Antrag zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß § 8 EWRPsychotherapiegesetz, BGBl. I Nr. 114/1999 iVm § 8 EWRPsychotherapieverordnung, BGBl. II Nr. 409/1999 Der Antrag ist in Maschinenschrift auszufüllen! 1. Personenbezogene Angaben 1.1. Familien- oder Nachname 1.2. Vorname(n) 1.3. Akademische(r) Grad(e), verliehene Titel sowie ausländische Titel und Würden, Nachweis durch Sponsions- oder Promotionsurkunde bzw. Nostrifikationsnachweis in beglaubigter Abschrift 1.4. Geburtsdatum 1.5. Staatsangehörigkeit 1.6. Zustelladresse für die Korrespondenz im Rahmen des Verwaltungsverfahrens PLZ, Ort Straße, Haus-Nr. Telefonnr. E-Mail 1.7. Hauptwohnsitz PLZ, Ort Straße, Haus-Nr. Abteilung II/A/3 A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, URL: http://www.bmg.gv.at Email: [email protected], DVR: 2109254 UID: ATU57161788 1.8. Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (nur auszufüllen, wenn kein Hauptwohnsitz in Österreich besteht) Staat PLZ, Ort Straße, Haus-Nr. 1.9. Zustellbevollmächtigter in Österreich, wenn sich der Antragsteller nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält: Familienname und Vorname, PLZ, Ort, Straße, Telefonnr., E-Mail-Adresse 2. Qualifikationsnachweis im Sinne der §§ 1 und 2 EWR-Psychotherapiegesetz Bezeichnung des Qualifikationsnachweises, Name der ausstellenden Behörde Der Qualifikationsnachweis ist zusätzlich in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen Nachweisen in beglaubigter Übersetzung beizulegen. Qualifikationsnachweise sind Bestätigungen der zuständigen Behörde Ihres Herkunftsstaates über die reglementierte Berufsberechtigung als Psychotherapeuten/Psychotherapeut samt Bestätigung des Qualifikationsniveaus gemäß Art. 11 lit. a bis e der Richtlinie 2005/36/EG. Beispiel für Qualifikationsnachweise: „Approbation als Psychologischer Psychotherapeut“, ausgestellt von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland (z.B. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz) „Zertifikat für das Recht auf freie autonome Berufsausübung“ („atestatul de libera practica autonoma“), ausgestellt von der Rumänischen Psychologenkammer („Colegiul Psihologir din Romania“) Auszug aus dem Berufsregister der Psychologen- bzw. Ärztekammer in Italien, Eintragung als „psicologo“ und Vermerk über die Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie „abilitazione all´esercizio della psicoterapia“ Unbedenklichkeitsbestätigung Die Bestätigung der zuständigen Behörde Ihres Herkunftsstaates über die reglementierte Berufsberechtigung hat auch festzuhalten, dass Ihnen die selbständige Berufsausübung nicht (auch nicht vorübergehend) untersagt ist und keine Beschwerden im Hinblick auf Ihre Berufsausübung vorliegen. Seite 2 von 9 3. Angestrebten Zusatzbezeichnung Bezeichnung der in Österreich wissenschaftlich anerkannten Psychotherapiemethode 4. Nachweis der psychotherapeutischen Ausbildung Die Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation im Hinblick auf das psychotherapeutische Fachspezifikum - also auf die erlernte methodenspezifische Ausrichtung – erfolgt anhand eines die methodenspezifische Ausrichtung betreffenden in Österreich behördlich anerkannten fachspezifischen Ausbildungscurriculums und nicht anhand der im Psychotherapiegesetz für das Fachspezifikum angegebenen Mindeststundenangaben für die einzelnen Ausbildungsteile (Theorie, Praxis, Supervision und Selbsterfahrung), da es sich bei den im Psychotherapiegesetz angegebenen Mindeststundenangaben nur um Ausbildungsbausteine handelt, die von den behördlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen für das Fachspezifikum unterschiedlich gewichtet worden sind und zum Teil erheblich länger dauern, als die im Psychotherapiegesetz angegebenen Mindestzeiten. Bitte ordnen Sie im nachfolgenden Raster (Ausbildungsübersicht), die von Ihnen absolvierten Ausbildungsinhalte den angegebenen Ausbildungsinhalten zu und geben Sie das genaue Stundenausmaß an. Als Beispiel: A.1.8. Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik (120 Stunden) Hier sind die von Ihnen zu diesem Themenbereich absolvierten Inhalte anzuführen und der (die) Nachweis(e) entsprechend zu bezeichnen und als Beilage vorzulegen. Beispiel: Allgemeine Psychopathologie und Psychiatrie (30 Stunden), siehe Beilage A.1.8. Einführung in die Psychopathologie (15 Stunden), siehe Beilage A.1.8. Sämtliche von Ihnen angegebenen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Nachweise in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen Nachweisen in beglaubigter Übersetzung zu belegen. Vermerken Sie bitte auf Ihren Nachweisen jene Buchstaben und Ziffern, auf die Sie Bezug nehmen (z.B. Nachweise, die sich auf Ausbildungsinhalte in Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik beziehen, mit A.1.8.) Seite 3 von 9 Ausbildungsübersicht Die im Ausland absolvierte Ausbildung ist im Hinblick auf die Prüfung der Gleichwertigkeit mit folgenden Inhalten des psychotherapeutischen Propädeutikums und Fachspezifikums unter gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweils in Klammer angegebenen Mindeststundenangaben zu vergleichen. A. Propädeutikum (Allgemeine Ausbildung) A.1. Theorie A.1.1. Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Stunden) A.1.2. Persönlichkeitstheorien (30 Stunden) A.1.3. Allgemeine Psychologie und Entwicklungspsychologie (60 Stunden) A.1.4.. Rehabilitation und Sonder- und Heilpädagogik (30 Stunden) A.1.5. Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Stunden) A.1.6. Psychosoziale Interventionsformen (60 Stunden) A.1.7. Einführung in die medizinische Terminologie (30 Stunden) A.1.8. Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik (120 Stunden) A.1.9. Pharmakologie (45 Stunden) A.1.10. Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Stunden) A.1.11. Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Stunden) Seite 4 von 9 A.1.12. Fragen der Ethik (30 Stunden) A.1.13. (Rechtliche) Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (90 Stunden) A.2. Praxis Die praktischen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Bestätigungen der Einrichtung(en) bzw. der/des supervidierenden Psychotherapeutin/Psychotherapeuten nachzuweisen. A.2.1. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in der Dauer von zumindest 50 Stunden Name der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) A.2.2. Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht der Leiterin/des Leiters dieser Einrichtung oder einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden Name der Einrichtung Name der Leiterin/des Leiters Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) A.2.3. Begleitende Supervision des Praktikums in der Dauer von zumindest 20 Stunden Name der supervidierenden Person Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) B. Fachspezifikum (Methodenspezifische Ausbildung) B.1. Angaben zum Fachspezifikum Seite 5 von 9 B.1.1. Bezeichnung der erlernten methodenspezifischen Ausrichtung (d.h. Bezeichnung jener erlernten Psychotherapiemethode, die einer in Österreich als wissenschaftlich anerkannten Methode entspricht) B.1.2. Bezeichnung der fachspezifischen Ausbildungseinrichtung: PLZ, Ort Straße, Haus-Nr. Telefonnr. E-Mail B.1.3. Datum des Beginns der Ausbildung B.1.4. Dauer der Ausbildung in Theorie und Praxis B.2. Theorie Die Ausbildungsinhalte in Theorie einschließlich Vorlage des Ausbildungscurriculums der erlernten methodenspezifischen Ausrichtung und Angabe des Stundenausmaßes der einzelnen Ausbildungsinhalte B.2.1. Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung B.2.2. Methodik und Technik B.2.3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorien B.2.4. Psychotherapeutische Literatur B.2.5. Anführung der Namen der Lehrpersonen samt Beschreibung ihrer fachlichen Qualifikation Seite 6 von 9 B.3. Praxis Die praktischen Ausbildungsinhalte sind durch entsprechende Bestätigungen nachzuweisen, die entsprechend der Zuordnung zu bezeichnen sind. B.3.1. Selbsterfahrung, Lehrtherapie oder Lehranalyse Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) Name der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, bei denen die Selbsterfahrung, Lehrtherapie oder Lehranalyse absolviert worden ist detaillierter Beschreibung des Settings (vgl. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung, Frequenz, face to face, Couch etc.) B.3.2. Praktikum in einer Einrichtung im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit verhaltensgestörten und leidenden Personen unter fachlicher Anleitung einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten Bezeichnung der Einrichtung PLZ, Ort Straße, Haus-Nr. Telefonnr. E-Mail Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) Namen der anleitenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten detaillierter Beschreibung der Inhalte und Aufgaben B.3.3. Begleitende Supervision des Praktikums (B.3.2.) Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) Namen der supervidierenden Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Seite 7 von 9 B.3.4. Psychotherapeutisch fachspezifische Tätigkeit Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) detaillierter Beschreibung dieser Tätigkeiten während der Ausbildung unter Supervision Als Nachweis ist darüber hinaus eine Falldokumentation in anonymisierter Form, gegliedert nach Alter und Geschlecht der Patientinnen/Patienten, Diagnose und Dauer der Behandlung vorzulegen. B.3.5. Supervision der psychotherapeutisch fachspezifischen Tätigkeit (B.3.5.) Stundenausmaß Zeitraum (von – bis) Namen der Lehrsupervisorinnen/Lehrsupervisoren 5. Erläuterungen zu meiner bisherigen psychotherapeutischen Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung Die Erläuterungen haben insbesondere anzugeben, ob Sie im niedergelassenen Bereich oder innerhalb einer Einrichtung (Angaben zur Einrichtung) tätig waren und welche Patientinnen/Patienten Sie behandelt haben (Alter, Störungsbilder, Dauer der Behandlung etc.). 6. Beschreibung des Tätigkeitsbereichs der Psychotherapie im Herkunftsstaat gemäß einer allenfalls bestehenden gesetzlichen Definition oder inhaltlichen Beschreibung der Tätigkeitsfelder Seite 8 von 9 Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit in der „Information zum Verfahren nach dem EWR-Psychotherapiegesetz zur Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung in Psychotherapie (EU/EWR-Information Pth)“. Ich suche um Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation an und bestätige durch meine Unterschrift an Eides statt, dass die obigen Angaben der Richtigkeit und Vollständigkeit entsprechen. Stand: Juli 2015 (Ort) (Datum) (eigenhändige Unterschrift) Seite 9 von 9