Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich Ihnen als

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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übermittle ich Ihnen als Tierhalter eine Gewebeprobe zum Zwecke
ihrer Untersuchung auf BVDV-Antigene. Mit der Abgabe der Gewebeprobe
komme ich meiner gesetzlichen Verpflichtung aus Art. 1 § 3 Abs. 1
Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen eine Infektion mit
dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BGBl. 2008, Teil I, Nr. 59 vom 18.
Dezember 2008, S. 2461 ff) nach.
Diese Gewebeprobe ist ausschließlich zur Untersuchung zwecks der
Bestimmung von BVDV-Antigenen zu verwenden! Eine darüber hinausgehende
Untersuchung, Analyse, Nutzung oder Weitergabe der Gewebeprobe oder
den aus ihr resultierenden Informationen ist nicht erlaubt! Weder habe ich
meine Einwilligung hierzu erteilt, noch werde ich sie erteilen.
Die Gewebeprobe ist nur zur Untersuchung durch ein staatliches Institut oder
einem Institut einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z.B.
Landwirtschaftskammer) bestimmt.
Verboten sind daher insbesondere
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die Erfassung und Speicherung weiterer außer der für die
Bestimmung der BVDV-Antigene erforderlichen Parameter,
die Weitergabe von aus der Probe gewonnenen Genmaterial,
die Weitergabe von die Gewebeprobe betreffenden GenInformationen
Die Untersuchungsergebnisse sind ausschließlich dem Tierhalter sowie der
HIT-Tier-Datenbank bekannt zu machen. Einer Weitergabe der
Untersuchungsergebnisse an Dritte widerspreche ich bereits jetzt
ausdrücklich.
Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gewebeprobe nach erfolgter
Untersuchung unverzüglich zu vernichten! Ich widerspreche hiermit bereits
jetzt ausdrücklich einer Aufbewahrung der Gewebeprobe.
Mit freundlichen Grüßen,
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(Unterschrift des Tierhalters)
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