Zusammenarbeit Kindertagesstätte und Schule Kooperationsvereinbarung zwischen der Achim-Bröger-Schule Sereetz, dem evangelischen Kindergarten Sereetz, dem Kommunalen Kinderhaus ( Standort Sereetz ) und der evangelischen Kindertageseinrichtung St. Paulus. 1. Einleitung „Kindertageseinrichtungen und Grundschulen haben je einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag, der in den jeweiligen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen niedergelegt ist. Gemeinsam ist ihnen das Ziel die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und seine Lernbereitschaft und Lernkompetenz zu fördern. Dabei sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst alle Kinder mit gleichen Chancen auf Erfolg ihre Schullaufbahn in der Grundschule beginnen können, um den engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu lockern“ (aus: Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Jugendhilfe vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Schleswig-Holstein, vom 16.08.04) Die vorliegende Kooperationsvereinbarung soll zwischen der Grundschule Sereetz und den umliegenden Kindertageseinrichtungen den Rahmen der Zusammenarbeit bilden. Darüber hinaus können zwischen der Grundschule und einzelnen Kindertagesstätten Einzelvereinbarungen mit konkreten Schwerpunkten geschlossen werden. Weitere Kooperationspartner können einbezogen werden. 2. Rahmenbedingungen und Grundsätze Nach § 5 Abs. 6 KiTaG und § 3 Abs. 3 Schulgesetz sind die Kindertagesstätten und die Grundschulen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Für die oben genannten Kindertageseinrichtungen im umliegenden Schuleinzugsbereich gilt der gemeinsam entwickelte und beschlossene Beobachtungsbogen zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule (Anl.1: Schuleingangsprofil). Außerdem bilden die unter Punkt 3 genannten Anregungen einen Rahmen für eine mögliche Zusammenarbeit. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind in jedem Fall einzuhalten. Die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten orientiert sich am Entwicklungsstand und an der Lebenssituation der Kinder. Die Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen „Erfolgreich starten“ des Landes Schleswig-Holstein sind Grundlage der Bildungsarbeit von Kindertagesstätten. Beide Institutionen sehen die Schulfähigkeit von Kindern als gemeinsame Aufgabe an und stimmen ihre Erwartungen in Bezug auf Bildungsprozesse und –ziele gemeinsam ab. Ein besonderes Ziel ist es, die sprachliche und kommunikative Kompetenz der Kinder zu fördern. 3. Formen der Zusammenarbeit Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten und Grundschulen kommen mindestens einmal jährlich zu einem Informationsaustausch zusammen. Es ist ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin der Grundschule und der kooperierenden Kindertagesstätten zu benennen. Formen der Zusammenarbeit sind z. B. - Regelmäßige Fachgespräche und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Planungen und gegenseitige Hospitationen Planung, Durchführung und Auswertung von Elternabenden und Elterngesprächen Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen Austausch der Entwicklungsdaten der Kinder mittels eines gemeinsam entwickelten Beobachtungsbogens Hospitation mit den Kindern in der Schule Gestaltung von gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen Einrichtungsübergreifende Kennenlern-, Spiel und Lerntage Gemeinsame Nutzung von Räumen der Schule und der Turnhalle Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Kindern und Eltern sind zu beachten. 4. Schuleingangsprofil und Erhebungsbogen Die Kooperationspartner vereinbaren ein gemeinsames Vorgehen und einen gemeinsamen Erhebungsbogen zum Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule. Ziel einer Untersuchung der Schulfähigkeit ist es, die Bedingungen für den Eintritt in die Schule für alle Kinder so reibungslos wie möglich gestalten zu können. Während für die meisten Schulanfänger/innen der Übergang in die Schule mit vielen neuen Erfahrungen und Freude verbunden ist, haben einige Kinder auch Schwierigkeiten beim Lernen und Probleme im Umgang in der Gruppe. Diese Kinder sollen möglichst frühzeitig erkannt werden. Eltern und Schule erhalten eine umfassende Rückmeldung aus der Kindertagesstätte und können in der noch verbleibenden Zeit bis zur Einschulung Fördermöglichkeiten planen. Das Schuleingangsprofil beschreibt den kindlichen Entwicklungsstand für die Bereiche Sprache und Sprechverhalten Sozialverhalten und Emotionalität Motorik und Bewegung Wahrnehmung, Ausdauer und Denken Lernverhalten, Spiel- und Beschäftigungsverhalten Gesundheit Das Schuleingangsprofil wird von den Betreuungskräften der Kindertagesstätte mit den Eltern besprochen und von der Grundschule ausgewertet. Das Schuleingangsprofil kann über die gesamte Kindergartenzeit als prozessbegleitende Analyse der kindlichen Entwicklung und seiner individuellen Ressourcen verstanden und genutzt werden. Die Transparenz der gesamten Bildungsund Erziehungsarbeit ist ein entscheidender Faktor, um Entwicklungsprozesse der Kinder mit Eltern partnerschaftlich zu gestalten. Motivierende und beratende Informationen sowie Angebote und Vermittlung begleitender Maßnahmen unterstützen die Gestaltung der Übergangsphase vom Kindergarten in die Grundschule. Zum Ablauf: o Der Erhebungsbogen wird bis zum 15. Oktober von der Kindertagesstätte ausgefüllt und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besprochen. o Im Oktober führt die Grundschule einen Informationsabend für die Eltern durch und informiert über das Einschulungsverfahren. Die Wahl der Schule ist frei und nicht an den Wohnort gebunden. o Die Kindertagesstätten senden die ausgefüllten Erhebungsbögen derjenigen Kinder, die an der Achim-Bröger-Schule eingeschult werden sollen, bis spätestens 30. Oktober an die Schule. o Eine Kopie des Erhebungsbogens verbleibt in der Schülerakte, die Originale kommen zurück in die Kindertagesstätte. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Bögen am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres aus den Schülerakten entfernt und fachgerecht entsorgt. o In den Fällen, in denen die Ergebnisse des Erhebungsbogens eine Förderbedürftigkeit erkennen lassen, wird mit allen Beteiligten gemeinsam nach Fördermöglichkeiten gesucht. Bei diesen Kindern wird der Erhebungsbogen zum Sommer fortgeschrieben und der aufnehmenden Schule übermittelt. 5. Schlussbemerkungen Die vorliegende Kooperationsvereinbarung dient als grober Leitfaden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit umzusetzen. Es steht in der Verantwortung der Grundschule und Kindertagesstätten diese Vereinbarung weiter auszugestalten und umzusetzen. Es wird die Bereitschaft erwartet, die gleichberechtigte Zusammenarbeit als Grundprinzip der gemeinsamen Bildungsarbeit zu verstehen und weiterzuentwickeln. Die Kooperationsvereinbarung tritt zum Januar 2013 in Kraft. Sereetz, den Ev. Kindergarten Sereetz Kommunales Kinderhaus Sereetz Achim-Bröger-Schule ev. Kindertagesstätte St. Paulus