[Briefkopf des Aktionärs, alternativ Anschrift des Aktionärs] VOLLMACHT [im Fall juristischer Personen] [[] mit dem Sitz in [], ordnungsgemäß vertreten durch [] in der Eigenschaft als []] oder alternativ [im Fall natürlicher Personen] [[], geboren in [] am [], wohnhaft in [], Steuernummer []], in Ausübung der Stimmrechte für eine Stückzahl von [] Aktien, wie durch das Register der Hauptversammlung ausgewiesen, (nachfolgend als „Aktionär(in)“ bezeichnet), ein (eine) Aktionär(in) der Newron Pharmaceuticals S.p.A. mit dem Sitz Via Ludovico Ariosto Nr.° 21, Bresso, Mailand (Italien), eingetragen ins Handelsregister Mailand, Register- und Steuer-Nummer 02479490126 (nachfolgend als „Newron“ oder „Gesellschaft“ bezeichnet) bevollmächtigt hiermit jeweils einzeln oder gemeinsam („congiuntamente o disgiuntamente“) Antonella Brambilla, geboren in Mailand am 24. Dezember 1970, CF BRMNNL70T64F205S und/oder Giovanni Filippo Pezzulo, geboren in Neapel am 11. Februar 1981, CF PZZGNN81B11F839D und/oder Ludovica Balbo di Vinadio, geboren in Biella am 22. Oktober 1987, CF BLBLVC87R62A859U (nachfolgend als „Bevollmächtigte“ bezeichnet) im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin an der kombinierten ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung von Newron teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, die einzig für den 18. April 2013 um 10:30 MEZ am Sitz der Gesellschaft Via Ludovico Ariosto Nr.° 21, Bresso, Mailand (Italien) ordnungsgemäß einberufen wurde, um die folgende Tagesordnung zu besprechen und darüber zu beschließen: Tagesordnung 1. Bestätigung der Bilanz per 31. Dezember 2012. Beschlussfassung; 2. Erteilung des Mandats für die externe Prüfung für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 und daher bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2015. Beschlussfassung; 3. Bestellung der Revisoren (Collegio Sindacale) für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 und daher bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2015; Festlegung der entsprechenden Vergütung; Beschlussfassung; 1 4. Berufung der folgenden Mitglieder in den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2013 und daher bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2013; Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrats: Ulrich Köstlin als nicht-exekutives Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates; Robert Leslie Holland als nicht-exekutives Mitglied; Bo Jesper Hansen als nicht-exekutives Mitglied Beschlussfassung; 5. Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts für einen Nennbetrag von höchstens EUR 90’000 und hierzu für höchstens 450’000 Stammaktien des Unternehmens und, in jedem Fall, im Rahmen von 10 % des Aktienkapitals gemäss Artikel 2441 Abs. 4 Teil 2 des italienischen Zivilgesetzbuches und des Artikel 6 der Satzung; Beschlussfassung; 6. Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts gemäss Artikel 2441 Abs. 5 und 8 des italienischen Zivilgesetzbuches für einen Nennbetrag von höchstens EUR 160’000 und hierzu für höchstens 800’000 Stammaktien Newrons, im Nennwert von je EUR 0.20 je Aktie, welche Incentive-Plänen (piani di incentivazione) vorbehalten sind; Beschlussfassung. Und gewährt hiermit den Bevollmächtigten jeweils einzeln oder gemeinsam („congiuntamente o disgiuntamente“) die Befugnis und weist die Bevollmächtigten hiermit ausdrücklich an: - im Hinblick auf den ersten Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin die Bilanz per 31. Dezember 2012 zu bestätigen, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; - im Hinblick auf den zweiten Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin der Erteilung des Mandates an Ernst & Young S.p.A. zuzustimmen, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; - im Hinblick auf den dritten Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin für die Liste mit den folgenden Namen zu stimmen: 1) Richard Paul Murphy, 2) Massimo Giaconia and 3) Lucio Giulio Ricci as Revisoren und 4) Chiara Peja und 5) Alessandro Isacco als Stellvertreter, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; - im Hinblick auf den vierten Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin für die Ernennung der folgenden drei Mitglieder des Verwaltungsrates für das 2 Geschäftsjahr 2013, und daher bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2013, und für die Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2013 von Euro 300.000 zu stimmen: - Ulrich Köstlin als nicht-exekutives Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates; - Robert Leslie Holland als nicht-exekutives Mitglied; - Bo Jesper Hansen als nicht-exekutives Mitglied, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; - im Hinblick auf den fünften Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin für die Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts für einen Nennbetrag von höchstens EUR 90’000 und hierzu für höchstens 450’000 Stammaktien des Unternehmens und, in jedem Fall, im Rahmen von 10 % des Aktienkapitals gemäss Artikel 2441 Abs. 4 Teil 2 des italienischen Zivilgesetzbuches und des Artikel 6 der Satzung zu stimmen, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; - im Hinblick auf den sechsten Punkt der Tagesordnung im Namen und Auftrag des Aktionärs/der Aktionärin für die Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts gemäss Artikel 2441 Abs. 5 und 8 des italienischen Zivilgesetzbuches für einen Nennbetrag von höchstens EUR 160’000 und hierzu für höchstens 800’000 Stammaktien Newrons, im Nennwert von je EUR 0.20 je Aktie, welche Incentive-Plänen (piani di incentivazione) vorbehalten sind, zu stimmen, und im Allgemeinen alle diesbezüglichen Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates zu genehmigen; und im Allgemeinen für alle (i) Vorschläge des Vorsitzenden bzw. des Verwaltungsrates in Verbindung zu den Punkten der Tagesordnung; und (ii) die damit verbundenden Beschlüsse zu stimmen. *** Der (die) Aktionär(in) (i) genehmigt hiermit ausdrücklich alle Handlungen, die von der/den Bevollmächtigten im Rahmen der Ausübung der auf Grundlage dieser Vollmacht eingeräumten Befugnisse auf der Versammlung vorgenommen werden, und (ii) verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, die Bevollmächtigte(n) in Bezug auf alle unmittelbaren oder mittelbaren Forderungen und Ansprüche, Kosten und Aufwendungen gleich welcher Art (insbesondere, aber nicht abschließend, Schadenersatzansprüche sowie Kosten und Aufwendungen für Rechtsberatung und Rechtsverfolgung) von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Fassung der vorgenannten Beschlüsse und im Allgemeinen mit der Ausübung dieser Vollmacht künftig aus beliebigem Grund gegen die Bevollmächtigte(n) geltend gemacht werden. 3 [ORT UND DATUM] ___________________________ [] für und im Namen von [] 4