Klar Nr. 2, Sommer 2013 Das Schweizer Magazin zum Thema Sehbehinderung. Mit einem Dossier zum Thema "Invalidenversicherung" Legende Cover: "Als Direktor der IV-Stelle wie auch als Psychologe sehe ich die Versicherung als ein lebendiges und engmaschiges Netz, in dem ich mich seit 27 Jahren bewege. Ich habe viele Menschen getroffen, die Leistungen von der IV erhalten. Es gab Menschen voller Energie und Motivation und andere, die stark unter der Situation litten." Die IV-Stelle des Kantons Waadt zahlt Leistungen von rund 800 Millionen Franken pro Jahr aus. Der Betrieb der Stelle kostet 34.5 Millionen Franken. Jean-Philippe Ruegger, Präsident der IV-Stellen-Konferenz und Direktor der IV-Stelle Kanton Waadt. Legende Backcover: "Les Cruches molles" ist eine Serie von Porzellankrügen, die in noch weichem Zustand fallen gelassen worden sind. Ihrer Funktion beraubt sind die Krüge witzige und zum Teil absurde Skulpturen. "Cruche Molle" Bastien Aubry / Dimitri Broquard, Glasierte Porcelan, 2010 Auf den zerknautschten weissen Krug sind im Stil der FayenceMalerei eine Landschaft und ein Gesicht gemalt. Die Augen blicken eindringlich, der Mund ist in einem Schrei geöffnet. D:\68637040.doc 1/40 Inhalt Editorial ......................................................................................... 4 Liebe Leserinnen und Leser ...................................................... 4 Dossier .......................................................................................... 5 „Eine ganze Stadt ins Erwerbsleben eingegliedert“ - Interview mit dem Präsident der IV-Stellen-Konferenz.............................. 5 Der Korbflechter und sein Assistent - Behinderte werden Arbeitgeber .............................................................................. 10 Die IV in sechs Schritten - Ein Gespräch über die Entwicklung der Versicherung ..................................................................... 15 Die Schweiz ist nicht mehr solidarisch - Ein Kommentar ........ 20 Fokus ....................................................................................... 22 Sterbehilfe für belgische Zwillinge - zwei taube Männer konnten sich ein Leben als Blinde nicht vorstellen ................................ 22 Ein unnötiger Tod - Ein Kommentar von Beat Marchetti, taubblind .................................................................................. 26 Leben mit einer Sehbehinderung ................................................ 28 "Klein, handlich, unsichtbar…" - Neulich im O&M Training Kolumne des O&M-Trainers Charly Meyer .............................. 28 Das iPhone hilft bei der Orientierung - Navigationsapps die sich für blinde Menschen eignen .................................................... 29 News ........................................................................................... 31 Erfolg der Hilflosenentschädigung ........................................... 31 Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ........................................................................ 32 Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Leistungseinschränkung ................................................... Error! Bookmark not defined. Kartellverdacht ........................... Error! Bookmark not defined. Hinweise ...................................................................................... 33 Pinnwand .................................................................................... 34 Inserate ....................................................................................... 36 Ihre scharfe Begleitung unterwegs! ......................................... 36 Werden Sie unabhängig – mit Hilfsmitteln von Accesstech ..... 36 MEZZO .................................................................................... 37 D:\68637040.doc 2/40 Low Vision International: Und wenn die Brille nicht mehr ausreicht? ................................................................................ 37 Schlafen, geniessen, erleben im Hotel-Restaurant Solsana in Saanen-Gstaad ......................... Error! Bookmark not defined. SBS Tag der offenen Türe ......... Error! Bookmark not defined. Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes ...................................................... 39 Impressum .................................................................................. 39 D:\68637040.doc 3/40 Editorial Liebe Leserinnen und Leser Das Hauptthema dieser zweiten Ausgabe von „Klar“ ist die Invalidenversicherung (IV). Sie entstand 1960 mitten im Konjunkturhoch auf der Grundlage eines typisch helvetischen Kompromisses. Im Zuge der nachfolgenden Revisionen bemühte sie sich, den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen: von der Vollbeschäftigung zur Krise, von der Tätigkeit Blinder und Sehbehinderter an geeigneten Arbeitsplätzen bis zur Berücksichtigung ihrer beruflichen Neigungen, von der Schuldenspirale der 1990er-Jahre bis zu einer voraussichtlich stabilen Finanzlage im Jahr 2025. Bei jeder Revision zittert das Behindertenwesen. Kaum ist der erste Schritt der 6. Revision vollzogen, kündigt sich schon der zweite an. Leider fühlen sich nicht wenige Menschen mit Behinderung unverstanden und sind über die Entscheidungen der IV enttäuscht. Ebenso häufig steigen die Behindertenverbände auf die Barrikaden und ereifern sich darüber, dass diese oder jene Bestimmung dem Gesetz hinzugefügt oder daraus gestrichen wird. Dabei setzt die IV im Grunde nur das Gesetz um. Mitsamt all seinen Bestimmungen wird das Gesetz jedoch von denen verabschiedet, die uns in Bern vertreten. Wenn wir wollen, dass sich etwas verändert oder dass zumindest unser Sozialwesen nicht ausgehöhlt wird, dann wählen wir doch einfach diejenigen, die sich auch für unsere Belange einsetzen! Aller Anfeindungen zum Trotz hat die Invalidenversicherung immerhin eines bewirkt: Sie hat Menschen mit Behinderung ihre Würde zurückgegeben. In diesem Magazin stellt sich der Präsident der IV-StellenKonferenz, Jean-Philippe Ruegger, einem Interview zu aktuellen Themen der IV. Naomi Jones besucht Urs Schwarz, der Bezüger eines Assistenzbeitrags ist – diese Leistung sieht die IV im Rahmen des ersten Schritts der 6. Revision künftig für blinde und sehbehinderte Personen vor. Und Dominique Dorthe, Kommunikationsbeauftragter der IV-Stelle Waadt, erzählt die D:\68637040.doc 4/40 Geschichte der IV. Schliesslich runden wir das Thema mit einem Kommentar zur letzten Sparrunde ab. Jean-Marc Meyrat, stv. Chefredaktor Legende: Jean-Marc Meyrat fotografiert von Christian Bühler Bild Seite 5: Die Sozialarbeiterin Beatrice Acuña ist hochgradig sehbehindert. Die IV finanziert ihr eine Hilflosenentschädigung, den Blindenführhund Fuego und Hilfsmittel, auf die sie bei der Arbeit angewiesen ist: insgesamt 12'000 Franken im Jahr. Als Arbeitnehmerin zahlt sie AHV/IV-Beiträge. In ihrem Beruf unterstützt Acuña Sehbehinderte im Umgang mit der IV. "Die IV ist eine gute Sache. Aber sparen ist hoch im Kurs. Bestehende Teilrenten werden überprüft und gekürzt. Noch wenn eine Person zusätzliche 20% arbeiten könnte, findet sie keine passende Stelle. Es gibt nur wenige Arbeitgeber, die sich auf einen von der IV finanzierten Arbeitsversuch einlassen. Sogar gut ausgebildete Junge finden mit einer Sehbehinderung kaum einen Job." Beatrice Acuña im Museum Haus Konstruktiv, 2013 vor dem Werk: Alex katz, Green Wave 3, 2001 Die Porträtserie in dieser Ausgabe wurde vom Zürcher Fotografen Pierluigi Macor fotografiert. Dossier „Eine ganze Stadt ins Erwerbsleben eingegliedert“ So lautet der absichtlich provokative Titel einer Pressemitteilung der IV-Stellen-Konferenz. Was bedeutet dies? Wir sprachen darüber mit Jean-Philippe Ruegger, Präsident der Kommission und Direktor der IV-Stelle Waadt. Von Gian Pozzy und Jean-Marc Meyrat D:\68637040.doc 5/40 Klar: 17‘000 Bezüger von IV-Leistungen wurden laut Ihrem Communiqué eingegliedert – das sind so viele Menschen, wie Solothurn Einwohner hat. Wer sind diese Menschen und wo sind sie heute? Jean-Philippe Ruegger: Wir wissen es nicht. Die IV-StellenKonferenz gibt jedes Jahr eine Studie zur Anzahl erfolgter Platzierungen in Auftrag. Die Studie unterscheidet den Erhalt von Arbeitsplätzen, Umplatzierungen im gleichen Unternehmen und Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern. Addiert man die Zahlen, kommt man auf 17'000. Doch damit endet unsere Erhebung. Wir wissen nicht, wer diese 17'000 Menschen sind, was sie heute tun, ob sie mit einer Kündigung rechnen müssen oder welcher Art ihre gesundheitlichen Einschränkungen sind. Klar: Warum hat die IV diese Daten nicht? J-P. R.: Die Frage, was aus den Betroffenen wird, sobald sie eingegliedert sind, ist eher Gegenstand soziologischer Untersuchungen. Auf der Internetseite des Bundesamts für Sozialversicherungen (www.bsv.admin.ch) stehen zahlreiche Studien zur Verfügung, aber diese Frage wurde noch nicht untersucht. Die Schweiz ist ein liberaler Staat. In ihrer Verfassung steht kein Recht auf Arbeit. Somit ist es nicht die Aufgabe der IV, Arbeitsplätze zu vermitteln. Wir helfen bei der Arbeitssuche bzw. beim Erhalt eines Arbeitsplatzes, etwa durch einen Einarbeitungszuschuss, eine Stelle auf Probe und Hilfsmittel. Wir helfen den Betroffenen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Für uns gilt aber das Gleiche wie für die Arbeitslosenversicherung: Wir können keinen Arbeitsplatz garantieren. Klar: Besteht für diejenigen, die in die Arbeitswelt wiedereingegliedert werden, nicht die Gefahr, dass sie in die Armut abrutschen? D:\68637040.doc 6/40 J-P. R.: Es besteht tatsächlich ein Risiko, dass man die Augen vor der finanziellen Situation wiedereingegliederter Personen verschliesst. Aus langjähriger Erfahrung weiss ich aber, dass die Situation nicht dramatisch ist. In meiner Laufbahn habe ich zwar erlebt, dass Arbeitgeber Auszubildende mit gesundheitlichen Einschränkungen als billige Arbeitskräfte ausnutzten. Aber diese zwei oder drei Unternehmen stehen seither auf der schwarzen Liste. Generell ist die Kommunikation mit den Unternehmen erstaunlich gut. Wenn eine gesundheitlich beeinträchtigte Person 50% der benötigten Leistung erbringt, kann auch ihr Gehalt nur 50% des üblichen Lohnes betragen. Hier muss die IV den Verdienstausfall ausgleichen. Ich kann nicht leugnen, dass es hie und da Probleme gibt. Aber die Arbeitgeber müssen ja auch die Tarifverträge einhalten, um Schwierigkeiten mit den Gewerkschaften aus dem Weg zu gehen. Deshalb sitzt im Aufsichtsrat der IV-Stelle Waadt ein Gewerkschaftsvertreter. Ich muss allerdings gestehen, dass es hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften noch Verbesserungspotential gibt. Klar: 2007 unterstützte der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband das Referendum gegen die 5. IVRevision. War sie Ihrer Meinung nach dennoch ein Erfolg? J-P. R.: 2007, also im Jahr der 5. Revision, platzierte die IV-Stelle Waadt 231 Personen. 2012 ermöglichte die IV-Stelle 1'737 Personen, ihren Arbeitsplatz zu behalten, innerhalb des Unternehmens eine andere Stelle anzutreten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. 2007 stand unsere Stelle mit 1'401 Unternehmen in Kontakt – 2012 waren es 4'525 der insgesamt 30'000 Firmen im Kanton Waadt. Andererseits ist die Zahl der IV-Bezüger erheblich gestiegen. 2007 hat unsere IV-Stelle 2'008 Fälle bearbeitet. 2012 waren es 6'449. Dies hat zu einem grossen Teil damit zu tun, dass wir aufgrund der 5. Revision viel früher aktiv werden und Massnahmen zum Erhalten eines Arbeitsplatzes ergreifen. Daher wurde die Belegschaft unserer Stelle von 150 Mitarbeitenden im D:\68637040.doc 7/40 Jahr 1998 auf heute 291 aufgestockt. Davon sind 70 bis 80 ausschliesslich für die Wiedereingliederung zuständig. Klar: Ist die 6. Revision nicht eine Illusion? Sie will auch Menschen, die bis anhin eine Rente erhalten haben, wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern. Angesichts der allgemeinen Schwierigkeiten, nach langer Arbeitslosigkeit wieder erwerbstätig zu sein, fragt man sich, ob diese Massnahmen nicht auf eine Verschiebung der Kosten von der IV auf die Arbeitslosenversicherung und schliesslich auf die Sozialhilfe hinauslaufen. J-P. R.: Ich räume ein, dass es schwierig ist. Aber nicht jeder bezieht seit zehn Jahren eine Rente. Viel Handlungsbedarf besteht bei jungen IV-Bezügern, damit wir sie für den Arbeitsmarkt befähigen können. Das Gesetz schreibt vor, dass IV-Renten der zweiten Säule sowie die Zusatzrenten für Kinder während des ganzen Prozesses der Wiedereingliederung gezahlt werden. Am schwierigsten ist es jedoch am Schluss der Wiedereingliederungsmassnahmen, die konkrete Erwerbsfähigkeit der Person zu ermitteln. Denn entsprechend wird die Rente gekürzt oder sogar gestrichen. Klar: Betrifft das auch Blinde und Sehbehinderte? In den 1960erJahren standen ihnen vor allem Berufe im Produktions- und Dienstleistungssektor offen. J-P. R.: Das stimmt: Damals gab es typische Berufe wie etwa Telefonisten und Empfangspersonal. Dank des technischen Fortschritts, von dem auch blinde und sehbehinderte Personen profitieren, stehen heute persönliche Neigungen bei der Berufswahl im Vordergrund. Wir achten darauf, Ausbildungs- und Arbeitsplätze möglichst optimal zu besetzen. Denn die Menschen sollen ihren Lebenslauf selbst bestimmen können. Es bleibt zu hoffen, dass diese technischen Fortschritte es den Sehbehinderten auch ermöglichen, Stellen zu finden. Die konkreten Zahlen zur Wiedereingliederung Blinder und Sehbehinderter kenne ich nicht. Aber ich weiss, dass 75% der D:\68637040.doc 8/40 Umschulungen und Wiedereingliederungen in eine feste Stelle münden, aufgrund derer die IV-Rente wegfällt. Klar: Wenn eine Person mit gesundheitlicher Einschränkung durch eine von der IV unterstützte Umschulung ein höheres Niveau als ihre Grundausbildung erlangt, würde dies ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern? J-P. R.: Aufgabe der Invalidenversicherung ist es, die Menschen auf der Grundlage ihrer letzten Tätigkeit in die Erwerbsfähigkeit wiedereinzugliedern. Gemäss Bundesgesetz ist die IV nicht dazu da, Versicherten zu einer besseren Position zu verhelfen. Natürlich gibt es Ausnahmen. In diesem Fall kann der Grundsatz der Austauschbefugnis angewendet werden. Die IV schliesst mit dem Versicherten eine Vereinbarung ab: Sie zahlt ihm einen Tagessatz in Höhe dessen, was er während der Dauer der Umschulung bezogen hätte, damit der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleibt. Der Versicherte verpflichtet sich, nach der neuen Qualifizierung keine weitere Unterstützung durch die IV in Anspruch zu nehmen. Im Januar 2012 trat zudem eine Neuerung in Kraft. Diese besagt: „Als Umschulungsmassnahmen gelten auch Ausbildungsmassnahmen, die zu einer höherwertigen als die vorhandene Ausbildung führen, sofern sie zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind." Wie Sie sehen, tut sich da etwas. Wir machen eine Ausnahme, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung nur durch eine höhere Qualifikation optimal erwerbsfähig bleibt. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass die Fähigkeiten und Neigungen der Person den Anforderungen des neuen Berufs entsprechen. Unsere Mitarbeitenden prüfen diese Fälle möglichst genau und verlassen hin und wieder die ausgetretenen Pfade. Denn unser Ziel ist ja eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Wir wollen nicht, dass der Betreffende nach ein paar Jahren wiederkommt, weil er arbeitslos geworden ist und Sozialhilfe benötigt. Klar: Die Verbände haben den Eindruck, dass ihr Standpunkt nicht wahrgenommen wird. D:\68637040.doc 9/40 J-P. R.: Das gehört zum Spiel. Aber der Kontakt der IV zum Umfeld von Menschen mit Behinderung ist sowohl auf Bundesebene als auch lokal elementar. Andererseits müssen die Verbände anerkennen, dass die IV nicht Interessenvertreterin der Menschen mit Behinderung ist, sondern ein öffentliches Organ zur Umsetzung eines Gesetzes. Dieses Gesetz und seine Revisionen wurden vom Parlament in einem demokratischen Verfahren erlassen. Die Verbände können mit Fug und Recht beklagen, dass dieses oder jenes nicht ins Gesetz aufgenommen wurde. Aber sie können es nicht der IV zum Vorwurf machen, dass sie das Gesetz so anwendet, wie es verabschiedet worden ist. Wir haben manchmal den Eindruck, dass man Illegalität vorwerfen möchten, nur weil wir Gesetze umsetzen, mit denen man nicht einverstanden ist. Natürlich sind einige Bestimmungen der 6. Revision sehr hart, aber wir müssen sie trotzdem anwenden. Der Korbflechter und sein Assistent Kernstück der IV-Revision 6a ist der Assistenzbeitrag für ein selbstbestimmtes Leben. Seit Januar 2012 ist das Gesetz in Kraft. Von Naomi Jones Schwere Schneeflocken mischen sich in den Regen. Auf den Wiesen liegen schmutzige Schneereste. Es ist ein grauer Gründonnerstag. Fritz Thierstein fährt mit seinem alten Rennrad langsam den Berg hinauf. Beim Wegweiser zur Korbflechterei biegt er links ab, fährt noch ein Stück und stellt dann sein Rad am Waldrand ab. Zu Fuss steigt er den Waldweg hoch bis zu den drei Häusern im Unwillen. Hühner gackern zur Begrüssung. Es ist der Hof der Familie Schwarz. Thierstein klingelt kurz, betritt das Holzhaus und geht in den ersten Stock. Er klopft an die geflochtene Türe, bevor er sie öffnet. „Guten Tag, Fritz. Es ist D:\68637040.doc 10/40 furchtbares Wetter heute “, begrüsst Urs Schwarz den Eintretenden. Körbe, Puppen- und Stubenwagen stapeln sich im unteren Drittel des Raumes. An den Wänden hängen geflochtene Binsenhüte und Werkzeug. Überall stehen mannshohe Bündel von Weidenruten. Mittendrin sitzt Schwarz auf einer Bank und lässt das angefangene Geflecht nicht aus der Hand. Ohne zu schauen greift er mit der rechten Hand nach einer neuen Rute und arbeitet sie geübt ein. Fritz Thierstein, gelernter Feinmechaniker Anfang 60, ist Assistent von Urs Schwarz. Denn Schwarz leidet an einer seltenen Gelenkkrankheit und ist stark gehbehindert. Im Alter von elf Jahren ist er aufgrund einer Netzhautablösung vollständig erblindet. „Was hast du heute für mich?“, fragt Thierstein. „Im Gang steht ein Stuhl mit einem Loch in der Lehne. Kannst Du mir die beiden kaputten Stränge herausnehmen?“ Thierstein holt den kaputten Stuhl und setzt sich auf einen Hocker. Die beiden Männer arbeiten eine Weile schweigend. Nun hat Thierstein den Auftrag erledigt. Er bringt den Stuhl zu Schwarz. Dieser befühlt die bearbeitete Stelle. „Kannst Du mir noch die beiden neuen Stränge, die ich zum Flicken des Lochs brauche, einfärben? Der Retouchierstift liegt auf dem Tisch.“ Urs Schwarz lernte sein Handwerk vor 28Jahren. Damals war er der erste blinde Lehrling seit langem, der die dreijährige Lehre zum Korbflechter mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschloss. Es folgten ihm bis heute nur ein paar wenige Sehbehinderte, die den Abschluss schafften. „Durch meine Körperbehinderung habe ich von klein an gelernt, meine Möglichkeiten bis ans Limit und oft darüber hinaus auszureizen. Obwohl auch meine Hände von der Krankheit betroffen sind, sind sie mein wichtigstes Werkzeug. Ich kam immer ans Ziel. Dahin suchte ich mir einen eigenen Weg.“ Flexibilität und Organisation Nach der Lehre richtete sich Schwarz auf dem elterlichen Hof eine Werkstatt ein und machte sich selbständig. Dank bescheidenen Ansprüchen und einer IV-Rente kann er davon leben. Für gewisse Arbeiten braucht er jedoch Assistenz. Einige Tätigkeiten, etwa den Auftrag, den er soeben Fritz Thierstein D:\68637040.doc 11/40 gegeben hat, könnte er zwar selber übernehmen, jedoch würde er viel mehr Zeit als eine sehende Person benötigen. Andere Arbeiten, wie das Hantieren mit Feuer, sind zu gefährlich. „Meine Finger sind meine Augen. Mit Brandwunden kann ich nicht mehr arbeiten.“ Oder es ist schwierig, ein visuell befriedigendes Resultat hinzukriegen, zum Beispiel im Umgang mit Leim. Seine Arbeiten verkauft Urs Schwarz auf den umliegenden Märkten. Hier benötigt er einen Assistenten zum Verladen der Korbwaren, Fahren, Aufbauen des Standes und vor Ort zur Orientierung. Fritz Thierstein, Assistent in der Korbflechterei, arbeitet nach gegenseitiger Absprache für Urs Schwarz. Im Alter von 59 Jahren hat Thierstein seine langjährige Stelle verloren. Seither ist er für verschiedene Bauern und Handwerker in der Umgebung tätig. Die Auftragslage bei den Bauern ist vom Wetter abhängig. Bei Schwarz kann er auch bei schlechtem Wetter arbeiten. „Ich muss mich gut organisieren, dass ich einerseits immer genügend Arbeit für Fritz habe und dennoch flüssig arbeiten kann, wenn er nicht da ist“, bemerkt Schwarz. Er hingegen entscheide sich manchmal kurzfristig, auf einen Markt zu fahren. So sind beide auf die Flexibilität des andern angewiesen. Auch andere wagen den Schritt Seit im Januar 2012 die IV-Revision 6a in Kraft getreten ist, können Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem eigenen Haushalt leben und Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben, bei der IV Antrag auf einen Assistenzbeitrag stellen. Dieser hilft ihnen dabei, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Mit dem gesprochenen Betrag sind behinderte Personen frei, Assistenten für genau diejenige Unterstützung, die sie brauchen und wünschen, anzustellen. Auch Hanspeter Schaffner, sehbehinderter Fürsprecher, beschäftigt verschiedene Assistenzpersonen. Er setzt sie vor allem in der Freizeitgestaltung und der gesellschaftlichen Teilhabe ein. Mit einem Assistenten zusammen erledigt er Gartenarbeiten oder lässt sich ein neues Gerät in seiner gut ausgerüsteten Holzwerkstatt erklären. Eine Assistentin macht Hausarbeiten und eine zweite Assistentin begleitet Schaffner auf Einkäufen, ins Fitnesscenter und zu Arztterminen. „Dank den Assistenten bin ich D:\68637040.doc 12/40 nicht vom Terminkalender meiner Frau abhängig und sie muss mich nicht mehr immer begleiten. Dies entlastet unsere Partnerschaft sehr“, erzählt er. Sein Assistententeam suchte Schaffner mit einem Inserat im Anzeiger. Er erhielt etliche gute Zuschriften. Er führte Bewerbungsgespräche und stellte zwei Personen fest an. Zwei weitere Personen befinden sich noch in der Probezeit. Im Bewerbungsgespräch ging es darum, herauszufinden, ob die Person die benötigten Qualifikationen mitbrachte, aber auch, ob die zwischenmenschliche Chemie stimmte, und ob es im Hinblick auf die Freizeitgestaltung gemeinsame Interessen gab: „Ich lasse mich lieber von jemandem an ein Konzert begleiten, der die Musik auch geniesst." Dass Schaffner mit seinen Assistenten einen Arbeitsvertrag abschliesst und Sozialleistungen für sie bezahlt ist Bedingung der IV. Schaffner stellt seinen Arbeitnehmern jeden Monat eine Lohnabrechnung aus und einmal im Jahr eine Steuerbescheinigung. Jeden Monat rechnet er mit der IV ab, um die Lohnkosten rückvergütet zu erhalten. „Der administrative Aufwand als Arbeitgeber ist beträchtlich“, erklärt er. „Aber er lohnt sich“, meint Olivier Maridor „wie auch der grosse Aufwand für den Antrag bei der IV.“ Gute fünf Stunden benötigte Maridor allein um das Antragsformular auszufüllen. Noch einmal so lange dauerte die Befragung der IV-Sachbearbeiterin bei ihm zu Hause. Dreissig Stunden Assistenz pro Monat wurden dem Sehbehinderten bewilligt. Heute beschäftigt der Kaufmann je eine Assistentin für die Wäsche, fürs Putzen und für die private Administration. „Ich habe zwar eine Anstellung in der Administration, aber ich kann nicht ganz alle Arbeiten erledigen und für einige Dinge brauche ich länger. Deshalb setze ich meinen Assistenzbeitrag für eine administrative Assistentin ein. So habe ich Zeit und Energie für Dinge, die ich in meiner Freizeit lieber tue.“ Noch nicht perfekt, aber die richtige Richtung Urs Schwarz kennt Fritz Thierstein schon lange. Die Geschwister Schwarz waren Schulkameraden von Thiersteins Kindern. Später baute der Feinmechaniker in seiner Freizeit zusammen mit dem D:\68637040.doc 13/40 Korbflechter historische Puppenwagen nach. Als Schwarz von Thiersteins Arbeitslosigkeit erfuhr, fragte er ihn ab und zu um Hilfe an. Das war noch vor dem Assistenzbeitrag. Seither kann er Thiersteins Unterstützung öfter in Anspruch nehmen. „Für mich war es ein Glücksfall. Die Tätigkeit bei Urs ist viel befriedigender, als die Arbeit, die ich vorher machte. Ich lerne viel Neues und ich sehe einen Sinn in der Arbeit. Heute schaue ich Vieles mit neuen Augen an. Man hat so viel und ist doch unzufrieden. Wenn ich aber sehe, wie zufrieden Urs lebt, profitiere ich persönlich von der Begegnung.“ Ein verschmitztes Grinsen huscht über Urs Schwarz‘ Gesicht. Mit dem dunklen Schnauz, der roten Schirmmütze, der verwaschenen Cordhose und dem handgestrickten Norwegerpullover mitten in seiner Werkstatt wirkt der 46-Jährige wie ein Zigeunerhauptmann aus dem 19. Jahrhundert. Die helle Stimme und die scharfe Zunge stehen im Kontrast zu seinem gedrungenen Körper. Schwarz ist nicht einer, der um den heissen Brei redet. „Es gibt einiges im System des Assistenzbeitrags, das noch nicht perfekt ist. Zum Beispiel finde ich es problematisch, dass die IV Angehörige nicht als Assistenten anerkennt. Zumindest zu einem Teil, sollte man auch Angehörige anstellen können. Einerseits könnte man ihnen dadurch etwas zurückgeben, andererseits sind sie immer da und erledigen rasch hier und dort etwas. Aber grundsätzlich ist das Ganze ein Schritt in die richtige Richtung.“ Urs Schwarz steht auf und geht mit Hilfe der Krücke schwerfällig und doch erstaunlich rasch zum Wassertrog mit den eingeweichten Weidenruten. Seine Füsse stecken in orthopädischen Spezialschuhen. Zurück auf seiner Bank macht er das angefangene Weidenkörbchen fertig und beginnt gleich das nächste. Bald ist der Langnauer Sommermarkt. „Fritz, kannst du mir bitte noch die weissen Ruten reichen?“ Information: Bedingungen für einen Assistenzbeitrag Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben volljährige Personen im erwerbsfähigen Alter, wenn sie eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben. Für Minderjährige gibt es besondere Bedingungen. Personen, die im Heim wohnen, jedoch D:\68637040.doc 14/40 beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen. Der Assistenzbeitrag wird zusätzlich zur IV-Rente und zur Hilflosenentschädigung ausbezahlt. Er wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs festgelegt und beträgt in der Regel Fr. 32.80 pro Stunde. Darin sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung enthalten. Die Assistenzperson darf nicht mit der Person, die den Assistenzbeitrag beantragt, verheiratet sein, mit ihr in eingetragener Partnerschaft leben oder in direkter Linie mit ihr verwandt sein. Hilfeleistungen, die während eines Aufenthaltes in einer Institution erbracht werden und Hilfeleistungen von Organisationen sind nicht anerkannt. Legenden Urs Schwarz: "Meine Finger sind meine Augen." Porträt von Urs Schwarz, der den Boden eines Körbchens auf eine gedrechselte Form nagelt. Fritz Thierstein: "Ich sehe einen Sinn in der Arbeit." Porträt von Fritz Thierstein, der das Geflecht eines Stuhles aus dem Rahmen löst. Körbe füllen ein gutes Drittel des Raumes. Fotos: Naomi Jones Stillleben mit Körben. Die IV in sechs Schritten Ein Gespräch mit Dominique Dorthe, Kommunikationsbeauftragter der Waadtländer IV-Stelle. Von Jean-Marc Meyrat Klar: 2010 feierte die Invalidenversicherung ihr 50. Jubiläum. Was machte 1960 ihre Einführung möglich? D:\68637040.doc 15/40 Dominique Dorthe: In der Zeit der blühenden Wirtschaft forderte die Linke eine Sozialversicherung, die das Armutsrisiko behinderter Menschen abfederte. Angesichts des Arbeitskräftemangels war die Rechte mit der Schaffung einer Invalidenversicherung einverstanden, unter der Voraussetzung, dass diese in erster Linie die Rehabilitation fördere. Dieser helvetische Kompromiss hatte den Vorteil, dass die politische Rechte zufrieden war, weil sie Fabrikarbeiter brauchte und keine Renten zahlen wollte, und dass auch die Linke damit einverstanden war, weil sie eine Sozialversicherung forderte, die Menschen mit Behinderung ihr Selbstwertgefühl zurückgeben sollte. Daher zahlte die IV am Anfang nur sehr wenige Renten aus. Vielmehr vermittelte sie gesundheitlich eingeschränkte Menschen als Hilfsarbeiter in die Fabriken. So mussten diese nicht systematisch Gastarbeiter aus dem Ausland einstellen. Klar: Wovon lebten behinderte Menschen vor der Einführung der IV? D. D.: In einigen wenigen Kantonen gab es schon eine Art Invalidenversicherung. In den meisten Fällen kümmerten sich wohltätige Vereine und Verbände um behinderte Menschen. Diese Vereine spezialisierten sich in der Regel auf ein bestimmtes Handicap. So gab es in Bezug auf die finanzielle Situation enorme Unterschiede unter Behinderten. Klar: Wie sieht die Lage in unseren Nachbarländern aus? D. D.: Länder, die an den Weltkriegen beteiligt waren, definieren Behinderung unter medizinisch-theoretischen Gesichtspunkten. Wir in der Schweiz sehen sie als wirtschaftlichen Nachteil aufgrund einer dauerhaften, ständigen Gesundheitseinschränkung. Somit basiert die Sozialversicherung in den vom Krieg betroffenen Staaten nicht auf dem Primat der beruflichen Wiedereingliederung. Diese steht zwar im Raum, doch hat die behinderte Person öfter die Wahl zwischen Wiedereingliederungsmassnahmen und Rente. In der Schweiz D:\68637040.doc 16/40 dagegen hat sie diese Wahl nicht. Die Wiedereingliederung ist zwingend. Die IV-Rente wird nur dann gewährt, wenn eine Wiedereingliederung nicht möglich ist. Klar: Welche Etappen durchlief die IV seit ihrer Einführung? D.D.: Am Anfang fanden Menschen mit Handicap problemlos einen Arbeitsplatz. Dennoch führte die Invalidenversicherung 1968 als neue Leistung eine Arbeitsvermittlung ein. 1995 brachte die 3. IV-Revision erhebliche strukturelle Änderungen mit sich. Es wurden 26 kantonale IV-Stellen mit professionellem Personal eingerichtet. Dadurch wurde die IV effizienter und konnte besser mit den kantonalen Behörden zusammenarbeiten. Bis in die 1990er-Jahre schrieb die IV schwarze Zahlen. Sie war dank der Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und durch Zuschüsse der öffentlichen Hand nur in überschaubarem Rahmen verschuldet. Ab 1994 begann sich eine Schuldenspirale zu drehen. Anfang der 2000er-Jahre wurde dann klar, dass weitere Massnahmen nötig waren, damit die Sozialversicherung nicht in Gefahr geriet. Die 4. IV-Revision baute nun die Arbeitsvermittlung aus. Mit der 5. Revision wurde die berufliche Wiedereingliederung noch stärker gewichtet. Klar: Wie kam es zu dieser Schuldenspirale? D. D.: 1990 bezogen nur knapp 3,6% der aktiven Bevölkerung eine Voll- oder Teilrente. 2005 waren es 5,5%. Bis zur 5. Revision fand der erste Kontakt zwischen der IV und einer gesundheitlich eingeschränkten Person oft erst dann statt, wenn diese nach zweijähriger Arbeitsunfähigkeit eine Rente beantragte. Bis dahin konnte die Person von der Taggeldversicherung leben. Nach so langem Arbeitsunterbruch war die Wiedereingliederung umso schwieriger. Hinzu kamen die enormen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Einschränkungen. 1990 beruhten 30% der Rentenanträge auf einer psychischen Erkrankung; 2000 waren es schon 40% und 2004 sogar 59%. Derzeit werden 40% aller Rentenanträge aufgrund psychischer Handicaps gestellt. D:\68637040.doc 17/40 Um die Meldefrist zu verkürzen, schlug die IV zudem ein Früherkennungssystem vor, das Ärzten, Arbeitgebern, Sozialarbeitern etc. die Möglichkeit gibt, der IV die Situation einer Person zu melden. Eine gesundheitlich eingeschränkte Person kann sich nun frühzeitig beraten lassen. In 60% der Fälle läuft dieses vierwöchige Verfahren auf eine Gesuchstellung hinaus. Die übrigen 40% werden von der IV als nicht anspruchsberechtigt eingestuft. Die IV ist aber verpflichtet, diese Personen an Stellen weiterzuleiten, die Unterstützung bieten können. Die Grundidee der 5. Revision lautet: zuerst wiedereingliedern, dann das Gesuch bearbeiten. Zuvor war es umgekehrt, doch dabei verloren die Betroffenen und ihr Umfeld kostbare Zeit. Klar: Gibt es für die Arbeitgeber echte Anreize oder gar Verpflichtungen? D.D.: Die Einführung von Quoten oder Zwangsmassnahmen für Arbeitgeber wurde diskutiert, hatte jedoch aus politischen Gründen keine Chance im Parlament. Es gibt Fördermassnahmen, etwa von der IV finanzierte Praktika. Sie sollen die betroffene Person nach und nach in ein Unternehmen integrieren. Ich sehe so etwas nicht als Finanzhilfen für Unternehmen. Man kann damit die Einstellung von Menschen mit Handicap fördern. Die grosse Herausforderung der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von Menschen, die heute eine Rente erhalten, die aber nach Einschätzung der IV ein Potenzial für den Arbeitsmarkt besitzen. Dieser Aspekt ist neu. Denn bisher führte die IV keine systematische Rentenüberprüfung durch. Aber nun sollen Überprüfungen vermehrt stattfinden. Diese Überprüfungen konzentrieren sich ganz auf die Wiedereingliederung: Die Programme sollen Menschen Schritt für Schritt beruflich wieder auf die Sprünge helfen. Diese Menschen sind zum Teil über zehn Jahre lang aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Sie haben ihr Selbstverständnis als Erwerbstätige eingebüsst. Verläuft die Wiedereingliederung erfolgreich, wird die Rente gestrichen; andernfalls räumt das Gesetz den IV-Stellen einen relativ grossen D:\68637040.doc 18/40 Spielraum ein. Ist eine Wiedereingliederung aus objektiven Gründen nicht möglich, bleibt der Rentenanspruch unverändert bestehen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass ein Rentenanspruch aufgehoben wird, wenn eine Person an den Massnahmen nicht aktiv mitwirkt. Klar: Diente die Invalidenversicherung nicht auch zur Entlastung der Arbeitslosenversicherung? D.D.: Die Krise der 1990er-Jahre bedingte einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit. Viele Personen erlitten aufgrund der Langzeitarbeitslosigkeit schwerwiegende psychische Störungen und beantragten eine IV-Rente. Das gleiche Phänomen ist in sämtlichen OECD-Staaten zu beobachten. Mitverantwortlich sind auch die Umstrukturierungen der Unternehmen. Sie rationalisieren ihre Arbeitsabläufe immer mehr. Oder das Verschwinden des paternalistischen Modells. Früher waren auch leistungsschwächere Mitarbeiter im Betrieb und in der öffentlichen Verwaltung toleriert. Klar: Wie sieht die Zukunft der Invalidenversicherung aus? D.D.: Vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben erzielen wir gute Ergebnisse in der Wiedereingliederung. Das ist ein Zeichen dafür, dass es der schweizerischen Konjunktur gut geht, auch wenn gewisse Wirtschaftskreise die Lage pessimistisch sehen. Bis 2025 wird die Finanzierung der IV gesichert sein. Allerdings ist dieses Gleichgewicht weiterhin von der Konjunkturlage abhängig. Sollte die europäische Wirtschaftskrise auch auf die Schweiz übergreifen, hätte die Invalidenversicherung einen schweren Stand. Legende 1. Mai-Umzug 1957: Marsch mit Musizierenden und Banner "Bundesrat Etter, her mit der Invalidenversicherung". Bild: Schweizerisches Sozialarchiv Zürich D:\68637040.doc 19/40 Bild Seite 20/21: Krug aus der Serie "les Cruches molles". "Cruche Molle" Bastien Aubry / Dimitri Broquard, Glasierte Porcelan, 2010 Der liegende etwas flach gedrückte Krug wirkt wie ein Pinguin auf dem Rücken. Bild Seite 22/23: Als Arbeitgeber zahlt Yves Niedermayr im Jahr rund 40000 Franken AHV/IV-Beiträge für seine 13 Angestellten. "Mein Vater hatte einen schweren Unfall, als ich noch ein Kind war. Nur dank der IV ist die Familie nicht verarmt. Die Versicherung gibt mir als Unternehmer die Sicherheit, neue Dinge zu wagen. Ich zahle die Beiträge gerne. Schade dass viele Menschen die Leistungen der IV als selbstverständlich erachten und in den Lohnabzügen bloss eine lästige Steuer sehen." Die beiden jungen Unternehmer Hana Schärer, Inhaberin des Modelabels RS HADER und Yves Niedermayr, Inhaber des Restaurants Gartenhof. Die Schweiz ist nicht mehr solidarisch Wir sparen gezielt bei den Schwächsten. Schlimm daran ist nicht zuletzt die Scheinheiligkeit. Von Claudia Blumer Wir sind im Begriff, die sozialen Errungenschaften des letzten halben Jahrhunderts abzubauen. Die Einführung von AHV, Invaliden-, Arbeitslosen- und weiteren Versicherungen hat ein Höchstmass an Konsens und Bereitschaft zur Solidarität erfordert, von der heute nicht mehr viel übrig ist. Wir sparen gezielt dort, wo ohnehin wenig Geld und Freiraum vorhanden sind, aktuell zum Beispiel bei IV-Rentnern und Asylsuchenden. Man kann die Sparmassnahmen als notwendig bezeichnen, um den Institutionen ein solides finanzielles Fundament zu geben. Doch das ist eine Ausrede: Sparen heisst in erster Linie D:\68637040.doc 20/40 Prioritäten setzen. Wir senken Unternehmenssteuern und erhöhen das Budget für die Armee. Auf der anderen Seite streichen wir IV-Renten und reduzieren das Essensgeld von abgewiesenen Flüchtlingen. Sparen oder Budget erhöhen - das ist allein eine Frage des politischen Willens und der Machtverhältnisse. Flüchtlinge werden aussortiert Das Schlimmste an den Sparmassnahmen ist die Scheinheiligkeit, mit der sie durchgeführt werden. Die Politik sucht nach Gründen, weshalb ein Teil der Hilfsbedürftigen eigentlich gar keine Hilfe benötige. So werden im Rahmen der Asylgesetzrevision zum Beispiel Kriegsdienstverweigerer aus dem Asylrecht ausgeschlossen, obwohl unbestritten ist, dass sie in ihrem Herkunftsland gefährdet sind. Damit hat die laufende Asylgesetzrevision eine neue Dimension erreicht: Man sortiert nicht nur die unechten Flüchtlinge aus zugunsten der echten, sondern biegt die Asylkriterien so zurecht, dass auch echte Flüchtlinge kein Asyl mehr erhalten. Aufgrund internationaler Verträge muss die Schweiz die Betroffenen trotzdem vorläufig aufnehmen. Ehrlicher wäre, wenn das Parlament Asylkontingente beschliessen und zugeben würde, dass es uns egal ist, was mit den Überzähligen geschieht. Rechtsstaatlich sauber Ähnliche Züge hat die laufende IV-Revision. Statt den insgesamt 17000 betroffenen Rentnern mitzuteilen, dass sie wieder arbeiten gehen sollen, beschäftigt die IV ein Heer von Ärzten. Diese haben die Aufgabe, den Rentnern zu sagen, dass sie sich ihre Schmerzen nur einbilden. Nun geht die IV so weit und streicht die Renten auch bei jenen, die nur in der Nebendiagnose ein klinisch nicht nachweisbares Leiden haben, selbst wenn der Hauptgrund für die Rente ein anderer ist und ärztlich nachgewiesen wurde. Möglicherweise wird diese unfaire Praxis gerichtlich sogar bestätigt, weil der schwammige Gesetzesartikel mit etwas Flexibilität tatsächlich auf diese Weise interpretiert werden kann. D:\68637040.doc 21/40 Damit trägt niemand die Verantwortung für die Härtefälle: nicht der Bundesrat, der die IV vor dem Kollaps retten wollte, nicht das Parlament, das der IV bei der Umsetzung der Sparmassnahmen grosse Freiheit lässt, nicht die IV, die ihre Pflicht tut und das Gesetz anwendet. Auch die Stimmberechtigten können sich keinen Vorwurf machen, schliesslich hat der damalige Innenminister Didier Burkhalter bei der letzten Revision versichert, psychisch Kranke würden nicht aus der IV gedrängt. Dass dies nun doch geschieht, hat niemand gewollt. Rechtsstaatlich ist alles in Ordnung. Fassadenputzerei Die Brachialmethoden der Sparpolitik sollten nicht verschleiert, sondern offen kommuniziert werden. Die Taktiererei lässt die Akteure gut dastehen und die Betroffenen mit ihrem Problem allein. Die Stimmberechtigten sollten wissen, was sie abstimmen. Der Nachteil dabei wäre, dass die Schweiz ihre humanitäre Tradition und ihre vorbildliche soziale Marktwirtschaft nicht mehr in jeder offiziellen Rede herausstreichen könnte. Aber das ist ohnehin nur Fassadenputzerei. Information Der Text von Claudia Blumer ist am 02.11.2012 im TagesAnzeiger erschienen. Wir danken dem Tages-Anzeiger für die freundliche Genehmigung des Nachdrucks. Fokus Sterbehilfe für belgische Zwillinge: Zusammen bis in den Tod Sie wurden taub geboren und erblindeten langsam: Belgische Zwillingsbrüder haben sich entschieden, ihrem seit 45 Jahren gemeinsam verbrachten Leben auch gemeinsam ein Ende zu setzen. Belgien ist in Sachen D:\68637040.doc 22/40 Sterbehilfe ein liberales Land - doch der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf. Von Simone Utler Brüssel - Marc und Eddy V., beide 45, tranken eine Tasse Kaffee, dann verabschiedeten sie sich voneinander. Ärzte gaben den Zwillingen tödliche Injektionen, es war der 14. Dezember 2012. Ein Sprecher des Brüsseler Universitätsklinikums hat am Montag von den letzten Momenten der Brüder berichtet, belgische Zeitungen griffen den Fall auf. Marc und Eddy V. hatte das Schicksal auf besonders enge Weise miteinander verbunden. Die eineiigen Zwillinge aus dem belgischen Dorf Putte wurden taub geboren - und verbrachten ihr ganzes Leben miteinander. Sie teilten sich im elterlichen Haus ein Zimmer, machten gemeinsam die Schuhmacherausbildung und zogen zusammen in eine kleine Wohnung, wie die belgische Tageszeitung "Het Laatste Nieuws" berichtete. Sie hatten sich arrangiert mit ihrem Leben. Doch vor einigen Jahren traf die beiden Männer ein Schicksalsschlag: Sie begannen zu erblinden. "Sie waren wirklich erschöpft" Die Brüder entschieden sich, die in Belgien legale Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es soll weltweit das erste Mal sein, dass eineiige Zwillinge das Recht zu sterben nutzten. Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder, das aktive Sterbehilfe erlaubt. Doch der Fall von Marc und Eddy V. bringt auch eine liberale Gesellschaft an ihre Grenzen. Wann ist ein Leben nicht mehr lebenswert? Ein Recht auf Euthanasie hat in Belgien jeder Erwachsene, der seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht. Ärzte müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen psychischen oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch nicht gelindert werden können. D:\68637040.doc 23/40 Reicht als Grund zu sterben, taub und blind zu sein? "Viele Menschen werden sich wundern, warum die beiden um Sterbehilfe gebeten haben, während viele taube und blinde Menschen ein 'normales Leben' führen", sagte Dirk V., der ältere Bruder der beiden, laut der britischen Zeitung "Telegraph". "Aber meine Brüder schleppten sich von einer Krankheit zur nächsten. Sie waren wirklich erschöpft." Die Angst, sich und die Familie nicht länger zu sehen - und eben auch nicht hören zu können -, sei für die Brüder unerträglich gewesen. Es war jedoch nicht ganz einfach, Mediziner zu finden, die den Wunsch der beiden erfüllten. Ärzte der Klinik vor Ort lehnten das Sterbehilfegesuch ab. "Wenn jemand, der blind oder taub ist, ein Recht auf Sterbehilfe hat, sind wir weit von unserer Linie entfernt", sagte ein Krankenhaussprecher laut "Het Laatste Nieuws": "Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das mit 'unerträglichen Leiden' gemeint hat." Es ist der Kern der Debatte: Kann ein Gesetz benennen, was Menschen als unerträglich empfinden? Ein Nachbar der Brüder sagte der belgischen Zeitung "Het Laatste Nieuws" über die Zwillinge: "Die letzten zwei Jahre ihres Lebens waren die Hölle." Die Männer hätten manchmal einfach in ihrer Wohnung gesessen. "Sie hörten nichts und sahen fast nichts. Welche Lebensqualität haben sie?" Die Einzigen, die diese Frage beantworten konnten, sind tot. Das Universitätsklinikum Brüssel willigte in den Wunsch der Brüder ein. "Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein" "Ihnen wurde ihr Recht auf Sterbehilfe nicht gewährt, einfach nur weil sie taub und blind waren", betonte ein Sprecher der Klinik. "Unerträgliches Leid kann ebenso mental wie körperlich sein." Die Brüder seien unzertrennlich gewesen, hätten einander aber nicht mehr hören oder sehen können. Die Familie habe die Entscheidung der beiden mitgetragen. Belgien hat 2002 die Sterbehilfe legalisiert. Die Zahl der Menschen, die ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod nutzen, D:\68637040.doc 24/40 ist seitdem gestiegen: Im Jahr 2011 zählte die nationale Kontrollkommission 1133 Fälle, rund ein Prozent der Todesfälle. Von den Patienten, die auf eigenen Wunsch aus dem Leben schieden, waren 86 Prozent mindestens 60 Jahre alt, 72 Prozent waren an Krebs erkrankt. 30- bis 40-mal pro Jahr wird in Belgien laut der niederländischen Tageszeitung "De Volkskrant" Sterbehilfe aufgrund von psychischen Problemen in Anspruch genommen. Abgesehen von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist die aktive Sterbehilfe in europäischen Staaten verboten. In der Schweiz und Deutschland ist Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar, wenn der Helfer zwar das Mittel zur Selbsttötung bereitstellt, die Person, die sterben möchte, es aber selbst einnimmt. Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger (FDP) will mit einem neuen Gesetz die gewerbsmäßige, also kommerzielle Sterbehilfe verbieten. Auch in Belgien ist eine Gesetzesänderung geplant: Das Recht auf Sterbehilfe soll auf Minderjährige ausgeweitet werden. Die regierenden Sozialisten streben zurzeit die Ausweitung des Gesetzes für extreme Fälle an. Die Annahme der Vorschläge gilt als wahrscheinlich, da die Sozialisten von mehreren Parteien des linken und rechten Spektrums unterstützt werden. Marc und Eddy V. seien am Tag ihres Todes glücklich und ruhig gewesen, berichtete die Tageszeitung "De Volkskrant". Ihre Leichen seien eingeäschert worden, die identischen Urnen liegen nun unter einem Grabstein. Kasten Quelle: SPIEGEL ONLINE, Simone Utler, 15. Januar 2013 Legende: Ist Taubblindheit ein unerträgliches Leiden? Marc (links) und Eddy V. nahmen deswegen Sterbehilfe in Anspruch. D:\68637040.doc 25/40 Ein unnötiger Tod Kommentar zum Freitod der hörsehbehinderten Zwillinge Von Beat Marchetti „Unfassbar!“ – Das war meine erste Reaktion, als ich erfuhr, dass in Belgien zwei Menschen, die am Usher-Syndrom litten, aktive Sterbehilfe erhielten. Das Usher-Syndrom ist eine Erbkrankheit, die zur vollständigen Taubblindheit führen kann. Ich selbst leide darunter. Im Gegensatz zu diesen beiden Brüdern bin ich glücklich, am Leben zu sein. Umso mehr bin ich von der Nachricht aus Belgien betroffen. Trotzdem überrascht sie mich nicht. Für viele Menschen ist ein Leben in Taubblindheit unvorstellbar. Ein taubblinder Mensch kann nicht erkennen, ob er allein oder von andern umgeben ist. Dies macht Angst. Als Betroffener kann ich aber sagen, dass mein Leben nicht schlechter ist als das von anderen. Im Gegenteil – am 17. Januar 2013 bin ich zum zweiten Mal Vater geworden. Als Grundlagen für ein zufriedenes Leben erachte ich zwei Dinge: die Akzeptanz der eigenen Krankheit und die sozialen Netzwerke. Menschen mit doppelsinniger Behinderung brauchen für alles viel mehr Zeit. Taubblinde Personen hingegen sind darauf angewiesen, dass man auf sie zugeht, ihre Hand nimmt und mit ihnen per Lormen oder mit Hilfe taktiler Gebärden kommuniziert. Leider sind viele Menschen Taubblinden gegenüber unsicher. Sie wollen nichts falsch machen und begrüssen sie deshalb gar nicht erst. Dann aber sind die Betroffenen erst recht einsam. Die richtige Unterstützung ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität hörsehbehinderter und taubblinder Menschen. Dank hörenden und sehenden Mitmenschen haben wir Zugang zur Welt. Freiwillige Helfende aber auch ausgebildete Kommunikationsassistentinnen und assistenten können diesen Zugang schaffen. So können wir mit anderen Menschen in Kontakt treten. Auch per Computer und mit den geeigneten Hilfsmitteln können wir gut kommunizieren. Es gibt Schulungsprogramme und Fachpersonen, die Menschen mit einer Hörsehbehinderung professionell unterstützen. D:\68637040.doc 26/40 Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) führt eine Beratungsstelle für Menschen mit einer Hörsehbehinderung. Die Beratungsstelle veranstaltet ausserdem verschiedene Anlässe für Betroffene, damit sie sich untereinander austauschen können. Nicht zuletzt bieten unsere Beratungsstellen auch Informationen zu diversen Fragen bezüglich Finanzen, Wohnsituation, Arbeitsmöglichkeiten etc. Ein Leben ohne Hören und Sehen ist nicht unmöglich. Mit der Hilfe von Angehörigen, Freunden und Kollegen kann man durchaus ein erfülltes Leben führen. Umso mehr schockiert es mich, dass der belgische Staat den tauben Zwillingsbrüdern im besten Alter aktive Sterbehilfe leistete. Andererseits jedoch will ich jede Person für die Entscheidung, wie sie leben möchte, respektieren. Denn Selbstbestimmung ist ein wichtiger Punkt für alle Menschen und für Menschen mit derart starken Einschränkungen noch mehr. Die hörsehbehinderten Zwillinge aus Belgien haben entschieden, dass sie die Welt verlassen möchten. Information Beat Marchetti ist Leiter der Usher-Informationsstelle des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) und des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FSS). Bild Seite 31 2012 hatte die IV zum ersten Mal einen Einnahmenüberschuss und konnte ihre Schulden von 14 944 Millionen um 592 Millionen Franken abbauen. Laut Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) sollte 2030 ihr Kapitalfonds so hoch wie die verbleibenden Schulden sein. "Die IV ist eine der besten Errungenschaften der Moderne. Sie erfährt aber harten politischen Widerstand. Die Prognosen des BSV werden angezweifelt. Ich verstehe mich als Mittlerin zwischen den extremen Positionen. Ich will, dass die IV ihre Aufgaben langfristig und für alle, die das brauchen, wahrnehmen kann." CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. D:\68637040.doc 27/40 Leben mit einer Sehbehinderung "Klein, handlich, unsichtbar…" - Neulich im O&M Training Der weisse Stock ist Erkennungszeichen und Hilfsmittel zugleich. Sehbehinderte Menschen, die Hindernisse noch erkennen können, verwenden einen Signalstock. Er erleichtert ihnen das Leben in vielfacher Hinsicht. Bloss ... Von Charly Meyer Die Beziehung zum weissen Signalstock ist für viele sehbehinderte Menschen ambivalent. Als Fachmann, der um den Nutzen des Hilfsmittels weiss, ertappe ich mich immer wieder dabei, leidenschaftlich Werbung für diesen wunderbar simplen und effizienten Stock zu machen. Aber warum bloss? Menschen mit einer Sehbehinderung sollten mir das geniale Ding eigentlich aus der Hand reissen! Herr M., ein älterer Herr in den Siebzigern, kommt zu mir in die Low Vision-Beratung. Nach all den Lupen, Lesegeräten und Brillen kann ich es nicht lassen, ihn nach seiner Mobilität zu fragen. Kurzes Schweigen, kleines Räuspern, dann: "Könnten Sie mir die Stöcke einmal zeigen und erklären, ich bin mir nicht sicher, ob…" Ich frage Herrn M. nach seinen Erfahrungen, seinen Schwierigkeiten und seiner Strategie. Ich erkläre ihm die verschiedenen Modelle und deren Nutzen. Einmal mehr fühle ich mich wie ein Vertreter, der dreissig Sekunden Zeit hat, um seine Ware schmackhaft zu machen, bevor ihm die Tür vor der Nase zugeknallt wird: "Wer einen weissen Stock benutzt hat Vortritt im Verkehr", beginne ich. "Im Bus und Tram darf er vorne einsteigen und erhält öfter einen Platz. Das Personal in Geschäften ist hilfsbereiter und man muss sich nicht dauernd entschuldigen, weil man Leute anrempelt." Die Mine von Herrn M. hellt sich auf. Ein Signalstock, faltbar und leicht, das würde ihm passen. Die Menschenmenge am Bahnhof, das Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel - all das bereitet ihm zunehmend Mühe. D:\68637040.doc 28/40 Das Training mit dem Stock macht Spass, Herr M. entdeckt eine neue Selbständigkeit und Lebensqualität. Schnell merkt er, wie die Menschen ihm Platz machen, wie ihm der Buschauffeur spontan und bereitwillig Auskunft gibt. Ein schönes Erfolgserlebnis. Eine Woche später empfange ich Frau P., eine rüstige Rentnerin. Mit einer Lupe kann sie noch lesen. Sie engagiert sich aktiv in verschiedenen Vereinen und ist gerne unterwegs. Die Sehbehinderung aber schränkt sie in ihrer Unternehmungslust stark ein. Sie wünschte sich von ihren Mitmenschen mehr Aufmerksamkeit und Rücksicht. "Jetzt kommt der grosse Auftritt des Signalstockes", denke ich erfreut und hole ein Exemplar. Mit skeptischem Blick begutachtet Frau M. das weisse Ding und hört brav meiner flammenden Rede über die Vorteile des weissen Stocks zu: "Erst wenn man sich als sehbehinderte Person zu erkennen gibt, können die Leute auf der Strasse Rücksicht nehmen. Sie sind dann viel freundlicher und bieten ihre Hilfe an", versuche ich Frau M. zu überzeugen. Nach einer Weile blickt sie mich mit unschuldig fragendem Gesicht an: "Das ist alles schön und gut. Aber haben Sie keinen kleineren Signalstock? Einen, den man nicht so gut sieht?" Information Charly Meyer ist Lehrer für Orientierung und Mobilität auf der Beratungsstelle für sehbehinderte und blinde Menschen in Freiburg. Legende Charly Meyer unterwegs mit Erika von Gunten fotografiert von Pierre-André Fragnière Die beiden stehen auf den Signalstreifen und sprechen durch die geöffnete Tür mit dem Buschauffeur. Das iPhone hilft bei der Orientierung D:\68637040.doc 29/40 Der Markt bietet immer mehr Navigations-Apps für das iPhone und andere Smartphones. Ein Teil davon richtet sich spezifisch an blinde und sehbehinderte User. Von Norbert Müller Man unterscheidet beim iPhone zwei Arten von Navigationsanwendungen. Die erste Gruppe ist in der Lage, uns zu einem Ort zu lotsen. Die Apps, etwa Navigon oder Tomtom, verfügen über Karten, die im Internet abgerufen und aufs iPhone geladen werden. Die Apps können uns sagen, wann wir in welche Strasse einbiegen müssen, wann wir das Ziel erreicht haben und auf welcher Strassenseite sich das Ziel befindet. Das Kartenmaterial, das man sich aufs iPhone lädt, ist jedoch kostenpflichtig. Die zweite Gruppe von Anwendungen erlaubt es uns, Orientierungspunkte selbst einzutragen. Solche Programme werden vorwiegend für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt. Apps für Blinde Die gebräuchlichsten Apps speziell für Blinde sind derzeit Ariadne GPS, BlindSquare und MyWay. MyWay bietet die Möglichkeit, sich eigene Routen anzulegen: Man kann alle wichtigen Punkte auf einem Weg eintragen und sich, wenn man das iPhone waagrecht hält, durch vibrieren des Geräts anzeigen lassen, in welcher Richtung der nächste Routenpunkt liegt. Auf der Website des Schweizerischen Blindenund Sehbehindertenverbands findet sich Kartenmaterial für MyWay. BlindSquare informiert automatisch über die nächsten Kreuzungen und andere interessante Orte wie Geschäfte oder Restaurants; die Informationen ruft die App aus dem Internet ab. Dadurch fallen je nach Vertrag zusätzliche Gebühren an. Natürlich ist es auch möglich, eigene Orientierungspunkte zu setzen. Ariadne GPS greift vorwiegend auf Punkte zurück, die man selbst eingetragen oder von LoadStone in die App überspielt hat. Auf D:\68637040.doc 30/40 Anfrage kann Ariadne GPS aber auch die aktuelle Adresse ansagen und diese Information ständig aktualisieren. Wenn man also entlang einer Strasse geht, kann man sich die jeweilige Hausnummer automatisch benennen lassen. Individuelle Kombination Je nach Bedürfnis ist das Arbeiten mit verschiedenen Navigationsapps sinnvoll. Wenn ich Navigon und BlindSquare kombiniere, lotst Navigon mich zum Ziel und BlindSquare sagt mir, welche Strassenkreuzungen ich überqueren muss. Wer jedoch nicht über eine gute Orientierung und Mobilität verfügt, dem wird auch die beste NavigationsApp nicht helfen. Kasten Norbert Müller ist reger iPhone-Nutzer und Dozent an der Apfelschule. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Apfelschule: www.apfelschule.ch. Kartenmaterial für MyWay: gps.sbv-fsa.ch News Erfolg der Hilflosenentschädigung Laut einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) leben dank der Hilflosenentschädigung (HE) heute mehr Menschen zu Hause als noch vor acht Jahren. Im Rahmen der 4. IV-Revision ist die Hilflosenentschädigung ausgeweitet worden. Wer aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Die Studie zeige, wie das BSV mitteilt, dass der Anteil an HEBeziehenden, die zu Hause leben, um 9% gestiegen sei und dass gar Heimaustritte möglich geworden seien. Ein Grossteil der Bezüger und Bezügerinnen von Hilflosenentschädigung gebe an, dass sie sich ohne die HE ein D:\68637040.doc 31/40 selbständiges Leben zu Hause nicht leisten könnten. Ohne die Entschädigung müssten sie in ein Heim eintreten. Zu Hause seien es vor allem Familienangehörige, die Betreuungsarbeiten übernehmen. Da ein grosser Teil der Hilflosenentschädigung in das Haushaltsbudget fliesse, könne ein allfälliger Lohnausfall von betreuenden Familienmitgliedern zumindest teilweise kompensiert werden. Wer bereits im erwerbsfähigen Alter Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung hat, kann ausserdem bei der IV ein Gesuch um einen Assistenzbeitrag stellen. (nj) Vgl. www.news.admin.ch, Bern, 4.4.13: Hilflosenentschädigung der IV verbessert Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Der Gemeinderat der Stadt Bern beschloss im Februar dieses Jahres, definitiv eine Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einzurichten, wie Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern in einem Communiqué mitteilte. Die Evaluation einer dreijährigen Pilotphase habe gezeigt, dass die Fachstelle einem wichtigen Bedürfnis entspreche und bereits in kurzer Zeit breite Wirkung entfalten konnte. So sei etwa das Schneeräumungskonzept der Stadt mit Rücksicht auf mobilitätsbehinderte Menschen überarbeitet worden. Die Fachstelle setzt sich dafür ein, dass die Gleichstellung von behinderten Menschen gefördert sowie Benachteiligungen abgebaut werden. In zentralen Bereichen wie Wohnen, Verkehr, Erwerbsleben, soziale Partizipation, städtische Dienstleistungen und Informationstechnologien sollen Barrieren beseitigt oder zumindest reduziert werden. Die Fachstelle ist Ansprechpartnerin für die Behindertenorganisationen und koordiniert deren Anliegen innerhalb der Stadtverwaltung. Auch die Stadtbevölkerung kann sich mit Fragen direkt an sie wenden. (nj) D:\68637040.doc 32/40 Hinweise "blinder Reisender" - Vortrag von Martin Näf Martin Näf reiste als Blinder allein per Bus und Bahn durch die USA, Pakistan, Indien und Afrika. Im Kongo wurde er Rektor einer Universität. Im Niger arbeitete er wochenlang als Maurergehilfe. Der Basler Erziehungswissenschaftler und Autor Martin Näf erzählt am 5. Juni um 18.45 Uhr im Lukassaal Luzern von seinen Erlebnissen als "blinder Reisender" und von seinem Engagement in Sachen Entwicklungshilfe. Konzert Am Freitag 14. Juni geben der blinde Schweizer Jazz-Pianist Moncef Genoud und sein bekanntes Trio um 20.30 ein Konzert im Gemeindezentrum von Vicques (nahe Delémont). Der Komponist und Pianist spielte mit verschiedenen Jazzgrössen wie Youssou N'Dour zusammen. Im Film "Retour é Gorée" hatte er die Hauptrolle. Reservationen: Banque Raiffeisen du Val Terbi in Vicques, oder Gabriel Friche: [email protected] (Kennwort "Moncef") Preis: Fr. 25.- für Erwachsene, Fr. 15.- für Kinder und Studenten Gesprächsgruppe für Personen mit einer Sehbeeinträchtigung Eine Schädigung der Augen ist in verschiedener Hinsicht anspruchsvoll. Fragen oder Befürchtungen kommen auf, Veränderungen werden nötig. Dabei kann es hilfreich sein, mit andern Betroffenen über deren Erfahrungen zu sprechen. Ziel der Gesprächsgruppe ist der Austausch von Erfahrungen und Informationen. Die Teilnehmenden bestimmen selber, wie sie die Gruppe organisieren. Alle bringen ihre Fragen und Themen ein. Der Start der Gruppe wird von der SBV-Beratungsstelle Zürich unterstützt. Weitere Auskunft: Hans Schwerzmann: 044 273 48 65 Hörbücher herunterladen D:\68637040.doc 33/40 Die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) bietet ihr Angebot auf www.sbs.ch online an. Über 22'000 Hörbücher im Daisy-Format lassen sich neu als Download ausleihen. Die Ausleihe der digitalen Hörbücher ist kostenlos. Sie steht ausschliesslich seh- und lesebehinderten Privatpersonen zur Verfügung. Es können maximal 15 Titel gleichzeitig ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt einen Monat. Die Lesenden verpflichten sich, die digitalen Hörbücher nach Ablauf der Ausleihfrist zu löschen. Wer die SBS-Medien lieber analog hat, kann Bücher, Musiknoten, Hörfilme und Spiele im Online-Katalog bestellen und sich per Post schicken lassen. Ein ähnlicher Service für französische Bücher wird von der Bibliothèque numérique francophone accessible (BNFA) auf www.bnfa.ch angeboten. Pinnwand Angehender Bewegungstherapeut sucht geburtsblinde Menschen Ich suche für meine Diplomarbeit als Bewegungstherapeut erwachsene Menschen zwischen 20 und 65 Jahren aus der Deutschschweiz, die von Geburt an blind sind. Nach einer bewegungstherapeutischen Stunde, die ich an Ihrem Wohnort anbiete, stelle ich Ihnen Fragen zu den Übungen. Die Übungen sind sanfter Art und helfen Spannungen zu vermeiden. Es braucht keine Vorkenntnisse. Sie sollten lediglich auf dem Rücken liegen können und die Arme und Beine dabei bewegen können. Gerne erzähle ich Ihnen mehr, bitte rufen Sie mich unverbindlich an. Florian Tschanz: 0716201087 / 0765722905, [email protected]. blindekuh sucht Servicemitarbeitende Bei uns wird Ihre Behinderung zur Schlüsselqualifikation. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung selbständige und mobile blinde oder sehbehinderte Servicemitarbeiter/innen. Serviceerfahrung ist nicht erforderlich, da wir Sie intern schulen D:\68637040.doc 34/40 werden. Wir legen Wert auf Freundlichkeit, angenehme Umgangsformen und eine gepflegte Erscheinung. Zudem sollten Sie belastbar sein und gerne in einem kleinen Team arbeiten. Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem erfolgreichen Unternehmen mit fairen und fortschrittlichen Anstellungsbedingungen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Post oder Mail: blindekuh - mehr als ein restaurant Adrian Schaffner, Geschäftsführer Mühlebachstrasse 148 8008 Zürich Telefon direkt: 044 421 50 56 Mail: [email protected] Website: www.blindekuh.ch Cooltour sucht freiwillige Mitarbeitende Cooltour ist ein Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Das integrative Lager wird seit 2009 vom Verein blindspot, dem Schweizerischen Blinden‐ und Sehbehindertenverband und PluSport Behindertensport Schweiz durchgeführt. Der Spass und die Aktivität der Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt. Alle übernachten auf dem Zeltplatz Eichholz in Bern. Wir suchen freiwillige Helfer für die Woche vom Donnerstag, 25. Juli, bis zum Freitag, 2. August 2013. Interessierte sollten gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine stabile Persönlichkeit mitbringen und keine Berührungsängste mit behinderten Menschen haben. Nähere Auskunft erteilt Christina Kern, 044 908 45 31 oder [email protected]. 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Juni 2013, 9 –16 Uhr Grubenstrasse 12 8045 Zürich Tel. 043 333 32 32 www.sbs.ch BEI UNS HABEN SIE LEICHTES SPIEL. D:\68637040.doc 38/40 Spielerisch die SBS ( ) Blindenbibliothek kennen lernen. Mit spannenden Attraktionen wie Körpermusik (Rhythmus, Klang, Stimme), Schiess-Sport für Blinde und Sehbehinderte, LiveLesungen, Blindenführhunde aus Allschwil, Hilfsmittel-Beratungen und Führungen durch die SBS. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbs.ch/offenetuer Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes Erholungszentrum des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes Das Haus liegt ganz in der Nähe des Bodensees in einer äußerst ruhigen Lage. Die Zimmer sind mit WC/DuscheBad/Radio/Telefon, Minibar und Fernseher ausgestattet. Den Urlaubern stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Kegelbahn, Sauna, Gruppenräume, sowie ein Freischwimmbad zur Verfügung. Die täglichen Ausflüge sind unser Markenzeichen. Preise: € 56.- pro Tag / Vollpension - EZ-Zuschlag € 7.- - „all inklusiv“ € 16. Kontaktadresse: Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverband, A - 6858 Schwarzach, Ingrüne 12 Telefon 0043 5572 58221 Homepage: www.vbsv.at E-Mail: [email protected] Impressum "Klar", das Schweizer Magazin zum Thema Sehbehinderung. Nr. 2, Sommer 2013. 1. Jahrgang. Die Zeitschrift erscheint viermal im Jahr in Grossdruck (ISSN 2296-1976), Braille Vollschrift (ISSN 2296-1968), Braille Kurzschrift (ISSN 2296-2034), als DAISY-CD (2296-195X) und unter dem Titel "Clin d'oeil" auf Französisch. Redaktion: Naomi Jones (Chefredaktorin), Jean-Marc Meyrat (stv. Chefredaktor) D:\68637040.doc 39/40 Autoren: Gian Pozzy, Claudia Blumer, Simone Utler, Beat Marchetti, Charly Meyer, Norbert Müller. Musik: Jean-Yves Poupin, Epicycle und Hors solitude (zum Thema) Porträtserie: Pierluigi Maccor, www.pierluigimacor.com Gestaltungskonzept und Bildredaktion: Mettler, Mettler + Mettler Zürich Kontakt: [email protected], 031 390 88 00 Herausgeber: Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband Gutenbergstrasse 40 b/ PF 8222 3001 Bern 031 390 88 00 www.sbv-fsa.ch Leiter Informationsdienst: Jean-Marc Meyrat Projektleitung "Klar / Clin d'oeil": Naomi Jones Übersetzungen: USG Übersetzungs-Service AG Druck: Ediprim AG, Biel/Bienne, Druck auf umweltfreundliches FSC-Papier Brailleumwandlung und -druck: Simone Rentsch, Anton Niffenegger Audio: Markus Amrein und Sylvia Garatti Inserate: [email protected], 031 301 88 00 Abonnement: [email protected], 031 301 88 00 Fr. 28.– (Inland), Fr. 34.– (Ausland), gratis für Mitglieder des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorschau "Klar" Nr. 3: Trend. D:\68637040.doc 40/40