Jungassistent Nach der Ärztlichen Prüfung. Zunächst soll es um einige Formalia gehen, die nach der Approbation zu erledigen sind. Die folgenden Informationen geben eine grobe Übersicht, können jedoch von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein. In jedem Fall sei daher an dieser Stelle auf die direkt zuständigen Institutionen und deren Informationsmaterial verwiesen. Approbationsurkunde. Diese muss nach bestandener ärztlicher Prüfung bei der Landes- oder Bezirksregierung beantragt werden, wofür zumeist die folgenden Dokumente eingereicht werden müssen: formloser Antrag auf Approbation, amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung, tabellarischer unterschriebener Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0; maximal 4 Wochen alt; Einwohnermeldeamt), ärztliche Bescheinigung (fähig zur Berufsausübung; ausstellbar durch jeden approbierten Arzt), Ehrenerklärung, dass weder ein Strafverfahren noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Euch laufen, ggf. amtlich beglaubigte Kopien von Promotions- und Heiratsurkunde. Kostenpunkt insgesamt knapp 40,- Euro; die Approbation selbst kostet in NRW derzeit noch einmal ca. 130,- Euro. Ärztekammer. Die landesspezifischen Heilberufsgesetze regeln die Zuordnung aller approbierten Ärzte zur jeweiligen Landesärztekammer (LÄK). Alle Ärztinnen und Ärzte gehören der Ärztekammer an, in deren Kammerbereich sie ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Bundesärztekammer bildet den Zusammenschluss aller LÄK, die jedoch separat agieren können. Für Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation können bei der zuständigen Bezirksregierung die ärztliche Approbation bzw. eine Berufserlaubnis gemäß § 10 der Bundesärzteordnung beantragt werden. Die Mitgliedschaft in einer LÄK ist Pflicht in Deutschland, geschieht jedoch nicht automatisch. Vielmehr ist jeder nach Erlangen der Approbation dazu verpflichtet, sich innerhalb eines Zeitfensters selbst bei der LÄK anzumelden. Zur Anmeldung muss die Approbationsurkunde (und ggf. zusätzlich die Promotionsurkunde) der LÄK vorgelegt werden. Die Ärztekammer finanziert die ihr nach dem Heilberufsgesetz zugewiesenen Aufgaben überwiegend durch Kammerbeiträge ihrer Mitglieder. Über jegliche Änderung der Mitgliedsdaten ist die jeweilige LÄK zu informieren, insbesondere wenn es sich um Aufnahme, Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung (zum Beispiel: Promotion, Arbeitgeberwechsel) sowie einen Wohnortwechsel handelt. Fällt man hierdurch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ärztekammer, so muss man sich bei seiner alten Kammer ab- und bei der neuen Kammer anmelden. Nach Anmeldung in der LÄK wird einem automatisch wöchentlich das Deutsche Ärzteblatt zugesandt. Die LÄK sind bspw. zuständig für die Gestaltung des Berufs- und Weiterbildungsrechts, für die Durchführung der Facharztprüfung oder auch die Organisation der Fortbildung. Weiterhin unterhalten die meisten LÄK ein Recht-Ressort, welches den Mitgliedern auf Wunsch in allen berufsbezogenen rechtlichen Fragen zur Seite steht. Arztausweis. Nach vorheriger Anmeldung bei der Landesärztekammer kann der Arztausweis bei der zuständigen Kreisstelle der Landesärztekammer beantragt werden. Für die Ausstellung wird ein Passfoto, ein gültiger Personalausweis und ggf. die Promotionsurkunde benötigt und es wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt. In einigen Ländern wird derzeit der elektronische Arztausweis getestet, der im Anschluss flächendeckend bundesweit eingeführt werden soll. Ein Vorteil des Arztausweises ist die Möglichkeit, mit diesem in Apotheken rezeptpflichtige Medikamente (außer BTM) einzukaufen. Nicht zuletzt aus diesem Grund muss ein Verlust des Arztausweises umgehend der zuständigen Kreisstelle gemeldet werden. Ärzteversorgung. Jede Ärztekammer unterhält als berufsständisches Versorgungswerk (Rentenversicherung) eine Ärzteversorgung. Diese hat die Aufgabe, ihren Mitgliedern und sonstigen nach der Satzung zum Empfang von Leistungen Berechtigten eine adäquate Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Ärzteversorgung ersetzt damit die gesetzliche Angestelltenversicherung von der man sich zugunsten der Ärzteversorgung per Antrag befreien lassen muss. Die Ärztekammer wird durch das Finanzministerium des Landes beaufsichtigt. Neu in der Klinik. Worauf habe ich vor Arbeitsbeginn in einer neuen Klinik zu achten? Welche Dinge sollten sofort erledigt werden und was hat evtl. auch noch ein wenig Zeit? Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich stichpunktartig die wichtigsten Dinge auflisten, damit es am ersten Tag oder in der ersten Woche nicht zu groben Peinlichkeiten oder gar konsequenzbehafteten Fehlern kommt. Einige Punkte sollten idealerweise bereits Wochen vor dem ersten Arbeitstag geklärt sein. Funker / Telefon: Wie bin ich selbst erreichbar? Hat jeder Mitarbeiter einen Funker (Pieper) oder evtl. ein tragbares Telefon? Wie funktioniert die hausinterne Telefonanlage? Notfallnummer: Wie melde ich einen Notfall? Was tue ich, wenn ich ein Notfallsignal entdecke? Klinikausweis: Brauche ich einen Klinikausweis und wenn ja, wo beantrage ich ihn? Kollegen: Wer sind meine Kollegen und welche Stellung bekleiden Sie in der Klinik? Welche Oberärzte sind für mich zuständig? Hilfreich ist es auch, gleich einen groben Überblick über die anderen Abteilungen in der Klinik zu bekommen, zumindest die Namen der Chefs zu kennen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sich bei jeder Person, die man zum ersten Mal trifft, vorzustellen; ggf. einen der ersten Tage nutzen, um nach Dienstschluss eine kleine Vorstellungsrunde zu machen. Internet: Kaum eine Klinik unterhält keine eigene Website, die nicht wertvolle Informationen bereit hält. Evtl. gibt es hier auch eine Mitarbeiterliste. Arbeitskleidung: Stellt die Klinik Arbeitskleidung zur Verfügung? Wenn es individuelle Kleidung gibt, dann muss diese meist frühzeitig organisiert werden, damit sie am ersten Tag auch bereit liegt. Kittel: s. Arbeitskleidung. Grundsätzlich sollte man zur Sicherheit am ersten Arbeitstag einen eigenen Kittel dabei haben. Stimmgabel: Stethoskope liegen in jeder Abteilung für den Fall der Fälle bereit, man dürfte einiges Stirnrunzeln verursachen, wenn man sich also mit einem solchen locker um den Hals geschwungen an seinem ersten Arbeitstag vorstellt. Von einigen Kliniken kann es aber als Selbstverständlichkeit angesehen werden, dass man eine 400 Hz – Stimmgabel besitzt. Tagesablauf: Welchen wichtigen Termine gibt es über den Tag? Gibt es eine Früh- und Mittagsbesprechung? Kann ich über meine Pausen frei verfügen oder sind diese zeitlich festgelegt? Gehen die Kollegen irgendwann geschlossen Mittagessen? Fortbildung: Gibt es klinikinterne Fortbildungen und wenn ja, wann? Anmeldelisten? Schlüssel: Welche Schlüssel brauche ich und wo beantrage ich sie? Türcodes: Gibt es irgendwo in der Klinik Türcodes? Wie komme ich in den OP? s. Schlüssel. Emailadresse: Steht mir als Mitarbeiter der Klinik eine eigene Emailadresse zu oder brauche ich diese sogar? Gibt es einen klinikinternen Mailverteiler / Newsletter, bei dem ich mich anmelden muss? Serverzugang: Brauche ich Passwörter, um mich an einem Computer anzumelden oder mich in ein Administrationsprogramm einzuloggen? Einführungskurse: Gibt es allg. Informationsveranstaltungen für neue Mitarbeiter? Gibt es Einführungskurse für die technischen Applikationen? Klinik-Leitlinien: Gibt es einen Klinik-Leitfaden oder zusammengefasste Leitlinien? Behandlungs-Leitlinien: Welche Behandlungsstandards gibt es in meiner Klinik? Arbeitszeiten: Wann ist Arbeitsbeginn, wann –ende? Wie sind die Pausen organisiert? Sind die Arbeitszeiten jeden Tag gleich? Personalabteilung: Muss ich mich bei der Personalabteilung noch mal vorstellen? Noch etwas unterschreiben? Notdienst: Ab wann mache ich Notdienste? Wie sind die Hintergrunddienste in diesem Fall zu erreichen? Abschließend seien noch zwei Bücher erwähnt, die einem den Berufseinstieg in die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus fachlicher Sicht erleichtern können: Checkliste Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Ganzer, Arnold Verlag: Thieme ISBN: 9783137402046 Klinikleitfanden Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Grevers Verlag: Urban & Fischer ISBN: ISBN 3-437-51000-2 Die Deutsche HNO-Gesellschaft bzw. formal die „Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie“ ist der Dachverband aller deutschen HNO-Ärzte. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist keine Pflicht, sollte jedoch eine Selbstverständlichkeit für Assistenten sein, zumal die Vorteile dem überschaubaren Jahresbeitrag überwiegen. Mitglieder zahlen reduzierte Kongressbeiträge zur Jahresversammlung der Gesellschaft und haben die Möglichkeit auf eine kostenfreie Mitgliedschaft in der Deutschen Akademie für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (siehe „Weiterbildung“). Im Mitgliedsbeitrag, der jährlich für Berufsanfänger ca. 50 Euro beträgt, ist u.a. der Erhalt der „HNO Informationen“ (Karl Demeter Verlag) viermal jährlich enthalten. Weiter können Mitglieder der Gesellschaft die European Archives of Oto-Rhino-Laryngology, HNO ( beide Springer Verlag) und Laryngo-Rhino-Otologie (Thieme Verlag) zu einem ermäßigten Preis abonnieren. Weiterbildung Den wenigsten Patienten dürfte der Unterschied zwischen einem „Allgemeinarzt“ und einem „Praktischen Arzt“ bekannt sein und auch unter jungen Medizinern verwischen sich die Grenzen zwischen diesen beiden „Hausärzten“, die hinsichtlich ihrer Ausbildung jedoch grundverschiedener nicht sein können. Zwar gibt es inzwischen auch den „FA Allgemeinmedizin“, aber zuvor war der „Hausarzt“ in den meisten Fällen ein Facharzt für Innere Medizin und betrieb als solcher eine Praxis. Doch Weiterbildung und das Ablegen einer Facharztprüfung war vor Jahren noch kein unbedingtes Muss; so konnte sich der frisch approbierte Arzt alternativ auch sofort niederlassen und sich „Praktischer Arzt“ nennen. Heute jedoch ist es gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) obligat, nach abgeschlossenem Studium eine Facharztweiterbildung zu absolvieren. Auch nach der Facharztanerkennung besteht die Pflicht, das eigene Wissen kontinuierlich zu erweitern. Nach der Facharztprüfung wird dies jedoch nunmehr „Fortbildung“ genannt. „Weiterbildung“ ist demnach die Ausbildung zum Facharzt, während „Fortbildung“ die obligatorische Pflicht des Facharztes ist, sein Wissen zu erhalten und auszubauen. Die WBO legt fest, was der angehende Facharzt für die Anerkennung geleistet und was er wissen muss. Ferner gibt sie den zugrundeliegenden Zeitrahmen vor und bestimmt die Formalitäten von Bescheinigung und Anrechnung. Zwar gibt sich jede einzelne Ärztekammer eine eigene WBO, doch unterscheiden sich diese in den meisten Punkten nur unwesentlich voneinander. Nichtsdestotrotz sei für jede einzelne Information auf die WBO der jeweils zuständigen Kammer verwiesen; die Inhalte dieser Website können mitunter für die eigene WBO auch nur unzureichend oder gar nicht zutreffen. Zumeist sind beim Wechsel der Kammer (in Folge eines Wohnort- und/oder Arbeitsplatzwechsels) die bisher absolvierten Zeiten und Inhalte der Weiterbildung übertragbar, zumal sich die einzelnen WBO alle an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientieren. Die Weiterbildung muss dokumentiert werden. Dies kann durch Zeugnisse und Bescheinigungen seitens der Weiterbildungsstelle erfolgen. Die CMEPunkte („Continuing Medical Education“) sind hier offiziell zwar nur für die Fortbildung (also erst nach Erlangen des Facharztes) gültig, jedoch sollten sie auch schon vor der FA-Prüfung einen Stellenwert als Nachweis stattgehabter Weiterbildung erfüllen. CME-Punkte werden von der LÄK verteilt und bezeichnen eine zertifizierte Weiterbildungsveranstaltung. Ausbildungszeit. Für das Gebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde können zwei verschiedene Facharztkompetenzen erreicht werden: • FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde • FA Phoniatrie und Pädaudiologie (Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) Die Weiterbildungszeit für HNO gliedert sich in: • 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet HNO. • 36 Monate Weiterbildung zum HNO-Facharzt an einer Weiterbildungsstätte, davon können ◦ 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, MKG, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet warden Kursangebote. Die Deutsche Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie ist die Fort- und Weiterbildungsakademie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und HalsChirurgie. Sie versteht sich „als eine Institution, die auf höchstem Niveau und möglichst kostengünstig zu einer nachhaltigen Unterstützung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung beiträgt“. Auf der sehr informativen Website http://www.hno-akademie.de/ der HNOAkademie findet sich eine Übersicht über alle national organisierten zertifizierten Kurse. Eine große zentrale Kurseinheit findet im Rahmen der Jahresversammlungen (gleichzeitig Jahresversammlung der Deutschen HNOGesellschaft) statt. Unter anderem wird hier ein Kompaktkurs zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung angeboten. Facharztprüfung Inhalte. Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über die verlangten Inhalte in der Facharztprüfung. Es handelt sich hierbei um eine beispielhafte Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die genauen Inhalte finden sich in der landesspezifischen WBO. Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in • der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumoren der Organe der Nase und NNH, der Tränennasenwege, des Gehör- und Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange, der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen, des Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luft- und Speisewege, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses • den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten • der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen einschließlich der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks • den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen und deren operativer Behandlungsmaßnahmen • der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung • den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohrenbereich einschließlich Lärmschwerhörigkeit Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: • unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes • Hyposensibilisierung • neuro-otologische Untersuchungen, z.B. experimentelle Nystagmusprovokation, spino-vestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des HWS-Systems auch mit apparativer Registrierung mittels elektro- und/oder Videonystagmographie • operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mikroskopischer Techniken ◦ an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich Felsenbeinpräparationen ◦ an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichtsschädels ◦ plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und Ohr ◦ im Pharynx ◦ im Bereich des äußeren Kehlkopfs und der oberen Luftröhre einschließlich Tracheotomie ◦ am äußeren Hals ◦ an Speicheldrüsen und –ausführungsgängen ◦ Eingriffe bei Schlafapnoe • Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z.B. bei mikrochirurgischen Ohroperationen, großen tumorchirurgischen Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopischer Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuroplastischen Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären Anastomosen. Für den Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen gelten separate Richtlinien. Richtlinien. Die Facharztprüfung ist in der Weiterbildungsordnung (WBO) geregelt; sie wird organisiert von den Landesärztekammern. Die folgenden Rahmenregelungen sind der WBO des Landes NRW entnommen und können von denen anderer Länder abweichen, auf die daher hier ausdrücklich verwiesen wird. Die Ausbildung zum Facharzt beginnt erst nach der ärztlichen Approbation; allerdings können Tätigkeitsabschnitte, die als AiP abgeleistet wurden und gewissen Anforderungen genügen, auf die Weiterbildung angerechnet werden. Eine im Ausland absolvierte ärztliche Tätigkeit kann ggf. auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn diese gleichwertig ist. Hierzu vorab Informationen der jeweiligen Ärztekammer einholen. Die Weiterbildung muss ganztägig und in hauptberuflicher Stellung in zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden. TeilzeitWeiterbildung ist nur auf vorherigen Antrag in Ausnahmefällen möglich. In der Vergangenheit hat es sich bei bekannten Fällen hierbei so dargestellt, dass die Teilzeitarbeit mindestens 50% betragen musste, damit die Zeit angerechnet wurde. Insbesondere bei Frauen im Mutterschaftsurlaub ist hier in jedem Fall die direkte Rücksprache mit der Ärztekammer empfohlen; insbesondere auch was die Regelung für Erholungsurlaub betrifft. Wichtig ist es, schon während der Weiterbildung zum Facharzt die abgeleisteten Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Ein Zeugnis des Weiterbildungsbefugten, das im einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung Stellung nimmt, ist einem späteren Antrag beizulegen. Dokumentationsbögen sind zumeist in der Weiterbildungsordnung (WBO) selbst enthalten, welche über die Internetpräsenz der zuständigen LÄK verfügbar sein sollte. Anmeldung und Ablauf. Die Zulassung zur Prüfung wird durch die Landesärztekammer erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise erbracht worden ist. Die hierzu benötigten Unterlagen sind in der WBO der jeweiligen Landesärztekammer aufgelistet; sie beinhalten zumeist die folgenden Dokumente: • Approbationsurkunde • ggf. Promotionsurkunde • sämtliche Zeugnisse der Weiterbildung, OP-Katalog, Dokumentationsbögen • Beruflicher Werdegang seit Approbation Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch die Landesärztekammer bestimmt, ebenso wie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, dessen Stimme im Übrigen bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Die Ladung zur Facharztprüfung geschieht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Prüfung selbst dauert zwischen 30-60 Minuten und kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken.