News - Schweizerischer Gewerbeverband sgv

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Präventionsgesetz: sgv erwägt Referendum
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle
Präventionspolitik AWMP nehmen mit Befremden und Überraschung das vom Bundesrat vorgelegte neue Präventionsgesetz zur Kenntnis. Selbst das in der Vernehmlassung massiv kritisierte Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung soll gemäss Bundesrat realisiert werden. Sollte das Parlament Eintreten beschliessen, müsste die Referendumsfrage geprüft werden.
Für sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler ist die Ausgangslage klar: „Bei der Prävention und Gesundheitsförderung ist primär auf die Selbstverantwortung und nicht auf den Staat zu setzen; ein neues Präventionsgesetz braucht es nicht und das Präventionsinstitut noch weniger. Entsprechend werden wir prüfen, ob gegen dieses überflüssige und bevormundende Gesetz das Referendum ergriffen werden
soll.“
Der sgv hat bereits am 12. August 2009 anlässlich einer Medienkonferenz dezidiert gegen neue gesetzliche Grundlagen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung Stellung bezogen. Er erachtet
nämlich die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als durchaus ausreichend für eine sinnvolle, angemessene Präventionspolitik. Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung ist im internationalen Vergleich gut. Wie das Beispiel der USA (verbreitete Fettleibigkeit!) drastisch zeigt, führen höhere Ausgaben für Präventionsmassnahmen und mehr Regelungen nicht zwingend zu einer besseren
Gesundheit der Bevölkerung, sondern können sogar das Gegenteil bewirken.
Für den unbestrittenen Jugendschutz und die individuelle Früherkennung von Krankheiten braucht es
keine neuen Rechtsgrundlagen. Notwendig sind vielmehr gezielte, wirksame Massnahmen und nicht
flächendeckende Aktionen, welche die gesamte Bevölkerung und die Wirtschaft mit zusätzlichen, unverhältnismässigen Vorschriften und Verboten in ihrer Freiheit noch stärker einschränken. Es gilt daher, primär die bestehenden Möglichkeiten für Risikogruppen besser auszuschöpfen und das bestehende Recht konsequent anzuwenden und umzusetzen.
Das Eidg. Departement des Innern gibt zu, dass das neue Präventionsgesetz von einer Mehrheit der
Wirtschaftsverbände kritisch beurteilt wurde. Diese Einwände wurden von den Behörden zwar zur
Kenntnis genommen aber kaum oder gar nicht berücksichtigt. Das zeigen etwa die fragwürdige Definition des Begriffs „Krankheit“ oder die äusserst problematische Finanzierung des neuen Präventionsinstituts.
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Gerätebenzin fördern
Wird beim Betrieb von Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren, wie Kettensägen oder Rasenmäher, aromatenfreies Gerätebenzin statt normales Benzin verwendet, entstehen deutlich weniger umweltschädliche und gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Der Bundesrat hat nun entschieden, mit
verschiedenen Massnahmen die Förderung des Gerätebenzins weiter zu unterstützen. Insbesondere
hat die Regierung beschlossen, dass der Bund die bereits laufende Informationskampagne für Gerätebenzin, in der die Schweizerische Metall-Union federführend ist, weiterhin tatkräftig unterstützt. Er
nimmt zudem seine Vorbildfunktion wahr, indem künftig innerhalb der Bundesverwaltung für Geräte
mit 2-Takt-Benzinmotoren nur noch Gerätebenzin verwendet wird. Falls der Einsatz von Gerätebenzin
mit den beschlossenen Massnahmen bis 2012 nicht wie im Bericht dargelegt gesteigert werden kann,
wird das Umweltdepartement beauftragt, eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vorzubereiten,
die den Einsatz von Gerätebenzin unter gewissen Bedingungen vorschreibt.
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Astag lehnt "Gigaliner" ab
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag ist gegen die Zulassung von 60-Tönnern in der
Schweiz. Sogenannte «Gigaliner», die die bisherigen höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte
übertreffen, machten im Binnenverkehr aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn, schreibt die
Astag. Zudem würden Strasseninfrastruktur und Umwelt durch «Gigaliner» unnötig belastet. Für die
Astag komme eine Anpassung der heutigen maximalen Gewichts- und Längenmasse von Lastwagen
– Gesamtgewicht von 40 Tonnen und Länge von 18,75 Metern – nicht in Frage. In mehreren europäischen Ländern sind davon abweichende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen entweder bereits
zugelassen oder zumindest versuchsweise im Einsatz. Zugleich läuft auch auf EU-Ebene eine intensive Diskussion über die generelle Zulassung von sogenannten «Gigalinern», d.h. 60-TonnenFahrzeugen bis zu 26.5 Metern Länge. Das zentrale Argument sind dabei Effizienzgewinne. In der
Schweiz machten «Gigaliner» oder «Megatrucks» aus betriebswirtschaftlichen Gründen jedoch keinen
Sinn, findet die Astag. Für eine Mehrheit der Branche, die von kleineren und mittleren Transportunternehmen geprägt ist, wären die erforderlichen Investitionen viel zu gross, der Nutzen hingegen zu klein
bzw. gar nicht vorhanden.
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sgv-Präsidium: Bruno Zuppiger zur Nomination vorgeschlagen
Der Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat einstimmig die Nomination von Nationalrat Bruno Zuppiger als künftigen sgv-Präsidenten vorgeschlagen. Der Vorschlag erfolge aufgrund
von ausführlichen Hearings und solle frühzeitig eine klare Ausgangslage schaffen. Der sgv-Vorstand
schlägt Zuppiger der Schweizerischen Gewerbekammer an ihrer nächsten Sitzung vom 28. Oktober
zur Nomination vor. Die Gewerbekammer des sgv wird an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2010 einen
definitiven Wahlvorschlag zu Handen des Schweizerischen Gewerbekongresses beschliessen. Die
Wahl des neuen sgv-Präsidenten erfolgt anlässlich des Schweizerischen Gewerbekongresses vom
28. Mai 2010 in Lugano.
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