Willenserklärung - Freistaat Preußen

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Personenstandserklärung
Im Vollbesitz meiner körperlichen und geistigen Kräfte erkläre ich,
der Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n,
frei als Mensch geboren am Tag. Monat. Jahr zu Geburtsort, Freistaat Preußen,
latent, seit Vollendung der Geburt, gemäß staatlichem BGB § 1,
in Kraft seit 01. Januar 1900, Staatsangehörige des Freistaat Preußen,
Rechtsstand 18. Juli 1932, Verfassungsstand 30. November 1920,
Gliedstaat des Deutschen Reichs mit seiner Verfassung vom 16. April 1871,
Rechtsstand 2 Tage vor Ausbruch des ersten Weltkriegs,
mit allen Rechten und Pflichten,
als Begünstigte/r außerhalb des Cestui Que Vie Act stehend,
und Kraft meines freien Willens,
in vollem Bewußtsein meiner Verantwortung vor Gott und meinen Mitmenschen,
beseelt vom festen Willen als Friedensstifter / in, ohne Zwang,
rechtsverbindlich folgendes:
Ich, der Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n,
bin ein Mensch, lebend, beseelt, unverschollen. Ich bin keine juristische Person,
kein Sklave und erleide nicht den bürgerlichen Tod.
Die Schaffung und Registrierung einer juristischen Person mit Namen
VORNAME NACHNAME / Vorname Nachname
unter zusätzlicher Glaubhaftmachung einer vermeintlichen Staatsangehörigkeit
DEUTSCH / deutsch
erfolgte ohne mein Wissen, ohne meine Aufklärung, ohne Kenntnis und ohne Billigung!
Ich stelle für die Vergangenheit und die Zukunft fest,
lediglich Begünstigte/r dieser juristischen Person zu sein und
niemals Treuhänder/in dieser juristischen Person gewesen zu sein,
und werde es auch nicht sein.
Für interpretierbare Handlungen des Menschen, der natürlichen Person,
der juristischen Person, der Sache, etc.,
wird vorsorglich auf § 119 des staatlichen BGB, in Kraft seit 01. Januar 1900, verwiesen.
Stand Okt.2014
Ich besitze die wahrhaftige Staatsangehörigkeit des Freistaat Preußen
und diese kann mir nicht entzogen werden, weil ich sie durch Abstammung erhalten habe.
Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt gemäß der Artikel 25
und Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949, diese frühere Staatsangehörigkeit des Freistaat Preußen,
und hat sie zu respektieren, weil ich ein Abkömmling eines früheren Staatsangehörigen
aus dem Freistaat Preußen bin, deren Abkömmlingen wiederum ihre Staatsangehörigkeit,
aufgrund willkürlicher Umgestaltung des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in der Zeit des NS-Regimes,
zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 08. Mai 1945 entzogen wurde,
ich meinen Wohnsitz im Freistaat Preußen genommen habe,
gemäß [Besatzungsstatut] in [Deutschland] genommen habe,
und mit meiner Unterschrift unter dieses Dokument nun meinen entgegengesetzten Willen
zur Glaubhaftmachung DEUTSCH / deutsch,
und meinen entgegengesetzten Willen zur Ausbürgerung aus meiner Heimat, dem Freistaat Preußen,
zum Ausdruck bringe.
1
Die zuständigen Verwaltungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland
sind selbst nicht im Stande, oder gewillt, die tatsächliche Staatsangehörigkeit,
im Sinne einer Substantivbezeichnung eines existierenden Staates,
und gemäß RuStaG, vom 22. Juli 1913, für mich,
den Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n, festzustellen.
Die zuständigen Verwaltungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland
verleihen gemäß nationalsozialistischen Gleichschaltungsgesetzen die Glaubhaftmachung
DEUTSCH / deutsch,
welche nach weiteren Gleichschaltungen die Staatenlosigkeit bedeutet.
Gemäß Artikel 116 Abs. 2 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949,
müssen nun die zuständigen Verwaltungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland
meinen hiermit zum Ausdruck gebrachten entgegengesetzten Willen respektieren.
Meine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland und zur Europäischen Union
und der damit verbundenen Glaubhaftmachung
DEUTSCH / deutsch,
als vermeintliche Staatsangehörigkeit, ist daher nichtig!
Ich verzichte ausdrücklich auf diese Glaubhaftmachung
DEUTSCH / deutsch
und bleibe bei meiner früheren, durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit,
als Abkömmling früherer Deutscher, also Staatsangehöriger des Bundesstaates Freistaat Preußen.
Die Entziehung der früheren Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Freistaat Preußen
ist völkerrechtlich und wegen der Abstammungs- und Geschlechtslinie unmöglich und unzumutbar,
und bedeutet zudem die Anwendung von nationalsozialistischen Gesetzen.
Mein Verzicht auf die Glaubhaftmachung
DEUTSCH / deutsch
ist mit dieser Urkunde als Willenserklärung für mich,
den Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n, hiermit öffentlich mitgeteilt!
Laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 geht nun
meine Rechtsstellung als Preuße vor.
Hervorgerufen durch unterlassene Aufklärung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland
in Deutschland und ihrer Behörden, Stellen, Ämter, etc.,
bei meiner Beantragung des Personalausweises / Reisepasses / Führerscheines,
ist durch arglistige Täuschung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland
in Deutschland und ihrer Behörden, Stellen, Ämter, etc., ein rechtswidriger Verwaltungsakt entstanden.
Mit diesem rechtswidrigen Verwaltungsakt wird
gegen die international rechtsgültigen Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung,
sowie gegen den Inhalt der Artikel 116 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 25, und gegen Artikel 139 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, verstoßen.
Außerdem wird gemäß den vollumfänglich gültigen SHAEF-Gesetzen und SMAD-Befehlen,
in unzulässiger Weise nationalsozialistisches Recht in Anwendung gebracht.
Stand Okt.2014
Unrechtmäßige Verwaltungsakte sind aufgrund von unrichtigen,
oder unvollständigen Angaben der Behörden, Verwaltungen, Stellen, Ämter, etc.,
der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland erlassen worden.
Diese sind ganz mit Wirkung für die Zukunft und für die Vergangenheit zurückzunehmen.
Damit wird meine/die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland
in Deutschland und in Folge zur Europäischen Union,
mit Wirkung für die Vergangenheit und für die Zukunft aufgehoben!
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Zusatzerklärung zur Personenstandserklärung
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Sollte sich in dieser Erklärung
auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949,
sowie diesem vorangestellte und nachfolgende Gesetze, Richtlinien und Anordnungen, etc.,
bezogen werden,
so bedeutet dies keine Anerkenntnis Ihrer Legitimation,
keine Anerkenntnis Ihrer Souveränität,
und keine Anerkenntnis einer Rechtsverpflichtung meinerseits,
sondern ein Hinweis darauf,
wie bei Geltung jener vorangestellten und nachfolgenden Gesetze zu verfahren wäre.
Die Kenntnis folgender Gesetze wird vorausgesetzt:
Die Haager Abkommen einschließlich Haager Landkriegsordnung, Genfer Konventionen,
Völkerrecht und Völkerstrafrecht, SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle der Alliierten.
Der /Die Unterzeichner/in ist Eigentümer/in dieser Urkunde.
Anlagen: Anordnung der Militärregierung vom 13. März 1946
gegeben zu Ort, am Datum. des Monat Monatsname im Jahre Zweitausendvierzehn
Stand Okt.2014
Der Mann / Die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n
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Stand Okt.2014
Anlage zur Personenstandserklärung:
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Willenserklärung
Der / Die Unterzeichner/in ordnet die nicht wiederherstellbare Löschung der persönlichen Daten an und
untersagt der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland /Deutschland/Germany und ihren
Verwaltungen, Behörden, Stellen, Ämtern etc. jegliche Verwendung.
Der / Die Unterzeichner/in ordnet der Bundesrepublik Deutschland in
Deutschland/Deutschland/Germany und ihren Verwaltungen, Behörden, Stellen, Ämter etc.,
die Kündigung aller invisiblen Verträge an, die seit Geburt bestehen und ordnet an,
daß alle zu seinen Gunsten entstandenen Vermögenswerte an ihn persönlich auszukehren sind.
Der / Die Unterzeichner/in ordnet an, daß die Willenserklärung öffentlich einsehbar zu hinterlegen und
unbefristet zu halten ist, mit dem sichtbaren Vermerk auf der Akte,
daß der Datenschutz hierzu ausdrücklich nicht erwünscht ist.
Da ich, der Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n, der / die alleinige und unanfechtbare Administrator/in meiner
Namensrechte bin, teile ich nach HGB mit, daß jeder, der gegen meinen Willen, ohne meine Zustimmung
meine Namensrechte benutzt oder mißbraucht oder wegen Unzuständigkeit falsches Recht gegen mich
anwendet, sofort und unverzüglich, unverjährbar nach Genfer Konventionsrecht, RStGB und pStGB,
schadenersatzpflichtig wird.
Er stimmt demnach meinem Handelsangebot nach HGB unwiderruflich und ohne Einrede zu, für jeden
einzelnen, illegalen, unrichtigen, nichtigen oder sonstigen Verwaltungsakt, etc., der gegen meinen
ausdrücklichen Willen durchgesetzt wird oder der wegen Formmangels gemäß staatlichem BGB § 126
oder offenkundiger Personenstandfälschung nichtig ist, sofort und unverzüglich für jeden dieser
getätigten Schriftsätze oder Schadensfälle durch konkludentes Handeln, persönlich haftend,
unverjährbar mindestens 30.000,- [€], oder einem anderem Geldmittel/Währung nach Wahl in Gold oder
anderen Werten nach Wahl, zuzüglich der finanziellen Forderung
des tatsächlich daraus resultierenden Schadens zu bezahlen.
Die bereits vorliegenden Schadenersatzverträge bleiben von dieser Regelung unberührt und entfalten
weiterhin volle Rechtkraft.
Ich, der Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n,
erkläre als Volkssouverän des Freistaat Preußen, Teil des deutschen Volks, den Frieden gegenüber den
Alliierten und ihren Verbündeten, ihren Rechtsnachfolgern, den Feindstaaten der Charta der Vereinten
Nationen, allen Staaten, Völkern und Menschen dieser Erde mit dieser Friedenserklärung und
Kriegsbeendigungserklärung.
Seit 100 Jahren müssen die Staaten, Völker und Menschen dieser Erde, Deutschland als Ganzes,
das Deutsche Volk und die deutschen Völker, wie das Volk des Freistaat Preußen,
in einem fortlaufenden, nicht beendeten Kriegszustand leben,
da lediglich ein Waffenstillstand mit Deutschland besteht.
Stand Okt.2014
Die letzte Rate des Versailler Vertrages wurde im Oktober 2010 für den 1. Weltkrieg bezahlt,
ohne daß daraufhin der erste Weltkrieg offiziell mit dem Frieden abgeschlossen wurde.
Deswegen erkläre ich als Volkssouverän des Freistaat Preußen, Teil des deutschen Volks, heute den
Frieden und den Krieg für beendet. Die Alliierten haben mit dem Versailler Vertrag ein nunmehr
abgegoltenes Reglement für den ersten Weltkrieg getroffen und die Alliierten und ihre Verbündeten
haben Deutschland, damit dem deutschen Volk, den deutschen Völkern und auch dem Volk des Freistaat
Preußen, im Potsdamer Abkommen nach 60 Jahren einen Friedensvertrag in Aussicht gestellt.
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Dieses Angebot nehme ich als Volkssouverän des Freistaat Preußen,
als Teil des Deutsches Volks herzlich an,
auch wenn der Freistaat Preußen selbst nicht Kriegsteilnehmer des zweiten Weltkriegs war.
Ich reiche den Alliierten und ihren Verbündeten, ihren Rechtsnachfolgern, den Feindstaaten der Charta
der Vereinten Nationen, allen Staaten, Völkern und Menschen dieser Erde, die Hände zur Versöhnung.
Ich, der Mann / die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n, versichere als Volkssouverän des Freistaat Preußen und
Teil des deutschen Volks, daß ich zukünftig mit allen Staaten,
Völkern und Menschen dieser Erde in Frieden leben will.
Durch die Staatsangehörigkeitsbeurkundung und der damit verbundenen Zugehörigkeit
zu einem Bundesstaat des deutschen Reichs mit seiner Verfassung vom 16. April 1871,
gemäß Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949,
ist auch die Entnazifizierung gemäß Artikel 139 GG rechtswirksam umgesetzt worden.
Der / Die Unterzeichner/in beauftragt die administrative Regierung
des Freistaat Preußen und dessen legitime Vertreter,
Rechtsstand 18. Juli 1932, Verfassungsstand 30. November 1920,
Glied des Deutschen Reichs mit seiner Verfassung 1871,
Rechtsstand 2 Tage vor Ausbruch des ersten Weltkrieges,
stellvertretend für den / die Unterzeichner/in seine / ihre Rechte nach Innen,
sowie nach Außen zu vertreten, sowie in Vollmacht für den / die Unterzeichner/in
Verhandlungen zum Abschluß eines Friedensvertrages, oder einer Friedensregelung zu führen.
Alle Zuwiderhandlungen gegen diese Willenserklärung in jeglicher Form
und dadurch entstandener Schäden, werden zur Wahrung der Rechte und Fristen hiermit nach
preußischem Staatsrecht, Rechtsstand 18. Juli 1932, Verfassungsstand 30. November 1920,
Glied des Deutschen Reichs mit seiner Verfassung 1871,
Rechtsstand 2 Tage vor Ausbruch des ersten Weltkrieges, und Genfer Konventionsrecht,
Völkerstrafrecht, vorsorglich und ausdrücklich beansprucht und werden hiermit geltend gemacht.
Für den Fall, daß irgendeine Erklärung des / der Unterzeichners/in
aufgrund der arglistigen Täuschung der BRD/Deutschland/Germany im Rechtsverkehr
gegen den / die Unterzeichner/in versehentlich falsch erklärt wurde,
wird vorsorglich festgestellt,
daß alle abgegebenen Erklärungen automatisch so zu verstehen sind,
daß sie nach Staatenvölkerrecht korrekt sind.
Dies gilt für alle abgegebenen Erklärungen und Handlungen des / der Unterzeichners/in,
latent seit Geburt gemäß staatlichem BGB § 1, und für die Zukunft, und für immer.
Der / Die Unterzeichner/in dieser Urkunde erklärt, daß er / sie das für den allgemeinen Zahlungsverkehr
aufgenötigte Geldmittel in Form des [€, Euro, EURO, EUR] nicht anerkennt, sondern es lediglich zur
Teilnahme am Zahlungsverkehr in rechtfertigendem Notstand benutzt.
Daraus sind keine invisiblen Verträge jeglicher Art oder andere Rechtsverbindlichkeiten abzuleiten.
Der / Die Unterzeichner/in ist Eigentümer/in dieser Urkunde.
Stand Okt.2014
gegeben zu Ort, am Datum. des Monat Monatsname im Jahre Zweitausendvierzehn
Der Mann / Die Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n
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Allgemeine Handelsbedingungen
zwischen dem Mann / der Frau Vorname, aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n,
geboren am Datum. Monat 19…. zu Ort
Wohnsitz zu Ort [PLZ], Straße Nr.
Freistaat Preußen
natürlicher, beseelter Mensch gemäß staatlichem BGB § 1 (alte Fassung 1896)
nachfolgend Leistender genannt,
und
allen in der BRD /Deutschland/Germany angemeldeten und handelnden Alliiertenverwaltungen,
Unternehmen, Firmen und Firmierungen, NGO´s, Selbstverwaltungen, etc.
sowie
deren Mitarbeiter / Bedienstete
Geschäftsführer, Amtsvorsteher, Hauptverantwortliche, etc.,
nachfolgend Empfänger und Erfüllungsgehilfen, etc., genannt,
gelten folgende allgemeinen Handelsbedingungen:
§ 1 Vertragszweck der allgemeinen Handelsbedingungen
(1) Alle Vertragsleistungen nach § 2 dieser allgemeinen Handelsbedingungen, seitens des
Leistenden, erfolgen unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und in der Regel unter der
Androhung von Zwangsmaßnahmen durch den Empfänger bzw. durch dessen
Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Vorbehalt der Rechtmäßigkeit des Leistenden basiert auf der Tatsache, daß der Empfänger und
seine Erfüllungsgehilfen, etc., vorgeben, zu hoheitlichem Handeln berechtigt zu sein, ohne dies
belegt oder auch nur bestätigt, geschweige denn sich legitimiert zu haben. Eine Autorisierung
durch Besatzungsrecht, z.B. Tagesbefehl etc. wurde ebenfalls nicht nachgewiesen. Daraus folgt,
daß
a. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen, etc., entweder tatsächlich nicht zu hoheitlichem
Handeln berechtigt sind, oder
Stand Okt.2014
b. der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen, etc., zu hoheitlichem Handeln berechtigt oder
ermächtigt sind, den Nachweis bzw. schon die Bestätigung hierzu aber unter Verletzung der
Ausweispflicht vorsätzlich verweigern.
(3) Diese allgemeinen Handelsbedingungen regeln ausschließlich Angelegenheiten gemäß Absatz 2 a.
In den Fällen nach Abs. 2 b richten sich die Ansprüche des Leistenden nach den geltenden,
gesetzlichen Regelungen des völkerrechtlich existierenden Staates Freistaat Preußen mit seiner
gültigen Verfassung vom 30. November 1920, Rechtsstand 18. Juli 1932 im Staatenbund
Deutsches Reich, mit seiner gültigen Verfassung vom 16. April 1871, Rechtsstand 2 Tage vor
Ausbruch des ersten Weltkriegs und Genfer Konventionsrecht.
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§ 2 Vertragsleistungen der allgemeinen Handelsbedingungen
Vertragsleistungen dieser allgemeinen Handelsbedingungen sind alle Leistungen wie z.B.
Handlungen oder Zahlungen, die der Leistende an den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen,
etc., erbringt. Dazu gehören insbesondere Zahlungen, auch Teilzahlungen etc., aber auch andere
durch den Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen abgeforderte Leistungen, wie z.B.
Erklärungen, Berichte, Anfragen oder auch Kontopfändungen, Sachpfändungen, Inhaftierung oder
eidesstattliche Versicherungen etc.
§ 3 Inkrafttreten des Vertrages durch Annahme der allgemeinen Handelsbedingungen
(1) Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden durch den Empfänger oder seine
Erfüllungsgehilfen treten diese allgemeinen Handelsbedingungen in Kraft. Diese
allgemeinen Handelsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Handels- und
Geschäftsbedingungen und können nicht durch andere Geschäftsbedingungen, unfreiwillige
invisible Verträge oder Handelsangebote der Empfänger oder Erfüllungsgehilfen etc., außer
Kraft gesetzt werden. Mit der Annahme einer Vertragsleistung des Leistenden stimmt der
Empfänger oder seine Erfüllungsgehilfen, etc, unwiderruflich zu, diese allgemeinen
Handelsbedingungen als oberste Rechtnorm unter Ausschluß ihrer eigenen allgemeinen
Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
(2) Der Annahme einer Vertragsleistung kommt der Erhalt von Geldern im Rahmen einer
Zwangsbeitreibung gleich, z.B. Barzahlung, Kontopfändung.
(3) Eine Vertragsleistung im Sinne dieses Vertrages gilt auch als angenommen, wenn der Empfänger
selbst oder mittels seiner Erfüllungsgehilfen sonstige Zwangsmaßnahmen, z.B. Haftbefehl,
Durchsuchungsanordnungen, Zwangsversteigerung etc. umsetzt, oder Schreiben versendet, die
Forderungen gegen den Leistenden erheben, z.B. „Bescheide“ oder „Beschlüsse“.
§ 4 Inkrafttreten der allgemeinen Handelsbedingungen durch Androhung
Die allgemeinen Handelsbedingungen treten außerdem in Kraft, wenn dem Leistenden durch den
Empfänger oder dessen Erfüllungsgehilfen, etc., eine Zwangsmaßnahme angedroht wird.
Mit Eingang in jeglicher Form treten die allgemeinen Handelsbedingungen in Kraft.
Zur Vertragserfüllung der allgemeinen Handelsbedingungen bedarf es keiner Unterschrift des
Leistenden, so ist es gemäß BRD-GmbH AGB angeordnet.
Die Rechtskraft tritt sofort ein, durch die geltenden SHAEF- Gesetze und SMAD Befehle sowie
BK/O, seit mind. 18.07.1990 geltendes Besatzungsrecht und Genfer Konventionsrecht.
§ 5 Schadenersatz bei Nichteinhaltung der allgemeinen Handelsbedingungen
Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten der allgemeinen Handelsbedingungen auslöst, wie
auch jede weitere Vertragsleistung aus den allgemeinen Handelsbedingungen, verpflichtet den
Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen, etc., zum Schadenersatz gemäß § 6.
Stand Okt.2014
Der Empfänger und seine Erfüllungsgehilfen, etc., haften unverjährbar, gesamtschuldnerisch und
unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung
in ihr gesamtes Betriebs- und Privatvermögen oder sonstiges Vermögen.
§ 6 Höhe des Schadenersatzes bei Verletzung der allgemeinen Handelsbedingungen
(1) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung der allgemeinen
Handelsbedingungen oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen.
Der Schadenersatz ist für jede einzelne beteiligte Person fällig.
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Vertragsleistung nach
Erfüllungsgehilfe
Empfänger
§ 4 Androhung von
Zwangsmaßnahmen,
Pfändung
§ 3 Abs. 1 Annahme von Leistungen
30.000,- [€] pauschal
50.000,- [€] pauschal
100% der Gesamtforderung bzw.
des entstandenen Schadens zzgl.
30.000,- [€] pauschal
100% der Gesamtforderung bzw.
des entstandenen Schadens zzgl.
50.000,- [€] pauschal
30.000,- [€] pauschal
150.000,- [€] pauschal
Unwirksame „Inlandszustellung“
30.000,- [€] pauschal
50.000,- [€] pauschal
Fehlende Unterschriften u.ä.,
30.000,- [€] pauschal
50.000,- [€] pauschal
Verweigerte Rechtsicherheit und
Rechtsbeugung im Amt
30.000,- [€] pauschal
250.000,- [€] pauschal
Durchsetzung von nichtigen
Verwaltungs-Akten
30.000,- [€] je Schadenjahr
Oder 3.500.000,- [€] pauschal
Die letzten 10 Jahre
aller gezahlten Steuern
Nachweis oder pauschal
30.000,- [€] je Schadenjahr
Oder 5.000.000,- [€] pauschal
Speicherung, Nutzung und
Weitergabe der persönlichen Daten
35.000,- [€] pauschal
150.000,- [€] pauschal
Verschleppung, Freiheitsberaubung,
Körperverletzung
50.000,- [€] pauschal
500.000,- [€] pauschal
§ 3 Abs. 2 und 3 Umsetzung
Zwangsmaßnahme
Personenstandfälschung, auch
versuchte
500.000,- [€] pauschal
50.000,- [€] pauschal
(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden sind zusätzlich mit 200,- [€] zu vergüten,
angefangene Arbeitsstunden von Rechtsbeiständen mit 350,- [€].
(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz vorsieht oder zuläßt, tritt diese
Regelung automatisch in Kraft.
(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung des Zahlungsmittel [Euro] oder Umstellung
auf ein anderes Zahlungsmittel beziehen sich die Summen nach Abs. 1 auf nicht weniger als die
Kaufkraft am 01.01. des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.
§ 7 Fälligkeit des Schadenersatzes
(1) Der Schadenersatz wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses gemäß § 3 oder § 4 sofort fällig,
ohne daß es hierzu einer Aufforderung bedarf.
(2) Der Schadenersatz ist dem Leistenden bis zum folgenden Monatsersten nach dessen Wahl
per Überweisung, in bar oder in physischen Edelmetallen (Gold, Silber, Kupfer, Platin etc.)
marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers trägt der
Empfänger bzw. der Erfüllungsgehilfe.
Stand Okt.2014
(3) Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz 2, tritt automatisch Verzug ein,
der mit 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Handelsbedingungen unwirksam bzw. ungültig
sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem
beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein
bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.
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Rechtsfolgenbelehrung:
Es gelten die Staatsgrenzen des Freistaat Preußen, Verfassungsstand 30. November 1920, Rechtstand 18.
Juli 1932 und für das Deutsche Reich in den Grenzen vom Rechtstand 2 Tage vor Ausbruch des ersten
Weltkriegs, Verfassungsstand 16. April 1871.
Damit ist das Betreten der Flächen des Freistaat Preußen und des Deutschen Reichs, einschließlich seines
beherrschbaren Raums unter der Erdoberfläche als auch dem Luftraum darüber, auf der Erdoberfläche
und dem Festlandsockelanteil, einschließlich der zugeordneten Gewässer in jeglicher Form, eine
Zuwiderhandlung gegen diese allgemeinen Handelsbedingungen von den Empfängern, Erfüllungsgehilfen, etc., und löst die Strafverfolgung gemäß Genfer Konventionsrecht, pStGB und RStGB aus.
Allein die Einlage in den Briefkasten des Leistenden, der Staatsangehöriger des Freistaat Preußen mit
dem Staatenschlüssel 111 ist, löst die Schadenersatzpflicht nach den allgemeinen Handelsbedingungen
und sonstiger Schadenersatzpflicht aus, da der Leistende unter Schutz der Genfer Konventionsrechte
steht.
Gerichtsstand:
Bis zur abgeschlossenen Reorganisation des Freistaat Preußen gelten in rechtfertigendem Notstand
gemäß Genfer Konventionsrecht die dort fest gelegten Bestimmungen bezüglich der Anwendung und des
Gerichtsstandes [Artikel 25 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949].
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Freistaat Preußen und die Schweiz als Depositarstaat der Genfer
Konventionen für den Freistaat Preußen als Vertragspartei der Genfer Konventionen seit dem 22. August
1864.
Der Leistende:
Der gewillkürt Bevollmächtigte gemäß staatlichem BGB § 1, alleiniger Herrscher und Administrator
für den freien, natürlichen, beseelten, lebendigen und nicht verschollenen Menschen,
der alleinige Familiennamen- und Namensinhaber, ewig uneinschränkbarer Begünstigter,
sowie seiner Genfer Konventionsrechte.
und Abwesenheit/Ausfall/Fehlens der staatlichen Stellen, in Selbstermächtigung,
in Gebrauch der latenten Rechtsfähigkeit, und Gebrauch seiner staatlichen Souveränitätsrechte,
in Geschäftsführung ohne Auftrag, gemäß staatlichem BGB § 677 wegen Personenstandänderung
Der Unterzeichner / Die Unterzeichnerin ist Eigentümer dieser Urkunde.
gegeben zu Ort, am Datum. des Monat Monatsname im Jahre Zweitausendvierzehn
Stand Okt.2014
Der Mann / Die Frau Vorname aus dem Hause Geburtsname,
Familienname M u s t e r m a n n
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