EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014 Ausschuss für konstitutionelle Fragen 2009/2134(INI) 5.4.2011 KOMPROMISSÄNDERUNGSANTRÄGE A-L Entwurf eines Berichts Andrew Duff (PE440.210v03-00) Vorschlag zur Änderung des Akts vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (2009/2134(INI)) AM\863699DE.doc DE PE462.754v02-00 In Vielfalt geeint DE AM_Com_NonLegCompr PE462.754v02-00 DE 2/11 AM\863699DE.doc Änderungsantrag A Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: A (Berichterstatter), 98 (Rainer Wieland), 99 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta Giannakou), 100 (Alexandra Thein, Alexander Graf Lambsdorff), 101 (Enrique Guerrero Salom, Vital Moreira), 102 (Roberto Gualtieri), 103 (Ashley Fox) Vertrag über die Europäische Union Artikel 14 – Absatz 2 Vertrag über die Europäische Union Änderung 2. Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze. 2. Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. 2a. 751 Vertreter werden in den Mitgliedstaaten gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze. Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, in dem die in Unterabsatz 1 genannten Grundsätze gewahrt sind. Die Verteilung dieser Sitze unter den Staaten wird regelmäßig überprüft. Vor dem Ablauf des vierten Kalenderjahres des Mandats erlässt der Europäische Rat einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Verteilung der Sitzung während der folgenden Wahlperiode. 2b. Zusätzlich werden 25 Vertreter in einem einzigen Wahlkreis gewählt, der das gesamte Gebiet der Union umfasst. Or. en AM\863699DE.doc 3/11 PE462.754v02-00 DE Änderungsantrag B Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 112 (Berichterstatter), 113 (Carl Haglund), 114 (Anneli Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries), 115 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta Giannakou, Alain Lamassoure), 116 (Rainer Wieland), 117 (Enrique Guerrero Salom, Vital Moreira), 118 (Roberto Gualtieri), 135 (Enrique Guerrero Salom, Vital Moreira, Stavros Lambrinidis, Roberto Gualtieri), 136 (Rapporteur), 137 (Gerald Häfner) und 138 (Alexandra Thein, Alexander Graf Lambsdorff) Wahlakt 1976 Artikel 2 a (neu) Wahlakt 1976 Änderung Artikel 2a 1. Die Verteilung der Sitze zwischen den Mitgliedstaaten entsprechend dem Grundsatz der degressiven Proportionalität gemäß Artikel 14 Absatz 2a des Vertrags über die Europäische Union stützt sich auf ihre Wohnbevölkerung insgesamt, wie sie von Eurostat festgestellt wird. Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl der Sitze jedes Mitgliedstaates vor der Aufrundung auf ganze Zahlen variiert in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung, sodass jedes in einem bevölkerungsreicheren Staat gewählte Mitglied mehr Bürgerinnen und Bürger vertritt als jedes in einem bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat gewählte Mitglied, wobei umgekehrt auch sichergestellt sein muss, dass in einem weniger bevölkerungsärmeren Mitgliedstaat Mitglieder gewählt werden als in einem weniger bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat. 2. Tritt ein Staat der Union während der Mandatsdauer des Parlaments bei, werden ihm auf vorübergehender Grundlage für den Rest der Wahlperiode Sitze zugewiesen, die der Zahl der Sitze hinzugefügt werden, wie sie in den Artikeln 14 Absatz 2a und 2b des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen PE462.754v02-00 DE 4/11 AM\863699DE.doc sind. Or. en Änderungsantrag C Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 11 (Berichterstatter) und 130 (György Schöpflin) Wahlakt 1976 Artikel 9 Wahlakt 1976 Änderung Bei der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments kann jeder Wähler nur einmal wählen. Unbeschadet von Artikel 2b kann jeder Wähler bei der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments nur einmal wählen. Um zu gewährleisten, dass dieser Grundsatz eingehalten wird, legen das Europäische Parlament und der Rat mit Hilfe einer Verordnung in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Legislativverfahren ein Wahlregister auf der Ebene der Europäischen Union fest. Or. en Änderungsantrag D Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 12 (Berichterstatter) und 131 (Roberto Gualtieri) Wahlakt 1976 Artikel 11 – Absatz 1 Wahlakt 1976 Änderung 1. Der Zeitraum, in dem die Wahlen stattfinden, wird für die erste Wahl vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig näher bestimmt. 1. Der Zeitraum, in dem die Wahlen stattfinden, wird von Parlament und Rat mindestens zwei Jahre vor Ende des fünfjährigen Mandats gemäß Artikel 14 festgelegt. Or. en AM\863699DE.doc 5/11 PE462.754v02-00 DE Änderungsantrag E Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 20 (Berichterstatter) und 134 (Roberto Gualtieri) Wahlakt 1976 Artikel 14 Wahlakt 1976 Änderung Sollte es sich als erforderlich erweisen, Maßnahmen zur Durchführung dieses Akts zu treffen, so trifft der Rat diese Maßnahmen einstimmig auf Vorschlag des Europäischen Parlaments und nach Anhörung der Kommission, nachdem er sich in einem Konzertierungsausschuss, dem der Rat sowie Abgeordnete des Europäischen Parlaments angehören, um ein Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament bemüht hat. Die Maßnahmen zur Durchführung dieses Akts werden vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag des Europäischen Parlaments, das mit einer Mehrheit der ihm angehörenden Mitglieder beschließt, und nach Anhörung der Kommission sowie nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen. Or. en Änderungsantrag F Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 75 (Roberto Gualtieri), 76 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta Giannakou, Alain Lamassoure, Constance Le Grip), 77 (Gerald Häfner), 78 (Anneli Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries) und 79 (Gerald Häfner) Entschließungsantrag Ziffer 3 Entschließungsantrag Geänderter Text 3. schlägt vor, dass vor jeder Wahl auf der Grundlage der Wohnbevölkerung insgesamt eine Neuverteilung der 751 Sitze unter den Staaten stattfindet, wenn dies offiziell durch die von Eurostat ermittelten Zahlen gerechtfertigt ist; die Neuverteilung wird gemäß einer mathematischen Formel unter Beachtung 3. (i) beschließt, dass das Parlament einen Vorschlag für einen Beschluss über die Neuverteilung der 751 Sitze unter den Staaten initiieren wird, wenn dies offiziell durch die von Eurostat ermittelten Zahlen auf der Grundlage der Wohnbevölkerung insgesamt gerechtfertigt ist; dieser Beschluss wird vor Ablauf des vierten PE462.754v02-00 DE 6/11 AM\863699DE.doc Kalenderjahres des Mandats angenommen; der in den Verträgen festgelegten Kriterien vorgenommen und wird mindestens zwölf Monate vor Ablauf des Mandats bekanntgegeben; (ii) schlägt vor, in einen Dialog mit dem Europäischen Rat einzutreten, um die Möglichkeit zu sondieren, eine Vereinbarung über eine dauerhafte und transparente mathematische Formel für die Zuweisung der Sitze im Parlament unter Beobachtung der in den Verträgen festgelegten Kriterien und der Grundsätze der Pluralität zwischen den Parteien und der Solidarität unter den Staaten zu erreichen. Or. en Änderungsantrag G Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 83 (Roberto Gualtieri) abdeckt Entschließungsantrag Ziffer 4 Entschließungsantrag Geänderter Text 4. wiederholt seinen Vorschlag, den Termin der Wahlen von Juni auf Mai vorzuverlegen; 4. beschließt, den Termin der Wahlen von Juni auf Mai vorzuverlegen; Or. en Änderungsantrag H Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 87 (Carl Haglund) und 88 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Rafał Trzaskowski, Constance Le Grip) Entschließungsantrag Ziffer 5 Entschließungsantrag Geänderter Text 5. fordert die Staaten und die politischen AM\863699DE.doc 5. fordert die Staaten und die politischen 7/11 PE462.754v02-00 DE Parteien nachdrücklich auf, die bessere Vertretung von Frauen und Kandidaten von ethnischen Minderheiten sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene zu fördern; Parteien auf, die bessere Vertretung von Frauen und Kandidaten von sprachlichen und ethnischen Minderheiten zu fördern; hält es für die Legitimität der Union wichtig, dass die Zusammensetzung der Union die Vielfalt der Völker Europas widerspiegelt; Or. en Änderungsantrag I Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 27 und 60 (Roberto Gualtieri) Entschließungsantrag Erwägung D a (neu) Entschließungsantrag Geänderter Text Da. mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Mandat der Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert, so dass sie zu direkten Vertretern der Bürger der Union geworden sind1, Or. en Änderungsantrag J Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der folgende Änderungsanträge abdeckt: 45 (Roberto Gualtieri), 46 (Gerald Häfner), 47 (György Schöpflin, Íñigo Méndez de Vigo, Paulo Rangel, Paul Rübig, Marietta Giannakou, Alain Lamassoure, Constance Le Grip), 48 (Anneli Jäätteenmäki, Sari Essayah, Carl Haglund, Frédérique Ries) und 49 (Gerald Häfner) Entschließungsantrag Erwägung Q Entschließungsantrag Geänderter Text Q. die Umverteilung der Sitze im 1 Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 2 EUV. PE462.754v02-00 DE Q. das Parlament ist nach dem Vertrag 8/11 AM\863699DE.doc Parlament unter den Staaten muss auf regelmäßiger Grundlage stattfinden, um den demografischen Wandel bei der Wohnbevölkerung der Staaten widerzuspiegeln und den Grundsatz der degressiven Proportionalität streng einzuhalten; es ist unter Umständen möglich, eine Einigung über eine apolitische mathematische Formel zu erzielen, mit der die in den Verträgen verankerten und in dem Akt dargelegten Kriterien eingehalten würden. von Lissabon befugt und verpflichtet, einen Beschluss über die Umverteilung der Sitze unter den Staaten innerhalb der Grenzen der Schwelle, der Obergrenze und der Gesamtgröße einzuleiten, während gleichzeitig der Grundsatz der degressiven Proportionalität geachtet wird; die gegenwärtige Zusammensetzung entspricht nicht angemessenem Grundsatz der degressiven Proportionalität; das Parlament hat bei früherer Gelegenheit beschlossen, historisch bedingte Ungleichheiten bei der Sitzverteilung zu korrigieren und seine Zusammensetzung auf regelmäßiger Grundlage anzupassen, um den demografischen Wandel und die Mitgliedschaft der Union widerzuspiegeln1; außerdem hält es es für wichtig, bei der Zusammensetzung des Parlaments die Pluralität zwischen den Parteien und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten zum Ausdruck bringen; Or. en Änderungsantrag K Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 59 (Marietta Giannakou) abdeckt Entschließungsantrag Erwägung X Entschließungsantrag Geänderter Text X. Gemäß dem EU-Vertrag „tragen politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei“. X. Gemäß dem EU-Vertrag „tragen politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei“2; zu diesem Zweck hat das Parlament die Kommission in seiner Entschließung vom 6. April 2011 1 Entschließung vom 11. Oktober 2007 zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (LamassoureSeverin) (ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 132). 2 Artikel 10 Absatz 4 EUV. AM\863699DE.doc 9/11 PE462.754v02-00 DE zu der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 über die Verordnungen über politische Parteien auf europäischer Ebene und die Vorschriften für ihre Finanzierung1 aufgefordert, mit der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für einen gemeinsamen EU-Status für europäische Parteien und Stiftungen zu beginnen; Or. en Änderungsantrag L Andrew Duff Kompromissänderungsantrag, der Änderungsantrag 3 (Berichterstatter) abdeckt Wahlakt 1976 Artikel 2 b (neu) Wahlakt 1976 Änderung „Artikel 2b 1. Gemäß Artikel 14 b Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union gibt es einen zusätzlichen Wahlkreis, der aus dem gesamten Gebiet der Union gebildet wird und aus dem fünfundzwanzig Mitglieder gewählt werden. 2. Das Europäische Parlament und der Rat errichten in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Legislativverfahren eine Wahlbehörde, die den Wahlprozess für den Wahlkreis der Europäischen Union leitet und überprüft. Der Wahlbehörde gehören Vertreter des Europäischen Parlaments, der Kommission und jedes Mitgliedstaats an. 3. Transnationale Listen mit Bewerbern für die Wahlen im Wahlkreis der Europäischen Union. die von den europäischen Parteien unterbreitet werden, sind nur dann zulässig, 1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0144. PE462.754v02-00 DE 10/11 AM\863699DE.doc (a) wenn sie sich aus Bewerbern zusammensetzen, die in mindestens einem Drittel der Staaten ansässig sind und (b) wenn sie nach Geschlechtern ausgewogen sind. 4. Jeder Wähler hat eine zusätzliche Stimme, die für seinen bzw. ihren bevorzugten Kandidaten auf der die Europäische Union umfassenden Liste abgegeben werden kann. Die Wahl erfolgt nach einem halboffenen Listensystem mit Vorzugsstimmen. Die Sitze werden nach der Sainte-Laguë-Methode verteilt. 5. Detaillierte Regelungen für die Wahl in dem von der Europäischen Union gebildeten Wahlkreis – einschließlich der Übertragung von Befugnissen auf die Wahlbehörde – werden in Durchführungsmaßnahmen festgelegt, die gemäß Artikel 14 zu erlassen sind. Or. en AM\863699DE.doc 11/11 PE462.754v02-00 DE