DA-Zusammenfassung

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Abstract
Abstract
Die Folter gehört nicht der Vergangenheit an, sondern geschieht jeden Tag. Diese
Arbeit ist in drei große Kapitel gegliedert, die die Folter aus verschiedenen Perspektiven
betrachten. In der Arbeit werden keine Theorien aufgestellt, wie diesem Problem
beizukommen ist, sondern die Folter wird aus
ethischer, rechtlicher und
psychologischer Sicht bewertet. Die grundlegende Frage, ob Folter in der heutigen Zeit
noch verwendet werden kann, soll aus diesen Blickwinkeln beantwortet werden.
Der erste Teil der Arbeit behandelt die ethische Bewertung. Vor allem, in Hinblick von
soldatischer Ausbildung und den Werten, die es vom Militär als Helfer und Beschützer,
zu vermitteln und zu leben gilt. Dieses Kapitel soll Aufschluss darauf geben, wie Folter,
nach ethischen Überlegungen, einzuordnen ist. Die einsatznahe Ausbildung und der
schmale Grat zwischen Folter- und Verhörmethoden, werden unter dem Hintergrund
vergangener und moderner Armeen dargestellt.
Im zweiten Kapitel werden rechtstheoretische Überlegungen angestellt. Es wird, unter
Heranziehung mehrerer Rechtstheoretiker, die Frage geklärt, ob die Folter, im
modernen
Rechtsstaat,
eingesetzt
werden
kann.
Hiezu
werden
theoretische
Rechtskonstrukte beschrieben, unter deren Voraussetzungen, man eine Legitimierung
der Folter andenken könnte. Mittels aktuellen Beispiels, werden Lösungsansätze der
derzeitigen Rechtslage behandelt.
Das dritte Kapitel stellt die Folter unter psychologischem Gesichtspunkt dar. Ein
potenzielles Täterprofil wird definiert und es werden psychologische Folgen, der Täter
und Opfer, dargestellt. Insbesondere die Problematik von Asylanträgen, von
Flüchtlingen, aus aller Welt, wird behandelt.
Am Ende werden alle drei Hauptkapitel zusammengefasst und Schlussfolgerungen
gezogen. Dieser Teil stellt den Abschluss der Argumentation dar und liefert ein
aktuelles Bild, der Problematik der Folter. Die wichtigsten Inhalte, der gesamten Arbeit,
werden auf Deutsch und Englisch kurz dargestellt und gemeinsam betrachtet. Der letzte
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Part dient als Resümee der Arbeit und soll in prägnanten Formulierungen, die
gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichen. Zuletzt werden das Literaturverzeichnis und
der Lebenslauf aufgelistet.
Zu Beginn wurde der Unterschied von Ethik und Moral herausgearbeitet, um in weiterer
Folge, die Folter ethisch zu betrachten. Der Begriff der Ethik, wurde als die
philosophische Wissenschaft vom Sittlichen festgelegt und umfasst weiters, die
religionsgeschichtliche Erforschung der Sittlichkeit. Sie beinhaltet menschliche
Handlungen und vor allem die Motivation dazu, so zu handeln.
Die Moral wird von der Ethik reflektiert und schafft Verhaltensnormen und Leitlinien
zum Zusammenleben einer Gesellschaft. Sie ist die Wissenschaft von den allgemeinen
Regeln des reinen Willens und die Sitten betreffende Philosophie.
Diese Begriffsbestimmungen schaffen die Basis für die ethische Bewertung. Das Bild
des Soldaten verdeutlicht die ethisch-moralische Ausrichtung und die daraus
resultierende Ausbildung. Aufgrund dieser Tatsache, ist es unmöglich für einen
Soldaten auf Befehl zu foltern. Das Bild des Soldaten trägt die Definition des
Beschützers und Helfers, die den Grundgedanken des Soldaten zusammenfasst. Würde
dieser Foltermethoden anwenden, würde er seiner eigenen Definition widersprechen
und zu etwas anderem werden. Das Milgram-Experiment verdeutlicht aber, dass
Menschen nur wenige nachvollziehbare Gründe brauchen, um Mitmenschen nach
Aufforderung einer Autoritätsperson, wie sie jeder Vorgesetzte darstellt, Schmerzen
zuzufügen.
Um die Folter rechtlich bewerten zu können, musste der Unterschied zwischen Recht
und Naturrecht hervorgehoben werden. Die Folter wurde nach rechtlichen Grundlagen
bewertet. Unter dem Hintergrund internationaler Abkommen und Verträgen, ist es für
einen Rechtsstaat nicht möglich, Folter als Instrument zur Wahrheitsfindung,
einzusetzen. Da sich Länder dazu verpflichten gegen jedwede Art von Folter
vorzugehen und diese zu verbieten, ist eine Legitimierung der Folter undenkbar.
Die Folter im Rechtsstaat ist, aus der Definition eines modernen Rechtssystems heraus,
nicht möglich. Moderne Rechtssysteme, wie zum Beispiel im europäischen Raum,
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begründen sich darauf, dass sie die Rechte ihrer Bürger garantieren und verteidigen. Ein
Rechtssystem, das auf Grund der Tatsache besteht, dass es seiner Bevölkerung
garantiert, Menschenrechte zu respektieren und jeden Eingriff in diese zu verbieten,
kann auf keine rechtliche Grundlage zurückgreifen, um Foltermethoden legal
anzuwenden. Der Einschnitt in die persönliche Integrität eines Bürgers, würde das
Rechtssystem in sich erschüttern und es zu Fall bringen.
Im Fall Daschner, des Kriminalhauptkommissars, der zur Androhung körperlicher
Gewalt angewiesen war, wurde wegen Verleitung zur Nötigung in einem besonders
schweren Fall verurteilt. Dieses Urteil wurde in einem juristischen Graubereich gefällt,
da der Eingriff, auf die Würde des Menschen, im hessischen Polizeirecht nicht geregelt
ist. Auch unter dem Hintergrund von Ticking-Bomb-Szenarien, kann Folter unter
keinen Umständen legal angewandt werden.
Wie vorher schon behandelt, zeigt das Milgram-Experiment in der psychologischen
Bewertung der Folter, dass ein potenzieller Folterer jeder Mensch sein kann und, dass es
hierfür keiner besonderen Wesenszüge bedarf. Die Abscheulichkeiten der Folter
schlagen sich in der hohen Opferzahl nieder und in den Geschichten der Opfer, die
davon berichten. Wunden können heilen, aber die psychologischen Auswirkungen
können ein Leben lang mitgetragen werden.
Die Bewertung der Folter aus genannten Blickwinkeln führt zum Ergebnis, dass Folter
in keiner Weise tolerierbar ist. Die sich daraus ergebenden Belastungen, für alle
Beteiligten, stehen in keinem Verhältnis, zum erzielten Erfolg. Besonders als Instrument
zur Wahrheitsfindung, ist die Folter vollkommen unbrauchbar.
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