News - Schweizerischer Gewerbeverband sgv

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Neue sgv-Website ist online
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verfügt seit Anfang Jahr, über eine neue, übersichtlich gestaltete Website.
Die neue sgv-Website informiert über die Schwerpunkte der politischen Arbeit des Schweizerischen
Gewerbeverbands: KMU-Politik, Berufsbildungspolitik, Wirtschaftspolitik, Energie und Umwelt, Mobilität, Raumentwicklung, Finanz- und Steuerpolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik sowie Branchenpolitik.
Positionen zu Schwerpunktthemen
Die neue, zweisprachige Website macht die Positionen des sgv zu den genannten Schwerpunkten
deutlich, informiert über die politischen Vorstösse der sgv-Exponenten und zeigt, welche Haltungen
der sgv in seinen Vernehmlassungsantworten zum Ausdruck bringt.
Nebst aktuellen Medienmitteilungen und Informationen zu sgv-Events ist auch der monatlich erscheinende Pressedienst des sgv auf der neuen Homepage ersichtlich.
Extranet im Aufbau
Für sgv-Mitglieder und -Arbeitsgruppen ist ein Extranet in Planung. Der sich im Aufbau befindliche
Passwort geschützte Bereich der sgv-Website wird es den Ständigen Kommissionen und weiteren
Arbeitsgruppen erlauben, auf gemeinsame Dokumente zuzugreifen und gegenseitig Informationen
auszutauschen.
Wir wünschen Ihnen beim Surfen auf der neuen sgv-Website viel Vergnügen!
1’250 Zeichen (inkl. Leerschläge)
Das Fuder überladen
Der sgv erachtet den Entwurf zu einer Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes (RPG) als nicht
befriedigend. Mit dem vorgelegten neuen Bundesgesetz über die Raumentwicklung (REG) schiesst
das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über das
Ziel hinaus. Dass die Raumplanung in der Schweiz gewisse Defizite aufweist, bestreitet der sgv nicht.
Er hat auch Verständnis für das Anliegen, der Nachhaltigkeit der Siedlungsentwicklung noch mehr
Bedeutung zu-zumessen. Dabei gilt es aber, sich der Grenzen planerischer Lenkbarkeit bewusst zu
sein und nicht mit unverhältnismässigen Massnahmen die dynamische gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entwicklung abzuwürgen: Die Schweiz ist Hightech-, nicht Heidiland. Ebenso sind die bewährte, in der Verfassung verankerte Zuständigkeit der Kantone für die raumplanerische Ordnung
ihrer vielfältigen Territorien mit unterschiedlicher Siedlungsprägung und die verfassungsmässige Eigentumsgarantie zu respektieren.
Auf dieser Grundlage will der Entwurf für ein REG zwar mit Recht die Kooperation über die Gemeindeund Kantonsgrenzen hinaus fördern und die kantonalen Richtpläne stärken. Dabei überspannt der
Bund aber den Bogen zu Lasten der kantonalen Autonomie. Zudem sollte die Umweltschutzgesetzgebung nicht verhindern, was raumplanerisch erwünscht ist. Die Schaffung von Entwicklungsschwerpunkten und eine angemessene Verdichtung der Bauweisen können nämlich mithelfen, den Landverbrauch zu senken, und tragen durch die räumliche Konzentration zu einer effizienten Dimensionierung
und Nutzung der Infrastruktur bei. Sie scheitern aber zu oft an der Überreglementierung innerhalb der
Bauzonen und am überrissenen Rechtsschutz für Einsprecher. Hier vermisst man im Entwurf weiterführende Ansätze.
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Mit dieser Revision, die eigentlich eine Totalrevision ist, wird das Fuder überladen und Bewährtes
unnötigerweise in Frage gestellt. Und schliesslich vermisst man im Entwurf griffige Bestimmungen
gegen gewerbefeindliche Wettbewerbsverzerrungen durch wirtschaftliche Aktivitäten ausserhalb der
dafür vorgesehenen Bau- und insbesondere Gewerbezonen.
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Gegen neue Abgaben
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat von den verschiedenen heute vom Bundesrat in die
Vernehmlassung geschickten Verkehrsvorlagen Kenntnis genommen. Er wird sie zusammen mit seinen betroffenen Mitgliedorganisationen sorgfältig auf ihre KMU-Relevanz analysieren. Was heute
schon feststeht: Der sgv wird zusätzliche Zweckentfremdungen und neue Abgaben bekämpfen. Vielmehr sind die Stärken aller Transportmöglichkeiten unter Befolgung des Prinzips der freien Wahl des
Verkehrsmittels sinnvoll miteinander zu verbinden.
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Wieder ein grüner GAV
In der grünen Branche gibt es – nach einer „Pause“ von vier Jahren – ab 2009 wieder einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser ist nicht allgemeinverbindlich und gilt für alle Mitgliedsfirmen
des Unternehmensverbandes JardinSuisse, welche in Kantonen ansässig sind, die momentan keinen
gültigen Gesamtarbeitsvertrag kennen. Mit dem neuen GAV profitiert die Mehrheit der Mitarbeiter in
gärtnerischen Berufen von einem in Partnerschaft mit der Mitarbeitervertretung Grüne Berufe Schweiz
(GBS) ausgearbeiteten Vertrag und fortschrittlichen Arbeitsbedingungen. Neben einer Erhöhung der
Mindestlöhne von 2,5 bis 2,9 Prozent wird der Anspruch auf einen 13. Monatslohn (nach sechs Montane Anstellung) eingeführt. Verbesserungen gibt es aber auch bei der Krankengeldversicherung und
bei der Absenzregelung.
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Zulagen reduziert
Die Arbeitgeber der Druckereibranche und die Gewerkschaften haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Die Minimallöhne für die Angestellten in Druckereien und Buchbindereien werden demnach bis 2012 schrittweise um 3 bis 9 Prozent angehoben. Lohneinbussen für das
Personal gibt es dagegen bei der Nacht- und Schichtarbeit. Der nicht allgemein verbindliche GAV
sieht für 2009 eine Reduktion der Nacht- und Schichtzulagen von heute 100 auf 75 Prozent vor. Ab
Januar 2010 werden die Zuschläge um weitere 5 Prozentpunkte reduziert. Allerdings könne auch in
Zukunft auf Unternehmensebene Zuschläge bis 100 Prozent vereinbart werden. Im Zeitungsdruck gilt
zudem noch bis Ende 2011 unverändert eine Nacht- und Schichtzulage von 100 Prozent. Mit dem
neuen GAV, der bis Ende 2012 gültig ist, wird zudem die Jahresarbeitszeit eingeführt und die paritätische Berufsbildung neu geregelt.
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