JSBL Sportkurs/Lager Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft Kurs-Nr. KANTONALES SPORTAMT Angaben zur Organisation Verein Andere Name Verband Schule Gemeinde Strasse/ Postfach Zahlungsadresse (Bankkonto) kein Privatkonto Bank PLZ/ Ort BankInhaber/ Konto-Nr. PLZ/Ort Zahlungsadresse (Postkonto (PC)) kein Privatkonto PC-Nr. der Inhaber/ Organisation PLZ/Ort Tel. P oder Mobile PC-Nr. der Bank AHV-Nr. (11 Ziffern) E-Mail PLZ/ Ort Tel. G Angaben zu allen geplanten Leiterinnen und Leitern Pers.Nr Name Vorname Kanton PLZ/ Ort Angaben zur kursverantwortlichen Person, oder Coach Name Vorname Strasse Fax PLZ Ort AHV-Nr. (11 Ziffern) 1 2 3 4 5 6 Kurs 1 Name der Gruppe Kursdaten Geplante Leiter Nr. einsetzen Gruppengrösse Jahreskurs (JK), Saisonkurs (SK) Unterrichtsdauer Anzahl Trainings pro Woche Kurs Name der Gruppe Kursdaten Geplante Leiter Nr. einsetzen Gruppengrösse Jahreskurs (JK), Saisonkurs (SK) Unterrichtsdauer Anzahl Trainings pro Woche von bis 2 von 5 –12 grösser 12 JK SK Lager In der Regel 60 Minuten 1 2 3 4 bis 5 –12 grösser 12 JK SK Lager In der Regel 60 Minuten 1 2 3 4 3 von bis 5 –12 grösser 12 JK SK Lager In der Regel 60 Minuten 1 2 3 4 von bis 5 –12 grösser 12 JK SK Lager In der Regel 60 Minuten 1 2 3 CH-4133 Pratteln, St. Jakobstrasse 43, Telefon 061 552 14 04, Fax 061 552 14 19, [email protected] www.bl.ch/sportamt Kantonales Sportamt JUGENDSPORT BASELLAND - JSBL Die Sportförderung und Unterstützung für Organisationen, die sich im Kinder- und Jugendsport engagieren. JSBL fördert dort wo J+S nicht greift. Spielregeln In Ergänzung zu den Grundlagen: Gesetz vom 7.3.2001 über die Sportförderung im Kanton Basel-Landschaft Verordnung vom 17.9.1991 zum Gesetz über die Sportförderung Aktueller Leitfaden J+S als Leitplanke. Grundregeln JSBL LEITUNG Berechtigt zur Leitung sind anerkannte Jungleiter Baselland, J+S Leiter Kindersport oder beim Sportamt gemeldete Verbands-Leiterinnen und –Leiter. Die Anerkennung kann in der Regel in einem Grundkurs Kindersport erworben werden. PFLICHTEN DER LEITENDEN Fortbildungspflicht alle 2 Jahre (Modul J+S-Kindersport oder Verbandskurs). Meldepflicht bei Änderungen (neue Angebote, weniger Leitende). Einhaltung der Leitfäden J+S sowie der JSBL-Charta (siehe unten). Die Charta wird in der Aus- und Fortbildung ausführlich vermittelt (Inhalt und Ausrichtung des Trainings, Vorbildwirkung der Leiterpersönlichkeit). ANMELDUNG Es können Jahreskurse, Saisonkurse und Lager angemeldet werden. Die Anmeldung muss 20 Tage vor Beginn des Angebots mit diesem Formular durch die für das Training verantwortliche Person oder den J+S-Coach an das Kantonale Sportamt BL erfolgen. Es wird keine Coach-Entschädigung ausbezahlt. Randsportarten ohne J+S-Unterstützung können ihr Angebot auch anmelden. Eine ausgebildete Leitung ist Voraussetzung. ECKWERTE DER ANGEBOTE Jahreskurs (Basis 1000 Franken): Im Laufe von höchstens 12 Monaten findet während mindestens 30 Wochen je ein Training von in der Regel 60 Minuten Dauer statt. 5-12 Kinder im Alter bis maximal 20 Jahre (Jahrgang ist massgebend) und eine Leiterin oder ein Leiter mit Anerkennung müssen stets anwesend sein. Der Unterstützungsbeitrag vervielfacht sich bei höherer Trainingsdichte (Basisbetrag multipliziert mit Anzahl Trainings pro Woche). Er erhöht sich ebenfalls bei mehr als 12 Teilnehmenden pro Training mit zwei oder mehr ausgebildeten Leitenden. Saisonkurs (Basis 500 Franken): Er dauert maximal 6 Monate mit mindestens 15 Trainingswochen. Innerhalb von 12 Monaten sind 2 Saisonkurse möglich. Lager mit auswärtiger Übernachtung (Basis Pauschal mindestens Fr. 500.--): Ein Lager dauert mindestens 5 Tage mit 4 Stunden sportlichen Aktivitäten pro Tag. Es müssen 12 oder mehr Kinder sowie 2 oder mehr ausgebildete Leitende daran teilnehmen. KURSBEWILLIGUNG Nur vom Kantonalen Sportamt Baselland bewilligte Anlässe sind entschädigungsberechtigt. Abrechnungsunterlagen werden mit der Kursbewilligung zugestellt und müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Angebots beim Sportamt eingereicht werden. CHARTA Wir Leitenden in der Sportförderung JUGENDSPORT BASELLAND verpflichten uns zur Einhaltung der Spielregeln JSBL sowie der Leitfäden J+S und achten auf ein altersgerechtes vielseitiges Grundlagentraining in einer spielerischen Verpackung. Alle Kursunterlagen (inkl. Anwesenheitskontrolle) können vom Kantonalen Sportamt Baselland jederzeit zur Einsicht verlangt werden und sind bis zur Auszahlung der Beiträge aufzubewahren. Auszahlungen müssen auf das Konto einer Organisation erfolgen. Ort/Datum:______________________________ Unterschrift:________________________________ Gültig ab 1. Juli 2015