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stadt- und regionalplanung
planungsbüro a. pesel
BEGRÜNDUNG
zum
BEBAUUNGSPLAN
Biogas Weddersehl
OT Weddersehl, Gemeinde Dedelstorf
Landkreis Gifhorn
Verfahrensstand:
§ 4 (1) BauGB
April 2011
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
INHALTSVERZEICHNIS
1. Veranlassung und Standortfindung ................................................................. 2
2. Raumordnung, Flächennutzungsplan .............................................................. 3
3. Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 6
4. Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 8
5. Bauweise ............................................................................................................ 8
6. Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 9
7. Verkehr ............................................................................................................... 9
8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege.................................................... 9
8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft .............................. 9
8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben ........................................................... 9
8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten ............................................................ 9
8.1.3 Relief, Geologie und Boden .................................................................10
8.1.4 Wasser ...................................................................................................10
8.1.5 Klima, Luft .............................................................................................11
8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV) ..............................12
8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte) ............12
8.1.8 Landschaftsbild ....................................................................................15
8.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter 17
8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen ...........................19
8.4 Ausgleichsmaßnahmen ..............................................................................22
8.5 Resümee ......................................................................................................27
9. Ver- und Entsorgung ........................................................................................27
10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung ............................27
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Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
1. Veranlassung und Standortfindung
In Weddersehl wurden mehrere Schweineställe im Außenbereich errichtet, die von
der Osterwohler Schweinezucht GmbH & Co.KG übernommen wurden. Zur Verwertung der Gülle bietet es sich an, mit Hilfe einer Biogasanlage Strom zu erzeugen.
Die Wärme könnte über ein Satelliten-Blockheizkraftwerk dem Ort Weddersehl zugute kommen. Eine Erweiterung der Anlage ist für die Zukunft geplant.
Die geplante Biogasanlage soll mit den Inputstoffen Schweinegülle, Maissilage,
Ganzpflanzensilage, Rübenspitzen und Getreide betrieben werden. Die Inputstoffe
kommen aus dem Betrieb der Osterwohler Schweinezucht GmbH. Die Ernte der
ortsansässigen Landwirte wird direkt an den Anlagenstandort gefahren und in das
Silagelager einsiliert. Das bei der Vergärung entstehende Biogas soll in einem
Blockheizkraftwerk genutzt und der dabei erzeugte Strom in das öffentliche Netz
eingespeist werden.
Folgende Mengen sind zur Vergärung (Gärsubstrate) vorgesehen:
Schweinegülle 4.500 t/a,
Maissilage 5.900 t/a,
Ganzpflanzensilage (GPS) 1.000 t/a,
Rübenspitzen 1.000 t/a,
Getreide 500 t/a.
Für die Vergärung ist ein einstufiges mesophiles Vergärungsverfahren (35-40°C)
geplant. Die Gärreste sollen - wie die bisher anfallende Gülle - landwirtschaftlich in
der Region verwertet werden.
Mehrere Standorte wurden für diese Biogasanlage untersucht. Eine Möglichkeit wäre die Errichtung direkt in unmittelbarer Umgebung der Hofstellen der Landwirte, die
an dem Projekt beteiligt sind. Diese Hofstellen reichen vom benötigten Platz her
allerdings nicht aus. Auch sind sie in den Ortslagen zu finden und daher aus emissionstechnischen Gründen, auch in Bezug auf den Anlieferverkehr, nicht geeignet.
Die Hofstellen wurden daher als Standorte nicht weiterverfolgt.
Überlegt wurde, die geplante Biogasanlage in die Nähe der Schweineställe zu bauen. Bei den im Nordwesten der Ortslage Weddersehl gebauten Schweineställen
müsste der Anlieferverkehr vornehmlich durch die Ortslage Weddersehl fahren, was
immer wieder zu Protesten der Anwohner führt. Dieser Standort wurde daher wieder
verworfen.
Im Südosten der Ortslage befinden sich ebenfalls Schweineställe. Nördlich davon
gäbe es die Möglichkeit, die geplante Biogasanlage zu errichten, ohne dass es zu
unzumutbaren Störungen durch den Anlieferverkehr käme. Dieser Standort wurde
daher für die Planungen gewählt.
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Da an dem Standort eine Anlage mit 526 kW elektrischer Leistung mit künftiger Erweiterungsoption geplant ist und mehrere Betreiber auftreten, entfällt eine gesetzliche Privilegierung gemäß § 35 (1) Nr. 6 BauGB. Daher ist als Rechtsgrundlage für
die planungsrechtliche Zulässigkeit eine Planung auf der Ebene der Bauleitplanung
notwendig.
Die politischen Gremien beschlossen, diese Planungen bauleitplanerisch abzusichern, um die Errichtung der Biogasanlage an dieser Stelle zu ermöglichen. Hierfür
muss sowohl der Flächennutzungsplan geändert als auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan besteht mit der Ausgleichsfläche aus zwei Geltungsbereichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren
gemäß § 8 (3) BauGB.
2. Raumordnung, Flächennutzungsplan
Hankensbüttel ist in der Raumordnung als Standort eines Grundzentrums definiert.
Für Dedelstorf sind keine zentralen Aufgaben festgelegt. Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2008 für den Großraum
Braunschweig stellt das Plangebiet als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aufgrund
hohen, natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials und
aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft dar.
Das RROP 2008 stellt in der beschreibenden Darstellung die Ziele (fett gedruckt)
und die Grundsätze u.a. wie folgt dar:
„III Ziele und Grundsätze zu Freiraumstrukturen,
Freiraumnutzungen und zum Klimaschutz
1.7 Bodenschutz
(1) Der Boden ist als
• Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
• Teil des Naturhaushaltes und
• prägendes Element von Natur und Landschaft
zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Boden ist flächensparend in Anspruch zu nehmen.
2 Entwicklung der Freiraumnutzungen
2.1 Landwirtschaft
(1) Die landwirtschaftlichen Flächen im Großraum Braunschweig sollen wegen ihrer
Bedeutung
• für die Nahrungsmittelproduktion,
• als natürliche Grundlage für den regionalen Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft,
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Bebauungsplan Biogas Weddersehl
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• für die nachhaltige Energiegewinnung,
• für Natur- und Klimaschutz,
• für Erholung und Tourismus sowie
• als wesentliche Elemente der Kulturlandschaft
gesichert und entwickelt werden. Der Landwirtschaftliche Fachbeitrag soll als fachliche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung der Belange der Landwirtschaft
fortgeschrieben werden.
(3) Die Funktion landwirtschaftlicher Gebiete für die energetische Nutzung für die
Windenergie, Biogasanlagen, Holzschnitzel etc. und der Anbau und die Verwendung nachwachsender Rohstoffe sollen gesichert und entwickelt werden.
(6) Zum Schutz einer nachhaltigen Landbewirtschaftung sind Gebiete mit einem
mittleren bis hohen Ertragspotenzial als "Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (aufgrund
hohen, natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials)" in
der Zeichnerischen Darstellung festgelegt. Alle raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und
besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden.
(7) Zur Darstellung und zur Sicherung ihrer Funktionen für
• die Kulturlandschaftspflege,
• den Bodenschutz auf Immissionsflächen,
• die Produktion auf Beregnungsflächen für die regionale Verarbeitung und
• die Direktvermarktung
sind landwirtschaftliche Gebiete als "Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (aufgrund besonderer Funktionen der Landwirtschaft)" in der Zeichnerischen Darstellung festgelegt. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt
werden, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst
nicht beeinträchtigt werden.
2.2 Wald und Forstwirtschaft
(3) Die Waldränder und ihre Übergangszonen sollen aufgrund ihrer ökologischen
Funktionen und ihrer Erlebnisqualitäten grundsätzlich von Bebauung und sonstigen
störenden Nutzungen freigehalten werden. Hinsichtlich der Bebauung und anderer
konkurrierender Nutzungen soll zu den Waldrändern ein Mindestabstand von 100 m
eingehalten werden.
3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
(1) Hinsichtlich eines regionalen Beitrags zum nationalen Klimaschutzprogramm
sollen im Großraum Braunschweig - bezogen auf das Basisjahr 1990 - die CO2Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 30 % gemindert werden. Der Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 mindestens
20 % betragen.“
Mit Grund und Boden wird Flächen sparend umgegangen, da nur die für die geplante Errichtung der baulichen Anlagen und Lagerflächen der Biogasanlage notwendi-4-
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gen Flächen mit Erweiterungsmöglichkeiten in die Planung einbezogen werden. Die
Reduzierung landwirtschaftlicher Flächen wird durch die Festsetzung als Sondergebiet, in dem die Landwirtschaft und die Verarbeitung landwirtschaftliche Produkte
ein wesentlicher Bestandteil ist, gemildert. Das Sondergebiet Bioenergie und Landwirtschaft kann die Verbindung mit der landwirtschaftlichen Nutzung an dieser Stelle
herstellen. Die zusätzliche Belastung durch den Anlieferverkehr kann die K 10 nördlich des Sondergebietes aufnehmen, ohne dass es zu Unvereinbarkeiten kommt.
Die Kreisstraße ist für die Aufnahme des regional bedeutsamen Verkehrs ausgelegt.
Mit der geplanten Biogasanlage können die raumordnerischen Ziele an dieser Stelle
beispielhaft umgesetzt werden. Arbeitsplätze können erhalten, landwirtschaftliche
Betriebsstellen gesichert werden. Der Anteil der Nutzung von erneuerbaren Energien wird mit dem Bau der Biogasanlage erhöht. Durch kurze Wege und technische
Vorkehrungen können die Belastungen der Umgebung verringert werden. Das
Plangebiet ist ortsnah gelegen, wegen der bestehenden Schweineställe besteht
eine Vorbelastung. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist daher an dieser Stelle geringer als auf einer Fläche in der freien Landschaft. Mit der Festlegung von zu bepflanzenden Grünflächen kann die Einfügung in die umgebenden städtebaulichen
Strukturen und in die Landschaft vorgenommen werden. Der Anlieferverkehr wird
auf dem bestehenden Straßen- bzw. Wegesystem erfolgen. Die zusätzliche verkehrliche Belastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge wird nicht in einem Maße zunehmen, dass es auf den Hauptverkehrsstraßen zu unzumutbaren Störungen führt.
Der Waldrand kann in diesem konkreten Fall nicht, wie im RROP beschrieben, frei
gehalten werden. Die Schweineställe wurden direkt an den Waldrand gebaut, so
dass in diesem konkreten Einzelfall eine Freihaltung von Bebauung von 100 m zum
Waldrand nicht mehr möglich ist. Die raumordnerische Absicht einer biotopreichen
Übergangszone zwischen Wald und freier Landschaft ist wegen diesen bestehenden baulichen Anlagen nicht mehr erreichbar.
Die Vorgaben des RROP‘s 2008 werden berücksichtigt. Den raumordnerischen
Grundsätzen und Zielen wird entsprochen.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hankensbüttel weist
das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Entlang der westlich angrenzenden Zufahrt zu den Schweineställen ist eine 20 kV-Freileitung mit Schutzbereich
dargestellt. Südlich an das Plangebiet grenzt eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Kläranlage, an. Der östlich gelegene Wald wird als Fläche für Wald ausgewiesen. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans stellt ein Sondergebiet Bioenergie und Landwirtschaft dar, das mit Grünflächen, Schutzpflanzung, in die umgebende Landschaft eingebunden wird. Der Bebauungsplan Biogas Weddersehl
nimmt die für seinen Geltungsbereich vorgenommenen Darstellungen des Flächennutzungsplans auf und entwickelt sie weiter.
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3. Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird für das gesamte Baugebiet ein Sondergebiet
(SO) Bioenergie und Landwirtschaft festgesetzt.
Das Sondergebiet dient der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung
von Biomasse in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten und Anlagen. Zulässig sind Anlagen, die der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung
von Biomasse in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten dienen, wie Biogasanlagen, und Anlagen landwirtschaftlicher Betriebe.
Mit dieser Festsetzung wird dargelegt, dass künftig an dieser Stelle erneuerbare
Energien in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten und Anlagen entstehen
sollen. Damit kann das Sondergebiet in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung
eingefügt werden. Die prägende Wirkung des Sondergebietes ist auf die energetische Nutzung in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten und Anlagen ausgerichtet. Es wird also eine Zweckbestimmung und Funktion vorgegeben, die sich von
den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wesentlich unterscheidet. Die Festsetzung eines Sondergebietes ist daher gerechtfertigt.
Die zulässigen Nutzungen sind der Zweckbestimmung unterzuordnen. Der Charakter des Gebietes soll durch die Nutzung erneuerbarer Energien bestimmt werden,
die aber mit landwirtschaftlichen Produkten und Anlagen in Verbindung stehen. Dazu gehören die bestehenden Schweineställe. Geplant ist darüber hinaus eine Biogasanlage, die mit nachwachsenden Rohstoffen und Schweinegülle gespeist wird.
Die Anmischung der zu vergärenden Inputstoffe erfolgt im Anmischkeller des neu zu
errichtenden Technikgebäudes. Es wird wie folgt vorgegangen:
Die Schweinegülle wird mittels Transportfahrzeugen von dem landwirtschaftlichen
Betrieb zur Biogasanlage gefahren und in dem Annahmebehälter zwischengelagert.
Die Gülle wird zentral gesteuert aus dem Annahmebehälter automatisch in einer
geschlossenen Druckrohrleitung einem oberirdisch im Anmischkeller aufgestellten
Anmischbehälter mit Rührwerk zugeführt. Das Getreide wird dem Anmischbehälter
mittels geschlossener Feststoffförderer aus dem Silo zugeführt. Die Maissilage,
Ganzpflanzensilage und die Rübenspitzen werden von dem anliegenden Silagelager mittels Radlader in den Bunker am Technikgebäude abgekippt. Von dort werden
die Maissilage, Ganzpflanzensilage und die Rübenspitzen durch einen Aufgabeförderer (Schubboden) und geschlossene Feststoffförderer in den Anmischbehälter
eingetragen. Im Anmischbehälter werden die zugeführten Stoffe gemischt und anschließend dem Fermenter zugeführt. Der gesamte Bereich ist eingehaust. Eine
verrottungsfeste und korrosionsbeständige Gasspeicherfolie, die den gesamten
Gasraum oberhalb des Flüssigkeitsstandes umfasst, schließt den Fermenter gasdicht ab. Der Fermenter wird beheizt und das Gärsubstrat regelmäßig durchmischt.
Unter anaeroben Bedingungen wird organische Substanz abgebaut und es entsteht
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Biogas. Das Biogas enthält neben Methan, Kohlendioxid und Wasserdampf u. a.
auch Schwefelwasserstoff. Dieser Schwefelwasserstoff ist für eine gasmotorische
Verwertung schädlich. Aus diesem Grund wird Schwefelwasserstoff biologisch reduziert. Hierzu wird eine geringe Menge Luft kontrolliert dem Gasraum im Fermenter
zugeführt. Schwefelwasserstoff wird durch Bakterien letztendlich zu elementarem
Schwefel abgebaut. Der gelöste Schwefel gelangt mit dem ausgegärten Substrat
(Gärrest) in den Gärrestspeicher. Das im Gasraum anfallende Biogas wird erfasst
und anschließend in einer erdverlegten Rohrleitung und über einen Rohrbündelwärmetauscher gekühlt und getrocknet. Zur Reduktion des Formaldehydgehaltes im
Abgasstrom des BHKW’s wird ein Katalysator installiert. Zum Schutz des Katalysators muss das Biogas zusätzlich chemisch entschwefelt werden. Hierzu wird dem
Fermentationsprozess über den Anmischbehälter Eisenhydroxid zugeführt. Das
Ausfiltern des restlichen Schwefelwasserstoffes wird mittels des innerhalb des
Technikgebäudes aufgestellten Aktivkohlefilters realisiert.
Das Biogas wird in einem BHKW (Gasmotor) mit einer elektrischen Leistung von
526 kW verbrannt und erzeugt dadurch über einen Generator Strom. Anfallende
Abwärme wird für die Beheizung des Fermenters genutzt. Geplant ist eine Wärmeversorgung für Weddersehl.
Die für die Biogasanlage notwendigen technischen Einrichtungen werden in einem
Technikgebäude untergebracht. Für das BHKW, das im Technikgebäude aufgestellt
wird, ist zusätzlich eine Schallschutzkabine zur Schallminderung vorgesehen. Bei
Stillstand des BHKW’s wird anfallendes Biogas über eine fest installierte Notfackel
kontrolliert verbrannt.
Der Störungsgrad wird mit dem eines Gewerbegebietes gleichgesetzt. Zulässig sind
nicht erheblich belästigende Anlagen und Nutzungen. Da in unmittelbarer Nähe keine Wohngebiete vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass es zu
keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Die in dem Plangebiet arbeitenden Menschen müssen gesunden Arbeitsverhältnissen unterliegen. Die Grenzwerte der TA
Lärm und der TA Luft sind daher einzuhalten. Darüber hinaus müssen bei Gerüchen
die Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) eingehalten werden. Da im
Plangebiet kein Dauerarbeitsplatz entsteht, dürfte die Einhaltung der Werte unproblematisch sein. Das nächstgelegene Dorfgebiet (MD) hat einen Abstand von ca. 300
m. Da das Plangebiet nicht in der Hauptwindrichtung liegt, erscheint dieser Abstand
ausreichend, um die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte einhalten zu können. Der
Nachweis hierfür ist im anschließenden Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren
zu erbringen.
Von einem verträglichen Miteinander der angrenzenden Nutzungen kann aus den
dargelegten Gründen ausgegangen werden.
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Denkmale liegen nicht in der Umgebung des Plangebietes, so dass die denkmalpflegerischen Belange nicht beeinträchtigt werden.
4. Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl
und die maximale Höhe der baulichen Anlagen bestimmt.
Innerhalb des Plangebietes wird die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen, d. h. des höchsten Punktes einer baulichen Anlage, durch die Festsetzung von
max. 12 m, bezogen auf den festgelegten Höhenbezugspunkt (Oberkante Fertigfahrbahn), definiert. Da Hallen auch bei einem Vollgeschoss eine beträchtliche Höhe
erhalten können, ist die Festlegung der maximal zulässigen Höhe der baulichen
Anlagen notwendig. Die festgelegte Höhe berücksichtigt die notwendige Einbindung
der baulichen Anlagen in die Umgebung, die durch die geplanten Pflanzmaßnahmen vorgenommen werden kann. Im Rahmen einer textlichen Festsetzung werden
Ausnahmen zugelassen, um notwendige technische Einrichtungen nicht zu behindern.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird entsprechend der geplanten intensiveren Nutzung
für den Bereich der geplanten Biogasanlage mit 0,8 festgesetzt. Die Nutzung des
Grundstücks mit den bestehenden Schweineställen ist nicht ganz so intensiv. Hier
wird entsprechend der bisherigen Nutzungen die GRZ mit 0,6 festgelegt.
Durch die Festsetzung der maximalen Oberkante der baulichen Anlagen ist die
Festlegung einer Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl entbehrlich. Die in
§ 17 BauNVO festgelegten Höchstwerte gelten weiterhin.
Einschränkungen nach § 19 (4) BauNVO werden festgesetzt, da bei dem hohen
Wert der GRZ eine Überschreitung nicht notwendig wird. Die Versiegelung auf den
Grundstücken wird damit minimiert.
5. Bauweise
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Innerhalb des Plangebietes
muss die Möglichkeit bestehen, für spezielle Nutzungen die entsprechenden Baukörper auf den Grundstücken zu errichten, ohne dass sie in ihrer Länge begrenzt
werden. Die städtebauliche Ordnung wird mit der Festsetzung der Baugrenzen dennoch gewährleistet.
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6. Überbaubare Grundstücksflächen
Die festgesetzten Baugrenzen halten zu den angrenzenden Nutzungen einen Abstand von 5 m. Dieses Maß lässt genügend Raum für die angrenzenden Nutzungen.
Weitere Beschränkungen werden nicht festgesetzt, um das Grundstück optimal für
die geplanten Anlagen nutzen zu können.
7. Verkehr
Die übergeordnete Erschließung ist durch die Kreisstraße 10 im Norden des Plangebietes gewährleistet. Über die Zufahrt zu den Schweineställen und zur Kläranlage
kann auch das Plangebiet erschlossen werden. Sie wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Auf dem Gelände selber sind befestigte Fahrwege geplant, die sämtliche Anlagenteile miteinander verbinden. Die genaue Lage steht noch nicht fest. Im Bebauungsplan werden diese Fahrwege nicht festgesetzt, um den Betriebsablauf nach den
Erforderlichkeiten zu ermöglichen.
Stellplätze können auf dem Grundstück untergebracht werden, ohne dass zusätzliche Beschränkungen vorgenommen werden müssen.
8. Grünflächen, Natur- und Landschaftspflege
8.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft
8.1.1 Naturschutzfachliche Vorgaben
Nach dem Landschaftsrahmenplan des LK Gifhorn (1994) liegt das Plangebiet in
einem Gebiet, das ruhige Erholung in Natur und Landschaft (Ausschluss intensiver
Erholungsformen) zulässt. Weitere planungsrelevanten Hinweise bzw. Darstellungen liegen nicht vor. Ein Landschaftsplan ist nicht vorhanden.
8.1.2 Naturräumliche Gegebenheiten
Die Landschaft im Raum von Weddersehl wird durch die naturräumliche Region
„Lüneburger Heide“, eine vorwiegend flachwellige, aus altdiluvialen Geestplatten
bestehende Geestlandschaft, mit der Untereinheit „Hohe Heide“ geprägt.
Die „Hohe Heide“ ist ein über 100 m hoher und ca. 10-20 km breiter Endmoränenwall, der zum Uelzener Becken steil abfällt. Der Geestboden wird von trockenen,
durchlässigen Sanden und Kiesen bestimmt. Durchzogen werden die Hochflächen
von einem Netz aus Trockentälern. Wasserführende Niederungen sind selten anzutreffen und beschränken sich auf die tiefer liegenden Areale (ab ca. 70-80 m Höhen-
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lage). Aufgrund der ungünstigen Boden- und Wasserverhältnisse ist der Naturraum
nur dünn besiedelt. Das ehemals stark verheidete Gebiet wird heute von Kiefernwäldern dominiert, in denen Ackerareale eingestreut sind.
8.1.3 Relief, Geologie und Boden
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch eine flachwellige Geestplatte gekennzeichnet. Das Gelände neigt sich schwach von Nordwest nach Südost von ca. 107
m über NN auf ca. 105 m über NN ab. Im Bereich der bebauten Flächen der Mastanlage ist das natürliche Relief durch Bodenauf- und –abtrag verändert.
Im Plangebiet wird die Geest im nordwestlichen Teilbereich von einer jüngeren
Grundmoräne des Drenthe-Stadiums der Saale-Kaltzeit aufgebaut, die aus schluffigem Geschiebelehm und –mergel besteht. Der südöstliche Teilbereich des Plangebietes besteht überwiegend aus Geschiebedecksanden, die glazifluviatile Sande
und Kies überlagern. Aus den Ausgangsgesteinen haben sich lehmige bis sandige
Braunerden entwickelt (vgl. Bodenübersichtskarte M 1: 50 000, NLfB)1.
Der sandige Boden zeichnet sich mit einer Bodenzahl zwischen 29 und 33 durch ein
mäßiges Nährstoff-Nachlieferungsvermögen aus. Die Filter- und Puffereigenschaften gegenüber chemischen Fremdstoffen sind aufgrund des geringen Humin- und
Lehmanteils als gering bis mäßig zu bewerten.
Bewertung:
Der Boden weist weder eine hohe Lebensraumfunktion (besondere Standorteigenschaften, hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit) noch eine hohe Archivfunktion (naturbzw. kulturgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit) auf und zählt daher nicht zu den
schutzwürdigen Böden.
Im Bereich der bebauten Flächen (Betriebsfläche Mastanlage) sind die natürlichen
Bodenverhältnisse durch Bodenauf- und -abträge sowie durch Versiegelung zum
Teil stark überformt. Infolge dessen können die Böden in diesen Bereichen lediglich
als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw. im Fall von versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden, die für die Bodenfunktionen nur von geringer Bedeutung sind.
Die Ackerflächen sind als überprägter Naturboden zu bezeichnen, der als Boden
von allgemeiner Bedeutung eingestuft wird.
8.1.4 Wasser
Oberflächengewässer
Im Plangebiet sind keine natürlichen Oberflächengewässer vorhanden. Südlich
grenzen mehrere naturferne Klärteiche an.
1
NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Böden in Niedersachsen.1997
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Grundwasser
Das Plangebiet wird durch terrestrische Böden bestimmt, die in den oberen Bodenhorizonten keinen Grundwasseranschluss besitzen. Nach der Geowissenschaftlichen Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen - Grundwasser - (1990) liegt das obere Hauptgrundwasserstockwerk im Plangebiet bei ca. 94 m
über NN (interpoliert).
Ein Kriterium zur Abschätzung der Leistungsfähigkeit des Grundwassers ist die
Grundwasserneubildungsrate. Die Grundwasserneubildungsrate ist im Bereich des
Plangebietes mit ca. 250-300mm/a im langjährigen Mittel als mittel zu bewerten. Die
Grundwasserfließrichtung entspricht den topographischen Höhen und verläuft in
südliche Richtung.
Die Beurteilung der Gefährdung des obersten Hauptgrundwasserleiters gegenüber
oberflächig eingetragenen Schadstoffen lässt Rückschlüsse auf das Grundwasserschutzpotential zu. Dies kann anhand der Wasserdurchlässigkeit und Mächtigkeit
der Deckschichten sowie der Grundwasserflurabstände abgeleitet werden. 2
Das Plangebiet und sein näheres Umfeld zeichnen sich durch sandige bis anlehmige Deckschichten aus, die mehr als 10 m Mächtigkeit über dem Hauptgrundwasserstockwerk besitzen und eine geringe Gefährdung gegenüber Schadstoffeintrag aufweisen, so dass von einem hohen Schutzpotential auszugehen ist.
8.1.5 Klima, Luft
Das Plangebiet liegt im Klimabezirk Lüneburger Heide. Die Lüneburger Heide liegt
großklimatisch in einer subatlantischen, gemäßigten Zone mit kühlen Wintern und
milden Sommern bei ganzjährigen Niederschlägen. Die Winde kommen im Sommer
aus westlichen bis nordwestlichen Richtungen. Im Winter ist nach dem westlichen
der südwestliche Wind bestimmend. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,0°C. In
der Vegetationsperiode (Mai - Juli) beträgt die durchschnittliche Temperatur 14°C.
Die mittlere Jahressumme der Niederschläge beläuft sich im Plangebiet auf bis zu
700 mm. Hierbei werden in der Vegetationszeit (Mai - Juli) 180 mm und in der hydrologisch bedeutsamen Winterzeit (November - April) 300 mm erreicht. Die niederschlagsstärksten Monate sind der Juli und der August sowie der Dezember und Januar.
Das Plangebiet und sein näheres Umfeld werden überwiegend von großschlägigen
Ackerflächen und einer landwirtschaftlichen Produktionsanlage mit großen Maststallgebäuden geprägt. In diesem Bereich können siedlungs- und kleinklimatisch
ungünstige Effekte, Temperaturextreme, Winddüsen und lufthygienische Belastungen durch Stäube und Aerosole stärker wirksam werden. Die dem Wind ausgesetz-
2
ebenda
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ten Bereiche besitzen im Allgemeinen eine geringere Lufttemperatur und Luftfeuchte
als die im Süden angrenzenden Waldareale.
Die umgebenen Waldflächen übernehmen siedlungsklimatisch wichtige Funktionen.
Sie regulieren die Lufttemperatur sowie die Luftfeuchte und bieten ausreichend
Windschutz, da sie durch eine Erhöhung der Luftturbulenz im Kronenbereich zu
einer Verringerung der Windstärke in bodennahen Luftschichten beitragen. Des
Weiteren sind sie für die Lufthygiene von Bedeutung, da sie die Fähigkeit besitzen,
Schadstoffe und Stäube aus der Luft zu filtern.
Eine Belastung des Areals durch Geruchsimmissionen sowie Stäube und Aerosole,
die die Mastanlage emittiert, sind wahrscheinlich.
Aufgrund der auch für den ländlichen Raum existenten lufthygienischen „Grund“Belastung ist die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes „Klima“ mäßig eingeschränkt.
8.1.6 Heutige potentielle natürliche Vegetation (HPNV)
Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein theoretisches Vegetationsbild dar, das
sich nach Unterlassen des menschlichen Einflusses unter den derzeitigen natürlichen Standort- und Umweltbedingungen ausbilden würde. Sie gibt das heutige biotische Potential des Standortes wider. Die Kenntnisse der potentiellen natürlichen
Vegetation lassen Rückschlüsse auf die Pflanzenartenwahl im Zusammenhang mit
Pflanzmaßnahmen zu.
Der trockene sandig-lehmige Boden wäre von einem Flattergras-Buchenwald bewachsen.
8.1.7 Arten und Lebensgemeinschaften (siehe Biotoptypenkarte)
Biotoptypen
Eine Flächenbegehung fand außerhalb der Vegetationszeit Anfang März 2011 statt.
Die Bewertung der Lebensraumbedeutung der Biotope im Planungsraum erfolgt in
Anlehnung an das vom ehemaligen NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESAMT FÜR
ÖKOLOGIE3 herausgegebene Bewertungsverfahren. Die Biotoptypen sind in der
Abbildung 1 dargestellt.
Das Plangebiet wird überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt und ist als Lehmacker (AL) einzustufen. In Randlage zur südlich angrenzenden Schweinemastanlage wurde eine Silage-Fläche angelegt, die den landwirtschaftlichen Lagerflächen
(EL) zuzuordnen ist.
Der südliche Bereich wird von einer landwirtschaftlichen Produktionsanlage
(ODP) dominiert. Hierzu zählen die 4 Schweinemastställe mit Futtersilos sowie die
vgl. „Wertstufen und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen“ in Informationsdienst
Naturschutz Niedersachsen 4/2004
3
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Betriebsflächen und Zufahrtswege. Etwa 60 % der Produktionsanlage sind versiegelt. Die Freiflächen sind als extensiv gepflegter Scherrasen ausgeprägt. Mit Ausnahme einer einzigen Weide (HBE) am nördlichen Rand der Parzelle ist kein Gehölzbestand vorhanden.
Im Westen wurde eine schmale Zufahrtsstraße (OVS) in das Plangebiet einbezogen. Östlich des Plangebietes grenzt ein größeres Waldareal an. Es handelt sich um
einen stark aufgelichteten, mit mittlerem Baumholz bewachsenen Kiefernforst, der
mit Buche unterpflanzt ist. Beigemischt sind Birke und Eiche (WZK3 (Bu, Ei, Bi)).
Der Waldrand wird von einem Saum aus alten Birken und einigen älteren Stieleichen gebildet.
Südlich des Plangebietes befinden sich mehrere Abwasserteiche, die als naturferne
Klärteiche (SXK) einzustufen sind. Nördlich und westlich des Plangebietes erstrecken sich große Ackerflächen (AL).
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Abbildung 1: Biotoptypen im Plangebiet, M 1 : 2.000
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Plangebietsgrenze
Erläuterung der Biotoptypenkürzel:
AL: Lehmacker EL: landwirtschaftliche Lagerfläche (Silagefläche) GR: Scher- u.
Trittrasen HBE: Baumbestand/Einzelbaum ODP3: landwirtschaftliche Produktionsanlage (Schweinemastanlage), ca. 60% versiegelt OVS: Straße WZK3: Kiefernforst, mittleres Baumholz WZK3 (Bu, Ei, Bi): Kiefernforst, mittleres Baumholz,
mit Eiche, Buche und Sandbirke SZK: naturferne Klärteiche TFV: versiegelte Fläche, Beton
Bewertung: Die landwirtschaftliche Produktionsanlage (ODP) und die intensiv genutzte Ackerfläche (AL) mit der landwirtschaftlichen Lagerfläche (EL) sind nur von
geringer Lebensraumbedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Die Weide
(HBE) ist als (Teil-)Lebensraum für die heimische Tierwelt von mittlerer Bedeutung.
Flora und Fauna
Im Rahmen der Bestandserfassung wurden keine floristischen und faunistischen
Daten erhoben. Vorkommen seltener und bestandsgefährdeter Pflanzenarten sind
aufgrund der intensiveren Nutzung, Strukturarmut und Eutrophierung des Untersuchungsgebietes und seiner angrenzenden Flächen nicht wahrscheinlich. Für Tierarten bieten die landwirtschaftliche Produktionsanlage und der angrenzende Acker
keine günstigen Habitatbedingungen. Störungen sind in Form von Frequentierung,
Lärm und Lichtemissionen vorhanden.
Besondere wertgebende Feldvögel, z. B. Feldlerche, Ortolan, Wachtel und Rebhuhn, sind aufgrund der oben genannten Störquellen und ungünstiger Habitatqualitäten nicht zu erwarten. Der sonnige strukturreiche Waldrand ist insbesondere für
Reptilien (z. B. Wald- und Zauneidechse) und Insekten (Käfer, Heuschrecken,
Schmetterlinge und Hautflügler) als Lebensraum bedeutend. Aufgrund der Störwirkungen durch die Mastanlage und Störwirkungen durch Nutzer des Waldweges sind
Brutvorkommen von wertgebenden Vogelarten der Magerbiotope und lichten besonnten Waldränder (Heidelerche) nicht wahrscheinlich.
8.1.8 Landschaftsbild
Die Landschaft des mit siedlungstypischen Gebäuden und Grünelementen ausgestatteten Dorfes Weddersehl wird im nahen Umfeld von einer weitläufigen Ackerflur
mit wenigen strukturierenden Gehölzen geprägt. Im weiteren südlichen und östlichen Umfeld prägt eine mit einem bewegten Relief ausgestattete waldreiche Geestlandschaft das Bild.
Aufgrund des hohen Waldanteils mit den mosaikhaft eingestreuten kleinen Wildäckern und Ackerparzellen und der reliefreichen Geest, die reizvolle Blickbeziehungen in Trockentäler ermöglicht, ist der Naturraum für die Erholungsnutzung von Bedeutung.
- 15 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
Das Plangebiet liegt am nördlichen und westlichen Rand des Waldareals, die landschaftliche Eigenart wird in diesem Bereich jedoch durch die funktional wirkenden
Bauten der Mastanlage dominiert und besitzt nur einen geringen ästhetischen Eigenwert. Sichtkaschierende Gehölze, die eine Einbindungsfunktion zu dem nördlichen und westlichen offenen Landschaftsraum übernehmen könnten, sind nicht vorhanden.
Foto 1: Mastanlage, Blickrichtung Süd
Foto 2: Acker mit landw. Lagerfläche, Blickrichtung Nord
Für den Sichtschutz sind die umgebenen Wälder von Bedeutung, die die Fernwirkung der Mastanlage erheblich mindern. Im Nahbereich wirken sich die Geruchsemissionen der Mastanlage störend auf die Erholungs- und Erlebnisqualität
des Raumes aus.
- 16 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
Für die ruhige Erholungsnutzung sind das Plangebiet und sein näheres Umfeld aufgrund der Vorbelastung nur von mäßiger Bedeutung.
.2 Mögliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter
Die im Plangebiet zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Beeinträchtigungen auf die Funktionsfähigkeit der Schutzgüter sind tabellarisch dargestellt:
a) baubedingt
Beeinträchtigungen
b) anlagebedingt
c) betriebsbedingt
 Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna durch Beseitigung und Umbau von Vegetation a) b)
 Störung und Vertreibung der Fauna im nahen Umfeld der Anlage c)
 Verlust belebten Bodens durch Versiegelung b)
 Bodenauftrag und -abtrag, Bodenverdichtung, Schadstoffanreicherung a) b) c)
 Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung b)
 Verunreinigung des Grundwassers durch organisch belastetes Oberflächenwasser c)
 Luftverunreinigung durch Abgase und Geruchsemissionen a) c)
 Kleinklimatische Veränderungen durch Freiflächenverlust und Veränderung der lufthygienischen
Bedingungen, Temperaturerhöhung, Verringerung der Luftfeuchte b)
 Landschaftsüberformung durch Errichtung von Naturraum untypischen Gebäuden und technisch
geprägten Anlagen b)
o
Boden: Im Baugebiet kann neben der vorhanden Versiegelung (Betriebsfläche Mastanlage und Straße) von ca. 10.288 m² die Bodenversiegelung
(SO1: GRZ: 0,8 und SO2: 0,6 ohne Überschreitung) um 220.635 m² auf insgesamt 30.923 m² Fläche zunehmen. Die Versiegelung von belebtem Boden
ist grundsätzlich als erheblich und nachhaltig zu bewerten, da diese gleichbedeutend mit einem vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen
ist. Im Bereich der Baufläche ist mit einem Bodenauftrag / Anschüttung bis
auf Geländeniveau zu rechnen. Durch Überbauung (Bodenauf- und –abtrag,
Verdichtung durch Baumaschinen) wird die natürliche Bodenentwicklung und
Bodenhorizontabfolge überformt. Dies stellt im Fall von belebten Böden eine
Beeinträchtigung der natürlichen Bodenentwicklung dar. Durch Auf- und Abträge überformter Böden können jedoch nach kurzer Zeit wieder Lebensraumfunktionen erfüllen. Des Weiteren können die Beeinträchtigungen durch
Bodenschutzmaßnahmen (vgl. Kap. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) erheblich reduziert werden. Die Auswirkungen durch Überbauung
werden daher insgesamt als unerheblich beurteilt.
o
- 17 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
o
Wasser: Anlagebedingte Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt treten
im Zusammenhang mit Realisierung der Planung durch die Versiegelung bislang weitgehend unbefestigten Bodens auf, die zu einer Reduzierung der
Grundwasserneubildung führen kann. Durch die Zunahme an versiegelter
Fläche erhöht sich die Menge des abzuführenden Niederschlagwassers. Das
anfallende unbelastete Niederschlagswasser kann in den angrenzenden
Grünflächen versickern, so dass es dem Wasserhaushalt wieder zugeführt
wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
o
Klima / Luft: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft entstehen während der Bauzeit durch Schadstoffemissionen der Baufahrzeuge.
In der Umgebung des Baufelds muss zudem mit vermehrter Staubentwicklung gerechnet werden. Diese Auswirkungen wirken aber weder von ihrem
Umfang noch von ihrer Dauer nachhaltig beeinträchtigend auf die Leistungsfähigkeit des Schutzguts Klima / Luft.
Die zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirkt eine
Veränderung des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es
ist mit einer Verringerung der Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter
Oberflächenerwärmung sowie mit einer Veränderung der Luftströme zu
rechnen. Es handelt sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzguts Klima /
Luft führt. Außerdem kann die Veränderungen der mikroklimatischen Situation durch die Pflanzung von Gehölzen im Plangebiet minimiert werden.
Von dem Betrieb der Biogasanlage können Geruchs- und Lärmemissionen
ausgehen. Die Vorgaben der TA Lärm, der TA Luft und der GIRL sind einzuhalten. Konkrete Nachweise sind den bautechnischen Unterlagen bzw. den
entsprechenden Fachgutachten zu entnehmen.
o
Arten und Lebensgemeinschaften: Die Überbauung bzw. Umwandlung eines Ackerbiotops (AL) und einer landwirtschaftlichen Lagerfläche (EL) und
eine mögliche bauliche Verdichtung auf dem Gelände der landwirtschaftlichen Produktionsanlage (ODP) kann als eine geringe Beeinträchtigung für
Arten und deren Lebensgemeinschaften gewertet werden, da es sich um naturferne, zeitnah wieder herstellbare Ökosysteme handelt. Ein Eingriff in den
Laubbaumbestand (eine Weide) wird vermieden (siehe Kapitel: Vermeidung
und Minimierung).
Es ist mit Lärmemissionen durch den Fahrzeugverkehr und durch die technischen Anlagen der geplanten Biogasanlage zu rechnen. Optische Störungen
können durch Frequentierung auf dem Betriebsgelände entstehen. Mit einem
erhöhten Transportaufkommen und Fahrzeugbewegungen ist während der
Erntezeit im August bis November zu rechnen. Die Auswirkungen sind unerheblich, da sie außerhalb der Brut- und Setzzeit liegen. Mit störenden
Lärmemissionen im nahen Umfeld der Biogasanlage ist nicht zu rechnen, da
die schallgedämmten Anlagen relativ geräuscharm arbeiten und nur auf dem
unmittelbar angrenzenden Betriebsgelände stärker wirksam sind. Optische
Störungen können durch Frequentierung entstehen. Die optische Wahrneh- 18 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
mung von Menschen kann eine Scheuch-Wirkung erzeugen. Das nördliche
Sondergebiet wird insgesamt eingegrünt, so dass mittelfristig eine Sichtverschattung gegeben ist. Das südliche Sondergebiet ist bereits bebaut, so
dass auf dem Areal mit keinen weiteren zusätzlichen erheblichen Störwirkungen zu rechnen ist. Die möglichen Auswirkungen führen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume.
o
Landschaftsbild: Es werden technisch geprägte Baukörper errichtet, die
das Landschaftsbild verfremden und als erhebliche Beeinträchtigung zu werten sind. Störende Sichtbezüge sind von Norden und Westen auf das Baugebiet möglich. Mittels einer Eingrünung des nördlichen und westlichen Randes des Plangebietes (Biogasgelände) mit standortheimischen Gehölzen ist
der Eingriff kompensierbar.
Erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind in Zusammenhang mit den Vorhaben zu erwarten durch eine Verfremdung und Überformung der Oberflächengestalt infolge von Überbauung und Versiegelung. Da
die geplante Biogasanlage auf einer offenen, einsehbaren Fläche errichtet
wird, sind störende Sichtbezüge im Nahbereich auf das Vorhaben von Norden und Westen möglich. Aufgrund der flächig wirkenden Waldstrukturen im
Osten und Süden sind störende weiträumige Sichtbezüge auf das Sondergebiet aus östlichen und südlichen Richtungen nicht gegeben. Die erheblichen Beeinträchtigungen sind durch eine Eingrünung des Plangebietes mit
standortheimischen Gehölzen kompensierbar.
Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die
Schutzgüter Boden und Landschaftsbild verbunden. Das Vorhaben ist als Eingriff
gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist
gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit § 1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich für die
sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden Eingriffe in Natur und Landschaft
festzulegen.
8.3 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
Gemäß § 14 BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Zur
Reduzierung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen sind die nachfolgend
skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.
- 19 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
Arten und Lebensgemeinschaften
Erhaltung von Gehölzbestanden (allgemeines Erhaltungsgebot für Laubbäume)
Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens gilt ein Erhaltungsgebot für alle standortheimischen Laubbäume, die einen Stammdurchmesser von 15 cm (gemessen in
einer Höhe von 100 cm über dem Boden) aufweisen. Bei mehrstämmigen Bäumen
ist die Summe der Stammdurchmesser zugrunde zu legen. Für ausnahmsweise
gefällte Bäume ist je gefällter Baum als Ersatz ein Laubbaum von mindestens 10 cm
Stammumfang zu pflanzen, wahlweise der gleichen Art oder der Arten:
o Stieleiche (Quercus robur),
o Sandbirke (Betula pendula),
o Feldahorn (Acer campestre).
Boden und Wasserhaushalt
Das auf den versiegelten Flächen anfallende Regenwasser ist auf dem jeweiligen
Grundstück zu versickern. Eine dezentrale Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers verfolgt das Ziel, die Abgabe des Regenwassers an die Vorfluter
zu mindern, das Abwassersystem hydraulisch zu entlasten, die Grundwassersituation im Gebiet beizubehalten sowie eine ausreichende Vorreinigung des belasteten
Regenwassers zu gewährleisten. Um qualitativ hochwertiges Trinkwasser einzusparen, ist auch eine Sammlung des Regenwassers (z. B in Regentonnen oder Zisternen) möglich, um es als Brauchwasser zu nutzen.
Die folgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im nach geschalteten Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Arten- und Lebensgemeinschaften
a) Die Erschließungsarbeiten sind außerhalb der Brutsaison der Vögel - also
zwischen August und Mitte Februar – durchzuführen.
b) Eine Ausleuchtung der Betriebsfläche mit hohem Gelb-/Orangeanteil (Natrium-Dampflampen, Hoch- und Niederdruck) reduziert das Anlocken von Insekten, da diese gegenüber orangen und roten Spektralfarben fast blind sind
und daher ein Anflug auf die künstlichen Lichtquellen fast vollständig unterbleibt.
Bodenschutz und Wasserhaushalt
a) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens ist die DIN 18915 i. V. m.
DIN 18300 maßgeblich. Soweit möglich, ist der belebte Boden, der für die
Anlage der späteren Vegetationsflächen von großem Wert ist, ist vor der
Durchführung von Baumaßnahmen abzuschieben und zur späteren Wiederverwendung zwischenzulagern oder sofort wieder als Deckschicht auf
Pflanzstandorte aufzubringen. Hiermit lässt sich der Eingriff auf den Lebensraum Boden mindern.
- 20 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
b) Bauliche Verdichtungen von gewachsenem Boden sind aus den gleichen
Gründen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder rückgängig zu
machen.
c) Das ebene bis flachwellige Relief ist als landschaftstypisches Merkmal weitestgehend zu erhalten. Ist es für die Errichtung von Bauwerken unumgänglich, Aufhöhungen zu schaffen, sind diese durch flache Böschungen (Böschungsneigung mindestens 1:3) landschaftsgerecht einzubinden.
d) Der Boden ist vor Schadstoffeinträgen entsprechend dem Stand der Technik
zu schützen, z. B. Umgang mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen nur
auf versiegelten Flächen.
e) Begrenzung der Bodenversiegelung durch weitgehenden Verzicht auf vollversiegelte Bauweisen: Die Stellplätze sowie die Zufahrten und sonstigen
Betriebsflächen sollten grundsätzlich immer nur mit Belegmaterialien befestigt werden, die eine optimale Durchlässigkeit des Regenwassers - unter
Abwägung der vorgesehen Flächennutzung - zulassen. Eine versickerungsfähige Gestaltung der Bodenbeläge unterstützt maßgeblich die Funktionen
des Bodens für den Wasserhaushalt und wirkt insbesondere regulierend auf
den Regenwasserabfluss. Niederschläge werden von den speicherfähigen
Böden aufgenommen, anstatt über versiegelte Flächen die Kanalisation und
Vorfluter zu belasten. Versickerte Niederschläge werden vom Boden verzögert in Oberflächengewässer oder in Grundwasser abgegeben, eine Teilrate
verdunstet und wirkt mikroklimatisch.
Klima/Luft
a) Emissionen sind nach Stand der Technik zu begrenzen.
b) Weitestgehende Begrenzung der vollständig versiegelten Flächen.
Landschaftsbild
Die Gebäude bzw. Anlagenteile sind mit naturraum- und regionaltypischen
Baumaterialien und Farben zu gestalten.
Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können bauund betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope, Boden,
Wasser und Landschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Es verbleiben
anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigungen des Bodens und des Landschaftsbildes, die Kompensationsmaßnahmen nach sich ziehen.
- 21 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
8.4 Ausgleichsmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
Für verbleibende Beeinträchtigungen des Bodens und des Landschaftsbilds werden
gemäß § 15 Absatz 2 BNatschG i. V. m. § 1a BauGB die im Folgenden beschriebenen Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Anpflanzung von Sichtschutzhecken
Das Sondergebiet wird im Norden, Osten und Westen mit einem 7 m und 8 m breiten Grünstreifen eingegrünt, auf dem standortheimische Bäume und Sträucher zu
pflanzen und zu erhalten sind. Sie sollen eine Aufwertung des Landschaftsbildes,
eine kleinklimatische Verbesserung, einen wirksamen Immissionsschutz sowie eine
Aufwertung der Lebensraumbedingungen für die heimische Fauna und Flora erbringen.
Schutzpflanzung 1
Innerhalb der 7 m breiten Grünfläche, die westlich an das Sondergebiet Bioenergie
und Landwirtschaft angrenzt, ist eine 3-reihige Strauchhecke aus standortheimischen Arten der Arten Hasel (Corylus avellana), Holunder (Sambucus nigra),
Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crateagus monogyna), Pflanzqualität: l.Str., o. B., h 80-100 cm, in etwa gleichen Mengenanteilen zu
pflanzen und zu erhalten. Die Gehölze sind in einem Rasterabstand von 1 x 1 m zu
setzen. Ein wirksamer Schutz vor Wildverbiss ist ratsam.
Dem Gehölzbestand sind zur Baufläche 1 m breite Krautsäume und zur freien
Landschaft 3 m breite Krautsäume vorzulagern. Die Krautsäume sind der Sukzession zu überlassen ggf. ist eine sporadische Mahd im mehrjährigen Turnus zur Entkusselung ratsam.
Es können niedrige, ca. 1 m hohe Havariewälle in die Grünfläche integriert werden,
die in die Pflanzfläche einbezogen werden können.
Für die Erstellung von zwei Zufahrten ist es zulässig, eine jeweils 10 m breite Teilfläche der Grünfläche auszusparen.
Im Bebauungsplan werden die Grünflächen als private Grünfläche, Schutzpflanzung
1, festgesetzt.
Kompensationsfläche: 1.466 m²
Schutzpflanzung 2
Innerhalb der 8 m breiten Grünfläche, die nördlich und östlich an das Sondergebiet
Bioenergie und Landwirtschaft angrenzt, ist eine 3-reihige Baum- und Strauchhecke
aus standortheimischen Arten gemäß der Pflanzenliste zu pflanzen und zu erhalten.
Die Gehölze sind in einem Rasterabstand von 1 x 1 m zu setzen. Die Gehölzfläche
ist zu 25 % mit Haupt- und Nebenbaumarten und zu 75% mit Straucharten zu über- 22 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
stellen. Ein wirksamer Schutz vor Wildverbiss ist ratsam. Der Gehölzbestand ist
stufig aufzubauen (Abfolge: Saum-, Mantel-, Traufschicht). Dem Gehölzbestand
sind zur Baufläche 2 m breite Krautsäume und zur freien Landschaft 3 m breite
Krautsäume vorzulagern. Die Krautsäume sind der Sukzession zu überlassen ggf.
ist eine sporadische Mahd im mehrjährigen Turnus zur Entkusselung ratsam.
Es können niedrige, ca. 1 m hohe Havariewälle in die Grünfläche integriert werden,
die in die Pflanzfläche einbezogen werden können. Es ist darauf zu achten, dass die
Böschungskrone nur mit Straucharten zu bepflanzen ist.
Im Bebauungsplan werden die Grünflächen als private Grünfläche, Schutzpflanzung
2, festgesetzt.
Kompensationsfläche: 2.746 m²
Externe Kompensationsmaßnahme
Es verbleiben Vorhaben bedingte erhebliche Beeinträchtigungen auf Natur und
Landschaft, die auf einer externen Fläche zu kompensieren sind. Es wird auf den
Flächenpool des Landkreises Gifhorn zurückgegriffen, der eine landkreiseigene Fläche im Schweimker Moor nördlich der Gosemühle (Gemeinde Obernholz, Gemarkung Schweimke, Flur 2, Flurstück 24, teilweise) zur Verfügung stellt. Die 6,67 ha
große Fläche wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Nur im Osten sind Grünlandreste und ein ca. 1,33 ha großer Feuchtwald vorhanden. Die Fläche grenzt an das
Naturschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüder Bruch“ (NSG BR 053) an. Sie wird
bodenkundlich im Westen durch Podsol-Gley und im Osten durch ein Erd-Hochmoor
bestimmt (vgl. Bodenübersichtskarte M 1: 50 000, NLfB)4.
4
NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Böden in Niedersachsen.1997
- 23 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
Externe Kompensationsfläche
Abbildung 1: Lage der externen Kompensationsfläche ( M 1 : 50 0005)
Eine 8.220 m² große Fläche des Ackers wird in Grünland umgewandelt und extensiv
als ein- bis zweischürige Mähwiese genutzt. Es erfolgt keine genaue Flächenabgrenzung und Festsetzung innerhalb des Bebauungsplanes. Im Detail werden die
Kompensationsfläche und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in einem
städtebaulichen Vertrag festgelegt. Die nachfolgende Maßnahmenbeschreibung ist
als Empfehlung anzusehen.
Ein- bis zweischürige Mähwiese

Ein- bis zweischürige Mahd, erster Mahdtermin nicht vor Anfang Juli, Abräumung des Schnittgutes

Nachbeweidung mit 2 GV/ha möglich

Moderate Grunddüngung (PK-Düngung) erlaubt

Keine Stickstoffdüngung

Kein Biozideinsatz

Sonstiges: Keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen, keine Lagerung
insbesondere landwirtschaftlicher Geräte, Maschinen und Mist, keine Anlage
von Silagemieten oder Futterlagerplätzen
Kompensationsfläche insgesamt: 8.220 m2
5
(LGN, Top 50, 1 : 50 000, verkleinert)
- 24 -
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Begründung
planungsbüro a. pesel
Bilanzierung
Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes
Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen Städtetag (1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die nachvollziehbare, standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist der derzeitige
Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche, Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche erfolgt durch
Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen auf der
Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden mit den
Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen Verfahren der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche
nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung (Verlust bzw.
Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der Ausgleichsfläche) zu ermitteln.
- 25 -
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
planungsbüro a. pesel
Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs
Berechnung des Flächenwertes der Eingriffs-/Ausgleichsflächen
Fläche
Eingriffs-/Ausgleichsfläche
(Ist-Zustand)
Acker (AL)
Landw. Lagerfl. (EL)
(m2)
27.177
2.840
Wertfaktor
1,0
1,0
Landw. Produktionsanl. (ODP)
15.191
0,4
Straße (OVS)
1.676
Fläche gesamt (m2)
0,3
46.884
Flächenwert der Eingriffs/Ausgleichsfläche
(Ist-Zustand)
Gesamt
Fläche
Eingriffs-/Ausgleichsfläche
Wert(Planung)
faktor*
(m2)
Sondergeb. Bioenergie u. Landw. (lSO1:25.654m²)
Versiegelung (GRZ:0,8)
20.635
0,0
Grün (Neuanlage):
5.159
1,0
6.076 Sondergeb. Bioenergie u. Landw. (SO2:15.191m²)
Versiegelung (GRZ:0,6)
9.115
0,0
Grün (Neuanlage):
6.076
1,0
Baufläche gesamt:
40.985
Erhaltung/Bestand
503 Straße (OVS)
1.676
0,3
Kompensation:
Schutzpflanzung 1
2.746
2,0
Schutzpflanzung 2
1.466
2,0
Kompensationfläche gesamt:
4.212
Fläche gesamt (m2)
46.873
Flächenwert der Eingriffs/Ausgleichsfläche
36.596 (Planung/Ausgleich)
Gesamt
Flächenwert
27.177
2.840
Flächenwert
0
5.159
0
6.076
503
5.492
2.932
20.162
*: Wertfaktor nach einer Generation
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
=
36.596 Flächenwert Eingriffsfläche (Ist-Zustand)
20.162 - Flächenwert Eingriffsfläche (Planung)
16.434 Kompensationsbedarf
X
> 0 (zusätzlich zu leistende Kompensation auf externen Flächen)
Berechnung des externen Ausgleichsflächenwertes
Ext. Kompensationsfläche
(Ist-Zustand)
Fläche
(m2)
Acker
8.220
Fläche gesamt (m2)
Wertfaktor
1
8.220
Flächenwert der ext. Ausgleichsfläche
Gesamt
(Ist-Zustand)
Flächen- Ext. Kompensationsfläche
wert
(Planung)
8.220 Grünland, Gras- u.
Staudenflur, Baumgruppen
Fläche
(m2)
8.220
Ermittlung des vorgesehenen Kompensationswertes
=
8.220 Flächenwert Kompensationsfläche (Ist-Zustand)
24.660 - Flächenwert Kompensationsfläche (Entwicklungsziel)
-16.440 vorgesehene Kompensation (Ausgleich u. Ersatz)
=
16.434
-16.440
-6
Ergebnis
X
3
Fläche gesamt (m2)
8.220
Flächenwert
der
ext.
Ausgleichsfläche
Flächenwert der Ersatzfläche
8.220 (Entwicklungsziel)
Gesamt
(Entwicklungsziel)
W*: Wertfaktor nach einer Generation
-
Wertfaktor*
Kompensationsbedarf (auf der Eingriffsfläche)
vorgesehene Kompensation (zusätzliche Kompensationsfläche)
Kompensationsbedarf
0 (Kompensation erbracht)
- 26 -
Flächenwert
24.660
24.660
Bebauungsplan Biogas Weddersehl
Begründung
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8.5 Resümee
Die rechnerische Gegenüberstellung des gegenwärtigen (Ist-Zustand) und des zukünftigen (Planung) ökologischen Wertes des Planungsraumes verdeutlicht, dass
mit Durchführung aller landschaftspflegerischen Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen die Vorhaben bedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes im Rahmen der Bebauungsplanung kompensierbar sind.
Sonstige Belange, die mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgewogen werden müssen, sind für dieses Plangebiet nicht ermittelt worden. Der Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft ist daher entsprechend
den Festsetzungen durchzuführen.
9. Ver- und Entsorgung
Die Wasser-, Abwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung wird durch den Anschluss an die zentralen Anlagen der Versorgungsträger sichergestellt. Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Träger der Müllentsorgung über die öffentlichen
Straßenverkehrsflächen. Die bestehende 20 kV-Freileitung wird nachrichtlich in die
Planzeichnung übernommen.
Das Oberflächenwasser ist gemäß § 149 (3) Nds. Wassergesetz (NWG) grundsätzlich durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen, soweit die Gemeinde nicht den
Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt
oder ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Damit soll eine Versickerung an Ort und Stelle
erfolgen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Neben der Aufwertung des unmittelbaren
Lebensraums können die Freiräume mit einem dezentralen Entwässerungssystem
vorteilhaft gestaltet werden. Die vorhandenen Untergrundverhältnisse lassen aufgrund der sandigen Bodenverhältnisse eine Versickerung zu. Sollte wider Erwarten
eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht erfolgen können, ist die Niederschlagsbewirtschaftung so auszulegen, dass der derzeitige natürliche Abfluss von
der Fläche nach der Bebauung nicht überschritten wird.
10. Kosten der Erschließung, Finanzierung, Bodenordnung
Bodenordnerische Maßnahmen werden auf der privaten Ebene vorgenommen. Kosten für die Gemeinde fallen nicht an. Anliegerbeiträge werden auf der Grundlage
des BauGB und des kommunalen Abgaberechts erhoben.
Dedelstorf, April 2011
Bürgermeister
- 27 -
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