61-si - beim Niederösterreichischen Landtag

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Landtag von NÖ, XIII. Gesetzgebungsperiode
Tagung 1992/93
61. Sitzung am 18. Februar 1993
INHALT:
1.
Eröffnung durch Präsident Mag.Romeder (Seite 556).
2.
Nachruf für den verstorbenen Landesrat a. D. Landtagsabgeordneten a.D. Dr.Franz Slawik (Seite
556).
3.
Mitteilung des Einlaufes (Seite 557).
4.
Antrag der Abgeordneten Icha u.a. zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde gemäß § 35a LGO zum
Thema "Demokratie in Niederösterreich".
Erstantragsteller: Abg. Icha (Seite 565).
Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 568), LH Dr.Pröll (Seite 569),
Abg. Mag.Kaufmann (Seite 571), Abg. Preiszler (Seite 573), Abg. Böhm (Seite 575), Abg. Uhl (Seite
576), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 577), Abg. Breininger (Seite 578), Abg. Kautz (Seite 581).
5.
Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Seite 582).
6.1.
Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser,
Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PGG).
Berichterstatter: Abg. Breininger (Seite 582).
6.2.
Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Fidesser,
Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG - Novelle
1993).
Berichterstatter: Abg. Gruber (Seite 583).
Redner zu 6.1. und 6.2.: Abg. Dkfm.Rambossek mit Abänderungsantrag (Seite 583), Abg. Helene
Auer (Seite 585), Abg. Lugmayr (Seite 588).
Abstimmung (Seite 589).
7.1.
Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Umweltbericht
1992.
Berichterstatter: Abg. Trabitsch (Seite 589).
7.2.
Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht
der NÖ Umweltanwaltschaft für den Zeitraum Jänner 1990 bis Dezember 1992.
Berichterstatter: Abg. Ing.Eichinger (Seite 590).
7.3.
Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ
Umweltschutzgesetzes 1984. Berichterstatter: Abg. Dirnberger (Seite 590).
7.4.
Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abg. Dr.Kremnitzer an Herrn LR Blochberger
betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt.
Redner zu 7.1. - 7.4.: Abg. Ing.Hofer (Seite 590), Abg. Friewald mit Resolutionsantrag (Seite 591),
Abg. Ing.Weinmeier (Seite 593), Abg. Keusch mit 3 Resolutionsanträgen (Seite 598), Abg.
Dipl.Ing.Toms (Seite 602), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 605), Abg. Feurer (Seite
605), Abg. Dipl.Ing.Rennhofer mit Resolutionsantrag (Seite 608),
Abg.
Treitler (Seite 612), Abg. Ing.Weinmeier (Seite 612).
Abstimmung (Seite 613).
8.1.
Antrag des Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der
Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) und über die Anträge mit
Gesetzentwürfen
der Abg. Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO betreffend Änderung der NÖ
Gemeindebeamtendienstordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976,
Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und Änderung des NÖ
Gemeindeärztegesetzes 1977. Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 614).
8.2.
Antrag des Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des
Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 1993).
Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 614).
Redner zu 8.1. und 8.2.: Abg. Preiszler (Seite 614), Abg. Litschauer (Seite 615).
Abstimmung (Seite 617).
9.1.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg
1993.
Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 617).
9.2.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß
Schallaburg im Jahre 1993.
Berichterstatter: Abg. Kurzbauer (Seite 618).
Redner zu 9.1. und 9.2.: Abg. Wöginger (Seite 618), Abg. Knapp (Seite 619).
Abstimmung (Seite 621).
10.1.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe.
Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621).
10.2.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie, Baulos 18.
Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621).
10.3.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. NÖ
Landeskrankenhaus Mödling, 4. Bauabschnitt, 1. Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und
Zielplanung.
Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621).
10.4.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. Krankenhaus Eggenburg, 1. Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem NÖ LandesPensionisten- und Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und
Behandlungseinrichtungen.
Berichterstatter: Abg. Kautz (Seite 621).
10.5.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
NÖ
Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung. Berichterstatter: Abg. Buchinger
(Seite 624).
10.6.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
NÖ Landes-Pensionistenheime Orth/Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung.
Berichterstatter: Abg. Buchinger (Seite 624).
Redner zu 10.1. - 10.6.: Abg. Gruber (Seite 625), Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 627), Abg. Winkler (Seite
628), Abg. Bruckner (Seite 630), Abg. Sivec (Seite 631), Abg. Lembacher (Seite 632).
Abstimmung (Seite 634).
11.
Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
NÖ Landesberufsschulen, 400 Millionen Schilling Ausbau- und Investitionsprogramm. Berichterstatter:
Abg. Anton Rupp (Seite 635).
Redner: Abg. Dkfm.Rambossek (Seite 636), Abg. Kautz (Seite 637),
Abg. Ing.Heindl (Seite 639), LR Dr.Bauer (Seite 642).
Abstimmung (Seite 643).
12.
Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ
landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Berichterstatter: Abg. Hiller (Seite 643).
Abstimmung (Seite 643).
13.
Debatte über die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Landesrat
Blochberger betreffend Verpachtung eines Genossenschaftsjagdgebietes in Waltersdorf bei Staatz.
Redner: Abg. Dr.Kremnitzer (Seite 643), Abg. Sauer (Seite 644), Abg. Schwab (Seite 644).
Abstimmung (Seite 645).
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER (um 13.00 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten
Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen, es ist unbeanstandet geblieben und demnach als
genehmigt zu
betrachten.
Von der heutigen Sitzung hat sich der Herr Abgeordnete Soukup entschuldigt. Ich bringe dies dem
Hohen Haus zur Kenntnis. (Die Damen und Herren Abgeordneten erheben sich von den Sitzen.)
Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Nacht auf vorgestern starb unser
langjähriges Mitglied Dr.Franz Slawik im 58. Lebensjahr. Vor mehr als einem Jahr, Ende 1991, schied
er aus gesundheitlichen Gründen aus diesem Hohen Haus. Wir mußten das damals mit großem
Bedauern zur Kenntnis nehmen. Dr.Slawik war als Mensch wie auch als Politiker hier in diesem
Hohen Haus von allen Angehörigen entsprechend
geschätzt. Er wurde in Berndorf als Arbeiterkind geboren, mußte sich sein
Studium selbst finanzieren und promovierte trotzdem sub auspiziis präsidentis. 1959 bis 1972
unterrichtete er in Krems und war dann Direktor des Bundesgymnasiums Schwechat. In Schwechat
war er auch als
Gemeinderat durch mehrere Jahre tätig. 1977 bis 1980 leitete er das Dr.Karl
Renner-Institut und gehörte dem NÖ Landtag seit Jänner 1982 an, war dazwischen von 1986 bis 1988
Mitglied der NÖ Landesregierung und kehrte dann in
den NÖ Landtag zurück, wo er als Klubobmann der sozialdemokratischen Fraktion tätig war.
Dr.Slawik, das können wir, glaube ich, gemeinsam feststellen, war ein feinsinniger Mensch, mit dem
zu diskutieren stets auch einem ein Gewinn war und der gemeinsam erarbeitete Lösungen höher
schätzte als politisch harte Konfrontation.
Ihm hier im Hohen Haus ein ehrendes Gedenken zu widmen ist uns, ist mir ein persönliches Anliegen.
Ich danke Ihnen. (Die Mitglieder des Hohen Hauses nehmen die Plätze wieder ein.)
Ich bringe dem Hohen Haus folgenden Einlauf zur Kenntnis (liest):
Ltg. 551/B-28/2 Bericht der Landesregierung betreffend Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der
europäischen Integration und Ltg. 557/L-12 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Ich weise beide Vorlagen dem Europa-Ausschuß zu. Ltg. 544/H-1 Vorlage der Landesregierung betreffend Beteiligungsfinanzierung, Exportförderung,
Haftungsübernahme und
Ltg. 554/B-1/15 Bericht des Finanzkontrollausschusses III/92. Beide Vorlagen weise ich zur weiteren Behandlung dem
Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zu.
Ltg. 535/H-8/4 Vorlage der Landesregierung betreffend Landesfinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung der
Kredit- und Haftungsermächtigung. Ltg. 538/H-11/14 Vorlage der Landesregierung betreffend A.Ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling, vierter Bauabschnitt,
erste Bauetappe. Ltg. 539/S-5/9 Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landespensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer
Pflegeabteilung. Ltg. 540/S-5/10 Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landespensionistenheime Orth a.d. Donau, Pottendorf
und Eggenburg, Neuerrichtung. All diese Vorlagen habe ich am 28.Jänner 1993 dem Finanz- und
Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren Beratung zugewiesen. Ich bitte das Hohe Haus um
Kenntnisnahme.
Ltg. 545/S-5/11 -
Vorlage der Landesregierung betreffend Landesberufsschulen, 400 Millionen Ausbau- und
Investitionsprogramm sowie Ltg. 546/H-11/15 Vorlage der Landesregierung betreffend A.Ö. Krankenhaus Eggenburg, erster Bauabschnitt.
Beide Vorlagen habe ich am 3.Februar 1993 dem Finanz- und Wirtschafts-Ausschuß zur weiteren
Behandlung zugewiesen. Ltg. 555/G-11/1 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Getränke- und Speiseeissteuergesetzes
1992 und
Ltg. 559/A-1/81 Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Rupp, Haufek u.a. betreffend Änderung der NÖ
Gemeindeordnung 1993. Beide Vorlagen weise ich hiemit dem Kommunal-Ausschuß zur weiteren
Beratung zu.
Ltg. 543/L-19/1 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der land- und forstwirtschaftlichen
Berufsausbildungsordnung. Hier teile ich mit, daß ich diese Vorlage am 3.Februar 1993 dem
Landwirtschafts-Ausschuß zugewiesen habe. Ltg. 541/A-1/78 Gemeinsamer Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a.
betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes und
Ltg. 542/A-1/79 gemeinsamer Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek
betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes.
Ich darf bekanntgeben, daß ich beide Vorlagen am 2.Februar 1993 dem Sozial- und GesundheitsAusschuß zur weiteren Beratung zugewiesen habe.
Ltg. 536/D-1/6 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten (DPLNovelle 1993) und Ltg. 537/L-1/6 Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBGNovelle 1993).
Dazu gebe ich dem Hohen Haus bekannt, daß ich beide Vorlagen am 28.Jänner 1993 dem
Verfassungs-Ausschuß zur weiteren Beratung zugewiesen
habe.
Ltg. 558/A-1/80 Antrag der Abgeordneten Böhm u.a. betreffend Auflösung des Landtages von Niederösterreich gemäß
Artikel 10 Abs.1 NÖ LV 1979. Ich weise diesen Antrag hiemit dem Verfassungs-Ausschuß zur
weiteren Beratung zu.
Ich stelle fest, daß hier im Hause Flugblätter verteilt werden. Das ist nicht statthaft! Es wurde keinerlei
Ermächtigung dazu erteilt! Ich möchte hier bitten, sie einzusammeln. Ich stelle das noch einmal vor
dem Hohen Hause fest, damit das auch klar ist, es wurde von niemandem eine Ermächtigung erteilt!
Ltg. 531/A-4/58 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend
Inseratenkampagne zur Imagewerbung für den Landeshauptmann. Ich darf bekanntgeben, daß ich
am
22.Jänner 1993 den Herrn Landeshauptmann gebeten habe, die Anfrage zu
beantworten. Das ist bereits geschehen. Am 8.Februar 1993 ist die Anfragebeantwortung zugeleitet
worden.
Ltg. 532/A-4/59 Anfrage der Herren Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier an den Herrn Landeshauptmann
Dr.Pröll betreffend Abwasserentsorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg; Unvereinbarkeit zwischen
dienstlicher
Obliegenheit und nebenberuflicher Tätigkeit. Ich habe am 25.Jänner 1993 dem
Herrn Landeshauptmann diese Anfrage zugemittelt. Die Beantwortung erfolgte am 8.Februar 1993.
Ltg. 533/A-5/48 Anfrage der Herren Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Dr.Bauer
betreffend Abwasserversorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg. Am 25.Jänner 1993 habe ich dem
Herrn Landesrat Dr.Bauer die Anfrage zugemittelt, der sie ebenfalls am 8.Februar 1993 bereits
beantwortet hat.
Ltg. 534/A-5/49 Anfrage des Herrn Abgeordneten Schwab an Herrn Landesrat Blochberger betreffend Dürreschäden
1992. Ich habe diese Anfrage am 25.Jänner 1993 dem Herrn Landesrat zur Beantwortung übermittelt.
Ltg. 547/A-4/60 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend
Beschaffung und Betrieb der Dienstkraftwagen
des Landes Niederösterreich und
Ltg. 548/A-5/51 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend
Organisation des Dienstwagenbetriebes. Am
3.Februar 1993 habe ich diese Anfragen dem Herrn Landeshauptmann übermittelt.
Ltg. 549/A-5/50 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Herrn Landesrat Gabmann betreffend Beschaffung
und Betrieb der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich und
Ltg. 550/A-5/51 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer an Landesrat Gabmann betreffend Organisation des
Dienstkraftwagenbetriebes. Dazu darf ich bekanntgeben, daß ich diese Anfragen am 3.Februar 1993
dem Herrn Landesrat zur Beantwortung übermittelt habe. Ltg. 553/A-5/52 Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landesrat Gabmann betreffend Förderung
Schiland GesmbH. im Traisental. Ich habe am 9.Februar 1993 den Herrn Landesrat gebeten, diese
Anfrage geschäftsordnungsmäßig zu beantworten.
Ltg. 556/A-4/62 Anfrage des Herrn Abgeordneten Dkfm.Rambossek an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll betreffend
Einstellung von behinderten Menschen im Bereich des Landes Niederösterreich. Ich habe am
16.Februar 1993
den Herrn Landeshauptmann gebeten, diese Anfrage zu beantworten. Ltg. 560/A-5/53 Anfrage des Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier an Herrn Landesrat Wagner betreffend Erlassung
eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Hier darf ich bekanntgeben, daß ich Herrn
Landesrat Wagner am heutigen Tag diese Anfrage zur Beantwortung zugewiesen
habe.
Ich gebe weiters bekannt, daß noch Anfragebeantwortungen eingelangt sind zur Zahl 516/A-4/56,
519/A-5/45, 528/A-4/56 und zu 530/A-5/47. Die Anfragebeantwortungen haben folgenden Inhalt:
Beantwortung der Anfrage von Landtagsabgeordneten Ing.Weinmeier vom 22.Dezember 1992, Ltg.
516/A-4/56-1992, betreffend "Vorwürfe gegen zwei Beamte des Landes Niederösterreich im
Zusammenhang mit einem Grundankauf":
"Zu Frage 1 (Wurde seitens der Dienstbehörden die Frage einer eventuellen Verletzung
disziplinarrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit den erwähnten Grundkäufen untersucht und
wenn ja, mit welchem
Ergebnis?)
Gemäß § 113 Abs.1 DPL 1972, LGBl. 2200-33, hat der Dienststellenleiter bei jedem begründeten
Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die
zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen durchzuführen und sodann
unverzüglich dem Amt der Landesregierung Disziplinaranzeige zu erstatten. Gemäß Abs.3
leg.cit. ist von einer
Disziplinaranzeige an das Amt der Landesregierung abzusehen, wenn nach ansicht des
Dienststellenleiters eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht.
Zur Beantwortung der Frage, welche Veranlassungen seinerzeit nach Erscheinen der von LAbg.
Ing.Weinmeier erwähnten Zeitungsberichte seitens des Dienststellenleiters getroffen worden sind,
wurde von der Landesamtsdirektion eine Stellungnahme des Leiters des NÖ Gebietsbauamtes II
Wiener Neustadt, Wirkl.Hofrat Dipl.Ing.Kurt Klik, dem die
Funktion eines Dienststellenleiters für diese beiden Bediensteten zukommt, eingeholt. Diese
Stellungnahme liegt in Fotokopie bei. Daraus ergibt sich zusammenfassend, daß der
Dienststellenleiter auf Grund umfangreicher Erhebungen keinen Anlaß gesehen hat, gemäß der
vorzitierten Gesetzesstelle eine Disziplinaranzeige zu erstatten und damit die Voraussetzung für ein
weiteres Tätigwerden der Disziplinarbehörden zu schaffen.
In der gleichen Angelegenheit hatte sich bereits der Gemeinderat von Lichtenwörth Josef Leonhard
mit Schreiben vom 25.Februar 1992 an Bundespräsident Dr.Waldheim gewandt und Herrn
Landeshauptmann Ludwig davon eine
Abschrift zukommen lassen. Dieser waren drei Zeitungsberichte der NÖN vom
Oktober und November 1991 angeschlossen. Seitens des Büros Landeshauptmann Ludwig wurde
daraufhin der Bezirkshauptmann in Wiener Neustadt um Information für Herrn Landeshauptmann
ersucht. Die dazu abgegebene schriftliche Stellungnahme vom 6.April 1992 ist gleichfalls in
Fotokopie beigeschlossen. Sie bot keinerlei Anhaltspunkte, die ein weiteres Einschreiten der
Dienstbehörde geboten hätte. Zu Frage 2 (Wenn nein, wurden die Beamten zumindest veranlaßt, den
auffallend niedrigen Kaufpreis zu erklären und wenn ja, mit welchem Ergebnis?)
Dazu verweise ich auf die vorstehenden Ausführungen zu Frage 1 und die angeschlossenen Beilagen
(siehe etwa den Bericht des Leiters des GBA II vom 18.Jänner 1993 Seite 3, letzter Absatz). Aus einer
(dem vorerwähnten Schreiben des Bezirkshauptmannes von Wiener Neustadt vom 6.April 1992
beigefügten) Niederschrift über die Sitzung der
Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Wiener
Neustadt vom
17.März 1992 konnte folgende Aussage des Notars Dr.Trenker zur Berechnung des Kaufpreises
entnommen werden: 'Von der Familie Weihsinger wurde
das verfahrensgegenständliche Areal im Sinne der behördlichen Auflagen rekultiviert. Laut Angaben
von Herrn Ing.Weihsinger hat dieser seit
1978 folgende Arbeiten durchgeführt: Errichtung eines Zaunes, Grobplanierungsarbeiten,
Humussierung, Feinplanierung, Begrünung, Bepflanzung,
Nivellierungsarbeiten, Tragung von Vermessungskosten. Diese Arbeiten wurden von ihm
wertmäßig mit S 1,962.000,-- netto bewertet, wobei in dieser Summe auch der Kaufpreis von S
65.000,-- und die Vermessungskosten von S 30.000,-enthalten sind.'
Eine weitere Nachprüfung dieser Aussage hatte zu unterbleiben, da keinerlei Bezug mehr zwischen
dem Abschluß dieses Rechtsgeschäftes (Kaufvertrag vom 2. bzw. 9.August 1991) und der
dienstlichen Tätigkeit der beiden als Amtssachverständige des NÖ GBA II festgestellt
werden konnte."
Die im Text zitierten Beilagen lauten wie folgt: "Betrifft: Anfrage von Landtagsabgeordneten
Ing.Weinmeier an Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll über Vorwürfe gegen zwei Landesbedienstete im
Zusammenhang mit einem Grundankauf.
Sehr geehrter Herr Landesamtsdirektor-Stellvertreter! Im Zusammenhang mit der Anfrage des Herrn
Landtagsabgeordneten Ing.Weinmeier an den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll hat die do. LAD um
diesbezügliche schriftliche Stellungnahme ersucht. Vor allem soll dargelegt
werden, welche Veranlassungen nach dem Erscheinen der zitierten Zeitungsartikel seitens des
Dienststellenleiters getroffen wurden. In die Zeitungskampagne involviert sind zwei Bedienstete der
hiesigen Dienststelle: Bauinspektionsrat Ing.Helmut Weihsinger und Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang
Huber. Ing.Weihsinger hat seit dem 1.August 1973 seinen Dienst beim Gebietsbauamt II in Wiener
Neustadt wahrgenommen
und gehört seit dem 1.Dezember 1992 dem Mitarbeiterstand des Gebietsbauamtes V in Mödling an.
Dipl.Ing.Huber versieht seit 15.Februar 1973
seinen Dienst beim Gebietsbauamt II.
Unverzüglich nach Erscheinen des ersten Zeitungsartikels im "Der Niederösterreicher" am 31.Oktober
1991 wurde mündlicher Kontakt mit den beiden
Mitarbeitern durch den Dienststellenleiter aufgenommen und eine Befragung der
beiden zur Sachlage durchgeführt. Bis zur Mitte des Novembers 1991 erfolgten weitere
Zeitungsartikel, die im wesentlichen keine neuen Sachverhalte vorbrachten und jeweils versuchten,
die Privatsphäre der beiden
betroffenen Mitarbeiter mit den dienstlichen Tätigkeiten beim Gebietsbauamt II in irgendeinen
Zusammenhang zu bringen. Demgemäß wurden
Ing.Weihsinger und Dipl.Ing.Huber aufgefordert, zu den in den Presseartikeln
erhobenen Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Dem Dienststellenleiter wurden sodann von den
beiden betroffenen Mitarbeitern schriftliche Stellungnahmen mit Datum 12.11.1991 vorgelegt. Sowohl
aufgrund
dieser Stellungnahme als auch aus den im hiesigen Amt vorliegenden Aktenunterlagen konnten
Vermutungen über dienstrechtliche Verfehlungen nicht
konstruiert werden.
Um die Sachlage auch von Behördenseite betrachten zu können, nahm der Dienststellenleiter des
Gebietsbauamtes II am 19.November 1991 Kontakt mit der Aufsichtsbehörde
(Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt) auf. Es war dabei in Erfahrung zu bringen, daß ein
aufsichtsbehördliches Verfahren gegenüber der Marktgemeinde Lichtenwörth durch die
Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt aufgenommen worden ist. Wie der beauftragte
Sachbearbeiter Dr.Zimper mitteilte, war zu dem gegebenen Zeitpunkt das
aufsichtsbehördliche Verfahren noch nicht abgeschlossen und darüber hinaus ein
grundverkehrsbehördliches Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Wr.Neustadt anhängig. Eine
gegenseitige Aufrechterhaltung des Informationsaustausches wurde vereinbart.
Am 20.November 1991 wurde der Herr Landesbaudirektor vom Dienststellenleiter des
Gebietsbauamtes II persönlich über das Thema Weihsinger - Huber
in der Marktgemeinde Lichtenwörth informiert. Man kam gemeinsam zu der Auffassung, daß
dienstrechtliche Veranlassungen gegen die beiden Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II Ing.Weihsinger
und Dipl.Ing.Huber derzeit nicht zu treffen seien. Überdies sollte eine eventuelle
Reaktion der LAD abgewartet werden.
Auch mit dem Herrn Bürgermeister der Marktgemeinde Lichtenwörth erfolgte an der hiesigen
Dienststelle eine Aussprache. Der wasserbautechnische Amtssachverständige beim NÖ
Gebietsbauamt II Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang Huber war mit der Begutachtung der Naßbaggerung
für die Fa. Bleier im Juli 1977 befaßt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde er vom
Dienststellenleiter beauftragt. Er war von vornherein nicht in der Lage zu beurteilen, ob er in diesem
Verfahren tätig sein würde oder nicht. Überdies handelte es sich dabei um ein
delegiertes Verfahren, das auch von Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung ohne
Beiziehung eines Sachverständigen des Gebietsbauamtes hätte
durchgeführt werden können. Des weiteren werden zu solchen Verfahren mehrere
Amtssachverständige beigezogen.
Eine auf persönliche Interessen ausgerichtete Gutachtertätigkeit oder Bevorteilung anderer Beteiligter
ist auszuschließen und wäre im Laufe der Jahre bereits zum Vorschein gekommen. Bei den
Überprüfungen und
der Erweiterung waren immer wieder verschiedenste Amtssachverständige tätig gewesen, sodaß eine
Objektivierung des Sachverhaltes mit
Sicherheit gegeben ist.
Die Gutachtenerstellung durch Dipl.Ing.Huber entsprach den damals geltenden Richtlinien des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für Naßbaggerungen und ist auch aus heutiger
Sicht nach wie vor als
fachlich völlig korrekt anzusehen.
Ing.Weihsinger war im Zuge der behördlichen Verfahren mit der Firma Bleier als
Amtssachverständiger des Gebietsbauamtes II nie eingesetzt. Diesbezügliche Beschuldigungen
gegen diesen ehemaligen Mitarbeiter der hiesigen Dienststelle gehen somit von vornherein ins Leere.
Daß die Familien Weihsinger und Bleier seit vielen Jahren befreundet sind, kann keinen Tatbestand
darstellen. Auf Befragen gibt Herr Oberbaurat Dipl.Ing.Wolfgang Huber an, daß es unzutreffend sei,
daß seine Gattin Martha Huber jemals Partner eines Kaufvertrages gewesen sei, der im
Zusammenhang mit dem Grundeigentümer Bleier steht und welcher am 2.August 1991 vor dem
öffentlichen
Notar Herrn Dr.Trenker abgeschlossen worden ist. Dies geht auch aus einem
Schriftverkehr zwischen Dipl.Ing.Wolfgang Huber und Notar Dr.Trenker vom 12.November 1991 und
4.Februar 1992 hervor. Der zitierte
Kaufvertrag wurde nach seinen Angaben von Frau Martha Huber nie unterfertigt.
Der Dienststellenleiter hat sich in die offensichtlich den positiven Rechtsvorgängen entsprechenden
Privatinteressen des Dipl.Ing.Huber oder Ing.Weihsinger nicht eingemengt. So kann zu dem geringen
Kaufpreis nur festgestellt werden, daß sich dieser aus der Differenz zwischen
dem tatsächlichen Wert der Grundstücke und den durch ihn als Pächter getätigten Aufwand anläßlich
der Rekultivierungs-, Einfriedungsund Wartungsmaßnahmen auf diesem Areal errechnet hat. Diese Aussage ist
glaubwürdig und kann als korrekt angenommen werden, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß eine
Einsichtnahme in private Unterlagen nicht möglich ist.
Die bis zum heutigen Tag vorliegenden Sachverhalte rechtfertigen keineswegs die Annahme, daß
zwei Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II ihre
dienstliche Stellung zu ihrem "Vermögensvorteil ausgenützt" oder dienstrechtliche Verfehlungen
gesetzt hätten. Die in den Zeitungsartikeln
anklingenden Vorwürfe sind sicherlich nicht gerechtfertigt irgendwelche
Disziplinarmaßnahmen im Sinn des § 113 Abs.1 DPL 1972 zu setzen. Es sei nur auf den reißerischen
Aufmacher des Zeitungsartikels vom 8.Oktober 1992 des Redakteurs Karl Siegl verwiesen, wo ein
"Hofratsteich" angepriesen und von einer "Hofratsteich-Affäre" gesprochen wird.
Da ein Hofrat irgendeiner Verwaltungsstelle auch nur andeutungsweise mit dieser Sache in keinem
nur irgendwie gearteten Zusammenhang
gebracht werden kann, liegt der Verdacht nahe, daß es sich im gegenständlichen Fall lediglich um den
Artikel eines profilierungssüchtigen,
sogenannten Aufdeckungsjournalisten handeln könnte. Das Recht auf Wahrung
seiner Privatsphäre steht jedem Mitarbeiter zu. Da das Resultat der abschließenden
Prüfungsergebnisse zeitigte, daß in dem gegenständlichen Fall eine Dienstverletzung eines der
beiden Mitarbeiter des Gebietsbauamtes II nicht vorliegt und darüber hinaus keinerlei Anzeichen
gravierender Verfehlungen privatrechtlichen
Verhaltens gegeben sind, können diesen Mitarbeitern rechtswidrige Verhalten
nicht angelastet werden. Disziplinär war vom Dienststellenleiter des Gebietsbauamtes II in Wr.
Neustadt nicht einzuschreiten. Betrifft: Christine Weihsinger - Josef Bleier, Kaufvertrag,
Grundverkehrsverfahren.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Unter Bezugnahme auf die vom Gemeinderat Josef Leonhard an den Herrn Bundespräsidenten
Dr.Kurt Waldheim gerichtete Information betreffend den Verkauf eines Schotterteiches vom 25.2.1992
wird mitgeteilt:
Bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt ist derzeit ein grundverkehrsbehördliches Verfahren
zur Erlangung der Zustimmung der Grundverkehrs-Bezirkskommission Wiener Neustadt am Sitz der
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zu einem zwischen Herrn Josef Bleier als Verkäufer und
Frau Christine Weihsinger als Käuferin abgeschlossenen Kaufvertrag vom 9.8.1991
anhängig. Unter Punkt 1 dieses Vertrages ist enthalten, daß Herr Bleier die Liegenschaften EZ.1129
mit den Grundstücken 4074 und 4075, die
EZ.1128 mit den Grundstücken 4078/1 und 4080 sowie die Liegenschaft EZ.1354
mit den Grundstücken 4076, 4077 und 4078/2, alle KG Lichtenwörth, im Gesamtausmaß von 62.860
m2, an Frau Christine Weihsinger um einen Kaufpreis von S 65.000,-- übereignet. Praktisch wird von
diesem Kaufvertrag ein Teil einer ausgebeuteten Schottergrube, bestehend aus Seefläche und
Umlandbereich, erfaßt. Der andere Teil der Schottergrube ist in einem geringeren Umfang noch von
Schotterabbauarbeiten berührt; er befindet sich nach wie vor im
Eigentum des Verkäufers (ca. 27.000 m2). Hinsichtlich dieses Teiles hat der Verkäufer Josef Bleier
Frau Christine Weihsinger, ihrem Ehegatten Ing.Helmut Weihsinger und Frau Martha Huber das
Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der Kaufvertrag selbst wurde jedoch nur von Herrn Josef Bleier und von Frau Christine Weihsinger
unterschrieben. Die Grundverkehrs-Bezirkskommission hat mit Schreiben vom 13.9.1991 die
Bezirksbauernkammer Wiener
Neustadt sowie das Ortsmitglied der Grundverkehrsbehörde, Herrn Josef
Leonhard, von dem auch die gegenständliche Beschwerde stammt, von dem
Rechtsgeschäft informiert. Sowohl die Bezirksbauernkammer als auch das
Ortsmitglied haben in der Folge die Behandlung durch eine kommissionelle Sitzung
verlangt.
Da aus verschiedenen vorgelegten Unterlagen hervorgegangen ist, daß vom gegenständlichen
Rechtsgeschäft eine mit mehreren Bescheiden aus den Jahren 1974, 1976 und 1984 wasserrechtlich
bewilligte bzw. gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage zur Schotterentnahme betroffen ist,
seitens der Ortsgemeinde bestätigt wurde, daß es sich bei vier der genannten Grundstücke um
Flächen, die nach dem Flächenwidmungsplan für die
Sand- und Schottergewinnung gewidmet sind, handelt und nach den Auflagen der
Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt als Wasserrechtsbehörde nur eine spätere Nutzung des
Schotterteiches als Fischteich für die
Sportfischerei, nicht jedoch für die Fischzucht, zugelassen wurde, hat sich für die
Grundverkehrsbehörde die Frage gestellt, ob es sich bei den genannten Grundstücken überhaupt um
land- und forstwirtschaftliche Flächen handelt.
Aus diesem Grunde holte die Behörde eine gutachtliche Stellungnahme des Amtssachverständigen
für Landwirtschaft der Abteilung B/4, Wirkl.Hofrat Dipl.Ing.Putz ein, der feststellte, daß die
Kaufsgrundstücke in der
Natur eine zum überwiegenden Teil ausgebeutete Schottergrube darstellen, die ungefähr je zur Hälfte
aus Wasser- und Teichumgriffsflächen bestehen. Diese Flächen gehören zu keinem
landwirtschaftlichen
Betrieb, werden auch nicht landwirtschaftlich genutzt und liegen auch wegen der ungünstigen Bodenund Geländeverhältnisse die Voraussetzungen dafür nicht vor. Aus diesen Gründen und wegen der
Nutzung der
Teichfläche nur für die Sportfischerei können die Grundstücke nicht als
landwirtschaftliche Flächen nach dem Grundverkehrsgesetz betrachtet werden.
Dieses Gutachten ist trotz der genannten fachlichen Stellungnahme in einer
grundverkehrsbehördlichen Sitzung am 17.3.1992 besprochen worden. Da seitens der Vertreter der
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer mitgeteilt wurde, daß derzeit ein Gegengutachten ausgearbeitet
wird, ist die Verhandlung vertagt worden, um sämtliche Aspekte abklären zu können.
Hinsichtlich der im Schreiben vom 25.2.1992 von Herrn Leonhard erwähnten Vorwürfe muß bemerkt
werden, daß weder die in den Zeitungsabschnitten, noch auch in dem gegenständlichen Schreiben
enthaltenen Vorwürfe
bisher bestätigt worden sind. Obwohl der Preis von S 62.000,-- für die Fläche von 62.860 m2 sehr
günstig erscheint, kann der in den Zeitungsartikeln mitschwingende Vorwurf, daß vor 10 bis 15 Jahren
ein Amtssachverständiger für Wasserbau einen Schotterteich deswegen wasserrechtlich
bewilligt hat, damit lange Zeit später ein anderer Amtssachverständiger
diesen Teich günstig erwerben kann, weder von der Zeit, noch von den logischen Lebensabläufen her
als realistisch qualifiziert werden. Dies
umsomehr, weil entgegen den Zeitungsartikeln nur eine Käuferin, die zwar
Ehegattin eines Amtssachverständigen für Bauangelegenheiten ist, auftritt und
die Ehegattin des anderen Amtssachverständigen, die lediglich im Bereich des Vorkaufsrechtes
genannt ist, den Kaufvertrag nicht unterschrieben hat.
Für die Bezirksverwaltungsbehörde wird eher der Anschein erweckt, daß ein zugegebenerweise
günstiges Geschäft die Mißgunst anderer Personen hervorgerufen hat und diese nunmehr sich selbst
mit diesem Geschäft
beschäftigen. Dabei werden viele interessante Absichtserklärungen wie Nutzung für die Bevölkerung,
Badeteich, Ökofläche etc. abgegeben, die von ihrem Inhalt aber nicht in das
grundverkehrsbehördliche
Verfahren eingebunden werden können. Als Fahnenträger für diese Absichten ist
jeweils Gemeinderat Josef Leonhard aufgetreten, der seinerseits als Mandatar einer überparteilichen
Bürgerliste aufscheint und auch im Namen dieser Bürgerliste die gegenständliche Beschwerde
abgegeben hat."
Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend die Genehmigung der Verpachtung
des Genossenschaftsjagdgebietes Waltersdorf bei
Staatz, Ltg. 519/A-5/45:
"Zu Frage 1:
Von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach wurde überprüft, ob der Einspruch des angesprochenen
Genossenschaftsmitgliedes zu Recht besteht und tatsächlich eine schriftliche Einladung nicht
nachweisbar ist.
Zu Frage 2:
Der Obmann des Jagdausschusses der Jagdgenossenschaft Waltersdorf bei Staatz hat laut
Einladungskurrende vom 20.Juni 1992 die Jagdausschußmitglieder zur Sitzung am 29.Juni 1992
eingeladen. Im Zuge des Verfahrens der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zur Überprüfung des
Einspruches wurde der Obmann des Jagdausschusses einvernommen. Er hat dabei
angegeben, daß er am 20.Juni 1992 zum Obmann des Jagdausschusses Waltersdorf bei Staatz
gewählt wurde.
Sodann habe er zur Jagdausschußsitzung für den 29.Juni 1992 eingeladen. Er sei mit der
Einladungskurrende zu den einzelnen Jagdausschußmitgliedern gegangen und habe auch das in der
Anfrage erwähnte
Jagdausschußmitglied persönlich in seinem Haus aufgesucht. Nachdem er die
Einladungskurrende zur Unterfertigung vorgelegt habe, habe das Jagdausschußmitglied
nach deren Durchsicht erklärt, es könne die beiliegende Einladungskurrende nicht unterschreiben.
Begründet wurde dies damit, daß nach seiner Meinung der Obmann noch nicht rechtskräftig gewählt
sei. Eine Kopie
der Einladungskurrende wurde daraufhin dem Jagdausschußmitglied übergeben.
Das Jagdausschußmitglied hat in seiner Einvernahme ebenfalls ausgeführt, daß der
Jagdausschußobmann am 20.Juni 1992 nachmittags bei ihm
gewesen sei. Er hat jedoch bestritten, die Einladungskurrende gelesen zu haben und jemals eine
Kopie erhalten zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ist bei der Beurteilung aufgrund der
durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, daß das
betreffende Jagdausschußmitglied am 20.Juni 1992 nachweislich schriftlich
eingeladen wurde. Sie hat daher mit Bescheid vom 18.Dezember 1992 die
Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens genehmigt. Bemerkt wird, daß das angesprochene
Jagdausschußmitglied gegen den die Verpachtung genehmigenden Bescheid zwei Berufungen
eingebracht hat und dieser daher noch nicht rechtskräftig ist."
Zur Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer vom 20.Jänner 1993 betreffend Steinbruch in Bad
Deutsch Altenburg und Hainburg a.d. Donau;
Vollstreckung eines Untersagungsbescheides, Ltg. 528/A-4/56: "Zu 1.
Maßnahmen zur Vollstreckung des Untersagungsbescheides wurden nicht unternommen.
Zu 2.
Im Grenzbereich der Stadtgemeinde Hainburg und der Markgemeinde Bad Deutsch-Altenburg besteht
seit ca. 100 Jahren ein Steinbruch, der jetzt von der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. betrieben wird.
Im Jahre 1970 trat die NÖ Bauordnung in Kraft und mußte für den Weiterbetrieb bestehender
Steinbrüche eine Bewilligung gemäß § 93 Z.2 und § 123 Abs.5 dieses Gesetzes eingeholt werden.
Die Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. hat im Jahre 1970 lediglich von der Marktgemeinde Bad
Deutsch-Altenburg eine solche Bewilligung eingeholt, nicht aber
von der Stadtgemeinde Hainburg.
Die Gesamtfläche dieses Steinbruches ist in den Flächenwidmungsplänen der beiden vorgenannten
Gemeinden als Grünland-Materialgewinnungsstätte ausgewiesen. Auf Betreiben von Anrainern, die
unzumutbare Immissionen behaupteten, hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha mit dem
Bescheid
vom 3.Dezember 1990, 10-A-903/22, der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. die Fortsetzung der
Gesteinsabbauarbeiten auf der im Gebiet der
Stadtgemeinde Hainburg gelegenen Teilfläche dieses Steinbruches nach § 109 Abs.3 der NÖ
Bauordnung 1976 wegen der fehlenden baubehördlichen
Bewilligung nach § 93 Z.2 desselben Gesetzes untersagt. Aufgrund dieser Gesetzesbestimmung
mußte auch die Landesregierung mit dem Bescheid vom 13.Juli 1993, Zl. R/1-B-911, die dagegen
erhobene Berufung
abweisen.
Bereits am 1.Jänner 1991 ist aber die Berggesetznovelle 1990 (BGBl.Nr. 355/1990) in Kraft getreten.
Aufgrund der letzteren führte die
Berghauptmannschaft Wien bereits am 24.Jänner 1991 eine Verhandlung zur Übernahme
dieses Steinbruches in die bergbehördliche Aufsicht durch. Mit dem Schreiben vom 24.August 1992,
12242/9/91, hat die Bergbehörde dem Steinbruchunternehmen, der Landesregierung, der
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha sowie den beiden vorgenannten Gemeinden
bekanntgegeben, "daß der Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. durch die vorgenannte Novelle zum
Berggesetz (ex lege) Gewinnungsbewilligungen für die gegenständlichen Flächen in den Gemeinden
Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg mit Wirkung vom
1.Jänner 1991 erteilt wurden".
Die Hollitzer Baustoffwerke GesmbH. hat gegen den Bescheid der Landesregierung vom 13.Juli 1992,
R/1-B-911, beim Verfassungsgerichtshof sowie beim
Verwaltungsgerichtshof Beschwerden eingebracht und jeweils die Zuerkennung der aufschiebenden
Wirkung beantragt. Der Verwaltungsgerichtshof hat der an ihn gerichteten Beschwerde mit dem
Beschluß vom 30.Oktober 1992, AW 92/05/0045, die aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Zu 3.
Diese Frage kann erst nach den Entscheidungen der Höchstgerichte beantwortet werden."
Zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt,
Ltg. 530/A-5/47: "Zu Frage 1:
Mit 1.1.1993 wurde das Tarifsystem im Sinne des NÖ Abfallwirtschaftskonzeptes umfassend
geändert. Die Tarife für Hausmüll und Betriebsabfall
wurden in mehrere Tarifklassen aufgeteilt. Bis Jahresende 1992 galten nur zwei Tarifklassen:
Hausmüll/Sperrmüll ... S 600,--/t exkl. Abgaben Betriebsabfall ... S 1.200,--/t exkl. Abgaben
Ab 1.1.1993 gibt es folgende Tarifklassen: Restmüll/Sperrmüll (nach guter Trennung) ... S 900,--/t
exkl. Abgaben
Hausmüll/Sperrmüll (ohne ausreichende Trennung) S 1.300,--/t exkl. Abgaben
hausmüllähnlicher Betriebsabfall ... S 1.300,--/t exkl. Abgaben spezifischer Betriebsabfall ... S 1.700,-/t exkl. Abgaben besonderer Betriebsabfall ... ab S 2.200,--/t exkl. Abgaben Zu Frage 2:
Der Gestaltung des Tarifsystems durch das Kuratorium der NÖ Umweltschutzanstalt liegt eine
Kostenrechnung zugrunde, die dem Kuratorium der NÖ
Umweltschutzanstalt vorgelegt wurde.
Grundlage für diese Kostenrechnung sind zunächst die allgemeinen Kosten im Betrieb des
Unternehmens (etwa Errichtung der Anlage, Personalkosten für bescheidmäßig vorgeschriebene
Chemikerkontrolle, Betriebskosten etc.), sowie unbedingt notwendige Kosten für Nachsorge- und
Rekultivierungsmaßnahmen. So sind im Jahresvergleich 1990 auf 1991 etwa die Nachsorgekosten um
206 % gestiegen. Weiters erfolgt die Tariffestlegung nach den Grundsätzen des NÖ
Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, und des NÖ Abfallwirtschaftskonzeptes und soll zur
Trennung und Wiederverwertung anregen. Die Deponierung von an sich wiederverwertbaren Stoffen
soll daher teurer sein als die Wiederverwertung. Damit soll der bestehende, knappe Deponieraum
möglichst sparsam
verwendet werden. Die Gesamtkostendeckung ist anzustreben. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß
die Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt nicht wesentlich unter den vergleichbaren Tarifen des Marktes
(siehe Beilage) liegen dürfen, um einen unerwünschten Trichtereffekt der Abfallströme zur NÖ
Umweltschutzanstalt zu vermeiden. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß die Deponietarife nur
einen Anteil zwischen 15 % und 30 % an den Müllgebühren der NÖ Gemeinden ausmachen.
Zu Frage 3:
Ich bin gerne bereit, die Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre vorzulegen.
Tarife anderer Deponiebetreiber, soferne vergleichbar 1993 (exkl. Abgaben)
Zur Anfrage des Abgeordneten Dr.Kremnitzer vom 22.Jänner 1993, Zl. 531/A-4/58:
"Seit meinem Amtsantritt als Landeshauptmann wurden von der zuständigen Abteilung 42 Inserate in
Auftrag gegeben. Die genaue Anzahl der im ersten Halbjahr 1993 noch zu vergebenden Inserate kann
derzeit noch
nicht abschließend genannt werden.
Mit der Durchführung dieser Aufträge wurde die Fa. Schretter + Comp. beauftragt.
Folgende Zeitungen bzw. Zeitschriften haben Inseratenaufträge bekommen:
Profil, News, Wochenpresse, NÖ Nachrichten, Kurier, Kronen Zeitung, Die Presse, Der Standard,
Agrarpost, Energie und Umwelt, Die Furche, NÖ Rundschau, NÖ Anzeiger, Öffentliche Sicherheit,
Pool, Politische
Perspektiven, Report, Der Soldat, Sommerakademie-News, Der Waldviertler, Waldviertler
Nachrichten, Wiener Sport am Montag, Bezirkszeitung, Weinviertler Fenster, Badener Zeitung, Bote
von der Ybbs,
Erlaftal-Bote, Kleine Klosterneuburger und Tullner Zeitung, Klosterneuburger
Nachrichten, Der Rundblick, Die NÖ Gemeinde, NÖ Journal, Kommunaljournal,
Geraser Hefte, Monats-Magazin, Die Österreichische Bürgermeister-Zeitung, St.Pölten-Basar,
Ökoenergie, növelle, Der Österreichische
Journalist, ÖPU-Nachrichten, Politische Akademie, Volkspresse, Weinviertler
Dorfbote, Willkommen in Niederösterreich. Die Kosten dafür betrugen 5 Millionen Schilling, die
künftigen Kosten können auf Grund des noch nicht feststehenden Inseratenumfanges
derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Im Hörfunk und Fernsehen wurde seit meinem Amtsantritt keine einzige Einschaltung in Auftrag
gegeben. Auch ist für das erste Halbjahr
1993 keine derartige Einschaltung vorgesehen. Es gibt daher auch keinen Auftrag an eine
Werbefirma, weshalb keine Kosten anfallen können.
Seit meinem Amtsantritt wurden zwei Plakataktionen durchgeführt, und zwar im November 1992 mit
Kosten von 3,9 Millionen Schilling und im
Februar 1993 mit Kosten von 3,5 Millionen Schilling. Weiters läuft noch im Jahre 1993 ein
Niederösterreich-Kinospot. Die Kosten dafür betragen 1,9 Millionen Schilling. Die genannten
Gesamtaufträge gingen an die Werbefirma Schretter + Comp. Der Anteil der Werbekosten am
Informationsdienst ist gerade in den letzten 3 Jahren eklatant zurückgegangen. Entfielen 1990 85,3
Prozent vom Informationsdienst auf Werbung, so waren es 1991 75,3 Prozent, 1992 71,9 Prozent.
Die Werbekosten, die von meinem Amtsvorgänger 1992 in Auftrag gegeben wurden, betrugen 12
Millionen Schilling."
Zur Anfrage der Abgeordneten Dr.Kremnitzer und Ing.Weinmeier vom 25.Jänner 1993, Ltg. 532/A4/59-1993:
"Gemäß der DPL 1972 bestehen für die Meldepflicht einer Nebenbeschäftigung nachstehende
gesetzliche Voraussetzungen: Erwerbsmäßigkeit (nennenswerte Einkünfte) oder Tätigkeit im
Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten
juristischen Person des privaten Rechts. Ob die Tätigkeit als Obmann des Gemeindeverbandes
Abwasserwirtschaft Altenmarkt-Kaumberg eine meldepflichtige Nebenbeschäftigung ist,
muß anhand des § 32 Abs.3 und 4 DPL 1972 geprüft werden. Ein Gemeindeverband ist keine
juristische Person des privaten Rechtes, sodaß die zweite Voraussetzung für die Meldeverpflichtung
ausscheidet. Sollte Erwerbsmäßigkeit der Tätigkeit beim Gemeinde- verband
vorliegen, ist das Verhältnis des § 32 zu § 45 Abs.2 DPL 1972 zu prüfen: Da § 45 Abs.3 ausdrücklich
bestimmt, daß dem Beamten, der Mitglied des Gemeinderates ist, die zur Ausübung seines Mandates
erforderliche freie Zeit zu gewähren ist, ist eine derartige
Tätigkeit grundsätzlich einem Beamten zu gestatten und hat eine Prüfung, ob ein Untersagungsgrund
nach § 32 Abs.2 vorliegt, zu unterbleiben. Die Sonderregelung des § 45 schließt als spezielle Norm
die Anwendung des § 32 aus. Obwohl § 45 ausdrücklich nur die Dienstfreistellung für einen
Gemeindemandatar regelt, ist diese Norm auch sinngemäß für Organe eines Gemeindeverbandes
anzuwenden, da
der Verband Teilbereiche aus dem Aufgabenbereich von Gemeinden übernimmt. Überdies kann nur
ein Mitglied eines Gemeinderates mit der Funktion
des Obmannes eines Gemeindeverbandes betraut werden, so daß die Tätigkeit des Obmannes als
Funktionsausübung eines Gemeindemandatares zu
beurteilen ist.
Von der Dienstbehörde wurde die Freistellung des Herrn Dipl.Ing.Gerhard Harecker zur Ausübung des
Gemeinderatsmandats bzw. die Tätigkeit
als geschäftsführender Gemeinderat genehmigt. Soweit mir bekannt ist, obliegt Herrn
Dipl.Ing.Harecker der Betreuungsbereich Mostviertel im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Abteilung
B/3-C des Amtes der NÖ Landesregierung und übt keine dienstliche Tätigkeit im
Bezirk Baden aus.
Die angebliche Äußerung des Herrn Dipl.Ing.Harecker gegenüber Vertretern der Fa. Gebrüder Sulzer
ist mir nicht bekannt, sowie mir ebenso
nicht bekannt ist, in welcher Eigenschaft er sie abgegeben haben soll."
Anfrage der Herrn Abgeordneten Ing.Weinmeier und Dr.Kremnitzer betreffend das
Abwasserentsorgungsprojekt Altenmarkt-Kaumberg, Ltg. 533/A-5/48:
"Zu Frage 1:
Das Projekt des Abwasserverbandes Altenmarkt-Kaumberg wurde vom Büro ÖKOPLAN im
Einvernehmen mit der Abteilung B/3-C (zuständiger Sachbearbeiter: BIR Ing.Hans Müller,
Bereichsleiter: OBR Dipl.Ing.Karl Stöger)
verfaßt.
Zu Frage 2:
Die Ausschreibung des ersten Bauteiles (Verbandssammler) wurde ebenfalls durch das Büro
ÖKOPLAN im Einvernehmen mit der Abteilung B/3-C
durchgeführt.
Zu Frage 3 und 4:
Die Errichtung einer eigenen Kläranlage für Kaumberg wurde aufgrund einer Studie als
unwirtschaftlich festgestellt. Die Abteilung B/3-C mußte daher dem Vorhaben, eine eigene Kläranlage
für Kaumberg zu errichten, ablehnend gegenüberstehen und war aus diesem Grund in keiner Weise
an der Projektierung und Ausschreibung beteiligt. Zu Frage 5:
OBR Dipl.Ing.Harecker ist als Bereichsleiter des Mostviertels (Bezirk Amstetten, Melk und Scheibbs)
eingesetzt und als solcher ausschließlich nur mit einer dienstlichen Tätigkeit in dem angeführten
Bereich
betraut. Der Bezirk Baden wird vom Bereichsleiter für das Industrieviertel OBR Dipl.Ing. Stöger
bearbeitet. Als Sachbearbeiter für die
Gemeinden Altenmarkt und Kaumberg ist BIR Ing.Müller eingesetzt. Es ist daher ausgeschlossen, daß
es bei OBR Dipl.Ing.Harecker zu einer Kollision zwischen seiner dienstlichen Tätigkeit und seiner
Funktion als geschäftsführender Gemeinderat und Obmann des Verbandes kommen kann. Zu Frage
6:
Da die Firma Sulzer irrtümlich ihr Angebot bei der Abteilung B/3-C und nicht wie gefordert auf dem
Gemeindeamt abgeben wollte, wurde dem Firmenvertreter durch Dipl.Ing.Harecker folgendes
mitgeteilt: 'Die Abgabe der Ausschreibungsunterlagen hat wahrscheinlich in Kaumberg zu erfolgen, da
unsere Abteilung mit dieser Ausschreibung nicht
befaßt ist. Es erscheint mir merkwürdig, daß die Gemeinde Kaumberg eine
solche Ausschreibung durchführt, da von rechtlicher Seite die Errichtung der Verbandsanlagen
festgelegt ist.' Da die Ausschreibung der
Kläranlage Kaumberg entgegen der Empfehlung der Abteilung B/3-C durch die
Gemeinde sozusagen im Alleingang durchgeführt wurde, ist die damit entstandene Problematik
Angelegenheit der Gemeinde und nicht des Amtes der NÖ Landesregierung."
Hohes Haus! Gemäß den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung hat Abgeordneter Dr.Kremnitzer
schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage des Herrn Landesrates Blochberger, Zahl
519/A-5/45,
betreffend Genehmigung der Verpachtung des Genossenschaftsjagdgebietes
Waltersdorf bei Staatz in der heutigen Sitzung eine Debatte stattfindet. Die
Anfrage ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht entsprechend unterstützt. Ich stelle
daher die Unterstützungsfrage. (Nach
Abstimmung über die Unterstützung): Einstimmig angenommen! Es liegt somit ein
geschäftsordnungsmässig entsprechend unterstützter Antrag vor. Da der Landtag über einen solchen
Antrag ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder des Hohen Hauses, welche für
diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu heben. (Nach der Abstimmung): Einstimmig
angenommen!
Die Debatte über die Anfragebeantwortung beabsichtige ich, im Anschluß an die Debatte zur Zahl
521/L-13/1 durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Abgeordneter
Dr.Kremnitzer hat auch schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage des Herrn
Landesrates Blochberger zur Zahl 530/A-5/47 betreffend Tarife der NÖ Umweltschutzanstalt in der
heutigen Sitzung eine Debatte stattfindet. Auch dieser Antrag ist nicht geschäftsordnungsmäßig
unterstützt. Ich stelle daher die Unterstützungsfrage. (Nach Abstimmung über die Unterstützung):
Einstimmig angenommen! Es liegt somit auch in diesem Fall nunmehr ein ordnungsgemäßer
unterstützter Antrag vor. Es ist auch hier ohne Debatte über diesen Antrag zu
entscheiden. (Nach Abstimmung über die Debatte): Einstimmig angenommen!
Die Debatte über diese Anfragebeantwortung beabsichtige ich gemeinsam - darauf möchte ich
besonders verweisen - mit den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 durchzuführen. Wird dagegen ein
Einwand erhoben? Das ist
nicht der Fall.
Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer hat weiters den Antrag gestellt, über die Anfragebeantwortung des
Herrn Landeshauptmannes, Zahl 531/A-4/58 betreffend Inseratenkampagne zur Imagewerbung für
den Landeshauptmann in der Sitzung am 4.März 1993 als letzter Tagesordnungspunkt eine Debatte
durchzuführen. Auch dieser Antrag ist nicht
geschäftsordnungsmäßig unterstützt. Ich stelle auch hier die Unterstützungsfrage. (Nach der
Abstimmung über die Unterstützung):
Einstimmig angenommen! Es liegt nunmehr ein den Geschäftsordnungsbedingungen entsprechend
unterstützter Antrag vor. Ich darf daher über diesen ohne Debatte abstimmen lassen. (Nach
Abstimmung über die Debatte): Einstimmig angenommen! Somit wird über diese
Anfragebeantwortung am 4.März
1993, in unserer nächsten Landtagssitzung diskutiert. Die Abgeordneten Icha, Helene Auer, Feurer,
Gruber, Haufek, Ing.Hofer, Mag.Kaufmann, Kautz, Keusch, Koczur, Sivec, Uhl, Winkler, Wöginger
haben nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung einen Antrag zur Abhaltung einer
Aktuellen Stunde mit dem Thema "Demokratie in Niederösterreich", Geschäftszahl 552/A eingebracht.
Nach den
Bestimmungen unserer Geschäftsordnung wurde beantragt, die Aktuelle Stunde vor allen anderen
Tagesordnungspunkten durchzuführen. Ich bringe diesen
Antrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen!
Auf Grund der Annahme dieses Antrages kommen wir nunmehr zur Aktuellen Stunde.
Ich darf darauf hinweisen, daß nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung der erste
Antragsteller und die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit haben, bis zu 15 Minuten
Redezeit zu verwenden. Die
übrigen Redner sind auf 10 Minuten beschränkt. Ich weise darauf hin, um von vornherein zu
verhindern, daß eine Unterbrechung des einzelnen Redners notwendig wird. Ich darf weiters
bekanntgeben
und wie immer darauf aufmerksam machen, daß eine Minute vor Ablauf der Redezeit das grüne Licht
hier am Rednerpult aufleuchtet, um den Redner darauf hinzuweisen, daß seine Redezeit zu Ende
geht. Ich darf nunmehr als ersten und damit als Antragsteller den Herrn Abgeordneten Icha bitten, die
Motive dieses Antrages darzulegen.
Erstantragsteller Abg. ICHA (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine
der ganz wesentlichen Säulen des täglichen demokratischen Lebens in unserem Lande ist der
Umgang der in diesem Land tätigen politischen Kräfte miteinander. Und auch der Umgang des
Regierungshauptverantwortlichen, des Landeshauptmannes mit dem Gesetzgeber dieses Landes, mit
den gewählten Abgeordneten. Lassen Sie mich an einem Symptom einen neuen Stil Ihnen darstellen,
wie er seit etwas mehr als 100 Tagen in Niederösterreich gepflogen wird: Am 2.Dezember 1992 hat
dieser Landtag das Budget debattiert. Und gleich neben dem Sitzungssaal hat eine Veranstaltung
stattgefunden, zu der der Herr Landeshauptmann eingeladen hat. Und darüber haben wir in der
Zeitung nachher gelesen, "Der Landeshauptmann als
Unterhaltungskanone!" Und weiter, "so präsentierte sich Mittwoch abend Niederösterreichs neuer
Landesherr, Dr.Erwin Pröll, bei der Vorstellung der
Fernsehserie "Donauprinzessin". Und weiter unten: "Launig seine Begrüßensrede, locker sein
Umgang mit den extra angereisten Künstlern. "Das ist
eine Rolle, die mir mehr liegt, als das Politikerleben" wird da zitiert.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Nicht zu locker in diesem Haus! Der Landtag beschließt die
Gesetze des Landes, die Sie zu vollziehen haben. Der Landtag beschließt das Budget als Grundlage
für die
Arbeit der Regierung. Und an diesem Mittwoch Abend hatte er wichtige Beschlüsse zu fassen.
Dem Landtag gegenüber, Herr Landeshauptmann, sind Sie verantwortlich. Sie haben selber einmal
gesagt, Sie sind der Diener dieses Landes. Die Journalisten haben darauf sofort in ihrer freundlichen
Art
Ihnen gegenüber einen Kapitän daraus gemacht. "Der Kapitän auf Niederösterreichs
Kommandobrücke," so wurden Sie uns damals schon sozusagen avisiert.
Herr Landeshauptmann, Sie sind nicht der Kapitän! Vielleicht der Kapitän der ÖVP. Sie sind der
Parteiobmann der ÖVP, aber Sie sind nicht der
Kapitän des Landes. Und jene, die hier in diesem Haus oder in der Regierung mitarbeiten, sind nicht
Ihre Untergebenen, sondern Ihre Partner.
So kann es auch nicht sein, daß es heißt, Pröll und seine Regierung. Das ist ein neuer Stil,
zugegeben, ein lockerer Stil. Aber ein
Stil, der in diesem Haus und in der Bedeutung der Arbeit eigentlich keine
Begründung findet. Meine Damen und Herren! Quasi alle Regierungsmitglieder als ihm unterstellt
darzustellen, das kann meine Fraktion nicht zur
Kenntnis nehmen!
Bei der Plakatkampagne, die ja geplant war, wurde dies in der Regierung abgestellt. Bei der
Inseratenserie dagegen bewußt von den Werbestrategen des Landeshauptmannes nicht abgestellt.
Entgegen des erklärten
Willens der Partner in der Regierung.
Wie ist das im Gegensatz dazu beim Bundeskanzler? Er bildet allein oder mit anderen Parteien nach
einem Übereinkommen dann, wenn es notwendig ist, eine Bundesregierung. Und nach der
Bundesverfassung ist das
dann seine Regierung. Auch dort mit kleinen Einschränkungen, denn auch seine Handlungsfähigkeit
ist bei mehreren Parteien und bei einem
Koalitionsübereinkommen eingeschränkt. Das ist in der "Bundesliga", Herr Landeshauptmann! Aber
wir spielen hier in der "Landesliga". Das müssen wir auch einmal zur Kenntnis nehmen. Und es sagt
die Landesverfassung im § 35: "Die Landesregierung wird nach der Stärke der Parteien beschickt."
Und zwar von den im Landtag vertretenen Klubs
beschickt. Sie können es sich nicht aussuchen, auch wenn Sie das wollten. Und daher ist das nicht
Ihre Regierung. Sondern es ist die Regierung
des Landes Niederösterreich und der Bürger dieses Landes. Und wir bitten Sie sehr, verwechseln Sie
nicht die Bundesliga mit der Landesliga. Und verwechseln Sie sich nicht mit dem Bundeskanzler, auch
wenn das
scheinbar verlockend ist. Unsere Verfassung ist ein sensibles Instrument, das haben Sie uns am
22.Oktober 1992 bei der Antrittsrede gesagt.
Der Herr Landeshauptmann hat damals gesagt, es ist unbestritten, daß Änderungen in der
Verfassung nur in Zusammenarbeit mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen sinnvoll sind.
"Sinnvoll" ist nur die halbe Wahrheit. Denn eigentlich sollte es heißen, "möglich sind". Auch
wenn es sinnvoll ist, aber möglich sind sie nur in Zusammenarbeit mit
allen. Denn die Verfassung kann nur die dazu notwendige Mehrheit verändern.
Und dann haben Sie gesagt, "ich erneuere hier das Angebot an alle im Landtag vertretenen Parteien,
die schon eingebrachten Anträge zur Direktwahl des Landeshauptmannes und der Bundesräte zu
unterstützen." Und auch das Instrument der Volksbefragung sollte in die
Landesverfassung aufgenommen werden. Und dann haben Sie festgestellt, es ginge um
die Spielregeln, an die sich alle zu halten hätten. Und nun haben wir den neuen Landeshauptmann
beim Wort genommen. Wie es in den Inseraten ja des öfteren geheißen hat: "Nehmen sie mich beim
Wort!" Wir haben gemeint, - auch kein unbekannter Slogan - Macht braucht Kontrolle. Und wir haben
vorgeschlagen, daß die Partei, die den Landeshauptmann vorschlägt, nicht auch den
Kontrollausschuß-Obmann stellen soll.
Wir haben weiters vorgeschlagen, daß jeder Landtagsklub Anträge stellen
kann. Unabhängig von der Zustimmung der anderen Klubs. Und jeder Landtagsklub soll in jedem
Landtags-Ausschuß auch vertreten sein. Diese
Spielregeln sollten vor der Wahl festgelegt werden. Aber was ist geschehen? Wir haben erst vor
kurzem gelesen, daß der neue Landeshauptmann auch der liberale Landeshauptmann ist. Er hat
verhindert, daß diese Spielregeln vor der Wahl noch festgelegt werden konnten. Es gab keine
Bereitschaft seitens der Mehrheit dieses
Hauses, diese Spielregeln vor der Wahl festzulegen. Man wollte sich offensichtlich dieses
Spielmaterial für die Verhandlungen nach der Wahl
freihalten.
Wir glauben, daß das der falsche Weg ist. Daß es korrekter gewesen wäre, vor der kommenden
Auseinandersetzung auch diese Spielregeln festzuhalten. Und wir werden es ja heute sicher auch
hören, es hat ein Papier gegeben der ÖVP, ein Papier der SPÖ. Ich möchte gleich festhalten, es hat
auch ein Papier der FPÖ gegeben, auch wenn ich hier in der Zeitung gelesen habe, daß Klubobmann
Böhm festgestellt hätte, es hätte von der FPÖ keine Vorschläge gegeben. Also das stimmt nicht. Auch
wenn man mit keinem einzigen dieser Vorschläge einverstanden gewesen wäre, haben sie doch
Vorschläge eingebracht. Und wir waren uns - so hatte ich zumindest den Eindruck - über fast alle
Punkte einig. Nur über einen Punkt nicht. Das war der Punkt, den die Damen
und Herren der ÖVP vehement gefordert haben. Ich habe den Eindruck, vor allem der
Landeshauptmann, denn eigentlich ist erst mit seiner bevorstehenden Wahl zum Landeshauptmann
diese Direktwahl des Landeshauptmannes überhaupt ins Gespräch gekommen. Und ich habe den
Eindruck, daß
hier an der Direktwahl des Landeshauptmannes alle anderen Dinge von Ihnen zerbrochen wurden.
Sie haben alles geopfert, weil Sie die Direktwahl des Landeshauptmannes in der Landesverfassung
durchsetzen wollten. Denn in der
Bundesverfassung, wo es dezidiert drinnen steht, konnten Sie ja keinesfalls rechnen, eine Änderung
nach Ihren Wünschen zu erreichen. Weil ja auch die
Bundes-ÖVP, weil Dr.Busek und Dr.Neisser und auch andere hervorragende
Verfassungsjuristen der ÖVP der Meinung sind, daß das sehr, sehr problematisch wäre.
Daß das eine Änderung des Grundsystems unserer Republik mit sich brächte. Und daß für dieses
System, nachdem es Jahrzehnte gut funktioniert hat, derzeit kein Bedarf zur Änderung bestehe. Es ist
so, daß ja erst seit die größte Landespartei der ÖVP, die niederösterreichische, erkannt hat, daß sie
sterblich ist, als letzter Versuch einer
Rettung die Änderung der Verfassung ins Auge gefaßt wird. Als Möglichkeit, vielleicht auf diesem Weg
noch etwas von der Macht zu retten. Daher
sollte dieser Versuch untermauert werden mit Mitteln, die uns untauglich erschienen sind. Die das
Verhältnis zwischen dem Landeshauptmann
und dieser gesetzgebenden Körperschaft des Landes Niederösterreich wesentlich verändert hätten.
Wir waren der Meinung, die Änderung dieses
Systems so ad hoc, "aus der Hüfte heraus", wäre völlig unzweckmäßig. Unzweckmäßig für eine
Partei, die in Niederösterreich nicht mehr die Partei ist,
die mit Recht vorgeben kann, die Interessen aller zu vertreten. Die eine "Volks"-Partei einmal war, mit
allen Einschränkungen in der Gewichtung der Machtverteilung bereits seinerzeit. Die heute, nach dem
Vorwahlputsch des Bauernbundes, eine andere Partei geworden ist. Die vom Geist der
Bauernvertreter und von Ihren Vorstellungen der Politik getragen wird! Meine Damen und Herren! Nur
mehr 8,2 % der Bevölkerung, nach dem Grünen Bericht, sind Bauern oder in bäuerlichen Betrieben
tätig. Und von ihren Interessen soll in Zukunft in diesem
Landtag die Politik bestimmt werden. Dieses Dilemma der ehemaligen Volkspartei soll der
Landeshauptmann nunmehr überdecken. Man mußte ihm, dem Agraringenieur, der sofort nach
seinem Studium im Bauernbund tätig war und der seinen Aufstieg in dieser Organisation gemacht hat
und der den Männern - wir haben es ja im Buch nachlesen
dürfen - wie Lanner, Robl und Maurer die Karriere verdankt, diesem Mann ein neues Image
verpassen. Die Raiffeisenpresse hat ihn groß gemacht. Sie mußte auch jetzt voll herhalten. (Unruhe
im Hohen Hause.)
Mit Mitteln des Landes - wir werden noch bei anderer Gelegenheit ausführlich darüber diskutieren - mit
Steuergeldern der Bürger dieses Landes in
Millionenhöhe soll der nun 12 Jahre unter Ludwig dienende Landeshauptmannstellvertreter, der
Landeshauptmann geworden ist, einer werden, der alles neu
macht. Und der diesem Landtag gegenüber mehr Eigenständigkeit, mehr Selbständigkeit, weniger
Verantwortung dem Landtag gegenüber haben will. Der daher nicht von diesem Landtag, sondern
direkt gewählt werden möchte.
Zu diesem Plan, meine Damen und Herren, konnten wir nicht Ja sagen. Das war Ihnen, glaube ich,
auch vorher bewußt, daß das so sein würde. Darum sind Sie gar nicht in die Verlegenheit gekommen,
sich einer größeren Kontrolle zu unterziehen. Und Sie sind gar nicht in die
Verlegenheit gekommen, auch anderen Vorstellungen doch ernsthaft nähertreten zu müssen.
Meine Damen und Herren! Dieser letzte Versuch einer Chance, die Macht in diesem Land vielleicht
auf diesem Weg doch zu erhalten, der konnte so nicht funktionieren! Wir werden in der nächsten
Sitzung dieses Hauses beschließen, daß die Bürger dieses Landes vorzeitig zu den Urnen gerufen
werden. Auch dazu waren wir der Meinung, daß die in der Politik Hauptverantwortlichen, die
Hauptverantwortungsträger der Politik um Glaubwürdigkeit bei den Bürgern bemüht sein müssen. Wir
haben anläßlich der Neuwahl des Landeshauptmannes gehört, daß er die ernste Absicht hätte, noch
ein Jahr zu arbeiten und ein Jahr mit diesem Landtag noch wichtige Anliegen zu erledigen. Wie ernst
das ist,
haben wir jetzt erkennen müssen.
Und erkannt, daß hier plötzlich die Sorge aufgetaucht ist, es wäre ein Wahlkampf, der ein Jahr dauert,
zu teuer. (LH Dr.Pröll: 9 Monate lang!) Ich kann mir schon vorstellen, sehr geehrter Herr
Landeshauptmann, daß diese Medienkampagne, wenn sie noch lange weiter andauert, wirklich Ihnen
sehr viel Geld gekostet hätte. (LH Dr.Pröll: Sie plakatieren doch, nicht wir!) Wir werden über die
Plakate und über die Inserate noch ausführlich diskutieren. Es mußte Ihnen im Oktober schon bekannt
sein, daß ein Jahr später Wahlen wären und
daß daher sozusagen eine "Stimmung vor der Wahl" entstehen würde. Es wäre naiv von Ihnen,
anzunehmen, daß diese Aussicht, in einem Jahr zu
wählen, nicht dazu führen würde, daß ein halbes Jahr vorher eine entsprechende Stimmung im Lande
herrscht. Aber wir haben ja erlebt, was in der
Öffentlichkeit geschehen ist.
Meine Damen und Herren! Uns geht es gar nicht darum, daß wir böse sind, weil hier ein Inserat oder
ein Plakat so ausschaut oder anders ausschaut. Wir haben vielmehr den Eindruck, daß eine Kraft in
diesem Land, nämlich jener, der die Gesetze des Landtages zu vollziehen
hat, sich von diesem Landtag abheben will. Zu locker, wie andere schon festgestellt haben, abheben
will. Und wir sind der Meinung, daß
dieses System, das demokratisch mit allen Schwierigkeiten behaftet mit all
dem, was wir immer wieder beklagt haben, im Bereich der Personalpolitik, im Bereich der Medien, in
anderen Dingen, die das Land betreffen, daß dieses System, dieses demokratisch gewachsene
System,
verteidigt gehört.
Verteidigt gehört auch gegenüber einem, der jetzt neu reinkommt und der plötzlich alles neu erfinden
will. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß dieses Mehrparteiensystem, welches eine Grundlage der
westlichen Demokratie ist, bei Ihnen nicht mehr die Liebe genießt. Es waren
die ersten Erklärungen des neuen Landeshauptmannes, des neuen Landesparteiobmannes der ÖVP,
daß der Einfluß der Parteien zurückgedrängt gehört. Daß
die Macht der Parteien beschränkt gehört. Daß die Parteien an sich etwas sehr bedenkliches wären.
Und man hat damit die Parteien in ein Eck gestellt. Das hat dann dazu geführt, daß es gelang, die
eigene Partei ins Eck zu stellen und innerhalb dieser Partei die Kräfte zu verschieben. Wir haben
heute den Eindruck gewonnen, daß das von Haus aus Absicht
gewesen ist.
Meine Damen und Herren! Es ist ein Problem der Demokratie, wie es in den Parteien zugeht. Es ist
ein Problem der Demokratie, wie die Parteien miteinander umgehen. Und es ist ein Problem der
Demokratie, wie Verwaltung und Gesetzgebung miteinander umgehen. Das wollten
wir heute hier in dieser Stunde, an diesem Tag, bevor dieser Landtag auseinander geht, zum
Ausdruck bringen! (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Im § 35a unserer Landtagsgeschäftsordnung heißt es, die Aktuelle Stunde dient
der Besprechung von Themen, die von allgemeinem Interesse im Bereich des Landes
Niederösterreich sind. Aus diesem Grunde, muß ich sagen, sind wir von der
Freiheitlichen Partei sehr froh, daß die Sozialdemokraten nunmehr ein Gespräch
über die Demokratie als von allgemeinem Interesse für das Land empfinden. Denn die Demokratie ist
in diesem Bundesland tatsächlich ein
verkümmertes Pflänzchen. Ein verkümmertes Pflänzchen, von dem wir nach
viereinhalb Jahren Anwesenheit in diesem Landtag nunmehr wissen, daß Wachstumschancen für
dieses Pflänzchen erst dann auftauchen, wenn die ganze
Gärtnerei ausgetauscht wird.
Nicht umsonst, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Österreichischen Volksparei, gilt
österreichweit dieses Bundesland synonym für die "Stahlhelmfraktion", an der alle Wünsche anderer
Parteien einfach wie an einer Stahlbetonmauer abprallen. Wir von der Freiheitlichen Partei haben das
nun viereinhalb Jahre lang gespürt. Wir haben
empfunden, was es heißt, von Ihnen beiden hier verhöhnt und ausgelacht zu
werden, wenn wir Änderungswünsche vorgebracht haben. (Abg. Fidesser: Also verhöhnt haben wir
Sie nie, lachen mußten wir oft!) Verhöhnt haben Sie auch, da können wir nachsehen in den
Protokollen! Und deshalb muß ich sagen, ist es für mich ein Osterfeuer am Firmament, wenn
nunmehr die Sozialdemokraten sagen, Demokratie in Niederösterreich ist ein Thema von allgemeinem
Interesse. Ich füge aber hinzu, ein Osterfeuer ist für mich noch keine Klimaänderung. Ein einzelnes
Osterfeuer am Firmament kann bedeuten, daß das Klima noch gleich kalt bleibt wie früher.
Die letzten Ereignisse, der Herr Klubobmann der Sozialdemokraten hat es bereits ausgeführt, haben
nämlich keinerlei Hoffnungsschimmer auf Veränderung beinhaltet. Da war dieses Gespräch um die
Verfassungsreform. Eingeladen wurde auf Weisung des neuen Landeshauptmannes, der das plakativ
vorher in den Zeitungen der Öffentlichkeit schon kundgetan
hat. Eingeladen wurde zu einem Gespräch über eine Verfassungsreform, bei dem alle, Herr
Klubobmann von der Österreichischen Volkspartei,
alle umfangreiche Reformvorschläge vorgebracht haben. Allerdings hatten wir sehr bald das Gefühl,
Sie wollen überhaupt nur über das eine
Thema sprechen, nämlich über das Thema der Direktwahl des Landeshauptmannes.
Als die SPÖ dann zu zögern begonnen hat, haben Sie das als conditio sine qua non in den Raum
gestellt. Als die SPÖ abgelehnt hat, waren die Verhandlungen abgebrochen. Und alle haben sofort
das Gefühl gehabt, daß wir von Ihnen lediglich als Statisten auf einer Probebühne
verwendet worden sind. Für ein Stück, bei dem noch nicht einmal der erste Akt
geschrieben war. Und es ist daher wirklich verständlich, daß allenthalben Enttäuschung ausgebrochen
ist. Mich wundert gar nicht, daß die SPÖ jetzt auch enttäuscht ist und daher diese heutige Aktuelle
Stunde beantragt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Niederösterreich sind grobe Mängel in der geschriebenen
Verfassung, aber auch grobe Mängel in der Anwendung von Gesetzen festzustellen. Wir haben eine
ganze Reihe von Vorschlägen vorgebracht. Ich darf Ihnen daraus jetzt einige nennen. Da sind
Mängel, die bei uns in den Gesetzen vorkommen, wo also die Gesetze geändert werden müssen. Da
geht es zunächst einmal um den Ausbau der direkten Demokratie, um eine
verstärkte Mitwirkung des Volkes. Wir haben begehrt die Direktwahl des
Bürgermeisters. Warum nur die Direktwahl des Landeshauptmannes? Warum nicht auch
die Direktwahl der Bürgermeister? Der Herr Landeshauptmann nickt, aber es wurde darüber nicht
gesprochen.
Die Einführung der amtlichen Stimmzettel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine
grundlegende Forderung der "Stunde Null" einer Demokratie.
Auch die Erleichterung der Gemeindetrennung ist etwas relativ aktuelles, das nun auch in Ihren
Parteien langsam Fuß faßt. Die zwingende
Behandlung von Petitionen im Landtag, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bei uns
können Petitionen vom Volk hereinkommen und in den Ausschüssen werden sie schubladisiert. Die
Einführung einer Volksbefragung, ein Instrument, das jene Demokratien, die ein bißchen auf sich
halten, alle kennen.
Das Initiativrecht in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Bundesebene, bei 7,5
Millionen Einwohnern ist das Initiativrecht von 100.000 Unterschriften abhängig. Bei uns im Land von
60.000
Unterschriften, obwohl wir nur ein Fünftel der Einwohner haben. Diese Hürde müßte man reduzieren.
Dann die Tätigkeiten hier in diesem Landtag, z.B. der Finanzkontrollausschuß, meine Damen und
Herren! Wir hören von Abgeordneten aus den
Reformstaaten des Ostens, wenn sie uns hier besuchen, daß bei uns Verhältnisse
vorliegen, welche bei ihnen zu Hause gar nicht denkbar wären. Nicht denkbar
wäre es z.B., daß ein Finanzkontrollausschuß nur von den beiden Regierungsparteien bestellt wird.
Und daß die Landeshauptmann-Partei den Obmann
stellt. Das muß man sich vorstellen in einer Demokratie! Oder die Forderung des Antragsrechtes für
zwei Abgeordnete. Was in den von der Größenordnung her vergleichbaren Bundesländern Steiermark
und Oberösterreich möglich ist, kann doch in Niederösterreich nicht
unmöglich sein! Es sei denn, wir halten uns ausschließlich an die Stahlhelmfraktion.
Ferner die Forderung nach der Ausweitung von Anfragerechten hier in diesem Landtag, meine sehr
geehrten Damen und Herren. Wir haben keine mündliche Anfrage, keine dringliche Anfrage,
schriftliche Anfragen nur an einzelne Mitglieder der Landesregierung und Anfragen nur
über die Geschäftsbereiche im Zuge der Landesvollziehung. Änderungsbedürftig ist auch die
Bestimmung über die Klubstärke, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den
Nachbarbundesländern ist sie
mit zwei Abgeordneten festgelegt. Ich will gar nicht davon reden, wie Sie das bei uns stufenweise
hinauflizitiert haben. Dann folgt die Forderung nach der Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei
Klubstärke. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, daß heute
Bundesräte anwesend sind. Auch die Aufwertung der Bundesräte war ein wesentliches Instrument,
das wir gefordert haben. Neben diesen schwerwiegenden Mängeln in der geschriebenen Verfassung
und in geschriebenen Verfassungsbestimmungen müssen wir aber leider
feststellen, daß es einen frivolen Konsens zwischen den beiden Großparteien gibt, wenn es darum
gegangen ist, die Freiheitliche Partei
auszugrenzen. Das haben wir jetzt viereinhalb Jahre lang erlebt. Und ich sage
nochmals, ich wundere mich über das erwähnte Osterfeuer. Ich hoffe allerdings, daß daraus eine
Klimaänderung entsteht. Die undemokratische
Willkür, die Sie hier gehandhabt haben, hat zur Reduzierung der Ausschüsse, hat zur Reduzierung
der Ausschußmitglieder und aller dieser Dinge geführt, die die Freiheitliche Partei ausgegrenzt haben.
Das alles liegt gar nicht so weit zurück. Es ist noch kein Jahr her, da haben
Sie zwei Ausschüsse zusammengelegt, damit Platz wird für einen neunten, in dem die Freiheitliche
Partei wieder nicht drinnen sein kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht einmal ein Jahr her, daß Sie sich auf diese
Weise beide in äußerst konzentrierter, undemokratischer Weise dargestellt haben. Wir spüren immer
wieder: Demokratie ist in ihren Augen jene Staatsform, bei der Sie sich die Rechte herausnehmen, die
den anderen garantiert sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist Demokratie nach Ihren
Vorstellungen. Auch ich möchte auf die Antrittsrede des Herrn Landeshauptmannes zurückkommen.
Mein Vorredner hat das schon gesagt. Daß Sie
angekündigt haben, daß die Verfassung ein sensibles Instrument sei. Daß Sie
verschiedene Einladungen geäußert haben, daß Sie alle im Landtag vertretenen
Parteien und somit auch uns einladen, die eingebrachten Anträge zur Direktwahl des
Landeshauptmannes und der Bundesräte zu unterstützen. Die
damals eingebrachten Anträge, die Bundesverfassung zu ändern, haben wir
auch alle unterstützt. Ich frage mich daher, warum ist dann nicht einmal
über jenes Thema weiter gesprochen worden, das Sie auch angeschnitten haben. Nämlich über die
Einführung der Volksbefragung. Sehr
geehrter Herr Landeshauptmann, ich nehme Sie beim Wort! Wie bei dieser, Ihrer Antrittsrede steht:
Ich nehme Sie beim Wort. Sie haben bis zur nächsten Landtagssitzung noch Zeit, tatsächlich eine
Verfassungsreform einzubringen. Wenn Sie das nicht tun, dann haben Sie Ihr Wort gebrochen. Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Eine Partei, der es innerhalb von fünf Jahren nicht gelingt, mehr
Demokratie in dieses Land zu bringen, eine solche Partei hat sicherlich keinen Anspruch auf eine
Mehrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Landeshauptmann Dr.Pröll.
LH Dr.PRÖLL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Für einen außenstehenden Beobachter und für jemandem aus unserem Bundesland
Niederösterreich müßte hier
der Eindruck entstehen, nachdem er diese beiden Reden jetzt gehört hat, daß man in Niederösterreich
offensichtlich das Wort Demokratie noch nicht einmal schreiben kann.
Aber ich vertraue auf die Beurteilungsfähigkeit unserer Landsleute. Denn schließlich und endlich hat
sich jeder in vergangenen Jahrzehnten und in den vergangenen Jahren sehr wohl überzeugen
können, daß das,
was in unserem Bundesland Niederösterreich an Politik und an Demokratie praktiziert wurde, in vielen
Bereichen vorbildhaft weit über die
Grenzen unseres Bundeslandes Niederösterreich hinaus gewesen ist. Wir
wissen sehr wohl, daß allerdings das, was wir im Bundesland Niederösterreich heute an Systematik
und demokratischen Möglichkeiten vorfinden, bei
Gott nicht das non plus ultra ist.
Und das ist auch der Grund, warum ich am 22.Oktober des Vorjahres, als ich hier an dieser Stelle zum
ersten Mal als Landeshauptmann von Niederösterreich das Wort ergriffen habe, angekündigt habe,
daß es zu einer Demokratieoffensive in Niederösterreich kommt. Ich glaube,
daß das damals mit klaren Zielvorstellungen, mit klaren Vorgaben und mit klaren Arbeitsaufträgen
versehen war. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Demokratieoffensive im Bundesland
Niederösterreich, die nicht nur in den vergangenen 100 Tagen
angepackt wurde, sondern auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden
soll, wenn uns die Landesbürger die entsprechende Kraft dafür geben, ist gleichzeitig auch ein
Symbol für eine Öffnung und eine Erneuerung in der gesamten Landespolitik. Und es ist symbolhaft,
meine sehr
geehrten Damen und Herren, daß wir diese Thematik gerade in diesem Landtagssitzungssaal, der
historisch so bedeutsam ist, diskutieren. Nicht zuletzt
deswegen, weil von diesem Saal weg schon in den vergangenen Jahrzehnten viele
wichtige Impulse ausgegangen sind, hinaus ins ganze Land, gerade auch im Hinblick auf
demokratische Weiterentwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin als
Landeshauptmann von Niederösterreich angetreten, die Demokratieoffensive voranzutreiben. Eine
Demokratieoffensive voranzutreiben im wesentlichen mit
folgenden Zielen: Zum ersten, eine maximale Mitbestimmung unserer Landesbürger auch in Zukunft
zu gewährleisten. Zum zweiten, aus der Überzeugung heraus, daß wir eine starke Demokratie
brauchen, damit wir auch ein
starkes Mitspracherecht gerade im Zusammenhang mit unserem Weg ins gesamte Europa erreichen
können. Und zum dritten - und dieses Ziel möchte ich sehr klar hier in den Raum stellen, weil das
gleichzeitig auch ein klares Bekenntnis zu den politischen Parteien in diesem
Land sein soll und sein muß - um auch jene Wünsche im Zusammenhang mit der Demokratiereform
und einer Verfassungsreform unterzubringen, die von den politischen Parteien in diesem Lande
gewünscht werden. Und als fortschrittlich anerkannt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich glaube, daß wir in den vergangenen 100 Tagen seit dem 22.Oktober des Vorjahres sehr wohl in
wesentlichen demokratischen Bereichen im Bundesland Niederösterreich einiges
weitergebracht haben. Zunächst einmal bin ich sehr stolz darauf und ich freue mich
und ich danke dem NÖ Landtag, daß es gelungen ist, ein neues Persönlichkeitswahlrecht für die
kommenden Landtagswahlen zu verabschieden. Ein
Persönlichkeitswahlrecht, bei dem folgender Grundsatz eingehalten wird und oberste Priorität genießt:
Der Bürger bestimmt, wer ihn im Landtag vertritt.
Dieses Persönlichkeitswahlrecht, das möchte ich mit Fug und Recht behaupten und möchte das
gleichzeitig auch als Kompliment an den Landtag weitergeben, dieses Persönlichkeitswahlrecht ist
österreichweit
beispielhaft. Es ist eine tatsächlich weitestgehende Wahlrechtsreform im
Vergleich zu dem, was früher vorhanden war. Es ist auch eine Weiterentwicklung für all das, was in
der Bundesverfassung fest verankert ist. Und
ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß dieses Persönlichkeitswahlrecht, das vom
NÖ Landtag verabschiedet wurde, gleichzeitig auch ein
Auftrag für die politischen Parteien in diesem Land ist. Das ist auch der Grund, Hoher Landtag, meine
sehr geehrten Damen und Herren, warum wir von der niederösterreichischen Volkspartei auch im
Vorfeld zu diesem Persönlichkeitswahlrecht und zu diesen kommenden Landtagswahlen unseren
demokratiepolitischen Beitrag - zugegebenermaßen sehr offensiv, sehr risikoreich - geleistet haben.
(Abg. Icha: Aber Sie sind kein Risiko eingegangen!) Herr Kollege Icha! Das mindeste an
Demokratischem, was ich von Ihnen erwarte, ist, daß Sie
denjenigen, der am Rednerpult steht, aussprechen lassen. Das ist die Grundbedingung in der
Demokratie. (Beifall bei der ÖVP. - Unruhe bei der SPÖ.)
Sind Sie fertig? Danke! Daß keine andere politische Gruppierung in diesem Land es gewagt hat, im
Zuge der Vorwahlen vor die niederösterreichischen Landsleute hinzutreten und sie zu bitten, zu
bestimmen, wer von
ihrer Warte her ihre besten Vertreter in diesem neuen Landtag ab 16.Mai 1993 sein sollen. Keine
einzige politische Gruppierung! (Abg. Kautz: Warum haben Sie sich nicht hingestellt?) Es dürfte Ihrer
Aufmerksamkeit entgangen sein, daß die Regierungsmitglieder der ÖVP-Fraktion im NÖ Landtag kein
Mandat anstreben. Das dürften Sie offensichtlich
übersehen haben. Daß diese Regierungsmitglieder kein Mandat im Landtag innehaben, sondern
Regierungssitze. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es spricht für die demokratische Reife der
NÖ Bevölkerung, daß sie dieses Angebot, das wir ihr
gemacht haben, in einer derartig großartigen Art und Weise angenommen hat. Mehr als 300.000
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
haben ihre Entscheidung getroffen. Wir sind dankbar dafür und ich darf
das nicht nur als Landeshauptmann sagen, sondern als Parteiobmann der NÖ Volkspartei! (Beifall bei
der ÖVP.)
Und all diejenigen, die sehr gerne das Wort der Politikverdrossenheit im Mund führen, denen haben
die NÖ Landsleute, die sich bei dieser Vorwahl beteiligt haben, eine Abfuhr erteilt. Das Wort der
"Politikverdrossenheit" ist leeres Gewäsch! Dann, wenn die Politik in der Lage ist, ein
attraktives Angebot zu machen, dann nimmt es auch der Bürger an und ich bin ihm
dankbar dafür! (Beifall bei der ÖVP.)
Die nächste Herausforderung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Erstellung der
Landesverfassung. Die Landesverfassung ist das Dach und die Grundfeste der Landesdemokratie.
Sie ist und darf kein Spielball der Tagespolitik sein. Die Landesverfassung muß auch in größeren
Zeitabständen den gesellschaftlichen Veränderungen angepaßt werden. Das steht außer Diskussion.
Eine dieser Anforderungen der Zeit im Hinblick auf den Zeitgeist zu mehr persönlichkeitsbezogenen
Wahlen ist auch die selbstverständliche Forderung der Direktwahl des Landeshauptmannes. Das ist
eine logische Fortsetzung der Persönlichkeitswahl, das ist auch eine logische Fortsetzung der offenen
Vorwahlen und
das ist auch der Wunsch der NÖ Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gehen Sie
hinaus und fragen Sie auf der Straße, ob es nicht legitim und mit Fug und Recht eine richtige
Behauptung und ein richtiges Verlangen ist, daß die NÖ Landsleute auch sagen dürfen, wen sie zum
Landeshauptmann haben wollen. Das Verhandlungsangebot dafür haben wir von der NÖ Volkspartei
unterbreitet. Andere Fraktionen wollen nicht mitgehen, obwohl es verfassungsrechtliche Möglichkeiten
gibt. Eine Demokratiereform kann nicht nur heißen,
sichere Rechte für die Parteien, mehr Mitsprache für kleinere politische
Fraktionen. Demokratiereform muß auch bedeuten, mehr Bürgermitbestimmung auf
allen Ebenen, auch bei der Wahl des Landeshauptmannes. Und ich darf von dieser Stelle aus, meine
sehr verehrten Damen und Herren, Hohes Haus, nochmals die Bitte an alle hier im Landtag
vertretenen Parteien
richten. Ich bitte Sie, diesem Wunsch nach der Direktwahl des Landeshauptmannes, nach mehr
Persönlichkeitswahlrecht zu entsprechen. Nicht auf halbem
Weg stehen zu bleiben, sondern bei dieser Forderung der Direktwahl des Landeshauptmannes
mitzugehen. Das ist eine Kernfrage der künftigen Landesverfassung, genauso wie die Verankerung
der Volksbefragung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und ich darf heute hier mit aller
Klarheit sagen, ich werde mich dann, wenn mir die NÖ
Landsleute am 16.Mai 1993 den Auftrag dazu geben, auch mit ganzer Kraft dafür einsetzen, daß in
der NÖ Landesverfassung die Volksbefragung in
Zukunft entsprechend verankert ist!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine nächste Herausforderung ist eine neue Verwaltung.
Ebenfalls eine Herausforderung, die dem heutigen Zeitgeist entspricht. Öffnung und Erneuerung auch
für die Verwaltung und für die Personalpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in
diesen vergangenen Tagen seit meiner Amtsführung als Landeshauptmann schon klare, deutliche
Schritte gesetzt.
Erstens unter dem Motto, "die Politik fliegt aus der Schule". Ein objektives Modell zur
Pflichtschulleiterbestellung, ein gleiches Modell für
die Lehrerbestellung. Gleichzeitig ist auch ein Rückzug der VP-Funktionäre aus den
Landeslehrerkommissionen abgeschlossen. Der nächste Schritt: Neue Wege der
Dienstpostenbesetzung im Landesdienst. Es geht darum, unabhängige Personalberater einzubinden.
Die
Qualifikation muß der Maßstab für Personaleinstellungen sein. Und es geht auch
darum, daß jede Entscheidung und die Entscheidungskriterien für diese
Entscheidungen für jedermann nachvollziehbar sind. Aber ich darf gleichzeitig
eines dazufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Bekenntnis zu
einer politischen Gesinnung darf deswegen nicht hinderlich sein am Weg einer Berufslaufbahn. Denn
das würde bedeuten, daß wir das Kind mit dem Bade ausgießen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dritte große Herausforderung ist, mehr Freiheit statt
Gesetzesflut. Demokratische Gesinnung
verlangt mehr Freiheit für den Einzelnen. Gesetzliche Bestimmungen und
Spielregeln sind notwendig, das steht außer Diskussion. Aber Gesetzesflut zu
vermeiden ist das oberste Gebot, weil ich glaube, daß wir ohnehin in unserem Land, in diesem Staat
schon zu sehr unter den Gesetzen leiden.
Nicht nur wir als die handelnden Personen in den gesetzgebendenen Körperschaften, sondern jeder
einzelne Bürger, landauf - landab. Nun geht es einfach darum, daß wir einen Weg gehen, damit mehr
Eigenverantwortlichkeit Platz greifen kann. Mehr Eigenverantwortlichkeit für den Politiker, mehr
Eigenverantwortlichkeit für die Beamten, aber auch mehr Eigenverantwortlichkeit für jeden einzelnen
Bürger. Demokratie braucht keine zusätzlichen Gesetze, sondern neue Haltung durch Erziehung.
Zu Hause, in der Schule, in der Ausbildung, im Berufsleben, in den Vereinen und Organisationen.
Dort, wo in Wahrheit ja die Spielwiese der Demokratie ist und wo viele viele unserer Landsleute zum
ersten Mal mit demokratischen Spielregeln konfrontiert sind. Nun, meine sehr geehrten Damen und
Herren, darf ich zum Schluß kommen. Ich darf zum Schluß kommen und sehr verantwortungsbewußt
an alle
diejenigen appellieren, die in den kommenden Wochen und Monaten im Zusammenhang mit der
Auseinandersetzung um den neuen Landtag agieren werden.
Ich darf zunächst nochmals sagen, daß die Entscheidung, daß der NÖ Landtag schon am 16.Mai
1993 neu gewählt wird, sehr verantwortungsbewußt abgewogen und getroffen wurde.
Verantwortungsbewußt deswegen, weil dieses Land in dieser Zeit einen allzu langen, zu teuren
Wahlkampf nicht verträgt. Sondern, was dieses Land in dieser Zeit braucht,
ist Arbeit. Arbeit über die politischen Grenzen hinweg im Interesse eines gemeinsamen Ganzen.
Daher brauchen wir einen kurzen, einen billigen
Wahlkampf. Damit sehr rasch wieder ab dem 16.Mai 1993 gearbeitet werden kann für die Bürger
dieses Landes und für die Interessen dieses
Landes. Ich werde Ihnen auch sagen und wir werden das in den nächsten
Wochen und Monaten auch der Öffentlichkeit klar vor Augen führen: Wir
werden bis zur letzten Sekunde arbeiten vor dem Wahltag und wir werden ab der ersten Sekunde des
Wahltages weiter arbeiten für dieses Land.
Eine Bitte habe ich noch. Nämlich die große Bitte, daß wir trotz dieser Entscheidung die Achtung und
den Respekt voreinander nicht verlieren. Denn unsere Aufgabe als politisch Verantwortliche ist die,
daß wir uns auch nach dem Wahltag noch in die Augen schauen können. Und daß
wir uns nicht persönlich verletzt haben in einer Form, die eine Zusammenarbeit unmöglich macht.
Unsere Aufgabe ist es, einen fairen Wettstreit um Ideen zu führen, die letztlich dem einzelnen
Landesbürger in sehr eindrucksvoller Art und Weise die Möglichkeit gibt, sich ein Bild von den
Leistungen und von den Zielen der politisch werbenden
Gruppen zu machen, um dann am entsprechenden Wahltag eine sichere Entscheidung treffen zu
können. Ein fairer Wahlkampf im Interesse unseres
demokratischen Systems, im Interesse eines hohen demokratischen Niveaus ist der
Wunsch in dieser Stunde und die Bitte, die ich an Sie alle, meine sehr
geehrten Damen und Herren, egal auf welcher Seite des Hohen Hauses Sie
sitzen, richten möchte. Ich bin überzeugt davon, Niederösterreich hat
gerade auf diesem Gebiet einiges zu verteidigen. Unser Ehrgeiz soll es
sein, im Hinblick auf demokratische Reife sogar gerade jetzt, in diesem bevorstehenden Wahlkampf
noch einiges weiter zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag.Kaufmann.
Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben die Debatte
nicht verlangt, weil wir möglicherweise enttäuscht sind, wie Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer meinte ich wüßte nicht, warum wir enttäuscht sein sollten - sondern weil wir in dem beginnenden Wahlkampf
Töne wahrgenommen haben, die geeignet sind, Porzellan zu zerschlagen. Und weil wir nicht wollen,
daß Porzellan zerschlagen wird. Und weil wir wollen, daß das ein fairer Wahlkampf
wird. Ein fairer Wahlkampf, der auch eine gedeihliche Zusammenarbeit nach der Wahl ermöglicht. Wir
wollten auch nicht der FPÖ Freude bereiten. Wir wissen seit einiger Zeit, wie die FPÖ zum freien
Mandat steht. Nämlich zu dem freien
Mandat, das von Dr.Haider und nicht vom Volk kommt. Auch das muß in einer Debatte, in der es um
Demokratie geht, gesagt werden. (Zwischenrufe
bei der FPÖ-Fraktion.) Es geht einzig und allein darum, daß Ihr Parteiobmann Abgeordnete
aufgefordert hat, ein Mandat zurückzulegen, weil es angeblich von ihm oder von der FPÖ kommt. Ein
Mandat kommt im Bund, im Nationalrat und kommt im NÖ Landtag ausschließlich vom Volk und von
keiner Partei. Es ist wichtig, das festzuhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Landeshauptmann hat sich auch mit der Vorwahl in
Niederösterreich beschäftigt und gemeint, daß das ein besonders großer Schritt in Richtung
Demokratie ist.
Ich glaube, daß das eben kein großer Schritt in Richtung Demokratie ist. Denn es wird da vorgegeben,
daß offensichtlich die Besten in Niederösterreich gesucht und hier von der ÖVP aufgestellt werden
sollen. Aber, meine
Damen und Herren! Es sind nur die Besten, die die Unterstützung und die Nominierung der ÖVP
haben. Denn Sie verschweigen, daß man 50 Unterschriften brauchte, um an dieser Vorwahl
teilnehmen zu können. Und zwar 50
Unterschriften von Parteimitgliedern! Es hat also in Wahrheit eine Parteinominierung gegeben. Es sind
nicht die 50 besten Niederösterreicher, sondern es
sind die Niederösterreicher, die der ÖVP gefällig waren, gesucht worden. Sonst hätten Sie die
Nominierung der ÖVP nicht gebraucht. Ein zweiter Punkt in dieser Vorwahl. Es haben sich die
Spitzenkandidaten der ÖVP, die ersten fünf Kandidaten, die Landesregierungsmitglieder
nicht dieser Vorwahl gestellt. Auch die Kandidaten Nummer 7, 8 und 9 haben sich nicht dieser
Vorwahl gestellt. Ich habe heute erstmals gehört, daß das deswegen geschah, weil beabsichtigt ist,
daß diese das Mandat nicht annehmen. Meine Damen und Herren! Es geht hier um Demokratie, es
geht um eine Landtagswahl. Und ich kann nur raten, jemand der das Mandat nicht annehmen will, soll
auch nicht kandidieren. (Beifall bei SPÖ und Abgeordneten Preiszler.)
Sie wissen genau, daß es kein Erfordernis ist, um in die Landesregierung zu kommen, auf einer
Kandidatenliste zu stehen. Wenn man vorgibt, zu kandidieren, dann muß man prinzipiell bereit sein,
auch ein
Mandat anzunehmen. Wenn man prinzipiell bereit ist, ein Mandat anzunehmen,
dann müßte man nach Ihrem Modell sich auch der Vorwahl gestellt haben.
Sie haben die Direktwahl das Landeshauptmannes mit angesprochen. Ich hätte mir allerdings schon
erwartet, Herr Landeshauptmann, daß man diese Diskussion ernster führt. Nicht nur meint, die
Direktwahl des
Landeshauptmannes entspricht dem Zeitgeist. Die Direktwahl des Landeshauptmannes ist modern,
also wählen wir auch den Landeshauptmann direkt. Die
Problematik liegt doch viel tiefer. Jemand, der direkt gewählt ist, braucht
eine bestimmte Stellung dem Landtag und den Verwaltungsbehörden des Landes gegenüber. Und
diese Stellung hat derzeit der Landeshauptmann nicht. Wenn man daher ernsthaft über eine
Direktwahl redet, kann man nicht
darüber reden, ob das vielleicht auch über eine Volksabstimmung etc. gehen würde. Sondern da muß
man über die Konstitution in Österreich
und im Bundesland Niederösterreich reden. Und da muß man einen Landeshauptmann haben, der
der Exekutive gegenüber und dem Landtag gegenüber eine andere Funktion hat, als sie derzeit ist.
Das heißt, man muß in
Wahrheit die Debatte darüber beginnen, wie der Aufbau unserer Demokratie und
wie der Aufbau unserer Exekutive ausschauen soll. Und erst, wenn man dann einen vernünftigen
Aufbau von Exekutive und Legislative bewerkstelligt, erst dann kann man entscheiden, ob dazu die
direkte Wahl des
Landeshauptmannes paßt oder nicht. Aber man kann nicht die direkte Wahl des
Landeshauptmannes verlangen nur deswegen, weil es derzeit modern erscheint.
Meine Damen und Herren! Ich komme zu einem dritten Punkt, der mir nicht sehr demokratisch
erscheint. Es geht um die ständige Um-Etikettiererei, die von der ÖVP in diesem Wahlkampf betrieben
wird. Ich sage
gleich, was ich damit meine. Wir haben etwa seit langem in Niederösterreich
in der Wirtschaftspolitik eine Beteiligungsgesellschaft verlangt. Es fällt dem zuständigen Landesrat in
Niederösterreich nichts anders ein, als die bestehende NÖBEG als Beteiligungsgesellschaft wieder
aufzuwärmen - nebenbei sei bemerkt, Landesrat Dkfm.Höfinger wollte diese Gesellschaft schon
schließen - und sie mit dem Etikett "Niederösterreichisches Beteiligungsmodell" zu versehen. Ein
zweites Beispiel: Es wird lange über Wohnbauförderung gesprochen. Es gibt als einvernehmliche
Lösung ein Wohnbauförderungsmodell. Es ist abgeleitet von dem, was schon vor langer Zeit mit
erarbeitet
worden ist. Doch es heißt plötzlich "Freibauer-Modell". Ein anderes Etikett aus dem Bereich der
Wirtschaftspolitik. (Abg. Fidesser: Da hätte ich doch irgendwo lesen müssen, wie das finanziert wird
und woher!)
Ich schicke Ihnen unsere Programme einmal zu, dann können Sie das klitzeklein nachlesen. Das ist
alles ganz genau angeführt. Meine Damen und Herren! Landesrat Gabmann ist auch damit
angetreten, die Wirtschaftsförderung in Niederösterreich zu modernisieren. Es hat in Wirklichkeit kein
einziges neues Wirtschaftsförderungsmodell
gegeben. Es hat drei neue Titel gegeben. Die wirkliche Reform hat darin bestanden, daß drei neue
Titel über alte Sachen erfunden wurden.
Es gehört auch zur Demokratie, Arbeit ehrlich auszuweisen! Sie haben über die Arbeitsfähigkeit
gesprochen und über das Vorziehen des
Landtagswahlkampfes, Herr Landeshauptmann. Die Interpretation, die Sie heute gegeben
haben, war eher neu. Am Beginn der Debatte haben Sie immer gemeint, die
Landtagswahl wird deswegen vorgezogen, weil der Landtag nicht mehr arbeitsfähig ist. Es ist immer
die Frage der Arbeitsfähigkeit im Raum gestanden.
(LH Dr.Pröll: Das habe ich nie gesagt! Zeigen Sie mir diese Aussage. Ich habe das nie gesagt! Das
weise ich zurück!) Es ist immer in der Öffentlichkeit die Frage der Arbeitsfähigkeit im Raum
gestanden. (Abg. Kautz: Sie sollten den Redner ausreden lassen!) Herr Landeshauptmann! Sie
wollten vorher auch nicht unterbrochen werden. Ich nehme das gleiche Recht für mich in Anspruch. Es
ist immer die Frage der Arbeitsfähigkeit mit im Raum gestanden. Und ich habe
schon einmal hier gesagt, damals unwidersprochen, daß ein Landtag, in dem
eine Partei mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, vom Prinzip her immer arbeitsfähig sein muß.
Außer die Partei ist in sich
selbst nicht mehr arbeitsfähig. Das will ich zur Vorverlegung der Landtagswahl einmal angemerkt
haben.
Ein letzter Punkt, der mir besonders substantiell erscheint. Ich habe eingangs gemeint, daß Porzellan
zerschlagen wird. Dieses Porzellan zerschlagen besteht darin, daß, vermutlich aus wahltaktischen
Gründen, auch Porzellan zwischen den Ländern und zwischen den Gebietskörperschaften
zerschlagen wird. Ich meine damit insbesondere den Bescheid, den
Sie im sogenannten "Stromkrieg" zwischen Wien und Niederösterreich erlassen haben. Der meines
Wissens nach ohne Verhandlungen mit den Wienern, mit der anderen Gebietskörperschaft, der auch
ohne Verhandlungen
mit der anderen Regierungspartei erlassen wurde. Ich glaube, wenn man deswegen, weil man sich im
Wahlkampf befindet, die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften zu gefährden beginnt, so
betritt man tatsächlich ein sehr dünnes und ein sehr gefährliches Eis. Denn für mich gibt es trotz der
Wahl keinen NÖ Strom und
keinen Wiener Strom. Für mich gibt es nur billigen und teuren Strom. Und es ist klar, daß die Wiener
Stadtwerke jetzt 85 % der Haushalte, die sie in Niederösterreich versorgen, billiger versorgen, als die
EVN dies könnte. Ich verstehe die EVN als Unternehmen auch, daß sie diese Gebiete wollen. Weil
ihre Kostenstruktur durch das Aufteilen der Fixkosten natürlich günstiger wird.
Aber wenn es so ist, daß durch das Aufteilen von Fixkosten der Strom billiger wird, dann muß er ja
noch billiger werden, wenn Wien und Niederösterreich gemeinsam oder wenn ganz Ostösterreich
gemeinsam versorgt wird. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ist es notwendig, Kooperationslösungen zu
finden und nicht Lösungen über Bescheid,
Widerruf des Bescheides und Gang bis zum Verfassungsgerichtshof zu finden.
Ich darf hier noch ganz zum Schluß erwähnen, es gibt insbesondere mit Wien ganz herausragende
Probleme, die zu lösen sind. Etwa die Spitalsfrage. Sie wissen, daß wir im Jahre 1991 mit Mühe
vermeiden konnten, daß es das Problem der Fremdpatienten in Wien gibt. Wir müssen den Anspruch
postulieren, daß jede Niederösterreicherin und jeder Niederösterreicher in das Spital - und auch in das
Wiener Spital - gehen kann, wenn er will und muß. Daher ist es notwendig, hier eine
gute Zusammenarbeit mit aufzubauen und diese nicht zu gefährden. Ich erinnere an die
Verkehrsproblematik. An die Frage etwa der U-Bahnen nach Mödling, nach Schwechat, die wir hier
diskutiert und beantragt
haben. An die Fragen der Verkehrskonzeption. An die Tatsache, daß im NÖ Verkehrskonzept Wien
ein großer weißer Fleck ist und umgekehrt, muß ich dazu sagen. Das sind alles Fragen, die nicht so
weiterbehandelt werden können. Die nur in Kooperation lösbar sind. Ich erinnere an die regionale
Entwicklung. An die Chancen, die wir haben in einem zukünftigen Europa an der Grenze des
ehemaligen Ostens als großer Assimilationsraum. Auch diese Chancen werden nur gemeinsam
wahrgenommen werden können.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Herr Abgeordneter! Die Redezeit ist wesentlich überschritten.
Abg. Mag.KAUFMANN (SPÖ): Ich höre sofort auf. Und die Risiken, die es dabei gibt, können auch nur
gemeinsam vermieden werden. Ich erinnere an die Müllentsorgung, an das Sondermüllproblem etwa,
wo die EBS als einzige Abnehmerin des Sondermülls in Niederösterreich auftritt. Auch das wird nur in
Kooperation lösbar sein. Ich meine daher, wichtig ist festzuhalten am Beginn dieses Wahlkampfes:
Blau-gelb ist gut, aber blau-gelbe Scheuklappen sind schlecht! Wir sollten
vermeiden, uns diese aufzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, ich
komme gleich zu Ihnen: Sie haben gesagt, Sie wollen der FPÖ keine Freude machen mit Ihrem
Antrag. Ich darf Ihnen dazu sagen, wir sind eigentlich nicht verwöhnt von den Sozialdemokraten, daß
Sie uns jemals große Freude bereitet hätten. Sie machen uns
keine Freude.
Aber jetzt zu Ihnen, Herr Landeshauptmann Pröll! Sie haben wieder einmal eine große
Ankündigungspolitik betrieben hier vor fünf Minuten. Genauso, wie Sie sie gemacht haben im Herbst
1992. Wenn Sie nur
sagen, zur Personalpolitik, die Politik fliegt aus der Schule, dann muß
ich schon erinnern daran, daß wir wiederholt von dieser Stelle aus immer die Parteipolitik vor allem in
der Schulpolitik angeprangert haben.
Sie haben sich gewehrt mit Händen und Füßen dagegen, es gäbe sie gar nicht in Niederösterreich.
Nun hören wir von Ihnen, daß es sie doch
gibt und daß sie jetzt rausfliegt. Ich hoffe, sie fliegt wirklich bald raus. Nur glaube ich es nicht. Aber
gute Vorsätze sind immerhin auch etwas.
Zur Dienstpostenobjektivierung im Landesdienst, glaube ich, brauche ich kein Wort zu verwenden.
Weil wir es sicherlich nicht erleben werden, daß es wirklich eine Objektivierung geben wird, die auch
Platz
greifen wird.
Aber nun zu unseren Verfassungsgesprächen, die, wie schon gesagt, Herr Landeshauptmann, Sie
groß angekündigt haben im Herbst 1992. Herausgekommen ist bis jetzt nichts, eine Nullösung würde
man sagen. Die
Hauptverantwortlichen für diese Gespräche auch hier in der Regierung sind sicherlich die ÖVP und
Sie. Diese ÖVP tritt jetzt die Flucht nach vorne an in
Neuwahlen. Wenn Sie glauben - und so meinen wir - daß jetzt die politische
Situation für die ÖVP günstig wäre, so glauben wir, daß dem nicht so ist. Und
es wird ja bald die Stunde der Wahrheit schlagen, wie es dann tatsächlich ausschauen wird. Aber die
Wirklichkeit ist die, daß Sie, Herr
Landeshauptmann sich fürchten, der Sie ja gepusht werden durch alle Medien.
Irgendjemand sagte einmal, der Herr Landeshauptmann Pröll ist auch bei der
kleinsten Kinderjause dabei und verspricht dort. Sie versprechen sehr viel. Sie sind sehr moderat, Sie
sind sehr locker, keine Frage. Nur, bis jetzt haben Sie in den 100 Tagen eigentlich nichts eingehalten,
überhaupt nichts. Angekündigt haben Sie, gehalten haben Sie bis jetzt nichts.
Sie fürchten, daß Sie eben Ihren Bekanntheitsgrad, den Sie zweifelsohne in großem Maße genießen,
nicht über die Runden bringen werden bis zum Herbst 1993. Sondern trotz der Millionen, die jetzt
schon auf Kosten der Steuerzahler in Niederösterreich für Sie aufgewendet
wurden, Sie es nicht durchhalten können. Das ist der wahre Grund der vorverlegten Landtagswahlen!
Aber auch die SPÖ, die immer wiederum hier ankündigt, sie möchte eine Öffnung. Sie redet jetzt so,
als wenn sie uns liebend gern mit dabei hätte in den Ausschüssen. Dann frage ich mich, wo waren Sie
bis
jetzt, was haben Sie bis jetzt getan, daß wirklich eine Öffnung einmal
stattfindet? (Abg. Uhl: Das ist an sich ja nicht unsere Aufgabe! Aber schauen Sie sich doch das Papier
an, das wir vorgelegt haben, lesen Sie es doch!) Ja die Papiere, Herr Kollege Uhl! Papiere werden viel
vorgelegt, auch hier werden Papiere vorgelegt. Nur wurden sie nicht verwirklicht. (Unruhe im Hohen
Hause.) Sie hätten lange genug Zeit gehabt, hier etwas zu verändern, Sie haben es jahrzehntelang in
der Hand gehabt, gemeinsam mit der großen Bruderschaft zwischen ÖVP und SPÖ. Herr
Klubobmann Icha hat ja immer wiederum
angekündigt. Nur, letztendlich, wenn es dann darauf angekommen ist, bei der
Abstimmung irgendeine Meinung zu vertreten, ist er dann immer schön ausgewichen. Und ist in den
meisten Fällen konform gegangen mit der ÖVP, um sich
vielleicht doch nicht die Sympathien zu sehr zu verscherzen in der großen Bruderpartei.
Hohes Haus! Ich kann bedingt durch die Redezeitbeschränkung nur einige kleine Dinge nennen, die
wir seit Jahren hier anmerken und wo es
wirklich krankt. Herr Kollege Böhm! Sie sagten so schön gestern im Niederösterreich-Journal, Sie
sähen kein Demokratiedefizit in Niederösterreich. Dann weiß ich
nicht, was Sie überhaupt sehen! Gerade Sie als Zentralbetriebsobmann dieser großen Belegschaft
hier im Hohen Haus sollten sehr wohl
dieses Demokratiedefizit sehen. Und ich glaube, nicht umsonst ist Niederösterreich das Schlußlicht,
was Demokratie anbelangt. Das ist nicht von mir. Sondern das können Sie nachlesen in sämtlichen
Zeitungen. Ich
möchte gar nicht eine Zeitung zitieren, die Ihnen sehr nahe steht. Wo erst
vor einigen Tagen entsprechendes sinngemäß drinnen gestanden ist, was ich Ihnen jetzt gesagt habe.
Wenn ich nur einen Punkt herausgreife: das Volksbegehren. Was sich hier in Niederösterreich getan
hat, ist wirklich alarmierend. Und wenn wir trotzdem 50.000 Stimmen in Niederösterreich für unser
Volksbegehren "Österreich zuerst" zusammengekratzt haben, weil es 50.000 mündige Bürger gibt in
diesem Land, die sich nicht von Rot und Schwarz
unterdrücken lassen, dann sagt das für uns sehr viel aus. Ich glaube, Sie werden
auch die Rechnung präsentiert bekommen, beide Herrschaften, am 16.Mai. Sie können sicher sein,
daß Sie diese Rechnung präsentiert bekommen
vom niederösterreichischen Bürger.
Wir haben es draußen gehört. Wenn ich nur ein Beispiel zitieren darf: St.Pölten. Die
Sozialdemokraten, die sich immer wiederum brüsten, wie demokratisch sie sind. In einer Stadt mit
50.000 Einwohnern,
die Landeshauptstadt von Niederösterreich, die von Ihnen Herr Landeshauptmann, von Ihrem
Vorgänger immer wieder so groß und populär gemacht wurde,
geht man hier mit einem äußerst negativen Vorzeichen voraus. Daß in dieser großen Stadt, der
größten Stadt Niederösterreichs, nur ein einziges Wahllokal öffnet für die Bürger, zu unterschreiben.
Kollege Gruber! Sagen Sie es Ihrem Bürgermeister, er wäre gut beraten, hier Akzente zu setzen. Und
nicht nur immer davon zu reden, sondern
auch tatsächlich etwas zu machen. Die Ankündigungspolitik von Rot und Schwarz kennen wir seit
Jahren. Das ist nur ein Beispiel dazu. Sie brauchen sich überhaupt nicht rühmen, hier die großen
Reformer zu sein. Sie beweisen das genauso oder noch härter in manchen Gemeinden - ich könnte
Ihnen X-Beispiele in roten Gemeinden aufzählen, wo es ähnlich war. Wo die Herren Gemeinderäte
dabei gestanden sind, die Bürger angesprochen haben, sie sollen das lieber bleiben lassen und
hier nicht unterschreiben, weil es könnte für sie negativ sein. Ist das eine Art der Demokratie? Ist das
Ihre Politik der Öffnung, die Sie immer wiederum ankündigen? Ich sage Ihnen jetzt, es gibt viele
Beispiele dafür.
Und ein Beispiel noch zum Schluß. Den amtlichen Stimmzettel, Herr Landeshauptmann. Es ist wirklich
beschämend, wenn wir heute in Niederösterreich als einziges Bundesland noch immer nicht den
amtlichen Stimmzettel haben. Es gibt in den ehemaligen Ostblockländern 10, 15 und 20
Parteien. Da gibt es den amtlichen Stimmzettel. In Niederösterreich gibt es derzeit nur vier, vielleicht
fünf politische Gruppierungen, die
antreten, die vom Bürger gewählt werden wollen. Und hier gibt es keinen
amtlichen Stimmzettel. Das sind ja Methoden, wie sie nicht einmal im tiefsten
Osten gebräuchlich waren. Aber ich muß zum Schluß kommen. Geschätzte Damen und Herren!
Voraussetzung der Demokratie und deshalb äußerst wichtig ist, daß wir auch vom Bürger draußen
ernst genommen
werden. Daß wir hier nicht nur ankündigen. Sondern daß wir auch tatsächlich handeln und an Ihnen
liegt es, Herr Landeshauptmann. Wir werden
sehen, wie die nächsten 100 Tage, die nächsten Jahre von Ihnen, von Ihrer Partei gestaltet werden.
Ob Sie wirklich öffnen. Oder ob Sie dieses
Schließen, diese Parteipolitik, die Sie bis jetzt betrieben haben, weiterführen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm.
Abg. BÖHM (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu der letzten aktuellen
Äußerung des Kollegen Preiszler. Ich bedanke mich für diese Vorausschau auf NÖ politische
Verhältnisse. Weil
damit auch scheinbar bei der FPÖ bereits eindeutig feststeht, daß Landeshauptmann Dr.Pröll bei der
nächsten Periode sicher wieder Landeshauptmann ist
und die ÖVP die Mehrheit, vielleicht sogar die absolute Mehrheit in diesem Haus wieder besitzen wird.
Ich wollte das jetzt ganz aktuell noch dazu sagen. Diese heute Aktuelle Stunde ist ein Thema, das wir
auch gerne
aufgegriffen haben: Demokratie in Niederösterreich. Auch aus unserer Sicht ist etwas dazu zu sagen,
nicht nur zu jenen Problemen, die jetzt von
allen Vorrednern schon angesprochen wurden. Sondern gestatten Sie, daß
ich vielleicht auch den einen oder anderen Punkt in der kurzen Zeit herausgreife um auch auf die
vergangene Entwicklung hinzuweisen. Es war die Österreichische Volkspartei, die den Antrag
eingebracht hat, daß im Landtag überhaupt eine Aktuelle Stunde stattfinden kann. Das ist bitte etwas,
was ich auch einmal feststellen darf. Weil das
heute so hingestellt wurde, als ob von unserer Seite überhaupt nichts in diese Richtung getan wurde.
Und es war die Österreichische Volkspartei, die damals - und da war die Freiheitliche Partei noch nicht
im Landtag vertreten, ich darf Ihnen vielleicht ein bißchen Nachhilfeunterricht geben - im Jahre 1985
allein, ohne Unterstützung der SPÖ, die erste Volksbefragung in Niederösterreich beschlossen hat.
Damals im Zusammenhang, meine Damen und Herren, mit der Befragung über die Landeshauptstadt.
Ich glaube, das können Sie wohl nicht bestreiten, was ich jetzt festgestellt habe.
Ich wollte das nur einmal klar und deutlich sagen. Denn auch das gehört bitte zum Thema Demokratie,
meine Herren. Herr Kollege Icha! Auch das gehört zum Thema Demokratie in Niederösterreich. Und
ich darf daran erinnern, daß es im Jahr 1979, das ist jetzt schon eine geraume Zeit her, einen
Beschluß über eine neue Landesverfassung in Niederösterreich gegeben hat. Und der ist damals
sogar
einstimmig im Landtag verabschiedet worden. Damals sind eine ganze Reihe von demokratischen
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten auch in
Niederösterreich beschlossen worden. Und in der Folge natürlich auch eine Reihe von Änderungen
unserer Geschäftsordnung bis hin zu der vorhin von mir schon erwähnten Einführung der Aktuellen
Stunde. Das nur ganz kurz als Hinweis auf all jene Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind. Im
Zuge der Schnelligkeit der Ereignisse vergessen wir manches Mal auch, auf diese Dinge hinzuweisen.
Dem Herrn Abgeordneten Mag.Kaufmann möchte ich antworten zu dieser Feststellung, die er vorhin
getroffen hat, Landeshauptmann Dr.Pröll hätte gemeint oder irgendwo einmal festgestellt, der Landtag
sei nicht arbeitsfähig. Ich darf das bitte klarstellen: Der Landeshauptmann hat gemeint, es ist wichtig,
daß der Landtag optimale Arbeit
leistet. Und die ist bei einem langen Wahlkampf nicht möglich. Das ist bitte
die entscheidende Frage gewesen. Aber nicht eine Unterstellung, der Landtag wäre nicht arbeitsfähig.
Ich glaube, da würde sich ein Landeshauptmann einer Mehrheitspartei selbst ein schlechtes Zeugnis
ausstellen. Ich
möchte das nur einmal ganz klar und deutlich heute sagen, weil heute schon von diesen Dingan
gesprochen wurde. Das Wort Arbeit nimmt man
in vielerlei Zusammenhang immer wieder in den Mund. Herr Kollege Icha hat ja vorhin auch so eine
nette Wortspielerei gebraucht von der
Bundesliga und von der Landesliga. Wir spielen nur in der Landesliga und nicht
in der Bundesliga. Herr Kollege Icha! Wir spielen überhaupt nicht in diesem Haus, darf ich das einmal
klar und deutlich feststellen. Und ich glaube, da sind wir auch einer Meinung. Sondern wir arbeiten
hier in diesem Haus für die niederösterreichischen Landesbürger.
Damit habe ich Dir eine Hilfestellung gegeben, daß nicht irgendwo der
Eindruck entsteht, hier würde nur gespielt. Und hier würde man nur mit
politischen Spielereien agieren. Auch das bitte einmal sehr deutlich zum
Ausdruck gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich habe mit den Wortspielereien nicht begonnen. Sondern das waren wohl
meine Vorredner, die das schon sehr deutlich
heute zum Ausdruck gebracht haben.
Wir haben sicherlich eine Reihe von Gesprächen über Wünsche zu einer Reform der NÖ
Landesverfassung geführt. Es wurde monatelang diskutiert, ja wir haben uns sogar fast während der
ganzen Legislaturperiode
über dieses Thema unterhalten. Und nicht erst mit dem Thema "Landeshauptmann-Direktwahl" seit
der Wahl von Dr.Erwin Pröll zum Landeshauptmann begonnen.
Sondern dieses Thema ist schon lange und geraume Zeit von uns immer wieder in die Diskussion
geworfen worden. Auch deshalb, weil das ja mit
ein Teil eines gesamt zu sehenden Persönlichkeitswahlrechtes ist. Man kann ja nicht eine
Landtagswahlordnung ändern mit dem Schwerpunkt Persönlichkeitswahlrecht und irgendwo reißt
dann die Systematik ab.
Da kann man jetzt verschiedener Auffassung sein. Wir sind der Auffassung, wenn man den Bürgern
mehr Rechte einräumt, wenn man dem Souverän, dem Volk, beginnend bei der Wahl, beginnend bei
den direkt-demokratischen Einrichtungen die Möglichkeit und die Chance gibt, direkt
mitzuwirken, dann kann das nicht beim Landeshauptmann aufhören. Da haben sich aber die Geister
geschieden und da sind wir auseinander gelegen. Da war natürlich eine sehr große Cäsur gegeben
und das
war, ich stehe nicht an, das zu behaupten, natürlich auch mit ein Grund,
warum diese Gespräche dann nicht weiter geführt werden konnten. Ich persönlich habe halt den
Eindruck gewonnen, so wie das umgekehrt auch scheinbar der Fall gewesen ist, ich habe den
Eindruck gewonnen, daß
man insbesondere seitens der SPÖ - und das wurde deutlich gesagt - über dieses Thema überhaupt
nicht reden möchte. Und daher, weil man über dieses Thema nicht reden will mit uns, braucht man
über die anderen Dinge auch nicht mehr reden. Ich möchte nur eines feststellen, meine Damen und
Herren von den beiden anderen Landtagsfraktionen! Uns liegt in erster Linie daran, daß
die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der NÖ Wählerinnen und Wähler
verbessert werden. Das kann man nicht isoliert sehen. Aber uns liegt nicht sosehr daran, daß
Spielregeln für dieses Haus, daß Spielregeln für die gesetzgebende Körperschaft geschaffen werden,
für den Fall,
daß es vielleicht keine absolute Mehrheit mehr gibt. Für den Fall, daß die Kräfteverhältnisse in dieser
gesetzgebenden Körperschaft sich ändern, für den Fall, daß es vielleicht eine stille Koalition künftighin
gibt und nicht mehr jene Partei, die die relative Mehrheit erhält, den Landeshauptmann bestimmt. Für
den Fall, daß man auch den
Finanzkontrollausschuß anders zusammensetzt. Alle diese Dinge, die ja in Ihren Papieren,
interessanterweise zum Teil sogar übereinstimmend, SPÖ und FPÖ,
enthalten gewesen sind. Natürlich gibt es auch Fragen über die zu reden wir gerne bereit sind.
Insbesondere - und ich darf das noch einmal sehr
deutlich sagen - insbesondere über jene Fragen, in denen Bürgerrechte, direkt-demokratische
Elemente besonders im Vordergrund stehen. Wir werden sicherlich in dieser Frage uns in dieser
Legislaturperiode nicht mehr einigen können. Dazu ist die Zeit zu kurz. Das wird dem neuen Landtag
anheim gestellt sein, sich mit diesen Fragen
auseinander zu setzen.
Ich möchte nur appellieren, daß es wirklich wichtig und notwendig erscheint, daß in Zukunft alle im
Landtag vertretenen Parteien nicht allein aus einer parteipolitischen Überlegung heraus sich
bemühen, in dieser Frage gemeinsam einen Konsens zu finden. Sondern daß es wirklich darum geht,
für die NÖ Landesbürger etwas zu tun. Ihnen
die Möglichkeit zu geben, daß sie in Niederösterreich als in einem Land
leben, in dem Demokratie bisher schon einen sehr großen Stellenwert gehabt hat und in dem das
auch in Zukunft so sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Uhl.
Abg. UHL (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als
Repräsentant der sozialdemokratischen Bewegung, einer Partei, die das Wort sozial und Demokratie
sogar zu ihrer
Namensgebung gewählt hat, (Zwischenrufe) wäre es mir sehr leicht und könnte ich es mir einfach
machen. Ich würde nämlich nur unser Parteiprogramm hier vorlegen müssen und wir hätten den
besten Inhalt und die
besten Tatsachen, um Demokratie wirklich vorleben zu können. Gerade wir Sozialdemokraten haben
in unserem Handeln, Wirken und Wollen immer wieder die Chancengleichheit als Ziel angesehen. Und
wir
haben sie nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern wir haben sie dort, wo wir die Möglichkeit haben,
auf Grund der gegebenen Mehrheitsverhältnisse auch entsprechend verwirklicht. Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Demokratie und demokratische Einstellung muß vorgelebt werden! Vorgelebt
werden von dem, der die Mehrheit hat. Denn der, der die Minderheit hat, kann die Demokratie
anrufen. Der, der die Mehrheit hat, muß Demokratie vorleben und muß demokratische Einstellung
vorzeigen. Daß es in Niederösterreich umgekehrt ist, das ist das demokratiepolitische Defizit. Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind einige Male beisammen gesessen, um
demokratische Einstellungen zu verbessern, demokratische Errungenschaften zu
vergrößern, überhaupt, vieles mehr an Demokratie hereinzubringen. Und wir sind hier
zusammengesessen mit Vertretern der Freiheitlichen Partei und mit der Volkspartei. Und wir haben
einige Fortschritte erzielt. Und
wir haben guter Dinge geharrt und haben geglaubt, hier könnte etwas bewegt werden.
Aber weil wir zu dem liebsten Spielzeug der Österreichischen Volkspartei, nämlich der Direktwahl des
Landeshauptmannes Nein gesagt haben, hat
es geheißen, dann gibt es überhaupt keine demokratiepolitischen Verbesserungen. Und das ist
schlimm! Das ist sehr schlimm in meinen Augen.
Herr Klubobmann Böhm! Es fehlt nicht an der Zeit, sondern es fehlt an dem Willen der
Österreichischen Volkspartei, daß hier die entsprechenden Verbesserungen in demokratiepolitischen
Bereichen durchgeführt
werden. Und wenn einiges an Unterlagen vorgelegt worden ist, in denen die Staatsziele angeführt
sind, von denen wir in diesem Zusammenhang
gesagt haben, die sollen auch besprochen werden und wenn als letzter Punkt
der Staatsziele, als Punkt 9 angegeben ist, es ist in Gesetzgebung und Verwaltung alles vorzukehren,
um die regionale Identität Niederösterreichs in einem neuen Europa zu wahren, dann heißt das
scheinbar bei der Österreichischen Volkspartei - unter Anführungszeichen, "der
Stromkrieg mit Wien muß unbedingt forciert werden!" Ich frage hier ganz offen, ob das nicht ein
Thema wäre, sich hinzusetzen, die Dinge aufzulisten, alle positiven, wie negativen Dinge. Herr
Klubobmann, wir haben auch von seiten Wiens oder in Wien einige Dinge, daß wir ohne die Wiener
und die Wiener ohne Niederösterreicher nicht leben können. Wenn Sie hier anführen, daß wir für ein
Europa reif sein
sollen, daß wir in das Europa hinein wollen, dann frage ich mich, wenn wir nicht einmal, das eine
Bundesland mit dem anderen einen Konsens
zustande bringen und anstehende Probleme lösen können, wie soll das dann
gehen?
Wir sind verpflichtet, die Probleme mit Wien mit der spitalsmäßigen Versorgung zu lösen. Wir haben
das Problem, daß nur die Stadt Wien die Sondermüll-Verbrennungsanstalt, die EBS Simmering
betreibt. Wir haben zum Beispiel große Teile des Umlandes bzw. der ehemaligen Wiener
Randgemeinden. Die werden bitte von der Gemeinde Wien kanalmäßig
entsorgt. Und es gibt auch einige dieser Gemeinden, die durch die Versorgung der Wiener mit der
Hochquellenwasserleitung mit dem täglichen
Trinkwasser versorgt werden.
Und das soll man nicht mehr oder weniger in Frage stellen. Sondern hier sollen anstehende Probleme
tatsächlich entsprechend gelöst werden können.
Ganz schlimm ist es, wenn man Wasser predigt und wenn man Wein trinkt. Damit komme ich zu
einem Thema, das bereits einige Male angesprochen worden ist. Das ist die Vorwahl in der
niederösterreichischen
Volkspartei. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie waren wirklich mutig.
Einige haben es mit ihrem politischen Leben bezahlen müssen. Eines muß man
aber doch dazu sagen. Als hier unser Klubobmann diese Dinge beim Namen genannt hat und man
hat durch den Saal geschaut, ist man wirklich daraufgekommen, daß einige verschämt gelacht haben
und einige sich wahrscheinlich gedacht haben, eigentlich hat er recht. Wenn hier gesagt wird, daß
man die Spitzen der neuen NÖ Volkspartei, die besten in ihrem Land gesucht hat, aber man dann
vergessen hat, daß man ganz vorne eigentlich die Besten hinstellen sollte, dann
ist das heute bloß eine Verteidigungstaktik, zu sagen, die streben gar kein Mandat an.
Ja, wie soll sich denn der Herr Landeshauptmann hinstellen und sagen, wählt mich, wenn er gar kein
Mandat annehmen will? Das verstehe ich
überhaupt nicht. Die Österreichische Volkspartei wird daher wahrscheinlich ein bißchen in Beweisnot
kommen. Und noch eines: Wenn etwa der Herr Landeshauptmann überall sagt, das ist neu und das
muß neu gemacht werden und das und das und das. Ja,
was hat er denn in den letzten 12 Jahren gemacht? Ich habe es schon einmal gesagt, er war ja kein
kleines Licht in der Politik. Er war Landesparteiobmann, er war Landeshauptmannstellvertreter, war
auch im Bauernbund in entsprechenden Positionen. Und jetzt auf einmal, weil er Landeshauptmann
ist, will er das Rad ein zweites Mal erfinden? Das verstehe ich überhaupt nicht! Das geht ganz einfach
in meinen Kopf nicht hinein. Wenn einer zwölf Jahre an maßgeblichen Schaltstellen in der Politik sitzt
und dann wird er irgendetwas noch zusätzlich dazu, dann, auf einmal ist er gescheit geworden? Oder
dann, auf
einmal machen wir das? Das ist bitte unverständlich. (Abg. Spiess: Haben Sie keine andere Sorgen?)
Herr Kollege! Ich mache mir darüber schon
Sorgen. Das ist für mich demokratiepolitisch ganz schlimm. Es ist ganz schlimm, wenn ich hingehe
und sage, bitte schön, da müssen sich alle der Wahl stellen. Und dann sagt man noch dazu, bitte, das
macht euch selber aus. Aber es ist schon arg, wenn man sagt, um Gottes
Willen, da werden die Besten gesucht und dann haben wir sie endlich. Mit
wem hat er denn bis jetzt gearbeitet? Das frage ich mich wirklich. Das ist Sache der Österreichischen
Volkspartei. Aber wir werden das doch auch den Wählern sagen müssen. Denn die Wähler sollten das
wissen und die Wähler sollen dann entsprechend diesen Voraussetzungen zur Wahlurne schreiten
und sollen in Kenntnis dessen ihr Votum abgeben.
Wir werden als Demokraten und Sozialdemokraten dieses Ergebnis so wie immer, entweder mit
Freude oder mit Enttäuschung zur Kenntnis nehmen. Aber das ist eben die politische Realität. Wenn
man hier zur Demokratisierung auch das Wörtchen Objektivierung noch einmal zitiert oder noch
einmal vor unseren Augen Revue passieren läßt, dann habe ich persönlich das Gefühl, objektiv sei
das, was
die Österreichische Volkspartei mit Mehrheit beschließt. Da hat es so ein Sprücherl gegeben, wir sind
wir und was wir sagen, das ist in Ordnung. Ich habe bei meinem seinerzeitigen Diskussionsbeitrag
zum NÖ Ausschreibungsgesetz bereits gesagt, daß wir andere Vorstellungen haben. Wenn der Herr
Landeshauptmann heute wörtlich gesagt hat, daß
hier die maximale Mitbestimmung der Landesbürger und daß eine starke Demokratie für die
Mitbestimmung und Objektivierung herhalten muß und das entsprechend vergrößert werden muß,
hoffe ich nur, daß man damit nicht meint, daß man bei den nächsten Personalvertretung von 88 % auf
100 % kommen will oder kommen soll. Ich glaube, das ist nicht so gemeint. Das kann auch nicht die
Meinung der Österreichischen Volkspartei sein. Das glaube ich nicht und das
will ich ganz einfach nicht glauben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal in Richtung der Österreichischen
Volkspartei rufen, Demokratie und demokratiepolitische Einstellung, muß man ganz einfach vorleben.
Die wird nicht dadurch vorgelebt, daß man sie möglichst oft in den Mund nimmt, egal ob man
sie dann laut sagt, ob man sie weniger laut sagt. Demokratiepolitische Einstellung und Demokratie
muß vorgelebt werden. In diesem Sinne
habe ich nur einen einzigen Punkt mit dem Herrn Landeshauptmann gemein. Wenn er nämlich sagt,
wir sollen bitte auch die demokratiepolitischen Einstellungen bei der künftigen Wahlwerbung nicht über
Bord werfen.
Werben wir also mit der Festlegung all unserer persönlichen Einstellung, aber so, daß wir nach der
politischen Entscheidung, nach dem 16.Mai
1993 wieder gemeinsam für dieses Land Niederösterreich arbeiten können. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema
Demokratie in Niederösterreich in der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode eine Aktuelle Stunde
abzuhalten, das ist vergleichbar, wie wenn im Dreißigjährigen Krieg nach 29
Jahren ein Friedensgespräch anberaumt wird. Dieses Thema Demokratie und
insbesondere Demokratiedefizit in Niederösterreich ist mindestens seit dem
Sommer 1988 aktuell und war während der ganzen letzten fünf Jahre täglich immer brandaktuell. In
der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode wollen die beiden Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ
offenbar vor der Wahl noch rasch sich günstig in Front bringen. Meine Damen und Herren! Es begann
bereits in der vorherigen Legislaturperiode im Sommer 1988, als man die Geschäftsordnung dieses
Landtages so
präparierte, daß nach dem erwarteten Einzug der freiheitlichen Opposition diese so wenig wie möglich
arbeiten konnte. Und am arbeiten ge- und
behindert wurde durch die Hinaufsetzung der Grenze für die Klubstärke von
drei auf vier Mandate. Und das setzte sich, wie schon sehr oft gesagt
werden mußte, dann auch nach dem Einzug der freiheitlichen Minderheit als Opposition in den
Landtag durch eine fortwährende Ausgrenzung und Fernhaltung von jeder Mitarbeit in den
Ausschüssen und den Beiräten
weiter fort.
Meine Damen und Herren! Demokratie in Niederösterreich nach dem Verständnis der ÖVP bei einer
Duldung durch die SPÖ heißt Mißachtung des
Wählerwillens durch Ausgrenzung einer Partei, die von 10 % der Wähler dieses
Landes gewählt wurde. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß fünf Abgeordnete bei den
Ausschüssen nur zuhören können, als wären sie Aussätzige. Demokratie in Niederösterreich heißt
verkümmerte, im wahrsten Sinne
des Wortes verkümmerte Minderheitsrechte im Landtag. Das heißt, daß eine oppositionelle Minderheit
vier Jahre lang darum kämpfen mußte, sogar bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen mußte, um den
ihr zustehenden Sitz im Raumordnungsbeirat zu bekommen. Demokratie in Niederösterreich heißt,
daß sich auf Landes- und auch auf Gemeindeebene die
Regierenden selbst kontrollieren.
Demokratie in Niederösterreich heißt, daß bei einer Gemeinderatswahl die wahlwerbenden Parteien
vor den Wahllokalen tausende und
abertausende Stimmzettel verteilen müssen, nur weil dies der Mehrheitspartei
nützt. Und damit dann nachher, wenn nach der Wahl das Chaos ausbricht,
wieder durch Parteibeschlüsse und Mehrheitsbeschlüsse Stimmen aberkannt
werden können und wieder der Wählerwille umgedreht werden kann. Damit
nachher dann wochenlang und monatelang gestritten werden muß, wie das bei der Gemeinderatswahl
in Krems der Fall war. Demokratie in Niederösterreich heißt, daß bei einer Gemeinderatswahl einer
Partei sechs Mandate
aberkannt werden, weil die Stimmzettel um fünf Millimeter zu klein waren.
Das ist Demokratie nach dem Millimetermaß in Niederösterreich. Ich bringe an dieser Stelle noch
einmal das Zitat des sozialdemokratischen Bürgermeisters von Zell am See, des Herrn Thaler, der
diese
Zustände hinter den Zuständen in Albanien angereiht hatte. Demokratie in Niederösterreich bedeutet
ein Landtagswahlrecht, in dem ein Viertel der Wahlberechtigten vom Persönlichkeitswahlrecht
praktisch ausgeschlossen ist. Demokratie in Niederösterreich heißt ein Landtagswahlrecht, bei dem
auf der Landesliste gegen jeden Wählerwillen nachbesetzt werden kann. Herr Abgeordneter
Mag.Kaufmann! Das ist
nicht unser Verständnis von einem direkt gewählten Mandatar und das ist kein Mandat, das der
Wähler gegeben hätte. Demokratie in Niederösterreich heißt beispiellose Parteibuchwirtschaft in allen
Lebensbereichen. Das heißt, daß nur jemand Straßenkehrer werden kann oder Bezirkshauptmann
werden kann, der ein
ÖVP-Parteibuch besitzt. Das heißt, daß nur jemand Straßenkehrer werden kann oder überhaupt in
den Landesdienst aufgenommen werden kann, der Mitglied
des ÖAAB ist. Das bedeutet ostblock-ähnliche Wahlergebnisse bei den Personalvertretungswahlen im
Landesdienst. Vor 1989 stimmten bis zu 97 % für den ÖAAB.
Demokratie in Niederösterreich, das heißt beispiellose Behinderung eines demokratischen
Grundrechtes bei einem Volksbegehren; mehr als dies in allen anderen Bundesländern der Fall war.
Ich bin gerne bereit, Ihnen die Liste zur Verfügung zu stellen, wenn Sie das noch weiter in Abrede
stellen wollen. Jedenfalls: Demokratie in Niederösterreich heißt, daß ein Bürgermeister der
Landeshauptstadt sich zwar
Sozialdemokrat nennt, in Wirklichkeit aber bestenfalls sich nur mehr sozial nennen
kann, aber mit Sicherheit nicht mehr das Recht hat, sich Demokrat zu nennen.
Diese Liste, dieses Sünden- und Skandalregister ließe sich beliebig fortsetzen. Der Wähler wird sich
am 16.Mai 1993 dazu ein Urteil bilden!
Herr Landeshauptmann Dr.Pröll! Ihre heutigen Worte waren wieder einmal sehr salbungsvoll. Nur, es
glaubt Ihnen niemand mehr! Es glaubt
Ihnen wahrlich niemand mehr. Sie haben schon zu oft Luftblasen von sich gegeben und Dinge
versprochen, die dann nicht eingehalten wurden.
Am Prüfstand steht nicht eine salbungsvolle Rede ein paar Wochen vor der Wahl. Am Prüfstand steht
die gesamte demokratiepolitische Gesinnung, das gesamte Wirken dieser Mehrheitspolitik in den
letzten Jahren. Die ÖVP hat hier den Ton angegeben und die SPÖ hat sich durch
Stillschweigen, durch Mittäterschaft wahrlich auch schuldig gemacht. Und dafür wird
der Bürger am 16.Mai 1993 sicher ein negatives Urteil ausstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneten Breininger.
Abg. BREININGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich beneide weder den Protokollführer
noch den Herrn Vorsitzenden um seine
Aufgabe heute. Es muß gar nicht einfach sein, all das, was wir jetzt so
sagen, in seiner Widersprüchlichkeit und auch in seiner oft schwerfälligen
Diktion zu protokollieren und zu steuern. Außerdem sollten wir Rücksicht darauf nehmen, daß die
Aktuelle Stunde, was zu beurteilen nicht meine Aufgabe ist, eigentlich schon weit
überschritten ist.
Daher möchte ich mir die Freiheit erlauben, weg von der großen Politik und hin zu konkreten
Erlebnissen, die ich gesammelt habe, zu gehen.
Damit Sie einmal live erleben, was Demokratie bezirksweise bedeutet. Wie man das alles, was wir
jetzt überhöht mit Landes- und Bundespolitik überschreiben, im Bezirk oder in einzelnen Bezirken
erleben.
Ich habe mich auch mit dem internationalen Vergleich von Vorwahlen ein bißchen
auseinandergesetzt. Es würde heute zu weit führen, aber es wäre sehr interessant, zu erkennen, daß
auf jeden Fall das Thema Persönlichkeitswahlrecht, meine Damen und Herren, nur so viel zur
Einleitung heute, nicht wegzudiskutieren ist. Daß der Trend eindeutig international und europaweit und
natürlich auch österreichweit in Richtung Persönlichkeitswahl geht. Wer das nicht erkennt, koppelt sich
ab und wird wahrscheinlich an der Bevölkerung vorbei sprechen!
Ich habe mich, ehrlich gesagt, gewundert. Sie kennen mich inzwischen, wie ich glaube - ich will mich
nicht selber loben - als konzilianten, als Konsenspolitiker. Ich vermeide Duelle persönlich, wenn es
geht.
Heute muß ich allerdings leider ein kleines liefern. Sie kennen mich insofern als konziliant, als ich
auch weiß, welche Sorgen ein Bürgermeister hat, besonders wenn sich Stadtteile trennen wollen und
davon laufen wollen. Da beneide ich niemanden. Und ich weiß auch, was es bedeutet, einige Jahre
unterwegs zu sein im
Bezirk. Auf einsamer Flur gegen eine Übermacht anderer antreten zu müssen. Das alles achte ich.
Aber ich habe mich gewundert, meine Damen und Herren von der SPÖ, daß Sie, wo Sie doch diesmal
am Zug waren, daß Sie das Thema Demokratie in Niederösterreich selber formuliert und gewählt
haben. Ich hätte geglaubt, daß Sie jedes andere Thema
wählen, aber nicht gerade dieses zu dieser Stunde, so knapp vor den Landtagswahlen.
Ich möchte kurz begründen warum. Als Partei, die sämtliche VP-Anträge auf Direktwahl des
Landeshauptmannes unter Hinweis auf Bundesverfassungsschwierigkeiten ablehnt, wie es auch
heute geschehen ist. Die nicht nur unser
VP-Vorwahlmodell ängstlich und manchmal auch wie gelähmt beobachtet hat - was ihr
gutes Recht ist. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich spreche hier als kleiner Bezirkskandidat, der nur
einmal die Vorwahlen überstanden hat.
(Heiterkeit im Hohen Hause.) Als Partei, die das Recht in Anspruch nimmt, zu kritisieren, aber auch
jetzt, was österreichweit nicht aufzuhalten ist, ein Plagiat konstruiert hat, nämlich eine parteiinterne
Vorwahl konstruiert hat, unserem echten Vorwahlmodell nachgebildet, das
wundert mich.
Aber das ist auch noch legitim. Denn jeder kann sein Haus so bestellen, wie er will. Dafür bin ich auch.
Wir haben es uns riskanter,
gefährlicher gemacht. Wir haben es uns selber unbequem gemacht. Sie haben es
sich ein bißchen bequemer gemacht, das ist jedermanns eigene Sache. (LR Wagner: Als VorwahlGewinner redet man sich leicht. - Abg. Keusch: Vielleicht lag sogar ein bißchen Absicht von seiten des
Landeshauptmannes dahinter!) Das alles, zugegeben, mag sein. (Unruhe und Heiterkeit im Hohen
Hause.) Es mag auch sein bitte, jetzt sage ich das einmal ungehorsam in
unsere eigene Richtung, daß wir es sehr kühn, sehr gefährlich und auch mit
gewissen Kinderkrankheiten ausgestattet haben. Es ist verbesserbar. Aber jetzt komme ich zum
Wichtigen: Unbestreitbar ist eines, meine Damen und Herren von der SPÖ, zur FPÖ spreche ich dann
später noch. Die haben nämlich überhaupt kein Modell, Sie haben wenigstens ein ängstliches, aber
die FPÖ hat überhaupt keines. Und spricht auch sehr viel von Persönlichkeitswahlrecht. Unbestreitbar
ist, daß die ÖVP Niederösterreich die erste politische Partei im Lande war und ist, die offene
Vorwahlen mit Beteiligung aller wahlberechtigten Landesbürger über Parteigrenzen hinweg
transparent durchgeführt hat! Und zwar
mit einer Beteiligung im Landesdurchschnitt immerhin von 23 %; was toll
ist. Auch das erkennen sogar Sie an. Ein tolles Ergebnis im internationalen Vergleich. Weil es
Referenden in der Schweiz, deren Demokratie
Jahrhunderte älter ist, gibt mit 5 % und 10 %, deren Ergebnisse aber bindend sind. Während ein
oberösterreichischer Versuch in unserer Partei
mit etwa 5 % geendet hat.
Daher ist das Ergebnis toll. Die Grundüberlegung der Volkspartei, vielleicht selbstquälerisch und
riskant, wie ich sagte, war eben folgende und das spreche ich jetzt einmal aus: Unsere Überlegung
war, es hat
keinen Sinn, wenn wir im Parteikammerl einen Kandidaten küren, der uns recht ist, wenn er nicht auch
von der Bevölkerung getragen ist. Daher lassen wir ihn gleich durchs Fegefeuer der Öffentlichkeit
gehen. Wenn er nämlich für die anderen gut ist, ist er auch für die Partei
gut.
Der Herr Landeshauptmann hat Ihnen heute geantwortet, auch das ist ja, bitte erweiterbar. Ich glaube
nicht, daß Sie glauben, das Dr.Pröll Angst hat, sich einer Vorwahl zu stellen. Daß Dr.Pröll diese Angst
nicht hat, bitte, das können wir ihm zubilligen. Das können wir ihm
sicherlich zubilligen. Ein Regierungsmitglied braucht schließlich kein Mandat und wird es auch
zurücklegen, wenn es eines hat. Aber, meine Damen und Herren! Ich habe jetzt was ganz anderes
vorzubringen. Ich möchte beim Thema bleiben, ein Bezirksbeispiel. (Anhaltende Unruhe im Hohen
Hause.) Ich glaube, der Landeshauptmann führt die Landesliste an und das ist entscheidend. Auf Ihrer
Landesliste
können Sie auch setzen, wen Sie wollen. (Abg. Keusch: Ah, jetzt weiß ich, warum sich der
Landeshauptmann nicht der Vorwahl gestellt hat! Weil er nicht in Niederösterreich wohnt!) Was den
Arbeitsplatz außerhalb des natürlichen Wohnortes betrifft, möchte ich nicht Ihre Reihen durchgehen
und nachprüfen. Daß jemand am Arbeitsplatz auch einen Zweitwohnsitz hat, ist, glaube ich, natürlich.
Aber bitte lenken Sie mich nicht ab. Es kommt jetzt für Sie ganz dick. Ich will Sie doch nicht um die
Früchte Ihrer eigenen Arbeit bringen. (Heiterkeit
bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich stehe nicht an zu sagen, es gibt viele Formen und Spielarten, bessere
und schlechtere Vorwahlsysteme zu machen. Nur, ein so rückschrittliches, veraltetes, in der eigenen
Suppe
bratendes, wie Ihres, sehr geehrte Kollegen von der SPÖ, gibt es kaum mehr!
Und dafür trete ich jetzt einen Beweis an! Wenn es wahr ist, was ich jetzt sage und es ist wahr, dann
muß Ihr Vorwahlsystem eine Farce sein. Besonders am Beispiel des Bezirkes Baden. Ich nenne den
Herrn Kollegen Knotzer, der mein Jahrgangskollege ist. Wir sind alle gleich alt in Baden. Der
Fuhrmann ist Jahrgang 1944, der Knotzer, der Breininger. Die meisten Abgeordneten sind rot und nur
einer ist schwarz, das bin ich. Wir verstehen einander jedoch ganz gut. (Heiterkeit im Hohen Hause.)
Da aber der Herr Kollege Knotzer, nebenbei auch Bürgermeister der bedeutenden Stadtgemeinde
Traiskirchen, dreimal bereits "hinpeckt" auf mich, dreimal schon meine 50 % bzw. 48,3 % als zu wenig
betrachtet und seine Ergebnisse von über 90 % in seinen Vorwahlen als
besonders erfolgreich gegenüberstellt, muß er sich jetzt von mir eine Replik gefallen lassen. Und er
wird es tun; er ist ein Demokrat, wie ich ihn kenne. Ich habe schließlich lange dazu geschwiegen.
Lieber Fritz und liebe Kollegen der SPÖ! Zücken Sie jetzt den Bleistift, vielleicht geistig und rechnen
Sie mit mir mit. Ich habe nur knapp 50 % in einem, wie wir wissen, zu zwei Drittel roten Bezirk. Er und
auch LHStv Höger und auch Frau Abgeordnete Auer haben über 90
%. Es kommt darauf an, von welcher Berechnungsgrundlage. Ich bitte zu folgendem
Rechnungsbeispiel: Sie haben nur Parteimitglieder und Parteifunktionäre angeschrieben. Ich habe
hier die Badener
Zeitung. Das ist von Ihrer Pressekorrespondenz ausgegeben worden. (Zwischenrufe) Das ist Ihr gutes
Recht. Jeder macht das so, wie er will. Alle
9.000 eingeschriebenen und zahlenden SPÖ-Mitglieder in Baden wurden angeschrieben. Der
Rücklauf dabei betrug 2.905 Stimmzettel oder 31 %. Davon
nützten wieder rund 39 % die Möglichkeit einer Vorwahl. (Unruhe im Hohen Hause.) Hören Sie bitte
zu, das ist interessant! Nun sehen Sie mit einem Schlag, wo der Unterschied zwischen unserem und
Ihrem System liegt. (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.) Lassen Sie mich ausreden! Bei Euch
konnte man mehrere wählen, da hätte er müssen besser abschneiden. Ist ja nur ein Wunder, daß er
so gut abschneidet.
(Abg. Helene Auer: Bei uns ist nur einmal gewählt worden.) Dann war das schlecht bei mir. Dann hätte
ich noch besser abgeschnitten. Ich sage es trotzdem, das ist unser Problem. Darum sage ich ja,
Kinderkrankheiten gibt es.
Doch von den von Ihnen angeschriebenen, bitte, haben nur 31 % zurückgesandt. Von denen 31 %,
die zurückgeschickt haben, waren es wieder nur 39
%, die selber Änderungen am Stimmzettel angebracht haben. Rechnen wir jetzt
gesamtbevölkerungsmäßig bei einem angenommenen SPÖ-Wahlerfolg
von sagen wir 40 % - 45 %, wie es früheren Jahren entspricht, dann komme ich auf einen
Bevölkerungsanteil von 5 %, tatsächlich an der Bevölkerung gemessen. 5 % haben tatsächlich eine
demokratisch motivierte Änderung am Wahlzettel herbeigeführt. Bei uns bitte, bei uns, die wir alle
mitwählen haben lassen, sind das immerhin 13.500 Stimmen gewesen. Und die haben wie "närrisch"
gestrichen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz des interessanten
Vortrages mache ich aufmerksam, daß auch hier die Zeit wesentlich überschritten ist. (Unruhe im
Hohen Hause.)
Abg. BREININGER ÖVP): Bitte, Sie wollen mich doch nicht um meine paar Minuten Redezeit bringen.
Hören Sie sich noch den Knalleffekt an, das war es ja noch nicht. Der Knalleffekt war, daß 70 % der
SPÖ-Mitglieder - Ihre eigenen Mitglieder - nicht einmal die Zetteln zurückgeschickt haben. Sie
weggeschmissen haben. Also Sie nur 30 % bekommen haben. (Unruhe im Hohen Hause.)
Aber Herr Kollege, das war es ja noch gar nicht. Sie fürchten sich vor dem, was ich jetzt sage. Der
Knalleffekt ist gewesen, daß die 70 %, die nicht zurückgeschickt wurden - hören Sie und staunen Sie,
es ist unglaubwürdig aber wahr - als gültige Stimmen im Sinne des Wahlvorschlages gegolten haben!
(Neuerlich heftige und anhaltende Unruhe im Hohen Hause.)
Ja, das ist wahr! Ich habe es von SPÖ-Funktionären gehört. Und nun seien Sie mir jetzt nicht böse!
Wenn ein Repräsentant einer Partei, die solche Vorwahlen macht, sich hinstellt und sagt, der
Breininger hat in freien Vorwahlen nur 50 %, ich habe aber 80 % und hat sie auf diese Art erreicht,
dann ist das ein Farce! Ich würde daher bitte, dem Kollegen, den ich ansonsten sehr schätze zu raten,
daß er in
dieser Situation sich nicht zum Rammbock einer Kampagne machen lassen
soll. Zumal er in Traiskirchen und Tribuswinkel genug Scherben vor dem
Haus hat, die er zusammen kehren muß. Wie ich höre, gerät auch dort nicht alles demokratiepolitisch
perfekt. Wenn es wahr ist, was auf den
Flugzetteln steht, die heute ausgeteilt wurden. (Neuerlich heftige Unruhe bei der sozialdemokratischen
Fraktion.) Das weiß ich nicht. Da müssen Sie die fragen, die das ausgeteilt haben. Ich sage nur eines:
Demokratiepolitik ist eine Sache, die muß man auch im Kleinen praktizieren. Demokratie beginnt im
eigenen Haus. Das schreiben Sie sich bitte
hinter die Ohren, bevor Sie über das Vorwahlsystem der ÖVP meckern, von
dem ich sicher bin, daß der Wähler es am Wahltag richtig verstehen und das signalisieren wird.
(Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Hohes Haus! Ich darf noch einmal darauf aufmerksam machen, wir
sind jetzt beim letzten Redner der Aktuellen Stunde,
doch die Redezeit einzuhalten. Wir haben heute von der Geschäftsordnung entsprechend Gebrauch
gemacht und die Aktuelle Stunde sehr
ausgeweitet. Es soll nicht ein Präjudiz für die Zukunft sein. Das möchte ich
auch an alle Parteien heute zum Ausdruck bringen. Bitte, Herr Kollege
Kautz. *S581*Abg. KAUTZ (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich
darf mich vorerst für Ihre Demokratieverständnis, das uns jetzt die verlängerte Aktuelle Stunde
beschert, recht
herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie einigen Abgeordneten der ÖVP und FPÖ.) Ich will mich
auch nicht mit den Vorwahlen beschäftigen. Nur, Herr Kollege Breininger, wurde mir bekannt, daß
zum Beispiel in Traiskirchen und Oberwaltersdorf der ÖVP-Stimmzettel zweimal
ausgeschickt wurde. Ich weiß, daß in Neunkirchen dutzendweise und stoßweise in den
Großwohnungsanlagen Stimmzettel gelegen sind. Also hat jeder, der wollte, fünf Mal, zehn Mal und
20 Mal wählen können. (Abg. Spiess: Also das stimmt nicht! Ich war Mitglied der Vorwahlkommission
und protestiere entschieden dagegen! Das stimmt einfach nicht!)
Bitte, wer kann Dir das sagen, wenn in unseren großen Wohnungsanlagen stoßweise die ÖVPAussendung gelegen ist, weil sie eben nicht
angenommen worden ist. Der Inhaber hat sie herausgegeben aus seinem Postkasten
und hat sie oben daraufgelegt. So ist es passiert, weil er nicht wählen wollte. Und der, der wählen
wollte, hat dann fünf Mal die Möglichkeit gehabt. (Abg. Breininger: Nun, das ist schlecht für uns, wenn
das stimmt!) So war es!
Wenn wir heute vom Persönlichkeitswahlrecht so viel schon gesprochen haben, will ich mich damit ein
bißchen näher beschäftigen. Über das
Persönlichkeitswahlrecht und wovon die Werbekosten dafür getragen werden. Ein Wort noch, bevor
ich mich damit beschäftige, zur FPÖ: Ich habe vor kurzem die Sendung "Am Runden Tisch" gesehen.
Da wurde irgendwann nach Mitternacht klipp und klar festgestellt, daß nicht der Wähler die FPÖMandate vergeben hat, sondern ein gewisser Dr.Haider. Wenn solche Meinungen öffentlich vertreten
werden, so glaube ich, muß ich jenen Menschen das Demokratieverständnis absprechen. Wenn das
öffentlich im Fernsehen gesagt wird, verwirkt man das Recht,
andere Parteien noch zu kritisieren, kein Demokratieverständnis zu haben. Bei uns werden auf Grund
des Wahlergebnisses die Mandate vergeben. Bei uns vergibt kein Höger und kein Vranitzky die
Mandate. Anscheinend nur bei der FPÖ ist das ein gewisser Herr Dr.Haider. Nun zur letzten Replik:
ich glaube, daß der Herr Landeshauptmann irgendwo vergessen hat, daß er Interviews gegeben hat.
Zum Beispiel am
2.Jänner 1993 den Salzburger Nachrichten, wo er wörtlich sagte: "Mein Ziel besteht darin, solange es
möglich ist, für das Land optimal zu
arbeiten. Ich habe allerdings gleichzeitig dazu gesagt, ein Wahlkampf, der
sich über ein dreiviertel Jahr hinzieht, würde dem Land sicher nicht guttun. Das, was sich jetzt
abspielt, gleicht einem vorgezogenen Wahlkampf.
Sogar die Vorwahlkämpfe sind ausgebrochen. Die Grün-Alternativen konfrontieren mich ständig mit
höchsten Angriffen bis hin zur Anzeige beim
Staatsanwalt. Die FPÖ malt alles negativ, was im Land passiert. Die Sozialisten sind auf Grund ihrer
parteieignen Situation offensichtlich nicht in
der Lage, konstruktiv zu arbeiten. Daher hoffe ich, daß jetzt über die Neuwahlen ein politischer Aspekt
zustande kommt". Das heißt, die absolute Mehrheit dieses Hauses redet sich auf andere Parteien aus,
nicht arbeiten zu können.
Wenn ich die absolute Mehrheit habe, habe ich auch die Möglichkeit, jederzeit konstruktiv zu arbeiten!
Dasselbe ist am 23.Dezember 1992 im ÖVP-Pressedienst und am 3.Februar 1993 im ÖVPPressedienst gestanden. Das heißt, man hat den Vorwand der eigenen Vorwahl dazu benutzt,
gegenüber den anderen Parteien, weil eben andere Töne angesprochen wurden,
versucht, den Wahlkampf abzukürzen. Oder den begonnen Wahlkampf in einem
durchziehen zu können. Denn der Vorwahlkampf war ein Wahlkampf, um hier
möglichst rasch ans Ziel zu kommen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn der Herr Landeshauptmann heute so groß von der
Demokratieoffensive gesprochen hat, so darf ich schon sagen, Demokratieoffensive ist recht gut und
schön. Aber er soll sie auch vorleben!
Die ersten vier Monate hat seine Demokratieoffensive dem Steuerzahler nicht weniger als S
4,092.747,-- gekostet. Das ist jenes Geld, das für seine persönliche Werbung aus Steuergeldern für
Inserate in
Printmedien ausgegeben wurde. Und ich glaube nicht, daß die persönliche Werbung
für den Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll aus Steuergeldern zu zahlen ist. Meine sehr geschätzten
Damen und Herren! Da muß man schon nachdenken, ob das demokratiepolitisch richtig ist. Ich frage
auch, warum unbedingt Inserate in der ÖAAB-Zeitung erscheinen müssen. Und ich frage ganz offen,
wo das Inserat im NÖ-Report ist. Das ist meines Wissens nach eine ÖVP-Zeitung, die ein Inserat
bekommen hat. (Abg. Kautz hält ein Zeitungsexemplar hoch.) Nur bitte, wenn Sie von vorne bis hinten
blättern, es gibt kein Landesinserat drinnen. Daher meine Frage. Wurde ein Druckkostenzuschuß
gegeben? Daß natürlich der Landeshauptmann und alle ÖVP-Landesräte drinnen sind, ist ja klar. Es
ist ja die ÖVP-Zeitung. Aber wenn ein Inserat
geschaltet wird, dann könnte ich mir vorstellen, daß das für Niederösterreich wirbt, egal ob die EVN
beteiligt ist oder sonst irgendetwas. Aber ich finde kein Inserat. Trotzdem scheint in der
Anfragebeantwortung
des Herrn Landeshauptmannes auf, daß er da drinnen ein Inserat aufgegeben hat, das nicht
erschienen ist. Daß es teilweise nicht recht weit mit dem demokratiepolitischen Verständnis her ist,
muß ich auch an Hand der offiziellen Landeszeitung
erkennen. Wir haben bekanntlich neun Landesregierungsmitglieder, fünf von der
ÖVP, vier von der SPÖ. Es gibt 56 Abgeordnete dieses Hauses. Wenn ich die offizielle Zeitung des
Landes Niederösterreich hernehme, (Abg. Kautz zeigt eine andere Zeitung.) finde ich kein einziges
anderes Gesicht als jenes des Herrn Landeshauptmannes oder von ÖVP-Mandataren und Landesregierungsmitgliedern. Das wird aus offiziellen
Steuergeldern bezahlt. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Da gibt es vom
Demokratieverständnis her sicher ein riesiges Defizit. Wenn ich das NÖ-Bild hernehme
(Abg. Kautz hält ein Plakat hoch): Von acht Bildern betreffen sechs die ÖVP. Zweimal ist zufällig die
SPÖ hineingerutscht, von anderen ist überhaupt keine Rede.
Ähnlich verhält es sich hier (Abg. Kautz zeigt einen weiteren Zeitungsausschnitt). Ich glaube, die
Zeitungen muß man beneiden darum. Sie bekommen für die letzte Seite ein Inserat. Zufällig unter der
Rubrik "Lesebriefe" auf der vorletzten Seite dann irgendein
Bild des Herrn Landeshauptmannes, der, wie wir gehört haben, sich gar
keiner so hoch gepriesenen ÖVP-Vorwahl gestellt hat. Meine sehr geschätzten Damen und Herren!
Es gibt dann noch eine Meldung, die mich bedenklich stimmt. Im Kurier des Herrn
Landeshauptmannes steht das zu lesen. Wie ist es wohl zu verstehen, wenn ein politischer Funktionär
einem Journalisten nahelegt, wie dieser berichten soll? Verknüpft mit der Warnung, der Journalist
könnte sich andernfalls unglücklich machen. Der Landesparteisekretär der ÖVP
Niederösterreich, Ernst Strasser, hat dies jedenfalls getan. Und wenn ich richtig
informiert bin, ist dieser Herr in nächster Zeit Mitglied des ORF-Kuratoriums.
Und wenn man diese Aussage, er solle sich nicht unglücklich machen, noch dazu einem
niederösterreichischen ORF-Journalisten sagt, so glaube ich, ist es mit dem Demokratieverständnis
nicht sehr weit her. Ich würde sogar unter Umständen härter formulieren und sagen, ihn, den
Journalisten leise darauf aufmerksam gemacht zu haben, wenn du
nicht schreibst, was wir wollen, dann können wir unter Umständen auch
anders. Das Unglücklichmachen bringt ja große Wahlmöglichkeiten. Man kann es anders auch
verstehen. (Abg. Kurzbauer: Da sieht man Deine lebhafte Phantasie! So etwas würde mir gar nie
einfallen!) Ich habe eine lebhafte Phantasie, ja! Aber fragen Sie bitte den Herrn Journalisten, der das
geschrieben hat. Mir nicht, ihm ist es eingefallen! Er hat es selber im Kurier des Landeshauptmannes
geschrieben. Es
stand nicht auf der politischen Seite, unter Kultur und TV hat er es geschrieben. Auf den politischen
Seiten hat er keinen Platz, weil da schaut
überall der Herr Landeshauptmann selber 'runter. Meine Damen und Herren! Die andere Werbung, wo
auch Steuergelder damit verschwendet werden, geht über die NÖ LandeshauptstadtPlanungsgesellschaft. Hier wird zum Beispiel in den Salzburger Nachrichten über die
Planungsgesellschaft unter dem Titel des Herrn Landeshauptmannes geschrieben. (Abg. Kautz hält
eine Zeitung hoch.)
Ich darf schon zum Schluß kommen, meine sehr geschätzten Damen und Herren und könnte mir
vorstellen, wenn von der Antrittsrede des Herrn Landeshauptmannes von dieser Stelle aus
gesprochen wurde, Demokratie zu predigen, ist das mit einem alten Sprichwort zu vergleichen:
Nicht Wasser predigen und Wein trinken! Nicht, wenn einer als Weinviertler ein
Zweitwohnsitzweinviertler ist. Sondern weil er Wein predigen
und Weintrinken oder Wasser predigen und Wasser trinken sollte. Nur, ein Vermixen davon wäre nicht
gut für die Demokratie in Niederösterreich. (Zwischenruf: Das ist dann ein G'spritzter!) Sicher, als
"G'spritzter" ja. Aber er soll dabei bleiben, das eine zu predigen und dasselbe zu tun. Für die
Demokratie in Niederösterreich sind diese hier
vorgelebten Sachen sicher negativ. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor,
die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, zur Wahl eines Mitgliedes und eines
Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Der Klub der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten teilt mit
Schreiben vom 22.Jänner 1993 mit, daß Herr Dr.Alfred Gusenbauer durch seine Einberufung als
Abgeordneter zum Nationalrat sein Mandat als
Mitglied des Bundesrates zurückgelegt hat. Auch der Ersatzmann des Bundesrates, Dietmar Prorok
hat erklärt, nicht auf das frei werdende Mandat
nachrücken zu wollen.
Au Vorschlag des SPÖ-Klubs Niederösterreich wird daher Herr Ewald Sacher aus Krems als Mitglied
des Bundesrates und Herr Dietmar Prorok aus Gänserndorf als Ersatzmann nominiert. Ich bitte nun,
die Stimmzettel, welche auf den Plätzen aufliegen, abzugeben. Ich bitte die Herren des
Ordnungsdienstes, ihres Amtes zu walten. (Nach erfolgter
Stimmabgabe.) Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich ersuche die Schriftführer um
Vornahme der Stimmzählung. ( Nach Auszählung der Stimmen.) Hohes Haus! Es wurden 55
Stimmzettel abgegeben. Alle 55 waren gültig, alle 55 lauten als Mitglied des Bundesrates auf Ewald
Sacher,
bezüglich des Erstmitgliedes auf Dietmar Prorok. Ich stelle daher, Hohes
Haus, fest, Ewald Sacher ist als Mitglied des Bundesrates gewählt und
Dietmar Prorok als Ersatzmann. Ich darf herzlich gratulieren. (Beifall im Hohen Hause.) Als nächster
Tagesordnungspunkt, zu dem wir jetzt in der Beratung kommen, darf ich die Geschäftsstücke 541/A1/78 und 542/A-1/79
wegen des sachlichen Zusammenhanges unter einem verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung
sollen, wie üblich, getrennt erfolgen. Wird gegen
diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn
Abgeordneten Breininger, zur Zahl 541/A-1/78 zu
berichten.
(Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. BREININGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe über den Antrag der
Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek, Breininger, Auer, Lugmayr, Icha, Lembacher,
Wöginger, Ing.Heindl und Preiszler, betreffend Erlassung eines niederösterreichischen
Pflegegeldgesetzes 1993 zu berichten. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit hat sich im Laufe der letzten
Jahrzehnte von einem eher individuellen Randphänomen zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem
entwickelt, dessen Lösung nunmehr ein Hauptanliegen der
Sozialpolitik darstellt.
Der Bezug von Pflege- und Hilflosengeldern ist derzeit in Bundes- und Landesgesetzen, von der
Anspruchsvoraussetzung der Systematik und der Geldhöhe her sachlich nicht begründbar,
unterschiedlich geregelt. Insbesondere die unterschiedliche Höhe der Leistungen, die
Stufenregelungen und das Zusammentreffen mehrerer Anspruchsberechtigungen bewirken eine
Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt
erscheint. Eine Neuregelung ist daher auch aus diesem Grund dringend geboten. Ich komme daher
zum Antrag. Die Gefertigten stellen daher den
Antrag (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Der dem Antrag der Abgeordneten Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. beiliegende
Gesetzentwurf betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes wird in der vom Ausschuß
beschlossenen Fassung genehmigt.
2.
Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident! Ich bitte um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten
Gruber, zur Zahl 542/A-1/79 zu berichten.
Berichterstatter Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur
Landtagszahl 542/A-1/79 betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes, NÖ SHG-Novelle 1993.
Es werden
damit alle bisherigen pflegebezogenen Geldleistungen ersetzt und es ist dadurch erforderlich, die im
NÖ Sozialhilfegesetz enthaltenen Bestimmungen über pflegebezogene Geldleistungen aufzuheben
bzw. abzuändern. Die Pflegeheime, die nicht in Bezirksfürsorgeverbänden eingegliedert waren, waren
nur für die Aufnahme von Pflegefällen konzipiert. Weil
diese strenge Trennung von Heimen für Rüstige und für Pflegebedürftige keine humane Lösung war
bzw. ist, wurde dazu übergegangen, auch in Pensionistenheimen Pflegeabteilungen einzurichten.
Diese Vorlage behandelt auch die Regelung für Sozialsprengel. Jeder Sozialsprengel soll sich auf den
örtlichen Wirkungsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde erstrecken. Dadurch soll klargestellt
werden, daß jeder Magistrat einen eigenen Sozialsprengel bildet. Die Änderung im Abs.2 und 6 sind
durch die Bildung eigener Sozialsprengel bei den Magistraten erforderlich. Die Zusammenführung der
Pensionisten- und Pflegeheime zu einem einheitlichen Begriff bedingt auch eine
Änderung des § 50 Abs.4.
Ich darf namens des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses den Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Der dem Antrag der Abg. Fidesser, Gruber, Dkfm.Rambossek u.a. beiliegende Gesetzentwurf
betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG-Novelle 1993) wird geneh- migt. 2. Die NÖ
Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche
zu veranlassen."
Herr Präsident! Ich ersuche um Durchführung der Debatte und Abstimmung.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Dkfm.Rambossek.
Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Der heute zur Beratung anstehende
Gesetzentwurf betreffend Erlassung eines NÖ Pflegegeldgesetzes ist nun die dritte Station der
Gesetzeswerdungsmaterie Pflegevorsorge oder besser gesagt, der Vorsorge für
pflegebedürftige Personen. Warum betone ich, die dritte Station der Gesetzwerdungsmaterie
Pflegevorsorge? Ganz einfach darum, weil wir Freiheitliche hoffen und auch darauf drängen werden,
daß dieser dritten Station noch
weitere folgen werden, denn die Pflegevorsorgegesetze dürfen unseres Erachtens nach keine 90 %Sache bleiben. Nach der Beschlußfassung über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern
über gemeinsame einheitliche Maßnahmen für pflegebedürftige Personen hier im Hohen Hause im
Dezember 1992 sowie nach der Beschlußfassung des Bundespflegegeldgesetzes durch den
Nationalrat wird der Hohe
Landtag heute das Pflegegeldgesetz 1993 beschließen. Alle diese drei Stationen der Gesetzesmaterie
Pflegevorsorge sind sicherlich ein großer Schritt vorwärts in der Behindertenpolitik, sind sicherlich ein
wichtiges Etappenziel im Kampf der pflegebedürftigen Menschen für ein bedarfsgerechtes Pflegegeld.
Es muß aber auch
betont werden, daß es bis zu dieser Gesetzeswerdung ein sechsjähriger
steiniger Weg war, der uns einmal mehr verdeutlicht hat, daß behindert sein an und für sich ein
schweres Schicksal ist, das in Österreich aber bisher vielfach gleichzusetzen war mit an den Rand der
Gesellschaft
gedrückt zu werden. Während andere soziale Randgruppen wie Obdachlose, Süchtige, Langzeitarbeitslose, Homosexuelle, Häftlinge schon
lange das uneingeschränktes Augenmerk der verantwortlichen Ressortpolitiker und
Ressortpolitikerinnen genossen und vollstes Verständnis für
ihre Forderungen in Anspruch nehmen konnten, blieb für die behinderten Menschen das Füllhorn der
finanziellen Zuwendungen und das
teilweise offene Ohr bis dato etwas verschlossen. Es besteht daher wegen der
Gesetzwerdungsmaterie Pflegevorsorge sicherlich kein Grund, irgendjemanden zu beweihräuchern.
Es besteht auch
sicherlich kein Grund dafür, daß sich die zuständigen Ressortverantwortlichen selbst auf die Schulter
klopfen. Denn die Idee zu diesem Gesetz,
Hoher Landtag, kommt nicht von den Politikern, sondern von den Behinderten selbst. Und auch das
Geld, insbesondere was das Bundespflegegeldgesetz betrifft, kommt ebenfalls nicht von den
Politikern, sondern von den
Staatsbürgern, die mittels Krankenversicherungsbeitragserhöhung für das zu gewährende Pflegegeld
aufkommen müssen. Hoher Landtag! Es ist in diesem Zusammenhang wirklich bedauerlich, feststellen
zu müssen, daß dieses wichtige sozialpolitische Anliegen nicht durch Einsparungen und
Umstrukturierungen aus dem Bundesbudget finanziert werden konnte, sondern daß wieder einmal die
Steuerzahler zur Kasse gebeten wurden. Das heißt, daß sich die österreichische Bevölkerung die
Pflegeleistungen selbst bezahlen muß, nur weil
seitens der Bundesregierung in den Jahren der Hochkonjunktur verabsäumt
wurde, den Staatshaushalt ausgabenseitig zu sanieren. Bei allen begrüßenswerten Aspekten der
nunmehrigen Neuordnung der Pflegevorsorge liegt dieser
Sozialmaßnahme daher das hinlänglich bekannte Prinzip zugrunde, daß die rechte Hand gibt was die
linke Hand gleich wieder nimmt. Wobei den prognostizierten Kosten auf Bundesebene von rund acht
Milliarden Schilling 1993 Abgabenmehreinnahmen von rund 30 Milliarden
Schilling gegenüberstehen. Mit dieser gänzlichen Abwälzung der Kosten für die
Pflegevorsorge auf die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Pensionisten wurde der Wirtschaft ein
Bärendienst erwiesen, denn die Erhöhung der Lohnnebenkosten trifft die Unternehmer gerade in der
derzeit angespannten wirtschaftlichen Situation doppelt hart. Zu dem von mir bereits erwähnten
sechsjährigen, steinigen Weg, den es gedauert hat, bis durch ein Bundesgesetz und durch
Landesgesetze eine bundeseinheitliche Regelung der Pflegevorsorge Wirklichkeit werden konnte,
muß schon hervorgehoben werden, daß es in erster Linie eine
1987 von über 60.000 Menschen unterschriebene Petition des österreichischen
Zivilinvalidenverbandes zugunsten eines Pflegegeldes war, die die Sozialverantwortlichen in unserem
Land zum Handeln gezwungen hat.
Ziel dieser Petition des Zivilinvalidenverbandes, die sicherlich der entscheidende Anstoß für eine
einheitliche Neuregelung des Pflegegeldes in Österreich war, war unter anderem eine Gleichstellung
der
Zivilinvaliden mit den Kriegsopfern in Bezug auf die Leistungen, wie sie nach dem
Kriegsopferversorgungsgesetz schon seit Jahrzehnten gewährt werden.
Das Bundespflegegeldgesetz und das NÖ Pflegegeldgesetz sehen nun zwar Geldleistungen in sieben
Stufen vor, die aber der Höhe nach beträchtlich unter denen des Kriegsopferversorgungsgesetzes
liegen. Wichtig im Zusammenhang mit der geforderten Höhe der Geldleistung ist aber die
Begründung, warum der Zivilinvalidenverband ein Pflegegeld analog zum
Kriegsopferversorgungsgesetz angestrebt hat. Pflegebedürftige Menschen wollen nämlich die freie
Wahl haben, wen sie mit den für sie lebensnotwendigen, aber sehr oft in die Persönlichkeitssphäre
eingreifenden Pflegeleistungen betrauen. Sie wollen weder in Heime eingesperrt, noch von
Institutionen bevormundet werden. Sie wollen ein selbstbestimmtes, sozialintegriertes Leben führen
und nicht aus finanziellen Gründen zu einer Heimunterbringung gezwungen werden, deren Kosten
insgesamt gesehen die höchste Stufe des geforderten Pflegegeldes bei weitem übertreffen.
Aber auch in der Praxis hat es sich im Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes erwiesen, daß
die private Organisation durch den Betroffenen selbst offensichtlich funktioniert, wenn das Pflegegeld
ausreichend dimensioniert ist, da die in Heimen untergebrachten Kriegsopfer - was statistisch
nachzuweisen ist - nur einen minimalen Prozentsatz ausmachen. Wenn das Pflegegeld hingegen den
Bedarf unterschreitet, was bei Umrechnung des Pflegegeldes auf Stundensätze wohl unbestritten ist,
besteht
die Gefahr, daß die Pflegebedürftigen auch weiterhin in großer Zahl gezwungen sein werden, in
Heimen zu leben, zumal der Aufbau der mobilen
Hilfsdienste, wenn man von einer niederösterreichweiten flächendeckenden
Versorgung ausgeht, sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bin aber auch
überzeugt davon, daß die Kosten für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Hilfsdiensten
wesentlich höher sein werden als jene für die Gewährung eines ausreichenden Pflegegeldes.
Hoher Landtag! Diese Interessensabwägung zwischen ausreichendem Pflegegeld und den Kosten für
flächendeckende mobile Hilfsdienste wurde in den
drei Stationen der Gesetzwerdungsmaterie Pflegevorsorge nicht gelöst.
Die weitere Regelung, daß in der Zeit vom 1.7.1993 bis zum 31.12.1996 bei Vorliegen der
Voraussetzungen der Differenzbetrag zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe vom
Pflegegeldträger - als Träger von Privatrechten - zuerkannt werden kann, das heißt, daß kein
Rechtsanspruch auf diesen Differenzbetrag besteht, diese Regelung, Hoher Landtag, läßt befürchten,
daß selbst pflegebedürftige Menschen in eine Art der Abhängigkeit gedrängt werden können. Eine
solche Regelung aber kann nur als Notlösung bezeichnet werden und ist auch vom Grundsatz
der Rechtsstaatlichkeit her abzulehnen. Ich hoffe daher, daß es diesbezüglich alsbald zu einer
Gesetzesnovellierung kommen wird, noch dazu, da ja
eindeutig bewiesen ist, daß sich die österreichische Bevölkerung das Pflegegeld ja selbst bezahlen
muß. (Abg. Fidesser: Wer sollte es Ihrer Ansicht nach sonst zahlen?) Das habe ich Ihnen, Herr
Abgeordneter Fidesser ja gesagt. Man hätte in den Zeiten der Hochkonjunktur den Staatshaushalt
sanieren können. Man hätte verschiedene
Umstrukturierungen vornehmen können. (Abg. Fidesser: Dann zahlt es doch noch immer die
Bevölkerung!) Ich übergebe Ihnen gerne eine Liste unserer
Einsparungsvorschläge, die wir zum Budget gemacht haben. Hoher Landtag! Wie ernst aber die
Landesressortverantwortlichen die Anliegen der Bürger nehmen, läßt sich am besten aus den
Ausführungen zur Finanzierung des NÖ Pflegegeldgesetzes ableiten. Die
Finanzierungsfrage ist nämlich schlicht und einfach und auch auf Grund des
Haushaltsvoranschlages 1993 nicht nachvollziehbar und kann daher in ihrer Richtigkeit
überhaupt nicht beurteilt werden. Dazu kommt aber auch, daß die in Niederösterreich auf Grund der
Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG zugeordneten
Sachleistungen in ihrer kostenmäßigen Auswirkung nicht einmal geschätzt wurden.
Fest steht hingegen nur, daß sich im Zusammenhang mit der Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes
die Kostenanteile der Gemeinden durch die Vorschreibungen im Rahmen des Sozialhilfebudgets nicht
vermindern werden, sich
jedoch für das Landesbudget, was die Pensionisten- und Pflegeheime betrifft, kaum Mehrausgaben
ergeben werden. Die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes enthält leider auch einen Wermutstropfen.
Nämlich, daß der § 32 entfällt und somit die bisherige Blindenbeihilfe aus nicht ganz verständlichen
Gründen beseitigt wird.
Hoher Landtag! Man muß dies auch in Zusammenhang mit dem § 4 Abs.5
des Pflegegesetzes sehen, wonach nähere Bestimmungen für die Beurteilung des Pflegebedarfes erst
durch Verordnung der Landesregierung festzulegen sind. Und in einer solchen Verordnung ist unter
anderem
auch eine Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von pflegebedürftigen Menschen mit einem
gleichartigen Pflegebedarf festzulegen. Es ist also auch eine Mindesteinstufung für Vollblinde und
praktisch
Blinde festzulegen. Es muß unter diesem Gesichtspunkt als wirklicher Mangel bezeichnet werden, daß
heute anläßlich der Beschlußfassung des
Pflegegeldgesetzes dies Mindesteinstufungen noch nicht bekannt sind. Ich hoffe daher und ich
ersuche Sie, Frau Landesrat Votruba, in den diesbezüglich noch notwendigen Gesprächen mit den
Bundesvertretern darauf zu
achten und darauf zu drängen, daß für die blinden Menschen eine derartige Mindesteinstufung erfolgt.
Daß diese Menschen gegenüber der
bisherigen Regelung nicht schlechter gestellt werden. Was die Änderung des NÖ Sozialhilfegesetztes
weiters betrifft, muß diese Novellierung leider in einem Punkt auch als mangelhaft bezeichnet werden.
Es ist für mich befremdend, wenn zum NÖ Pflegegesetz unter anderem ausgeführt wird, ich zitiere:
"Von der Verwendung des
Begriffes 'Wartung' wie er etwa in der Bestimmung des § 105a ASVG verwendet wird, wurde auf
Grund der negativen Besetzung dieses Begriffes
Abstand genommen und statt dessen der Begriff 'Betreuung' gewählt."
Es ist für mich befremdend, wenn dann dies bei der Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes von den
Verantwortlichen nicht berücksichtigt wird und es
verabsäumt wurde, im § 33 Abs.2 das Wort "Wartung" ebenfalls zu streichen.
Hoher Landtag! Ich stelle daher in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag (liest):
"Abänderungsantrag des Abg. Dkfm.Rambossek zum Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ
Sozialhilfegesetzes, NÖ SHG-Novelle 1993, Landtagszahl 542/A-1/79.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der dem Antrag des Sozial- und Gesundheits-Ausschusses beiliegende Gesetzentwurf wird wie folgt
geändert:
Im Artikel I wird folgende neue Ziffer 5a eingefügt: '5a. Im § 33 Abs.2 wird das Wort 'Wartung' durch
das Wort 'Betreuung' ersetzt.'"
Und noch eines, Hoher Landtag: Was die
sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegepersonen betrifft, so wurde diese vom
Ressortverantwortlichen auf Bundesebene zwar mehrmals angekündigt, jedoch nicht
verwirklicht.
Es wurden keine Erleichterungen in steuer- sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht für die
pflegebedürftigen Menschen geschaffen, welche Pfleger beschäftigen wollen. Diese Tatsache aber
läßt nun
einmal befürchten, daß es auch in diesem Bereich zu einer Schwarzarbeit
kommen könnte. Andererseits muß aber auch befürchtet werden, daß ohne
steuerlichen Anreiz für die Pflegepersonen das für den bestehenden Pflegebedarf erforderliche
Personal einfach nicht motiviert, nicht sichergestellt werden kann. Auch diese Interessensabwägung
wurde meines Erachtens beim Gesetzwerdungsprozedere Pflegevorsorge nicht berücksichtigt.
Die Pflegegeldgesetze, aber auch die diesbezüglichen Rahmenvereinbarungen zwischen Bund und
Ländern sind unseres Erachtens nach daher mit
Schönheitsfehlern behaftet. Im Interesse der pflegebedürftigen Menschen werden wird aber dem
Gesetzentwurf des NÖ Pflegegeldgesetzes sowie der Änderung
des NÖ Sozialhilfegesetzes als dem kleinsten gemeinsamen Nenner die Zustimmung geben. Im
Interesse der Pflegebedürftigen hoffen wir aber auch, daß es alsbald sowohl auf Bundes- als auch
auf Landesebene zu einer Novellierung der Pflegegeldgesetze unter Einbeziehung
unserer freiheitlichen Verbesserungsvorschläge kommen wird. Ich bitte Sie, meinem
Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Helene Auer.
Abg. Helene AUER (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dkfm.Rambossek!
Ich stehe heute total im Gegensatz zu Ihnen. Ich bin nicht erschüttert darüber, daß es so lange
gedauert hat. Ich habe mir vorgestellt, daß ich gerade zu Beginn sagen
werde, wie begeistert ich bin, daß so ein Gesetz von diesem Umfang, von
dieser Größenordnung, mit diesen Grundsätzen, mit all den notwendigen
Schritten, in Wirklichkeit von 1988 bis heute über die Bühne gegangen ist,
österreichweit über die Bühne gegangen ist. (Beifall bei der SPÖ, einigen
Abgeordneten der ÖVP und bei LHStv Prokop.)
Ich möchte vielleicht ein Wort sagen. Ich weiß nicht, wir sagen bei uns am Land, so stellt sich der
kleine Maxi das Leben vor. Die Bundesregierung druckt nicht das Geld auf der einen Seite und gibt es
aus. Sondern jeder Schilling, der auf Bundes- oder Landesebene ausgegeben wird, kommt aus
Steuergeldern, die alle Menschen in diesem Land
aufzubringen haben. Es stimmt also nicht, daß man dadurch denjenigen das Geld
aus der Tasche nimmt!
Es stimmt, daß durch diese Einführung etwas mehr bezahlt werden muß. Nur bitte, wenn ich jeden
Betrag für einen Hilfsbedürftigen hinterfrage oder jeden Menschen, der heute noch nicht der Hilfe
bedarf frage, ob er bereit ist, freiwillig - und ich habe das in vielen
Gesprächen getan - jetzt bereits etwas mehr zu bezahlen, um dann für den Fall,
daß er Hilfe benötigt, diese auch in Anspruch nehmen zu können, sie zu erhalten, hat jeder
zugestimmt. Ich habe keinen einzigen getroffen, der gesagt hat, Nein. Weil jeder genau weiß, was es
bedeutet, wenn man Hilfe braucht, diese auch zu bekommen. Sie in der Form, die
notwendig ist, zu erhalten. So viel zum Anfang vielleicht. Ich habe schon gesagt. Am 27.Dezember
1988 ist diese Aufforderung an die Bundesregierung ergangen. Noch bis Ende Juni sind die
bestehenden Regelungen in Kraft. Das neue Gesetz wird mit 1.Juli 1993 in Kraft treten. Das bedeutet,
Gleichbehandlung für jeden Hilfsbedürftigen. Egal, in welchem Bundesland er lebt. Es richtet sich nicht
nur nach
der Art der Hilfsbedürftigkeit. Es gibt mehrere Anspruchsberechtigungen, es richtet sich auch danach,
ob jemand berufstätig ist oder nicht.
Weil Sie zum Beispiel gerade von Blinden gesprochen haben. Heute ist es so, daß es Blindenhilfe
gibt. Eine Hausfrau oder ein nicht Berufstätiger hat denselben Anspruch wie ein Berufstätiger.
Jemand, der
berufstätig ist und Pension bezieht, bekommt auch den Hilflosenzuschuß. Jetzt frage ich Sie, ist das
gerecht? Wenn eine Art der Behinderung
vorhanden ist und zwei verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen.
Eine nicht Berufstätige, die Frau, die nicht berufstätig war in den meisten Fällen, hat genauso die
Behinderung wenn sie vollblind ist, wie
jemand, der vielleicht zu Lebzeiten aktiv tätig war und auf Grund eines
Unfalles oder egal, weshalb immer dann in diesen Zustand versetzt wurde.
Das heißt, Voraussetzung für diese Änderung, für dieses neue Gesetz waren ja einige Grundsätze,
waren ja einige Richtlinien. Das heißt, wir wollten für gleiche Pflegebedürftigkeit gleiche Leistungen
bieten. Unabhängig davon, was die Ursache ist. Unabhängig vom Einkommen des
Betroffenen. Und vor allem auch unabhängig davon, wie alt der Betroffene ist, ob er berufstätig ist
oder nicht. Und egal in welchem
Bundesland, in welcher Gemeinde, wo immer er zu Hause ist und sein Leben
gewählt hat. Ich würde mir diese Regelung, die wir hier geschafft haben,
auch für so manches andere Landesgesetz wünschen, wenn ich das gleich
bei dieser Gelegenheit sagen darf. Frau
Landeshauptmannstellvertreter Prokop lächelt. Sie weiß genau, was ich meine. Es gibt viele Dinge,
wo wir uns nur wünschen könnten, diese Regelung, diese Grundsätze umsetzen zu können.
Das waren also die Vorgaben für dieses Gesetz. Und wir haben sehr viel in relativ kurzer Zeit in dieser
Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Experten, mit den Sozialreferenten, mit Vertretern der Ministerien,
der einzelnen Gruppen, mit Betroffenen, möchte ich sagen,
zusammengebracht. Es gab Einigung in Bezug auf das siebenstufige Pflegegeld von
2.500,-- bis 20.000,-- Schilling, je nach dem Grad der Bedürftigkeit. Und
der Dauer der Hilfe, die dadurch notwendig geworden ist. Nach dem Grundsatz, Geld allein ist nicht
alles. Darauf sind wir ja besonders stolz und haben wirklich vor allem die Vertreter der sozialen
Dienste, möchte ich sagen, in diesen Arbeitsgruppen hingewiesen.
Und immer wieder gesagt, Geld hilft mir nur dann, wenn ich mit diesen Geldmitteln auch die
notwendige Hilfe bekommen kann. Wir haben vor noch nicht langer Zeit diesen Art. 15a-Vertrag hier
beschlossen, in dem gleichzeitig als Ergänzung sich alle Bundesländer verpflichten mußten, auch
Sachleistungen flächendeckend anzubieten.
Ich glaube, daß das eines der wichtigsten Dinge überhaupt ist für jeden Menschen, der sich nur mit
sozialen Fragen überhaupt auseinander setzt.
Heute liegt dieses NÖ Pflegegeldgesetz zur Beschlußfassung vor. Erst vor wenigen Tagen ist das
Bundespflegegeldgesetz beschlossen worden. Wir in Niederösterreich sind das erste Bundesland, das
dieses
Gesetz beschließt. Auch das möchte ich Ihnen sagen, Herr Kollege Rambossek! Und daß ich stolz
darauf bin! Man soll auch Danke sagen können. Und ich möchte der Frau Landesrat Votruba Danke
sagen. Aber auch allen drei Klubs. Denn alle drei Klubs haben sich bereit erklärt, dieses Gesetz in
Form eines Initiativantrages einzubringen, damit es noch zeitgerecht beschlossen werden kann.
Denn es soll ja am 1.Juli 1993 in Kraft treten. Und wenn wir am 4.März den Beschluß fassen, die
Neuwahl festzulegen, wäre es einfach nicht
mehr möglich gewesen, zeitgerecht diese notwendige Beschlußfassung über die Bühne zu bringen.
Bei der Gelegenheit vielleicht gleich eines und das soll man auch sagen: Es ist sehr umfangreich und
die Materie nicht leicht, ich möchte auch hier der zuständigen Abteilung und, vertretend für alle, der
Frau Dr.Größ danken. Es war sicher nicht einfach, in so kurzer Zeit dieses Gesetz auszuarbeiten. Und
ich
möchte vielleicht dazu anmerken: Es soll niemand sagen, weil es schneller gegangen ist, es wäre ein
Husch-Pfusch-Gesetz. Auch wenn es rasch geht, kann man etwas zustande bringen, das wirklich alle
notwendigen Bereiche abdeckt und genau das aussagt, was sich die Hilfsbedürftigen in diesem Land
eigentlich nur wünschen können! Was wir heute beschließen - und das ist wichtig - betrifft ungefähr
den Personenkreis von 8.300 bis 8.500 Personen. Das heißt, wie sind im Land praktisch für all jene
zuständig, die bereits jetzt Hilfe erhalten haben. Hilfe auf Grund des Sozialhilfegesetzes oder als
Bezieher der derzeitigen Hilflosenzulage. Wir wissen, daß jeder Anspruch auf
das Pflegegeld hat, der mehr als sechs Monate pflegebedürftig ist. Und was für uns ganz, ganz wichtig
ist, ist dieser zweckgebundene Charakter. Dadurch war es möglich, diese Sachleistungen mit anbieten
zu können. Denn das einfachste ist - und sehr viele wissen das aus der Praxis - man freut sich
irrsinnig, wenn man mehr Geld bekommt an jedem Ersten. Nur verrinnt es dann irgendwo und es gibt
immer
sehr liebe Freunde oder sehr liebe Enkerln, egal wie dankbar die sind, wenn jemand aushilft, wenn
man in Nöten ist oder wenn einem jemand helfen kann. Ich glaube, dafür soll das nicht sein. Darum
bin ich eigentlich sehr, sehr froh, daß in diesem Gesetz auch eine Kontrollmöglichkeit verankert ist. Ich
möchte sagen, diese Kontrollmöglichkeit müßte in
Wirklichkeit eine Verpflichtung sein für alle zuständigen Ämter und Behörden, das in Anspruch zu
nehmen. Nicht in der Form, daß man die Polizei ausschickt und jetzt einer den anderen kontrolliert,
wie wird jeder Schilling verwendet. So soll es nicht sein. Aber es darf nicht dazu kommen, daß
Menschen, die Geldleistungen beziehen um sich Hilfe leisten zu können, dann in Wirklichkeit, aus
welchen Gründen immer,
einfach nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst die Entscheidung zu treffen. Und es niemanden
gibt, der sich darum kümmert. Und
diese womöglich verwahrlosen oder ihr Zustand noch verschlechtert wird. Das heißt, diese
Kontrollmöglichkeit muß da sein. Und sie ist auch im Gesetz vorgesehen.
Damit bin ich bei einem Lieblingsthema. Wir kommen, egal wo immer wir hingreifen, immer wieder zu
ein und demselben Punkt, zu den Sozialsprengeln. Sie sind auch hier wieder mit drinnen. Wir haben ja
die Änderung im
nächsten Gesetzespunkt. Und da steht drinnen, wir haben Bezirksgröße. Wieder eine Aufgabe mehr,
die übernommen werden müßte. Wir haben
also jetzt in dem Spezialsprengel normalerweise 60, 70, 80 Personen. Ich
schau' mir an, wie arbeitsfähig die sind. Ich glaube kaum, daß es einen einzigen Bezirkshauptmann in
Niederösterreich gibt, der sagt, Ja, das Gremium ist funktions- und arbeitsfähig. Ich kann es mir nicht
vorstellen! Ich würde gerne mit so einem Menschen einmal reden, der mir praktisch erklärt, wie das
geht. Das heißt, in Wirklichkeit setzen wir ein paar Arbeitsgruppen ein, die fallweise oder permanent
tagen. Kleinere Gruppen. Das heißt, wir haben wieder ein paar Ausschüsse. Das mag sinnvoll sein.
Die setzen
sich dann zusammen, die koordinieren. Das ist zunächst einmal die Theorie. Das soll dann noch
umgesetzt werden auch draußen. Das heißt, egal wo immer wir hingreifen, wir kommen zu den
kleinen Einheiten. Wenn da drinnen steht, flächendeckend, dezentral sollen diese
Organisationseinheiten sein, als Anlauf- und Koordinierungsstellen. Sie haben die
Vernetzung der ambulanten, teilstationären und stationären Dienste durchzuführen. Sie haben die
Information zu geben, sie haben die Beratung
durchzuführen. Das wissen wir alle, wir schreiben es auch nieder. Nur halten wir uns nicht daran.
Wenn ich mir vorstelle, daß diese ganzen Anträge auf die Sozialabteilungen der
Bezirksverwaltungsbehörden kommen, von den Gemeinden, an die
Bezirkshauptmannschaft direkt, egal wie immer. Daß dort auch die Kontrollfunktion
durchzuführen ist. Auch wenn man nicht von Tür zu Tür geht und anklopft, sondern mit Anruf oder
mittels Fragebogen und Erkundigungen oder wie immer das dann geht. Ich kann mir nur nicht
vorstellen, daß man mit dem vorhandenen Personal in den Sozialabteilungen das Auslangen findet.
Daß heißt, wir werden mehr Personal brauchen! Das war allerdings einer der Gründe, warum man
gesagt hat, keine kleineren Sozialsprengel, denn das bedeutete mehr Personal- aufwand. Wir
kommen immer wieder dort hin, egal wie immer. Sinnvoll wäre es, gerade im Zusammenhang mit
diesem NÖ Pflegegeldgesetz auch diese Änderungen durchzuführen.
Ich kann nur Dankeschön sagen, denn dieses Gesetz ist wieder eines - noch nicht das letzte, wir
werden noch einige wahrscheinlich auf dem Tisch bekommen in nächster Zeit - aber es ist wieder
eines, daß die Menschen, die in diesem Land leben, die unserer Hilfe bedürfen, wieder einen Schritt
näher in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden. Das heißt, Wahlmöglichkeit zu haben, ob sie zu
Hause bleiben, ob
sie mit Hilfe von sozialen Diensten versorgt werden sollen, ob es möglich ist, im Familienbereich
versorgt zu werden, ob sie in ein Pflegeheim gehen wollen, ob sie eine andere Institution in Anspruch
nehmen
wollen. Mit Hilfe dieses Pflegegeldes werden sie in die Lage versetzt, viel
eher wirklich Vorstellungen umsetzen zu können und diese Wahlmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.
Das heißt, auch dann, wenn man auf Hilfe angewiesen ist, ein selbstbestimmtes Leben führen zu
können. Der Herr Kollege hat schon gesagt, es stimmt schon, daß der Rechtsanspruch derzeit nur auf
die Stufe 1 und 2 besteht. Meine Damen und Herren! Auch hier vielleicht eines dazu: Wir wissen ganz
genau, wieso man erst ab 1997 die Klagemöglichkeit eingebaut hat. Aber wenn man den Grundsatz
sich vor Augen hält, daß gesagt wird, es darf keiner schlechter gestellt sein, dann sagt das sehr viel.
Diesen gibt es nicht nur in Niederösterreich, sondern im ganzen Bundesgebiet. Damit bin ich wieder
bei den Blinden. Da muß ich schon hinweisen, daß Vollblinde in der Stufe 4 eingestuft sind mit 8.100,Schilling, praktisch Blinde in der Stufe 2 mit 3.500,-- Schilling. Und daß
jeder, der auf Grund dieser heute noch bestehenden - und für mich ist es eine - Ungerechtigkeit mehr
erhält, weil von verschiedenen Seiten verschiedene Entschädigungen geboten werden für ein und
dieselbe
Behinderung. Nun bekommt er, weil er nicht schlechter gestellt werden darf,
diese Ausgleichszahlung.
Ungerechtigkeiten, die bestehen, müssen aber beseitigt werden, dafür, glaube ich, sind wir alle. Das
heißt, bei jedem neuen Antrag kann ich nur nach einer Linie vorgehen. Ich würde auch warnen und
ganz offen sagen: Wenn man bei einem Gesetz, dessen Grundsatz war, gleiche Behandlung und
Hilfestellung für jeden, ein Türl aufmacht und sagt,
naja, da mache ich eine Ausnahme, dann muß ich auch woanders eine Ausnahme machen und
übermorgen dort eine Ausnahme machen. Dann hätten wir uns das Ganze ersparen können. Nach
dem Motto, wir sind alle
gleich, nur manche sind gleicher. Dann hätten wir diesen Gleichheitsgrundsatz, auf den wir stolz sind,
vom ersten Moment, von der Beschlußfassung an selber vom Tisch gewischt. Und ich glaube, das
muß man klar
erkennen und zu dem muß man auch stehen. Nicht nur erkennen und heimlich,
bei sich sagen, stimmt ja. Sondern man muß auch den Mut haben, sich hinzustellen und das offen und
deutlich aussprechen zu können. Wir haben eines und auf das sollte man auch nicht vergessen, weil
wir wirklich stolz darauf sein können. Es ist praktisch die Altersgrenze gefallen. Wir können durch
diese Änderung, wenn es notwendig ist
sagen, es gibt überhaupt keine Altersgrenze mehr im Zusammenhang mit diesem Pflegegeld. Da sind
wir ein bißchen weiter als der Bund und darauf kann man tatsächlich auch stolz sein. Und lieber Herr
Kollege Dkfm.Rambossek! Wenn man also vielleicht jetzt noch zu diesem NÖ Sozialhilfegesetz nur
ein paar Worte verliert.
Das ist keine Novellierung im üblichen Sinn, daß ein Gesetz überarbeitet wurde. Ich stimme dem
Antrag bei und ich möchte sagen, wir treten diesem Antrag bei. Das ist ja auch in der Begründung,
wenn man sie liest, deutlich herausgekommen. Da gibt es keine Frage, daß man
dieses Wort ändert. Aber das war keine Gesetzesänderung im üblichen Sinn, indem ich etwas
überarbeite. Sondern Änderungen im NÖ Sozialhilfegesetz sind eigentlich nur notwendig geworden in
Zusammenhang mit dem NÖ Pflegegeld- gesetz. Die notwendigen Änderungen sind spiegelgleich
auch dort verankert worden. Darum diese Änderung. Es wird uns
sicher nicht erspart bleiben, im Laufe der Zeit auch dieses NÖ Sozialhilfegesetz einmal zu
überarbeiten und die eine oder andere Änderung
durchzuführen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist für mich - und damit möchte ich enden - der Wegfall der Trennung
zwischen Pensionisten- und Pflegeheimen. Diese hat einfach nicht mehr der Realität entsprochen.
Schon in der
heutigen Zeit nicht mehr. Mit jedem Jahr, mit jeder Änderung, jedem Neubau und Umbau noch
weniger. Daher ist es notwendig, daß diese "kleinen Anpassungsfaktoren" - kleine unter
Anführungszeichen - in diesem
Sozialhilfegesetz vorgenommen wurden.
Ich darf abschließend sagen, das waren für mich die Grundsätze. Und zwar wesentliche Grundsätze.
Denn jeder, der sich nur fallweise mit Hilfsbedürftigen auseinandersetzt und mit ihnen Gespräche
führt, konnte feststellen, daß man eigentlich stolz sein kann darauf. Und nicht schon bei der
Beschlußfassung raunzt und sagt, hätten wir und warum
nicht besser? Ich glaube, es ist wirklich ein Jahrhundertgesetz! Und wenn wir das gemeinsam
beschließen, ist das ein Punkt, auf den wir alle miteinander stolz sein können! (Beifall bei SPÖ,
einigen Abgeordneten der ÖVP und LHStv Prokop.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Frau Abgeordnete Lugmayr gemeldet.
Abg. LUGMAYR (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Die beiden vorliegenden Gesetzesanträge
sind wirklich etwas so Positives und Wichtiges für unsere pflegebedürftigen Menschen, daß man sie
nicht mit Kleinigkeiten, durch Wortklauberei schlecht machen sollte. Ich stimme voll und ganz der Frau
Kollegin Auer zu, daß es endlich so weit ist, daß dieses Bundespflegegeldgesetz verwirklicht wurde.
Daß wir in der letzten Landtagssitzung als erstes Bundesland diesen Art. 15a - Vertrag beschlossen
haben und daß wir heute die notwendigen
Gesetzesänderungen beschließen.
Herr Kollege Dkfm.Rambossek! Wir stimmen natürlich diesem, Ihrem Antrag zu. Diese Wortänderung
ist notwendig, sie wäre in der großen Gesetzesänderung sowieso gekommen. Ich darf im Namen
meiner Fraktion diesem Antrag beitreten.
Bezüglich der Finanzierung kann man natürlich sagen, es hätte sollen früher gespart werden, damit
wir uns jetzt das leisten können. Aber
ich meine, das ist müßig. Wichtig ist, daß es notwendig ist und daß die Bundesregierung, der
Nationalrat diesen Weg gefunden hat. Zahlen müssen es die Bürger, egal wie. Ob es von der
Bundesfinanzierung
über die Steuergelder kommt oder über Beiträge der Sozialversicherungen,
irgendwie muß diese soziale Leistung von der jetzigen Gesellschaft erbracht werden.
Wir haben heute eine Änderung des Sozialhilfegesetzes vorgelegt, mit der wir die bisherigen
Pflegeleistungen, die das Land erbracht hat,
außer Kraft setzen. Das Pflegegeld und die verschiedenen anderen Dinge. Und mit der wir gleichzeitig
auch die Änderungen, die ja in der
Praxis schon vollzogen ist, nämlich die Gleichstellung der Wohnheime und der Pflegeheime vollziehen
und auch die Gemeinden mit demselben Schlüssel dazu beitragen, daß diese Heime, mit Wohn- und
Pflegebereich, mit einigen anderen Leistungen im Bereich der Pflege zur Unterstützung der Pflege in
der Familie herangezogen werden. Das Pflegegeldgesetz ist eine Nachvollziehung des
Bundespflegegeldgesetzes. Das ist etwas ganz Neues in Österreich. Ich finde, es ist ein Akt der
Gerechtigkeit, daß man nun diese Pflegeleistungen unabhängig
macht vom Einkommen, von der Höhe der Pension, wie es ja im Hilflosenzuschuß der Fall war. Auch
unabhängig von verschiedenen anderen Kriterien, die es gegeben hat. Und daß nicht wie bisher ein
entweder - oder
der Leistung sondern eine nach genauen Kriterien vorgegebene Einstufung
stattfindet von eins bis sieben. Die Ärzte werden das vornehmen und es wird natürlich nur stufenweise
gehandhabt werden können. Wichtig ist auch, daß festgelegt ist, daß in der Übergangsphase in der
Einstufung niemand einen Nachteil haben darf. Der jetzt eine Leistung bekommt,
soll in der neuen Einstufung keinen Nachteil haben. In Zukunft wird es natürlich so sein, daß Leute,
die heute den Hilflosenzuschuß bekommen haben in einem höheren Ausmaß, in Zukunft durch die
Einstufung nach der Pflegebedürftigkeit vielleicht nicht mehr Pflegegeld in
derselben Höhe, als es derzeit der Fall ist, erhalten. Aber ich finde es
gerecht und ich finde es richtig, daß man dieses Pflegegeld auch den Pflegenden in den Familien
gewährt. Wir wissen, daß 80 % der Pflegebedürftigen
in den Familien betreut werden. Und es hat wirklich arge Ungerechtigkeiten gegeben, denn
überwiegend waren es Frauen, die ihren Beruf
aufgegeben haben, teilweise oft gar nicht in einen Beruf eingestiegen sind, um
in der Familie zuerst Kinderbetreuung und dann Pflegearbeit zu leisten. Weil vielleicht die betroffene
Person keinen Hilflosenzuschuß
hatte, sondern nur Pflegegeld - oft hat man nicht einmal das in Anspruch genommen, weil man nicht
von einer Sozialhilfeleistung abhängig
sein wollte - ist diese Leistung wirklich aus Gottes Gnaden gemacht worden. Dafür steht jetzt diese
Geldleistung zu. Genauso, wie wenn eine
Pflege durch mobile Dienste gemacht wird oder wenn die Pflege in einem
Heim erfolgt, gebührt auch der Pflege in der Familie dieses Pflegegeld. Ich hoffe, daß die Kontrolle,
die ja gesetzlich vorgesehen ist,
auch funktioniert.
Zu diesen Einheiten im Sozialsprengel: Ich glaube nicht, daß ein Sozialsprengel die Kontrolle
durchführen kann, ob das Pflegegeld auch
zweckgewidmet verwendet wird. Dazu ist ein Sozialsprengel sicher nicht gedacht
und auch nicht in der Lage.
Der Sozialsprengel soll die Struktur gewährleisten. Er soll organisieren, daß es dezentral möglichst
viele Sozialstationen gibt, wo dann die Menschen im Sinne der Bürgernähe hinkommen können. In
denen sie
sich erkundigen können und wo auch die Kontrolle funktionieren kann. Daß
es möglichst viele Angebote gibt, die den Pflegebedürftigen die notwendige Leistung zur Verfügung
stellen, damit sie diese in Anspruch nehmen können. So gesehen ist das Pflegegeldgesetz auf
Bundesebene die
notwendige Voraussetzung. Das Land Niederösterreich hat vollzogen, was im
Bundespflegegeldgesetz vorgeschrie- ben ist. Das Land Niederösterreich hat auch den
Auftrag, die notwendigen Einrichtungen zu unterstützen und bereitzustellen. Da haben wir sicher noch
einiges vor uns. Wir werden heute ja noch die Finanzierung von einigen Pflegeheimen beschließen,
die
notwendig sind. So gesehen hoffe ich, daß wir hier als politische Verantwortliche die Voraussetzungen
geschaffen haben, daß in unserem Land die
Pflegebedürftigen eine menschenwürdige und eine gute Pflege erfahren. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist erschöpft, die Herren Berichterstatter haben das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. BREININGER (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. GRUBER (SPÖ): Ich verzichte!
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Sozial- und GesundheitsAusschusses, Zahl 541/A-1/78, betreffend NÖ Pflegegeldgesetz 1993): Einstimmig angenommen! Ich
möchte feststellen, daß die Verfassungsbestimmungen dieses Gesetzes bei Anwesenheit von mehr
als der Hälfte der Mitglieder des Landtages und mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen
Stimmen
beschlossen wurde.
Bei der Behandlung des Geschäftsstückes 542/A-1/79 betreffend die Änderung des NÖ
Sozialhilfegesetzes hat Herr Abgeordneter Dkfm.Rambossek einen Abänderungsantrag gestellt, dem
zwischenzeit- lich die
Abgeordneten Monika Lugmayr und Helene Auer beigetreten sind. Ich bringe nun
diesen gemeinsamen Abänderungsantrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig
angenommen! Wir kommen zur Abstimmung der Vorlage selbst. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Sozial- und GesundheitsAusschusses, Zahl 542/A-1/79, betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes): Einstimmig
angenommen!
Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke 455/B-15/1, 527/B-24/1, 512/U-1/1 und die Debatte über die
Anfragebeantwortung zu 530/A-5/47 wegen
des sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung
sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese
Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn
Abgeordneten Trabitsch, zur Zahl 455/B-15/1 zu berichten.
Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte
zur Landtagszahl 455/B-15/1, zum NÖ Umweltbericht.
Gemäß § 3 des NÖ Umweltschutzgesetzes hat die NÖ Landesregierung alle zwei Jahre einen
Tätigkeitsbericht über Maßnahmen des Umweltschutzes zu erstellen und dem NÖ Landtag
vorzulegen. Der NÖ Umweltbericht 1992 bietet auf 135 Seiten in 14 Fachkapiteln einen Überblick über
die aktuelle Umweltsituation in Niederösterreich. Viele Tabellen, Grafiken und Fotos erleichtern den
Zugang zu dieser
komplexen Thematik. Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten werden ebenso präsentiert, wie die
Umweltinstitutionen in Niederösterreich.
Schwerpunkt des Umweltberichtes sind: 1. Abfallwirtschaft: Der Reduzierung des Abfall- aufkommens
durch Abfallvermeidung wird besondere Bedeutung beigemessen. 2. Wasser: Es wird auf die
Qualitätsverbesserung der Fließgewässer durch den Ausbau von öffentlichen Abwasseranlagen
eingegangen, aber auch auf die Grundwasserprobleme, wie zum Beispiel die Nitratbelastung des
Grundwassers im Marchfeld, im Korneuburger Becken und Teilen
des Tullner Beckens. 3. Luft: Das aktuelle NÖ Luftgütemeßnetz wird vorgestellt.
4. Raumordnung, Ortsbildpflege, Landschaft: Praktisch alle Gemeinden haben inzwischen örtliche
Raumordnungsprogramme oder Flächenwidmungspläne.
5. NÖ Verkehrskonzept: Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Ich darf im Namen des UmweltAusschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der NÖ Umweltbericht 1992 wird zur Kenntnis genommen."
Herr Präsident, ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Der Herr Abgeordnete Ing.Eichinger wird ersucht, zur Zahl 527/B24/1 zu berichten.
Berichterstatter Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf
zur Landtagszahl 527/B-24/1-93 berichten. Dieser Bericht behandelt die Tätigkeit der NÖ
Umweltanwaltschaft in dem Zeitraum von 1990 bis 1992. Deren Bericht ist sehr
umfassend. Er umfaßt 141 Seiten und stellt sehr ausführlich die Tätigkeit und die Aktivitäten der
Umweltanwaltschaft fest. Es ist in einen
allgemeinen Teil und in einen besonderen Teil mit neun Unterabschnitten
gegliedert.
Der Ausschuß hat diesen Bericht am 4.Februar 1993 behandelt und hat folgenden Antrag gestellt
(liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"Der Tätigkeitsbericht der NÖ Umweltanwaltschaft für den Zeitraum Jänner 1990 bis Dezember 1992
wird zur Kenntnis genommen."
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmung
durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dirnberger, zur Zahl 512/U1/1 zu berichten.
Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zu dieser
Geschäftszahl berichten, daß mit dem bevorstehenden Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum alle
Bundes- und
Landesgesetze den entsprechenden EWR-Bestimmungen anzupassen sind. Daher ist auch
unter anderem eine Abänderung des NÖ Umwelt- schutzgesetzes erforderlich und sollen EWRkonforme Begriffe verwendet werden. Insbesondere ist
die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes aus den Gründen der Staatsangehörigkeit nach Artikel 4
des EWR-Abkommens erforderlich. Durch die Gesetzesänderung entsteht für das Land
Niederösterreich kein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand. Ich darf daher namens des EuropaAusschusses folgenden Antrag stellen (liest):
"Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ
Umweltschutzgesetzes 1984. Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1.
Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984, wird
genehmigt. 2.
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gelangt
Herr Abgeordneter Ing.Hofer.
Abg. Ing.HOFER (SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zunächst zum Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft Stellung nehmen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der NÖ
Umweltanwalt, hat die NÖ Umweltanwaltschaft viele Problembereiche festgestellt. Diese sollten daher
vordringlich und natürlich auch entsprechende Beachtung
finden. So wurden von der NÖ Umweltanwaltschaft vor allem durch ihre Parteienstellung, durch die
Abgabe von Stellungnahmen, aber auch im Rechtsmittelverfahren und vor allem beim
Verwaltungsgerichtshof neue Wege gewiesen.
Insgesamt betrachtet existieren nach wie vor Situationen, die Anlaß zu kritischen
Auseinandersetzungen geben. So wurde unter anderem anläßlich der Umweltanwältekonferenz 1991
die Forderung vertreten, die
Parteienstellung der Umweltanwälte wesentlich zu erweitern. Auffassungsunterschiede gab es vor
allem auch durch die divergierenden Ansichten im Bezug auf die Kompetenz hinsichtlich der
Wasserqualität und insbesondere hinsichtlich des Grundwassers. Bei
Grundzusammenlegungsverfahren wird von der NÖ Umweltanwaltschaft eine verbesserte
Grünausstattung durch Anlegen von
Windschutzanlagen und ökologische Vernetzungen durch Vernetzungsstreifen angestrebt. Diese
haben für das Überleben einer Vielzahl von Tierarten ganz
besonders große Bedeutung.
Im Bericht des Umweltanwaltes wird weiter ausgeführt, daß durch die Novelle zum Berggesetz 1990
raumordnungsrechtliche Vorgaben unterlaufen wurden. Die Unterstellung diverser mineralogischer
Rohstoffe unter die Vorschriften des Berggesetzes sind umweltpolitisch nicht gerade
günstig und erwünscht. Es werden daher entsprechende Konsequenzen notwendig.
Zur Vollziehung des Baurechtes darf ich folgendes anführen: Hier muß immer wieder festgestellt
werden, daß im Baubewilligungsverfahren unterlassen wird, notwendige Gutachten einzuholen. Auch
bei der
Vollziehung des NÖ Luftreinhaltegesetzes treten in der Praxis Vollzugsprobleme auf, wenn es darum
geht, gegen das Verfeuern nicht zugelassener
Brennstoffe aufzutreten.
Im Bereich des Gewerberechtes ist oft festzustellen, daß die verfahrensrechtliche Behandlung von
Nachbareinwendungen gegen den konsenswidrigen
Betrieb gewerblicher oder industrieller Betriebsanlagen nicht mit dem
nötigen Nachdruck erfolgt, der eigentlich im Interesse der Nachbarn und des
Umweltschutzes notwendig und erforderlich wäre. Der Bericht der Umweltanwaltschaft beschäftigt
sich auch mit dem Bau des Semmering-Basistunnels. Voraussichtlich im heurigen Juni wird
feststehen, ob dieser Tunnel gebaut wird oder nicht. Langsam lichten sich nämlich die Nebel um den
geplanten Bau des Semmering-Basistunnels.
Die Behauptung der Gegner des Projektes, der Ausbau der bestehenden Strecke komme wesentlich
billiger, ist eigentlich nicht zu halten. Das Schweizer Prognos-Institut bezifferte die Kosten für einen
Ausbau je nach Variante mit drei bis acht Milliarden Schilling, während
sich der neue Basistunnel auf ca. 5,5 Milliarden Schilling belaufen würde. Der Ausbau würde
außerdem die denkmalgeschützte Ghegabahn über den Paß mehr oder weniger abräumen. Ein
Ausbau auf der derzeitigen Trasse würde 3,2 Milliarden Schilling kosten. Sollte aber ein Betrieb der
sogenannten "rollenden Landstraße" möglich werden, müßte eine teilweise Neutrassierung der Bahn
mit
größeren Kurvenradien erfolgen und wären ca. vier bis fünf Milliarden
Schilling erforderlich. Würde man die bestehende Bahntrasse aber tatsächlich zur
Hochleistungsstrecke ausbauen, müßte man mit sieben bis acht
Milliarden Schilling an Investitionen rechnen. Das wäre praktisch ein Neubau der Semmeringbahn.
Eine weitere Studie dieses Instituts zeigt deutlich, was geschieht, wenn der Basistunnel nicht gebaut
wird. Der Personenverkehr und der Straßengüterverkehr würden enorm wachsen, eine Transithölle
am Semmering würde entstehen.
Meine Damen und Herren! Einige Worte noch zum Eisenbahnlärm. Seit Jahren langen Beschwerden
bei der Umweltanwaltschaft ein, die die unzumutbare Eisenbahnlärmbelästigung betreffen. Es gibt
leider derzeit keine rechtlichen Grundlagen, auf die Trassierung der Eisenbahnen kann auch durch die
Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und
die Möglichkeiten des Naturschutzrechtes kein Einfluß genommen werden. Im Eisenbahngesetz
fehlen Zielvorgaben, die auf die Anrainer und
auf die Umwelt ausgerichtet sind. An bestehenden Bahnlinien sollte man daher zumindest Vorsorge
treffen, daß die Grenzen des Gesundheitsschutzes eingehalten und nicht überschritten werden. Meine
Damen und Herren! Ich darf abschließend allen Dank sagen, die sich um die Umwelt und den
Umweltschutz ganz besonders bemühen. Bedeutet doch eine ordentliche Umwelt vor allem auch eine
entsprechende
Lebensqualität. Und das Bemühen um diese Qualität vor allem auch das Bemühen um die
Qualität unseres Lebens. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Friewald das Wort.
Abg. FRIEWALD (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Regierung! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltbericht des Landes Niederösterreich 1992. Einen Bericht kann
man immer von zwei Seiten betrachten und beleuchten. Es ist immer der Blickwinkel
wichtig, aus dem man gewisse Dinge sieht. Man kann sehr wohl kritische Stellen anmerken, man kann
aber auch positive Dinge auflisten. Ich glaube, daß beides notwendig ist. Und ich glaube gerade, daß
der Umweltbericht des Landes Niederösterreich sehr wohl aufzeigt, daß hier ein Weg eingeschlagen
wurde, der für die Zukunft positiv zu bewerten ist. Wenn ich den Bereich der Abfallwirtschaft,
landläufig die "Müllproblematik", herausnehme, dann kann man hier eindeutig feststellen, daß es ein
Erfolg ist, daß das Restmüllvolumen in Niederösterreich sehr stark reduziert werden konnte. Daß die
Mülltrennung sich ausgewirkt hat und daß der Weg der Kompostierung wertvoll war, um den Restmüll,
der schließlich und endlich deponiert werden muß, doch auf ein Minimum zu reduzieren.
Wenn ich eine Zeitungsmeldung in Erinnerung rufen darf, in der Kritik geübt wurde am heutigen
Landeshauptmann, er hätte geschlafen und
Niederösterreich sei Spitzenreiter am Müllberg, das heißt bei der Müllproduktion,
dann kann ich nur ebenso eine Zeitungsmeldung und zwar aus der Presse
von einigen Tagen davor zitieren. Es wird aufgelistet, wie viel Müll in
welchem Bundesland anfällt.
Ich darf hier den Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion schon mitgeben, daß Ihre Kollegen in
Wien mit einem Müllanfall von 437 Kilogramm per Kopf doch noch immer einen höheren Anteil am
Müllberg als den Niederösterreichs haben. Niederösterreich hat mit 294 Kilogramm bei
Kopf hier doch bei weitem einiges an Müllvolumen reduziert. Das war der richtige Weg, den Dr.Pröll
eingeschlagen hat mit der Mülltrennung. (Abg. Icha: Herr Kollege, das ist die gesammelte Menge an
Müll, der erfaßt wird!) Das Müllaufkommen pro Kopf und Einwohner. (Abg. Icha: Die Kompostierung in
bäuerlichen Betrieben ist da nicht dabei!) Das ist eindeutig klar. Aber das ist ja auch nicht das
Problem.
Denn das wird ja über die Kompostierung entsorgt. In Niederösterreich
hat der Weg mit der bäuerlichen Kompostierung eigentlich gezeigt, wie einfach und wie gut es möglich
ist, hier gewisse Dinge wieder in den Kreislauf zu integrieren. Ohne große Transportwege. (Abg. Uhl:
Wenn Sie im Volksgarten eine Kompostieranlage errichten, hat man auch in Wien keine Probleme
mehr!)
Der Volksgarten wird nicht gut geeignet sein. Wien hat allerdings eine sehr große
Kompostierungsanlage. Ich kenne sie persönlich, ich habe sie mir sogar angeschaut. Das heißt, es
wird auch in diesem Bundesland in der Richtung gearbeitet. Ich wollte damit nur aufzeigen, daß wir
eigentlich mit unserer Arbeit schon einige Schritte vor den anderen liegen, um hier eigentlich schon
diese positive Bewegung der Mülltrennung aufzuzeigen.
Ich glaube, daß es sehr wohl auch wichtig ist, daß sehr viele Dinge, wie immer kritisiert wurde, verbal,
medial ausgeschlachtet und
transportiert werden. Ich glaube, daß Werbung eines der wichtigsten Elemente zur Reduktion des
Müllvolumens und in der Vermeidung des Mülls ist.
Denn die Bevölkerung, der Konsument muß ganz einfach aufmerksam gemacht werden. Er muß
darauf aufmerksam gemacht werden, daß nicht unter
dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes, wie man so schön sagt, sehr oft
Konsumentenverblendungspolitik gemacht wird. Es ist eine Aufgabe auch von uns, von der Politik, von
seiten des Landes, von der öffentlichen Hand, ein entsprechende ehrliche, offene Aufklärung
durchzuführen und Werbung zu betreiben, um dem Konsumenten zu informieren. Ich glaube daß
hierin noch ein Riesen-Potential
schlummert. Denn auch eines muß klar sein: Der Konsument ist der Motor des
Marktes, der ihn am schnellsten verändern kann. Wenn ein Produkt nicht mehr gekauft wird, wird es
auch nicht mehr produziert werden. Ich
glaube, es wäre sehr zielführend, schon im Kleinstbereich, wie Versuche ja auch beweisen, in
Kindergärten und Schulen, bereits dem Kleinkind beizubringen, in welcher Art und Weise es möglich
ist, Müll zu
vermeiden. Und damit doch einiges an Einsparungen zu erreichen. Eines müssen wir Politiker uns
quasi auf die Stirne schreiben. Es ist wichtig, daß wir auch zu Entscheidungen die anstehen, in
Konsequenz stehen. Das heißt, wir werden Deponien benötigen. Das heißt, wir
werden irgendwo eine Lagermöglichkeit, eine Aufbereitungsmöglichkeit von Restmüll benötigen. Diese
Entscheidung wird uns niemand abnehmen. Das ist politische Verantwortung, die haben wir zu tragen.
Und ich glaube, daß im Prüfungsverfahren des Landes eindeutig bewiesen
wurde, daß man das ernst nimmt. Standorte sind entsprechend genau zu kontrollieren; aber danach
wird es wichtig sein, daß wir als Politiker diese
Standorte aufgreifen und sachlich zu dieser Entscheidung stehen. Und sie auch
vertreten. Das meine ich mit der sachlichen Entscheidung, daß wir sie auch akzeptieren lernen.
Eines müssen wir leider immer mehr feststellen. Daß wir die größten Probleme haben oder die größte
Angst, hier eine Wählerstimme zu verlieren, dort jemanden zu vergrämen, wenn wir eine
Entscheidung in Richtung der Betroffenen treffen. Ich würde das hier nicht so sehen. Wir haben ein
Problem. Und das möchte ich auch den Medien mitgeben. Wir haben Verantwortung zu tragen und
verantwortungsvoll auch mit sachlichen Gutachten umzugehen. Wenn ich einige Schlagzeilen des
vergangenen Sommers den Medien entnommen habe, daß etwa die Klimakatastrophe
auf uns zukommt, der Rand des Waldviertels zur Sahelzone wird. Und wenn
man dann die Berichte durchliest, die die Wissenschaftler von sich gegeben haben, ist diese
Schlagzeile eigentlich eine Luftblase, die platzt, wenn man genau die Fakten sieht, die aufgezeigt
werden. Ich glaube, daß es Verantwortung auch der Medien ist, keine Angst zu schüren. Denn Angst
ist keine Art, Politik zu machen. Es muß in der Vernunft der Menschen liegen, daß wir als politische
Verantwortungsträger darauf einwirken, daß diese Angstmache nicht Platz greifen kann. Daß hier
endlich auch von der politischen Seite her der Mut zur Entscheidung da ist. Um klar zu sagen, es gibt
Probleme, wir kennen sie, wir werden auch bereit sein, diese Probleme zu
lösen. Wir gehen aufrecht an das Problem heran und greifen es auf. Durch die zitierten Sätze aus den
Zeitungen komme ich schon zum Bereich unserer Ozonschichte, die immer weiter zerstört wird. Zur
Luft, zur
Problematik, der Luftverschmutzung. Inwieweit der Kreislauf gestört ist, unser CO 2-Haushalt. Und
daß Veränderungen ganz einfach von der Politik gefordert sind. Wenn ich in einer Studie aus der
Schweiz lese - und das zu meinem Vorredner, Herrn Abgeordneten Ing.Hofer - dann kann ich nur
unterstreichen, der öffentliche Verkehr muß ausgebaut werden.
Dieser Schweizer Universitätsprofessor stellt fest, daß durch einen entsprechenden Ausbau des
europäischen Bahnnetzes es möglich ist, 80 % der Steigerungsrate des Frachtverkehrs auf die Bahn
zu legen. Dadurch ist eine Reduktion des Schadstoffausstoßes um 200 % möglich. Damit haben wir
Ansätze, hier sind wir gefordert, Entscheidungen zu
treffen.
Herr Kollege Ing.Hofer! Eines hat sich für mich, leider, muß ich sagen, in den letzten Tagen erwiesen:
Wenn ich die Situation der Westbahn sehe, dann beweisen diese Unfälle, daß es hier eine
Überlastung
gibt. Dann beweist es für mich, daß im Landesverkehrskonzept die Priorität des Ausbaues der
Westbahn vor dem Semmering-Basistunnel richtig
gesetzt ist. Weil die Notwendigkeit gegeben ist. Weil es eine Frage der
Sicherheit ist. Nicht nur eine Frage der Sicherheit der Fahrgäste, sondern
auch der Bediensteten.
Diese Situation sollten wir offen und ehrlich beleuchten. Und wenn ich hier schon bei dem Punkt
ankomme, daß es in Zukunft Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte geben wird, so
erachte ich das für mehr als
notwendig. Nur erachte ich auch mehr als notwendig, daß wir als politische
Verantwortungsträger eingestehen, daß Umwelt nicht nur die Wiese, der Baum, der Käfer, der Vogel,
das Wasser und nicht allein der Mensch ist. Für mich
steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir sollten das auch klar bei unseren
Umweltgesetzgebung bewerten.
Wir errichten nicht Projekte für irgendjemand, der ein Planer, ein Baumeister ist, sondern für den
Menschen, um die Lebensqualität des Menschen zu verbessern. (Abg. Ing.Weinmeier: So wie im
Perschlingtal!) Das solle uns klar sein. Genau diese Überlegungen sind ein
wichtiger Faktor, der auch mit einfließen muß in eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn wir heute Chemie und Technik verteufeln, dann muß
uns sehr wohl bewußt sein, daß wir auch sehr gut mit diesen Dingen und von diesen Dingen leben.
Wenn Sie heute Kopfschmerzen haben, werden Sie froh sein, wenn Sie die Chemie nutzen können,
um ihren Schmerz zu lindern. Wenn Sie heute einen Unfall
haben, werden Sie froh sein, wenn Sie die Unfallchirurgietechnik nutzen
können, um Ihnen als Mensch zu helfen. Deshalb, glaube ich, müssen wir sehr
wohl sehr bewußt abwägen, in welchen Bereichen Umweltgesetzgebung machbar und auch lebbar ist.
Ein Faktor - und das ist die Realität und ich betrachte es als Realist - ist die Frage der Finanzierung.
Wir müssen diese Maßnahmen sehr wohl jedem einzelnen zumuten können. Das heißt, jedem
einzelnen Betrieb, dem ich eine Umweltauflage erteile, wie auch der gesamten Bevölkerung. Die
Zumutbarkeit, die Belastbarkeit muß Einfluß finden bei allen
Umweltmaßnahmen.
Darüber hinaus gibt es sicherlich - und zu dem stehe ich - Bereiche, wo man, wie man so schön im
Volksmund sagt, manchen zum Glück
zwingen muß. Es gibt gewisse Dinge, wo man auch von oben her einmal Druck ausüben muß, das
heißt von der politischen Lenkungsmaßnahme Gebrauch macht und etwas steuerlich die Schraube
zudreht, um hier die
richtige Richtung zu öffnen. Ich glaube, daß wir auch hier gefordert sind, diese Dinge in die Hand zu
nehmen. Ich möchte aus diesem Blickpunkt heraus einen Resolutionsantrag einbringen. Und zwar
einen Resolutionsantrag zum Umweltbericht des Landes
Niederösterreich (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Friewald zum Umweltbericht des Landes Niederösterreich, Ltg.-455/B-15/1.
Polyvinylchlorid (PVC) ist sowohl bei der Produktion als auch bei der Verwendung und Verwertung ein
ökologisch bedenklicher Werkstoff. Die Produktion von PVC ist energieintensiv und stellt aufgrund der
dabei zu verwendenden, zu manipulierenden, zu transportierenden,
zum Teil hoch reaktiven und toxischen Produktionsmittel (z. B. Vinylchlorid, DEHP, Chlorgas, Blei,
Kadmium) ein bedeutendes Gesundheits- sowie Umweltrisiko dar.
PVC stört oder verhindert Restmüllbehandlungsverfahren wie z.B. die Pyrolyse. Bei
Verbrennungsprozessen entstehen hochreaktive Verbindungen. Logistiksysteme zum sortenreinen
PVC-Recycling sind für Hausmüll so
gut wie nicht realisierbar. PVC sollte daher aufgrund seiner ökologischen Bedenklichkeit weitgehend
durch umweltfreundlichere Produkte
ersetzt werden (z.B. Holz, Metall, Textilien, Papier).
Der Landtag von Niederösterreich hat sich im März 1990 bereits kurz mit dem Problem PVC
auseinandergesetzt und die umweltgerechte Beschaffung auch im neuen NÖ AWG 1992 verankert.
Das Land Niederösterreich
bemüht sich daher im Beschaffungswesen und durch die Umweltberatungen in diesem Sinn um den
verstärkten Einsatz von Alternativprodukten.
Die folgenden Punkte sollten im Hinblick auf weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und die intensiver
gewordene Diskussion auf Bundesund Landesebene koordiniert und aktiv verfolgt werden: o
Kurzfristig sollte PVC in Awendungsbereichen für langlebige Produkte (etwa Fenster und
Fußbodenbeläge) durch geeignete Alternativprodukte ersetzt werden.
o
PVC muß im Verpackungswesen und in der Produktion von kurzlebigen Produkten absolut vermieden
werden.
o
Die PVC-Industrie hat für geeignete Recyclingrücklaufschienen für langlebige PVC-Produkte zu
sorgen.
Der Gefertigte stellt daher den Antrag:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinn der Antragsbegründung zur Vermeidung von PVC
sowohl im eigenen Wirkungsbereich als auch beim Bund und bei den Gemeinden aktiv zu werden."
(Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER: (FPÖ): Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf eingangs
zum Herrn Abgeordneten Friewald feststellen, daß er sehr viel hier gesagt hat. Nur leider nichts zu
den beiden Berichten. Zu seinen umweltpolitischen Purzelbäumen möchte ich nur sagen, daß er sich
in einem Satz zweimal widerspricht, wenn er auf der einen Seite sagt, der Mensch muß bei der
Umweltpolitik im Mittelpunkt stehen und auf der anderen Seite dafür eintritt, daß der Lebensraum von
Menschen im Perschlingtal geopfert wird. Herr Abgeordneter Friewald! Ich bin auch nicht der Meinung,
daß durch die Notwendigkeit von Kopfwehtabletten und von Unfallchirurgie es gerechtfertigt ist, daß
man deswegen irgendwo anders Umwelt und Lebensraum zerstört.
Der heute zur Debatte stehende Umweltbericht 1992 liegt bereits seit 23.Dezember 1992 im Landtag.
Ich frage mich daher, warum dieser Bericht so lange nicht behandelt wurde. Hier gibt es offenbar
Parallelen zu der Dringlichkeit, mit der man im allgemeinen Umweltprobleme in Niederösterreich
behandelt.
Zu einigen Themen aus dem Umweltbericht: Beim Kapitel Luftverschmutzung wurde diesmal nur der
Bereich mobiler Emissionen, sprich Kraftfahrzeuge, nicht aber der Bereich ortsfester Emittenten
behandelt.
Aber gerade die ortsfesten Emittenten, sprich Industrie und vor allem der Hausbrand, sind
hauptsächlich und zwar zu drei Viertel verantwortlich für die klimagefährdende
Kohlenmonoxydemission. Und in diesem Bereich könnte im Gegensatz zu der Kraftfahrzeugemission
auch hinsichtlich Luftverschmutzung von Landesseite, gegengesteuert werden. Und zwar durch das
NÖ Luftreinhaltegesetz.
Seit 1. Juli 1986 ist dieses Gesetz in Kraft, bis 15.Juli 1989 sollten alle Feuerungsanlagen über 11
Kilowatt Heizleistung überprüft sein. Bis heute ist noch immer ein großer Teil nicht überprüft. Ich hätte
mir erwartet, daß es darüber Aussagen gibt in einem Tätigkeitsbericht über die Umweltsituation in
Niederösterreich. Ich habe das bereits im Jahre 1991, urgiert. Auch in diesem Bericht gibt es dazu
wieder keine Aussagen.
Meine Damen und Herren! Ein Kraftfahrzeug verbraucht im Jahr im Schnitt etwa 1.000 Liter Öl und
muß alle Jahre überprüft werden. Ein Ölkessel verbraucht im Jahr im Schnitt vier- bis fünftausend
Liter. Und hier erfolgt die Überprüfung nur sehr mangelhaft! Ich ersuche daher die Verantwortlichen
und den verantwortlichen Landesrat Blochberger, endlich dafür zu sorgen, daß in Niederösterreich das
Luftreinhaltegesetz lückenlos exekutiert wird. Gegensteuern könnte die Nö Landespolitik hinsichtlich
der ortsfesten Emittenten aber auch im Hinblick auf den Ausbau von Fernwärmeanlagen auf Basis von
heimischer Biomasse. Das, was hier geschieht, Herr Landesrat Blochberger, ist leider nur ein Tropfen
auf den heißen Stein. Die Fernwärmeförderung funktioniert in Niederösterreich denkbar schlecht.
Keine Spur von einer effizienten Wärmeförderung! Dazu ein Beispiel, Herr Landesrat, aus meiner
eigenen Heimatgemeinde: Alle politischen Kräfte in unserer Gemeinde bemühen sich seit einem Jahr,
ein. Fernwärmeprojekt mit einer Hackschnitzelheizanlage für eine geplante Siedlung mit etwa 26
Wohneinheiten zu errichten. Dieses Projekt droht nun zu scheitern, weil a) das Land die Förderung
reduziert hat und weil b) der Bund hier äußerst restriktiv vorgeht. (LR Blochberger: Sagen Sie konkret,
wo reduziert wurde! Sie tätigen Aussagen, die nicht stimmen! Sagen Sie, wo!) In meiner
Heimatgemeinde Kirchberg a.d. Pielach, habe ich gesagt. Die Förderung, Sie können das in Ihrer
Abteilung bitte nachlesen oder überprüfen. In meiner Heimatgemeinde. (LR Blochberger: Noch einmal!
Bitte nennen Sie Zahlen! Was wurde reduziert?)
Das habe ich doch gesagt. In meiner Heimatgemeinde in Kirchberg a.d. Pielach, Bezirk St.PöltenLand, bemüht man sich seit mehr als einem Jahr, ein Fernwärmeprojekt zu errichten. Dieses Projekt
droht nun zu scheitern, weil a) die Förderung des Landes reduziert wurde und weil b) der Bund hier
äußerst restriktiv vorgeht. Der Bund hat überhaupt nur eine vage Zusage gegeben und stellt erst
frühestens 1994 oder sogar 1995 Geldmittel zur Verfügung, wodurch eine sehr aufwendige
Zwischenfinanzierung notwendig ist. Herr Landesrat Blochberger! Wir sind wirklich schwer enttäuscht,
wenn dieses Projekt scheitert. Alle Parteien in meiner Gemeinde. 500.000,-- Schilling war die erste
Zusage. Derzeit liegt die Zusage bei S 250.000,-- in etwa. Ich kann Ihnen die Zahl genau geben, wenn
Sie wollen. Herr Landesrat! Wir sind wirklich schwer enttäuscht, wenn dieses Projekt scheitern sollte.
Wenn dort, in dieser neuen Siedlung möglicherweise 26 Ölkessel errichtet werden und wenn damit
unsere Natur erheblich gestört wird. Bitte greifen Sie zum Telefon! Kümmern Sie sich um dieses
Projekt. Dieses Projekt droht zu scheitern! Es muß doch möglich sein, hier noch Mittel aufbringen zu
können, damit dieses Projekt gerettet wird.
Die Ozonsituation wird im Bericht, meines Erachtens nach verniedlicht. Es heißt auf Seite 17, nicht
besorgniserregend unter anderem, weil nur an zwei Tagen eine Vorwarnstufe erreicht wurde. Meine
Damen und Herren! Wenn Menschen nicht mehr die freie Natur uneingeschränkt genießen können,
dann ist das für mich sehr wohl besorgniserregend! Unter Punkt 4 wird berichtet über den
Umweltschwerpunkt Amstetten. Das ist mit Sicherheit eine gute Initiative. Durch verschiedene
Maßnahmen und Aktionen heißt es, soll eine Initialzündung in Sachen Umweltverbesserung erreicht
werden. Darunter fiel eine umfassende Umweltbestandsaufnahme für Haushalte, Industrie und
Gewerbebetriebe. Eine solche Bestandsaufnahme wurde durchgeführt. Wenn man allerdings die
Umweltprobleme und die Umweltbelastung im Raum Amstetten kennt - und das ist ja mittlerweile
allgemein bekannt - dann klingt das in der Tat wirklich wie ein Hohn. Recht tiefschürfend dürfte man
bei dieser Umweltbestandsaufnahme nicht vorgegangen sein. Vor allem würde mich interessieren das
Ergebnis dieses Projektes, dieses Schwerpunktes Amstetten. Darüber schweigt sich der
Umweltbericht nämlich aus.
Zum Berichtsteil Energie vermisse ich Aussagen zu den Solaranlagen. Dieses Thema fehlt überhaupt
im Umweltbericht. Offenbar gibt es darüber nichts Positives zu berichten. Denn eines ist ja interessant:
Wir haben bei der Budgetsitzung im Dezember einen Antrag auf Direktförderung gestellt, der natürlich
von ÖVP und SPÖ abgelehnt wurde mit der Begründung, die Förderung von Solaranlagen ist in
Niederösterreich ausreichend. Nun lese ich in der NÖ Landeskorrespondenz am 5.Februar 1993, die
Umweltberatung Nö Süd, also eine Behörde, eine Abteilung des Landes Niederösterreich wünscht
sich eine Verbesserung der Förderung. (Abg. Spiess: Das ist doch keine Behörde, das ist ein Vereinl)
Die Umweltberatung Nö Süd, ein Verein, aber mit Unterstützung und Mitarbeit des Landes, wünscht
sich eine Verbesserung der Förderung in Niederösterreich! Dies sollte in Form von Direktzuschüssen
aus der Landesförderung geschehen, wie es in allen anderen Bundesländern bereits üblich ist.
Dadurch könnten Solaranlagen als umweltfreundliche Energieerzeugung noch mehr forciert werden.
Also die Fachleute - und Fachleute sitzen ja meines Wissens in der Umweltberatung -,sind inzwischen
längst unserer Meinung. Ich ersuche Sie daher wirklich, auf diese Fachleute zu hören und raschest in
Niederösterreich eine effiziente Direktförderung für Solaranlagen einzuführen. (LR Blochberger Die
Umweltberatung will das bei der Wohnbauförderung!) Nicht bei der Wohnbauförderung, das steht hier
nicht drinnen. Es steht hier eindeutig, einen Direktzuschuß aus der Landesförderung. Von der
Wohnbauförderung steht hier nichts. Es wird erwähnt, daß es im Rahmen der Wohnbauförderung eine
Förderung gibt. Das steht natürlich drinnen. Aber das ist ja, wie wir wissen, zu wenig.
Beim Kapitel Naturschutz wird berichtet über den Schutz von Feuchtbiotopen. Diese Erkenntnis zur
Erhaltung des hydrologischen Gleichgewichts unserer Natur ist sicherlich gut und richtig. Leider, muß
ich dazu sagen, wird bei Flurverfahren darauf noch immer nicht überall geachtet. Vor allem wurde
durch Flurverfahren der Umwelt in dieser Hinsicht in der Vergangenheit viel Schaden zugefügt. Ich
hoffe daher, daß diese Erkenntnis des Schutzes von Feuchtwiesen auch bei den Agrarbehörden
durchdringt.
Beim Kapitel Strahlenschutz im Umweltbericht wird über einen besonderen Vorfall gesprochen, wo
7.000 Tonnen radioaktiv verseuchtes Material bei einer Firma unsachgemäß gelagert wurden. Meine
Frage daher, Herr Landesrat Blochberger: Wie wurde dieses radioaktiv verseuchte Material entsorgt
und ist dieser Fall bereits abgeschlossen? Das geht aus dem Bericht auch nicht hervor.
Zum Kapitel Gewässergüte ist festzustellen, daß es in Niederösterreich nach wie vor zahlreiche
Flüsse und Bäche mit schlechter und schlechtester Wasserqualität gibt. Ich nenne nur: Pulkau,
Retzbach, Zaya, Göllersbach, Weidenbach. Interessanterweise haben fast alle Flüsse im Weinviertel,
mit Ausnahme des Unterlaufes der Traisen, teilweise die außergewöhnlich schlechte Güteklasse IV
aufzuweisen. Hier gibt es also mit Sicherheit großen Nachholbedarf bei kommunalen
Abwasserentsorgungsanlagen. Hier sind große Anstrengungen notwendig.
Aus der Seele gesprochen ist mir der kritische Berichtsteil über die Abfallwirtschaftsprobleme in
Niederösterreich. Wenn es etwa im Bericht heißt zum Thema Müllvermeidung auf der Seite 83: “Es
besteht ein Widerspruch zwischen der exponentiell angestiegenen Produktions- und Konsumwut auf
der einen Seite und den vergleichsweise geringfügigen Bemühungen, die für die Rückverwandlung
dieser Abfälle aufgewendet wird”. Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat wirklich zu wenig, in
allen Gemeinden Verbände zu gründen, die Gemeinden teilweise in diese Abfallwirtschaftsverbände
zu zwingen und dann noch zusätzlich ein paar überflüssige Regionalverbände zu gründen. Das ist
wieder ein Vorgang, daß man versucht, am Ende einer Kette das Problem zu lösen. Ohne echte
Vermeidung, ohne eine rigorose Verwertung helfen uns noch so viele Verbände in Niederösterreich
nichts!
Ein Beispiel für die mangelnde Durchsetzung im Bereich der Abfallvermeidung ist die
Lampenverordnung, die vom Bund erlassen wurde. Die überhaupt nicht funktioniert und wo das
Chaos herrscht. Ein weiteres Beispiel ist die mißglückte Milchflaschenaktion des Herrn
Landeshauptmannes Dr.Pröll, die jetzt gescheitert ist. Mit der sich der Herr Landeshauptmann
offenbar nicht einmal bei seinen eigenen Parteikollegen durchsetzen konnte. Es muß wirklich zu einer
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Achtung der Einwegmüll-Produzierer kommen, ansonsten
werden wir sicherlich in Kürze im Müllchaos versinken.
Damit komme ich jetzt zum Bericht der Umweltanwaltschaft. Dieser Bericht für die Jahre 1989 bis
1992 ist äußerst umfangreich. Ich würde mir daher wünschen, daß dieser Bericht der
Umweltanwaltschaft in Zukunft vielleicht doch jährlich erstattet wird. Daß dieser Bericht rechtzeitig
erscheint, daß er dafür komprimierter und geringeren Umfanges ausfällt.
Wenn es im § 10 Abs.6 unseres Umweltschutzgesetzes heißt, daß einmal jährlich ein
Rechenschaftsbericht dem Landtag vorzulegen ist, dann sollte dies bitte auch geschehen. Und dann
sollte es nicht dazu kommen, daß Dreijahresberichte vorgelegt werden. Denn auch der letzte Bericht
der Umweltanwaltschaft, der im Jahr 1989 im Landtag debattiert wurde, war ein Dreijahresbericht.
Auch damals hat das scheinbar noch nicht funktioniert.
Meine Damen und Herren! Auf Grund des großen Umfanges des Berichtes werde ich nur
schwerpunktmäßig einige Themen herausgreifen. Das Budget der Umweltanwaltschaft ist mit einem
Ansatz von 150.000,-- Schilling - Sie hören richtig, 150.000,-- Schilling - in der Tat eine Schande!
Andere Bundesländer’ haben hier mit bis zu 1,2 Millionen Schilling vorgesorgt.
Das ist wieder typisch für Niederösterreich. Wir schaffen und installieren einen Umweltanwalt,
gewissermaßen als umweltpolitisches Feigenblatt, der natürlich weisungsfrei ist. Aber über die
finanzielle Schiene wird er dann so kurz wie möglich an der Kette gehalten.
Gleiches gilt natürlich auch für die mangelnde Personalausstattung bei der Umweltanwaltschaft.
Meine Damen und Herren! Damit wird die Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit des
Umweltanwaltes wirklich in Frage gestellt. Nun komme ich zu einem Schwerpunkt aus dem Bericht,
dem Kapitel Bergrecht. Diesem Bergrecht wird sehr breiter Raum im Bericht gewidmet. Dieses
Berggesetz des Bundes ist wirklich ein die Umwelt und die Natur mißachtendes Steinzeitgesetz. Es
wird auch erfreulicherweise vom Umweltanwalt entsprechend charakterisiert und kritisiert. Dieses
Berggesetz steht im Widerspruch und sogar im Widerstreit zum NÖ Naturschutzgesetz, zum NÖ
Umweltschutzgesetz und zum NÖ Raumordnungsgesetz. Es gibt praktisch keinen Rechtsanspruch
auf Berücksichtigung der Länderinteressen in diesem Berggesetz. Dieses Berggesetz ist wirklich ein
brutales Durchsetzungsinstrument unter Mißachtung der Länderrechte, wie zum Beispiel der
verfassungsrechtlich zugesicherten Raumordnungskompetenz des Landes.
Die Raumordnungskompetenz wird, wie auch ein Vorredner schon gesagt hat, vom Berggesetz
mißachtet. Ich erinnere dazu an die von der Stadtgemeinde Perchtoldsdorf kürzlich eingebrachte
Resolution gegen dieses Berggesetz. Das derzeit gültige Berggesetz verhindert auch - und das sollte
dieser Landtag einmal zur Kenntnis nehmen - dieses Berggesetz verhindert die Errichtung eines
Nationalparks auf österreichischem Boden nach den internationalen Bestimmungen. Das sollte uns
einmal klar sein.
Wenn der Herr Landeshauptmann Dr.Pröll erst zu Ende des vorigen Jahres wieder verkündet hat, daß
dieser Nationalpark Donauauen so rasch als möglich realisiert werden soll, dann würde ich nur bitten,
dafür zu sorgen, daß auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Und ich fordere wirklich
alle politischen Kräfte in Niederösterreich auf, gegen dieses Berggesetz aufzutreten und alles zu
unternehmen, daß dieses rückständige Berggesetz raschest novelliert wird.
Beim nächsten Kapitel, beim Kapitel Baurecht, Raumordnung und Naturschutz klagt die
Umweltanwaltschaft die fortwährende Zersiedelung und Verhüttelung in Niederösterreich an.
Verschiedene Baubehörden, geht aus dem Bericht hervor, dulden nach wie vor stur und beharrlich
rechtswidrige Zustände. Dazu die Beispiele Bruck a.d. Leitha, Hollenburg, Egelsee und Rehberg, drei
Katastralgemeinden im Magistratsbereich der Stadt Krems und die Gemeinde Langenrohr. Diese
Gemeinden dulden trotz mehrfacher Aufforderung durch die Umweltanwaltschaft rechtswidrige
Zustände im Bereich der Grünlandzersiedelung, im Bereich des Baurechtes.
Beim nächsten Kapitel, beim Kapitel Eisenbahnrecht kritisiert die Umweltanwaltschaft die, wie es
wörtlich heißt, “verstärkt wahrnehmbare Tendenz des Bundesgesetzgebers, den defizitären
Rechtsbestand beim Natur- und Umweltschutz noch zu schmälern”. Also eine herbe Kritik an der
Umweltgesinnung des Bundes durch den Umweltanwalt. Umwelt- und Nachbarschutz existiert
praktisch im Eisenbahngesetz nicht. Das Eisenbahnrecht kennt praktisch keine Interessen des Naturund Umweltschutzes.
“Solche Interessen sind diesem Gesetz fremd”, auch ein wörtliches Zitat aus dem Bericht der
Umweltanwaltschaft. Es ist daher wirklich nicht verwunderlich, meine Damen und Herren, daß die
betroffene Bevölkerung bei geplanten Eisenbahnprojekten äußerst ängstlich und sensibel reagiert.
Denn, Herr Abgeordneter Friewald, die Angst kommt nicht, weil Politiker sie schüren. Sondern die
Angst kommt daher, weil man der Bevölkerung Projekte zumutet, die wirklich deren Lebensqualität
und Lebensbereich empfindlich stören. Es gibt auch in diesem Eisenbahngesetz – und das ist
wesentlich - kein zwingendes Rechtsmittel, daß bei einem Bauvorhaben auf die Umweltverträglichkeit
Bedacht genommen werden muß. Es können noch so viele Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchgeführt werden, laut Eisenbahnrecht muß darauf kein Bedacht genommen werden.
Dieses Defizit an Umweltgesinnung im Eisenbahnrecht läßt wirklich nichts gutes erwarten im Hinblick
auf die geplante Neutrassierung der Westbahn im Bereich des Tullnerfeldes und des Perschlingtales.
Daher bildet diese Umweltverträglichkeitsprüfung auch einen Schwerpunkt im Bericht der
Umweltanwaltschaft.
Meine Damen und Herren! Ich habe die Einschaltung der Umweltanwaltschaft zu einer
Umweltverträglichkeitsprüfung dieser HL-AG-Trassenvorschläge von vornherein als falsch und für
einen politischen Schachzug des damaligen Umweltreferenten Dr.Pröll gehalten. Denn zur Erstellung
einer Konzept-UVP und einer Projekt-UVP war und ist die Umweltanwaltschaft mit Sicherheit personell
und auch finanziell überfordert. Das Ergebnis dieser Prüfung ist daher eine Spar-UVP, bei der die
Gutachter nachweislich oberflächlich gearbeitet haben, wie zum Beispiel bei der
Grundwasseruntersuchung und bei der Hangwasseruntersuchung im Perschlingtal. Vor allem die
Prüfung der Notwendigkeit dieser Trasse war ja von Haus aus nie eine umweltanwaltliche Aufgabe.
Das steht ja im Widerspruch zum Gesetzesauftrag. Und auch dieses Ergebnis der Untersuchungen
der Umweltanwaltschaft, nämlich diese aus dem Hut gezogene, wenn ich das so bezeichnen darf,
Variante 5 dieser Trassen ist ja nun in der Tat wirklich keine Problemlösung im Sinne von
Umweltschutz. Sondern ist bestenfalls eine Problemverlagerung. Wenn jetzt zwar das Tullnerfeld, der
Wahlkreisbezirk des Herrn Abgeordneten Friewald geschont wird und dafür aber das Perschlingtal
geopfert und mit voller Härte getroffen wird. (LR Blochberger: Das ist doch auch sein Wahlkreis!) Das
Perschlingtal ist Wahlkreis St.Pölten!
Für die Umweltanwaltschaft darf es keine Zustimmung zu mehr oder weniger, sondern nur zu keiner
Umweltzerstörung und Lebensraumzerstörung geben! Daher ist dieses Ergebnis der
Umweltanwaltschaft für mich auch in dieser Hinsicht enttäuschend. Auch die vermutlich durch die
Beauftragung beabsichtigte Befriedungsaktion und politische Schadensbegrenzung ist ja letztlich
überhaupt nicht gelungen. Denn jetzt ist die Bevölkerung in dieser Region noch mehr verunsichert.
Herr Abgeordneter Friewald! Er ist offenbar jetzt nicht hier. Wenn er meint, daß das menschliche
Versagen von zwei bedauerlichen Eisenbahnunglücken in den letzten Tagen dazu geeignet ist, um
eine neue naturzerstörende Trasse gutzuheißen, dann ist das in der Tat eine Panikmache bei der
Bevölkerung. ÖBB-Generaldirektor Dr. Übleis hat ja heute selbst in den Nachrichten gesagt, daß diese
beiden Unfälle überhaupt nicht auf Grund irgendeiner Überlastung der Westbahntrasse entstanden
sind. Also bitte dem Herrn Abgeordneten Friewald auszurichten, wenn er diese beiden Dinge
miteinander verknüpft, dann ist er derjenige, der im Umweltbereich Panikmache durchführt!
Das einzig Positive an diesem Gutachten ist, daß durch das Gutachten der Umweltanwaltschaft die
HL-AG jetzt regelrecht entzaubert ist. Die HL-AG hat uns ja bisher eingeredet, daß nur diese Trasse 2
durch das Tullnerfeld und das Perschlingtal die ökologisch einzig richtige ist. Und nun gibt es
zumindest eine glaubwürdige zweite Version durch den Umweltanwalt. Damit ist diese Variante der
HL-AG entzaubert. Und damit ist meines Erachtens jetzt auch ein Neubeginn in der Diskussion
möglich. Insofern, als man sich ernsthaft den Ausbau bestehender Trassen, ich betone, Trassen
überlegt. Inzwischen habe ich erfreulicherweise festgestellt, daß auch der Bezirkshauptmann von
Tulln sich jetzt dieser, meiner Meinung angeschlossen hat. Und auch der Umweltanwalt selbst, wenn
man den Bericht genau durchIiest, ist ähnlicher oder gleicher Meinung. Weil er auf der Seite 37 zum
Ausdruck bringt, daß er gegen eine Verlagerung von Belastungen von der einen Region in die andere
ist.
Beim Kapitel Gewerberecht ist natürlich ein Schwerpunktthema die Dioxinaffäre in Amstetten.
Der Umweltanwalt kritisiert allgemein beim Gewerberecht die mangelnde technische Kontrolle von
Auflagen durch die Gewerbebehörden. Wie ich meine, sehr treffend. Denn hier liegt wirklich die
Wurzel bei sehr vielen Umweltproblemen. Die Gewerbebehörde erteilt Auflagen, wobei sie schon von
vornherein selbst weiß oder wissen muß, daß sie diese Auflagen nie überprüfen und kontrollieren
kann.
Man erläßt Bewilligungsbescheide unter Auflagen, einfach in gutem Glauben, daß sich die Betreiber
schon an diese Auflagen halten werden. Genau das gleiche ist ja beim Umweltskandal in Amstetten
passiert. Untätigkeit, Verzögerung, Bagatellisierung, bewußte Falschinformation der Bürger bis zur
Fälschung von Gutachten usw. das ist die Chronologie des Schreckens bei dieser
gesundheitsgefährdenden Umweltbelastung im Bezirk Amstetten.
Meine Damen und Herren! Ein halbes Jahr, nachdem die hauptverdächtige Deponie feststand, erläßt
die Gewerbebehörde einen Räumungsbescheid. Und während wir hier heute über die Umwelt in
Niederösterreich diskutieren, emittiert nach wie vor diese Deponie stündlich; permanent tödliches Gift.
Meine Damen und Herren! Sieben mißgebildete Kinder in drei Jahren in einer Gemeinde! (LR
Blochberger, Abg. Treitler: Wer betreibt jetzt Panikmache?)
Das sind Fakten, bitte! Das ist keine Panikmache, das sind Fakten. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis
nehmen und vielleicht jetzt in Panik kommen, dann ist das sicherlich richtig. Aber das sind Fakten,
Herr Landesrat! Das sind Fakten. Sieben mißgebildete Kinder in drei Jahren in einer Gemeinde mit
2.000 Einwohnern. (Abg. Treitler: Herr Kollege! Dreizehn waren es. Aber es ist nicht untersucht, woher
die Ursachen tatsächlich kommen!)
Ich weiß schon, Herr Abgeordneter, daß Sie ein kleines Problem haben mit diesem Skandal. Sie
waren auch einer derjenigen, der das verniedlicht hat und bagatellisiert hat. Aber Sie werden ja bei
der Wahl am 16.Mai 1993 dafür die Rechnung von den Leuten da oben präsentiert bekommen!
(Unruhe bei der ÖVP.)
Seit mindestens 28.November 1992 weiß man über diese beunruhigende Statistik. Man untersucht
weiter, man judiziert seelenruhig weiter. Und dann ist auch ganz interessant, wenn der Bundeskanzler
Vranitzky am 21.Jänner dieses Jahres fordert, man möge sich doch endlich in der Umweltpolitik
mäßigen.
Also, liebe Eltern von mißgebildeten Kindern in Amstetten! Mäßigt euch in euren Forderungen gegen
diese Dioxinemission in Amstetten! (Anhaltende Unruhe im Hohen Hause.)
Vielen Bürgern in Niederösterreich ist diese Umweltpolitik inzwischen auf den Kopf gefallen. Ihnen,
meine Damen und Herren, die Sie dafür verantwortlich sind, wird das vermutlich am 16. Mai auf den
Kopf fallen. (Abg. Keusch: Und das ist die erste, beste Lösung, die Sie parat haben!)
Es gibt nur eine Lösung Herr Abgeordneter, das wissen Sie ganz genau! Es gibt nur eine. Lösung,
diese Deponie sofort zu räumen. Und das hätte man schon vor einem halben Jahr tun sollen! (Unruhe
im Hohen Hause. - Zwischenrufe mehrerer Abgeordneter: Wohin?) Ja bitte, das ist jetzt Ihr Problem.
Sie haben ja zugeschaut. (Abg. Buchinger: Das ist Ihre Taktik! - LR Blochberger: Der hohe Dioxinwert
stammt doch nicht von dieser Deponie! Sonst müßten wir ja nicht weiter untersuchen!) Herr Landesrat!
Die Behörde hat jahrelang zugeschaut, wie diese Bombe dort gezündet wurde! Und jetzt auf einmal
wissen Sie nicht, was Sie damit tun sollen. (Unruhe im Hohen Hause.)
Ich weiß schon, daß Ihnen das Thema unangenehm ist, weil es wirklich einäußerst negatives Zeugnis
für die Umweltpolitik in Niederösterreich ausstellt. Das ist genauso wie mit Ihrer Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft, die ein Schuß nach hinten war, Herr Kollege! (Anhaltende, turbulente Unruhe im
Hohen Hause. - Abg. Treitler: Das ist genau so ein Blödsinn wie der von zuvor, weil die Anzeige noch
nicht erledigt ist!) Ich sehe schon, Sie nehmen die Sorgen und Probleme der umweltgeschädigten
Bevölkerung sehr ernst!
Ich komme damit zu einem weiteren Problem, zur Nitrat- und Pestizidverseuchung im Grundwasser in
Niederösterreich. Hier gibt es nach wie vor ein ungelöstes Problem. Außer Symptombekämpfung ist
noch nichts passiert. Symptombekämpfung durch längere Transportleitungen, durch Errichtung von
neuen Brunnen, durch Vermischung von Wasser. Aber in Wirklichkeit wurde nichts Wirksames unternommen.
Ein typisches Kurzzeitdenken, ohne daß man wirklich an eine Lösung herangeht, nämlich an die
Wurzel, die Emittenten und Verursacher. Und weil man jetzt die Zeit, seit es diese
Grenzwertverordnungen des Gesundheitsministers gibt, ungenützt verstreichen hat lassen, gibt es
jetzt eine Kampagne, einfach die Grenzwerte in Frage zu stellen. Die Grenzwerte sollen jetzt
hinaufgesetzt werden. Das ist der typisch österreichische Weg! Weil man die Vergiftung im
Grundwasser nicht stoppen konnte, soll es jetzt praktisch legalisiert werden. Nicht die Hinaufsetzung
von Grenzwerten, sondern das Einhalten von Grenzwerten würde vielleicht unser Grundwasser retten!
Auch das ist eine Bestätigung unseres sogenannten “Trinkwasserantrages” bei der Budgetsitzung im
Dezember durch den Umweltanwalt. Eine Bestätigung für unseren Antrag, der von ÖVP und SPÖ
abgelehnt wurde. Denn auch der Umweltanwalt fordert ähnlich unserem Antrag einen ähnlichen
Maßnahmenkatalog zur Grundwassersanierung in Niederösterreich.
Auch hinsichtlich unserer Forderung nach neuen Strategien bei dezentralen
Abwasserentsorgungsanlagen wurden wir vom Umweltanwalt bestätigt. Denn auch dieser meint, daß
kombinierte Anlagen mit Belebtschlammanlage und nachgeschalteter Wurzelraumkläranlage eine
Lösung bei der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, vor allem bei den Streulagen wäre. Ich
ersuche Sie daher wirklich, hier endlich umzudenken. Und von diesen zentralen Monsterprojekten, die
nicht mehr finanzierbar sind und daher nie realisiert werden, abzurücken.
Meine Damen und Herren! Dieser Umweltbericht ist wirklich ein Nachschlagwerk für Umweltprobleme
und das Umweltdefizit in Niederösterreich. Ich empfehle daher - und ich meine das jetzt wirklich nicht
polemisch - ich empfehle daher wirklich jedem Abgeordneten, diesen Bericht zu lesen. Dieser Bericht
ist eine Demaskierung der immer gelobten Umweltpolitik in Niederösterreich.
Wir verlangen auf jeden Fall, daß die Landesregierung die Umweltanwaltschaft personell und finanziell
so ausstattet, daß sie auch die gestellten Aufgaben erledigen und erfüllen kann. Die freiheitliche
Fraktion wird diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zum Bericht der Landesregierung über die Umwelt ist folgendes festzustellen. Niederösterreich ist bei
sehr vielen Umweltdaten negativer Spitzenreiter im Bundesvergleich. Es gab in der Vergangenheit,
mehr Ankündigungen als Entscheidungen, es gibt ein eklatantes Vollzugsdefizit. Hauptverantwortlich
für diese Situation ist sicherlich der langjährige Umweltreferent Dr. Pröll! Wir können daher aus dieser
Sicht den Umweltbericht nicht zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Keusch.
Abg. KEUSCH (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Hohe
Landtag heute zu aktuellen Umweltthemen Stellung bezieht oder diese diskutiert, so führt wohl kein
Weg an der Erörterung der hohen Dioxinbelastung im Raum Amstetten vorbei. Wie ich eben gehört
habe, gibt es auch ein gewaltiges Informationsmanko, sodaß die Regie nicht hätte besser
funktionieren können, weil ich dieses Thema zum Schwerpunkt gewählt habe. Ich möchte aber vorher
zu einem tourismuspolitischen Umweltthema reden und mich dann
diesem Hauptthema, Dioxinbelastung im Raume Amstetten widmen. Die Naturfreunde, meine Damen
und Herren, betreiben in Niederösterreich 25 Schutzhütten und zählen jährlich 166.000 Gäste bzw.
verzeichnen 23.000 Nächtigungen. Das ist eine durchaus nicht unbedeutende
Tourismuskapazität. Leider ist es so, daß Niederösterreich bisher noch nicht bereit
war, mit dem Bund mitzuhalten und diesen Drittelanteil zur Schutzhüttenmilliarde, die der Bund locker
gemacht hat, zu berappen. Ich darf hier
feststellen, daß die Naturfreunde ihren Eigenleistungsanteil im entsprechend
erforderlichen Ausmaß sehr wohl bereitstellen. Es ist bedauerlich, daß gerade in diesem
Tourismusbereich die dringend notwendigen Ökosanierungsmaßnahmen nicht vorgenommen bzw.
durchgeführt werden können.
Ich möchte nur an Hand von einem oder zwei Beispielen die Problematik darstellen. Denken wir an die
Abwasserbeseitigung auf den
Schutzhütten. Die Getränke kommen alle in Gefäßen, in Flaschen hinauf. Aber ich weiß, nicht, ob
schon jemand nachgedacht hat, wie wir diese
Abwässer dann wiederum entsprechend fachgerecht entsorgen. Hier ist ein
dringender Nachholbedarf gegeben und das bedarf natürlich auch finanzieller
Mittel. Das gleiche gilt für die Beseitigung von Speiseresten und in vielen
anderen Bereichen, wo sich eben die Lebensgewohnheiten geändert haben, was tatsächlich auch in
diesem Tourismusbereich eine nicht unwesentliche Rolle spielt.
Zudem hat das Land, das muß ich mit Bedauern feststellen, die Schutzhüttensubvention an die
Naturfreunde Niederösterreichs in den letzten Jahren
kontinuierlich reduziert. Und zwar von einstmals im Jahr 1977/78 250.000,-Schilling auf S 200.000,--, S 150.000,-- und seit 1983 auf eine Subvention von nur noch 100.000,-Schilling. Meine Damen und Herren! Hier
besteht Handlungsbedarf. Ich darf daher folgenden Resolutionsantrag stellen
(liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die dringende Notwendigkeit einer
zusätzlichen Förderung für Sanierungsmaßnahmen der Schutzhütten der alpinen Vereine festgestellt.
Demnach soll für
einen Zeitraum von 10 Jahren rund 1 Milliarde Schilling in der Form investiert werden, daß ein Drittel
durch Erhöhung der Subventionen des Bundes auf 30 Millionen Schilling, ein weiteres Drittel durch
Eigenleistung und Eigenmittel der alpinen Vereine und schließlich ein weiteres Drittel durch
Subventionen der Bundesländer in der gleichen Höhe wie durch das Bundesministerium aufgebracht
werden soll.
Tatsächlich subventioniert der Bund die Schutzhüttensanierungen seit 1992 mit jährlich 30 Millionen
Schilling, wovon auch entsprechende Mittel
niederösterreichischen Schutzhütten zugute kommen. Leider hat das Land Niederösterreich seine
jährlichen Subventionen für Schutzhütten bisher nicht dieser Aktion angepaßt. Diese Ökosanierungen
sind jedoch nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch für die Weiterentwicklung
eines entsprechenden Standards im
Interesse des Fremdenverkehrs unbedingt notwendig. Die Landesregierung und insbesondere die für
den Umweltschutz bzw. Fremdenverkehr zuständigen Mitglieder der Landesregierung, LR
Blochberger und LR Gabmann, werden aufgefordert, umgehend geeignete Maßnahmen zur
Beteiligung Niederösterreichs an der Ökosanierung der Schutzhütten der alpinen Vereine zu setzen
und dem Landtag erforderlichenfalls einen entsprechenden Nachtragsvoranschlag zur Beratung und
Beschlußfassung vorzulegen."
(Dritter Präsident Hubert Auer übernimmt den Vorsitz.)
Soweit zu diesem Kapitel, meine Damen und Herren, und jetzt darf ich zum Thema Dioxinbelastung
überleiten. Ein Thema, das wie bisher keines oder auch kein bisheriges Ereignis die Bevölkerung in
unserer Region jemals bewegt hat, solche Emotionen ausgelöst hat, die Wogen der
Empörung so hoch hat schlagen lassen. Fassungslosigkeit, Betroffenheit und Entrüstung, Sorge, ja
Angst und Panik hat dieser Dioxinskandal im Raum Amstetten hervorgerufen. Ich darf davon
ausgehen, daß Sie die Chronologie dieses Umweltdramas aus den sich überbietenden
Medienberichten kennen. Ich darf mich
mit meiner Sachverhaltsdarstellung mit sozusagen der Ausleuchtung des Hintergrundes sehr knapp
halten und das Augenmerk der Damen und Herren Abgeordneten verstärkt auf die politisch-relevanten
Fakten, auf die
politische Dimension dieses Umwelt-Megaskandales lenken. Dennoch muß ich zum besseren
Verständnis feststellen, daß die Firma SMA, Sommer-Metall Austria, in einem von der Gemeinde
Kematen als Industriegebiet gewidmeten Areal eine sogenannte Alu-Recycling-Anlage, ein AluRecycling-Kombiprojekt geplant hat und errichten wollte.
Kurzum, eine Alt- aluminium-Rückgewinnungsanlage, man kann behaupten,
großen bis größten Stils, kombiniert mit einer Müllverbrennungsanlage. Ich
formuliere vorsichtig, die umgangssprachliche Bezeichnung lautet "Sondermüll-Verbrennungsanlage".
Der Pferdefuß bei diesem Projekt ist der bekannt hohe Energiebedarf bei der Aluminiumerzeugung,
den man unter anderem auch durch eine mit der Aluschmelze gekoppelte Müllverbrennung decken
wollte. Man braucht wohl kaum besonders viel Phantasie, um zu erraten, warum ein Teil dieser
Energie, auf diese so umweltproblematische und umstrittene Art gewonnen werden soll. Betreibt doch
der heimische SMA-Gesellschafter in Amstetten eine Shredderanlage, in der, man kann sagen
ausschließlich Autowracks entsorgt werden. Die dabei anfallenden Kunststoffrückstände, auch
Kabelummantelungen etc. lagert er auf einem wasserrechtlich noch nicht genehmigten Zwischenlager.
Man muß sich die ungeheuren Kräfte, die bei der chemisch-thermischen Reaktion frei werden
vorstellen, wenn es zum Beispiel, wie am
3.Jänner 1993, bei minus 18 Grad durch Selbstentzündung zu einem Brand
dieses Zwischenlagers gekommen ist.
Und es waren bisher insgesamt angeblich 13 derartiger Brände zu verzeichnen, bei denen natürlich
Dioxin frei wird, das ist unumstritten. Es ist aber mittlerweile einigermaßen klar und auch durch
Messungen und
Gutachten nachgewiesen, daß diese "Shredderdeponie" nicht der Hauptdioxinverursacher ist.
Deswegen hat ja die Behörde auch angeordnet, daß im Umkreis
des Bezirkes, von Amstetten bis Waidhofen a.d. Ybbs auch 200 weitere Betriebe nach möglichen
Dioxinemissionen als Dioxinemittenten untersucht
werden.
Die Bevölkerung, meine Damen und Herren, des Bezirkes, die Arbeiter, Angestellten, Bauern,
Intellektuelle sind gegen dieses Kuckucksei, wenn ich das so nennen darf Sturm gelaufen. Es wurden
-zigtausende Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt und 21.000 Einsprüche
gegen dieses Projekt erhoben. Und das bedeutet, daß jetzt, nachdem das Projekt nicht genehmigt
wurde, auch 21.000 Bescheide an die Beeinsprucher ausgestellt werden müssen. Ich möchte nur auf
die Portokosten und auf den Arbeitsaufwand, den die Ausstellung dieser Bescheide nach sich zieht,
hinweisen.
Es wurden bei Großkundgebungen 3.000 Teilnehmer gezählt. Und schließlich haben an einer
Befragungsaktion durch die Gemeinde Kematen, an der sich 60 % der Gemeindebewohner beteiligt
haben, 90 % sich davon gegen dieses Projekt und die Müllverbrennung ausgesprochen bzw.
dagegen gestimmt. Das ist ein klarer politischer Auftrag. Herr Landeshauptmann Dr.Pröll hat in seiner
damaligen Funktion als Umweltlandesrat, aber
auch jetzt als Landeshauptmann mit dem Aus zum Alu-Recycling-Projekt und der Müllverbrennung
bzw. dieser Sondermüll-Verbrennungsanlage für meine Begriffe auffällig lange gebraucht.
Er hat sich auffällig lange Zeit gelassen. Und ich meine, es ist äußerst fraglich, ob der Herr
Landeshauptmann überhaupt mit Nein entschieden hätte, hätte sein Image nicht durch die massiven
Angriffe der
Bürgerinitiative und der Medien einige Schrammen abbekommen, was er natürlich jetzt im Wahlkampf
nicht gebrauchen kann. Oder, meine Damen und Herren, er hat vielleicht gar darauf spekuliert, über
diese
Privatinitiative in Niederösterreich zu einer thermischen Müllverwertung sprich
Sondermüll-Verbrennung zu kommen. Wo doch das Verhältnis zu Wien derzeit so stark belastet
ist durch Energiefragen usw. und die EBS ohnedies hoffnungslos überfordert ist. Klar ist, daß Dr.Pröll,
der Not gehorchend und dem politischen
Druck der Öffentlichkeit, sich gebeugt hat, nachdem ihn die Bürgerinitiative mehrmals zu diesem
Thema gestellt hat und auch ich ihn einmal in
einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert habe. Unter diesen Aspekten hat er diesen Gedanken
offensichtlich fallen gelassen. Und nun zum Zusammenhang des Dioxinskandals mit dem SMAProjekt. Beauftragt von der Firma SMA führte die FTU, die Forschungsgesellschaft für
technischen Umweltschutz im Rahmen einer Grundlagenuntersuchung zu dem
eingeleiteten Bewilligungsverfahren dieser Megaanlage und auch, wie ich meine,
sozusagen zur Beweisführung gegen die Umweltargumente der Projektgegner im
Zeitraum vom 28.Mai 1991 bis zum 3.März 1992, insgesamt neun Langzeit-Immissionsmessungen in
der Umgebung des geplanten Standortes dieser Anlage durch. Und da wurde, wie eben schon
festgestellt, in der Messung vom 28.Mai
bis 13.Juni 1991 dieser Spitzendioxinwert von 3,39 Pikogramm, der angeblich europaweit bisher
höchste Wert, gemessen. Meiner Meinung nach hat das SMA-Management, selbst wenn es sich hier
um eine firmeninterne und völlig private Messung handelte und in
Österreich auch kein gesetzlicher Dioxingrenzwert fixiert ist, durch dieses
verantwortungslose Vorgehen eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck gebracht!
Und zwar weil es
1.
die Veröffentlichung dieses Dioxinhorrorwertes um ein Jahr verzögerte und
2.
nicht sofort, nämlich im Juni 1991, als dieser Höchstwert gemessen und bekannt wurde, Alarm
geschlagen hat. Und dadurch eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, insbesondere der
Kinder, ganz bewußt ein Jahr lang
in Kauf genommen hat. Weil sie ferner ihren Gutachter nicht sofort beauftragt hat, eine
Quellenzuordnung dieser Meßergebnisse, die den Typus des Hauptverursachers hätte herausfinden
sollen, zu treffen. Als dann die Bezirkshauptmannschaft Amstetten von dem in diesem Zeitraum im
Ortsteil Ulmerfeld-Hausmening gemessenen Dioxinwert von 3,39
Pikogramm pro Kubikmeter Luft Kenntnis erhalten hat, das war ein Jahr später,
das muß man immer wieder betonen, hat sie, viel zu spät für meine Begriffe allerdings, unmittelbar
Kontroll-Dioxinmessungen veranlaßt. Man hat veranlaßt, daß Untersuchungen von Boden- und
Milchproben im Raume Ulmerfeld und Umgebung durchgeführt werden. Die Erstellung
eines Gutachtens über die Quellenzuordbarkeit dieser Dioxinwerte durch Dr.Werner Landvoigt, einem
Ziviltechniker für technische Chemie und
gerichtlich beeideten Sachverständigen, wurde angeordnet. Sein Gutachten, dieses LandvoigtGutachten, ging ja, hinlänglich bekannt unter dem Titel "Rasenmähertheorie" in die Geschichte ein. Es
wurde inzwischen vom Erst-Gutachter Dr.Scheidl widerlegt und dann von Dr.Landvoigt selbst
widerrufen.
Aber - und darauf kommt es an, meine Damen und Herren - die Moral von der Geschichte: Es ist
leider traurige Tatsache, daß die Bevölkerung durch Zufall, nämlich durch diese SMA-Messung, die in
einer völlig anderen Überlegung erfolgte als zum Schutz zur Bevölkerung, von
einer etwaigen Gesundheitsgefährdung durch eine Überdosis Dioxin in der Atemluft erfahren hat.
Hätte es dieses SMA-Projekt und diese Messung nicht gegeben, würden wir heute alle noch
unbewußt dieser Gefahr
ausgesetzt sein und eigentlich nichtsahnend und uns in Sicherheit wiegend an der ganzen
Problematik vorbeigehen! Zweitens ist es so, daß man seitens der Umweltpolitik des Landes die
Bevölkerung vor einer derartigen Gesundheitsgefährdung derzeit nicht zu schützen vermag, oder sie
nicht schützen will! Denn zur Zeit
gibt es eben keine derartigen Luftschadstoffmessungen, aus Kostengründen, wie mir bekannt ist! Sie
sind seitens des Landes aus diesen Gründen
nicht vorgesehen. (LR Blochberger: Das stimmt ja nicht! Die Universität Tübingen wurde beauftragt!)
Das ist eine einmalige Maßnahme auf Grund dieser Entwicklung. Ich komme schon noch dazu, Herr
Landesrat, worum es mir geht. Aber ich hoffe, daß Sie die Problematik lösen. Angegangen haben Sie
es tadellos, das gebe ich zu. Ich hoffe, daß Sie in diesem Tempo weitermachen! Ich glaube aber auch,
daß die Entscheidung des Dr.Pröll, die zwar sehr spät gekommen ist, aber jetzt endlich da ist, auch
dazu geführt hat, daß die Behörden wissen, daß sie reagieren dürfen und wie sie reagieren dürfen.
Und ich glaube, daß vorher auf Grund des Ausstehens der Entscheidung zum beim Land laufenden
Bewilligungsverfahren die Behörden eher vorsichtig agiert haben. Und nicht reagiert haben.
Ich glaube, das ist unumstritten. Vor allem, daß man bei der Suche und bei der Ausforschung der
Verursacher dieser Dioxinwerte durch die Panne mit der Rasenmähertheorie wieder auf der Stelle tritt
und wieder am Anfang steht. Daß also wertvolle Zeit dazwischen verstrichen
ist. Und es ist halt bedauerlicherweise so, daß man in Niederösterreich sich leider intensiv mit der
Organisation vom Kompostparties und
der Einführung der Milchflasche, dem Lieblingsprojekt des damaligen Umweltreferenten Dr.Pröll,
beschäftigt, die leider - weil sie teurer ist als das
Milchpackerl - von der Bevölkerung nicht angenommen wurde, als sich der
wirklichen Umweltprobleme anzunehmen. Da bin ich ausnahmsweise mit dem Herrn Ing.Weinmeier
einer Meinung.
Und ich kann einfach nicht glauben, daß es in unserer hoch organisierten Gesellschaft geschehen
kann, daß über Produktionsprozesse
schädliche Emissionen, wie im gegenständlichen Fall Dioxin, frei gesetzt
werden können. Daß, ob jetzt bis dato aus Kostengründen oder aus anderen Gründen, weil sich etwa
in der Landespolitik niemand zuständig
fühlte, dies nie und nirgends kontrolliert bzw. registriert wurde. Bitte
schön, bisher war es so, Herr Landesrat! Und die Bevölkerung war eben
ahnungslos diesen Gesundheitsbelastungen oder Gefährdungen, wie immer man das bezeichnet,
ausgesetzt.
Ein Grund dafür ist, daß die Behörden vor Ort, also die Bezirkshauptmannschaften, derzeit nicht in der
Lage sind, die im gewerberechtlichen
Bewilligungsverfahren solcher Anlagen erteilten Auflagen im Stile einer
"Umwelteingreiftruppe" oder wie man das immer nennen möchte, in unregelmäßigen
Zeitabständen möglichst unangemeldet auch während des Betriebes dieser Anlagen
laufend zu kontrollieren. Ob die ehemals gesetzten Auflagen, Werte und
Normen auch tatsächlich eingehalten werden. Sie verfügen einfach nicht
über das erforderliche Fachpersonal.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die von mir anläßlich des Finanz-Ausschusses zum Budget
1992 erhobene Forderung über die im Umweltbereich damals
vorgenommene Dienstpostenaufstockung hinaus auch bei den Bezirkshauptmannschaften, aber
zumindest in jedem Landesviertel eine umwelttechnische
Abteilung einzurichten. Das ist auch der Wunsch der Bezirkshauptleute, wie
ich weiß. Vor allem ist mir bekannt, daß der Bezirkshauptmann von Amstetten, aber nicht erst in
diesem Zusammenhang, sondern schon früher darauf
verwiesen und schriftlich bei der Landesamtsdirektion diesen Wunsch deponiert hat, der leider bisher
ungehört und unerfüllt geblieben ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf durch den für
Umweltangelegenheiten zuständigen, politisch verantwortlichen Landesrat! Ich darf daher einen
Antrag zur Errichtung umwelttechnischer Abteilungen stellen (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992.
In zahlreichen Verfahren, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen sind, ergibt sich
auch, daß verschiedene Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu beachten sind. Da die vorhandenen
Sachverständigen bereits in großem Ausmaß überlastet sind, ergeben sich oft
monatelange Verzögerungen der Verfahren. Es erscheint daher im Interesse eines Bürgerservices,
der Verfahrensökonomie und nicht zuletzt des
Umweltschutzes dringend erforderlich, das Fachpersonal entsprechend aufzustocken und im Sinne
der Dezentralisierung eine entsprechend personelle
Ausstattung für jedes Landesviertel vorzusehen. Die Landesregierung und insbesondere das für
Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Landesregierung, Landeshauptmann Dr.Pröll
werden aufgefordert, für jedes Landesviertel die zur Erstattung von
Gutachten in Verwaltungsverfahren erforderlichen Sachverständigen in ihrer Anzahl entsprechend
aufzustocken, um dadurch eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe zu erzielen."
Meine Damen und Herren! Die Medienberichte darüber, daß die aus dem Raum Amstetten,
Hausmening und Kematen aufgetretenen Mißbildungen bei Neugeborenen und die hohe
Babysterblichkeitsrate auf die Dioxinbelastung zurückzuführen sei, haben die Bevölkerung,
insbesondere aber die
jungen Familien und die werdenden Mütter natürlich in Angst und Schrecken versetzt. Der
Bürgermeister der Stadt Amstetten hat sofort nach
Erscheinen dieses bekannten Profil-Artikels reagiert. Gemeinsam mit einem
Vertreter der Bürgerinitiative kontaktierte er die involvierten Ärzte und
beantragte bei der Gewerbebehörde die Schließung der sogenannten Metran-Deponie, die jetzt ja
tatsächlich geschlossen wird. Der Räumungsbescheid ist
in Ausfertigung. Natürlich gibt es nun die vorhin genannten Probleme, wohin damit, in welche
Deponien, in welcher Form soll dieser
Kunststoffshredderabfall entsorgt werden, der zweifelsohne Dioxin ausgast.
Der Hilferuf von Bürgermeister Katzengruber aus Amstetten erging aber auch an den
Gesundheitslandesrat Ewald Wagner, der - dafür, meine ich, gebührt ihm ein großes Lob - schon
reagiert und ein Expertenteam gebildet hat. Diese Expertenkommission soll aus medizinischer Sicht
rasch und unabhängig von äußeren Einflüssen, nämlich von Medien, Behörden,
Politikerinterventionen untersuchen, inwieweit ein Zusammenhang
zwischen dieser überhöhten Dioxinbelastung im Raum Amstetten und den aufgetretenen
Mißbildungen und der nachgewiesenen Babysterblichkeitsrate
tatsächlich besteht, um diese unerträgliche Verunsicherung der Bevölkerung zu beseitigen. Ich
begrüße, daß in dieser Angelegenheit auch die
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie möglich
gemacht und begründet wurde.
Allerdings höre ich, daß es bezüglich der Kostentragung Probleme geben soll. Und das scheint mir
fatal, wenn gerade auf diesem Sektor, wo Experten eine Klärung der Problematik herbeiführen sollen,
diese
Bemühungen dadurch vereitelt werden. Obwohl in vielen anderen Bereichen
genügend finanzielle Mittel vorhanden sind! Ich denke an die vorhin mehrmals
zitierte Imagekampagne des Herrn Landeshauptmannes, für die Millionenbeträge aufgewendet
werden. Wenn man Experten zur Lösung dieser Problematik
haben möchte und beauftragen will - und das ist dringend im Interesse der Bevölkerung notwendig dann darf es wohl nicht an der Aufbringung der finanziellen Mittel scheitern! Weil vorhin für meine
Begriffe ein wenig skandalisiert wurde, was die Mißbildungen anlangt, habe ich mir die
Geburtenstatistik aus dem Krankenhaus Amstetten geben lassen, die sich ausschließlich auf
Gemeindebewohner der Stadt Amstetten bezieht. Es ist ja bekannt, daß im Krankenhaus Amstetten
aus den ganzen umliegenden Bereichen, auch aus
Oberösterreich, dem Mühlviertel, Entbindungen durchgeführt werden. Diese Statistik zeigt ein ganz
interessantes Bild und zwar im Vergleich mit einer Nachbargemeinde, die außerhalb dieses
Dioxinbereiches liegt. Ich
erspare Ihnen die genauen Details, sondern ich nenne die Summe: In vier
Jahren und zwar von 1989 bis 1992 wurden im Krankenhaus Amstetten 1.049
Entbindungen durchgeführt. Von den 1.049 Geburten sind 12 Mißbildungen zu
verzeichnen gewesen. In der Nachbargemeinde, die nicht in diesem dioxingefährdeten Bereich liegt,
wurden in diesem gleichen Zeitraum nur 149 Geburten in Amstetten durchgeführt. Aber bei diesen
Geburten aus der
Nachbargemeinde wurden in diesem gleichen Zeitraum fünf Mißbildungen festgestellt, also ein
exorbitantes Mißverhältnis. Und daher meine ich, man kann aus dieser Zahl nicht einfach schließen.
(Abg. Ing.Weinmeier: Welche Gemeinde war das?) Das werde ich nun nicht sagen. Ich gehöre nicht
zu jenen, die das skandalisieren.
Ich weiß, um welche Gemeinde es sich handelt. Es ist, glaube ich, aber unfair, nur den Vergleich mit
einer Gemeinde herbeizuführen. Um hier eine Aussagefähigkeit zustande zu bringen, müßte man den
Vergleich großräumiger ansetzen. Ich glaube auch, daß eine klare Aussage erst
dann zu treffen ist, wenn Klarheit darüber besteht. (Abg. Ing.Weinmeier: Es geht auch darum, ob die
Mißbildung auf Dioxin zurückzuführen
ist. In Hausmening ist diese Mißbildung auf Dioxinbelastung zurückzuführen!)
Ich möchte mich absichtlich nicht auf eine derartige Diskussion einlassen, weil sich auch die
Wissenschaftler noch streiten. Da gibt es
sicherlich noch viele Faktoren, wie Gesundheitsbelastung oder Schädigung etc. Ich glaube, Klarheit,
eine klare Aussage zu dieser Problematik kann
man überhaupt erst dann treffen, wenn das Expertenteam, das Herr Landesrat Wagner eingesetzt hat,
die Untersuchungen der Milchproben, der
Muttermilch, der genetischen Faktoren, die Blutuntersuchungen bei den Familien, die mißgebildete
Kinder zur Welt gebracht haben, vorgenommen und
ausgewertet hat. Vorher hier eine Aussage zu treffen, das sei gesundheitsschädigend, kann man
wohl. Aber ob sie seriös ist, ist eine zweite Frage. In
diesem Zusammenhang, im Zusammenhang mit dieser gesamten Problematik ging auch ein
Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Bürgermeisters von Amstetten an das BundesUmweltamt. Und jetzt bin ich dort, Herr
Landesrat, wo Sie vorhin hinwollten. Das Ersuchen erging an die damalige Bundesministerin
Dkfm.Feldgrill-Zankel, den Raum Amstetten in die laufende Meßreihe über Dioxinbelastungen in
Österreich einzubeziehen. Im Klartext heißt das, Amstetten sollte eine dieser geplanten sechs
Meßstellen werden. Dem wurde leider noch nicht entsprochen. Ich darf auch in diesem
Zusammenhang einen Antrag stellen, weil ich glaube, daß die Bevölkerung sehen soll, daß die
Politiker schon intensiv über die Lösung dieser Problematik nachdenken (liest):
"Resolutionsantrag
des Abgeordneten Keusch zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992.
Zur Kontrolle der Umweltbelastungen durch Dioxin ist seitens des Bundes beabsichtigt, in Österreich
eine Anzahl von geeigneten Meßstationen
zu errichten. Die ungewöhnlich hohen Dioxinbelastungen im Raum Amstetten lassen es sinnvoll
erscheinen, eine derartige Meßstelle auch in
diesem Bereich zu errichten, um allenfalls auch rechtzeitig geeignete
Gegenmaßnahmen setzen zu können.
Die Landesregierung und insbesondere das für Umweltfragen zuständige Mitglied der
Landesregierung, Landesrat Blochberger, werden
aufgefordert, bei den zuständigen Stellen des Bundes vorstellig zu werden und
dahin zu wirken, daß eine derartige Dioxinmeßstelle auch im Raum Amstetten errichtet wird, wobei
erforderlichenfalls das Land Niederösterreich
die Vorfinanzierung übernehmen sollte."
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß diese vielfältigen Bemühungen tatsächlich bald ein Ergebnis
zeitigen, das Klartext schafft und
zur Beruhigung der Bevölkerung und der Gemüter beitragen wird. (Beifall
bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.Ing.Toms.
Abg. Dipl.Ing.TOMS (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
In meiner Wortmeldung beschäftige ich mich mit dem Umweltbericht 1992. Er ist herausgegeben von
der NÖ Koordinierungsstelle für Umweltschutz, der Abteilung R/4 und beschäftigt sich in seiner
Kurzfassung mit der Umweltsituation in unserem
Bundesland. Dieser Umweltbericht bitte, das darf man nicht vergessen, ist eine Ergänzung zu einem
umfassenden, dreibändigen Umweltbericht des
Jahres 1990. Es wird in vielen Passagen dieses Berichtes auf diesen vorhergehenden Bericht
verwiesen. Neuerungen, Änderungen und Neuentwicklungen
wurden in diesen Bericht aufgenommen.
Die Situation unserer Umwelt in unserem Bundesland wird in den Kapiteln Luft, Lärm,
Erschütterungen, Raumordnung, Naturschutz, Forst, Wald,
Strahlenschutz, Wasser, Ökologie, Abfallwirtschaft, Umweltgeologie, Transport gefährlicher Güter
dargelegt. In weiteren Kapiteln wird auf den Umweltschutz in der Verwaltung, die Förderungen im
Umweltschutz, das Recht im Umweltschutz, die Umweltgemeinderäte, Umweltschutzorganisationen
und die Umweltdatenbank hingewiesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alleine aus dieser
Aufzählung sehen Sie, wie umfassend die Thematik ist und daß daher eine genaue
Befassung mit der Umweltsituation an Hand des Berichtes heute sehr wohl den Rahmen sprengen
würde. Ich erlaube mir daher, in kurzen Passagen ganz wesentliche und bemerkenswerte Punkte
herauszunehmen. Im Kapitel Luft ist hinsichtlich der Luftemissionen interessant, daß ein Phänomen
festgestellt wurde. Es ist ein neues Phänomen, daß nach Öffnung der Ostgrenzen bei den
Straßenzügen, welche uns die Besucher aus dem Osten, bringen, nämlich zum Beispiel, die B 2, A 4,
A 22, B 16, B 4, B 30, B 6, B 7, B 9 und B 10 bei gewissen Schadstoffarten das Vierfache der
bisherigen Emissionen nachgewiesen werden konnte. Es ist also hier ein unmittelbarer
Zusammenhang mit den PKW's aus dem Osten nachweisbar. Eine Resolution anläßlich der letzten
Budgetdebatte weist hier sicherlich den richtigen Weg, um eine gewissenhafte Prüfung der Autos aus
dem Osten schon an den
Grenzen in die Wege zu leiten und die Gendarmerie im Wege der Bezirkshauptmannschaften zu
aktivieren.
Beim Kapitel Luft ist weiters die verstärkte Überprüfung von Betrieben, welche Emissionen ätzender,
giftiger Gase oder Staub aufweisen, zu erwähnen. Im Bereich des Landes zum Beispiel wurden bei
den
Müllverbrennungsanlagen der Krankenhäuser Baden, Hollabrunn, Horn, Krems, St.Pölten und
Wr.Neustadt Gesamtkosten freigegeben für Dioxinfilter. Eine Filteranlage
alleine verursacht schon Kosten von acht Millionen Schilling. Dies ist ein Beispiel, daß auch hier im
Bereich der Landesverwaltung erfolgreich
versucht wird, die Luftqualität zu verbessern und einen aktiven Beitrag zu leisten zum Umweltschutz.
Beim Luftgütemeßnetz wurden Verdichtungen durchgeführt. Dazu enthält der Umweltbericht eine sehr
genaue und übersichtliche Auflistung
der verschiedenen Emissionen in allen Bezirken. Es ist hier bemerkenswert weiters als Neuerung, daß
zum Beispiel die Ozonbelastung in den
letzten Jahren, entgegen der eher übertriebenen und hysterischen Berichterstattung in der Presse,
gleichbleibend geblie- ben ist. Ja, was ganz
interessant ist, in den Ballungszentren sogar deutlich absinkend sich
entwickelt hat. Ich erwähne dazu die Meßstelle Schwechat. Die Belastungen im Durchschnitt sind
deutlich unter der ersten Ozonwarnstufe liegend und nicht besorgniserregend, wie oft in den Medien
kolportiert
wird.
Ich darf hier ganz kurz auf die Einwendung von Herrn Kollegen Ing.Weinmeier eingehen, der den
Bericht bezüglich der ortsfesten Emittenten bei der Luftgüte bemängelt hat. Es ist der Umweltbericht
1990
umfassend. In diesem Bericht geht man mehr auf die genaue Messung der
Emissionen ein. Es ist ja nicht zu messen, ob das ortsfeste Verursacher oder PKW's sind.
Ein weiterer Punkt, der sehr interessant und sehr lobenswert zu erwähnen ist, sind die
Umweltschwergebiete. Hier, der Kollege hat das schon erwähnt, der Bezirk Amstetten. Es ist dies ein
Projekt, wo eine
realisierte Etappe aus dem Generalsanierungskonzept des Landes Niederösterreich
verwirklicht wurde. Im Bezirk Amstetten wurden zum Schwerpunkt Luftgüte verschiedene Aktivitäten
gesetzt. Es wurde die Erfassung der Emissionssituation hinsichtlich der Haushalte durch die EVN
durchgeführt. Auch für Teile der Industrie- und der Gewerbeerhebungen konnten umfangreiche
Ergebnisse präsentiert und vorgestellt werden. In Veranstaltungen wie zum Beispiel einem
"Unternehmerfrühstück" wurde die Thematik des Umweltschutzes aus der Sicht der Industrieund Gewerbebetriebe diskutiert. In Zusammenarbeit mit der Handelskammer
wurden in ökologischen Betriebsberatungen Betriebe gesondert beraten.
Es ist interessant, daß versucht wurde, die gesamte Bevölkerung einzubinden. Daß zum Beispiel im
Rahmen des Umweltschwerpunktgebietes Amstetten auch die Kindergärten und Schulen mit
einbezogen wurden.
Öffentlichkeitswirksame Ausstellungen wurden durchgeführt. Es ist dies meiner Meinung und
Auffassung nach ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt, wie man
ein solches Thema angreifen kann, die Verdeutlichung und Verbesserung der Luftqualität in einem
lokalen Bereich. Dieses Projekt könnte
meiner Meinung nach auch Vorbedingung für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Umwelt
auch in anderen Bezirken sein. Nämlich das Prinzip, erst Information und Beratung zu bieten. Weiters
die finanziellen Förderungen bereitzustellen. Und erst dann durch gesetzliche
Vorschriften legistisch einzugreifen.
Weiters bemerkenswert ist bei diesem Kapitel die Verbesserung der Luftgüte durch Einbau von
Photovoltaik-Anlagen bei verschiedenen Straßenmeistereien. Das ist ein Beitrag des Landes. Diese
Anlagen gewinnen Strom aus
Sonnenlicht. Solarmodule bilden hiebei die eigene Dachdeckung. Wiederum ein
Beispiel einer tauglichen Verbesserung der Luftgüte durch das Land Niederösterreich.
Hier darf ich ganz kurz auf die Einwendung des Herrn Ing.Weinmeier eingehen, daß die Förderung
von Solaranlagen im Land Niederösterreich nicht durchgeführt wird. Das ist ein Irrtum. Über die
Wohnbauförderung werden die Solaranlagen gefördert. Wenn man die Daten vergleicht, müssen wir
uns hinsichtlich des Umfanges nicht verstecken. Bei
Neubauten gibt es Darlehen, bei Altbauten Zuschüsse. Und es ist auch geplant, daß im Rahmen der
Novellierung der Wohnbauförderung diese Punkte verstärkt berücksichtigt werden. Aber nachweisbar
ist,
daß wir uns nicht verstecken müssen gegenüber anderen Bundesländern. (Abg. Ing.Weinmeier:
Unsere Förderung ist nur nicht effizient!) Das ist nachweisbar, Herr Kollege! Beim nächsten
Hauptkapitel, "Lärm", des Umweltberichtes sind Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung der neuen
Bahn hervorgehoben, die
zum Schutz der Nachbarn vor Eisenbahnlärm dienen. Dies ist ein technischer Bereich, der nicht
einfach ist. In einem Modell der Umfahrung Melk wurde zum Beispiel konkret ein Modellgutachten
erstellt, um für das
Bewilligungsverfahren exakte Daten zu besitzen. Es ist auch dies ein Beitrag, wie man diese
Probleme, die für uns alle sicher nicht einfach zu lösen sind, in den Griff bekommen kann. Hinsichtlich
Lärm durch LKW's ist bemerkenswert, daß hier bei den Verkehrsbeschränkungen zum LKWFahrverbot in der Wachau weitere Untersuchungen durchgeführt wurden und weitere Reduzierungen
von Ausnahmebewilligungen nach dem Erarbeiten einer Studie geplant sind. Ein schönes Beispiel
des Zusammenwirkens einmal in eine andere Richtung. Daß hier nämlich verstärkter Umweltschutz
auch der Wirtschaft dient. Nämlich dem
Wachau-Fremdenverkehr. Ich brauche nicht mehr dazu sagen. In einem Kapitel zur Raumordnung
wurde das Zusammenwirken der Gruppe GR, Raumordnung und Umweltschutz, gewürdigt anläßlich
des 20jährigen Bestehens dieser Gruppe. Eine übersichtliche Auflistung der
Tätigkeit der Abteilung GR in Kurzfassung ist angeführt. Beim Naturschutz schien mir bemerkenswert
und neu, daß immer mehr ins Bewußtsein der zuständigen Gremien und auch der Bevölkerung der
Amphibienschutz tritt. Daß hier auch wieder die Aktivitäten der Straßenmeistereien zu erwähnen sind,
die Amphibiensperrzäune errichtet haben. Im
Winter können diese Zäune als Schneezäune verwendet werden. Beim großen Kapitel Wasser darf
ich auf die exakten und umfassenden Untersuchungsergebnisse des Umweltberichtes hinweisen. In
übersichtlicher Form wurden in farbigen Skizzen die Belastungen durch verschiedene Immissionen im
Grundwasser und in den Flüssen dargestellt. Es ist für die Verbesserung der Grundwassersituation
von großer
Wichtigkeit, einmal zu wissen, womit das Grundwasser belastet ist. Ein Phänomen, nämlich die
deutliche Verlagerung des Niederschlages von länger dauerndem Landregen zu kürzer dauerndem
Starkregen mit großer Intensität hat uns in den letzten Jahren heimgesucht. Diese Verschiebung der
Niederschläge in Richtung Starkregen hat natürlich Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, auf die
Erosion der Böden und insbesondere auf die Grundwasserneubildung. Gerade daher ist der Ausbau
der Grundwassermeßstellen in Richtung qualitativer Verbesserung zu begrüßen.
Beim Oberflächenwasser ist zu erwähnen, daß wir per 1.1.1985 48 % der Niederösterreicher, per
1.1.1991 58 % der Niederösterreicher mittels öffentlicher Abwasseranlagen entsorgt haben. Das heißt,
rund 140.000 Niederösterreicher erhielten in dieser Zeit einen Anschluß an eine öffentliche
Kanalisation oder Kläranlage. Eine weitere
Verbesserung der bestehenden Kläranlagen konnte vor allem durch die verbesserte Stickstoff- und
Phosphatentfernung erreicht werden. Im Bereich des Gewerbes und der Industrie wurde die in den
Gewässern eingeleitete Schmutzfracht um drei Millionen Einwohnergleichwerte verringert.
Innerhalb der letzten sechs Jahren wurden in Niederösterreich 6,7 Milliarden Schilling in
Abwasseranlagen investiert, wobei durch den Bund durchschnittlich 65 %, durch das Land
Niederösterreich 20 % gefördert wurden. Und allein im Jahr 1990 betrug das Investitionsvolumen für
Abwasseranlagen 1,3 Milliarden Schilling. Es ist weiterhin
ansteigend. Das Erfreuliche ist natürlich, durch die Summe der verschiedenen
Sanierungsmaßnahmen konnte vom Jahr 1984 bis 1990 eine Verbesserung der Qualität der
belasteten Flüsse um durchschnittlich eine Güteklasse erreicht werden.
Das ist natürlich ein schöner Erfolg. Es geht nicht so schnell. Ich kann verschmutzte Flüsse nicht von
heute auf morgen total auf beste Güteklasse bringen. Aber der Trend ist entscheidend. Gegenüber
der in früheren Jahrzehnten noch ständig zunehmenden Gewässerbelastung tritt eine deutliche
Trendumkehr ein.
Hinsichtlich des Nitratgehalts des Grundwassers wird auch in diesem Bericht übersichtlich als
Ergebnis der Untersuchungen dargestellt der Nitratgehalt des Grundwassers durch
Pflanzenschutzmittel sowie weiters in Bezug auf chlorierte Kohlenwasserstoffe. Dieser Umweltbericht
bietet daher eine gute Grundlage, Maßnahmen hinsichtlich der
Sanierung des Grundwassers in Angriff zu nehmen. Weiters erwähnenswert wäre die
Umweltdatenbank, die ständig ausgebaut wird und auch der Nitratbus der NÖ Umweltschutzanstalt.
Die großen Probleme der NÖ Abfallwirtschaft wurden bereits von meinen Vorrednern teilweise
angeschnitten. Ich erspare mir diese und gehe sofort auf die Förderungen ein, die ein wesentliches
Kapitel des
Umweltberichtes ausmachen. Die Förderungsaktionen des Landes Niederösterreich sind wie folgt: Die
Zinsenzuschußaktion für Umweltschutzanlagen an in
Niederösterreich gelegenen Betriebsstätten, weiters die Förderung der getrennten
Abfallsammlung im Haushalt, die sogenannte Ökosammelaktion, die für Abfallwirtschaftsverbände und
Gemeinden über 10.000 Einwohner gültig ist. Weiters sind
Wirtschaftsförderungen, Innovationsförderungen für die Entwicklung umweltfreundlicher
Produkte und Produktionsverfahren zu erwähnen. Es sei hier an dieser Stelle noch einmal darauf
hingewiesen, daß die NÖ Wirtschaft diese Förderungen gerne annimmt und daß die NÖ Betriebe im
Bereich des Umweltschutzes
hohe Investitionen tätigen.
Wie bereits schon einmal erwähnt, sind die NÖ Betriebe Weltmeister hinsichtlich der Ausgaben im
Umweltschutz. Ganz kurz nur, Österreich wendet 1,94 % seines Bruttoinlandsproduktes nur für
Umweltschutzaktionen auf und liegt deutlich vor Deutschland, USA und Japan.
Innerhalb unseres Landes liegt Niederösterreich gemeinsam mit Oberösterreich mit 23 % an der
Spitze. Die durchschnittlichen Investitionen je Betrieb für die Umwelt, für den Umweltschutz betragen
S 50.000,--. Ein erfreulicher Beitrag der Wirtschaft, der hier zu erwähnen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umweltbericht der Abteilung R/4, der NÖ
Koordinierungsstelle für Umweltschutz des Jahres 1992 ist geeignet, einen guten Überblick über die
Umweltsituation
unseres Bundeslandes zu schaffen. Im Zusammenhang mit dem umfangreichen
Bericht 1990 bietet er schlechthin die Dokumentation für unser Bundesland hinsichtlich des Zustandes
unserer Umwelt. Es kann im großen und
ganzen die Entwicklung der Situation unserer Umwelt mit Optimismus gesehen
werden. Vor allem die Entwicklung in Richtung des Trends in der Zukunft. Die Erfolge und
Verbesserungen der Situation in verschiedenen
Teilbereichen sind klar erkennbar.
Das Land Niederösterreich stellt hohe Beträge für Umweltschutz bereit. Zu erwähnen sei hier vor
allem die hohe Aufstockung des Landeswasserwirtschaftsfonds, welche bei Erteilung der Richtlinien
für den
Bundeswasserwirtschaftsfonds sofort wirksam wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der NÖ
Umweltbericht zeigt eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen auf, wie in Niederösterreich die
Umweltpolitik positiv stattfindet. Wie alte Sünden möglichst
behoben und neutralisiert werden können, wie neue Belastungen vermieden und
wie Natur und Ökologie gesichert werden können. Dem Umweltbericht 1992 stimmt daher meine
Fraktion selbstverständlich sehr gerne zu. Bezugnehmend auf die Landtagszahl 512/U-1/1, Vorlage
der Landesregierung betreffend Änderung des Umweltschutzgesetzes, EWR-Anpassung, sei
hier erwähnt, daß lediglich eine Anpassung in legistischer Form durchgeführt wird. Der Hauptzweck
dieser Anpassung dient der formalen
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von EWR-Bürgern mit unseren Landesbürgern.
Die hohen umweltpolitischen Standards in unserem Land und im speziellen Fall in Niederösterreich
werden durch unseren Beitritt zum
Europäischen Wirtschaftsraum nicht berührt und bleiben gewahrt. Wir werden daher
auch dieser Vorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher, spärlicher Rest des Landtages,
meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe nicht, daß das eine vorauslaufende
Auflösungserscheinung ist zu einem Zeitpunkt, da wir den Auflösungsbeschluß noch gar
nicht gefaßt haben.
Von den vier Vorlagen, die wir zu diesem Tagesordnungspunkt zusammengefaßt haben, möchte ich
mich lediglich mit zweien und mit diesen sehr
kurz befassen. Der erste ist die EWR-Anpassung, die gerade mein Vorredner angeschnitten hat. Hier
hat sich in unserer Haltung natürlich
nichts verändert.
Wenn wir unmittelbar nach der Schweizer Abstimmung gesagt haben, eine EWR-Anpassung in
diesem Landtag ist noch nicht notwendig, weil damals noch niemand gewußt hat, ob überhaupt jemals
EWR kommt, wie er
kommt und wann er kommt, dann ist das heute umso mehr bestätigt. Dadurch nämlich, daß
inzwischen die Verhandlungen mit der Europäischen
Gemeinschaft begonnen haben.
Und jetzt, da wir uns bereits in Verhandlungen mit der EG befinden, passen wir uns dem EWR an. Es
ist sehr, sehr leicht denkbar, daß Sie alle überrollt werden von dem Zug der Entwicklung, daß dann
eine EWR-Anpassung wieder korrigiert werden muß in eine EG-Anpassung, weil EWR gar nie
stattgefunden hat. Ich halte das nicht für richtig, daß gewählte Abgeordnete dieses Landtages dazu
benützt werden, um eine Zustimmung zu einer Entwicklung zu geben, von der sie gar nicht wissen wie
sie sein
wird. (Abg. Buchinger: Das heißt, Sie sind gleich für die EG!) Wir sind für eine Entwicklung, die
realistisch ist. Wir lehnen daher die EWR-Anpassung dieses Umweltschutzgesetzes ab. (Abg.
Buchinger: Gehören Sie zu der Gruppe, die für die EG ist oder zu jenen, die
gegen die EG sind?) Wir sind für die EG mit gewissen Bedingungen. Ich glaube, das ist schon ein
paar Mal ausdiskutiert worden, sehr geehrter Herr Abgeordneter! (Abg. Icha: Sie sind für die EG, aber
mit
unerfüllbaren Bedingungen!) Nein, nicht mit unerfüllbaren Bedingungen! Ich bitte Dich, dann hast Du
sie noch nie gelesen, die Bedingungen. Du
brauchst sie nur durchzulesen. Auch die ÖVP stellt ja Bedingungen, wie ich höre und sie sind gar nicht
soweit entfernt von den Vorstellungen der Freiheitlichen Partei. Der zweite Tagesordnungspunkt, mit
dem ich mich ganz kurz beschäftige, ist die Anfragebeantwortung zur Tarifgestaltung der
Umweltschutzanstalt.
Nachdem immer mehr Niederösterreicher über die hohen, explodierenden Gebühren klagen, ist es
klar, daß zumindestens einmal gefragt
werden mußte, wie denn die landeseigene Anstalt für ihre landeseigenen
Deponien ihre Gebühren kalkuliert. Die Antwort bewegt sich gar nicht so weit
weg von dem, was man eigentlich vermutet hat. Denn wenn die neuen Gebührentarife durchgelesen
werden, die als Fortsetzung der alten Tarife betrachtet werden, dann sieht man eigentlich, daß hier
keine klare Kalkulation zugrunde liegen kann. Wenn ich früher reine Hundertersätze gehabt habe und
jetzt wieder reine Hundertersätze habe, dann kann das höchstens eine Kalkulation sein, Herr
Landesrat, wie sie die
Schuhver- käufer praktizieren, die von S199,50 auf S 299,50 ansteigen. Ich
habe aber großteils Verständnis dafür, Herr Landesrat, weil wir eine ganze Reihe von neuen
Leistungsgruppen eingeführt haben. (LR Blochberger:
Herr Klubobmann! Wie wollen Sie im Vorhinein auf Groschenbeträge kommen!) Nein! Ich habe auch
Verständnis dafür, daß Sie eine ganze Reihe von
Kosten, die insbesondere bei der Kultivierung am Schluß noch anfallen werden, hier schon
vorausschauend mitberücksichtigen. Das ist mir völlig klar. Aus diesem Grunde werden wir diese
Anfragebeantwortung
auch voll akzeptieren.
Ich muß aber eines dazufügen: Es wird vielleicht im nächsten oder im übernächsten Jahr die Frage
kommen, wie weit ist dann die Kostensteigerung noch transparent? Irgendwann braucht der NÖ
Bürger auch eine
transparente Kostengestaltung bei den Anlagen seiner öffentlichen Hand. Es wird auf die Dauer nicht
angehen, daß man sagt, man hält sich bei den
Tarifen an die allgemeine Wirtschaftslage, damit eben dieser, wie es schön ausgedrückt ist,
"betriebswirtschaftliche Trichtereffekt" nicht
eintritt. Irgendwann wird diese Begründung nicht reichen. Irgendwann wird man
größere Transparenz für diese Kostengestaltung brauchen. (LR Blochberger: Die
Rechnungsabschlüsse liegen auf!) Ja, ich habe sie heute
beantragt. Und aus diesem Grunde, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen
wir diese Anfragebeantwortung akzeptieren. Ich stelle daher den Antrag, daß sie zur Kenntnis
genommen wird. Zu den vorgelegten Resolutionsanträgen, die nun inzwischen eingebracht worden
sind, sage ich, daß wir uns mit der Zielsetzung aller
Resolutionsanträge sehr wohl einverstanden erklären können. Ein bißchen Bedenken haben
wir bei jenem Antrag, nach dem die Anzahl der Sachverständigen erhöht werden soll. Die Anzahl, der
Amtssachverständigen ist wohl gemeint,
zu erhöhen wird zwar grundsätzlich notwendig sein. Aber nur in dem Maße, meinen wir, daß dadurch
die Kapazität der Privatsachverständigen nicht völlig gestört wird. Man wird immer in jedem Viertel, in
jedem Bereich auch auf die vorhandene Kapazität der Privatsachverständigen zurückgreifen müssen.
Insofern
haben Sie die Zustimmung der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Feurer gemeldet.
Abg. FEURER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der
Umweltbericht 1992 baut auf den Umweltbericht 1990 auf. Ich glaube, vom Grundsätzlichen muß
gesagt werden, daß das sicherlich ein wichtiges Nachschlag- werk ist für die Landesbürger,
die sich mit dem Umweltschutz auseinandersetzen. Ich glaube, er ist grundsätzlich gut lesbar. Einzig
zu kritisieren ist eigentlich, daß manche Karten und manche Beschriftungen der Karte nicht einmal mit
der Lupe erfaßbar sind. Ich würde daher bitten, falls mich die Koordinierungsstelle hören sollte, daß
man vielleicht bei dem nächsten Umweltbericht
darauf doch ein bißchen Bedacht nimmt. Soweit zur Gestaltung des Umweltberichtes, der an und für
sich auch gut gegliedert ist. Aber ich glaube,
dieser Umweltbericht gibt uns auch Gelegenheit, uns ganz kurz einmal mit der Umweltbilanz in
Niederösterreich auseinanderzusetzen. Eines muß hier gesagt werden: Niederösterreich ist ein Land,
das von allem etwas hat. Wir sind Industrieland, natürlich ein stark genutztes Land. Wir sind auch
Agrarland mit intensiver Landwirtschaft und den
Problemen in diesen Bereichen im Zusammenhang mit den Boden- und Grundwasserverhältnissen.
Wir haben natürlich durch die Lage Wiens inmitten unseres Landes gewisse Verkehrsprobleme. Diese
Problematik, Umwelt, Verkehr, das ist ja auch ein Bereich, mit dem wir uns noch verstärkt in den
nächsten Jahren auseinandersetzen werden müssen.
Wir haben natürlich auch eine ganze Reihe von gefährlichen Altlasten in den vergangenen
Jahrzehnten bekommen, die es zu sanieren gilt. Und wir haben vor allem im Bereich der
Abwasserbeseitigung das
Problem, daß wir jetzt in den ländlichen Raum kommen und es natürlich dort wesentlich schwieriger
ist, zu finanzieren als in Ballungsräumen, wo eine hohe Anschlußdichte gegeben ist. Es gibt daher,
meine sehr geehrten Damen und Herren, keinen Grund, zu glauben, daß wir in nächster Zeit im
Umweltbereich nicht großen Handlungsbedarf hätten. Ganz im Gegenteil! Ich glaube, der NÖ Landtag
und vor allen Dingen die NÖ Landesregierung wird sich in der neuen Periode mit diesem wichtigen
Anliegen noch verstärkt auseinander zu
setzen haben. So sehr diese Probleme uns alle bedrücken und wir alle letzten Endes dazu beitragen
wollen, daß unsere Kinder und unsere Enkelkinder noch eine lebenswerte Umwelt vorfinden - natürlich
geht
das eine oder andere auch daneben in der Politik -, so dürfen wir dennoch nicht den Kopf in den Sand
stecken und mutlos werden. Wir haben einfach die Probleme, die auf uns zukommen, zu lösen. Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Eines muß hier auch gesagt werden. Diese Umweltprobleme sind
ja oft nicht einfach zu lösen. Es gibt da
viele Meinungen. Selbst wenn man die Experten hört, gibt es viele Wege, wie man eine Lösung
herbeiführen kann. Das verunsichert teilweise auch die Menschen, die in dieser Umweltpolitik
mitmachen wollen.
Daher wird es darauf ankommen, daß wir Wege finden, daß wir in der Umweltproblematik unsere
Bevölkerung besser informieren. Das ist, glaube ich, ein
ganz wichtiges Standbein in der zukünftigen Umweltpolitik. Denn die Menschen, wenn sie mitmachen
wollen, müssen auch wissen, wie die Lösung
ausschauen kann. Wie sie beitragen können, um eben für die Umwelt etwas zu
tun. Nur das Kennenlernen der Vorgänge in der Natur führt letzten Endes dazu, daß man einen
Umweltbeitrag auch als Einzelner leisten kann.
Die zweite Säule neben dem Mitmachen unserer Bevölkerung wird sein, daß wir nicht ewig versuchen,
von einer Gebietskörperschaft zur anderen Gebietskörperschaft die Bälle zuzuschieben. Sondern daß
wir gemeinsam versuchen müssen, was da auf uns zukommt, auch zu lösen. Es gilt
dann, nicht nur zu reden, sondern wir haben eben zu handeln. Ich glaube, es ist uns allen bewußt,
daß wir in vielen Teilen unseres Landes ökologische Erneuerungen durchführen müssen. Aber es
muß uns
auch bewußt sein, daß daraus keine Wirtschaftsfeindlichkeit und vor allen Dingen keine
Industriefeindlichkeit erwachsen darf. Sondern daß wir in diesen Instanzen letzten Endes Partner
suchen müssen die beitragen sollen, diese Problematik zur Lösung bringen. In dieser Frage spielen
natürlich auch unsere Gemeinden eine wichtige Rolle. Es muß uns bewußt sein, daß die Gemeinden
alleine auch nicht
immer Lösungen herbeiführen können. Sie brauchen die Partnerschaft des Bundes und vor allen
Dingen des Landes, um hier beraten zu werden, um gewisse Aufgaben, die überörtlich sind,
wahrnehmen zu können.
Eine Problematik ist zweifellos die Frage des öffentlichen Verkehrs. Der
Abgeordnete Friewald hat diesen Bereich angeschnitten und hat gemeint, weil jetzt zwei tragische
Unfälle auf der Westbahn zu verzeichnen waren, deshalb ist die Westbahn bevorzugt gegenüber der
Südbahn zu sehen.
Ich komme aus dem Südbahngebiet. Wir in unserer Region wollen auch keine Inntalverhältnisse! Wir
wollen auch, daß der Verkehr - und wir rechnen mit beträchtlichen Zunahmen vor allen Dingen im
Schwerverkehr - auf die Schiene kommt. Und dazu gibt es das Projekt Semmeringtunnel. Und ich
glaube, es ist nicht gut, wenn wir jetzt jede Woche darüber
diskutieren und jeder bringt etwas ein, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen.
Minister Klima hat vor kurzem besprochen, daß diese Prognos-Studie dieses Schweizer
Unternehmens Mitte des Jahres vorliegt und dann werden alle Fakten auf dem Tisch liegen. Und
dann, meine ich, sollte man sich zusammensetzen, wie man im Bereich der Südbahn, im Bereich des
Semmerings die Probleme der Eisenbahn löst. Nach dem heutigen Standpunkt sage ich eines. Es gibt
momentan für mich persönlich keine
Alternative zu dem Tunnel. Aber ich glaube, kein Mensch hat Interesse, aus
einem Justament-Standpunkt heraus hier ein Projekt unbedingt durchziehen zu müssen. Es soll die
beste Lösung, die dort ansteht, gebaut
werden. Und auch möglichst rasch dort gebaut werden. Ein Punkt, der auch angeschnitten worden ist
von Herrn Ing.Weinmeier, ist die Frage der Solaranlagen. Hier wäre zu sagen, daß natürlich auch im
Bereich des Landes Niederösterreich gewisse Solaranlagen-Projekte gemacht werden. Es gibt hier
diese Selbstbaugruppen im Bereich der Kollektoranlagen. Es gibt vor allen Dingen im Bereich der
Straßenmeistereien einige Projekte hinsichtlich der Solarzellenanwendung, der
Photovoltaik. Herr Dipl.Ing.Toms hat gemeint, mit diesen Photovoltaik-Anlagen
würde ein massiver Beitrag zur Umweltschonung gebracht werden. Ich bin
ein großer Anhänger der Photovoltaik, weil ich an und für sich glaube, daß das eine zukunftsträchtige
Technologie werden könnte. Nur, der derzeitige Beitrag ist äußerst minimal. Die große Leistung, die
hier erbracht wurde, ist an und für sich darin zu sehen, daß man versucht, in Pilotprojekten diese
Technologien
überhaupt einmal ein bißchen in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Das ist eigentlich die große Aufgabe gewesen. Und der Herr Hofrat Waltner ist ja ein sogenannter
"Photovoltaik-Freak" und auch Mitglied der EURO-SOLAR. Wir sind beide dort in dem Vorstand
vertreten. Und ich bin froh, daß sich Niederösterreich diesbezüglich angenommen
hat.
Vielleicht noch zu dem Antrag des Herrn Abgeordneten Friewald hinsichtlich der Reduzierung des
PVC. Hier wäre zu sagen, daß unser Klub diesem Resolutionsantrag unter der Voraussetzung
zustimmen würde, daß man auf der zweiten Seite den ersten Absatz ändert. Und zwar sollte
dieser erste Absatz dahingehend geändert werden, daß er lautet: "PVC sollte nach Möglichkeit durch
geeignete Alternativprodukte ersetzt werden." Ich habe diese Änderung schon mit dem ÖVP-Klub
abgesprochen und
würde unter diesen Voraussetzungen diesem Resolutionsantrag beitreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Frage bei uns in Niederösterreich ist der Bereich des
Abfalls. Herr Abgeordneter Friewald hat da ein bißchen ein zu optimistisches Bild für mich gezeichnet.
Er hat
einige Angaben gemacht und dürfte da nicht bedacht haben, daß natürlich
das Müllaufkommen unterschiedlich anfällt nach der Struktur eines Gebietes.
Es ist auch in Niederösterreich so, daß im verstädterten Raum natürlich die Abfallmenge pro Kopf
wesentlich höher ist als im ländlichen
Raum. Weil erstens die Müllabfuhr besser durchorganisiert ist, meist flächendeckend vorhanden ist.
Und weil halt im städtischen Raum, wie in Wien, gar nicht die Möglichkeit besteht, biogene Abfälle zu
kompostieren. Wie
das natürlich bei uns draußen eine Selbstverständlichkeit ist, Herr Landesrat, daß man einen
Kompostsilo im Garten stehen hat. Das kann jemand in einem Reihenhaus oder in einer
Wohnhausanlage in Wien vielfach nicht tun.
Ich glaube, Herr Landesrat, in der Abfallwirtschaft haben wir noch einiges vor uns. Und es ist jetzt
wichtig, daß wir, so wie wir das immer gesagt haben, die Bezirksverbände zu dem Verständnis
bringen, daß sie ihre Anlagen im Bezirksbereich überhaupt einmal neu schaffen. Und dann geht es
darum, daß man über die Verbände hinaus strategische Punkte in den Vierteln gemeinsam schafft. Ich
meine, wenn wir draußen mit den Menschen reden und vor allen Dingen mit den Gemeinden, dann
erwarten die jetzt von uns, daß da etwas
weitergeht. Herr Abgeordneter Keusch hat gesagt, unter Landesrat Blochberger
geht etwas weiter, er hat gut begonnen. Ich hoffe, das gilt auch für die
weitere Zukunft. Es muß ja besser werden. Wenn ich an die Sonderabfalldeponien denke. Da hat Ihr
Vorgänger nicht sehr viel zusammengebracht, da
ist er gescheitert. Aber die müssen wir noch durchsetzen. Ganz im Sinne
des Herrn Abgeordneten Friewald dürfen wir nur nicht mit Scheuklappen diesen Dingen begegnen.
Wenn man mit Unternehmen, mit der Industrie
spricht, merkt man, die haben ein wirkliches Interesse, daß wir hier Abhilfe schaffen. Viele
Ansiedlungen, das sage ich ganz offen und ehrlich, oder mögliche Ansiedler stellen in erster Linie die
Frage,
was geschieht mit dem Sonderabfall? Wenn ich mir vorstelle, daß es da wegen diesem "Stromkrieg"
Wien - Niederösterreich zu Schwierigkeiten käme, das wäre an und für sich, das sage ich ganz
ehrlich, für die Industriegebiete nicht sehr gut. Ich glaube, daß es überhaupt vernünftig wäre, in diesen
ganzen Fragen der Ostregion immer wieder zu versuchen, einen gemeinsamen Verhandlungstisch zu
finden. Denn bekanntlich ist der Kompromiß immer die beste
Lösung. Ich glaube, man sollte es da nicht auf einen Krieg ankommen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zur Abwasserfrage kommen. An und
für sich hat uns die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes ja in den Gemeinden und in den
Abwasserverbänden fürs erste einmal Probleme gebracht. Und natürlich die Bürgermeister und die
Vorsitzenden der Verbände gleich ordentlich schockiert. Auf der einen Seite sind
von der Behörde Auflagen erteilt worden. Auf der anderen Seite haben die Geldmittel, die
Förderungen des Bundes gefehlt. Und es ist ja kein Geheimnis, daß es in den letzten Monaten in
diesem Wasserwirtschaftsfonds, der beim Umweltministerium eingerichtet ist, "drunter und drüber"
gegangen ist. Ich hoffe, da erfolgt jetzt eine Konsolidierung und daß bald diese Mittel auch wirklich zu
fließen beginnen. Wir haben in dieser Frage eigentlich immer einen Standpunkt eingenommen, ich
habe das hier im Hause einige Male gesagt: Es ist doch sinnvoll,
daß man , wie man es in einer Familie und überall macht, daß man einsieht, auch in der
Abwasserfrage kann man nicht alles gleichzeitig machen.
Es muß hier nach Prioritäten vorgegangen werden. Nach dem Motto, das Wichtige muß zuerst
gemacht werden. Daher bin ich eigentlich froh, daß das auch bis zur obersten Wasserrechtsbehörde,
bis ins Ministerium vorgedrungen ist. Vor kurzem ist vom Herrn Minister an die
Landeshauptleute ein Erlaß ergangen, daß in den Ländern Prioritätenlisten
zusammenzustellen sind, die nach diesem Gesichtspunkt aufgestellt werden sollen. Ich hoffe sehr,
daß man nach wirklich sinnvollen Kriterien vorgeht,
dann wird es zu einer Entspannung kommen draußen bei den Gemeinden und bei den
Abwasserverbänden. Denn es nützt ja nichts, wenn man Forderungen aufstellt, die letztendlich im
Sinne der Umwelt gar nicht erfüllbar
sind. Ich glaube aber, daß das ein richtiger Weg ist. Daß wir die Probleme vor allen Dingen in der
Abwasserfrage, vor allen Dingen im ländlichen Raum, lösen können.
Jedenfalls, glaube ich, sind wir uns dessen be- wußt, daß dieser ganze Bereich der
Abwasserproblematik wahrscheinlich ein Thema sein wird,
dem wir in den nächsten Jahren in der Umweltpolitik verstärkt begegnen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mitteilen, daß wir als sozialdemokratische Fraktion
den Umweltbericht 1992 und den Tätigkeitsbericht der Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen
werden und auch der
Änderung des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984 die Zustimmung erteilen werden.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei LR Blochberger.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Das Wort wünscht der Herr Abgeordnete Dipl.Ing.Rennhofer.
Ich erteile es ihm.
Abg. Dipl.Ing.RENNHOFER (ÖVP): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Landesrat! Meine sehr
verehrten Damen und Herren des Landtages! Ich möchte mich zuerst mit der Anfragebeantwortung
beschäftigen,
die die Umweltschutzanstalt betrifft. In der kurzen Wortmeldung des Kollegen Dr.Kremnitzer hat er
bedauert, daß er nicht unterscheiden oder
nicht trennen kann zwischen einem Kalkulationspreis und der Preisgestaltung, die die
Umweltschutzanstalt vornimmt. Herr Kollege! Ich möchte
Ihnen dazu sagen, daß das Kuratorium der Umweltschutzanstalt sich intensiv mit diesen Fragen
beschäftigt hat und daß natürlich Kalkulationen zugrunde liegen. Es liegen wesentliche Unterschiede
zwischen der
Preisgestaltung und der Kalkulation. Nun gebe ich Ihnen Recht, die Transparenz ist für jene nicht
gegeben, die sich nicht darum kümmern. Allerdings
hat dieser Landtag beschlossen, daß ein Kuratorium die Aufgaben wahrnehmen soll. Dieses
Kuratorium hat seine Aufgaben sehr intensiv wahrgenommen. Es gibt sogar Arbeitsausschüsse und
selbstverständlich stünde jedes
Kuratoriumsmitglied den einzelnen Kollegen dieses Landtages zur Verfügung, um Auskünfte zu
geben, wenn diese erwünscht sind. Und ich stehe
auch nicht an, wenn Sie die gerne haben wollen, daß Sie die auch bis ins
Detail bekommen können. Ich möchte aber auch dazu erwähnen, daß Sie zuvor selbst auch gemeint
haben, daß Sie die Anfragebeantwortung zur Kenntnis nehmen können. Ich glaube, weil sie so
ausführlich war, daß Sie daraus ersehen können, daß die Umweltschutzanstalt entsprechend
agiert hat. Sowohl bei der Kalkulation als auch bei der Preisgestaltung. Daß Unterschiede gegeben
sind, ist ohne Zweifel Tatsache. Weil ja auch mit dem Preis selbstverständlich Umweltpolitik betrieben
wird.
Weil sonst die Gefahr bestünde, daß unsere Umweltschutzanstalt oder unsere Deponien mehr in
Anspruch genommen werden, als das vielleicht bei Privaten der Fall wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auch mit dem Bereich des
Umweltanwaltes beschäftigen. Und selbstverständlich mit einigen Wortmeldungen meiner Vorredner.
Die Umweltanwaltschaft haben wir als Kontroll- und Beschwerdeorgan eigentlich im Gesetz festgelegt.
Und wenn man das betrachtet, so war das gut. Die Umweltanwaltschaft funktioniert auch meines
Erachtens nach gut. Die Umweltanwaltschaft ist sicher kein Verwaltungsvollzugsorgan und auch kein
Institution, in der Sachverständigentätigkeit
ausgeübt werden soll. Sondern die Umweltanwaltschaft soll das wahrnehmen,
wozu sie dieser Hohe Landtag berufen hat. Das sind nun einmal Beschwerden, Kontrollen, damit
Mißverstände, so sie vorhanden sind, auch
beseitigt werden können. Eines der größten Probleme war und ist noch immer
dabei die Kompetenzverflechtung bzw. auch die Einschränkung in Sachen der
Bundeskompetenz. Denn unser Umweltanwalt hat ja nur die volle Legitimation und volle Freiheit in
Landeskompetenz. Sie werden sich alle erinnern, daß wir bereits sehr früh, nämlich im Jahre 1985, im
Jahre 1987, im Jahre 1989 diesbezügliche Anträge gestellt haben, damit auch dem Umweltanwalt des
Landes in Angelegenheiten des Bundesrechtes Parteienstellung zukommt und er das
Beschwerderecht an die Höchstgerichte erhält. Ich darf Ihnen zumindest einen
Teilerfolg bekanntgeben.
Gestern haben sich die beiden Regierungsparteien darauf geeinigt, daß zumindestens im Bereich der
Umweltanwaltschaft, soweit es die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, eine Parteienstellung nun
gegeben sein wird. Da heißt es nämlich, unbeschadet der Parteienstellung nach den
Verwaltungsvorschriften haben weisungsfreie Organe, die
vom Bund oder vom betreffenden Land mit der Aufgabe eingerichtet wurden, die Interessen des
Umweltschutzes im Verwaltungsverfahren wahrzunehmen sowie die vom Vorhaben betroffenen
Gemeinden in den Verfahren über die Vorhaben, die auf Grund von bundesgesetzlichen Vorschriften
zu genehmigen sind und für die ein UVP-Verfahren nach diesem Gesetz
durchzuführen ist, Parteienstellung. Und sie sind natürlich auch berechtigt,
verschiedene Dinge zu unternehmen. Ich halte das für einen ersten Schritt.
Allerdings bedaure ich dabei, daß nicht alle Bundes- gesetze damit automatisch
betroffen sind. Also noch nicht in allen Bundesgesetzen hat der Umweltanwalt damit Parteieinstellung.
Mir wäre es lieber gewesen, wenn gleich
mit dieser Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Möglichkeit gegeben worden wäre, daß in allen
Bundeskompetenzen der Umweltanwalt auch die Parteienstellung bekommen hätte. Immerhin, ein
erster Schritt ist getan. Ich glaube, daß in diese Richtung, wenn einmal ein Schritt getan ist, sicherlich
noch weitere folgen werden. Und wir werden unser Ziel, daß der Umweltanwalt dann für
alle Kompetenzen zuständig ist, sicherlich auch erreichen. Die Berggesetznovelle und andere
Bundesgesetze, wie die Gewerbeordnung haben uns natürlich auch Rückschläge gebracht. Das
wurde auch schon
erwähnt. Ich möchte es aus dem Grund noch einmal erwähnen, weil natürlich die Organe, der
Umweltanwaltschaft sich vielfach mit dieser Materie
zu beschäftigen hatten. Weil die betroffenen Bürger am meisten davon verärgert sind und am meisten
davon Nachteile erwarten. Zum Beispiel hat es im Jahre 1990 1.096 Beschwerden nach dem
Naturschutzgesetz gegeben. 1991 auch nicht ganz 1.000 und 1992 ebenso. Darin sind
viele Schottergruben auch mit enthalten. Beim Wasserrecht waren es rund 100, beim Baurecht ist die
Tendenz seit 1990 steigend, bei Forstrecht, Kulturflächen- und Jagdgesetz ist die Frequenz
unterschiedlich, aber eigentlich relativ geringfügig.
Allerdings geben diese Bundesgesetze den meisten Anlaß zur Kritik. 80 % der NÖ Kies- und
Schottergruben könnten nach dem Bergrecht behandelt werden und werden es wahrscheinlich
teilweise auch. Hier hat der Umweltanwalt keine Einflußmöglichkeit und hier ist auch dem ganzen
Land nach der Raumordnung und nach dem Naturschutz keine Einflußmöglichkeit gegeben. Es ist
auch ein Verschlechterung eingetreten, weil die
aufschiebende Wirkung damit untergraben wurde. Also der Probebetrieb ein Jahr
laufen kann und damit natürlich eine de facto-Gegebenheit dieser Anlagen vorhanden ist.
Auch unser eigenes Abfallwirtschaftsgesetz wird großteils außer Kraft gesetzt durch diese Änderung
des Berggesetzes, wonach zwei Materialien, nämlich Mergel und Kalke, in die Liste der Zuständigkeit
nach dem Berggesetz aufgenommen wurden. Erfolge hat der Umweltanwalt erreicht mit einigen
oberstgerichtlichen Entscheidungen. So zum Beispiel, wenn er bekämpft hat, wo
nachträglich eine Umwidmung erfolgte, um einen vorher nicht richtigen
Rechtszustand zu sanieren. Oder wo man versucht hat, durch Neuwidmung von Flächen
zum Beispiel, weil andere Flächen angeblich nicht zur Verfügung standen, ein Ziel zu erreichen. All
diese Dinge sind erfreulich. All das ist gut und schreitet auch
in jene Richtung fort, wie ich anfangs erwähnt habe, daß er für alle Kompetenzen zuständig sein soll.
So ist es natürlich auch beim Eisenbahnrecht. Hier ist auch eine gesetzliche Situation vorhanden, die
der eigentlich vorbildlichen NÖ Umweltschutzgesetzgebung entgegenläuft. Es sind hier Tendenzen
erkenntlich, die eher gegen die Umweltschutzbestimmungen laufen. Erlauben Sie mir daher, daß
ich diesbezüglich einen Resolutionsantrag einbringe. Ich habe diesen Resolutionsantrag auch mit dem
sozialdemokratischen Klub und dem freiheitlichen Klub vorher besprochen. Beide Klubs haben
ersucht, diesem
Resolutionsantrag beitreten zu dürfen, sodaß er nicht nur Resolutionsantrag des
Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer heißt, sondern ein Resolutionsantrag der
Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und Ing.Weinmeier vorliegt (liest):
"Resolutionsantrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und Ing.Weinmeier zum Bericht der
NÖ Umweltanwaltschaft 1990 - 1992. Die österreichische Umweltschutzgesetzgebung gilt im
allgemeinen auch im internationalen Vergleich als wirksames Instrument zur Sicherung
unserer Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen. Im Zuge des österreichischen EG-Beitritts
betont Österreich den Wunsch nach Aufrechterhaltung seines hohen Standards beim Umweltschutz.
Der Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft 1990 - 1992 hebt jedoch zwei Rechtsmaterien hervor, in denen dieser
Standard noch nicht gegeben ist:
Das österreichische Eisenbahnrecht kennt keine wirksamen Instrumentarien zum Schutz von
Interessen der Anrainer an Eisenbahntrassen und
berücksichtigt Gesichtspunkte des Umweltschutzes zu wenig effektiv. Umwelt- und Nachbarschutz
existiert derzeit im Eisenbahngesetz nur unter dem
Deckmantel des öffentlichen Interesses, das in seiner Unbestimmtheit die
Vollziehung vielfach vor unlösbare Aufgaben stellt, den immissionsbelasteten
Anrainern aber kein subjektives Recht auf Minimierung der manchmal gesundheitsgefährdenden
Belastungen einräumt. In ähnlicher Weise berücksichtigt auch das Bergrecht Anrainerinteressen zu
wenig: Das bergrechtliche Betriebsanlagenrecht kennt einen
wesentlich engeren Anlagenbegriff als das Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung.
Auch in diesem Punkt läßt sich keine sachliche Differenzierung für die unterschiedliche Ausgestaltung
der Parteistellung und der Wahrnehmung der Interessen des Umweltschutzes in zwei nahe
verwandten
Rechtsmaterien finden.
In beiden Rechtsbereichen ist der Bundesgesetzgeber daher dringend aufgerufen, im Interesse des
Umweltschutzes und der Lebensqualität der Bürger diese Regelungslücken umgehend zu schließen.
Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, beim Bund
intensiv dafür einzutreten, daß das Eisenbahnrecht und das Bergrecht umgehend an den allgemeinen
Standard der österreichischen Umweltschutzgesetzgebung angepaßt werden."
Ich darf diesen Resolutionsantrag überreichen und bitten, daß er entsprechend korrigiert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Landtages! Wie ich bereits erwähnt habe, halte
ich es nicht für richtig, daß die Umweltanwaltschaft abschwimmt zu einem Vollzugsorgan. Daher
bedaure ich ein wenig, so gut das gemeint ist, daß im Vorschlag der Umweltanwaltschaft zur
Neuordnung der Gewerbeordnung, des Gewerberechtes manche Passagen enthalten
sind, die eine Ähnlichkeit zum Vollzug durch Landesstellen erkennen lassen. Gemeint ist natürlich
etwas sehr Richtiges durch die Umweltanwaltschaft: Daß nämlich Gesamtemissionen eines Betriebes
festgelegt und
festgestellt werden können. Und daß innerhalb eines Betriebes Rationalisierungen
und Verbesserungen auch im Umweltbereich möglich sein sollten. An sich eine gute Idee, die
allerdings darauf ausgerichtet ist, auch wieder mehr Verwaltung zu erzeugen. So ist es sicherlich sehr
schwierig, ein Gewerbebuch zu führen. Es ist auch jetzt schon sehr schwer, das
Wasserbuch oder das Naturschutzbuch zu führen. Zusätzlich wird damit natürlich Personal bei der
Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
Es ist daher die Frage, ob Gesetze, die gut gemeint, aber schlecht vollzogen werden können,
tatsächlich beschlossen werden sollen. Aber ich halte es für richtig, daß die Anregung des
Umweltanwaltes aufgegriffen wird, daß man ausführlich darüber diskutiert und versucht, eine
Lösung zu finden.
Durch eine innerbetriebliche Kontrolle kann sicherlich das eine oder andere erreicht werden. Und ich
habe hier von dieser Stelle schon des öfteren gefordert, daß Unterlagen, Gutachten, Ergebnisse, wo
immer sie herkommen, eigentlich der Öffentlichkeit, jedenfalls aber den Verwaltungsstellen zugangbar
gemacht werden müssen. Das heißt, sie müssen übermittelt werden, dann könnten Dinge, wie wir sie
zum Beispiel in Kematen erlebt haben, nicht passieren. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Ein weiteres Problem ist natürlich dabei, wie man vorgeht bei Grenzwerten. Denn irgendwo muß auch
im Gesamtbetrieb ein Grenzwert vorhanden
sein, der allgemein Gültigkeit hat und wo der Stand der Technik nicht
unbedingt sich nach dem Ausland orientiert. Sondern wir selbst müssen sagen können, daß man nicht
von vornherein, was irgendwo auf der Welt
erfunden wird, überall sofort anwenden muß. Wenn man davon ausgeht, daß man bemüht ist, die
Umwelt zu erhalten, müssen eigene Wege auch vorhanden sein, muß auch das gelten und es muß
vor allen Dingen auch für die Politik und für die Wirtschaft die Möglichkeit gegeben sein, den
wirtschaftlichen Gesetzen zu entsprechen. Denn ich halte nichts davon wenn man sagt,
man kann die Umwelt so erhalten wie sie ist, hat aber keinen weiteren Fortschritt.
Daher möchte ich gerade im Zusammenhang mit der Sache in Kematen auf den Kollegen Keusch zu
sprechen kommen. Kollege Keusch hat auch einen Resolutionsantrag gestellt, dem wir nicht beitreten
werden. Nämlich
jenem Antrag, in dem er gefordert hat, daß der Umweltanwalt mehr Personal bekommt. Und eigenes
Personal bekommt, damit er umweltrelevante
Dinge untersuchen kann. Beziehungsweise die Landesregierung, oder daß für
jedes Viertel die Sachverständigen aufgestockt werden. Herr Kollege! Ich möchte folgendes erläutern
dazu. Wenn ich dort fordere, daß
Unterlagen vorgelegt werden, dann wäre das nicht passiert, daß ein Jahr lang dieses
Untersuchungsergebnis in der Schublade aus taktischen
Gründen liegen geblieben wäre. Sondern da hätte es, wenn diese Untersuchung
vorgenommen wird, selbstverständlich sofort vorgelegt werden müssen.
Das ist das eine. Das zweite ist, daß diese Sachverständigen ja nicht ständig am Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen. Wir haben in vielen Bereichen Mangel an Sachverständigen. Nicht nur bei der
Behörde,
sondern vielfach auch bei den Zivilingenieuren. Ich glaube, wir sollten
hier Zeichen setzen und eher etwas unternehmen, daß diese Sachverständigen auch auf privater
Ebene die entsprechende Auslastung und die
entsprechenden Aufträge bekommen. Denn wenn man so viele Sachverständige pro
Viertel einstellen muß, dann müssen die viele verschiedene Bereiche abdecken können. Das muß ein
Chemiker sein, das muß ein Ökologe sein usw.
Also eine Vielzahl von Sachverständigen wäre unter Umständen notwendig. Ich glaube, daß der
bessere Weg der ist, daß man Zivilingenieure
als Gutachter heranzieht. Ich gebe Ihnen recht, aber ich brauche nicht unbedingt für jedes Viertel
einen eigenen Personalaufwand, der möglicherweise dann wieder kritisiert wird. (Abg. Keusch: Und in
Kematen spielen wir uns wieder verdammt lange, bis etwas weitergeht!)
Nein! Da spielen wir uns gar nicht lange. Landesrat Blochberger hat sofort, sobald dieses Gutachten
bekannt war, agiert. Am nächsten Tag hat er bereits die entsprechenden Veranlassungen getroffen.
Ich verstehe daher nicht und es ist verantwortungslos von einigen Kollegen in
diesem Hause, die damit agieren und, weil wir jetzt vor Landtagswahlen
stehen, jetzt versuchen, hier Versäumnisse zu unterstellen, die nicht da
sind. Sondern, kaum war das da, hat das zuständige Regierungsmitglied
sofort reagiert.
Und ich möchte Ihnen auch sagen, laufend und täglich werden Untersuchungen vorgenommen. Und
ich darf Ihnen auch sagen, wie es weitergehen
wird. Gestern und heute sind Untersuchungen vorgenommen worden. Soweit
mir bekannt ist, sind keine Ergebnisse vorhanden, die unseren Befürchtungen jetzt Rechnung tragen
würden. Der Abschluß ist geplant für den
22.April 1993. Am 26.April soll mit den betroffenen Bürgern unter Vorsitz
des Umweltanwaltes eine Bilanz diskutiert werden. Dann werden die Unterlagen vorliegen und man
wird die weitere Vorgangsweise sicherlich bis ins
Detail diskutieren müssen. Ich glaube, daß das eine verantwortungsvolle Vorgangsweise ist. Und ich
habe kein Verständnis dafür, wenn einige
Kollegen - zwar aus verständlichen Gründen, aber unter dem Deckmantel der Immunität - einfach
falsche Dinge behaupten. Wenn ich dem Kollegen Ing.Weinmeier zuhorche und mir vor Augen führe,
daß er tatsächlich manche Dinge sagt, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind, dann habe ich
dafür schlichtweg kein Verständnis.
Es ist auch das falsch, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Weinmeier, im Zusammenhang mit den
Nationalparks. Das Bergrecht verhindert den
Nationalpark ganz sicherlich nicht. Das ist eine Kernmaterie. Außerdem ist es so, daß das auch nur
mit einem Vertrag nach Art. 15a B-VG
möglich ist. (Zwischenruf von Abg. Ing.Weinmeier.) Schreien stärkt zwar die Stimme, nicht aber die
Argumente, glauben Sie mir das. Das ist schlichtweg falsch, glauben Sie mir! Reden Sie mit dem
Umweltanwalt. Das ist nicht richtig, was Sie sagen. Sie haben mehrere Dinge
gesagt, die einfach falsch sind. Unter dem Aspekt der bevorstehenden Landtagswahl, nehme ich an,
Sie haben auch gesagt, daß wir zum Beispiel nicht die
Solaranlagen fördern. Na selbstverständlich fördern wir die Solaranlagen. Landesrat Blochberger war
in der Steiermark, hat die Selbstbau-Sätze gekauft, hat einige Schulen dazu ausgesucht, wo man in
Selbstbaugruppen das verwirklicht. Wir fördern mit Wohnbauförderungsmitteln, mit
Darlehen bis zu 20.000,-- Schilling aus der Wohnbauförderung diese Anlagen.
Aber nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei der Althaussanierung. Dort gibt es den
Annuitätenzuschuß. (Zwischenruf bei Abg.
Ing.Weinmeier.) Wenn Sie das nicht wissen, kann ich nichts dafür. Aber es ist halt so, daß wir das so
fördern und kein eigenes Mascherl dafür haben. Und wenn es Ihnen nicht paßt, dann kann ich auch
nichts dafür. Aber
es ist einfach falsch, wenn Sie sagen, daß es dafür keine Förderung gibt. Das ist rundweg falsch und
ich kann Ihnen nur dem Aspekt der bevorstehenden Landtagswahlen zugute halten. (Zwischenrufe bei
Abg. Ing.Weinmeier.) Sie wollen es sicherlich nicht wissen. Auch die Frage der Gutachten
und der sogenannten Fälschung, der behaupteten Änderungen der Gutachten, das können Sie auch
nur unter dem Deckmantel der Immunität sagen. Die Gutachten sind sicher nicht gefälscht worden.
(Abg.
Ing.Weinmeier: Nein! Das habe ich da! - Hält ein Konvolut hoch.) Sie können sagen,
was Sie wollen, aber richtig ist es nicht! Richtig ist es nicht! (Unruhe im Hohen Hause.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte natürlich auch noch andere Dinge zur Sprache
bringen. Ich möchte zur Sprache bringen, aus dem Bericht des Umweltanwaltes die Bereiche Jagd,
Fischerei und
Flächenschutz. (Unruhe im Hohen Hause.)
Das ist nicht die Aktuelle Stunde, sondern ich werde Ihnen zum Abschluß sagen, warum ich mich
damit beschäftige. Der Herr Umweltanwalt war nämlich der Meinung, daß man die Elche schützen
müsse und eine
Kommission unter Vorsitz der Umweltanwaltschaft eingesetzt werden sollte, um zu prüfen, wie solche
Tiere überhaupt überleben könnten. Ich nehme das nun als Beispiel. Das gilt auch für andere
Tierarten. Man darf und soll den Medien nicht immer nachlaufen. Es ist der Satz richtig, daß der
Biotopschutz vor dem Artenschutz gilt. Es muß vorher
überlegt werden, ob diese Tiere, die tausend Jahre nicht hier heimisch
waren, noch eine Lebensberechtigung hier haben. Und wenn sie keine Lebensberechtigung haben,
daß Millionenschäden dafür in Kauf genommen werden, dann
können diese dem Einzelnen nur dann zugemutet werden, wenn die öffentliche
Hand dafür auch das Geld zur Verfügung stellt. Deswegen habe ich dieses Beispiel genommen.
Das stimmt natürlich auch für andere Tierarten. Und wir haben in Österreich sehr viele Dinge in der
Richtung getan. Es darf aber auch nicht als
Ausrede der Nachbar genommen werden, wenn zum Beispiel dann der Otter, den wir aussetzen,
zufällig bei der Jagd in Tschechien erlegt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer der Schwerpunkte ist natürlich im Bericht der
Umweltanwaltschaft das Naturschutzgesetz. Mit dem muß ich mich ein bißchen beschäftigen, weil ich
im Jahre 1989 auch einen Antrag gestellt habe, daß dieses Gesetz dringend renoviert und novelliert
werden müsse. Die Geschichte dieser Novellierung nur
ganz kurz: Weder Landesrat Dr.Brezovszky noch Landesrat Wagner haben es zustande gebracht,
daß zeitgerecht die Novellierung eingebracht wird. Richtig ist, daß nunmehr ein
Novellierungsvorschlag vorliegt,
der allerdings Dinge enthält, die nicht akzeptiert werden können. Die auch in der ganzen
Gesetzwerdung kaum die Stellungnahmen der einzelnen Institutionen berücksichtigt haben. Ich sage
das deswegen, weil es bedauerlich ist, daß zum Beispiel das Naturschutzgesetz nicht mehr
beschlossen werden kann. Weil viele Dinge wieder ein Jahr aufgeschoben werden, ob es nun die
Verhüttelung ist, ob es nun die Schottergruben sind, ob es andere Dinge sind. Wenn man aber jetzt
glaubt, daß man innerhalb von einer Woche diese wichtige Materie erledigen kann, so gibt man sich
sicherlich einer Täuschung hin. Und ich sage Ihnen auch den Grund, warum wir nicht zustimmen
können. Der Grund ist der: Wenn zum Beispiel bewilligungspflichtig wird, daß natürliche Verjüngung,
eine Fläche auf der von selber ein
natürlicher Bewuchs erfolgt durch natürlichen Anflug, naturschutzrechtlich zu bewilligen ist, so glaube
ich, ist das ein Zeichen dafür, daß
diesem Gesetz so die Zustimmung nicht gegeben werden kann! Es wird daher in dieser
Legislaturperiode leider nicht mehr behandelt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure auch, daß einige rechtswidrige Verhüttelungen
deswegen nicht beseitigt werden können, weil wir keinen entsprechenden Fonds haben für eine
Ersatzvornahme.
Manche scheuen sich natürlich, dies in die Wege zu leiten, wenn die finanzielle Bedeckung nicht
gesichert ist. Ich glaube daher, daß die Anregung, die der Umweltanwalt in diese Richtung geben hat,
gut ist. Daß man versuchen sollte, die Anregung aufzugreifen und einen entsprechenden Fonds zu
schaffen, damit diese Mißstände möglichst beseitigt werden
können.
Nunmehr möchte ich zum Schluß meiner Ausführung die Resolutionsanträge, die eingebracht wurden,
noch behandeln. Dem Antrag des Kollegen Friewald wird der sozialdemokratische Klub beitreten. Es
ist eine einzige kleine Änderung dabei vorzunehmen, die ich Ihnen zur Kenntnis bringen möchte. Es
heißt nicht, "kurzfristig sollte PVC in Anwendungsbereich für langlebige Produkte durch
geeignete Alternativen ersetzt werden", sondern einfach, "PVC sollte durch
geeignete Alternativen ersetzt werden".
Den Resolutionsantrag des Kollegen Keusch betreffend die Aufstockung des Personals auf Grund der
zahlreichen Verfahren habe ich in
meinen Ausführungen bereits ausführlich behandelt. Ich darf Ihnen dazu
mitteilen, daß der Klub der ÖVP nicht zustimmen wird. Dem Resolutionsantrag des Herrn
Abgeordneten Keusch zum Bericht des Umweltanwaltes, die Schutzhütten betreffend, werden wir mit
einer Änderung beitreten. Der Resolutionsantrag lautet dann (liest):
"Resolutionsantrag der Abgeordneten Keusch und Dipl.Ing.Rennhofer zum Bericht der NÖ
Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat
die dringende Notwendigkeit einer zusätzlichen Förderung für Sanierungsmaßnahmen der
Schutzhütten der alpinen Vereine festgestellt. Demnach soll für
einen Zeitraum von 10 Jahren rund 1 Milliarde Schilling in der Form investiert werden, daß ein Drittel
durch Erhöhung der Subventionen des Bundes auf 30 Millionen Schilling, ein weiteres Drittel durch
Eigenleistung und Eigenmittel der alpinen Vereine und schließlich ein weiteres Drittel durch
Subventionen der Bundesländer in der gleichen Höhe wie durch das Bundesministerium aufgebracht
werden soll.
Tatsächlich subventioniert der Bund die Schutzhüttensanierungen seit 1992 mit jährlich 30 Millionen
Schilling, wovon auch entsprechende Mittel
niederösterreichischen Schutzhütten zugute kommen. Leider erfaßt die Aktion des Bundes aufgrund
der Richtlinien die alpinen Schutzhütten in Niederösterreich nicht oder nur ungenügend. Diese
Ökosanierungen sind jedoch auch in Niederösterreich nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes,
sondern auch für die Weiterentwicklung eines entsprechenden Standards im Interesse des
Fremdenverkehrs
unbedingt notwendig.
Die Landesregierung und insbesondere die für den Umweltschutz bzw. Fremdenverkehr zuständigen
Mitglieder der Landesregierung, LR Blochberger und LR Gabmann, werden aufgefordert, umgehend
geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung Niederösterreichs in die Ökosanierung der alpinen
Schutzhütten zu setzen."
Das ist deswegen notwendig, weil der Bund durch seine Richtlinien nicht alle Schutzhütten im Land
Niederösterreich erfaßt hat. Daher ersuchen wir um eine entsprechende Änderung. Ich darf diesen
Antrag ebenfalls überreichen.
Zum Antrag betreffend die Luftqualität wird Kollege Treitler noch Stellung nehmen.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen Beamten, die mit der
Abfassung der Berichte befaßt waren, aufrichtig danken.
Gestatten Sie mir auch noch zum Ende meiner Rede eine persönliche Bemerkung. Ich hatte das
Glück, bei vielen für Niederösterreich wichtigen Gesetzen mitwirken zu können. Bei der
Landeshauptstadt, bei
Umweltgesetzen. Dabei konnte ich bei aller Meinungsunterschiedlichkeit viel
Toleranz und Kompromißbereitschaft kennenlernen. Ich werde voraussichtlich zum letzten Mal in
diesem Landtag das Wort ergriffen haben. Ich
wünsche Niederösterreich ein weiteres Gedeihen in Frieden und in Wohlstand.
Diesem Hause wünsche ich sachlich-richtige und vor allem menschliche Entscheidungen. Bei Ihnen
allen meine sehr verehrten Damen und
Herren möchte ich mich für die Annahme und Anerkennung meiner Eigenheiten bedanken und
möchte für die entgegengebrachte Anerkennung,
Wertschätzung, ja Kameradschaft Danke sagen. (Anhaltender Beifall aller drei Fraktionen im Hause.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Treitler.
Abg. TREITLER (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Keusch hat
einen Antrag auf Einrichtung von Dioxinmeßstellen im Raum Amstetten gestellt. Die Standorte für
diese Meßstellen sind
im Ozongesetz des Bundes geregelt. Seit August 1992 gibt es bereits mehrere Bemühungen und
Vorstellungen, in diese bundesweite Dioxinmeßreihe aufgenommen zu werden, sodaß dieser Antrag
eigentlich einer
Wiederholung gleichkommt und diese Meßstelle, diese permanente und fixe
Meßstelle durch periodische Messungen ersetzt werden soll. Im Einvernehmen
darf ich nun folgenden gemeinsamen Antrag stellen, der diesen Antrag des
Abgeordneten Keusch ersetzt (liest):
"Resolutionsantrag
der Abgeordneten Keusch und Treitler zum Bericht der NÖ Umweltanwaltschaft 1990 bis 1992.
Zur Kontrolle der Umweltbelastungen durch Dioxin ist seitens des Bundes beabsichtigt, in Österreich
eine Anzahl von geeigneten Meßstationen
zu errichten. Dabei ist an periodische Messungen gedacht. Die ungewöhnlich hohen
Dioxinbelastungen im Raum Amstetten lassen es sinnvoll
erscheinen, derartige Messungen auch in diesem Bereich regelmäßig durchzuführen, um allenfalls
auch rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen setzen zu können. Derartige Messungen wurden
bereits wiederholt seitens des Landes gefordert. Die Landesregierung und insbesondere das für
Umweltfragen zuständige Mitglied der Landesregierung, LR Blochberger, werden aufgefordert, bei
den zuständigen Stellen des Bundes vorstellig zu werden und
dahin zu wirken, daß regelmäßige Dioxinmessungen auch im Raum Amstetten durchgeführt werden,
wobei erforderlichenfalls das Land Niederösterreich die Vorfinanzierung übernehmen sollte."
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing.Weinmeier.
Abg. Ing.WEINMEIER (FPÖ): Hoher Landtag! Zu den fünf Resolutionsanträgen darf ich jetzt auch
noch einmal unseren Standpunkt festhalten. Zum Antrag betreffend Eisenbahnrecht und Bergrecht
des Abgeordneten
Dipl.Ing.Rennhofer wurde schon gesagt, daß wir diesem Antrag gerne beitreten.
Antrag betreffend Sanierung von Schutzhütten: Diesem Antrag werden wir zustimmen. Ich betone
aber, daß wir nicht wollen, daß man vielleicht daraus herauslesen könnte, daß ein Massentourismus
für diesen
Bereich des Fremdenverkehrs gewünscht wird. Ich unterstelle dies dem Antragsteller nicht, aber ich
betone das trotzdem noch einmal. Auch dem Antrag bezüglich der Dioxinmeßstelle im Raum
Amstetten werden wir zustimmen. Ich war nur persönlich der Meinung, daß das schon
längst eingeleitet worden wäre.
Den Antrag betreffend Sachverständiger hat schon Herr Kollege Dr.Kremnitzer beantwortet. Dem
Antrag bezüglich des PVC von Herrn Abgeordneten
Friewald würden wir auch gerne beitreten. Ich darf jetzt noch ein paar Berichtigungen sagen zum
Herrn Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer. Wobei ich vorher nicht anstehe, auch zu sagen, daß ich
Ihren Einsatz und Ihr Engagement, das Sie für den
Umweltschutz in Niederösterreich geleistet haben, schätze. Trotzdem habe ich sehr oft bedauert, daß
Sie immer wieder in den Umweltdebatten, in denen meistens in der Reihenfolge zuerst ich und später
Sie gesprochen haben, gemeint haben, Sie müßten mir Dinge unterstellen, die ich
nicht so gesagt habe. Ich habe nie an dieser Stelle gesagt, daß es in
Niederösterreich keine Solarförderung gibt. Ich habe auch heute in meiner
Wortmeldung gesagt, daß es keine effiziente Solaranlagenförderung gibt. Ich
habe auch heute, wenn ich mich recht erinnere gesagt, daß es über Wohnbauförderung und
Althaussanierung eine Förderung gibt, aber daß die eben nicht effizient ist. Das ist meine Meinung
und das möchte ich noch einmal
klarstellen.
Bezüglich der Fälschung des Gutachtens darf ich Ihnen sagen, daß dieser Vorwurf, wenn er auch sehr
hart formuliert ist, in der Tat stimmt. Ich zeige Ihnen hier ein Papier, das Originalgutachten und das
veröffentlichte, reduzierte Gutachten, wovon dieser entscheidende Absatz heraus kopiert wurde. (Abg.
Ing.Weinmeier hält zwei
Schriftstücke hoch.) Das ist für mich eine Fälschung. Auch der Gutachter selbst hat das in dieser
Richtung klassifiziert. (Abg. Spiess, Treitler: Das ist doch keine Fälschung! - Abg. Hülmbauer: Aus
Gründen des
Datenschutzes wurde das herausgenommen! - LR Blochberger: Das fällt unter
"Amtsverschwiegenheit"!) Unter Amtsverschwiegenheit kann ich auch den Namen dieser Firma
durch ein A. oder B. ersetzen, das wäre durchaus möglich gewesen. Ich bin
sehr wohl der Meinung, daß man hier ganz bewußt diesen Absatz herausgenommen hat. (Abg.
Keusch: Die feine englisch Art ist es nicht gerade, solch' ein Gutachten zu veröffentlichen, aber o.k.)
Zum dritten darf ich noch sagen zu meiner Behauptung Nationalpark und Berggesetz. Ich bin kein
Umweltjurist, der Dinge behauptet, die nicht abgesichert wären. Ich weiß aber, daß die internationalen
Richtlinien zur Genehmigung eines Nationalparkes im Fall Nationalpark Donauauen
nicht eingehalten sind. Natürlich können wir einen Nationalpark in Österreich errichten und diesen so
nennen. Aber international anerkannt wird er nur dann, wenn durch verfassungsrechtliche Gesetze
sichergestellt ist, daß es in diesem Nationalpark keinen rechtmäßig abgesicherten Eingriff mehr gibt.
Das heißt, in dem Moment, da es, wie dies durch das Berggesetz gegeben ist, eine rechtlich
abgesicherte Eingriffsmöglichkeit in den Nationalpark gibt, zum Beispiel für irgendeine Gewinnung von
Material, wird
dieser Nationalpark von der internationalen Kommission als solcher nicht anerkannt. Ich bitte Sie, das
zur Kenntnis zu nehmen. Das ist Tatsache. (Beifall bei der FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Berichterstatter haben das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. TRABITSCH (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. Ing.EICHINGER (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. DIRNBERGER (ÖVP): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Umwelt-Ausschusses, Zahl 455/B-15/1 betreffend NÖ Umweltbericht 1992):
Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Umwelt-Ausschusses, Zahl 527/B-24/1
betreffend Tätigkeitsbereich der NÖ
Umweltanwaltschaft): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut
des Gesetzes sowie über den Antrag des Europa-Ausschusses, Zahl 512/U-1/1, betreffend Änderung
des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ;
Ablehnung FPÖ.)
Wir kommen zur Abstimmung der Resolutionsanträge. Ich lasse über den Resolutionsantrag der
Abgeordneten Friewald, Feurer und auch die Freiheitliche Partei ist diesem Antrag beigetreten,
abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse über den Antrag der
Abgeordneten Keusch, Dipl.Ing.Rennhofer abstimmen, der sich mit der Sanierung der Schutzhütten
beschäftigt.
(Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse über den Antrag des Abgeordneten
Keusch betreffend Aufstockung der Sachverständigen abstimmen. (Nach Abstimmung darüber):
Abgelehnt! (Zustimmung SPÖ und FPÖ; Ablehnung ÖVP.)
Ich lasse über den Antrag der Abgeordneten Keusch und Treitler abstimmen, der sich beschäftigt mit
der Frage der Dioxinmeßstellen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig angenommen! Ich lasse
über den Antrag der Abgeordneten Dipl.Ing.Rennhofer, Feurer und auch Herr Kollege Ing.Weinmeier
ist dem beigetreten, in der
angepaßten Form abstimmen, der sich mit der Frage der Anpassung des Eisenbahnrechtes und des
Bergrechtes beschäftigt. (Nach Abstimmung darüber):
Einstimmig angenommen!
Bei der Verhandlung wurde von Abg. Dr.Kremnitzer und Abg. Rennhofer der Antrag gestellt, die
Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates Blochberger, Zahl 530/A-5/47, betreffend Tarife der NÖ
Umweltschutzanstalt zur Kenntnis zu nehmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig
angenommen!
Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke Zahl 536/D-1/6 und 537/L-1/6 wegen des sachlichen
Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch
getrennt erfolgen. Wird gegen diese
Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten
Buchinger, zu den Zahlen 536/D-1/6 und 537/L-1/6 zu berichten.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf über die Zahl 536/D1/6 berichten: Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Dienstpragmatik der
Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) vor. Im wesentlichen sind es zwei Änderungen, die erstens
bedingt sind durch Anpassung an das Bundesrecht. Hier hat es Veränderungen in der
Pflegefreistellung gegeben. Verbesserungen gibt es im Freizeitausgleich von 1 zu 1,5, weiters
Verbesserungen in Abfertigungsbelangen.
Der zweite Punkt sind Maßnahmen, die die Trennungsgebühr betreffen. Vor allem im Zuge der
Dezentralisierung, bei der es eine Verlegung von Beamtenposten gibt, ist eine Neugestaltung
notwendig. Der Vorlage ist auch eine sehr vorbildliche Kostenaufstellung angeschlossen. Ich darf
daher namens des Verfassungs-Ausschusses den Antrag
stellen über die Vorlage der Landesregierung betreffend der Dienstpragmatik
der Landesbeamten 1972 (DPL-Novelle 1993) und über die Anträge mit Gesetzentwürfen der
Abgeordneten Litschauer, Uhl, Böhm, Helene Auer, Dipl.Ing.Toms, Rupp Anton, Kurzreiter, Sivec,
Sauer, zur Vorlage
der Landesregierung betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPLNovelle 1993), gemäß § 29 LGO betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976, Änderung der NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 und Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
(DPL-Novelle 1993) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2.
Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzenwurf
betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 wird ge- nehmigt. 3.
Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende Gesetzentwurf
betreffend Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 wird genehmigt. 4.
Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende
Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 wird
genehmigt. 5.
Der dem Antrag der Abgeordneten Litschauer, Uhl u.a. gemäß § 29 LGO beiliegende
Gesetzesentwurf betreffend die Änderung des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977 wird genehmigt. 6.
Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzbeschlusses Erforderliche
zu veranlassen."
Ich darf weiters zur Zahl 537/L-1/6 berichten: Es handelt sich um die Änderung des LandesVertragsbedienstetengesetzes. Hier handelt es sich um grundsätzlich dieselben Maßnahmen für die
Vertragsbediensteten. Weiters sind noch Anpassungen bei der Studienbeihilfe vorgesehen. Auch hier
ist wieder im Detail eine Aufstellung der entsprechenden Kosten aus dem Antrag zu ersehen. Ich darf
daher den Antrag des Verfassungs-Ausschusses stellen über die Vorlage der Landesregierung,
betreffend Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 1993) (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend Änderung des Landesvertragsbedienstetengesetzes
(LVBG-Novelle 1993) wird genehmigt.
2.
Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich darf bitten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordneter
Preiszler.
Abg. PREISZLER (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Sie haben
bereits gehört durch den Antragsteller, daß es hier mit diesen Gesetzesvorlagen um ein ganzes
Konvolut von Änderungen, Anpassungen, an EG-Rechtsnormen geht und im wesentlichen, könnte
man sagen, keine aufregenden oder gravierenden Änderungen
vorliegen.
Es geht lediglich um verschiedene Anpassungen an das Bundesrecht der Bundesbediensteten der
allgemeinen Verwaltung in den Pflegebereichen. Das heißt, die Pflegefreistellung und die Abgeltung
für diverse
Freizeitausgleiche zum einen. Zum zweiten geht es- und das ist schon etwas
gravierender - um die Dezentralisierungsbestrebung in Anbetracht der bevorstehenden Verlegung des
Amtes der NÖ Landesregierung nach St.Pölten. Im
Zusammenhang mit dieser Übersiedlung nach St.Pölten müssen natürlich die
Paragraphen, die die Trennungsgebühr bzw. die Trennungszuschüsse regeln,
geändert werden um hier den Rechtsnormen gerecht zu werden. In der Erläuterung zu § 4 Abs.8 heißt
es dann: "Die Absicht Österreichs, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten und die
Bemühungen zur Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes machen es
notwendig, daß auch Landesbedienstete durch Praxisaufenthalte unmittelbare
Erfahrungen gewinnen können". Bei Einrichtungen in den EG- und EFTA-Ländern sollen sie sich
vertraut machen. Soweit so gut. Ich glaube aber,
daß wir vielleicht schon in dieser Causa etwas zu spät dran sind. Ich darf nur verweisen, daß der
freiheitliche Landtagsklub sich die Mühe gemacht hat, in einer Exkursion verschieden Einrichtungen
zu sehen.
Etwa im Büro Bangemann uns umzusehen, um hier einmal so in gröberen Zügen die ganze Causa mit
der EG aufzunehmen. Und ich glaube, daß es sehr wertvoll war, daß wir hier uns einiges angesehen
haben. Weil ich schon meine, daß hier in dieser Problematik man nicht genug Erfahrung sammeln
kann und auch rechtzeitig beginnen muß, sich mit den
gesetzlichen Normen dieses komplexen Marktes, wenn er zu uns kommt, auch
vertraut zu machen.
Ich hoffe, aber, daß es hier bei diesem - und wir heißen es für gut, daß auch die Beamten der Länder
sich mit dieser Gesetzesmaterie vertraut machen sollten. Und das hoffen wir sehr, daß es nicht in der
Form geschieht vielleicht, daß manche glauben, daß sie hier irgendwo
Urlaub machen in Spanien, in Griechenland, um dort die Einrichtungen dieser EG-Länder zu
begutachten. Vor allem sollten es auch diejenigen
Beamten sein, die - sicherlich jetzt nichts gegen ältere Beamte, die kurz vor der Pension stehen dem
Lande Niederösterreich noch einige Jährchen zur Verfügung stehen. Und nicht dann anschließend
nach dieser
Exkursion vielleicht in Pension gehen.
Es wäre vielleicht auch ratsam, so wie wir gesehen haben, daß verschiedene Bundesländer der
Bundesrepublik eigene Einrichtungen in Brüssel
geschaffen haben, wo sie vor Ort bei oder vor den Verhandlungen die Interessen
der einzelnen Bundesländer wahrnehmen. Das wäre auch eine Überlegung, ob es nicht auch für
Niederösterreich gut wäre, vor allem in
Wirtschaftsbereichen vorstellig zu werden, um unsere Wirtschaft auch entsprechend zu
repräsentieren. Ich weiß schon, daß es natürlich für die Bundesrepublik, die ja
weitaus größer ist und auch wirtschaftlich potenter, notwendiger sein wird als für uns. Aber trotzdem
wäre die Möglichkeit gegeben, zu prüfen,
ob es nicht von Vorteil wäre, ähnliche Einrichtungen - über die Kostenfrage müßte man noch sprechen
- zu schaffen. Aber was ich jetzt schon kritisieren muß, ist, obwohl ja der Herr Landeshauptmann in
seiner Antrittsrede und schon im September 1992 zur Öffnung und Erneuerung gesagt hat, daß - ich
lese Ihnen nicht das Ganze vor, Sie können es nachlesen - eine Dezentralisierung durch Verlagerung
von Entscheidungen auch auf die untere Ebene vor Ort
und eine Deregulierung durch Eindämmung der Gesetzesflut erforderlich ist.
Wenn ich mir aber jetzt den Gesetzestext anschaue und nur den § 71 herausnehme: Hier wird in mehr
als zwei Seiten langen Abhandlungen allein abgesprochen über die Entschädigung bei
Mehrdienstzulagen und bei Überstundenleistungen. Also das ist ein wirklich verwirrender Paragraph.
Und wenn man hier nicht ein Personalist oder ein
Besoldungsrechtler ist und jahrzehntelang damit Erfahrung hat, wird man hier schwer
durchblicken. Und ich meine schon, daß ja, wie versprochen, der Herr Landeshauptmann, vor allem
auch der Herr Kollege Litschauer, der jetzt oberster
Personalvertretungschef ist und den Herrn Kollegen Böhm abgelöst hat, daß die vielleicht
doch einige kürzere Bestimmungen in verständlicher Form bringen hätten können, um hier nicht
seitenlange Abhandlung zu schaffen, die im
wesentlichen so glaube ich vielleicht in drei, vier Absätzen - so steht es
nämlich im analogen Bundesrecht zu den Entscheidungen über die Trennungsgebühr - sicherlich
auch zu machen gewesen wären. Im großen und ganzen gibt es hier keine gravierenden Dinge, das
habe ich schon gesagt. Es geht lediglich, was hier nicht steht in dieser
Regierungsvorlage, um die Höhe dieser Mehrkosten, die uns die hohe Beamtenschaft kosten wird bei
der tatsächlichen Übersiedlung nach St.Pölten. Es wird sicherlich nicht mit einigen wenigen Millionen
abgetan sein. Sondern ich schätze schon, niemand kann jetzt die tatsächlichen Kosten voraussehen,
daß es Kosten in -zigfacher Millionenhöhe sein werden. Und ich würde schon bitten, daß man hier
auch künftig in
Betracht zieht, bei Neuaufnahme von Beamten - natürlich müssen wir niederösterreichweit die
Beamten nehmen - daß man hier nicht mit so eklatanten Kosten
konfrontiert würde.
Wir werden trotz allem diesem Bericht positiv zustimmen. Wir bitten aber sehr wohl, Überlegungen
anzustellen, ob es nicht mit dem EG-Recht einfacher ginge. Und wir würden uns auch dann
wünschen, daß hier
vielleicht in einem Jahr oder auch früher die Erfahrung, die dort wirklich
gesammelt wurde, geklärt wird. Und auch dann eine Kostenrechnung anzustellen,
was uns diese Beschickung von niederösterreichischen Fachbeamten kosten wird. (Beifall bei der
FPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Litschauer.
Abg. LITSCHAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren
des Hohen Hauses! Mein Vorredner macht es mir heute sehr leicht, dieses Thema zu behandeln.
Nämlich die
Dienstrechtsgesetze, wie sie uns von der Berichterstattung vorgestellt wurden.
Ich möchte festhalten, daß nach längerer Zeit nunmehr wieder dem Landtag eine Reihe von
Dienstrechtsgesetzen vorliegen, die vor allem das
Dienstrecht der Landesbediensteten und der Gemeindebediensteten regeln soll.
Der Bogen spannt sich natürlich schon sehr weit, aus dem Bereich der Familienpolitik, aus dem
Bundesrecht und aus Notwendigkeiten, die bereits angewendet
werden. Vor allem natürlich ergeben sich bestimmte Forderungen, die die Dienstnehmervertretung seit
Jahren aus der Kollegenschaft aufgenommen hat und nun wiedergegeben hat. Gerade der
Landesdienst hat natürlich im Zusammenhang mit der zu errichtenden Landeshauptstadt eine Reihe
von Wünschen deponiert und ich bin sehr
froh darüber, daß diese Möglichkeit auch seitens des Dienstgebers akzeptiert wird. Nämlich, weil wir
wissen, daß mit der Verlegung der Landesregierung nach St.Pölten doch eine Vielzahl von
Kolleginnen und Kollegen unmittelbar und direkt betroffen sein werden. Daher
ist das notwendig, da für diese Kolleginnen und Kollegen eine völlig neue Situation entsteht, der man
auch mit den entsprechenden dienstrechtlichen Maßnahmen Rechnung tragen muß. Als dieser
Beschluß zur Landeshauptstadt gefaßt wurde im Jahr 1986, hat das sofort zur Folge gehabt, daß auch
Überlegungen angestellt wurden im Bezug auf Dezentralisierungsschritte innerhalb der
Landesverwaltung. Gleichzeitig wurden auch Gedanken deponiert hinsichtlich einer
Verwaltungsreform. Ich darf festhalten, daß diese Ideen und Überlegungen nunmehr schon
konkretisiert wurden. Eine Vielzahl von Dezentralisierungsmaßnahmen wurde bereits gesetzt. Ich
kann mir ersparen, sie im Detail zu erwähnen.
Wichtig ist natürlich, daß im Zusammenhang mit dieser Dezentralisierung auch das Land einen Teil
dieser Erschwernisse, die für Bedienstete entstehen, mit übernimmt. Und so geschieht es auch, wie
schon von meinem Vorredner angeführt wurde, daß etwa die Trennungsgebühr oder
der Trennungszuschuß nunmehr sich in Zukunft vereinfacht darstellt. Und das ist schon ein Beitrag,
weil Sie mich direkt angesprochen haben, Herr Kollege Preiszler, als Obmann der Personalvertretung,
ein
Beitrag von uns gewesen, vereinfachte Bestimmungen zu schaffen. Dieser ursprüngliche
Trennungszuschuß und die Trennungsgebühr heißt nunmehr neu Versetzungsgebühr und hat zum
Inhalt zwei, drei Punkte, dich ich kurz erwähnen darf. Erstens wird versucht, den Anspruchszeitraum
zu verlängern, um
damit eben die bereits von mir erwähnten Belastungen den Landesbediensteten besser abzugelten.
Zweitens wurde erstmals der Weg beschritten, daß
man auch den ledigen Landesbediensteten, die ja genauso betroffen sind wie verheiratete, diese
Möglichkeit einräumt. Und daß man hier eben mit dieser einfachen Form der Versetzungsgebühr auch
einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung betrieben hat. Ich sehe also schon
einen weiteren Schritt in Richtung Deregulierung. Genau das, was unser
verehrter Herr Landeshauptmann in seiner Antrittsrede erklärt hat. Weiters ist es so, daß wir meinen,
daß mit der Dezentralisierung es notwendig wird, auch eine andere Form oder zumindest die
gesetzlichen Rahmenbestimmungen zu schaffen für eine Neugestaltung von
Dienstzeitregelungen. Daher sind auch Rahmenbedingungen enthalten, daß wir in Zukunft im
Verordnungswege angepaßte Situationen, ich denke da vor allem an
die Teilzeitbeschäftigten, eine bessere, eine praxisbezogene und vor allem eine effizientere Form der
Dienstregelung zustande bringen können.
Auch das, glaube ich, ein Weg, der durchaus positive Erwähnung verdient.
Drittens, die von Ihnen erwähnten Außendienstüberstunden, Herr Kollege Preiszler. Hier, glaube ich,
ist ein epochaler Schritt gelungen.
Daß man mit diesem Dienstrechtsinstitut nunmehr jenen Kolleginnen und Kollegen, die verstärkt im
Außendienst eigentlich eine sehr starke Serviceleistung erbringen, daß diese Serviceleistung in
Zukunft
auch so abgegolten werden soll, wie sie sich darstellt, wie sie es verdient. Denn bisher werden die
Außendienstüberstunden ja nur zur Hälfte
angerechnet. Und ich glaube, das mag auch ein Grund sein, daß wir gerade im
Bereich der technischen Sachverständigen zur Zeit feststellen müssen, daß einige technische
Sachverständige, die schon im Dienststand waren, wieder den Dienst quittiert haben. Weil sie einfach
mit dieser
Besoldung nicht ganz zufrieden waren. Wir glauben, daß wir mit dieser
Neuerung, mit dieser Außendienstüberstundenregelgung sicherlich einen Beitrag
leisten, auch in Zukunft vermehrt dieses qualifizierte Personal zu bekommen.
Und eines freut mich bei diesen Gesetzesnovellen: Daß wir bei der sogenannten
Freizeitausgleichregelung einen etwas anderen Weg gehen als auf Bundesebene. Wir werden diesen
Schritt der Freizeitabgeltung wie er auf Bundesebene vorgesehen ist, nicht erst mit 1.Jänner 1993
schon mitgehen. Sondern wir werden mit 1.Jänner 1994 die gesamte Regelung, nämlich des
Freizeitausgleiches, im Verhältnis der Barabgeltung von
1 zu 1,5 sowohl für die Landes- als auch für die Gemeindebediensteten machen. Das kommt der
Kollegenschaft, aus verschiedenen Berichten weiß ich das bereits, doch sehr entgegen. Eine
Besonderheit, die ich erwähnen möchte, ist, daß in der landesgesetzlichen Regelung die Überstunden
in der Nachtzeit nicht durch Freizeit,
sondern bar abgegolten werden. Diese Abweichung vom Bundesdienstrecht liegt
durchaus im Interesse der Dienstgeberseite, aber auch im Interesse der Dienstnehmer. Und es ist
auch ein Beitrag, meine verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, gerade in Richtung jener
Berufe, deretwegen wir gemeinsam schon wiederholt diskutiert haben. Nämlich Abhilfe zu
schaffen bzw. Anreize zu bieten, daß wir mehr Pflegepersonal bekommen. Wenn wir diese
Nachtdienststunden abgelten in Bezahlung, ist die
bessere Effizienz gegeben und geht uns nicht durch Freizeitabgeltung die an
sich schon sehr reduzierte Zahl der Pflegebediensteten noch mehr womöglich verloren.
In der Reisegebührenvorschrift sehe ich einen Weg, der insbesondere auch Signalwirkung haben
könnte für die Bestimmungen auf Bundesebene oder für die Bundesbediensteten. Wir wollen hier
einen Versuch
machen, daß diese drei Gebührenstufen, die es zur Zeit gibt in der neuen
Gesetzeslage auf zwei zusammengefaßt werden sollen. Wobei uns vorschwebt, in
Zukunft nur eine Gebührenstufe zu haben für jene Landesbediensteten, die
Außendienst versehen. Daß mit einer Gebühr der Aufwand abgegolten werden soll. Denn ich glaube,
es ist nicht sehr sinnvoll, daß man die
Außendienstabgeltung vom Einkommen des Bediensteten abhängig macht. Denn das Gulasch und
die Semmel ist für jeden gleich teuer. Daher sollte man diesen Weg, der so positiv anklingt in diesen
Dienstrechtsgesetzen, auch weiter gehen. Meine verehrten Damen und Herren! Die Pflegefreistellung,
die auch heute schon angesprochen wurde, ist in den landesgesetzlichen Bestimmungen deshalb
notwendig geworden, weil es ein Nachvollziehen einer
Bundesbestimmung ist, die es bereits seit Jänner 1993 gibt. Nämlich, daß unter
bestimmten Voraussetzungen eine zweite Woche Pflegefreistellung gewährt werden
kann für jene Fälle, wenn in der Familie etwa bei den Kindern das zuletzt geborene Kind noch nicht
älter als 12 Jahre alt ist. Wie gesagt eine Anpassung, die sich ergeben hat. Nun, meine verehrten
Damen und Herren, möchte ich schon zum Schlusse kommen. Ich glaube, daß es hier sicherlich eine
Diskussion dort und
da gibt, daß diese dienstrechtlichen Verbesserungen auch mit Kosten verbunden sind. Das ist eine
natürliche Tatsache. Aber sie ist unbedingt notwendig, um auch im Bereich der Landesverwaltung hier
entsprechend motivierte, engagierte und besonders qualifizierte Mitarbeiter auch
in der Zukunft zu haben.
Aus der Sicht meiner Fraktion ist mit den vorliegenden Novellen jedenfalls eine den Gegebenheiten
entsprechende Umsetzung gerechtfertigter
Forderungen und Anliegen der Dienstnehmer des Landes und der Gemeinden
einerseits sowie die notwendige Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben
andererseits erfolgt. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß bei allen Regelungen
auch auf die Verwaltungsökonomie und eine möglichst einfache Vollziehbarkeit der Bestimmungen ein
bedeutendes Augenmerk gelegt wurde.
Namens meiner Fraktion werden wir dieser vorliegenden Gesetzesmaterie die Zustimmung geben. Ich
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Die Rednerliste ist erschöpft, der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Ich verzichte!
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des Verfassungs-Ausschusses, Zahl
536/D-1/6, betreffend DPL-Novelle 1993 und Änderung der vier zitierten Gesetze):
Einstimmig angenommen!
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des
Verfassungs-Ausschusses, Zahl 537/L-1/6, betreffend LVBG-Novelle 1993): Einstimmig
angenommen! Ich beabsichtige, die Geschäftsstücke, Zahlen 525/H-2/11 und 526/H-2/12 wegen des
sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln.
Berichterstattung und Abstimmung sollen jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese
Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher den Herrn
Abgeordneten Hiller, zur Zahl 525/H-2/11 zu berichten.
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des Finanzund Wirtschafts-Ausschusses zur Landtagszahl 525/H-2/11.
Schloß Riegersburg, an der mährischen Grenze gelegen, zählt zu den bedeutensten Barockbauten
Niederösterreichs. Seine Geschichte reicht in das 14.Jahrhundert zurück. 1730 beauftragte Siegmund
Friedrich Reichsgraf Khevenhüller den österreichischen Landschaftsbaumeister Franz Anton Pilgram,
einen Schüler Lukas von Hildebrandts mit der barocken Umgestaltung. Das Barockschloß
Riegersburg wurde in den
letzten Jahren einer gründlichen Restaurierung unterzogen. Das Thema der heurigen
Landesausstellung ist die "Familie". Jede Zeit entwickelt ihre eigenen Vorstellungen zur idealen
Familie. Ob dieses Ziel, das damit geschaffen wird, auch angestrebt und erreicht wird,
hängt vom Einzelnen ab.
Er muß versuchen, seine Ideale zu verwirklichen, um die Schwierigkeiten zu bewältigen, die sich in
der Konfrontation mit der Realität
einstellen. Ein Ziel der Landesausstellung ist es, aufzuzeigen, welchen
Veränderungen diese Ideale unterworfen sind, woran ihre Verwirklichung manchmal scheitert und wer
die Leidtragenden sind. Leihgaben verschiedener Provenienz dominieren in der Landesausstellung.
Vor allem aus Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz, Polen, Niederlande und den USA
kommen zahlreiche, kaum bekannte Exponate.
In den mit einzelnen Leihgebern abgeschlossenen Leihverträgen haftet das Land Niederösterreich
vom Abtransport der Leihexponate vom
Eigentümer bis zur Rückstellung derselben an die Leihgeber. Der Umfang dieser Haftung entspricht
international üblichen Haftungsmodalitäten bei Kunstausstellungen. Vielfältig sind die
Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutze der kostbarsten Exponate getroffen werden.
Würde für die Kunstwerke eine Versicherung bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden,
müßte ein beachtlicher Teil des Gesamtbudgets
der Landesausstellung für die Prämienzahlung verwendet werden. Der Versicherungswert der
Leihgaben für die NÖ Landesausstellung 1993 mit dem Titel "Familie - Ideal und Realität" im
Barockschloß Riegersburg beträgt 290 Millionen Schilling. Ich stelle daher folgenden Antrag (liest):
"Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg
1993.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Für die Leihgaben der Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität" im Barockschloß Riegersburg
im Jahre 1993 wird die Haftung des
Landes Niederösterreich mit einer Gesamthöhe von S 290.000.000,-- übernommen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kurzbauer, zur Zahl
526/H-2/12 zu berichten
Berichterstatter Abg. KURZBAUER(ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Die gemeinsam mit dem
Indian Council for Cultural Relations vorbereitete Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus
Indien" auf Schloß Schallaburg im Jahr 1993 stellt eine der bisher bedeutendsten Expositionen über
Indien dar. In den mit den einzelnen Leihgebern abgeschlossenen Leihverträgen haftet das Land
Niederösterreich vom Abtransport der Leihexponate vom Eigentümer bis zur Rückstellung derselben
an die Leihgeber. Der Umfang dieser Haftung entspricht international üblichen Haftungsmodalitäten
bei Kunstausstellungen, Haftung von "Nagel zu Nagel".
Auf Grund der Versicherungssumme würden die Prämien für die Versicherung der Objekte bei
Versicherungsgesellschaften einen beträchtlichen
Teil der budgetären Mittel, die für diese Ausstellung zur Verfügung stehen, beanspruchen.
Der Versicherungswert der Leihgaben für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus
Indien", beträgt 65 Millionen Schilling.
Ich darf daher namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
"Antrag des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß
Schallaburg im
Jahre 1993.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Für die Leihgaben der Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien" auf Schloß
Schallaburg im Jahre 1993 wird die Haftung des Landes Niederösterreich mit einer Gesamthöhe von
S 65,000.000,-- übernommen."
Herr Präsident, ich bitte, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete
Wöginger.
Abg. WÖGINGER (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Mittelpunkt der diesjährigen
Landesausstellung, die auf Schloß Riegersburg im Weinviertel veranstaltet wird, soll das Thema
Familie stehen. Da darf erwartet werden, daß auch der Wandel aufgezeigt
wird, dem die Familie im Laufe der Zeit unterlag und wohl auch künftig
unterliegen wird. Es bedarf nicht der Betonung, daß die funktionierende Familie
das Ideal ist. Aber auch die Veranstalter wissen - und sie weisen im Untertitel darauf hin - daß es eine
Diskrepanz zwischen Ideal und Realität gibt. Daß sich das Rollenbild der Familie in der Gesellschaft
ändern
wird, hat schon Henrik Ibsen erahnt, als er um die Jahrhundertwende sein Schauspiel "Nora" schrieb.
Nora verläßt in Vorwegnahme der dann später um sich greifenden Emanzipation der Frau das
sogenannte Puppenheim,
in das ihr Mann, der Patriarch, sie zu zwingen versucht. Und es nimmt nicht Wunder, daß eine Autorin
unserer Zeit, Elfriede Jelinek das Stück fortschreibt, indem sie der Frage nachgeht, was geschehen
war, nachdem Nora ihren Mann verlassen hatte und damit die ganze Problematik der auf sich
gestellten, nach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung strebenden Frau aufgreift. Waldmüller hat
auf einem seiner Gemälde die Familie in ergreifender Eintracht dargestellt. Aber in dieser
Biedermeier-Naivität gibt es die Familie vielfach nicht mehr. Der Aufgabe, Kinder zu umsorgen
widmen sich heute in sehr anerkennenswerter und durchaus erfolgreicher
Form auch Alleinerzieher. Es gibt zahlreiche kinderlose Ehepaare und es gibt nicht-eheliche
Lebensgemeinschaften, die so mancher Familie, in der das Zusammenleben zu wünschen übrig läßt,
als Modell dienen könnten.
Nicht weniger als ein Drittel aller Ehen, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, endet vor dem
Scheidungsrichter Und ein Viertel aller
heute 30jährigen Frauen denkt überhaupt nicht daran, zu heiraten. Auch das ist zu konstatieren, wenn
von der Familie zu reden ist. Und selbst die Familie als eine Institution, als eine Einrichtung, wie sie
uns vorschwebt, ist nicht immer der Hort der Geborgenheit, wie uns das diverse Fensehserien
vorzugaukeln versuchen. Die Ludwig Boltzmann-Gesellschaft zur Erforschung zwischenmenschlicher
Beziehungen hat eine Dunkelziffer erhellt, die erschreckend ist.
Jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau ist Opfer körperlicher Gewalt und die Züchtigung und
Mißhandlungen von Kindern berechtigt erst
recht, vom Tatort Familie zu sprechen.
Wie aber soll, muß man sich fragen, der Weg friedvollen Zusammenlebens gegangen werden, wenn
er sich schon in so manchen Familien als
ungangbar erweist? Krankt es an den Umgangsformen in der Familie, kann es
auch keine gesellschaftliche, keine politische Kultur geben. Man muß,
wenn man sich mit dem Thema Familie befaßt, auch diese Situation sehen, die die Soziologen seit
langem alarmiert. Und auch die Ausstellung wird sich, das ist zu hoffen, nicht in Schönfärberei
erschöpfen,
sosehr uns allen an der heilen, glücklichen Familie liegt. Denn alle Probleme zu negieren, hieße einer
Entwicklung Vorschub leisten, mit der wir uns selbstverständlich nicht einverstanden erklären
wollen. Und die wir auch nicht gutheißen können. Schon von ihrer Struktur her ist ja die romantischverklärte Familie vielfach zum Klischee geworden. Die Großfamilie, in der Generationen unter einem
Dach lebten, gibt es faktisch nicht mehr. Die Kinder
verlassen viel früher, als das noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war, das
elterliche Haus und das Reich der Frau beschränkt sich längst nicht mehr auf die Küche. In Österreich
gehen 76,2 % der Männer einer Erwerbstätigkeit nach, aber auch schon 72,8 % der Frauen. Und auch
in Niederösterreich hat die Zahl der unselbständig erwerbstätigen Frauen in den letzten
Jahren neuerlich, und zwar um 14,2 %, zugenommen. Dabei resultiert dieser Trend zur Berufstätigkeit
der Frau, wie aus der NÖ Familienstudie hervorgeht, nur zu 47 % aus finanziellen Notwendigkeiten.
Der Rest geht auf die von der Frau selbst erwünschte Entfaltung als
Persönlichkeit zurück, auf ihre Interessen und auf ihre Neigungen. Es muß deshalb die Aufgabe der
Gesellschaft sein, ihr, der Frau nämlich, Wahlfreihalt zwischen Haushalt und Beruf zu gewährleisten.
Und der Familie, in der die Frau einem Beruf nachgeht, Unterstützung zu
geben. Etwa auch in Form zweckmäßiger Kinderbetreuungseinrichtungen. Daß es da ein Manko an
Kinderkrippen gibt, in denen die Kleinkinder berufstätiger Mütter eine familienergänzende Versorgung
finden, wird man nicht in
Abrede stellen können.
Im Lichte all dieser Fakten hat es schon Kassandra-Rufe gegeben, daß das Ende der Familie in Sicht
ist. Sie sind wieder verstummt, weil sich gezeigt hat, daß der Beruf der Frau und ihre Mutterpflichten
nicht in einem Gegensatz zueinander zu stehen brauchen. Und weil
die Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft einfach unverzichtbar bleibt. Schließlich leben 85 % der
Österreicherinnen und Österreicher in Familien. Die Familien sind zwar kleiner geworden, weil noch
zur
Jahrhundertwende vier Kinder in einer Familie die Regel waren, während heute die
Familien mit einem Kind und maximal zwei Kindern überwiegen. Aber Sie
bleiben dennoch die Grundfesten unserer Zukunft, die keine Perspektive
hätte, gäbe es die Familie nicht.
Wenn die Ausstellung auf Schloß Riegersburg, die sich als Bekenntnis zur Familie verstehen wird, die
Problematik nicht ausspart, die
sich heute in vielfacher Form um die Familie rankt, dürfen wir uns auf die Landesausstellung 1993
sicher freuen. Wir, ich meine damit meine Fraktion, stimmen daher auch gerne der Landeshaftung für
die Leihgaben zu, wie wir gleichzeitig auch der Haftung für die Objekte der
Schallaburg-Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste" unsere Zustimmung geben. Zweck der
geplanten Ausstellung auf der Schallaburg ist es, uns in das
Kunsthandwerk Indiens einzuführen, wo man sich wie in keinem anderen Land auf
Kunstfertigkeit versteht. Daß während dieser Ausstellung Meister aller Sparten bei ihrer Arbeit zu
sehen sein werden, darf als Beitrag zum
multikulturellen Konsens in der Welt betrachtet werden. (Beifall bei der SPÖ,
einigen Abgeordneten der ÖVP und Abg. Preiszler.)
DRITTER PRÄSIDENT Hubert AUER: Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Knapp.
(Präsident Mag.Romeder übernimmt den Vorsitz.)
Abg. KNAPP (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren!
Die heurige NÖ Landesausstellung im Barockschloß Riegersburg, die dem Schwerpunktthema Familie
gewidmet ist,
signalisiert mit der inhaltlichen Ausrichtung den Stellenwert, den das Land
Niederösterreich der Familie einräumt. Haben sich Formen und Art des Zusammenlebens im Laufe
der Zeit geändert, steht heute immer mehr außer Streit,
daß die Familie stärker denn je als jener Ort erkannt wird, in dem der Mensch als ganze Person erlebt,
geliebt, akzeptiert, behandelt, unterstützt und gefördert, wo also Selbstentfaltung ermöglicht und
Solidarität praktiziert wird. Familie bedeutet aber auch Bewältigung des
Alltages mit all seinen vielfältigen Problemen. Rasche und wirksame Hilfestellung ist dabei vielfach
notwendig. So hat am 12.Jänner 1993 Frau Landeshauptmannstellvertreter Liese Prokop in einer
Pressekonferenz die Sinnhaftigkeit der NÖ Familienpolitik eindrucksvoll unterstrichen, die durch
laufende Verbesserungen auf sich ändernde wirtschaftliche Situationen eingeht. Prokop damals
abschließend mit der erfreulichen Feststellung: Fast 10 Jahre nach dem
Inkrafttreten des NÖ Familiengesetzes erweist sich Niederösterreich mit den
Verbesserungen weiterhin als das führende Familienland. Da die vereinten Nationen das Jahr 1994
zum Jahr der Familie erklärt haben, kann die heurige NÖ Landesausstellung als erste große Aktivität
österreichweit im Vorfeld dieses UNO-Jahres gelten. Der Leitsatz
der UNO für 1994, "International year of the family, bulding the smallest part of democracy and the
head of society" stellt zweifellos eine starke thematische Einstimmung für die Landesausstellung dar.
Das Logo der UNO wird auch bewußt auf den zentralen Werbeträgern der
Landesausstellung wie Plakat, Katalog etc. vertreten sein. Rund 1.200 Leihgaben aus zahlreichen inund ausländischen Sammlungen werden auf der Riegersburg optimal die Geschichte der Familie, vor
allem der letzten zwei bis drei Jahrhunderte dokumentieren. Dem
Thema entsprechend ist klar, daß in der architektonischen Gestaltung der Exposition besonders auf
eine kindergerechte Präsentation geachtet wird. Damit bietet die heurige Landesausstellung die
Möglichkeit, daß
Erwachsene wie Kinder aktiv diese Thematik erleben können. Es wird im
Freigelände und im Schloßpark Einrichtungen geben, wo alte, heute nicht mehr
gebräuchliche Spiele selbst ausprobiert werden können. Dem kreativen Vergnügen
werden also keine Grenzen gesetzt. Verschiedene Stationen laden dabei zum Mitmachen ein. Und
natürlich wird im Ausstellungsbereich auch die Interessensvertretung der NÖ Familien ihre
Serviceeinrichtungen
vorstellen.
Nicht nur am Ausstellungsort selbst, am Barockschloß Riegersburg werden den Besucher ergänzende
Programme kultureller, folkloristischer und
gastronomischer Art geboten, sondern die gesamte Region ist bemüht, den zahlreich erwarteten inund ausländischen Gästen erlebnisreiche und vergnügliche Stunden zu bieten. Hier sei vor allem das
neu
geschaffene internationale Radnetz Retzerland - Znaimerland erwähnt, wo die
kulturellen und landwirtschaftlichen Kostbarkeiten der Region auf einem der
fünf Radwege erlebt werden können.
Ein weiterer Themenschwerpunkt wird den Märchen, Sagen und Mythen beiderseits der Grenze
gewidmet sein. Für jene Besucher, die besonders die Natur erleben möchten, bietet das Thayatal in
einem der
reizvollsten und romantischsten Landschaftsteilen Niederösterreichs eine
ungemein abwechslungsreiche Fauna und Flora entlang des ehemaligen Eisernen Vorhanges. In
beispielhafter Zusammen- arbeit aller regionaler und lokaler Tourismuseinrichtungen mit der
zuständigen Abteilung des
Landes wurden zahlreiche qualifizierte Rahmenprogramme erstellt, die diese
Region auch in Zukunft verstärkt als lohnenswerten Aufenthalts- und Erholungsraum ausweist.
Damit möchte ich einige grundsätzliche Feststellungen zur Landesausstellung treffen. Die NÖ
Landesausstellungen sind seit den 60er Jahren
fester Bestandteil des NÖ Kulturangebotes. Das jährliche Ausstellungsbudget umfaßt ca. 24 Millionen
Schilling. Dazu kommen Aufwendungen für
nötige Umbauten, Renovierungen und Adaptierungen im Umfeld, die einen
wichtigen Impuls für die gesamte Wirtschaft und damit für die Sicherung der Arbeitsplätze bedeuten.
Ich darf das zum Beispiel an der Riegersburg kurz anführen: Renovierung des Schlosses, ca. 20
Millionen Schilling. Straßenbau und
Nebenanlagen, Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Erweiterung durch die Straßenbauabteilung 1
Hollabrunn, Straßenmeisterei Retz, 7 Millionen. Und die
Baumaßnahmen der Stadtgemeinde Hardegg, die die Renovierung und Neugestaltung
diverser Einrichtungen vorsehen, etwa 10 Millionen Schilling. Nicht zu
vergessen bitte, die Investitionen der Gastwirte und Heurigenbetriebe in
weiterer Millionenhöhe. Vom touristischen und damit wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet ist die
NÖ Landesausstellung zusätzlich zum
kulturellen Aspekt eine Gelegenheit, die jeweilige Region intensiv zu bewerben und deren Image zu
steigern. Wobei neben dem unmittelbaren Effekt auf den daraus resultierenden nachhaltigen Nutzen
zu achten ist.
Dieser Effekt ergibt sich allein aus der Tatsache, daß durch die Landesausstellung zusätzlich mehrere
hunderttausend Besucher in die Region kommen und
dadurch Gastronomie und Hotellerie wesentlich profitieren. Und natürlich auch ihre Umsätze steigern.
Von der Aktualität und Attraktivität des Angebotes hängt es jedoch ab, ob der Besucher angeregt wird,
wiederzukommen und eventuell einen Urlaub in der Region zu verbringen. Diesen längerfristigen
Nutzen zu erreichen ist das Ziel der begleitenden Werbemaßnahmen. Von
seiten der NÖ Tourismuswerbung wurde in den vergangen Jahren bereits verstärkt für die
Landesausstellung in Riegersburg geworben. Zum Beispiel
durch Förderung von Begleitprospekten, Ausflugsangebote, Werbung bei inund ausländischen Messen sowie einige Pressekonferenzen und Presseaussendungen.
Die Vernetzung von Kultur und Tourismus hat sich als zielführend erwiesen und sollte in Hinkunft noch
verstärkt werden. Kulturtourismus ist eines der erfolgreichsten Marktsegmente im NÖ Tourismus. Als
Wiege Österreichs ist Niederösterreich reich an kulturellen Schätzen, die
Anziehungspunkte für in- und ausländische Gäste bieten. Nützen wir auch in Zukunft die Chance,
diese Kulturgüter den Menschen zugängig zu machen. Erkennen wir aber auch immer wieder die
Verantwortung, diese Güter zu schützen und der Nachwelt zu erhalten. Und seien wir stolz auf unser
Land, das weit öfter als allgemein bekannt Impulsgeber für geistige und kulturelle Erneuerungen in
Europa war und ist.
Damit darf ich zum zweiten großen kulturellen Geschehen überleiten, die Ausstellung auf der
Schallaburg "Magische Hände - Sinnliche Künste aus Indien."
1993 setzt die Schallaburg als internationales Ausstellungszentrum des Landes Niederösterreich
seine Tradition fort, ein Fenster nach außen zu sein und damit Begegnungsstätte fremder Kulturen.
Der Subkontinent Indien ist im Norden vom Himalaya und seinen Ausläufern begrenzt, ihm zu Füßen
dehnen sich die gewaltigen Ebenen Industans,
durchflossen von den heiligen Flüssen Ganges und Hindus. Von diesem Land mit 200 Sprachen und
einer dreieinhalbtausend-jährigen, bis heute lebendigen Kultur, mit 800 Millionen Bewohner nach
China das volkreichste der Erde, ist aber zumeist nur ein Bruchteil und das nur als Klischeebild
bekannt. Schon in den ältesten Statuetten, Siegeln und kunstvoll verzierten Tongefäßen aus
vorgeschichtlicher Zeit kann man die Grundzüge indischer Ästhetik erkennen. Als dann im zweiten
Jahrtausend vor Christus
während der Einwanderung der Indo-Iraner die früheste Kultur zum Teil
unterging, zum Teil umgeformt wurde, scheinen gewisse traditionelle Formen
bereits fixiert. Aus diesen einheimischen Wurzeln und vielen von außen
kommenden Befruchtungen durch die
iranisch-zentralasiatisch-vorderorientalische und letztlich kollonial-europäische Welt entstand das uns
heute bekannte Bild der indischen Ästhetik und Ikonologie. Als in der Zeit der Romantik erstmals
indisches Gedanken- und Kulturgut im größeren Umfang in Europa bekannt wurde, erkannte man
zwar
grundsätzliche Übereinstimmung, vor allem im Bild des Gottes der Liebe, also in
dem griechischen Eros und dem indischen Kama als Ursprung der Welt. Dagegen entrüstete man sich
in der viktorianischen und der wilheminischen Epoche über die sinnliche Bilderwelt Indiens in Literatur
und Kunst
und verdrängte ganze Bereiche der buddhistischen und hinduistischen Geisteskultur aus dem
Gedankenkreis.
Wenn auch fremde Eroberer, Muslime, Engländer die letzten 800 Jahre regierten, so erschließt sich
dem Besucher das heutige Indien noch immer aus seine Traditionen.
Nicht nur die Sakralbauten, sondern auch der Tagesablauf, das Straßenbild und die
Gesellschaftsordnung, die Kasten werden bis heute von der Religion bestimmt. Und das heißt in
Indien vor allem Hinduismus.
Die renommiertesten Kunsthandwerker Indiens, Glas- und Wandmaler, Intarsienschnitzer,
Weberinnen, Spielzeugmacher, Marionettenspieler, Geschichtenerzähler und Ausdruckstänzer,
Juweliere und Bildhauer
zeigen auf der Schallaburg ihr Können und geben so Zeugnis von der noch
immer lebendigen Kunstfertigkeit, den "Magischen Händen". Ein hoher Prozentsatz der rund 300
Leihgaben kommt aus dem Handwerkmuseum in Delhi und anderen indischen Sammlungen. Aber
auch Leihgaben aus dem Museum für Völkerkunde in Wien, dem Indischen Museum in Berlin und aus
Privatsammlungen werden bei dieser Ausstellung zu sehen
sein.
Erstmals wird heuer auf der Schallaburg für diese Ausstellung eine speziell auf Schulklassen
abgestimmtes museumspädagogisches Programm angeboten. Die Begegnung mit einer uns fernen
Kultur soll neugierig
machen, Toleranz und Verständnis für Fremdes und Neues fördern. Die Schüler können selbst kreativ
sein und mit den Kunsthandwerkern arbeiten. Nach dem Ausstellungsrundgang wird in eigens dafür
adaptierten
Räumlichkeiten die Möglichkeit geboten, gemeinsam über das Gesehene und Erlebte zu
reflektieren und zu diskutieren.
Wir haben also in Niederösterreich durch unsere aktive Kulturpolitik die Voraussetzungen geschaffen,
die großen Möglichkeiten zu nützen,
die sich für unser Land aus den historischen Entwicklungen ergeben. Es geht nun um die Chance,
weiterhin als wirtschaftliche und geistig-kulturelle Drehscheibe zwischen Ost und West zu wirken.
Dafür haben wir
gearbeitet und darum wollen wir uns auch weiter bemühen. In diesem Sinne darf ich mitteilen, daß
unser Klub den vorliegenden Anträgen die
Zustimmung geben wird. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren darf ich noch
abschließend alles Gute wünschen. Es ist in diesem Hause meine erste und sicher auch meine letzte
Rede. Ich möchte die Gelegenheit noch benützen, Danke zu sagen für die freundliche Aufnahme und
für die vielen
Freundschaften, die sich auch im Laufe der kurzen Zeit ergeben haben. Ich wünsche dem Hohen
Haus und Ihnen alles Gute, Glück auf für die Zukunft!
Dankeschön. (Beifall aller drei Fraktionen des Hohen Hauses.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, die Berichterstatter haben
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KURZBAUER (ÖVP): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 525/H-2/11 betreffend
Landeshaftung für die Landesausstellung "Familie - Ideal und Realität"):
Einstimmig angenommen!
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl
526/H-2/12 betreffend Landeshaftung für die Ausstellung "Magische Hände - Sinnliche Künste aus
Indien"): Einstimmig angenommen.
Hohes Haus! Ich beabsichtige die Geschäftsstücke 523/H-11/12-, 524/H-11/13-, 538/H-11/14-, 539/S5/9-, 540/S-5/10- und 546/H-11/15- wegen des
sachlichen Zusammenhanges unter einem zu verhandeln. Berichterstattung und
Abstimmung sollen jedoch wie üblich getrennt erfolgen. Wird gegen diese
Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche daher unter diesen
Voraussetzungen den Herrn Abgeordneten Kautz, zu den Zahlen 523/H-11/12, 524/H-11/13, 538/H11/14, 546/H-11/15 zu berichten.
Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf vorerst zu
523/H-11/12 berichten. Von seiten des Kommunalgipfels vom 9.Jänner und 9.April 1992 wurde die
Errichtung einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe im A.ö. Krankenhaus Mistelbach zur
Planung freigegeben. Das Projekt entspricht dem derzeit geltenden Raumordnungsprogramm für das
Gesundheitswesen, LGBl.8000/22-3. Es ist eine unbedingte Notwendigkeit zum Abbau des akuten
Personalmangels im Bereich der Gesundheitsberufe, das heißt, sowohl das
Krankenpflegefachpersonals als auch der
medizinisch-technischen Dienste.
Die projektierten Gesamtherstellungskosten des Projektes belaufen sich auf 90 Millionen Schilling,
davon werden projektsvorbereitende Planungskosten in Höhe von 6 Millionen Schilling angesprochen.
Bei den projektierten Gesamtkosten handelt es sich um gemittelte Richtpreise auf Preisbasis Jänner
1992.
Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten von 90 Millionen Schilling errechnet sich im Falle der
Leasingfinanzierung eine voraussichtliche Belastung des Landesbudgets in Höhe von 7,688.630,-Schilling auf sieben Jahre und 4,220.028,-- für weitere 18 Jahre, also insgesamt 129,780.914,-Schilling. Da die errechneten Zahlungen auf einem gemittelten Schätzpreis basieren, sind sie im
Hinblick auf die tatsächlichen Zahlungsleistungen als nicht fix anzusehen. Die endgültige Leasingrate
kann erst nach
Vorliegen der Endabrechnungssumme ermittelt werden und ist demzufolge auch
abhängig von erfolgten Valorisierungen, KRAZAF-Leistungen und Zinsentwicklungen bis
Baufertigstellung. Weiters sind in dieser Berechnung die
Bauzinsen nicht enthalten. Die Planungskosten werden durch Aufrechnung auf
die Gesamtherstellungskosten in die Leasingrate eingerechnet, sind aber
allein für sich nicht leasingfähig. Es können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben über die
Belastung des Landesbudgets für die Planung allein gemacht werden, wenn das Bauvorhaben in der
Folge leasingfinanziert wird. Die genaue Projektbeschreibung des Investitionsvorhabens sowie die
Angaben der Folgekosten und die derzeit abschätzbare Belastung des Landesbudgets exklusive
Bauzinsen, ausgehend von dem derzeitigen Finanzierungssystem sind aus den Beilagen A und B
ersichtlich. Ich darf namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen über
die Vorlage der Landesregierung betreffend A.ö. Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer
Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 6,000.000,-- für das
Investitionsvorhaben "Ausbau einer Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe" im A.ö. Krankenhaus
Mistelbach mit
geschätzten Gesamtkosten von S 90,000.000,-- (Preisbasis Jänner 1992) werden grundsätzlich
genehmigt.
2.
Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. Die NÖ
Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 80%igen Landesbeitrages für die
projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl. 9440-7.
Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich auf der Grundlage der
derzeit geltenden Rahmenbedingungen eine
jährliche Belastung des Landes im Fall einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 8,5 % der
Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre und 4,7 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das
Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst
nach erfolgter Planung abschätzbar sein."
Ich darf den Herrn Präsidenten ersuchen, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich erlaube mir, beim zweiten Antrag,
Landeskrankenhaus Wr.Neustadt, Neubau der Radioonkologie, nur den Antrag vorzulesen. Die
Einleitung unter Hinweis auf den Spitalsgipfel und die anderen Rahmenbedingungen sind analog dem
ersten Antrag zu verstehen. Ich darf daher den Antrag stellen (liest):
"Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie, Baulos 18.
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1.
Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 22,500.000,-- für das
Investitionsvorhaben "A.ö. Krankenhaus Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie" mit geschätzten
Gesamtkosten von S 322,000.000,-- (Preisbasis 1.1.1992) werden grundsätzlich genehmigt.
2.
Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt.
3.
Falls sich die Errichtung einer eigenen Bettenstation aus medizinischen und fachlichen Gründen als
unumgänglich erweist, wird zur Kenntnis genommen, daß sich die Gesamtkosten gemäß Punkt 1 um
einen Schätzbetrag von maximal rund S 45 Millionen erhöhen können, wobei die
projektsvorbereitenden Planungskosten in Höhe von S
22,500.000,-- unverändert bleiben.
Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 60%igen Landesbeitrages für die
projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt
gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl.9440-7. Die Beteiligung des Landes Burgenland
ist im Sinne obiger Bestimmungen als Leistung Dritter zu sehen. Bezogen auf die
Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich auf der Grundlage der derzeit
geltenden Rahmenbedingungen,
eine jährliche Belastung des Landes im Falle einer Sonderfinanzierung im
Ausmaß von 3,9 % der Gesamtinvestitionskosten auf 20 Jahre. Die für das Landesbudget aus der
Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein."
Das nächste Bauvorhaben betrifft das A.ö. NÖ Landeskrankenaus Mödling. 4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und Zielplanung.
Im A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling ist die Realisierung des 4.Bauabschnittes, der den Umbau
des Altgebäudes, den Zubau des Bettentraktes Ost, die
Sanierung und Aufstockung des Bettentraktes Nord, die Sanierung der Ostfassade des Bettentraktes
und die Aufstockung der Unfall "B" und der Röntgenabteilung umfaßt, erforderlich. Das zur
Beschlußfassung vorliegende Projekt umfaßt den Umbau des Altgebäudes und stellt somit die
1.Bauetappe des vierten Bauabschnittes dar.
Die geschätzten Gesamtherstellungskosten dieses Vorhabens, auf Basis gemittelter Richtpreise,
belaufen sich auf 123,850.000,-- Schilling (Preisbasis
Jänner 1991). Die projektsvorbereitende Planung ist abgeschlossen und die Ausschreibung über rund
80 % des Projektumfanges durchgeführt, sodaß die grundsätzlich Genehmigung für die Durchführung
des
Bauvorhabens "4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe" erfolgen kann. Bei der Beurteilung muß jedoch der
4.Bauabschnitt als Ganzes gesehen werden, da die Realisierung der ersten Bauetappe die Errichtung
des
gesamten vierten Bauabschnittes mit einem geschätzten Gesamtkostenvolumen von 380 Millionen
Schilling (Preisbasis Jänner 1991) zwingend nach sich zieht.
Weiters sind nach heutigen Schätzungen weitere Ausbaukosten von S 117,600.000,-- also insgesamt
S 497,600.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) notwendig, um das Landeskrankenhaus Mödling auf einen
modernen, in Niederösterreich üblichen Standard zu bringen. Dazu kommen noch einige kleinere
Projekte deren Kosten derzeit noch nicht quantifiziert werden können.
Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten für die erste Bauetappe des vierten Bauabschnittes
von 124,850.000,-- Schilling errechnet sich im Falle einer Leasingfinanzierung eine voraussichtlich
Belastung des Landesbudgets in der Höhe von 14,172.859,-- auf 7 Jahre und
7,631.676,-- Schilling auf weitere 18 Jahre, also insgesamt 236,580.181,-Schilling.
Ich darf daher folgenden Antrag namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses stellen (liest):
"Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend
A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling 4.Bauabschnitt, 1.Bauetappe (Umbau des Altgebäudes) und
Zielplanung. Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1.
Die Durchführung des Investitionsvorhabens "A.ö. NÖ Landeskrankenhaus Mödling, 4.Bauabschnitt,
1.Bauetappe, Umbau des Altgebäudes" mit
geschätzten Gesamtkosten von S 124,850.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) wird genehmigt. Die
Realisierung des Investitionsvorhabens zieht die
Errichtung des gesamten 4.Bauabschnittes mit einem geschätzten Gesamtkostenvolumen von S
380,000.000,-- (Preisbasis Jänner 1991) zwingend nach sich.
2.
Die Zielplanung für das Gesamtausbaukonzept des a.ö. NÖ Landeskrankenhauses Mödling wird zur
Kenntnis genommen. 3. Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird
zugestimmt. Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich, auf der
Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen, eine jährliche Belastung des Landes im Falle
einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 11,4 % der Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre
und 6,1 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das Landesbudget aus der Projektrealisierung
erwachsenden
Belastungen werden erst nach erfolgter Planung abschätzbar sein. 4.
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung des Landtagsbeschlusses
erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Als nächstes darf ich berichten über Geschäftsstück 546/H-11/15, A.ö. Krankenhaus Eggenburg,
erster Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem Landespensionisten- und Landespflegeheim
zu nutzenden
infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen. Im Kommunalgipfel am 9.Juli 1991
wurde das Projekt "Krankenhaus Eggenburg, Sanierung als Sonderkrankenanstalt" freigegeben.
Nunmehr soll ein Teil des Projektes, die Errichtung der gemeinsam mit dem NÖ Landespensionistenund Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und
Behandlungseinrichtungen wie zum Beispiel Küche, Therapieeinheit, Eingangszone, Kapelle und
Energieversorgung realisiert werden. Durch den Zusammenhang mit dem NÖ Landespensionistenund Pflegeheim soll die Errichtung dieser Einrichtungen aus wirtschaftlichen
Überlegungen vorgezogen werden, um einen verlorenen Aufwand zu vermeiden. Bei
der Beurteilung des Projektes muß jedoch in Betracht gezogen werden, daß die Errichtung der
infrastrukturellen Einrichtungen die Gesamtsanierung des Krankenhauses zwingend nach sich zieht.
Diese Gesamtsanierung der Krankenanstalt als Sonderkrankenanstalt soll zu einem späteren
Zeitpunkt realisiert werden. Die projektierten Gesamtherstellungskosten des Projektes belaufen sich
auf 80 Millionen Schilling, davon werden projektsvorbereitende Planungskosten in der Höhe von 6
Millionen Schilling angesprochen (gemittelte Richtpreise auf Preisbasis Jänner 1991).
Auf Grundlage der geschätzten Gesamtkosten von 80 Millionen Schilling errechnet sich im Falle einer
Leasingfinanzierung eine voraussichtliche Belastung des Landesbudgets in der Höhe von 5,322.100,-Schilling auf sieben Jahre und 2,929.699,-- Schilling auf weitere 18 Jahre, also insgesamt
89,989.282,-- Schilling. Im Zuge der
Projektsverwirklichung kann eine exakte Kostenzuordnung zwischen Krankenhaus- und NÖ
Landespen- sionisten- und Pflegeheim erfolgen mit einer entsprechenden
Verringerung der den Krankenhausbereich betreffenden Leasingrate. Ich darf daher namens des
Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses folgenden Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Die projektsvorbereitenden Planungskosten in der Höhe von S 6,000.000,-- für das
Investitionsvorhaben "A.ö. Krankenhaus Eggenburg, Errichtung von gemeinsam mit dem NÖ
Landespensionisten- und Pflegeheim zu nutzenden infrastrukturellen Versorgungs- und
Behandlungseinrichtungen (1.Bauabschnitt)" mit geschätzten Gesamtkosten von S 80,000.000,-werden grundsätzlich genehmigt. 2.
Der Anwendung eines außerbudgetären Sonderfinanzierungsmodells wird zugestimmt. Die NÖ
Landesregierung wird ermächtigt, die Gewährung des 60 %igen Landesbeitrages für die
projektsvorbereitende Planung des Investitionsvorhabens zuzusichern. Die Ermächtigung erfolgt
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 70 Abs.2 NÖ KAG 1974, LGBl. 9440-7.
Bezogen auf die Gesamtherstellungskosten exklusive Bauzinsen errechnet sich, auf der Grundlage
der derzeit geltenden Rahmenbedingungen
eine jährliche Belastung des Landes im Falle einer Leasingfinanzierung im Ausmaß von 6,6 % der
Gesamtinvestitionskosten für die ersten 7 Jahre und 3,7 % für die restlichen 18 Jahre. Die für das
Landesbudget aus der Projektrealisierung erwachsenden Belastungen werden erst
nach erfolgter Planung abschätzbar sein."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, über die eingebrachten Anträge die Diskussion zu eröffnen und
die Abstimmung vorzunehmen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich danke für die Berichte und Anträge. Ich ersuche nun Herrn
Abgeordneten Buchinger, zu den Zahlen 539/S-5/9 und 540/S-5/10 zu berichten.
Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf über die Zahl
539/S-5/9, betrifft Landes-Pensionistenheim Holla-brunn, Zubau einer Pflegeabteilung, berichten.
Der Landtag von Niederösterreich hat am 4.März 1992 ein gesamt-niederösterreichisches Ausbauund Investitionsprogramm für die NÖ Landes-Pensionistenund Pflegeheime beschlossen.
In der Realisierung dieses Programmes sieht nun die Vorlage den Ausbau des Hollabrunner
Pflegeheimes bzw. als Zubau zum alten Heim eine
Pflegestation vor.
Eine Gesamtschätzung auf Grund einer Ausschreibung von 80 % liegt bereits vor in einer
Größenordnung von 108,393.000,-- Schilling Herstellungskosten. Dazu kommen noch
Nebengebühren und Grundkosten von ungefähr fünf
Millionen, sodaß die gesamten Herstellungskosten voraussichtlich 113,928.600,-- Schilling betragen
werden. Die Finanzierung soll durch Einbringung von Strukturmitteln über 10 Millionen des KRAZAF
erfolgen und darüber hinaus durch Leasingfinanzierung mit einer Laufzeit von 25 bzw. 7 Jahre. Ich
darf namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses den Antrag stellen über die Vorlage der
Landesregierung betreffend NÖ Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung
(liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Das Bauprojekt "NÖ Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung" mit
geschätzten Gesamtherstel- lungskosten (inkl. Grund- und Nebenkosten) in der Höhe von S
113,928.600,-- netto (Preisbasis: Dezember 1992) wird grundsätzlich genehmigt. Für
die budgetmäßige Bedeckung wird in den kommenden Jahren vorgesorgt werden.
2.
Die Finanzierung des Projektes erfolgt in einer Sonderform mit Finanzierung aus KRAZAFStrukturmitteln über S 10 Millionen, die in der Berechnung für die jährlichen Leasingraten
berücksichtigt sind.
3.
Die jährlichen Leasingraten betragen für: Immobilien ca. S 6,698.800,-- netto (25 Jahre Laufzeit) Mobilien ca. S 5,314.473,-- netto (7 Jahre Laufzeit) Die Leasingraten werden entsprechend der
geltenden Rechtslage gemäß § 50 Abs.4 NÖ SHG vom Land und den Gemeinden, im Verhältnis 70
zu 30, getragen.
4.
Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen."
Ich darf weiters über die Vorlage 540/S-5/10, "Landes-Pensionistenheime Orth/Donau, Pottendorf und
Eggenburg, Neuerrichtung", berichten.
Auch hier bezieht sich die Vorlage auf den schon vorher erwähnten Landtagsbeschluß vom 4.März
1992, der die Neuerrichtung der Pensionistenheime und Pflegeheime vorsieht. Die Vorlage behandelt
diese drei Objekte.
Auch hier liegen Schätzungen vor, die vor allem auf vorläufige Schätzungen beruhen bzw. wurden auf
Grund der Vorentwurfspläne diese Schätzungen erstellt.
Für das Pensionistenheim Orth/Donau und Pottendorf werden die Kosten in einer Bandbreite von 140
bis 150 Millionen Schilling liegen. Für
das Pensionistenheim Eggenburg liegen sie bei 135 Millionen. Auch hier ist eine Leasingfinanzierung
analog des bereits vorher genannten Pensionistenheimes Hollabrunn vorgesehen. Ich darf daher
namens des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über den Antrag der NÖ Landesregierung
betreffend Landespensionistenheime Orth a.d. Donau, Pottendorf und Eggenburg, Neuerrichtung,
folgenden
Antrag stellen (liest):
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
"1.
Die Bauprojekte "NÖ Landes-Pensionistenheime Orth/Donau und Pottendorf, Neuerrichtung" mit
jeweiligen Gesamtherstellungskosten in der Höhe von S 150,000.000,-- netto (Preisbasis Jänner
1993) wird genehmigt. Für die budgetmäßige Bedeckung wird in den
kommenden Jahren vorgesorgt werden.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt in einer Sonderform. Die jährlichen Leasingraten betragen pro
Projekt für Immobilien S 9,452.592,-- netto inkl. Kaution (25 Jahre Laufzeit) Mobilien S 8,101.906,-- netto inkl. Kaution (7 Jahre Laufzeit) 2.
Das Bauprojekt "NÖ Landes-Pensionistenheim Eggenburg, Neuerrichtung" mit
Gesamtherstellungskosten in der Höhe von S 135,000.000,-- netto (Preisbasis Jänner 1993) wird
genehmigt. Für die budgetmäßige
Bedeckung wird in den kommenden Jahren vorgesorgt werden. Die Finanzierung des Projektes erfolgt
in einer Sonderform. Die jährlichen Leasingraten betragen für Immobilien S 8,507.333,-- netto inkl. Kaution (25 Jahre Laufzeit) Mobilien S 7,291.715,-- netto inkl. Kaution (7 Jahre Laufzeit) Die Leasingraten werden entsprechend
der geltenden Rechtslage gemäß § 50 Abs.4 NÖ SHG vom Land und den Gemeinden, im Verhältnis
70 zu 30, getragen.
3.
Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu
veranlassen." Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich danke auch hier für Bericht und Anträge.
Ich eröffne die Debatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gruber.
Abg. GRUBER (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Berichterstattung war zu
entnehmen, daß das NÖ Gesundheitswesen
neuerdings zeitgemäß gestaltet wird.
Mit der Errichtung der Strahlentherapiestation für das Krankenhaus in Wr.Neustadt wird ein sehr
dringender Bedarf für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung abgedeckt. Patienten aus dem
Industrieviertel und aus dem nördlichen Burgenland wird dann im Jahr 1996 die
Strahlentherapie direkt in Wr.Neustadt zur Verfügung stehen. Durch das
Gesundheits-Raumordnungsprogramm wird die Spitzenmedizin verwirklicht. Schritt für Schritt werden
wir unser Bundesland auch für die moderne Spitzenmedizin attraktiv machen müssen. Gerade der
Neubau einer Radioonkologieabteilung zeigt, daß wir eine verantwortungsvolle Politik für die
Menschen machen.
Das Vorhaben mit Kosten, wie bereits gehört von 322 Millionen Schilling ist diese Vorlage wirklich
wert, weil dadurch viele NÖ Patienten
aus weit entfernten Gebieten die Belastung der Anfahrtswege nach Wien und die langen Wartelisten
nicht mehr in Kauf nehmen müssen. Landesrat Ewald Wagner hat der Presse gegenüber zum
Ausdruck gebracht, daß mit dieser Gesetzesvorlage endgültig grünes Licht für die
Strahlentherapiestation in Wr.Neustadt gegeben ist. Im Motivenbericht ist auch
festgehalten, daß der Anteil des Burgenlandes an den Gesamtinvestitionskosten
28,57 % betragen soll. Diese Prozentpunkte entsprechen etwa dem Anteil der zu versorgenden
Bevölkerung des nördlichen Burgenlandes. Die
Zusammenarbeit der beiden Bundesländer bestätigt die Bedeutung dieses Projektes
für die Patienten.
Die jährliche Belastung des Landes Niederösterreich für dieses Bauprojekt wird mit rund 12,5
Millionen Schilling auf 20 Jahre bei gegenwärtiger Preisbasis angesetzt. Für den Betriebsaufwand
werden jährlich sechs
Millionen Schilling erforderlich sein.
Auch der Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds und das Burgenland, die Landesregierung, haben
bereits für ihren Anteil die Zustimmung erteilt.
Aus medizinischer Sicht wird noch zu klären sein, ob mit den im Projekt enthaltenen neun Betten das
Auslangen für diese Station gefunden
werden kann. Es gibt jetzt neuere Erkenntnisse. Der Bau einer eigenen
Bettenstation für die Radioonkologieabteilung würde dann mit Mehrkosten von 45
Millionen Schilling verbunden sein.
Bis zum Jahr 1996 ist das erforderliche Ärzteteam und das Pflegepersonal einzustellen. Auch ein
Physiker, ein guter, qualifizierter Physiker
ist für diese Tätigkeit unbedingt erforderlich. Man wird sich bemühen, Spitzenleute auf diesem Gebiet
zu gewinnen. Damit steht eine weitere qualitative Aufwertung des Wr.Neustädter Krankenhauses vor
der Verwirklichung. Zur gleichen Zeit laufen auch die Planungsarbeiten für die Errichtung der ersten
Bauetappe des zweiten Bauabschnittes im Krankenhaus St.Pölten an. Das ist jetzt nicht
direkt mit den Vorlagen verbunden, aber das Ganze ist ein Paket für die
Versorgung der NÖ Patienten auf diesem Sektor der Hochvoltstrahlentherapie.
Also auch für den Westen und das muß ich sagen, für den Westen des Landes ist diese Form der
Betreuung der Patienten geplant. Sie ist bereits in Angriff genommen, die Planung und wird in die
Verwirklichungen mit einbezogen. Die Zentralversorgungs- einrichtung in den
Spitälern unseres Landes sind wirklich für unsere Patienten zu schaffen. Die Verwirklichung des NÖ
Krankenanstaltenplanes ist oberstes Ziel
einer Gesundheitspolitik, die den Menschen dient. Die medizinische Wissenschaft hat dem Krebs den
Kampf angesagt. Man muß sich das vorstellen. Allein in Niederösterreich sind 6.000 neue Krebsfälle
pro Jahr zu erwarten, von denen 3.600 einer Strahlentherapie zugeführt werden müßten. Heute ist die
Medizin bereits in der Lage,
fast die Hälfte der Krebspatienten effektiv zu heilen. Noch in den neunziger Jahren wird die
Strahlbehandlung der Krebskranken in Wr.Neustadt und in St.Pölten erfolgen können. Für das
Weinviertel werden Überlegungen angestellt, diese Behandlungen mittels Vertrag im
Gesundheitszentrum Wien-Ost durchzuführen.
Obwohl das auch im Krankenanstaltenplan für Horn eingeplant ist bzw. für Mistelbach, gibt es diese
Überlegungen aus Zweckmäßigkeitsgründen.
Besonders diese Region - und das möchte ich jetzt unterstreichen - ist mit Wien in mehrfacher
Beziehung eng verbunden. Deshalb und das muß ich ausdrücklich unterstreichen, ist es politisch nicht
gut und auch nicht klug, wenn, wie derzeit, eine bundeshauptstadtfeindliche Stimmung angeheizt wird.
Die ÖVP Niederösterreich mit ihrem Parteiobmann Dr.Pröll hat hier mit dem "Stromkrieg" gegen Wien
sicherlich kein gutes Rezept gefunden. Wir glauben, daß es viel besser wäre, eine kooperative Basis
mit Wien in verschiedener Hinsicht zu finden.
Denn das, was wir brauchen, ist eine freundschaftliche Verständigung und
eine gute Zusammenarbeit auf vielen Gebieten mit der Bundeshauptstadt Wien.
Natürlich sind wir Sozialdemokraten für günstige Tarife auf allen Gebieten. Was wir aber auch darüber
hinaus noch brauchen, das ist die Wirtschaftskraft der Bundeshauptstadt, ohne der viele
Niederösterreicher ihren Anspruch auf Lebensqualität verlieren würden. Bleiben wir
also Realisten! Bleiben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, am
Boden der Tatsachen. Und streben wir an, daß
unsere niederösterreichischen Landsleute auch die universitäre Spitzenmedizin in Wien weiterhin zu
günstigen Bedingungen in Anspruch nehmen
können.
Denken wir auch daran, daß uns ein oberstgerichtliches Urteil vor nicht allzu langer Zeit veranlaßt hat,
wertvolle Geräte, zum Beispiel für die Nierensteinzertrümmerung in Niederösterreich einzustellen. Es
geht uns vor allem um eine bedarfsgerechte medizinische
Ausstattung der verschiedenen Räume bzw. Regionen des Landes Niederösterreich.
Das Landeskrankenhaus Mödling wird einer zielführenden Modernisierungsphase unterzogen. Der
Umbau des Altgebäudes, der Zubau zum Bettentrakt
Ost, die Sanierung und Aufstockung des Bettentraktes Nord, weiters die Sanierung der Ostfassade
des Bettentraktes und die Aufstockung der Unfallabteilung "B" über der Röntgenabteilung, zeigt die
umfassende
Inangriffnahme der Neuerung dieses NÖ Landesspitals. Die Gesamtherstellungskosten in Mödling
sind für den vierten Bauabschnitt, Bauetappe 1 bis 3 auf
Preisbasis 1.Jänner 1991 mit 380 Millionen Schilling exklusive Umsatzsteuer kalkuliert worden. Damit
wird das Landeskrankenhaus Mödling in
absehbarer Zeit eine modernisierte Anstalt sein. Der Ausbau des allgemeinen öffentlichen
Krankenhauses Mistelbach zum Schwerpunktkrankenhaus für das Weinviertel sieht in Ergänzung zur
bestehenden Krankenpflegeschule ein Ausbildungs- zentrum für Gesundheitsberufe vor. Der
Projektbeschreibung ist zu entnehmen, daß die
Realisierungszeit maximal vier Jahre beträgt. Interessant ist bei der
Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe in Mistelbach, daß eine Hebammenlehranstalt für 20
Schülerinnen mit einer zweijährigen Ausbildungszeit
eingeplant ist. Die erforderliche Kostenbeteiligung des Bundes ist noch
vertraglich abzusichern. Ohne Bund wird es nicht gehen, diese Hebammenschule zu
führen.
Niederösterreicherinnen, die den Beruf als Hebamme erlernen wollen, müssen derzeit eine Schule
entweder in Wien oder in Graz besuchen. Erst wenn dieses Projekt in Mistelbach fertig ist, haben
unsere Schülerinnen die Möglichkeit, auch im eigenen Land diesen Beruf erlernen zu
können. Es ist für unsere Ausbildungsstruktur zu begrüßen, daß wir eine
eigene Hebammenschule erhalten. Die Ausbildungsstätte in Mistelbach für
Gesundheitsberufe wird nach der Erweiterung ca. 200 bis 250 Schüler aufnehmen können.
Der deutliche Mangel an Diplomkrankenschwestern ist ein echtes Problem in den Spitälern und
Pflegeheimen. Erst heute nachmittag haben wir im Rahmen einer Sitzung des Unter-Ausschusses
über diese sehr
wichtige Frage und ihre Lösung eine Diskussion abgehalten und es wird eine Initiative geben, die in
die Richtung geht, daß auch in Kooperation
mit dem Bund nach einer konkreten Regelung gesucht wird. Meiner Meinung nach wird dieser Mangel
erst behoben werden können, das habe ich
auch heute schon in der Sitzung am Nachmittag gesagt, wenn sich auch junge Männer in größerer
Zahl für den Beruf des Diplompflegers entscheiden.
Darüberhinaus müssen wir für die Diplomschwestern, die Kleinkinder haben, Kinderkrippen in den
Spitälern einrichten. Für Diplomkrankenschwestern mit Kleinkindern müßte es möglich sein, eine
Arbeitszeit von 7 Uhr bis 14 Uhr anzubieten. Das ist auch ein wichtiger Punkt und er wird
dazu beitragen, daß wir diese jungen Schwestern, die in der Familie jetzt im Haushalt tätig sind,
wiederum in das Spital zur Arbeit bringen. Denn der Nachtdienst ist in Wirklichkeit familienfeindlich.
Diplomschwestern mit Kleinkindern sollten wirklich die Tagesarbeit leisten können. Außerdem ist es
notwendig, daß in den Spitälern neben den
Kinderkrippen auch selbstverständlich Kindergärten geführt werden, wie es ja
vielfach bereits geschieht.
Das derzeitige Manko an 700 diplomierten Krankenpflegern in den NÖ Krankenanstalten könnte also,
wenn wir unsere Zielvorstellungen realisieren, bald gelöst werden. Das Berufsbild des
Diplomkrankenpflegers ist
leidenschaftlich, mitmenschlich, aufopfernd und idealistisch geprägt. Die Werbung
dafür sollte in den geeigneten Schulen und in den Berufsinformationszentren bei den Arbeitsämtern
intensiv, direkt als Kampagne durchgeführt
werden.
Für diese Werbung hätte es wirklich einen Sinn, einmal einige Millionen Schilling auszugeben. Denn
unsere seinerzeitige, einstimmig
beschlossene Resolution im Landtag, daß die Werbung für den Pflegeberuf
durchgeführt werden sollte, hat nur eine schmale finanzielle Kost bekommen.
150.000,-- Schilling bekam der Herr Landesrat dafür und das war für diese
Aufgabe ein Tropfen auf dem heißen Stein. Jedenfalls erscheint mir diese
Werbung viel wichtiger zu sein als die Imagewerbung, die für den Herrn
Landeshauptmann Dr.Pröll auf Landeskosten betrieben wird. Dafür sollte uns das Geld
der Steuerzahler zu kostbar sein. Es darf in keiner Weise verschleudert werden. Parteipropaganda
oder versteckte Parteipropaganda sollte
von den Parteikassen aus bezahlt werden. Es ist bekannt, daß Gemeinde- und Bezirkskrankenhäuser,
das muß ich jetzt feststellen, kostengünstiger und effizienter geführt werden als
Landeskrankenanstalten. Warum das so ist, darüber könnte nur eine genaue Analyse Auskunft geben.
Man bemüht sich ja, solche Klarstellungen zu finden. Als St.Pöltener ist mir bekannt, daß im Spital der
Landeshauptstadt medizinisch erfolgreich gearbeitet und gut gewirtschaftet wird. Der Betriebsabgang
bei uns ist tatsächlich um 51 Millionen Schilling günstiger ausgefallen als er für das Jahr 1992
budgetiert gewesen ist.
Das Schlagwort Landeskrankenhaus, ich sage es, weil es bei uns immer wieder propagiert wird, ist
abgedroschen, weil es für die Patienten
keine Verbesserung bedeutet. In Niederösterreich hat sich die Struktur mit dem Gemeindespital
bestens bewährt. Die bestehenden Rechtsträgerschaften der Krankenanstalten sind gut. Wir brauchen
keinen Streit um die
Rechtsträgerschaft und auch keine Verunsicherungen, wie es grundsätzlich weitergeht. Wir brauchen
den Fortschritt der medizinischen Leistungsfähigkeit in unseren Spitälern zum Vorteil für alle Bürger
dieses Landes!
Der Bund und das Land haben die gesundheitspolitische Aufgabe und die Pflicht, meine sehr
geehrten Damen und Herren, den Gemeinden bei der Verwirklichung des Krankenanstaltenplans in
Niederösterreich solidarisch zur Seite zu stehen. Das ist Föderalismus der Tat.
Diese niederösterreichische Eigenart darf in keinster Weise diskriminiert
werden. Wir Sozialdemokraten geben deshalb den Landtagsvorlagen für den weiteren Ausbau
unserer Krankenanstalten und der Verwirklichung des Krankenanstaltenplans gerne unsere
Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr.Kremnitzer.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Seit der Landtag im Jahre 1990 beschlossen hat, daß alle Investitionsprojekte,
aus denen sich Vorbelastungen für künftige Budgets ergeben und die mehr als 50 Millionen Schilling
in der Gesamtinvestitionshöhe ausmachen, dem
Landtag vorzulegen sind, seither bekommen wir in regelmäßigen Abständen eine immer größer
werdende Anzahl von Projekten vorgelegt. Und bei jedem dieser Projekte müssen wir feststellen, daß
sie sachlich völlig richtig und von jedem zu vertreten sind. Mein Vorredner hat sich mit einer ganzen
Reihe von Projekten von der Sache her
beschäftigt. Ich habe mir die Mühe gemacht, auch auf die Finanzierung
einzugehen. Denn irgendwie ist mir das schon aufgefallen, daß wir immer wieder sagen, okay, von der
Sache her in Ordnung. Der medizinische Schub durch Investitionen in Krankenhäuser ist unbedingt
notwendig, das wissen wir alle. Letztlich aber nur notwendig auf Grund schwerer
Versäumnisse in den zurückliegenden Jahrzehnten, weil wir uns immer auf Wien
verlassen haben. Deshalb haben wir bei uns zuwenig investiert und heute auf einmal kommt eine
Investitionsnotwendigkeit auf uns zu, die die
Landesbelastung, die sich daraus ergibt, auf eine ungeahnte Größe schnellen läßt.
Ich habe mich nun hingesetzt und zusammengerechnet, was wir mit den heutigen Beschlüssen und
mit den Beschlüssen im zurückliegenden Jahr 1992 alles an finanziellen Folgen auf uns genommen
haben. Wir haben
an Herstellungskosten für Krankenhäuser, Pensionistenheime - von denen ich nur den Pauschalplan
genommen habe, obwohl sich aus den Details
ja noch einige Verteuerungen ergeben - für Berufsschulen, für die BH Gmünd und natürlich auch für
das Regierungsviertel Herstellungskosten in der Gesamtgrößenordnung von 11,9 Milliarden Schilling
ermittelt,
die sich infolge der Fremdfinanzierung zu Gesamtkosten von 21,2 Milliarden Schilling auswachsen.
Den weitaus größten Teil davon müssen wir aus
dem Landesbudget bestreiten.
Wenn ich nun in Betracht ziehe, daß wir ein Budget für das Land 1993 beschlossen haben, welches
mit einem Mindestfinanzschuldenstand von
16 Milliarden Schilling enden wird, und wenn ich sehe, daß wir je nach Rechnungsart
Verwaltungsschulden derzeit schon in der Größenordnung von 10 bis 15 Milliarden Schilling haben,
dann müssen wir, wenn wir
das alles zusammen rechnen, erkennen, daß wir uns auf einen sehr hohen Gesamtschuldenstand
einlassen, der zurückzuzahlen ist per Schilling
und Groschen. Ein Gesamtschuldenstand, der mehr als ein Jahresbudget beträgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Annuitäten, die uns dann jährlich belasten, lassen uns
nicht gerade hoffnungsfroh in eine Zukunft blicken, obwohl ich noch einmal betonen möchte, jedes
dieser Einzelprojekte hat seine sachliche Rechtfertigung. Aber ich möchte das Augenmerk wirklich
darauf lenken, daß wir bei all diesen Geldern, die wir
damit ausgeben, wirklich auf Wirtschaftlichkeit und auf Zweckmäßigkeit im
hohen Maße achten müssen. Daher habe ich mir auch bei all diesen Projekten die Finanzierung
angesehen. Und ich bin froh, daß zumindestens in einer Reihe von Projekten
Finanzierungsalternativen dargestellt
werden. Wobei schon auffällt, daß bei der Leasingfinanzierung gleich nach den Herstellungskosten 3
% Skonto abgezogen werden, während ich bei der zweiten Finanzierungsart, das ist die
Kreditfinanzierung, kein Skonto berücksichtigt sehe. Dieser Skontoabzug gleich zu Beginn der
Rechnung wirkt sich nämlich später sehr stark aus. Wenn nämlich
nach dem Skontoabzug die Zuschüsse aus anderen Quellen berücksichtigt werden, so wirkt sich
dieser Skontoabzug von drei Prozent am Schluß
des Rechenturmes wesentlich höher als in einer Form von drei Prozent aus. Das ist eine auffallend
ungleiche Berechnung, die natürlich
dann am Schluß immer zugunsten der Leasingvariante ausgeht. Ich hoffe sehr, daß zumindest bei
einem dieser Projekte nach 25 Jahren einmal eine Rückrechnung erfolgt, eine Nachkalkulation und
daß man dann feststellen kann, was wirklich billiger war. Es gibt aber in diesem heutigen
Tagesordnungspunkt einige Vorlagen, in denen keine Alternativfinanzierung angeführt ist. Herr
Präsident! Ich darf in diesem Zusammenhang zur Vorlage 539/S-5/9, das ist der Zubau zum
Pensionistenheim Hollabrunn, um eine
getrennte Abstimmung bitten. Denn die ausschließliche Leasingfinanzierung,
die dort vorgeschlagen ist, diese ausschließliche Leasingfinanzierung ist für mich keine ausreichende
Entscheidungsgrundlage. Ich
brauche, um entscheiden zu können, auch eine Alternative. Wobei hier auch
auffällt, es handelt sich um einen Zubau zu einem bestehenden Gebäude, der
mit Leasing finanziert wird. Offensichtlich gibt es hier eine Möglichkeit, das doch vorzunehmen.
Während bei einem anderen Zubau, nämlich in Mödling zum Beispiel die Leasingfinanzierung
abgelehnt wurde, weil der eigentümerische Zugriff auf das gleiche Grundstück nicht
gegeben ist.
Herr Präsident! Ich bitte Sie auch bei der Vorlage 540/S-5/10, das sind die Neubauten der
Pensionistenheime in Orth a.d. Donau, in Pottendorf und in Eggenburg um eine getrennte
Abstimmung. Denn auch dort ist keine alternative Finanzierung angeboten. Auch dort wird lediglich
von Leasing gesprochen, in manchen Teilen überhaupt nur von
Sonderfinanzierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit auch nützen, gerade, weil
hier der Neubau des Pensionistenheimes
Pottendorf erwähnt wird, auch meine Zweifel daran zu äußern, wie hier die
Standorte für Pensionistenheime ausgewählt worden sind. Wenn ich nämlich in Erfahrung bringe, daß
beispielsweise die Nachbargemeinde Ebreichsdorf durch einen puren Zufall von dem Plan erfahren
hat,
daß ein Pensionistenheim gebaut werden soll. Und diese Nachbargemeinde von sich aus ein sehr gut
gelegenes und auch sicherlich geeignetes Grundstück zur Errichtung dieses Pensionistenheimes
angeboten hat, aber dieser Standort trotzdem nicht gewählt worden ist, dann frage ich mich, was hier
die Entscheidungsgründe gewesen sein können. Denn wenn ich zum Beispiel der Unterlage
entnehme, daß in Pottendorf das
Grundstück erst zur Verfügung gestellt werden muß, dann frage ich mich, warum hat man nicht in
Ebreichsdorf zugegriffen, wo man dort das Grundstück erhalten hätte.
In diesem Zusammenhang, glaube ich, ist auch die Frage Hainburg und Orth a.d. Donau noch nicht
ausdiskutiert. Es ist einfach ein verlockender Synergieeffekt, wenn ein Pensionistenheim in
unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses errichtet werden kann.
Selbst wenn die Errichtungskosten, wie die Frau Landeshauptmannstellvertreter von dieser Stelle aus
einmal gesagt hat, in Hainburg höher sein
sollten als die Neuerrichtungskosten eines Pensionistenheimes in Orth a.d. Donau, dann, glaube ich,
ist langfristig damit trotzdem eine
Wirtschaftlichkeit gegeben wegen des Synergieeffektes. Es ist nun einmal die beste
Symbiose, neben einem Krankenhaus mit voller personeller und gerätemäßiger, medizinischer
Ausstattung ein zweites Haus zu haben, in dem ich die
geriatrischen Langzeitpflegefälle leichter therapiemäßig behandeln kann.
Frau Landeshauptmannstellvertreter! Wenn ich die beiden Fälle vergleiche, fällt auf, daß sich in jedem
Fall Gemeinden mit einem sozialistischen Bürgermeister vergeblich beworben haben und Gemeinden
mit einem
ÖVP-Bürgermeister den Zuschlag erhalten haben. Ich hoffe nicht, daß das in der
Entscheidung überhaupt nur herangezogen worden ist. Denn das würden die
Niederösterreicher sicher nicht verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Winkler.
Abg. WINKLER (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Der
vorliegende Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses hat die Vorlage der Landesregierung
betreffend das allgemeine
öffentliche Krankenhaus Eggenburg zum Inhalt. In unmittelbarer Nähe des Krankenhauses wird ein
Landespensionisten- und Pflegeheim errichtet, welches durch gemeinsame Einrichtungen mit
dem Krankenhaus verbunden sein wird. Die Finanzierung der Errichtung dieser gemeinsamen
Einrichtungen wird mit diesem Antrag und der Beschlußfassung gesichert werden.
Das Krankenhaus Eggenburg ist seit Jahrzehnten von einer zeitgemäßen Entwicklung
ausgeschlossen. Das Raumordnungsprogramm für das
Gesundheitswesen hat das Krankenhaus Eggenburg mit einem Klammerausdruck versehen
und damit festgelegt, daß Investitionen nur für die unbedingt notwendige Aufrechterhaltung des
Betriebes, aber nicht für Verbesserungen,
Neuorientierungen und ähnliches bewilligt werden. Der örtliche Nahbereich zu dem
Schwerpunktkrankenhaus Horn und zum Krankenhaus Hollabrunn hat das Krankenhaus Eggenburg
als Grundversorgungskrankenhaus immer wieder in Frage gestellt. Die
ständige Existenzfrage dieses Hauses hat dazu geführt, daß der Standard immer wieder
zurückgeblieben ist im Vergleich zu anderen Krankenhäusern. Und daß das dort noch tätige Personal
beunruhigt war, andererseits aber auch die Ärzte in ihrer Leistungsmöglichkeit sehr eingeengt
waren. Und das, meine Damen und Herren, hatte zur Folge, daß die Patienten, die dieses Haus
aufgesucht haben, verunsichert waren. Eine laufende
Verschlechterung des wirtschaftlichen Ergebnisses war die Folge dadurch.
Ich darf zur Untermauerung meiner Aussage Ihnen einige Vergleichsziffern näherbringen.
Vergleichsziffern aus den Jahren 1990 und 1991. In
diesem Zeitraum sind die Belagstage von 27.000 auf 24.000 zurückgegangen, ein Minus von 8 %.
Landesweit betrug dieses Minus nur 1 %. Auch die Auslastung in den einzelnen Abteilungen war in
diesem Zeitraum rückläufig und sank von 61 % auf 58 % im Durchschnitt, wobei
landesweit betrachtet ein Rücklauf nur von 78,5 auf 76,6 % zu verzeichnen war.
Mit dieser schlechten Auslastung verbunden war der Abgang im finanziellen Bereich. Von 1990 auf
1991 stieg er von S 39,500.000,-- auf S
44,721.000,-- an. Auch die Stadtgemeinde Eggenburg hat zur Deckung dieses
Abganges einen Beitrag entrichten müssen. Und ich glaube, es wäre sinnvoller
gewesen, hätten diese finanziellen Mittel schon für den Umbau dieses Hauses herangezogen werden
können. Meine Damen und Herren! Aus all den Gründen ist rascher Handlungsbedarf gegeben.
Landesrat Wagner hat sich seiner Amtsübernahme für eine
zielführende Lösung ohne Verzögerung eingesetzt. Beim Besuch im Krankenhaus
Eggenburg und im Gespräch mit Primarius Dr.Pesendorfer, der wirtschaftlichen Leitung und der
Gemeindevertretung hat Landesrat Wagner zugesagt, daß er sich für den Fortbestand des
Krankenhauses Eggenburg
einsetzen wird.
Bei der Finanzierung einer Umgestaltung, meine Damen und Herren, dieses Hauses war man aber
auf die Zustimmung des damaligen Finanzreferenten und jetzigen Landeshauptmannes Dr.Erwin Pröll
angewiesen. Sie ist leider bis jetzt nicht erfolgt. Es gab zwar, meine Damen und
Herren, eine politische Zusage des damaligen Landeshauptmannstellvertreters
und jetzigen Landeshauptmannes über den Weiterbestand dieses Hauses. Im Kommunalgipfel im Juni
1991 wurde das Projekt Krankenhaus Eggenburg, Sanierung in Richtung Sonderkrankenanstalt
freigegeben. Die Zielsetzung des Gesamtausbaues nach dem NÖ Krankenanstaltenplan 1991 ist eine
Sonderkrankenanstalt für innere Medizin mit den Schwerpunkten Erkrankungen der Atmungswege
und der Psychosomatik. Die Folgen der geplanten Umstrukturierung war die Schließung der
vorhandenen Geburtenabteilung und die Kündigung des Personals. Dieses Personal hat das Haus
bereits verlassen. Dazu kommt die Auflassung der
Chirurgie mit 1.Juni 1993 unter Freisetzung des dort beschäftigten Personals.
Die Kündigungen, meine Damen und Herren, sind ausgesprochen. Einige ältere Kolleginnen und
Kollegen müssen den Verlust des Arbeitsplatzes hinnehmen. Aber Primarius Pesendorfer hat im
Bereich der internen Abteilung mit der Behandlung von physisch Kranken sehr viel Wissen
eingebracht und eine große Vorarbeit für den Weiterbestand des
Krankenhauses geleistet. Die Auslastung, meine Damen und Herren, in diesem
Bereich, in dieser Station, ist gut.
Und den Patienten mit Atemwegserkrankungen steht seit kurzem ein Facharzt für Pulmologie im
Krankenhaus Eggenburg zur Verfügung. Aus dieser jetzigen Station soll in Zukunft eine Abteilung
werden. Aber mit der Umgestaltung des Krankenhauses Eggenburg in eine Sonderkrankenanstalt
werden die baulichen Mängel des Krankenhauses nicht behoben und die vorhandenen schweren
Mängel in der Hygiene nicht beseitigt. Eine rasche Sanierung des gesamten Hauses, wie es
Landesrat Wagner gefordert hat, ist daher erforderlich. Meine Damen und
Herren, ich sage Ihnen hier nichts Neues. Auch die Gemeindevertretung der Stadt Eggenburg hat in
diesem Zusammenhang einen Brief an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet und dies verstärkt zum Ausdruck gebracht. Und, meine Damen und
Herren, bevor jetzt die Zwischenrufe meiner Kollegen aus der ÖVP an mich herangetragen werden,
daß eigentlich für die
Krankenhäuser Landesrat Wagner zuständig sei, darf ich darauf hinweisen, daß erst
der Finanzlandesrat die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen müßte, damit die Gesamtsanierung
des Projektes und auch des Bauabschnittes 2 so rasch als möglich im Interesse aller Betroffenen
verwirklicht werden kann.
Meine Damen und Herren! Hier müssen Sie mir Recht geben: Daß nämlich nur die vorhandenen
finanziellen Mittel die zweite Bauabschnittsphase gewährleisten könnten. Die politische Zusage, meine
Damen und
Herren, des Herrn Landeshauptmannes ist hier zu wenig. Und ich darf Ihnen auch sagen, warum ich
diese Auffassung vertrete. Der Bau des Landespensionisten- und Pflegeheimes sowie die Errichtung
der gemeinsam genützten
infrastrukturellen Einrichtung soll mit 1995 abgeschlossen sein. Laut Schätzungen
werden für die Gesamtsanierung der Krankenanstalten noch weitere 100 Millionen erforderlich sein. In
der Beilage zum Antrag kommt zum Ausdruck,
daß die Gesamtsanierung der Krankenanstalt Eggenburg zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Kann von dieser schriftlichen Aussage abgeleitet werden, daß die Finanzierung des zweiten
Bauabschnittes auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben
worden ist? Dieser ist aber für den Weiterbestand der Krankenanstalt genauso wichtig wie der erste
Abschnitt. Wenn dem so ist, meine Damen und Herren, dann kann der heute zur Beschlußfassung
vorliegende Antrag nur im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 16.Mai 1993 gesehen
werden. Das würde aber bedeuten, daß über die finanziellen Mittel für den zweiten Bauabschnitt erst
wieder in fünf Jahren gesprochen wird. Zu
diesem Zeitpunkt wird es wahrscheinlich wieder eine Landtagswahl geben.
Die Formulierung, "zu einem späteren Zeitpunkt" im Zusammenhang mit der Gesamtsanierung ist für
mich als Zeitbegriff oder als Zeithorizont zu vage und zu ungenau. Die erforderlichen 100 Millionen
Schilling für den zweiten Bauabschnitt müßten somit schon im Budget 1994
berücksichtigt werden. Mit der konkreten Planung - es gibt bis jetzt nur Entwürfe für den zweiten
Bauabschnitt - müßte sofort begonnen werden. Jede Verzögerung, meine Damen und Herren, würde
den Abgang in dem jetzt bestehenden Krankenhaus erhöhen. Und die Gemeinde müßte den
erhöhten Abgang mit ihren Beiträgen abdecken. Diese Mittel, glaube ich,
könnten sinnvoller in den Umbau investiert werden und nicht zur Abgangsabdeckung. Wenn der Herr
Finanzreferent Mag.Freibauer die politische Zusage
des Herrn Landeshauptmannes im Zusammenhang mit dem Weiterbestand des Krankenhauses
Eggenburg ernst nimmt, dann muß er die erforderlichen
100 Millionen Schilling für den zweiten Bauabschnitt so rasch als möglich zur Verfügung stellen.
Die Unterstützung von Landesrat Wagner und meiner Fraktion dafür wäre vorhanden. (Beifall bei der
SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bruckner.
Abg. BRUCKNER (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich bin auch aufgerufen, zu
diesem Tagesordnungspunkt, Sanierung
der Spitäler zu sprechen. Es wurden von meinen Vorrednern in dieser Richtung schon sehr viele
Aussagen getroffen, die ich ebenso am Konzept
finde und auch für ganz richtig halte. Ich werde mich daher bemühen, mich
umso kürzer zu halten.
Ich möchte aber ganz kurz auf eines hinweisen. Ich kann natürlich keine Zusage des Herrn
Landesfinanzreferenten in diese Richtung geben. Aber ich bin überzeugt, daß hier getrachtet wird,
auch entsprechend
in absehbarer Zeit diese Bauvorhaben fortzuführen. Ich hoffe es, ich nehme das an.
Geschätzte Damen und Herren! Das Land Niederösterreich ist sich seiner Verpflichtung, das wollte ich
eben sagen, zur Gesunderhaltung der NÖ Bevölkerung bewußt. Der Großteil der Krankenhäuser ist
an uns für sich in einem sehr, sehr guten Zustand. Sie befinden sich auf dem neuesten Stand der
Technik und sind modern ausgestattet. Ein Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen
regelt und garantiert den vernünftigen Ausbau im Gesundheitsbereich. Rund 12 Milliarden Schilling
sollen bis zum Jahr 2000 für den weiteren Neu- und Umbau sowie für die Modernisierung im
Krankenhausbereich in Niederösterreich aufgewendet werden. Ein Betrag, den man nicht so ohne
weiteres zur Hand hat, das ist richtig. Das hat Herr
Dr.Kremnitzer ausgeführt. Aber diese Investition ist auch, selbst wenn sie nicht im allergünstigsten
Wege finanziert werden kann, eine Ankurbelung der Wirtschaft. Wir haben momentan Probleme mit
der Konjunktur.
(Zwischenruf: Das kommt doch erst in zwei, drei Jahren zum Tragen!) Ja sicher, das stimmt schon.
Aber wahrscheinlich ist auch in zwei, drei Jahren
das Tief noch nicht ganz überwunden. Ich glaube, daß es auch dafür ein wichtiger Beitrag ist.
Die Laufzeit für die Ausstattung der jeweiligen Kosten sollen bei dem Bauvorhaben Wr.Neustadt 20
Jahre, bei den Vorhaben Mistelbach, Mödling und Eggenburg jeweils 25 Jahre betragen. Nicht alleine
die Finanzierung der Objekte ist allerdings das Problem. Große Sorgen bereitet uns der akute
Personalmangel im Bereich der Gesundheitsberufe, in erster Linie im Krankenpflegedienst, aber
auch im medizinisch-technischen Bereich. Derzeit wird in Niederösterreich an 12
Krankenpflegeschulen Diplompflegepersonal ausgebildet. Leider
wandert immer wieder ein Teil davon in andere Bundesländer ab. Einer jährlichen
Ausbildungskapazität von rund 250 Plätzen steht ein Fehlbestand von über 700 diplomierten
Krankenpflegerinnen und -pflegern
gegenüber. Während im Westen von Niederösterreich der Bedarf noch einigermaßen
abgedeckt werden kann, ist es im Umland von Wien besonders schwierig. Auf Grund der
Bevölkerungsentwicklung wird der Bedarf noch
dramatisch ansteigen.
Hoher Landtag! Es ist daher besonders zu begrüßen, daß am Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach in
Ergänzung zur bereits bestehenden Krankenpflegeschule
ein Ausbildungszentrum für Ge- sundheitsberufe errichtet werden soll. Die geschätzte
Realisierungszeit des Projektes soll voraussichtlich
vier Jahre betragen. Die Kosten, das haben wir bereits gehört, rund 90 Millionen Schilling. Diese
Ausbildungsstätte soll nach der Erweiterung rund 210 Schüler aufnehmen können. Die Ausbildung
erfolgt in der
allgemeinen Krankenpflege, in der Kindersäuglingspflege, Pflegehelferausbildung, Sonderausbildung
für Intensivpflege, medizinisch-tech- nische
Fachdienste usw. Ebenso wird ein zweijähriger Hebammenlehrgang angeboten.
Vorgesehen sind verschiedene Räumlichkeiten für Schule, Direktion und
Kindergarten. Das Projekt ist im derzeit geltenden Raumordnungsprogramm für das
Gesundheitswesen enthalten. Ebenso enthalten ist im derzeitig geltenden Raumordnungsprogramm
der Neubau für die Radioonkologie im allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Wr.Neustadt. Dieser
Neubau ist eine Notwendigkeit, das wurde
bereits mehrfach betont. Wien ist überlastet und ich hoffe nicht - das Wort
"Stromkrieg" ist sicher kein sehr schönes Wort, wurde aber viel in der Presse verwendet - ich hoffe
nicht, daß wir in irgendeiner Form einen Krieg anfangen. Ich glaube, wir sind aufeinander angewiesen,
sowohl in der Sache EBS, Sondermüll usw. als auch in vielen anderen Dingen. Es sind viele Dinge,
die wir gemeinsam lösen müssen. (Abg. Hager: Das müssen Sie Ihrem Herrn Landeshauptmann
sagen! - Unruhe im Hohen Hause.) Ich glaube, das Wort "Stromkrieg" ist eigentlich irgendwo in den
Medien hochgespielt worden. Und ich glaube eben, daß das nicht das richtige Wort ist. (Abg. Icha:
Und auf die Medien hat ja der Herr Landeshauptmann keinen Einfluß!) Nun, das kann ich nicht so
genau feststellen. (Abg. Uhl: Sie haben schon recht! Hätte er Sie auf einen sicheren Listenplatz
gesetzt, hätten Sie das jetzt nicht gesagt!) Ich hätte mich trotzdem getraut! Das eine hat mit dem
anderen nichts zu tun.
Mit der Errichtung dieser Abteilung in Wr.Neustadt ist beabsichtigt, das südöstliche Niederösterreich
sowie die nördliche Hälfte des
Burgenlandes zu versorgen. Der finanzielle Anteil des Burgenlandes soll dem
Anteil der zu versorgenden Bevölkerung entsprechen. Ein diesbezüglicher
Beschluß der Landesregierung von Burgenland wurde bereits 1991 gefaßt. Die
Gesamtherstellungskosten, einschließlich der Planungskosten in der Höhe von 22,5 Millionen,
belaufen sich voraussichtlich insgesamt
auf 322 Millionen. Die jährliche Belastung wird mit rund 12 Millionen Schilling angenommen.
Eine eventuell notwendige Bettenstation würde keine grundsätzliche Änderung des Projektes nach
sich ziehen, sodaß der Realisierung nichts entgegensteht. Zur Versorgung der NÖ Bevölkerung ist
das Vorhaben dringend in Angriff zu nehmen. Ich glaube, das ist an und für sich sehr, sehr notwendig.
Man sollte daher sehr rasch reagieren im
Falle der tatsächlichen Notwendigkeit der Bettenstation. Das wurde auch bereits festgestellt. Es wäre
im Haus eine Umorganisation möglich ohne Erhöhung der Gesamtbettenanzahl. Sollte die Errichtung
einer eigenen Bettenstation unumgänglich sein, könnte dafür ein weiteres Geschoß beim Neubau
errichtet werden. Eine Beteiligung des Burgenlandes ist auch hier vorgesehen.
Verehrte Damen und Herren! Ferner sollen die Baumaßnahmen beim Landeskrankenhaus Mödling
genehmigt werden. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um
die erste Bauetappe des vierten Bauabschnittes. Sie umfaßt den Neu- sowie Umbau des Altgebäudes
mit geschätzten Kosten von 124 Millionen Schilling. Ich möchte hier einiges überspringen, nachdem
das auch bereits
gesagt wurde. Um das Landeskrankenhaus Mödling auf den in Niederösterreich
üblichen guten Standard mit moderner Ausstattung zu bringen, sind weitere 117 Millionen Schilling,
demnach insgesamt rund 500 Millionen notwendig. Die heute zu beschließende Baumaßnahme betrifft
den
Umbau des Altgebäudes.
Die unter Punkt 18 der Tagesordnung zu beschließende Vorlage der Landesregierung betreffend
Krankenhaus Eggenburg, erster Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam mit dem
Landespensionistenheim und Pflegeheim zu nutzenden Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen
wird die Kollegin
Lembacher näher beleuchten. Alles in allem werden heute sehr bedeutsame und wichtige Beschlüsse
gefaßt. Riesige Geldsummen sind notwendig, um alle NÖ Krankenhäuser einem modernen Standard
anzupassen, um diese mit den entsprechenden Gerätschaften auszustatten.
Natürlich erfolgt das im Vorgriff auf künftige Einnahmen. Aber selbstverständlich sind es wichtige,
zukunftsorientierte Investitionen für unsere Bevölkerung für moderne Behandlungs- und
Heilmethoden.
Trotzdem, werte Damen und Herren, ist Vorbeugen besser als Heilen. In diesem Zusammenhang
möchte ich abschließend auf die Offensive für den Ausbau der Gesundheitsvorsorge hinweisen. Die
überparteiliche Initiative zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Niederösterreich wurde im
Herbst von Landeshauptmann Dr.Pröll
gestartet. Ziel dieses "Gesundheitsforum Niederösterreich" ist es, unsere
Landesbürger zu bewegen, zur Gesundenuntersuchung zu gehen. Ebenso soll die
Qualität der Untersuchung verbessert werden. Während 19 % der Vorarlberger jährlich vom Angebot
der Gesundenuntersuchung Gebrauch machen, sind
wir in Niederösterreich mit einer Beteiligung von 22.000 Landesbürgern, das sind nicht einmal zwei
Prozent, das Schlußlicht im Reigen der Bundesländer.
Ich frage Sie, werte Damen und Herren, wann waren Sie das letzte Mal bei einer
Gesundenuntersuchung? Ich glaube, diese ist sehr wichtig.
Man sollte diese gute und wichtige Einrichtung nützen zum eigenen Vorteil. Viele Krankheiten könnten
im Anfangsstadium rechtzeitig erkannt und damit vielfach erfolgreich behandelt werden. Sehr geehrte
Damen und Herren! Abschließend zu den Vorlagen der Landesregierung betreffend Investitionen im
Krankenhausbereich: Selbstverständlich sagen wir Ja zu diesen wichtigen Vorhaben.
Selbstverständlich gibt unsere Fraktion die Zustimmung dazu. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sivec.
Abg. SIVEC (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! In der
heutigen Sitzung wurden und werden einige Beschlüsse im Bereich der medizinischen Versorgung im
Sozialbereich, vor allem aber auch im Pflegebereich gefaßt. Mit diesen Beschlüssen wird auch in
Niederösterreich eine wesentliche Verbesserung in der Unterbringung von pflegebedürftigen
Personen
gegeben sein. Das neue Pflegegeldgesetz wird den älteren pflegebedürftigen Menschen jene Hilfe
zukommen lassen, auf die sie schon seit
längerer Zeit gewartet haben. Der Bau der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime in Orth a.d. Donau,
der Zubau in Holla-brunn, Eggenburg und
Pottendorf werden zusätzliche Betten für pflegebedürftige Niederösterreicher bringen.
Derzeit, meine Damen und Herren, warten über 400 Niederösterreicher auf einen Pflegeplatz. Und so
traurig es klingen mag, ist eine Aufnahme erst dann möglich, wenn vorher der Tod ein Bett frei
gemacht hat.
Betrachtet man die Bauzeit der heute zu beschließenden Pensionisten- und Pflegeheime von ca. drei
bis vier Jahren, so kann man davon
ausgehen daß jene Menschen, die heute auf einen Pflegeplatz warten, wahrscheinlich diese neue
Einrichtung nicht mehr benutzen werden können. Da die
Bauzeit ihre Lebenserwartungen überschreitet. Die Schaffung der erforderlichen Pflegeplätze in
Niederösterreich wird zwar jetzt teilweise
verwirklicht. Man hätte jedoch viel früher Maßnahmen setzen müssen. Kollege Dr.Kremnitzer hat ja
bereits darauf hingewiesen, daß man die Möglichkeit nutzen hätte sollen, den alten Trakt des
Krankenhauses Hainburg zu nutzen. Hier wäre Stockerau, Horn und Klosterneuburg
noch zu nennen, deren volle Funktionsfähigkeit gegeben war und die als Übergangslösung für
pflegebedürftige Menschen sicherlich das gebracht hätten, was sie brauchen.
Ich nehme heraus das Krankenhaus Hainburg. Es hätte damals geschätzte 30 Millionen Schilling
gekostet und damit wären heute, nur auf
Hainburg bezogen, 30 Niederösterreicher weniger auf der Warteliste. Man hat jedoch die
Übergangslösung nicht genutzt. Es ist für mich als
Abgeordneter des Bezirkes erfreulich, daß wir in Orth a.d. Donau ein Pensionisten- und Pflegeheim
bekommen werden. Allerdings ist auch hier zu
kritisieren, mit geschätzten Kosten von 140 bis 150 Millionen Schilling. Ich
glaube, daß man bei einer Vorlage schon fixe Kosten zur Beschlußfassung
vorlegen soll.
Betrachtet man nun den Umstand, daß, wenn der Baubeginn für heuer vorgesehen ist und sich eine
geschätzte Bauzeit von drei Jahren ergibt, frühestens das Pflegeheim in Orth a.d. Donau für die
Pflegebedürftigen erst 1996 zur Verfügung stehen wird. Meine Damen und Herren! Eine wesentliche
Verbesserung in der Vorsorge der pflegebedürftigen Niederösterreicher werden aber auch die 40 im
Bau befindlichen Sozialzentren, die von
Landeshauptmannstellvertreter Höger initiiert worden sind, bringen. Diese Sozialzentren sollen
pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, in ihrer gewohnten Umgebung in
Würde alt werden zu können. Zusätzlich kann von diesem Sozialzentrum aus noch die Heimhilfe
sowie Essen auf Rädern und andere soziale Einrichtungen durchgeführt werden. Die Sozialzentren
können zwar ein Pflegeheim nicht ersetzen, sie werden aber in weiten Bereichen den Bedürfnissen
der pflegebedürftigen und alten Menschen gerecht werden.
Meine Damen und Herren! Wenn wir heute für die Erweiterung von Krankenhäusern in Wr.Neustadt,
Mödling, Eggenburg und Mistelbach wieder Millionen Schilling ausgeben werden bzw. beschließen
werden, dann wird diese Verbesserung im medizinischen Bereich den Menschen in
diesen Regionen einiges bringen. In der Budgetdebatte 1993 hat der Hohe
Landtag eine von mir eingebrachte Resolution betreffend der spitalsmäßigen Versorgung des
Verwaltungsbezirkes Gänserndorf einstimmig
beschlossen. In dieser wird die Regierung aufgefordert, alles zu unternehmen, um
den unhaltbaren Zustand der spitalsmäßigen Versorgung des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf
abzustellen. Meine Damen und Herren! Bis heute ist mir nicht bekannt, daß in einer der
Regierungssitzungen dieser
Resolutionsantrag behandelt wurde. (Zwischenrufe bei der ÖVP-Fraktion: Sagen Sie das dem
Landesrat Wagner!) Aus Zeitungsberichten entnehme ich aber und ich kann Ihnen das vorlegen, daß
nach einem Geheimpapier - geheime Kommandosache der NÖ Landesregierung - im Bezirk
Gänserndorf an ein Minikrankenhaus mit 30 Mitarbeitern gedacht ist. Und jetzt: Finanzlandesrat
Mag.Freibauer, in einigen Zeitungen allerdings als Gesundheitslandesrat bezeichnet, bestätigt diese
geheime Information, daß Gänserndorf ein Minikrankenhaus mit Notfallambulanz und einem
Kostenaufwand von rund 33 Millionen Schilling mit Betriebskosten von 11 Millionen Schilling pro Jahr
erhalten
soll.
Meine Damen und Herren! Wenn wir Milliarden Schilling für Neu-, Um- und Zubauten von
Krankenhäusern in Niederösterreich ausgeben, dann kann
man den Bezirk Gänserndorf nicht mit einem Minikrankenhaus abspeisen! Der Bezirk Gänserndorf hat
dasselbe Recht wie alle anderen NÖ
Bezirke, über eine ausreichende spitalsmäßige Versorgung zu verfügen. Alle Ärzte der Region
Gänserndorf erklärten übereinstimmend, mit der
Lösung eines Minikrankenhauses für Gänserndorf sei eine Versorgung der
Bevölkerung in keiner Weise gewährleistet. In einer Enquete "Gesundheit und
Wirtschaft" am 3.Februar 1993 in Gänserndorf haben alle Beteiligten aller
politischen Gruppierungen sich dafür ausgesprochen, daß raschest eine Lösung
betreffend der spitalsmäßigen Versorgung kommen muß. Und daß die Landesregierung nun endlich
für den Bezirk Gänserndorf die spitalsmäßige Versorgung
sicherzustellen hat.
Meine Damen und Herren! Sollten Verhandlungen mit Wien betreffend der spitalsmäßigen Versorgung
keine zufriedenstellende Lösung bringen, was ja auf Grund des derzeit ausgebrochenen
"Stromkrieges" unwahrscheinlich ist, dann hat die Landesregierung ein Landeskrankenhaus für den
Bezirk Gänserndorf zu beschließen. Das fordern die Ärzte, die Bevölkerung und alle politischen
Vertreter des Verwaltungsbezirkes Gänserndorf.
Und ich zitiere noch einmal: Wenn Dr.Pröll in seiner Antrittsrede am 22.10.1992 gesagt hat, "alle, die
in unserem Lande leben, haben ein Recht auf moderne medizinische Versorgung und Betreuung",
meine Damen und Herren des Landtages, dann gilt das auch für den Bezirk Gänserndorf! (Beifall bei
der SPÖ.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Marianne Lembacher.
Abg. LEMBACHER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die meisten Menschen wünschen sich lange zu leben, alt zu werden. Aber das wichtigste wäre sicher
dabei, gesund zu bleiben. Die Entwicklung der Bevölkerung zeigt uns gerade
in unseren Breiten, daß die Menschen immer älter werden. Mit dem Alter kommen aber auch
verschiedene Wehwehchen. Oft ist es die Einsamkeit, wenn der Partner wegstirbt oder auch
ernsthafte Krankheiten. Am schlimmsten ist es aber - und diese Sorge haben
sehr viele Menschen, die älter werden - sie haben Angst davor, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein,
ein sogenannter Pflegefall zu werden. Es ist aber sicher niemand davor gefeit, krank zu werden,
pflegebedürftig zu werden. In der Familie gepflegt, betreut zu werden, das ist der Wunsch vieler
Menschen. Aber nicht immer ist eine Familie da oder nicht immer ist es dieser Familie möglich, den
Kranken zu pflegen.
Wir haben heute die Pflegevorsorge beschlossen, die eine Hilfe für die Menschen bedeutet, sich die
Pflege auszusuchen. Ob man zu Hause oder im Pflegeheim betreut werden will. Wir haben heute
auch gehört von der Frau Kollegin Lugmayr, daß acht von zehn Pflegefällen in der Familie betreut
werden. Daß diese Betreuung, daß diese Pflege am meisten von den Frauen geleistet wird. Sie
pflegen ihre Eltern, Schwiegereltern oder oft auch ihre Männer. Viele dieser Frauen aber sind
überfordert, überlastet. Und sie sind trotz bestem Willen nicht mehr in der
Lage, dies weiter zu tun. Es ist die Hilfe der mobilen Dienste da. Aber trotzdem ist es oft nicht möglich.
Vor kurzem habe ich erst von einem Fall gehört, wo eine Frau, die selber über 60 Jahre alt ist, lange
ihre 80jährige Mutter betreut hat. Sie ist aber nun selber krank
geworden und kann sie nicht mehr pflegen. Sie hat Gottseidank vor kurzem
einen Platz in einem Pflegeheim gefunden. Aber auch jenen Familien, die in der Lage sind, ihre
kranken Angehörigen zu pflegen, auch denen soll nun geholfen werden. Von der Frau
Landesrat Prokop wurde dazu ins Leben gerufen der Urlaub von der Pflege.
Durch den wird es möglich, ein bis sechs Wochen lang die kranken Angehörigen in Pflegeheime zu
bringen, wo sie von Fachkräften betreut werden. Dies ist möglich bis jetzt in Melk. Es hat einige
Pilotversuche
gegeben im Pensionistenheim und Pflegeheim Ybbs. In Zukunft sollen 150
Betten zur Verfügung stehen. Anlaufen soll auch die Tagespflege: Älteren Menschen, kranken
Menschen, die nicht mehr allein gelassen werden können, weil sie verwirrt sind, zerstreut sind soll die
Möglichkeit
gegeben werden, mit einer Beschäftigungstherapie in einem solchen Heim unterzukommen.
Auf Basis des Raumordnungsprogrammes für Sozialhilfe werden 1.200 Betten geschaffen. Herr
Abgeordneter Sivec hat angesprochen, es dauert sehr lange, bis ein Heim fertig ist. Das stimmt. Aber
der Bau muß einmal begonnen werden.
Heuer kann bereits das Heim in Waidhofen/Ybbs bezogen werden, ferner Weitra, Mödling, Amstetten
und Wallsee. Also doch ein ganz schöner Anteil an Pflegebetten. Im Zuge dieses
Raumordnungsprogrammes
beraten und beschließen wir heute die Neuerrichtung von Pensionisten- und Pflegeheimen. Sie sind
schon angesprochen worden: Eggenburg,
Hollabrunn, Orth a.d. Donau und Pottendorf. Weil vom Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer kritisiert
worden ist, Hollabrunn zum Beispiel. Sie sind nicht einverstanden mit der Leasingfinanzierung, haben
Sie gesagt, weil Mödling zum Beispiel nicht leasingfinanziert
worden ist. Dieses Pflegeheim in Hollabrunn ist aber ein ganz neuer Bau. Es wird neu errichtet neben
diesem bestehenden Pensionistenheim und hat dann gemeinsame Einrichtungen. (Unruhe im Hohen
Hause.) Es handelt sich um ein eigenes Grundstück, es ist ein eigener Bau. Das, kann man sagen, ist
sicher anders als in Mödling, wo Teile
eines Altbaues weggerissen worden sind und wieder verwendet worden sind. (Unruhe im Hohen
Hause.) Was weggerissen worden ist, natürlich nicht. Das ist ganz klar! Aber die Teile, die
stehengeblieben sind. Orth a.d. Donau ist das dritte Heim, das im Bezirk Gänserndorf geschaffen
worden ist. Es ist sicher ganz positiv und ganz notwendig, weil die
anderen Heime bereits überlastet und überfordert sind. Wie ich von der Frau Kollegin Lugmayr gehört
habe, ist auch geplant eine Zusammenarbeit mit den mobilen Diensten anzustreben. Um die
Therapieeinrichtungen dieses Pflegeheimes auch für mobile Dienste und die
Hauskrankenpflege zu nützen. Das finde ich sehr gut und sehr positiv.
Ich komme noch einmal zurück auf das Pflegeheim in Hollabrunn. Vor 20 Jahren ist es als Wohnheim
gebaut worden. Ich habe mit dem Leiter dort gesprochen. Der hat gesagt, jene Menschen, die dort
eingezogen
sind vor 20 Jahren (viele leben sicher nicht mehr), sind jetzt pflegebedürftig. Jene, die noch leben,
brauchen nun Betreuung und Pflege.
Daher ist dieser Zubau dieses Pflegeheimes sehr sinnvoll. Daß das gemeinsam genützt werden kann.
Es hat große Diskussionen gegeben. Man hat sich dann letztlich für den Neubau entschlossen, weil
die Lage sehr gut ist und die Nähe auch zu dem Wohnheim ausschlaggebend war. Eine Sorge hat
aber auch der Leiter dieses Wohnheimes. Er sagt, was wir brauchen sind gut ausgebildete Pfleger.
Jene Menschen, die bereit sind, zu pflegen. Ich hoffe, daß wir das nächste Mal auch die
Pflegeausbildung beschließen können. Neue Formen der Ausbildung, brauchen wir
sicher, notwendig und unbedingt.
Vom Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer ist auch angesprochen worden, warum hat man nicht einen
Standort wie Ebreichsdorf genommen und hat stattdessen Pottendorf und viele andere vorgesehen.
Warum hat man sich für den oder jenen entschieden. Es sind viele Standorte geprüft worden. Man hat
geprüft, welche Gemeinden sind erstens bereit dazu,
welche haben sich gemeldet. Soweit ich gehört habe, haben Sie, Frau Kollegin Auer dann auch
zugestimmt zu Pottendorf. (Abg. Helene Auer: Also, das stimmt nicht ganz!)
Es hat dann auch gewisse Absprachen gegeben. Soweit ich gehört habe, hat es dann den
Kompromiß gegeben auch von der Gemeinde her. Und es
ist sicher gut und wichtig, daß das dann passiert. In Leopoldsdorf ist, soweit ich informiert bin, dann
nicht gebaut worden, weil die Grundwassersituation, die Wasserversorgung nicht so war, wie man es
sich gewünscht hätte. (Abg. Krendl: Was war der Grund, daß man in Hainburg nicht gebaut hat. Dort
gibts ja ein Heim!) In Hainburg hat man das, soweit ich mich erinnern kann, den Umbau eines alten
Gebäudes nicht so sinnvoll gefunden. Sondern eher gesagt, der Neubau wird günstiger sein. (Unruhe
im Hohen Hause.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz sicher notwendig sind auch Intensiv-Pflegebetten. Sie
werden gebraucht. Medizinisch-geriatrische Betten. Die können dann auch in Eggenburg angeboten
werden, in
Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus, das gebaut wird. Unser Ziel muß sicher sein, daß die
Pflegeheime leicht erreichbar sein müssen. Und eine kleine Einheit bilden. (Zwischenrufe, Unruhe im
Hohen Hause.) Ja, sicher wird auch in den einzelnen Heimen gebaut und verbessert. Und das ist
sicher auch sehr notwendig. (Unruhe bei der SPÖ.)
Für Pottendorf ist positiv, daß ein Wohnteil mit 26 Betten und zwei Pflegeabteilungen gebaut werden
kann. Ebreichsdorf hätte sicher länger gedauert, um ein halbes Jahr länger. Erst im Zuge der
Diskussion, als Pottendorf eigentlich schon geplant war, ist Ebreichsdorf dann gekommen und hat
gesagt, wir würden auch einen Standort anbieten. Und das hätte wirklich um ein halbes Jahr länger
gedauert. Wir
brauchen aber jetzt und in kurzer Zeit alle Pflegebetten. Im Raum Baden wird auch ein weiteres Heim
geplant. Bis jetzt ist dazu überhaupt nur ein einziges Angebot von einer Gemeinde da. Man kann also
nicht sagen, wenn keine Angebote da sind, kann auch nicht gebaut werden. Es muß geplant werden,
geprüft werden, ob der Stadtort
richtig ist. (Abg. Helene Auer: Auch dann, wenn die Angebote nicht ideal sind. Es gibt aber
Gemeinden, die das ernsthaft prüfen!) Da muß man sicher unterscheiden, das finde ich auch. Und
man muß untersuchen, das ist klar. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich glaube, daß es auf beides
ankommt. Es muß ein Standort da sein, es müssen die Gegebenheiten stimmen. Es muß sicher auch
die Bereitschaft da sein. Das gehört
alles dazu. Es muß die Infrastruktur passen, es muß die Bereitschaft da sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun komme ich zum Krankenhaus Eggenburg und zum
Pflegeheim Eggenburg. Zwei Abteilungen werden
gebaut mit 70 Pflegebetten. Es wird eine Betreuungsstation errichtet. Es gibt im ganzen Bezirk Horn
noch keine solche Einrichtung. Und auch der Neubau des Krankenhauses Eggenburg ist heute von
Herrn
Abgeordneten Winkler angesprochen worden. Er hat kritisiert, daß es zu lange
gedauert hätte. Soweit ich informiert bin, war das Land schon lange bereit, seinen Anteil zu geben.
Aber die Gemeinde selbst war nicht in der Lage, weil sie finanziell nicht so gut ausgestattet war, da
mitzutun. Es hat also langer Verhandlungen bedurft. Und dann ist auch der
Pflegeheimbau geplant gewesen. Man hat diese gemeinsamen Einrichtungen dann
errichten können, da auch die Gemeinde mitgezogen hat. Unbestritten ist, daß die Gemeinde dann
mitgezogen hat. Gespräche von Herrn Abgeordneten Buchinger und Landesrat Mag.Freibauer haben
das dann ermöglicht. Und Landesrat Mag.Freibauer hat sicher auch beim Gemeindereferat
vorgesprochen und es ist ihm gelungen,
das durchzuziehen. Also man kann sicher sagen, wie Sie gesagt haben, Landesrat Wagner hat
zugesagt, das war sicher sehr wichtig. Aber wichtiger
ist noch, daß die Finanzierung gesichert ist. Und das ist dann geschehen. (Unruhe bei der SPÖ.) Es
gehört sicher alles zusammen. Aber so wie der Herr Kollege Winkler gesagt hat, es wäre nur der Herr
Landesrat Wagner beteiligt, kann ich sicher ebenso anführen, daß Landesrat
Mag.Freibauer als Finanzreferent für die Finanzierung zuständig war. (Abg. Uhl: Die sollten in Zukunft
immer miteinander gehen, dann
hätte man
nicht diese Diskussionen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist aber so. Es fällt mir auf, daß, je nachdem, welcher
Redner dran ist, eben sein Regierungsmitglied auch für die Erfolge verantwortlich ist. Aber in der mit
1.Juli 1993 in Kraft tretenden Vereinbarung haben wir uns verpflichtet, die Pflegeheime nach dem
neuesten Stand auszustatten. Mit Naßzelle auszustatten und wenn möglich, Einbettzimmer
anzubieten. Das ist sicher ganz besonders wichtig, ganz besonders notwendig, um
diesen Menschen, die gezwungen sind, ihr Leben in diesen Heimen zu verbringen, zu helfen. Wenn
man öfter Besuche macht in diesen Einrichtungen, dann sieht man, wie notwendig es ist, eine
Umgebung zu bieten, in der sich die Menschen wohlfühlen können. Sie können nicht mehr so leicht
hinausgebracht werden. Daher ist es ganz wichtig, alle diese
Einrichtungen, die wir schaffen, so gut als nur möglich auszustatten.
Die Investitionen, die wir heute beschließen im Pflegebereich, werden ca. 600 Millionen Schilling
betragen. Und dies wird durch Leasing finanziert. Man kann nun der Meinung sein, das ist gut oder
nicht gut. Ich bin aber der Meinung, daß es wichtig ist und notwendig
ist, daß in diesem Bereich etwas weitergeht. Und das ist entscheidend
für mich. Darum gebe ich dieser Vorlage ganz bestimmt die Zustimmung. Denn alle diese
Investitionen dienen dazu, den Menschen, die in
diesen Pflegeheimen leben müssen, einen angenehmen, soweit das möglich
ist, angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Aber auch, um den Personen, die diese Menschen
betreuen, die Arbeit zu erleichtern. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor, die Berichterstatter haben
das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. KAUTZ (SPÖ): Ich verzichte!
Berichterstatter Abg. BUCHINGER (ÖVP): Ich verzichte!
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 523/H-11/12 betreffend
Krankenhaus Mistelbach, Ausbau einer
Ausbildungsstätte für Gesundheitsberufe): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 524/H-11/13 Krankenhaus
Wr.Neustadt, Neubau für Radioonkologie): Einstimmig angenommen! (Nach Abstimmung über den
vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl 538/H-11/14 Krankenhaus
Mödling, 4. Bauabschnitt, 1. Bauetappe, Umbau des Altgebäudes): Einstimmig angenommen!
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Zahl 539/S-5/9 - Antrag des Finanz- und WirtschaftsAusschusses betreffend Landes-Pensionistenheim Hollabrunn, Zubau einer Pflegeabteilung. Zu
dieser Vorlage hat Herr
Abgeordneter Dr.Kremnitzer den Antrag gestellt auf punktweise Abstimmung. Ich darf daher diese
punktweise Abstimmung durchführen. (Nach Abstimmung über den Antrag zu 539/S-5/9, Ziffer 1, 2
und 4):
Einstimmig angenommen!
Ich darf nunmehr über die Ziffer 3, das sind die jährlichen Leasingraten, abstimmen lassen. (Nach
Abstimmung über Ziffer 3): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung
FPÖ.)
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsstück 540/S-5/10 - Antrag des Finanz- und WirtschaftsAusschusses betreffend Landes-Pensionistenheime Orth
a.d. Donau, Pottendorf, Eggenburg, Neuerrichtung. Auch hier hat der Herr
Abgeordnete Dr.Kremnitzer den Antrag gestellt auf punkteweise Abstimmung über den Antrag des
Finanz- und Wirt- schafts-Ausschusses.
Ich lasse über den Punkt 3 als erstes abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Einstimmig
angenommen!
Ich darf nunmehr über den Punkt 1 und Punkt 2, der die Finanzierung ausweist, abstimmen lassen.
(Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung
FPÖ.)
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses, Zahl
546/H-11/15 - Krankenhaus Eggenburg, 1. Bauabschnitt, Errichtung von gemeinsam zu nutzenden
infrastrukturellen Versorgungs- und Behandlungseinrichtungen):
Einstimmig angenommen!
Wir kommen daher zum nächsten Tagesordnungspunkt und ich ersuche den Herrn Abgeordneten
Anton Rupp, die Verhandlungen zur Zahl 545/S-5/11 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und
Herren! Ich berichte zur Zahl 545/S-5/11 betreffend NÖ Landesberufsschulen; Ausbau und
Investitionsprogramm über S 400 Millionen. Hoher Landtag! Mit der Novelle vom 30.Juni 1988 wurde
für die Berufsschulen, a) der Unterricht in Schülergruppen nach Leistungsgruppen im
Bereich des betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterrichtes
sowie b) die Herabsetzung der Klassenschülerzahl von maximal 36 auf 30
eingeführt.
Die Novellierung der Rahmenlehrpläne mit der Verordnung vom 31.August 1990 brachte eine rund
20%ige Ausweitung der Unterrichtszeit und
die Einführung des Laborunterrichtes.
Um den dadurch explodierenden Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen abzufangen, ist man davon
abgegangen, für jede geführte Klasse einen eigenen Klassenraum als Stammklasse und für zwei
Stammklassen einen
weiteren Klassenraum für die Klassenteilungen zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge der Budgetdebatte im Dezember 1991 wurde vom NÖ Landtag die Resolution gefaßt, die NÖ
Landesregierung möge an die Bundesregierung herantreten, daß in Berufsschulen Leibeserziehung
als
Pflichtgegenstand eingeführt wird, was die Errichtung von Turnsälen erforderlich
macht.
Außerdem sind die Schülerheime der Landesberufsschule 1 und 2 Theresienfeld und Lilienfeld total
abgewohnt und bedürfen einer dringenden
Generalsanierung.
Die zu verbauende Summe von 400 Millionen Schilling soll im Weg einer Leasingfinanzierung
aufgebracht werden und ein von der NÖ Hypo-Leasing auf die Basis eines
Sonderfinanzierungsmodelles errechneter
Tilgungsplan ergibt eine jährliche Leasingrate zuzüglich der Kaution von S
39,222.984,-- bei 25jähriger Grundmietdauer. Sehr verehrte Damen und Herren! Ich stelle daher den
Antrag (liest):
"Antrag des Finanz- und Wirtschafts-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung, betreffend
NÖ Landesberufsschulen, S 400 Millionen - Ausbau- und Investitionsprogramm. Der Hohe Landtag
wolle beschließen:
1.
Die Durchführung des Ausbau- und Investitionsprogrammes der NÖ Landesberufsschulen
Eggenburg:
Zubau von Labors und Gruppenräumen
Langenlois:
Bauhof, 2.Bauabschnitt
Lilienfeld:
Generalsanierung Schülerheim
Mistelbach:
Labor-, Gruppenräume
Neunkirchen:
Laborneubau
Pöchlarn:
Klassen, Labors und Turnsaal
St.Pölten:
Zubau oder Neubau und Turnsaal
Schrems:
Turnsaal, Werkstätten und Klasse
Stockerau I:
Turnsaal
Theresienfeld:
Generalsanierung Schülerheim, Klassen- und Funktionsräume, Turnsaal in der Gesamthöhe von rund
400 Millionen Schilling wird grundsätzlich genehmigt.
2.
Der Anwendung eines Sonderfinanzierungsmodelles wird zugestimmt. Eine Leasingfinanzierung der S
400 Millionen (Immobilien) bedeutet laut Berechnung der NÖ Hypo-Leasing bei einer Grundmietdauer
von 25 Jahren und einem derzeitigen Basiszinssatz von 7,83 % p.a. eine jährliche Budgetbelastung
von S 39,222.984,--. 3.
Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen
Maßnahmen zu treffen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
PRÄSIDENT Mag.ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Als erster zu Wort gemeldet ist Herr
Dkfm.Rambossek.
(Zweiter Präsident Haufek übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Dkfm.RAMBOSSEK (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Vor zwei Tagen, am
Dienstag dieser Woche konnte ich durch den ORF unter dem Motto "Karriere durch Lehre" von einer
Gesprächsrunde die mir bereits bekannte Tatsache, daß es österreichweit 1993 um
rund 1.500 Lehrlinge weniger als im Vorjahr geben wird, bestätigt erhalten. Als Grund dafür wurde
unter anderem genannt, daß die Zahl der
Pflichtschulabsolventen wieder rückläufig ist. Ende Jänner 1993 standen in Niederösterreich
rund 1.600 offenen Lehrstellen nur 374 Lehrstellensuchende gegenüber.
Diese Zahlen, diese Tatsachen müssen aber als ein alarmierendes Zeichen für die österreichische
Wirtschaft gewertet werden, weil durch den Lehrlingsmangel die Knappheit an Facharbeitern weiter
ansteigen
wird. Jeder zweite Gewerbebetrieb klagt heute bereits über einen akuten Mangel an Facharbeitern. Es
wäre aber falsch, die Ursache für diesen sich bereits seit längerem abzeichnenden Trend allein im
Geburtenrückgang zu sehen. Um dieser Tendenz entgegen zu wirken, bedarf es
sicherlich einer Imageverbesserung des Facharbeiters, die meines Erachtens in erster Linie durch
eine Aufwertung der Hauptschule und eine
Niveauanhebung der Berufsschulen erreicht werden kann. Ich meine daher, daß es an der Zeit wäre,
daß die bisherige sozialistische Schulpolitik in
unserem Lande korrigiert wird und Maßnahmen gesetzt werden, daß die Hauptschule auch für
weniger begabte und weniger lernfreudige Kinder wieder
interessant und attraktiv wird.
Hoher Landtag! Es steht sicherlich außer Streit, daß die Facharbeiterausbildung für die
österreichische und damit auch für die NÖ Wirtschaft immer mehr zu einer Überlebensfrage wird. Ich
sehe es daher als unsere Pflicht an, zum Lehrberuf zu motivieren, indem wir die entsprechenden
Bildungsstätten nicht nur zur
Verfügung stellen, sondern die Landesberufsschulen und die Schülerheime auch auf jenen
technischen Stand und funktionsfähigen Zustand halten,
der den Anforderungen der fast 23.000 in Niederösterreich berufsschulpflichtigen Lehrlingen
entspricht. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Berufsschulwesen und in diesem
Zusammenhang auch wohl die unumstrittene Tatsache, daß unsere Berufsschulen und Internate, was
den baulichen Zustand betrifft,
nicht zu den besten gehören, war hier im Hohen Haus schon mehrmals Gegenstand von
Debattenbeiträgen.
Das finanzielle Mauerblümchendasein, das dem gewerblichen Berufsschulbereich im Vergleich zum
landwirtschaftlichen Schulbereich in der
Vergangenheit beschieden war, hat letztendlich dazu geführt, daß die Klagen,
gleich von welcher Seite, über Zustand und Ausstattung der Schulen und
Internate immer lauter wurden.
Wir begrüßen es daher, daß jetzt etwas geschieht nach den Jahren der Vernachlässigung. Und wenn
ich mir die große Ankündigung von Herrn Landeshauptmann Dr.Pröll, nun gäbe es 400 Millionen für
Niederösterreichs Berufsschulen, vom März des Vorjahres in Erinnerung rufe, dann
begrüße ich es umso mehr, daß es heute endlich soweit ist, daß der Hohe
Landtag die Durchführung des Ausbau- und Investitionsprogrammes der NÖ
Landesberufsschulen in der Gesamthöhe von rund 400 Millionen Schilling grundsätzlich
genehmigen soll. Dann frage ich mich aber auch, warum der Herr Landeshauptmann
als damaliger Finanzreferent die Finanzierung dieser Projekte, die Finanzierung der Projekte seiner
Ankündigung budgetär nicht sichergestellt hat. Ich frage mich aber auch, wo sich der Herr
Landeshauptmann
befindet, wenn hier im Hohen Haus über die Probleme Niederösterreichs
diskutiert wird! Vielleicht hat der Herr Landeshauptmann die Unterhaltung am Opernball vorgezogen,
als sich die Debattenbeiträge über die
Probleme in unserem Heimatland anzuhören. (Abg. Buchinger: Das ist nun wieder sehr fair! - Beifall
bei der FPÖ.)
Was nun die heute zu beschließende Finanzierung betrifft, soll wieder einmal die Flucht aus dem
Budget angetreten werden. Und soll der
Anwendung eines Sonderfinanzierungsmodelles, das heißt einer Leasingfinanzierung, zugestimmt
werden.
Hoher Landtag! Ich will hier wirklich nicht polemisieren, aber die immer mehr Platz greifende
Finanzierung, "kaufe jetzt und zahle später". (Unruhe im Hohen Hause - Abg. Kurzbauer: War das
jetzt denn keine Polemik? - Abg. Buchinger: Nein, doch ganz gewiß nicht!) Hören Sie mir zu über die
Finanzierung, Herr Abgeordneter Buchinger! Die immer mehr Platz greifende Finanzierung, "kaufe
jetzt und zahle später", diese Vorgriffe auf die Zukunft schaffen es zwar, daß heute etwas machbar ist.
Diese Vorgriffe werden es aber, wenn es so weitergeht,
verhindern, daß morgen auch unsere Jugend noch etwas gestalten kann.
Was mir hinsichtlich der Finanzierung im vorliegenden Antrag aber fehlt, ist die Klärung, ob die
Bedienung der jährlichen Leasingraten aus dem Budget oder aus dem Berufsschulbaufonds erfolgen
wird. Ich nehme fast an, daß die Abstattung der jährlich anfallenden
Leasingraten durch den Berufsschulbaufonds erfolgen wird, was mir auch die
Gelegenheit gibt, auf die seit Jahren zu niedrige finanzielle Ausstattung
dieses Fonds mit Landesmitteln hinzuweisen. Der mir bekannt gewordene
Schuldenstand dieses Fonds betrug zum 31.12.1990 bereits rund 150 Millionen
Schilling. Es mußten in den Jahren 1987, 1989 und 1990 vom Fonds neue Darlehen
aufgenommen werden, nur um die Schulden und die aufgelaufenen Zinsen für das bereits in den
Vorjahren aufgenommene Fremdkapital abdecken
zu können. Derartiges aber mutet nach meinem Empfinden fast wie eine Gruselgeschichte an, vor
allem unter dem Aspekt, daß die Aktionsfähigkeit des Fonds auch schon von dafür in der
Vergangenheit zuständigen
Ressortverantwortlichen hier im Hohen Haus in Frage gestellt und die Verbesserungsbedürftigkeit der
finanziellen Fondssituation gefordert wurde. Wenn man sich
nicht zu einer entsprechenden Dotierung des Fonds durchringen kann, wäre es sicherlich besser, den
Fonds aufzulösen, was auch der Transparentmachung der Steuergeldverwendung dienlich wäre. In
diesem Zusammenhang muß ich aber auch darauf hinweisen, daß der Landtag über die finanzielle
Gebarung des Fonds, wenn man von der jährlichen Dotierung aus dem Landesvoranschlag absieht,
keine Informationen besitzt. Auch sonst ist nach dem Berufsschulbaufondsgesetz kein
Kontrollinstrumentarium vorhanden. Es ist daher keinerlei Transparenz über die Gebarung
dieses Fonds gegeben, da der Berufsschulbaufonds eben nicht dem Landtag, sondern nur der
Landesregierung gegenüber berichtspflichtig ist.
Derartiges halte ich aber für eine undemokratische und unhaltbare Situation.
Ich meine daher abschließend, daß das NÖ Berufsschulbaufondsgesetz 1973 ehestens dahingehend
novelliert gehört, daß eine Kontrollinstanz geschaffen sowie die regelmäßige Berichtspflicht an den
Landtag
eingeführt wird. Nur so kann eine Transparenz der finanziellen Gebarung des
Fonds sichergestellt werden. Denn es ist bewiesen, daß eine sinnvolle
Kontrolle vielfach auch erhebliche Einsparungen nach sich zieht. Und noch eines: Damit seit der
begrüßenswerten Resolution vom Dezember 1991, mit welcher die Einführung von Leibeserziehung
als Pflichtgegenstand an den Berufsschulen gefordert wurde, damit seit diesem Zeitpunkt bis zur
Fertigstellung der verschiedenen Turnsaalprojekte nicht
noch mehr ungenützte Zeit verstreicht, empfehle ich, die Berufsschulen auf die Aktion "Bewegte
Schule" des Herrn Bundesministers für
Unterricht und Kunst aufmerksam zu machen. Denn das Ausmaß an Haltungsschäden und schwächen ist bereits so bedrohlich geworden, daß auch aus volkswirtschaftlichen Gründen so schnell
wie möglich Gegenmaßnahmen
gesetzt werden müssen. Daher sollte eine aktive Pausengestaltung und die tägliche Bewegungszeit
auch während des Unterrichts fester Bestandteil des Schullebens werden. (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich der Herr Abgeordnete Kautz gemeldet.
Abg. KAUTZ (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hoher
Landtag! Ich darf dort anfangen, wo der Herr Kollege Dr.Kremnitzer aufgehört hat. Nämlich, daß heute
600 Millionen Schilling so locker beschlossen worden sind, was sicher auch notwendig ist. Die
nunmehrigen 400 Millionen Schilling dazu
für die Berufsschulen, ergibt eine Milliarde. Und zwar eine sicher zweckmäßigst angelegte Milliarde,
ob es nun im Gesundheitsbereich, im
Sozialbereich oder im Schulbereich ist. Wir sind eben dazu da, uns den Kopf zu
zerbrechen, wie wir es finanzieren können. Wie wir es besser finanzieren
können. Ich glaube, es gibt überhaupt keine Frage, daß diese 400 Millionen jetzt und in den
vorgehenden Geschäftsstücken die 600 Millionen
richtig und zweckmäßig ausgegeben werden. Jene Damen und Herren dieses
Hohen Hauses, die schon länger diesem angehören, wissen, daß gerade die Sozialdemokraten für die
Berufsschulen jahrelang und jahrzehntelang, würde ich fast sagen, schon hier eine bessere und
schnellere
Ausbaustufe gefordert haben. Denn gerade die gewerblichen Berufsschüler sind in
den letzten Jahren nicht unbedingt bevorteilt worden. Im Gegenteil, will ich sagen, eher hat man sie
vernachlässigt. Und immerhin ist das keine kleine Gruppe. Ich darf mit einem Dank aufwarten. Denn
Landesrat Mohnl und Landeshauptmannstellvertreter Höger haben begonnen, einen ersten
Investitionsschub zu tätigen mit
den Privatisierungsgeldern der EVN. Hier hat man begonnen, einmal großzügig in den Berufsschulen
zu investieren, um auch auf der technischen Seite etwas zu erreichen. Landesrat Dr.Bauer ist jetzt
daran
gegangen, auch am baulichen Sektor etwas nachzuholen und einen etwas besseren
Standard zu erreichen. Von einem befriedigenden Standard will ich und kann ich noch nicht reden,
wenn ich unsere Berufsschulen kenne. Daß moderne Lehrbehelfe, moderne Maschinen, moderne
Labors und auch dementsprechende Klassenräume einer gediegenen Ausbildung dienen, glaube ich,
ist nicht notwendig, hier festzustellen! Das gesamte Umfeld um einen Lehrling ist jenes, daß ihm
Anreiz geben kann, einen Lehrberuf zu ergreifen. Und im Lehrberuf auch etwas zu erreichen. Wenn
man eine Studie betrachtet, die die Befragung unserer Schüler und Lehrlinge ergeben hat, so kann
man feststellen, daß die studierende Jugend weit besser zu dieser Gesellschaft eingestellt ist als die
Jugend, die einen Lehrberuf erlernt. Das heißt aber im Umkehrschluß, diese jungen Menschen sind
mit unserer Gesellschaft unzufrieden.
Wir haben sie vernachlässigt. Und daher müssen wir sehr viel und sehr rasch dort investieren, um
auch diese Gruppe unserer Gesellschaft dorthin zu bringen, wo wir oder die anderen Teile schon sind.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will mich auch mit einem Satz damit beschäftigen,
daß heute der Herr Landeshauptmann nicht anwesend ist. Ich bin aber überzeugt, daß er am
Opernball die Gelegenheit finden wird, mit dem Landeshauptmann von Wien vielleicht den
Stromkrieg auszutragen. (Beifall bei der SPÖ.) Oder vielleicht mit dem Wirtschaftsminister darüber zu
reden, wie man im Süden Niederösterreichs, in den alten Industriebezirken vielleicht die
Wirtschaftsprobleme lösen könnte. Wie man vielleicht das Problem der Firma Walek lösen könnte, wie
man vielleicht das Problem der Firma Schmid lösen
könnte. Ich hoffe, daß er dort die Gelegenheit findet und arbeitet und
nicht nur sich unterhält. Denn sonst müßte ich sagen, das ist auch ein
Demokratieverständnis, daß hier die Probleme von Niederösterreich diskutiert werden und er
ist sich unterhalten gegangen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Herr Landeshauptmannstellvertreter
Höger war die ganze Zeit anwesend. Er war im Haus und hat immer mitgehört. Er ist die ganze Zeit im
Haus, bitte! (Unruhe im Hohen Hause.)
Ich darf mitteilen, daß, während der Herr Landeshauptmann vielleicht beim Opernball sich unterhält,
Landeshauptmannstellvertreter Höger mitten in den Verhandlungen um die Firma Schmid, nun soweit
ist,
daß die Firma Schmid weiter bestehen können wird! (Beifall bei der SPÖ.) Aber das ist nur einmal in
der Zeitung gestanden. Wenn es der Herr Landeshauptmann gemacht hätte, stünde es fünf Mal in der
Zeitung. Aber das ist nicht unser Problem. Aber auch ein anderes Steckenpferd von mir will ich noch
reiten. Es steht in unmittelbarem Zusammenhang: Der schlechte Zustand unserer Lehrlingsheime.
Die Berufsschulen sind ja Landessache. Die Lehrlingsheime sind auch Landessache. Nur hat das
Land diese Kompetenz an die Innungen und an die Handelskammer größtenteils weitergegeben. Das
heißt aber, daß von den Innungen - mit wenigen Ausnahmen, auf die komme ich noch zurück - und
der Handelskammer im großen und ganzen ein Lehrlingsheim
hingestellt wurde, vor 20, 30 Jahren. Und diese Heime den damaligen Standard
heute noch haben. Das heißt, die Handelskammer hat nicht investiert! Und wenn wir heute von 400
Millionen Schilling reden, so wird Geld, Landesgeld, in diese Heime hinein investiert. Heime, die nicht
dem Land
gehören, die nach wie vor der Handelskammer oder Innungen gehören. Der
Gipfel von allem ist jener, daß auch der Finanzkontrollausschuß dort nicht
einmal das Kontrollrecht hat, obwohl Landesgelder investiert werden! Und ich glaube, das muß auch
einmal geändert werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Und da muß ich der FPÖ schon recht geben. Es ist richtig, wir geben Geld aus und können nicht
kontrollieren. Alles andere, Herr Kollege Rambossek, was Sie etwa über den Berufsschulbaufonds
gesagt haben, da befinden Sie sich im Irrtum. Sie sind der Meinung, daß er leer ist. Das wissen wir.
Landesrat Dr.Bauer hat sich bemüht, bei den letzten Budgetverhandlungen entsprechende Mittel zu
bekommen. Aber vom
Auflösen will ich nichts hören, im Gegenteil! Der müßte ausgebaut werden,
damit eben dort aus diesem Fonds, dem auch Fremdmittel zugeführt werden müssen, mehr
herausgenommen werden kann, um die Berufsschulen besser zu bauen. (Abg. Dkfm.Rambossek: Ich
sagte, man solle höher dotieren. Und wenn man sich dazu nicht durchringen kann, dann soll man
auflösen!) Aufgelöst ist er schnell, dann bekommen wir gar nichts. Meine sehr geschätzten Damen
und Herren! Nun darf ich zu einigen Vorhaben kommen: Die Landesberufsschule Theresienfeld für
Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Bürokaufmann, in Summe an die 100 Klassen,
beherbergt 2.285 Schüler. Ich sage bewußt die Schülerzahl dazu, um ein bißchen den Eindruck zu
vermitteln, wie viele Menschen dorthin müssen. Und wie viele Menschen zufrieden oder unzufrieden
diese
Schule verlassen. Hier wird ein Zu- und Umbau im Schülerheim durchgeführt und das Heim auf einen
Standard von Vierbettzimmern gebracht. Und ich sage wieder, Vierbettzimmer ist sicher nicht der
modernste
Standard. Das ist sicher nicht der Standard, der unter Umständen zum Wohlfühlen anregt. Aber es ist
ein Kompromiß. Viel wichtiger ist für mich, daß
dort endlich ein zeitgemäßer Turnsaal gebaut wird, wo wirklich auch geturnt werden kann. Nicht, daß
man nur hopsen und spazierengehen kann. Ein zeitgemäßer Turnsaal, denn die Investition in die
Bewegung macht sich drei- und viermal bezahlt im Nachhinein, bei Haltungsschäden oder bei anderen
Auswirkungen von Bewegungsarmut. Die Landesberufsschule Lilienfeld hat 961 Schüler mit 40
Klassen. Die Schule als solche könnte man als abgeschlossen betrachten, mit wenigen kleinen
Ergänzungen noch. Im Heim, das aus drei Trakten besteht, ist der eine Trakt etwa in Ordnung. Zwei
Trakte mit 240 Betten sind
in einem desolaten Zustand. Jetzt kommen wir dort wieder auf eine Sechsbettzimmer-Basis, die sicher
nicht mehr der letzte Schrei der Dinge ist.
Eine große Investition von 27 Millionen Schilling der Landesberufsschule Pöchlarn ist schon im
Auslaufen. Hier komme ich zu einer positiven Überraschung. Die Tischler-Innung zahlt diese 27
Millionen
Schilling, sie beteiligt sich an der Leasingrate. Es werden dort 2.207 Schüler
betreut. Die Vorbildwirkung der Tischler-Innung auch für andere Innungen herauszustreichen, ist
notwendig. Damit auch diese ins Tascherl
greifen und das, was sie schuldig sind, bezahlen. Und nicht nur das Land
bezahlen lassen. Das Schulgebäude und das Internat müssen erweitert werden. Die Planungskosten
belaufen sich ca. auf zwei Millionen Schilling. Die Durchführung erfolgt dann wieder mit einer
Sonderfinanzierung, weil ja der Fonds leer ist. Die Landesberufsschule Eggenburg ist eine
Standardberufsschule und war lange Zeit ein Aushängeschild an Qualität. Sie ist 1978 fertig gestellt
und übergeben worden. 1.500 Lehrlinge besuchen Eggenburg. Nun ist der Standard auch schon
überholt. Es fehlt an Klassenräumen, Laborräumen und Gruppenräumen. Vielleicht eine
grundsätzliche Erklärung dazu. Daß immer Klassenräume fehlen in so kurz erst in Betrieb stehenden
Schulen hängt damit
zusammen, daß die Berufsschulzeit verlängert wurde, daß Fremdsprachen
eingeführt wurden. Das heißt, es muß automatisch mehr Klassenraum vorhanden
sein, um in den drei oder vier Jahren eben die Lehrlinge durchschleusen zu können.
Es war notwendig, auch moderne Motorprüfstände und Testgeräte zu installieren. Wir konnten uns
vom Finanzkontrollausschuß aus das ansehen. Es war wirklich imposant, aber auch die Kosten von
dreieinhalb Millionen Schilling.
In Mistelbach, wo ebenfalls Labors, Gruppenräume, ein Konferenzzimmer und alle kleinen Zimmer,
wie Besprechungszimmer, Lehrmittelzimmer fehlen, muß auch zugebaut werden. Dort ist der
Raumbedarf noch
nicht erhoben. Er wird in der Planungsphase erhoben, eine Million an Planungskosten fällt an. Sehr
wichtig ist gerade für Mistelbach ein Turnsaal, der auch dort errichtet werden soll. Denn die
Landmaschinenmechaniker, Spengler, Dachdecker, Installateure, Fahrzeugfertiger sind
Berufsgruppen, die teilweise in fürchterlichen Haltungen ihre Arbeit ausführen.
Daher ist es umso notwendiger, mehr Bewegung und mehr Sport zu betreiben.
Daß der Raumbedarf noch nicht erhoben ist, hängt auch damit zusammen, daß diese Berufsgruppen
leicht rückläufig sind. Daher muß erst
erforscht werden, wieviel Raum notwendig ist. Wie weit geht diese Berufsgruppe zurück oder wie viel
wird in den nächsten Jahren an Lehrlingen
anfallen? Jedenfalls werden hier 1994 43 Millionen Schilling für das Schülerheim, das der Kammer
gehört, investiert werden. Schrems ist ebenfalls eine Berufsschule, die in einem Fremdgebäude
untergebracht ist. Das Schloß gehört der Gemeinde. Und in dieses Schloß ist wirklich alles
hineingepfercht. Ich verwende das Wort "hineingepfercht" wirklich zu Recht, die können sich nicht
mehr rühren dort. Das
platzt aus allen Nähten. Hier muß zugebaut werden. Und hier muß eine Lösung versucht werden, daß
vom Schloß eine Möglichkeit gegeben ist, in
unmittelbarer Nähe Zubauten zu errichten. Es hat ja keinen Sinn, wenn man fünf
oder zehn Minuten zwischendurch spazieren gehen muß. 20 Millionen Schilling werden dazu
notwendig sein.
Die nächste Berufsschule, die erweitert und ausgebaut werden muß, befindet sich in der
Landeshauptstadt St. Pölten. Eine Schule, bei der die Grundverhältnisse zur Zeit auch nicht unbedingt
klar liegen; Landesgrund oder Gemeindegrund. Die Schule gehört der Gemeinde
St.Pölten und platzt aus allen Nähten. Hier muß eine Möglichkeit gefunden
werden. Landesrat Dr.Bauer hat sich schon bemüht, in unmittelbarer Nähe zur
jetzigen Schule ein Grundstück zu finden, um einen zweiten Schulbau zu tätigen, damit einige
Berufsgruppen herausgelöst werden aus der jetzigen Schule und eine neue Heimstätte finden. Diese
Situationen, die ich jetzt geschildert habe, könnte ich noch weiter fortsetzen. Denn es gibt in jeder
Berufsschule bei uns momentan Probleme. Daß Klassenräume, Gruppenräume nicht vorhanden sind.
Zum Beispiel in Neunkirchen, eine Schule, die relativ jung ist. Das
heißt, mit der Ausdehnung der Berufsschulzeit ist eben das Problem gewachsen, mehr Klassen, mehr
Gruppenräume. Die Gesundheit darf und soll bei dieser Gelegenheit nicht zu kurz kommen. Daher,
wenn schon gebaut wird, dann auch ein Turnsaal.
Ich bin überzeugt und hoffe, daß unser Antrag, den Turnunterricht als Pflichtgegenstand einzuführen
bald Verwirklichung findet. Denn wenn wir Turnsäle bauen, dann sollen sie auch dementsprechend
genutzt werden. Ich möchte aber auch hinzufügen, daß die Turnsäle, wenn sie
nicht am Abend von der Schule benutzt werden, auch von örtlichen Vereinen genutzt werden können.
Und auch in der Freizeit von den Berufsschülern. Denn nur, daß man zwei Stunden vielleicht turnt und
dann den
Turnsaal zusperrt, dazu ist er sicher nicht da. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn
diese 400 Millionen Schilling ausgegeben werden, so haben wir zwei Dinge damit erreicht. In der
jetzigen wirtschaftlichen Rezession werden verschiedene
Gewerbe und Firmen, die damit beschäftigt sind, diese 400 Millionen Schilling zu verbauen, Aufträge
erhalten, Arbeitsplätze schaffen und die
Konjunktur doch nicht so abfallen zu lassen. Das ist der eine Aspekt. Der zweite Aspekt, das sind die
400 Millionen Schilling, die in die Zukunft unserer Jugend investiert sind. Jener
Menschen, die in einem Vereinten Europa bestehen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Ing.Heindl.
Abg. Ing.HEINDL (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein
Vorredner, Herr Abgeordneter Kautz, hat im Detail ja den Antrag Ihnen schon vorgetragen. Ich kann
mich mit
allen Punkten, die er genannt hat, identifizieren. Nur mit einem, das
beide meiner Vorredner hier Ihnen erklären wollten, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Das
sind die Leibesübungen. Sehr wohl bin ich der gleichen Meinung, daß diese notwendig sind und in
allen Berufsschulen, in allen Schulen durchgeführt werden sollen. Wenn ich aber feststelle, daß die
Schüler 5 Wochen pro Jahr oder 10 Wochen pro Jahr in eine Berufsschule kommen und ihnen dann
zwei Pflicht-Bewegungsstunden angeboten werden und damit Haltungsschäden korrigiert werden
sollen, so kann ich mich dem nicht vollinhaltlich anschließen. Wenn Sie
aber gemeint haben, daß man hier vielleicht die Freude an der Bewegung fördern soll und daß diese
dann das ganze Jahr weiter laufen soll, nun, dann haben wir damit einen Kompromiß gefunden. Eines
bedingt das aber: Daß diese Turnsäle auch abends von unseren Schülern
benutzt werden und damit leider der Öffentlichkeit, den örtlichen Vereinen eher weniger zur Verfügung
stehen. Obwohl ich als langjähriger
Bürgermeister weiß, wie wichtig das für die einzelnen Gemeinden ist, daß
derartige Turnräume zur Verfügung stehen. Mit einer zweiten Äußerung kann ich mich auch nicht
einverstanden erklären. Ich höre, daß die Niveauanhebung der Berufsschule anscheinend deswegen
notwendig ist, weil kein Niveau da ist. Und daß Jahre der Vernachlässigung auf allen Ebenen
stattgefunden haben. Dazu dürften
dem Herrn Kollegen Dkfm.Rambossek zwei Sachen entgangen sein. Erst vor wenigen Tagen, am
13.Februar 1993 hat die Presse eine Mitteilung gebracht, eine Fessel-Studie, daß 84 % der Schüler
mit der
fachlichen Ausbildung gut oder sehr gut zufrieden sind und 86 % ihre beruflichen Chancen positiv
bzw. ausgezeichnet sehen. Man kann über derartige Befragungen natürlich geteilter Meinung sein,
wie ist die Fragestellung gewesen. Demoskopie, wir wissen, wie so etwas geschieht.
Aber dazu haben wir in der Berufsschule eine weitere Einrichtung, um internationale Vergleiche
vorweisen zu können. Es gibt eine sogenannte Facharbeiterolympiade. Sie entsteht aus den
Berufsschulwettbewerben
und Lehrlingswettbewerben. Die Lehrlinge können nachher auch international ihre Leistungen
herzeigen. Die letzte Facharbeiterolympiade, wie wir sie nennen, war 1991 in Amsterdam. 427
Teilnehmer haben sich beworben um die Medaillen. 24 Länder waren vertreten und 36 Berufe.
Österreich hat dort sechs Goldene bekommen, zwei Silberne und zwei Bronzene. Ich weiß, das ist
nicht vergleichbar mit einer Skiweltmeisterschaft, aber es war Platz 1 in der internationalen Wertung.
Und ich meine, daß wir das auch weitergeben sollten, daß wir in der Facharbeiterausbildung immer
wieder bestens
arbeiten.
Ich danke auch dem Herrn Minister Scholten - ich nehme an, der Herr Landesrat hat ihm das auch
gesagt -, daß er die gleiche Meinung vertritt und er in seiner heutigen Presseaussendung feststellt,
obwohl das österreichische duale Ausbildungssystem einen international
sehr guten Ruf habe, sollten innerhalb der nächsten drei Jahre wesentliche Reformschritte gesetzt
werden. Ich würde das "innerhalb der
nächsten drei Jahre" weglassen, sondern "laufend" sagen und wir sind, glaube
ich, wieder einer Meinung.
Es tut mir aber gleichzeitig weh, wenn einen Absatz vorher steht, "diesem hohen Anteil werde aber die
Bildungspolitik nicht gerecht". "Diesem hohen Anteil," meint er damit, daß 40 % der Jugendlichen die
Berufsschulen besuchen und daß die Bildungspolitik dem nicht gerecht wird? Also irgendwo ist da
möglicherweise, glaube ich, ein Satz zu viel. Ich meine, der letzte war es. Und ich meine, daß hier
gerade das Problem besteht, daß, wenn wir dauernd die Bildungspolitik
selbst kurieren oder die Berufsschüler oder den Facharbeitern immer erklären, Leute ihr seid
eigentlich nicht das, was wir wollen, ihr habt nicht
die Chancen usw. Damit stellen wir ja die Facharbeiter und ihr Image in Frage. Wir sollten das ganz
anders machen. Ich meine, wir sollten ihnen sagen, ihr habt eine gute Ausbildung. Wir haben den
ersten
Platz in einem internationalen Vergleich. Unsere Wirtschaft wird von euch
getragen, weil ihr so gut seid. Ich glaube, daß wir damit weitaus erfolgreicher agierten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir von diesen Ausbildungen ausgehen, Herr Kollege Kautz
hat es ja gesagt, so sind nicht deswegen diese 400 Millionen Schilling notwendig, weil wir die
Berufsschulen
vergessen haben. Es wurde ja laufend investiert, aber natürlich nicht
ausreichend. Vielmehr deswegen, weil wir 25 % mehr Raumbedarf haben, weil wir in Niederösterreich
nicht nur um 20 %, sondern um 25 % die Berufsschulzeit erweitern. Wir gehen nämlich von acht
Wochen auf zehn Wochen bzw. von vier Wochen - das ist immer die letzte halbe Klasse - auf fünf
Wochen. Und ich meine, daß wir gerade aus diesem Grund, sehr
geehrte Damen und Herren, auch berechtigterweise für die Berufsschule diese
eine Milliarde gefordert haben. Um einen wirklich guten Ausbau für die Berufsschulen
zusammenzubringen. Daß es natürlich nicht eine Milliarde geworden ist, sehe ich ein, aber ich glaube,
daß die Verhandlungen mit 400 Millionen auch ein gutes Ergebnis gebracht haben.
Wenn ich höre, daß wir in der Bildungspolitik immer weiter arbeiten müssen, so möchte ich schon
eines dazu sagen. Wenn wir in Zukunft von einer organisatorischen Klasse sprechen und nicht mehr
von einer Stammklasse, so möchte ich Sie an Ihre Schulzeit erinnern, wo immer
Sie waren. Sie haben vielleicht einmal eine Wanderklasse miterlebt. Entweder, daß Sie selbst in der
Wanderklasse saßen, oder von den Kollegen erfahren haben, wie so etwas vor sich geht. Diese
organisatorische Klasse, von der Sie nun hören, bitte, ist nun Regelsystem geworden im
Berufsschulwesen. Weil man zu wenig Platz hat, wird in Zukunft der Stundenplan so verschachtelt,
daß es keine Stammklasse mehr
gibt. Sondern daß alle Schüler Wanderklassenschüler sind. Das bitte kann nicht der Weisheit letzter
Schluß sein! Ich bitte daher, die Weiterentwicklung in diesem Sinne besonders zu betreiben. Ich
glaube, daß wir alle erkennen - und es ist keine Frage, wo wir uns in irgend einer Form politisch oder
wirtschaftlich ansiedeln - daß unser Berufsschulwesen ein ganz wesentlicher wirtschaftlicher Faktor
ist. Je besser wir unsere Ausbildung gestalten, umso besser können wir unsere Leistungen für die
Volkswirtschaft erbringen. Umso besser können wir die Ressourcen nutzen, die Qualität steigern und
die Produktion verbessern. Das ist an sich keine Frage, da sind Allgemeinplätze. Aber, was in letzter
Zeit vom Facharbeiter gefordert wird, was wir vielleicht in unserer Altersstruktur, ich darf mich
zumindest da
als Durchschnitt bezeichnen, was wir vielleicht vergessen haben ist, daß der heutige Facharbeiter
nicht mehr alleine Befehlsempfänger ist für alle seine Arbeiten. Sondern daß der heutige Facharbeiter
sehr wohl
eine disponierende Fachkraft sein muß. Er muß mitdenken, er muß im Entscheidungsprozeß
mitarbeiten und er muß eine bestimmte Entscheidungskraft und Entscheidungssicherheit mitbringen.
Diese Ausbildung, sehr
geehrte Damen und Herren, ist das wesentliche, was wir gemeinsam in der
dualen Ausbildung in der Wirtschaft und von der Berufsschule erwarten.
Die Erweiterung der Ausbildung, sehr geehrte Damen und Herren, ist das, was wir dem Facharbeiter
anbieten wollen, was wir dem Facharbeiter anbieten müssen. Und was den Facharbeiter auch
aufwerten soll. Und wenn Sie ihn als solchen Facharbeiter sehen und auch verstehen,
dann ist er aufgewertet. Und wenn wir nebenbei davon reden, er soll einen Einstieg in andere Schulen
haben, in Fachhochschulen usw.,
dann ist
das eine ganz wichtige Sache. Nur, der Weisheit letzter Schluß ist, daß das für einen geringen
Prozentsatz sein wird und daß die Mehrheit der Facharbeiter letztendlich trotzdem Facharbeiter bleibt.
Und
dort müssen wir ansetzen und nicht sagen, was geben wir ihm für Möglichkeiten. Dann wird er
sicherlich ein besseres Image erreichen. Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, so kann es
nicht sein. Ich glaube aber, daß wir aus der raschen Entscheidung heraus dieser 25 %igen
Erweiterung, die den Raumbedarf notwendig macht, innerhalb kürzester Zeit die Verhandlungen
positiv abgeschlossen haben. Eine Träne ist allerdings da, wie gesagt, daß es keine Milliarde wurde,
sondern nur 400,000.000,-- Schilling. Aber trotzdem, diese rasche Entscheidung haben wir in einer
Menge von Verhandlungsstunden und einer Reihe von wichtigen Absprachen erreicht und, glaube ich,
der Bereitwilligkeit zur Zusammenarbeit zu verdanken. Ich stehe nicht an, allen Regierungsmitgliedern
Danke zu sagen, ebenso der vorbereitenden Abteilung V/4, dem gewerblichen Berufsschulrat, dem
Landesschulrat und besonders den Kammern und den Schulen, daß sie sich hier so
engagiert haben.
Da im wesentlichen, sehr geehrte Damen und Herren, alles im Antrag drinnen steht und man aus
diesem Antrag eigentlich nur in die Vergangenheit schwerpunktmäßig zurückblicken kann, möchte ich
doch auch einige
Anregungen für die Zukunft bringen für unsere Berufsschulen. Ich weiß, daß es Probleme gibt mit der
Fünftagewoche. Diese Probleme mit der
Fünftagewoche kommen von zwei Seiten. Der Schüler möchte natürlich weniger
Schulzeit, der Pädagoge möchte mehr Lernzeit aufgefächert anbieten. Und
zusätzlich haben wir in Niederösterreich noch das Problem der Landesberufsschulen. Eine ist in
Geras angesiedelt, die zweite ist in Schrems und
irgendeine ist in Neunkirchen oder Waldegg. Die Schüler wollen am Wochenende nach Hause fahren.
Ich stehe nicht an zu fordern, daß dafür zu
sorgen ist, daß diese Schüler einen zumutbaren Wochenend-Nachhauseweg
haben müssen.
Und ich glaube, daß ich in der zukünftigen Autonomie der Berufsschule auch jenen Freiraum erblicke,
der es sehr wohl der Schule
ermöglicht, hier für Ausgleich zu sorgen. Es muß ja nicht jede Woche eine
Fünftagewoche sein, aber man kann dafür sorgen, daß mit einer gewissen
Regelmäßigkeit der Freiraum des Schülers so gewählt wird, daß er wirklich
ausreichend gemütlich nach Hause fahren kann. Ein Wohlfühlen kann man davon ja gar nicht
ableiten, wenn er 100 oder 200 Kilometer letztlich am
Samstag abspult und am Sonntag noch einmal, wenn er nicht die Gelegenheit hat, das am Montag in
der Früh zu machen. Ich glaube, daß wir mit einer freieren Lehrgangseinteilung eine Chance hätten,
hier eine Anpassung vorzunehmen. Aber eine generelle Fünftagewoche kann ich mir vom System her
nicht vorstellen. Was ich mir
vorstellen könnte und wenn Sie vielleicht den heutigen guten Draht zu Minister
Scholten erweitern: Für mich ist es unverständlich, daß man in der vierten Klasse Hauptschule
wiederholen muß, in den polytechnischen Lehrgang nicht hinein darf, der berufsschulvorbereitend
oder berufsvorbereitend ist. Man muß die vierte Klasse Hauptschule noch einmal machen und dann
von der vierten Klasse Hauptschule mit der Lücke des fehlenden
polytechnischen Lehrganges in die Berufsschule gehen. Ich glaube, daß man durchaus darüber
nachdenken könnte, daß es hier Möglichkeiten gäbe. Für mich ist ganz klar, daß nur ein positiver
Abschluß der
Hauptschule natürlich in mittlere oder höhere Schulen führen kann. Das möchte ich auch klar sagen,
daß hier eine Differenz sein muß. Für die Zukunft meine ich auch, sehr geehrte Damen und Herren,
daß eine sehr intensive Berufsvorbereitung im polytechnischen Lehrgang gemeinsam mit den
Berufsschulen gewährleistet werden kann. Wir haben das anläßlich einer Enquete hier schon einmal
gesagt. Ich kann mir sogar vorstellen, daß wir den polytechnischen Schülern anbieten können, den
ersten Lehrgang oder einen Teil des ersten Lehrganges in der
Berufsschule durchzuführen. Daß sie damit praktisch einen weitaus besseren
Einstieg, bessere Einstiegskenntnisse für den Betrieb bereits mitbrächten.
Und auch frühzeitig schon erkennen, ob sie überhaupt den richtigen Beruf gewählt haben. Sie könnten
auch hier Änderungen machen und was uns hier im Landtag auch wichtig ist, es gibt keine
zusätzlichen Kosten. Weil diese Zeit, die er bereits einmal abgeleistet hat, machte er ja nur
zeitversetzt um ein Jahr. Ich glaube, daß alle daraus
Vorteile ziehen könnten.
Das ist keine Frage des Flächenberufes, sondern man könnte hier eine Anrechnung für andere Berufe
auch finden, bei verwandten Berufen. Und da sind wir ja dann letztlich bei dem anderen Ausdruck
"Flächenberufe". Und wir hätten, glaube ich, hier eine wesentlich bessere
Berufsvorbereitung. Das sind wesentliche Vorteile, sehr geehrte Damen und Herren, die ich für die
Schüler sehe. Aber ich möchte auch zu Vorteilen unser aller kommen. Ich möchte noch einmal darauf
zurückkommen: Ich
glaube, daß wir die Verpflichtung haben, von diesen Wanderklassen, ich
sage, wie es ist, nenne nicht den Begriff "organisatorische Klassen", das
ist ein wunderschöner Name dafür, daß wir von diesen Wanderklassen wegkommen müssen. Und
wieder zu Stammklassen zurückfinden müssen. Es gibt hier den neuen, einige Jahre durchgeführten
Terminus und auch die Gruppenaufteilung der Leistungsklassen. Es war ein Versuch, vielleicht eine
gute Idee. Aber wenn wir die gleichen Kosten umlegen auf
kleinere Schülerzahlen in den einzelnen Klassen, täten wir uns alle leichter. Und wir hätten, glaube
ich, auch hier keine zusätzlichen Kosten.
Was ich zum Abschluß noch anbringen möchte, wäre die Kooperationsbereitschaft der Berufsschulen
mit allen Betrieben auf den Ebenen, auf denen
eben die Berufsschulen wirken.
Die Kooperationsbereitschaft mit dem polytechnischen Lehrgang wie ich schon erwähnt habe, aber
auch mit den Lehrern. Die Kooperationsbereitschaft mit den Ausbildungszentren, die es in
Niederösterreich schon gibt, sei es WIFI oder BFI, aber auch mit der Arbeitsmarktverwaltung, sei
es durch Nachschulung oder Umschulung und - wie wir es in meiner Schule machen - mit einzelnen
Betrieben, wo wir unsere Schüler, die schon lange in den Betrieben sind, nachschulen, damit sie
wieder an den Stand der Technik herangeführt werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Derartige
Kooperationen müssen nicht gratis sein. Sie können durchaus mit Einnahmen verbunden sein. Ich
glaube, daß wir im Land auch derartige Interessen haben. Zusätzlich, sehr geehrte Damen und
Herren, sind wir sicher auch bereit, an der Ausbildung von Leuten aus Osteuropa oder aus den
Entwicklungsstaaten mitzuhelfen. Ich glaube, das wäre eine sehr gute Sache. Diese
kommen dann zurück in ihr Heimatland, gehen gerne zurück, weil sie dort
angesehene Facharbeiter sind und nicht bei uns, unter Anführungszeichen für
mich bitte, "nichtgewollte Ausländer".
Wenn wir also alle das, was ich hier für die Zukunft heute hineingepackt habe, vollbringen wollen, so
kommen wir wieder an den Beginn
zurück, wie auch Minister Scholten - und da sind wir alle der gleichen
Meinung - sagt, daß selbstverständlich am Ausbau der Berufsausbildung
weitergearbeitet werden muß. In aller Bescheidenheit möchte ich daher Danke sagen
und möchte abschließend nur noch einmal aufzeigen, es kann mit diesen 400 Millionen Schilling, sehr
geehrte Damen und Herren, kein Schlußpunkt gesetzt werden. Sondern das ist nur der nächste
notwendige Schritt zur Verbesserung für unsere Facharbeiter, die meiner Meinung nach schon einen
sehr hohen Ausbildungsstand haben. Ich habe an Sie eine Bitte: Verniedlichen Sie diesen
Ausbildungsstand nicht, indem Sie einen Facharbeiter immer wieder als etwas anderes bezeichnen,
als er tatsächlich ist, ein hochqualifizierter
Facharbeiter! (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort hat sich Herr Landesrat Dr.Bauer gemeldet.
LR Dr.BAUER (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei
allen Abgeordneten bedanken. Ich glaube, daß wir die Beschlußfassung von 400 Millionen Schilling
doch als
eine wichtige Etappe ansehen können. Ich glaube auch, daß, wie richtig ausgeführt wurde, dies kein
Schlußstein ist. Sondern ein Baustein für die Jahre 1993/94, aber, so meine ich, eine wichtige
Abrundung.
Was ich heute gemeinsam mit Bundesminister Scholten vertreten habe - und wir haben uns durch
eine Studie und entsprechende Untersuchungen, die angestellt wurden, vorbereitet - ist eigentlich das,
was neben dieser Ausbildung auch stehen muß. Nämlich die tatsächliche
Anerkennung und die tatsächliche Attraktivierung des Facharbeiterberufes. Und es geht nicht darum,
daß die Ausbildung schlecht ist. Sondern daß die gesellschaftliche Anerkennung unter Umständen
nicht jene ist, die man eigentlich verdient und die eigentlich notwendig ist.
Man muß feststellen in aller Kürze, daß dennoch heute eine Lehre, auch wenn das anders plakatiert
wird, für manche noch als Sackgasse empfunden wird. Ich glaube, daß es daher notwendig ist, dieses
Image abzuschütteln und diese Sackgasse zu öffnen. Damit muß der Zugang zu den höheren
schulischen Einrichtungen mit der Fachausbildung
verbunden sein. Das bedeutet, daß wir über die Fachhochschule eben einen
Einstieg anzubieten haben. Das wird - und das sei auch einmal gesagt - nicht
eine zahlenmäßig sofort überwältigend aufgegriffene Maßnahme sein, sondern eine, die von dem
einen oder anderem genutzt werden kann und genutzt werden wird. Und darum geht es, um das
Angebot, auch als eine gesellschaftliche Gleichstellung.
Wir haben heute sehr deutlich dargelegt, daß wir klar herausstellen müssen und wollen, daß uns alle
Jugendlichen, die sich in Ausbildung befinden zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr, gleichviel wert
sein müssen. Ob der einzelne nun die Ausbildung auf der einen Schiene
nimmt oder die Ausbildung auf der anderen Bildungsschiene wählt. Und darum geht es. Und es geht
auch noch darum, daß man auch den Lehrinhalt verbessert, nämlich in Richtung Allgemeinbildung, in
Richtung
höhere Kommunikationsfähigkeit und nicht nur jener hohen Spezialisierung huldigt, die wir zweifellos
haben. Ich glaube, das ist eine realistische Diskussionsbasis. Und noch etwas: Herr Abgeordneter
Ing.Heindl hat ausgeführt, Lehrlinge und polytechnischer Lehrgang. Ich glaube, daß das wichtig ist
und es ist in unsere
Betrachtungen auch einbezogen worden. Nämlich, inwieweit kann dieser polytechnische Lehrgang als
eine Art Vorbereitung für das Berufsleben einbezogen werden, ohne jetzt organisatorisch viel zu
verändern. Das ist
wichtig.
Grundsätzlich ist daher die Frage einmal zu stellen, woraus rekrutieren eigentlich die Lehrlinge. Da
sieht man, daß 45 % der Lehrlinge aus polytechnischen Lehrgängen kommen. Das heißt, nicht einmal
die
Hälfte. 20 % kommen direkt aus der Hauptschule. Das ist das, was ich angesprochen habe. Eigentlich
sind das jene, die einmal wiederholt haben müssen.
Daher muß man sich fragen, in welcher Form sie in dieses Ausbildungsvorbereitungssystem mit
einzubeziehen sind. 35 % der Lehrlinge kommen als Umsteiger aus weiterführenden Schulen. Und da
meine ich, daß auch ein Teil davon nur deshalb als Umsteiger
zu bezeichnen ist, weil der polytechnische Lehrgang zum Teil sozusagen nicht angenommen wird.
Man weicht eher aus auf eine andere Schule, wohl wissend, daß man diese Schule gar nicht weiter
besuchen will, aber auch nicht den polytechnischen Lehrgang besuchen will. Obwohl gerade dieser
manches Mal ganz hervorragende Angebote hat. Daher gilt es, daß man diesen Umweg gar nicht
nimmt, weil der polytechnische Lehrgang einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtausbildung
darstellt. Ich glaube, in dieser Orientierung haben wir uns auch gefunden und ich denke auch, daß
daher Anpassungsbedarf im inhaltlichen sehr
wohl gegeben ist. Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken für
die, so hoffe ich, einstimmige Beschlußfassung dieser 400 Millionen Schilling. Wir haben damit einen
wichtigen Baustein gelegt zu einem Facharbeitertypus, auf den wir stolz sein können, der aber eine
weitere Öffnung
erfahren und gesellschaftliche Anerkennung finden soll. (Beifall bei der SPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Rednerliste ist damit erschöpft, der Berichterstatter hat das
Schlußwort.
Berichterstatter Abg. Anton RUPP (SPÖ): Ich verzichte!
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK (nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Finanz- und
Wirtschafts-Ausschusses):
Einstimmig
angenommen!
Den Herrn Abgeordneten Hiller ersuche ich nun, die Verhandlung zu Zahl 521/L-13/1 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. HILLER (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte namens des
Europa-Ausschusses zur Landtagszahl 521/L-13/1 betreffend Änderung des NÖ landwirtschaftlichen
Schulgesetzes.
Das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz enthält bei der Errichtung und Führung von privaten landund forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen in zwei Bestimmungen Einschränkungen auf
österreichische Staatsbürger:
Im § 86 - Schulerhalter einer Privatschule und im § 87 - Leiter und Lehrer einer Privatschule. Im
Zusammenhang mit der Teilnahme Österreichs am Europäischen Wirtschaftsraum ist die
österreichische Rechtsordnung im Sinne des EWR-Rechts
umzugestalten.
Artikel 4 des EWR-Vertrages entspricht inhaltlich dem Artikel 7 des EWG-Vertrages und verbietet in
seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. In näherer
Ausführung des Art.4 des EWR-Vertrages bestimmt Art.28, daß diese Freizügigkeit der Arbeitnehmer
die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedliche Behandlung der
Arbeitnehmer der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung
und sonstige Arbeitsbedingungen umfaßt. Wenngleich diese Rechte keine Anwendung auf die
Beschäftigung im
öffentlichen Dienst finden, so hat doch der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, daß die
Beschäftigung eines Lehrers im Schuldienst keine
Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung darstellt. Die derzeitige
Beschränkung des § 87 Abs.1 lit.a ist - auch unter Beachtung der Ausnahmemöglichkeit des § 87
Abs.2 - diskriminierend, weshalb eine Erweiterung auf Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten
vorgenommen wird.
Weiters ist in diesem Zusammenhang noch auf Art.31 des EWR-Abkommens hinzuweisen, wonach
die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und
Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen umfaßt.
Durch diese Änderung ergeben sich keine Mehrkosten. Derzeit besteht in Niederösterreich eine
landwirtschaftliche Privatschule in Stößing, Hochstraß, mit der Fachrichtung "Ländliche
Hauswirtschaft". Ich stelle daher namens des Europa-Ausschusses folgenden Antrag (liest):
"Antrag des Europa-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ
Landwirtschaftlichen Schulgesetzes. Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1.
Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, wird
genehmigt. 2.
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses
Erforderliche zu veranlassen."
Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort ist niemand gemeldet, wir kommen daher zur Abstimmung.
(Nach Abstimmung über den vorliegenden Wortlaut des Gesetzes sowie über den Antrag des EuropaAusschusses):
Mit Mehrheit angenommen! (Zustimmung ÖVP und SPÖ; Ablehnung FPÖ.)
Wir kommen nunmehr zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landesrates
Blochberger, Zahl 519/A-5/45, betreffend Genehmigung
der Verpachtung des Genossenschaftsjagdgebietes Waltersdorf bei Staatz.
Ich erteile dazu dem Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer das Wort.
Abg. Dr.KREMNITZER (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Viele von Ihnen kennen mich inzwischen und werden sicherlich bestätigen
können, daß ich
nicht kleinlich bin. (Unruhe im Hohen Hause.)
Aber manches Mal gibt es Vorkommnisse, die man einfach nicht hinnehmen kann und die in aller
Öffentlichkeit auf das Schärfste kritisiert werden müssen. Der vorliegende Fall ist ein solches
Vorkommnis! Ich
werde Sie nicht lange strapazieren, der Stunden sind es heute schon viele, deren wir
zusammensitzen. Aber ich muß Sie doch ein bißchen einführen in die Problematik.
Im § 22 des Jagdgesetzes steht: Zur Gültigkeit - und das ist einmal ein ganz ein wesentlicher
Ausdruck - zur Gültigkeit eines Beschlusses des Jagdausschusses ist es erforderlich, daß die
Jagdausschußmitglieder vom Obmann nachweislich schriftlich unter Bekanntgabe der
Verhandlungsgegenstände usw. eingeladen werden müssen. Mir sind dann Informationen
zugekommen, daß es bei dieser Jagdgenossenschaft in Waltersdorf bei Staatz zu einer
Ausschußsitzung gekommen ist, zu
der ein Mitglied des Jagdausschusses nicht schriftlich nachweislich eingeladen worden war. Und aus
diesem Grunde habe ich eine Anfrage gestellt. (Zwischenrufe und Unruhe im Hohen Hause.) Warten
Sie ein bißchen, werfen Sie nicht die Nerven weg. Nicht nervös werden! Ich habe aus diesem Grunde
eine Anfrage gestellt, weil die zuständige Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde diese
Ausschußsitzung nachträglich als ordnungsgemäß zustandegekommen bestätigt hat.
Auf diese Anfrage, ob es nämlich diese nachweisliche, schriftliche Einladung gibt, teilt die
Bezirkshauptmannschaft mit, daß sie bei der Beurteilung, ich wiederhole, bei der Beurteilung auf
Grund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt ist, daß das betreffende
Jagdausschußmitglied am 20.Juni 1992 nachweislich schriftlich
eingeladen wurde. Sie hat also eine Beurteilung vorgenommen. Und aus der
Beurteilung ist sie zu einem Ergebnis gelangt. Das war aber nicht nachweisbar, sie konnte die
Einladung nicht nachweisen. Der Nachweis war nicht zu erbringen.
Die Bezirkshauptmannschaft sagt, sie hat ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Bei diesem
Ermittlungsverfahren wurden beide, der Beschwerdeführer und der Obmann, vorgeladen. Der eine hat
behauptet, er habe die
Einladung persönlich vorgezeigt und vorgelegt. Und der andere hat behauptet, er hat die Einladung
nie gelesen und auch keine Kopie erhalten.
Nun ist aber dieser Sachverhalt besonders wichtig, weil ja die Ausschußsitzung und damit alle
Beschlüsse, die dabei gefaßt worden sind, mit
Ungültigkeit bedroht sind.
Das heißt, eine lupenreine, saubere Lösung hätte im Falle divergierende Parteienaussagen in einem
Verwaltungs-Ermittlungsverfahren, in
diesem Falle nur dadurch erfolgen können, daß dieses Ergebnis zurückgewiesen und das
Zustellungsverfahren per Post gewählt wird. Das ist völlig klar. Bei der Post kennen wir ein
Zustellungsverfahren, das geht
mit einem eingeschriebenen Brief, RSa oder RSb oder wie immer. Wenn der
Brief nicht abgeholt wird, gilt das als Ersatzzustellung. Damit wäre die nachweisliche schriftliche
Einladung erfolgt. Das ist der einzige lupenreine und saubere Weg! Das ist wichtig, gerade für eine
Aufsichtsbehörde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade eine Aufsichtsbehörde kann in
diesem Falle nicht durch freie Beweisführung entscheiden.
Wenn ich dann noch höre, daß dieser Beschwerdeführer aus dem Jagdausschuß nicht der ÖVP
angehört, daß er immer wieder bei der Ausübung der
Jagd behindert wird, daß er selbst angeboten hat, die Jagd zu pachten
und dabei einen höheren Pachtschilling angeboten hat, als jener, der dann die Jagd gepachtet hat,
meine sehr geehrten Damen und Herren, dann erhärtet sich eindeutig die Vermutung, daß hier nicht
mit der erforderlichen Objektivität vorgegangen worden ist. Die Entscheidung der
Bezirkshauptmannschaft war hier nicht von der im Gesetz geforderten Objektivität getragen.
Die Niederösterreicher erwarten von ihren Beamten, daß sie korrekt vorgehen, ohne Ansehung der
Person entscheiden und ausschließlich nach den Bestimmungen des Gesetzes sich verhalten. Wenn
in einem Gesetz wie hier eine Voraussetzung unbedingt gefordert wird mit der Folgewirkung, daß
andernfalls die Ausschußwirkung und die Beschlüsse nicht gültig
sind, dann müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden, um diese Voraussetzung zu erfüllen. Das ist
doch völlig klar! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe nicht, daß in diesem Land ein
System groß wird, daß nur Aussagen von Zugehörigen einer Partei erhöhte Glaubwürdigkeit
genießen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wären gravierende Fehlentscheidungen! Und
die Fehlentscheidung, die hier in dieser Bezirkshauptmannschaft entstanden ist - und ich hoffe, daß
sie noch korrigiert wird - diese Fehlentscheidung muß in
aller Öffentlichkeit kritisiert werden! Mit dieser Vorgangsweise wird sich die Freiheitliche Partei nicht
abfinden. Ich stelle daher den Antrag, die Beantwortung dieser Anfrage nicht zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zu Wort hat sich der Herr Abgeordnete Sauer gemeldet.
Abg. SAUER (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! (Zwischenruf: Waidmanns Heil!) Waidmanns Dank, Herr Kollege!
Der Herr Dr.Kremnitzer führt anscheinend einen Kampf gegen Windmühlen. Das Verfahren ist noch
nicht abgeschlossen. Das heißt, der Bescheid
ist nicht rechtskräftig, infolge dessen ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Und das ist einer
der Gründe, warum ich mich sehr kurz fassen werde.
Der zweite Grund ist, daß es kaum noch eine Stunde dauert, daß dieser Tag zu Ende geht. Und weil
ich glaube, gerade hier ist eines zu
erwähnen: Bei der Jagd ist es so ähnlich wie in der Liebe; es läßt sich
nichts erzwingen und es läßt sich nichts erkaufen! (Beifall und Heiterkeit
im Hohen Hause.)
Der dritte Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren ist, daß ich auch noch gespannt bin auf die
Aussagen des Herrn Kollegen Schwab. Ich stelle daher den Antrag, daß diese schriftliche
Beantwortung
der Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr.Kremnitzer durch Herrn Landesrat Franz Blochberger zur
Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Zum Wort gelangt der Herr Abgeordnete Schwab.
Abg. SCHWAB (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag!
Zur Anfrage "Genehmigung des Pachtvertrages der Genossenschaftsjagd Waltersdorf bei Staatz".
Einleitend möchte ich erwähnen, daß die Verlängerung der Jagdperiode von sechs auf neun Jahre
nicht im Interesse der Grundeigentümer
liegt. Neun Jahre ist einfach zu lange und schränkt die Mitsprache der
Grundeigentümer ein.
Hoher Landtag! Unser Herr Bundespräsident wird auf sechs Jahre gewählt. Der Jagdausschuß auf
neun Jahre und die Jagdperiode dauert ebenfalls neun Jahre. Ich glaube, das ist zu lange. Die
Verpachtung der Genossenschaftsjagden im Wege des freien Übereinkommens wird vom Gesetz her
in Niederösterreich einer öffentlichen
Versteigerung der Genossenschaftsjagden vorgezogen. So steht es zu lesen in der Jagdzeitung, Heft
11/1991. Die Jagdverpachtung im allgemeinen gibt es bekanntlich in Niederösterreich fast nicht. Zwei
Jahre vor
Ablauf der Jagdperiode werden bereits die Pachtverträge verlängert. Zu
einem Preis von durchschnittlich 10,-- bis 20,-- Schilling pro Hektar. In
den westlichen Bundesländern gibt es einen Jagdpachtschilling von 150,-- bis 300,-- Schilling, die
Bundesforste verpachten durchschnittlich um 400,-- bis 600,-- Schilling. Eigenjagden werden auch in
Niederösterreich um 600,-- Schilling verpachtet. Die Grundeigentümer eines Großbesitzes verpachten
durchwegs um gute
Preise. Bauern werden durch das Gesetz gezwungen, um niedrigsten Pachtzins zu verpachten. (LR
Blochberger: Herr Kollege, das ist doch Stumpfsinn! Wo steht im Gesetz irgendetwas von einem
Preis?) Das ist kein
Stumpfsinn! (Unruhe im Hohen Hause.)
Vom Preis steht nichts im Gesetz. Aber Tatsache ist, daß in Niederösterreich die Jagden
durchschnittlich um 10,-- bis 20,-- Schilling im Zuge
der Verlängerung vergeben werden. Weil niemand anderer Anrecht hat, diese Jagden zu pachten,
weil das eben von der Behörde so gesteuert wird.
Ich bin aber der Meinung und der Ansicht, wenn die Genossenschaftsjagden in den Gemeinden
bleiben sollten, dann sollte jedes
Jagdausschußmitglied das Anrecht auf Mitpachtung haben. Es müßte daher das Jagdgesetz in
der Richtung geändert werden.
Seit mehr als 20 Jahren wird die Jagd in Waltersdorf trotz ungültiger Beschlüsse von der Behörde
genehmigt. Alle Einsprüche gegen die
Wahl des Jagdausschusses oder gegen die Verpachtung werden abgewiesen
und die Jagdverpachtung von der Behörde einseitig gesteuert. Aus einer ungültigen Stimme wurde
von der Behörde eine gültige Stimme gemacht, nur weil es eine entscheidende Stimme war. Ein
Mitglied
des Jagdausschusses stimmte statt mit Ja oder Nein mit der Bezeichnung "Jagdeselschaft". Wenn
schon nicht, wie beschlossen, mit Ja oder
Nein gestimmt wird, müßte es richtig "Ladner" heißen. Wie eine Behörde zur Ansicht kommen kann,
daß "Jagdeselschaft" eine gültige Stimme darstellt, ist mir rätselhaft. (Heiterkeit im Hohen Hause.)
Zweitens: Die Sitzung, in der der Beschluß des Jagdausschusses über die Verpachtung im Wege
eines freien Übereinkommens herbeigeführt wurde, kam nicht ordnungsgemäß zustande, weil sie von
einem nicht rechtsgültig gewählten Obmann herbeigeführt wurde. Der derzeitige Obmann des
Jagdausschusses ist am 20.Juni 1992 in einer nicht rechtmäßig zustande gekommenen Sitzung in die
Funktion gewählt worden. Zur
Sitzung am 20.Juni 1992 ist nämlich ein Mitglied des Jagdausschusses unter dem nicht mehr gültigen
Familiennahmen "Lebeter" eingeladen worden,
obwohl er seit dem Jahr 1988 den Familiennamen "Schwarzmann" trägt und dieser Umstand allen
bekannt gewesen war. In jedem Fall hätte aber die im § 24 Abs.6 bis 8 der NÖ JagdausschußWahlordnung festgesetzte einwöchige Einspruchsfrist eingehalten werden müssen. Vor Ablauf dieser
Einspruchsfrist hätte der Obmann keinesfalls eine
mit seiner Funktion verbundene Handlung vornehmen dürfen. Gemäß § 22 des Jagdgesetzes ist zur
Gültigkeit einer Beschlußfassung des Jagdausschusses erforderlich, daß die Jagdausschußmitglieder
nachweislich schriftlich eine Woche vor der Sitzung eingeladen werden. Das war nicht der Fall.
Ich hoffe, daß diese Anfrage Licht ins Dunkel bringt und die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach der
Berufung stattgeben wird. (Beifall bei der FPÖ.)
ZWEITER PRÄSIDENT HAUFEK: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von
Abgeordneten Sauer der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen.
Abgeordneter Dr.Kremnitzer hat dagegen den Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung nicht zur
Kenntnis zu nehmen. Ich lasse daher zunächst über den Antrag, die Anfragebeantwortung zur
Kenntnis zu nehmen, abstimmen. (Nach Abstimmung darüber): Mit Mehrheit angenommen!
(Zustimmung ÖVP; Ablehnung SPÖ und FPÖ.)
Ich lasse nunmehr über den Antrag, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen,
abstimmen. (Nach Abstimmung über diesen Antrag): Abgelehnt! (Zustimmung FPÖ; Ablehnung ÖVP
und SPÖ.)
Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Landtages wird im
schriftlichen Wege bekanntgegeben.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 23.06 Uhr.)
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