Datenschutz-Formular für Gewebeproben

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Name & Adresse des Tierhalters:
Ohrmarken-Nr.:
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Ort & Datum……………………………..
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übermittle ich Ihnen als Tierhalter eine Gewebeprobe zum Zwecke ihrer
Untersuchung auf BVDV-Antigene. Mit der Abgabe der Gewebeprobe komme ich
meiner gesetzlichen Verpflichtung aus Art. 1 § 3 Abs. 1 Bundesverordnung zum
Schutz der Rinderbestände gegen eine Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
(BGBl. 2008, Teil I, Nr. 59 vom 18. Dezember 2008, S. 2461 ff) nach.
Diese Gewebeprobe ist ausschließlich zur Untersuchung zwecks der Bestimmung von
BVDV-Antigenen zu verwenden! Eine darüber hinausgehende Untersuchung, Analyse,
Nutzung oder Weitergabe der Gewebeprobe oder den aus ihr resultierenden
Informationen ist nicht erlaubt! Weder habe ich meine Einwilligung hierzu erteilt,
noch werde ich sie erteilen.
Die Gewebeprobe ist nur zur Untersuchung durch ein staatliches Institut oder einem
Institut
einer
anderen
öffentlich-rechtlichen
Körperschaft
(z.B.
Landwirtschaftskammer) bestimmt.
Verboten sind daher insbesondere
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die Erfassung und Speicherung weiterer außer der für die Bestimmung
der BVDV-Antigene erforderlichen Parameter,
die Weitergabe von aus der Probe gewonnenen Genmaterial,
die Weitergabe von die Gewebeprobe betreffenden GenInformationen
Die Untersuchungsergebnisse sind ausschließlich dem Tierhalter sowie der HIT-TierDatenbank bekannt zu machen. Einer Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an
Dritte widerspreche ich bereits jetzt ausdrücklich.
Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gewebeprobe nach erfolgter Untersuchung
unverzüglich zu vernichten! Ich widerspreche hiermit bereits jetzt ausdrücklich einer
Aufbewahrung der Gewebeprobe.
Mit freundlichen Grüßen,
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(Unterschrift des Tierhalters)
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