Schulprogramm LVR-Max-Ernst-Schule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Euskirchen Augenbroicher Straße 49 53879 Euskirchen www.lvr.de Stand: 28.01.11 2 Inhaltsverzeichnis 1. Profil S. 3 2. Aufgaben und Ziele S. 4 2.1. Erziehung und Unterricht S. 6 2.2. Unterrichtsorganisation S. 7 3. Kindergarten S. 8 4. Werkstufe S. 10 5. Internatskonzeption S. 14 6. Förderpläne S. 20 7. Zusammenarbeit Internat, Schule, Therapie, Pflege, Verwaltung: Dienstbesprechungen, Konferenzen und Teamsitzungen S. 21 8. Kommunikation S. 22 9. Frühförderung S. 23 10. Musischer Bereich S. 24 11. Schulleben S. 25 3 1. Profil LVR-Max-Ernst-Schule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Augenbroicher Str. 49 53879 Euskirchen Tel.: 02251/12599-0 Fax: 02251/12599-199 E-mail: [email protected] homepage: www.lvr.de link: Schulen Schulleiterin: Maria Niefindt Stellvertreterin: Margarete Clemens-Staab LVR-Internat-Max-Ernst-Schule Internatsleiterin: Gudrun Gühlen-Gidman Stellvertreterin: Astrid Elter Schulgliederung: 1. Frühförderstelle und pädaudiologische Beratungsstelle für hör- und mehrfachgeschädigte und zentral sprachbehinderte Kinder 2. Sonderschulkindergarten für hörgeschädigte Kinder 3. Eingangsklasse, Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufe Klassengröße: 6 bis 8 Schüler Frühförderung: im Elternhaus oder anderen Einrichtungen (Regelkindergarten, integrativer oder heilpädagogischer Kindergarten) für Kinder von 0-6 Jahren Personal: Fach-, Sonderschullehrer Koordinatorin Frühförderzentrum: Beate Ahlheim Pädaudiologische Beratung: Überprüfung des Hörvermögens Diagnostik Beratung in der Schule vor Ort und auch in Regeleinrichtungen, die hörgeschädigte Kinder besuchen Personal: Fach-, Sonderschullehrer, Therapeuten 4 Koordinator Pädaudiologie: Stephan Beaujean Sonderschulkindergarten: Förderung hörgeschädigter Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren Personal: Fach-, Sonderschullehrer Unsere Schüler Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation und zusätzlichem Förderbedarf aus den Bereichen: Autismus, Lernen, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung und Sozial- emotionale Entwicklung Hörschädigung: Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Störungen der zentralauditiven Wahrnehmung Personal: Fach-, Sonderschullehrer Schulpflicht Bildungsgang Lernen: 11 Jahre, auf Antrag der Eltern Verlängerung zweimal um ein Jahr möglich Bildungsgang Geistige Entwicklung: 11 Jahre, Wechsel in Berufspraxisstufe, individuelle Dauer, i. d. R. zwei bis drei Jahre Zeugnisse: Bildungsgang Lernen: Halbjahres- und Jahreszeugnis, Noten- Textform Bildungsgang Geistige Entwicklung: Jahreszeugnis in Textform Unterrichtsbeginn: Mo: 09:35 Uhr / Di - Fr: 07:50 Uhr Unterrichtsende: Mo - Do: 12:50 Uhr und 14:35 Uhr / Fr: 12:05 Uhr Therapie: Physio- und Ergotherapie vor Ort Personal: Ergo- und Physiotherapeuten Internat: 9 Gruppen mit 61 Plätzen Personal: Erzieher-/innen, Heilpädagogen-/innen Zusätzliches Personal: 5 Krankenschwestern, Zivildienstleistende und junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten, Verwaltungsangestellte, Hausmeister, Hauswirtschaftskräfte 6 1. Aufgaben und Ziele Die Schule für Hörgeschädigte Euskirchen ist eine Schule für Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Lernen und geistige Entwicklung. Der primäre Förderschwerpunkt liegt im Bereich des Hörens und der Kommunikation. Dies bedeutet, den Schülern Förderangebote im Bereich auditive Wahrnehmung und Verarbeitung und Hör-, Sprecherziehung zu machen. Zentrales Ziel des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation ist es, den Schülern eine den individuellen Möglichkeiten entsprechende Kommunikationskompetenz zu vermitteln. Das bedeutet konkret, dass folgende Kommunikationshilfen eingesetzt werden: Gebärden, LUG, LBG, Schriftsprache, Symbolsysteme, Bildkartensysteme, gestützte Kommunikation, Lautsprache, Fingeralphabet. Zentrales Ziel des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung ist es, die Handlungskompetenzen der Schüler für ihr aktuelles und zukünftiges Leben auszubauen. Das bedeutet konkret, Entwicklungschancen in verschiedenen Bereichen zu ermöglichen, z.B.: Entwicklung eines Körperkonzeptes, Selbstversorgung, Körperpflege Wahrnehmung, Ausdruck und Akzeptanz von Bedürfnissen und Emotionen Umgang mit verschiedenen Werkzeugen und Materialien Prozesse der Arbeitsorganisation und –durchführung Zentrales Ziel des Förderschwerpunktes Lernen ist es, die Schüler in ihren individuellen Lernprozessen zu unterstützen. Dies bedeutet konkret, Entwicklungschancen in verschieden Bereichen zu ermöglichen, z.B.: Identitätsfindung Förderung sozialer Kompetenzen Anbahnung und Förderung der Kulturtechniken Unterstützung des Berufsfindungsprozesses 7 1.1 Erziehung und Unterricht Unterstufe/Mittelstufe/Oberstufe/Werkstufe Erziehung + Unterricht Kooperation Methodik Kommunikative Förderung Fachbezogene Förderung - Basale Förderung - Wissensvermittlung - Lebenspraxis - Vorbereitung auf die Arbeitsu. Lebenswelt Entwicklungsbezogene Förderung - Emotionalität - Sozialverhalten - Schlüsselqualifikationen - Identitätsfindung Diagnostik 1.2 Unterrichtsorganisation Klassenübergreifender Fachunterricht Doppelstunde, gibt Zeit für klare Strukturen, Wechsel zwischen Be-/Entlastung Klassenlehrerprinzip Teamarbeit Pausenregelung Schulstufen: E-Klasse, Unterstufe (4 Jahre), Mittelstufe (3 Jahre), Oberstufe (3 Jahre), Werkstufe (1-3), Schulzeitverlängerung auf Elternantrag möglich Bildung von Gruppen (variabel), Differenzierung innerhalb der Klassen bis einschließlich Mittelstufe, Klassengröße 6 – 8, Klassenbildung nach Bildungsgang ab Oberstufe Kernlehrpläne Halbtagsschule KiGa, E, U, M O W Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 12.50 12.50 12.50 12.50 12.05 14.35 14.35 12.50 12.50 12.50 14.35 12.50 12.50 12.05 12.05 Beispielstundenpläne Werkstufe Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag / Arbeitslehre Arbeitslehre Sport / Arbeitslehre Arbeitslehre Religion Lebenspraktischer Unterricht Lebenspraktischer Unter- Arbeitslehre Lebenspraktischer Unterricht Lebenspraktischer Unterricht Deutsch Mathematik Arbeitslehre Deutsch Mathematik 1. Stunde 2. Stunde 3. Stunde 4. Stunde Religion Sport 9 5. Stunde 6. Stunde 7. Stunde 8. Stunde Lebenspraktischer Unterricht Lebenspraktischer Unterricht AG: Kunst/ Theater/ Sport AG: Kunst/ Theater/ Sport richt Mobilitätstrai- Arbeitslehre ning Mobilitätstraining Arbeitslehre Lebenspraktischer Unterricht Lebenspraktischer Unterricht Hort Arbeitslehre Arbeitslehre Oberstufe Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1. Stunde / Deutsch Mathematik Geschichte Werken 2. Stunde / Deutsch Mathematik Politik Werken 3. Stunde Deutsch Arbeitslehre Arbeitslehre Deutsch Musik 4. Stunde Deutsch Arbeitslehre Arbeitslehre Deutsch Musik 5. Stunde Mathematik Biologie Informatik Religion Hort 6. Stunde Mathematik Biologie Informatik Erdkunde 7. Stunde 8. Stunde 2. AG: Kunst/ Theater/ Sport AG: Kunst/ Theater/ Sport Kindergarten Frühförderung – das heißt fachliche Begleitung und Unterstützung für Kinder vom frühen Säuglingsalter an – bieten wir für Eltern und Kinder mit einer Hörbehinderung im Vorschulalter. Zentraler Grundsatz im Sonderschulkindergarten ist die Umsetzung des ganzheitlichen Lernens in allen entwicklungsbedeutsamen Erfahrungsfeldern der uns anvertrauten Kinder. 10 Es handelt sich hier um einen Sonderschulkindergarten, der an die Zeiten der Schule gebunden ist. Den Kindergarten besuchen Kinder mit dem Förderbedarf Hören und Kommunikation Kinder mit weiterem Förderbedarf und Kinder mit dem Förderbedarf Sprache. Die Gruppengröße beträgt 4 – 6 Kinder. Der Kindergarten arbeitet nach folgenden Förderprinzipien: ein immer wiederkehrender festgelegter Tages- und Wochenrhythmus, der den Kindern eine wichtige Orientierungshilfe in der fremden Umgebung ist, ein gezieltes und angeleitetes tägliches Bewegungsangebot (Benutzen von verschiedenen Fahrzeugen, Schaukeln, psychomotorische Angebote in den Kindergartenräumen, Turn- und Schwimmhalle), das die Selbstsicherheit und die allgemeine motorische Handlungsfähigkeit der Kinder aufbaut, kindzentrierte Themen, die handlungsorientiert in Kleingruppen von höchstens 4 Kindern erarbeitet werden, um dem Lernrhythmus des einzelnen Kindes eher gerecht zu werden, Sprachförderung: o Einzelartikulation o systematischer Sprachaufbau o Erlernen lautsprachbegleitender Gebärden Vorschulunterricht in Rechnen, Schreiben, Lesen Alle Therapieangebote, die auch der Schule zur Verfügung stehen 3. Berufspraxisstufe Förderung von hörsprachgeschädigten Schülern über die normale Schulpflicht hinaus ist im Rahmen einer Berufspraxisstufe, an herkömmlichen Gehörlosenschulen nicht vorgesehen. Da in unserer Einrichtung jedoch mehrfachbehinderte Hörgeschädigte beschult werden, die später in Werkstätten für behinderte Menschen(i. F. WfbM) arbeiten, ergibt sich die Notwendigkeit einer Betreuung im Rahmen der Berufspraxisstufe. 11 Grundsätzlich findet man viele Überschneidungen zur Berufspraxisstufenarbeit an den GG-Schule hinsichtlich Funktionen, Zielsetzungen, Unterrichtsplanung und –gestaltung sowie zur Organisation und zu den begleitenden Maßnahmen. Es ergeben sich jedoch Unterschiede aufgrund der Komplexität der Mehrfachbehinderungen, der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten und des großen Einzugsgebietes der Schule. Die Berufspraxisstufe ist als „Nahtstelle zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung“ anzusehen. In ihr werden Schüler in einer Lebensphase betreut „in der der Übergang vom Kind bzw. Jungendlichsein zum Erwachsenenleben vollzogen wird und Handlungsfähigkeit erreicht werden soll für Situationen, die ein Erwachsener zu bewältigen hat.“ In ihrer Funktion als „Brücke zwischen Schule und Arbeitsleben“ kommt ihr die besondere Aufgabe zu, diese beiden Rehabilitationsbereiche durch eine sachliche Zusammenarbeit gleitend ineinander übergehen zu lassen. Von dort aus wird der Kontakt mit dem Arbeitsamt aufgenommen, das alle notwendigen Daten an das zuständige Arbeitsamt am Wohnort des Schülers weiterleitet. In Kooperation mit den Eltern werden Praktika in den zuständigen Werkstätten vereinbart. Da unsere Schüler aus dem ganzen Rheinland kommen, haben die Lehrer der Berufspraxisstufe es mit vielen verschiedenen WfbM zu tun. Darüber hinaus ist es eine weitere Aufgabe, die jungen Erwachsenen bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform zu beraten. Um ihnen eine umfassende Vorbereitung auf ihr Leben als Erwachsene anzubieten, muss die Berufspraxisstufe ihre Bildungsbemühungen auf die Gesamtpersönlichkeit des Schülers ausrichten. Eine Förderung muss also in den folgenden sechs Bereichen stattfinden: Arbeit bzw. Beschäftigung Freizeit Wohnen Partnerschaft Öffentlichkeit Kommunikation Dieser letzte Bereich, der in der GG-Literatur nicht gesondert erwähnt wird, ist insbesondere für unsere hörsprachgeschädigten Schüler bei der Ableistung von 12 Praktika und bei der Arbeit in der zukünftigen WfbM wichtig, da sie in Werkstätten oft isoliert sind und die Betreuer keine oder nur geringe Erfahrung mit Hörsprachgeschädigten haben. Deshalb muss die Zusammenarbeit zwischen WfbM und Schule besonders eng sein. Hilfe hierbei kann eine individuelle oder allgemeine Gebärdensammlung sein. Grundsätze der pädagogischen Arbeit der Berufspraxisstufe sind: Prinzip der Ganzheitlichkeit Grundsatz der Sachgebundenheit Prinzip der Selbsttätigkeit Erwachsenenpädagogik als Prinzip Arbeitspädagogische Orientierung Innerhalb der Berufspraxisstufe wird ein klassenübergreifender „Arbeitstag“ angeboten. Die wichtige Aufgabe der Vorbereitung auf das Berufsleben nimmt in dieser Stufe großen Raum ein. Wichtigste Zielsetzung an diesem Tag ist es den Schülern Grundhaltungen zu vermitteln wie z. B. Arbeiten sorgfältig ausführen, zu Ende führen, selbst kontrollieren, neues Material besorgen, Arbeitsplatz in Ordnung halten, um Hilfe fragen etc… Falls Schüler beginnen, diese Grundhaltungen (entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten) im Laufe ihrer Berufspraxisstufenzeit zu erwerben, werden sie gute Voraussetzungen haben, den Anforderungen einer WfbM gerecht zu werden. Darüber hinaus sind Lob, Zuwendung, soziale Anerkennung und die Präsentation gelungener Arbeitsergebnisse ein wichtiger Beitrag, um Stolz auf die eigene Arbeit und Motivation zu entwickeln, was letztendlich sehr wichtig für das Selbstwertgefühl ist. Es werden Arbeitsangebote im Bereich Textiles Gestalten Hauswirtschaft Werken 13 Theoretischer Fachunterricht, Schulgarten, in Lerngruppen von 6-8 Schülern gemacht, die vorwiegend von Fachlehrern unterrichtet werden. Der „Arbeitstag“ dient der Vorbereitung auf eine berufliche Realsituation. Er ist deshalb wie ein Arbeitstag strukturiert (veränderte Pausenzeiten, gemeinsames Mittagessen). Ziele in diesem Zusammenhang Pünktlichkeit Höflichkeit Zuverlässigkeit Leistungsbereitschaft Durchhaltevermögen Belastbarkeit Ordnung Sorgfalt Konzentrationsfähigkeit Antrieb Durchsetzungsvermögen Flexibilität Kritikfähigkeit Teamfähigkeit Toleranz Qualitätsorientierung in der Arbeit Übersicht über verschiedene Arbeitsschritte seine Handlungskompetenz kennen und benennen angemessene Hilfe einfordern Für einzelne Schüler ist es notwendig, diesen Tag individuell zu gestalten. Regelmäßige Teamgespräche beinhalten 14 Unterrichtsschwerpunkte methodisch-didaktische Vorgehensweisen Austausch über Lernfortschritte und Defizite Förderschwerpunkte Planung und Verlauf. 5. Förderpläne Eckpunkte: Die Internatserzieher hospitieren regelmäßig im Unterricht. Der Bezugserzieher lädt zu einem Förderplangespräch ein. Adressaten sind Klassenlehrer, sowie evtl. Therapeuten. Die Zeiten werden individuell vereinbart. Für das Internat wäre z.B. ein Beginn ab 14:00 Uhr praktikabel. Die Eltern können u. U. auch beteiligt werden, ebenso werden Fachlehrer/innen eingebunden, wenn dies sinnvoll erscheint. Förderpläne werden in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr erstellt. Erzieher und Lehrer bleiben aber im ständigen Austausch über die Entwicklung des jeweiligen Schülers. Infolge dieser ständigen Überprüfung kann sowohl ein frühzeitiger neuer Förderplan als auch eine Verlängerung des erstellten Planes nötig werden. 6. Der Förderplan kommt in die Schülerakte. Bei externen Schülern liegt die Federführung bei den Klassenlehrern. Zusammenarbeit Schule, Internat, Verwaltung, Therapie, Pflege Konferenzen Schulkonferenz (Eltern, Erzieher, Lehrer) Lehrerkonferenz Klassenkonferenz Stufenkonferenz 15 Erzieherkonferenz Gesamtkonferenz (Erzieher, Internatsleitung, Krankenschwestern, Lehrer, Therapeuten) Pädagogische Konferenz Schulpflegschaft (Eltern, Internatsleitung, Schulleitung) Dienstbesprechungen einmal wöchentlich für Lehrer, Therapeuten, Krankenschwestern, Internatsleitung einmal monatlich: Verwaltung (Schul- und Internatsleitung, Sekretärinnen, Verwaltungskraft, Hausmeister einmal monatlich: Schul- und Internatsleitung alle 3 Wochen: für Gruppenleiter, Internatsleitung und Schulleitung einmal pro Halbjahr: alle Erzieher viermal pro Schuljahr: alle Erzieher und Hauswirtschafterinnen des Internats einmal im Quartal: Schul- und Internatsleitung mit leitender Therapeutin zwei- bis dreimal jährlich: Schulleitung mit den jeweiligen Koordinatoren Teamsitzungen wöchentliche Teamsitzung Therapie, einmal monatlich (1. Mittwoch im Monat) mit Schulleitung wöchentliche Teamsitzung Pflege, einmal im Quartal (1. Donnerstag im Quartal) mit Schulleitung wöchentliche Teamsitzung der Erzieher im Haus wöchentliche Teamsitzung Internat-Schule zur Betreuung der Homepage einmal im Quartal: Teamsitzung GU, Frühförderung einmal im Quartal: Päd-Team (Diagnostik, Frühförderung, Kindergarten, Schulleitung, GU) Sonstiges Klassenfahrten in Begleitung von Lehrern, Erziehern, Therapeuten, Kranken- schwestern, FsJ’ler Arbeitskreis „Gebärden“ Steuergruppe „Schulprogramm“ 16 7. Kommunikation Anbahnung, Aufbau und Ausbau der kommunikativen Mittel sind das primäre Ziel im gesamten Erziehungs- und Bildungsprozess. Verwendung finden Mimik und Gestik zur Verständigung in Alltagsabläufen, bei lebenspraktischen Ausführungen und bei Mitteilungen von Wünschen und Empfindungen, Gebärden und visuellen Wahrnehmungshilfen in der unterrichtlichen Auseinandersetzung und bei außerschulischen Kontakten und Orientierungen: DGS, LBG, LUG Manualsysteme zur Förderung des Ablesens und Sprechens, Lautsprache bei der auditiven Sprachwahrnehmung und Sprachverarbeitung, Schriftsprache zur Sicherung und Stärkung des Ausdrucks und der Sprachaneignung, 8. Schulleben und Schulkultur Projektwoche Lernpartnerschaft Außerschulische Sportaktivitäten (Marathons, Basketball, Wettkämpfe mit anderen Schulen……. Kunst in der LVR Max Ernst Schule Theater Musik Wöchentlicher Gottesdienst 17 Feiern im Jahreslauf (Weihnachten, St. Martin, Ostern etc.) Karnevalsfeiern von Internat und Schule Neujahrsempfang des Lehrerrates, Gäste: alle Aktiven aus Schule und Internat und Ehemaligen Schulfest des Fördervereins alle zwei Jahre Weihnachtsfeiern des Internates Betriebsfest Gemeinsame Kommunions- und Konfirmationsfeiern 18 19 4. Internat Konzeption Überblick Das Internat und die Rheinische Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Euskirchen haben eine lange Tradition. Sie wurden im Jahr 1914 als Provinzialeinrichtungen gegründet. 1954 übernahm der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Trägerschaft. In enger Kooperation mit der Förderschule bietet das Internat aktuell 61 Schülerinnen und Schülern im Alter von 3 bis im Einzelfall 25 Jahren ein ganzheitliches Wohn- und Betreuungsangebot. Zielgruppe sind schwerhörige, gehörlose und zentralauditiv wahrnehmungsgestörte Kinder und Jugendliche, häufig mit zusätzlichen geistigen, körperlichen und Lernbehinderungen oder einem erhöhten Förderbedarf bei der sozial-emotionalen Entwicklung. Als einzige Einrichtung dieser Art im Rheinland entspricht das Einzugsgebiet dem ganzen Landesteil. Das Internatsangebot resultiert aus der Größe des Einzugsgebietes und der Spezialisierung der Einrichtung. Es dient in erster Linie der Sicherstellung des Bildungsanspruchs und berücksichtigt auch psycho-soziale Gründe, wenn Kinder oder Jugendliche aus schwierigen psycho-sozialen Umfeldern stammen. Aufnahmen erfolgen nach Zuweisung in die Förderschule durch die Schulaufsichtsbehörde und im Einvernehmen mit dem zuständigen Kostenträger ( i.d.R. dem überörtlichen Sozialhilfeträger ). Das Internat ist eine Wohneinrichtung im Sinne des Landesrahmenvertrages NRW gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII. Leistungsträger ist in der Regel der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Landessozialamt beim LVR) nach § 53 SGB XII. Die Vergütung erfolgt im Rahmen der gültigen Vergütungsvereinbarung zwischen Leistungsträger und Einrichtung, differenziert nach Leistungstypen. Das Schulverwaltungsamt im LVR hat die Fachaufsicht für das Internat, das Landesjugendamt (ebenfalls beim LVR) erteilt die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Versorgungsleistungen Das Internat liegt auf dem großzügigen Außengelände der Förderschule im Süden von Euskirchen. Das Stadtzentrum ist zu Fuß in fünf Minuten zu erreichen. Drei Wohngruppen befinden sich im behindertengerecht umgebauten und sanierten historischen Internatsgebäude, das außerdem Platz für einen großen Freizeitraum, die Internatsleitung und die Verwaltung 20 bietet. Sechs weitere bewohnen großräumige, ebenfalls behindertengerecht konzipierte Bungalows. Den Internatsbewohnern stehen ein Sportplatz, ein Grillplatz, Spiel- und Klettermöglichkeiten und die Einrichtungen der Schule (Schwimmbad, Turnhalle, Computerraum) zur Verfügung. Die Überschaubarkeit des Geländes und die kurzen Entfernungen vermitteln Sicherheit. Drei Intensivfördergruppen betreuen jeweils sechs schwerstbehinderte stark schwerhörige bzw. gehörlose Schülerinnen und Schüler. In fünf Integrativgruppen mit 40 Plätzen werden schwerhörige und gehörlose Kinder und Jugendliche gemeinsam mit schwerstbehinderten stark schwerhörigen und gehörlosen Kindern und Jugendlichen betreut. Es handelt sich sowohl um koedukative als auch um geschlechtshomogene, altersgemischte Gruppen. In einer Verselbständigungsgruppe bereiten sich drei Jugendliche bzw. junge Erwachsene auf ihre Eigenständigkeit vor. Die Ausstattung der Bewohnerzimmer besteht aus Bett, Nachtschrank, Kleiderschrank, Wandregal, Schreibtisch und Stuhl. Je nach Art der Behinderung kommen spezielle Hilfsmittel dazu. Ihre Räume (überwiegend Einzelzimmer) können von den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern individuell gestaltet und auf ihren Geschmack abgestimmt werden, um sich wohl und geborgen fühlen zu können. Die von Allen genutzten Räume werden von den Bewohnern und ihren Erziehern gemeinsam wohnlich gestaltet. Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler übernimmt eine zentrale Küche in der Schule, die das Mittagessen zubereitet und für die anderen Mahlzeiten die Lebensmittel liefert. Kulturelle, religiöse und behinderungsspezifische Bedürfnisse beim Essen werden berücksichtigt. In jeder Gruppe unterstützt eine Angestellte das pädagogische Team bei der Hauswirtschaft und verantwortet die Sauberkeit. Es kann eine einrichtungsinterne Wäscherei in Anspruch genommen werden.. Betreuungsleistungen Die Betreuungsleistungen und die Pädagogik im Internat orientieren sich an zentralen Grundsätzen: Ziel ist es, die Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu Selbstbestimmung und Selbständigkeit und damit zur Teilhabe so weit wie individuell möglich zu fördern. Dabei steht die ganze Persönlichkeit mit allen Aspekten des Denkens, des Fühlens, des Handelns und ihren sozialen Bezügen im Vordergrund, das Handicap ist ein wichtiger Aspekt, aber nicht zwangsläufig und nicht immer das Zentrum der Aufmerksamkeit (Ganzheitlichkeit). Das Betonen und Erweitern von individuellen Stärken und Fähigkeiten führt zu mehr 21 Selbstvertrauen und Zufriedenheit und stellt einen gleichberechtigten Schwerpunkt zu den Bemühungen zum Ausgleich der Behinderungen dar (Ressourcenorientierung). Es wird die größtmögliche Selbständigkeit angestrebt, dazu gehört auch das Vermeiden von Überbehütung (Hilfe zur Selbsthilfe). Neben den durch Planung strukturierten Anteilen der Betreuung, bieten spontane, alltagsorientierte und zufallsbedingte Lernsituationen besonderes Lernpotential (situationsorientierter Ansatz). Die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Internates bedingen sich durch die Anwesenheitszeiten und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (aufgabenorientierter Personaleinsatz). Alle Kinder bzw. Jugendlichen werden im Internat altersgemäß und entsprechend ihren Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt (Partizipation). Die unterschiedlichen Bedürfnisse vom weiblichen und männlichen Internatsbewohnern, gerade in den Phasen der Identitätsfindung werden berücksichtigt (geschlechtsspezifischer Ansatz). Alle kulturellen und religiösen Anliegen finden Beachtung (interkulturelle Offenheit). Jedes Kind bzw. jeder Jugendliche gehört nach Möglichkeit während seines gesamten Aufenthaltes im Internat derselben Gruppe an (Gruppenkonstanz). So wird Sicherheit durch Zugehörigkeit und der Aufbau von Vertrautheit und Vertrauen ermöglicht. Beziehungsabbrüche und Umgewöhnungskonflikte werden weitgehend vermieden. Für jeden Internatsbewohner ist eine Betreuerin oder ein Betreuer in besonderer Weise verantwortlich (Bezugspersonensystem). Die Bezugspersonen erstellt und dokumentiert die individuellen Erziehungs- und Förderpläne in Absprache mit den anderen pädagogischen Mitarbeitern und der Leitung und verantwortet die Umsetzung. Durch den häufigen Kontakt und persönlichen Bezug wird die Möglichkeit eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses gefördert. Im Alltag finden die Internatsbewohner natürlich in jedem Betreuer bzw. jeder Betreuerin einen Ansprechpartner. Durch die familienergänzende und teilweise -ersetzende Sozialerziehung werden soziale Kompetenzen erlernt, die in der Familie noch nicht oder noch nicht genügend vermittelt wurden oder aktuell entsprechend der individuellen Entwicklungsphase anstehen. Im emotionalen Bereich geht es um die Begleitung von Sorgen, Ängsten, Enttäuschungen und Konflikten, nicht selten nach traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit. Die Erzieherinnen und Erzieher des Internates unterstützen die (Schul-) Bildung ihrer Betreuten in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch Hilfen bei den Hausaufgaben und ergänzende Übungen. 22 Die Ziele der situationsorientierten und in Kursen organisierten Entwicklungsförderung orientieren sich an der individuellen Ausgangslage jedes Kindes oder Jugendlichen und in dem Bewusstsein, dass viele Einschränkungen miteinander in einer Wechselwirkung stehen. Da bei unseren Kindern und Jugendlichen die auditive Sinneswahrnehmung nicht oder nur sehr eingeschränkt vorhanden ist, müssen die verbliebenen Sinne soweit wie möglich diese Wahrnehmungslücke kompensieren. Daher wird eine lebendige und ausdrucksstarke Mimik und Gestik gefördert, die Gebärdensprache trainiert und der Wortschatz erweitert, um mehr Kommunikation und damit Teilhabe zu ermöglichen. Unterstützend, weil stimulierend und das Selbstbewusstsein unterstützend, wirken sportliche bzw. Bewegungsangebote wie Psychomotorik, Trampolinspringen, Schwimmen und das Benutzen von Kettcar, Roller und Fahrrad und alle Ausdrucksmöglichkeiten im musischen oder gestalterisch-kreativen Bereich. Trainingsziel der - alltagsorientierten - lebenspraktischen Förderung, z. B. der räumlichen und zeitlichen Orientierung und der Wege- und Verkehrssicherheit, ist eine verbesserte Wahrnehmung der Umwelt und damit ein höheres Maß an Selbständigkeit und Zufriedenheit. Bei vielen Internatsbewohnern kombiniert sich die starke Hörbehinderung oder die Gehörlosigkeit mit anderen wesentlichen geistigen und körperlichen Behinderungen. Folge ist ein erhöhter Personalbedarf für Pflege- und Assistenzleistungen allgemein in den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Toilettengänge und Bekleidung. Im Freizeitbereich wird einerseits Raum geboten, Zeit durch Sport, das Treffen von Freunden und Hobbys individuell zu gestalten, andererseits gibt es strukturierte Angebote der Einrichtung in den Bereichen Sport-, Spiel-, Theater- und Tanz und außenorientierte Aktivitäten wie Kino-, Theater-, Museumsbesuche und Exkursionen. Durch die Internatsunterbringung von Montag bis Freitag verbringen die Kinder und Jugendlichen den überwiegenden Teil der Woche außerhalb der Familie. Um die Zusammenarbeit mit den Familien unserer Kinder und Jugendlichen möglichst intensiv zu gestalten, werden Mitteilungshefte benutzt, die wöchentlich zwischen Internat und Zuhause hin und her geschickt werden. In diese Hefte wird alles Wissenswerte eingetragen, bis hin zu den alltäglichen Erlebnissen, um die Eltern intensiver am Leben ihres Kindes teilhaben zu lassen. Außerdem gibt es regelmäßige telefonische Kontakte und die Familien sind jederzeit eingeladen, die Internatsgruppe zu besuchen, auch unabhängig von den regelmäßigen Festen im Internat und in der Schule. Im Gegenzug gibt es Hausbesuche, um die unmittelbare Umgebung des Kinder und Jugendlichen kennen zu lernen. Zusätzlich finden zweimal im Jahr Elternsprechtage statt und regelmäßig Erziehungsplanungsgespräche. Personal 23 Die Betreuungsarbeit im Internat wird von einem multiprofessionellen Team bestehend aus Heilpädagoginnen, Erziehern, Krankenpflegerinnen und Heilerziehungspflegern geleistet. Die Internatsleiterin ist Heilpädagogin. Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht den Bestimmungen des Rahmenvertrages und dem Fachkräftegebot der SGB VIII. Behindertenspezifische Zusatzqualifikationen wie Psychomotorik und Gebärdensprache werden berufsbegleitend erworben. Die Internatsleitung und die Stellvertretung sind vom Gruppendienst freigestellt und verantworten die Bereiche Regie, Controlling / Qualitätssicherung und Mitarbeiterführung. Die Stellvertretung bietet außerdem gruppenübergreifend heilpädagogische Förderung und Freizeitangebote an. In den Intensivfördergruppen betreuen drei Fachkräfte sechs Kinder und Jugendliche (Personalschlüssel 1 : 2). In den Integrativgruppen arbeiten drei Pädagoginnen bzw. Pädagogen für acht Kinder und Jugendliche (Personalschlüssel 1 : 2,7). Für die Verselbständigungsgruppe ist eine Fachkraft zuständig. Ergänzt werden die Gruppenteams durch jeweils eine Haushaltshilfe. Zwei Krankenpflegerinnen, die den Nachtdienst abdecken, sowie Erzieheranwärter ( Praktikanten ) komplettieren die Teams. Die Internatsbewohner verbringen die Wochenenden und die Schulferien in ihren Familien. Im Internat werden sie von Montag ca. 9:00 Uhr bis Freitag mittags betreut. Ausgenommen sind die Unterrichtszeiten, in denen das Betreuungspersonal die Arbeit grundsätzlich unterbrechen kann, teilweise aber benötigt wird, um akut kranke Kinder und Jugendliche zu versorgen, Elterngespräche zu führen, Berichte zu schreiben, Förderpläne zu erarbeiten und Verwaltungsarbeiten zu erledigen. In diesen Zeiträumen finden außerdem die Teamsitzungen und die Supervision statt. Die 12 Wochen Schulferien pro Jahr werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch wöchentliche Mehrarbeit abzüglich des persönlichen Urlaubsanspruches „herausgearbeitet“. Die Betreuung erfolgt ab 22:30 Uhr (Verselbständigungsgruppe ab 21:00 Uhr) durch eine Kombination aus dem Nachtdienst einer Krankenpflegerin für die Internsivfördergruppen und die Verselbständigungsgruppe und den Bereitschaftsdienst der Betreuer und Betreuerinnen (Schlafbereitschaft) in den Integrativgruppen. Die Internatleitung gewährleistet parallel dazu eine lückenlose Rufbereitschaft für Notfälle. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der Einrichtung entspricht den Vorgaben des § 10 des Landesrahmenvertrages zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und wird in einer jährlichen Leistungsdokumentation nachgewiesen. 24 Intern erfolgt das Qualitätscontrolling der Internatsleitung in Gruppenleiter- und Teambesprechungen, durch Mitarbeitergespräche, beim Aufstellen der auf einer systematisierten Beobachtung und Auswertung basierenden Förderpläne und beim Abfassen der Entwicklungsberichte bzw. im Rahmen der individuellen Hilfeplanung. Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sind Fortbildungen auf eigene Initiative und auf Empfehlung der Leitung möglich. Das Budget für Supervision kann, je nach Notwendigkeit, für Teams oder für Einzelpersonen, punktuell oder prozessbegleitend eingesetzt werden.Die gründliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgt durch die Gruppenleitungen und wird von der Gesamtleitung begleitet. Geplant sind eine jährliche Selbstevaluation unter Einbeziehung des Trägers und themenorientierte „Kundenbefragungen“ über anonymisierte Fragebögen bei den Erziehungsberechtigten unserer Kinder und Jugendlichen und, soweit möglich, bei diesen selbst. Das Internat ist in ein engmaschiges Kooperationsnetzwerk eingebunden. Die intensive Zusammenarbeit mit der Förderschule basiert auf einer Vielzahl von alltäglichen Kontakten, Absprachen, gemeinsamen Leistungen für die Kinder und Jugendlichen und die verknüpften Förderplanungen. … Einzugsgebiete des LVR Kreise 25 Kreisfreie Städte 26