AM_Com_NonLegCompr

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
2009/2134(INI)
5.4.2011
KOMPROMISSÄNDERUNGSANTRÄGE
A-L
Entwurf eines Berichts
Andrew Duff
(PE440.210v03-00)
Vorschlag zur Änderung des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung
allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments
(2009/2134(INI))
AM\863699DE.doc
DE
PE462.754v02-00
In Vielfalt geeint
DE
AM_Com_NonLegCompr
PE462.754v02-00
DE
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AM\863699DE.doc
Änderungsantrag A
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: A (Berichterstatter),
98 (Rainer Wieland), 99 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul
Rübig, Marietta Giannakou), 100 (Alexandra Thein, Alexander Graf Lambsdorff), 101
(Enrique Guerrero Salom, Vital Moreira), 102 (Roberto Gualtieri), 103 (Ashley Fox)
Vertrag über die Europäische Union
Artikel 14 – Absatz 2
Vertrag über die Europäische Union
Änderung
2. Das Europäische Parlament setzt sich
aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf
750 nicht überschreiten, zuzüglich des
Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger
sind im Europäischen Parlament degressiv
proportional, mindestens jedoch mit sechs
Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein
Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.
2. Das Europäische Parlament setzt sich
aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger zusammen.
2a. 751 Vertreter werden in den
Mitgliedstaaten gewählt. Die Bürgerinnen
und Bürger sind im Europäischen
Parlament degressiv proportional,
mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je
Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat
erhält mehr als 96 Sitze.
Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf
Initiative des Europäischen Parlaments und
mit dessen Zustimmung einen Beschluss
über die Zusammensetzung des
Europäischen Parlaments, in dem die in
Unterabsatz 1 genannten Grundsätze
gewahrt sind.
Die Verteilung dieser Sitze unter den
Staaten wird regelmäßig überprüft. Vor
dem Ablauf des vierten Kalenderjahres
des Mandats erlässt der Europäische Rat
einstimmig auf Initiative des Europäischen
Parlaments und mit dessen Zustimmung
einen Beschluss über die Verteilung der
Sitzung während der folgenden
Wahlperiode.
2b. Zusätzlich werden 25 Vertreter in
einem einzigen Wahlkreis gewählt, der
das gesamte Gebiet der Union umfasst.
Or. en
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DE
Änderungsantrag B
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 112 (Berichterstatter),
113 (Carl Haglund), 114 (Anneli Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries),
115 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta
Giannakou, Alain Lamassoure), 116 (Rainer Wieland), 117 (Enrique Guerrero Salom, Vital
Moreira), 118 (Roberto Gualtieri), 135 (Enrique Guerrero Salom, Vital Moreira, Stavros
Lambrinidis, Roberto Gualtieri), 136 (Rapporteur), 137 (Gerald Häfner) und 138 (Alexandra
Thein, Alexander Graf Lambsdorff)
Wahlakt 1976
Artikel 2 a (neu)
Wahlakt 1976
Änderung
Artikel 2a
1. Die Verteilung der Sitze zwischen den
Mitgliedstaaten entsprechend dem
Grundsatz der degressiven
Proportionalität gemäß Artikel 14 Absatz
2a des Vertrags über die Europäische
Union stützt sich auf ihre
Wohnbevölkerung insgesamt, wie sie von
Eurostat festgestellt wird. Das Verhältnis
zwischen der Bevölkerung und der Zahl
der Sitze jedes Mitgliedstaates vor der
Aufrundung auf ganze Zahlen variiert in
Abhängigkeit von seiner jeweiligen
Bevölkerung, sodass jedes in einem
bevölkerungsreicheren Staat gewählte
Mitglied mehr Bürgerinnen und Bürger
vertritt als jedes in einem
bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat
gewählte Mitglied, wobei umgekehrt auch
sichergestellt sein muss, dass in einem
weniger bevölkerungsärmeren
Mitgliedstaat Mitglieder gewählt werden
als in einem weniger
bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat.
2. Tritt ein Staat der Union während der
Mandatsdauer des Parlaments bei,
werden ihm auf vorübergehender
Grundlage für den Rest der Wahlperiode
Sitze zugewiesen, die der Zahl der Sitze
hinzugefügt werden, wie sie in den
Artikeln 14 Absatz 2a und 2b des Vertrags
über die Europäische Union vorgesehen
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sind.
Or. en
Änderungsantrag C
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 11 (Berichterstatter)
und 130 (György Schöpflin)
Wahlakt 1976
Artikel 9
Wahlakt 1976
Änderung
Bei der Wahl der Mitglieder des
Europäischen Parlaments kann jeder
Wähler nur einmal wählen.
Unbeschadet von Artikel 2b kann jeder
Wähler bei der Wahl der Mitglieder des
Europäischen Parlaments nur einmal
wählen. Um zu gewährleisten, dass dieser
Grundsatz eingehalten wird, legen das
Europäische Parlament und der Rat mit
Hilfe einer Verordnung in
Übereinstimmung mit dem ordentlichen
Legislativverfahren ein Wahlregister auf
der Ebene der Europäischen Union fest.
Or. en
Änderungsantrag D
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 12 (Berichterstatter)
und 131 (Roberto Gualtieri)
Wahlakt 1976
Artikel 11 – Absatz 1
Wahlakt 1976
Änderung
1. Der Zeitraum, in dem die Wahlen
stattfinden, wird für die erste Wahl vom
Rat nach Anhörung des Europäischen
Parlaments einstimmig näher bestimmt.
1. Der Zeitraum, in dem die Wahlen
stattfinden, wird von Parlament und Rat
mindestens zwei Jahre vor Ende des
fünfjährigen Mandats gemäß Artikel 14
festgelegt.
Or. en
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Änderungsantrag E
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 20 (Berichterstatter)
und 134 (Roberto Gualtieri)
Wahlakt 1976
Artikel 14
Wahlakt 1976
Änderung
Sollte es sich als erforderlich erweisen,
Maßnahmen zur Durchführung dieses Akts
zu treffen, so trifft der Rat diese
Maßnahmen einstimmig auf Vorschlag des
Europäischen Parlaments und nach
Anhörung der Kommission, nachdem er
sich in einem Konzertierungsausschuss,
dem der Rat sowie Abgeordnete des
Europäischen Parlaments angehören, um
ein Einvernehmen mit dem Europäischen
Parlament bemüht hat.
Die Maßnahmen zur Durchführung dieses
Akts werden vom Rat mit qualifizierter
Mehrheit auf Vorschlag des Europäischen
Parlaments, das mit einer Mehrheit der
ihm angehörenden Mitglieder beschließt,
und nach Anhörung der Kommission sowie
nach Zustimmung des Europäischen
Parlaments erlassen.
Or. en
Änderungsantrag F
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 75 (Roberto
Gualtieri), 76 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta
Giannakou, Alain Lamassoure, Constance Le Grip), 77 (Gerald Häfner), 78 (Anneli
Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries) und 79 (Gerald Häfner)
Entschließungsantrag
Ziffer 3
Entschließungsantrag
Geänderter Text
3. schlägt vor, dass vor jeder Wahl auf der
Grundlage der Wohnbevölkerung
insgesamt eine Neuverteilung der 751
Sitze unter den Staaten stattfindet, wenn
dies offiziell durch die von Eurostat
ermittelten Zahlen gerechtfertigt ist; die
Neuverteilung wird gemäß einer
mathematischen Formel unter Beachtung
3. (i) beschließt, dass das Parlament einen
Vorschlag für einen Beschluss über die
Neuverteilung der 751 Sitze unter den
Staaten initiieren wird, wenn dies offiziell
durch die von Eurostat ermittelten Zahlen
auf der Grundlage der Wohnbevölkerung
insgesamt gerechtfertigt ist; dieser
Beschluss wird vor Ablauf des vierten
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Kalenderjahres des Mandats
angenommen;
der in den Verträgen festgelegten
Kriterien vorgenommen und wird
mindestens zwölf Monate vor Ablauf des
Mandats bekanntgegeben;
(ii) schlägt vor, in einen Dialog mit dem
Europäischen Rat einzutreten, um die
Möglichkeit zu sondieren, eine
Vereinbarung über eine dauerhafte und
transparente mathematische Formel für
die Zuweisung der Sitze im Parlament
unter Beobachtung der in den Verträgen
festgelegten Kriterien und der Grundsätze
der Pluralität zwischen den Parteien und
der Solidarität unter den Staaten zu
erreichen.
Or. en
Änderungsantrag G
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 83 (Roberto Gualtieri) abdeckt
Entschließungsantrag
Ziffer 4
Entschließungsantrag
Geänderter Text
4. wiederholt seinen Vorschlag, den
Termin der Wahlen von Juni auf Mai
vorzuverlegen;
4. beschließt, den Termin der Wahlen von
Juni auf Mai vorzuverlegen;
Or. en
Änderungsantrag H
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 87 (Carl Haglund)
und 88 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Rafał Trzaskowski, Constance Le Grip)
Entschließungsantrag
Ziffer 5
Entschließungsantrag
Geänderter Text
5. fordert die Staaten und die politischen
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5. fordert die Staaten und die politischen
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Parteien nachdrücklich auf, die bessere
Vertretung von Frauen und Kandidaten von
ethnischen Minderheiten sowohl auf der
Ebene der EU als auch auf nationaler
Ebene zu fördern;
Parteien auf, die bessere Vertretung von
Frauen und Kandidaten von sprachlichen
und ethnischen Minderheiten zu fördern;
hält es für die Legitimität der Union
wichtig, dass die Zusammensetzung der
Union die Vielfalt der Völker Europas
widerspiegelt;
Or. en
Änderungsantrag I
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 27 und 60 (Roberto
Gualtieri)
Entschließungsantrag
Erwägung D a (neu)
Entschließungsantrag
Geänderter Text
Da. mit dem Vertrag von Lissabon wurde
das Mandat der Mitglieder des
Europäischen Parlaments geändert, so
dass sie zu direkten Vertretern der Bürger
der Union geworden sind1,
Or. en
Änderungsantrag J
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 45 (Roberto
Gualtieri), 46 (Gerald Häfner), 47 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel,
Paul Rübig, Marietta Giannakou, Alain Lamassoure, Constance Le Grip), 48 (Anneli
Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries) und 49 (Gerald Häfner)
Entschließungsantrag
Erwägung Q
Entschließungsantrag
Geänderter Text
Q. die Umverteilung der Sitze im
1
Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 2 EUV.
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DE
Q. das Parlament ist nach dem Vertrag
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Parlament unter den Staaten muss auf
regelmäßiger Grundlage stattfinden, um
den demografischen Wandel bei der
Wohnbevölkerung der Staaten
widerzuspiegeln und den Grundsatz der
degressiven Proportionalität streng
einzuhalten; es ist unter Umständen
möglich, eine Einigung über eine
apolitische mathematische Formel zu
erzielen, mit der die in den Verträgen
verankerten und in dem Akt dargelegten
Kriterien eingehalten würden.
von Lissabon befugt und verpflichtet,
einen Beschluss über die Umverteilung
der Sitze unter den Staaten innerhalb der
Grenzen der Schwelle, der Obergrenze
und der Gesamtgröße einzuleiten,
während gleichzeitig der Grundsatz der
degressiven Proportionalität geachtet wird;
die gegenwärtige Zusammensetzung
entspricht nicht angemessenem Grundsatz
der degressiven Proportionalität; das
Parlament hat bei früherer Gelegenheit
beschlossen, historisch bedingte
Ungleichheiten bei der Sitzverteilung zu
korrigieren und seine Zusammensetzung
auf regelmäßiger Grundlage anzupassen,
um den demografischen Wandel und die
Mitgliedschaft der Union
widerzuspiegeln1; außerdem hält es es für
wichtig, bei der Zusammensetzung des
Parlaments die Pluralität zwischen den
Parteien und die Solidarität unter den
Mitgliedstaaten zum Ausdruck bringen;
Or. en
Änderungsantrag K
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 59 (Marietta Giannakou) abdeckt
Entschließungsantrag
Erwägung X
Entschließungsantrag
Geänderter Text
X. Gemäß dem EU-Vertrag „tragen
politische Parteien auf europäischer Ebene
zur Herausbildung eines europäischen
politischen Bewusstseins und zum
Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und
Bürger der Union bei“.
X. Gemäß dem EU-Vertrag „tragen
politische Parteien auf europäischer Ebene
zur Herausbildung eines europäischen
politischen Bewusstseins und zum
Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und
Bürger der Union bei“2; zu diesem Zweck
hat das Parlament die Kommission in
seiner Entschließung vom 6. April 2011
1
Entschließung vom 11. Oktober 2007 zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (LamassoureSeverin) (ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 132).
2
Artikel 10 Absatz 4 EUV.
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zu der Anwendung der Verordnung (EG)
Nr. 2004/2003 über die Verordnungen
über politische Parteien auf europäischer
Ebene und die Vorschriften für ihre
Finanzierung1 aufgefordert, mit der
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für
einen gemeinsamen EU-Status für
europäische Parteien und Stiftungen zu
beginnen;
Or. en
Änderungsantrag L
Andrew Duff
Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 3 (Berichterstatter) abdeckt
Wahlakt 1976
Artikel 2 b (neu)
Wahlakt 1976
Änderung
„Artikel 2b
1. Gemäß Artikel 14 b Absatz 2 des
Vertrags über die Europäische Union gibt
es einen zusätzlichen Wahlkreis, der aus
dem gesamten Gebiet der Union gebildet
wird und aus dem fünfundzwanzig
Mitglieder gewählt werden.
2. Das Europäische Parlament und der
Rat errichten in Übereinstimmung mit
dem ordentlichen Legislativverfahren eine
Wahlbehörde, die den Wahlprozess für
den Wahlkreis der Europäischen Union
leitet und überprüft. Der Wahlbehörde
gehören Vertreter des Europäischen
Parlaments, der Kommission und jedes
Mitgliedstaats an.
3. Transnationale Listen mit Bewerbern
für die Wahlen im Wahlkreis der
Europäischen Union. die von den
europäischen Parteien unterbreitet
werden, sind nur dann zulässig,
1
Angenommene Texte, P7_TA(2011)0144.
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(a) wenn sie sich aus Bewerbern
zusammensetzen, die in mindestens einem
Drittel der Staaten ansässig sind und
(b) wenn sie nach Geschlechtern
ausgewogen sind.
4. Jeder Wähler hat eine zusätzliche
Stimme, die für seinen bzw. ihren
bevorzugten Kandidaten auf der die
Europäische Union umfassenden Liste
abgegeben werden kann. Die Wahl erfolgt
nach einem halboffenen Listensystem mit
Vorzugsstimmen. Die Sitze werden nach
der Sainte-Laguë-Methode verteilt.
5. Detaillierte Regelungen für die Wahl in
dem von der Europäischen Union
gebildeten Wahlkreis – einschließlich der
Übertragung von Befugnissen auf die
Wahlbehörde – werden in
Durchführungsmaßnahmen festgelegt,
die gemäß Artikel 14 zu erlassen sind.
Or. en
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