Bösel - Landkreis Lüchow

Werbung
reitze 2
29482 küsten
tel.: 05841 / 6112
fax: 05841 / 974009
e-mail: [email protected]
stadt- und regionalplanung
planungsbüro a. pesel
BEGRÜNDUNG
zum
BEBAUUNGSPLAN
ORTSVERBINDUNGSSTRASSE
SAAßE - BÖSEL
Stadt Lüchow (Wendland)
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Verfahrensstand:
§§ 4 (2) / 3 (2) BauGB
August 2015
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
INHALTSVERZEICHNIS
1. VERANLASSUNG .................................................................................................. 2
2. RAUMORDNUNG .................................................................................................. 2
3. BESTAND UND NEUORDNUNG ............................................................................. 3
3.1 Darstellungen im Flächennutzungsplan ........................................................... 3
3.2 Neuordnung .................................................................................................... 3
3.3 Zustand von Natur und Landschaft .................................................................. 4
3.3.1 Naturräumliche Gegebenheit ............................................................................... 4
3.3.2 Naturschutzfachliche Vorgaben .......................................................................... 5
3.3.3 Relief, Geologie und Boden ................................................................................. 6
3.3.4 Wasser ................................................................................................................... 6
3.3.5 Klima, Luft .............................................................................................................. 6
3.3.6 Potentielle natürliche Vegetation ........................................................................ 6
3.3.7 Arten und Lebensgemeinschaften ...................................................................... 7
3.3.8 Landschaftsbild/Ortsbild ...................................................................................... 7
3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter .............. 7
3.5 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen ...................................11
3.6 Kompensationsmaßnahmen ...........................................................................14
3.7 Bilanzierung ...................................................................................................17
3.8 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................19
4. UMWELTBERICHT ...............................................................................................19
4.1 Einleitung .......................................................................................................19
4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Ortsverbindungsstraße Saaße Bösel.............................................................................................................................. 19
4.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen
und ihre Berücksichtigung.......................................................................................... 21
4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................21
4.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der
Umweltmerkmale .......................................................................................................... 21
4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
und Nichtdurchführung der Planung ......................................................................... 31
4.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ............................................................ 33
4.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .............................................................. 34
4.3 Zusätzliche Angaben ......................................................................................35
4.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung ................................................ 35
4.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ................................... 35
4.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................... 35
ANHANG .................................................................................................................36
Brutvogelkarte
Biotoptypenkarte
-1-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
1. VERANLASSUNG
Die Ortsverbindungsstraße Saaße – Bösel befindet sich in einem sehr schlechten
baulichen Zustand. Die Unterlage ist veraltet, sie droht zu zerfallen. Um Gefahren
abzuwenden, ist es notwendig, die Straße umfangreich zu sanieren.
Der Begegnungsverkehr ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Lkw, aber auch
landwirtschaftliche Fahrzeuge, die an Größe, Breite und Schwere erheblich
zugenommen haben, nutzen die Straße. Um künftige Schäden abzuwehren, ist eine
Sanierung unumgänglich.
Die politischen Gremien beschlossen, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit
auf der freien Strecke zu erhöhen, um insbesondere die verkehrliche Infrastruktur
für den Nah- und Berufsverkehr zu verbessern. Für die Trassenführung der
Ortsverbindungsstraße sollen im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
2. RAUMORDNUNG
Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Plangebiet teilweise als
regional bedeutsamen Wanderweg, Fahrradfahren, dar.
Als Ziel ist unter 3.6.6 Fußgänger- und Fahrradverkehr im Punkt 02 definiert:
„Innerhalb der Zentralen Orte und der Standorte mit der besonderen
Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr sowie Erholung ist ein Fuß- und
Radwegenetz anzulegen und mit den Fuß- und Radwegen zu verbinden, die die
umliegenden Vorranggebiete für Erholung bzw. Vorbehaltsgebiete erschließen.
Neue Baugebiete sind einzubinden.“
Mit dem Ausbau der Ortsverbindungsstraße wird eine Verbesserung der
verkehrlichen Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus
angestrebt. Ein gesonderter Fahrradweg ist bereits angelegt, er wird von der
Sanierung der Fahrbahn nicht betroffen. Fahrradfahrer können von Lüchow
(Wendland) über Reddebeitz, Bösel und Saaße auf den Fahrradweg an der B 248
nach Salzwedel gelangen.
Die Vorgaben des RROP 2004 werden berücksichtigt. Den raumordnerischen Zielen
wird entsprochen.
-2-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
3. BESTAND UND NEUORDNUNG
3.1 Darstellungen im Flächennutzungsplan
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
stellt für das Plangebiet der öffentlichen Straßenverkehrsfläche eine geplante
Straße dar. Der Bebauungsplan wird aus dieser Darstellung entwickelt.
3.2 Neuordnung
Für die Trasse der Ortsverbindungsstraße wird ein einfacher Bebauungsplan
aufgestellt,
in
dem
die
öffentliche
Straßenverkehrsfläche
mit
Straßenbegrenzungslinien und die für die Eingriffe in Natur und Landschaft
notwendige Ausgleichsflächen mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen
festgelegt werden. Damit wird diese Straße rechtsverbindlich abgesichert.
Der Ortsteil Bösel befindet sich etwa 3 km südöstlich von Lüchow. Die verkehrliche
Anbindung von Bösel erfolgt hauptsächlich über die Bundesstraße 248 (LüchowSalzwedel). Nördlich von Saaße ist Bösel über die auszubauende
Ortsverbindungsstraße an die B 248 angebunden. Südlich von Saaße erfolgt eine
weitere Anbindung von der B 248 über die Kreisstraße 42. Des Weiteren gibt es
weiter südlich in Richtung Lübbow noch zwei weitere Anschlüsse über
Wirtschaftswege. Die Ortsverbindungsstraße ist als verkehrswichtige Straße im
Straßennetzplan festgelegt. Derzeit ist ein Begegnungsverkehr Lkw/Lkw nur
eingeschränkt möglich, da die Fahrbahn insgesamt maximal 4 – 4,80 m breit ist. Die
Befestigung des Fahrbahnoberbaus entspricht hinsichtlich der Tragfähigkeit in
keiner Weise den Anforderungen. Eine verkehrssichere Benutzung der
Ortsverbindungsstraße ist nicht gewährleistet und ein Ausbau zwingend erforderlich.
Zielsetzung der Straßenplanung ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und
Verkehrssicherheit auf der freien Strecke, um insbesondere die verkehrliche
Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus zu
verbessern. Die verkehrliche Belastung besteht derzeit aus einem DTV von 624 Kfz
(4 Std.-Verkehrszählung durch die Samtgemeinde Lüchow am 15.07.2015). Die
Planung der Trasse sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vor, so dass
Begegnungsverkehr künftig problemlos möglich sein wird.
Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm und die Kriterien für die
Notwendigkeit
zusätzlicher
Lärmschutzmaßnahmen
sind
in
der
Verkehrslärmschutzverordnung
(16.
BImSchV)
festgeschrieben.
Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig für den Bau oder die wesentliche
Änderung von öffentlichen Straßen. Eine Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße
um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr
erweitert wird oder sich der Beurteilungspegel durch die baulichen Maßnahmen
erhöht. Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Erneuerung einer
vorhandenen Straße. Da dies keine wesentliche Änderung der Verkehrsanlage i. S.
-3-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
der 16. BImSchV darstellt und der Ausbau auch kein Neubau ist, werden keine
zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig. Prinzipiell wird durch den
Ausbau die Lärmsituation verbessert.
Die Ortsverbindungsstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die Fläche wird mit Straßenbegrenzungslinien begrenzt. Eine zusätzliche
Begrenzung der Geschwindigkeit außerorts ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. Die Trassierung orientiert
sich überwiegend an der vorhandenen Fahrbahn. Die Verbreiterung wird nach
Süden vorgesehen. Im Zuge des Fahrbahnhocheinbaues werden die Zufahrten zu
den landwirtschaftlichen Flächen bzw. Privatzufahrten höhenmäßig angeglichen.
Das Oberflächenwasser wird wie bisher offen in den Seitenraum zur Versickerung
abgeleitet. Der bestehende Graben bleibt erhalten.
Der bestehende Radweg wird auch künftig als Radweg genutzt werden. Durch die
Sanierung der Straße ergeben sich keine Veränderungen.
Die vorhandenen Bäume werden geschützt. Sie bleiben überwiegend erhalten (bis
auf 11 Bäume, siehe Kapitel 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben
auf die Schutzgüter) und werden entsprechend festgesetzt im Bebauungsplan.
Es wird nicht zu einer massiven Verlagerung der vorhandenen Verkehrsmengen
kommen. Die bereits heute bestehende Frequentierung wird auch künftig
beibehalten bleiben. Die Verkehrsmengen werden nicht wesentlich zunehmen, da
keine neuen Baugebiete geplant sind. Die Verbreiterung der Straße stellt lediglich
eine Verbesserung des Begegnungsverkehrs und der Tragfähigkeit des
Fahrbahnoberbaus dar.
3.3 Zustand von Natur und Landschaft
3.3.1 Naturräumliche Gegebenheit
Die Landschaft im Umfeld der ca. 850 m langen Ausbaustrecke zwischen der B 248
nordöstlich von Saaße und der OD Bösel wird durch die Lüchower Niederung
geprägt, die dem Urstromtal der Elbe angehört. Sie stellt sich als eine ebene,
weitläufige Niederungslandschaft dar, die durch das ausgedehnte Graben- und
Flusssystem der Jeetzel entwässert wird.
Die Niederung besteht überwiegend aus fluviatilen Talsanden, partiell sind
aufgewehte Sandkuppen vorhanden, so dass in dem Naturraum neben feuchten bis
vernässten Lagen auch relativ trockene Standorte vorhanden sind. Infolge der
wechselnden Standortbedingungen zeichnet sich die Landschaft durch ein Mosaik
von Wiesen, Weiden und Ackerland aus, die durch niederungstypische
-4-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Gehölzbiotope und kleinflächige Sümpfe gegliedert werden. Die topographischen
Höhen der ebenen Talsandaufschüttungen liegen zwischen 15 m und 20 m über
NN.
Abbildung 1: Übersichtskarte, Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen Saaße und
Bösel1
3.3.2 Naturschutzfachliche Vorgaben
Im Plangebiet und seinem näheren Umfeld liegen keine naturschutzrechtlich
gesicherten Schutzgebiete. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG
sind innerhalb und im nahen Umfeld des Plangebietes ebenfalls nicht vorhanden.
Der Raum zwischen dem Plangebiet und der B 248 ist nach dem Datenbestand aus
dem Jahr 1996 der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen über die Brutvögel
ein avifaunistisch wertvoller Bereich für Brutvögel von regionaler Bedeutung. Es
wurden 2 Brutpaare der Grauammer festgestellt. Dasselbe Gebiet ist von der
staatlichen Vogelschutzwarte 2010 als landesweit bedeutend eingestuft
(Großvogellebensraum für Wiesenweihe) bewertet.
Um die Wertigkeit des Plangebietes für Brutvögel, insbesondere Feldvögel,
beurteilen zu können und den artenschutzrechtlichen Anforderungen zu
entsprechen, wurde eine Brutvogelkartierung im Mai/Juni 2015 durchgeführt. Die
Ergebnisse sind in dem Kapitel Fauna dargestellt.
1
LandMap, M. ca. 1:15000
-5-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Ein für den Naturschutz wertvoller Bereich befindet sich nördlich der Mündung B
4/OV Saaße – Bösel. Es handelt sich um ein Feuchtgebüsch mit einem temporär
wasserführenden Waldtümpel.
Abbildung 2: Kartenauszug: Für den Naturschutz wertvolle Bereiche – Brutvögel -, NLWKN
– Nds. Vogelschutzwarte
Weitere naturschutzfachliche Daten liegen nicht vor. Ein Landschaftsrahmenplan
und ein Landschaftsplan sind nicht vorhanden.
3.3.3 Relief, Geologie und Boden
Siehe Kapitel 4.2.1.5
3.3.4 Wasser
Siehe Kapitel 4.2.1.6
3.3.5 Klima, Luft
Siehe Kapitel 4.2.1.3
3.3.6 Potentielle natürliche Vegetation
Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein theoretisches Vegetationsbild dar, das
sich nach Unterlassen des menschlichen Einflusses unter den derzeitigen
natürlichen Standort- und Umweltbedingungen ausbilden würde. Sie entspricht der
-6-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
gegenwärtigen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Standortes und ist somit Ausdruck
für das biotische Wuchspotential einer Fläche. Die potentielle natürliche Vegetation
dient u. a. bei der Planung von Bepflanzungsmaßnahmen dazu, eine möglichst
naturnahe Pflanzenauswahl zusammenzustellen, die an den Standort angepasst ist
und sich ohne dauerhafte Pflege am Standort entwickeln kann.
Die tiefer gelegenen, feuchten bis nassen Niederungsbereiche wären durch
Traubenkirschen-Eschenwälder (Pruno Fraxinetum) und einem Erlen-BirkenEichenwald (Betulo-Quercetum alnetosum) bewachsen. Wechselfeuchte, lehmigsandige Bereiche wäre mit einem Flattergras-Buchenwald mit Übergängen eines
Geißblatt-Eichen-Hainbuchenwaldes bewachsen.
3.3.7 Arten und Lebensgemeinschaften
Siehe Kapitel 4.2.1.2
3.3.8 Landschaftsbild/Ortsbild
Siehe Kapitel 4.2.1.4
3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Schutzgüter
Auswirkungen des Vorhabens
Die im Plangebiet zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten
Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Schutzgüter sind tabellarisch
dargestellt:
a) baubedingt
Auswirkungen
b) anlagebedingt
c) betriebsbedingt
 Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna durch Beseitigung und Umbau von
Vegetation a) b)
 Verlust belebten Bodens durch Versiegelung b)
 Bodenauftrag und -abtrag, Bodenverdichtung, Schadstoffanreicherung a) b) c)
 Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung b)
 Kleinklimatische Veränderungen durch Freiflächenverlust und Veränderung der
lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhung, Verringerung der Luftfeuchte b)
Auswirkungen auf den Boden: Für die Verbreiterung der Ortsverbindungsstraße
auf 5,5 m Breite und die Befestigung der Zufahrten auf angrenzende Flurstücke
erhöht sich die Vollversiegelung um 973 m² auf 5.036 m². Gleichzeitig reduziert sich
die teilversigelte Fläche um 110 m² auf 1.365 m². Teilversiegelte Böden werden
rechnerisch nur zu 50 % auf die Versiegelung angerechnet. Es ergibt sich
insgesamt eine Neuversiegelung von 918 m² (973-55=918 m²). Der Boden verliert in
den überbauten Bereichen seine natürliche Funktionsfähigkeit als Lebensraum für
-7-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Pflanzen und Tiere, als Wasserfilter und -speicher, Bodenpuffer und
Produktionsstandort sowie seine Funktion für die Klimaregulierung.
Im geringen Umfang ist eine Überbauung in Form von Bodenauf- und –abtrag im
Straßenseitenraum und im Bereich der Böschung der Versickerungsmulden für die
Angleichung des Straßenbankettes und die Anpassung der Versickerungsmulden zu
erwarten. Durch die Überbauung wird die natürliche Bodenentwicklung und
Bodenhorizontabfolge überformt. Dies stellt im Fall von belebten Böden eine
Beeinträchtigung der natürlichen Bodenentwicklung dar. Durch Auf- und Abträge
überformte Böden können jedoch nach kurzer Zeit wieder Lebensraum- und
Regelungsfunktionen erfüllen. Die Auswirkungen durch Überbauung werden daher
insgesamt als unerheblich beurteilt.
Es kann während der Bauphase infolge von Planierarbeiten, Bodenentnahme und deponierung etc., zu Verdichtungen und Störungen der Oberbodenschicht kommen,
welche die Filter- und Pufferleistung des Bodens mindert.
Die betriebsbedingten Wirkungen des Straßenverkehrs durch bodenschädigende
Stoffe sind als unerheblich einzustufen, da auch nach dem Straßenausbau mit
keinen hohen Verkehrsbelastungen auf der Strecke zu rechnen ist und keine
signifikante Erhöhung der Schadstoffmengen zu erwarten ist.
Baubedingte Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind durch geeignete
Maßnahmen (siehe Kapitel: Vermeidung und Minimierung) vermeid- bzw.
minimierbar.
Der geplante Eingriff in das Schutzgut Boden kann nur kleinflächig
funktionsbezogen durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die zu
erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens durch die Versiegelung
werden durch Kompensationsmaßnahmen auf einer externen Fläche ersetzt, die
aufgrund der Mehrfachfunktionalität ebenfalls positive Entlastungseffekte für den
Boden besitzt.
Auswirkungen auf das Grundwasser: Anlagebedingte Auswirkungen auf den
Grundwasserhaushalt treten im Zusammenhang mit Realisierung der Planung durch
die Versiegelung bislang weitgehend unbefestigten Bodens auf, die zu einer
Reduzierung der Grundwasserneubildung führen kann. Durch die Zunahme an
versiegelter
Fläche
erhöht
sich
die
Menge
des
abzuführenden
Niederschlagwassers. Das anfallende unbelastete Niederschlagswasser kann in
den angrenzenden Straßenseitenräumen und den Versickerungsmulden bzw.
Gräben versickern, so dass es dem Wasserhaushalt wieder zugeführt wird.
Demnach sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Auswirkungen auf Oberflächenwasser: Nur kleinflächig (15 m²) wird die
Böschung des Grabens (FGR+) im Bereich des Straßendurchlasses bei Reddebeitz
angepasst. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der hydraulischen
Situation zu erwarten.
-8-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Auswirkungen auf Klima / Luft: Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima / Luft entstehen während der Bauzeit durch zusätzliche Schadstoffemissionen
der Baufahrzeuge. In der Umgebung des Baufelds muss zudem mit vermehrter
Staubentwicklung gerechnet werden. Diese Auswirkungen wirken aber weder von
ihrem Umfang noch von ihrer Dauer nachhaltig beeinträchtigend auf die
Leistungsfähigkeit des Schutzguts Luft. Von dem Vorhaben gehen im Betrieb keine
erheblichen belastenden Emissionen aus, so dass die Wirkungen auf die Luftqualität
als unerheblich einzustufen sind.
Die zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirkt eine
Veränderung des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit
einer
Verringerung der
Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter
Oberflächenerwärmung sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt
sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen
Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzguts Klima / Luft führt. Außerdem kann
die Veränderung der mi-kroklimatischen Situation durch den Erhalt der Gehölze im
Plangebiet minimiert werden.
Eine Zunahme von Lärm- und Schadstoffimmissionen sind durch den Ausbau der
Straße nicht zu erwarten. Die Vorgaben der TA Lärm und der TA Luft sind
einzuhalten.
Auswirkungen auf Vegetation, Biotope: Während der Dauer der Bauausführung
kann es innerhalb der parallel verlaufenden Arbeitsstreifen (ca. 1 - 2 m beidseitig
der Straße) sowie auf den Lager- und Baustellenflächen zu einer Beeinträchtigung
der Vegetation kommen. Des Weiteren ist eine Schädigung des
straßenbegleitenden Baumbestandes durch Baumaschinen möglich.
Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zum Bodenschutz, zum
Baumschutz und zum Schutz von besonders wertvollen Biotopen werden die
baubedingten Auswirkungen minimiert. Wertvolle Lebensräume (z. B. flächige
Gehölzbestände) werden nicht für Baustelleneinrichtung und Arbeitsstreifen
verwendet. Mit Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine
erheblichen baubedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens auf die Biotope.
Der Ausbau der Straße führt zu einer anlagebedingten Inanspruchnahme/
Überbauung von flächigen Biotopen. Es sind folgende Biotoptypen betroffen:
 Sonstige befestigte Fläche, Schotter (Ofw, WSt 0-I): 1095 m²
 Nährstoffreicher Graben (FGR, WSt III): 15 m²
 Strauch-Baumhecke/Baumreihe/Gras- u. Staudenflur (HFM/HBA/UH, WSt
III): 244m²
 Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM, WSt III) :
1080 m²
 Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte mit halbruderaler Gras- und
Staudenflur mittlerer Standorte (URF/UHM, WSt III): 980 m²
Als eine erhebliche Beeinträchtigung ist ein Verlust/Überbauung der Biotope der
WSt III (ges.: 2.319 m²) einzustufen.
-9-
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Es müssen 11 Einzelgehölze (4 Er, 0,2-0,25m; 4 Bi, 0,25-0,45m; 1 We, 0,45m; 2
We 0,65m) gerodet werden. Die erhebliche Beeinträchtigung wird durch 15 Stk.
Neuanpflanzungen mit
standortheimischen Laubbäumen
innerhalb
der
Straßensäume beidseitig der Straße kompensiert.
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere: Im Plangebiet des Bebauungsplans sind
keine besonders bzw. streng geschützten oder bestandsgefährdeten Pflanzenarten
vorhanden. Die im näheren Umfeld wachsende besonders geschützte Gelbe
Sumpfschwertlilie sowie bestandsgefährdeten Pflanzenarten (Salomonsiegel,
Faden-Binse) sind von den Wirkungen der Planung nicht betroffen.
Ein Lebensraumverlust der Fauna durch Überbauung ist nicht als erheblich
einzuschätzen, da der Wirkraum der Straße durch den derzeitigen Straßenverkehr
bereits vorbelastet ist und der straßennahe Raum für Tierarten keine bzw. nur eine
sehr geringe Lebensraumbedeutung besitzen. Der straßenbegleitende Baum- und
Heckenbestand bleibt weitestgehend erhalten und wird während der Baumaßnahme
mittels Baumschutzmaßnahmen (siehe Kapitel Vermeidung und Minimierung)
geschützt, so dass die vielfältigen Lebensraumfunktionen der Gehölze für
Kleinsäuger, Brutvögel und Insekten gewahrt bleiben.
Auswirkungen auf Tiere des besonderen Artenschutzes: Gemäß § 44
BNatSchG ist zu prüfen, ob durch die Planwirkungen artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände verletzt werden. Es sind die Tatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr.
1 bis 3 BNatSchG zu prüfen (Tötung, Störung sowie Beschädigung/Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Es wird an dieser Stelle auf eine artbezogene
Prüfung der streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) und der europäischen Vogelarten verzichtet, da aufgrund der
Lebensraumausstattung und Nutzung des straßennahen Areals Lebensstätten
streng geschützter Tierarten des Anhang IV der FFH- Richtlinie nicht wahrscheinlich
sind.
Für die europäischen Vogelarten ist das Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG zu beachten. Während der Rodung von 244 m² Heckenbestand und 11
Laubbäumen (HFM/HBA) können Nestlinge getötet werden. Das Tötungsverbot
(gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) wird durch eine Festlegung des Zeitraums für
Baumfällungen nicht verletzt (siehe Vermeidungsmaßnahmen).
Eine artbezogene Überprüfung auf Verletzung der Verbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2
und
3
BNatSchG
(Störung
sowie
Beschädigung/Zerstörung
von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wird nur für die sogenannten
„planungsrelevanten Vogelarten“, d. h. für landesweit gefährdete und/oder streng
geschützte Vogelarten gem. Bundesartenschutzverordnung) durchgeführt. Es wird
allgemein davon ausgegangen, dass für die europäischen Vogelarten ohne
Gefährdungsstatus oder ohne besondere ökologische Anforderungen im Regelfall
wegen
ihrer
Anpassungsfähigkeit
und
des
landesweit
günstigen
Erhaltungszustandes
(„Allerweltsarten“)
bei
Eingriffen
nicht
mit
- 10 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
populationsrelevanten
Beeinträchtigungen
oder
mit
relevanten
Lebensstättenzerstörungen zu rechnen ist und somit nicht gegen die Verbote des §
44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG verstoßen wird.
Eine nähere Überprüfung ist nur für den vom Aussterben bedrohten Ortolan
(Emberiza hortulana) erforderlich, da weitere essentielle Habitate und Brutplätze
bestandsgefährdeter Brutvogelarten im straßennahen Bereich nicht festgestellt
wurden und auch potenziell nicht zu erwarten sind.
Der straßenbegleitende Hecken- und Einzelbaumbestand sind (potenzielle)
Singwarten des Ortolans und als essentielle Habitatelemente der Art zu werten, da
Singwarte und Brutplatz räumlich und funktional eng miteinander verbunden sind.
Der als Singwarte geeignete Hecken- und Baumbestand entlang der Straße bleibt
mit Ausnahme eines kleinflächigen Verlustes von 244 m² Hecke und 11
Laubbäumen in ausreichender Anzahl erhalten.
Baubedingte Störungen sind nicht auszuschließen, wirken sich aber wegen der
geringen Bauzeit und der Vorbelastungen durch die Straße nicht erheblich störend
auf den Ortolan aus.
Eine Zunahme von populationsrelevanten Beeinträchtigungen/Störungen durch den
Straßenverkehr ist unwahrscheinlich.
Insgesamt ist keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen
Population des Ortolans durch die Planwirkungen zu erwarten.
Mittelfristig werden sich die die straßenbegleitenden 15 Neuanpflanzungen günstig
auf die Habitatausstattung der Art auswirken.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des
Schutzguts Landschaft sind zu erwarten durch den Ausbau und die Verbreiterung
der Straße auf 5,5 m. Infolge der Verbreiterung verstärkt sich die visuelle Wirkung
des Straßenkörpers. Der Ausbau der Straße führt zu einer Verfremdung und
Überformung der Oberflächengestalt infolge von Überbauung, Versiegelung und
Gehölzverlust. Die erheblichen Beeinträchtigungen sind durch Neuanpflanzungen
entlang der Straße und weitere externe Anpflanzungsmaßnahmen kompensierbar.
Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen Beeinträchtigungen auf die
Schutzgüter Boden, Vegetation/Biotope und das Landschaftsbild verbunden. Das
Vorhaben ist als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ist gemäß § 15 BNatSchG in Verbindung mit § 1a BauGB
die Eingriffsregelung anzuwenden und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung,
zum Ausgleich für die sich aus der Umsetzung der Planung ergebenden Eingriffe in
Natur und Landschaft festzulegen.
3.5 Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
Gemäß § 15 (1)
BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig
- 11 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
beeinträchtigen. Zur Reduzierung der planbedingten Beeinträchtigungen sind die
nachfolgend skizzierten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Bodenschutz
a) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens ist die DIN 18915
„Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" i. V. m. DIN 18300
"Erdarbeiten,
Allgemeine
technische
Vertragsbedingungen
für
Bauleistungen" anzuwenden. Vor Baubeginn ist der Oberboden in
vorhandener Dicke von allen Arbeitsflächen sowie ggf. benötigten
Arbeitsstreifen oder Lagerflächen abzutragen, getrennt von sonstigem
Aushub in Mieten zu lagern und nach Abschluss der Baumaßnahme als
Vegetationsfläche wieder einzubauen.
b) Soweit über die seitlichen Arbeitsstreifen hinausgehende Bereiche für die
Baustelleneinrichtung oder als Lagerflächen benötigt werden, sind diese in
unempfindlichen Bereichen einzurichten (z. B. befestigte oder teilversiegelte
Flächen; befestigte Wege). Biotope der Wertstufen III und höher sind hierfür
nicht in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind diese
Flächen zu rekultivieren.
c) Die erforderlichen Arbeitsstreifen werden in empfindlichen Bereichen (vor
allem im Nahbereich von Straßen begleitendem Baum- und Gehölzbestand)
auf das für die Bauabwicklung unbedingt erforderliche Maß reduziert, um
Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren.
d) Bodenverdichtungen sind generell auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Bauliche Verdichtungen von gewachsenem Boden sind nach Abschluss der
Baumaßnahmen entsprechend der DIN 19731 rückgängig zu machen. Alle
Flächen sind durch geeignete Maßnahmen vor Bodenverdichtungen zu
schützen.
e) Schadstoffausträge sind durch regelmäßige Kontrolle der Baufahrzeuge
hinsichtlich Öl- und Treibstoffverlust auszuschließen. Während der
Baumaßnahmen ist der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen
(Treibstoffe, Schmiermittel, Chemikalien usw.) so weit wie möglich zu
begrenzen. Außerdem sind Sicherheitsmaßnahmen z. B. beim Betanken und
Warten der Baumaschinen durchzuführen, um Unfälle und Leckagen
weitgehend auszuschließen.
Erhalt von Gehölzbeständen
Innerhalb der im Bebauungsplan zum Erhalt von Anpflanzungen gekennzeichneten
Flächen sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten und bei Abgang
gleichartig zu ersetzen (Mindestqualität des Ersatzes: Hochstamm dreifach
verpflanzt, Stammumfang 14 – 16 cm). Ausnahmsweise kann zugelassen werden,
dass der zu erhaltende Baum gefällt werden kann, wenn die Standsicherheit
nachweislich gefährdet ist.
Für ausnahmsweise gefällte Bäume ist als Ersatz ein Baum gleicher Art oder ein
Baum der Baumarten Stieleiche (Quercus robur), Sandbirke (Betula pendula), Erle
- 12 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
(Alnus glutinosa) und Weide (Salix alba) von mindestens 14 cm Stammumfang
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans zu pflanzen und zu erhalten.
Allgemeine Baumschutzmaßnahmen
Während der Baumaßnahme sind Schutzmaßnahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP
4 vorzusehen. Es sind ortsfeste Schutzzäune aufzustellen, die einen möglichst
großen Teil des Wurzelbereiches der angrenzenden Bäume umfassen. Die Kronen
dürfen nicht durch Bagger o. ä. beschädigt werden. Im Wurzelbereich der Bäume ist
ausschließlich mit kleinen Geräten bzw. in Handschachtung zu arbeiten, oder es
werden Sauggeräte eingesetzt. Freigelegte Wurzeln über 2 cm Durchmesser dürfen
i. d. R. nicht entfernt oder beschädigt werden. Sofern Wurzeln über 2 cm
Durchmesser betroffen sind, werden diese glatt durchtrennt und mit einem
Wundverschlussmittel behandelt. Materialien, Geräte, Bauwagen u. ä. dürfen nicht
im Wurzelbereich der Bäume aufgestellt werden, Lagerflächen nur auf bestehenden
Pflaster- oder Plattenbelegen. Bei größeren, unvermeidbaren Eingriffen in den
Wurzelbereich von Baumwurzeln sind Wurzelvorhänge gem. RAS-LP4 vorzusehen.
Wo Einzäunungen des Kronenbereiches nicht möglich sind, sind die Stämme durch
Boh-lenummantelungen zu schützen. Die nicht in Anspruch genommenen Gehölzund Vegetationsbestände außerhalb des Baufeldes sind durch flexible
Einzäunungen vor jeglichen Baustellenverkehr zu schützen. Aufzuastende Bäume
bzw. ein erforderlicher Kronenrückschnitt sind durch Fachfirmen außerhalb der
Vegetationsperiode und vor Beginn der Bauarbeiten unter Anwendung der ZTVBaumpflege 2006 zu beschneiden.
Begrünung der Straßenseitenräume (Bankette, Mulden, Arbeitsstreifen)
Durch eine Begrünung der unversiegelten Straßenseitenräume (Bankette,
Arbeitsstreifen) wird die Verkehrsanlage in den Landschaftsraum integriert. Die
Flächen sind mit einer Saatgutmischung für Landschaftsrasen (20 g/m²) einzusäen.
Artenschutz (Brutvögel)
Unvermeidbare
Fällund
Rodungsarbeiten
Vegetationsperiode zwischen Oktober und Februar.
erfolgen
außerhalb
der
Die Bauzeit der Straße ist außerhalb der Vogelbrutzeit in die Monate Juli – März zu
legen.
Die zu fällenden, stärkeren Weiden sind vorab auf Baumhöhlen und mögliche
Fledermausvorkommen durch ein Fachbüro zu untersuchen. Im positiven Fall ist
eine umgehende Rückmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde bzw. beim
Fledermausschutzbeautragten des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich.
Durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können bauund betriebsbedingte Beeinträchtigungen für Pflanzen, Tiere und Biotope, Boden,
und Landschaft auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. Es verbleiben
- 13 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
anlagebedingte erhebliche Beeinträchtigungen des Bodens
Landschaftsbildes, die Kompensationsmaßnahmen nach sich ziehen.
und
des
3.6 Kompensationsmaßnahmen
Es verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden,
Vegetation/Biotope sowie die Verfremdung des Landschaftsbildes. Für diese
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds werden gemäß §
15 Absatz 2 BNatschG i. V. m. § 1a BauGB Kompensationsmaßnahmen
erforderlich.
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
Maßnahme Nr. A 1: Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen
Entlang der Straße werden innerhalb der lückigen Baumreihen hochstämmige Laubbäume wahlweise der Arten: Stieleiche (Quercus robur), Erle (Alnus glutinosa),
Birke (Betula pendula) oder Weide (Salix alba) gepflanzt und erhalten. Insgesamt
sind 15 Baumpflanzungen vorzunehmen. Als Mindest-Pflanzqualität wird für die
Laubbäume ein Stammumfang von 14/16 cm festgelegt. Für die Gehölze wird eine
einjährige Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und anschließend eine
zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorgesehen.
Die Pflanzstandorte sind in dem Bebauungsplan innerhalb der Flächen zum
Anpflanzen von Laubbäumen vorgesehen.
Durch die geplante Neupflanzung von standortheimischen Bäumen wird der
Straßenraum landschaftsgerecht gestaltet und Lebensraum für die heimische
Tierwelt geschaffen.
Externe Kompensationsmaßnahmen
Im Eingriffsraum sind die erheblichen Beeinträchtigungen nicht vollständig zu
kompensieren. so dass auf eine externe Kompensationsfläche zurückgegriffen
werden muss.
Die 1, 2475 ha große Ersatzfläche grenzt nördlich an den Schützenpark der Stadt
Lüchow an (Gemarkung Lüchow, Flur 11, Flurstück 26/2). Das Flurstück liegt im
Übergangsbereich zur Flussaue der Drawehner Jeetzel und weist einen
wechselfeuchten bzw. staufeuchten Lehmboden auf, der als Pseudogley-Braunerde
einzustufen ist. Die überwiegend als Ackerbrache zu bezeichnende Fläche ist am
östlichen Rand auf einer ca. 3000 m² großen Teilfläche bereits mit
standortheimischen Gehölzen aufgeforstet. Weitere 3.010 m² sind als
Kompensationsmaßnahme einem dem Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer
Straße - 5. Änderung“ zugeordnet. Nördlich und südlich grenzen Laubwaldparzellen
an, die mit Arten der Eichen- Hainbuchenmischwälder bewachsen sind.
Zur Kompensation der Planwirkungen wird eine 1.880 m² große Teilfläche, die sich
südwestlich an die festgelegten Kompensationsflächen anschließt, dauerhaft aus
der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen.
- 14 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Maßnahme Nr. E 2: Naturnahe Waldentwicklung
Die Fläche wird dauerhaft aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und zu
einem naturnahen Eichenmischwald entwickelt. Die Aufforstung ist mit Stieleichen
(Quercus robur), Hainbuchen (Carpinus betulus) und Rotbuchen (Fagus sylvatica) in
etwa gleichen Mengenanteilen vorzunehmen. Als Pflanzqualität ist 2x verschulte
Forstware aus nachgewiesener gebietsheimischer Herkunft zu verwenden. Anstelle
gleichmäßig dichter Pflanzungen sind nur Teilflächen (Pflanz-Cluster) zu bepflanzen
und zu erhalten. Zwischen den als Initialen gepflanzten Clustern verbleiben offene,
sich sukzessiv entwickelnde Flächen, auf denen Pionierbaumarten aus den
angrenzenden Waldflächen eigenständig einwandern können. Damit wird ein
möglichst hohes Maß natürlicher Prozesse zugelassen. Es sind 3 Parzellen mit
jeweils 30-60 Gehölzen zu pflanzen.
Pro Gehölz ist eine Pflanzfläche von ca. 1,5 - 2,5 m² vorzusehen. Die Aufforstung
sollte mit einem Wildschutzzaun gegen Fege- und Verbissschäden versehen
werden. Alternativ sind Gehölzausfälle durch Wildverbiss nachzubessern. Der
Wildschutzzaun ist nach ca. 10 Jahren zu entfernen.
Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der
Lebensbedingungen für Tiere, insbesondere für Insekten, Vögel (insbesondere
Vögel der Feldflur), Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien und eine Aufwertung des
Landschaftsbildes verbunden. Die Fläche wird als Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzt.
Fläche gesamt: 1.880 m²
- 15 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Abbildung 3: Lage der Kompensationsmaßnahme Nr. E 1, M. 1 : 1.500
- 16 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
3.7 Bilanzierung
Zur Ermittlung der notwendigen Kompensationsflächen wurde ein quantifizierendes
Bilanzierungsverfahren herangezogen, welches von dem Niedersächsischen
Städtetag (1996) herausgegeben wurde. Ziel dieser Berechnung ist die
nachvollziehbare, standardisierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen. Dazu ist
der derzeitige Flächenwert der Biotoptypen auf der von dem Eingriff betroffenen
Fläche (Eingriffsfläche, Ist-Zustand) zu erfassen. Die Bewertung der Eingriffsfläche
erfolgt durch Vergabe von Wertfaktoren (Wertstufe 0 bis 5) für einzelne Teilflächen
auf der Grundlage der Biotoptypen. Diese biotopbezogenen Wertfaktoren werden
mit den Flächengrößen multipliziert. Dem gegenübergestellt wird nach dem gleichen
Verfahren der zukünftige Wert der von dem Eingriff betroffenen Fläche
(Eingriffsfläche nach Planung). Der Wert ist zu erfassen und die Wertverschiebung
(Verlust bzw. Verbesserung auf der Fläche) durch die Planung (Flächenwert der
Ausgleichsfläche) zu ermitteln.
- 17 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
- 18 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Resümee
Die rechnerische Gegenüberstellung des gegenwärtigen (Ist-Zustand) und des
zukünftigen (Planung) ökologischen Wertes des Plangebietes verdeutlicht, dass mit
Durchführung
aller
landschaftspflegerischen
Minimierungsund
Kompensationsmaßnahmen die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Rahmen der Bebauungsplanung
kompensierbar sind. Sonstige Belange, die mit den Belangen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege abgewogen werden müssen, sind für dieses Plangebiet
nicht ermittelt worden. Der Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft ist
daher entsprechend den Festsetzungen durchzuführen.
3.8 Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen
Die Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend der textlichen
Festsetzung den öffentlichen Grundstücken zugeordnet, auf denen Eingriffe in Natur
und Landschaft zu erwarten sind.
4. UMWELTBERICHT
4.1 Einleitung
4.1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Ortsverbindungsstraße Saaße Bösel
Für die Trasse der Ortsverbindungsstraße wird ein einfacher Bebauungsplan
aufgestellt,
in
dem
die
öffentliche
Straßenverkehrsfläche
mit
Straßenbegrenzungslinien und die für die Eingriffe in Natur und Landschaft
notwendige Ausgleichsflächen mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen
festgelegt werden. Damit wird diese Straße rechtsverbindlich abgesichert.
Der Ortsteil Bösel befindet sich etwa 3 km südöstlich von Lüchow. Die verkehrliche
Anbindung von Bösel erfolgt hauptsächlich über die Bundesstraße 248 (LüchowSalzwedel). Nördlich von Saaße ist Bösel über die auszubauende
Ortsverbindungsstraße an die B 248 angebunden. Südlich von Saaße erfolgt eine
weitere Anbindung von der B 248 über die Kreisstraße 42. Des Weiteren gibt es
weiter südlich in Richtung Lübbow noch zwei weitere Anschlüsse über
Wirtschaftswege. Die Ortsverbindungsstraße ist als verkehrswichtige Straße im
Straßennetzplan festgelegt. Derzeit ist ein Begegnungsverkehr Lkw/Lkw nur
eingeschränkt möglich, da die Fahrbahn insgesamt maximal 4 – 4,80 m breit ist. Die
Befestigung des Fahrbahnoberbaus entspricht hinsichtlich der Tragfähigkeit in
keiner Weise den Anforderungen. Eine verkehrssichere Benutzung der
Ortsverbindungsstraße ist nicht gewährleistet und ein Ausbau zwingend erforderlich.
Zielsetzung der Straßenplanung ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und
Verkehrssicherheit auf der freien Strecke, um insbesondere die verkehrliche
- 19 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Infrastruktur für den Nah- und Berufsverkehr sowie für den Tourismus zu
verbessern. Die verkehrliche Belastung besteht derzeit aus einem DTV von 624 Kfz
(4 Std.-Verkehrszählung durch die Samtgemeinde Lüchow am 15.07.2015). Die
Planung der Trasse sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m vor, so dass
Begegnungsverkehr künftig problemlos möglich sein wird.
Die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Verkehrslärm und die Kriterien für die
Notwendigkeit
zusätzlicher
Lärmschutzmaßnahmen
sind
in
der
Verkehrslärmschutzverordnung
(16.
BImSchV)
festgeschrieben.
Lärmschutzmaßnahmen werden notwendig für den Bau oder die wesentliche
Änderung von öffentlichen Straßen. Eine Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße
um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr
erweitert wird oder sich der Beurteilungspegel durch die baulichen Maßnahmen
erhöht. Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Erneuerung einer
vorhandenen Straße. Da dies keine wesentliche Änderung der Verkehrsanlage i. S.
der 16. BImSchV darstellt und der Ausbau auch kein Neubau ist, werden keine
zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz notwendig. Prinzipiell wird durch den
Ausbau die Lärmsituation verbessert.
Die Ortsverbindungsstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die Fläche wird mit Straßenbegrenzungslinien begrenzt. Eine zusätzliche
Begrenzung der Geschwindigkeit außerorts ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn wird
in einer Breite von 5,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. Die Trassierung orientiert
sich überwiegend an der vorhandenen Fahrbahn. Die Verbreiterung wird nach
Süden vorgesehen. Im Zuge des Fahrbahnhocheinbaues werden die Zufahrten zu
den landwirtschaftlichen Flächen bzw. Privatzufahrten höhenmäßig angeglichen.
Das Oberflächenwasser wird wie bisher offen in den Seitenraum zur Versickerung
abgeleitet. Der bestehende Graben bleibt erhalten.
Der bestehende Radweg wird auch künftig als Radweg genutzt werden. Durch die
Sanierung der Straße ergeben sich keine Veränderungen.
Die vorhandenen Bäume werden geschützt. Sie bleiben überwiegend erhalten (bis
auf 11 Bäume, siehe Kapitel 3.4 Mögliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben
auf die Schutzgüter) und werden entsprechend festgesetzt im Bebauungsplan.
Es wird nicht zu einer massiven Verlagerung der vorhandenen Verkehrsmengen
kommen. Die bereits heute bestehende Frequentierung wird auch künftig
beibehalten bleiben. Die Verkehrsmengen werden nicht wesentlich zunehmen, da
keine neuen Baugebiete geplant sind. Die Verbreiterung der Straße stellt lediglich
eine Verbesserung des Begegnungsverkehrs und der Tragfähigkeit des
Fahrbahnoberbaus dar.
- 20 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Städtebauliche Werte:
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
ca. 0,84 ha
ca. 0,19 ha
Gesamtgröße des Plangebietes
ca. 1,03 ha
4.1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen
und ihre Berücksichtigung
Im Rahmen der Bauleitplanung ist darauf hinzuweisen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert
werden müssen.
Die
16.
BImSchV
(16.
Verordnung
zur
Durchführung
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes) ist bei Straßenverkehrslärm anzuwenden. In
dieser Verordnung sind die Immissionsgrenzwerte für Baugebiete in der
Nachbarschaft angegeben, die beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung der
Straße einzuhalten sind.
Die Eingriffsregelung ist gemäß § 1 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 ff
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Sie wird im Rahmen der
grünordnerischen Untersuchung im Kapitel 3.3 bis 3.8 abgearbeitet. Mit Grund und
Boden wird flächensparend umgegangen, da nur die für die Neuordnung
notwendigen Flächen in die Planung einbezogen werden.
Die zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
2004 für den Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt das Plangebiet teilweise als
regional bedeutsamen Wanderweg, Fahrradfahren, dar.
Weitergehende Aussagen zur Raumordnung finden sich
Raumordnung, übergeordnete Planungen“ in der Begründung.
im
Kapitel
„2.
4.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
4.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands und der
Umweltmerkmale
4.2.1.1 Schutzgut Mensch
Die Erholungsfunktion des Landschaftsraums für den Menschen ist aufgrund der
Vorbelastungen des Gebietes durch die Emissionen des Verkehrslärms von der B
248 eingeschränkt. Sonstige Emissionen sind auch durch die angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzungen auf den Ackerflächen möglich.
- 21 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Bewertung:
Aufgrund von Vorbelastungen ist die landschaftsbezogene Erholungsnutzung nur
von geringer Bedeutung. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch besteht
durch Emissionen des Straßenverkehrs der B 248. Darüber hinaus wird der Mensch
durch Emissionen von landwirtschaftlichen Nutzungen von den umgebenden
Ackerflächen geringfügig beeinträchtigt. Der Radfahrweg ist für die ortsgebundene
Erholung von mittlerer Bedeutung.
4.2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die einzelnen Biotoptypen ist der Biotoptypenkarte zu entnehmen, die im Anhang
der Begründung beigefügt ist.
Vegetation, Biotoptypen
Methodik: Für das Plangebiet wurde Ende Mai 2015 eine Biotoptypenaufnahme
nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (O. v. Drachenfels,
2011) durchgeführt (siehe Abbildung 3: Biotoptypenkarte). Die Bewertung
(Wertstufe) erfolgt in Anlehnung an die „Einstufung der Biotoptypen in
Niedersachsen“ (O. v. Drachenfels, 2012).
Untersuchungsgebiet: Neben dem Bebauungsplangebiet, das lediglich den
Straßenbauentwurf umfasst, wurde das zu kartierende Areal auf die angrenzenden
naturnäheren Flächen erweitert, um die Wirkungen des Vorhabens auf die
umgebenden Flächen einschätzen zu können.
Es wurden folgende Biotoptypen festgestellt:
Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Biotoptyp
FGR
Nährstoffreicher Graben
Fläche
m²
15
Beschreibung und Bewertung
Kleinflächiger, in das Plangebiet einbezogener
Graben zwischen Reddebeitz und Bösel. Der
westliche, straßennahe Graben ist bis ca. 1,7 m
unter Flur ausgebaut. Artenreichere Ausprägung der
Böschungen und Grabensohle mit Vegetation der
nährstoffreichen Stillgewässer, der Sümpfe und des
Grünlandes. Kennzeichnende Arten sind
Froschlöffel, Wasserfeder, Kalmus, Flutender
Schwaden, Sumpf-Schachtelhalm, SumpfDotterblume, Seggen-Arten (z. B. Carex disticha,
Carex acutiformis, Carex otrubae), Wald-Simse,
Sumpf-Kresse, Bachbungen-Ehrenpreis, SumpfVergißmeinnicht, Kuckucks-Lichtnelke, SumpfhornKlee, Wiesen-Platterbse, Gammander-Ehrenpreis u.
Margerite.
Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III)
- 22 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
HBE/HBA/UH
Laubbaumbestand/Baumreihe/
Gras- u. Staudenflur
Straßenbegleitender Laubbaumbestand
571
Entlang der Ortsverbindungsstraße wachsen
vermehrt Laubbäume, überwiegend der Arten Birke,
Eiche und Weide. Partiell sind Schwarzerle,
Eberesche, Zitterpappel und Spitzahorn
beigemischt.
Der Brusthöhendurchmesser (BHD) der Bäume liegt
zwischen 0,08 m (Ebereschen) und 0,7 m (Weiden).
Die Gehölz freien Seitenräume werden von Arten
der Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte
bewachsen.
Bewertung: Baumbestand bis BHD: 0,5 m: mittlere
Lebensraumbedeutung (WSt III), Baumbestand über
BHD: 0,5 m: hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV)
HFM/HBA/UH StrauchBaumhecke/Baumreihe/Gras- u.
Staudenflur
In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden
(Straßenabschnitt Saaße-Reddebeitz) wachsender
Laubbaumbestand der Arten Erle, Weide, Eiche,
Birke. Zusätzlich sind Schlehe, Faulbaum und
strauchförmige Weiden vorhanden. Die
Bodenvegetation wird von Arten der halbruderalen
Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter
Standorte geprägt.
582
Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III)
OFw sonstige befestigte Fläche,
Schotter
1095
Mit Lehmkies und Splitt befestigte, ca. 0,5-1,5 m
schmaler Randstreifen südlich und südwestlich der
Ortsverbindungsstraße.
Bewertung: Teilversiegelung, Extremstandort,
spärlicher Pflanzenbewuchs, keine bis geringe
Lebensraumbedeutung (WSt 0-I)
OVS
Straße
4000
Versiegelte, ca. 4,0 - 4,8 m breite
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Bewertung: vollständiger Verlust als
Pflanzenwuchsort, keine Lebensraumbedeutung
(WSt 0)
OVW
Radweg
Versiegelter, ca. 2 m breiter Radfahrweg.
63
Bewertung: vollständiger Verlust als
Pflanzenwuchsort, keine Lebensraumbedeutung
(WSt 0)
UHM Halbruderale Gras- und
Staudenflur mittlerer Standorte
1080
Straßenseitenraum mit Mischbeständen aus Arten
des mesophilen und Intensivgrünlandes sowie und
Stickstoffzeigern. An charakteristischen Gräsern und
Kräutern dominieren Gemeines Knaulgras,
Glatthafer, Trespe, Wiesenrispe, Rotschwingel,
Rotes Straußgras, Weiches Honiggras, Margerite,
Rotklee, Gammander-Ehrenpreis, Wiesen-
- 23 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Platterbse, Spitzwegerich, Schafgarbe, Echtes
Johanniskraut, Gemeiner Beifuß, Rainfarn, SandSegge im geringen Umfang Brennessel, Giersch
(verschattete Bereiche) und Acker-Kratzdistel.
Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III)
URF/UHM
Halbruderale Grasund Staudenflur mittlerer Standorte mit
Ruderalflur frischer bis feuchter
Standorte
980
Straßenseitenraum der OV im Bereich der Gräben
(nördlich von Bösel). Neben Arten der halbruderalen
Gras- und Staudenfluren (siehe UHM) kommen
vermehrt Stickstoffzeiger (Brennnessel, KlettenLabkraut, Acker-Kratzdistel, Melde) im Bereich der
Graben-Raumstreifen mit dem verrottenden
organischem Material vor.
Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II)
Biotoptypen im erweiterten Untersuchungsgebiet (UG)
Biotoptyp
Beschreibung und Bewertung
AS
Randlicher Teilbereich intensiv genutzter Ackerflächen, die
sich beidseitig der Ortsverbindungsstraße anschließen.
Sandacker
Bewertung: geringe Lebensraumbedeutung (WSt I)
BFR/STW
Feuchtgebüsch
nährstoffreicher Standorte mit
Waldtümpel
Nördlich der Einmündung B 248/OV Saaße-Bösel befindet
sich eine Geländesenke, die mit Weiden, Holunder, Schlehe,
Schneeball, Erle, Traubenkirsche, Ahorn und Eichen
bewachsen ist. Die feuchten Böschungen bestehen aus
einem Mischbestand aus nitrophilen Staudensäumen,
Gräsern, Röhricht und Stauden der Feuchtbereiche, z. B.
Brennessel, Giersch, Klettenlabkraut, Knoblauchrauke,
Sumpf-Schwertlilie, Mädesüß, Weidenröschen, Binsen, WaldSimse und Rohrglanzgras. Der Sohle de Senke ist länger
überstaut und als vegetationsarmer Waldtümpel zu
bezeichnen.
Bewertung: hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV)
FGR
Nährstoffreicher Graben
Grabensystem zwischen Reddebeitz und Bösel (vgl.
Beschreibung der Biotoptypen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans).
GIF
Artenarmes Intensivgrünland
Ortsnahe Grünlandfläche südlich von Reddebeitz. Von
wenigen Grasarten und Kräutern (Glatthafer, Wiesen-Rispe,
Knaulgras, Löwenzahn, Kriechender Hahnenfuß) geprägte
Wiesenfläche.
Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II)
GW
Sonstige Weidefläche
Ortsnahe Grünlandfläche südwestlich von Reddebeitz. Durch
Viehtritt stärker gestörter, vegetationsarmer Bereich einer
Pferdeweide.
Bewertung: mäßige Lebensraumbedeutung (WSt II)
- 24 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
HBE/HBA/UH
Laubbaumbestand/Baumreihe/
Gras- u. Staudenflur
In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden
(Straßenabschnitt Saaße-Reddebeitz) wachsender
Laubbaumbestand (Beschreibung siehe Beschreibung der
Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans).
HFB/HFM/HBE/UH
Baumhecke/StrauchBaumhecke/Einzelbaum/Gras- u.
Staudenflur
Straßenbegleitender Baum- und Strauchbewuchs zwischen
Reddebeitz und Bösel. Kennzeichnende Baumarten: Eichen,
Birken und Weiden. Die Bodenvegetation wird von Arten der
halbruderalen Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter
Standorte geprägt.
HFM/HBA/UH StrauchBaumhecke/Baumreihe/Gras- u.
Staudenflur
In den straßenbegleitenden Entwässerungsmulden
(Straßenabschnitt Reddebeitz – Bösel) wachsender
Laubbaumbestand der Arten Erle, Weide, Eiche, Birke.
Zusätzlich sind Schlehe, Faulbaum und strauchförmige
Weiden vorhanden. Die Bodenvegetation wird von Arten der
halbruderalen Gras- u. Staudenfluren mittlerer bis feuchter
Standorte geprägt.
OEL
locker bebautes
Einfamilienhausgebiet
Neuzeitliches Einfamilienhausgebiet mit Ziergärten in Bösel
UWF Waldlichtungsflur feuchter bis
nasser Standorte
Von Bäumen umschlossene Brachfläche ortsnah, südlich von
Reddebeitz mit Efeu, Weidenröschen, Brennnessel und
Himbeergestrüpp.
Bewertung: mittlere Lebensraumbedeutung (WSt III)
WCR Eichen- und Hainbuchenwald
feuchter, basenreicher Standorte
Ortsnaher älterer Waldbestand bei Reddebeitz mit Stieleiche,
Hainbuche, Silber-Weide, Heckenkirsche und Holunder. Die
Bodenvegetation besteht aus Flattergras, Waldziest, Efeu,
Himbeere. Partiell ist Echter Salomonssiegel (RLN 2)
vorhanden.
Bewertung: sehr hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV)
WET (Traubenkirschen-) ErlenEschen-Auwald der Talniederungen
Ortsnaher älterer Waldbestand bei Reddebeitz auf feuchtnassem Standort mit Stieleiche, Esche, Erle, Weide und
Traubenkirsche.
Bewertung: sehr hohe Lebensraumbedeutung (WSt IV)
Flora
Während der Geländearbeiten konnten im Eichen-Hainbuchenwald bei Reddebeitz
das in Niedersachsen stark gefährdete Echte Salomonssiegel (Polygonatum
odoratum) kartiert werden. In dem Grabensystem wächst die bundesweit besonders
geschützte Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus).
Fauna
Brutvogelkartierung
Zwischen April-Juni 2015 wurde in dem Plangebiet und den angrenzenden Flächen
eine Brutvogelkartierung durchgeführt. Diese Kartierung dient als Grundlage, um
artenschutzrechtlich relevante Eingriffsprognosen zu ermitteln, Konflikt vermeidende
- 25 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Maßnahmen und ggf. artbezogene vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(sogenannte CEF-Maßnahmen) aufzuzeigen. Die kartierten Brutvögel sind in der
nachfolgenden Tabelle gelistet und in der Brutvogelkarte im Anhang dargestellt.
Ergebnisse der Brutvogelkartierung
Es konnten im Untersuchungsgebiet (Straße zzgl. 25 m Streifen beidseitig der
Straße) 18 Vogelarten mit insgesamt 26 Revierpaaren (Brutverdacht und
Brutnachweis) festgestellt werden. Es handelt sich um allgemein häufige
Vogelarten, die in den Roten Listen des Landes und des Bundes nicht geführt
werden. Lediglich der in der straßenbegleitenden Hecke (nordwestliches Plangebiet)
kartierte Bluthänfling steht auf der Vorwarnliste des Landes. Mit Ausnahme einer
Bachstelze, die an einem Grabendurchlass nordwestlich von Bösel kartiert wurde,
sind die Arten den Gehölzbrütern zuzuordnen, die die Straßenbegleitbäume und
Hecken des Gebietes besiedeln.
Gefährdete Brutvogelarten (RLN 3) wurden im Umfeld des Gebietes festgestellt. Es
handelt sich um den Pirol und den Grünspecht (jeweils 1 Revierpaar mit BV in den
Laubwäldern bei Reddebeitz) sowie um die Feldlerche (2 Revierpaare in
Ackerschlägen bei Saaße und Bösel).
Der vom Aussterben bedrohte Ortolan (RLN 1) wurde westlich von Reddebeitz
außerhalb des Plangebietes in einem Acker nachgewiesen (1 Revierpaar, BV). Ein
funktionaler Lebensraumbezug zu dem Plangebiet besteht, da der Ortolan, ebenso
wie die charakteristische Feldvogelart Schafstelze, die straßenbegleitenden Birken
im Norden des Plangebietes als Singwarte nutzt.
- 26 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Tabelle 1: Brutvögel im Untersuchungsgebiet
Sonstige Fauna
Die versiegelte Straße mit dem begleitenden Radweg ist als Tierlebensraum ohne
Bedeutung. Sie ist aufgrund ihres Zerschneidungseffekts und des Kollisionsrisikos
für Tiere als Vorbelastung für den Raum Saaße-Reddebeitz–Bösel zu werten. Die
angrenzenden Straßensäume und Grabenböschungen sind als Lebensraum für
Insekten von Bedeutung. Die Gräben im Gebiet führen nur wenig Wasser und sind
als Laichhabitat für Amphibien nur von untergeordneter Bedeutung. Zu erwarten
sind anpassungsfähige Arten, z. B. Grasfrosch und Erdkröte. Möglich ist die
Frequentierung des Gebietes von siedlungsorientierten Fledermäusen, die auch
über Offenland jagen (z. B. Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr,
Zwergfledermaus). Das Plangebiet bietet aber für diese Arten allenfalls eine kleine
Teilfläche innerhalb ihres großräumigen Jagdrevieres.
- 27 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Die Baumreihen und Hecken im Plangebiet sind als wichtige Leitlinien für
strukturgebundene Jagd- und Transferflüge der Fledermäuse zu werten.
4.2.1.3 Schutzgut Luft und Klima
Das Hannoversche Wendland liegt im Übergangsbereich vom maritimen zum
kontinentalen Klimaraum, wobei die kontinentalen Klimazüge deutlich
überwiegen.Dies wird deutlich anhand der höheren Frühjahrs- und
Sommertemperaturen und die, im Vergleich zu den angrenzenden westlichen
Gebieten Niedersachsens, niedrigen Niederschläge (550-600 mm) mit Maxima in
den Monaten Juli und Januar.
Die Hauptwindrichtung ist West, gefolgt von Südwest, die insbesondere in den
Wintermonaten die vorherrschende Windrichtung ist. Insgesamt überwiegen die
westlichen Windrichtungen deutlich.
Das Lokalklima des Plangebietes wird von der Niederungslage beeinflusst. Die
Niederung ist Sammelgebiet der von den Geestflächen abströmenden Luftmassen.
Dementsprechend weist der Bereich eine reduzierte Jahresmitteltemperatur bei
gleichzeitiger Erhöhung der Luftfeuchte, einen verringerten Luftaustausch und
verstärkte Nebelbildung sowie Spätfrostgefahr auf.
Mikroklimatische ungünstige Effekte werden durch die Versiegelung der Straße
aufgrund der Unterbindung der Frischluftproduktion und der Erhöhung der
Temperatur bei gleichzeitiger Reduktion der Luftfeuchte verursacht. Klimatische
Belastungszonen im Umfeld sind jedoch nicht zu erwarten aufgrund der
umgebenden großen Freiflächenareale, die als Kalt- und Frischluftbilder fungieren.
Eine ausgleichende Wirkung auf das örtliche Klima besitzen insbesondere die
angrenzenden Waldareale bei Reddebeitz sowie der begleitende Baum- und
Heckenbestand.
Bewertung:
Von dem Betrieb der Straße gehen Luftemissionen aus. Eine hohe Belastung ist
aufgrund der untergeordneten Funktion der Straße und der relativ geringen
Verkehrsbelastung nicht wahrscheinlich. Die Gehölzbestände im Gebiet und seinem
nahen Umfeld sind als Bereiche mit lufthygienischer Bedeutung anzusprechen, da
sie Stäube und Aerosole ausfiltern sowie regulierend auf Temperatur und
Feuchtigkeit des Kleinklimas wirken. Die Wald- und Heckenbestände bieten
ausreichend Windschutz, da sie durch eine Erhöhung der Luftturbulenz im
Kronenbereich zu einer Verringerung der Windstärke in bodennahen Luftschichten
beitragen.
Aufgrund der auch für den ländlichen Raum existenten lufthygienischen „Grund“Belastung ist die Leistungsfähigkeit des Schutzgutes „Klima“ mäßig eingeschränkt.
- 28 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
4.2.1.4 Schutzgut Landschaft
Die Straße stellt eine bauliche Anlage dar und ist für das Landschaftsbild ohne
Bedeutung. Innerhalb der transparenten, von Acker- und Grünland geprägten
Niederungslandschaft übernehmen die straßenbegleitenden Gehölzbestände sowie
der siedlungsnahe Laubwald bei Reddebeitz wichtige Funktionen für das
Landschaftsbild, da sie zur Gliederung und visuellen Belebung der Landschaft
beitragen.
Bewertung:
Die innerhalb des Plangebietes liegenden Einzelbäume, Baumreihen und Hecken
entlang der Straße sind von mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. Der
Radfahrweg ist für die ortsgebundene Erholung von mittlerer Bedeutung.
4.2.1.5 Schutzgut Boden
Das natürliche Relief ist eben und steigt von 16,5 m über NN am Anfang der
Ausbaustrecke (Einmündungsbereich B 248 / OV) bis Ausbauende (OD Bösel) auf
ca. 18,5 m über NN an. Im Bereich der Ortsverbindungsstraße und der
angrenzenden Grabenparzellen ist das natürliche Geländerelief durch Auf- und
Abtrag verändert.
Im Planungsraum ist der geologische Untergrund durch nacheiszeitliche
Sedimentationsprozesse bestimmt. Fluviatile Ablagerungen aus Sand, Kies und
Schluff der Weichselkaltzeit überlagern die tonigen, schluffigen, sandigen
Beckenablagerungen und Geschiebelehme der Saaleeiszeit. Aus den
Ausgangsgesteinen haben sich unter Grundwassereinfluss frische bis feuchte,
schwach anlehmige Sandböden entwickelt, die den Gleyen zuzuordnen sind.
Bewertung:
Die sandigen Böden zeichnen sich durch ein relativ geringes NährstoffNachlieferungsvermögen aus, so dass das landwirtschaftliche Ertragspotential
überwiegend als gering eingestuft wird (vgl. NIBIS-Datenserver)2. Ihre Filter- und
Puffereigenschaften gegenüber chemischen Fremdstoffen sind aufgrund ihres
geringen Humin- und Lehmanteils als gering zu bewerten.
Der Boden besitzt weder eine hohe Lebensraumfunktion (besondere
Standorteigenschaften, hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit) noch eine hohe
Archivfunktion (natur- bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit) und zählt
daher nicht zu den schutzwürdigen Böden.
Im Bereich der Ortsverbindungsstraße sind die Regelungsfunktionen der Böden
infolge
von
Überbauung
(flächige
Versiegelung,
Verdichtung,
Oberflächenveränderung) erheblich überformt. Infolge dessen kann der Boden in
2
NLfB: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Geowissenschaftliche Karte des
Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen, 1981
- 29 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
diesem Bereich lediglich als mehr oder weniger veränderte Kulturböden bzw. im Fall
von versiegelten Flächen als Rumpfböden bezeichnet werden.
Die Leistungsfähigkeit des versiegelten und teilbefestigten Bodens für den
Naturhaushalt ist erheblich herabgesetzt und nur von geringer Bedeutung für den
Naturhaushalt. Den angrenzenden Flächen ist eine mäßige bis mittlere Bedeutung
beizumessen.
4.2.1.6 Schutzgut Wasser
Oberflächenwasser
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.
Grundwasser
Das Plangebiet wird durch grundwassernahe Böden bestimmt, die in den oberen
Bodenhorizonten
Grundwasseranschluss
besitzen.
Entsprechend
der
jahreszeitlichen Schwankungsamplitude (ca. 1,5 m im Jahresrhythmus) liegt der
mittlere Grundwasserhochstand überwiegend bei 30 cm unter Geländeoberfläche
(GOF) und der mittlere Grundwasserhochstand bei ca. 180 cm unter GOF. Im
Nordwesten des Plangebietes liegt der mittlere Grundwasserhochstand bei 60 cm
GOF und der mittlere Grundwassertiefstand bei 1,60 m GOF. Die
Grundwasserfließrichtung
entspricht
den topographischen
Höhen.
Das
Grundwasser fließt in nordwestliche Richtung in den Königshorster Kanal.
Bewertung:
Das Plangebiet ist als Grundwasserzehrgebiet zu bezeichnen, da die
Grundwasserneubildungsraten mit – 89 mm bis -129 mm/a im negativen Bereich
liegen (vgl. NIBIS-Datenserver). Das Gebiet ist für die Grundwasserneubildung
unbedeutend.
Die Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Grundwasserverschmutzung ist
aufgrund der relativ geringen Grundwasserflurabstände als hoch einzustufen.
Im Plangebiet ist die Versickerungsleistung ist durch die hohe Flächenversiegelung
der Straße eingeschränkt. Das anfallende Oberflächenwasser kann jedoch in den
angrenzenden Freiflächen und Entwässerungsmulden bzw. Gräben versickern.
4.2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Unter Kultur- und sonstige Sachgüter sind Güter zu verstehen, die Objekte von
gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder
archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch die Vorhaben
eingeschränkt werden könnte. Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer
Nähe sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt.
Bewertung:
- 30 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Es liegen keine Hinweise für das Vorkommen von Bodendenkmalen vor.
4.2.1.8 Zusammenfassende Bewertung des Umweltbestandes
Innerhalb des zu untersuchenden Wirkraumes bestehen Beeinträchtigungen,
bezogen
auf
die
einzelnen
Schutzgüter,
vornehmlich
durch
die
Verkehrslärmemissionen der B 248. Durch die bereits vorhandenen Versiegelungen
ist die Lebensraumbedeutung für Tiere und Pflanzen auf dieser Fläche überwiegend
als gering einzuschätzen. Von hoher Bedeutung sind die angrenzenden Wald- und
Gehölzflächen. Von dem Verkehr auf der Straße gehen Luftemissionen aus. Eine
hohe
Belastung
ist
aufgrund
der
untergeordneten
Funktion
der
Ortsverbindungsstraße und der relativ geringen Verkehrsbelastung nicht
wahrscheinlich. Die innerhalb des Plangebietes liegenden Einzelbäume,
Baumreihen und Hecken entlang der Straße sind daher von mittlerer Bedeutung für
das Schutzgut Landschaft. Die Leistungsfähigkeit des versiegelten und
teilbefestigten Bodens für den Naturhaushalt ist erheblich herabgesetzt und nur von
geringer Bedeutung für den Naturhaushalt. Den angrenzenden Flächen ist eine
mäßige bis mittlere Bedeutung beizumessen. Im Plangebiet ist die
Versickerungsleistung durch die hohe Flächenversiegelung der Straße
eingeschränkt. Das anfallende Oberflächenwasser kann jedoch in den
angrenzenden Freiflächen und Entwässerungsmulden bzw. Gräben versickern.
4.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
und Nichtdurchführung der Planung
4.2.2.1 Auswirkung bei Durchführung der Planung
Innerhalb des Plangebietes ist der Ausbau der Ortsverbindungsstraße Saaße –
Bösel geplant. Die zu erwartenden Wirkungen und Wechselwirkungen liegen vor
allem in Folge der geplanten Versiegelung in dem Verlust von Boden und
Bodenfunktionen. Damit verbunden sind ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss
und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig kommt es zu einem
Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna in den versiegelten Flächen. Durch
den Freiflächenverlust kann es zu kleinklimatischen Veränderungen und
Veränderungen der lufthygienischen Bedingungen, Temperaturerhöhungen und
Veränderungen der Luftfeuchte kommen. Gleichzeitig wird eine Aufwertung von
Natur und Landschaft in der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete
o.ä.) sind von der Planung nicht betroffen.
Die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden
nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit
beurteilt.
- 31 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
Tabelle 2: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre
Bewertung
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Erhöhung der Emissionen durch Lärm und Geruch
Tiere/Pflanz. Verlust von Teillebensräumen, Schaffung von neuen
Lebensräumen innerhalb der Maßnahmefläche
Klima/Luft
Veränderung des Kleinklimas durch Freiflächenverlust
Erhöhung der Emissionen durch Verkehr
Landschaft Beeinträchtigung durch naturraumuntypische bauliche
Anlagen, Erhaltung landschaftsprägender Elemente
Boden
Beeinträchtigung
der
Bodenfunktionen
(erhöhter
Oberflächenwasserabfluss,
Grundwasserneubildungsrate), Verlust belebten Bodens
durch Versiegelung und Bodenbewegung, -verdichtung
Wasser
Erhöhter Oberflächenwasserabfluss, Reduzierung der
Grundwasserneubildungsrate
KulturKeine Beeinträchtigungen feststellbar
/Sach.
WechselUnbebaute Flächen werden bebaut
wirkungen
Konfliktpotenti
al
--..
-------
..
-------
.. erheblich/ --- nicht erheblich
Bewertung:
Durch den Ausbau der Straße auf 5,5 m Breite erhöht sich die Versiegelung,
bestehende Bäume müssen im Bereich der Verbreiterung gefällt werden. Der Boden
verliert in den überbauten Bereichen seine natürliche Funktionsfähigkeit als
Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Wasserfilter und -speicher, Bodenpuffer und
Produktionsstandort sowie seine Funktion für die Klimaregulierung. Dieser Eingriff
wird durch neue Baumanpflanzung und eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgeglichen.
Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ
verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Bei der
Realisierung können auf der Grundlage der Kompensation der Eingriffe in Boden,
Natur und Landschaft sowie für andere Schutzgüter wie Tiere und Pflanzen
erhebliche Verbesserungen erreicht werden.
4.2.2.2 Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans könnte innerhalb des Plangebietes die
Verbreiterung der Straße nicht vorgenommen werden. Der Begegnungsverkehr
würde bei größeren Fahrzeugen wie bisher in den Straßenseitenraum ausweichen
müssen. Die Verbesserung in Natur und Landschaft auf der Ausgleichsfläche
würden nicht vorgenommen werden.
- 32 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
4.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung
der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Im
Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
gem. § 1 a (3) BauGB i. V. m. § 18 ff BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft durch die geplante bauliche Erweiterung zu beurteilen und
Aussagen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht
unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische
Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste
durch Aufwertung von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.
Der landschaftsplanerische Beitrag in der Begründung stellt klar, dass durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Schutz des Bodens und der Bäume
während der Ausbauphase, Erhalt von Gehölzbeständen, Begrünung der
Straßenseitenräume, Auflagen für den Artenschutz) und zum Ausgleich
(Anpflanzung von Straßenbegleitbäumen, Schaffung von Verbesserung in Natur und
Landschaft innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) der durch die Straßenplanung
verursachte Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Vergleich zu dem
vorherigen Zustand kompensierbar ist. Im Folgenden werden die geplanten
Maßnahmen zu Vermeidungen, zu Verringerungen und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter konkretisiert.
4.2.3.1 Schutzgut Mensch
Die Erholungswirkung der Landschaft auf den Menschen wird durch die
Straßenverbreiterung nicht negativ beeinflusst. Nennenswerte zusätzliche
Lärmimmissionen sind durch den Ausbau der Straße nicht zu erwarten.
4.2.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die Versiegelung vom Boden und die damit verbundene Reduzierung von
Lebensräumen sind durch die geplante Überbauung unvermeidbar. Durch
zusätzliche Aufwertungen in Natur und Landschaft können aber neue Lebensräume
für Tiere und Pflanzen geschaffen werden.
4.2.3.3 Schutzgut Luft und Klima
Die zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Freiflächen bewirken eine
Veränderung des Kleinklimas im Nahbereich der Bodenversiegelungen. Es ist mit
einer
Verringerung der
Verdunstungsrate bei gleichzeitig verstärkter
Oberflächenerwärmung sowie Veränderung der Luftströme zu rechnen. Es handelt
sich jedoch um kleinräumige Auswirkungen, die zu keiner nachhaltigen
Beeinträchtigung der Funktionen des Schutzgutes Klima / Luft führen. Außerdem
kann die Veränderung der mikroklimatischen Situation durch den Erhalt der
Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet minimiert werden.
- 33 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
4.2.3.4 Schutzgut Landschaft
Der Ausbau der Straße führt zu einer Verfremdung und Überformung der
Oberflächengestalt
infolge
von
Überbauung,
Versiegelung
und
Beseitigung/Umwandlung von Vegetationsstrukturen. Es kommt zu einem Verlust
von 11 Straßenbegleitgehölzen, die als charakteristische Landschaftsbildelemente
zu werten sind. Die erheblichen Beeinträchtigungen können jedoch kompensiert
werden.
4.2.3.5 Schutzgut Boden
Die Überbauung innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist unvermeidbar.
Damit wird der Boden anteilig versiegelt. Der geplante Eingriff in das Schutzgut
Boden kann nur kleinflächig funktionsbezogen durch Entsiegelungsmaßnahmen
ausgeglichen werden. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen werden durch
Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet und auf einer externen Fläche ersetzt,
die aufgrund der Mehrfachfunktionalität ebenfalls positive Entlastungseffekte für den
Boden besitzen.
4.2.3.6 Schutzgut Wasser
Durch die Zunahme an versiegelter Fläche erhöht sich die Menge des
abzuführenden
Niederschlagwassers.
Das
anfallende
unbelastete
Niederschlagswasser kann in den angrenzenden Straßenseitenräumen und den
Versickerungsmulden bzw. Gräben versickern, so dass es dem Wasserhaushalt
wieder zugeführt wird. Demnach sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
4.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Wegen der geplanten Verbreiterung einer bereits bestehenden Straße sind
alternative Standorte nicht möglich.
Auf Grund des geplanten Hocheinbaus sind verschiedene Ausbauvarianten in der
Lage auszuschließen. Bei der Festlegung der Gradiente wurden mehrere Varianten
untersucht. Der geplante Hocheinbau erfolgt gemäß RStO 12 mit mindestens 10 cm
Aufbaustärke. Da das vorhandene Längsgefälle der Fahrbahn im gesamten
Kurvenbereich annähernd 0 % beträgt, muss für die ordnungsgemäße Straßenentwässerung das Längsgefälle in den Verwindungsbereichen künstlich erhöht werden
(Mindestlängsneigung in der Verwindung 0,7 %). Für eine stetige und komplett
ausgewogene Gradientenführung müsste der gesamte Kurvenbereich im Tiefeinbau
hergestellt werden. Der komplette Hocheinbau hätte zu unwirtschaftlichen
Aufbaudicken und erheblichen Problemen mit der Radweghöhe geführt. Aus
Kostengründen soll daher mit zwei Tiefeinbaubereichen von 85 m bzw. 65 m Länge
gearbeitet werden.
- 34 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
4.3 Zusätzliche Angaben
4.3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung
Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein
grünordnerischer Beitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die grünordnerische
Untersuchung wurde in der Umweltprüfung zur Beurteilung und zur Festlegung von
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von erheblichen
Umweltauswirkungen herangezogen.
Schwierigkeiten ergeben sich generell aufgrund der mangelnden Datenlage. Im
Landkreis Lüchow-Dannenberg existiert kein Landschaftsrahmenplan, ein
Landschaftsplan ist ebenfalls nicht vorhanden und Biotoptypenkartierungen liegen
als Datenmaterial nicht vor. Eine örtliche Bestandsaufnahme musste vorgenommen
werden, um die Umweltfolgen hinreichend beurteilen zu können.
4.3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bezieht sich auf die
Einhaltung der Bestimmungen der 16. BImSchV. Nach Realisierung des Vorhabens
ist eine Überprüfung nach 3 Jahren geplant.
4.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die wesentlichen Umweltauswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden,
sind die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch die Versiegelung und die
Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Diese Eingriffe in Natur
und Landschaft werden bewertet, woraus sich Maßnahmen zur Vermeidung, zur
Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs ableiten lassen. Sie sind in dieser
Begründung nachvollziehbar aufgeführt. Die Aufwertung von Natur und Landschaft
in der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann die Umweltbeeinträchtigungen
mindern. Die Maßnahmen haben den Zweck, neuen Lebensraum für Tiere und
Pflanzen zu schaffen.
Auf den verbleibenden Freiflächen im Seitenraum kann das unbelastete
Oberflächenwasser weiterhin versickern.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen
Umweltauswirkungen
durch
die
Festsetzungen
im
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße – Bösel keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen
für die Umwelt zu erwarten sind.
Lüchow (Wendland), August 2015
(Stadtdirektor)
- 35 -
Bebauungsplan
Ortsverbindungsstraße Saaße - Bösel
Begründung
planungsbüro a. pesel
ANHANG
- 36 -
Herunterladen