reitze 2 29482 küsten tel.: 05841 / 6112 fax: 05841 / 974009 e-mail: [email protected] stadt- und regionalplanung planungsbüro a. pesel BEGRÜNDUNG zum BEBAUUNGSPLAN ORTSVERBINDUNGSSTRASSE SAAßE - BÖSEL Stadt Lüchow (Wendland) Landkreis Lüchow-Dannenberg Verfahrensstand: §§ 4 (2) / 3 (2) BauGB August 2015 Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel INHALTSVERZEICHNIS 1. VERANLASSUNG .................................................................................................. 2 2. RAUMORDNUNG .................................................................................................. 2 3. BESTAND UND NEUORDNUNG ............................................................................. 3 3.1 Darstellungen im Flächennutzungsplan ........................................................... 3 3.2 Neuordnung .................................................................................................... 3 3.3 Zustand von Natur und Landschaft .................................................................. 4 3.3.1 Naturräumliche Gegebenheit ............................................................................... 4 3.3.2 Naturschutzfachliche Vorgaben .......................................................................... 5 3.3.3 Relief, Geologie und Boden ................................................................................. 6 3.3.4 Wasser ................................................................................................................... 6 3.3.5 Klima, Luft .............................................................................................................. 6 3.3.6 Potentielle natürliche Vegetation ........................................................................ 6 3.3.7 Arten und Lebensgemeinschaften ...................................................................... 7 3.3.8 Landschaftsbild/Ortsbild ...................................................................................... 7 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter .............. 7 3.5 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen ...................................11 3.6 Kompensationsmaßnahmen ...........................................................................14 3.7 Bilanzierung ...................................................................................................17 3.8 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................19 4. UMWELTBERICHT ...............................................................................................19 4.1 Einleitung .......................................................................................................19 4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Ortsverbindungsstraße Saaße Bösel.............................................................................................................................. 19 4.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung.......................................................................................... 21 4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................21 4.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltmerkmale .......................................................................................................... 21 4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung ......................................................................... 31 4.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ............................................................ 33 4.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .............................................................. 34 4.3 Zusätzliche Angaben ......................................................................................35 4.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung ................................................ 35 4.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ................................... 35 4.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................... 35 ANHANG .................................................................................................................36 Brutvogelkarte Biotoptypenkarte -1- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 1. VERANLASSUNG Die Ortsverbindungsstraße Saaße – Bösel befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Unterlage ist veraltet, sie droht zu zerfallen. Um Gefahren abzuwenden, ist es notwendig, die Straße umfangreich zu sanieren. Der Begegnungsverkehr ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Lkw, aber auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, die an Größe, Breite und Schwere erheblich zugenommen haben, nutzen die Straße. Um künftige Schäden abzuwehren, ist eine Sanierung unumgänglich. Die politischen Gremien beschlossen, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit auf der freien Strecke zu erhöhen, um insbesondere die verkehrliche Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr zu verbessern. Für die Trassenführung der Ortsverbindungsstraße sollen im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. 2. RAUMORDNUNG Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Plangebiet teilweise als regional bedeutsamen Wanderweg, Fahrradfahren, dar. Als Ziel ist unter 3.6.6 Fußgänger- und Fahrradverkehr im Punkt 02 definiert: „Innerhalb der Zentralen Orte und der Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr sowie Erholung ist ein Fuß- und Radwegenetz anzulegen und mit den Fuß- und Radwegen zu verbinden, die die umliegenden Vorranggebiete für Erholung bzw. Vorbehaltsgebiete erschließen. Neue Baugebiete sind einzubinden.“ Mit dem Ausbau der Ortsverbindungsstraße wird eine Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus angestrebt. Ein gesonderter Fahrradweg ist bereits angelegt, er wird von der Sanierung der Fahrbahn nicht betroffen. Fahrradfahrer können von Lüchow (Wendland) über Reddebeitz, Bösel und Saaße auf den Fahrradweg an der B 248 nach Salzwedel gelangen. Die Vorgaben des RROP 2004 werden berücksichtigt. Den raumordnerischen Zielen wird entsprochen. -2- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 3. BESTAND UND NEUORDNUNG 3.1 Darstellungen im Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt für das Plangebiet der öffentlichen Straßenverkehrsfläche eine geplante Straße dar. Der Bebauungsplan wird aus dieser Darstellung entwickelt. 3.2 Neuordnung Für die Trasse der Ortsverbindungsstraße wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt, in dem die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinien und die für die Eingriffe in Natur und Landschaft notwendige Ausgleichsflächen mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Damit wird diese Straße rechtsverbindlich abgesichert. Der Ortsteil Bösel befindet sich etwa 3 km südöstlich von Lüchow. Die verkehrliche Anbindung von Bösel erfolgt hauptsächlich über die Bundesstraße 248 (LüchowSalzwedel). Nördlich von Saaße ist Bösel über die auszubauende Ortsverbindungsstraße an die B 248 angebunden. Südlich von Saaße erfolgt eine weitere Anbindung von der B 248 über die Kreisstraße 42. Des Weiteren gibt es weiter südlich in Richtung Lübbow noch zwei weitere Anschlüsse über Wirtschaftswege. Die Ortsverbindungsstraße ist als verkehrswichtige Straße im Straßennetzplan festgelegt. Derzeit ist ein Begegnungsverkehr Lkw/Lkw nur eingeschränkt möglich, da die Fahrbahn insgesamt maximal 4 – 4,80 m breit ist. Die Befestigung des Fahrbahnoberbaus entspricht hinsichtlich der Tragfähigkeit in keiner Weise den Anforderungen. Eine verkehrssichere Benutzung der Ortsverbindungsstraße ist nicht gewährleistet und ein Ausbau zwingend erforderlich. Zielsetzung der Straßenplanung ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit auf der freien Strecke, um insbesondere die verkehrliche Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus zu verbessern. Die verkehrliche Belastung besteht derzeit aus einem DTV von 624 Kfz (4 Std.-Verkehrszählung durch die Samtgemeinde Lüchow am 15.07.2015). Die Planung der Trasse sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vor, so dass Begegnungsverkehr künftig problemlos möglich sein wird. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm und die Kriterien für die Notwendigkeit zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) festgeschrieben. Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Eine Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird oder sich der Beurteilungspegel durch die baulichen Maßnahmen erhöht. Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Erneuerung einer vorhandenen Straße. Da dies keine wesentliche Änderung der Verkehrsanlage i. S. -3- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel der 16. BImSchV darstellt und der Ausbau auch kein Neubau ist, werden keine zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig. Prinzipiell wird durch den Ausbau die Lärmsituation verbessert. Die Ortsverbindungsstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche wird mit Straßenbegrenzungslinien begrenzt. Eine zusätzliche Begrenzung der Geschwindigkeit außerorts ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. Die Trassierung orientiert sich überwiegend an der vorhandenen Fahrbahn. Die Verbreiterung wird nach Süden vorgesehen. Im Zuge des Fahrbahnhocheinbaues werden die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen bzw. Privatzufahrten höhenmäßig angeglichen. Das Oberflächenwasser wird wie bisher offen in den Seitenraum zur Versickerung abgeleitet. Der bestehende Graben bleibt erhalten. Der bestehende Radweg wird auch künftig als Radweg genutzt werden. Durch die Sanierung der Straße ergeben sich keine Veränderungen. Die vorhandenen Bäume werden geschützt. Sie bleiben überwiegend erhalten (bis auf 11 Bäume, siehe Kapitel 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter) und werden entsprechend festgesetzt im Bebauungsplan. Es wird nicht zu einer massiven Verlagerung der vorhandenen Verkehrsmengen kommen. Die bereits heute bestehende Frequentierung wird auch künftig beibehalten bleiben. Die Verkehrsmengen werden nicht wesentlich zunehmen, da keine neuen Baugebiete geplant sind. Die Verbreiterung der Straße stellt lediglich eine Verbesserung des Begegnungsverkehrs und der Tragfähigkeit des Fahrbahnoberbaus dar. 3.3 Zustand von Natur und Landschaft 3.3.1 Naturräumliche Gegebenheit Die Landschaft im Umfeld der ca. 850 m langen Ausbaustrecke zwischen der B 248 nordöstlich von Saaße und der OD Bösel wird durch die Lüchower Niederung geprägt, die dem Urstromtal der Elbe angehört. Sie stellt sich als eine ebene, weitläufige Niederungslandschaft dar, die durch das ausgedehnte Graben- und Flusssystem der Jeetzel entwässert wird. Die Niederung besteht überwiegend aus fluviatilen Talsanden, partiell sind aufgewehte Sandkuppen vorhanden, so dass in dem Naturraum neben feuchten bis vernässten Lagen auch relativ trockene Standorte vorhanden sind. Infolge der wechselnden Standortbedingungen zeichnet sich die Landschaft durch ein Mosaik von Wiesen, Weiden und Ackerland aus, die durch niederungstypische -4- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Gehölzbiotope und kleinflächige Sümpfe gegliedert werden. Die topographischen Höhen der ebenen Talsandaufschüttungen liegen zwischen 15 m und 20 m über NN. Abbildung 1: Übersichtskarte, Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen Saaße und Bösel1 3.3.2 Naturschutzfachliche Vorgaben Im Plangebiet und seinem näheren Umfeld liegen keine naturschutzrechtlich gesicherten Schutzgebiete. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG sind innerhalb und im nahen Umfeld des Plangebietes ebenfalls nicht vorhanden. Der Raum zwischen dem Plangebiet und der B 248 ist nach dem Datenbestand aus dem Jahr 1996 der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen über die Brutvögel ein avifaunistisch wertvoller Bereich für Brutvögel von regionaler Bedeutung. Es wurden 2 Brutpaare der Grauammer festgestellt. Dasselbe Gebiet ist von der staatlichen Vogelschutzwarte 2010 als landesweit bedeutend eingestuft (Großvogellebensraum für Wiesenweihe) bewertet. Um die Wertigkeit des Plangebietes für Brutvögel, insbesondere Feldvögel, beurteilen zu können und den artenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, wurde eine Brutvogelkartierung im Mai/Juni 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in dem Kapitel Fauna dargestellt. 1 LandMap, M. ca. 1:15000 -5- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Ein für den Naturschutz wertvoller Bereich befindet sich nördlich der Mündung B 4/OV Saaße – Bösel. Es handelt sich um ein Feuchtgebüsch mit einem temporär wasserführenden Waldtümpel. Abbildung 2: Kartenauszug: Für den Naturschutz wertvolle Bereiche – Brutvögel -, NLWKN – Nds. Vogelschutzwarte Weitere naturschutzfachliche Daten liegen nicht vor. Ein Landschaftsrahmenplan und ein Landschaftsplan sind nicht vorhanden. 3.3.3 Relief, Geologie und Boden Siehe Kapitel 4.2.1.5 3.3.4 Wasser Siehe Kapitel 4.2.1.6 3.3.5 Klima, Luft Siehe Kapitel 4.2.1.3 3.3.6 Potentielle natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein theoretisches Vegetationsbild dar, das sich nach Unterlassen des menschlichen Einflusses unter den derzeitigen natürlichen Standort- und Umweltbedingungen ausbilden würde. Sie entspricht der -6- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel gegenwärtigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes und ist somit Ausdruck für das biotische Wuchspotential einer Fläche. Die potentielle natürliche Vegetation dient u. a. bei der Planung von Bepflanzungsmaßnahmen dazu, eine möglichst naturnahe Pflanzenauswahl zusammenzustellen, die an den Standort angepasst ist und sich ohne dauerhafte Pflege am Standort entwickeln kann. Die tiefer gelegenen, feuchten bis nassen Niederungsbereiche wären durch Traubenkirschen-Eschenwälder (Pruno Fraxinetum) und einem Erlen-BirkenEichenwald (Betulo-Quercetum alnetosum) bewachsen. Wechselfeuchte, lehmigsandige Bereiche wäre mit einem Flattergras-Buchenwald mit Übergängen eines Geißblatt-Eichen-Hainbuchenwaldes bewachsen. 3.3.7 Arten und Lebensgemeinschaften Siehe Kapitel 4.2.1.2 3.3.8 Landschaftsbild/Ortsbild Siehe Kapitel 4.2.1.4 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter Auswirkungen des Vorhabens Die im Plangebiet zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Schutzgüter sind tabellarisch dargestellt: a) baubedingt Auswirkungen b) anlagebedingt c) betriebsbedingt Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna durch Beseitigung und Umbau von Vegetation a) b) Verlust belebten Bodens durch Versiegelung b) Bodenauftrag und -abtrag, Bodenverdichtung, Schadstoffanreicherung a) b) c) Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung b) Kleinklimatische Veränderungen durch Freiflächenverlust und Veränderung der lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhung, Verringerung der Luftfeuchte b) Auswirkungen auf den Boden: Für die Verbreiterung der Ortsverbindungsstraße auf 5,5 m Breite und die Befestigung der Zufahrten auf angrenzende Flurstücke erhöht sich die Vollversiegelung um 973 m² auf 5.036 m². Gleichzeitig reduziert sich die teilversigelte Fläche um 110 m² auf 1.365 m². Teilversiegelte Böden werden rechnerisch nur zu 50 % auf die Versiegelung angerechnet. Es ergibt sich insgesamt eine Neuversiegelung von 918 m² (973-55=918 m²). Der Boden verliert in den überbauten Bereichen seine natürliche Funktionsfähigkeit als Lebensraum für -7- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Pflanzen und Tiere, als Wasserfilter und -speicher, Bodenpuffer und Produktionsstandort sowie seine Funktion für die Klimaregulierung. Im geringen Umfang ist eine Überbauung in Form von Bodenauf- und –abtrag im Straßenseitenraum und im Bereich der Böschung der Versickerungsmulden für die Angleichung des Straßenbankettes und die Anpassung der Versickerungsmulden zu erwarten. Durch die Überbauung wird die natürliche Bodenentwicklung und Bodenhorizontabfolge überformt. Dies stellt im Fall von belebten Böden eine Beeinträchtigung der natürlichen Bodenentwicklung dar. Durch Auf- und Abträge überformte Böden können jedoch nach kurzer Zeit wieder Lebensraum- und Regelungsfunktionen erfüllen. Die Auswirkungen durch Überbauung werden daher insgesamt als unerheblich beurteilt. Es kann während der Bauphase infolge von Planierarbeiten, Bodenentnahme und deponierung etc., zu Verdichtungen und Störungen der Oberbodenschicht kommen, welche die Filter- und Pufferleistung des Bodens mindert. Die betriebsbedingten Wirkungen des Straßenverkehrs durch bodenschädigende Stoffe sind als unerheblich einzustufen, da auch nach dem Straßenausbau mit keinen hohen Verkehrsbelastungen auf der Strecke zu rechnen ist und keine signifikante Erhöhung der Schadstoffmengen zu erwarten ist. Baubedingte Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind durch geeignete Maßnahmen (siehe Kapitel: Vermeidung und Minimierung) vermeid- bzw. minimierbar. Der geplante Eingriff in das Schutzgut Boden kann nur kleinflächig funktionsbezogen durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens durch die Versiegelung werden durch Kompensationsmaßnahmen auf einer externen Fläche ersetzt, die aufgrund der Mehrfachfunktionalität ebenfalls positive Entlastungseffekte für den Boden besitzt. Auswirkungen auf das Grundwasser: Anlagebedingte Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt treten im Zusammenhang mit Realisierung der Planung durch die Versiegelung bislang weitgehend unbefestigten Bodens auf, die zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung führen kann. Durch die Zunahme an versiegelter Fläche erhöht sich die Menge des abzuführenden Niederschlagwassers. Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser kann in den angrenzenden Straßenseitenräumen und den Versickerungsmulden bzw. Gräben versickern, so dass es dem Wasserhaushalt wieder zugeführt wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Auswirkungen auf Oberflächenwasser: Nur kleinflächig (15 m²) wird die Böschung des Grabens (FGR+) im Bereich des Straßendurchlasses bei Reddebeitz angepasst. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der hydraulischen Situation zu erwarten. -8- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Auswirkungen auf Klima / Luft: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft entstehen während der Bauzeit durch zusätzliche Schadstoffemissionen der Baufahrzeuge. In der Umgebung des Baufelds muss zudem mit vermehrter Staubentwicklung gerechnet werden. Diese Auswirkungen wirken aber weder von ihrem Umfang noch von ihrer Dauer nachhaltig beeinträchtigend auf die Leistungsfähigkeit des Schutzguts Luft. Von dem Vorhaben gehen im Betrieb keine erheblichen belastenden Emissionen aus, so dass die Wirkungen auf die Luftqualität als unerheblich einzustufen sind. Die zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirkt eine Veränderung des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit einer Verringerung der Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter Oberflächenerwärmung sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzguts Klima / Luft führt. Außerdem kann die Veränderung der mi-kroklimatischen Situation durch den Erhalt der Gehölze im Plangebiet minimiert werden. Eine Zunahme von Lärm- und Schadstoffimmissionen sind durch den Ausbau der Straße nicht zu erwarten. Die Vorgaben der TA Lärm und der TA Luft sind einzuhalten. Auswirkungen auf Vegetation, Biotope: Während der Dauer der Bauausführung kann es innerhalb der parallel verlaufenden Arbeitsstreifen (ca. 1 - 2 m beidseitig der Straße) sowie auf den Lager- und Baustellenflächen zu einer Beeinträchtigung der Vegetation kommen. Des Weiteren ist eine Schädigung des straßenbegleitenden Baumbestandes durch Baumaschinen möglich. Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zum Bodenschutz, zum Baumschutz und zum Schutz von besonders wertvollen Biotopen werden die baubedingten Auswirkungen minimiert. Wertvolle Lebensräume (z. B. flächige Gehölzbestände) werden nicht für Baustelleneinrichtung und Arbeitsstreifen verwendet. Mit Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen baubedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Biotope. Der Ausbau der Straße führt zu einer anlagebedingten Inanspruchnahme/ Überbauung von flächigen Biotopen. Es sind folgende Biotoptypen betroffen: Sonstige befestigte Fläche, Schotter (Ofw, WSt 0-I): 1095 m² Nährstoffreicher Graben (FGR, WSt III): 15 m² Strauch-Baumhecke/Baumreihe/Gras- u. Staudenflur (HFM/HBA/UH, WSt III): 244m² Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM, WSt III) : 1080 m² Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte mit halbruderaler Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (URF/UHM, WSt III): 980 m² Als eine erhebliche Beeinträchtigung ist ein Verlust/Überbauung der Biotope der WSt III (ges.: 2.319 m²) einzustufen. -9- Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Es müssen 11 Einzelgehölze (4 Er, 0,2-0,25m; 4 Bi, 0,25-0,45m; 1 We, 0,45m; 2 We 0,65m) gerodet werden. Die erhebliche Beeinträchtigung wird durch 15 Stk. Neuanpflanzungen mit standortheimischen Laubbäumen innerhalb der Straßensäume beidseitig der Straße kompensiert. Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere: Im Plangebiet des Bebauungsplans sind keine besonders bzw. streng geschützten oder bestandsgefährdeten Pflanzenarten vorhanden. Die im näheren Umfeld wachsende besonders geschützte Gelbe Sumpfschwertlilie sowie bestandsgefährdeten Pflanzenarten (Salomonsiegel, Faden-Binse) sind von den Wirkungen der Planung nicht betroffen. Ein Lebensraumverlust der Fauna durch Überbauung ist nicht als erheblich einzuschätzen, da der Wirkraum der Straße durch den derzeitigen Straßenverkehr bereits vorbelastet ist und der straßennahe Raum für Tierarten keine bzw. nur eine sehr geringe Lebensraumbedeutung besitzen. Der straßenbegleitende Baum- und Heckenbestand bleibt weitestgehend erhalten und wird während der Baumaßnahme mittels Baumschutzmaßnahmen (siehe Kapitel Vermeidung und Minimierung) geschützt, so dass die vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gehölze für Kleinsäuger, Brutvögel und Insekten gewahrt bleiben. Auswirkungen auf Tiere des besonderen Artenschutzes: Gemäß § 44 BNatSchG ist zu prüfen, ob durch die Planwirkungen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verletzt werden. Es sind die Tatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG zu prüfen (Tötung, Störung sowie Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Es wird an dieser Stelle auf eine artbezogene Prüfung der streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und der europäischen Vogelarten verzichtet, da aufgrund der Lebensraumausstattung und Nutzung des straßennahen Areals Lebensstätten streng geschützter Tierarten des Anhang IV der FFH- Richtlinie nicht wahrscheinlich sind. Für die europäischen Vogelarten ist das Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu beachten. Während der Rodung von 244 m² Heckenbestand und 11 Laubbäumen (HFM/HBA) können Nestlinge getötet werden. Das Tötungsverbot (gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) wird durch eine Festlegung des Zeitraums für Baumfällungen nicht verletzt (siehe Vermeidungsmaßnahmen). Eine artbezogene Überprüfung auf Verletzung der Verbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG (Störung sowie Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wird nur für die sogenannten „planungsrelevanten Vogelarten“, d. h. für landesweit gefährdete und/oder streng geschützte Vogelarten gem. Bundesartenschutzverordnung) durchgeführt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass für die europäischen Vogelarten ohne Gefährdungsstatus oder ohne besondere ökologische Anforderungen im Regelfall wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht mit - 10 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel populationsrelevanten Beeinträchtigungen oder mit relevanten Lebensstättenzerstörungen zu rechnen ist und somit nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG verstoßen wird. Eine nähere Überprüfung ist nur für den vom Aussterben bedrohten Ortolan (Emberiza hortulana) erforderlich, da weitere essentielle Habitate und Brutplätze bestandsgefährdeter Brutvogelarten im straßennahen Bereich nicht festgestellt wurden und auch potenziell nicht zu erwarten sind. Der straßenbegleitende Hecken- und Einzelbaumbestand sind (potenzielle) Singwarten des Ortolans und als essentielle Habitatelemente der Art zu werten, da Singwarte und Brutplatz räumlich und funktional eng miteinander verbunden sind. Der als Singwarte geeignete Hecken- und Baumbestand entlang der Straße bleibt mit Ausnahme eines kleinflächigen Verlustes von 244 m² Hecke und 11 Laubbäumen in ausreichender Anzahl erhalten. Baubedingte Störungen sind nicht auszuschließen, wirken sich aber wegen der geringen Bauzeit und der Vorbelastungen durch die Straße nicht erheblich störend auf den Ortolan aus. Eine Zunahme von populationsrelevanten Beeinträchtigungen/Störungen durch den Straßenverkehr ist unwahrscheinlich. Insgesamt ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population des Ortolans durch die Planwirkungen zu erwarten. Mittelfristig werden sich die die straßenbegleitenden 15 Neuanpflanzungen günstig auf die Habitatausstattung der Art auswirken. Auswirkungen auf das Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaft sind zu erwarten durch den Ausbau und die Verbreiterung der Straße auf 5,5 m. Infolge der Verbreiterung verstärkt sich die visuelle Wirkung des Straßenkörpers. Der Ausbau der Straße führt zu einer Verfremdung und Überformung der Oberflächengestalt infolge von Überbauung, Versiegelung und Gehölzverlust. Die erheblichen Beeinträchtigungen sind durch Neuanpflanzungen entlang der Straße und weitere externe Anpflanzungsmaßnahmen kompensierbar. Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Boden, Vegetation/Biotope und das Landschaftsbild verbunden. Das Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit § 1a BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden Eingriffe in Natur und Landschaft festzulegen. 3.5 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen Gemäß § 15 (1) BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig - 11 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel beeinträchtigen. Zur Reduzierung der planbedingten Beeinträchtigungen sind die nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen. Bodenschutz a) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens ist die DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" i. V. m. DIN 18300 "Erdarbeiten, Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" anzuwenden. Vor Baubeginn ist der Oberboden in vorhandener Dicke von allen Arbeitsflächen sowie ggf. benötigten Arbeitsstreifen oder Lagerflächen abzutragen, getrennt von sonstigem Aushub in Mieten zu lagern und nach Abschluss der Baumaßnahme als Vegetationsfläche wieder einzubauen. b) Soweit über die seitlichen Arbeitsstreifen hinausgehende Bereiche für die Baustelleneinrichtung oder als Lagerflächen benötigt werden, sind diese in unempfindlichen Bereichen einzurichten (z. B. befestigte oder teilversiegelte Flächen; befestigte Wege). Biotope der Wertstufen III und höher sind hierfür nicht in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind diese Flächen zu rekultivieren. c) Die erforderlichen Arbeitsstreifen werden in empfindlichen Bereichen (vor allem im Nahbereich von Straßen begleitendem Baum- und Gehölzbestand) auf das für die Bauabwicklung unbedingt erforderliche Maß reduziert, um Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. d) Bodenverdichtungen sind generell auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bauliche Verdichtungen von gewachsenem Boden sind nach Abschluss der Baumaßnahmen entsprechend der DIN 19731 rückgängig zu machen. Alle Flächen sind durch geeignete Maßnahmen vor Bodenverdichtungen zu schützen. e) Schadstoffausträge sind durch regelmäßige Kontrolle der Baufahrzeuge hinsichtlich Öl- und Treibstoffverlust auszuschließen. Während der Baumaßnahmen ist der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Schmiermittel, Chemikalien usw.) so weit wie möglich zu begrenzen. Außerdem sind Sicherheitsmaßnahmen z. B. beim Betanken und Warten der Baumaschinen durchzuführen, um Unfälle und Leckagen weitgehend auszuschließen. Erhalt von Gehölzbeständen Innerhalb der im Bebauungsplan zum Erhalt von Anpflanzungen gekennzeichneten Flächen sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen (Mindestqualität des Ersatzes: Hochstamm dreifach verpflanzt, Stammumfang 14 – 16 cm). Ausnahmsweise kann zugelassen werden, dass der zu erhaltende Baum gefällt werden kann, wenn die Standsicherheit nachweislich gefährdet ist. Für ausnahmsweise gefällte Bäume ist als Ersatz ein Baum gleicher Art oder ein Baum der Baumarten Stieleiche (Quercus robur), Sandbirke (Betula pendula), Erle - 12 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel (Alnus glutinosa) und Weide (Salix alba) von mindestens 14 cm Stammumfang innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans zu pflanzen und zu erhalten. Allgemeine Baumschutzmaßnahmen Während der Baumaßnahme sind Schutzmaßnahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP 4 vorzusehen. Es sind ortsfeste Schutzzäune aufzustellen, die einen möglichst großen Teil des Wurzelbereiches der angrenzenden Bäume umfassen. Die Kronen dürfen nicht durch Bagger o. ä. beschädigt werden. Im Wurzelbereich der Bäume ist ausschließlich mit kleinen Geräten bzw. in Handschachtung zu arbeiten, oder es werden Sauggeräte eingesetzt. Freigelegte Wurzeln über 2 cm Durchmesser dürfen i. d. R. nicht entfernt oder beschädigt werden. Sofern Wurzeln über 2 cm Durchmesser betroffen sind, werden diese glatt durchtrennt und mit einem Wundverschlussmittel behandelt. Materialien, Geräte, Bauwagen u. ä. dürfen nicht im Wurzelbereich der Bäume aufgestellt werden, Lagerflächen nur auf bestehenden Pflaster- oder Plattenbelegen. Bei größeren, unvermeidbaren Eingriffen in den Wurzelbereich von Baumwurzeln sind Wurzelvorhänge gem. RAS-LP4 vorzusehen. Wo Einzäunungen des Kronenbereiches nicht möglich sind, sind die Stämme durch Boh-lenummantelungen zu schützen. Die nicht in Anspruch genommenen Gehölzund Vegetationsbestände außerhalb des Baufeldes sind durch flexible Einzäunungen vor jeglichen Baustellenverkehr zu schützen. Aufzuastende Bäume bzw. ein erforderlicher Kronenrückschnitt sind durch Fachfirmen außerhalb der Vegetationsperiode und vor Beginn der Bauarbeiten unter Anwendung der ZTVBaumpflege 2006 zu beschneiden. Begrünung der Straßenseitenräume (Bankette, Mulden, Arbeitsstreifen) Durch eine Begrünung der unversiegelten Straßenseitenräume (Bankette, Arbeitsstreifen) wird die Verkehrsanlage in den Landschaftsraum integriert. Die Flächen sind mit einer Saatgutmischung für Landschaftsrasen (20 g/m²) einzusäen. Artenschutz (Brutvögel) Unvermeidbare Fällund Rodungsarbeiten Vegetationsperiode zwischen Oktober und Februar. erfolgen außerhalb der Die Bauzeit der Straße ist außerhalb der Vogelbrutzeit in die Monate Juli – März zu legen. Die zu fällenden, stärkeren Weiden sind vorab auf Baumhöhlen und mögliche Fledermausvorkommen durch ein Fachbüro zu untersuchen. Im positiven Fall ist eine umgehende Rückmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw. beim Fledermausschutzbeautragten des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich. Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können bauund betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope, Boden, und Landschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Es verbleiben - 13 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigungen des Bodens Landschaftsbildes, die Kompensationsmaßnahmen nach sich ziehen. und des 3.6 Kompensationsmaßnahmen Es verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden, Vegetation/Biotope sowie die Verfremdung des Landschaftsbildes. Für diese Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds werden gemäß § 15 Absatz 2 BNatschG i. V. m. § 1a BauGB Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Maßnahme Nr. A 1: Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen Entlang der Straße werden innerhalb der lückigen Baumreihen hochstämmige Laubbäume wahlweise der Arten: Stieleiche (Quercus robur), Erle (Alnus glutinosa), Birke (Betula pendula) oder Weide (Salix alba) gepflanzt und erhalten. Insgesamt sind 15 Baumpflanzungen vorzunehmen. Als Mindest-Pflanzqualität wird für die Laubbäume ein Stammumfang von 14/16 cm festgelegt. Für die Gehölze wird eine einjährige Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorgesehen. Die Pflanzstandorte sind in dem Bebauungsplan innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Laubbäumen vorgesehen. Durch die geplante Neupflanzung von standortheimischen Bäumen wird der Straßenraum landschaftsgerecht gestaltet und Lebensraum für die heimische Tierwelt geschaffen. Externe Kompensationsmaßnahmen Im Eingriffsraum sind die erheblichen Beeinträchtigungen nicht vollständig zu kompensieren. so dass auf eine externe Kompensationsfläche zurückgegriffen werden muss. Die 1, 2475 ha große Ersatzfläche grenzt nördlich an den Schützenpark der Stadt Lüchow an (Gemarkung Lüchow, Flur 11, Flurstück 26/2). Das Flurstück liegt im Übergangsbereich zur Flussaue der Drawehner Jeetzel und weist einen wechselfeuchten bzw. staufeuchten Lehmboden auf, der als Pseudogley-Braunerde einzustufen ist. Die überwiegend als Ackerbrache zu bezeichnende Fläche ist am östlichen Rand auf einer ca. 3000 m² großen Teilfläche bereits mit standortheimischen Gehölzen aufgeforstet. Weitere 3.010 m² sind als Kompensationsmaßnahme einem dem Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße - 5. Änderung“ zugeordnet. Nördlich und südlich grenzen Laubwaldparzellen an, die mit Arten der Eichen- Hainbuchenmischwälder bewachsen sind. Zur Kompensation der Planwirkungen wird eine 1.880 m² große Teilfläche, die sich südwestlich an die festgelegten Kompensationsflächen anschließt, dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. - 14 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Maßnahme Nr. E 2: Naturnahe Waldentwicklung Die Fläche wird dauerhaft aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und zu einem naturnahen Eichenmischwald entwickelt. Die Aufforstung ist mit Stieleichen (Quercus robur), Hainbuchen (Carpinus betulus) und Rotbuchen (Fagus sylvatica) in etwa gleichen Mengenanteilen vorzunehmen. Als Pflanzqualität ist 2x verschulte Forstware aus nachgewiesener gebietsheimischer Herkunft zu verwenden. Anstelle gleichmäßig dichter Pflanzungen sind nur Teilflächen (Pflanz-Cluster) zu bepflanzen und zu erhalten. Zwischen den als Initialen gepflanzten Clustern verbleiben offene, sich sukzessiv entwickelnde Flächen, auf denen Pionierbaumarten aus den angrenzenden Waldflächen eigenständig einwandern können. Damit wird ein möglichst hohes Maß natürlicher Prozesse zugelassen. Es sind 3 Parzellen mit jeweils 30-60 Gehölzen zu pflanzen. Pro Gehölz ist eine Pflanzfläche von ca. 1,5 - 2,5 m² vorzusehen. Die Aufforstung sollte mit einem Wildschutzzaun gegen Fege- und Verbissschäden versehen werden. Alternativ sind Gehölzausfälle durch Wildverbiss nachzubessern. Der Wildschutzzaun ist nach ca. 10 Jahren zu entfernen. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere, insbesondere für Insekten, Vögel (insbesondere Vögel der Feldflur), Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden. Die Fläche wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Fläche gesamt: 1.880 m² - 15 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Abbildung 3: Lage der Kompensationsmaßnahme Nr. E 1, M. 1 : 1.500 - 16 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 3.7 Bilanzierung Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen Städtetag (1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die nachvollziehbare, standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist der derzeitige Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche, Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche erfolgt durch Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen auf der Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden mit den Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen Verfahren der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche (Eingriffsfläche nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung (Verlust bzw. Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der Ausgleichsfläche) zu ermitteln. - 17 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel - 18 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Resümee Die rechnerische Gegenüberstellung des gegenwärtigen (Ist-Zustand) und des zukünftigen (Planung) ökologischen Wertes des Plangebietes verdeutlicht, dass mit Durchführung aller landschaftspflegerischen Minimierungsund Kompensationsmaßnahmen die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Rahmen der Bebauungsplanung kompensierbar sind. Sonstige Belange, die mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgewogen werden müssen, sind für dieses Plangebiet nicht ermittelt worden. Der Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft ist daher entsprechend den Festsetzungen durchzuführen. 3.8 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen Die Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend der textlichen Festsetzung den öffentlichen Grundstücken zugeordnet, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. 4. UMWELTBERICHT 4.1 Einleitung 4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Ortsverbindungsstraße Saaße Bösel Für die Trasse der Ortsverbindungsstraße wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt, in dem die öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinien und die für die Eingriffe in Natur und Landschaft notwendige Ausgleichsflächen mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Damit wird diese Straße rechtsverbindlich abgesichert. Der Ortsteil Bösel befindet sich etwa 3 km südöstlich von Lüchow. Die verkehrliche Anbindung von Bösel erfolgt hauptsächlich über die Bundesstraße 248 (LüchowSalzwedel). Nördlich von Saaße ist Bösel über die auszubauende Ortsverbindungsstraße an die B 248 angebunden. Südlich von Saaße erfolgt eine weitere Anbindung von der B 248 über die Kreisstraße 42. Des Weiteren gibt es weiter südlich in Richtung Lübbow noch zwei weitere Anschlüsse über Wirtschaftswege. Die Ortsverbindungsstraße ist als verkehrswichtige Straße im Straßennetzplan festgelegt. Derzeit ist ein Begegnungsverkehr Lkw/Lkw nur eingeschränkt möglich, da die Fahrbahn insgesamt maximal 4 – 4,80 m breit ist. Die Befestigung des Fahrbahnoberbaus entspricht hinsichtlich der Tragfähigkeit in keiner Weise den Anforderungen. Eine verkehrssichere Benutzung der Ortsverbindungsstraße ist nicht gewährleistet und ein Ausbau zwingend erforderlich. Zielsetzung der Straßenplanung ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit auf der freien Strecke, um insbesondere die verkehrliche - 19 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus zu verbessern. Die verkehrliche Belastung besteht derzeit aus einem DTV von 624 Kfz (4 Std.-Verkehrszählung durch die Samtgemeinde Lüchow am 15.07.2015). Die Planung der Trasse sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vor, so dass Begegnungsverkehr künftig problemlos möglich sein wird. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm und die Kriterien für die Notwendigkeit zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) festgeschrieben. Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Eine Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird oder sich der Beurteilungspegel durch die baulichen Maßnahmen erhöht. Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Erneuerung einer vorhandenen Straße. Da dies keine wesentliche Änderung der Verkehrsanlage i. S. der 16. BImSchV darstellt und der Ausbau auch kein Neubau ist, werden keine zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig. Prinzipiell wird durch den Ausbau die Lärmsituation verbessert. Die Ortsverbindungsstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche wird mit Straßenbegrenzungslinien begrenzt. Eine zusätzliche Begrenzung der Geschwindigkeit außerorts ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. Die Trassierung orientiert sich überwiegend an der vorhandenen Fahrbahn. Die Verbreiterung wird nach Süden vorgesehen. Im Zuge des Fahrbahnhocheinbaues werden die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen bzw. Privatzufahrten höhenmäßig angeglichen. Das Oberflächenwasser wird wie bisher offen in den Seitenraum zur Versickerung abgeleitet. Der bestehende Graben bleibt erhalten. Der bestehende Radweg wird auch künftig als Radweg genutzt werden. Durch die Sanierung der Straße ergeben sich keine Veränderungen. Die vorhandenen Bäume werden geschützt. Sie bleiben überwiegend erhalten (bis auf 11 Bäume, siehe Kapitel 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter) und werden entsprechend festgesetzt im Bebauungsplan. Es wird nicht zu einer massiven Verlagerung der vorhandenen Verkehrsmengen kommen. Die bereits heute bestehende Frequentierung wird auch künftig beibehalten bleiben. Die Verkehrsmengen werden nicht wesentlich zunehmen, da keine neuen Baugebiete geplant sind. Die Verbreiterung der Straße stellt lediglich eine Verbesserung des Begegnungsverkehrs und der Tragfähigkeit des Fahrbahnoberbaus dar. - 20 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Städtebauliche Werte: Öffentliche Straßenverkehrsflächen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ca. 0,84 ha ca. 0,19 ha Gesamtgröße des Plangebietes ca. 1,03 ha 4.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung Im Rahmen der Bauleitplanung ist darauf hinzuweisen, dass schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert werden müssen. Die 16. BImSchV (16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) ist bei Straßenverkehrslärm anzuwenden. In dieser Verordnung sind die Immissionsgrenzwerte für Baugebiete in der Nachbarschaft angegeben, die beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung der Straße einzuhalten sind. Die Eingriffsregelung ist gemäß § 1 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Sie wird im Rahmen der grünordnerischen Untersuchung im Kapitel 3.3 bis 3.8 abgearbeitet. Mit Grund und Boden wird flächensparend umgegangen, da nur die für die Neuordnung notwendigen Flächen in die Planung einbezogen werden. Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Plangebiet teilweise als regional bedeutsamen Wanderweg, Fahrradfahren, dar. Weitergehende Aussagen zur Raumordnung finden sich Raumordnung, übergeordnete Planungen“ in der Begründung. im Kapitel „2. 4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 4.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltmerkmale 4.2.1.1 Schutzgut Mensch Die Erholungsfunktion des Landschaftsraums für den Menschen ist aufgrund der Vorbelastungen des Gebietes durch die Emissionen des Verkehrslärms von der B 248 eingeschränkt. Sonstige Emissionen sind auch durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen auf den Ackerflächen möglich. - 21 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Bewertung: Aufgrund von Vorbelastungen ist die landschaftsbezogene Erholungsnutzung nur von geringer Bedeutung. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch besteht durch Emissionen des Straßenverkehrs der B 248. Darüber hinaus wird der Mensch durch Emissionen von landwirtschaftlichen Nutzungen von den umgebenden Ackerflächen geringfügig beeinträchtigt. Der Radfahrweg ist für die ortsgebundene Erholung von mittlerer Bedeutung. 4.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die einzelnen Biotoptypen ist der Biotoptypenkarte zu entnehmen, die im Anhang der Begründung beigefügt ist. Vegetation, Biotoptypen Methodik: Für das Plangebiet wurde Ende Mai 2015 eine Biotoptypenaufnahme nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (O. v. Drachenfels, 2011) durchgeführt (siehe Abbildung 3: Biotoptypenkarte). Die Bewertung (Wertstufe) erfolgt in Anlehnung an die „Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen“ (O. v. Drachenfels, 2012). Untersuchungsgebiet: Neben dem Bebauungsplangebiet, das lediglich den Straßenbauentwurf umfasst, wurde das zu kartierende Areal auf die angrenzenden naturnäheren Flächen erweitert, um die Wirkungen des Vorhabens auf die umgebenden Flächen einschätzen zu können. Es wurden folgende Biotoptypen festgestellt: Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Biotoptyp FGR Nährstoffreicher Graben Fläche m² 15 Beschreibung und Bewertung Kleinflächiger, in das Plangebiet einbezogener Graben zwischen Reddebeitz und Bösel. Der westliche, straßennahe Graben ist bis ca. 1,7 m unter Flur ausgebaut. Artenreichere Ausprägung der Böschungen und Grabensohle mit Vegetation der nährstoffreichen Stillgewässer, der Sümpfe und des Grünlandes. Kennzeichnende Arten sind Froschlöffel, Wasserfeder, Kalmus, Flutender Schwaden, Sumpf-Schachtelhalm, SumpfDotterblume, Seggen-Arten (z. B. Carex disticha, Carex acutiformis, Carex otrubae), Wald-Simse, Sumpf-Kresse, Bachbungen-Ehrenpreis, SumpfVergißmeinnicht, Kuckucks-Lichtnelke, SumpfhornKlee, Wiesen-Platterbse, Gammander-Ehrenpreis u. Margerite. Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III) - 22 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel HBE/HBA/UH Laubbaumbestand/Baumreihe/ Gras- u. Staudenflur Straßenbegleitender Laubbaumbestand 571 Entlang der Ortsverbindungsstraße wachsen vermehrt Laubbäume, überwiegend der Arten Birke, Eiche und Weide. Partiell sind Schwarzerle, Eberesche, Zitterpappel und Spitzahorn beigemischt. Der Brusthöhendurchmesser (BHD) der Bäume liegt zwischen 0,08 m (Ebereschen) und 0,7 m (Weiden). Die Gehölz freien Seitenräume werden von Arten der Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte bewachsen. Bewertung: Baumbestand bis BHD: 0,5 m: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III), Baumbestand über BHD: 0,5 m: hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV) HFM/HBA/UH StrauchBaumhecke/Baumreihe/Gras- u. Staudenflur In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden (Straßenabschnitt Saaße-Reddebeitz) wachsender Laubbaumbestand der Arten Erle, Weide, Eiche, Birke. Zusätzlich sind Schlehe, Faulbaum und strauchförmige Weiden vorhanden. Die Bodenvegetation wird von Arten der halbruderalen Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte geprägt. 582 Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III) OFw sonstige befestigte Fläche, Schotter 1095 Mit Lehmkies und Splitt befestigte, ca. 0,5-1,5 m schmaler Randstreifen südlich und südwestlich der Ortsverbindungsstraße. Bewertung: Teilversiegelung, Extremstandort, spärlicher Pflanzenbewuchs, keine bis geringe Lebensraumbedeutung (WSt 0-I) OVS Straße 4000 Versiegelte, ca. 4,0 - 4,8 m breite Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Bewertung: vollständiger Verlust als Pflanzenwuchsort, keine Lebensraumbedeutung (WSt 0) OVW Radweg Versiegelter, ca. 2 m breiter Radfahrweg. 63 Bewertung: vollständiger Verlust als Pflanzenwuchsort, keine Lebensraumbedeutung (WSt 0) UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1080 Straßenseitenraum mit Mischbeständen aus Arten des mesophilen und Intensivgrünlandes sowie und Stickstoffzeigern. An charakteristischen Gräsern und Kräutern dominieren Gemeines Knaulgras, Glatthafer, Trespe, Wiesenrispe, Rotschwingel, Rotes Straußgras, Weiches Honiggras, Margerite, Rotklee, Gammander-Ehrenpreis, Wiesen- - 23 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Platterbse, Spitzwegerich, Schafgarbe, Echtes Johanniskraut, Gemeiner Beifuß, Rainfarn, SandSegge im geringen Umfang Brennessel, Giersch (verschattete Bereiche) und Acker-Kratzdistel. Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III) URF/UHM Halbruderale Grasund Staudenflur mittlerer Standorte mit Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 980 Straßenseitenraum der OV im Bereich der Gräben (nördlich von Bösel). Neben Arten der halbruderalen Gras- und Staudenfluren (siehe UHM) kommen vermehrt Stickstoffzeiger (Brennnessel, KlettenLabkraut, Acker-Kratzdistel, Melde) im Bereich der Graben-Raumstreifen mit dem verrottenden organischem Material vor. Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II) Biotoptypen im erweiterten Untersuchungsgebiet (UG) Biotoptyp Beschreibung und Bewertung AS Randlicher Teilbereich intensiv genutzter Ackerflächen, die sich beidseitig der Ortsverbindungsstraße anschließen. Sandacker Bewertung: geringe Lebensraumbedeutung (WSt I) BFR/STW Feuchtgebüsch nährstoffreicher Standorte mit Waldtümpel Nördlich der Einmündung B 248/OV Saaße-Bösel befindet sich eine Geländesenke, die mit Weiden, Holunder, Schlehe, Schneeball, Erle, Traubenkirsche, Ahorn und Eichen bewachsen ist. Die feuchten Böschungen bestehen aus einem Mischbestand aus nitrophilen Staudensäumen, Gräsern, Röhricht und Stauden der Feuchtbereiche, z. B. Brennessel, Giersch, Klettenlabkraut, Knoblauchrauke, Sumpf-Schwertlilie, Mädesüß, Weidenröschen, Binsen, WaldSimse und Rohrglanzgras. Der Sohle de Senke ist länger überstaut und als vegetationsarmer Waldtümpel zu bezeichnen. Bewertung: hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV) FGR Nährstoffreicher Graben Grabensystem zwischen Reddebeitz und Bösel (vgl. Beschreibung der Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans). GIF Artenarmes Intensivgrünland Ortsnahe Grünlandfläche südlich von Reddebeitz. Von wenigen Grasarten und Kräutern (Glatthafer, Wiesen-Rispe, Knaulgras, Löwenzahn, Kriechender Hahnenfuß) geprägte Wiesenfläche. Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II) GW Sonstige Weidefläche Ortsnahe Grünlandfläche südwestlich von Reddebeitz. Durch Viehtritt stärker gestörter, vegetationsarmer Bereich einer Pferdeweide. Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II) - 24 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel HBE/HBA/UH Laubbaumbestand/Baumreihe/ Gras- u. Staudenflur In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden (Straßenabschnitt Saaße-Reddebeitz) wachsender Laubbaumbestand (Beschreibung siehe Beschreibung der Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans). HFB/HFM/HBE/UH Baumhecke/StrauchBaumhecke/Einzelbaum/Gras- u. Staudenflur Straßenbegleitender Baum- und Strauchbewuchs zwischen Reddebeitz und Bösel. Kennzeichnende Baumarten: Eichen, Birken und Weiden. Die Bodenvegetation wird von Arten der halbruderalen Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte geprägt. HFM/HBA/UH StrauchBaumhecke/Baumreihe/Gras- u. Staudenflur In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden (Straßenabschnitt Reddebeitz – Bösel) wachsender Laubbaumbestand der Arten Erle, Weide, Eiche, Birke. Zusätzlich sind Schlehe, Faulbaum und strauchförmige Weiden vorhanden. Die Bodenvegetation wird von Arten der halbruderalen Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter Standorte geprägt. OEL locker bebautes Einfamilienhausgebiet Neuzeitliches Einfamilienhausgebiet mit Ziergärten in Bösel UWF Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte Von Bäumen umschlossene Brachfläche ortsnah, südlich von Reddebeitz mit Efeu, Weidenröschen, Brennnessel und Himbeergestrüpp. Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III) WCR Eichen- und Hainbuchenwald feuchter, basenreicher Standorte Ortsnaher älterer Waldbestand bei Reddebeitz mit Stieleiche, Hainbuche, Silber-Weide, Heckenkirsche und Holunder. Die Bodenvegetation besteht aus Flattergras, Waldziest, Efeu, Himbeere. Partiell ist Echter Salomonssiegel (RLN 2) vorhanden. Bewertung: sehr hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV) WET (Traubenkirschen-) ErlenEschen-Auwald der Talniederungen Ortsnaher älterer Waldbestand bei Reddebeitz auf feuchtnassem Standort mit Stieleiche, Esche, Erle, Weide und Traubenkirsche. Bewertung: sehr hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV) Flora Während der Geländearbeiten konnten im Eichen-Hainbuchenwald bei Reddebeitz das in Niedersachsen stark gefährdete Echte Salomonssiegel (Polygonatum odoratum) kartiert werden. In dem Grabensystem wächst die bundesweit besonders geschützte Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus). Fauna Brutvogelkartierung Zwischen April-Juni 2015 wurde in dem Plangebiet und den angrenzenden Flächen eine Brutvogelkartierung durchgeführt. Diese Kartierung dient als Grundlage, um artenschutzrechtlich relevante Eingriffsprognosen zu ermitteln, Konflikt vermeidende - 25 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Maßnahmen und ggf. artbezogene vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sogenannte CEF-Maßnahmen) aufzuzeigen. Die kartierten Brutvögel sind in der nachfolgenden Tabelle gelistet und in der Brutvogelkarte im Anhang dargestellt. Ergebnisse der Brutvogelkartierung Es konnten im Untersuchungsgebiet (Straße zzgl. 25 m Streifen beidseitig der Straße) 18 Vogelarten mit insgesamt 26 Revierpaaren (Brutverdacht und Brutnachweis) festgestellt werden. Es handelt sich um allgemein häufige Vogelarten, die in den Roten Listen des Landes und des Bundes nicht geführt werden. Lediglich der in der straßenbegleitenden Hecke (nordwestliches Plangebiet) kartierte Bluthänfling steht auf der Vorwarnliste des Landes. Mit Ausnahme einer Bachstelze, die an einem Grabendurchlass nordwestlich von Bösel kartiert wurde, sind die Arten den Gehölzbrütern zuzuordnen, die die Straßenbegleitbäume und Hecken des Gebietes besiedeln. Gefährdete Brutvogelarten (RLN 3) wurden im Umfeld des Gebietes festgestellt. Es handelt sich um den Pirol und den Grünspecht (jeweils 1 Revierpaar mit BV in den Laubwäldern bei Reddebeitz) sowie um die Feldlerche (2 Revierpaare in Ackerschlägen bei Saaße und Bösel). Der vom Aussterben bedrohte Ortolan (RLN 1) wurde westlich von Reddebeitz außerhalb des Plangebietes in einem Acker nachgewiesen (1 Revierpaar, BV). Ein funktionaler Lebensraumbezug zu dem Plangebiet besteht, da der Ortolan, ebenso wie die charakteristische Feldvogelart Schafstelze, die straßenbegleitenden Birken im Norden des Plangebietes als Singwarte nutzt. - 26 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Tabelle 1: Brutvögel im Untersuchungsgebiet Sonstige Fauna Die versiegelte Straße mit dem begleitenden Radweg ist als Tierlebensraum ohne Bedeutung. Sie ist aufgrund ihres Zerschneidungseffekts und des Kollisionsrisikos für Tiere als Vorbelastung für den Raum Saaße-Reddebeitz–Bösel zu werten. Die angrenzenden Straßensäume und Grabenböschungen sind als Lebensraum für Insekten von Bedeutung. Die Gräben im Gebiet führen nur wenig Wasser und sind als Laichhabitat für Amphibien nur von untergeordneter Bedeutung. Zu erwarten sind anpassungsfähige Arten, z. B. Grasfrosch und Erdkröte. Möglich ist die Frequentierung des Gebietes von siedlungsorientierten Fledermäusen, die auch über Offenland jagen (z. B. Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Zwergfledermaus). Das Plangebiet bietet aber für diese Arten allenfalls eine kleine Teilfläche innerhalb ihres großräumigen Jagdrevieres. - 27 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Die Baumreihen und Hecken im Plangebiet sind als wichtige Leitlinien für strukturgebundene Jagd- und Transferflüge der Fledermäuse zu werten. 4.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima Das Hannoversche Wendland liegt im Übergangsbereich vom maritimen zum kontinentalen Klimaraum, wobei die kontinentalen Klimazüge deutlich überwiegen.Dies wird deutlich anhand der höheren Frühjahrs- und Sommertemperaturen und die, im Vergleich zu den angrenzenden westlichen Gebieten Niedersachsens, niedrigen Niederschläge (550-600 mm) mit Maxima in den Monaten Juli und Januar. Die Hauptwindrichtung ist West, gefolgt von Südwest, die insbesondere in den Wintermonaten die vorherrschende Windrichtung ist. Insgesamt überwiegen die westlichen Windrichtungen deutlich. Das Lokalklima des Plangebietes wird von der Niederungslage beeinflusst. Die Niederung ist Sammelgebiet der von den Geestflächen abströmenden Luftmassen. Dementsprechend weist der Bereich eine reduzierte Jahresmitteltemperatur bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftfeuchte, einen verringerten Luftaustausch und verstärkte Nebelbildung sowie Spätfrostgefahr auf. Mikroklimatische ungünstige Effekte werden durch die Versiegelung der Straße aufgrund der Unterbindung der Frischluftproduktion und der Erhöhung der Temperatur bei gleichzeitiger Reduktion der Luftfeuchte verursacht. Klimatische Belastungszonen im Umfeld sind jedoch nicht zu erwarten aufgrund der umgebenden großen Freiflächenareale, die als Kalt- und Frischluftbilder fungieren. Eine ausgleichende Wirkung auf das örtliche Klima besitzen insbesondere die angrenzenden Waldareale bei Reddebeitz sowie der begleitende Baum- und Heckenbestand. Bewertung: Von dem Betrieb der Straße gehen Luftemissionen aus. Eine hohe Belastung ist aufgrund der untergeordneten Funktion der Straße und der relativ geringen Verkehrsbelastung nicht wahrscheinlich. Die Gehölzbestände im Gebiet und seinem nahen Umfeld sind als Bereiche mit lufthygienischer Bedeutung anzusprechen, da sie Stäube und Aerosole ausfiltern sowie regulierend auf Temperatur und Feuchtigkeit des Kleinklimas wirken. Die Wald- und Heckenbestände bieten ausreichend Windschutz, da sie durch eine Erhöhung der Luftturbulenz im Kronenbereich zu einer Verringerung der Windstärke in bodennahen Luftschichten beitragen. Aufgrund der auch für den ländlichen Raum existenten lufthygienischen „Grund“Belastung ist die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes „Klima“ mäßig eingeschränkt. - 28 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 4.2.1.4 Schutzgut Landschaft Die Straße stellt eine bauliche Anlage dar und ist für das Landschaftsbild ohne Bedeutung. Innerhalb der transparenten, von Acker- und Grünland geprägten Niederungslandschaft übernehmen die straßenbegleitenden Gehölzbestände sowie der siedlungsnahe Laubwald bei Reddebeitz wichtige Funktionen für das Landschaftsbild, da sie zur Gliederung und visuellen Belebung der Landschaft beitragen. Bewertung: Die innerhalb des Plangebietes liegenden Einzelbäume, Baumreihen und Hecken entlang der Straße sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. Der Radfahrweg ist für die ortsgebundene Erholung von mittlerer Bedeutung. 4.2.1.5 Schutzgut Boden Das natürliche Relief ist eben und steigt von 16,5 m über NN am Anfang der Ausbaustrecke (Einmündungsbereich B 248 / OV) bis Ausbauende (OD Bösel) auf ca. 18,5 m über NN an. Im Bereich der Ortsverbindungsstraße und der angrenzenden Grabenparzellen ist das natürliche Geländerelief durch Auf- und Abtrag verändert. Im Planungsraum ist der geologische Untergrund durch nacheiszeitliche Sedimentationsprozesse bestimmt. Fluviatile Ablagerungen aus Sand, Kies und Schluff der Weichselkaltzeit überlagern die tonigen, schluffigen, sandigen Beckenablagerungen und Geschiebelehme der Saaleeiszeit. Aus den Ausgangsgesteinen haben sich unter Grundwassereinfluss frische bis feuchte, schwach anlehmige Sandböden entwickelt, die den Gleyen zuzuordnen sind. Bewertung: Die sandigen Böden zeichnen sich durch ein relativ geringes NährstoffNachlieferungsvermögen aus, so dass das landwirtschaftliche Ertragspotential überwiegend als gering eingestuft wird (vgl. NIBIS-Datenserver)2. Ihre Filter- und Puffereigenschaften gegenüber chemischen Fremdstoffen sind aufgrund ihres geringen Humin- und Lehmanteils als gering zu bewerten. Der Boden besitzt weder eine hohe Lebensraumfunktion (besondere Standorteigenschaften, hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit) noch eine hohe Archivfunktion (natur- bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit) und zählt daher nicht zu den schutzwürdigen Böden. Im Bereich der Ortsverbindungsstraße sind die Regelungsfunktionen der Böden infolge von Überbauung (flächige Versiegelung, Verdichtung, Oberflächenveränderung) erheblich überformt. Infolge dessen kann der Boden in 2 NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Geowissenschaftliche Karte des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen, 1981 - 29 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel diesem Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw. im Fall von versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden. Die Leistungsfähigkeit des versiegelten und teilbefestigten Bodens für den Naturhaushalt ist erheblich herabgesetzt und nur von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt. Den angrenzenden Flächen ist eine mäßige bis mittlere Bedeutung beizumessen. 4.2.1.6 Schutzgut Wasser Oberflächenwasser Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Grundwasser Das Plangebiet wird durch grundwassernahe Böden bestimmt, die in den oberen Bodenhorizonten Grundwasseranschluss besitzen. Entsprechend der jahreszeitlichen Schwankungsamplitude (ca. 1,5 m im Jahresrhythmus) liegt der mittlere Grundwasserhochstand überwiegend bei 30 cm unter Geländeoberfläche (GOF) und der mittlere Grundwasserhochstand bei ca. 180 cm unter GOF. Im Nordwesten des Plangebietes liegt der mittlere Grundwasserhochstand bei 60 cm GOF und der mittlere Grundwassertiefstand bei 1,60 m GOF. Die Grundwasserfließrichtung entspricht den topographischen Höhen. Das Grundwasser fließt in nordwestliche Richtung in den Königshorster Kanal. Bewertung: Das Plangebiet ist als Grundwasserzehrgebiet zu bezeichnen, da die Grundwasserneubildungsraten mit – 89 mm bis -129 mm/a im negativen Bereich liegen (vgl. NIBIS-Datenserver). Das Gebiet ist für die Grundwasserneubildung unbedeutend. Die Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Grundwasserverschmutzung ist aufgrund der relativ geringen Grundwasserflurabstände als hoch einzustufen. Im Plangebiet ist die Versickerungsleistung ist durch die hohe Flächenversiegelung der Straße eingeschränkt. Das anfallende Oberflächenwasser kann jedoch in den angrenzenden Freiflächen und Entwässerungsmulden bzw. Gräben versickern. 4.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und sonstige Sachgüter sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch die Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer Nähe sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. Bewertung: - 30 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Es liegen keine Hinweise für das Vorkommen von Bodendenkmalen vor. 4.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes Innerhalb des zu untersuchenden Wirkraumes bestehen Beeinträchtigungen, bezogen auf die einzelnen Schutzgüter, vornehmlich durch die Verkehrslärmemissionen der B 248. Durch die bereits vorhandenen Versiegelungen ist die Lebensraumbedeutung für Tiere und Pflanzen auf dieser Fläche überwiegend als gering einzuschätzen. Von hoher Bedeutung sind die angrenzenden Wald- und Gehölzflächen. Von dem Verkehr auf der Straße gehen Luftemissionen aus. Eine hohe Belastung ist aufgrund der untergeordneten Funktion der Ortsverbindungsstraße und der relativ geringen Verkehrsbelastung nicht wahrscheinlich. Die innerhalb des Plangebietes liegenden Einzelbäume, Baumreihen und Hecken entlang der Straße sind daher von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. Die Leistungsfähigkeit des versiegelten und teilbefestigten Bodens für den Naturhaushalt ist erheblich herabgesetzt und nur von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt. Den angrenzenden Flächen ist eine mäßige bis mittlere Bedeutung beizumessen. Im Plangebiet ist die Versickerungsleistung durch die hohe Flächenversiegelung der Straße eingeschränkt. Das anfallende Oberflächenwasser kann jedoch in den angrenzenden Freiflächen und Entwässerungsmulden bzw. Gräben versickern. 4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 4.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung Innerhalb des Plangebietes ist der Ausbau der Ortsverbindungsstraße Saaße – Bösel geplant. Die zu erwartenden Wirkungen und Wechselwirkungen liegen vor allem in Folge der geplanten Versiegelung in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionen. Damit verbunden sind ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig kommt es zu einem Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna in den versiegelten Flächen. Durch den Freiflächenverlust kann es zu kleinklimatischen Veränderungen und Veränderungen der lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhungen und Veränderungen der Luftfeuchte kommen. Gleichzeitig wird eine Aufwertung von Natur und Landschaft in der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete o.ä.) sind von der Planung nicht betroffen. Die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt. - 31 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel Tabelle 2: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Mensch Erhöhung der Emissionen durch Lärm und Geruch Tiere/Pflanz. Verlust von Teillebensräumen, Schaffung von neuen Lebensräumen innerhalb der Maßnahmefläche Klima/Luft Veränderung des Kleinklimas durch Freiflächenverlust Erhöhung der Emissionen durch Verkehr Landschaft Beeinträchtigung durch naturraumuntypische bauliche Anlagen, Erhaltung landschaftsprägender Elemente Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (erhöhter Oberflächenwasserabfluss, Grundwasserneubildungsrate), Verlust belebten Bodens durch Versiegelung und Bodenbewegung, -verdichtung Wasser Erhöhter Oberflächenwasserabfluss, Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate KulturKeine Beeinträchtigungen feststellbar /Sach. WechselUnbebaute Flächen werden bebaut wirkungen Konfliktpotenti al --.. ------- .. ------- .. erheblich/ --- nicht erheblich Bewertung: Durch den Ausbau der Straße auf 5,5 m Breite erhöht sich die Versiegelung, bestehende Bäume müssen im Bereich der Verbreiterung gefällt werden. Der Boden verliert in den überbauten Bereichen seine natürliche Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Wasserfilter und -speicher, Bodenpuffer und Produktionsstandort sowie seine Funktion für die Klimaregulierung. Dieser Eingriff wird durch neue Baumanpflanzung und eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgeglichen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Bei der Realisierung können auf der Grundlage der Kompensation der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie für andere Schutzgüter wie Tiere und Pflanzen erhebliche Verbesserungen erreicht werden. 4.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans könnte innerhalb des Plangebietes die Verbreiterung der Straße nicht vorgenommen werden. Der Begegnungsverkehr würde bei größeren Fahrzeugen wie bisher in den Straßenseitenraum ausweichen müssen. Die Verbesserung in Natur und Landschaft auf der Ausgleichsfläche würden nicht vorgenommen werden. - 32 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 4.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1 a (3) BauGB i. V. m. § 18 ff BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die geplante bauliche Erweiterung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen. Der landschaftsplanerische Beitrag in der Begründung stellt klar, dass durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Schutz des Bodens und der Bäume während der Ausbauphase, Erhalt von Gehölzbeständen, Begrünung der Straßenseitenräume, Auflagen für den Artenschutz) und zum Ausgleich (Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen, Schaffung von Verbesserung in Natur und Landschaft innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) der durch die Straßenplanung verursachte Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Vergleich zu dem vorherigen Zustand kompensierbar ist. Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen zu Vermeidungen, zu Verringerungen und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter konkretisiert. 4.2.3.1 Schutzgut Mensch Die Erholungswirkung der Landschaft auf den Menschen wird durch die Straßenverbreiterung nicht negativ beeinflusst. Nennenswerte zusätzliche Lärmimmissionen sind durch den Ausbau der Straße nicht zu erwarten. 4.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Versiegelung vom Boden und die damit verbundene Reduzierung von Lebensräumen sind durch die geplante Überbauung unvermeidbar. Durch zusätzliche Aufwertungen in Natur und Landschaft können aber neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. 4.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima Die zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirken eine Veränderung des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit einer Verringerung der Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter Oberflächenerwärmung sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzgutes Klima / Luft führen. Außerdem kann die Veränderung der mikroklimatischen Situation durch den Erhalt der Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet minimiert werden. - 33 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 4.2.3.4 Schutzgut Landschaft Der Ausbau der Straße führt zu einer Verfremdung und Überformung der Oberflächengestalt infolge von Überbauung, Versiegelung und Beseitigung/Umwandlung von Vegetationsstrukturen. Es kommt zu einem Verlust von 11 Straßenbegleitgehölzen, die als charakteristische Landschaftsbildelemente zu werten sind. Die erheblichen Beeinträchtigungen können jedoch kompensiert werden. 4.2.3.5 Schutzgut Boden Die Überbauung innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist unvermeidbar. Damit wird der Boden anteilig versiegelt. Der geplante Eingriff in das Schutzgut Boden kann nur kleinflächig funktionsbezogen durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen werden durch Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet und auf einer externen Fläche ersetzt, die aufgrund der Mehrfachfunktionalität ebenfalls positive Entlastungseffekte für den Boden besitzen. 4.2.3.6 Schutzgut Wasser Durch die Zunahme an versiegelter Fläche erhöht sich die Menge des abzuführenden Niederschlagwassers. Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser kann in den angrenzenden Straßenseitenräumen und den Versickerungsmulden bzw. Gräben versickern, so dass es dem Wasserhaushalt wieder zugeführt wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. 4.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Wegen der geplanten Verbreiterung einer bereits bestehenden Straße sind alternative Standorte nicht möglich. Auf Grund des geplanten Hocheinbaus sind verschiedene Ausbauvarianten in der Lage auszuschließen. Bei der Festlegung der Gradiente wurden mehrere Varianten untersucht. Der geplante Hocheinbau erfolgt gemäß RStO 12 mit mindestens 10 cm Aufbaustärke. Da das vorhandene Längsgefälle der Fahrbahn im gesamten Kurvenbereich annähernd 0 % beträgt, muss für die ordnungsgemäße Straßenentwässerung das Längsgefälle in den Verwindungsbereichen künstlich erhöht werden (Mindestlängsneigung in der Verwindung 0,7 %). Für eine stetige und komplett ausgewogene Gradientenführung müsste der gesamte Kurvenbereich im Tiefeinbau hergestellt werden. Der komplette Hocheinbau hätte zu unwirtschaftlichen Aufbaudicken und erheblichen Problemen mit der Radweghöhe geführt. Aus Kostengründen soll daher mit zwei Tiefeinbaubereichen von 85 m bzw. 65 m Länge gearbeitet werden. - 34 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel 4.3 Zusätzliche Angaben 4.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein grünordnerischer Beitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die grünordnerische Untersuchung wurde in der Umweltprüfung zur Beurteilung und zur Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von erheblichen Umweltauswirkungen herangezogen. Schwierigkeiten ergeben sich generell aufgrund der mangelnden Datenlage. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg existiert kein Landschaftsrahmenplan, ein Landschaftsplan ist ebenfalls nicht vorhanden und Biotoptypenkartierungen liegen als Datenmaterial nicht vor. Eine örtliche Bestandsaufnahme musste vorgenommen werden, um die Umweltfolgen hinreichend beurteilen zu können. 4.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bezieht sich auf die Einhaltung der Bestimmungen der 16. BImSchV. Nach Realisierung des Vorhabens ist eine Überprüfung nach 3 Jahren geplant. 4.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die wesentlichen Umweltauswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden, sind die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch die Versiegelung und die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft werden bewertet, woraus sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs ableiten lassen. Sie sind in dieser Begründung nachvollziehbar aufgeführt. Die Aufwertung von Natur und Landschaft in der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann die Umweltbeeinträchtigungen mindern. Die Maßnahmen haben den Zweck, neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Auf den verbleibenden Freiflächen im Seitenraum kann das unbelastete Oberflächenwasser weiterhin versickern. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße – Bösel keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt zu erwarten sind. Lüchow (Wendland), August 2015 (Stadtdirektor) - 35 - Bebauungsplan Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel Begründung planungsbüro a. pesel ANHANG - 36 -