Erika Weinzierl-Stipendium für eine Dissertation aus dem Bereich

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Erika Weinzierl-Stipendium für eine Dissertation aus dem Bereich der
Frauen- und Geschlechterforschung
Vergeben wird ein Halbjahresstipendium für eine Gender-Forschungsarbeit an der
Universität Salzburg. Dieses Stipendium soll die Empfängerin bzw. den Empfänger über den
Zeitraum eines halben Jahres bei der Abfassung der wissenschaftlichen Arbeit finanziell
unterstützen. Als eine Maßnahme im Frauenförderplan der Universität Salzburg (IV. Teil der
geltenden Satzung, § 75 (1) 6) verankert, sollen damit Studierende zur Abfassung einer
wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung motiviert
werden und so zum Ziel der Gleichstellung der Geschlechter einen wichtigen Beitrag liefern.
Das Stipendium wird von der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg
gestiftet.
Zielgruppe
Zur Bewerbung eingeladen sind Frauen, Männer und transidente Personen, die ihr Masterbzw. Diplomstudium abgeschlossen haben, an der Paris Lodron Universität Salzburg
zugelassen sind und ihre wissenschaftliche Arbeit angemeldet haben.
Das Förderungsprogramm ist offen für Bewerbungen aus allen Bereichen der
Genderforschung. Forschungsvorhaben im Rahmen der Verfassung der wissenschaftlichen
Arbeit können sowohl an Universitäten im In- als auch im Ausland durchgeführt werden.
Einzureichende Unterlagen (digital und in zweifacher Ausfertigung):
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Formloser Antrag mit Lebenslauf
Kopie des Master- bzw. Diplomarbeitszeugnis
Thema der wissenschaftlichen Arbeit, Abstract und Gliederung zum
Forschungsvorhaben (Expose 4 DIN A4 Seiten mit Angaben über Fragestellung,
theoretische Einbettung, methodische Ansätze, Arbeitsschritte und Zeitplan,
Auswahlbibliographie)
Angabe des wissenschaftlichen Faches
Bestätigung der Meldung der Dissertation und der Fortsetzung des Studiums
Zusage der Betreuung der Arbeit sowie Stellungnahme durch die Betreuerin/den
Betreuer
Das Erika Weinzierl-Stipendium wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Anträge können
innerhalb der Ausschreibungsfrist von 15. März bis 31. Mai 2014 (Ende der Einreichfrist, es
gilt das Datum des Poststempels) gestellt werden. Anträge sind im gendup, Kaigasse 17, A
5020 Salzburg, einzubringen. Die Zuerkennung erfolgt bis zum 31. Oktober des laufenden
Jahres. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dauer und Höhe
Sechs Monate. Das Stipendium ist ohne Unterbrechungen durchgängig in Anspruch zu
nehmen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der einmal erfolgte Bezug des Stipendiums
schließt die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten von weiteren Bewerbungen um das Erika
Weinzierl-Stipendium aus. Die Höhe des Stipendiums beträgt die Pauschalsumme von €
1.800,-. Die Auszahlung erfolgt monatlich in sechs gleichen Teilbeträgen.
Bedingungen für den Bezug des Stipendiums
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Mit der Zuerkennung des Stipendiums wird kein wie immer geartetes Dienstverhältnis zur
Universität, auch kein Werkvertrag oder ein freies Dienstverhältnis begründet. Die
Stipendiatin bzw. der Stipendiat hat eigenverantwortlich für eine etwaige Kranken- und
Unfallversicherung sowie für eine etwaige Pensionsversicherung zu sorgen und alle aus dem
Stipendium resultierenden sozial- und steuerrechtlichen Abgaben selbst zu tragen.
Die Annahme des Stipendiums verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger, ihre bzw.
seine Arbeitskraft auf das Forschungsvorhaben zu konzentrieren und so einen Fortschritt am
Forschungsprojekt sicher zu stellen.
Die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelten bereits in der Antragsphase
und selbstverständlich auch für die Dauer des Forschungsprojektes. Die Richtlinien zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.sbg.ac.at/dir/mbl/2006/mb061122richtl-gute_wiss_praxis.pdf) und die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft
„Selbstkontrolle
in
der
Wissenschaft“
(http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung
_wiss_praxis_0198.pdf) werden dafür sinngemäß angewendet.
Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich, die für das Forschungsprojekt gültigen
Sicherheitsvorschriften einzuhalten und allenfalls erforderliche Genehmigungen (z. B.
Ethikkommission) einzuholen.
Widmungsgemäße Verwendung
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bestätigt durch die Unterfertigung des
Deckformulars die Richtigkeit der Angaben und nimmt zur Kenntnis, dass bei unrichtigen
Angaben sowie zweckwidriger Verwendung der Förderungsmittel die Haftung ausschließlich
die Förderungsempfängerin bzw. den Förderungsempfänger trifft.
Nach Abschluss des Stipendienbezuges hat die Stipendiatin bzw. der Stipendiat einen
Abschlussbericht (ca. 2 DIN A4 Seiten) über den Stand der Arbeit, die wesentlichen
Erkenntnisse während der Zeit des Stipendiums und die Erfolgsaussichten an die Jury zu
übermitteln, sowie einen für die Öffentlichkeitsarbeit geeigneten, kurzen Pressetext (max.
eine DIN A4 Seite).
Darüber hinaus verpflichtet sich die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ihre bzw. seine
Forschungsarbeit im Rahmen des Genderforums zu präsentieren.
Eine Verlängerung des Stipendiums bzw. eine weitere Bewerbung ist nicht möglich.
Kontakt und Auskünfte:
Mag.a Ingrid Schmutzhart, gendup – Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung der
Universität Salzburg, Kaigasse 17, 5020 Salzburg, Tel. +43(0)662-8044-2520
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Deckformular Erika Weinzierl Stipendium 2014
Name der Antragstellerin/des Antragstellers:________________________________
Titel der Forschungsarbeit:______________________________________________
Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben. Ich nehme zur
Kenntnis, dass bei unrichtigen Angaben sowie zweckwidriger Verwendung der
Förderungsmittel der Förderbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Bei
selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen habe ich den vollen
Förderungsbetrag zurückzuzahlen.
Datum______________
Unterschrift:____________________
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