GEZ – Zurückweisung - Freie-Globale-Welt

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xxxxxxxx, den ..........
xxxxxxxx,xxxxxxxxxxxxxxxx,xxxxxxxxxxxxx
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ZURÜCKWEISUNG
ihrer an mich gestellten Forderung vom ..........
Begründung:
1. Ihr Wisch ist natürlich nicht unterschrieben und es fehlt ein namentlich aufgeführter
Ansprechpartner. Somit bleibt es bei einem Entwurf den Sie sich in die Haare kleben
können.
2. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist rechtswidrig, weil es an Staaten mangelt die diesen
unterschrieben haben. Sollten Sie das widerlegen können, dann schicken Sie mir in Kopie
die Gründungsurkunden der Staaten Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, RheinlandPfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen,
Thüringen und der BRD zu.
3. Sollten Sie sämtliche in Punkt 2 aufgeführte Gründungsurkunden vorlegen können dann
weisen Sie mir nach das ich gem. § 58 VwVfG diesem „Staats“vertrag der in meine Rechte
eingreift schriftlich zugestimmt habe.
4. Weisen Sie mir nach das ich den öffentlich-rechtlichen Lügen- und Propagandafunk bestellt
habe. Sollten Sie das nicht können greift §241a BGB. Daraus resultierend ist ihr ganzer
Wisch null und nichtig. Siehe auch §59 VwVfG.
5. Der Rundfunkbeitrag ist eine versteckte Steuer die durch die Ministerpräsidenten der Länder
und den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten beschlossen wurde. Zahlen muss jeder
der eine Wohnung hat unabhängig davon ob Rundfunk-, Fernseh-, oder sonstige zum
Empfang geeignete Geräte vorhanden sind oder nicht. Da es sich hier weder um Verbrauchsnoch Aufwandssteuern handelt sind die Länder überhaupt nicht dazu berechtigt eine
bundeseinheitliche Steuer zu erheben. Das stellt einen Verstoß gegen Art. 105 GG dar.
6. Da sich die versteckte Steuer ja Rundfunkbeitrag nennt, setzt dieser eine Mitgliedschaft
voraus. Mit der Beitragsnummer, die jeder Beitragspflichtige besitzt wird eine
Mitgliedschaft aufgezwungen. Dies verstößt gegen Art 20 Abs. 2 der UNMenschenrechtscharta (niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören)
Pflichtmitgliedschaften sind außerdem rechtswidrig, da die Pflichtmitgliedschaft einen
Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs.1
Grundgesetz (GG) darstellt.
7. Der Bildungs- und INformationsauftrag der Anstalten des Öffentlichen Rechts wird nur
mangelhaft erfüllt. Siehe Rede des Bundestagspräsidenten Dr. Lammert bei der
konstituierenden Sitzung des 17. Deutschen Bundestages.
http://www.youtube.com/watch?v=FMBNHoC7TTQ
8. Außerdem verstoßen die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten regelmäßig gegen das Recht der
freien Meinungsäußerung, Art. 5 GG. Beweis: sämtliche Internetauftritte der ÖR-Medien bei
denen es möglich ist als Internetuser Kommentare auf deren Websites zu verfassen. Sehr
viele Kommentare werden nicht zugelassen obwohl diese nicht gegen geltendes Recht, Sitte
und Anstand verstoßen.
9. In ganz Europa sind die Programme der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten über Satellit
empfangbar. Jedoch fehlt dem Vertragstext eine eindeutige räumliche Zuordnung bzw.
räumlicher Geltungsbereich, den ich als juristischer Laie problemlos erkennen kann. Somit
wäre eigentlich jeder der irgendwo in Europa die Programme der Anstalten des Öffentlichen
Rechts empfängt beitragspflichtig. Zahlen sollen aber nur wir in Deutschland, für die nach
§241a BGB nicht bestellten Leistungen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3
Abs. 1 GG.
10. Ich habe auf meinem Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre für meine Daten
einrichten lassen. Der mit kri...... Energie arbeitende Beitragsservice beschafft sich meine
personenbezogenen Daten trotzdem obwohl diese Firma selbst nicht rechtsfähig ist (siehe
Internetauftritt Ihres Beitragsservices). Hierdurch ist mein Recht auf informationelle
Selbstbestimmung eingeschränkt. (Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1,
sowie Art. 8 EMRK)
11. Für den Fall das Zahlungsverzug gegenüber des Beitragsservices eintritt, greift der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in weitere Grundrechte die im GG garantiert sind ein. Art. 2
Abs. 2 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG ohne das die Grundrechteeinschränkungen
irgendwo im Vertragstext erwähnt sind. Somit verstößt dieser Vertrag gegen das Zitiergebot
nach Art. 19 Abs. 1 und ist somit null und nichtig.
Sie glauben doch nicht ernsthaft das ich diese ganzen Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen auch
noch finanziell unterstütze und daher ist dieser ganze Müll entsprechend zurückzuweisen
gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie außerdem zu folgendem auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten (außer der oben
aufgeführten Adresse) Sie über meine durch diesen Namen / diese Adresse identifizierte Person
gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen
sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten ebenfalls unverzüglich
offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person / meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren
und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1
BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine
Adresse betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4
Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte
Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem
Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere
rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit angemessenen Grüßen
Ihr xxxxxx xxxxxx
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
xxxxxxxx, den ..........
xxxxxxxx, xxxxxx xxxxx
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
KOSTENRECHNUNG
Hiermit stelle ich Ihnen meine Aufwendungen in Rechnung:
Auslagen:
Porto:
140,00€
4,78€
Gesamt:
144,78€
Bitte begleichen Sie diese Rechnung bis zum 30.05.2013 mittels auf meinen Namen ausgestellten
Bar- oder Verrechnungscheck .
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxx
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Vertrag
über Schadensersatz und Beratungshonorar
xxxxxxxxxxx
zwischen
natürliche Person nach staatlichem § 1 BGB
nachfolgend Leistender genannt.
Und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
sowie sämtliche Damen und Herren Sachbearbeiter/Beamte/Angestellte handelnden Unternehmen
sowie den dort oder im Auftrag handelnden Privatpersonen
nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen genannt,
kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:
§ 1 Vertragszweck
(1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieses Vertrages seitens des Leistenden erfolgen unter
Vorbehalt und in der Regel unter der Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger
bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Vorbehalt des Leistenden basiert auf die Tatsache, daß der Empfänger und seine
Erfüllungsgehilfen vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies belegt oder
auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung durch
Besatzungsrecht (z.B. Tagesbefehl) wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt, daß
a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem
Handeln berechtigt sind, oder
b.
der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder
ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der
Ausweispflicht (§37 VwVfG ) vorsätzlich verweigern.
(3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich Sachverhalte nach Abs. 2a . In den Fällen nach Abs. 2b
richten sie die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden, gesetzlichen Regelungen des
völkerrechtlich existierenden Staates Deutschland.
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§ 2 Vertragsleistungen
Vertragsleistungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Leistungen wie z.B. Handlungen oder
Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen erbringt. Dazu
gehören insbesondere Zahlungen (auch Teilzahlungen), aber auch andere durch den Empfänger oder
dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B. Erklärungen, Berichte oder andere
Anfragen.
§ 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme
5. Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine
Erfüllungsgehilfen tritt der Vertrag in Kraft.
(2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer
Zwangsbeitreibung gleich (z.B. Barzahlung, Kontopfändung).
(3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der
Empfänger selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen (z.B.
Haftbefehl) umsetzt, oder Schreiben versendet, die Forderungen gegen den Leistenden
erheben (z.B. „Bescheide“).
§ 4 Inkrafttreten durch Androhung
Der Vertrag tritt außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den Empfänger oder dessen
Erfüllungsgehilfen eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.
§ 5 Schadenersatz
Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere
Vertragsleistung verpflichtet den Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach
§ 6. Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und
unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte
Vermögen.
§ 6 Höhe des Schadenersatzes
1. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder
Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne,
beteiligte Person fällig:
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Vertragsleistung nach
§ 4 (Androhung von
Zwangsmaßnahmen)
§ 3 Abs. 1 (Annahme von
Leistungen)
Erfüllungsgehilfe
30.000 € pauschal
Empfänger
1 Mio. € pauschal
100% der Gesamtforderung bzw. 5 Mio. € pauschal
des entstandenen Schadens zzgl.
50.000 € pauschal
§ 3 Abs. 2 und 3 (Umsetzung
100% der Gesamtforderung bzw. 10 Mio. € pauschal
Zwangsmaßnahme)
des entstandenen Schadens zzgl.
200.000€ pauschal
Personenstandfälschung
100.000 € pauschal
2 Mio. € pauschal
Unwirksame „Inlandszustellung“ 30 000 € pauschal
1 Mio. € pauschal
Fehlende Unterschriften u.ä,
30 000 € pauschal
1 Mio. € pauschal
(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden mit 140€, von Anwälten oder Rechtskonsulenten
mit 400 € zu vergüten. (Honorar)
(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz oder Honorar vorsieht oder zuläßt, tritt
diese Regelung automatisch in Kraft.
(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die
Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01 des Jahres, in dem der
Vertrag in Kraft getreten ist.
§ 7 Fälligkeit des Schadenersatzes und Honorars
(1) Der Schadenersatz/Honorar wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach § 3 oder § 4 sofort
fällig, ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.
(2) Der Schadenersatz/Honorar ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen
Wahl per Verrechnungsscheck, in bar oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Platin)
marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der
Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.
(3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein,
der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an
deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am
nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte
bleiben hiervon unberührt.
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