Antrag zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs (28.7.2015)

Werbung
Antrag zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß § 8 EWRPsychotherapiegesetz, BGBl. I Nr. 114/1999 iVm § 8 EWRPsychotherapieverordnung, BGBl. II Nr. 409/1999
Der Antrag ist in Maschinenschrift auszufüllen!
1. Personenbezogene Angaben
1.1.
Familien- oder Nachname
1.2.
Vorname(n)
1.3.
Akademische(r) Grad(e), verliehene Titel sowie ausländische Titel und Würden,
Nachweis durch Sponsions- oder Promotionsurkunde bzw. Nostrifikationsnachweis
in beglaubigter Abschrift
1.4.
Geburtsdatum
1.5.
Staatsangehörigkeit
1.6.
Zustelladresse für die Korrespondenz im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
PLZ, Ort
Straße, Haus-Nr.
Telefonnr.
E-Mail
1.7.
Hauptwohnsitz
PLZ, Ort
Straße, Haus-Nr.
Abteilung II/A/3
A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, URL: http://www.bmg.gv.at Email: [email protected],
DVR: 2109254 UID: ATU57161788
1.8.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (nur auszufüllen, wenn kein Hauptwohnsitz in
Österreich besteht)
Staat
PLZ, Ort
Straße, Haus-Nr.
1.9.
Zustellbevollmächtigter in Österreich, wenn sich der Antragsteller nicht nur
vorübergehend im Ausland aufhält: Familienname und Vorname, PLZ, Ort, Straße,
Telefonnr., E-Mail-Adresse
2. Qualifikationsnachweis im Sinne der §§ 1 und 2 EWR-Psychotherapiegesetz
Bezeichnung des Qualifikationsnachweises, Name der ausstellenden Behörde
Der Qualifikationsnachweis ist zusätzlich in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen
Nachweisen in beglaubigter Übersetzung beizulegen.
Qualifikationsnachweise sind Bestätigungen der zuständigen Behörde Ihres Herkunftsstaates
über die reglementierte Berufsberechtigung als Psychotherapeuten/Psychotherapeut samt
Bestätigung des Qualifikationsniveaus gemäß Art. 11 lit. a bis e der Richtlinie 2005/36/EG.
Beispiel für Qualifikationsnachweise:
 „Approbation als Psychologischer Psychotherapeut“, ausgestellt von der zuständigen
Behörde des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland (z.B. Landesamt für Soziales,
Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz)
 „Zertifikat für das Recht auf freie autonome Berufsausübung“ („atestatul de libera
practica autonoma“), ausgestellt von der Rumänischen Psychologenkammer
(„Colegiul Psihologir din Romania“)
 Auszug aus dem Berufsregister der Psychologen- bzw. Ärztekammer in Italien,
Eintragung als „psicologo“ und Vermerk über die Berechtigung zur Ausübung von
Psychotherapie „abilitazione all´esercizio della psicoterapia“
Unbedenklichkeitsbestätigung
Die Bestätigung der zuständigen Behörde Ihres Herkunftsstaates über die reglementierte
Berufsberechtigung hat auch festzuhalten, dass Ihnen die selbständige Berufsausübung nicht
(auch nicht vorübergehend) untersagt ist und keine Beschwerden im Hinblick auf Ihre
Berufsausübung vorliegen.
Seite 2 von 9
3. Angestrebten Zusatzbezeichnung
Bezeichnung der in Österreich wissenschaftlich anerkannten Psychotherapiemethode
4. Nachweis der psychotherapeutischen Ausbildung
Die Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation im Hinblick auf das
psychotherapeutische Fachspezifikum - also auf die erlernte methodenspezifische
Ausrichtung – erfolgt anhand eines die methodenspezifische Ausrichtung betreffenden in
Österreich behördlich anerkannten fachspezifischen Ausbildungscurriculums und nicht
anhand der im Psychotherapiegesetz für das Fachspezifikum angegebenen
Mindeststundenangaben für die einzelnen Ausbildungsteile (Theorie, Praxis, Supervision und
Selbsterfahrung), da es sich bei den im Psychotherapiegesetz angegebenen
Mindeststundenangaben nur um Ausbildungsbausteine handelt, die von den behördlich
anerkannten Ausbildungseinrichtungen für das Fachspezifikum unterschiedlich gewichtet
worden sind und zum Teil erheblich länger dauern, als die im Psychotherapiegesetz
angegebenen Mindestzeiten.
Bitte ordnen Sie im nachfolgenden Raster (Ausbildungsübersicht), die von Ihnen
absolvierten Ausbildungsinhalte den angegebenen Ausbildungsinhalten zu und geben Sie das
genaue Stundenausmaß an.
Als Beispiel:
A.1.8.
Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik (120 Stunden)
Hier sind die von Ihnen zu diesem Themenbereich absolvierten Inhalte anzuführen
und der (die) Nachweis(e) entsprechend zu bezeichnen und als Beilage vorzulegen.
Beispiel:
Allgemeine Psychopathologie und Psychiatrie (30 Stunden), siehe Beilage A.1.8.
Einführung in die Psychopathologie (15 Stunden), siehe Beilage A.1.8.
Sämtliche von Ihnen angegebenen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Nachweise
in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen Nachweisen in beglaubigter Übersetzung
zu belegen. Vermerken Sie bitte auf Ihren Nachweisen jene Buchstaben und Ziffern, auf die
Sie Bezug nehmen (z.B. Nachweise, die sich auf Ausbildungsinhalte in Psychiatrie,
Psychopathologie, Psychosomatik beziehen, mit A.1.8.)
Seite 3 von 9
Ausbildungsübersicht
Die im Ausland absolvierte Ausbildung ist im Hinblick auf die Prüfung der Gleichwertigkeit
mit folgenden Inhalten des psychotherapeutischen Propädeutikums und Fachspezifikums
unter gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweils in Klammer angegebenen
Mindeststundenangaben zu vergleichen.
A.
Propädeutikum (Allgemeine Ausbildung)
A.1.
Theorie
A.1.1.
Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Stunden)
A.1.2.
Persönlichkeitstheorien (30 Stunden)
A.1.3.
Allgemeine Psychologie und Entwicklungspsychologie (60 Stunden)
A.1.4..
Rehabilitation und Sonder- und Heilpädagogik (30 Stunden)
A.1.5.
Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Stunden)
A.1.6.
Psychosoziale Interventionsformen (60 Stunden)
A.1.7.
Einführung in die medizinische Terminologie (30 Stunden)
A.1.8.
Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik (120 Stunden)
A.1.9.
Pharmakologie (45 Stunden)
A.1.10.
Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Stunden)
A.1.11.
Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Stunden)
Seite 4 von 9
A.1.12.
Fragen der Ethik (30 Stunden)
A.1.13.
(Rechtliche) Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
(90 Stunden)
A.2.
Praxis
Die praktischen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Bestätigungen der
Einrichtung(en) bzw. der/des supervidierenden
Psychotherapeutin/Psychotherapeuten nachzuweisen.
A.2.1.
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung bei
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in der Dauer von zumindest 50
Stunden
Name der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
A.2.2.
Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer
im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder
Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht der Leiterin/des Leiters
dieser Einrichtung oder einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in der Dauer
von zumindest 480 Stunden
Name der Einrichtung
Name der Leiterin/des Leiters
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
A.2.3.
Begleitende Supervision des Praktikums in der Dauer von zumindest 20 Stunden
Name der supervidierenden Person
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
B.
Fachspezifikum (Methodenspezifische Ausbildung)
B.1.
Angaben zum Fachspezifikum
Seite 5 von 9
B.1.1.
Bezeichnung der erlernten methodenspezifischen Ausrichtung (d.h. Bezeichnung
jener erlernten Psychotherapiemethode, die einer in Österreich als
wissenschaftlich anerkannten Methode entspricht)
B.1.2.
Bezeichnung der fachspezifischen Ausbildungseinrichtung:
PLZ, Ort
Straße, Haus-Nr.
Telefonnr.
E-Mail
B.1.3.
Datum des Beginns der Ausbildung
B.1.4.
Dauer der Ausbildung in Theorie und Praxis
B.2.
Theorie
Die Ausbildungsinhalte in Theorie einschließlich Vorlage des
Ausbildungscurriculums der erlernten methodenspezifischen Ausrichtung und
Angabe des Stundenausmaßes der einzelnen Ausbildungsinhalte
B.2.1.
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung
B.2.2.
Methodik und Technik
B.2.3.
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien
B.2.4.
Psychotherapeutische Literatur
B.2.5.
Anführung der Namen der Lehrpersonen samt Beschreibung ihrer fachlichen
Qualifikation
Seite 6 von 9
B.3.
Praxis
Die praktischen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Bestätigungen
nachzuweisen, die entsprechend der Zuordnung zu bezeichnen sind.
B.3.1.
Selbsterfahrung, Lehrtherapie oder Lehranalyse
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
Name der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, bei denen die
Selbsterfahrung, Lehrtherapie oder Lehranalyse absolviert worden ist
detaillierter Beschreibung des Settings (vgl. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung,
Frequenz, face to face, Couch etc.)
B.3.2.
Praktikum in einer Einrichtung im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld zum
Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im
Umgang mit verhaltensgestörten und leidenden Personen unter fachlicher
Anleitung einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten
Bezeichnung der Einrichtung
PLZ, Ort
Straße, Haus-Nr.
Telefonnr.
E-Mail
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
Namen der anleitenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
detaillierter Beschreibung der Inhalte und Aufgaben
B.3.3.
Begleitende Supervision des Praktikums (B.3.2.)
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
Namen der supervidierenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
Seite 7 von 9
B.3.4.
Psychotherapeutisch fachspezifische Tätigkeit
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
detaillierter Beschreibung dieser Tätigkeiten während der Ausbildung unter
Supervision
Als Nachweis ist darüber hinaus eine Falldokumentation in anonymisierter Form,
gegliedert nach Alter und Geschlecht der Patientinnen/Patienten, Diagnose und Dauer
der Behandlung vorzulegen.
B.3.5.
Supervision der psychotherapeutisch fachspezifischen Tätigkeit (B.3.5.)
Stundenausmaß
Zeitraum (von – bis)
Namen der Lehrsupervisorinnen/Lehrsupervisoren
5. Erläuterungen zu meiner bisherigen psychotherapeutischen Berufserfahrung
nach Abschluss der Ausbildung
Die Erläuterungen haben insbesondere anzugeben, ob Sie im niedergelassenen Bereich oder
innerhalb einer Einrichtung (Angaben zur Einrichtung) tätig waren und welche
Patientinnen/Patienten Sie behandelt haben (Alter, Störungsbilder, Dauer der Behandlung
etc.).
6. Beschreibung des Tätigkeitsbereichs der Psychotherapie im Herkunftsstaat
gemäß einer allenfalls bestehenden gesetzlichen Definition oder inhaltlichen
Beschreibung der Tätigkeitsfelder
Seite 8 von 9
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für
Gesundheit in der „Information zum Verfahren nach dem EWR-Psychotherapiegesetz zur
Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung in Psychotherapie (EU/EWR-Information
Pth)“.
Ich suche um Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation an und bestätige
durch meine Unterschrift an Eides statt, dass die obigen Angaben der Richtigkeit und
Vollständigkeit entsprechen.
Stand: Juli 2015
(Ort)
(Datum)
(eigenhändige Unterschrift)
Seite 9 von 9
Herunterladen