/1999 - Schweizerischer Gewerbeverband sgv

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Dachorganisation der Schweizer KMU
Organisation faîtière des PME suisses
Organizzazione mantello delle PMI svizzere
Umbrella organization of Swiss SME
Pressedienst November 2008
Bern, 1. Dezember 2008 Lu/rs
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Alpentransitbörse: Kein Blankocheck für den Bundesrat!
Beim Klimaschutz liegt die Schweiz bestens auf Kurs
Die Macht der Steuerbürokratie muss eingeschränkt werden
News
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Milchpreis gibt zu reden
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Energie-Partnerschaft
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Lehrstellenbörse
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Echt gleichwertig
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Statistiken
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Statistik I: Leichter Schuldenabbau
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Statistik II: Eingetrübte Konsumentenstimmung
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Schweizerischer Gewerbeverband
Union suisse des arts et métiers
Unione svizzera delle arti e mestieri
Schwarztorstrasse 26, Postfach, 3001 Bern ∙ Telefon 031 380 14 14, Fax 031 380 14 15 ∙ [email protected]
www.sgv-usam.ch
Alpentransitbörse:
Kein Blankocheck für den Bundesrat!
Die Wirtschaft kämpft weiterhin gegen die Einführung der Alpentransitbörse (ATB). In einem
Brief an alle Mitglieder des Ständerates warnt sie davor, dem Bundesrat einen Blankocheck
auszustellen.
Die beiden Wirtschaftsspitzenverbände sgv und economiesuisse, der Nutzfahrzeugverband Astag
sowie die Dachorganisation der Verkehrsverbände strasseschweiz appellieren in ihrem Schreiben an
die Ständeräte, auf ihre ursprüngliche Haltung zur ATB zurückzukommen. Das bedeutet konkret: Sie
sollen in Abänderung der bundesrätlichen Vorlage eine zweimalige Zustimmung des Parlaments
verlangen, nämlich
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zur Genehmigung von allfälligen völkerrechtlichen Verträgen mit der EU, und
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zur Genehmigung eines Ausführungsgesetzes.
Der Nationalrat hat die Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen nun wieder in die
Hände des Bundesrats gelegt. Damit hätte das Parlament lediglich noch einmal, bei der
Detailregelung der ATB im Rahmen der Genehmigung des nötigen Ausführungsgesetzes, ein
Rückweisungs- bzw. Mitspracherecht.
„Es geht nicht an, dass eine so tiefgreifende Zäsur in der Schweizer Verkehrspolitik wie die
Alpentransitbörse ohne die weitgehende Mitbestimmung von National- und Ständerat mit dem
Ausland verhandelt und geregelt werden kann, zumal dies sowohl wirtschaftlich wie gesellschaftlich
eine massive Zäsur für unser Land mit sich bringen würde“ heisst es in dem Brief unmissverständlich.
Noch weniger statthaft wäre es, dem Bundesrat sogar einen Blankoscheck auszustellen.
Schliesslich werden die „Stöckli“-Mitglieder aufgefordert, den Zahlungsrahmen für den
nichtalpenquerenden Schienengüterverkehr für 2011 bis 2015 gemäss bundesrätlicher Botschaft bei
100 Millionen. Franken zu belassen. Die grundlegende Umgestaltung der Vorlage, wie es der
Nationalrat beantragt, ist nach Ansicht der Wirtschafts- und Verkehrsverbänden nicht sinnvoll. Denn
mit einer Erhöhung des Beitrags auf 200 Millionen Franken zur Erhöhung des Bahnanteils vor allem
im Binnenverkehr widerspricht die Vorlage der Verfassung, die in Artikel 84 Absatz 2 nur die
Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs von Grenze zu Grenze stipuliert. Fazit: „Eine
derartige Richtungsänderung in der Güterverkehrspolitik bedarf so oder so zwingend einer
Volksabstimmung.“
Patrick M. Lucca
2’250 Zeichen inkl. Leerschläge
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Beim Klimaschutz liegt die Schweiz bestens auf Kurs
Der gut verschwiegene Erfolg
Allen Klima-Unken zum Trotz: Neuste Berechnungen des Bundesamts für Umwelt BAFU
zeigen, dass die Schweiz ihre bis Ende 2012 geltenden internationalen Verpflichtungen im
Klimaschutz erfüllen kann. Allerdings weiss bisher fast niemand davon…
Allein den Medienleuten des Centre Patronal (CP) ist es zu verdanken, dass eine positive Information
aus dem Umweltbereich nun einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird. Denn die ökologisch
angeblich sooo engagierten Medien haben die BAFU-Meldung vom vergangenen 24. Oktober, die
unter dem Titel „Die Schweiz ist für die erste Etappe im Klimaschutz auf Zielkurs“ lief, gar nicht
thematisiert. CP holt es nun nach und verbreitet die gute Kunde, dass dank des Engagements der
Wirtschaft die Schweiz voraussichtlich ihre Ziele zur Reduktion der Treibhausgase erreichen kann.
Mit dem Ja zum Kyoto-Protokoll hat sich unser Land 2003 verpflichtet, den Ausstoss von
klimaerwärmenden Treibhausgasen bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 senken (von
52,8 auf 48,6 Millionen Tonnen). Das Parlament setzte noch eines drauf: Das CO2-Gesetz verlangt in
der gleichen Zeit sogar eine Reduktion um 10 Prozent. Dies soll vorab durch die CO2-Abgabe auf
Brennstoffen, den privatwirtschaftliche Klimarappen auf Treibstoffen und Zielvereinbarungen des
Bundes mit der Wirtschaft erreicht werden. Dank eines stetigen Engagements der
Wirtschaftsverbände spielen freiwillige Reduktionsmassnahmen eine wichtige Rolle.
Diese Anstrengungen zeitigen bereits erste Erfolge. BAFU-Berechnungen zeigen, dass das erste Ziel
– die Reduktion um 8 Prozent – nicht nur erreicht, sondern gar übertroffen werden dürfte. Der
Ausstoss von Treibhausgasen sinkt voraussichtlich auf 48,4 Millionen Tonnen, um 0,2 Millionen
Tonnen mehr als festgelegt. Rund zwei Drittel der Einsparungen werden im Inland generiert, der Rest
dank ausländischen Emissionszertifikate. Das zweite Ziel – die gesetzlich vorgesehene CO2Reduktion um 10 Prozent – liegt laut BAFU dank einer neuen Vereinbarung mit der Stiftung
Klimarappen bezüglich der Verwendung ihrer Reserven ebenfalls in Reichweite, zumal es durch die
wirtschaftliche Entwicklung einen Rückgang beim Energieverbrauch geben dürfte.
Dass diese höchst erfreuliche Meldung von den schweizerischen Medien nicht verbreitet wurde, ist
wohl kein Zufall. Für Agathe Tobola Dreyfuss, Energie-Fachfrau des sgv, steht jedenfalls fest: „Die
grosse Mehrheit der Medienleute setzt sich für den Ausbau der CO2-Abgabe, wie ihn Links-Grün,
Bundesrat Leuenberger und das BAFU propagieren. Dazu passen Berichte über erfolgreiche
Anstrengungen der Privatwirtschaft eben nicht.“ Man erlebe ähnliche Probleme auch im
Verkehrsbereich, insbesondere bei der LSVA und beim Neuwagenverkauf: „Zahlen und Studien, die
das Transportgewerbe entlasten oder gegen weitere Erhöhungen von Abgaben sprechen, werden
zumeist verschwiegen.“ Michael Gehrken, Direktor des Nutzfahrzeugverbandes Astag, teilt diese
Meinung. „Es ist eine wichtige Aufgabe der betroffenen Verbände – und insbesondere des sgv – mit
einem klaren Kommunikationskonzept für korrekte Information zu sorgen. Das ist zwar mühsam, aber
durchaus machbar, denn die Schweizer Öffentlichkeit lässt sich bekanntlich nicht gern manipulieren,
weder von der Politik noch von den Medien.“
Patrick M. Lucca
3’260 Zeichen inkl. Leerschläge
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Die Macht der Steuerbürokratie muss eingeschränkt werden
Der Triumph der administrativen Logik
Ausländischen Beobachtern erscheint die Schweiz als kleines Paradies mit einer moderaten
Besteuerung und einem souveränen Volk. Der gut informierte Beobachter weiss jedoch, dass
die Realität ganz anders aussieht.
Die institutionellen Pluspunkte unseres Steuersystems werden oft als Beispiele zitiert. Der
Föderalismus, der den Kantonen eine weitgehende Steuerautonomie und direkte Demokratie gewährt
sowie den Bürgern das Recht zugesteht, bei der Festlegung der Steuersätze das letzte Wort zu
haben, begünstigt das milde helvetische Steuerklima. Die Zahlen bestätigen, dass die Schweiz im
internationalen Vergleich gut abschneidet: die hiesige Steuerquote (29,4 Prozent im Jahr 2006) ist
tatsächlich beträchtlich geringer als der Durchschnittswert der EU-Staaten (vor der Osterweiterung)
und der OECD, der bei 40 Prozent liegt.
Unerfreuliche Tendenz
Doch aufgepasst Die helvetische Steuerdemokratie ist eine Scheindemokratie; und zwar aus zwei
Gründen. Einerseits belastet die Zunahme der Steuern, Abgaben und anderer Vergütungen das
Budget der Steuerpflichtigen immer stärker. Diese zumeist nur auf einer Verordnung (und nicht einem
Gesetz) beruhenden modernen Bürden entziehen sich der Kontrolle der Bürger. Andererseits – und
vor allem – ist es die zunehmende Macht der rund 7 000 Steuerbeamten des Bundes, der Kantone
und der Gemeinden, die mit ihrer technischen Begutachtungen bei der Umsetzung der
Steuergesetzgebung direkte Einflussnahme betreiben. Drei Beispiele veranschaulichen diese
bürokratischen Ausrutscher.
Demokratie-Defizit
Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), der die leitenden Steuerbeamten von Bund und
Kantonen angehören, hat jüngst klammheimlich das Kreisschreiben „Wegleitung zur Bewertung von
Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer“ abgeändert, was eine beträchtliche Erhöhung
der Steuerlast für eine Mehrheit der KMU zur Folge hat. Dabei lässt sich eine besorgniserregende
Parallele zum neuen Lohnausweis ziehen. Im einen wie im anderen Fall hat sich die SSK nicht nur
Kompetenzen technischer Natur, sondern auch politische Vorrechte angemasst wie beispielsweise die
Festlegung der Inkraftsetzung der neuen Direktive auf den 1. Januar 2009. Diese unerfreuliche
Situation, in der Beamte die Politik ersetzen, zeugt von einem mächtigen Demokratie-Defizit. Die
Macht der SSK kontrastiert mit der Schwäche der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK),
dem politischen Kontrollorgan der SSK, die bei diesem Dossier durch totale Abwesenheit geglänzt
hat.
Verwirrspiel MWSt
Ein weiteres Beispiel demokratischen Verwirrspiels: die Mehrwertsteuer (MWSt). Das MWSt-Regime
beruht auf einem soliden demokratischen Fundament, indem die drei Steuersätze – der Normalsatz
von 7,6, der reduzierte Satz von 2,4 und der Spezialsatz von 3,6 Prozent für touristische
Beherbergung – in der Bundesverfassung verankert sind. Deshalb muss auch nur die geringste
Änderung dieser Steuersätze obligatorisch eine Volksabstimmung durchlaufen, bei der eine doppelte
Mehrheit (Volk und Stände) verlangt wird. Das erklärt übrigens auch, warum das Projekt „Ideale
MWSt" des Bundesrates, das auf einem Einheitssatz beruht, so Erfolgschancen hat.
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Weniger bekannt ist jedoch, dass es im MWSt-System auch Steuersätze gibt, die auf einseitige Art
und Weise von der Hauptabteilung MWSt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (HAMWSt)
festgelegt worden sind: es sind die Saldosteuersätze (SStS), von denen aktuell deren sieben
existieren. Die Abrechnungsmethode nach SStS zeichnet sich durch ihre Einfachheit aus. Um den von
einem Unternehmen geschuldeten Steuerbetrag festzulegen, genügt es, die während der
Abrechnungsperiode realisierten Umsatzzahlen mit dem von der HAMWSt festgelegten SStS zu
multiplizieren. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Drittel aller MWSt-pflichtigen Unternehmen
auf diese Methode zurückgreift. Mit anderen Worten sind also rund 100 000 Betriebe – davon die
meisten KMU – bei der Festlegung ihres MWSt-Satzes von einem administrativen Akt abhängig!
Seltsame Methoden
Das dritte Beispiel, das die administrative Einflussnahme auf den politischen Prozess belegt, zeigt
sich bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II (USTR II), die in der Volksabstimmung vom
24. Februar 2008 angenommen worden ist. Nach der Abstimmung hat sich die eidgenössische
Steuerverwaltung der Sache sofort angenommen und eine Agenda für die Einführung der Reform
ausgearbeitet. Dabei hat sie auch ein Kreisschreiben zur Anwendung der USTR II publiziert, das vom
8. Juli bis 6. August 2008 in die Anhörung geschickt worden ist – notabene also während der
Sommerferienperiode! Auch mit dem besten Willen war es niemandem möglich, innerhalb einer derart
kurzen Frist eine fundierte Stellungnahme abzugeben zu einer dermassen technischen Materie wie
dem Kreisschreiben „Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und
zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen“.
Notwendiges Gegengewicht
In Steuerfragen beruht unsere Demokratie auf einer Informations-Asymmetrie. Auf der einen Seite ist
die Administration mit ihrem Spezialwissen, auf der anderen Seite die Politik (Regierung und
Parlament) mit ihren allgemeinen Kenntnissen. Doch Wissen bedeutet Macht. Konsequenz: der
Unwissende ist dazu gezwungen, sich einem Profi anzuvertrauen – etwa so, wie ein Automobilist
seinem Garagier vertrauen muss. Leider allzu oft wird aus diesem Anvertrauen aber ein „Laissezfaire“, womit zugleich der Triumph der administrativen Logik über die legitime Demokratie untermauert
wird. Mangels Kontrolle fühlen sich die Beamten dazu autorisiert, die Gesetze nach eigenem
Gutdünken zu interpretieren, Kreisschreiben auf einseitige Art und Weise auszuarbeiten und den
Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung festzulegen. Dieser Missstand muss korrigiert werden. Es ist an der Zeit,
ein Kontrollprozedere einzuführen und ein Gegengewicht zu schaffen. Das lässt sich jedoch nicht nur
mit einer Verstärkung der Überwachungsmittel erreichen, über die sowohl die Exekutive als auch die
Legislative gegenüber der Administration verfügen, sondern mit dem Beizug der direkt betroffenen
Kreise bei der Ausarbeitung der administrativen Verordnungen.
Marco Taddei, Vizedirektor sgv
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