Seite 1 Abstract Abstract Die Folter gehört nicht der Vergangenheit an, sondern geschieht jeden Tag. Diese Arbeit ist in drei große Kapitel gegliedert, die die Folter aus verschiedenen Perspektiven betrachten. In der Arbeit werden keine Theorien aufgestellt, wie diesem Problem beizukommen ist, sondern die Folter wird aus ethischer, rechtlicher und psychologischer Sicht bewertet. Die grundlegende Frage, ob Folter in der heutigen Zeit noch verwendet werden kann, soll aus diesen Blickwinkeln beantwortet werden. Der erste Teil der Arbeit behandelt die ethische Bewertung. Vor allem, in Hinblick von soldatischer Ausbildung und den Werten, die es vom Militär als Helfer und Beschützer, zu vermitteln und zu leben gilt. Dieses Kapitel soll Aufschluss darauf geben, wie Folter, nach ethischen Überlegungen, einzuordnen ist. Die einsatznahe Ausbildung und der schmale Grat zwischen Folter- und Verhörmethoden, werden unter dem Hintergrund vergangener und moderner Armeen dargestellt. Im zweiten Kapitel werden rechtstheoretische Überlegungen angestellt. Es wird, unter Heranziehung mehrerer Rechtstheoretiker, die Frage geklärt, ob die Folter, im modernen Rechtsstaat, eingesetzt werden kann. Hiezu werden theoretische Rechtskonstrukte beschrieben, unter deren Voraussetzungen, man eine Legitimierung der Folter andenken könnte. Mittels aktuellen Beispiels, werden Lösungsansätze der derzeitigen Rechtslage behandelt. Das dritte Kapitel stellt die Folter unter psychologischem Gesichtspunkt dar. Ein potenzielles Täterprofil wird definiert und es werden psychologische Folgen, der Täter und Opfer, dargestellt. Insbesondere die Problematik von Asylanträgen, von Flüchtlingen, aus aller Welt, wird behandelt. Am Ende werden alle drei Hauptkapitel zusammengefasst und Schlussfolgerungen gezogen. Dieser Teil stellt den Abschluss der Argumentation dar und liefert ein aktuelles Bild, der Problematik der Folter. Die wichtigsten Inhalte, der gesamten Arbeit, werden auf Deutsch und Englisch kurz dargestellt und gemeinsam betrachtet. Der letzte Abstract Seite 2 Part dient als Resümee der Arbeit und soll in prägnanten Formulierungen, die gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichen. Zuletzt werden das Literaturverzeichnis und der Lebenslauf aufgelistet. Zu Beginn wurde der Unterschied von Ethik und Moral herausgearbeitet, um in weiterer Folge, die Folter ethisch zu betrachten. Der Begriff der Ethik, wurde als die philosophische Wissenschaft vom Sittlichen festgelegt und umfasst weiters, die religionsgeschichtliche Erforschung der Sittlichkeit. Sie beinhaltet menschliche Handlungen und vor allem die Motivation dazu, so zu handeln. Die Moral wird von der Ethik reflektiert und schafft Verhaltensnormen und Leitlinien zum Zusammenleben einer Gesellschaft. Sie ist die Wissenschaft von den allgemeinen Regeln des reinen Willens und die Sitten betreffende Philosophie. Diese Begriffsbestimmungen schaffen die Basis für die ethische Bewertung. Das Bild des Soldaten verdeutlicht die ethisch-moralische Ausrichtung und die daraus resultierende Ausbildung. Aufgrund dieser Tatsache, ist es unmöglich für einen Soldaten auf Befehl zu foltern. Das Bild des Soldaten trägt die Definition des Beschützers und Helfers, die den Grundgedanken des Soldaten zusammenfasst. Würde dieser Foltermethoden anwenden, würde er seiner eigenen Definition widersprechen und zu etwas anderem werden. Das Milgram-Experiment verdeutlicht aber, dass Menschen nur wenige nachvollziehbare Gründe brauchen, um Mitmenschen nach Aufforderung einer Autoritätsperson, wie sie jeder Vorgesetzte darstellt, Schmerzen zuzufügen. Um die Folter rechtlich bewerten zu können, musste der Unterschied zwischen Recht und Naturrecht hervorgehoben werden. Die Folter wurde nach rechtlichen Grundlagen bewertet. Unter dem Hintergrund internationaler Abkommen und Verträgen, ist es für einen Rechtsstaat nicht möglich, Folter als Instrument zur Wahrheitsfindung, einzusetzen. Da sich Länder dazu verpflichten gegen jedwede Art von Folter vorzugehen und diese zu verbieten, ist eine Legitimierung der Folter undenkbar. Die Folter im Rechtsstaat ist, aus der Definition eines modernen Rechtssystems heraus, nicht möglich. Moderne Rechtssysteme, wie zum Beispiel im europäischen Raum, Abstract Seite 3 begründen sich darauf, dass sie die Rechte ihrer Bürger garantieren und verteidigen. Ein Rechtssystem, das auf Grund der Tatsache besteht, dass es seiner Bevölkerung garantiert, Menschenrechte zu respektieren und jeden Eingriff in diese zu verbieten, kann auf keine rechtliche Grundlage zurückgreifen, um Foltermethoden legal anzuwenden. Der Einschnitt in die persönliche Integrität eines Bürgers, würde das Rechtssystem in sich erschüttern und es zu Fall bringen. Im Fall Daschner, des Kriminalhauptkommissars, der zur Androhung körperlicher Gewalt angewiesen war, wurde wegen Verleitung zur Nötigung in einem besonders schweren Fall verurteilt. Dieses Urteil wurde in einem juristischen Graubereich gefällt, da der Eingriff, auf die Würde des Menschen, im hessischen Polizeirecht nicht geregelt ist. Auch unter dem Hintergrund von Ticking-Bomb-Szenarien, kann Folter unter keinen Umständen legal angewandt werden. Wie vorher schon behandelt, zeigt das Milgram-Experiment in der psychologischen Bewertung der Folter, dass ein potenzieller Folterer jeder Mensch sein kann und, dass es hierfür keiner besonderen Wesenszüge bedarf. Die Abscheulichkeiten der Folter schlagen sich in der hohen Opferzahl nieder und in den Geschichten der Opfer, die davon berichten. Wunden können heilen, aber die psychologischen Auswirkungen können ein Leben lang mitgetragen werden. Die Bewertung der Folter aus genannten Blickwinkeln führt zum Ergebnis, dass Folter in keiner Weise tolerierbar ist. Die sich daraus ergebenden Belastungen, für alle Beteiligten, stehen in keinem Verhältnis, zum erzielten Erfolg. Besonders als Instrument zur Wahrheitsfindung, ist die Folter vollkommen unbrauchbar.