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BEHINDERUNG UND POLITIK
Erscheint 4 x jährlich – 60. Jahrgang
Ausgabe 3/11 – September 2011
Schwerpunkt:
IVG-Revision 6b
Zurück zum Absender
herausgegeben von
Behinderung und Politik 3/11
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Widerstand gegen die Revision 6b ............................................................................. 3
Von Robert Joosten
Schwerpunkt
Die IVG-Revision 6b vor der parlamentarischen Debatte ........................................... 4
Von Ursula Schaffner
«Neusprech» im Bundesamt für Sozialversicherungen .............................................. 6
Von Marie Baumann
Kampagne gegen die IV-Revision 6b nimmt Formen an ............................................ 8
Von Mélanie Sauvain
IV-Sanierung auf dem Buckel der Betroffenen und der Kantone? ............................ 10
Von Philippe Perrenoud
Sozialpolitik
Sozialpolitische Rundschau ...................................................................................... 13
Von Mélanie Sauvain
Aktiv mitbestimmen bei BVG-Reformen ................................................................... 18
Von Ursula Schaffner
Gleichstellung
Hindernisfreies Bauen – Basel will neues Antragsrecht einführen............................ 20
Von Eric Bertels
«Gleichstellung im Alltag hautnah erlebt»: Tramfahren als Hürde ............................ 22
Von Christine Heim
Das Recht auf Arbeit als Thema des diesjährigen 3. Dezembers............................. 23
Von Mélanie Sauvain
Arbeit
Schwierige Mitarbeiter: Herausforderungen für Arbeitgeber? Und IV-Stellen? ......... 25
Von Catherine Corbaz
Nein zum Leistungsabbau bei der Beruflichen Ausbildung ....................................... 28
Von Sophie Schimmel
Verkehr
Never ending Story oder doch noch Happy End?..................................................... 31
Von Eva Aeschimann
Mitteilungen der Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr........................... 32
Bildung
«C’est le ton qui fait…» oder doch nicht? ................................................................. 33
Von Denise von Graffenried
Behindertenszene
Jubiläumsjahr bei AGILE und ihren Mitgliedern ........................................................ 35
Von Eva Aeschimann
Welche Parteien sind für Menschen mit Behinderung wählbar?............................... 37
Von Simone Leuenberger
Medien
Menschenrechte – Integration – Inklusion ................................................................ 41
Von Bettina Gruber
Impressum .............................................................................................................. 43
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Behinderung und Politik 3/11
Editorial
Widerstand gegen die Revision 6b
Die vor Ihnen liegende Ausgabe unserer Zeitschrift ist der zweiten Tranche der 6. IVRevision (oder «6b») gewidmet – dem momentanen heissen Eisen in der Sozialpolitik. Einem Thema, das noch während Monaten im Vordergrund stehen dürfte: Die
parlamentarische Phase hat erst begonnen und sehr wahrscheinlich wird danach ein
Referendum und eine Abstimmungskampagne folgen.
Nach dem heftigen Widerstand der Behindertenorganisationen in der Vernehmlassung hofften diese, dass der Bundesrat seine Hausaufgaben bis zur Botschaft vom
13. Mai gemacht haben würde. Aber nichts davon, wie Sie im Artikel von Ursula
Schaffner lesen können: Die neue Vorlage enthält zwar weniger Einsparungen als
ursprünglich. Die Einsparungen erfolgen jedoch immer noch allein auf dem Buckel
der Menschen mit Behinderung (und ihren Kindern), ohne dass neue Einnahmen
vorgesehen sind. Und wenn der Bundesrat nun anstatt 800 Millionen Franken nur
300 Millionen jährlich einsparen will, liegt das nicht daran, dass er unsere Anliegen
berücksichtigt. Vielmehr hat er plötzlich die Finanzperspektiven der IV angepasst, die
viel besser ausfallen als erwartet. Dank der Einschnitte mit der 5. IV-Revision!
Die Behindertenorganisationen lassen sich nicht täuschen und fordern Rückweisung
der «6b» an den Bundesrat. Und sie rüsten sich zum Kampf gegen diese ungerechte
Revision: Am 13. September wird in Bern der Verein für die Kampagne gegen die
«6b» gegründet werden. Unterstützt von einer Expertengruppe verfolgt er die parlamentarische Phase (die am 19. August mit einem Hearing der SGK-SR begonnen
hat) ganz genau. Bei Bedarf ergreift der Verein später das Referendum und organisiert die Abstimmungskampagne. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel «Kampagne
gegen die IV-Revision 6b nimmt Formen an» von Mélanie Sauvain.
Wie Sie im Artikel des Berner Regierungsrats Philippe Perrenoud lesen können,
wehren sich nicht nur die Behindertenorganisationen gegen die «6b». So weist Perrenoud nicht nur auf die menschlichen Konsequenzen der Revision hin, sondern
auch darauf, dass diese die kantonalen Finanzen mit riesigen Kostenverlagerungen
ins Wanken bringt.
Die «6b» ist im übrigen nicht nur eine Gesetzesvorlage, sondern auch Neusprech
des BSV, das sich des berühmten Romans «1984» von George Orwell würdig erweist. Im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf bezeichnet das BSV die Verringerung der Rentenzahl als «erfolgreiche Eingliederungen», obwohl es sich um Fälle
handelt, in denen Renten aufgrund von strikteren medizinischen und rechtlichen Kriterien gestrichen oder verweigert wurden und bei denen es keine Wiedereingliederung gab. Der Artikel «Neusprech im Bundesamt für Sozialversicherungen» von Marie Baumann bringt eine spannende Analyse der Sprache, die das BSV verwendet,
um die unerträgliche Realität dieser Revision vor der öffentlichen Meinung zu verbergen.
Robert Joosten, Vorstandsmitglied AGILE
Übersetzung: Susanne Alpiger
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Behinderung und Politik 3/11
Schwerpunkt
Die IVG-Revision 6b vor der parlamentarischen Debatte
Im Mai hat der Bundesrat die Botschaft zur zweiten Tranche 6. IVG-Revision
(«6b») verabschiedet. Demnach muss die IV nun nur noch 300 Millionen Franken pro Jahr sparen statt 800 Millionen. Diese Summe stand letztes Jahr noch
im Vernehmlassungsentwurf. Die Behinderten und ihre Organisationen sagen,
das sei immer noch zu viel, weil nicht nötig. Sie weisen die Vorlage zur Verbesserung an den Bundesrat zurück.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Offenbar hat der Bundesrat die erste Version der Botschaft 6b rege diskutiert und
Bundesrat Burkhalter musste in der Folge einige Punkte überarbeiten. Nachdem der
Jahresabschluss der IV-Rechnung erfreulich positiv ausgefallen ist – im Sinne der
FinanzpolitikerInnen – und die IV-Ausgaben weiter gesunken sind, soll der Sozialvorsteher insbesondere die finanziellen Aspekte der Botschaft angepasst haben. Anlässlich der Medienkonferenz am 13. Mai äusserte er sich schliesslich mit einem
Schmunzeln dahingehend, die IV könne in absehbarer Zukunft dank ihrem stetig
wachsenden Überschuss bald einen Beitrag an die Finanzierungslücke der AHV leisten.
Neue Finanzperspektiven der IV
Seit vergangenem Mai sind auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen neue Zahlen zu den Finanzperspektiven der IV zu finden. Demnach erwirtschaftet die IV bereits ab diesem Jahr einen Überschuss, der stetig zunimmt. Das
heisst, die Rechnung der IV kann schon im laufenden Jahr ausgeglichen sein. Und
die weiteren Überschüsse können in den kommenden Jahren zum Abbau der Schulden verwendet werden. Der Schuldenabbau wird damit mittelfristig ohne weitere
Sparmassnahmen möglich.
DOK bezieht Positionen
Die DOK-Mitglieder haben, gestützt auf diese neue finanzielle Ausgangslage, die
Botschaft 6b unter die Lupe genommen und anfangs August folgende Positionen
beschlossen:
1. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat.
Der Bundesrat will mit weiteren Sparmassnahmen der IVG-Revision 6b ab 2019 eine
ausgeglichene Rechnung erzielen und bis 2025 die Schulden an den AHV-Fonds
zurückzahlen. Insbesondere soll ein neues Rentensystem zu weniger Ausgaben führen. Das heisst, das neue Rentensystem dient in erster Linie dem Sparziel.
Die DOK sagt: Ein weiterer Leistungsabbau ist nicht nötig, der Jahresabschluss
2010, die Statistik 2010 und die neuen Finanzperspektiven zeigen dies deutlich.
Zwar finden die Behindertenorganisationen auch, dass das Rentensystem verbessert
werden kann. Sie lehnen den bundesrätlichen Vorschlag jedoch ab und verlangen
die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Die 6b muss verbessert werden.
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Behinderung und Politik 3/11
2. Für eine ausgeglichene IV-Rechnung und einen mittelfristigen Schuldenabbau
braucht es keine weiteren Sparmassnahmen. Sollte der Schuldenabbau auf Grund
politischer Überlegungen schneller durchgeführt werden, verlangen die DOKMitglieder befristete Mehreinnahmen.
3. Grundsätzlich sind auch die DOK-Mitglieder für ein feiner abgestuftes Rentensystem. Ein neues Rentensystem soll sich jedoch nicht in erster Linie am Spareffekt orientieren, sondern an tatsächlich verbesserten Anreizwirkungen zur (Wieder)Aufnahme einer Arbeit. Zudem müssen verschiedene Rahmenbedingungen einen
sozialverträglichen Übergang gewährleisten. Im Moment besteht aus finanzieller
Sicht kein Druck, erneut im Eilzugstempo eine IV-Revision durchzudrücken. Die DOK
schlägt deshalb vor, die Zeit zu nutzen und sich vertieft mit der Reform des Rentensystems zu beschäftigen, unter Berücksichtigung der erwähnten Rahmenbedingungen.
4. Der Bundessrat schlägt eine Kürzung der Kinderrenten um 10 Prozent vor. Eine
solche Kürzung ist weder notwendig noch vertretbar.
5. Der Bundesrat will den Rentenzugang weiter verschärfen, indem medizinische
Behandlungen in Zukunft ebenfalls als Eingliederungsmassnahmen gelten. Solange
jemand nach Ansicht einer IV-Stelle an solchen Massnahmen teilnehmen kann, soll
er in Zukunft keinen Rentenanspruch mehr haben. Die DOK lehnt diese neue Bestimmung entschieden ab. Sie ist ein zentrales, wenn auch sehr verstecktes Element
der IVG-Revision 6b und gibt den IV-Stellen in einem wesentlichen Punkt des IVG
wiederum einen sehr grossen Ermessensspielraum, angeblich um die Eingliederung
von behandlungsbedürftigen Menschen zu verbessern. Die DOK dagegen sagt, die
neue Bestimmung diene dazu, noch mehr kranke und behinderte Menschen von einem Anspruch auf eine IV-Rente auszuschliessen.
6. Der Bundesrat schlägt schliesslich einen Interventionsmechanismus vor, der eine
neuerliche Verschuldung der IV zu verhindern hilft.
Auch wenn einige Details noch der Diskussion bedürfen, ist die DOK im Grundsatz
mit der Schuldenbremse einverstanden, wie der Mechanismus ebenfalls genannt
wird. Für die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe ist auf jeden Fall zwingend, dass der Interventionsmechanismus Mehreinnahmen vorsieht,
sobald der Kontostand der IV unter eine gewisse Marke fällt.
Ständerat ist Erstrat
Im August sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, Behindertenverbände und
die öffentliche Hand zu einem Hearing zur 6b bei der vorberatenden Kommission des
Ständerates, die SGK-SR, eingeladen. Anschliessend wird sich zeigen, ob die Vorlage noch vor den Wahlen weiter beraten und in der Wintersession in die kleine Kammer kommt.
Die Behinderten und ihre Verbände sind jedenfalls bereit, den Damen und Herren
StänderätInnen ihre Positionen näher zu bringen.
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Behinderung und Politik 3/11
«Neusprech» im Bundesamt für Sozialversicherungen
In ihren Stellungnahmen zur IV-Revision 6b kritisieren Behindertenverbände
nicht nur die vorgesehenen Sparmassnahmen. Sie äussern sich auch kritisch
zum «verschleiernden Sprachgebrauch» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Von Marie Baumann*
Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben verglich die vom BSV verwendeten Umschreibungen mit Georg Orwell‘schem «Neusprech» im Roman «1984». Mit
«Neusprech» bezeichnet Orwell eine Sprache, die aus politischen Gründen künstlich
modifiziert wurde. In «1984» werden dafür oft Euphemismen benutzt: Die Haft- und
Folterlager des Systems werden als «Lustlager» bezeichnet. Das verantwortliche
Ministerium ist das «Ministerium für Liebe».
Beispiele für BSV-«Neusprech» in der Dokumentation zur «6b»
Das Schweizer Bundesamt für das Wohl der Behinderten präsentierte die Sparmassnahmen in der Vorlage zur IV-Revision 6b u.a. wie folgt:
 In der Vernehmlassungsvorlage werden die in den letzten Jahren gesunkenen
Rentenzahlen beharrlich mit den angeblich «erfolgreichen Eingliederungen» begründet. Allerdings stützt das Bundesamt diese Behauptung an keiner Stelle mit effektiven Zahlen – weil bis zum heutigen Zeitpunkt gar keine diesbezügliche Erhebung durchgeführt wurde. Die meisten aufgehobenen bzw. verweigerten Renten
sind jedoch nicht auf eine erfolgreiche Eingliederung, sondern auf stark verschärfte
medizinische wie juristische Beurteilungen zurückzuführen.
 Das BSV bewirbt die vorgesehenen massiven Rentenkürzungen unter dem Deckmantel «Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung». Die
durch die Rentenkürzungen für viele IV-Bezüger entstehende prekäre finanzielle
Situation trägt im BSV-«Neusprech» den Namen «Arbeitsanreiz».
 Die Formulierung «Neugestaltung der beruflichen Integration von Sonderschulabgängern» bedeutet in der Realität, dass eine berufliche Ausbildung nur noch jenen
Jugendlichen zugestanden wird, bei denen sich diese Investition für die IV auch finanziell lohnt.
 Dass aufgrund der «Neuregelung der Reisekosten» bei Eingliederungsmassnahmen nur noch die «zusätzlichen invaliditätsbedingten Kosten übernommen werden» klingt auf den ersten Blick vernünftig; sieht man davon ab, dass die Reisen,
um deren Finanzierung es hier geht in der Regel ja gerade behinderungsbedingt
sind…
 Mit ausgeklügelten Fallbeispielen vermittelt das BSV den (falschen) Eindruck, dass
sich die «Neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern» kaum
schwerwiegend auswirken würde. Zudem impliziert das Bundesamt mittels absurden Vergleichen, dass die bisherigen Kinderrenten unverschämt hoch seien.
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Behinderung und Politik 3/11
Dies sind nur einige Beispiele aus der Dokumentation des BSV zur geplanten IVRevision 6b. Die Vorlage ist gespickt mit solchen Wendungen, Verdrehungen und
Auslassungen.
Manipulative Darstellung kränkt Betroffene
Ein unseeliger Geist durchweht die Texte, der jeglichen Respekt gegenüber Menschen mit Behinderung vermissen lässt. Der Schweizerische Blindenbund (SBb) und
der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband (SBV) weisen denn in ihrer
gemeinsamen Vernehmlassungsantwort auch darauf hin, dass die «manipulative
Darstellung der im Rahmen der IVG-Revision 6b vorgeschlagenen Massnahmen von
den betroffenen Menschen als Kränkung wahrgenommen werde». SBb und SBV führen weiter aus, dass dieser demagogische Sprachgebrauch sich durch die gesamte
Vorlage 6b ziehe, «was durchaus den Verdacht auf eine politische Lüge nahelegt.»
Die dennoch breite Unterstützung der radikalen Sparmassnahmen in Politik und
Wirtschaft lässt darauf schliessen, dass viele Akteure den sorgfältig gewählten Worten des BSV nur zu gerne Glauben schenken; getreu dem Motto «Ignorance is bliss»
– Unwissenheit ist ein Segen. Auch Thomas Daum, der Direktor des Arbeitgeberverbandes gab eine eigenwillige Interpretation der Realität zum Besten, als er sich gegenüber dem Schweizer Radio zum angedrohten Referendum der Behindertenverbände äusserte: «Das Referendum gefährdet die Sanierung der Invalidenversicherung insgesamt», so Daum. Diejenigen, die bereits jetzt eine «Totalopposition» ankündigten, müssten sich fragen, wie sie den Behinderten gegenüber auftreten würden, wenn die IV «gegen die Wand gefahren» werde.
Mit lässiger Selbstverständlichkeit geht Daum offenbar davon aus, dass das Gegeneinanderausspielen der verschiedenen Interessengruppen im Behindertenbereich
auch diesmal funktionieren wird. Doch die Überzeugung mit der gewisse Organisationen die bisherigen Revisionen unterstützt haben (sie vertreten schliesslich nur
«echte» Behinderte und die wären – so glaubte man – ja nicht betroffen) ist einer
grossen Ernüchterung gewichen. Sehen sich Behindertenorganisationen doch in ihren Beratungsangeboten bereits heute immer öfter mit Klienten in finanzieller Not
konfrontiert.
Kritik der Behindertenverbände nicht gewürdigt
Irritierend wirkte auch Bundesrat Didier Burkhalters Zitat auf der Online-Plattform
«Newsnetz» anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur 6b IV-Revision Mitte
Mai: Gemäss Burkhalter würden «die bisherigen Revisionen Wirkung zeigen» und
deshalb seien die Sparziele der IV-Revision 6b in der Botschaft leicht nach unten
korrigiert worden (Also ausdrücklich NICHT aufgrund der Kritik der Behindertenverbände in der Vernehmlassung).
Wenig später – in einer überarbeiteten Fassung – wurde Burkhalter wie folgt zitiert:
«Bei der nächsten Etappe der 6. IV-Revision trägt der Bundesrat der Kritik von Behindertenverbänden und Parteien Rechnung». Ob der Bundesrat nun tatsächlich auf
die Kritik der Behindertenverbände eingegangen ist? Oder ist der PR-StrategieAbteilung des BSV kurzfristig eingefallen, dass man dieses Entgegenkommen den
Behindertenverbänden später vorhalten könnte, wenn sie trotzdem das Referendum
ergreifen? Man weiss es (noch) nicht. Die massive Kritik an ihrem Sprachgebrauch in
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Behinderung und Politik 3/11
den Stellungnahmen der Behindertenorganisationen jedenfalls haben die BSVVerantwortlichen bisher geflissentlich überhört. Dies zeigt sich am Beispiel der früheren Kinderrenten: Die gleichen Renten heissen in der Botschaft nun plötzlich «Elternrenten». Denn wer will schon bedauernswerten Kindern etwas wegnehmen?
*Die Autorin, Marie Baumann, hat die AGILE-Weiterbildung «Politische Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung» absolviert und schreibt im Blog
http://ivinfo.wordpress.com über die Invalidenversicherung, Behinderung und gesellschaftliche Themen.
Kampagne gegen die IV-Revision 6b nimmt Formen an
Die Behindertenorganisationen haben alle den Vernehmlassungsentwurf zur
IV-Revision 6b zurückgewiesen. Vergebliche Müh’: Der Bundesrat hält an seinem unerbittlichen Sparkurs fest – ohne Rücksicht auf die menschliche und
wirtschaftliche Realität. Nun baut sich weiterer Widerstand gegen die «6b» auf.
Von Mélanie Sauvain, Mitglied der DOK-Delegation «Kampagne gegen die IVRevision 6b»
Vorrangiges Ziel der Behindertenorganisationen und damit auch AGILE ist eine substanzielle Verbesserung der Vorlage. Da es nicht einfach um einige wenige Details
geht, sondern um das Kernstück dieser Revision, ist das Parlament aufgefordert, die
Vorlage für Anpassungen an den Bundesrat zurückzuschicken.
Die Organisationen sind fest entschlossen
Einsparungen ausschliesslich auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen, keine
zusätzlichen Einnahmen, eine weitere Einschränkung des Rentenzugangs: In ihrer
gegenwärtigen Form ist die Revision 6b ganz einfach inakzeptabel. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) hat deshalb beschlossen, die
Basis zu legen für eine politische Kampagne gegen die Revision 6b. In einer ersten
Phase hat sie eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, das insbesondere den Aufbau eines umfassenderen Vereins als die DOK vorsieht. Ein Verein,
der eine Kampagne führen könnte.
Der nationale Verein wird am 13. September in Bern gegründet und bildet sich aus
Aktiv-Mitgliedern und Unterstützungsmitgliedern, die Artikel 74 IVG unterstehen.
Grundsätzlich entrichten die Aktiv-Mitglieder einen Mindestbeitrag von 50'000 Franken und erhalten ein Stimmrecht. Die Unterstützungsmitglieder wiederum erhalten
ein Antragsrecht. Die Gründungsversammlung wählt das fünf- bis siebenköpfige Komitee und das Präsidium. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ein Kampagnenrat von
Menschen mit Behinderung gegründet.
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Behinderung und Politik 3/11
Das Kampagnenbüro wird in den Räumlichkeiten von AGILE in Bern eingerichtet
werden. Unter der Führung des Vorstands und einer Kampagnenleitung übernimmt
es die operativen Geschäfte.
Es gibt viel zu tun
Tatsächlich hat die Kampagne mit dem Hearing der zuständigen Ständeratskommission am 19. August schon begonnen. Angehört wurden bei diesem Hearing auch
Vertreterinnen der DOK. Als nächster Schritt folgt die Lobbyarbeit bei ausgewählten
ParlamentarierInnen. Wie schon bei der Revision 6a basiert auch das neu erarbeitete
Lobbying-Konzept auf Lobby-Tandems bestehend aus mindestens einer Person mit
Behinderung. Die politischen Forderungen werden von einer Expertengruppe im Laufe des parlamentarischen Prozesses angepasst.
Gleichzeitig sollen die betroffenen Personen, ihre Angehörigen und das Fachpersonal sensibilisiert und mobilisiert werden. Dies als Begleitmassnahme zur Lobbyarbeit.
Zudem werden weitere wichtige Partner kontaktiert und in die Kampagne einbezogen.
Falls nötig – Referendum
Für die Behindertenorganisationen steht fest, dass sie das Referendum ergreifen,
wenn die Vorlage 6b in der parlamentarischen Phase nicht deutlich verbessert wird.
Der Verein wäre zu diesem Zeitpunkt bereits funktionsfähig und könnte rasch die Referendums- und Abstimmungsphase einleiten.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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Behinderung und Politik 3/11
IV-Sanierung auf dem Buckel der Betroffenen und der Kantone?
Der Berner Regierungsrat Perrenoud kommentiert für «agile – Behinderung
und Politik» die IV-Revision 6b. Nach Ansicht von Perrenoud müsste beispielsweise die Arbeitgeberseite verbindlich in den Eingliederungsprozess
eingebunden werden, damit das angestrebte Eingliederungsziel erreichbar ist.
Von Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor Kanton Bern und Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen SozialdirektorInnen (SODK)
Seit Jahren versucht die Politik die stark verschuldete Invalidenversicherung (IV) aus
den roten Zahlen zu führen. Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (IVRevision 6b) schliesst den Sanierungsprozess ab. Es beinhaltet insbesondere die
Einführung eines linearen Rentensystems, die Kürzung der Kinderrenten sowie Massnahmen zur verstärkten Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Damit sollen jährlich 325
Millionen Franken eingespart werden. Das wirkt sich auf die Betroffenen und die
Kantone aus.
Für mich ist unbestritten:
 Die IV muss saniert werden.
 Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente».
 Ein lineares Rentensystem ist sinnvoll.
 Missbrauch und Betrug sind zu bekämpfen.
Doch die IV-Revision 6b weist dafür teilweise den falschen Weg! Die vorgesehene
Umsetzung der an sich richtigen Grundsätze führt sowohl bei den Betroffenen wie
auch bei den Kantonen zu einer Belastung: sei es aufgrund von Unsicherheiten, sei
es durch eine Überwälzung der Kosten.
Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente», aber...
Spätestens seit der 5. IV-Revision setzt die IV verstärkt auf den Grundsatz der Eingliederung vor Rente. Dieser Grundsatz ist für die IV zentral. Er entspricht auch dem
Wunsch der meisten Betroffenen, wollen diese doch lieber arbeiten als eine Rente
beziehen. Ich unterstütze Massnahmen, welche die Eingliederung fördern und unterstützen und begrüsse ausdrücklich die im Rahmen der IV-Revision 6b vorgesehene
Optimierung und Weiterentwicklung der Eingliederungsmassnahmen. Aus meiner
langjährigen Zeit als Psychiater weiss ich jedoch nur zu gut, dass gerade für Menschen mit psychischen Problemen oft individuelle Lösungen gesucht werden müssen
und dass sich der Druck einer klaren zeitlichen Begrenzung oftmals kontraproduktiv
auswirken kann.
Der Kanton Bern springt deshalb hier ein und finanziert in gewissen Fällen einen Teil
solcher individueller Massnahmen im Rahmen von Job Coach Angeboten. Wir übernehmen damit bereits heute Aufgaben der IV im Bereich der Eingliederung und tragen auf diese Weise zur verstärkten Eingliederung aktiv bei. Die vollständige Über-
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Behinderung und Politik 3/11
nahme dieser Aufgabe durch die IV ist dringend nötig – will sie ihren gesetzlichen
Auftrag erfüllen – und benötigt entsprechende Mittel.
Während die berufliche Eingliederung und der Verbleib auf dem Arbeitsmarkt mit der
Revision 6b gestärkt werden soll, werden bei den niederschwelligen IV-Anlehren/PrA
(praktische Ausbildung) die Anforderungen erhöht. Die Ausbildung soll in erster Linie
jenen Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, welche anschliessend eine
Chance haben, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Aus Versicherungssicht mag
diese Haltung richtig sein – im Rahmen der Vernehmlassung wurde diese Massnahme jedoch zu Recht kritisiert. Ich erachte ein niederschwelliges (Erst-) Ausbildungsangebot für SonderschulabgängerInnen für sehr wichtig. Im Kanton Bern wird sich im
Herbst eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Betroffenen, der Institutionen, der IVStelle und des Kantons damit beschäftigen, in welcher Form Ausbildungsangebote
für SonderschulabgängerInnen bereitgestellt werden sollen.
Ein lineares Rentensystem ist sinnvoll, aber…
Auch das neue, stufenlose Rentensystem soll die Eingliederung unterstützen. Neben
der Abschaffung der unschönen Schwelleneffekte soll das System Menschen mit
einer Behinderung motivieren, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Die Abschaffung
der Rentenstufen finde ich grundsätzlich richtig, kann doch eine Veränderung des
Invaliditätsgrades um wenige Prozente heute aufgrund des Schwelleneffekts zu
grossen finanziellen Auswirkungen führen. Die Verknüpfung des neuen Rentensystems mit geplanten Einsparungen von 150 Millionen Franken pro Jahr finde ich jedoch äusserst problematisch. Gemäss Theorie soll das neue Rentensystem die
Menschen mit einer Behinderung motivieren, eine Erwerbsarbeit anzunehmen. Dies
ist meines Erachtens ein Trugschluss – insbesondere im angestrebten Ausmass.
Zudem erweckt diese Massnahme den Eindruck, die Eingliederung von Menschen
mit einer Behinderung scheitere vor allem an der fehlenden Bereitschaft der Betroffenen, arbeiten zu gehen. Dieses einseitige Bild empfinde ich als Affront den
Menschen mit einer Behinderung gegenüber. Natürlich braucht es die Motivation und
den Willen, etwas Neues zu erlernen. Aber es braucht auch die Bereitschaft der
Wirtschaft, Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit und besonderen Bedürfnissen einzustellen und sich auf diese Menschen einzulassen. Wenn die Arbeitgeberseite nicht verbindlich in den Eingliederungsprozess eingebunden wird, ist das
angestrebte Eingliederungsziel nicht zu erreichen. Die Menschen mit einer Behinderung werden nicht im erwünschten Ausmass ein Erwerbseinkommen erzielen können, welches den Rentenausfall kompensiert, und deshalb auf Ergänzungsleistungen
angewiesen sein. Insbesondere aus diesem Grund sind die Einsparungen, welche
mit dem Revisionspaket angestrebt werden, kritisch zu beurteilen. Es muss in beträchtlichem Masse mit Kostenverschiebungen zu anderen Trägern oder zu den Betroffenen gerechnet werden.
Unser System mit den verschiedenen Zuständigkeiten (Bund, Kantone und Gemeinden einerseits, Sozialversicherungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe anderseits) führt leider sehr oft dazu, dass die Gesamtbetrachtung in den Hintergrund tritt.
Dadurch werden Probleme oft nicht gelöst, sondern in einen anderen Bereich verschoben. Ich bedaure das sehr, bin ich doch überzeugt, dass dadurch langfristige,
nachhaltigere Lösungen verhindert werden. Solange wir aber unser System mit den
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Behinderung und Politik 3/11
unterschiedlichen Zuständigkeiten und Finanzierungssystemen haben, wird die Versuchung gross bleiben, den «schwarzen Peter» weiterzugeben. Angesichts der
knappen Finanzen muss auch der Kanton Bern sparen: ein Entlastungspaket für das
Jahr 2012 hat der Regierungsrat bereits verabschiedet. Die Überwälzung von Kosten
aufgrund der 6. IV-Revision verschärft die Situation weiter.
Für mich ist offensichtlich:
 Die IV muss saniert werden; aber nicht einseitig zulasten der Betroffenen und der
Kantone.
 Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»; doch die Arbeitgeber sind verbindlich einzubeziehen.
 Ein lineares Rentensystem ist sinnvoll; aber nicht gleichzeitig als Sparmassnahme.
 Missbrauch und Betrug sind zu bekämpfen; aber IV-RentnerInnen dürfen nicht einem Generalverdacht ausgesetzt werden.
und
 Im Interesse aller ist die verstärkte Zusammenarbeit aller Akteure von zentraler
Bedeutung.
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Behinderung und Politik 3/11
Sozialpolitik
Sozialpolitische Rundschau
Ein Sommerloch gab es diesmal nicht: weder in der Wirtschaftspolitik noch in
der Sozialpolitik. Bei vielen Geschäften wurden Fortschritte, bei anderen dagegen Rückschritte gemacht. Hier eine kleine Auswahl.
Von Mélanie Sauvain, Secrétaire romande, AGILE
«Il y a une limite au niveau d’inégalité que le tissu social peut supporter. Et cette limite, nous nous en approchons dangereusement et peut-être nous l’avons déjà franchie!» (Es gibt eine Grenze für den Grad der Ungleichheit, den das soziale Gefüge
vertragen kann. Und wir kommen dieser Grenze gefährlich nahe und haben sie vielleicht bereits überschritten), Juan Somavia, Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts in Genf, Le Temps, 1. Juni 2011.
Gemäss dem Bericht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz ist der Graben zwischen den Reichen, die immer wohlhabender werden, und den einkommensschwachen Haushalten, die immer weniger Geld zur Verfügung haben, in den letzten 15 Jahren stark
gewachsen. Die Lohnschere hat sich aufgetan. Die tiefen und mittleren Einkommen
haben stagniert, während die Steuern, Mieten und Krankenkassenprämien gestiegen
sind. Das Vermögen konzentriert sich immer mehr in den Händen einer kleinen Minderheit. Der SGB kritisiert den immer tieferen Ertrag der Arbeit im Vergleich zum Kapital, und er kritisiert eine Politik, die im Dienst der hohen Einkommen und grossen
Vermögen steht.
 Invalidenversicherung
Im Dossier dieser Ausgabe finden Sie einen Artikel mit Einzelheiten zur zweiten
Tranche der 6. IVG-Revision: «Die IVG-Revision 6b vor der parlamentarischen Debatte» von Ursula Schaffner.
0,06 Prozent Fälle von Missbrauch
2010 haben 450'000 Personen Leistungen der Invalidenversicherung erhalten. Das
sind 60‘000 weniger als zwei Jahre zuvor. Mit 1 Milliarde Franken jährlich bleibt das
Defizit der IV aber hoch, wie die im Juni veröffentlichten Zahlen des BSV zeigen.
Im Jahr 2010 sind bei der IV durch Massnahmen zur Betrugsbekämpfung 300 Fälle
aufgedeckt worden. Insgesamt ermittelte die IV in 2250 Fällen. Von diesen wurden
2010 Fälle abgeschlossen. Die 300 entdeckten Betrugsfälle entsprechen etwas mehr
als 0,06 Prozent aller IV-Leistungsbezüger. Einmal mehr hat das BSV diesen Prozentsatz bei der Veröffentlichung der Zahlen zur Betrugsbekämpfung nicht erwähnt.
Glücklicherweise haben einige Medien von sich aus Berechnungen angestellt!
Mit der Betrugsbekämpfung spart die IV rund 5,6 Millionen Franken jährlich, das entspricht 220 Vollrenten (oder langfristig 80 Millionen Franken gemäss einer Hochrechnung des BSV). Die Betrugsbekämpfung kostete 2010 7,15 Millionen Franken.
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Behinderung und Politik 3/11
IV-Renten im Ausland
Die IV-Renten, die ins Ausland gehen, werden der Kaufkraft des Ziellandes nicht angepasst. Im Juni lehnte das Parlament eine in diesem Sinne eingebrachte parlamentarische Initiative der SVP ab. Dabei wurde daran erinnert, dass die im Ausland lebenden Ausländer und Schweizer ihre Beiträge wie alle anderen in der Schweiz bezahlt hatten und es ungerecht wäre, ihnen jetzt weniger auszuzahlen.
Die Mär der Eingliederung
Arbeit statt Rente war das Ziel der 5. IVG-Revision, die 2007 verabschiedet worden
war. Für den Aufbau der Wiedereingliederungsmassnahmen stellt der Bund jährlich
170 Millionen Franken zur Verfügung. 2010 hat die IV davon gerade mal 34 Millionen
ausgegeben. Das BSV erklärt diese Tatsache damit, dass das Ganze erst am Anlaufen sei. Wiedereingliederung ist Sache der Kantone, die verschiedenen IV-Stellen
haben unterschiedliche Vorstellungen von Sinn und Zweck der Wiedereingliederung.
Deshalb fällt der Einsatz der Massnahmen je nach Kanton sehr verschieden aus. Als
Musterschüler rangiert Solothurn zuoberst. Am unteren Ende der Skala steht Genf.
Auf jeden Fall zeigen die Ergebnisse dieser Untersuchung der «SonntagsZeitung»
klar, dass genaue Zahlen zu den tatsächlichen Wiedereingliederungen nötig sind.
Bevor neue Massnahmen eingeführt werden, ist Bilanz über die bereits umgesetzten
Massnahmen zu ziehen (Kosten/Wirksamkeit).
Faire Verfahren bei IV-Gutachten gefordert
Das Bundesgericht hat das Verfahren bei der Zuteilung von IV-Renten einer vertiefteren Prüfung unterzogen. In einem Urteil hat es nun neue Regeln für die Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) verlangt, um faire Gutachten zu garantieren. Damit reagierte das Bundesgericht auf die massive Kritik an den IV-Gutachten der
MEDAS. In seinem Urteil fordert es für die Versicherten künftig weitergehende Verfahrensrechte als bisher. So sollen sie beispielsweise die Zuteilung eines Gutachtens
an eine MEDAS anfechten können. Das Bundesgericht hat das BSV aufgerufen, die
geforderten Neuerungen rasch einzuführen. Andernfalls bestimmt das Gericht die
Regeln.
Dies ist ein Etappensieg. Nun müssen auch noch Bestimmungen für eine grössere
wirtschaftliche Unabhängigkeit der Gutachter von den IV-Stellen ausgearbeitet werden. Die Gutachtertätigkeit sollte beispielsweise höchstens 50 Prozent der Einnahmen einer MEDAS oder eines Arztes ausmachen.
 AHV
Anders als geplant dürfte der Bundesrat die 12. AHV-Revision nicht vor 2013 vorlegen. Das BSV hat seine Finanzprognosen für die erste Säule überprüft und eingestanden, dass diese doch zu pessimistisch gewesen sind. Erst ab etwa 2020 benötigt die AHV neues Geld.
Das über den Erwartungen liegende Abschneiden der Versicherung ist auf die Immigration und die Lohnentwicklung zurückzuführen. Bisher wurde bei den Finanzprognosen bis 2030 für die Schweiz mit einem Migrationssaldo von 7500 bis 15 000
Personen jährlich gerechnet. Neu geht das BSV von einem Wanderungssaldo von 40
000 Personen aus. Dass die Wirtschaft besser bezahlte Stellen schafft, hat ebenfalls
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Behinderung und Politik 3/11
zur Verbesserung der Einnahmen der AHV beigetragen. Somit hat die Schweiz für
Reformen etwas mehr Zeit als andere Länder. Aber Reformbedarf besteht weiter. In
welche Richtung dieser geht, ist noch offen. Nach Ansicht von Bundesrat Didier
Burkhalter sollte die 12. AHV-Revision insbesondere eine Aufwertung der Arbeit der
Senioren ermöglichen und dazu beitragen, dass der Anteil frühzeitiger Pensionierungen sinkt. Ausserdem sollte der Begriff «Rentenalter» durch den Begriff «Rentenperiode» abgelöst werden. Schliesslich dürfe die Reform nicht auf dem Buckel der jungen Generationen erfolgen.
Vor der Umsetzung seiner Ideen möchte der Sozialversicherungsminister aber einen
Dialog auslösen. Vorgesehen ist ein runder Tisch mit allen Akteuren innerhalb des
Dossiers. In Anbetracht der sehr pointierten Positionen scheinen die Chancen für
einen Kompromiss aber bei null zu stehen.
 KVG
Spitalfinanzierung
Sechs Monate vor seinem Inkrafttreten hat das neue Spitalfinanzierungsgesetz in
verschiedener Hinsicht schon viel zu reden gegeben. Es scheint immer mehr, dass
die Versicherten in dieser Angelegenheit nicht als Gewinner hervorgehen werden.
Auftakt Ende April: Santésuisse kündigt an, dass allein die neue Spitalfinanzierung
zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien von durchschnittlich 1,6 Prozent führt
(und je nach Kanton noch mehr). Diese Erhöhung wird den Kantonen auferlegt, die in
den meisten Fällen von der im Gesetz vorgesehenen Übergangsphase zur schrittweisen Anpassung ihrer Beteiligung an den Spitalkosten profitieren. Sie werden also
ab nächstem Jahr nicht einen Anteil von 55 Prozent, sondern etwas weniger bezahlen. Die Versicherer wiederum überwälzen die fehlenden Beträge auf die Prämien.
Mitte Juni: Zum 1,5-Milliarden-Geschenk an die Versicherer bricht eine Polemik los.
Gemäss der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
wird die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, die bisher durch Zusatzversicherungen gedeckt war, zu einer Kostenverschiebung von 1 Milliarde auf die Kantone und
500 Millionen zur Grundversicherung (also den Versicherten) führen. Santésuisse
weigert sich, eine solche Entlastung der Zusatzversicherungen um 1,5 Milliarden zu
bestätigen. So ist vorläufig jedenfalls nicht geplant, die Prämien der von den Änderungen betroffenen Zusatzversicherungen entsprechend zu senken. Nationalrat
Jean-François Steiert (SP/FR) hat eine Interpellation eingereicht, in der er den Bundesrat fragt, welche Massnahmen dieser vorsieht, um eine ungerechte Behandlung
der Versicherten zu vermeiden.
Mitte Juli schliesslich: Datenschutz und Arztgeheimnis sollen nicht mehr gewahrt
bleiben. Die neue Spitalfinanzierung sieht die Einführung von Fallpauschalen vor, die
aufgrund der Diagnosen (DRG) festgelegt würden. Dies soll bessere Vergleiche zwischen den Spitälern und somit die Beseitigung unrentabler Strukturen ermöglichen.
Dazu müssen die Spitäler den Versicherern alle Patientendaten zur Verfügung stellen. Und da drückt der Schuh, denn dadurch wird am Arztgeheimnis gerüttelt. Patienten und Ärzte befürchten, dass die Krankenkassen diese Daten am Ende für die Risikoselektion verwenden könnten. Eine Umkehr in dieser Sache ist immer noch möglich, da der Bundesrat die Datenübertragung noch gutheissen muss.
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Behinderung und Politik 3/11
Wer bezahlt was?
Gleichzeitig fanden mehrere Debatten darüber statt, was die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung übernehmen sollte und was nicht. So müssen Schweizerinnen und Schweizer darüber entscheiden, ob Abtreibungen von der Grundversicherung weiterhin übernommen werden sollen. Eine Volksinitiative fordert, dass
Schwangerschaftsabbrüche künftig privat finanziert werden. Die Autoren der Initiative
wehren sich gegen den Vorwurf, damit zu einem eigentlichen Verbot von Abtreibungen zurückkehren zu wollen (obwohl sie dies begrüssen würden), sondern appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Frauen. Denn man weiss ja:
Frauen machen ihre Kinder ganz allein…. Hingegen könnten RauchstoppMedikamente in die Spezialitätenliste der Medikamente aufgenommen werden, die
von der Grundversicherung bezahlt werden. Das Bundesgericht hat dem PharmaKonzern Pfizer recht gegeben, der die Vergütung eines Rauchentwöhnungsmedikaments forderte. Die Bundesrichter befanden, dass Nikotinabhängigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheit betrachtet werden könne. Das Bundesamt
für Gesundheit muss künftig festlegen, ab wann ein Raucher als «krank» einzustufen
ist und eine Raucherentwöhnung vergütet werden muss. Ob das Bundesgericht richtig entschieden hat, kann lange diskutiert werden. Eines steht fest: Für Pfizer ist es
ein gutes Geschäft.
Eine Ruhepause wurde den von der Krankheit Morbus Pompe betroffenen Personen
gewährt. Im Frühling hatte das Bundesgericht festgehalten, dass die Kosten des Medikaments zur Behandlung dieser seltenen Krankheit zu hoch seien im Verhältnis
zum therapeutischen Nutzen. Die Krankenkassen hatten deshalb beschlossen, die
bisher in bestimmten Fällen übernommene Behandlung nicht mehr zu vergüten. Das
BAG ist nun auf das Bundesgerichtsurteil zurückgekommen: Das Medikament soll
unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen vergütet werden. Insbesondere
muss die Behandlung die Lebensqualität des Patienten massiv verbessern. Und der
Verlauf der Behandlungen muss dokumentiert und analysiert werden.
 Unfallversicherung
Die SUVA senkt 2012 ihre Prämien sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung um 7 Prozent. Dies ist die fünfte Prämiensenkung in Folge. Zu
verdanken ist dies den guten Ergebnissen des Geschäftsjahrs 2010, das mit einem
Gewinn von 244,4 Millionen Franken abschliesst. Der Deckungsgrad beträgt 121
Prozent. Dies lässt träumen mit Blick auf die Situation der Krankenversicherungen
und Pensionskassen.
 Varia
«Scheinmilitär»
Armeeangehörige sollen die Ausgleichskassen um 10 bis 15 Millionen Franken betrogen haben. Während Jahren seien Stellen im Verteidigungsdepartement (VBS)
durch Gelder aus der Erwerbsersatz-Kasse (EO) finanziert worden. In anderen Fällen hätten Armeeangehörige Diensttage abgerechnet, die sie nicht geleistet haben.
Die bisher aufgedeckten sieben Fälle sind wohl nur die Spitze des Eisbergs, denn
das BSV überprüft gegenwärtig alle verdächtigen Rechnungen seit 2006.
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Behinderung und Politik 3/11
Ebenfalls aufgedeckt wurde, dass Gemeinden in 25 Kantonen missbräuchlich Leistungen des Zivilschutzes, der ebenfalls dem VBS untersteht, abgerechnet haben.
Auch hier wurden Stellen über EO-Gelder finanziert, um Löhne einzusparen.
Suizidhilfe
Von einer Regelung der organisierten Sterbehilfe wird abgesehen. Der Bundesrat hat
im Juni entschieden, auf eine Anpassung des Strafrechts zur Verschärfung der Bedingungen für die Suizidhilfe zu verzichten. Stattdessen möchte er die Suizidprävention und die Palliative Care weiter fördern, um zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beizutragen. Die sehr heftigen Reaktionen in der Vernehmlassung waren sicher mitentscheidend für die Beibehaltung des Status Quo: Suizidwillige Personen
müssen urteilsfähig und ausreichend informiert sein.
Quellen vom 28. April bis 8. August 2011: SDA, NZZ, Tages-Anzeiger, Le Temps, Le
Matin, La Liberté, SonntagsZeitung, Medienmitteilungen der Bundesverwaltung.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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Behinderung und Politik 3/11
Aktiv mitbestimmen bei BVG-Reformen
Die Schweizer Bevölkerung hat im März 2010 die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule mit 73 Prozent an der Urne deutlich abgelehnt.
Auch AGILE hatte die Vorlage zur Ablehnung empfohlen. Ein Jahr nach der
Abstimmung fragt sie, ob und wie die Forderungen der Nein-Stimmenden aufgenommen und umgesetzt worden sind.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Die Hauptforderungen der GegnerInnen der BVG-Vorlage zur Senkung des Umwandlungssatzes lauteten: Es müssen neue und vor allem transparente Spielregeln
für die Verwaltung der Pensionskassen, für die Gewinnbeteiligung der Versicherer an
den Betriebsgewinnen und Transparenz bei der Festsetzung von Prämien bei Invalidität und Tod eingeführt werden. Erst dann könne über Anpassungen der Berechnung der Renten diskutiert werden.
BVG-Strukturreform
Zwei Wochen nach der Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes hat
das eidgenössische Parlament eine Revision des BVG beschlossen, die sogenannte
Strukturreform. Als Folge dieser Revision traten auf Januar 2011 verschiedene Neuerungen in Kraft; so sollen beispielsweise gezielte Massnahmen dazu führen, dass
ältere Arbeitnehmende länger arbeiten, statt in Pension zu gehen.
In andern Bereichen mussten zuerst Verordnungen angepasst werden. So sollten die
Vorschriften zur Führung von Pensionskassen (sogenannte «Governance») verstärkt, die Transparenz bei der Vermögensverwaltung verbessert und die Oberaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen professionalisiert werden. Nach Meinung des
BSV nehmen die Verordnungen die Anliegen der Abstimmungsgewinner vom März
2010 auf. – Bis Ende Februar 2011 konnten die interessierten Kreise ihre Stellungnahmen zu den Verordnungs-Entwürfen abgeben.
Geschlossene Front der Versicherungsbranche
Beim BSV gingen gut 500 Vernehmlassungsantworten ein. Ein grosser Teil stammte
von Versicherungseinrichtungen und von Dachverbänden der Versicherungsbranche.
Die Kritik an den Vorschlägen des BSV ist harsch und vernichtend: Da rolle eine
staatliche Überregulierungslawine an, welche teuer und nicht praktikabel sei. Wegen
ein paar schwarzen Schafen würde eine ganze Branche unter Verdacht gestellt. Das
BSV verkenne die Bedeutung der globalisierten Finanzmärkte für die Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und könne die dort geltenden Mechanismen nicht
beurteilen. Kontrolle müsse von Innen kommen; aussen stehende Aufsichtsbehörden
seien nicht in der Lage, die komplexen Geschäfte der Pensionskassen zu verstehen
und ihre Aufgabe im Sinne der Versicherten (!) wahrzunehmen, ist etwa zu lesen.
Und im übrigen seien die Kosten für die Oberaufsicht viel zu gross.
Einhellige Schlussfolgerung der Versichertenbranche: So nicht! Diese Verordnungen
müssen grundsätzlich überarbeitet werden.
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Behinderung und Politik 3/11
Der Bundesrat krebst zurück
Die Schelte der Versicherungsbranche hat gewirkt, das BSV ist nochmals über die
Bücher gegangen und hat sehr viele Artikel überarbeitet. In seiner Medienmitteilung
vom 14. Juni zu den überarbeiteten Verordnungen äussert sich der Bundesrat dennoch zufrieden: Das Vertrauen in die 2. Säule werde mit der Strukturreform erhalten
und gestärkt (http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msgid=39598).
Schliesslich hat der Bundesrat den ehemaligen Direktor des schweizerischen Gewerbeverbandes und Berner FDP Nationalrat Pierre Triponez zum Präsidenten der
neuen Oberaufsichtskommission gewählt. Die Kommission soll ihre Tätigkeit auf den
1. Januar 2012 aufnehmen.
Was bleibt zu tun?
Mit der BVG-Strukturreform sind einige Anliegen aufgenommen worden, welche die
KritikerInnen der Senkung des Umwandlungssatzes vor der Abstimmung im März
2010 geäussert haben. Zwei Beispiele: Auf den 1. August 2011 treten die neuen
Bestimmungen zu Transparenz und Führung in Kraft. Und in Zukunft müssen in der
Jahresrechnung Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten detaillierter als bisher ausgewiesen werden.
Ob die neuen Bestimmungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten und
kritisch zu beobachten.
Etwa so: Wer in einer Pensionskasse versichert ist, kann sich mit Kolleginnen und
Kollegen zusammenschliessen. Gemeinsam können Jahresrechnung und Jahresbericht der Kasse angeschaut, bei Unklarheiten Fragen notiert und diese schliesslich
den Verantwortlichen an der Delegiertenversammlung gestellt werden. Womöglich
lernt man an solchen Versammlungen auch neue interessante Menschen kennen.
Zudem erleben die Versicherten dort, dass sie im Verbund mit andern Versicherten
bei der Pensionskasse durchaus etwas bewegen können, gemäss eigenen Vorstellungen, selbst formuliert.
Im Hinblick auf die Parlamentswahlen 2011 können Versicherte bei KandidatInnen
nachfragen, welche Interessenbindungen sie haben. Und sie können nachfragen, wie
sich die Kandidatin, der Kandidat die künftige Ausgestaltung der Alters- und Invalidenversicherung vorstellt.
Und nicht zuletzt müssen wir alle uns auch Gedanken dazu machen, wie wir uns die
Alterssicherung angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung vorstellen.
Glossar: Was heisst «Umwandlungssatz»?
Der Umwandlungssatz bestimmt, zu welchem Prozentsatz das in der zweiten Säule
angesparte Altersguthaben im Pensionsalter in eine Rente umgewandelt wird. Der
Umwandlungssatz wird von der Lebenserwartung und den Zinserwartungen bestimmt.
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Behinderung und Politik 3/11
Gleichstellung
Hindernisfreies Bauen – Basel will neues Antragsrecht einführen
Dank dem BehiG ist das hindernisfreie Bauen zur Selbstverständlichkeit geworden. Seither wurden grosse Fortschritte erzielt. Nur bei den älteren Bauten
hapert es noch. Aus verschiedenen Gründen geht es dort nur schleppend voran. Der Kanton Basel-Stadt führt nun ein neues Gesetz ein, das die Anpassung bestehender Gebäude vorantreiben soll.
Eric Bertels, Pro Infirmis, Fachstelle Hindernisfreies Bauen Basel-Stadt
Neben dem öffentlichen Verkehr, der Aus- und Weiterbildung sowie der Kommunikation regelt das im Jahre 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz
(BehiG) vor allem die bauliche Anpassung von Gebäuden und Anlagen. Es verlangt,
dass neben Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr auch Wohnbauten (ab 9
Wohnungen) und Gebäude mit Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Behinderung
zugänglich und benutzbar sind. Dank diesem Gesetz ist das hindernisfreie Bauen
offiziell in das nationale Bauwesen eingeflossen. Mit dem BehiG wurde ein gesamtschweizerischer Standard gesetzt, der von den Kantonen nicht unterlaufen werden
darf. Es ergänzt die kantonalen Baugesetze, da es wichtige Fragen präzisiert, die
immer wieder zu Diskussionen Anlass gaben. Das Gesetz hat bei der Einführung
viele Personen in der Schweiz auf diese Anliegen aufmerksam gemacht. Der Tatendrang war damals gross. Leider hat sich dies zwischenzeitlich wieder gelegt.
Kantone sind seit langem aktiv
Viele Kantone besitzen seit langem griffige Bestimmungen in diesem Bereich. So hat
zum Beispiel der Kanton Bern bereits im Jahre 1970 solche Regelungen im kantonalen Baugesetz verankert. Ein Jahr später folgte der Kanton Genf, während BaselStadt bis 2001 zuwartete. Deshalb ist die Situation in den einzelnen Kantonen auch
sehr unterschiedlich. Je früher ein Kanton solche gesetzlichen Vorgaben erlassen
hat und je intensiver bzw. professioneller die Berücksichtigung der Vorgaben beim
Baubewilligungsverfahren erfolgt, desto weiter ist man auch in der Umsetzung dieser
Bauweise. Im Kanton Bern, um beim obigen Beispiel zu bleiben, ist beispielsweise
die Anpassung im Strassenraum sehr weit fortgeschritten. Dort sind alle Querungsstellen abgesenkt, selbst solche in schmalen Gassen. Im Gegensatz dazu findet man
in der Stadt Basel nur bei der Hälfte aller Strassenübergänge eine entsprechende
Trottoirabsenkung. Vor allem in den Wohnquartieren sind mobilitätsbehinderte Menschen heute noch stark eingeschränkt.
Das Bauwesen in der Schweiz ist eine kantonale Angelegenheit, in einigen Kantonen
sogar Sache der Gemeinden. Deshalb gibt es grössere Unterschiede, eben auch
innerkantonal. Eine genaue Untersuchung, wie die Situation im Einzelnen ist, gibt es
bis heute nicht. Über das Ganze gesehen kann man aber sagen, dass in den letzten
10 bis 15 Jahren in allen Kantonen grosse Fortschritte erzielt wurden. Viele Gebäude
mit grossem Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Museen, Stadien, Kinos usw.
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Behinderung und Politik 3/11
sind heute hindernisfrei zugänglich. Die Anliegen der Rollstuhlfahrenden werden
heute bei grösseren Bauvorhaben so selbstverständlich einbezogen wie die feuerpolizeilichen Anforderungen. Grösserer Widerstand ist noch bei den Massnahmen zugunsten seh- und hörbehinderter Menschen festzustellen. Dies deshalb, weil es zum
einen noch an der entsprechenden Sensibilisierung bei den Verantwortlichen mangelt, zum anderen gibt es noch zu wenig Fachleute, die bei der Planung beratend
mitwirken und die Ausführung kontrollieren.
Problempunkt bestehende Bauten
Das Hauptproblem stellen aber immer noch viele bestehende Gebäude und Anlagen
dar, vor allem solche, die nicht über grossen Publikumsverkehr verfügen. Viele dieser Bauten können von Menschen mit einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden. Eine Anpassung dieser Bauten ist alles andere als einfach
und verlangt oft ein zusätzliches Engagement der Baubehörden und der Eigentümerschaft. Eine solche Kooperationsbereitschaft ist aber nicht immer gegeben. Zudem
verhindern die Auflagen der Denkmalpflege manchmal auch eine passende Lösung.
Die behindertengerechte Anpassung solcher Gebäude kommt deshalb nur schleppend voran.
Die Erfahrung zeigt, dass es zusätzliche Hilfsmittel braucht, um hier einen Schritt
weiterzukommen. Ideal wäre, die einzelnen Kantone würden finanzielle Anreize anbieten, wie sie im Kanton Wallis bestehen. Dort unterstützt der Kanton finanziell private Liegenschaftsbesitzer und die Gemeinden, wenn sie bauliche Hindernisse bei
öffentlich zugänglichen Bauten beseitigen. Dadurch konnten zahlreiche Bauten mit
Publikumsverkehr verbessert werden. Auch für die Anpassung kleinerer, älterer
Mehrfamilienhäuser wäre ein solcher staatlicher Beitrag wünschbar. Vermutlich würden sich dann mehr Liegenschaftsbesitzer und Genossenschafter für solche Erleichterungen interessieren.
Basel für einmal Vorreiter
Auf der anderen Seite sind aber auch weitere baugesetzliche Regelungen nötig, unter anderem solche, mit denen bestimmte bauliche Korrekturmassnahmen verlangt
werden können. Der Kanton Basel-Stadt setzt hier nun einen neuen Akzent.
Bislang gibt es in der Schweiz noch kein Gesetz, mit welchem man eine Verbesserung zugunsten behinderter Menschen einfordern kann, ohne dass nicht gleichzeitig
generell etwas umgebaut wird. Aufgrund des §8 Abs. 3 in der Kantonsverfassung
schlägt der Regierungsrat von Basel-Stadt die Einführung eines neuen Antragsrechts
für behindertengerechte Anpassungen bei bestehenden Bauten und Anlagen mit
Publikumsverkehr vor. Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob bereits ein Umbau geplant ist oder nicht. Mit dem vorgesehenen neuen Antragsrecht können erstmals die Hauseigentümer eines Gebäudes im Kanton Basel-Stadt zu einer entsprechenden Anpassung gezwungen werden.
Die Vernehmlassung zu diesem neuen Gesetz ist abgeschlossen. Ende 2011 wird
voraussichtlich der Grosse Rat von Basel-Stadt das neue Antragsrecht behandeln.
Sollte das Gesetz die politischen Hürden nehmen – die Wahrscheinlichkeit dafür ist
gross – dann können Betroffene und Behindertenorganisationen ab 2012 solche
spezifischen Erleichterungen einfordern.
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Behinderung und Politik 3/11
«Gleichstellung im Alltag hautnah erlebt»: Tramfahren als Hürde
Der öffentliche Verkehr sollte für alle zugänglich sein. Für etliche Menschen
sind volle Züge und Busse dagegen unüberwindbare Barrieren. Für Menschen
mit Angsterkrankungen ist manchmal nur Aussteigen die (Not-)lösung.
Von Christine Heim, Präsidentin Verein Equilibrium
Für viele Menschen gehört das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel zum täglichen Leben. Auch wenn es nicht zu den allerliebsten Ritualen gehört, drängeln sich
viele morgens und abends in die vollen Züge und Busse. Sie sind dies gewöhnt.
Tramfahren mit Angstzuständen
Wenn ich in die Stadt will, benütze auch ich das Tram. Das geht jedoch nicht jedes
Mal. An manchen Tagen kann ich kein vollbesetztes Tram besteigen. Ich bekomme
Angstzustände. So auch an jenem späteren Nachmittag, als ich wieder nach Hause
wollte. Ich beobachtete genau wie viele Menschen an dieser Haltestelle ausstiegen.
Es erschien mir ideal, diese Haltestelle und dort das Tram zu benützen. Doch beim
nächsten Stop stiegen sehr viele Menschen ein. So viele, dass mich einige Menschen berührten. Ich fühlte mich nicht mehr wohl und wurde nervös und sehr unruhig. Nach zwei weiteren Haltestellen musste ich das Tram verlassen, weil ich es nicht
mehr aushielt. Ich bekam Angstzustände und hatte das Gefühl zu ersticken. An der
frischen Luft angekommen, konnte ich endlich «dure schnufe» und mich beruhigen.
Ich lief zwei Haltestellte weiter und beobachtete immer wieder, wie viele Leute noch
im Tram waren. Nach der vierten Haltestelle bemerkte ich, dass das Tram nicht mehr
so besetzt war und konnte – noch ein wenig unruhig – erneut in das Tram einsteigen.
In einem Tram, das nur wenig besetzt war, konnte ich danach ruhig nach Hause fahren.
Aussteigen als Notlösung
Solche Situationen gibt es immer wieder. Wenn ich auf das Tram oder den Bus angewiesen bin, ist das nicht so schlimm. Denn ich kann, wenn nötig, das Gefährt
schnell verlassen. Was mache ich in einem Zug, der erst nach einer Stunde hält?
Oder was mache ich in einem Flugzeug? In diesen Situationen merke ich immer wieder, wie meine Krankheit mich an Grenzen bringt. Ich habe gelernt, mich auf längere
Reisen gut vorzubereiten. Medikamente und oder Notfalltropfen können mir dann
helfen. Es gibt jedoch Tage, an jenen ich nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
unterwegs sein kann. Zu viel Angst liegt an diesem Tag in mir; dann setze ich mich in
mein Auto und fahre sicher und ruhig ans Ziel.
Niemand merkt, dass ich oft solche Schwierigkeiten habe, in die Öffentlichkeit zu gehen. Solche Tage kommen immer wieder vor. Das sind Einschränkungen der Menschen, die an Depressionen leiden, die fast niemand bemerkt und von Menschen, die
sich immer mal wieder aus der Öffentlichkeit zurückziehen.
Es gibt noch ganz viele andere Situationen in denen ich die Öffentlichkeit meide. Die
Benützung des öffentlichen Verkehrs ist eine davon.
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Behinderung und Politik 3/11
Anmerkung der Redaktion: Mit dieser Rubrik will AGILE an konkreten Beispielen zeigen, wie Gleichstellung geglückt ist oder wie sie verpasst wurde. Es sollen verschiedene AutorInnen zu Wort kommen. Das Verständnis der AutorInnen von Gleichstellung muss sich dabei nicht zwingend mit demjenigen von AGILE decken. Haben Sie
etwas erlebt, das Sie gerne mit einer interessierten Leserschaft teilen möchten?
Wenden Sie sich an Eva Aeschimann ([email protected]).
Das Recht auf Arbeit als Thema des diesjährigen 3. Dezembers
In diesem Jahr ist der Internationale Tag der behinderten Menschen dem Thema «Arbeit - ein Menschenrecht!» gewidmet. Mit den jüngsten IV-Revisionen ist
es topaktuell. Denn die IV-Revisionen verkaufen die berufliche (Wieder)Eingliederung von Menschen mit Behinderung als die heilsbringende Lösung
für die finanziellen Probleme der Versicherung.
Von Mélanie Sauvain, Secrétaire romande, AGILE
Mit der laufenden 6. IV-Revision (a und b) sollen Zehntausende IV-RentnerInnen in
den ersten Arbeitsmarkt (zurück-)geführt werden. Bei vielen betroffenen Menschen
geht es um die Existenz, da Renten gestrichen oder gekürzt werden. Nur solange
eine entsprechende Verpflichtung fehlt, sind Arbeitgeber kaum bereit, behinderte
Menschen einzustellen.
Ein Grundrecht
Vor diesem Hintergrund hat die DOK-Arbeitsgruppe «3. Dezember» beschlossen, am
Internationalen Tag der behinderten Menschen über dieses grundlegende Sozialrecht – das Recht auf Arbeit – zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Es wird in
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Bundesverfassung und in der
UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Grundrecht
anerkannt. Es geht hier nicht um ein Recht auf einen Arbeitsplatz für alle. Sondern
um ein Grundrecht zur Absicherung der existenziellen menschlichen Bedürfnisse.
Erwerbsfähige sollen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können (Art. 41 BV).
Auf dem Arbeitsmarkt ist es besonders schwierig, die Gleichstellung der Menschen
mit Behinderung durchzusetzen. Ihre Arbeitslosenquote ist überdurchschnittlich
hoch. Noch viel zu oft scheitert die berufliche Integration an Hindernissen wie Ängsten und Vorurteilen, baulichen Barrieren, schlecht angepassten Arbeitsplätzen oder
an fehlendem Wissen über IV-Unterstützung. Und dies obwohl die Teilhabe im Arbeitsmarkt ein Schlüsselfaktor für Autonomie und gesellschaftlicher Integration ist.
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Behinderung und Politik 3/11
Veranstaltung in Bern
Es ist noch viel Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dazu bieten sich am
Internationalen Tag der behinderten Menschen vielfältige Möglichkeiten; der Tag
stösst in den lokalen Medien jeweils auf beachtliches Interesse. Sie sind deshalb alle
eingeladen, diesen Tag mit Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten zum Slogan «Arbeit – ein Menschenrecht! Auch für Menschen mit Behinderung».
In diesem Jahr ist am 3. Dezember eine nationale Veranstaltung in Bern geplant mit
einem Podiumsgespräch am Nachmittag zum Thema Recht auf Arbeit und mit verschiedenen Teilnehmenden. Die Vorbereitungen sind in vollem Gange, das DetailProgramm wird demnächst publiziert. Bitte reservieren Sie sich schon heute dieses
Datum! Weitere Informationen und Vorschläge für Aktionen finden Sie auf der Website http://www.3Dezember.ch/.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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Behinderung und Politik 3/11
Arbeit
Schwierige Mitarbeiter: Herausforderungen für die Arbeitgeber?
Und die IV-Stellen?
Viele Unternehmen sind im Umgang mit ihren «schwierigen», d.h. psychisch
kranken Mitarbeitenden überfordert. Dies zeigt eine vom BSV in Auftrag gegebene und im Mai 2011 publizierte Studie. Das Phänomen ist weit verbreitet und
erfordert Lösungen. Solche skizzieren die AutorInnen der Studie. Insbesondere
empfehlen sie eine bessere Schulung der Personalverantwortlichen.
Von Catherine Corbaz, Verantwortliche für das Dossier berufliche Integration, AGILE
Eines der auffallendsten Ergebnisse der Studie «Schwierige» Mitarbeiter von Niklas
Baer et al. ist, dass sich die Personal- und HR-Verantwortlichen (HR = Human resources) selten an die IV-Stellen wenden, wenn Mitarbeitende psychische Probleme
haben. Grund dafür ist ein Mangel an Information.
Einige Worte zur Untersuchung
Die AutorInnen befragten 2010 über 1000 Personalverantwortliche in den Kantonen
Basel-Stadt und Basel-Land zum Umgang mit «schwierigen» Mitarbeitern. Im ersten
Teil der Untersuchung wurden die Befragten gebeten, sich an eine schwierige Situation mit einem Mitarbeiter zu erinnern und zu schildern, wie sie reagiert hatten. Im
zweiten Teil konnten sie ihre Reaktionen und ihr Verhalten in einer Situation mit einem Mitarbeitenden mit psychischen Problemen simulieren.
Am Arbeitsplatz kann sich schwieriges Verhalten als unangemessenes Sozialverhalten, Schwankungen in der Qualität der geleisteten Arbeit sowie Veränderungen wie
abnehmende Zuverlässigkeit und/oder vermehrte Absenzen bemerkbar machen.
Häufig werden Krisen, die zu solchen Veränderungen führen, durch finanzielle oder
familiäre Probleme ausgelöst.
«Schwieriger» Kollege, HR-Verantwortliche und Team – ein komplexes
System
Gemäss Schätzungen der Personalverantwortlichen haben über 25 Prozent ihrer
Mitarbeitenden psychische Probleme. Bei Betrieben mit höchstens 10 Angestellten
beträgt der Anteil bis 50 Prozent, wahrscheinlich deshalb, weil sich die Mitarbeitenden besser kennen. Diese Ergebnisse überraschen. Sie zeigen deutlich, dass psychische Probleme ein gesellschaftliches Phänomen sind.
Die Personalverantwortlichen betrachten die «schwierigen» Mitarbeitenden als Personen mit «Charakterproblemen» und nicht als Personen mit einem psychischen
Problem. Aus der Studie geht aber klar hervor, dass ein grosser Teil der Charakterschwierigkeiten auf Persönlichkeitsstörungen zurückzuführen ist und in die Kategorie
der psychischen Behinderung fällt ... und damit von der IV abgedeckt werden könnte.
Auch die Schlussfolgerungen zur IV sind sehr aufschlussreich: Nur 14 Prozent der
Personalchefs nehmen die Unterstützung der IV in Anspruch; einer von vier
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Behinderung und Politik 3/11
HR-Verantwortlichen kennt die mit der 5. Revision eingeführten Früherfassungsmassnahmen nicht. Häufig sind die Personalverantwortlichen der Ansicht, dass es
sich bei der betreffenden Situation nicht um einen IV-Fall handle. Zudem würden sie
sich in den meisten Fällen nicht mehr an die IV-Stellen wenden, wenn sie bei einer
früheren Anfrage schlechte Erfahrungen gemacht hätten (mangelnde Qualität der
Antworten, schlechte Begleitung etc.). Die IV-Stellen werden als zu wenig kompetent,
als bürokratisch und zu wenig praxisorientiert beurteilt. Einer von drei Personalverantwortlichen schliesslich ist der Ansicht, dass das Problem «schwieriger Charakter»
keine Krankheit ist.
Gewöhnlich ermöglichen Instrumente wie das Case Management und das Absenzenmanagement, den Mitarbeitenden zu unterstützen. Bei Personen mit einer
psychischen Behinderung können sich diese Instrumente aber als unzureichend erweisen. In diesem Fall müssen die Personalverantwortlichen oder Teamleiter besonders auf die zwischenmenschlichen Beziehungen im Team achten, d.h. auf Konflikte
oder Bemerkungen der Teammitglieder.
Die Studie zeigt auch, dass der Führungsstil des HR-Verantwortlichen sein Verhalten
und die zur Unterstützung des betroffenen Mitarbeiters gewählten Lösungen stärker
beeinflusst als die vorliegende Problematik. Hier besteht ein grosses Verbesserungspotenzial. In der Untersuchung werden fünf Typen von psychischen Problemen
unterschieden. Durch eine bessere Kenntnis dieser Typologien könnte die Unterstützung für die betroffene Person individueller und erfolgreicher gestaltet werden. Die
Einstellung des Vorgesetzten hat auch einen grossen Einfluss auf das Teamklima.
So sind Teams mit einem transparenten Umgang mit Fehlern eher in der Lage,
schwierige Situationen zu bewältigen, als Teams mit einer verheimlichenden Fehlerkultur.
Schliesslich zeigt sich, dass unabhängig vom Typ des psychischen Problems Wut
und Ärger schliesslich grösser sind als das Mitgefühl. Die Unterstützung wird
dadurch keineswegs erleichtert, der Stress im Team wächst.
Laut der Studie führen der Informationsmangel und unzweckmässige Unterstützung
in 9 von 10 Fällen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Zwar wird diese Entscheidung in den meisten Situationen erst nach beidseits langen Bemühungen, Diskussionen und der Suche nach Lösungen getroffen. Doch zeigt dies, dass die HRVerantwortlichen mit Mitarbeitenden mit psychischen Problemen überfordert sind.
Und obwohl einige von ihnen rasch intervenieren, setzen sie selten auf das richtige
Verhalten und die richtigen Strategien.
Mögliche Lösungen?
Die AutorenInnen der Studie haben verschiedene Empfehlungen formuliert für die
beteiligten Akteure – HR-Verantwortliche, Organisationen, Dachverbände, Behörden
und die Gesellschaft.
Für die Personalverantwortlichen:
-
Weiterbildung, Einbezug externer Beratung bei starker emotionaler Involvierung.
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Behinderung und Politik 3/11
Für den Arbeitgeber:
-
Instrumente zur Unterstützung und situationsabhängige Verfahren entwickeln
(Depression, Alkoholabhängigkeit, somatoforme Störungen, Phobien und Persönlichkeitsstörungen). Beispielsweise Standards für die Zusammenarbeit zwischen
den verschiedenen Partnern, Leitlinien zum Coaching unterschiedlicher Behinderungstypen, Kriterien für eine erfolgreiche (Wieder-)Eingliederung.
-
Förderung des Einbezugs externer Stellen.
-
Konzipieren von Verfahren zur Information und Unterstützung des Teams unter
Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes.
Für die Organisationen, Dachverbände, IV-Stellen:
-
Erarbeitung fachlicher Grundlagen zu den verschiedenen Formen psychischer
Behinderung, um die Unterstützung für Arbeitgeber und deren Wirksamkeit zu
verbessern.
-
Ausarbeitung von Empfehlungen zur Unterstützung von «schwierigen» Mitarbeitern.
-
Entwicklung gezielter Weiterbildungen für die HR-Verantwortlichen, Einbezug
dieser Thematik in der Grundausbildung.
-
Entwickeln einfacherer, persönlicherer Verfahren, um die IV-Kontaktierung angenehmer zu gestalten.
Auf nationaler Ebene:
-
Initiieren einer nationalen Debatte mit Organisationen, HR-Verantwortlichen, Ärzten, Eingliederungsfachpersonen und natürlich Politikern.
Schlussfolgerungen, die in die Praxis umzusetzen sind
Die Studie bietet eine spannende Lektüre. Durch die Präsentation, die strikte Methodik und die konkreten Ergebnisse und Interpretationen ist dieses Dokument sehr attraktiv gestaltet und leserfreundlich. Da ich seit mehreren Jahren in diesem Bereich
tätig bin, haben mich die Empfehlungen der Untersuchung nicht überrascht. Mich hat
die Herangehensweise aber sehr angesprochen. Dank dieser qualitativ hochstehenden und überzeugenden Studie verfügen wir heute über fundierte Argumente.
Die HR-Verantwortlichen haben eine beträchtliche Informations- und Schulungsarbeit
zu leisten. Hier ist das Veränderungspotenzial wahrscheinlich am grössten, denn
sowohl die Personalverantwortlichen als auch die Arbeitgeber können nur gewinnen,
wenn die Zahl der Kündigungen aus «Charaktergründen» sinkt. In bestimmten Weiterbildungen wird die Richtung bereits vorgegeben mit Methoden, welche die Person
und die zwischenmenschlichen Beziehungen ins Zentrum der Organisation stellen
und einen systemischen Ansatz fördern. In den Grundausbildungen hingegen muss
dieser Themenbereich noch ausgebaut werden.
Ich hoffe, dass das BSV, das diese Studie finanziert hat, diese Empfehlungen berücksichtigt, um seinen Eingliederungsauftrag erfolgreich zu erfüllen. Und ich frage
mich, wie es den Druck durch Ausgabensenkung und strikte Kostenkontrolle mit dem
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Anliegen in Einklang bringt, die Arbeitsverhältnisse mit psychisch kranken Mitarbeitern humaner zu gestalten.
Referenzen
«Schwierige» Mitarbeiter: Wahrnehmung und Bewältigung psychisch bedingter Problemsituationen durch Vorgesetzte und Personalverantwortliche, Forschungsbericht
1/11, BSV, Bern, 27. Juli 2011
«Ein schlechtes Arbeitszeugnis für die IV» von Erich Breitinger im «Saldo». Mai 2011
Übersetzung: Susanne Alpiger
Nein zum Leistungsabbau bei der Beruflichen Ausbildung
Am 12. September 2011 überreichen insieme, Procap und die Vereinigung Celebral dem Bundesrat die Petition «Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung». Sie protestieren damit gegen den geplanten Abbau bei
den beruflichen Massnahmen der Invalidenversicherung (IV).
Von Sophie Schimmel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei insieme Schweiz
Der Bundesrat will die Leistungen bei der Berufsbildung für Jugendliche mit Behinderung kürzen. Doch Anspruch auf eine Berufsausbildung haben alle – auch Jugendliche mit einer Behinderung. Deshalb fordern die drei Behindertenorganisationen insieme, Procap und die Vereinigung Cerebral den Bundesrat mit der Petition «Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung» auf, allen den Zugang zu
einer beruflichen Grundausbildung zu garantieren.
Wirtschaftliche Rentabilität vor Gleichstellung
Die geplanten Einsparungen wollen der Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) erreichen, indem sie die Hürden für die berufliche Grundausbildung behinderter Jugendlicher hinaufsetzen. Ihre Lehre soll nur noch finanziert werden, wenn sie voraussichtlich später einen bestimmten «rentenbeeinflussenden»
Lohn erwirtschaften.
Im IV-Rundschreiben vom 30. Mai 2011 hat das BSV seine Praxisverschärfung für
die «Vergütung von invaliditätsbedingten Mehrkosten der erstmaligen beruflichen
Ausbildung» angekündigt: Die IV-Anlehre bzw. die Praktische Ausbildung nach
INSOS (PrA) soll danach einheitlich nicht mehr für zwei Jahre, sondern nur noch für
ein Jahr zugesprochen werden. Ein zweites Jahr soll nur noch dann genehmigt
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Behinderung und Politik 3/11
werden, wenn eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Chancen für eine zweijährige Lehre erhält, wer Aussicht auf eine «künftige Erwerbstätigkeit in rentenbeeinflussendem Ausmass» hat.
Diese hohen Anforderungen könnten zwei Drittel der heutigen Lehrlinge nicht erfüllen. Sie würden in einer beruflichen Sackgasse landen. Für die Betroffenen und ihre
Familien ist es inakzeptabel, dass Jugendlichen mit Behinderung aus reinen Rentabilitätsüberlegungen die Berufsbildung verwehrt wird.
Berufsbildung als Schlüssel zur Integration
Arbeit bedeutet mehr als Existenzsicherung. Wer einen Beruf ausüben und als qualifizierte Arbeitskraft seinen Beitrag am Arbeitsplatz erbringen kann, erfährt Anerkennung und Autonomie. Auch Menschen mit einer Behinderung wollen sich im Beruf
verwirklichen und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen. Mit einer Lehre erlangen sie wichtige Schlüsselqualifikationen und grundlegende Arbeits- und Sozialkompetenzen. Sie gewinnen an Sicherheit, an Selbstbewusstsein und an Unabhängigkeit – wichtige Voraussetzungen für ihre gesellschaftliche Integration.
Jugendliche mit Behinderung haben Berufswünsche. Sie möchten im Gartenbau arbeiten oder im Gastronomiebereich, vielleicht möchten sie Metallbaupraktiker, Siebdruck-Assistent oder Pferdewartin werden. Ohne Ausbildung geht das nicht. Eine
abwechslungsreiche, interessante Tätigkeit, die sie fordert und befriedigt, befähigt
sie, verschiedene Aufgaben zu übernehmen und den Arbeitsplatz zu wechseln – ob
in einer geschützten Werkstatt oder auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Deshalb ist eine solide Berufsausbildung für sie so wichtig. Doch dazu brauchen gerade sie genügend Zeit, und nicht eine Verkürzung der Ausbildungszeit.
Öffentliche Debatte gefordert
Im Vernehmlassungsverfahren zur IV-Revision 6b haben die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK und weitere Behindertenorganisationen
die geplanten Einsparungen bei der IV-Anlehre kritisiert. Auch praktisch alle Kantone
lehnen diese Pläne ab, weil sie eine Kostenverlagerung auf die Kantone befürchten.
Sie argumentieren, dass dies der neuen Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und
Kantonen (NFA) widerspreche. In der bevorstehenden Parlamentsdebatte um die IVRevision 6b werden die Einsparungen bei der Berufsbildung kein Thema sein. Denn
die nötigen Anpassungen sollen (schon vorher) auf dem Verordnungsweg erfolgen.
Mit der Petition wollen die Petitionäre eine öffentliche Diskussion bewirken und bewusst machen, dass die Berufsbildung von Jugendlichen mit Behinderung – gerade
wenn sie stärker beeinträchtigt sind – ausgehöhlt und in Frage gestellt wird. Sie verleiht der Forderung, dass auch Jugendliche mit Behinderung eine Berufsausbildung
erhalten, mehr Legitimation und Nachdruck.
Tatkräftige Unterstützung aus verschiedenen politischen Lagern
Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in die Gesellschaft integriert werden und auch die Chancen auf individuelle Entfaltung in der beruflichen Tätigkeit erhalten, braucht es ein politisches Bekenntnis. Ein rund 20-köpfiges Patronatskomitee
mit aktiven und ehemaligen BildungspolitikerInnen stellt sich deshalb klar gegen den
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Behinderung und Politik 3/11
Abbau bei der Berufsbildung für Jugendliche mit einer Behinderung. Die ParlamentarierInnen setzen sich dafür ein, dass der Zugang zur Berufsbildung für alle Jugendlichen – mit oder ohne Behinderung – garantiert wird.
Die mittlerweile über 90'000 gesammelten Unterschriften bestärken die Petitionäre,
sich weiterhin tatkräftig für das Anliegen einzusetzen. Mit der wertvollen Unterstützung des heterogenen Patronatskomitees setzten sie ein starkes Zeichen gegen die
geplanten Sparmassnahmen in der Berufsbildung für Menschen mit Behinderung.
Keine Entwarnung
Zeitungsberichten zufolge will das BSV auf die geplanten 50 Mio. Franken Einsparungen bei der Berufsausbildung von Jugendlichen mit Behinderung verzichten.
Stattdessen solle ab Herbst eine Arbeitsgruppe abklären, wie die Wirkung der Ausbildung verbessert werden könne. Doch nach wie vor gilt das erwähnte Rundschreiben vom 30. Mai 2011. Es findet ein Leistungsabbau statt, der vor allem stärker beeinträchtigte Jugendliche betrifft. Die diskriminierende Sparübung ist also nicht vom
Tisch!
www.berufsbildung-für-alle.ch
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Behinderung und Politik 3/11
Verkehr
Never ending Story oder doch noch Happy End?
Was für ein nervtötendes Auf und Ab! Der unsägliche Sparvorschlag, die Anpassungsfrist im öV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre
zu verlängern, ist fast «gebodigt» worden. Aber eben nur fast … «dank» SVPNationalrat Toni Bortoluzzi.
Von Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit bei AGILE
Noch im März wollte der Bundesrat die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen
und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von behinderten Personen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) um 15 Jahre bis 2039 verlängern. In seiner Antwort auf eine Frage von Nationalrätin Margret Kiener Nellen
(SP/BE) hielt Verkehrsministerin Doris Leuthard an dem als Sparmassnahme geplanten Vorschlag im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes fest. Kiener Nellen
doppelte in der Folge mit einer Motion nach mit dem Titel «Verzicht auf unsinnige
Sparmassnahmen gegen Behinderte und Betagte».
Hoffnung und Dämpfer im Juni
Im Juni dann die Kehrtwende der Landesregierung: Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion Kiener Nellen. Doch die Freude der Behindertenorganisationen
über diesen Gesinnungswandel währte nur kurz. SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi
(ZH) bekämpft die stillschweigende Annahme der Motion. Nun wird dieses wichtige
Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat und in der Wintersession vom (neu gewählten) Ständerat behandelt.
Langfristige Konsequenzen einer Fristverlängerung
Unterstützen die Räte SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi, dann würden die entsprechenden Finanzhilfen für einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ab 2014 von 15
auf 5 Millionen Franken jährlich gekürzt und der Zugang zum öV für verschiedene
Bevölkerungsgruppen verschlechtert. Margret Kiener Nellen betont, dass eine Fristverlängerung um 15 Jahre insbesondere Personen mit einer Mobilitätsbehinderung,
Familien mit Kinderwagen und TouristInnen mit Gepäck ausbremsen würde. Langfristig sei diese «Sparmassnahme» unsinnig und kontraproduktiv, weil damit Integrationsbemühungen wie Eingliederung statt Rente oder selbst bestimmtes Leben im
Alter zunichte gemacht würden.
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Behinderung und Politik 3/11
Widerstand gegen Fristverlängerung weiter nötig
Für seinen Sparvorschlag war der Bundesrat bereits während der Vernehmlassung
hart kritisiert worden unter anderem seitens der Behindertenorganisationen, Schweiz
Tourismus, Gastrosuisse, aber auch von der Konferenz der kantonalen Direktoren
des öffentlichen Verkehrs (KöV). Die Behindertenorganisationen werden sich bei den
EntscheidungsträgerInnen auch diesmal wieder zu Wort melden und weiterhin für
den Verzicht auf diese Massnahme kämpfen müssen – um doch noch ein Happy End
feiern zu können...
Mitteilungen der Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr
Die Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr (BöV) gibt vierteljährlich ihre
Nachrichten heraus. Sie berichtet darin über die neusten Entwicklungen im Bereich
behindertengerechter öffentlicher Verkehr.
http://www.boev.ch
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Behinderung und Politik 3/11
Bildung
«C’est le ton qui fait…» oder doch nicht?
Ein blinder Mensch trifft auf einen Spastiker. Der Blinde sieht keine verspannten Arme und Beine, aber was er hört, tönt ununterbrochen gereizt. Das Gespräch dürfte sich schwierig entwickeln, weil das vermeintlich zuverlässige
Signal der Stimmfarbe (timbre) hier völlig versagt.
Von Denise von Graffenried, Pfarrerin
Kommunikationstätigkeit
Willkommen in der Welt der Kommunikation, in der Welt des glücklichen EinanderVerstehens, trotz grosser Widerwärtigkeiten. Henner Barthel, ein Sprachforscher aus
der ehemaligen DDR bringt es auf den Punkt. In seiner Habilitationsschrift, die noch
vor der Wende entstanden ist, stellt er fest, dass sich die im Westen gängigen Kommunikationsforscher viel zu sehr auf das enge Geschehen von Sprecher, Botschaft
und Empfänger beschränken. Er schreibt, dass alle behinderten Menschen in der
Kommunikation behindert sind. Nur vordergründig ist das eine Ungeheuerlichkeit.
Wenn man sich etwas Zeit nimmt, dann wird der Zusammenhang klar: Die Kommunikationstätigkeit nach Barthel umfasst die Motivation, die Situation, die Organisation
(Eröffnung, Mitte, Abschluss), Gliederungssignale, das Ziel (Tätigkeit, Planung,
Dienstleistung, Wissensvermittlung u.a.), die wechselnden Rollen und die klassischen Gesprächsregeln (Wer spricht als nächster?). So gesehen wird Kommunikation zu einem spannenden, vielschichtigen Abenteuer und die Überprüfung, wo
Schwierigkeiten auftauchen, wird komplex.
Wenn ich zum Anfangsbeispiel zurückkomme, so ist für den blinden Gesprächspartner zu erwarten, dass er mit der Organisation des Gesprächs Schwierigkeiten
hat, sobald mehr als zwei Personen anwesend sind. Sein Gesprächspartner hat mit
seiner optischen Erscheinung ein Problem. Aber beiden sagt das keiner. Genau dieser Punkt ist für mich die Motivation, mich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen. Vieles was passiert, wird tabuisiert. Behinderte und nicht behinderte Menschen
sind überfordert. Nur wer es wagt hinzuschauen, wird hoffentlich fündig und herausfinden, wer was leisten kann und wo jeder auf seine Art Hilfe braucht.
Henner Barthel kommt das Verdienst zu, dass er sich mit der «Kommunikationstätigkeit» physisch-psychisch Behinderter befasst. Auf der Suche nach einem solchen
Ansatz war ich schon lange: Inklusion behinderter Menschen kann nicht bedeuten,
dass behinderte Menschen sich nicht behinderten Menschen anpassen. Es gibt
Grenzen, die zu überschreiten zu schwierig sind: Beim Eingangsbeispiel ist rasch
klar, dass von einem Menschen mit einer Spastizität, die die Stimme verändert, vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass die Stimme entspannt tönt.
Wahrnehmung und Kommunikation
Noch schwieriger wird es, wenn Behinderungen nicht offensichtlich sind: So erleiden
Menschen mit Wahrnehmungsstörungen viel Unrecht. Sie haben Sprache, sie
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Behinderung und Politik 3/11
können sprechen und schreiben, aber die Art, wie sie Sprache einsetzen, kann irritieren. Félicie Affolter geht in ihrem Buch der Entwicklung von wahrnehmungsgestörten
Personen nach und zeigt, wie diese missverstanden werden: Ein Katalog von
schlechten Eigenschaften wird ihnen zugeteilt: Sie sollen lügen, sie seien aggressiv,
sie seien vorlaut, sie seien klagend oder bittend. Welch ein Missverständnis: Während wahrnehmungsgestörte Menschen Sprache einsetzen, um ihr Erleben zu schildern, kann ihr Umfeld sie nicht verstehen. Die Worte sind klar, die Sätze grammatikalisch korrekt, die Logopädin ist nach Hause gegangen und im schlimmsten Fall wird
ein Mensch in eine Zwangsjacke gesteckt, weil seine Not nicht erkannt wird: Wahrnehmungsbehinderte Menschen müssen, wörtlich genommen, Boden unter den Füssen spüren können, sie müssen sich anlehnen können, sich an jemandem festhalten
oder sich einen kuscheligen Platz in einer Nische einrichten können, wo sie nicht nur
den Boden sondern auch die Seiten spüren. Dann erst ist für sie eine Situation tragbar. Nimmt man aber diese Bezugsmöglichkeiten weg, dann sagt das Kind nach dem
Turnunterricht, dass es an den Ringen bis zur Decke hinaufgezogen wurde. Genau
das versteht dann keiner. Aber das Kind hat den Boden unter den Füssen verloren.
Völlig hilflos und räumlich desorientiert schwebt das Kind in der Luft, und es war so
schlimm, wie wenn einer an der Decke hängt. Das Kind schildert seine Not und das
Umfeld sagt, dass es lüge. Kann ein kleiner Mensch noch einsamer werden?
Vertiefung des Thema
Für «agile – Behinderung und Politik» werde ich einige Artikel zum Thema Kommunikation verfassen. Nach dieser Einleitung befrage ich InterviewpartnerInnen zu der
Habilitationsschrift von Henner Barthel. Wo geht Kommunikation über das Bereitstellen von technischen Hilfsmitteln hinaus und welche Behinderung zieht welche Notwendigkeiten nach sich?
Quellen:
Henner Barthel, «Einführung in die Pathopsycholinguistik», 1992 Werner J. Röhrig
Verlag St. Ingbert
Félicie Affolter, «Wahrnehmung, Wirklichkeit und Sprache», Neckar Verlag VillingenSchwenningen
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Behindertenszene
Jubiläumsjahr bei AGILE und ihren Mitgliedern
Neben AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz feiern 2011 auch mehrere ihrer
Mitgliedorganisationen ein Jubiläum. Dabei sticht der Schweizerische Blindenund Sehbehindertenverband mit seinem 100jährigen Geburtstag aus dem Reigen der jubilierenden Organisation heraus.
Von Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit bei AGILE
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz wurde 1951 gegründet und feiert dieses Jahr
den runden Sechzigsten. Als Jubiläumsveranstaltung organisiert AGILE an der PräsidentInnenkonferenz am 12. November 2011 eine Tagung mit dem Thema: «Wie
rüstet sich eine Behindertenorganisation für die Zukunft?». Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen aus verschiedensten Blickwinkeln zur Nachwuchsförderung. Die Tagung
soll zukunftsgerichtet sein und den Mitgliedorganisationen wie auch AGILE einen
Erkenntnisgewinn bringen. Denn, ein starker Nachwuchs festigt und befähigt die einzelnen Mitgliedorganisationen und in der Folge auch AGILE als Verband.
100 Jahre Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV)…
Eine ganze Reihe an Jubiläumsveranstaltungen hat der SBV für 2011 organisiert.
Alles unter dem Slogan: «100 Jahre SBV - gemeinsam sehen wir mehr» (www.sbvfsa.ch). Einer der Höhepunkte war die offizielle Feier im Rahmen der Delegiertenversammlung am 25. und 26. Juni in Lausanne. Dass die Wahl auf Lausanne als Austragungsort fiel, ist kein Zufall. Der SBV war am 5. Juni 1911 in Lausanne gegründet
worden. Ein zweites Highlight war die Bundesfeier auf dem Rütli mit 1000 blinden
und sehbehinderten Personen in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft.
In einer Tour de Suisse organisiert der SBV unter dem Titel «Info-Vision – verbunden
mit der Welt» eine Ausstellung der Hilfsmittel, die den Alltag von blinden und sehbehinderten Menschen erleichtern. Dies in allen Landesteilen und in Zusammenarbeit
mit der Organisation Retina Suisse. Vorträge zu aktuellen Themen der Augenheilkunde begleiteten die Info-Veranstaltungen.
… und je ein Vierteljahrhundert hiki, SVOI und SMCCV
Der Verein «Hilfe für hirnverletzte Kinder» (hiki) wurde 1986 gegründet. Zu seinem
25jährigen Bestehen hat hiki unter anderem seine Webseite auf den neuesten Stand
gebracht (www.hiki.ch). Der Elternverein hilft Familien mit hirnverletzten Kindern, er
berät und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags, bei der Suche nach einer geeigneten Schule oder Therapie. Weiter organisiert hiki Workshops und Treffen und
führt Wochenenden für Jugendliche durch. Mit dem Projekt «Familienhilfe» entlasten
von hiki angestellte Helferinnen Familien für bis zu zehn Tage. Während dieser Zeit
können die Eltern eine Auszeit nehmen, sich erholen und neue Energie tanken. In
der Schweiz ist hiki die einzige Organisation, die ihr Angebot auf hirnverletzte Kinder
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Behinderung und Politik 3/11
und ihre Familien ausrichtet und mit der Familienhilfe eine Rund-um-die-UhrBetreuung anbietet.
Die Schweizerische Vereinigung Osteogenesis Imperfecta (SVOI) feiert 2011 wie hiki
ein Vierteljahrhundert Vereinsgeschichte. Die SVOI organisierte dazu Anfang Mai,
anlässlich der traditionellen Frühjahrstagung, ein Jubiläums-Wochenende mit verschiedenen Attraktionen. Neben anderem wurde die neue Website vorgestellt
(www.svoi-asoi.ch). Das Ziel der Selbsthilfeorganisation ist seit 25 Jahren «die optimale Integration von Menschen mit Osteogenesis imperfecta in Gesellschaft, Schule
und Arbeitswelt sowie die Vermittlung bestmöglicher medizinischer Beratung und
Versorgung», wie der Verein schreibt. Dieses Ziel verfolgt die SVOI mit aktiver Betreuung, sowie Unterstützung und Vernetzung der Mitglieder. Dies, insbesondere
durch Informations- und Erfahrungsaustausch, wie auch durch Förderung von Aktivitäten zur Erforschung und Behandlung der Osteogenesis imperfecta. Aufklärungsund Öffentlichkeitsarbeit sind weitere wichtige Teile der Arbeit von SVOI.
Als nationale Organisationen wünschen sich SVOI und hiki für die Zukunft je eine
stärkere Verankerung auch in der französischen Schweiz.
Die Schweizerische Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung feierte ihren 25. Geburtstag an der Generalversammlung im April dieses Jahres. Dabei überreichte die
SMCCV der «IBD-Forschungsstiftung» einen Jubiläums-Check über 25 000 Franken.
Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sind Autoimmunerkrankungen, deren Ursachen
bis heute nicht bekannt sind. Es gibt bislang weder eine optimale Behandlungsstrategie noch eine Heilung, ist auf der Website der SMCCV nachzulesen. Mit der Ursachenforschung von Morbus Crohn und Colitis ulcerosa könne ein wichtiger Beitrag
dafür geleistet werden (www.smccv.ch). Entsprechend setzt die Organisation mit ihrem Jubiläumsbeitrag auf eine von PatientInnen geführte Stiftung, die konkrete Forschungsprojekte in Europa unterstützt.
Bandar, Schleudertraumaverband und Gehörlosenbund
Einen «halbrunden» Geburtstag feiert dieses Jahr die Genossenschaft Bandar. Sie
wurde vor vierzig Jahren als selbständiges Sozialwerk der Behindertenhilfe gegründet. Bandar geht auf die frühere Heimarbeits- und Verkaufsabteilung der BandGenossenschaft zurück. Die Genossenschaft schafft Arbeitsplätze für Menschen mit
körperlicher, psychischer und geistiger Behinderung.
Halb so alt wie Bandar ist der Schleudertrauma-Verband. Er setzt sich seit 1991 unter anderem für die Rechte halswirbelgeschädigter Menschen sowie deren Angehörigen ein. Dem Verband ist es wichtig, dass Schleudertraumaverletzungen und deren
Folgen von der Gesellschaft anerkannt werden und die Betroffenen fachärztliche
Versorgung sowie die ihnen zustehenden Versicherungsansprüche erhalten.
Der Schweizerische Gehörlosenbund blickt seinerseits auf 65 Vereinsjahre zurück –
und ebenso engagiert in die Zukunft. Der Dachverband vertritt die Interessen gehörloser und hörbehinderter Menschen und macht sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Insbesondere setzt sich der SGB für Rechte und Chancen ein im Hinblick auf
eine autonome Lebensgestaltung, auf Ausbildung, Information und soziale Integration. Vom 23. bis 25. September organisiert der SGB in Montreux den 4. nationalen
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Behinderung und Politik 3/11
Kongress zum Thema «Integration – Inklusion – Chancen und Risiken in Schule, Bildung und Arbeit» (www.congres2011.ch).
Welche Parteien sind für Menschen mit Behinderung wählbar?
«agile – Behinderung und Politik hat die Wahlprogramme von fünf Parteien
analysiert auf behindertenpolitische Anliegen hin.
Von Simone Leuenberger, wissenschaftliche Assistentin von AGILE
Diesen Herbst, nämlich am 23. Oktober 2011, haben wir wieder die Möglichkeit, unsere VolksvertreterInnen ins eidgenössische Parlament zu wählen. Es stehen Nationalrats- und in mehreren Kantonen Ständeratswahlen an. «agile – Behinderung und
Politik» hat die Wahlprogramme der fünf grössten Parteien der Schweiz unter die
Lupe genommen. Möglicherweise unterstützt dies die Wahlberechtigten, VertreterInnen derjenigen Parteien auszuwählen, die die Anliegen von Menschen mit Behinderung ernst nehmen und zu deren Durchsetzung verhelfen wollen. Unter die Lupe genommen wurden die Wahlprogramme der CVP, der FDP.Die Liberalen, der Grünen,
der SP und der SVP (in alphabethischer Reihenfolge).
Besinnung auf die Schweizerischen Werte
Swissness ist «in». Alle Parteien berufen sich in irgendeiner Form auf die Schweiz
und deren Werte. SP und Grüne zitieren die Präambel der Bundesverfassung. Die
SP legt den Schwerpunkt auf «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der
Schwachen». Für die Grünen ist die ganze Präambel wichtig. Die CVP unterstreicht
die schweizerischen Werte Verantwortung, Ausgleich und Respekt, die von der Partei seit jeher vertreten würden. «Aus Liebe zur Schweiz» macht die FDP.Die Liberalen ihre Politik, während für die SVP klar ist: «Schweizer wählen SVP». (Da könnten
die Schweizerinnen ja getrost eine andere Partei bevorzugen…)
Während das Wahlprogramm der Grünen mit 22 Seiten Text ohne Bilder sachlich
aber etwas schwerfällig daher kommt, ähnelt dasjenige der SVP in der Aufmachung
der Zeitung «Blick»: die Farbe rot, grosse, reisserische Überschriften und Bilder dominieren – letztere teilweise an der Grenze des guten Geschmacks. Die FDP.Die
Liberalen wiederum setzt auf einen wahren Bilderreigen aus dem Alltag der SchweizerInnen. Als einzige Partei findet sich in ihrem Wahlprogramm allerdings ein Bild
von Menschen mit einer Behinderung. Es ist die Hinteransicht zweier, passiver, in
dicke Jacken gepackte RollstuhlfahrerInnen, die von einer Person in schwarzem Anzug gestossen werden. Ob dieses das Bild der FDP.Die Liberalen von Behinderten
wiedergibt? Viele Menschen mit Behinderung wünschten sich ihr Bild in der Öffentlichkeit wohl etwas anders.
Doch zurück zur Aufmachung der Wahlprogramme: Die SP versucht ihren Slogan
«Für alle statt für wenige» mit Bildern zu illustrieren. Die CVP schliesslich stellt nur
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Behinderung und Politik 3/11
ein Ziel in den Vordergrund: möglichst viele WählerInnen zu erreichen. «Wir kümmern uns um die Schweiz,» sagt die Partei und belegt diese Aussage mit Abstimmungserfolgen. Als einzige Partei zeigt die CVP Porträtfotos ihrer KandidatInnen.
Besinnung auf die Erfolge
Fast alle Parteien erzählen von ihren Erfolgen in der Legislaturperiode 2007 – 2011.
Während die SVP ihre gewonnenen Volksinitiativen und deren schleppende Umsetzung in den Vordergrund stellt, weist die CVP aus, welche Wahlversprechen sie eingelöst hat. Für Menschen mit Behinderung von Bedeutung sind folgende Aussagen:
Die CVP habe «die Revision der Pflegefinanzierung stark mitgeprägt» und «die Invaliden- und die Arbeitslosenversicherung saniert». Was genau mag Letzteres heissen?
Für die FDP.Die Liberalen ist klar: «Die Schweiz ist stark: Wir leben in Wohlstand
und Sicherheit.» Offensichtlich wendet die Partei andere Massstäbe an. Entsprechend finden sich auf ihrer Erfolgsliste Aussagen wie: «Invalidenversicherung dank
Zusatzfinanzierung finanziell stabilisiert» und «Massiv weniger IV-Neurentner dank
Reformen».
Klartext auf diese und auf die andere Seite
Heisst das nun für uns Menschen mit einer Behinderung, dass wir keinen neuen Abbau in der Invalidenversicherung befürchten müssen? Weit gefehlt! Etwas weiter unten spricht die FDP.Die Liberalen Klartext wie fast keine andere Partei: «Arbeit statt
Rente. 6. IV-Revision ist dringend: Das verbleibende strukturelle Defizit von CHF 1
Mia. muss ausgabenseitig abgebaut werden, denn ab 2018 muss die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer wegfallen. Rasch braucht es deshalb die 6. IV-Revision.
Beim IV-Sammelbecken der «psychogenen und milieureaktiven Störungen» (Steigerung seit 1986 um 900 %!) soll es keine Rente, sondern nur noch Integrations- und
Gesundheitsunterstützung geben. Renten sind periodisch zu überprüfen, Missbrauch
dezidiert zu bekämpfen.» Ob der Freisinn bei der SVP in die Lehre gegangen ist?
Wie sieht es mit den Erfolgen der Linken aus? Bei der SP findet man unter den Erfolgen der letzten Legislaturperiode nichts behindertenpolitisch Relevantes. Hat die
SP Angst, sich damit zu profilieren oder hat sie wirklich nichts, das sie vorweisen
könnte?
Die grüne Partei ist die einzige, die sich nicht mit ihren Erfolgen profiliert. Und sie ist
weiter auch die einzige, die sich ganz klar gegen einen weiteren Abbau bei der IV
wehrt. Sie fordert: «Im Hinblick auf die 6. IV-Revision kein weiterer Abbau bei den IVLeistungen. Eine realistische (Re-)Integration von Menschen mit Behinderung in die
Arbeitswelt mit einer verbindlichen Regelung für Unternehmen; keine Streichung von
Renten für einzelne Diagnosegruppen, beispielsweise mit psychosomatischen
Krankheiten; sowie die Einführung von Assistenzbudgets für alle Menschen mit Behinderung.» Damit ist sie allen anderen Parteien meilenweit voraus, was die Vertretung der Anliegen von Menschen mit einer Behinderung betrifft.
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Behinderung und Politik 3/11
Sozialpolitische Floskeln genügen nicht!
Bei der SP, der traditionell behindertenfreundlichen Partei, sucht man vergeblich
nach Antworten zum IV-Schuldenberg. Man muss sich mit Floskeln wie «der wirtschaftliche Erfolg muss allen zu Gute kommen» oder «Wir stehen ein für eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder frei entfalten kann. Wo aber auch ein soziales
Netz da ist, das trägt, wenn jemand einmal nicht für sich selber schauen kann und
auf Hilfe angewiesen ist.»
Die CVP fordert «ein Recht auf zeitliche Entlastung pflegender Familienmitglieder»,
damit würden die Pflegekosten gesenkt, und eine Betreuungszulage von 50 Franken
«für Angehörige von Pflegepatienten, die sich um die Betreuung ihrer bedürftigen
Familienmitglieder kümmern». Welches Bild von Behinderung bei der CVP wohl verankert ist? Und wer wohl zu den pflegenden Angehörigen zählt? Zur Invalidenversicherung verliert die Partei kein Wort.
Behinderte = Invalidenversicherung, wenn überhaupt
Doch die Invalidenversicherung ist nicht das einzig aktuelle behindertenpolitische
Thema. Was sagen die Parteien zu Gleichstellung und Diskriminierung, schulische
Integration, Arbeitsintegration, Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung, Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu Bauten und Anlagen? Sagen sie etwas zur dringend notwendigen Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes oder wenigstens zur schon lange fälligen Ratifizierung der UNOBehindertenkonvention?
Wie erwartet muss man lange suchen. Bei der SVP findet man gar nichts, nicht einmal die Invalidenversicherung wird angesprochen. Die Sozialwerke werden nur im
Zusammenhang mit «Überfremdung» erwähnt. Auch die CVP schweigt sich über behindertenpolitische Anliegen aus.
Die FDP.Die Liberalen meldet sich zum Stichwort «Arbeit» zu Wort und schreibt:
«Wer arbeiten kann, soll dies tun können.» Konkreter wird sie nicht. Sie sagt auch
nicht, woher die Arbeitsplätze für all diese Leute kommen sollen. Dafür findet man im
ihrem Wahlprogramm den Satz: «Die Schweiz muss ein Land bleiben, in dem es allen gut geht, die sich engagieren und Verantwortung übernehmen.» Welch ein Hohn
für all diejenigen, die sich engagieren und Verantwortung übernehmen wollen, aber
nicht können, sei dies aus gesundheitlichen Gründen, weil man sie nicht lässt oder
die Rahmenbedingungen fehlen! Denen soll es also schlecht gehen?
Bei der SP sucht man schliesslich ebenfalls vergeblich nach Schlagworten wie UNOBehindertenkonvention oder schulische Integration. In ihren Slogan «Für alle statt für
wenige» kann man viel hinein interpretieren. Doch was nützen uns unsere eigenen
behindertenfreundlichen Interpretationen, wenn uns die Politik immer wieder mit der
nackten Wahrheit konfrontiert?
Bleiben die Grünen. Sie fordern, eine «Verpflichtung für Unternehmen, die Verantwortung zu übernehmen, wenn die Gesundheit ihrer Angestellten und/oder der Öffentlichkeit betroffen ist» und stellen fest: «Damit in der Schweiz alle würdig und
selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können, braucht es gleiche
Chancen für alle». Weiter findet man die Aussage: «Die Grünen stehen ein für ein
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Behinderung und Politik 3/11
ganzheitliches, vielfältiges, integratives Schulsystem.» Ob die Partei damit auch die
Integration von behinderten Kindern in die Regelschule meint, oder ob sie vor allem
an die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund denkt, lässt sie offen.
So oder so, die Grünen schneiden bei der Analyse der Wahlprogramme auf behindertenpolitische Anliegen hin am Besten ab. Zugegeben, die Grünen legen auch das
umfassendste Dokument vor und haben weitaus am meisten Text gedruckt. Trotzdem ist nicht die Quantität massgebend, sondern die Qualität des Inhalts.
Dennoch: Ist eine Partei, die auf einem 20-seitigen Papier trotzdem wenig über eine
Minderheit sagt, die 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht, wirklich wählbar?
Diese Frage müssen die Wahlberechtigen beantworten.
Wir sind gefordert
So oder so, liebe WählerInnen: Gehen Sie wählen! Und motivieren Sie ihr Umfeld mit
und ohne Behinderung, an der Wahl teilzunehmen! Es sind Ihre und unsere VertreterInnen, die die nächsten vier Jahre in Bern regieren. Es liegt in Ihrer und unserer
Verantwortung, diesen Herbst Personen zu wählen, die die Anliegen von Menschen
mit Behinderung und ihrem Umfeld unterstützen. Les absents ont torts – die Abwesenden haben Unrecht! Wollen Sie wirklich zu diesen gehören. Nein? Dann entscheiden Sie mit!
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Medien
Menschenrechte – Integration – Inklusion
Wir Schweizerinnen und Schweizer haben einigen Nachholbedarf, was dieses
Thema betrifft. Immer noch warten wir auf die Annahme der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch unser Parlament.
Was in Deutschland, Österreich und anderswo ins Rollen gekommen ist, zeigt
das vorliegende Buch facettenreich auf.
Für Sie gelesen von Bettina Gruber
Lassen Sie sich vom nüchternen Titel nicht abschrecken! Oder gehören Sie zu denen, die er richtig neugierig gemacht hat? Den Leser und die Leserin erwartet jedenfalls auf den knapp 260 Seiten eine bunte Vielfalt von Beiträgen zu inklusiver Gesellschaft, zu Schule und Forschung sowie zu konkreten Projekten, die sich auf den Index für Inklusion stützen. In den 29 Beiträgen, welche die Herausgeber zusammengetragen haben, wird jeweils auf wenigen Seiten ein Ausschnitt aus dem weiten Feld
der Inklusions-Thematik beleuchtet. Somit handelt es sich um ein Buch, das sich genau so gut in kleinen Häppchen lesen lässt.
Den Anfang bilden zwei Beiträge zur erwähnten UN-Konvention. Sie befassen sich
mit der Entstehungsgeschichte der Konvention und ihren Inhalten sowie ihrer Bedeutung für Schule und Forschung.
Der zweite Teil behandelt Aspekte inklusiver Gesellschaft. Besonders interessant
fand ich den Beitrag zur politischen Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten
oder jenen über die Behinderungen und Ressourcen im Sozialraum, d.h. im Lebensraum, in welchem sich Menschen bewegen (können sollten).
Der dritte Teil legt den Fokus auf die Schule. Welche Herausforderungen stellen sich
der Schule, damit sie zur inklusiven Schule wird? Auch hier seien nur einige Themen
kurz erwähnt. Spannend war zu lesen, wie sich Differenz als dominantes Element im
Unterrichtsalltag konstruiert. Nachdenklich gestimmt hat mich der Beitrag zu «School
Accountability» (vergleichende Bewertung von Schulen aufgrund der Leistungen ihrer Schüler) und den Gefahren, die solche Programme für sogenannt lernschwache
Schüler beinhalten. Oft werden dabei die Leistungen der schwachen Schüler gar
nicht erfasst, sodass sie im Schulsystem unsichtbar gemacht werden. Beeindruckend
war der Blick nach Burkina Faso, wo Schule längst nicht für alle Kinder zugänglich
ist. Wie kann in einem solch schwierigen Umfeld auf inklusive Schule hingearbeitet
werden?
Im Bereich der inklusiven Forschung wird von der Erfahrung mit inklusiven Seminaren an der Uni Wien berichtet. Und es wird der Frage nachgegangen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit überhaupt von inklusiver Forschung die Rede sein
kann. Es kann nämlich nicht darum gehen, dass Behinderte in einen vorbestimmten
Forschungsrahmen irgendwie miteinbezogen werden. Inklusion kann nur da als
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eingelöst betrachtet werden, wo behinderte Menschen auch bei der Wahl des Forschungsgegenstandes und der Methoden beteiligt sind.
Den letzten Schwerpunkt stellen zehn Beiträge über das Arbeiten mit dem Index für
Inklusion dar. Dieses Instrument zur Selbstbeurteilung von Schulen auf ihre Ausrichtung auf Inklusion hin ist seit 2003 in deutscher Sprache verfügbar. Erfahrungsberichte über das Arbeiten mit dieser Evaluationshilfe aus Wiener Neudorf, SchleswigHolstein oder Sachsen-Anhalt, um nur einige zu nennen, zeigen auf, welche Schritte
ein Schulhaus, eine Stadt oder eine ganze Region auf dem Weg zur Schule oder
Kindertagesstätte für alle gegangen sind und wie sich dieser Prozess gestaltet. Auch
wenn diese Beiträge, die von Organisationsformen und Entwicklungsschritten handeln, dem Leser, der Leserin einiges an Stehvermögen abverlangen, so ist doch in
allen die Freude über das Erreichte und die feste Überzeugung stets spürbar, mit der
Ausrichtung auf Inklusion auf dem richtigen Weg zu sein.
Das Buch schliesst mit der Kurzvorstellung der Internet-Dokumentationsstelle bidok.
Selten habe ich ein so vielseitiges Buch gelesen. Da ist es verkraftbar, wenn der eine
oder andere Beitrag von seiner fachspezifischen Sprache her nicht ganz so leicht
zugänglich ist. Als hilfreich für das Verständnis der Texte erwies sich jeweils die Zusammenfassung des folgenden Beitrags in einfacher Sprache. Auch Menschen, die
sich auf ihre sprachliche Gewandtheit etwas einbilden, sollten es sich nicht verkneifen, diese Kürzestfassungen zu lesen. Denn wie so oft bei Fragen der Zugänglichkeit: was für die einen eine Notwendigkeit darstellt, ist für andere ein KomfortGewinn. Auf alle Fälle zur Nachahmung empfohlen.
Petra Flieger, Volker Schönwiese (Hrsg.), Menschenrechte – Integration – Inklusion.
Aktuelle Perspektiven aus der Forschung, Verlag Klinkhardt, 2011.
ISBN: 978-3-7815-1793-6, Preis: CHF 28.50.
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Behinderung und Politik 3/11
Impressum
agile – Behinderung und Politik (mit regelmässiger Beilage – in elektronischer Form –
der «BÖV Nachrichten»)
Herausgeberin:
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Tel. 031/390 39 39, Fax 031/390 39 35
Email: [email protected]
Redaktion:
Eva Aeschimann, Redaktionsverantwortliche deutsche Ausgabe
Mélanie Sauvain, Redaktionsverantwortliche französische Ausgabe
Bettina Gruber Haberditz
Simone Leuenberger
Ursula Schaffner
Lektorat:
Bettina Gruber Haberditz (deutsche Ausgabe)
Sylvie Ulmann (französische Ausgabe)
Neben der deutschsprachigen besteht auch eine französischsprachige Ausgabe von
«agile». Ihre Inhalte sind weitgehend identisch – Übersetzungen werden als solche
gekennzeichnet.
Die Übernahme (mit Quellenangabe) von «agile»-Texten ist nicht nur gestattet, sondern erwünscht!
Anregungen, Anfragen, Feedback, Bemerkungen usw. bitte an: [email protected]
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