Biogas Gärsubstrat

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Diese MUSTER-Betriebsanweisung ist an die betrieblichen Verhältnisse anzupassen!
Betriebsanweisung
Betrieb: …
nach GefStoffV u. VSG 4.5
Arbeitsplatz:
Tätigkeitsbereich:
Lagerung/ Vermischung von Bioabfällen
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
Gärsubstrat
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Allgemein:
 Geschlossene Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung tragen.
 Nicht Essen, Trinken oder Rauchen! Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!
 Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
 Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und andere verschmutze Körperstellen
gründlich reinigen.
 Bei Spritzgefahr Augenschutz (Gestellbrille) und geeignete Schutzhandschuhe tragen!
Zusätzlich beim Betreten von Gebäuden, Gruben oder Behältern:
 Vor dem Einstieg freimessen!
 Kontinuierliche technische Lüftung. Nur mit Schutzausrüstung
(umgebungsluftunabhängigem Atemschutz, Sicherungsseil, Sicherung durch 2
Personen) in Gruben/ Behälter einsteigen!
Vermeidung von Zündquellen (keine elektrische Zündquellen, kein Rauchen oder
offnes Feuer, keine Schweiß- oder Schneidearbeiten durchführen, keine Lichtprobe).
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
 Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
 Auch bei Löscharbeiten mit Wasserstrahl Selbstschutz beachten.
ERSTE HILFE
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme Selbstschutz beachten.
Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten. falls nötig HerzLungen Wiederbelebung!
Sofort Arzt hinzuziehen!
Arzt auf mögliche Vergiftung durch Schwefelwasserstoff hinweisen!

Ersthelfer: …………….………………… Arzt: ……………………………………….
Giftinformationszentrum: 0228/ 19240
Notruf: 112
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Datum: ………………201….
Unterschrift des Unternehmers: ……………………………………
Stand: 04/2015
Betriebsanweisung z u g ä n g l i c h aufbewahren!
Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten und Gartenbau
Gefahr
Bei der Lagerung und Vermischung von Gärsubstraten (z.B. Gülle, Festmist, nachwachsende
Rohstoffe, tierische Nebenprodukte, Bioabfälle) kann durch Hydrolyse- bzw. Vergärungsprozesse bereits Biogas entstehen. Es treten folgende Gefährdungen auf:
 Lebensgefahr durch Schwefelwasserstoff-Vergiftung
 Erstickungsgefahr durch Kohlendioxid
 Explosionsgefahr durch Methan bzw. Wasserstoff
 Vergiftungsgefahr durch Ammoniak bzw. Schwefelwasserstoff.
Gärsubstrate können biologische Arbeitsstoffe (z. B. Schimmelpilze, Bakterien, Viren) enthalten.
Durch diese können allergische Reaktionen oder Infektionskrankheiten ausgelöst werden.
Die Aufnahme ist über folgende Wege möglich:
 Lunge (z.B. beim Einatmen von Aerosolen)
 Mund, Magen, Darm (z.B. durch mangelnde Hygiene beim Verzehr von Lebensmitteln,
Rauchen)
 Haut (z.B. bei Schürfwunden oder Schnittverletzungen, vorgeschädigte Haut).
Mikroorganismen können über verschmutzte Arbeitsmittel, Arbeitskleidung etc. in nicht
kontaminierte Bereiche verschleppt werden.
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