Michael Köhne Bismarckstraße/Kaiser-Friedrich-Straße 74 10627 Berlin www.kanzlerdaemmerung.de Berlin, 21. November 2013 Pressemitteilung Das Justizopfer Michael Köhne fordert Schadenersatz von der Warsteiner Brauerei. Hier die Chronologie der Ereignisse: 2003 forderte er die Auszahlung einer Belohnung von 10.000 DM, die die Warsteiner in den 90ern in einer Anzeigenaktion versprochen hatten. Es ging darum, die Urheber der Gerüchte zu benennen, die damals das Gerücht verbreiteten, die Warsteiner Brauerei sei von der Scientology-Sekte unterwandert. Nachdem man sich weigerte, diese auszuzahlen, ergab sich ein irrtümlicher Briefwechsel, den man auf den ersten Blick durchaus für einen Erpressungsversuch halten konnte. Die Warsteiner erstatteten daraufhin Strafanzeige, 2005 kam es zum Prozess. Dort stellten sie den Antrag, Köhne zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen. Köhne konnte sich dem nur entziehen, indem er sich noch im Gerichtssaal verhaften und die psychologischen Untersuchungen im Gefängnis über sich ergehen ließ. Weil die Psychiater aber keine Anzeichen für eine Geisteskrankheit feststellen konnten, wurde das Verfahren wegen versuchter Erpressung und einem angeblich begangen Einquartierungsbetrug eröffnet. Nachdem sich der Vorwurf der Erpressung nicht aufrecht erhalten ließ, zogen die Warsteiner Prozessvertreter ihre eigene Strafanzeige zurück – aber um Köhne wirtschaftlich zu ruinieren, schrieben sie der Richterin Claudia Ludwigt exakt vor, wie dieser Prozess auszugehen hat. Der Pflichtverteidiger sagte in einer Verhandlungspause zu Köhne, dass die Richterin ihn am liebsten freisprechen würde, aber das dürfe sie nicht. Den Prozessausgang bestimmen nun mal die wirtschaftlichen Interessen der Warsteiner Brauerei. So verurteilte sie - ohne den Sachverhalt einer Prüfung zu würdigen - den Angeklagten für einen Einquartierungsbetrug, so dass er keinen Anspruch mehr auf Haftentschädigung hat. Außerdem wurde in dem Urteil festgestellt, dass Köhne in Zukunft nichts mehr über diesen Rechtsstreit veröffentlichen dürfe, auch nicht andeutungsweise. Im der Gerichtsverhandlung von 2012 stellte der Richter Marc Gährken ausdrücklich fest, dass es für diese Einschränkung der Pressefreiheit keine Rechtsgrundlage gibt. Die Richterin hat also quasi als „Justizhure“ auftragsgemäß ein maßgeschneidertes Urteil exakt nach den Vorgaben der Warsteiner Brauerei angefertigt. Damit liegt ein offensichtlicher Fall von gewohnheitsmäßig praktizierter Rechtsbeugung vor. Diese Verfahrensweise ist in der BRD an der Tagesordnung, wenn es um die Finanzinteressen von Großkapitalisten geht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das illegal ist. Als Köhne 2006 gegen dieses Urteil Berufung einlegen wollte, zwang ihn der Staatsanwalt unter Gewaltandrohung, diesen Antrag wieder zurück zu ziehen. Köhne musste diese illegale Tätigkeit der Staatsgewalt damals so hinnehmen, es gab keine Handhabe dagegen. 2006 lebten wir scheinbar in einem souveränen Staat, in dem die Richter machen können was sie wollen, ähnlich wie früher in der DDR oder im Dritten Reich. Diese Lage hat sich inzwischen aber gewaltig geändert. Seit 2010 hat sich im Internet längst herumgesprochen, dass 1945 das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, sondern bis heute noch weiterexistiert, und zwar nicht nur als theoretisches Rechtssubjekt, sondern als handlungsfähige Militärmacht, vor der die USA heute noch einen gewaltigen Respekt haben. Jeder, der in den Medien und in der Politik etwas zu sagen hat, rechnet damit, dass der legitime Rechtsnachfolger von Adolf Hitler jederzeit hier auftauchen und die Merkelregierung in die Wüste schicken könnte. Bis Februar 2013 waren diese Fakten auf der alten Webseite kanzlerdaemmerung.de online und sehr gut zu googeln. Die Bundesregierung hat darauf mit dem gnadenlosen Kampf gegen Rechts reagiert und den NSU-Prozess inszeniert. Es versteht sich von selbst, dass Köhne kein Neonazi ist. Seine ursprüngliche politische Heimat war die FDP und sein letztes politisches Bekenntnis war 2005 eine Wahlempfehlung zugunsten von Bundeskanzler Schröder. Seit der Verleihung des Friedensnobelpreises an Barak Hussein Usama nimmt er den ganzen politischen Affenzirkus von Berlin, Brüssel und Brainwashington sowieso nicht mehr ernst. Wenn heute Birgit Schrowange mit Eisernem Kreuz im Fernsehen auftritt, und dafür auch noch Beifall von der Bundeswehr bekommt, haben sich die Verantwortlichen auch was dabei gedacht. Dementsprechend groß war auch das Echo in der Bildzeitung, die gestern den bislang geheim gehaltenen Andenpakt in die Schlagzeilen gebracht hat. Vor diesem Hintergrund müssen die Richter am Amtsgericht Soest Köhnes Vorwurf der gewohnheitsmäßig praktizierten Rechtsbeugung betrachten. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein schweres Verbrechen, für das das Gesetz eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren vorsieht. Alle Beteiligten müssen ab sofort damit rechnen, dass diese Sache demnächst vor einem reichsdeutschen Gericht neu verhandelt wird. Köhne hat vor diesem Hintergrund seine Schadenersatzforderungen 2012 erneut geltend gemacht und ist dafür diesmal erfolgreich wegen Erpressung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Als er dagegen in Revision gehen wollte, hat ihn sein Pflichtverteidiger ausgetrickst. Er hat statt eines Revisionsantrags einen Antrag auf Berufung eingereicht. Als er von Köhne auf diesen groben Anfängerfehler hingewiesen wurde, hat er das vorsätzlich ignoriert. Damit liegt ein weiterer Fall von offensichtlicher Rechtsbeugung vor. Der Richter Marc Gährken weiß das auch, denn in seinem schriftlich verfassten Urteil hat er sämtliche Bewährungsauflagen wieder gestrichen, so dass das Urteil für Köhne praktisch folgenlos bleibt. Die Warsteiner Brauerei ist also gut beraten, sich mit Michael Köhne, dem Google zu folge legitimen Rechtsnachfolger Adolf Hitlers, friedlich zu einigen. Die Legionellen-Krise war wohl ein klarer Warnschuss vor den Bug.