- und Loyalitätsverletzung
bezichtigt worden wäre!
Zum Glück wurde diese Loyalitätsverletzung auf Grund
eines Gutachtens von Prof. Rhinow und auf Druck des
Bankrates zurückgezogen. Hoffentlich kann das Gremium
nun wieder ruhig arbeiten!
Die AKB hat das 7. Rekordergebnis in den letzten 8 Jahren
erreicht. Der Nettokonzerngewinn stieg von 49.9 Mio. auf
63.4 Mio., was eine Steigerung von 27.6% ergibt.
Die Bankleitung hat zusammen mit dem Bankrat die AKB
im harten Wettbewerb äusserst gut geführt. Sie hat eine gute
Refinanzierung, so dass der Renovationskredit, der eine
ausgesprochen gute Werbung ist, und nicht subventioniert
wird, wie von ähnlichen Kreditinstituten bemängelt wird.
Das Bankinstitut hat seit 1995 791 Mio. Franken dem Kanton abgeliefert. Die Bank erwartet für 2004 eine weitere
Verschärfung des Konkurrenzdruckes.
Die Gewinnablieferung an den Kanton von vorgeschlagenen
27.5 Mio. beträgt nur 49.88%. Laut Paragraph 25 des Gesetzes über die AKB sind aber mindestens 50% vorgeschrieben. So wird die Ablieferung vom Regierungsrat auf 27.6
Mio. festgelegt.
Leider wurden im Jahre 2001 auch nicht ganz 50% abgeliefert, nur hat damals niemand opponiert.
Der Erhöhung der Gewinnablieferung von 27,5 auf 27.6
Mio. - also um 100'000 Franken widersetzt sich der Bankrat
nicht. Doch bedauert er, dass die gedruckten Geschäftsberichte wie im letzten Jahr geändert werden müssen.
Gesamthaft können wir sehr froh sein, dass wir im Kanton
eine Kuh haben, die soviel Milch gibt! Jedoch sollte das
Ansinnen, dieser Kuh noch mehr Milch zu entlocken, unterbunden werden! Wir von der SVP können diese Gelüste
nicht unterstützen!
Ob der jetzige Regierungsvertreter im Bankrat der Aargauischen Kantonalbank noch der richtige ist oder ob besser der
Finanzchef in dieses Gremium gehört, ist Sache des Regierungsrats!
Zum Schluss gratuliert die SVP den Mitabeitern und dem
Bankrat für das ausgezeichnete Ergebnis! Dem Personal gilt
unser herzlichster Dank!
Reto Miloni, Grüne, Mülligen: Eigentlich hätte es die AKB
angesichts dieses sehr guten Geschäftsberichtes nicht nötig,
dass die Grünen jetzt auch noch "Honig ums Maul schmie3282
29. Juni 2004
ren"! Allerdings ist die Erfolgsstory der AKB so offensichtlich, dass Sie durchaus auch von unserer Seite positiv gewürdigt werden sollten! Alle Kennzahlen sind positiv unter
allen Titeln; sie zeigen mit 10- bis 20-prozentigen Zuwachszahlen nach oben, nicht auf der Aufwandseite! Die Bilanzsumme ist entsprechend erfreulich und die Ablieferung an
den Kanton ist es ebenso!
Dass trotzdem ab und zu ein Poltern im Untergrund hörbar
war - vielleicht etwa wie dieses tektonische Beben, das wir
diese Nacht verspürt haben, - es ist ja erstaunlich, dass sich
zum zweiten Mal vor einer Grossratssitzung ein Erdbeben
ereignet - es nähert sich, das Epizentrum reicht in unseren
Raum. Dass also trotzdem gewisse negative Schlagzeilen im
Umfeld der AKB aufgetaucht sind, hat nichts mit deren
Geschäftsgebaren zu tun, - vielleicht schon eher mit vermeintlichen oder wahren Strippenziehern in diesem Rat, die
diese Kantonalbank "verscherbeln" wollten, um das auf
Deutsch zu sagen! Darüber werden wir allerdings heute im
Rat nicht befinden. Wir von den Grünen stimmen diesem
Jahresbericht der Gewinnverwendung der Jahresrechnung zu
und gratulieren der AKB zu ihrem hervorragenden Ergebnis! Es wurde hier gut gearbeitet, und zwar nicht aufgrund
der Staatsgarantie, sondern weil dieses Unternehmen kundennah operiert. Vielen Dank!
Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, SVP, Windisch: Wäre in Zukunft jedes Geschäft so erfreulich wie das vorliegende,
liesse sich ohne weiteres von einem entschiedenen Fortschritt sprechen!
Die Aargauische Kantonalbank muss sich am Markt behaupten, ihre Leistung ist mess- und zählbar, wenn auch offenbar
nicht alle gleich zählen! Sie hat in den Jahren 1995 bis und
mit 2003 dem Kanton Aargau in baren Franken 262.9 Millionen Franken eingebracht, zusammen mit den heute beantragten 27.6 Millionen und den 10 Millionen Verzinsung des
Dotationskapitals, also über 300 Millionen. Zum Vergleich
sei daran erinnert, dass dies mehr als die Hälfte der ausgewiesenen kumulierten Defizite ausmacht, wenn auch die real
existierenden Nettoschulden des Kantons - jenseits der
wohltönenden und irreführenden Vokabeln wie Sonderlasten
oder Eventualverpflichtungen näher an anderthalb Milliarden Franken liegen dürften. Aber auch so betrachtet hat die
AKB in neun Jahren dem Kanton Entlastung in der Grössenordnung eines Fünftels seiner Nettoschulden gebracht.
Und damit wir nicht so schnell Gefahr laufen, infolge der
Staatsgarantie Gelder in die umgekehrte Richtung fliessen
zu lassen wie unsere Nachbarn im Westen, hat die AKB
dafür gesorgt, dass - über die gesetzlichen Reserven hinaus pro Einwohner des Kantons Aargau rund 1'000 Franken an
Reserven für allgemeine Bankrisiken zur Verfügung stehen.
Da ist es gewiss am Platz, einmal deutlich zu sagen, dass
diese Leistung hohes Lob verdient!
Zu ändern, was funktioniert, ist keine gute Idee! Die AKB
funktioniert. Sie braucht keinen dem Vernehmen nach in
gewissen Kreisen ernsthaft erwogenen Import aus auswärtigen Chefetagen, sie braucht kein ihre Stabilität gefährdendes
Wahl-Massaker in einem erfolgreichen Bankrat und sie
braucht keinen Unterricht in Corporate Governance! Dieses
Wort ist in Mode, wir haben es heute in diesem Rat schon
wiederholt gehört! Aber was heisst es denn? "Governance"
ist nach dem Oxford English Dictionary "the action or manner of governing", also das Regieren und die Art des Regierens, im Fall von "Corporate Governance" angewendet auf
3283
Art. 2009
eine Firma. Da kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die
AKB in diesem Fach allenfalls unterrichten kann. Etwas
mehr Aargauer Selbstbewusstsein würde auch hier nicht
schaden!
Der Regierungsrat - der vielleicht immer noch unter dem
Druck der Konkurrentin steht, welche der AKB möglichst
grosse Ablieferungen verordnen will, um sie zu schwächen der Regierungsrat braucht die ominösen Worte (Zitat):
"Grundsatzdiskussion über die Höhe der zukünftigen Abgeltungen". Das will ja wohl heissen, die Bank durch grössere
und vielleicht all zu grosse Mittelentnahmen zu schwächen.
Diese Absicht wäre gefährlich und müsste, dies sei hier
deutlich angekündigt, sehr energisch bekämpft werden!
Geld, das wir in der AKB lassen, dient dem Aargauer Volk
und seiner Wirtschaft in aller Regel wesentlich besser als
Geld, das wir herausnehmen. Und wem, wenn nicht dem
Aargauer Volk, sollen wir hier dienen?!
Die angekündigte Diskussion über die geplanten Geldentnahmen aus der AKB will der Regierungsrat später im Zusammenhang mit der Vorlage über die Rechtsformänderung
führen. Genehmigen wir also heute mit Dank Geschäftsbericht und Gewinnablieferung, beobachten wir aber weiterhin
die Szenerie: die AKB ist zu erfolgreich, um keine Gegner
zu haben! Sie ist als uns anvertrauter Besitz des Aargauer
Volkes zugleich zu wichtig, als dass wir uns hier die geringste Unaufmerksamkeit erlauben dürften!
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die Diskussion ist geschlossen.
Dr. Wendolin Stutz, Baden, Präsident des Bankrats und
Vertreter der AKB: Herr Präsident, meine sehr verehrten
Damen und Herren, ich möchte ganz kurz, aber herzlich im
Namen des Bankrats und der Geschäftsleitung und im Namen all unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bank
danken für die Worte der Anerkennung unserer Geschäftsführung. Vielen Dank!
Vorsitzender: Eintreten ist beschlossen. Zur Detailberatung
wird das Wort nicht verlangt.
Die Anträge finden Sie Seite 2 der Botschaft:
Antrag 1 lautet: Der Geschäftsbericht der Aargauischen
Kantonalbank für das Geschäftsjahr 2003 und die Jahresrechnung 2003 werden genehmigt.
Antrag 2 lautet: Die Gewinnablieferung an den Kanton wird
auf 27.6 Mio. Franken festgelegt.
Abstimmung:
Für den Antrag 1 des Regierungsrats: sehr grosse Mehrheit.
Abstimmung:
Für den Antrag 2 des Regierungsrats: sehr grosse Mehrheit.
Beschluss:
1.
Der Geschäftsbericht der Aargauischen Kantonalbank für
das Geschäftsjahr 2003 und die Jahresrechnung 2003 werden genehmigt.
2.
Die Gewinnablieferung an den Kanton wird auf 27.6 Mio.
Franken festgelegt.
Art. 2010
Vorsitzender: Ich danke den Vertretern der AKB, Dr. Wendolin Stutz und Herrn Urs Grätzer bestens für ihren Einsitz
im Rat! - Das Geschäft ist somit erledigt.
2010 Interpellation Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau,
vom 24. Februar 2004 betreffend Polizeieinsatz im
"Landquarter Kessel" vom 24. Januar 2004; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1748 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004:
Zu Frage 1: Der Kanton Graubünden ersuchte im Verlauf
von 2003 den Bundesrat um polizeiliche Unterstützung für
die Durchführung des World Economic Forums 2004 in
Davos. In der Folge lud der Bundesrat die Kantonsregierungen ein, dem Ersuchen des Kantons Graubünden zu entsprechen und die notwendigen Polizeikräfte zur Verfügung zu
stellen. Der Regierungsrat hat, wie bereits in früheren Jahren
und im Sinne der interkantonalen Solidarität, dem Kanton
Graubünden die Unterstützung durch die aargauischen
Polizeikräfte im Rahmen des Verteilschlüssels des Nordwestschweizer Polizeikonkordats zugesichert.
Beim Bahnhof Landquart kam es bereits in früheren Jahren
zu Ausschreitungen. Die WEF-Einsatzleitung entschied
darum, den Bahnhof polizeilich zu schützen. Ein Ordnungsdienst-Bataillon (OD-Bataillon) des Westschweizer Polizeikonkordats hatte den Auftrag, das Bahnhofareal abzusichern. Aargauische Behörden oder Stellen waren in die
Entscheide über die Sicherungsdispositive nicht involviert.
Zu Frage 2: Folgende Behörden und Stäbe standen für Absprachen miteinander in Verbindung:
- WEF-Einsatzleitung des Kantons Graubünden als Führungsorgan
- IKKS (Interkantonaler Koordinationsstab) für den Nachrichtenfluss schweizweit
- Verbindungsstab PKNW (Polizeikonkordat der Nordwestschweiz) für besondere Nachrichtenbedürfnisse in der Region (insb. Kantone Bern und Basel).
Der Inhalt dieser Absprachen ist dem Regierungsrat im
Einzelnen nicht bekannt, und eine Erhebung darüber würde
den Rahmen der vorliegenden Interpellation sprengen.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat des Kantons Aargau trägt
keine entscheidende Verantwortung für die Sicherung des
Landquarter Bahnhofs und sieht sich daher zu keiner Rechtfertigung veranlasst. Gemäss unseren Informationen entschied die Einsatzleitung über das gewählte Vorgehen,
nachdem der Zug im Bahnhof Landquart durch Mitfahrende
selbst mittels Notbremsung blockiert worden war und daraufhin massive Sachbeschädigungen begangen wurden.
Zugspassagiere, die nicht in die Blockade verwickelt waren,
konnten das Bahnhofgelände mehrheitlich ohne Kontrolle
verlassen und waren nach unseren Informationen auch in
keiner Weise gefährdet.
Zu Frage 4: Wie erwähnt entschied sich die Einsatzleitung,
in der keine Aargauer Stellen Einsitz hatten, für eine Kontrolle der Demonstrantinnen und Demonstranten, nachdem
der Zug durch Mitfahrende selbst mittels Notbremsung
29. Juni 2004
blockiert worden war. Von den genauen Abläufen der einzelnen Entscheidungen und Massnahmen hat der Regierungsrat keine Kenntnis.
Zu Frage 5: Die Kantonspolizei Aargau hat keinen direkten
Zugriff auf kriminalpolizeiliche Daten, die in Landquart
erhoben worden sind. Im Rahmen laufender Strafverfahren
besteht aber die Möglichkeit, dass mittels der angeordneten
Rechtshilfeleistungen gegenseitig Einblick gewährt wird.
Zu Frage 6: Über den Umgang mit den erfassten Daten
bestimmen die Behörden des Kantons Graubünden. Die
Daten werden nach unseren Informationen von der Kantonspolizei Graubünden bis längstens am 30. Juni 2004
aufbewahrt, sofern kein Strafverfahren eingeleitet wird.
Zu Frage 7: Die OD-Kompanie des Kantons Aargau war an
diesem Samstagnachmittag zunächst in Chur stationiert und
setzte dort trotz einzelner Attacken durch militante Demonstranten keine Zwangsmittel ein. Aufgrund der grossen
Anzahl Demonstrierender in Landquart wurde daraufhin auf
Verfügung der WEF-Einsatzleitung die OD-Kompanie
Aargau nach Landquart zur Unterstützung des Westschweizer OD-Bataillons verschoben und unter dessen Führung
eingesetzt. Der Auftrag der Aargauer Kräfte umfasste die
Unterstützung des Westschweizer OD-Bataillons bei der
Sicherung des Bahnhofareals und die polizeiliche Begleitung der Demonstrantinnen und Demonstranten nach Abschluss der Aktion mit einem speziellen Sonderzug von
Landquart nach Zürich zur Verhinderung von weiteren
Störungen der öffentlichen Ordnung. Sowohl im Sonderzug
sowie bei der Ankunft in Zürich kam es diesmal zu keinen
weiteren Ausschreitungen.
Zu Frage 8: Im Kanton Aargau stand ein OD-Zug in Bereitschaft. Überdies stand ein OD-Bataillon als Reserve für den
Einsatzraum des PKNW (Polizeikonkordat Nordwestschweiz) zur Verfügung. Es kam in den Kantonen Bern und
Solothurn teilweise zum Einsatz. Der OD-Zug Aargau stand
während dem ganzen Tag bis in die frühen Abendstunden
für situative Einsätze auf dem Kantonsgebiet zur Verfügung.
Zu Frage 9: Der Kanton Aargau wird für den Personaleinsatz in Davos pro Polizist/in mit Fr. 400.-- für einen achtstündigen Tageseinsatz entschädigt. Zusätzlich werden die
Sachauslagen ersetzt. Der Aargau stellte dem Kanton Graubünden für die gesamten Aufwendungen eine Rechnung im
Betrage von rund Fr. 290'000.--. Für das vorsorglich angeordnete Mehraufgebot im Aargau muss der Kanton selbst
aufkommen.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'753.--.
Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Ich danke dem Regierungsrat für die umfassende Beantwortung meiner Fragen
und bin mit der Antwort zumindest teilweise zufrieden.
Meine kurze Stellungnahme ist als Protestnote gegen die zu
aggressiven und einschüchternden interkantonalen Polizeieinsätze rund ums WEF zu verstehen.
Während und nach dem diesjährigen World Economic Forum - WEF - sorgten die Interventionen der Polizei für
Aufsehen. Ich wurde in der Folge von meist jugendlichen
Menschen zu "Davos" angesprochen. Sie hofften, über mich
als Grossrat ihr Unbehagen und ihre Verunsicherung an die
richtige Adresse zu bringen. Die Demonstranten und De3284
29. Juni 2004
monstrantinnen fühlten sich erheblich in ihrem Recht zur
freien Willensäusserung behindert und durch den Einsatz
unserer - auch aargauischer Rechtshüter eingeschüchtert. Ich
spreche hier klar für die friedfertigen Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Gewaltanwendungen und
Sachbeschädigungen verurteile ich mit Nachdruck. Gleichzeitig zeige ich Verständnis und Hochachtung für die schier
unlösbare Interventionsaufgabe jeder einzelnen Polizistin,
jedes Polizisten.
Mir ist bewusst, dass nicht der politische Aargau die Verantwortung für diese Veranstaltung übernehmen kann, aber
der Aargau übernimmt Verantwortung für den meiner Meinung nach nicht adäquaten Einsatz seiner PolizistInnen in
Landquart.
Das unter der Bezeichnung World Economic Forum - WEF
- alljährlich in Davos abgehaltene Treffen jener, die sich
anmassen, die Zukunft der Welt im Interesse der Reichen
und Mächtigen global zu bestimmen, provoziert logischerweise die etwas weniger Mächtigen zu Gegenbewegungen.
Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort teilweise
befriedigt. Das Geschäft ist erledigt.
2011 Interpellation Milly Stöckli, SVP, Muri, vom
24. Februar 2004 betreffend Verzicht auf Doppelbürgerrecht bei Einbürgerungen; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1747 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004:
Zu Frage 1: Die Personen, die sich um die Einbürgerung in
der Schweiz bewerben, werden durch die Gemeinden nicht
von Amtes wegen ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten können. Das Gesuchsformular enthält indessen vor
den Feldern für die Unterschriften folgenden Passus:
"Sie nehmen weiter davon Kenntnis, dass die Einbürgerung
unter Umständen den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit zur Folge haben kann. Genauere Informationen
hierüber können ausschliesslich die diplomatischen oder
konsularischen Vertretungen der bisherigen Heimatstaaten
erteilen."
Zu Frage 2: Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, wie viele
der in den letzten fünf Jahren im Kanton Aargau eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer auf die bisherige
Staatsangehörigkeit verzichtet haben. Sobald eine Person
das Schweizer Bürgerrecht erworben hat, wird sie seitens
der Verwaltung einzig und allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Ob die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit weiter besteht oder verloren geht, ist für die
Verwaltung nicht von Interesse. Demgemäss besteht für
eingebürgerte Personen keine Verpflichtung, den allfälligen
Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit zu melden.
Zu Frage 3: Auch Personen, die sich um eine erleichterte
Einbürgerung bewerben, werden nicht von Amtes wegen auf
die Möglichkeit des Verzichts auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit hingewiesen. Das Verfahren wird durch das Bun-
3285
Art. 2011
desamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung
(IMES) durchgeführt. Das Informationsblatt zum Gesuchsformular enthält folgenden Passus:
"Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt eingebürgerten
Personen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit. Trotzdem kann der freiwillige Erwerb des Schweizer
Bürgerrechts zum automatischen Verlust der bisherigen
Staatsangehörigkeit führen, sofern die Gesetzgebung des
Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte
können ausschliesslich die zuständigen Botschaften und
Konsulate des Herkunftsstaates erteilen."
Zu Frage 4: Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Braut oder
der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft
begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und
Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen
will. Im Entwurf vom 8. März 2002 zu einem Bundesgesetz
über die Ausländerinnen und Ausländer sieht der Bundesrat
zivilrechtliche Massnahmen zur Vermeidung von Scheinehen vor. Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten sollen die Möglichkeit erhalten, eine Eheschliessung zu
verweigern, wenn feststeht, dass eine der verlobten Personen
offensichtlich keine eheliche Gemeinschaft eingehen will,
sondern die Ehe lediglich der Umgehung ausländerrechtlicher Zulassungsbestimmungen dient. Weiter soll eine Ehe
von Amtes wegen ungültig erklärt werden können, wenn
dieser Rechtsmissbrauch erst nach Eheschluss aufgedeckt
wird. Schliesslich soll bei Scheinehen das Gericht die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Ehemannes aufheben
können.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann frühestens
nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und dreijähriger
Ehe mit einer Schweizerin bzw. einem Schweizer gestellt
werden. Es ist davon auszugehen, dass es den Personen, die
eine Scheinehe eingehen, in erster Linie darum geht, in der
Schweiz leben und arbeiten zu können. Die Aussicht auf den
späteren Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist kaum das
primäre Motiv. Wenn nach Ablauf der gesetzlichen Fristen
die erleichterte Einbürgerung anbegehrt wird, dann hauptsächlich um den Verbleib in der Schweiz rechtlich besser
abzusichern. Der Regierungsrat nimmt deshalb nicht an,
dass die zwingende Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit zu einem Rückgang der Scheinehen führt. Mehr
Aussicht auf Erfolg dürften die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen haben. Im Übrigen kann der Kanton auf
dem Gebiet der erleichterten Einbürgerung keine zusätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen vorschreiben. Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung regelt der Bund die
Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung abschliessend.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'163.--.
Milly Stöckli, SVP, Muri: "Die Schweizer Macher": Dieses
Thema ist heute aktueller denn je! Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen.
Aber habe ich nun eine Antwort für mein Problem?
Problem Nr. 1: Ich wollte wissen, ob der Gesuchsteller auf
sein ursprüngliches Bürgerrecht verzichten würde oder eben
nicht. Wer Schweizer werden will, tut dies doch aus verschiedenen Gründen, sei das nun, weil er in seinem Land
verfolgt wird oder weil er in seinem Heimatstaat keine
Art. 2012
Perspektiven hat, und, und, und ...! Eigentlich kann es mir ja
egal sein, warum und wieso jemand Schweizer werden will!
Aber will jemand Schweizer werden, damit er zwei Bürgerrechte besitzt und er davon profitieren kann, so ärgert mich
das!
Um dies herauszufinden, wäre die Frage einer eventuellen
Abgabe seines ursprünglichen Passes durch die Gemeinden
mehr als angebracht!
Problem 2: Wenn eine Person das Schweizer Bürgerrecht
erworben hat, wird sie seitens der Verwaltung einzig und
allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Das
mag ja schön und gut sein, aber wie regelt man das wohl mit
den
Kurden, die damals das Bundeshaus belegten? Dort haben
auch Schweizer Kurden, - das heisst Schweizer mit Doppelpass - teilgenommen.
Da stellt sich die Frage: demonstrierten sie nun als Bürger
ihres Landes oder als Bürger unseres Landes? - Nun, der
Fall geht uns nur am Rande etwas an, denn es ist ja nicht in
unserem Kanton passiert. Aber kann das auch bei uns vorkommen? Darum ist es doch von Vorteil, wenn die Verwaltung weiss, ob der Eingebürgerte zwei Bürgerrechte hat oder
eben nicht!
Problem 3: Jede dritte Ehe ist heute binational, wobei jeweils die Kinder die Staatsangehörigkeit beider Eltern erwerben und somit Doppelbürger werden. Da wundere ich
mich doch sehr! In unserem Glauben gibt es auch keinen
Doppelglauben, entweder sind die Kinder das eine oder das
andere! Die Familie entscheidet sich für einen Glauben,
damit die Kinder die Zugehörigkeit erkennen. Ist das nun bei
einer Staatsangehörigkeit anders? Wenn sich der Gesuchsteller dafür entscheidet, nur ein Bürgerrecht zu haben,
erübrigt sich meines Erachtens auch das teure Einbürgerungsverfahren! Warum? Weil für den Gesuchsteller klar ist,
dass er nach einer Einbürgerung nur noch Schweizer sein
wird mit allen Rechten und Pflichten und mit allen Vor- und
Nachteilen ... - Vorsitzender: Frau Stöckli, Ihre Zeit ist
abgelaufen -, die Redezeit natürlich! (Heiterkeit) - Frau
Milly Stöckli: Da bin ich froh, dass nur die "Redezeit" abgelaufen ist! - Zum Schluss möchte ich sagen: Schweizer
werden kann heute fast jeder und jede. Aber "ein Eidgenosse" kann man als Doppelbürger nie werden! Darum bin ich
stolz, dass ich "nur" den Schweizerpass besitze!
Vorsitzender: Sind Sie mit der Antwort des Regierungsrats
zufrieden?
Milly Stöckli, SVP, Muri: Ich muss wohl oder übel zufrieden
sein!
Vorsitzender: Die Interpellantin ist "wohl oder übel" zufrieden!
29. Juni 2004
2012 Interpellation Dr. Dragan Najman, SD, Baden,
vom 2. März 2004 betreffend Doppelbürgerrecht bei
Einbürgerungen; Ergänzungsfragen zur Interpellation
Nr. 04.44 von Milly Stöckli vom 24. Februar 2004; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1769 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004:
Zu Frage 1: Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, wie viele
der in den letzten fünf Jahren im Kanton Aargau eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer von einer doppelten
Staatsangehörigkeit profitieren konnten. Sobald eine Person
das Schweizer Bürgerrecht erworben hat, wird sie seitens
der Verwaltung einzig und allein als schweizerische Staatsangehörige behandelt. Ob die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit weiter besteht oder verloren geht, ist für die
Verwaltung nicht von Interesse. Demgemäss besteht für
eingebürgerte Personen keine Verpflichtung, die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit zu melden.
Indessen ist davon auszugehen, dass die meisten eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer die bisherige Staatsangehörigkeit behalten haben. Das Hauptkontingent der
durch den Grossen Rat eingebürgerten ausländischen Personen stellen Serbien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, Italien, Mazedonien und Kroatien. Die
Angehörigen aller dieser Staaten verlieren die bisherige
Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung in der Schweiz
nicht automatisch.
Zu Frage 2:
Jahr
1987
1988
1989
1990
1991
Ord.
Einbürgerung
537
442
395
321
375
Wiedereinbürgerung
36
61
26
52
27
Erl.
Einbürgerung
8
5
24
16
12
Total 1987-1991
2070
202
65
2337
1992
1993
1994
1995
1996
287
368
470
1077
1192
9
16
17
25
16
425
530
497
493
480
721
914
984
1595
1688
Total 1992-1996
3394
83
2425
5902
Total
581
508
445
389
414
Es muss darauf hingewiesen werden, dass nur die Zahlen
über die ordentliche Einbürgerung zueinander in Beziehung
gesetzt werden dürfen. Bei den Wiedereinbürgerungen und
den erleichterten Einbürgerungen war der Verzicht auf die
bisherige Staatsangehörigkeit nie Einbürgerungsvoraussetzung. Die erleichterten Einbürgerungen haben seit 1992 vor
allem deshalb zugenommen, weil auf den 1. Januar 1992 die
erleichterte Einbürgerung der ausländischen Ehepartnerin
eines schweizerischen Staatsangehörigen eingeführt wurde.
Vor 1992 hatten ausländische Frauen durch die Heirat mit
einem Schweizer Bürger das Schweizer Bürgerrecht automatisch erworben.
3286
29. Juni 2004
Art. 2013
Erklärungsbedürftig ist somit einzig der Anstieg bei den
ordentlichen Einbürgerungen von 2070 Personen in den
Jahren 1987 bis 1991 auf 3394 Personen in den Jahren 1992
bis 1996. Neben dem Krieg auf dem Balkan hat zur Steigerung der Zahl der ordentlich eingebürgerten Personen namentlich auch das am 15. August 1992 in Italien in Kraft
getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht beigetragen. Im
Unterschied zum alten italienischen Recht verlieren italienische Staatsangehörige seit dem 15. August 1992 die italienische Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung in einem
anderen Staat nicht mehr. Das hat zu einem markanten
Anstieg der Einbürgerung von italienischen Staatsangehörigen auch im Aargau geführt. Dies veranschaulicht die nachstehende Tabelle:
Jahr
1987
1988
1989
1990
1991
Ord. Einbürgerung Italiener/innen
58
64
47
45
42
Total 1987 - 1991
256
1992
1993
1994
1995
1996
28
38
51
269
299
Total 1992 - 1996
685
Soweit der Interpellant darauf hinweist, dass die Kosten für
die Beantwortung dieser Interpellation bloss Fr. 570.-- betragen dürfen, verkennt er, dass der Grundbetrag
Fr. 573.-- beträgt und für die Zusatzabklärungen ein Aufwand von 1 Stunde (Fr. 118.--) anfiel.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
somit Fr. 691.--.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Leider haben Sie Pech
gehabt! Wäre dieses Geschäft - wie vorgesehen - vor 14
Tagen behandelt worden, hätte ich mich einfach befriedigt
erklären können. "Des einen Leid ist des anderen Freud"!
Herr Balz Bruder kann jetzt mit Befriedigung in der AZ
schreiben: "Najman kostete den Steuerzahler so und so viele
Franken."
Seither findet aber die Fussball-EM statt und deshalb muss
ich zu diesen leidigen Doppelbürgerschaften etwas sagen.
Beim Spiel Schweiz-Kroatien erschien an unserem "famosen" (in Anführungs- und Schlusszeichen) Schweizer Fernsehen unser Mister Schweiz mit einer umgebundenen kroatischen Fahne. Als er dann noch erklärte, er sei selbstverständlich für Kroatien, schaltete ich sofort auf einen anderen
Sender um, denn zum Glück wird die EM auch von anderen
europäischen Sendern übertragen. Hier ist das Schimpfwort
"Papierlischweizer" fehl am Platz; man müsste den Ausdruck "Pseudo-Schweizer" einführen!
Wenn wir schon beim Fussball sind: der "Appenzöuer"
Chiumiento spielt noch nicht in unserer Nati, er überlegt
sich zurzeit, ob er für die Schweiz oder für Italien spielen
wolle. Und Mladen Petric hat sich nach seiner Einbürgerung
entschlossen, doch lieber für Kroatien zu kicken. Zu meiner
grossen Befriedigung durfte er aber nicht an die EM nach
Portugal; bei der Schweizer Nati wäre er garantiert mit
3287
dabei. Übrigens etwas für Regierungsrat Rainer Huber:
Petric hat das Fussballspielen, genau so wie Jörg Stiel und
sein noch bekannterer Bruder Ome Stiehl sowie Daniel
Gygax, bei den Junioren des FC Baden erlernt und nicht
beim FC Aarau!
Und es gibt noch reihenweise teils sehr bekannte Fussballer,
z.B. ehemals aus Windisch oder Wohlen, Sie wissen schon,
wen ich meine, die trotz vor Jahren und Jahrzehnten erfolgter Einbürgerung sich vor dem Fernsehen immer noch als
"mehr Italiener als Schweizer" bezeichnen.
Die Schweizer Demokraten haben wieder einmal Recht
behalten, dass es nämlich mit dem Doppelbürgerrecht zwei
Klassen Schweizer gibt. Die hier geborenen Schweizer sind
zu Bürgern 2. Klasse degradiert worden, die Eingebürgerten
sind Bürger 1. Klasse. Ohne diese unselige Doppelbürgerschafts-Möglichkeit würden sich nicht die Hälfte der Ausländer einbürgern lassen, wie die meiner Interpellationsantwort beigelegte Tabelle eindrücklich beweist. Aus diesem
(Beweis)- grund bin ich mit der Antwort zufrieden!
Vorsitzender: Dr. Dragan Najman ist von der Antwort befriedigt. Wir haben uns gerade gefragt, ob der Interpellant
bei seinen fussballerischen Kenntnissen auch im FCGrossrat mitspielt! Aber das werden wir ja heute Abend
sehen!
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich habe früher gespielt.
Aber die andern müssen auch eine Chance haben. Daher bin
ich mit 68 Jahren nicht mehr dabei!
2013 Interpellation Walter Stierli, SVP, FischbachGöslikon, vom 2. März 2004 betreffend Ausstandspflicht
von Verbands-Vorstandsmitgliedern, die gleichzeitig im
Gemeinderat sind; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1770 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 26. Mai 2004:
Vorbemerkungen: Das Verwaltungsgericht hat in dem vom
Interpellanten erwähnten Fall "Burkertsmatt", Widen, entschieden, dass Gemeinderäte bei der Behandlung von Baugesuchen eines Gemeindeverbands, dessen Vorstand sie
angehören, in den Ausstand treten müssen. Das Urteil enthält aber - entgegen der in der Interpellation vertretenen
Auffassung - keine Aussage über die Ausstandspflicht von
Gemeinderäten in der Gemeindeversammlung. Werden dort
Geschäfte behandelt, die einen Verband betreffen, besteht
für Gemeinderäte, welche dem Vorstand angehören, in der
Regel keine Ausstandspflicht.
Das Verwaltungsgericht hat die Ausstandspflicht für den
Entscheid im Gemeinderat im Fall "Burkertsmatt" bejaht,
weil in einem solchen Fall ein Ausstandsgrund nach der
Zivilprozessordnung vorliegt. Die Rechtsordnung sieht in
§ 5 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG)
vor, dass Behördemitglieder beim Erlass von Verfügungen
und Entscheiden nicht mitwirken dürfen, wenn ein Ausstandsgrund im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegt. Aufgrund dieses Verweises ist das einzelne Gemeinderatsmitglied von der Ausübung seines Amts ausgeschlossen
in Streitsachen, in denen (...) andere öffentlich-rechtliche
Art. 2013
Körperschaften oder Anstalten, deren Verwaltungsorganen
er oder sein Ehegatte angehört, Partei sind (§ 2 lit. a Ziff. 7
ZPO).
Gemäss den Ausführungen des Verwaltungsgerichts besteht
derselbe Ausstandsgrund grundsätzlich auch da, wo der
Gemeinderat als zuständige Baubewilligungsbehörde über
Baugesuche der eigenen Einwohner- oder Ortsbürgergemeinde zu urteilen hat. In diesen Fällen hat der Gemeinderat
aber gleichwohl nicht in den Ausstand zu treten, da der
Gesetzgeber für die Beurteilung von kommunalen Bauvorhaben keine besondere Regelung getroffen hat und demnach
einzig der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde amten
darf. Die Ausstandspflicht hat in solchen Fällen hinter das
Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung zurückzutreten, da sich nicht beide Grundsätze gleichzeitig befolgen
lassen. Bei der Behandlung von Baugesuchen von Gemeindeverbänden sei ein derartiger Sachzwang nicht gegeben, da
in der Regel nicht nur Gemeinderäte der Verbandsgemeinden in den Vorstand des betreffenden Verbandes wählbar
sind.
Zu Frage 1: Die Ausstandsbestimmungen, wie sie für Verhandlungen innerhalb von Behörden gelten, kommen an der
Gemeindeversammlung nicht zur Anwendung. Insofern
kommt dem Verwaltungsgerichtsentscheid für das Verfahren der Beschlussfassung an Gemeindeversammlungen
keine Bedeutung zu.
Die Gemeindeversammlung wird gebildet aus allen in der
Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. In § 25 des
Gemeindegesetzes (GG) ist der Ausstand an der Gemeindeversammlung geregelt. Demnach haben Stimmberechtigte
(und ihre Ehegatten, Eltern sowie Kinder mit ihren Ehegatten) vor der Abstimmung das Versammlungslokal zu verlassen, wenn sie am Verhandlungsgegenstand ein unmittelbares
und persönliches Interesse haben, weil dieser für sie direkte
und genau bestimmte, insbesondere finanzielle Folgen bewirkt. Wie bisher begründet allein die Mitgliedschaft im
Vorstand eines Gemeindeverbands für die Gemeinderäte
noch keinen Ausstandsgrund. Somit dürfen auch weiterhin
alle Gemeinderäte wie auch der Gemeindeschreiber oder die
Gemeindeschreiberin an den Abstimmungen über Verhandlungsgegenstände des Gemeindeverbands teilnehmen. Es
besteht folglich kein Unterschied, ob an der Gemeindeversammlung über ein gemeindeeigenes Geschäft oder ein
Verbandsgeschäft abgestimmt wird. Ein Mitglied des Gemeinderats hat sich erst dann in den Ausstand zu begeben,
wenn neben der Zugehörigkeit zum Vorstand eines Gemeindeverbands zusätzlich noch ein unmittelbares und persönliches Interesse am Verhandlungsgegenstand vorliegt.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat sieht die Funktionsfähigkeit
der Verbände durch das Urteil des Verwaltungsgerichts
nicht gefährdet. Grundsätzlich macht es Sinn, dass der Gemeinderat im Vorstand eines Verbands vertreten ist. Damit
lässt sich sicherstellen, dass die Exekutivbehörden bei Verbandsentscheiden, die auch die einzelnen Gemeinden betreffen, mitwirken können. Im Regelfall stellen die Verbandsgemeinden jedoch lediglich einzelne Gemeinderäte in den
Vorstand eines Gemeindeverbands ab. Folglich bleibt der
Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, wenn er als Baubewilligungsbehörde über das Baugesuch des betreffenden
Gemeindeverbands zu befinden hat, weiterhin voll handlungsfähig, auch wenn diese Vorstandsmitglieder für die
Behandlung des Baugesuchs in den Ausstand treten müssen.
29. Juni 2004
Hingegen erachtet es der Regierungsrat in der Regel nicht
als sinnvoll, wenn sämtliche Gemeinderäte einer Gemeinde
dem Vorstand des Verbands angehören. Das kantonale
Recht geht jedenfalls davon aus, dass dem Vorstand in der
Regel nicht mehr als eine Vertretung pro Gemeinde angehören soll (vgl. § 80 Abs. 1 Gemeindegesetz). Sind ausnahmsweise - wie im vom Interpellanten erwähnten Beispiel des
"Abwasserverbandes Fischbach-Göslikon/Niederwil" gleichwohl sämtliche Gemeinderäte im Vorstand eines
Gemeindeverbands vertreten und müssen in der Folge über
ein Baugesuch dieses Verbands urteilen, so ist im konkreten
Einzelfall über das weitere Vorgehen zu befinden. Dabei
dürfte die bisherige Praxis zur Anwendung gelangen, wonach die kantonale Aufsichtsstelle die Beschlussfähigkeit
der Exekutive durch die Nomination von ausserordentlichen
Gemeinderatsmitgliedern sicherstellt.
Zu Frage 3: Vgl. dazu die Ausführungen in den Vorbemerkungen, wonach gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz die
Ausstandsvorschrift der Zivilprozessordnung anwendbar ist.
Zu Frage 4: Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden an
der Gemeindeversammlung nicht diskriminiert. Sämtliche
Stimmberechtigten dürfen uneingeschränkt an allen Diskussionen teilnehmen. Die Ausstandspflicht ist an der Gemeindeversammlung auf den Abstimmungsvorgang beschränkt.
Diejenigen Stimmberechtigten, welche in einem konkreten
Fall von der Ausstandspflicht betroffen sind, weil sie ein
unmittelbares und persönliches Interesse am Verhandlungsgegenstand haben, müssen erst nach der Beendigung der
Diskussion, unmittelbar vor der Abstimmung, das Versammlungslokal verlassen (§ 25 Abs. 1 GG). Wie bereits
erwähnt, schränkt das Verwaltungsgerichtsurteil die politischen Rechte der Gemeinderatsmitglieder, die gleichzeitig
dem Vorstand eines Verbands angehören, nicht ein.
Die Kosten für die Beantwortung des Vorstosses betragen
Fr. 1'635.--.
Walter Stierli, SVP, Fischbach-Göslikon: Die Ausstandspflicht bei der Behandlung von Baugesuchen eines Gemeindeverbandes besteht für Gemeinderäte, die gleichzeitig auch
im Verbandsvorstand sind. Dies wird damit begründet, dass
in einem solchen Fall ein Ausstandsgrund nach Zivilstandsverordnung vorliegt. Sinngemäss bestünde sie auch für
Gemeinderäte, die als zuständige Baubewilligungsbehörde
über Baugesuche der eigenen Einwohnergemeinde oder
Ortsbürgergemeinde zu befinden haben. In diesem Fall hat
die Ausstandspflicht hinter das Prinzip der Gesetzmässigkeit
der Verwaltung zurückzutreten. Beide Grundsätze lassen
sich ja nicht gleichzeitig befolgen! Ein Gemeinderat, der
Mitglied eines Gemeindeverbandes ist, hat bei der Beratung
im Gemeinderat in den Ausstand zu treten! Während der
Gemeindeversammlung kann derselbe Gemeinderat jedoch
permanent anwesend sein. Er hat nur dann in den Ausstand
zu treten, wenn zusätzlich zu seiner Verbandszugehörigkeit
auch noch seine Partikularinteressen tangiert werden. Den
Meinungsbildungsprozess des Gemeinderates während der
Gemeinderatssitzung kann das betreffende Ratsmitglied, das
auch gleichzeitig Verbandsvorstand ist, folglich nicht beeinflussen, es besteht ja Ausstandspflicht! Hingegen kann
derselbe Gemeinderat dies durchaus während der Gemeindeversammlung tun bzw. nachholen, da er ja für diesen
Anlass seine Ausstandspflicht nicht a priori gegeben ist. Er
kann also theoretisch seine Ratskollegen nicht beeinflussen,
das Stimmvolk jedoch sehr wohl! Diese Asymmetrie, diese
3288
29. Juni 2004
ungleiche Behandlung des grundsätzlich selben Vorganges
mutet etwas seltsam an! Gemeindeverbände, denen sämtliche Gemeinderäte des Verbandsvorstandes angehören, sind
demnach in ihren Strukturen zu überdenken, um die Handlungsfähigkeit des Gemeinderats nicht zu beeinträchtigen!
Dies ist bedauerlich, denn nach unserer Erfahrung hat sich
eine solche Zusammensetzung des Verbandsvorstandes auch
als effiziente Plattform zur Behandlung von anderen anstehenden Geschäften sehr bewährt. - (Vorsitzender: Herr
Stierli, ich bitte zum Ende zu kommen, Sie haben noch 10
Sekunden!). - Ich danke dem Regierungsrat und der Verwaltung für die prompte Beantwortung meiner Interpellation.
Ich bin mit der Beantwortung meiner Interpellation nicht
zufrieden!
Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Beantwortung
seiner Interpellation nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. - Wir haben somit die Vorstösse, die das Departement
des Innern betreffen, abgetragen. Ich erinnere Sie daran, dass wir heute von der Stadt Aarau
zum Lunch in der Markthalle eingeladen sind. Man erwartet
uns dort um 12.15 Uhr. Wir werden mit der Morgensitzung
etwas früher aufhören.
2014 Interpellation Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten, vom 9. März 2004 betreffend Freisetzungsversuche im Kanton Zürich; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. Art. 1788 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 5. Mai 2004:
Ausgangslage: Die Gentechnik ist eine relativ junge Wissenschaft mit weitreichenden Auswirkungen unter anderem
auch in der Landwirtschaft. So gibt es heute von vielen
wichtigen Kulturpflanzen wie Soja, Mais, Kartoffeln, Raps
und Baumwolle auch gentechnisch veränderte Sorten und
bereits über 50% der Sojabohnenproduktion gehen heute
weltweit auf gentechnisch veränderte Arten zurück. Die
globale Anbaufläche der transgenen Pflanzen nimmt von
Jahr zu Jahr zu und erreichte im Jahr 2003 bereits rund 68
Millionen Hektar. Allerdings ist der kommerzielle Anbau
transgener Nutzpflanzen regional sehr ungleich verteilt und
konzentriert sich hauptsächlich auf die USA, Argentinien,
Kanada und China.
Genau wie jede andere Technik birgt auch die Gentechnik
sowohl Chancen wie auch Risiken. In der Europäischen
Union (EU) wurde bereits Anfang der 90er Jahre eine erste
Richtlinie über die Genehmigung der Freisetzung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
("EU-Freisetzungsrichtlinie") in Kraft gesetzt. Allerdings
besteht seit 1998 ein De-facto-Moratorium und gentechnisch
veränderte Pflanzen wurden bislang nur zu Forschungs- und
Versuchszwecken angebaut. Mitte April des laufenden Jahrs
traten jedoch in der EU die beiden neuen Verordnungen
über gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel
(1829/2003) sowie über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO (1830/2003) in Kraft. Diese beiden
Verordnungen erlauben das Inverkehrbringen von GVO in
der EU, sofern diese das vorgeschriebene Zulassungs- und
3289
Art. 2014
Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und
als Produkte entsprechend gekennzeichnet werden.
Auch in der Schweiz sind seit Inkrafttreten der Freisetzungsverordnung (FrSV) im Jahr 1999 sowohl die Freisetzung in der Umwelt wie auch das Inverkehrbringen von
GVO gesetzlich geregelt. Als Bedingung für jede Freisetzung wie auch für jedes Inverkehrbringen von GVO wird
darin eine Bewilligung vom Bund vorgeschrieben. Dem
Bewilligungsverfahren zugrunde liegt eine Einzellfallprüfung mit Risikobewertung: Dabei müssen alle für die Beurteilung des möglichen Risikos erforderlichen
Angaben enthalten sein und die Freisetzung oder das Inverkehrbringen darf nur bewilligt werden, wenn nach dem
Stand der Wissenschaft und der Erfahrung keine Gefahr für
Mensch und Umwelt besteht. Zudem soll die Wahlfreiheit
für die Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt
werden indem die Warenflüsse mit der angemessenen Sorgfalt getrennt und gentechnisch veränderte Produkte für den
Verkehr als solche gekennzeichnet werden müssen. Zurzeit
wird die Lebensmittelverordnung in diesem Sinn dem Gentechnikgesetz angepasst, die entsprechende Vernehmlassung
ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Seit Inkrafttreten der
Freisetzungsverordnung wurde vom BUWAL ein Freisetzungsversuch mit GVO bewilligt und vom BAG vier gentechnisch veränderte Nutzpflanzen für das Inverkehrbringen
als Lebensmittel zugelassen.
Das Ziel der schweizerischen Agrarpolitik ist sowohl auf
Bundes- wie auf Kantonsebene die Förderung einer ökonomisch leistungsfähigen und zugleich ökologisch verantwortungsvollen Landwirtschaft im Rahmen einer sozialverträglichen Entwicklung. Welchen Stellenwert in Zukunft dabei
die Gentechnik neben den anderen Produktionsformen
einnehmen wird, hängt neben den politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen hauptsächlich von der Nachfrage,
d.h. direkt von den Konsumentinnen und Konsumenten ab.
Doch trotz den strengen Sicherheitsauflagen wird die kommerzielle Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft
in der Schweiz (wie auch in Europa) zurzeit von einer
Mehrheit der Bevölkerung eher skeptisch beurteilt. Als
Ausdruck dafür wurde am 18. September 2003 in der
Schweiz von Landwirtschafts-, Konsumenten- und Umweltorganisationen die eidgenössische Volksinitiative "Für
Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" beim
Bund eingereicht, deren Hauptziel ein Verzicht auf kommerzielle Anwendungen von gentechnisch veränderten
Organismen in der Umwelt für die Dauer von fünf Jahren
ist.
Beantwortung der einzelnen Fragen
Zu Frage 1: Der Kanton Aargau wurde weder vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) noch von
einer anderen kantonalen oder nationalen Fachstelle eingeladen, zum Freisetzungsversuch der ETH Zürich in Lindau
(ZH) Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme von Nachbarkantonen ist in der Freisetzungsverordnung auch nicht
vorgesehen.
Zu Frage 2: Als speziellen Anreiz für den Biogischen Landbau stellt der Kanton den Betrieben (insbesondere den Umstellungsbetrieben) eine kostenlose Beratung und Weiterbildung durch die Fachstelle für Biolandbau an der Liebegg,
Gränichen zur Verfügung. Zusätzlich finanziert er über
einen Leistungsauftrag an das FiBL Spezialberatungen
Art. 2014
sowie Weiterbildungsaktivitäten. Im Weiteren gewährt der
Kanton Betrieben, die auf Biolandbau umstellen, zinsfreie
Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds.
Das FiBL als national und international renommierte Forschungsstätte mit rund 100 Mitarbeitenden hat vom Kanton
seit seinem Zuzug auf Beginn 1997 immer wieder Goodwill
und Unterstützung erfahren. Erwähnt sei die zuvorkommende Übertragung der Anlagen des ehemaligen LBBZ Frick
(ab 1997 mietweise, auf Beginn 2004 Verkauf) sowie der
pachtweise zur Verfügung gestellte Gutsbetrieb mit neuen
Stallungen und neu der Trotte und der Rebanlagen.
Diese Unterstützung ist nicht nur durch die Ziele der kantonalen Agrarpolitik begründet sondern ebenso durch jene der
kantonalen Wirtschaftspolitik. Dabei geht es unter anderem
um eine aktive Bildungs- und Forschungspolitik und um die
Unterstützung national und international ausstrahlungskräftiger Forschungsinstitutionen.
Solange sich GVO-Freilandversuche auf einzelne isolierte
kleinflächige und zudem von den zuständigen nationalen
Gremien eingehend geprüfte Projekte beschränken, ist von
keiner Beeinträchtigung der Arbeiten des FiBL und der
bisher GVO-freien Landwirtschaft generell auszugehen.
Eine Intervention des Regierungsrats bei der ETH gegen den
Freilandversuch ist daher nicht opportun.
Anders präsentierte sich die Sachlage, wenn in Zukunft doch
einmal ein Anbau von transgenen Kulturen ins Auge gefasst
würde. Ob die von der EU verfolgte neue Doktrin der
Koexistenz veschiedener Anbauverfahren (GVO und GVOfrei), welche durch entsprechende Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sichergestellt werden soll, überhaupt
praktikabel ist, muss sich in diesen Ländern erst noch weisen. In der kleinräumigen Schweiz mit der kleinstrukturierten Landwirtschaft bedarf dies erst recht gründlicher Studien, wobei sich auch Fragen des Haftungsrechts stellen.
Zu Frage 3: Die Freisetzung von gentechnisch veränderten
Organismen wirft eine Reihe von Fragen auf, die teilweise
schwierig und nur im Bezug zum konkreten Freisetzungsversuch beantwortet werden können. Der Regierungsrat ist
jedoch der Auffassung, dass es zeitlich und örtlich klar
eingegrenzte Versuche braucht, um wissenschaftlich abgestützte Antworten auf die Fragen im Zusammenhang mit der
Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu erhalten. Weiter ist er überzeugt, dass die geltenden gesetzlichen
Regelungen der Beantwortung dieser Fragen genügend
Raum einräumen: So dürfen seit dem Inkrafttreten des neuen
Bundesgesetztes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) am 1. Januar 2004 gentechnisch veränderte Organismen unter anderem nur dann freigesetzt werden, wenn die angestrebten Erkenntnisse nicht
durch Versuche in geschlossenen Systemen gewonnen
werden können. Weiter muss der Versuch auch einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit von solchen Organismen leisten und die Organismen dürfen keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Humanund Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika enthalten
(Art.6, Absatz 2, GTG). Zudem wird jeder geplante Freisetzungsversuch von gentechnisch veränderten Organismen
einem Bewilligungsverfahren unterzogen, welches aufzeigen muss, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der
Erfahrung der Versuch den Menschen und die Umwelt nicht
gefährden kann (Art. 19, Absatz 1, FrSV). Der endgültige
Entscheid über die Bewilligung liegt dabei beim Bund und
29. Juni 2004
nicht beim Standortkanton; dieser kann jedoch im Rahmen
des Bewilligungsverfahrens seine Vorstellungen zum Standort und zur technischen Durchführung des Versuchs einbringen. Der Kanton Aargau würde in diesem Sinne entsprechende Sicherheitsmassnahmen verlangen, damit der
Versuch mit einem minimalen Risiko für Bevölkerung und
Umwelt durchgeführt werden kann.
Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat weder die Möglichkeiten
noch die Absicht, einen aufgrund des geltenden Rechts vom
Bund bewilligten Freisetzungsversuch auf seinem Kantonsgebiet zu blockieren oder zu verhindern. Vielmehr liegt ihm
daran, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt sicherzustellen
sowie entsprechende vorsorgliche Massnahmen zur Bekämpfung von unplanmässig auftretenden Organismen zu
treffen. Dies ist am Besten mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen zu erreichen, die unter Einbezug sämtlicher
relevanter Fachstellen erarbeitet werden und durch die kantonale Stellungnahme in das Bewilligungsverfahren einfliessen.
Seit dem Gesuch der Firma Plüss-Staufer AG in Oftringen
in den Jahren 1998/99 hat keine weitere Firma ein Gesuch
um eine Freisetzung von gentechnisch veränderten oder
pathogenen Organismen nach der Freisetzungsverordnung
vom 25. August 1999 im Kanton Aargau eingereicht. Mit
Ausnahme des Freisetzungsversuchs der ETH Zürich in
Lindau (ZH) entspricht dies durchaus einem gesamtschweizerischen Trend und widerspiegelt nicht zuletzt das schwierige politische Umfeld bezüglich dem Freisetzen von solchen Organismen.
Zu Frage 5
Vollzug der Freisetzungsverordnung (FrSV): Der Vollzug
der Freisetzungsverordnung kann in verschiedene Etappen
unterteilt werden, für welche die jeweiligen Zuständigkeiten
nicht identisch sind:
Bewilligung von Freisetzungsversuchen (Art. 18-21, FrSV):
Für die Erteilung einer Bewilligung für eine Freisetzung ist
das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) zuständig. Allerdings muss das BUWAL vor der
Bewilligungserteilung das Gesuch zur Stellungnahme an
weitere Fachstellen, namentlich an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Veterinärwesen (BVET),
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Eidgenössische
Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und an
die vom Standortkanton bezeichnete Fachstelle weiterleiten.
Nach Prüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung
der eingegangenen Stellungnahmen beurteilt das BUWAL
anschliessend innerhalb von 90 Tagen nach den Vorgaben
im Gentechnikgesetz und in der Freisetzungsverordnung das
Gesuch und erteilt gegebenenfalls die Bewilligung. Unter
gewissen Umständen ist dabei auch ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren zulässig.
Überwachung des Umgangs mit Organismen in der Umwelt
(Art. 26-31, FrSV): Wird die Freisetzung vom BUWAL
bewilligt, erfolgt deren Überwachung zum Teil durch den
Standortkanton (Überwachung der Sorgfaltspflicht), aber
hauptsächlich durch das BUWAL. Das BUWAL kann dazu
eine Begleitgruppe einsetzen, in welcher Fachpersonen
durch Stichproben die Durchführung des Freisetzungsversuchs und die korrekte Umsetzung der eventuell verordneten
Sicherheitsmassnahmen überprüfen. Der Kanton Aargau
3290
29. Juni 2004
würde verlangen, in dieser Begleitgruppe Einsitz zu nehmen.
Bekämpfung (Art. 32, FrSV): Treten bei Freisetzungen
unplanmässig Organismen auf, welche den Menschen oder
die Umwelt, insbesondere die Tiere oder Pflanzen schädigen, so obliegt die Bekämpfung derselben hauptsächlich
dem Standortkanton. Der Kanton Aargau würde die dazu
erforderlichen Massnahmen anordnen und koordinieren.
Das Zusammenspiel der involvierten Ämter im Kanton
Aargau: Die vom Kanton Aargau für den Vollzug der FrSV
bezeichnetet Fachstelle ist gemäss RRB vom 16. Dezember
1998 das Kantonale Labor Aargau. Eine entsprechende
kantonale Stellungnahme nach Art. 18 der Freisetzungsverordnung wird im Mitberichtsverfahren von der bezeichneten
Fachstelle in Absprache mit der Abteilung für Landwirtschaft, der Abteilung für Umwelt, der Abteilung für Landschaft und Gewässer und eventuell noch weiteren Fachstellen sowie der betroffenen Gemeinde erarbeitet.
Art. 2015
diese Aussage ebenso besorgt zur Kenntnis wie ich! Dies
bedeutet, dass der Aargau für die Kosten der Bekämpfung
aufkommen müsste! - (Vorsitzender: Frau Patricia Schreiber, Ihre Redezeit ist abgelaufen!) - Ich bin mit der Antwort
des Regierungsrats überhaupt nicht zufrieden. Schade, dass
der Aargau in diesem Bereich zu zaghaft und zu gentechfreundlich ist!
Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort keineswegs befriedigt, hat dafür aber pünktlich aufgehört!
2015 Interpellation der CVP-Fraktion vom 2. März
2004 betreffend Auswirkungen der Konzentrationspläne
des VBS und den möglichen Abbau an Personal und
Strukturen der Armee, besonders im Bereich der Logistik und Ausbildung im Kanton Aargau; Beantwortung
und Erledigung
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2'225.--.
(vgl. Art. 1766 hievor)
Patricia Schreiber-Rebmann, Grüne, Wegenstetten: Herzlichen Dank für die fristgerechte und ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Es ist schön zu wissen, dass sich die
Regierung sehr glaubwürdig in der Standortfragen des FiBL
(Forschungsinstitut für Biologischer Landbau) letztes Jahr
und schon früher engagiert hat.
Antwort des Regierungsrats vom 2. Juni 2004:
Sehr bedauerlich ist, dass der Aargau sich nicht konsequent
mit dem FiBL profilieren will!
Folgender Spruch stand am 26. Juni 2004 auf meinem Abreisskalender und ist von Klaus Michael Meyer-Abich: "Die
Wissenschaft macht uns weise, sie sucht Antworten. Es wird
allerdings selten diskutiert, ob sie sich die passenden Fragen
gestellt hat."
Genau die gleiche Haltung höre ich aus den Antworten der
Regierung heraus. Obwohl der Kanton Aargau mit dem
FiBL eine Forschungsstätte beheimatet, die andere Fragen
stellt und wirklich Lösungen findet statt nur Symptome
bekämpft, ist die Regierung sehr zaghaft, ja sogar ideenlos.
Warum setzt die ETH auf die Gentech-Landwirtschaft und
nicht auf die Biolandwirtschaft? Warum kann die Regierung
nicht bei der ETH für die "national und international renommierte Forschungsstätte FiBL" und für "natürlichen"
Antworten werben? Getreu wird an den Schein-Erfolgen der
Gentechnik festgehalten, obwohl viele andere Länder bereits
negative Erfahrungen gemacht haben und sich aus dieser
Risikotechnik wieder verabschieden.
Im Mai dieses Jahres machte folgende Aussage Schlagzeile:
"Albtraum mit Gentech-Unkraut".
Argentinien setzte ganz auf transgene Soja, die herbizidresistent ist. Nun wurden auch Unkräuter herbizidresistent.
Als Folge müssen die Bauern viel mehr Herbizide spritzen.
Auf Seite 5 der Antworten lese ich besorgt Folgendes: "Treten bei Freisetzungen unplanmässig Organismen auf, welche
den Menschen oder die Umwelt, insbesondere die Tiere oder
Pflanzen schädigen, so obliegt die Bekämpfung derselben
hauptsächlich dem Standortkanton. Dies steht in Art. 32 der
Freisetzungsverordnung. Der Kanton Aargau würde die
dazu erforderlichen Massnahmen anordnen." Meine lieben
Finanzpolitiker bei der SVP/FDP, ich hoffe, Sie nehmen
3291
Zu Frage 1: Das genaue Ausmass des Abbaus der Waffenplätze, Zeughäuser und Armeemotorfahrzeugparks steht
heute noch nicht fest. Die Zahl der Logistikbetriebe (Zeughäuser und Armeemotorfahrzeugparks) soll nach den Plänen
des Departements für Verteidigung, Bevölkerung und Sport
(VBS) von heute 30 Stammbetrieben auf 3 bis 5 Materialcenter und 2 bis 3 Fahrzeugcenter reduziert werden. Genaue
Standorte sind noch nicht definiert. Die entsprechenden
Planungsarbeiten dauern voraussichtlich bis im 3. Quartal
dieses Jahrs. Anschliessend sollen die Ergebnisse den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet werden. Die Umsetzung soll konzentriert in den nächsten fünf Jahren, spätestens aber bis 2010, erfolgen. Mit dem gleichen Zeithorizont
wie für die Logistikinfrastruktur wird auch ein Konzept für
die künftige Nutzung der Ausbildungsinfrastruktur und
Einsatzinfrastruktur (Waffen- und Schiessplätze, Rekrutierungsstandorte, Kommandostandorte) erarbeitet. Auch hier
liegen noch keine Aussagen zu einzelnen Standorten vor.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat verschliesst sich nicht notwendigen Reformen, soweit sie betriebswirtschaftlich begründet werden können und vor allem auch militärisch Sinn
machen. Zudem erachtet er es als wesentlich, dass auch eine
gestrafftere Organisation miliztauglich bleibt. Der Kanton
Aargau wird den Entscheidungsprozess konstruktiv-kritisch
begleiten. Vorgeschlagene Modelle müssen das Resultat
transparenter Kriterien sein. Ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen in den militärischen Betrieben dürfte jedoch
weder schweizweit, noch im Kanton Aargau zu verhindern
sein.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat verlangt, dass die Reorganisation der Armeelogistik und der Ausbildungsinfrastruktur
opfersymmetrisch erfolgt und die beträchtlichen und überdurchschnittlichen wehrpolitischen Leistungen des Kantons
Aargau in diesem Prozess angemessen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat wird sich im Herbst kritisch mit den
Vorschlägen des Bundes auseinandersetzen. Er setzt sich
dafür ein, dass sowohl das Rekrutierungszentrum Windisch
als auch die drei Waffenplätze im Kanton Aargau mit sehr
gutem, zeitgemässem Angebot erhalten bleiben und der
Art. 2016
Kanton Aargau Standort eines der neuen Logistikcenters
wird. Dafür sprechen die ideale Verkehrslage und eine
bereits vorhandene sehr gute Infrastruktur.
Zu Frage 4: Nach Ansicht des Regierungsrats ist bei der
Wirtschaftslage im Kanton Aargau eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Gleichwohl wird es nicht leicht sein,
für allfällig ausscheidende Mitarbeitende der Militärbetriebe
adäquate Arbeitsplätze in anderen Branchen zu finden.
Durch den bereits erfolgten massiven Stellenabbau in den
Militärbetrieben durch den Verzicht auf Neuanstellungen
weisen die Belegschaften einen hohen Altersdurchschnitt
auf, was die Vermittlung erschweren wird. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass in den beiden eidgenössischen Betrieben (Brugg/Bremgarten und Othmarsingen)
eine faire Anwendung des bereits bestehenden Sozialplans
des Bundes erfolgt. Für den Militärbetrieb Aarau mit kantonalem Status soll bei einem allfälligen Stellenabbau ein
Sozialplan des Kantons zum Tragen kommen. Der Regierungsrat wird sich vehement dafür einsetzen, dass in den
drei Betrieben Entlassungen vermieden werden. Er wird sich
auch für den Erhalt der 30 Ausbildungsplätze einsetzen. Ein
allfälliger Stellenabbau soll sozialverträglich und mit angemessenen Übergangsfristen erfolgen. Die Mitarbeitenden
sollen bestmöglich bei der Vermittlung von neuen Stellen
unterstützt werden.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'145.--.
Andreas Senn, CVP, Würenlingen: Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung unserer Interpellation. Es ist
wichtig und unerlässlich, dass sich der Regierungsrat im
kommenden Herbst sehr kritisch mit den Vorschlägen des
Bundes auseinandersetzt! Nach Ansicht der CVP müssen
sowohl das neugeschaffene Rekrutierungszentrum Windisch
wie auch die drei Waffenplätze Aarau, Bremgarten und
Brugg erhalten bleiben! Ferner muss es das erklärte Ziel
sein, dass der Kanton Aargau Standort eines der neuen
Logistikzentren der Armee wird! Die bereits vorhandene
sehr gute Infrastruktur und die ideale Verkehrslage sprechen
eindeutig für den Aargau.
Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass
sich der Regierungsrat vehement dafür einsetzen wird, dass
es in den drei Militärbetrieben zu keinen Entlassungen
kommen wird und dass die 30 Ausbildungsplätze erhalten
bleiben!
Mit der Antwort des Regierungsrats ist die CVP zufrieden.
Vorsitzender: Die Interpellantin ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt. - Die Geschäfte des
Gesundheitsdepartements sind somit abgetragen.
29. Juni 2004
2016 Postulat Lieni Füglistaller, SVP, RudolfstettenFriedlisberg, vom 23. September 2003 betreffend Kriterien der Kostenbeteiligung von Gemeinden an Kantonsstrassen; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 1525 hievor)
Antrag des Regierungsrats vom 9. Juni 2004:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Mit einem Einbezug von verkehrlichen Kriterien bei der
Berechnung der Höhe der Gemeindebeiträge sind folgende
Probleme verbunden:
- Es fehlen die gesicherten Verkehrsdaten in der notwendigen Tiefe bzw. Differenzierung, d.h. es liegen lediglich
Daten aus einem Verkehrsmodell vor, welches mittels Verkehrszählungen periodisch zu kalibrieren ist. Mit dieser
Modellrechnung können "ungerechte" bzw. anfechtbare
Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.
- Ein "gerechter" Faktor Verkehrsmenge wäre schwerfällig
im Vollzug: Für Gemeinden mit mehreren Kantonsstrassen
und stark unterschiedlichen Belastungen von Teilstrecken
müssten streckenspezifische Beitragssätze angewendet
werden. Ein Beitragssatz je Gemeinde wäre nicht mehr
möglich. Streckenspezifische Beitragssätze wären mit beträchtlichem Mehraufwand bei deren Ermittlung und Anwendung verbunden.
- Es wäre zu differenzieren zwischen dem "hausgemachten"
Verkehr der mittelbaren Region und dem Transitverkehr, der
ausserhalb der mittelbaren Region erzeugt wird. Die einzige
Berücksichtigung nur einer Gemeinde würde zu einem
übermässigen Aufwand führen. Bei einer sehr kleinräumigen Betrachtung könnten einzelne Veränderungen, z.B.
durch eine neue Überbauung, schon zu wesentlichen Veränderungen der verkehrlichen Kriterien führen.
Bereits die heute gültige Regelung sieht vor, dass der Gemeindebeitrag bei besonders grossen Aufwendungen infolge
starkem Durchgangsverkehr oder besonderen baulichen
Schwierigkeiten ermässigt, bei Sondervorteilen aber auch
erhöht werden kann (§ 17 Kantonsstrassendekret). Dem
Anliegen des Postulats kann damit zumindest teilweise
heute schon entsprochen werden: In bestimmten Fällen ist
eine Ermässigung, allerdings auch eine Erhöhung der Beitragssätze möglich.
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen
und eine Konkretisierung des heute gültigen § 17 Kantonsstrassendekret zu prüfen. Ziel dieser Konkretisierung wäre,
diejenigen Fälle näher zu bezeichnen, in denen der Beitragssatz von vornherein zu ermässigen oder zu erhöhen ist.
Neben den Zahlen für den Anteil des Durchgangsverkehrs,
evtl. auch des Lastwagenanteils, müssten der Strassencharakter und die Siedlungsstruktur der betreffenden Innerortsstrecke mit berücksichtigt werden. Es kann sich aber nur
um besondere Härtefälle handeln, während im Normalfall
der reguläre Beitragssatz für jede einzelne Gemeinde - gemäss § 17 Kantonsstrassendekret zwischen 20% und 60% zur Anwendung gelangt.
Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'635.--.
3292
29. Juni 2004
Vorsitzender: Das Postulat ist unbestritten. Es wird an den
Regierungsrat überwiesen.
2017 Interpellation Albert Fischer, CVP, Merenschwand, vom 20 Januar 2004 betreffend grenzüberschreitende Regionalplanung im Bezirk Muri; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1721 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 31. März 2004:
Allgemeines: Der Interpellant gibt einen generellen Überblick über die aktuellen Entwicklungsvorgänge im Oberen
Freiamt und in den angrenzenden, ausserkantonalen Regionen. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung bezüglich des
Trends, betrachtet die tatsächlichen Auswirkungen aber als
weniger einschneidend - so werden zum Beispiel auch im
Freiamt Arbeitsplätze geschaffen. Dennoch ist es wichtig,
dass die verantwortlichen Behörden weitsichtig und mit
einer überregionalen Perspektive planen.
Die Situation im Oberen Freiamt muss im Licht der aktuellen agglomerationspolitischen Diskussion betrachtet werden.
Die Agglomerationspolitik des Bundes ist primär auf die
Agglomerationsgemeinden gemäss Bundesstatistik 2000
ausgerichtet und hier insbesondere auf diejenigen mit den
grössten Problemen (Siedlungsentwicklung, Verkehr, Umwelt, Sozialwesen und Integration). Weil die Agglomerationsdefinition des Bundes auf die Gemeinden des Oberen
Freiamts nicht zutrifft, steht diese Region - die zwar an die
Agglomerationen Zürich, Zug und Luzern angrenzt und mit
diesen eng verbunden ist - bei den Agglomerationsprogrammen nicht im Vordergrund. Dies ist auch der Grund,
warum sich der Kanton Aargau zur Zeit unter dem Titel
"Agglomerationspolitik" prioritär mit seinen Agglomerationsgemeinden im engeren Sinne befasst. Mit der Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen Siedlung/Verkehr/Umwelt für seine sieben Teilagglomerationen ist er zur
Zeit sehr stark gefordert.
Es ist unbestritten, dass verschiedene Gemeinden des Oberen Freiamts schon seit längerer Zeit Agglomerationsfunktionen für ausserkantonale Zentren übernehmen und dass hier
ein Koordinationsbedarf über die Kantonsgrenze besteht.
Auf Grund der genannten Bundesvorgaben erachtet es der
Regierungsrat als zweckmässig, anstelle eines Agglomerationsprogramms die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
einem umfassenderen Sinn zu optimieren. Auf die entsprechenden Möglichkeiten wird in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen eingegangen.
Zu Frage 1: Für die gemeindeübergreifende Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Herausforderungen bietet sich
der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt als geeignete
Körperschaft an. Der Verband hat vor zwei Jahren mit der
Erarbeitung einer Siedlungs- und Verkehrsstudie begonnen
(Leistungsauftrag des Kantons, der zur Hälfte von den Verbandsgemeinden und zur Hälfte vom Kanton finanziert
wird). Bis jetzt wurden vor allem Grundlagendaten gesammelt und grob interpretiert. Es wird nun darum gehen, mit
Hilfe dieser Grundlagen Entwicklungsszenarien zu erarbeiten. Dabei muss die Entwicklung in den Nachbarregionen,
3293
Art. 2017
speziell in den Grossräumen Zürich, Luzern und Zug ebenfalls in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Für den Umgang mit grenzüberschreitenden Problemen im
Raum Freiamt in Richtung Zug soll aufgrund einer Initiative
des Baudepartements eine "Plattform Aargau-Zug" institutionalisiert werden. Daran sollen die Vorsteher der Baudepartemente, Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der
Regionalplanungsverbände und der Verwaltung und - fallweise - auch von anderen Organisationen teilnehmen. Ziel
ist die Behandlung von gemeinsamen grenzüberschreitenden
Interessen. Ein erstes Treffen der beiden Kantone (Vorsteher
Baudepartemente und Präsident Regionalplanungsverband)
zur Festlegung der Organisation ist auf Juni terminiert.
Analoge Plattformen funktionieren zwischen den Kantonen
Aargau und Zürich, resp. Aargau und Solothurn mit gutem
Erfolg.
Zu Frage 2: Der Einbezug der Gemeinden und Regionen bei
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach dem
Grundsatz der "variablen Geometrie" ist für den Regierungsrat zwingend und gängige Praxis. Beispiele sind die in der
Frage 1 aufgeführten Plattformen. Auch die aktuellen Agglomerationsprogramme werden grenzüberschreitend unter
Einbezug der Gemeinden erarbeitet oder koordiniert. Zudem
ist es Praxis, dass spezielle Sachprobleme unter Einbezug
der betroffenen Gemeinden behandelt werden.
Zu Frage 3: Der Kanton Zug hat das Baudepartement bereits
in einer frühen Planungsphase in die konzeptionellen Arbeiten rund um die Stadtbahn Zug einbezogen. Schon in den
ersten Kontakten im Februar 2000 wurden Zielkonflikte
deutlich. Die engen Randbedingungen bei der Streckenkapazität (v.a. Einspurstrecke Cham-Rotkreuz) und bei den
Anschlüssen an das übergeordnete Netz in den Räumen
Zug-Rotkreuz und Lenzburg-Wohlen zeigten, dass die
Stadtbahn nicht in das aargauische Regionalzugsnetz integriert werden kann. Der Vorschlag der Zuger Verwaltung,
die Stadtbahn aus Zug nach einer Standzeit von ca. 10 Minuten in Rotkreuz bis nach Wohlen weiterfahren zu lassen,
liess sich mit dem vorgesehenen Regionalzugsangebot im
Korridor Rotkreuz-Muri-Wohlen-Lenzburg-Aarau nicht
vereinbaren. Eine Verlängerung nach Wohlen scheiterte
ausserdem an den sehr hohen Betriebskosten, da die Zugskomposition in Wohlen eine Standzeit von rund 45 Minuten
aufweisen würde.
Das Baudepartement hat sich nach Rücksprache mit dem
Regionalplanungsverband gegen die Stadtbahn-Verlängerung nach Muri bzw. Wohlen ausgesprochen, weil ein Bruch
der Freiämter Regionalzüge in Muri oder Wohlen für das
Freiamt mit grossen Nachteilen verbunden gewesen wäre.
Reisende aus dem Raum Sins nach Lenzburg oder Aarau
hätten in Muri oder Wohlen umsteigen und zudem noch eine
Umsteigezeit von 10 Minuten in Kauf nehmen müssen. Das
Konzept Bahn+Bus 2000 sieht nun ab 12. Dezember 2004
im Freiamt einen Fahrplan vor, der die direkten Verbindungen aus dem Aargau (von Aarau-Lenzburg sowie Othmarsingen) ins obere Freiamt weiterhin gewährleistet. Trotz der
Aufhebung der direkten Verbindungen aus dem Freiamt
nach Zug können weiterhin den ganzen Tag gute Verbindungen nach Zug und Luzern angeboten werden. In den
Spitzenzeiten ist vorgesehen, das Angebot im Oberen
Freiamt gegenüber heute zu verdichten, wobei die Zusatzzüge sehr attraktive Umsteigeverbindungen auf die Stadtbahn
Zug
Art. 2018
29. Juni 2004
(3 Minuten Umsteigezeit in Rotkreuz) und auf den InterRegio nach Luzern ermöglichen.
und Umsetzung der Raumentwicklungsvorstellungen für das
Freiamt.
Zu Frage 4: Das Bünztal, der Lindenberg, die Reussebene
wie auch der Reusstalbereich im oberen Freiamt weisen
unterschiedliche Entwicklungsvoraussetzungen, Eigenheiten
und Bedürfnisse aus.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2'107.--.
Bereits im Raumordnungskonzept von 1995 hat der Regierungsrat für das Freiamt die Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze als vorrangiges Ziel für diese Region postuliert,
da die Zahl der Arbeitsplätze im Vergleich zur Bevölkerungszahl in der Region unterdurchschnittlich ist. Sie sollen
vorzugsweise entlang der Hauptentwicklungsachsen Lenzburg-Wohlen-Muri-Sins-Oberrüti und Wohlen-BremgartenMutschellen angesiedelt werden. Wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte auf dieser Achse sind Sins, Muri, Villmergen/Wohlen und Bremgarten. Diese Achsen sollen aber
auch wegen der guten Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln für das Wohnen genutzt werden.
Die landschaftlichen Qualitäten und die Bedeutung der
Natur der Reussebene waren und sind im nationalen Rahmen unbestritten. Bund, Kanton, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und private Organisationen
haben seit 1970 mehr als 200 Mio. Franken in dieses Gebiet
investiert, um eine schonende Entwicklung im besten Sinne
einer regionalen Nachhaltigkeit zu ermöglichen. Die Kooperation war besonders darauf bedacht, dass die Werte der
Landschaft auch zu einem Ertragsfaktor für die naturnahe
Landwirtschaft werden und diese nicht ausgegrenzt werden.
Das mit grossem Aufwand Erreichte muss behutsam weiterentwickelt werden.
Das Gleiche gilt im Grundsatz auch für den Lindenberg als
bedeutender Natur- und Erholungsraum.
Es wäre deshalb falsch, das Freiamt oder Teile davon (Lindenberg, Reussebene) einseitig als "Naturreservat" zu erklären. Der auf Grund der Nähe zu den ausserkantonalen Arbeitsplatzzentren und der verbesserten Verkehrsverbindungen (A 4) zu erwartende Druck auf die Wohnzonen in der
Region darf aber nicht zu einer Verschlechterung der Wohnund Siedlungsqualität, einer Beseitigung von Grünzäsuren
und einer übermässigen Belastung des vorhandenen Naturund Landschaftspotenzials führen. Die Förderung einer
hohen Wohnqualität in den Siedlungsgebieten bedarf einer
zielgerichteten, aber zurückhaltenden Erschliessung der
Baulandreserven. Es geht darum, die attraktiven Eigenheiten
des Freiamts, die insgesamt sehr feingliedrige, gut in die
Landschaft integrierte Siedlungsstruktur sowie die vielfältigen Natur- und Landschaftswerte zu erhalten und gleichzeitig ein kontrolliertes Wachstum zu ermöglichen.
Die Antwort auf die Frage ist ein Bekenntnis zu einer Entwicklung, die eine dauernde Abstimmung mit regionalen
Nachhaltigkeitszielen erfordert.
Zu Frage 5: Aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 geht
hervor, dass der Regierungsrat im vorliegenden Fall die
bestehenden Einrichtungen für eine weitsichtige, zukunftsorientierte Raumentwicklung mit der erforderlichen Pflege
einer grenzüberschreitenden Planung als ausreichend erachtet. Die erforderlichen Instrumente sind vorhanden, die
Entscheidungskompetenzen situationsgerecht. Der Regierungsrat ist jedoch sehr interessiert an einer aktiven Rolle
des Regionalplanungsverbands bei der Weiterentwicklung
Albert Fischer, CVP, Merenschwand: Ich danke dem Regierungsrat und der Verwaltung für die Beantwortung meiner
Interpellation. Vom Regierungsrat wurde die Beantwortung
am 31. März verabschiedet. Bis zur Zustellung der Papiere
sind dann 80 Tage vergangen. Verschlungene Wege, Winkel
und Schubladen im Baudepartement haben diese Beantwortung zweieinhalb Monate zurückbehalten, obwohl es sich
hier nicht um ein Baugesuch handelt!
Nun zurück zum Inhalt der Beantwortung: In der Antwort
auf Frage 1 verspricht der Regierungsrat eine "Plattform
Aargau-Zug" einzurichten. Wenn diese Plattform sich regelmässig zu anstehenden Problemen trifft und daraus Lösungen entstehen, hat diese Interpellation eines ihrer Ziele
erreicht.
Zur Frage 2 schreibt der Regierungsrat, dass eine analoge
Plattform Aargau-Zürich gut funktioniert.
Meine Erkundigungen und meine Erfahrung haben ergeben,
dass vor allem das Limmatthal und die Region Mutschellen
davon profitieren können. Die Region Muri und Affoltern
a.A. werden dabei eher stiefmütterlich behandelt.
Die Agglomerationsprogramme betreffen den Bezirk Muri
bekanntlich nicht, deshalb ist jede Initiative willkommen.
Die Einbindung der Region und Bezirk Muri an das Netz
des öffentlichen Verkehrs der angrenzenden Ballungszentren muss ein Dauerthema bleiben!
Den letzten Satz in der regierungsrätlichen Beantwortung
der Frage 4 möchte ich unterstreichen und speziell hervorheben. Der Regierungsrat schreibt: Die Antwort auf die
Frage ist ein Bekenntnis zu einer Entwicklung, die eine
dauernde Abstimmung mit regionalen Nachhaltigkeitszielen
erfordert.
Wichtig ist, dass sich der Bezirk Muri nachhaltig entwickeln
kann und durch seine geographische Lage nicht unberechtigt
behindert und benachteiligt wird! - Ich bin mit der Beantwortung der Interpellation zufrieden.
Vorsitzender: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist somit erledigt.
2018 Interpellation Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen, vom 2. März 2004 betreffend Verlagerung des
Schwerverkehrszolls von Koblenz nach Waldshut; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1771 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 2. Juni 2004:
Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat offiziell keine Kenntnis
vom geplanten rückwärtigen Verzollungszentrum auf dem
Lonza-Areal. Das Baudepartement hat im Rahmen der
Erarbeitung der Machbarkeitsstudie A98 Südtrasse
3294
29. Juni 2004
Waldshut über den Gemeinderat Koblenz einzelne Informaerhalten. An der Projektierung war die Verwaltung des
Kantons Aargau nicht beteiligt.
Aufgrund der vorhandenen Informationen geht der Regierungsrat davon aus, dass der deutsche und schweizerische
Zoll im Lonza-Areal zusammengelegt werden sollen, so
dass am Grenzübergang selbst keine Warenabfertigung mehr
stattfinden muss (Laufzettelverfahren). Die Ansiedlung der
Zollverwaltungen und der Spediteure im Lonza-Areal könnte auf Investorenbasis (Einmietung) erfolgen.
Zu Frage 2: Die Idee eines rückwärtigen Verzollungszentrums auf deutschem Gebiet will einen Beitrag zur Lösung
der drängenden Verkehrsprobleme beim Grenzübergang
Koblenz-Waldshut leisten. Die Verkehrsprobleme werden
verursacht durch die Warenabfertigung in sehr beengten
Verhältnissen einerseits und die hohe Verkehrsbelastung der
deutschen Bundesstrasse B34, die unmittelbar am Rheinübergang vorbeiführt, anderseits. Den verkehrlichen Vorzügen einer solchen Anlage stehen möglicherweise Nachteile,
wie sie der Interpellant aufzählt, gegenüber. Für eine abschliessende Meinungsbildung fehlt dem Regierungsrat
zurzeit die Gesamtinformation über alle Aspekte. Letztlich
wird es um die konkrete Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen der vorgeschlagenen Lösung sowie um die Abwägung der verschiedenen Interessen gehen.
Zu Frage 3: Es gilt sinngemäss die Antwort zur Frage 2.
Der Regierungsrat bedauert den Abbau der Arbeitsplätze am
Standort in Koblenz. Er wirkt darauf hin, dass die Mitarbeitenden am neuen Standort zu den gleichen Bedingungen
weiterbeschäftigt werden könnten (siehe Frage 5). Die räumliche Verschiebung der Arbeitsplätze erachtet der Regierungsrat für die Betroffenen als zumutbar.
Zu Frage 4: Es gilt sinngemäss die Antwort zur Frage 2.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat kann sich sehr wohl eine
solche Lösung vorstellen. Um die Realisierbarkeit einer
allfälligen "win-win-Situation" beurteilen zu können, bedarf
es aber noch weiterer Abklärungen der Zollorgane beiderseits des Rheins. Nach heutigen Informationen ist dazu kein
neuer Staatsvertrag nötig, sondern eine Zusatzvereinbarung
zum bestehenden Staatsvertrag vom 1. Juni 1961. Diese
Vereinbarung liegt in der Zuständigkeit der Zollorgane.
Zu Frage 6: Die Erstellung einer rückwärtigen Zollanlage
beeinflusst die Planung eines neuen Rheinübergangs, weil
eine für jeden neuen Brückenstandort sehr schwierige Randbedingung entfällt. Dies gilt für einen allfälligen Ausbau der
bestehenden Rheinbrücke ebenso wie für die diskutierten
neuen Standorte westlich (Schmittenau) oder östlich (Lonza)
von Koblenz. Jede Lösung für einen neuen Rheinübergang
profitiert vom Wegfall der flächenintensiven Anlagen für
die Warenabfertigung. Ein rückwärtiges Verzollungszentrum ist bedeutend flexibler in Bezug auf die weitere Entwicklung des Integrationsprozesses Schweiz/Europa.
Zu Frage 7: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie "A98
Südtrasse Waldshut" hat die Projektoberleitung festgestellt,
dass ein Vergleich der Südtrassen mit den Nordtrassen (auf
deutschem Gebiet) nur möglich ist, wenn diese eine Verbindung zum schweizerischen Strassennetz als Projektbestandteil umfassen. Ein neuer Übergang östlich von Koblenz stellt
eine technisch machbare Umsetzung dieses Projektbestand-
3293
Art. 2017
tionen
teils dar. Eine eigentliche Planung mit Variantenvergleich
und Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) besteht noch
nicht, soll aber in Kürze gestützt auf die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie A98 vom Baudepartement in Angriff
genommen werden.
Zu Frage 8: Die Resultate einer Zweckmässigkeitsbeurteilung Rheinübergang Koblenz-Waldshut werden eine Anpassung des Richtplans nötig machen, selbst wenn es beim
Standort Felsenau-Schmittenau bliebe. Im Rahmen der
Vernehmlassung zur Machbarkeitsstudie haben sich der
Planungsverband Zurzach und Umgebung und die meisten
Gemeinden für diesen Standort ausgesprochen. Die Gemeinden Full-Reuenthal und Leibstadt sind gegen einen
westlich der Aaremündung gelegenen neuen Rheinübergang.
Zu Frage 9: Ein abseits von der Rheinbrücke gelegenes
Verzollungszentrum könnte wohl kurz- und mittelfristig die
Voraussetzungen für eine wesentliche Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse beim heutigen Zoll schaffen. Wie
bereits erwähnt, wäre ein rückwärtiges Verzollungszentrum
auch flexibler in Bezug auf die weitere Entwicklung.
Unter der Voraussetzung, dass die steuer-, arbeits- und
sozialrechtlichen Fragen gelöst werden können, scheint das
Projekt eine interessante Lösung zu sein.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'340.--.
Dr. Theo Vögtli, CVP, Kleindöttingen: Auf dem LonzaAreal in Waldshut ist eine rückwärtige Verzollungsanlage
geplant. Die Verlegung des Zollareals wird vor allem vom
Deutschen Zoll forciert. Die entsprechenden Bundesgelder
sind gesprochen. Der Schweizer Zoll wird sich daran beteiligen müssen! Der Kanton Aargau hatte davon offiziell gar
keine Kenntnis, ist an der Projektierung nicht beteiligt. Ist
das die berühmte "gute nachbarschaftliche Beziehung"?
Oder ein Beispiel von behördlichem Zuständigkeits- und
Kompetenzgerangels? Eigentlich ein Skandal! Ich höre den
Amtsschimmel im Sauseschritt vorbeigaloppieren. Hier
sollte der Pferdemetzger zugezogen werden!
16'000 Personenwagen und 800 Lastwagen pro Tag über
eine enge Brücke bedeutet jetzt schon das totale Chaos! Im
Überbauungsplan des Lonza-Areals wurde aber ein absehbares zusätzliches Verkehrsaufkommen nicht berücksichtigt.
Mit der Osterweiterung der EU wird es aber noch mehr
Lastwagen geben. Die Chauffeure suchen wegen der LSVA
den kürzesten Weg. Deutsche Benzin- und Schweizer Einkaufstouristen verstopfen die Strassen auch noch. Vom fast
permanenten Stau sind auch viele Einheimische betroffen,
die nur von einem Dorfteil in den anderen die Grossmutter
besuchen wollen!
Es wäre an der Politik, ein Verkehrskonzept für das neuralgische Koblenz zu erarbeiten und dann auch umzusetzen!
Zum Glück für die Zollagenturen und deren Angestellte hat
man ein Staatsvertrag von 1961 ausgegraben, mit welchem
es mit einer Zusatzvereinbarung geregelt werden könnte,
dass für Schweizer die Arbeitnehmer und Verzollagenturen
auch auf deutschem Gebiet weiterhin das günstigere
Schweizer Recht gilt. So weit, so gut - bis hier bin ich mit
der Antwort des Regierungsrates zufrieden!
Art. 2018
In Bezug auf den Brückenstandort weicht der Regierungsrat
völlig aus. Mit dem rückwärtigen Verzollungszentrum wir
Für Koblenz und die Repla kommt die Brücke Ost nicht in
Frage. Vorgeschlagen wird eine neue Brücke im Westen, im
Gebiet Felsenau-Schmittenau oder als Notlösung eine neue
Brücke bei der bestehenden. - (Vorsitzender: Herr Vögtli,
ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, Ihre Redezeit läuft in
15 Sekunden ab!) - So, so!
Ich hoffe, dass zwischen der Schweiz und Deutschland eine
gute Lösung gefunden werden kann und dass der Regierungsrat seine Informationen nicht mehr nur aus der Presse
beziehen muss und auf seinem eigenen Hoheitsgebiet nicht
vor vollendete Tatsachen gestellt wird!
In diesem Sinne bin ich mit der Beantwortung der Interpellation halb zufrieden, mit dem passiven Vorgehen im Raum
Koblenz aber gar nicht!
2019 Interpellation Martin Bhend, EVP, Oftringen, vom
9. März 2004 betreffend gefährliche, unbewachte Bahnübergänge im Kanton Aargau mit Sichtzeit unter 6 Sekunden; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1785 hievor)
Antwort des Regierungsrats vom 9. Juni 2004:
Gemäss Art. 19 des Eisenbahngesetzes (EBG) haben die
Bahnunternehmen Vorkehrungen zu treffen, die zur Sicherheit des Baus und Betriebs der Bahn sowie zur Vermeidung
von Gefahren für Personen und Sachen notwendig sind. Die
Verantwortung liegt demnach in erster Linie bei den Bahnen. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr
(BAV).
Art. 37 lit. b der Verordnung über Bau und Betrieb der
Eisenbahnen (EBV) schreibt vor, dass die Bahnübergänge
entsprechend der Verkehrsbelastung und der Gefahrensituation entweder aufzuheben oder so mit Signalen oder Anlagen auszurüsten sind, dass sie sicher befahren oder betreten
werden können. Gemäss Art. 37 lit. f EBV sind nicht vorschriftskonforme
Bahnübergänge
bis
spätestens
31. Dezember 2014 anzupassen oder aufzuheben.
Da viele Bahnübergänge nicht den heute geltenden Vorschriften entsprechen, hat sich das BAV mit Brief vom
15. Mai 2003 an die Schweizerischen Bahnunternehmen
gewandt und die Sanierung der Übergänge in zwei Etappen
verlangt:
29. Juni 2004
der Brückenstandort "Koblenz Ost" geradezu präjudiziert.
Koblenz würde dadurch vom Verkehr noch mehr belastet.
potentials, die Prioritäten bei der Umsetzung und die geplanten Verbesserungsmassnahmen enthält.
Bei der Umsetzung wird vor allem die Finanzierung Schwierigkeiten bereiten, nachdem im Rahmen des Stabilisierungsprogramms des Bundes die bisherige Finanzierungsgrundlage ausser Kraft gesetzt wurde. Bundesmittel stehen nur noch
für die 190 gefährlichsten Übergänge zur Verfügung und
auch nur dann, wenn diese dem allgemeinen motorisierten
Verkehr dienen. Diese Bedingung ist bei der Mehrzahl der
im Aargau betroffenen 15 Übergänge nicht erfüllt, weil es
sich um mit Fahrverbot belegte Hauszugänge, Landwirtschafts- und Forstwege oder Fusswege handelt. Die Kostentragung muss im Einzelfall zwischen Bahnunternehmen und
Strasseneigentümer nach Art. 26 Abs. 2 EBG ausgehandelt
werden.
Am 4. Mai 2004 hat der Grosse Rat das Postulat Martin
Bhend vom 9. März 2004 betreffend die sofortige Sicherung
von gefährlichen, unbewachten Niveauübergängen auf der
Nationalbahnlinie überwiesen. Der Regierungsrat wird beim
BAV beantragen, als Sofortmassnahme bis zur eigentlichen
Sanierung temporäre Massnahmen wie Stopp-Signale anzubringen.
Zu Frage 1: Mit Brief vom 15. Mai 2003 hat das BAV ein
Schreiben unter dem Titel "Allgemeine Strategie für die
Sanierung der Bahnübergänge" an alle Schweizer Bahnunternehmen gerichtet. Die zuständigen Departemente in den
Kantonen wurden mit einer Kopie bedient. In diesem Brief
beschreibt das BAV die Strategie für die Sanierung der
Bahnübergänge, erläutert das Vorgehen in zwei Etappen und
gibt die Fristen zur Einreichung der Sanierungsprogramme
und zur Einleitung der Plangenehmigungsprogramme bekannt.
Zu Frage 2: Die Liste der 190 gefährlichsten Übergänge
wurde 1999 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Strassen (ASTRA) erstellt. Sie umfasst im Kanton Aargau
insgesamt fünfzehn Übergänge, wovon fünf an Strecken der
SBB liegen, sechs bei der Bremgarten-Dietikon-Bahn
(BDWM) und vier bei der Wynental- und Suhrental-Bahn
(WSB). Ein in der Liste enthaltener Übergang bei der WSB
wurde in der Zwischenzeit aufgehoben, bei einem Übergang
der BDWM ist die Sanierung bereits im Gang.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Übergänge
Bahngesellschaft
SBB
1. Mit einem Sofortprogramm sollen die 190 gefährlichsten
Bahnübergänge saniert werden. Die Bahnen hatten die
Sanierungsprogramme dem BAV bis zum 30. September
2003 vorzulegen und die entsprechenden Plangenehmigungsgesuche bis zum 31. März 2004 einzureichen. Diese
Termine wurden mit leichter Verzögerung eingehalten.
2. Mit einem mittelfristigen Sanierungsprogramm soll sichergestellt werden, dass alle gefährlichen Übergänge innerhalb der gesetzlichen Frist gesichert werden. Die Bahnen
hatten dem BAV bis zum 31. Dezember 2003 eine Planung
vorzulegen, die Auskunft über die Einschätzung des Risiko-
BDWM
Linie
Aarau - Suhr
Wettingen
Aarau - Suhr
Zofingen
Aarau - Suhr
Zofingen
Aarau - Suhr
Zofingen
SteinSäckingen
Koblenz
Dietikon
Wohlen
Dietikon
Wohlen
Gemeinde
- Suhr
- Oftringen
- Oftringen
- Oftringen
Eiken
Bahn-Kilometer
oder
Bezeichnung
Km 66.791
Km 3.750 (PGV
eingereicht)
Km 4.593 (PGV
eingereicht)
Km 4.973 (PGV
eingereicht)
Km 72.012
- Wohlen
- Bremgarten
Nach Erdmannlistein; Waldweg
Erdmannlistein;
Waldweg
3294
29. Juni 2004
Bahngesellschaft
WSB
Linie
Dietikon
Wohlen
Dietikon
Dietikon
Wohlen
Aarau
Menziken
Aarau
Menziken
Aarau
Menziken
Aarau
Menziken
Art. 2018
Gemeinde
- Zufikon
- Zufikon
Bahn-Kilometer
oder
Bezeichnung
Fischbacher;
Waldweg
Utz (Sanierung im
Belvederestrasse
- Oberentfelden
Hauszufahrt
- Leimbach
- Unterentfelden
Bödeli (aufgehoben)
Hauszufahrt
- Suhr
Schlosserei
- Bremgarten
Mit Ausnahme von zwei Übergängen in Oftringen, die
Strassen dritter Klasse betreffen, sind die Übergänge Strassen/Wegen vierter Klasse zuzuordnen.
Zu Frage 3: Das BAV schreibt wörtlich: "Kriterium für die
Gefährlichkeit sind Sichtzeiten bis zum Eintreffen des Zugs
von weniger als 6 Sekunden. Derart kurze Zeiten reichen für
ein sicheres Überqueren des Bahnübergangs nicht aus."
Zu Frage 4: Das erwähnte Schreiben ist beim Baudepartement am 20. Mai 2003 eingegangen. Gerichtet war es an die
schweizerischen Bahnunternehmen, denen darin auch Aufträge erteilt wurden. Der Kanton war bei den beiden Privatbahnen in die Umsetzung der Aufträge einbezogen. Zwischen Bahnunternehmen und Gemeinden haben diesbezüglich verschiedene Kontakte stattgefunden. Da bei den SBB
keine Kantonsstrassen betroffen sind, ist es Aufgabe der
SBB, zusammen mit den Gemeinden die Sanierung umzusetzen und für die Finanzierung besorgt zu sein.
Zu Frage 5: Der Kanton verfügt über kein Sanierungskonzept bzw. eine Sanierungsstrategie, weil dies wie oben
dargestellt Aufgabe der Bahnunternehmen ist. Der Kanton
hat aber Kenntnis von den durch die Bahnunternehmen an
das BAV eingereichten Unterlagen. BDWM und WSB
verfügen über Risikoanalysen und Sanierungskonzepte. Da
es sich bei den ungesicherten Bahnübergängen mehrheitlich
um Fusswege oder Hauszufahrten handelt, wird es aber bei
den Nebenbahnen auch in ferner Zukunft Übergänge geben,
die nur mit Andreaskreuz gesichert sind und die den Vorschriften von EBV Art. 37c Abs.3 lit. c entsprechen, wonach
an Bahnübergängen Andreaskreuze als einziges Signal
angebracht werden dürfen, sofern die Sichtverhältnisse
genügend sind oder die Eisenbahnfahrzeuge bei zeitweise
ungenügenden Sichtverhältnissen zweckdienliche Achtungssignale abgeben und der Weg oder die Strasse untergeordnete Bedeutung hat (nur Fussgängerverkehr, Nutzung durch
beschränkten Personenkreis etc.). Die Übergänge mit ungenügenden Sichtzeiten werden aber gemäss Sofortprogramm
fristgerecht gesichert.
Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen
Fr. 1'340.--.
Bahngesellschaft
Linie
Wohlen
Dietikon
Wohlen
Gemeinde
- Zufikon
kann nicht zufriedenstellend sein! Zwar sind die Antworten
im Sinne der Aufgabenerfüllung sicher korrekt ausgefallen,
aber mit der Antwort auf die Frage 4 macht es sich die
Regierung schon sehr, sehr einfach.
Die Stellungnahme ist hinsichtlich der tragischen Ereignisse
vom 24. Februar in Oftringen, wo bekanntlich zwei Werkhofmitarbeiter und Familienväter ums Leben kamen, für
mich unverständlich. Eine solch gleichgültige Haltung von
Regierung und Departement darf in dieser Form nicht toleriert und akzeptiert werden!
Warum? Das Baudepartement war, wie in Antwort 1 dargelegt, in Kenntnis der Liste und wusste über die Gefährlichkeit der sofort zu sanierenden Bahnübergänge Bescheid. Es
war gemäss Antwort 3 bekannt, dass die Zeit zur sicheren
Überquerung der bezeichneten Bahnübergänge nicht ausreicht. Die Gemeinden wurden fatalerweise aber nie über
diesen Sachverhalt informiert!
Sich nun hinter der Aussage zu verstecken, dass die SBB die
Gemeinden zu informieren hätten, ist in Anbetracht der
Geschehnisse in der Vergangenheit keine Entschuldigung
und verpasst der gesamten Antwort einen schalen Beigeschmack!
Ich hätte zumindest eine Stellungnahme zur versäumten
Information, eine Zusicherung der sofortigen Information
über zukünftig ähnliche sicherheitsrelevanten Begebenheiten
und eine Entschuldigung an die Adresse der Gemeinden und
Angehörigen der Opfer durch das Baudepartements erwartet!
Dass dann seitens des Baudepartements kein Sanierungsplan
zumindest in koordinierender Form mit Zeitplan vorhanden
ist, überrascht wegen der vorhergehenden Aussagen nicht.
Die Antwort zeigt, dass das Baudepartement den Ernst der
Lage verkennt, wenig Mitgefühl gegenüber den Geschädigten zeigt und die Verantwortung für die Verkehrsteilnehmer
des Kantons, die bekanntlich Menschen sind, in diesem
Zusammenhang nicht wahrzunehmen gedenkt!
Ich bin sehr enttäuscht und demzufolge mit der Antwort der
Regierung nicht zufrieden!
Vorsitzender: Der Interpellant ist enttäuscht und nicht zufrieden. Das Geschäft ist trotzdem erledigt!
Wir haben nun folgende Situation: Die Geschäfte des Baudepartements sind abgetragen. Der Stadtrat Aarau hat mich
gebeten, mit der Morgensitzung etwas früher aufzuhören,
damit wir pünktlich in der Markthalle sein können. Ich
schliesse die Sitzung. Wir fahren am Nachmittag um 14.00
Uhr mit der Sitzung weiter. Ich wünsche Ihnen einen guten
Appetit! Die Sitzung ist geschlossen.
Martin Bhend, EVP, Oftringen: Ich nehme es vorweg: Die
(Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr.)
Antwort des Regierungsrates stellt mich nicht zufrieden. Sie
_______________________________________________
3295
Bahn-Kilometer
oder
Bezeichnung
Gang)
Blaser; Wanderweg
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