Kooperationsvereinbarung Kindergarten - Schule - Achim

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Zusammenarbeit Kindertagesstätte und Schule
Kooperationsvereinbarung
zwischen
der Achim-Bröger-Schule Sereetz, dem evangelischen Kindergarten Sereetz, dem
Kommunalen Kinderhaus ( Standort Sereetz ) und der evangelischen
Kindertageseinrichtung St. Paulus.
1. Einleitung
„Kindertageseinrichtungen und Grundschulen haben je einen eigenen Bildungs- und
Erziehungsauftrag, der in den jeweiligen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen
niedergelegt ist. Gemeinsam ist ihnen das Ziel die Entwicklung des Kindes zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und seine
Lernbereitschaft und Lernkompetenz zu fördern. Dabei sind die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass möglichst alle Kinder mit gleichen Chancen auf Erfolg ihre
Schullaufbahn in der Grundschule beginnen können, um den engen Zusammenhang
von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu lockern“ (aus: Zusammenarbeit von
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Jugendhilfe vom Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Schleswig-Holstein, vom 16.08.04)
Die vorliegende Kooperationsvereinbarung soll zwischen der Grundschule Sereetz
und den umliegenden Kindertageseinrichtungen den Rahmen der Zusammenarbeit
bilden. Darüber hinaus können zwischen der Grundschule und einzelnen
Kindertagesstätten Einzelvereinbarungen mit konkreten Schwerpunkten geschlossen
werden. Weitere Kooperationspartner können einbezogen werden.
2. Rahmenbedingungen und Grundsätze
Nach § 5 Abs. 6 KiTaG und § 3 Abs. 3 Schulgesetz sind die Kindertagesstätten und
die Grundschulen zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Für
die
oben
genannten
Kindertageseinrichtungen
im
umliegenden
Schuleinzugsbereich gilt der gemeinsam entwickelte und beschlossene
Beobachtungsbogen zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule
(Anl.1: Schuleingangsprofil). Außerdem bilden die unter Punkt 3 genannten
Anregungen einen Rahmen für eine mögliche Zusammenarbeit.
Die Bestimmungen des Datenschutzes sind in jedem Fall einzuhalten.
Die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten orientiert sich am
Entwicklungsstand und an der Lebenssituation der Kinder. Die Leitlinien zum
Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen „Erfolgreich starten“ des Landes
Schleswig-Holstein sind Grundlage der Bildungsarbeit von Kindertagesstätten.
Beide Institutionen sehen die Schulfähigkeit von Kindern als gemeinsame Aufgabe
an und stimmen ihre Erwartungen in Bezug auf Bildungsprozesse und –ziele
gemeinsam ab. Ein besonderes Ziel ist es, die sprachliche und kommunikative
Kompetenz der Kinder zu fördern.
3. Formen der Zusammenarbeit
Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten und Grundschulen kommen mindestens
einmal jährlich zu einem Informationsaustausch zusammen. Es ist ein
Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin der Grundschule und der kooperierenden
Kindertagesstätten zu benennen.
Formen der Zusammenarbeit sind z. B.
-
Regelmäßige Fachgespräche und Erfahrungsaustausch, gemeinsame
Planungen und gegenseitige Hospitationen
Planung, Durchführung und Auswertung von Elternabenden und
Elterngesprächen
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen
Austausch der Entwicklungsdaten der Kinder mittels eines gemeinsam
entwickelten Beobachtungsbogens
Hospitation mit den Kindern in der Schule
Gestaltung von gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen
Einrichtungsübergreifende Kennenlern-, Spiel und Lerntage
Gemeinsame Nutzung von Räumen der Schule und der Turnhalle
Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Kindern und Eltern sind zu beachten.
4. Schuleingangsprofil und Erhebungsbogen
Die Kooperationspartner vereinbaren ein gemeinsames Vorgehen und einen
gemeinsamen Erhebungsbogen zum Übergang von der Kindertagesstätte in die
Grundschule.
Ziel einer Untersuchung der Schulfähigkeit ist es, die Bedingungen für den Eintritt in
die Schule für alle Kinder so reibungslos wie möglich gestalten zu können. Während
für die meisten Schulanfänger/innen der Übergang in die Schule mit vielen neuen
Erfahrungen und Freude verbunden ist, haben einige Kinder auch Schwierigkeiten
beim Lernen und Probleme im Umgang in der Gruppe. Diese Kinder sollen möglichst
frühzeitig erkannt werden. Eltern und Schule erhalten eine umfassende
Rückmeldung aus der Kindertagesstätte und können in der noch verbleibenden Zeit
bis zur Einschulung Fördermöglichkeiten planen.
Das Schuleingangsprofil beschreibt den kindlichen Entwicklungsstand für die
Bereiche

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


Sprache und Sprechverhalten
Sozialverhalten und Emotionalität
Motorik und Bewegung
Wahrnehmung, Ausdauer und Denken
Lernverhalten, Spiel- und Beschäftigungsverhalten
Gesundheit
Das Schuleingangsprofil wird von den Betreuungskräften der Kindertagesstätte mit
den Eltern besprochen und von der Grundschule ausgewertet.
Das Schuleingangsprofil kann über die gesamte Kindergartenzeit als
prozessbegleitende Analyse der kindlichen Entwicklung und seiner individuellen
Ressourcen verstanden und genutzt werden. Die Transparenz der gesamten
Bildungsund
Erziehungsarbeit
ist
ein
entscheidender
Faktor,
um
Entwicklungsprozesse der Kinder mit Eltern partnerschaftlich zu gestalten.
Motivierende und beratende Informationen sowie Angebote und Vermittlung
begleitender Maßnahmen unterstützen die Gestaltung der Übergangsphase vom
Kindergarten in die Grundschule.
Zum Ablauf:
o Der Erhebungsbogen wird bis zum 15. Oktober von der Kindertagesstätte
ausgefüllt und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besprochen.
o Im Oktober führt die Grundschule einen Informationsabend für die Eltern durch
und informiert über das Einschulungsverfahren. Die Wahl der Schule ist frei
und nicht an den Wohnort gebunden.
o Die Kindertagesstätten senden die ausgefüllten Erhebungsbögen derjenigen
Kinder, die an der Achim-Bröger-Schule eingeschult werden sollen, bis
spätestens 30. Oktober an die Schule.
o Eine Kopie des Erhebungsbogens verbleibt in der Schülerakte, die Originale
kommen zurück in die Kindertagesstätte. Aus Gründen des Datenschutzes
werden die Bögen am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres aus den
Schülerakten entfernt und fachgerecht entsorgt.
o In den Fällen, in denen die Ergebnisse des Erhebungsbogens eine
Förderbedürftigkeit erkennen lassen, wird mit allen Beteiligten gemeinsam
nach Fördermöglichkeiten gesucht. Bei diesen Kindern wird der
Erhebungsbogen zum Sommer fortgeschrieben und der aufnehmenden
Schule übermittelt.
5. Schlussbemerkungen
Die vorliegende Kooperationsvereinbarung dient als grober Leitfaden, um eine
erfolgreiche Zusammenarbeit umzusetzen.
Es steht in der Verantwortung der Grundschule und Kindertagesstätten diese
Vereinbarung weiter auszugestalten und umzusetzen.
Es wird die Bereitschaft erwartet, die gleichberechtigte Zusammenarbeit als
Grundprinzip der gemeinsamen Bildungsarbeit zu verstehen und weiterzuentwickeln.
Die Kooperationsvereinbarung tritt zum Januar 2013 in Kraft.
Sereetz, den
Ev. Kindergarten Sereetz
Kommunales Kinderhaus Sereetz
Achim-Bröger-Schule
ev. Kindertagesstätte St. Paulus
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