xxxxxxxx, den .......... xxxxxxxx,xxxxxxxxxxxxxxxx,xxxxxxxxxxxxx ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, ZURÜCKWEISUNG ihrer an mich gestellten Forderung vom .......... Begründung: 1. Ihr Wisch ist natürlich nicht unterschrieben und es fehlt ein namentlich aufgeführter Ansprechpartner. Somit bleibt es bei einem Entwurf den Sie sich in die Haare kleben können. 2. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist rechtswidrig, weil es an Staaten mangelt die diesen unterschrieben haben. Sollten Sie das widerlegen können, dann schicken Sie mir in Kopie die Gründungsurkunden der Staaten Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, RheinlandPfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und der BRD zu. 3. Sollten Sie sämtliche in Punkt 2 aufgeführte Gründungsurkunden vorlegen können dann weisen Sie mir nach das ich gem. § 58 VwVfG diesem „Staats“vertrag der in meine Rechte eingreift schriftlich zugestimmt habe. 4. Weisen Sie mir nach das ich den öffentlich-rechtlichen Lügen- und Propagandafunk bestellt habe. Sollten Sie das nicht können greift §241a BGB. Daraus resultierend ist ihr ganzer Wisch null und nichtig. Siehe auch §59 VwVfG. 5. Der Rundfunkbeitrag ist eine versteckte Steuer die durch die Ministerpräsidenten der Länder und den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten beschlossen wurde. Zahlen muss jeder der eine Wohnung hat unabhängig davon ob Rundfunk-, Fernseh-, oder sonstige zum Empfang geeignete Geräte vorhanden sind oder nicht. Da es sich hier weder um Verbrauchsnoch Aufwandssteuern handelt sind die Länder überhaupt nicht dazu berechtigt eine bundeseinheitliche Steuer zu erheben. Das stellt einen Verstoß gegen Art. 105 GG dar. 6. Da sich die versteckte Steuer ja Rundfunkbeitrag nennt, setzt dieser eine Mitgliedschaft voraus. Mit der Beitragsnummer, die jeder Beitragspflichtige besitzt wird eine Mitgliedschaft aufgezwungen. Dies verstößt gegen Art 20 Abs. 2 der UNMenschenrechtscharta (niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören) Pflichtmitgliedschaften sind außerdem rechtswidrig, da die Pflichtmitgliedschaft einen Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs.1 Grundgesetz (GG) darstellt. 7. Der Bildungs- und INformationsauftrag der Anstalten des Öffentlichen Rechts wird nur mangelhaft erfüllt. Siehe Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Lammert bei der konstituierenden Sitzung des 17. Deutschen Bundestages. http://www.youtube.com/watch?v=FMBNHoC7TTQ 8. Außerdem verstoßen die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten regelmäßig gegen das Recht der freien Meinungsäußerung, Art. 5 GG. Beweis: sämtliche Internetauftritte der ÖR-Medien bei denen es möglich ist als Internetuser Kommentare auf deren Websites zu verfassen. Sehr viele Kommentare werden nicht zugelassen obwohl diese nicht gegen geltendes Recht, Sitte und Anstand verstoßen. 9. In ganz Europa sind die Programme der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten über Satellit empfangbar. Jedoch fehlt dem Vertragstext eine eindeutige räumliche Zuordnung bzw. räumlicher Geltungsbereich, den ich als juristischer Laie problemlos erkennen kann. Somit wäre eigentlich jeder der irgendwo in Europa die Programme der Anstalten des Öffentlichen Rechts empfängt beitragspflichtig. Zahlen sollen aber nur wir in Deutschland, für die nach §241a BGB nicht bestellten Leistungen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG. 10. Ich habe auf meinem Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre für meine Daten einrichten lassen. Der mit kri...... Energie arbeitende Beitragsservice beschafft sich meine personenbezogenen Daten trotzdem obwohl diese Firma selbst nicht rechtsfähig ist (siehe Internetauftritt Ihres Beitragsservices). Hierdurch ist mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt. (Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1, sowie Art. 8 EMRK) 11. Für den Fall das Zahlungsverzug gegenüber des Beitragsservices eintritt, greift der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in weitere Grundrechte die im GG garantiert sind ein. Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG ohne das die Grundrechteeinschränkungen irgendwo im Vertragstext erwähnt sind. Somit verstößt dieser Vertrag gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 und ist somit null und nichtig. Sie glauben doch nicht ernsthaft das ich diese ganzen Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen auch noch finanziell unterstütze und daher ist dieser ganze Müll entsprechend zurückzuweisen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie außerdem zu folgendem auf: 1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten (außer der oben aufgeführten Adresse) Sie über meine durch diesen Namen / diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 3 BDSG) 2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten ebenfalls unverzüglich offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG) 3. Sie haben sämtliche meine Person / meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG) 4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adresse betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG) 5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG) 6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Mit angemessenen Grüßen Ihr xxxxxx xxxxxx Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. xxxxxxxx, den .......... xxxxxxxx, xxxxxx xxxxx ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln KOSTENRECHNUNG Hiermit stelle ich Ihnen meine Aufwendungen in Rechnung: Auslagen: Porto: 140,00€ 4,78€ Gesamt: 144,78€ Bitte begleichen Sie diese Rechnung bis zum 30.05.2013 mittels auf meinen Namen ausgestellten Bar- oder Verrechnungscheck . Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxx Seite 1 von 3 Vertrag über Schadensersatz und Beratungshonorar xxxxxxxxxxx zwischen natürliche Person nach staatlichem § 1 BGB nachfolgend Leistender genannt. Und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln sowie sämtliche Damen und Herren Sachbearbeiter/Beamte/Angestellte handelnden Unternehmen sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt, kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande: § 1 Vertragszweck (1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen. (2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf die Tatsache, daß der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, daß a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sind, oder b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der Ausweispflicht (§37 VwVfG ) vorsätzlich verweigern. (3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2a . In den Fällen nach Abs. 2b richten sie die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Deutschland. Seite 2 von 3 § 2 Vertragsleistungen Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere Anfragen. § 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme 5. Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft. (2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung). (3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden erheben (z.B. „Bescheide“). § 4 Inkrafttreten durch Androhung Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird. § 5 Schadenersatz Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach § 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. § 6 Höhe des Schadenersatzes 1. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig: Seite 3 von 3 Vertragsleistung nach § 4 (Androhung von Zwangsmaßnahmen) § 3 Abs. 1 (Annahme von Leistungen) Erfüllungsgehilfe 30.000 € pauschal Empfänger 1 Mio. € pauschal 100% der Gesamtforderung bzw. 5 Mio. € pauschal des entstandenen Schadens zzgl. 50.000 € pauschal § 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung 100% der Gesamtforderung bzw. 10 Mio. € pauschal Zwangsmaßnahme) des entstandenen Schadens zzgl. 200.000€ pauschal Personenstandfälschung 100.000 € pauschal 2 Mio. € pauschal Unwirksame „Inlandszustellung“ 30 000 € pauschal 1 Mio. € pauschal Fehlende Unterschriften u.ä, 30 000 € pauschal 1 Mio. € pauschal (2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden mit 140€, von Anwälten oder Rechtskonsulenten mit 400 € zu vergüten. (Honorar) (3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz oder Honorar vorsieht oder zuläßt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft. (4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist. § 7 Fälligkeit des Schadenersatzes und Honorars (1) Der Schadenersatz/Honorar wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf. (2) Der Schadenersatz/Honorar ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl per Verrechnungsscheck, in bar oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe. (3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein, der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt. xxxxxxxxx, den .......... xxxxxxxxxxxxxxxx