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Klar Nr. 2, Sommer 2013
Das Schweizer Magazin zum Thema Sehbehinderung.
Mit einem Dossier zum Thema "Invalidenversicherung"
Legende Cover: "Als Direktor der IV-Stelle wie auch als Psychologe sehe ich die
Versicherung als ein lebendiges und engmaschiges Netz, in dem ich mich seit 27
Jahren bewege. Ich habe viele Menschen getroffen, die Leistungen von der IV erhalten.
Es gab Menschen voller Energie und Motivation und andere, die stark unter der
Situation litten."
Die IV-Stelle des Kantons Waadt zahlt Leistungen von rund 800 Millionen Franken pro
Jahr aus. Der Betrieb der Stelle kostet 34.5 Millionen Franken.
Jean-Philippe Ruegger, Präsident der IV-Stellen-Konferenz und Direktor der IV-Stelle
Kanton Waadt.
Legende Backcover: "Les Cruches molles" ist eine Serie von Porzellankrügen, die in
noch weichem Zustand fallen gelassen worden sind. Ihrer Funktion beraubt sind die
Krüge witzige und zum Teil absurde Skulpturen.
"Cruche Molle" Bastien Aubry / Dimitri Broquard, Glasierte Porcelan, 2010
Auf den zerknautschten weissen Krug sind im Stil der FayenceMalerei eine Landschaft und ein Gesicht gemalt. Die Augen
blicken eindringlich, der Mund ist in einem Schrei geöffnet.
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Inhalt
Editorial ......................................................................................... 4
Liebe Leserinnen und Leser ...................................................... 4
Dossier .......................................................................................... 5
„Eine ganze Stadt ins Erwerbsleben eingegliedert“ - Interview
mit dem Präsident der IV-Stellen-Konferenz.............................. 5
Der Korbflechter und sein Assistent - Behinderte werden
Arbeitgeber .............................................................................. 10
Die IV in sechs Schritten - Ein Gespräch über die Entwicklung
der Versicherung ..................................................................... 15
Die Schweiz ist nicht mehr solidarisch - Ein Kommentar ........ 20
Fokus ....................................................................................... 22
Sterbehilfe für belgische Zwillinge - zwei taube Männer konnten
sich ein Leben als Blinde nicht vorstellen ................................ 22
Ein unnötiger Tod - Ein Kommentar von Beat Marchetti,
taubblind .................................................................................. 26
Leben mit einer Sehbehinderung ................................................ 28
"Klein, handlich, unsichtbar…" - Neulich im O&M Training Kolumne des O&M-Trainers Charly Meyer .............................. 28
Das iPhone hilft bei der Orientierung - Navigationsapps die sich
für blinde Menschen eignen .................................................... 29
News ........................................................................................... 31
Erfolg der Hilflosenentschädigung ........................................... 31
Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen ........................................................................ 32
Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Leistungseinschränkung
................................................... Error! Bookmark not defined.
Kartellverdacht ........................... Error! Bookmark not defined.
Hinweise ...................................................................................... 33
Pinnwand .................................................................................... 34
Inserate ....................................................................................... 36
Ihre scharfe Begleitung unterwegs! ......................................... 36
Werden Sie unabhängig – mit Hilfsmitteln von Accesstech ..... 36
MEZZO .................................................................................... 37
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Low Vision International: Und wenn die Brille nicht mehr
ausreicht? ................................................................................ 37
Schlafen, geniessen, erleben im Hotel-Restaurant Solsana in
Saanen-Gstaad ......................... Error! Bookmark not defined.
SBS Tag der offenen Türe ......... Error! Bookmark not defined.
Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und
Sehbehindertenverbandes ...................................................... 39
Impressum .................................................................................. 39
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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser
Das Hauptthema dieser zweiten Ausgabe von „Klar“ ist die
Invalidenversicherung (IV). Sie entstand 1960 mitten im
Konjunkturhoch auf der Grundlage eines typisch helvetischen
Kompromisses. Im Zuge der nachfolgenden Revisionen bemühte
sie sich, den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu
tragen: von der Vollbeschäftigung zur Krise, von der Tätigkeit
Blinder und Sehbehinderter an geeigneten Arbeitsplätzen bis zur
Berücksichtigung ihrer beruflichen Neigungen, von der
Schuldenspirale der 1990er-Jahre bis zu einer voraussichtlich
stabilen Finanzlage im Jahr 2025.
Bei jeder Revision zittert das Behindertenwesen. Kaum ist der
erste Schritt der 6. Revision vollzogen, kündigt sich schon der
zweite an. Leider fühlen sich nicht wenige Menschen mit
Behinderung unverstanden und sind über die Entscheidungen der
IV enttäuscht. Ebenso häufig steigen die Behindertenverbände
auf die Barrikaden und ereifern sich darüber, dass diese oder
jene Bestimmung dem Gesetz hinzugefügt oder daraus
gestrichen wird. Dabei setzt die IV im Grunde nur das Gesetz um.
Mitsamt all seinen Bestimmungen wird das Gesetz jedoch von
denen verabschiedet, die uns in Bern vertreten. Wenn wir wollen,
dass sich etwas verändert oder dass zumindest unser
Sozialwesen nicht ausgehöhlt wird, dann wählen wir doch einfach
diejenigen, die sich auch für unsere Belange einsetzen!
Aller Anfeindungen zum Trotz hat die Invalidenversicherung
immerhin eines bewirkt: Sie hat Menschen mit Behinderung ihre
Würde zurückgegeben.
In diesem Magazin stellt sich der Präsident der IV-StellenKonferenz, Jean-Philippe Ruegger, einem Interview zu aktuellen
Themen der IV. Naomi Jones besucht Urs Schwarz, der Bezüger
eines Assistenzbeitrags ist – diese Leistung sieht die IV im
Rahmen des ersten Schritts der 6. Revision künftig für blinde und
sehbehinderte Personen vor. Und Dominique Dorthe,
Kommunikationsbeauftragter der IV-Stelle Waadt, erzählt die
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Geschichte der IV. Schliesslich runden wir das Thema mit einem
Kommentar zur letzten Sparrunde ab.
Jean-Marc Meyrat, stv. Chefredaktor
Legende: Jean-Marc Meyrat fotografiert von Christian Bühler
Bild Seite 5: Die Sozialarbeiterin Beatrice Acuña ist hochgradig sehbehindert. Die IV
finanziert ihr eine Hilflosenentschädigung, den Blindenführhund Fuego und Hilfsmittel,
auf die sie bei der Arbeit angewiesen ist: insgesamt 12'000 Franken im Jahr. Als
Arbeitnehmerin zahlt sie AHV/IV-Beiträge.
In ihrem Beruf unterstützt Acuña Sehbehinderte im Umgang mit der IV. "Die IV ist eine
gute Sache. Aber sparen ist hoch im Kurs. Bestehende Teilrenten werden überprüft und
gekürzt. Noch wenn eine Person zusätzliche 20% arbeiten könnte, findet sie keine
passende Stelle. Es gibt nur wenige Arbeitgeber, die sich auf einen von der IV
finanzierten Arbeitsversuch einlassen. Sogar gut ausgebildete Junge finden mit einer
Sehbehinderung kaum einen Job."
Beatrice Acuña im Museum Haus Konstruktiv, 2013 vor dem Werk: Alex katz, Green
Wave 3, 2001
Die Porträtserie in dieser Ausgabe wurde vom Zürcher Fotografen Pierluigi Macor
fotografiert.
Dossier
„Eine ganze Stadt ins Erwerbsleben eingegliedert“
So lautet der absichtlich provokative Titel einer
Pressemitteilung der IV-Stellen-Konferenz. Was bedeutet
dies? Wir sprachen darüber mit Jean-Philippe Ruegger,
Präsident der Kommission und Direktor der IV-Stelle Waadt.
Von Gian Pozzy und Jean-Marc Meyrat
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Klar: 17‘000 Bezüger von IV-Leistungen wurden laut Ihrem
Communiqué eingegliedert – das sind so viele Menschen, wie
Solothurn Einwohner hat. Wer sind diese Menschen und wo sind
sie heute?
Jean-Philippe Ruegger: Wir wissen es nicht. Die IV-StellenKonferenz gibt jedes Jahr eine Studie zur Anzahl erfolgter
Platzierungen in Auftrag. Die Studie unterscheidet den Erhalt von
Arbeitsplätzen, Umplatzierungen im gleichen Unternehmen und
Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern. Addiert man die Zahlen,
kommt man auf 17'000. Doch damit endet unsere Erhebung. Wir
wissen nicht, wer diese 17'000 Menschen sind, was sie heute tun,
ob sie mit einer Kündigung rechnen müssen oder welcher Art ihre
gesundheitlichen Einschränkungen sind.
Klar: Warum hat die IV diese Daten nicht?
J-P. R.: Die Frage, was aus den Betroffenen wird, sobald sie
eingegliedert sind, ist eher Gegenstand soziologischer
Untersuchungen. Auf der Internetseite des Bundesamts für
Sozialversicherungen (www.bsv.admin.ch) stehen zahlreiche
Studien zur Verfügung, aber diese Frage wurde noch nicht
untersucht.
Die Schweiz ist ein liberaler Staat. In ihrer Verfassung steht kein
Recht auf Arbeit. Somit ist es nicht die Aufgabe der IV,
Arbeitsplätze zu vermitteln. Wir helfen bei der Arbeitssuche bzw.
beim Erhalt eines Arbeitsplatzes, etwa durch einen
Einarbeitungszuschuss, eine Stelle auf Probe und Hilfsmittel. Wir
helfen den Betroffenen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.
Für uns gilt aber das Gleiche wie für die
Arbeitslosenversicherung: Wir können keinen Arbeitsplatz
garantieren.
Klar: Besteht für diejenigen, die in die Arbeitswelt
wiedereingegliedert werden, nicht die Gefahr, dass sie in die
Armut abrutschen?
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J-P. R.: Es besteht tatsächlich ein Risiko, dass man die Augen vor
der finanziellen Situation wiedereingegliederter Personen
verschliesst. Aus langjähriger Erfahrung weiss ich aber, dass die
Situation nicht dramatisch ist. In meiner Laufbahn habe ich zwar
erlebt, dass Arbeitgeber Auszubildende mit gesundheitlichen
Einschränkungen als billige Arbeitskräfte ausnutzten. Aber diese
zwei oder drei Unternehmen stehen seither auf der schwarzen
Liste. Generell ist die Kommunikation mit den Unternehmen
erstaunlich gut.
Wenn eine gesundheitlich beeinträchtigte Person 50% der
benötigten Leistung erbringt, kann auch ihr Gehalt nur 50% des
üblichen Lohnes betragen. Hier muss die IV den Verdienstausfall
ausgleichen. Ich kann nicht leugnen, dass es hie und da
Probleme gibt. Aber die Arbeitgeber müssen ja auch die
Tarifverträge einhalten, um Schwierigkeiten mit den
Gewerkschaften aus dem Weg zu gehen. Deshalb sitzt im
Aufsichtsrat der IV-Stelle Waadt ein Gewerkschaftsvertreter. Ich
muss allerdings gestehen, dass es hinsichtlich der
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften noch
Verbesserungspotential gibt.
Klar: 2007 unterstützte der Schweizerische Blinden- und
Sehbehindertenverband das Referendum gegen die 5. IVRevision. War sie Ihrer Meinung nach dennoch ein Erfolg?
J-P. R.: 2007, also im Jahr der 5. Revision, platzierte die IV-Stelle
Waadt 231 Personen. 2012 ermöglichte die IV-Stelle 1'737
Personen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, innerhalb des
Unternehmens eine andere Stelle anzutreten oder einen neuen
Arbeitsplatz zu finden. 2007 stand unsere Stelle mit 1'401
Unternehmen in Kontakt – 2012 waren es 4'525 der insgesamt
30'000 Firmen im Kanton Waadt.
Andererseits ist die Zahl der IV-Bezüger erheblich gestiegen.
2007 hat unsere IV-Stelle 2'008 Fälle bearbeitet. 2012 waren es
6'449. Dies hat zu einem grossen Teil damit zu tun, dass wir
aufgrund der 5. Revision viel früher aktiv werden und
Massnahmen zum Erhalten eines Arbeitsplatzes ergreifen. Daher
wurde die Belegschaft unserer Stelle von 150 Mitarbeitenden im
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Jahr 1998 auf heute 291 aufgestockt. Davon sind 70 bis 80
ausschliesslich für die Wiedereingliederung zuständig.
Klar: Ist die 6. Revision nicht eine Illusion? Sie will auch
Menschen, die bis anhin eine Rente erhalten haben, wieder in
den Arbeitsmarkt eingliedern. Angesichts der allgemeinen
Schwierigkeiten, nach langer Arbeitslosigkeit wieder erwerbstätig
zu sein, fragt man sich, ob diese Massnahmen nicht auf eine
Verschiebung der Kosten von der IV auf die
Arbeitslosenversicherung und schliesslich auf die Sozialhilfe
hinauslaufen.
J-P. R.: Ich räume ein, dass es schwierig ist. Aber nicht jeder
bezieht seit zehn Jahren eine Rente. Viel Handlungsbedarf
besteht bei jungen IV-Bezügern, damit wir sie für den
Arbeitsmarkt befähigen können.
Das Gesetz schreibt vor, dass IV-Renten der zweiten Säule sowie
die Zusatzrenten für Kinder während des ganzen Prozesses der
Wiedereingliederung gezahlt werden. Am schwierigsten ist es
jedoch am Schluss der Wiedereingliederungsmassnahmen, die
konkrete Erwerbsfähigkeit der Person zu ermitteln. Denn
entsprechend wird die Rente gekürzt oder sogar gestrichen.
Klar: Betrifft das auch Blinde und Sehbehinderte? In den 1960erJahren standen ihnen vor allem Berufe im Produktions- und
Dienstleistungssektor offen.
J-P. R.: Das stimmt: Damals gab es typische Berufe wie etwa
Telefonisten und Empfangspersonal. Dank des technischen
Fortschritts, von dem auch blinde und sehbehinderte Personen
profitieren, stehen heute persönliche Neigungen bei der
Berufswahl im Vordergrund. Wir achten darauf, Ausbildungs- und
Arbeitsplätze möglichst optimal zu besetzen. Denn die Menschen
sollen ihren Lebenslauf selbst bestimmen können. Es bleibt zu
hoffen, dass diese technischen Fortschritte es den
Sehbehinderten auch ermöglichen, Stellen zu finden. Die
konkreten Zahlen zur Wiedereingliederung Blinder und
Sehbehinderter kenne ich nicht. Aber ich weiss, dass 75% der
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Umschulungen und Wiedereingliederungen in eine feste Stelle
münden, aufgrund derer die IV-Rente wegfällt.
Klar: Wenn eine Person mit gesundheitlicher Einschränkung
durch eine von der IV unterstützte Umschulung ein höheres
Niveau als ihre Grundausbildung erlangt, würde dies ihre
Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern?
J-P. R.: Aufgabe der Invalidenversicherung ist es, die Menschen
auf der Grundlage ihrer letzten Tätigkeit in die Erwerbsfähigkeit
wiedereinzugliedern. Gemäss Bundesgesetz ist die IV nicht dazu
da, Versicherten zu einer besseren Position zu verhelfen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. In diesem Fall kann der Grundsatz
der Austauschbefugnis angewendet werden. Die IV schliesst mit
dem Versicherten eine Vereinbarung ab: Sie zahlt ihm einen
Tagessatz in Höhe dessen, was er während der Dauer der
Umschulung bezogen hätte, damit der Grundsatz der
Gleichbehandlung gewahrt bleibt. Der Versicherte verpflichtet
sich, nach der neuen Qualifizierung keine weitere Unterstützung
durch die IV in Anspruch zu nehmen.
Im Januar 2012 trat zudem eine Neuerung in Kraft. Diese besagt:
„Als Umschulungsmassnahmen gelten auch
Ausbildungsmassnahmen, die zu einer höherwertigen als die
vorhandene Ausbildung führen, sofern sie zur Erhaltung oder
Verbesserung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind." Wie Sie
sehen, tut sich da etwas. Wir machen eine Ausnahme, wenn eine
Person aufgrund ihrer Behinderung nur durch eine höhere
Qualifikation optimal erwerbsfähig bleibt. Dies natürlich unter der
Voraussetzung, dass die Fähigkeiten und Neigungen der Person
den Anforderungen des neuen Berufs entsprechen.
Unsere Mitarbeitenden prüfen diese Fälle möglichst genau und
verlassen hin und wieder die ausgetretenen Pfade. Denn unser
Ziel ist ja eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Wir wollen nicht,
dass der Betreffende nach ein paar Jahren wiederkommt, weil er
arbeitslos geworden ist und Sozialhilfe benötigt.
Klar: Die Verbände haben den Eindruck, dass ihr Standpunkt
nicht wahrgenommen wird.
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J-P. R.: Das gehört zum Spiel. Aber der Kontakt der IV zum
Umfeld von Menschen mit Behinderung ist sowohl auf
Bundesebene als auch lokal elementar. Andererseits müssen die
Verbände anerkennen, dass die IV nicht Interessenvertreterin der
Menschen mit Behinderung ist, sondern ein öffentliches Organ
zur Umsetzung eines Gesetzes. Dieses Gesetz und seine
Revisionen wurden vom Parlament in einem demokratischen
Verfahren erlassen. Die Verbände können mit Fug und Recht
beklagen, dass dieses oder jenes nicht ins Gesetz aufgenommen
wurde. Aber sie können es nicht der IV zum Vorwurf machen,
dass sie das Gesetz so anwendet, wie es verabschiedet worden
ist. Wir haben manchmal den Eindruck, dass man Illegalität
vorwerfen möchten, nur weil wir Gesetze umsetzen, mit denen
man nicht einverstanden ist. Natürlich sind einige Bestimmungen
der 6. Revision sehr hart, aber wir müssen sie trotzdem
anwenden.
Der Korbflechter und sein Assistent
Kernstück der IV-Revision 6a ist der Assistenzbeitrag für ein
selbstbestimmtes Leben. Seit Januar 2012 ist das Gesetz in
Kraft.
Von Naomi Jones
Schwere Schneeflocken mischen sich in den Regen. Auf den
Wiesen liegen schmutzige Schneereste. Es ist ein grauer
Gründonnerstag. Fritz Thierstein fährt mit seinem alten Rennrad
langsam den Berg hinauf. Beim Wegweiser zur Korbflechterei
biegt er links ab, fährt noch ein Stück und stellt dann sein Rad am
Waldrand ab. Zu Fuss steigt er den Waldweg hoch bis zu den drei
Häusern im Unwillen. Hühner gackern zur Begrüssung. Es ist der
Hof der Familie Schwarz. Thierstein klingelt kurz, betritt das
Holzhaus und geht in den ersten Stock. Er klopft an die
geflochtene Türe, bevor er sie öffnet. „Guten Tag, Fritz. Es ist
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furchtbares Wetter heute “, begrüsst Urs Schwarz den
Eintretenden.
Körbe, Puppen- und Stubenwagen stapeln sich im unteren Drittel
des Raumes. An den Wänden hängen geflochtene Binsenhüte
und Werkzeug. Überall stehen mannshohe Bündel von
Weidenruten. Mittendrin sitzt Schwarz auf einer Bank und lässt
das angefangene Geflecht nicht aus der Hand. Ohne zu schauen
greift er mit der rechten Hand nach einer neuen Rute und arbeitet
sie geübt ein. Fritz Thierstein, gelernter Feinmechaniker Anfang
60, ist Assistent von Urs Schwarz. Denn Schwarz leidet an einer
seltenen Gelenkkrankheit und ist stark gehbehindert. Im Alter von
elf Jahren ist er aufgrund einer Netzhautablösung vollständig
erblindet. „Was hast du heute für mich?“, fragt Thierstein. „Im
Gang steht ein Stuhl mit einem Loch in der Lehne. Kannst Du mir
die beiden kaputten Stränge herausnehmen?“
Thierstein holt den kaputten Stuhl und setzt sich auf einen
Hocker. Die beiden Männer arbeiten eine Weile schweigend. Nun
hat Thierstein den Auftrag erledigt. Er bringt den Stuhl zu
Schwarz. Dieser befühlt die bearbeitete Stelle. „Kannst Du mir
noch die beiden neuen Stränge, die ich zum Flicken des Lochs
brauche, einfärben? Der Retouchierstift liegt auf dem Tisch.“
Urs Schwarz lernte sein Handwerk vor 28Jahren. Damals war er
der erste blinde Lehrling seit langem, der die dreijährige Lehre
zum Korbflechter mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
abschloss. Es folgten ihm bis heute nur ein paar wenige
Sehbehinderte, die den Abschluss schafften. „Durch meine
Körperbehinderung habe ich von klein an gelernt, meine
Möglichkeiten bis ans Limit und oft darüber hinaus auszureizen.
Obwohl auch meine Hände von der Krankheit betroffen sind, sind
sie mein wichtigstes Werkzeug. Ich kam immer ans Ziel. Dahin
suchte ich mir einen eigenen Weg.“
Flexibilität und Organisation
Nach der Lehre richtete sich Schwarz auf dem elterlichen Hof
eine Werkstatt ein und machte sich selbständig. Dank
bescheidenen Ansprüchen und einer IV-Rente kann er davon
leben. Für gewisse Arbeiten braucht er jedoch Assistenz. Einige
Tätigkeiten, etwa den Auftrag, den er soeben Fritz Thierstein
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gegeben hat, könnte er zwar selber übernehmen, jedoch würde
er viel mehr Zeit als eine sehende Person benötigen. Andere
Arbeiten, wie das Hantieren mit Feuer, sind zu gefährlich. „Meine
Finger sind meine Augen. Mit Brandwunden kann ich nicht mehr
arbeiten.“ Oder es ist schwierig, ein visuell befriedigendes
Resultat hinzukriegen, zum Beispiel im Umgang mit Leim. Seine
Arbeiten verkauft Urs Schwarz auf den umliegenden Märkten.
Hier benötigt er einen Assistenten zum Verladen der Korbwaren,
Fahren, Aufbauen des Standes und vor Ort zur Orientierung.
Fritz Thierstein, Assistent in der Korbflechterei, arbeitet nach
gegenseitiger Absprache für Urs Schwarz. Im Alter von 59 Jahren
hat Thierstein seine langjährige Stelle verloren. Seither ist er für
verschiedene Bauern und Handwerker in der Umgebung tätig.
Die Auftragslage bei den Bauern ist vom Wetter abhängig. Bei
Schwarz kann er auch bei schlechtem Wetter arbeiten. „Ich muss
mich gut organisieren, dass ich einerseits immer genügend Arbeit
für Fritz habe und dennoch flüssig arbeiten kann, wenn er nicht
da ist“, bemerkt Schwarz. Er hingegen entscheide sich manchmal
kurzfristig, auf einen Markt zu fahren. So sind beide auf die
Flexibilität des andern angewiesen.
Auch andere wagen den Schritt
Seit im Januar 2012 die IV-Revision 6a in Kraft getreten ist,
können Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem eigenen
Haushalt leben und Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung
haben, bei der IV Antrag auf einen Assistenzbeitrag stellen.
Dieser hilft ihnen dabei, ihr Leben selbstbestimmt und
eigenverantwortlich zu gestalten. Mit dem gesprochenen Betrag
sind behinderte Personen frei, Assistenten für genau diejenige
Unterstützung, die sie brauchen und wünschen, anzustellen.
Auch Hanspeter Schaffner, sehbehinderter Fürsprecher,
beschäftigt verschiedene Assistenzpersonen. Er setzt sie vor
allem in der Freizeitgestaltung und der gesellschaftlichen Teilhabe
ein. Mit einem Assistenten zusammen erledigt er Gartenarbeiten
oder lässt sich ein neues Gerät in seiner gut ausgerüsteten
Holzwerkstatt erklären. Eine Assistentin macht Hausarbeiten und
eine zweite Assistentin begleitet Schaffner auf Einkäufen, ins
Fitnesscenter und zu Arztterminen. „Dank den Assistenten bin ich
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nicht vom Terminkalender meiner Frau abhängig und sie muss
mich nicht mehr immer begleiten. Dies entlastet unsere
Partnerschaft sehr“, erzählt er.
Sein Assistententeam suchte Schaffner mit einem Inserat im
Anzeiger. Er erhielt etliche gute Zuschriften. Er führte
Bewerbungsgespräche und stellte zwei Personen fest an. Zwei
weitere Personen befinden sich noch in der Probezeit. Im
Bewerbungsgespräch ging es darum, herauszufinden, ob die
Person die benötigten Qualifikationen mitbrachte, aber auch, ob
die zwischenmenschliche Chemie stimmte, und ob es im Hinblick
auf die Freizeitgestaltung gemeinsame Interessen gab: „Ich lasse
mich lieber von jemandem an ein Konzert begleiten, der die
Musik auch geniesst." Dass Schaffner mit seinen Assistenten
einen Arbeitsvertrag abschliesst und Sozialleistungen für sie
bezahlt ist Bedingung der IV. Schaffner stellt seinen
Arbeitnehmern jeden Monat eine Lohnabrechnung aus und
einmal im Jahr eine Steuerbescheinigung. Jeden Monat rechnet
er mit der IV ab, um die Lohnkosten rückvergütet zu erhalten.
„Der administrative Aufwand als Arbeitgeber ist beträchtlich“,
erklärt er.
„Aber er lohnt sich“, meint Olivier Maridor „wie auch der grosse
Aufwand für den Antrag bei der IV.“ Gute fünf Stunden benötigte
Maridor allein um das Antragsformular auszufüllen. Noch einmal
so lange dauerte die Befragung der IV-Sachbearbeiterin bei ihm
zu Hause. Dreissig Stunden Assistenz pro Monat wurden dem
Sehbehinderten bewilligt. Heute beschäftigt der Kaufmann je eine
Assistentin für die Wäsche, fürs Putzen und für die private
Administration. „Ich habe zwar eine Anstellung in der
Administration, aber ich kann nicht ganz alle Arbeiten erledigen
und für einige Dinge brauche ich länger. Deshalb setze ich
meinen Assistenzbeitrag für eine administrative Assistentin ein.
So habe ich Zeit und Energie für Dinge, die ich in meiner Freizeit
lieber tue.“
Noch nicht perfekt, aber die richtige Richtung
Urs Schwarz kennt Fritz Thierstein schon lange. Die Geschwister
Schwarz waren Schulkameraden von Thiersteins Kindern. Später
baute der Feinmechaniker in seiner Freizeit zusammen mit dem
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Korbflechter historische Puppenwagen nach. Als Schwarz von
Thiersteins Arbeitslosigkeit erfuhr, fragte er ihn ab und zu um Hilfe
an. Das war noch vor dem Assistenzbeitrag. Seither kann er
Thiersteins Unterstützung öfter in Anspruch nehmen. „Für mich
war es ein Glücksfall. Die Tätigkeit bei Urs ist viel befriedigender,
als die Arbeit, die ich vorher machte. Ich lerne viel Neues und ich
sehe einen Sinn in der Arbeit. Heute schaue ich Vieles mit neuen
Augen an. Man hat so viel und ist doch unzufrieden. Wenn ich
aber sehe, wie zufrieden Urs lebt, profitiere ich persönlich von der
Begegnung.“
Ein verschmitztes Grinsen huscht über Urs Schwarz‘ Gesicht. Mit
dem dunklen Schnauz, der roten Schirmmütze, der
verwaschenen Cordhose und dem handgestrickten
Norwegerpullover mitten in seiner Werkstatt wirkt der 46-Jährige
wie ein Zigeunerhauptmann aus dem 19. Jahrhundert. Die helle
Stimme und die scharfe Zunge stehen im Kontrast zu seinem
gedrungenen Körper. Schwarz ist nicht einer, der um den
heissen Brei redet. „Es gibt einiges im System des
Assistenzbeitrags, das noch nicht perfekt ist. Zum Beispiel finde
ich es problematisch, dass die IV Angehörige nicht als
Assistenten anerkennt. Zumindest zu einem Teil, sollte man auch
Angehörige anstellen können. Einerseits könnte man ihnen
dadurch etwas zurückgeben, andererseits sind sie immer da und
erledigen rasch hier und dort etwas. Aber grundsätzlich ist das
Ganze ein Schritt in die richtige Richtung.“
Urs Schwarz steht auf und geht mit Hilfe der Krücke schwerfällig
und doch erstaunlich rasch zum Wassertrog mit den
eingeweichten Weidenruten. Seine Füsse stecken in
orthopädischen Spezialschuhen. Zurück auf seiner Bank macht er
das angefangene Weidenkörbchen fertig und beginnt gleich das
nächste. Bald ist der Langnauer Sommermarkt. „Fritz, kannst du
mir bitte noch die weissen Ruten reichen?“
Information: Bedingungen für einen Assistenzbeitrag
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben volljährige Personen
im erwerbsfähigen Alter, wenn sie eine Hilflosenentschädigung
beziehen und zu Hause leben. Für Minderjährige gibt es
besondere Bedingungen. Personen, die im Heim wohnen, jedoch
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beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein
Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen. Der
Assistenzbeitrag wird zusätzlich zur IV-Rente und zur
Hilflosenentschädigung ausbezahlt. Er wird aufgrund des
regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs festgelegt und beträgt in
der Regel Fr. 32.80 pro Stunde. Darin sind die Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die
Ferienentschädigung enthalten.
Die Assistenzperson darf nicht mit der Person, die den
Assistenzbeitrag beantragt, verheiratet sein, mit ihr in
eingetragener Partnerschaft leben oder in direkter Linie mit ihr
verwandt sein. Hilfeleistungen, die während eines Aufenthaltes in
einer Institution erbracht werden und Hilfeleistungen von
Organisationen sind nicht anerkannt.
Legenden
Urs Schwarz: "Meine Finger sind meine Augen."
Porträt von Urs Schwarz, der den Boden eines Körbchens auf
eine gedrechselte Form nagelt.
Fritz Thierstein: "Ich sehe einen Sinn in der Arbeit."
Porträt von Fritz Thierstein, der das Geflecht eines Stuhles aus
dem Rahmen löst.
Körbe füllen ein gutes Drittel des Raumes. Fotos: Naomi Jones
Stillleben mit Körben.
Die IV in sechs Schritten
Ein Gespräch mit Dominique Dorthe,
Kommunikationsbeauftragter der Waadtländer IV-Stelle.
Von Jean-Marc Meyrat
Klar: 2010 feierte die Invalidenversicherung ihr 50. Jubiläum. Was
machte 1960 ihre Einführung möglich?
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Dominique Dorthe: In der Zeit der blühenden Wirtschaft forderte
die Linke eine Sozialversicherung, die das Armutsrisiko
behinderter Menschen abfederte. Angesichts des
Arbeitskräftemangels war die Rechte mit der Schaffung einer
Invalidenversicherung einverstanden, unter der Voraussetzung,
dass diese in erster Linie die Rehabilitation fördere. Dieser
helvetische Kompromiss hatte den Vorteil, dass die politische
Rechte zufrieden war, weil sie Fabrikarbeiter brauchte und keine
Renten zahlen wollte, und dass auch die Linke damit
einverstanden war, weil sie eine Sozialversicherung forderte, die
Menschen mit Behinderung ihr Selbstwertgefühl zurückgeben
sollte. Daher zahlte die IV am Anfang nur sehr wenige Renten
aus. Vielmehr vermittelte sie gesundheitlich eingeschränkte
Menschen als Hilfsarbeiter in die Fabriken. So mussten diese
nicht systematisch Gastarbeiter aus dem Ausland einstellen.
Klar: Wovon lebten behinderte Menschen vor der Einführung der
IV?
D. D.: In einigen wenigen Kantonen gab es schon eine Art
Invalidenversicherung. In den meisten Fällen kümmerten sich
wohltätige Vereine und Verbände um behinderte Menschen.
Diese Vereine spezialisierten sich in der Regel auf ein
bestimmtes Handicap. So gab es in Bezug auf die finanzielle
Situation enorme Unterschiede unter Behinderten.
Klar: Wie sieht die Lage in unseren Nachbarländern aus?
D. D.: Länder, die an den Weltkriegen beteiligt waren, definieren
Behinderung unter medizinisch-theoretischen Gesichtspunkten.
Wir in der Schweiz sehen sie als wirtschaftlichen Nachteil
aufgrund einer dauerhaften, ständigen
Gesundheitseinschränkung. Somit basiert die Sozialversicherung
in den vom Krieg betroffenen Staaten nicht auf dem Primat der
beruflichen Wiedereingliederung. Diese steht zwar im Raum,
doch hat die behinderte Person öfter die Wahl zwischen
Wiedereingliederungsmassnahmen und Rente. In der Schweiz
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dagegen hat sie diese Wahl nicht. Die Wiedereingliederung ist
zwingend. Die IV-Rente wird nur dann gewährt, wenn eine
Wiedereingliederung nicht möglich ist.
Klar: Welche Etappen durchlief die IV seit ihrer Einführung?
D.D.: Am Anfang fanden Menschen mit Handicap problemlos
einen Arbeitsplatz. Dennoch führte die Invalidenversicherung
1968 als neue Leistung eine Arbeitsvermittlung ein. 1995 brachte
die 3. IV-Revision erhebliche strukturelle Änderungen mit sich. Es
wurden 26 kantonale IV-Stellen mit professionellem Personal
eingerichtet. Dadurch wurde die IV effizienter und konnte besser
mit den kantonalen Behörden zusammenarbeiten.
Bis in die 1990er-Jahre schrieb die IV schwarze Zahlen. Sie war
dank der Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und durch
Zuschüsse der öffentlichen Hand nur in überschaubarem Rahmen
verschuldet. Ab 1994 begann sich eine Schuldenspirale zu
drehen. Anfang der 2000er-Jahre wurde dann klar, dass weitere
Massnahmen nötig waren, damit die Sozialversicherung nicht in
Gefahr geriet. Die 4. IV-Revision baute nun die Arbeitsvermittlung
aus. Mit der 5. Revision wurde die berufliche Wiedereingliederung
noch stärker gewichtet.
Klar: Wie kam es zu dieser Schuldenspirale?
D. D.: 1990 bezogen nur knapp 3,6% der aktiven Bevölkerung
eine Voll- oder Teilrente. 2005 waren es 5,5%. Bis zur 5. Revision
fand der erste Kontakt zwischen der IV und einer gesundheitlich
eingeschränkten Person oft erst dann statt, wenn diese nach
zweijähriger Arbeitsunfähigkeit eine Rente beantragte. Bis dahin
konnte die Person von der Taggeldversicherung leben. Nach so
langem Arbeitsunterbruch war die Wiedereingliederung umso
schwieriger. Hinzu kamen die enormen Schwierigkeiten bei der
Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen
Einschränkungen. 1990 beruhten 30% der Rentenanträge auf
einer psychischen Erkrankung; 2000 waren es schon 40% und
2004 sogar 59%. Derzeit werden 40% aller Rentenanträge
aufgrund psychischer Handicaps gestellt.
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Um die Meldefrist zu verkürzen, schlug die IV zudem ein
Früherkennungssystem vor, das Ärzten, Arbeitgebern,
Sozialarbeitern etc. die Möglichkeit gibt, der IV die Situation einer
Person zu melden. Eine gesundheitlich eingeschränkte Person
kann sich nun frühzeitig beraten lassen. In 60% der Fälle läuft
dieses vierwöchige Verfahren auf eine Gesuchstellung hinaus.
Die übrigen 40% werden von der IV als nicht anspruchsberechtigt
eingestuft. Die IV ist aber verpflichtet, diese Personen an Stellen
weiterzuleiten, die Unterstützung bieten können. Die Grundidee
der 5. Revision lautet: zuerst wiedereingliedern, dann das Gesuch
bearbeiten. Zuvor war es umgekehrt, doch dabei verloren die
Betroffenen und ihr Umfeld kostbare Zeit.
Klar: Gibt es für die Arbeitgeber echte Anreize oder gar
Verpflichtungen?
D.D.: Die Einführung von Quoten oder Zwangsmassnahmen für
Arbeitgeber wurde diskutiert, hatte jedoch aus politischen
Gründen keine Chance im Parlament. Es gibt
Fördermassnahmen, etwa von der IV finanzierte Praktika. Sie
sollen die betroffene Person nach und nach in ein Unternehmen
integrieren. Ich sehe so etwas nicht als Finanzhilfen für
Unternehmen. Man kann damit die Einstellung von Menschen mit
Handicap fördern.
Die grosse Herausforderung der 6. IV-Revision ist die
Wiedereingliederung von Menschen, die heute eine Rente
erhalten, die aber nach Einschätzung der IV ein Potenzial für den
Arbeitsmarkt besitzen. Dieser Aspekt ist neu. Denn bisher führte
die IV keine systematische Rentenüberprüfung durch. Aber nun
sollen Überprüfungen vermehrt stattfinden. Diese Überprüfungen
konzentrieren sich ganz auf die Wiedereingliederung: Die
Programme sollen Menschen Schritt für Schritt beruflich wieder
auf die Sprünge helfen. Diese Menschen sind zum Teil über zehn
Jahre lang aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Sie haben ihr
Selbstverständnis als Erwerbstätige eingebüsst. Verläuft die
Wiedereingliederung erfolgreich, wird die Rente gestrichen;
andernfalls räumt das Gesetz den IV-Stellen einen relativ grossen
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Spielraum ein. Ist eine Wiedereingliederung aus objektiven
Gründen nicht möglich, bleibt der Rentenanspruch unverändert
bestehen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass ein
Rentenanspruch aufgehoben wird, wenn eine Person an den
Massnahmen nicht aktiv mitwirkt.
Klar: Diente die Invalidenversicherung nicht auch zur Entlastung
der Arbeitslosenversicherung?
D.D.: Die Krise der 1990er-Jahre bedingte einen starken Anstieg
der Arbeitslosigkeit. Viele Personen erlitten aufgrund der
Langzeitarbeitslosigkeit schwerwiegende psychische Störungen
und beantragten eine IV-Rente. Das gleiche Phänomen ist in
sämtlichen OECD-Staaten zu beobachten. Mitverantwortlich sind
auch die Umstrukturierungen der Unternehmen. Sie
rationalisieren ihre Arbeitsabläufe immer mehr. Oder das
Verschwinden des paternalistischen Modells. Früher waren auch
leistungsschwächere Mitarbeiter im Betrieb und in der öffentlichen
Verwaltung toleriert.
Klar: Wie sieht die Zukunft der Invalidenversicherung aus?
D.D.: Vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben erzielen wir
gute Ergebnisse in der Wiedereingliederung. Das ist ein Zeichen
dafür, dass es der schweizerischen Konjunktur gut geht, auch
wenn gewisse Wirtschaftskreise die Lage pessimistisch sehen.
Bis 2025 wird die Finanzierung der IV gesichert sein. Allerdings
ist dieses Gleichgewicht weiterhin von der Konjunkturlage
abhängig. Sollte die europäische Wirtschaftskrise auch auf die
Schweiz übergreifen, hätte die Invalidenversicherung einen
schweren Stand.
Legende
1. Mai-Umzug 1957: Marsch mit Musizierenden und Banner "Bundesrat Etter, her mit
der Invalidenversicherung".
Bild: Schweizerisches Sozialarchiv Zürich
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Bild Seite 20/21: Krug aus der Serie "les Cruches molles".
"Cruche Molle" Bastien Aubry / Dimitri Broquard, Glasierte Porcelan, 2010
Der liegende etwas flach gedrückte Krug wirkt wie ein Pinguin auf
dem Rücken.
Bild Seite 22/23: Als Arbeitgeber zahlt Yves Niedermayr im Jahr rund 40000 Franken
AHV/IV-Beiträge für seine 13 Angestellten. "Mein Vater hatte einen schweren Unfall, als
ich noch ein Kind war. Nur dank der IV ist die Familie nicht verarmt. Die Versicherung
gibt mir als Unternehmer die Sicherheit, neue Dinge zu wagen. Ich zahle die Beiträge
gerne. Schade dass viele Menschen die Leistungen der IV als selbstverständlich
erachten und in den Lohnabzügen bloss eine lästige Steuer sehen."
Die beiden jungen Unternehmer Hana Schärer, Inhaberin des Modelabels RS HADER
und Yves Niedermayr, Inhaber des Restaurants Gartenhof.
Die Schweiz ist nicht mehr solidarisch
Wir sparen gezielt bei den Schwächsten. Schlimm daran ist
nicht zuletzt die Scheinheiligkeit.
Von Claudia Blumer
Wir sind im Begriff, die sozialen Errungenschaften des letzten
halben Jahrhunderts abzubauen. Die Einführung von AHV,
Invaliden-, Arbeitslosen- und weiteren Versicherungen hat ein
Höchstmass an Konsens und Bereitschaft zur Solidarität
erfordert, von der heute nicht mehr viel übrig ist. Wir sparen
gezielt dort, wo ohnehin wenig Geld und Freiraum vorhanden
sind, aktuell zum Beispiel bei IV-Rentnern und Asylsuchenden.
Man kann die Sparmassnahmen als notwendig bezeichnen, um
den Institutionen ein solides finanzielles Fundament zu geben.
Doch das ist eine Ausrede: Sparen heisst in erster Linie
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Prioritäten setzen. Wir senken Unternehmenssteuern und
erhöhen das Budget für die Armee. Auf der anderen Seite
streichen wir IV-Renten und reduzieren das Essensgeld von
abgewiesenen Flüchtlingen. Sparen oder Budget erhöhen - das
ist allein eine Frage des politischen Willens und der
Machtverhältnisse.
Flüchtlinge werden aussortiert
Das Schlimmste an den Sparmassnahmen ist die
Scheinheiligkeit, mit der sie durchgeführt werden. Die Politik
sucht nach Gründen, weshalb ein Teil der Hilfsbedürftigen
eigentlich gar keine Hilfe benötige. So werden im Rahmen der
Asylgesetzrevision zum Beispiel Kriegsdienstverweigerer aus
dem Asylrecht ausgeschlossen, obwohl unbestritten ist, dass sie
in ihrem Herkunftsland gefährdet sind.
Damit hat die laufende Asylgesetzrevision eine neue Dimension
erreicht: Man sortiert nicht nur die unechten Flüchtlinge aus
zugunsten der echten, sondern biegt die Asylkriterien so zurecht,
dass auch echte Flüchtlinge kein Asyl mehr erhalten. Aufgrund
internationaler Verträge muss die Schweiz die Betroffenen
trotzdem vorläufig aufnehmen. Ehrlicher wäre, wenn das
Parlament Asylkontingente beschliessen und zugeben würde,
dass es uns egal ist, was mit den Überzähligen geschieht.
Rechtsstaatlich sauber
Ähnliche Züge hat die laufende IV-Revision. Statt den insgesamt
17000 betroffenen Rentnern mitzuteilen, dass sie wieder arbeiten
gehen sollen, beschäftigt die IV ein Heer von Ärzten. Diese haben
die Aufgabe, den Rentnern zu sagen, dass sie sich ihre
Schmerzen nur einbilden. Nun geht die IV so weit und streicht die
Renten auch bei jenen, die nur in der Nebendiagnose ein klinisch
nicht nachweisbares Leiden haben, selbst wenn der Hauptgrund
für die Rente ein anderer ist und ärztlich nachgewiesen wurde.
Möglicherweise wird diese unfaire Praxis gerichtlich sogar
bestätigt, weil der schwammige Gesetzesartikel mit etwas
Flexibilität tatsächlich auf diese Weise interpretiert werden kann.
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Damit trägt niemand die Verantwortung für die Härtefälle: nicht
der Bundesrat, der die IV vor dem Kollaps retten wollte, nicht das
Parlament, das der IV bei der Umsetzung der Sparmassnahmen
grosse Freiheit lässt, nicht die IV, die ihre Pflicht tut und das
Gesetz anwendet. Auch die Stimmberechtigten können sich
keinen Vorwurf machen, schliesslich hat der damalige
Innenminister Didier Burkhalter bei der letzten Revision
versichert, psychisch Kranke würden nicht aus der IV gedrängt.
Dass dies nun doch geschieht, hat niemand gewollt.
Rechtsstaatlich ist alles in Ordnung.
Fassadenputzerei
Die Brachialmethoden der Sparpolitik sollten nicht verschleiert,
sondern offen kommuniziert werden. Die Taktiererei lässt die
Akteure gut dastehen und die Betroffenen mit ihrem Problem
allein. Die Stimmberechtigten sollten wissen, was sie abstimmen.
Der Nachteil dabei wäre, dass die Schweiz ihre humanitäre
Tradition und ihre vorbildliche soziale Marktwirtschaft nicht mehr
in jeder offiziellen Rede herausstreichen könnte. Aber das ist
ohnehin nur Fassadenputzerei.
Information
Der Text von Claudia Blumer ist am 02.11.2012 im TagesAnzeiger erschienen. Wir danken dem Tages-Anzeiger für die
freundliche Genehmigung des Nachdrucks.
Fokus
Sterbehilfe für belgische Zwillinge: Zusammen bis in den Tod
Sie wurden taub geboren und erblindeten langsam:
Belgische Zwillingsbrüder haben sich entschieden, ihrem
seit 45 Jahren gemeinsam verbrachten Leben auch
gemeinsam ein Ende zu setzen. Belgien ist in Sachen
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Sterbehilfe ein liberales Land - doch der Fall wirft eine
grundsätzliche Frage auf.
Von Simone Utler
Brüssel - Marc und Eddy V., beide 45, tranken eine Tasse Kaffee,
dann verabschiedeten sie sich voneinander. Ärzte gaben den
Zwillingen tödliche Injektionen, es war der 14. Dezember 2012.
Ein Sprecher des Brüsseler Universitätsklinikums hat am Montag
von den letzten Momenten der Brüder berichtet, belgische
Zeitungen griffen den Fall auf.
Marc und Eddy V. hatte das Schicksal auf besonders enge Weise
miteinander verbunden. Die eineiigen Zwillinge aus dem
belgischen Dorf Putte wurden taub geboren - und verbrachten ihr
ganzes Leben miteinander. Sie teilten sich im elterlichen Haus ein
Zimmer, machten gemeinsam die Schuhmacherausbildung und
zogen zusammen in eine kleine Wohnung, wie die belgische
Tageszeitung "Het Laatste Nieuws" berichtete.
Sie hatten sich arrangiert mit ihrem Leben. Doch vor einigen
Jahren traf die beiden Männer ein Schicksalsschlag: Sie
begannen zu erblinden.
"Sie waren wirklich erschöpft"
Die Brüder entschieden sich, die in Belgien legale Sterbehilfe in
Anspruch zu nehmen. Es soll weltweit das erste Mal sein, dass
eineiige Zwillinge das Recht zu sterben nutzten.
Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder, das aktive
Sterbehilfe erlaubt. Doch der Fall von Marc und Eddy V. bringt
auch eine liberale Gesellschaft an ihre Grenzen. Wann ist ein
Leben nicht mehr lebenswert?
Ein Recht auf Euthanasie hat in Belgien jeder Erwachsene, der
seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht. Ärzte
müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund einer Krankheit
oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen
psychischen oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch
nicht gelindert werden können.
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Reicht als Grund zu sterben, taub und blind zu sein?
"Viele Menschen werden sich wundern, warum die beiden um
Sterbehilfe gebeten haben, während viele taube und blinde
Menschen ein 'normales Leben' führen", sagte Dirk V., der ältere
Bruder der beiden, laut der britischen Zeitung "Telegraph". "Aber
meine Brüder schleppten sich von einer Krankheit zur nächsten.
Sie waren wirklich erschöpft." Die Angst, sich und die Familie
nicht länger zu sehen - und eben auch nicht hören zu können -,
sei für die Brüder unerträglich gewesen.
Es war jedoch nicht ganz einfach, Mediziner zu finden, die den
Wunsch der beiden erfüllten. Ärzte der Klinik vor Ort lehnten das
Sterbehilfegesuch ab. "Wenn jemand, der blind oder taub ist, ein
Recht auf Sterbehilfe hat, sind wir weit von unserer Linie entfernt",
sagte ein Krankenhaussprecher laut "Het Laatste Nieuws": "Ich
glaube nicht, dass der Gesetzgeber das mit 'unerträglichen
Leiden' gemeint hat."
Es ist der Kern der Debatte: Kann ein Gesetz benennen, was
Menschen als unerträglich empfinden? Ein Nachbar der Brüder
sagte der belgischen Zeitung "Het Laatste Nieuws" über die
Zwillinge: "Die letzten zwei Jahre ihres Lebens waren die Hölle."
Die Männer hätten manchmal einfach in ihrer Wohnung
gesessen. "Sie hörten nichts und sahen fast nichts. Welche
Lebensqualität haben sie?"
Die Einzigen, die diese Frage beantworten konnten, sind tot. Das
Universitätsklinikum Brüssel willigte in den Wunsch der Brüder
ein.
"Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein"
"Ihnen wurde ihr Recht auf Sterbehilfe nicht gewährt, einfach nur
weil sie taub und blind waren", betonte ein Sprecher der Klinik.
"Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein." Die
Brüder seien unzertrennlich gewesen, hätten einander aber nicht
mehr hören oder sehen können. Die Familie habe die
Entscheidung der beiden mitgetragen.
Belgien hat 2002 die Sterbehilfe legalisiert. Die Zahl der
Menschen, die ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod nutzen,
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ist seitdem gestiegen: Im Jahr 2011 zählte die nationale
Kontrollkommission 1133 Fälle, rund ein Prozent der Todesfälle.
Von den Patienten, die auf eigenen Wunsch aus dem Leben
schieden, waren 86 Prozent mindestens 60 Jahre alt, 72 Prozent
waren an Krebs erkrankt. 30- bis 40-mal pro Jahr wird in Belgien
laut der niederländischen Tageszeitung "De Volkskrant"
Sterbehilfe aufgrund von psychischen Problemen in Anspruch
genommen.
Abgesehen von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist die
aktive Sterbehilfe in europäischen Staaten verboten. In der
Schweiz und Deutschland ist Beihilfe zum Suizid grundsätzlich
nicht strafbar, wenn der Helfer zwar das Mittel zur Selbsttötung
bereitstellt, die Person, die sterben möchte, es aber selbst
einnimmt. Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger (FDP) will mit einem neuen Gesetz die
gewerbsmäßige, also kommerzielle Sterbehilfe verbieten.
Auch in Belgien ist eine Gesetzesänderung geplant: Das Recht
auf Sterbehilfe soll auf Minderjährige ausgeweitet werden. Die
regierenden Sozialisten streben zurzeit die Ausweitung des
Gesetzes für extreme Fälle an. Die Annahme der Vorschläge gilt
als wahrscheinlich, da die Sozialisten von mehreren Parteien des
linken und rechten Spektrums unterstützt werden.
Marc und Eddy V. seien am Tag ihres Todes glücklich und ruhig
gewesen, berichtete die Tageszeitung "De Volkskrant". Ihre
Leichen seien eingeäschert worden, die identischen Urnen liegen
nun unter einem Grabstein.
Kasten
Quelle: SPIEGEL ONLINE, Simone Utler, 15. Januar 2013
Legende: Ist Taubblindheit ein unerträgliches Leiden? Marc (links) und Eddy V. nahmen
deswegen Sterbehilfe in Anspruch.
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Ein unnötiger Tod
Kommentar zum Freitod der hörsehbehinderten Zwillinge
Von Beat Marchetti
„Unfassbar!“ – Das war meine erste Reaktion, als ich erfuhr, dass
in Belgien zwei Menschen, die am Usher-Syndrom litten, aktive
Sterbehilfe erhielten. Das Usher-Syndrom ist eine Erbkrankheit,
die zur vollständigen Taubblindheit führen kann. Ich selbst leide
darunter. Im Gegensatz zu diesen beiden Brüdern bin ich
glücklich, am Leben zu sein. Umso mehr bin ich von der
Nachricht aus Belgien betroffen. Trotzdem überrascht sie mich
nicht. Für viele Menschen ist ein Leben in Taubblindheit
unvorstellbar. Ein taubblinder Mensch kann nicht erkennen, ob er
allein oder von andern umgeben ist. Dies macht Angst.
Als Betroffener kann ich aber sagen, dass mein Leben nicht
schlechter ist als das von anderen. Im Gegenteil – am 17. Januar
2013 bin ich zum zweiten Mal Vater geworden. Als Grundlagen für
ein zufriedenes Leben erachte ich zwei Dinge: die Akzeptanz der
eigenen Krankheit und die sozialen Netzwerke.
Menschen mit doppelsinniger Behinderung brauchen für alles viel
mehr Zeit. Taubblinde Personen hingegen sind darauf
angewiesen, dass man auf sie zugeht, ihre Hand nimmt und mit
ihnen per Lormen oder mit Hilfe taktiler Gebärden kommuniziert.
Leider sind viele Menschen Taubblinden gegenüber unsicher. Sie
wollen nichts falsch machen und begrüssen sie deshalb gar nicht
erst. Dann aber sind die Betroffenen erst recht einsam.
Die richtige Unterstützung ist ebenfalls eine wichtige
Voraussetzung für die Lebensqualität hörsehbehinderter und
taubblinder Menschen. Dank hörenden und sehenden
Mitmenschen haben wir Zugang zur Welt. Freiwillige Helfende
aber auch ausgebildete Kommunikationsassistentinnen und assistenten können diesen Zugang schaffen. So können wir mit
anderen Menschen in Kontakt treten. Auch per Computer und mit
den geeigneten Hilfsmitteln können wir gut kommunizieren. Es
gibt Schulungsprogramme und Fachpersonen, die Menschen mit
einer Hörsehbehinderung professionell unterstützen.
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Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)
führt eine Beratungsstelle für Menschen mit einer
Hörsehbehinderung. Die Beratungsstelle veranstaltet ausserdem
verschiedene Anlässe für Betroffene, damit sie sich untereinander
austauschen können. Nicht zuletzt bieten unsere
Beratungsstellen auch Informationen zu diversen Fragen
bezüglich Finanzen, Wohnsituation, Arbeitsmöglichkeiten etc.
Ein Leben ohne Hören und Sehen ist nicht unmöglich. Mit der
Hilfe von Angehörigen, Freunden und Kollegen kann man
durchaus ein erfülltes Leben führen. Umso mehr schockiert es
mich, dass der belgische Staat den tauben Zwillingsbrüdern im
besten Alter aktive Sterbehilfe leistete.
Andererseits jedoch will ich jede Person für die Entscheidung, wie
sie leben möchte, respektieren. Denn Selbstbestimmung ist ein
wichtiger Punkt für alle Menschen und für Menschen mit derart
starken Einschränkungen noch mehr. Die hörsehbehinderten
Zwillinge aus Belgien haben entschieden, dass sie die Welt
verlassen möchten.
Information
Beat Marchetti ist Leiter der Usher-Informationsstelle des
Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) und
des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FSS).
Bild Seite 31
2012 hatte die IV zum ersten Mal einen Einnahmenüberschuss und konnte ihre
Schulden von 14 944 Millionen um 592 Millionen Franken abbauen. Laut Prognosen
des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) sollte 2030 ihr Kapitalfonds so hoch
wie die verbleibenden Schulden sein. "Die IV ist eine der besten Errungenschaften der
Moderne. Sie erfährt aber harten politischen Widerstand. Die Prognosen des BSV
werden angezweifelt. Ich verstehe mich als Mittlerin zwischen den extremen Positionen.
Ich will, dass die IV ihre Aufgaben langfristig und für alle, die das brauchen,
wahrnehmen kann."
CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer.
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Leben mit einer Sehbehinderung
"Klein, handlich, unsichtbar…" - Neulich im O&M Training
Der weisse Stock ist Erkennungszeichen und Hilfsmittel
zugleich. Sehbehinderte Menschen, die Hindernisse noch
erkennen können, verwenden einen Signalstock. Er
erleichtert ihnen das Leben in vielfacher Hinsicht. Bloss ...
Von Charly Meyer
Die Beziehung zum weissen Signalstock ist für viele
sehbehinderte Menschen ambivalent. Als Fachmann, der um den
Nutzen des Hilfsmittels weiss, ertappe ich mich immer wieder
dabei, leidenschaftlich Werbung für diesen wunderbar simplen
und effizienten Stock zu machen. Aber warum bloss? Menschen
mit einer Sehbehinderung sollten mir das geniale Ding eigentlich
aus der Hand reissen!
Herr M., ein älterer Herr in den Siebzigern, kommt zu mir in die
Low Vision-Beratung. Nach all den Lupen, Lesegeräten und
Brillen kann ich es nicht lassen, ihn nach seiner Mobilität zu
fragen. Kurzes Schweigen, kleines Räuspern, dann: "Könnten Sie
mir die Stöcke einmal zeigen und erklären, ich bin mir nicht
sicher, ob…" Ich frage Herrn M. nach seinen Erfahrungen, seinen
Schwierigkeiten und seiner Strategie. Ich erkläre ihm die
verschiedenen Modelle und deren Nutzen. Einmal mehr fühle ich
mich wie ein Vertreter, der dreissig Sekunden Zeit hat, um seine
Ware schmackhaft zu machen, bevor ihm die Tür vor der Nase
zugeknallt wird: "Wer einen weissen Stock benutzt hat Vortritt im
Verkehr", beginne ich. "Im Bus und Tram darf er vorne einsteigen
und erhält öfter einen Platz. Das Personal in Geschäften ist
hilfsbereiter und man muss sich nicht dauernd entschuldigen, weil
man Leute anrempelt." Die Mine von Herrn M. hellt sich auf. Ein
Signalstock, faltbar und leicht, das würde ihm passen. Die
Menschenmenge am Bahnhof, das Benützen der öffentlichen
Verkehrsmittel - all das bereitet ihm zunehmend Mühe.
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Das Training mit dem Stock macht Spass, Herr M. entdeckt eine
neue Selbständigkeit und Lebensqualität. Schnell merkt er, wie
die Menschen ihm Platz machen, wie ihm der Buschauffeur
spontan und bereitwillig Auskunft gibt. Ein schönes
Erfolgserlebnis.
Eine Woche später empfange ich Frau P., eine rüstige Rentnerin.
Mit einer Lupe kann sie noch lesen. Sie engagiert sich aktiv in
verschiedenen Vereinen und ist gerne unterwegs. Die
Sehbehinderung aber schränkt sie in ihrer Unternehmungslust
stark ein. Sie wünschte sich von ihren Mitmenschen mehr
Aufmerksamkeit und Rücksicht.
"Jetzt kommt der grosse Auftritt des Signalstockes", denke ich
erfreut und hole ein Exemplar. Mit skeptischem Blick begutachtet
Frau M. das weisse Ding und hört brav meiner flammenden Rede
über die Vorteile des weissen Stocks zu: "Erst wenn man sich als
sehbehinderte Person zu erkennen gibt, können die Leute auf der
Strasse Rücksicht nehmen. Sie sind dann viel freundlicher und
bieten ihre Hilfe an", versuche ich Frau M. zu überzeugen. Nach
einer Weile blickt sie mich mit unschuldig fragendem Gesicht an:
"Das ist alles schön und gut. Aber haben Sie keinen kleineren
Signalstock? Einen, den man nicht so gut sieht?"
Information
Charly Meyer ist Lehrer für Orientierung und Mobilität auf der
Beratungsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen in
Freiburg.
Legende
Charly Meyer unterwegs mit Erika von Gunten fotografiert von Pierre-André Fragnière
Die beiden stehen auf den Signalstreifen und sprechen durch die
geöffnete Tür mit dem Buschauffeur.
Das iPhone hilft bei der Orientierung
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Der Markt bietet immer mehr Navigations-Apps für das
iPhone und andere Smartphones. Ein Teil davon richtet sich
spezifisch an blinde und sehbehinderte User.
Von Norbert Müller
Man unterscheidet beim iPhone zwei Arten von
Navigationsanwendungen. Die erste Gruppe ist in der Lage, uns
zu einem Ort zu lotsen. Die Apps, etwa Navigon oder Tomtom,
verfügen über Karten, die im Internet abgerufen und aufs iPhone
geladen werden. Die Apps können uns sagen, wann wir in welche
Strasse einbiegen müssen, wann wir das Ziel erreicht haben und
auf welcher Strassenseite sich das Ziel befindet. Das
Kartenmaterial, das man sich aufs iPhone lädt, ist jedoch
kostenpflichtig.
Die zweite Gruppe von Anwendungen erlaubt es uns,
Orientierungspunkte selbst einzutragen. Solche Programme
werden vorwiegend für blinde und sehbehinderte Menschen
entwickelt.
Apps für Blinde
Die gebräuchlichsten Apps speziell für Blinde sind derzeit Ariadne
GPS, BlindSquare und MyWay.
MyWay bietet die Möglichkeit, sich eigene Routen anzulegen:
Man kann alle wichtigen Punkte auf einem Weg eintragen und
sich, wenn man das iPhone waagrecht hält, durch vibrieren des
Geräts anzeigen lassen, in welcher Richtung der nächste
Routenpunkt liegt. Auf der Website des Schweizerischen Blindenund Sehbehindertenverbands findet sich Kartenmaterial für
MyWay.
BlindSquare informiert automatisch über die nächsten
Kreuzungen und andere interessante Orte wie Geschäfte oder
Restaurants; die Informationen ruft die App aus dem Internet ab.
Dadurch fallen je nach Vertrag zusätzliche Gebühren an.
Natürlich ist es auch möglich, eigene Orientierungspunkte zu
setzen.
Ariadne GPS greift vorwiegend auf Punkte zurück, die man selbst
eingetragen oder von LoadStone in die App überspielt hat. Auf
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Anfrage kann Ariadne GPS aber auch die aktuelle Adresse
ansagen und diese Information ständig aktualisieren. Wenn man
also entlang einer Strasse geht, kann man sich die jeweilige
Hausnummer automatisch benennen lassen.
Individuelle Kombination
Je nach Bedürfnis ist das Arbeiten mit verschiedenen
Navigationsapps sinnvoll. Wenn ich Navigon und BlindSquare
kombiniere, lotst Navigon mich zum Ziel und BlindSquare sagt
mir, welche Strassenkreuzungen ich überqueren muss. Wer
jedoch nicht über eine gute Orientierung und Mobilität verfügt,
dem wird auch die beste NavigationsApp nicht helfen.
Kasten
Norbert Müller ist reger iPhone-Nutzer und Dozent an der
Apfelschule. Ausführliche Informationen finden Sie auf der
Homepage der Apfelschule: www.apfelschule.ch.
Kartenmaterial für MyWay: gps.sbv-fsa.ch
News
Erfolg der Hilflosenentschädigung
Laut einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV)
leben dank der Hilflosenentschädigung (HE) heute mehr
Menschen zu Hause als noch vor acht Jahren. Im Rahmen der 4.
IV-Revision ist die Hilflosenentschädigung ausgeweitet worden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche
Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe anderer Personen
angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Die Studie zeige, wie das BSV mitteilt, dass der Anteil an HEBeziehenden, die zu Hause leben, um 9% gestiegen sei und dass
gar Heimaustritte möglich geworden seien.
Ein Grossteil der Bezüger und Bezügerinnen von
Hilflosenentschädigung gebe an, dass sie sich ohne die HE ein
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selbständiges Leben zu Hause nicht leisten könnten. Ohne die
Entschädigung müssten sie in ein Heim eintreten.
Zu Hause seien es vor allem Familienangehörige, die
Betreuungsarbeiten übernehmen. Da ein grosser Teil der
Hilflosenentschädigung in das Haushaltsbudget fliesse, könne ein
allfälliger Lohnausfall von betreuenden Familienmitgliedern
zumindest teilweise kompensiert werden.
Wer bereits im erwerbsfähigen Alter Anrecht auf eine
Hilflosenentschädigung hat, kann ausserdem bei der IV ein
Gesuch um einen Assistenzbeitrag stellen. (nj)
Vgl. www.news.admin.ch, Bern, 4.4.13: Hilflosenentschädigung
der IV verbessert Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderung
Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen
Der Gemeinderat der Stadt Bern beschloss im Februar dieses
Jahres, definitiv eine Fachstelle für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen einzurichten, wie Franziska
Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt
Bern in einem Communiqué mitteilte. Die Evaluation einer
dreijährigen Pilotphase habe gezeigt, dass die Fachstelle einem
wichtigen Bedürfnis entspreche und bereits in kurzer Zeit breite
Wirkung entfalten konnte. So sei etwa das
Schneeräumungskonzept der Stadt mit Rücksicht auf
mobilitätsbehinderte Menschen überarbeitet worden.
Die Fachstelle setzt sich dafür ein, dass die Gleichstellung von
behinderten Menschen gefördert sowie Benachteiligungen
abgebaut werden. In zentralen Bereichen wie Wohnen, Verkehr,
Erwerbsleben, soziale Partizipation, städtische Dienstleistungen
und Informationstechnologien sollen Barrieren beseitigt oder
zumindest reduziert werden. Die Fachstelle ist Ansprechpartnerin
für die Behindertenorganisationen und koordiniert deren Anliegen
innerhalb der Stadtverwaltung. Auch die Stadtbevölkerung kann
sich mit Fragen direkt an sie wenden. (nj)
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Hinweise
"blinder Reisender" - Vortrag von Martin Näf
Martin Näf reiste als Blinder allein per Bus und Bahn durch die
USA, Pakistan, Indien und Afrika. Im Kongo wurde er Rektor einer
Universität. Im Niger arbeitete er wochenlang als Maurergehilfe.
Der Basler Erziehungswissenschaftler und Autor Martin Näf
erzählt am 5. Juni um 18.45 Uhr im Lukassaal Luzern von seinen
Erlebnissen als "blinder Reisender" und von seinem Engagement
in Sachen Entwicklungshilfe.
Konzert
Am Freitag 14. Juni geben der blinde Schweizer Jazz-Pianist
Moncef Genoud und sein bekanntes Trio um 20.30 ein Konzert im
Gemeindezentrum von Vicques (nahe Delémont). Der Komponist
und Pianist spielte mit verschiedenen Jazzgrössen wie Youssou
N'Dour zusammen. Im Film "Retour é Gorée" hatte er die
Hauptrolle.
Reservationen:
Banque Raiffeisen du Val Terbi in Vicques, oder
Gabriel Friche: [email protected] (Kennwort "Moncef")
Preis: Fr. 25.- für Erwachsene, Fr. 15.- für Kinder und Studenten
Gesprächsgruppe für Personen mit einer Sehbeeinträchtigung
Eine Schädigung der Augen ist in verschiedener Hinsicht
anspruchsvoll. Fragen oder Befürchtungen kommen auf,
Veränderungen werden nötig. Dabei kann es hilfreich sein, mit
andern Betroffenen über deren Erfahrungen zu sprechen.
Ziel der Gesprächsgruppe ist der Austausch von Erfahrungen und
Informationen.
Die Teilnehmenden bestimmen selber, wie sie die Gruppe
organisieren. Alle bringen ihre Fragen und Themen ein. Der Start
der Gruppe wird von der SBV-Beratungsstelle Zürich unterstützt.
Weitere Auskunft: Hans Schwerzmann: 044 273 48 65
Hörbücher herunterladen
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Die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und
Lesebehinderte (SBS) bietet ihr Angebot auf www.sbs.ch online
an. Über 22'000 Hörbücher im Daisy-Format lassen sich neu als
Download ausleihen. Die Ausleihe der digitalen Hörbücher ist
kostenlos. Sie steht ausschliesslich seh- und lesebehinderten
Privatpersonen zur Verfügung. Es können maximal 15 Titel
gleichzeitig ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt einen
Monat. Die Lesenden verpflichten sich, die digitalen Hörbücher
nach Ablauf der Ausleihfrist zu löschen.
Wer die SBS-Medien lieber analog hat, kann Bücher, Musiknoten,
Hörfilme und Spiele im Online-Katalog bestellen und sich per Post
schicken lassen.
Ein ähnlicher Service für französische Bücher wird von der
Bibliothèque numérique francophone accessible (BNFA) auf
www.bnfa.ch angeboten.
Pinnwand
Angehender Bewegungstherapeut sucht geburtsblinde Menschen
Ich suche für meine Diplomarbeit als Bewegungstherapeut
erwachsene Menschen zwischen 20 und 65 Jahren aus der
Deutschschweiz, die von Geburt an blind sind. Nach einer
bewegungstherapeutischen Stunde, die ich an Ihrem Wohnort
anbiete, stelle ich Ihnen Fragen zu den Übungen. Die Übungen
sind sanfter Art und helfen Spannungen zu vermeiden. Es braucht
keine Vorkenntnisse. Sie sollten lediglich auf dem Rücken liegen
können und die Arme und Beine dabei bewegen können.
Gerne erzähle ich Ihnen mehr, bitte rufen Sie mich unverbindlich
an. Florian Tschanz: 0716201087 / 0765722905,
[email protected].
blindekuh sucht Servicemitarbeitende
Bei uns wird Ihre Behinderung zur Schlüsselqualifikation. Wir
suchen per sofort oder nach Vereinbarung selbständige und
mobile blinde oder sehbehinderte Servicemitarbeiter/innen.
Serviceerfahrung ist nicht erforderlich, da wir Sie intern schulen
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34/40
werden. Wir legen Wert auf Freundlichkeit, angenehme
Umgangsformen und eine gepflegte Erscheinung. Zudem sollten
Sie belastbar sein und gerne in einem kleinen Team arbeiten.
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in
einem erfolgreichen Unternehmen mit fairen und fortschrittlichen
Anstellungsbedingungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Post oder Mail:
blindekuh - mehr als ein restaurant
Adrian Schaffner, Geschäftsführer
Mühlebachstrasse 148
8008 Zürich
Telefon direkt: 044 421 50 56
Mail: [email protected]
Website: www.blindekuh.ch
Cooltour sucht freiwillige Mitarbeitende
Cooltour ist ein Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit und
ohne Behinderung. Das integrative Lager wird seit 2009 vom
Verein blindspot, dem Schweizerischen Blinden‐ und
Sehbehindertenverband und PluSport Behindertensport Schweiz
durchgeführt. Der Spass und die Aktivität der Jugendlichen
stehen dabei im Mittelpunkt. Alle übernachten auf dem Zeltplatz
Eichholz in Bern.
Wir suchen freiwillige Helfer für die Woche vom Donnerstag, 25.
Juli, bis zum Freitag, 2. August 2013. Interessierte sollten gerne
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine stabile Persönlichkeit
mitbringen und keine Berührungsängste mit behinderten
Menschen haben. Nähere Auskunft erteilt Christina Kern, 044
908 45 31 oder [email protected].
Tandem
Ich verschenke ein älteres Damentandem der Marke Parsley. Das
Tandem muss abgeholt werden.
Auskünfte bei Monika Büttiker Tel. 032 323 23 28
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Inserate
Ihre scharfe Begleitung unterwegs!
Die portablen Bildschirmlesegeräte mit hoher Auflösung von
Optelec
Die Compact Familie ist komplett! Neben dem Compact 5 HD und
dem Compact 7 HD ist nun auch das Compact 4 HD erhältlich.
Mit der hochauflösenden Kamera erhalten Sie ein portables
Bildschirmlesegerät mit einem grossen stufenlosen
Vergrösserungsbereich von 1.5x bis 24x auf Bildschirmgrössen
von 10, 13 oder 18 cm (Diagonale). Zeitgemässes Design und
einfache Bedienung überzeugen.
Welches Compact HD darf es für Sie sein?
Informieren Sie sich bei accesstech ag:
Luzern
St. Gallen
Neuchâtel
041 227 41 27
071 277 44 11
032 725 32 25
www.accesstech.ch [email protected]
Werden Sie unabhängig – mit Hilfsmitteln von Accesstech
 Stationäre Bildschirm-Lesegeräte
 Mobile Bildschirm-Lesegeräte
 Scannerlesegeräte
 Braillezeilen
 Notizgeräte
 Brailledrucker
 Sprachausgaben
 Vergrösserungssoftware
 Bildschirmlesesoftware
 u.v.m.
Unser umfassender Service von a bis z:
 kompetente Bedarfsabklärung und Beratung für berufliche
und private Arbeitsplatzlösungen
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 Demoraum, in dem wir Ihnen unsere Hilfsmittel zeigen
können
 wir stellen für Sie IV / AHV-Anträge aus
 Lieferung, Installation und Schulung vor Ort
 Support und Reparaturen
accesstech ag
edv für blinde und sehbehinderte
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luzern:
bürgenstrasse 12, 6005 luzern
fon: 041 227 41 27
niederlassungen/succursales
st. gallen, rosenbergstr. 87
fon: 071 277 44 11
neuchâtel, crêt-taconnet 12a
fon: 032 725 32 25
MEZZO
Elektronische Grossflächenlupe mit High Definition-Bildqualität.
Durch die leichte und handliche Bauweise eignet sich das System
besonders für den privaten Bereich und im Haushalt. Das Gerät
lässt sich einfach zusammenklappen und in der mitgelieferten
Tasche transportieren.
Ramstein Optik
Sattelgasse 4 • 4051 Basel • Tel. 061 261 58 72 • [email protected] • www.ramstein-optik.ch
Low Vision International: Und wenn die Brille nicht mehr
ausreicht?
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einfachste Handhabung
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stufenlose Vergrösserung
Echtfarben
kontrastverstärkte Kunstfarben
akustische Vorlesegeräte
stationäre und mobile Systeme
Lesegeräte in Kombination mit Computer / Notebook
Unsere Dienstleistungen
 Rollstuhlgängiger Ausstellungsraum und Abholservice ab/zu
Bahnhof Winterthur
 Kompetente Beratung durch langjährige Erfahrung als
Niederlassung des Herstellers
 Lieferung, Installation und Schulung vor Ort ohne Aufpreis!
 Umfassender, effizienter und kundenfreundlicher Supportund Reparaturservice
 Zuverlässige schwedische Qualitätsprodukte in
ansprechendem Design zu einem fairen Preis
LVI Low Vision International GmbH
Technoparkstrasse 2, 8406 Winterthur
Tel. 052 202 96 16
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Seit 30 Jahren in der Schweiz
Tag der offenen Tür in der SBS Blindenbibliothek.
29. Juni 2013, 9 –16 Uhr
Grubenstrasse 12
8045 Zürich
Tel. 043 333 32 32
www.sbs.ch
BEI UNS HABEN SIE LEICHTES SPIEL.
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Spielerisch die SBS ( ) Blindenbibliothek kennen lernen. Mit
spannenden Attraktionen wie Körpermusik (Rhythmus, Klang,
Stimme), Schiess-Sport für Blinde und Sehbehinderte, LiveLesungen, Blindenführhunde aus Allschwil, Hilfsmittel-Beratungen
und Führungen durch die SBS.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.sbs.ch/offenetuer
Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und
Sehbehindertenverbandes
Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und
Sehbehindertenverbandes
Das Haus liegt ganz in der Nähe des Bodensees in einer äußerst
ruhigen Lage. Die Zimmer sind mit WC/DuscheBad/Radio/Telefon, Minibar und Fernseher ausgestattet. Den
Urlaubern stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Kegelbahn,
Sauna, Gruppenräume, sowie ein Freischwimmbad zur
Verfügung. Die täglichen Ausflüge sind unser Markenzeichen.
Preise: € 56.- pro Tag / Vollpension - EZ-Zuschlag € 7.- - „all
inklusiv“ € 16.
Kontaktadresse:
Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverband,
A - 6858 Schwarzach, Ingrüne 12
Telefon 0043 5572 58221
Homepage: www.vbsv.at
E-Mail: [email protected]
Impressum
"Klar", das Schweizer Magazin zum Thema Sehbehinderung. Nr.
2, Sommer 2013. 1. Jahrgang. Die Zeitschrift erscheint viermal im
Jahr in Grossdruck (ISSN 2296-1976), Braille Vollschrift (ISSN
2296-1968), Braille Kurzschrift (ISSN 2296-2034), als DAISY-CD
(2296-195X) und unter dem Titel "Clin d'oeil" auf Französisch.
Redaktion: Naomi Jones (Chefredaktorin), Jean-Marc Meyrat (stv.
Chefredaktor)
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Autoren: Gian Pozzy, Claudia Blumer, Simone Utler, Beat
Marchetti, Charly Meyer, Norbert Müller.
Musik: Jean-Yves Poupin, Epicycle und Hors solitude (zum
Thema)
Porträtserie: Pierluigi Maccor, www.pierluigimacor.com
Gestaltungskonzept und Bildredaktion: Mettler, Mettler + Mettler
Zürich
Kontakt: [email protected], 031 390 88 00
Herausgeber: Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband
Gutenbergstrasse 40 b/ PF 8222
3001 Bern
031 390 88 00
www.sbv-fsa.ch
Leiter Informationsdienst: Jean-Marc Meyrat
Projektleitung "Klar / Clin d'oeil": Naomi Jones
Übersetzungen: USG Übersetzungs-Service AG
Druck: Ediprim AG, Biel/Bienne, Druck auf umweltfreundliches
FSC-Papier
Brailleumwandlung und -druck:
Simone Rentsch, Anton Niffenegger
Audio: Markus Amrein und Sylvia Garatti
Inserate: [email protected], 031 301 88 00
Abonnement: [email protected], 031 301 88 00
Fr. 28.– (Inland), Fr. 34.– (Ausland), gratis für Mitglieder des
Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Vorschau "Klar" Nr. 3: Trend.
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