Erika Weinzierl-Stipendium für eine Dissertation aus dem Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung Vergeben wird ein Halbjahresstipendium für eine Gender-Forschungsarbeit an der Universität Salzburg. Dieses Stipendium soll die Empfängerin bzw. den Empfänger über den Zeitraum eines halben Jahres bei der Abfassung der wissenschaftlichen Arbeit finanziell unterstützen. Als eine Maßnahme im Frauenförderplan der Universität Salzburg (IV. Teil der geltenden Satzung, § 75 (1) 6) verankert, sollen damit Studierende zur Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung motiviert werden und so zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter einen wichtigen Beitrag liefern. Das Stipendium wird von der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg gestiftet. Zielgruppe Zur Bewerbung eingeladen sind Frauen, Männer und transidente Personen, die ihr Masterbzw. Diplomstudium abgeschlossen haben, an der Paris Lodron Universität Salzburg zugelassen sind und ihre wissenschaftliche Arbeit angemeldet haben. Das Förderungsprogramm ist offen für Bewerbungen aus allen Bereichen der Genderforschung. Forschungsvorhaben im Rahmen der Verfassung der wissenschaftlichen Arbeit können sowohl an Universitäten im In- als auch im Ausland durchgeführt werden. Einzureichende Unterlagen (digital und in zweifacher Ausfertigung): Formloser Antrag mit Lebenslauf Kopie des Master- bzw. Diplomarbeitszeugnis Thema der wissenschaftlichen Arbeit, Abstract und Gliederung zum Forschungsvorhaben (Expose 4 DIN A4 Seiten mit Angaben über Fragestellung, theoretische Einbettung, methodische Ansätze, Arbeitsschritte und Zeitplan, Auswahlbibliographie) Angabe des wissenschaftlichen Faches Bestätigung der Meldung der Dissertation und der Fortsetzung des Studiums Zusage der Betreuung der Arbeit sowie Stellungnahme durch die Betreuerin/den Betreuer Das Erika Weinzierl-Stipendium wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Anträge können innerhalb der Ausschreibungsfrist von 15. März bis 31. Mai 2014 (Ende der Einreichfrist, es gilt das Datum des Poststempels) gestellt werden. Anträge sind im gendup, Kaigasse 17, A 5020 Salzburg, einzubringen. Die Zuerkennung erfolgt bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dauer und Höhe Sechs Monate. Das Stipendium ist ohne Unterbrechungen durchgängig in Anspruch zu nehmen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der einmal erfolgte Bezug des Stipendiums schließt die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten von weiteren Bewerbungen um das Erika Weinzierl-Stipendium aus. Die Höhe des Stipendiums beträgt die Pauschalsumme von € 1.800,-. Die Auszahlung erfolgt monatlich in sechs gleichen Teilbeträgen. Bedingungen für den Bezug des Stipendiums 1 Mit der Zuerkennung des Stipendiums wird kein wie immer geartetes Dienstverhältnis zur Universität, auch kein Werkvertrag oder ein freies Dienstverhältnis begründet. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat hat eigenverantwortlich für eine etwaige Kranken- und Unfallversicherung sowie für eine etwaige Pensionsversicherung zu sorgen und alle aus dem Stipendium resultierenden sozial- und steuerrechtlichen Abgaben selbst zu tragen. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger, ihre bzw. seine Arbeitskraft auf das Forschungsvorhaben zu konzentrieren und so einen Fortschritt am Forschungsprojekt sicher zu stellen. Die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelten bereits in der Antragsphase und selbstverständlich auch für die Dauer des Forschungsprojektes. Die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.sbg.ac.at/dir/mbl/2006/mb061122richtl-gute_wiss_praxis.pdf) und die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung _wiss_praxis_0198.pdf) werden dafür sinngemäß angewendet. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich, die für das Forschungsprojekt gültigen Sicherheitsvorschriften einzuhalten und allenfalls erforderliche Genehmigungen (z. B. Ethikkommission) einzuholen. Widmungsgemäße Verwendung Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bestätigt durch die Unterfertigung des Deckformulars die Richtigkeit der Angaben und nimmt zur Kenntnis, dass bei unrichtigen Angaben sowie zweckwidriger Verwendung der Förderungsmittel die Haftung ausschließlich die Förderungsempfängerin bzw. den Förderungsempfänger trifft. Nach Abschluss des Stipendienbezuges hat die Stipendiatin bzw. der Stipendiat einen Abschlussbericht (ca. 2 DIN A4 Seiten) über den Stand der Arbeit, die wesentlichen Erkenntnisse während der Zeit des Stipendiums und die Erfolgsaussichten an die Jury zu übermitteln, sowie einen für die Öffentlichkeitsarbeit geeigneten, kurzen Pressetext (max. eine DIN A4 Seite). Darüber hinaus verpflichtet sich die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ihre bzw. seine Forschungsarbeit im Rahmen des Genderforums zu präsentieren. Eine Verlängerung des Stipendiums bzw. eine weitere Bewerbung ist nicht möglich. Kontakt und Auskünfte: Mag.a Ingrid Schmutzhart, gendup – Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung der Universität Salzburg, Kaigasse 17, 5020 Salzburg, Tel. +43(0)662-8044-2520 2 Deckformular Erika Weinzierl Stipendium 2014 Name der Antragstellerin/des Antragstellers:________________________________ Titel der Forschungsarbeit:______________________________________________ Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben. Ich nehme zur Kenntnis, dass bei unrichtigen Angaben sowie zweckwidriger Verwendung der Förderungsmittel der Förderbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Bei selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen habe ich den vollen Förderungsbetrag zurückzuzahlen. Datum______________ Unterschrift:____________________ 3