Word - Kanton Basel

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JSBL Sportkurs/Lager
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
des Kantons Basel-Landschaft
Kurs-Nr.
KANTONALES SPORTAMT
Angaben zur Organisation
Verein
Andere
Name


Verband

Schule

Gemeinde
Strasse/
Postfach
Zahlungsadresse (Bankkonto) kein Privatkonto
Bank
PLZ/
Ort
BankInhaber/
Konto-Nr.
PLZ/Ort
Zahlungsadresse (Postkonto (PC)) kein Privatkonto
PC-Nr. der
Inhaber/
Organisation
PLZ/Ort
Tel. P oder
Mobile

PC-Nr.
der Bank
AHV-Nr.
(11 Ziffern)
E-Mail
PLZ/
Ort
Tel. G
Angaben zu allen geplanten Leiterinnen und Leitern
Pers.Nr Name
Vorname
Kanton
PLZ/
Ort
Angaben zur kursverantwortlichen Person, oder Coach
Name
Vorname
Strasse

Fax
PLZ
Ort
AHV-Nr. (11
Ziffern)
1
2
3
4
5
6
Kurs
1
Name der Gruppe
Kursdaten
Geplante Leiter Nr. einsetzen
Gruppengrösse
Jahreskurs (JK), Saisonkurs (SK)
Unterrichtsdauer
Anzahl Trainings pro Woche
Kurs
Name der Gruppe
Kursdaten
Geplante Leiter Nr. einsetzen
Gruppengrösse
Jahreskurs (JK), Saisonkurs (SK)
Unterrichtsdauer
Anzahl Trainings pro Woche
von
bis
2
von
5 –12  grösser 12 
JK  SK 
Lager 
In der Regel 60 Minuten
1 
2 
3 
4 
bis
5 –12  grösser 12 
JK  SK 
Lager 
In der Regel 60 Minuten
1 
2 
3 
4 
3
von
bis
5 –12  grösser 12 
JK  SK 
Lager 
In der Regel 60 Minuten
1 
2 
3 
4
von
bis
5 –12  grösser 12 
JK  SK  Lager 
In der Regel 60 Minuten
1 
2 
3 
CH-4133 Pratteln, St. Jakobstrasse 43, Telefon 061 552 14 04, Fax 061 552 14 19, [email protected] www.bl.ch/sportamt
Kantonales Sportamt
JUGENDSPORT BASELLAND - JSBL
Die Sportförderung und Unterstützung für Organisationen, die sich im Kinder- und Jugendsport
engagieren. JSBL fördert dort wo J+S nicht greift.
Spielregeln
In Ergänzung zu den Grundlagen:
Gesetz vom 7.3.2001 über die Sportförderung im Kanton Basel-Landschaft
Verordnung vom 17.9.1991 zum Gesetz über die Sportförderung
Aktueller Leitfaden J+S als Leitplanke. Grundregeln JSBL
LEITUNG
Berechtigt zur Leitung sind anerkannte Jungleiter Baselland, J+S Leiter Kindersport oder
beim Sportamt gemeldete Verbands-Leiterinnen und –Leiter. Die Anerkennung kann in der
Regel in einem Grundkurs Kindersport erworben werden.
PFLICHTEN DER
LEITENDEN
Fortbildungspflicht alle 2 Jahre (Modul J+S-Kindersport oder Verbandskurs).
Meldepflicht bei Änderungen (neue Angebote, weniger Leitende).
Einhaltung der Leitfäden J+S sowie der JSBL-Charta (siehe unten).
Die Charta wird in der Aus- und Fortbildung ausführlich vermittelt (Inhalt und
Ausrichtung des Trainings, Vorbildwirkung der Leiterpersönlichkeit).
ANMELDUNG
Es können Jahreskurse, Saisonkurse und Lager angemeldet werden.
Die Anmeldung muss 20 Tage vor Beginn des Angebots mit diesem Formular durch
die für das Training verantwortliche Person oder den J+S-Coach an das Kantonale
Sportamt BL erfolgen. Es wird keine Coach-Entschädigung ausbezahlt.
Randsportarten ohne J+S-Unterstützung können ihr Angebot auch anmelden.
Eine ausgebildete Leitung ist Voraussetzung.
ECKWERTE DER
ANGEBOTE
Jahreskurs (Basis 1000 Franken): Im Laufe von höchstens 12 Monaten findet während
mindestens 30 Wochen je ein Training von in der Regel 60 Minuten Dauer statt.
5-12 Kinder im Alter bis maximal 20 Jahre (Jahrgang ist massgebend) und eine Leiterin
oder ein Leiter mit Anerkennung müssen stets anwesend sein.
Der Unterstützungsbeitrag vervielfacht sich bei höherer Trainingsdichte (Basisbetrag
multipliziert mit Anzahl Trainings pro Woche). Er erhöht sich ebenfalls bei mehr als
12 Teilnehmenden pro Training mit zwei oder mehr ausgebildeten Leitenden.
Saisonkurs (Basis 500 Franken): Er dauert maximal 6 Monate mit mindestens
15 Trainingswochen. Innerhalb von 12 Monaten sind 2 Saisonkurse möglich.
Lager mit auswärtiger Übernachtung (Basis Pauschal mindestens Fr. 500.--):
Ein Lager dauert mindestens 5 Tage mit 4 Stunden sportlichen Aktivitäten pro Tag.
Es müssen 12 oder mehr Kinder sowie 2 oder mehr ausgebildete Leitende daran
teilnehmen.
KURSBEWILLIGUNG
Nur vom Kantonalen Sportamt Baselland bewilligte Anlässe sind entschädigungsberechtigt. Abrechnungsunterlagen werden mit der Kursbewilligung zugestellt und
müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Angebots beim Sportamt
eingereicht werden.
CHARTA
Wir Leitenden in der Sportförderung JUGENDSPORT BASELLAND verpflichten
uns zur Einhaltung der Spielregeln JSBL sowie der Leitfäden J+S und achten auf ein
altersgerechtes vielseitiges Grundlagentraining in einer spielerischen Verpackung.
Alle Kursunterlagen (inkl. Anwesenheitskontrolle) können vom Kantonalen Sportamt Baselland jederzeit zur Einsicht verlangt werden
und sind bis zur Auszahlung der Beiträge aufzubewahren. Auszahlungen müssen auf das Konto einer Organisation erfolgen.
Ort/Datum:______________________________ Unterschrift:________________________________
Gültig ab 1. Juli 2015
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