Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Fallbeispiele: Sondervermögen „Städtebauliches Sondervermögen“ Inhaltsverzeichnis I. Überführung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen und im Sanierungsgebiet belegenen Objekte 1. Privat nutzbare Grundstücke 2. Öffentlich nutzbare Grundstücke II. Behandlung von Baumaßnahmen 1. Privat nutzbare Grundstücke 2. Öffentlich nutzbare Grundstücke III. Zahlungen / Zuzahlungen der Gemeinde 1. Eigenanteil der Gemeinde a) Aufwendungen für die Sanierung von Gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücken b) Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken 2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde 3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen IV. Bilanzierung von Fördermitteln und Darlehen Dritter V. Bilanzierung von Bewirtschaftungsergebnissen der privat nutzbaren Grundstücke VI. Bilanzierung von Verkaufserlösen gemeindlicher privat nutzbarer Grundstücke VII. Bilanzierung der Übergabe von Maßnahmen an öffentlich nutzbaren Grundstücken Stand: 06.10.2008 Seite 1 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV I. Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Überführung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen und im Sanierungsgebiet belegenen Objekte 1. Privat nutzbare Grundstücke Kernhaushalt Die gemeindlichen privat nutzbaren im Sanierungsgebiet belegenen Grundstücke (im Folgenden: privat nutzbare Grundstücke) werden in der Eröffnungsbilanz des Sondervermögens und nicht in der des Kernhaushaltes der Gemeinde erfasst. In der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes wird lediglich der Beteiligungswert am Sondervermögen im Anlagevermögen ausgewiesen. Der Wert der Beteiligung am Sondervermögen entspricht dem im Sondervermögen ausgewiesenen Eigenkapital (Eigenkapitalspiegelbildmethode). Werden Grundstücke nach dem Eröffnungsbilanzstichtag in das Sondervermögen eingebracht, so sind diese im Kernhaushalt bis zum Zeitpunkt der Einbringung nach den doppischen Grundsätzen für Grundstücke im Anlagevermögen zu bilanzieren. Zum Einbringungsstichtag erfolgt zunächst eine Umgliederung der Grundstückswerte in den Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ im Umlaufvermögen des Kernhaushaltes, verbunden mit einer gegebenenfalls notwendigen Abwertung auf den niedrigeren Marktwert zum Einbringungsstichtag. Nachfolgend wird der Abgang des Grundstücks zu Lasten des Postens „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ zu Gunsten des Beteiligungswertes am Sondervermögen gebucht. Sondervermögen Die Gemeinde hat aufgrund gesetzlicher Regelungen das Städtebauliche Sondervermögen als Sondervermögen mit Sonderrechnung (§ 64 KV M-V) zu führen. Daher erfolgt die bilanzielle Abbildung der in das Sondervermögen eingebrachten Grundstücke im Sondervermögen. Der Ausweis der in das Sondervermögen eingebrachten Grundstücke ist in der Eröffnungsbilanz des Sondervermögens im Umlaufvermögen unter den Vorräten im Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ vorzunehmen. Der Ansatz erfolgt mit dem gleichen Wert, zu dem die Grundstücke aus dem Kernhaushalt ausgebucht werden. Die Grundstücke werden damit im Sondervermögen nach den gleichen Grundsätzen bewertet, wie die Grundstücke, die im Kernhaushalt im Umlaufvermögen ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt folglich zu Anschaffungs- oder Stand: 06.10.2008 Seite 2 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Herstellungskosten; sofern der Marktwert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungsoder Herstellungskosten liegt, ist der Marktwert anzusetzen (im Folgenden: Buchwert). Erfolgt die Einbringung der Grundstücke nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz, dann werden die Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung zunächst mit ihrem Buchwert in den Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ eingebucht. Die Gegenbuchung erfolgt gegen das Eigenkapital. Ist der von dem Sondervermögen festzustellende Einbringungswert der Grundstücke, d. h. der Verkehrswert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung in das Sondervermögen, höher als der Buchwert, so erfolgt aktivisch im Posten „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“, jedoch getrennt von den Grundstückswerten, eine Wertkorrektur in Höhe des Differenzbetrages zwischen Buch- und Einbringungswert. In gleicher Höhe ist eine Rücklage aus der Bildung des Korrekturpostens zum Buchwert auszuweisen. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn die Grundstücke mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt sind und ein möglicher Verkehrswert über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Erfolgte bei der Gemeinde eine Abwertung der Grundstücke auf einen niedrigeren Marktwert zum Einbringungsstichtag und liegt der Verkehrswert über diesem Wert, dann hat erfolgswirksam eine Zuschreibung zu erfolgen, da insoweit die vorgenommene Abwertung auf den Marktwert zu hoch vorgenommen wurde. Ist der Einbringungswert der Grundstücke zum Zeitpunkt der Einbringung (nach dem Eröffnungsbilanzstichtag) geringer als der Buchwert, so sind die Grundstücke auf den Einbringungswert aufwandswirksam abzuschreiben. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der von der Gemeinde übernommene Buchwert zu hoch war und auf einen niedrigeren Wert hätte abgeschrieben werden müssen. Die Bewertung der Grundstücke hat einzeln zu erfolgen. Beispiel 1: Eine Gemeinde bringt ein privat nutzbares Grundstück in das Sondervermögen ein. Der Wert im Kernhaushalt, ermittelt nach den doppischen Grundsätzen für das Anlagevermögen und für das Umlaufvermögen, beträgt jeweils 100. Der Einbringungswert des Grundstücks beträgt 110. Buchungen im Kernhaushalt: Buchung 1 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke im Anlagevermögen Stand: 06.10.2008 100 100 Seite 3 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Buchung 2 per an Beteiligungswert „Sondervermögen“ Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Aktiva Anlagevermögen Grundstücke und Bauten (Vortrag) Buchung 1 Beteiligungswert (Vortrag) Buchung 2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Bilanzsumme 100 100 Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Passiva 100 100 -100 0 0 100 100 0 100 -100 0 100 Bilanzsumme 100 Buchungen im Sondervermögen: Buchung 1 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Eigenkapital 100 100 Buchung 2 per an Korrekturposten zum Buchwert Rücklage aus der Bildung eines Korrekturpostens zum Buchwert Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Korrekturposten zum Buchwert (Vortrag) Buchung 2 Bilanzsumme Stand: 06.10.2008 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Buchung 1 0 100 100 Rücklage a.d. Bildung des Korrekturpostens zum Buchwert (Vortrag) 0 Buchung 2 10 10 110 Bilanzsumme 10 10 Passiva 0 100 100 0 10 10 110 Seite 4 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Beispiel 2: Eine Gemeinde bringt ein privat nutzbares Grundstück in das Sondervermögen ein. Der Wert im Kernhaushalt, ermittelt nach den doppischen Grundsätzen für das Anlagevermögen, beträgt 100, der Marktwert zum Einbringungsstichtag beträgt 80. Der vom Sondervermögen ermittelte Einbringungswert des Grundstücks beträgt ebenfalls 80. Buchungen im Kernhaushalt: Buchung 1 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke im Anlagevermögen 100 100 Buchung 2 per an Abschreibungen auf das Umlaufvermögen Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20 20 Buchung 3 per an Beteiligungswert „Sondervermögen“ Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Aktiva Anlagevermögen Grundstücke und Bauten (Vortrag) Buchung 1 Beteiligungswert (Vortrag) Buchung 3 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 Bilanzsumme 80 80 Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Buchung 2 100 -100 0 Passiva 100 -20 80 0 80 80 0 100 -20 -80 0 80 Bilanzsumme 80 Buchungen im Sondervermögen: Buchung 1 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Eigenkapital Stand: 06.10.2008 80 80 Seite 5 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme 2. Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Buchung 1 0 80 80 80 Bilanzsumme Passiva 0 80 80 80 Öffentlich nutzbare Grundstücke Die gemeindlichen öffentlich nutzbaren im Sanierungsgebiet belegenen Grundstücke (im Folgenden: öffentlich nutzbare Grundstücke) werden nicht in das Sondervermögen überführt. Die Grundstücke werden im Anlagevermögen des Kernhaushaltes der Gemeinde weitergeführt. Die Bewertung erfolgt unverändert mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten. Stand: 06.10.2008 Seite 6 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 II. Behandlung von Baumaßnahmen 1. Privat nutzbare Grundstücke Sanierungsmaßnahmen an privat nutzbaren Grundstücken werden im Kernhaushalt nicht erfasst. Im Sondervermögen Grundsätzen sind zwischen die Aufwendungen aktivierungspflichtigen entsprechend und nicht den doppischen aktivierungsfähigen Maßnahmen zu unterscheiden. Die Herstellungskosten aktivierungspflichtiger Maßnahmen sind bei den entsprechenden Grundstücken des Umlaufvermögens zu erfassen. Die Erfassung erfolgt dabei über die Ergebnisrechnung. Zum Jahresende ist zu prüfen, ob die Gesamtheit aller aktivierungspflichtigen Maßnahmen des Haushaltsjahres zu einem höheren möglichen Verkaufspreis des Objektes führt. Können die aktivierungspflichtigen Maßnahmen durch einen höheren Verkaufspreis nicht realisiert werden, so ist das Objekt auf den niedrigeren möglichen Verkaufspreis abzuwerten. Die Aufwendungen nicht aktivierungspflichtiger Maßnahmen erfolgt unter der entsprechenden Position der Ergebnisrechnung. Im Kernhaushalt sind die Geschäftsvorfälle nicht zu erfassen. Beispiel 3: Wie Beispiel 2. Für Sanierungsmaßnahmen wurden aktivierungspflichtige Aufwendungen von 30, Instandhaltungsaufwendungen von 10 und Vertriebskosten von 3 aufgewandt. Zum Ende des Jahres wird ein Verkaufspreis von 100 als realistisch erachtet. Buchungen im Sondervermögen: Buchung 1 per an an an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sonstige laufende Aufwendungen (Vertriebskosten) liquide Mittel Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) Sonstige laufende Auszahlungen (Vertriebskosten) (Finanzrechnung) 40 3 43 40 3 Buchung 2 Stand: 06.10.2008 Seite 7 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Bestandserhöhung (Ergebnisrechnung) 30 30 per an Bestandserhöhung (Finanzrechnung) Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 30 30 Buchung 3 per an Abschreibungen auf das Umlaufvermögen Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 2 Buchung 3 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 80 30 -10 100 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 0 -43 -43 57 Bilanzsumme Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 Passiva 80 -23 57 57 Sondervermögen Ergebnisrechnung Bestandsveränderung Buchung 2 40 Abschreibungen auf das Umlaufvermögen Buchung 3 Sonstige laufende Aufwendungen Buchung 1 Einzahlungen Bestandsveränderung Buchung 2 Abnahme der liquiden Mittel 2. 10 10 Erträge 30 Jahresfehlbetrag 23 10 3 53 53 Sondervermögen Finanzrechnung Auszahlungen 30 für Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 für sonstige laufende Aufwendungen Buchung 1 43 für Investitionen Buchung 2 73 Auszahlungen Öffentlich nutzbare Grundstücke Stand: 06.10.2008 Seite 8 von 34 40 3 30 73 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Soweit Maßnahmen für diese Grundstücke im Sondervermögen durchgeführt werden, sind die diesbezüglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sondervermögen als „Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen“ im Posten Vorräte zu erfassen. Die Aktivierung erfolgt analog zu den Herstellungskosten der privat nutzbaren Grundstücke. Im Kernhaushalt sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Baumaßnahmen während der Bauphase nicht zu erfassen. Beispiel 4: Eine im Sanierungsgebiet belegene Straße mit einem Wert nach doppischen Grundsätzen von 50 wird im Sondervermögen saniert. Die Herstellungskosten betragen 20. Buchungen im Sondervermögen: Buchung 1 per an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Liquide Mittel 20 20 an Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) 20 Buchung 2 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen „Straße“ Bestandserhöhung (Ergebnisrechnung) 20 20 per an Bestandserhöhung (Finanzrechnung) Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 20 20 Stand: 06.10.2008 Seite 9 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Straße (Vortrag) Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für Baumaßnahme Straße Buchung 1 Einzahlungen Bestandsveränderung Buchung 2 Abnahme der liquiden Mittel Stand: 06.10.2008 Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 0 20 20 Passiva 0 0 0 0 -20 -20 0 Bilanzsumme Sondervermögen Ergebnisrechnung Bestandsveränderung Buchung 2 20 20 Jahresfehlbetrag 20 Sondervermögen Finanzrechnung Auszahlungen 20 für Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 für Investitionen 20 Buchung 2 40 0 Erträge 20 20 0 20 Auszahlungen 20 20 40 Seite 10 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV III. Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Zahlungen / Zuzahlungen der Gemeinde Es ist zu unterscheiden in: 1. Eigenanteil der Gemeinde a) an den Aufwendungen für die Sanierung von gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücken b) an den Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken 2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde a) ohne Rückerstattung (nicht förderfähige Kosten) b) Darlehen der Gemeinde an das Sondervermögen c) Zahlungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit an das Sondervermögen 3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen 1. Eigenanteil der Gemeinde Kernhaushalt Der geleistete Eigenanteil der Gemeinde ist zunächst wie ein an Dritte gewährter zweckgebundener Zuschuss mit einer Gegenleistungsverpflichtung zu behandeln. Insoweit sind die Beträge unterjährig als geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände auszuweisen. Mit Abrechnung des Sondervermögens ggf. auf der Grundlage der vom Sanierungsträger zur Verfügung gestellten Unterlagen - zum Jahresende sind diese dann entsprechend ihrer Verwendung, vgl. nachfolgende Unterpunkte, aufzuteilen. Sondervermögen Im Sondervermögen werden die geleisteten Eigenanteile der Gemeinde unterjährig als Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse dargestellt. Zum Jahresende wird nach der Vorlage der Jahresrechnung des Sanierungsträgers eine weitere Aufteilung vorgenommen. a) Aufwendungen für die Sanierung von gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücken Kernhaushalt Soweit der Eigenanteil der Gemeinde für aktivierungspflichtige Herstellungskosten gemeindlicher privat nutzbarer Grundstücke verwandt wurde, verbleibt der entsprechende Betrag in dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen Verwertung Stand: 06.10.2008 auf der immaterielle Grundstücke Vermögensgegenstände“. und der in diesem Erst mit der Zusammenhang Seite 11 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 vorzunehmenden Abrechnung des Sondervermögens findet eine Verrechnung statt. Betrifft der Eigenanteil laufende Aufwendungen oder aktivierungspflichtige Aufwendungen, die nicht zu einer Erhöhung des Marktwertes geführt haben und insoweit zum Jahresende abgeschrieben wurden, so ist dieser Anteil aus den Geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in die sonstigen laufenden Aufwendungen umzubuchen. Sondervermögen Im Sondervermögen wird auf der Grundlage der Jahresabrechnung des Sanierungsträgers der Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse zu Lasten der Erhaltenen Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse um den Anteil erhöht, wie der Eigenanteil auf die aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für privat nutzbare Grundstücke entfällt. Der Betrag, der zur Deckung der sonstigen laufenden Aufwendungen sowie der Abschreibungen für die gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücke verwandt wurde, ist Ertrag des Sondervermögens (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke). b) Aufwendungen für die Errichtung / Sanierung / Modernisierung von gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken Kernhaushalt Zum Jahresende sind die Anzahlungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände um den Anteil der geleisteten Eigenanteile zu vermindern, der entsprechend der Abrechnung des Sondervermögens für Investitionen in gemeindliche öffentlich nutzbare Grundstücke geleistet wurde. Der Ausweis erfolgt für noch nicht abgerechnete Maßnahmen, als geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau im Anlagevermögen, ansonsten als laufender Aufwand. Sofern sich aus der Abrechnung des Sanierungsträgers ergibt, dass die geleisteten Eigenanteile der Gemeinde auf nicht aktivierungsfähige Sanierungen entfallen, sind die geleisteten Anzahlungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände aufwandswirksam auszubuchen (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Sondervermögen Im Sondervermögen ist der Posten Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse um den Betrag zu verringern, der für Stand: 06.10.2008 die Seite 12 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Herstellungskosten von gemeindlichen öffentlich nutzbaren Grundstücken geleistet wurde. Er ist als Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen darzustellen. Beispiel 5: Ausgangspunkt: Zusammenfassung der Beispiele 3 und 4. Aktiva Anlagevermögen Grundstücke und Bauten (Vortrag) Straße (Vortrag) Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Beteiligungswert (Vortrag) Bilanzsumme 57 107 Bilanzsumme Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Unfertige Leistung "Straße" (Vortrag) Liquide Mittel (Vortrag) Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Baumaßnahme Straße für Vertriebskosten Abschreibungen auf das Umlaufvermögen Einzahlungen Bestandsveränderung Abnahme der liquiden Mittel Stand: 06.10.2008 Passiva 107 0 50 50 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 100 107 Passiva 80 -23 57 20 120 -63 57 Bilanzsumme Sondervermögen Ergebnisrechnung 57 Erträge 40 Bestandsveränderung 20 60 Jahresfehlbetrag 3 50 23 10 73 Sondervermögen Finanzrechnung 50 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen für sonstige laufende Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit 63 für Investitionen 113 73 Auszahlungen 60 3 50 113 Seite 13 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von 24, unterjährig wurden von der Gemeinde Eigenmittel von 21 abgerufen. Stand: 06.10.2008 Seite 14 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Mit der Jahresrechnung erfolgt folgende Verteilung: Eigenanteil der Gemeinde zu den Herstellungskosten eines privat nutzbaren Grundstücks 10 Eigenanteil der Gemeinde zu den Herstellungskosten „Straße“ 8 Eigenanteil der Gemeinde an Aufwendungen für privat nutzbare Grundstücke 6 zu zahlender Eigenanteil der Gemeinde für das Haushaltsjahr insgesamt 24 Buchungen im Kernhaushalt: Unterjährig: Buchung 1 per an Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Liquide Mittel 21 21 an Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 21 zum Jahresende: per an per an Buchung 2 geleistete Anzahlungen für Investitionen Straße (Anlagevermögen) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Anzahlungen auf Zuschüsse an das Sondervermögen für privat nutzbare Objekte (Anlagevermögen) Verbindlichkeiten gegenüber dem Sondervermögen Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 8 6 10 3 21 Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) 6 6 Zu beachten ist, dass die insgesamt aktivierungspflichtigen Herstellungskosten für das privat nutzbare Objekt nicht zu einer entsprechenden Werterhöhung des Objektes geführt haben, sondern zum Bilanzstichtag eine entsprechende Wertberichtigung vorzunehmen war (10 von 30 Einheiten). Dieser Aufwand in Höhe von 10 wird anteilig mit 3 Einheiten (Gemeindeanteil) durch einen entsprechenden Ertrag aus den Eigenmitteln der Gemeinde gedeckt. Für die Verbuchung im Kernhaushalt bedeutet dies, dass die Anzahlungen auf die Zuschüsse an das Sondervermögen für privat nutzbare Objekte mit 3 Einheiten Aufwand für das Sondervermögen darstellt. Es ist also zu buchen zum Jahresende: per an per an Buchung 3 Sonstige laufende Aufwendungen für das Sondervermögen Anzahlungen auf Zuschüsse an das Sondervermögen für privat nutzbare Objekte 3 Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) 3 3 Stand: 06.10.2008 3 Seite 15 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Anzahlungen auf Zuschüsse an das Sondervermögen für privat nutzbare Objekt (Vortrag) Buchung 2 Buchung 3 Sachanlagevermögen Grundstücke und Bauten (Vortrag) Straße (Vortrag) geleistete Anzahlungen für die Straße (Vortrag) Buchung 2 Beteiligungswert (Vortrag) Bank (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für das Sondervermögen Buchung 2 Buchung 3 Aufwendungen Abnahme der liquiden Mittel Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 0 21 -21 0 Passiva 107 -9 98 0 10 -3 7 0 50 50 0 8 8 57 Verbindlichkeiten gegenüber 0 dem Sondervermögen -21 Buchung 2 -21 101 Bilanzsumme Kernhaushalt Ergebnisrechnung Jahresfehlbetrag 0 3 3 101 Erträge 9 6 3 9 9 Kernhaushalt Finanzrechnung Auszahlungen 21 für Investitionen Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 Auszahlungen 21 -6 -3 12 für Sach- und Dienstleistungen Buchung 2 Buchung 3 6 3 9 21 21 Stand: 06.10.2008 Seite 16 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Buchungen im Sondervermögen: Unterjährig: Buchung 1 per an Liquide Mittel Anzahlungen Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse 21 21 per Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 21 zum Jahresende: Buchung 2 per an per an Forderung gegen die Gemeinde Anzahlungen zum Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (Finanzrechnung) Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 3 21 10 8 6 6 6 Da die Abschreibungen des privat nutzbaren Objektes von 10 mit 3 die aktivierungspflichtigen Aufwendungen der Gemeinde betreffen, ist der Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse entsprechend zu vermindern. zum Jahresende: Buchung 3 per an Sonderposten für gemeindliche Zuschüsse Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke 3 3 per Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (Finanzrechnung) Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 3 3 an Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Unfertige Leistung "Straße" (Vortrag) Forderung gegen Gemeinde (Vortrag) Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme Stand: 06.10.2008 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital Jahresfehlbetrag 100 Passiva 80 -14 66 20 Sonderposten 120 Anzahlungen SoPo Gemeinde (Vortrag) Buchung 1 0 Buchung 2 3 3 Sonderposten gemeindliche Zuschüsse (Vortrag) Buchung 2 Buchung 3 0 21 -21 0 0 10 -3 7 -63 Erhaltene Anzahlungen (Vortrag) 21 Buchung 2 -42 81 Bilanzsumme Seite 17 von 34 0 8 8 81 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Erträge 50 Sondervermögen Ergebnisrechnung Bestandsveränderung 40 20 Erträge durch Gemeinde Buchung 2 60 Buchung 3 3 Aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Baumaßnahme Straße für Vertriebskosten Abschreibungen auf das Umlaufvermögen 6 3 9 14 73 10 Jahresfehlbetrag 73 Auszahlungen 113 Sondervermögen Finanzrechnung 50 Auszahlungen (Vortrag) Einzahlungen Bestandserhöhung (Vortrag) Einzahlungen für Investitionen Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 21 -6 -3 12 für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Buchung 2 Buchung 3 6 3 9 21 Zunahme der liquiden Mittel Abnahme der liquiden Mittel (Vortrag) 63 134 134 2. Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde Zusätzliche Zahlungen der Gemeinde können in Form von: a) Zahlungen ohne Rückerstattungsansprüche (nicht förderfähige Kosten) b) Darlehen der Gemeinde an das Sondervermögen c) Zahlungen zur Liquiditätsreserve an das Sondervermögen auftreten. Zu a) Es wird auf die Bilanzierung im Kernhaushalt und im Sondervermögen unter Punkt III. 1) a) und III. 1) b) verwiesen. Zu b) Gewährt eine Gemeinde dem Sondervermögen ein Darlehen, so erfolgt der Ausweis im Kernhaushalt als Forderung gegenüber dem Sondervermögen, im Sondervermögen als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde. Die Tilgungsleistungen durch das Sondervermögen vermindern den Forderungsbestand im Kernhaushalt und den Verbindlichkeitenbestand im Sondervermögen. Zinszahlungen des Sondervermögens sind Aufwendungen, im Kernhaushalt Zinserträge. Stand: 06.10.2008 Seite 18 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Beispiel 6: Eine Gemeinde gewährt dem Sondervermögen ein Darlehen von 100. Es ist mit 10 % per anno zu tilgen. Es sind 5 % Zinsen zu leisten. Buchungen im Kernhaushalt: Buchung 1: Ausgabe Darlehen per an Forderung gegen das Sondervermögen Liquide Mittel 100 100 an Auszahlungen für Finanzanlagen (Finanzrechnung) 100 Buchung 2: Vereinnahmung Tilgung per an Liquide Mittel Forderung gegen das Sondervermögen 10 10 per Einzahlungen aus Finanzanlagen (Finanzrechnung) 10 Buchung 3: Vereinnahmung Zinsen per an Liquide Mittel Zinsertrag 5 5 per Zinseinzahlungen (Finanzrechnung) 5 Aktiva Anlagevermögen Forderung gegen Sondervermögen aus Darlehen (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Bank (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 Bilanzsumme Stand: 06.10.2008 Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresüberschuss 0 100 -10 90 Passiva 100 5 105 100 -100 10 5 15 105 Bilanzsumme 105 Seite 19 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aufwendungen Jahresüberschuss Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Kernhaushalt Ergebnisrechnung 5 Zinsertrag Buchung 3 Erträge 5 5 Einzahlungen Einzahlungen aus Finanzanlagen Buchung 2 Zinsen Buchung 3 Abnahme der liquiden Mittel 5 Kernhaushalt Finanzrechnung Auszahlungen für Finanzanlagen 10 Buchung 1 Auszahlungen 100 5 85 100 100 Buchungen im Sondervermögen: Buchung1: Vereinnahmung Darlehen per an Liquide Mittel Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde 100 100 per Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung) 100 Buchung 2: Tilgung per an Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde Liquide Mittel 10 10 an Auszahlungen für Kredite für Investitionen (Finanzrechnung) 10 Buchung 3: Zinsen per an Zinsaufwand Liquide Mittel 5 5 an Zinsauszahlungen (Finanzrechnung) 5 Stand: 06.10.2008 Seite 20 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 Bilanzsumme Aufwendungen Zinsaufwendungen Buchung 3 Einzahlungen Einzahlungen aus Krediten für Investitionen Buchung 1 Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Bilanz 0 Eigenkapital (Vortrag) 100 Jahresfehlbetrag -10 -5 85 Verbindlichkeiten aus Krediten gegenüber der Gemeinde (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Passiva 0 -5 -5 0 100 -10 90 85 85 Bilanzsumme Sondervermögen Ergebnisrechnung Jahresfehlbetrag 5 5 Sondervermögen Finanzechnung Auszahlungen für Kredite für Investitionen Buchung 2 100 Zinsen Buchung 3 Zunahme der liquiden Mittel 100 Erträge 5 5 Auszahlungen 10 5 85 100 Zu c) Zahlungen zur Liquiditätsreserve an das Sondervermögen Es wird auf die Bilanzierung im Kernhaushalt und im Sondervermögen unter Punkt III. 2) b) verwiesen. 3. Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen Die Durchleitung von Fördermitteln und Beiträgen von Dritten durch die Gemeinde an das Sondervermögen, die dem Sondervermögen zwingend zuzurechnen sind, sind im Kernhaushalt als durchlaufender Posten zu behandeln. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um Mittel für gemeindliche privat nutzbare oder öffentlich nutzbare Grundstücke handelt. Die Darstellung im Sondervermögen erfolgt in Abhängigkeit von der Verwendung dieser Mittel. Stand: 06.10.2008 Seite 21 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV IV. Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Bilanzierung von Fördermitteln und Darlehen Dritter Fördermittel in Form von Investitions- und Aufwandszuschüssen und Darlehen sind, unabhängig, von wem diese beantragt werden und ob diese für privat oder öffentlich nutzbare Objekte gewährt werden, im Sondervermögen zu bilanzieren. Eine Ausnahme besteht bei Mitteln des Kommunalen Ausgleichsfonds, die direkt bei der Gemeinde zu bilanzieren sind. Im Sondervermögen sind die erhaltenen Fördermittel zunächst als Anzahlungen zum Sonderposten von Dritten auszuweisen. Mit Jahresrechnung wird die Verteilung der Fördermittel entsprechend ihrer Verwendung vorgenommen. Dabei ist nach privat und öffentlich nutzbaren Objekten sowie nach Investitions- und Aufwandszuschüssen zu unterscheiden. Dabei sind Investitionszuschüsse als Sonderposten zu passivieren, Aufwandszuschüsse, soweit sie verwendet wurden, als Erträge zu vereinnahmen. Gewährte Darlehen sind direkt als Verbindlichkeiten im Sondervermögen zu erfassen, die Bilanzierung erfolgt hier analog III. 2) b). Beispiel 7: Fortführung des Beispiels 5. Unterjährig erfolgten Zahlungseingänge vom Bund 15, vom Land 15 sowie von der KfW (Darlehen) von 2. Zum Jahresende wurden die Fördermittel hinsichtlich ihrer Finanzierungsart und der Maßnahmen wie folgt zugeordnet: privat nutzbares Grundstück: Land Investitionszuschuss Land Aufwandszuschuss Bund Investitionszuschuss Straße (öffentlich nutzbares Grundstück) 10 3 10 Bund Aufwandszuschuss 3 Land Investitionszuschuss 2 Bund Investitionszuschuss 2 KfW Darlehen 2 Buchungen im Kernhaushalt: keine Buchungen im Sondervermögen: unterjährig: Buchung 1 per an Liquide Mittel Anzahlungen SoPo Bund Anzahlungen SoPo Land KfW-Darlehen Stand: 06.10.2008 32 15 15 2 Seite 22 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV per per Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung) 30 2 zum Jahresende: Buchung 2 per an per an Anzahlungen auf SoPo Land Sonderposten für Investitionszuschüsse Land privat nutzbares Grundstück Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 13 10 3 Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (Finanzrechung) Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 3 3 zum Jahresende: Buchung 3 per an per an Anzahlungen SoPo Bund Sonderposten Investitionszuschüsse Bund privat nutzbares Grundstück Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 13 10 3 Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (Finanzrechung) Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 3 3 zum Jahresende: Buchung 4 per an Anzahlungen SoPo Bund Sonderposten Investitionszuschüsse Bund Straße zum Jahresende: Buchung 5 per an Anzahlungen SoPo Land Sonderposten Investitionszuschüsse Land Straße 2 2 2 2 Da auch die Abschreibungen von 10 Einheiten auf das privat nutzbare Objekt anteilig auf die Fördermittel des Bundes und des Landes entfallen, sind diese anteilig mit je 3,5 Einheiten als Ertrag darzustellen. zum Jahresende: Buchung 6 per Sonderposten Investitionszuschüsse Land privat nutzbares Grundstück Sonderposten Investitionszuschüsse Bund privat nutzbares Grundstück Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an per an 3,5 3,5 7 Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (Finanzrechnung) Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) Stand: 06.10.2008 7 7 Seite 23 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Unfertige Leistung "Straße" (Vortrag) Forderung gegen Gemeinde (Vortrag) Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 100 Sonderposten 20 Anzahlungen SoPo Bund 120 (Vortrag) Buchung 1 Buchung 3 Buchung 4 3 Passiva 80 -1 79 0 15 -13 -2 0 Anzahlungen SoPo Land (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Buchung 5 0 15 -13 -2 0 SoPo gemeindl. Zuschüsse (Vortrag) 7 Sonderposten Bund privat nutzbare Objekte (Vortrag) Buchung 3 Buchung 6 0 10 -3,5 6,5 Sonderposten Bund Straße (Vortrag) Buchung 4 0 2 2 Sonderposten Land privat nutzbare Objekte (Vortrag) Buchung 2 Buchung 6 0 10 -3,5 6,5 Sonderposten Land Straße (Vortrag) Buchung SV 5 0 2 2 25 Verbindlichkeiten gegenü. KFW (Vortrag) Buchung 1 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme Stand: 06.10.2008 -42 32 -10 Erhaltene Anzahlungen (Vortrag) 113 Bilanzsumme Seite 24 von 34 0 2 2 8 113 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Baumaßnahme Straße Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Ergebnisrechnung 40 Bestandsveränderung 20 60 Erträge durch Gemeinde 3 Aufwandszuschüsse Buchung 2 und 3 Buchung 6 für Vertriebskosten Abschreibungen auf das Umlaufvermögen Einzahlungen Bestandserhöhung (Vortrag) 50 9 6 7 22 1 73 10 Jahresfehlbetrag 73 Sondervermögen Finanzrechnung 50 Auszahlungen (Vortrag) Einzahlungen für Investitionen (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Buchung 3 Buchung 5 Auszahlungen 113 12 30 -3 -3 -7 31 für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Vortrag) Buchung 2 Buchung 3 Buchung 5 9 3 3 7 22 Einzahlungen aus Krediten für Investitionen Buchung 1 2 Verminderung Finanzmittelfonds (Vortrag) Erhöhung V. Erträge 42 -32 10 113 113 Bilanzierung von Bewirtschaftungsergebnissen der privat nutzbaren Grundstücke Die Bewirtschaftungsergebnisse aus den privat nutzbaren Grundstücken sind direkt dem Sondervermögen zuzurechnen, da die das Bewirtschaftungsergebnis verursachenden Grundstücke hier ebenfalls erfasst sind. In aller Regel ist mit der Bewirtschaftung der privat nutzbaren Grundstücke ein Fremdverwalter beauftragt. Dieser kehrt grundsätzlich unterjährig die aus der Bewirtschaftung erzielten Einnahmenüberschüsse an das Sondervermögen aus. Ein eventueller Finanzbedarf, der nicht aus den Einnahmen des Verwalters gedeckt ist, wird von dem Sondervermögen unterjährig erstattet. Zum Jahresende erstellt der Stand: 06.10.2008 Seite 25 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Fremdverwalter eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und rechnet auf dieser Grundlage ab. Da die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch nicht den doppischen Ansprüchen genügt, hat zukünftig der Fremdverwalter die Abrechnung um Bestandsgrößen wie Forderungen, Verbindlichkeiten etc. zu ergänzen. Diese sind dann in das Sondervermögen zu überführen. Vergleiche hierzu die als Anlage 9 beigefügte Überleitungstabelle. VI. Bilanzierung von Verkaufserlösen gemeindlicher privat nutzbarer Grundstücke Die Verkaufserlöse aus gemeindlichen privat nutzbaren Grundstücken stehen dem Sondervermögen zu und sind hier zu erfassen. Beispiel 8: Wie Beispiel 2). Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Bilanzsumme Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Passiva 80 80 80 Bilanzsumme 80 Unterjährig werden aktivierungspflichtige Maßnahmen von 120 durchgeführt, die je zu einem Drittel von der Gemeinde, dem Bund und dem Land finanziert werden. Der Verkaufspreis beträgt 150. Die Gemeinde verzichtet auf einen Wertausgleich. Buchungen im Sondervermögen: Sanierungsmaßnahme: Buchung 1 per an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Verkaufsgrundstücke) Liquide Mittel 120 120 an Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) 120 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Bestandsveränderung (Ergebnisrechnung) 120 120 per an Bestandsveränderung (Finanzrechnung) Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 120 120 per an Liquide Mittel Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke 120 40 40 40 Stand: 06.10.2008 Seite 26 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV per Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 120 Verkauf: Buchung 2 per an Bestandsveränderung Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 200 200 per an Liquide Mittel Umsatzerlöse 150 150 per Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 150 per Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke Auflösung Sonderposten (Sonstige Erträge) 40 40 40 120 an Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Buchung 1 Buchung 2 Bilanzsumme Aufwendungen Bestandsveränderung Verkaufsgrundstücke Buchung 1 Buchung 2 Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Buchung 1 Jahresüberschuss Einzahlungen Bestandsveränderung Buchung 1 Einzahlungen für Investitionen Buchung 1 Einzahlungen aus Investitionen Buchung 2 Stand: 06.10.2008 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresüberschuss 80 120 Sonderposten (Vortrag) -200 Buchung 1 0 Buchung 2 Passiva 80 70 150 120 -120 0 0 120 -120 150 150 150 Bilanzsumme Sondervermögen Ergebnisrechnung Umsatzerlöse aus Verkaufsgrundstücken -120 Buchung 2 200 80 sonstige Erträge Buchung 2 120 120 70 270 Sondervermögen Finanzrechnung Auszahlungen für 120 Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 Investitionen 120 Buchung 1 150 Erträge 150 150 120 120 270 Auszahlungen 120 120 150 Zunahme der liquiden Mittel 390 150 390 Seite 27 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Anmerkung: Soweit ein Korrekturposten zum Buchwert und eine Rücklage aus der Bildung des Korrekturpostens zum Buchwert gebildet wurden, sind beide Posten ergebnisneutral zum Zeitpunkt des Verkaufs der Grundstücke miteinander zu verrechnen. Beispiel 9: Wie Beispiel 8. Die Gemeinde verzichtet nicht auf einen Wertausgleich. Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Bilanzsumme Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Passiva 80 80 80 Bilanzsumme 80 Verzichtet die Gemeinde nicht auf einen Wertausgleich, so steht ihr bei der Veräußerung des Grundstücks der Einbringungswert zu. Der Anspruch ist im Sondervermögen als Verbindlichkeit aufwandswirksam zu buchen. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verbindlichkeiten mit dem von der Gemeinde zu leistenden Zuwendungen (für andere Objekte) verrechnet werden, erfolgt die Ausbuchung der Verbindlichkeit und die Erhöhung des Ausweises des entsprechenden Sonderpostens. Im Kernhaushalt ist der Anspruch auf den Wertausgleich in entsprechender Höhe ertragswirksam als Forderung gegen das Sondervermögen einzustellen. In diesem Beispiel entspricht die Forderung dem Einbringungswert von 80 Einheiten. Buchungen im Sondervermögen: Sanierungsmaßnahme: Buchung 1 per an Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Liquide Mittel 120 120 an Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Finanzrechnung) 120 per an Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Bestandsveränderung (Ergebnisrechnung) 120 120 per an Bestandsveränderung (Finanzrechnung) Auszahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 120 120 per an Liquide Mittel Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke 120 40 40 40 per Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 120 Stand: 06.10.2008 Seite 28 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Verkauf: Buchung 2 p er an Bestandsveränderung Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 200 200 per an Liquide Mittel Umsatzerlöse 150 150 per Einzahlungen aus Investitionen (Finanzrechnung) 150 per Sonderposten Gemeinde privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Land privat nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund privat nutzbare Grundstücke Auflösung Sonderposten (Sonstige Erträge) 40 40 40 120 an per an Aufwand aus der Weitergabe des Wertausgleichs verkaufter Grundstücke, die von der Gemeinde eingebracht wurden Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde 80 80 per an Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Sonderposten Gemeinde 80 80 per an Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) Sonstige laufende Auszahlungen (Finanzrechnung) 80 80 Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Grundstücke (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Buchung 1 Buchung 2 Bilanzsumme Stand: 06.10.2008 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 80 120 Sonderposten (Vortrag) -200 Buchung 1 0 Buchung 2 Buchung 2 Passiva 80 -10 70 120 -120 80 80 0 Verbindlichkeiten gegenüber 120 der Gemeinde (Vortrag) -120 Buchung 2 150 Buchung 2 150 150 Bilanzsumme 0 80 -80 0 150 Seite 29 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aufwendungen Bestandsveränderung privat nutzbarer Objekte Buchung 1 Buchung 2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 Buchung 2 Einzahlungen Bestandsveränderung Buchung 1 Einzahlungen für Investitionen Buchung 1 Buchung 2 Einzahlungen aus Investitionen Buchung 2 Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Ergebnisrechnung Umsatzerlöse aus Verkaufsgrundstücken Buchung 2 -120 200 80 sonstige Erträge Buchung 2 120 80 Jahresfehlbetrag 200 280 Sondervermögen Finanzrechnung Auszahlungen für 120 Sach- und Dienstleistungen Buchung 1 Investitionen Buchung 1 120 80 laufende Aufwendungen Buchung 2 150 350 Zunahme der liquiden Mittel 470 Erträge 150 150 120 10 280 Auszahlungen 120 120 80 320 150 470 Beispiel 10: Wie Beispiel 9. Verkaufspreis beträgt 70. Mit Verminderung des Verkaufspreises unter dem Einbringungswert vermindert sich auch der Wertausgleichsanspruch der Gemeinde. Insoweit hätte die Gemeinde einen Forderungsanspruch von 70 einzustellen, im Städtebaulichen Sondervermögen wäre eine Verbindlichkeit in Höhe von 70 auszuweisen. VII. Bilanzierung der Übergabe von Maßnahmen an öffentlich nutzbaren Grundstücken Wie Beispiel 4. Stand: 06.10.2008 Seite 30 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Leistung Straße (Vortrag) Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag 20 Liquide Mittel (Vortrag) Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für Baumaßnahme Straße Passiva 0 0 0 -20 0 Bilanzsumme 0 Sondervermögen Ergebnisrechnung Einzahlungen Bestandsveränderung (Vortrag) Abnahme der liquiden Mittel (Vortrag) Erträge 20 Bestandsveränderung 20 Sondervermögen Finanzrechnung Auszahlungen (Vortrag) 20 20 20 Auszahlungen 40 20 40 40 Zur Finanzierung der Maßnahme werden Eigenmittel der Gemeinde von 10, Modernisierungszuschüsse vom Bund und Land jeweils von 3 sowie KfW-Darlehen von 4 eingesetzt. Zum Ende des Jahres ist die Maßnahme fertig gestellt und wird an die Gemeinde übergeben. Buchungen im Sondervermögen: Finanzierung: Buchung 1 per an Liquide Mittel Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung der Gemeinde Sonderposten Land für öffentlich nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund für öffentlich nutzbare Grundstücke Verbindlichkeiten gegenüber der KfW 20 10 3 3 4 per Einzahlungen für Investitionen (Finanzrechnung) 16 per Einzahlungen aus Krediten für Investitionen (Finanzrechnung) Stand: 06.10.2008 4 Seite 31 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Übergabe der Maßnahme: Buchung 2 per an Bestandsverminderung Unfertige Erzeugnisse, Unfertige Leistungen „Straße“ 20 20 per an Einzahlungen für laufende Zwecke (Finanzrechnung) Bestandsverminderung (Finanzrechnung) 20 20 per Sonderposten Land für öffentlich nutzbare Grundstücke Sonderposten Bund für öffentlich nutzbare Grundstücke Verbindlichkeiten gegenüber der KfW Erhaltene Anzahlung auf Bestellung der Gemeinde Umsatzerlöse aus Baumaßnahmen 3 3 4 10 20 an Aktiva Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Leistung Straße (Vortrag) Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Sondervermögen Bilanz Eigenkapital (Vortrag) Jahresfehlbetrag Passiva 0 0 0 20 -20 Sonderposten 0 (Vortrag) SoPo Land Buchung 1 -20 SoPo Bund Buchung 1 20 SoPo Land Buchung 2 0 SoPo Bund Buchung 2 0 3 3 -3 -3 0 Darlehen gegenüber KfW (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 0 4 -4 0 Erhaltene Anzahlungen von der Gemeinde (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Bilanzsumme Aufwendungen Aufwendungen für Baumaßnahme Straße 0 10 -10 0 0 0 Bilanzsumme Sondervermögen Ergebnisrechnung Umsatzerlöse 20 Buchung 2 Erträge 20 Bestandsveränderung (Vortrag) Buchung 2 20 -20 0 20 20 Stand: 06.10.2008 Seite 32 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Einzahlungen Bestandsveränderung (Vortrag) Bestandsverminderung Buchung 2 Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Sondervermögen Finanzrechnung 20 Auszahlungen (Vortrag) -20 0 Einzahlungen für laufende Zwecke Buchung 2 20 Einzahlungen für Investitionen Buchung 1 16 Einzahlungen aus Krediten für Investitionen 4 Abnahme der liquiden Mittel (Vortrag) Zunahme Buchung 1 Auszahlungen 40 20 -20 0 40 40 Buchungen im Kernhaushalt: Eigenmittel: Buchung 1 per an geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen Liquide Mittel 10 10 an Auszahlung für Investitionen (Finanzrechnung) 10 Übertragung Bauleistung: Buchung 2 per an Anlagevermögen Straße geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen Sonderposten Investitionszuschüsse Darlehen gegenüber der KfW Stand: 06.10.2008 20 10 6 4 Seite 33 von 34 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Aktiva Anlagevermögen Straße (Vortrag) Buchung 2 geleistete Anzahlungen (Vortrag) Buchung 1 Buchung 2 Liquide Mittel (Vortrag) Buchung 1 Bilanzsumme Einzahlungen Abnahme der liquiden Mittel Stand: 06.10.2008 Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen Anlage 8 Kernhaushalt Bilanz Eigenkapital (Vortrag) 50 20 Sonderposten für Investitions70 zuschüsse (Vortrag) Buchung 2 Passiva 50 0 6 6 0 10 -10 Darlehen gegenüber der KfW 0 (Vortrag) Buchung 2 0 -10 -10 60 Bilanzsumme Kernhaushalt Finanzrechnung Auszahlungen 10 für Investitionen 10 0 4 4 60 Auszahlungen 10 10 Seite 34 von 34