UA 073/16 deutsch

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INDEX : ASA 17/3726/2016 DATUM: 29. MÄRZ 2016 – DW
URGENT ACTION
UA 073/2016
FALUN-GONG-PRAKTIZIERENDES PAAR IN
FOLTERGEFAHR
CHINA
Ein älteres Paar ist in der chinesischen Provinz Henan aufgrund seines Glaubens festgenommen worden. Die FalunGong-Praktizierenden Yao Guofu und Liang Xin werden nun strafrechtlich verfolgt. In Haft drohen ihnen Folter und
anderweitige Misshandlung.
Etwa 30 PolizeibeamtInnen in Zivil brachen am 5. Dezember 2015 in die Wohnung von Yao Guofu und Liang Xin in Nanyang in
der Provinz Henan ein. Laut Familienangehörigen nahm die Polizei sie in Gewahrsam und konfiszierte zwei Computer, vier
Drucker und zehn grosse Boxen, die mit Falun-Gong-Materialien gefüllt waren.
Am 6. Dezember 2015 wurden sie von der Behörde für Öffentliche Sicherheit der Stadt Nanyang offiziell festgenommen, da sie
„das Recht mithilfe einer ketzerischen Organisation untergraben“ haben sollen. Das Büro der Staatsanwaltschaft des
Stadtbezirks Wolong stimmte ihrer Festnahme aufgrund dieser Vorwürfe am 12. Januar zu, sodass ihnen nun möglicherweise
eine Anklageerhebung und ein Gerichtsverfahren drohen – die letzten Phasen des chinesischen Strafrechtsverfahrens. Sie
befinden sich derzeit in der Haftanstalt Nummer 1 in Nanyang.
Familienangehörigen zufolge soll Yao Guofu von Mitgefangenen geschlagen worden sein, wobei die WärterInnen der
Haftanstalt jedoch nicht eingegriffen haben.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten,
verbot die chinesische Regierung die spirituelle Bewegung, mit der Begründung, sie würde eine „Bedrohung der sozialen und
politischen Stabilität“ darstellen. Die Regierung rief eine Spezialeinheit namens „Büro 610“ ins Leben, die für die Zerschlagung
der Falun-Gong-Bewegung und anderer „ketzerischer Sekten“ zuständig ist und alle Regierungsebenen durchzieht.
Mehrere zehntausend Falun-Gong-AnhängerInnen sind seit dem Verbot der spirituellen Bewegung willkürlich mit dem Ziel
inhaftiert worden, sie „umzuwandeln“. Dies bedeutet, dass man die AnhängerInnen zwingt, ihrem spirituellen Glauben
abzuschwören. Oftmals werden dazu Folter und andere Formen der Misshandlung eingesetzt. Der Grossteil der Falun-GongAnhängerInnen wurde in Lagern zur „Umerziehung durch Arbeit“ festgehalten, bis diese Form der Verwaltungshaft 2013
verboten wurde. Die chinesischen Behörden setzen seitdem jedoch immer häufiger andere Formen willkürlicher Inhaftierung
sowie strafrechtliche Massnahmen gegen Personen ein, die früher wahrscheinlich in ein Lager zur „Umerziehung durch Arbeit“
gebracht worden wären.
Obwohl China das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe 1988 ratifiziert hat, sind Folter und andere Formen der Misshandlung in chinesischen Hafteinrichtungen an der
Tagesordnung. Amnesty International erhält zudem regelmässig Berichte über Todesfälle von Häftlingen in zahlreichen
staatlichen Hafteinrichtungen, wie z. B. in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam. Andere Häftlinge und Zellenbosse werden
von den Hafteinrichtungs- und Gefängnisbehörden zur Überwachung des Verhaltens ihrer Mithäftlinge benutzt und bestrafen
Widerstand leistende Gefangene, unter anderem durch Schlafentzug, Stresspositionen und andere physische und psychische
Formen der Folter oder anderweitigen Misshandlung.
Das chinesische Strafrechtssystem lässt sich grob in drei verschiedene Phasen einteilen: die Ermittlungsphase, die von der
Polizei durchgeführt wird; die Strafverfolgungsphase, in der die Staatsanwaltschaft sowohl den Beweismaterialen zustimmt, die
zur Festnahme einer verdächtigen Person notwendig sind, als auch weitere Nachforschungen anstellt, um zu entscheiden, ob
Anklage erhoben wird; und schliesslich die Phase der Gerichtsverfahren. Im Jahr 2015 lag die Verurteilungsrate in China, wie in
den vorherigen Jahren, bei über 99,9%. Es ist daher strategisch wichtig, Bedenken in einer der frühen Phasen des
Strafrechtsprozesses zu äussern – insbesondere, bevor eine Entscheidung über eine mögliche Festnahme oder Anklage
getroffen wurde.
AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern
T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, Yao Guofu und Liang Xin sofort und bedingungslos freizulassen, da sie sich nur deshalb in Haft
befinden, weil sie Gebrauch von ihren Rechten auf Glaubens- und Meinungsfreiheit gemacht haben.
Stellen Sie bitte sicher, dass Yao Guofu und Liang Xin vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt werden, dass
sie sofort jegliche erforderliche Behandlung erhalten und dass ihre Haftbedingungen den internationalen Normen und
Standards entsprechen.
Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass sie regelmässigen Zugang zu ihrer Familie und ihren Rechtsbeiständen erhalten.
Please write immediately

Demanding that the authorities immediately and unconditionally release Yao Guofu and Liang Xin, as they have been imprisoned solely for exercising their right to freedom of belief and
expression.

Urging them to ensure that Yao Guofu and Liang Xin are not tortured or otherwise ill-treated, that they are immediately provided with any medical treatment they require, and that the
conditions of their detention adhere to international law and standards.

Calling on them to ensure Yao Guofu and Liang Xin have regular access to their family, and lawyers.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Mai 2016 keine Appelle
mehr zu verschicken.
APPELLE AN
LEITER DER HAFTEINRICHTUNG NUMMER 1 IN NANYANG,
Lu Jianyuan,
Nanyang City Number One Detention Centre,
Wancheg, Nanyang,
Henan 473005,
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
DIREKTOR DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER STADT NANYANG,
Zhu Haijun,
Nanyang Public Security Bureau,
Zhangheng Road, Wancheng,
Nanyang, Henan,
VOLKSREPUBLIK CHINA
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
KOPIEN AN
GOUVERNEUR DER PROVINZ HENAN,
Xie Fuzhan,
Henan Sheng Renmin Zhengfu,
Nongye Lu Dong 28 hao,
Hennan Ribao Baoye Dasha,
11 Lou Dong Bangongting,
VOLKSREPUBLIK CHINA
Ambassade de la République Populaire de Chine,
Kalcheggweg 10,
3006 Berne.
Fax: 031 351 45 73
E-mail: [email protected]
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