Art. 234 23. Oktober 2001 15. Sitzung 23. Oktober 2001, 14.00 Uhr Vorsitzender: Hans Bürge-Ramseier, Safenwil Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 188 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 9 Mitglieder, ohne Entschuldigung 3 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Bhend Martin, Oftringen; Bigler Judith, Rupperswil; Brentano Max, Brugg AG; Brunner Andreas, Oberentfelden; Emmenegger Kurt, Baden; Fässler Lukas, Möhlin; Suter Ruedi, Seengen; Urech Rolf, Boniswil (Post); Widmer Zobrist Denise, Brugg AG Unentschuldigt abwesend: Buholzer Katja, Magden; Moser Joerg, Fislisbach; Stutz-Lang Hans, Islisberg Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 15. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. Ich habe noch Mitteilungen zu machen, die ich am Morgen bewusst zurückgestellt habe. Es handelt sich um 3 Sportmeldungen: Das Fussballspiel unseres FC Grossrat gegen eine Auswahl der Evangelischen Landeskirche am 18. September endete unentschieden 1:1. In beiden Fällen war der Torschütze ein Gast. Es handelte sich also um ein Eigentor. Am 25. September hat im Frankenstadion in Wehr in Deutschland ein Spiel gegen den Kreistag des Landkreises Waldshut stattgefunden. Dieses Spiel endete für unseren FC mit einer ehrenvollen Niederlage von 2:1. Der Capitain und Torschütze Ernst Werthmüller bedankt sich ausdrücklich bei der Ratsleitung und bei Herrn Adrian Schmid, Ratssekretär, sowie bei Herrn Regierungsrat Peter C. Beyeler für die moralische und verbale Unterstützung vor Ort. Offenbar war diese zu wenig lautstark, sonst hätte es vielleicht zum Sieg gereicht. Noch etwas in eigener Sache: Am 29. September habe ich meine letzte Gemeinde, also die 232. per Velo besucht bzw. durchfahren und damit mein zu Beginn der Amtszeit abgegebenes Versprechen eingelöst und dabei etwa 3'000 Kilometer zurückgelegt. Ich bedanke mich bei allen, die mich ein Stück des Weges begleitet, empfangen oder verpflegt haben. Ich habe bei dieser Tour unzählige, für mich bisher unbekannte Landschaften und Orte kennengelernt. Eine unermessliche Bereicherung waren aber all die vielen herzlichen Begegnungen mit der Bevölkerung. Ganz herzlichen Dank dafür! Dann habe ich noch eine Mittelung von den jüngsten Grossrätinnen und Grossräten unter 30, zu welchen ich leider nicht mehr gehöre. Diese treffen sich im Anschluss an unsere Nachmittagssitzung im Affenkasten. 234 Interpellation Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, betreffend Borkenkäferkatastrophe im Jahr 2001 in den Aargauer Wäldern; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, und 38 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Im Jahr 2001 beklagten sich immer mehr Förster über die katastrophale Borkenkäfer-Situation in unseren Wäldern. Des öfteren wird der Vorwurf laut, dass die Abteilung Wald diese Situation ignoriere und den Förstern keine Hilfeleistung biete. Ich bitte deshalb die Regierung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie katastrophal ist die Borkenkäfersituation dieses Jahr wirklich? (Befallsmenge pro m3 pro Baumart) 2. Wie ist die Borkenkäfersituation für das kommende Jahr zu beurteilen? 3. Welche Unterstützungsmassnahmen beschloss die Abteilung Wald als Hilfe für die Waldbesitzer und Förster? 4. Weshalb verfügte der Kanton Aargau im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht das Fällen der befallenen Borkenkäferbäume? 5. Die Fichte wurde durch "Lothar" und anschliessend durch den Borkenkäferbefall stark betroffen. Weshalb wurde die Fichte bei der Wiederbewaldung sozusagen verboten? 6. Welcher Stellenwert wird dem Wald als Rundholzlieferant für die Sägeindustrie, wo vorwiegend Fichte eingeschnitten wird, eingeräumt? 7. Wo liegen die Prioritäten: will die Abteilung Wald keinen Wirtschaftswald unterstützen, wie ihn das Waldgesetz auch vorsieht, sondern vorwiegend Projekte für Naturschutz und Reservatsflächen fördern? 8. Welche Anstrengungen hat die Abteilung Wald mit Partnerverbänden unternommen, um die Personalbelastung und den Holzmarkt in den Griff zu bekommen? 292 23. Oktober 2001 9. Wie soll der Wald im Kanton Aargau in 20, 30, 50 Jahren aussehen in der Zusammensetzung der Baumarten? 235 Interpellation Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, betreffend allfällige Regelungen zur Sterbehilfe in den Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler, Pflege- und Altersheime des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, nachfolgende Fragen im Hinblick auf die Zulassung von Sterbehilfeorganisationen und Suizidbeihilfen in den Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler, Pflege- und Altersheime zu beantworten: 1. Bestehen verbindliche Regelungen zur Sterbehilfe oder Suizidbeihilfe? 2. Im negativen Fall, ist der Regierungsrat bereit, entsprechende, klare Regelungen zu formulieren? 3. Ist der Regierungsrat bereit, sich im Interresse der Rechtssicherheit für ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen zu den Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler, Pflege- und Altersheime einzusetzen? 4. Sieht der Regierungsrat konkrete Förderungsmöglichkeiten für palliative (schmerzlindernde) Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Palliativpflege, die als Alternative zur Suizid-Beihilfe durch Sterbehilfeorganisationen geeignet sind? Begründung: Der Trend, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, nimmt generell zu. Dies erfordert klare Regelungen zu diesem heiklen Thema. Dies zeigt auch eine Entwicklung im Kanton Zürich, wonach es ab Beginn dieses Jahres den Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen erlaubt ist, sich mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation (z.B. Exit) selbst zu töten. Die Achtung vor dem menschlichen Leben verliert an Bedeutung. Dieser Entwicklung muss dringlich Einhalt geboten werden. Der Staat darf nicht zulassen, dass die Unantastbarkeit des Lebens in Frage gestellt wird. 236 Voranschlag 2002; Fortsetzung der Allgemeinen Aussprache; Rückweisung mit Auftrag an den Regierungsrat und Auflagen (vgl. Art. 233 hievor) Vorsitzender: Es liegt noch eine Wortmeldung aus dem Plenum dazu vor. Martin Troller-Zumsteg, SP, Münchwilen: Damit wir möglichst rasch wieder im Thema sind, erlaube ich mir, einige Höhepunkte aus der Morgensitzung herauszugreifen. Bis 293 Art. 235-236 jetzt war ich der offenbar irrigen Annahme, dass es zu den Stärken unseres Staatswesens gehört, Probleme zu lösen, indem man nach Lösungen ringt und sucht und diese im Konsens trifft und nicht in der Ausübung der Diktatur der Mehrheit. Von Dialog und jenen die den Dialog predigen, habe ich nicht viel gemerkt. Schon ganz zu Beginn der Auseinandersetzungen in der Presse hat beispielsweise der aargauische Gewerbeverband klar gesagt, wo es lang geht. Man kann auch so politisieren. Wo steht unser Kanton finanzpolitisch? Man hat es gehört: Von der Belastungssituation her auf Platz 4; bei der Krankenkassenprämienverbilligung auf dem letzten Platz, wobei dieser für Viele der erste Platz ist. Für mich aber ist es der letzte Platz; bei den Kinderzulagen auf dem letzten Platz. Das ist in etwa ein grobes Bild und die Beteuerungen 10 Jahre Defizit, was haben die bewirkt? 10 Jahre Defizit haben unter anderem bewirkt, dass in diesen 10 Jahren eine Steuergesetzrevision stattgefunden hat mit 60 Mio. Franken Steuerausfällen. Trotz Defizit war das keine Diskussion. Nach der 1. Lesung waren die programmierten Ausfälle viel höher. Wer hat in dieser Steuergesetzrevision die Feder geführt und die Szene beherrscht? Wer denn wer? Warum hat die Regierung überhaupt ein Interesse auf ein Nullbudget hinauszulaufen? Was passiert dann? Erinnern Sie sich etwa 3 oder 4 Wochen zurück? Kaum schreibt der Bund mit Milliardenschulden mal schwarze Zahlen, werden sofort Geschenke geschnürt. Jene die sie schnüren, werden sie auch wieder aufmachen. Es werden sofort weitere Begehren gestellt. Beispielsweise haben wir heute auch ein Traktandum 7, das nicht aus der Fraktion der SP kommt, sondern aus einer Fraktion, die ein Nulldefizit will. Ich diskutiere nicht darüber, ob diese Aufgabe notwendig ist oder nicht, aber die Begehren kommen nicht nur aus unserer Fraktion. Interessant, was da für Rezepte verkündet werden. Der Herr Präsident der SRK hat so salopp gesagt, man kann auch 50 mal 1 Mio. sparen. Der Fraktionspräsident der SVP hatte ein anderes Rezept. Aus einem Votum eines SVP-Kollegen ging hervor, dass unter anderem auch bei der Polizei gespart werden könne. Das ist für mich etwas ganz Neues, nachdem diese Partei mit dem obersten Ziel der Sicherheit der Bevölkerung in den Wahlkampf zog. Sicher ist: Egal wo die Regierung sparen könnte und müsste, es wäre am falschen Ort! Was die Interpellation wegen dem Borkenkäfer jetzt soll? Ich höre es schon läuten! (Heiterkeit). - Da müssen wieder Subventionen her, da sind Betriebe gefährdet, da muss das Holz weggeschafft werden. Das ist doch ganz klar und wenn morgen der Bruder oder die Schwester des "Lothar" durchs Land fegt, dann haben wir am nächsten Dienstag aus der gleichen Fraktion wieder 5 und mehr Vorstösse! Es können auch Subventionen verzögert werden. Subventionen, die den Gemeinden zugesagt sind. Es ist dann einfach, an der Gemeindeversammlung als Grossrat zu sagen, ja die in Aarau machen sowieso, was sie wollen. Die bezahlen wenn sie können und wenn sie nicht können. Dass bei einem Standortentscheid nicht nur der Steuerfuss des Kantons entscheidend ist, das sollten eigentlich mittlerweilen alle gemerkt haben. Die Gemeindesteuerfüsse variieren zwischen 85% und 127%. Was spielen da die 2% des Kantons für eine Rolle? Das ist reine...- ich sag's nicht aus! Die Lohnfrage wurde diskutiert. Ob die Regierung richtig oder nicht richtig gehandelt hat. Die Regierung hat als verantwortliches Organ in diesem Kanton richtig gehandelt. Sie hat die Führungsverantwortung wahrgenommen und hat das, Art. 236 was Sie, Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Lohndebatte versprochen haben, umgewandelt! Zum Schluss noch ein Vergleich: Ich komme mir manchmal vor, wie wenn beispielsweise der Peter Sauber ein defizitäres Budget für seinen Rennstall vorlegen würde und zu den Sponsoren - bei uns den Steuerzahlern - sagen würde: Liebe Leute, ich brauche mehr Geld, damit ich mithalten kann und der Verwaltungsrat dieser Firma beschliesst dann: Lieber Peter Sauber, du musst mithalten, das ist kein Problem, aber es geht auch mit einem 2-CV Motor! So geht es natürlich nicht! Ich bin überzeugt, dass keine Lösungen möglich sind, wenn mit verschlossenen Augen diskutiert wird. Treten Sie auf dieses Budget ein und übergeben Sie die Aufgabe der Staatsrechnungskommission. Die Minderheit der SRK ist bereit, dieses Budget zu diskutieren. Vorsitzender: Damit ist die Diskussion gemäss dem genehmigten Ordnungsantrages geschlossen. Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Troller: Der Herr Sauber weiss schon, wie man Geschäfte macht! Der leistet sich keinen Schumacher, sondern einen Räikkönen oder einen Heidfeld. Die kosten viel weniger als ein Schumacher. Vielleicht wäre das auch ein Ansatz für den Kanton Aargau. Wir haben weitere Voten gehört. Zu Frau Kerr und Herrn Meier von der CVP: Bitte nicht heute schon wieder einen Lohnkampf hier im Kanton Aargau führen und Androhungen machen! Gerade im Zusammenhang mit der Lohn- und Personalsituation zeigt der Antrag der SRK eine klare Linie und zeugt von Verantwortung gegenüber dem Personal. Ich habe es heute Morgen schon gesagt: mit der Annahme des Rückweisungsantrages, mit diesen vorliegenden Auflagen bekunden wir den klaren Auftrag, an den ausgehandelten Lohnverhandlungen festzuhalten. Infolge dessen kann nach der heutigen Abstimmung - wenn es zu einer Rückweisung kommt - der Regierungsrat mit einer vorgelagerten, separaten Vorlage die Beschlussfassung zum Lohndekret schaffen für das nächste Jahr, damit diese Verträge definitiv geregelt werden können und die Inkonvenienzregelung auch eingepackt werden kann. Das müsste im November passieren, das ist die Idee dahinter. Da ist die Regierung zusammen mit uns gefordert. Gerade dieser Mehrheitsantrag zeigt, dass mindestens auf Seiten der SVP und der FDP der politische Wille da ist, das umzusetzen. Wenn sich da noch irgendwelche Juristen darum kümmern sollten, braucht es auch noch einen Kläger. Schlussendlich ist es der Grosse Rat hier, der die politische Meinungsbildung zu machen und für das Personal einzustehen hat und diesen Entscheidungen vom Juni nicht entgegenzutreten, sondern diese zu akzeptieren hat! Zu Herrn Leimbacher: Meine offensichtlich unglückliche Aussage im Radio, man könne beispielsweise beim Kopieren zu sparen beginnen, zu der stehe ich weiterhin. Es könnte auch die A-Post an die Grossräte sein. Ich benötige die Mitteilungen des Baudepartementes und des Kuratoriums persönlich nicht immer per A-Post. Aber "wer den Fünfer nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert"! Eine Entgegnung zum ehemaligen SRK-Präsidenten, Herrn Bürge: Auch eine SRK kann ja ihre Philosophie ändern und gescheiter werden. Sie, Herr Bürge, waren jahrelang Mitglied und Präsident der SRK und vor Ihnen war es der Landammann Herrn Kurt Wernli. 10 Jahre hats die SRK versucht 23. Oktober 2001 und es resultierten daraus 527 Mio. Franken Bilanzfehlbetrag. Die heutige Staatsrechnungskommission schlägt diesen Rückweisungsantrag in einer Mehrheit vor und will einen anderen Weg gehen. Wir tragen heute Verantwortung und bleiben somit nicht weiter Handlanger der Departemente und des Regierungsrates. Wir sind die Legislative! Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen! Landammann Kurt Wernli: Mit dem Rückweisungsantrag der SRK stehen Regierungsrat und Grosser Rat vor einer staats- und finanzpolitisch neuen Situation. Der Ausgang der heutigen Diskussion hat nicht nur Auswirkungen auf den Voranschlag 2002. Er ist von wesentlicher Bedeutung für das künftige Zusammenwirken von Regierungsrat und Grossem Rat in der Aufgaben- und Finanzpolitik. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass zuerst der Landammann grundsätzliche Ausführungen im Auftrage der Gesamtregierung macht. Damit will der Regierungsrat auch betonen, dass der Voranschlag 2002 das Ergebnis der Beurteilung und der Entscheidungen des Gesamtregierungsrates ist und nicht von einem einzelnen Departement zu verantworten ist. Der Regierungsrat lehnt den Rückweisungsantrag mit aller Entschiedenheit ab. Er tut dies im wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens geht es um grundsätzliche staatspolitische Überlegungen. Die Aufgaben- und Finanzpolitik liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Regierungsrat und Grossem Rat. Die Lösung von Problemen erfordert deshalb die Mitwirkung von beiden Gewalten. Mit einer Rückweisung würde der Grosse Rat dieser Verantwortung nicht gerecht! Zweitens wäre die Rückweisung der falsche Lösungsansatz. Er würde nicht zum Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts führen. Im Voranschlag 2002 fehlt das notwendige Abbaupotenzial für die Beseitigung des Defizits. Die finanzpolitischen Probleme müssen grundsätzlich gelöst werden, mit der Aufgabenüberprüfung und weiteren Instrumenten. Die Gründe: 1. Wir haben eine ausserordentlich schwierige Rahmenbedingungssituation: Der Regierungsrat hat in der Botschaft auf die ausserordentlich schwierigen Rahmenbedingungen für den Voranschlag 2002 hingewiesen. Auf der Ausgabenseite führen die Sanierung von Altlasten, von unbeeinflussbaren Automatismen, Sozialversicherungen, von ausserordentlichen Belastungen zu einem relativ hohen Wachstum. Gegenüber dem Budget 2000 weist das ordentliche Budget 100 Mio. Franken weniger Ausgaben aus! Ich erlaube mir, das doch einmal klarzustellen! Auf der Einnahmenseite sind erhebliche Steuerausfälle aufgrund des neuen Steuergesetzes und des Ausgleichs der kalten Progression zu verzeichnen. Ohne diese Kumulation verschiedener negativer Einflüsse wäre der Voranschlag 2002 zumindest annähernd ausgeglichen. 2. Die Finanzlage ist nicht so dramatisch - der Negativtrend muss aber gebrochen werden: Trotz der Defizite der letzten Jahre ist die Finanzlage des Aargaus im interkantonalen Vergleich keineswegs dramatisch: Die Pro-KopfVerschuldung liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Der Aargau erfüllt seine Aufgaben auch mit dem Voranschlag 2002 weiterhin sehr sparsam. Das Ausgaben- und das Einnahmenniveau sind unterdurchschnittlich. Die Verwaltung 294 23. Oktober 2001 Art. 236 arbeitet mit relativ wenig Personal anerkanntermassen sehr effizient. SRK diese Lösung jedoch ab. Der Regierungsrat sieht deshalb keine Möglichkeit, das Defizit 2002 zu senken. Die Momentaufnahme mit dem Defizit im Voranschlag 2002 ist deshalb nicht als gravierend zu bezeichnen. Hingegen würde sich die Finanzlage nach den Perspektiven für die nächsten Jahre erheblich verschlechtern. Der Regierungsrat ist deshalb ebenfalls der Auffassung, dass nun rasch einschneidende Gegenmassnahmen eingeleitet werden müssen. Er hat dies verschiedentlich und auch in der Botschaft zum Voranschlag 2002 bekräftigt. Diese Massnahmen müssen nicht nur auf die Verhinderung von Defiziten ausgerichtet sein. Das Ziel muss auch darin bestehen, längerfristig die aufgelaufenen Schulden abzubauen. 5. Der Regierungsrat will den Haushaltausgleich bis spätestens Ende der Legislaturperiode: Der Regierungsrat will deshalb seine Anstrengungen in der Finanz- und Aufgabenpolitik auf den Haushaltausgleich bis spätestens Ende der Legislaturperiode ausrichten. Mit dem provisorischen Finanzplan hat der Regierungsrat dieses Ziel erneut bekräftigt. Dieser Finanzplan wurde falsch verstanden. Wir wollten ehrlich aufzeigen, wenn wir diese Politik fortsetzen, führt es zu weiterer Verschuldung. Wir wollten ganz klar demonstrieren, welche Folgen das hat: Ein Fortführen oder ein Aufschieben der Politik. Deshalb müssen wir mit anderen Massnahmen die finanzpolitisch nachhaltigen Wirkungen einläuten, d.h. mit der entsprechenden Abbaumöglichkeit durch die Überprüfung. Aber einen Haushaltausgleich mit budgettechnischen Massnahmen zu erreichen, wird nicht gelingen. Es ist ein Abbau im Bereich der Staatsaufgaben, gekoppelt mit einer integrierten und nachhaltigen Finanzpolitik erforderlich. Die entsprechenden Entscheidungen und die nachfolgende Umsetzung (Rechtsänderungen, Strukturanpassungen) können nicht über das Knie gebrochen werden! Es braucht dazu sogar Volksentscheide, meine Damen und Herren! Eingriffe in die bisherigen Staatsaufgaben müssen rasch, aber überlegt angegangen werden, um nicht teure Folgewirkungen zu erzeugen. 3. Gemeinsame Verantwortung von Regierungsrat und Grossem Rat für die Finanzlage: Die Finanzlage ist das Ergebnis der gemeinsamen Aufgaben- und Finanzpolitik von Regierungsrat und Grossem Rat. Die Entwicklung und die heutige Situation sind entsprechend von beiden Gewalten zu vertreten und zu verantworten. Die Kumulation der negativen Einflüsse im Voranschlag 2002 zeigt, dass die Finanzpolitik von Regierungsrat und Grossem Rat in der Vergangenheit zu wenig ganzheitlich und nachhaltig war: Im Steuerbereich wurden die Entlastungsbeschlüsse nicht mit dem Entscheid gekoppelt, wo im Aufgabenbereich des Kantons welche Abstriche vorzunehmen waren. Zur Verbesserung von Voranschlägen und Finanzplänen wurden mit kurzfristiger Optik Ausgabenpositionen auf Folgejahre verschoben. So etwa Hochbauinvestitionen und Investitionsbeiträge an Schul- und Wasserbauten. Dadurch hat sich ein grosser Nachholbedarf aufgestaut. Grosse Verpflichtungen wie die Sanierung der SMDK und die Integration der Lehrerpensionsversicherung wurden nicht oder zu wenig in die Gesamtbeurteilung einbezogen. Die finanzpolitische Situation, wie sie sich im Voranschlag 2002 widerspiegelt, ist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Sie kann deshalb auch nicht mit kurzfristigen budgettechnischen Massnahmen verbessert werden. 4. Kein kurzfristiges Abbaupotenzial: Für die effiziente Erfüllung der Staatsaufgaben ist der Kanton auf motiviertes Personal angewiesen. Deshalb sind Lohnverbesserungen unabdingbar. In den übrigen Aufgabenbereichen können Einsparungen nur erzielt werden, wenn Aufgaben abgebaut werden. Dies erfordert jedoch Änderungen von gesetzlichen Grundlagen. Selbst wenn derartige Änderungen sofort an die Hand genommen würden, könnten sie im Voranschlag 2002 aus zeitlichen Gründen keine Entlastung mehr bewirken. Im Aufgabenkatalog können deshalb kurzfristig keine Abstriche gemacht werden. Der Aufwand für die Erfüllung der Aufgaben ist im Voranschlag 2002 auf das Notwendige beschränkt worden. Der Regierungsrat weist nochmals darauf hin, dass der Aargau auch mit dem vorgelegten Voranschlag 2002 im interkantonalen Vergleich seine Aufgaben sehr sparsam und sehr effizient erfüllt. Insbesondere ist der Personalbestand niedrig. Der einzige Weg zu kurzfristigen Einsparungen bestünde darin, Ausgaben auf die nächsten Jahre zu verschieben wie Hochbauten oder Beiträge an Gemeinden. Der Regierungsrat will jedoch gerade diese Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen! Es bliebe nur noch der Ausweg über Verbesserungen im Einnahmenbereich. Mit der Auflage, dass der Steuerfuss unverändert bleiben muss, lehnt die 295 Der Regierungsrat hat deshalb folgende Massnahmen beschlossen: Mit dem Projekt Aufgabenüberprüfung werden sämtliche heutigen Aufgaben auf Legitimität, Standard und Kosten überprüft. In einem ersten Schritt wird eine Auslegeordnung erstellt. In einem zweiten Schritt wird im Sinne einer Priorisierung über die Abbaumassnahmen zu entscheiden sein. Die Abbaumassnahmen sind so auszurichten, dass einerseits Ausgaben und Einnahmen des Kantons in Übereinstimmung gebracht werden und anderseits finanzieller Handlungsspielraum für wichtige neue Aufgaben resultiert. Prüfung einer Ausgaben- und/oder Schuldenbremse soll miteingeschlossen werden. Damit sollen ein weiterer Anstieg der Verschuldung verhindert und bereits aufgelaufene Schulden langfristig abgebaut werden. Eine vertiefte Analyse der Staatsfinanzen und der Haushaltgrundsätze ist notwendig. Diese Analyse ist deshalb wichtig, weil der Aargau im Vergleich mit den anderen Kantonen bezüglich der Höhe der Einnahmen pro Einwohner auf dem zweitletzten Platz liegt. Wo liegen effektiv die Gründe? Das wollen wir genau wissen! Mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltung als neue Führungsmethodik soll sichergestellt werden, dass das hohe Niveau in der Effizienz der Aufgabenerfüllung gehalten werden kann. Der Regierungsrat in der neuen Zusammensetzung hat nach Beginn der Amtsperiode die Strategie für die Lösung der aufgaben- und finanzpolitischen Probleme prioritär an die Hand genommen und in der Zwischenzeit festgelegt. Bis im Frühjahr 2002 wird eine Auslegeordnung über die Staatsaufgaben erstellt. Diese wird dem Regierungsrat und dem Grossen Rat als Grundlage für die notwendigen Weichenstellungen für den Haushaltausgleich dienen. 7. Gemeinsame Verantwortung - gemeinsame Lösung von Grossem Rat und Regierungsrat: Die anspruchsvollen Aufgaben und finanzpolitischen Fragestellungen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungsrat und Grossem Art. 236 Rat. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Regierung und Parlament gemeinsam Lösungen erarbeiten. Es ist deshalb staatspolitisch sehr problematisch, wenn der Grosse Rat den Voranschlag an den Regierungsrat zurückweist, ohne dass er sich mit dem Inhalt, den Besonderheiten und den Argumenten vertieft auseinandergesetzt hat; damit verweigert der Grosse Rat die kooperative Diskussion. Bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht dadurch der Eindruck des Schwarzpeterspiels, mit entsprechendem Verlust von Vertrauen in Regierung und Parlament. Der Regierungsrat erwartet deshalb, dass sich der Grosse Rat mit dem unterbreiteten Voranschlag 2002 befasst. Nach dem geltenden Recht kann es nicht angehen, dass der Grosse Rat nur den Saldo beurteilt. Erst durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen und den beantragten Krediten werden die besonderen Schwierigkeiten erkennbar, die zum Defizit führen. Der Regierungsrat und die Verwaltung sind bereit und interessiert, sich der sachlichen und kritischen Prüfung des Voranschlags 2002 durch den Grossen Rat, durch die Staatsrechnungskommission zu stellen. Dabei können Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Massnahmen zum Haushaltausgleich wertvoll sein werden. Diese Massnahmen erfordern noch mehr als die Prüfung der Voranschläge eine enge Zusammenarbeit zwischen Grossem Rat und Regierungsrat. Die Rückweisung des Voranschlags 2002 wäre ein negatives Zeichen für die gemeinsamen Anstrengungen zur Haushaltsanierung. 9. Fazit und Antrag: Der Regierungsrat steht geschlossen hinter dem Voranschlag 2002. Er ist nach wie vor überzeugt, dass ein besseres Ergebnis im nächsten Jahr noch nicht möglich ist. Er ist aber auch festen Willens, zusammen mit dem Grossen Rat eine mittelfristige Lösung der finanzpolitischen Probleme zu suchen, mit dem Ziel des Haushaltausgleichs bis spätestens Ende der Legislaturperiode. Der Regierungsrat ersucht den Grossen Rat, den Rückweisungsantrag abzulehnen und umgehend die Prüfung - die kritische Auseinandersetzung - des Voranschlags 2002 aufzunehmen! Regierungsrat Roland Brogli, CVP: Es ist auch am Finanzdirektor, dieses Geschäft zu vertreten. Der Rückweisungsantrag der Staatsrechnungskommission (SRK) und die Ankündigungen in den Medien das Budget betreffend stellen eine besondere Situation für das Verhältnis zwischen Regierung und Grossem Rat dar. Diese Situation gilt es zu lösen. Die Regierung und ich als Finanzdirektor sind auch ohne Rückweisung bereit, in Zusammenarbeit mit dem Grossen Rat wenn Sie das wünschen - Massnahmen zur Defizitreduktion zu suchen und zu finden. Ich will Ihnen noch einmal kurz die Finanzlage ins richtige Licht rücken und zwar anhand konkreter Zahlen. Das Budget 2002 mit einem Defizit von 53,6 Mio. Franken ist bereits sehr eng. Wir streben weiterhin, wie in allen Papieren des Regierungsrates und des Finanzdepartementes deklariert, bis spätestens Ende der Legislaturperiode, den Haushaltausgleich an. Der Aargau ist im interkantonalen Vergleich ein sparsamer Kanton. Die Ausgaben sind tiefer. Der Aufwand beispielsweise für Personal ist gegenüber dem gesamtschweizerischen Durchschnitt um 8% tiefer, trotz der Übernahme der vollen Lohnkosten der Volksschullehrer. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung sind gegenüber dem Durchschnitt aller Kantone um 18% tiefer! 23. Oktober 2001 Der Aargau hat im interkantonalen Vergleich auch tiefe Schulden. 1999 betrug die pro Kopfverschuldung 3'494 Franken. Wir sind damit auf dem 2. Spitzenplatz, Herr Markwalder, hinter Appenzell Innerrhoden und vor Schwyz! Die Kantone haben eine pro Kopfverschuldung von durchschnittlich 8'758 Franken. Entsprechend machen die Passivzinsen gerade 4,1% der Fiskaleinnahmen aus. Das schweizerische Mittel hier ist 8,5%. Die Annahme für das Wirtschaftswachstum 2002 von nominal 3,5% - real 2% - für das Volkseinkommen ist gleich hoch, wie jene beim Bund und den Kantonen Solothurn und Luzern. Zürich und Basel gehen sogar von einem Wirtschaftswachstum von 4% in ihrem Budget aus. Wir haben schwierige Rahmenbedingungen. Wir haben viele Altlasten. Herr Füglistaller, ich will hier niemanden beschuldigen. Ich wüsste auch nicht, wen man hier beschuldigen müsste. Die Altlasten sind ja schliesslich fast so alt, wie Regierungsräte werden können! Es gibt auch sehr viele gebundene Ausgaben und die schränken schliesslich die Handlungsfreiheit auch ein. Wir haben dieses Jahr ausserordentliche Belastungen zu bewältigen, beispielsweise durch die Einführung des neuen Lohnsystems. Wir müssen marktgerechte Löhne bezahlen und wir haben eine ungünstige Einkommensstruktur. Wir haben geringe Erträge aus grossen Einkommen und Vermögen bei den natürlichen Personen und eine ungünstige Branchenstruktur, d.h. relativ wenige grosse Unternehmen. Der Aargau hat im interkantonalen Vergleich weniger Einnahmen, auch von Seiten des Bundes. In dieser schwierigen Lage erwarte ich auch von der SRK und vom Grossen Rat Vorschläge, welche Aufgaben konkret nicht mehr oder in geringerem Mass vom Staat erfüllt werden sollen. Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes müssen Sie doch auch Ihren Einfluss ausüben und klar sagen, welche Aufgaben die Bevölkerung inskünftig noch von Seiten des Staates erfüllt haben will und welche nicht! Es wird immer wieder ein effizienterer Staat verlangt. Daran arbeiten wir! Es gibt aber neuerdings auch Stimmen auf der anderen Seite, die an der Effizienz der Privatwirtschaft zweifeln. Ich weise Sie kurz auf die Konsequenzen eines Nulldefizites hin: Die heutige Aufgabenerfüllung bezüglich Umfang und Qualität muss reduziert werden. Der Abbau würde sehr schmerzhaft. Wir müssten ohne seriöse Aufgabenüberprüfung in einer Art Kahlschlag gewisse Aufgaben einfach unerledigt lassen. Ich könnte niemandem garantieren, dass er ungeschoren davon kommt. Ein Nulldefizit würde auch den Abschwung beschleunigen. Angesichts der unsicheren Konjunkturaussichten sollte der Staat nicht zusätzlich negative Signale setzen! Auch die Konjunkturaussichten sind bei einer Rückweisung zu berücksichtigen. Diese Art von Politik macht nicht nur bei der Aufgabenerfüllung bzw. bei Projekten Schwierigkeiten, sondern auch der Wirtschaft, weil auch der Staat als Wirtschaftssubjekt gerade in dieser Zeit als verlässlicher Partner auftreten sollte. Es hat mir ein Unternehmer, welcher einen Betrieb im kleineren und mittleren Unternehmertum führt, letzten Samstag gesagt - er ist zufälligerweise noch Mitglied der SVP - wie wichtig es auch gerade für ihn in diesen schwierigen Zeiten ist, dass auch der Staat und die öffentliche Hand Kontinuität wahren! Wie sieht nun eine nachhaltige Sanierung unserer Finanzen aus? Trotz der düsteren Aussichten gemäss dem Finanzplan, wie er Ihnen vorgelegt worden ist, bin ich hier eigentlich gegen Schwarzmalerei. Allerdings sind die folgenden Mass296 23. Oktober 2001 nahmen konsequent zu ergreifen bzw. durchzusetzen. Es braucht eine laufende Prioritätensetzung bei der Aufgabenerfüllung durch Regierung und Grossen Rat. Es braucht eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben und der Leistungen, d.h. Konzentration auf Kernaufgaben. Das Projekt ist eingeleitet. Es braucht eine Analyse der Finanzsituation. Die Aufgabenerfüllung muss aber auch generell bezüglich Qualität überprüft werden. Zu hohe Leistungsstandards müssen heruntergefahren werden. Die Leistungserstellung ist zu optimieren, d.h. auch Prozessoptimierungen sind nötig und es braucht sicher auch ein verstärktes Kos-tenbewusstsein in der Verwaltung und eine Verstärkung des Kostencontrollings. Als Finanzdirektor sind mir diese Massnahmen ein zentrales Anliegen für die laufende Legislaturperiode. Zusammenfassend: Ich bin selbstverständlich in meiner Position nicht glücklich über Budgetdefizite. Das Defizit von 53,6 Mio. Franken ist aber nicht so schlecht, wie es hier immer dargestellt wird. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton Aargau auf der Ausgabenseite ein sparsamer Kanton. Die Einnahmen sind relativ tief, die Schulden sind weniger als halb so gross wie beim Durchschnitt aller Kantone. Ich ersuche die SRK und den Grossen Rat um eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Voranschlag 2002. Nur so können Sie als Volksvertreterinnen und Volksvertreter direkt mitwirken und einen gestalterischen Einfluss auf die Prioritätensetzung bei der Aufgabenerfüllung nehmen! Ich gehe noch auf einzelne Votanten ein. Der Kommissionspräsident hat erwähnt, der Finanzplan liege noch nicht vor. Das Büro des Grossen Rates hat seinerzeit tatsächlich beschlossen, dass das Regierungsprogramm - sprich Legislaturziele - zusammen mit dem Finanzplan auf dem iterativen Weg zwischen Grossrat und Regierungsrat behandelt werden sollen. Es entspricht selbstverständlich nicht dem iterativen Weg, von Beginn weg fertige Papiere vorzulegen. Es kann ja gar nicht sein, dass der Finanzplan vorgelegt wird, bevor die Legislaturziele festgelegt sind! Betreffend Inkonvenienzen wurde gesagt, dass diese noch nicht zur Kenntnis gebracht worden sind. Ich stelle klar: Sie sehen in der Botschaft auf Seite 15, dass die Mehrkosten für die Neuregelung der Inkonvenienzen 10 Mio. Franken betragen. Es wird so sein, dass der Regierungsrat nach Beschlussfassung des Grossen Rates die Inkonvenienzen in einer Verordnung festlegen muss. Zu Herrn Hug: Seit mehr als 10 Jahren werde dieses Spiel gespielt. Warum, frage ich mich, wurde denn nicht schon letztes Jahr Rückweisung beantragt, obwohl seinerzeit das Budgetdefizit 11 Mio. Franken mehr betrug als das, das Ihnen heute vorliegt? Der Sanierungsprozess müsse jetzt eingeleitet werden. Sanierung Ja, aber wir sind kein Sanierungsfall! Ein Sanierungsfall wäre ja schliesslich auch nicht mehr kreditwürdig und es wäre kreditschädigend, vom Kanton als "Sanierungsfall" zu sprechen! Wir haben es gehört, die Zahlen würden das auch widerlegen. Herr Leimbacher, Frau Schreiber, Frau Berner, Frau Arpagaus und Herr Bossard wollen höhere Steuern. Wir sind der Auffassung, dass gerade in dieser Zeit - also kurz nach Inkrafttreten neuer Bestimmungen, in denen man gezielt kleinere und mittlere Unternehmungen, gezielt Unternehmen generell, aber auch gezielt Familien entlastet hat, nicht bereits schon wieder eine Tariferhöhung macht bei den Steuern. Das wäre nicht der richtige Augenblick! 297 Art. 236 Es wurde gesagt, die volkswirtschaftlichen Annahmen entsprächen nicht den Realitäten. Wir konnten diese Woche eine BAK-Studie lesen, nach der ein volkswirtschaftliches Wachstum von 1,7% für das Jahr 2001 prognostiziert wurde. Für das Jahr 2002, das Budgetjahr, wird ein Wachstum von 1,8% prognostiziert. Wir haben bei den Budgetunterlagen 2% Wachstum angenommen. Es kann also nicht so daneben liegen, wie es hier dargestellt wurde! Altlasten: Man dürfe hierfür nicht die Privatisierungserlöse zur Finanzierung beiziehen. Ich habe immer gesagt: Zur Behebung der Altlasten wie die Sondermülldeponie Kölliken oder wie die Überführung der Lehrerpensionsversicherung in die Aargauische Pensionskasse sind Sonderfinanzierungen nötig! Warum nicht beispielsweise eine Sonderfinanzierung aus Privatisierungserlösen? Wenn wir einen Vorschlag machen, dann ist es nicht gut für uns, wenn jeder Vorschlag gleich zum Vorneherein beerdigt wird! Es wurde gesagt, unsere finanzielle Situation sei katastrophal. Das habe ich bereits widerlegt. Es wurde auch gesagt, 527 Mio. Franken Schulden seien genug und es sei eine Fortschreibung des Defizits vorgesehen bis ins Jahr 2006. Dazu bitte ich Sie, diesen Finanzplan, der hier immer zitiert wird, auch mal an einer anderen Stelle zu zitieren. Da heisst es nämlich unter den finanzpolitischen Zielen - und das ist ja das Wesentliche, die Zielsetzung -: Es ist das oberste, finanzpolitische Ziel des Regierungsrates, den Finanzhaushalt bis spätestens Ende der Legislaturperiode auszugleichen. Da steht es doch! Das macht uns nicht sorglos, wie das dargestellt wurde. Wir sind sehr um unseren Finanzhaushalt besorgt und Sie können sich vorstellen, dass wir uns darüber den Kopf zerbrechen und dass es dabei immer zu Interessenkonflikten kommen wird. Es wurde in diesem Rat versprochen, dass ein konstruktiver Dialog betreffend Budgetierung jetzt stattfinden soll. Es wäre der Vorschlag gewesen, in einem konstruktiven Dialog jetzt auf den Voranschlag einzutreten und die Subkommissionen darüber beraten zu lassen! Schliesslich wurde gesagt, der Grosse Rat der Regionen und der Parteien sei nicht in der Lage, Entlastungen zu finden. Aber es gab doch diesen Rat auch schon früher und genau dieser Rat hat ja auch schon in anderen Jahren zu anderen Budgets klare Entlastungen gefunden. So unmöglich scheint diese Situation auch nicht. Seit 10 Jahren sei nur auf der Ausgabenseite gearbeiten worden. Das trifft nicht zu! Wir haben eindeutig höhere Steuereinahmen auch in diesen 10 Jahren erlebt. Sicher, dies weil die Einkommen und Vermögen angestiegen sind. Aber wir haben höhere Einkommen erzielt und dass dies geräuschloser abgelaufen ist als auf der Ausgabenseite, das bestreite ich nicht. Nach all dem bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der SRK abzulehnen und auf das Budget 2002 einzutreten! Vorsitzender: Es stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Rückweisung mit Auflagen möglich ist. Dieser Umstand ist nirgendwo klar geregelt. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Auflagen eher als Empfehlungen zu betrachten sind. Wir haben das abgeklärt. Die Regierung könnte also auch mit anderen Lösungen aufwarten, wenn sie uns die Vorlage erneut zustellt. Natürlich geht sie dann die Gefahr ein, dass der erneute Voranschlag noch einmal zurückgewiesen oder korrigiert wird. Art. 237 23. Oktober 2001 Zum Abstimmungsverfahren: Wir stimmen zuerst über den Grundsatz der Rückweisung ab und dann über jede einzelne Auflage auf der gelben Synopse, ob wir diese dem Regierungsrat als dringende Empfehlung mitgeben möchten. Sind Sie damit einverstanden? Das scheint der Fall zu sein. 2. Auflage: Die volkswirtschaftlichen Annahmen, insbesondere das Wachstum des Volkseinkommens, sind den Realitäten anzupassen. Wir stimmen ab über die Rückweisung und zwar machen wir das so: In der Mitte der gelben Synopse stimmen wir über die ersten beiden Zeilen des fettgedruckten Antrages der Staatsrechnungskommission ab, weil der Nachsatz bereits eine Auflage ist. Für die 2. Auflage: 109 Stimmen. Dagegen: 20 Stimmen. Wir stimmen also über folgenden Antrag ab: Dem Grossen Rat wird beantragt, den Staatsvoranschlag zurückzuweisen. Der Kommissionspräsident macht mich darauf aufmerksam, dass ich den ganzen Satz machen müsste, aber ich betrachte natürlich die Forderung "für einen ausgeglichenen Staatsvoranschlag" bereits als eine Auflage! (Unruhe und Gemurmel im Ratssaal). - Abstimmung: Es hindert uns ja nicht daran, in diesem Sinne über 2 Anträge abzustimmen. Ich halte an meinem Vorgehen fest. Wir machen 2 Abstimmungen über den Antrag der Staatsrechnungskommission. Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Grossratspräsident: Es ist mir gleich, wenn Sie an Ihrer Meinung festhalten wollen, aber die Idee der SRK ist ganz klar, dass wir nicht einfach nur den Staatsvoranschlag zurückweisen, sondern den Regierungsrat ganz klar beauftragen, einen neuen und zwar ausgeglichenen Staatsvoranschlag vorzulegen. Über die Auflagen, da bin ich damit einverstanden, können wir nachher in 3 gesonderten Abstimmungen befinden, falls der 1. Antrag zustande kommt und die Rückweisung beschlossen wird. Aber das wäre jetzt eine Zerreissung des ganzen Antrages, welcher in der SRK so beantragt und beschlossen wurde. Vorsitzender: Meine Antwort darauf: Der ganze Antrag der Staatsrechnungskommission wird ja nicht verunmöglicht, sondern es wird lediglich in 2 Teilen darüber abgestimmt. Das ist der ganze Unterschied. Aber wir stimmen ja eigentlich über den Antrag der Staatsrechnungskommission ab. Wenn wir dann die gleiche Stimmenzahl auf jede Abstimmung vereinigen, dann ist das so. Wir stimmen so ab. Irgendjemand muss entscheiden! 1. Abstimmung: Für den ersten Teilantrag der Staatsrechnungskommission "dem Grossen Rat wird beantragt, den Staatsvoranschlag 2002 zurückzuweisen": 113 Stimmen. Dagegen: 75 Stimmen. Abstimmung: 3. Auflage: Die Steuerfüsse sind gegenüber dem laufenden Jahr unverändert in den Staatsvoranschlag 2002 aufzunehmen. Die 3. Auflage wird mit grosser Mehrheit beschlossen. Beschluss: Es werden der Staatsvoranschlag 2002 zurückgewiesen der Regierungsrat beauftragt, einen ausgeglichenen Staatsvoranschlag 2002 vorzulegen. Auflagen: - Die vom Regierungsrat mit den Personalverbänden ausgehandelten Lohnerhöhungen sind in den Staatsvoranschlag aufzunehmen (inkl. neuer Inkonvenienz-Regelung). - Die volkswirtschaftlichen Annahmen, insbesondere das Wachstum des Volkseinkommens, sind den Realitäten anzupassen. - Die Steuerfüsse sind gegenüber dem laufenden Jahr unverändert in den Staatsvoranschlag 2002 aufzunehmen. Vorsitzender: Damit haben wir dieses Traktandum zu Ende beraten und darüber abgestimmt, nicht aber das Geschäft erledigt. Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Grossratspräsident: Ich bitte Sie, meine Unbeherrschtheit von vorhin zu entschuldigen. Aber es hätte aus meiner Sicht effizienter gehen können. Nun gut, für mich stimmt das Resultat jetzt. Die SRK hat sich nie einer Zusammenarbeit verwehrt. Wir gehen davon aus, dass wir auf dem weiteren Weg den Weg zusammen mit der Regierung finden. Unsererseits haben wir am 2. November wieder eine Sitzung einberufen. Wir sind bereit für alles, Herr Finanzdirektor. Wir erwarten bereits dann weitere Informationen Ihrerseits. Vorsitzender: Damit kommen wir zu den 3 Auflagen. Vorsitzender: Im Sinne eines Ordnungsantrages und auf Hinweise einiger Mitglieder möchte ich Ihnen beliebt machen, dass wir, damit wir das nicht nochmals traktandieren müssen, die beiden Traktanden 4 und 5 jetzt vorziehen und erledigen. 1. ist nicht zu erwarten, dass diese viel Zeit in Anspruch nehmen und 2. sind sehr viele Einzelpersonen davon betroffen und warten schon längst auf ihren Bescheid. Ich frage Sie an, ob Sie im Sinne eines Ordnungsantrages auf Änderung der Traktandenliste einverstanden sind? Dagegen wird nicht opponiert. Wir kommen demzufolge nicht zu Traktandum 3, sondern zu III. Traktandum 4. 1. Auflage: Die vom Regierungsrat mit den Personalverbänden ausgehandelten Lohnerhöhungen sind in den Staatsvoranschlag aufzunehmen (inkl. neuer InkonvenienzRegelung). 237 2. Abstimmung: Für einen mit der Rückweisung verbundenen ausgeglichenen Staatsvoranschlag: 114 Stimmen. Dagegen: 57 Stimmen. Abstimmung: Die 1. Auflage wird mit grosser Mehrheit beschlossen. Einbürgerungen; Kenntnisnahme Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 11. September 298 23. Oktober 2001 2001 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die Einbürgerung von 412 ausländischen Staatsangehörigen gemäss vorliegender Liste (Nrn. 3001-3176, 3178-3210, 3212-3235, 2063, 2236, 1953 und 1060) beschlossen. Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich fasse mich kurz und erwähne nur Folgendes: In diesen Einbürgerungen habe ich wieder einen Haufen sogenannter "Drückeberger" gefunden. Das nenne ich Leute, die sich einbürgern lassen, wenn sie 25-jährig und etwas älter sind, damit sie keinen Militärdienst machen müssen, auch wenn sie hier geboren sind oder schon sehr lange hier in der Schweiz wohnen. Es sind insgesamt 17 Fälle. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das Leute sind, die zwar die Rechte des Schweizer Passes haben möchten, aber keine unangenehmen Pflichten wie den Militärdienst auf sich nehmen möchten. Der einzige Unterschied zu früher ist, dass es früher meistens Italiener waren. Jetzt sind auch sehr viele Türken dabei, fast sogar die Mehrzahl. Das ist ein kleines Detail. Ich habe bis jetzt immer gemeint, dass die Italiener keine guten Soldaten seien und Türken eigentlich sehr gute Soldaten. Aber jetzt hat es offenbar auch in diesem Sinn geändert. Ich möchte das nur erwähnen, dass man ein Augenmerk auf solche Fälle setzen sollte! Rolf Walser, FDP, Remetschwil, Präsident der Einbürgerungskommission: Ich nutze die Gelegenheit, um den Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit zu danken. Das Votum von Herrn Najman dürfte sich im Bereich der Streuung bewegen mit diesen 17 Fällen. Generell möchte ich festhalten, dass wir in der Kommission die Messlatte hoch angesetzt haben und zwei Gesuche zurückgestellt haben. Im einen Fall handelt es sich um einen renitenten Schüler. Da wird bei Jugendlichen ein grosses Augenmerk daraufgelegt. Zweitens wurde eine wiederholt straffällig gewordene Person zurückgestellt. Ich bitte Sie, die Einbürgerungen so zu genehmigen. Vorsitzender: Wir müssen nicht über diese Einbürgerungen abstimmen, sofern kein entsprechendes Begehren gestellt wird. Ein solches wird nicht gestellt. Damit sind diese Einbürgerungen so genehmigt. Kenntnisnahme 238 Begnadigungsgesuche; Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zur Behandlung von einem Gesuch durch Begnadigungskommission; Abweisung von zwei Gesuchen durch den Grossen Rat Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Erstmals in dieser Amtsperiode hat sich der Grosse Rat mit Begnadigungen zu befassen. Ich erlaube mir deshalb ein paar einleitende Hinweise: Begnadigungen haben im Staatsgefüge eine besondere Stellung: Sie sind weder ein legislatorischer Akt, noch ein aufsichtsrechtlicher Akt, noch eine Jurisdiktion neben oder nach den Gerichten. Es handelt sich um ein altes und eigenständiges Rechtsinstrument, das früher ausschliesslich dem Staatsoberhaupt zugestanden hat. Im Kanton Aargau fallen die Begnadigungen gemäss § 82 der Verfassung dem Grossen Rat zu. Durch Gesetz wurde eine teilweise Delegation 299 Art. 238 an die Begnadigungskommission vorgenommen; in die Entscheidungskompetenz der Begnadigungskommission fallen Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr oder Bussen von nicht mehr als Fr. 10'000.-- oder Nebenstrafen im Sinne von Art. 51 bis 56 des Strafgesetzbuches; Begnadigungsentscheide der Kommission sind dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen; dieser kann durch Beschluss den Entscheid über ein bestimmtes Gesuch an sich ziehen. Im Dekret über die Begnadigung vom 17. März 1981 ist der Ablauf geregelt: Das Departement des Innern beschafft die zur Beurteilung des Gesuches notwendigen Unterlagen und erstellt zuhanden der Begnadigungskommission Bericht und Antrag. Der Präsident der Begnadigungskommission setzt die Akten bei mindestens drei Mitgliedern der Kommission in Zirkulation und bestimmt die Referenten. Jedes dieser 3 Kommissionsmitglieder erstattet schriftlich einen begründeten Antrag. Die Begnadigungskommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2 Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Zur Behandlung eines Gesuches müssen der Referent und ein weiteres vorberatendes Kommissionsmitglied anwesend sein. Zur Begnadigung oder zur Stellung eines entsprechenden Antrages an den Grossen Rat bedarf es der Zustimmung von 2 Dritteln der anwesenden Kommissionsmitglieder. Das Beschlussprotokoll der Begnadigungskommission und die Akten liegen auf der Staatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Im Plenum gibt der Präsident der Begnadigungskommission ohne weitere Angaben die Zahl der Entscheide bekannt, welche die Begnadigungskommission in eigener Kompetenz gefällt hat, mit dem Hinweis, dass der Grosse Rat durch besonderen Beschluss den Entscheid über ein einzelnes oder mehrere dieser Gesuche an sich ziehen kann. Die Kommission hat am 4. September 2001 getagt und drei Fälle behandelt. Einer dieser Fälle, das Begnadigungsgesuch Nr. 2, fiel in die Kompetenz der Kommission und wurde von dieser abgelehnt. Der Grosse Rat hat nun das Recht, diesen Entscheid an sich zu ziehen. Begnadigungsgesuch Nr. 1: Der Gesuchsteller wurde wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 15 Monaten Gefängnis, unbedingt, abzüglich 10 Tage Untersuchungshaft verurteilt. Als Begnadigungsgründe wurden im Wesentlichen geltend gemacht: Es sei dem Gesuchsteller als Ausländer im Untersuchungs- und im Gerichtsverfahren wie auch im Vollzugsverfahren Unrecht angetan worden. Das Departement des Innern und die Begnadigungskommission beantragen die Abweisung des Gesuches. Begnadigungsgesuch Nr. 3: Der Gesuchsteller wurde wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung, Urkundenfälschung und Nichtabgabe des Führerscheins trotz behördlicher Aufforderung zu 2½ Jahren Zuchthaus, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 168 Tagen, zu einer Busse von Fr. 20'000.-- und insgesamt Fr. 706'490.-- Schadenersatz und Parteientschädigung verurteilt. Als Begnadigungsgründe wurde unter anderem geltend gemacht: Im Wesentlichen würden die Taten sehr lange zurückliegen und der Gesuchsteller sei seither nicht mehr straffällig geworden; von seinem Pflichtverteidiger sei er nicht immer korrekt vertreten worden; auch sei er zumindest teilweise zu Unrecht verurteilt worden. Das Departe- Art. 239 ment des Innern und die Begnadigungskommission beantragen die Abweisung des Gesuches. 23. Oktober 2001 Für Abweisung der Begnadigung: 121 Stimmen (ohne Gegenstimme). Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2001 den Antrag auf Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Richterinnen und Richter gutgeheissen und der Justizkommission den Auftrag erteilt, ihm Bericht und Antrag bis Ende September 2001 zu erstatten. Dieser Bericht und Antrag, den wir gestützt auf Ihren Auftrag erarbeitet haben, liegt Ihnen nun vor. Am 18. September 2001, somit 14 Tage nach Erteilung des Auftrages, hat die Justizkommission eine Änderung der Geschäftsordnung in der Justizkommission verabschiedet. Die Justizkommission hat damit ausserordentlich speditiv gearbeitet. Sie konnte dies nur deshalb, weil wir uns praktisch seit Legislaturbeginn mit diesen Kriterien befassen und mit den Verfahren und den wissenschaftlichen Arbeiten im Hintergrund. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag hat die Justizkommission versucht, aus ihren Erfahrungen die notwendigen Schlüsse von allgemeiner Bedeutung zu ziehen und für die Zukunft die Vorgehensweise bei Neu- und Wiederwahlen transparent und klar offen zu legen. Vorsitzender: Das Geschäft ist damit erledigt. Dabei geht es um 3 wesentliche Neuerungen: Vorsitzender: Ich frage Sie an, ob jemand das Gesuch Nr. 2 an den Rat ziehen möchte? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abweisung rechtens. Dann haben wir Gesuch Nr. 1 wo eine Abweisung beantragt ist. Darüber hat der Grosse Rat zu befinden. Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Abstimmung: Für Abweisung der Begnadiung: 122 Stimmen (ohne Gegenstimme). Vorsitzender: Dann haben wir das Gesuch Nr. 3. Auch hier liegt der Antrag der Kommission klar auf Abweisung. Abstimmung: 239 Bericht und Antrag zum Antrag der Justizkommission vom 21. August 2001 auf Direktbeschluss betreffend Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Richterinnen und Richter; Rückweisung Vorsitzender: Sie haben folgende Dokumente erhalten: Den Antrag und Bericht der Justizkommission, die Richtlinien der Justizkommission und eine Stellungnahme der Regierung. Man könnte versucht sein, die Richtlinien im Detail durchzuberaten. Ich sage das eingangs, bevor wir mit der Eintretensdebatte beginnen. Auf verschiedene Hinweise und Anfragen hin hat der Chef des Rechtsdienstes des Regierungsrates, Herr Dr. Marcel Bolz, eine kurze Beurteilung vorgenommen und festgestellt, dass der Grosse Rat diese Richtlinien eigentlich nicht beraten müsste. Es ist aber auch nicht verboten. Er betrachtet dieses Papier als Arbeitspapier der Kommission. Es wurde mir von verschiedenen Seiten angezeigt, dass demzufolge der Grosse Rat keine Detailberatung der Richtlinien durchführen sollte. Dem kann ich mich anschliessen, obwohl ich nicht ganz sicher bin, ob das der Wille des Grossen Rates ist. Deswegen mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Wenn Sie mit einem bestimmten Punkt der Richtlinien nicht einverstanden sind, diese Beanstandung in Form eines Antrages entweder bei den Anträgen oder bereits beim Eintreten zu deponieren. Dann verzichten wir auf die Detailberatung der Richtlinien. Dazu liegt eine Wortmeldung vor. Werner Knörr, SVP, Aarau: Ich melde mich zu § 2 Sitzverteilung. Das Büro des Grossen Rates legt fest, welche Fraktion Kandidierende für den frei werdenden Sitz vorschlägt und weist die Vorbereitung der Neuwahlen der Justizkommision zu. In Wortmeldungen haben wir gehört, dass eigentlich ein Angriff auf den Proporz lanciert wurde, und ich meine, die Richter sollten auch nach der Zusammensetzung des... Vorsitzender: Entschuldigen Sie, Herr Knörr, wir sind noch nicht beim Eintreten bzw. noch nicht bei den Wortmeldungen zu § 2, denn gemäss Gewohnheiten hat zuerst die Kommissionspräsidentin das Wort. 1. In der Zukunft soll ausdrücklich die fachliche und persönliche Eignung von Richterinnen und Richter für eine Wahl ausschlaggebend sein. Wir müssen an die obersten Richterinnen und Richter im Kanton, die äusserst weitreichende und für die Betroffenen teilweise sehr einschneidende Urteile fällen, erwarten, dass sie juristisch über das notwendige Fachwissen verfügen und sich ständig weiterbilden. Daneben erwarten wir aber auch, dass sie auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihres integren Charakters und ihrer Sozialkompetenz in der Lage sind, sich ein umfassendes "Urteil" über einen Sachverhalt zu bilden. Wir erwarten von ihnen Verhandlungsgeschick und eine hohe Belastbarkeit und in hohem Mass auch, dass sie sich und ihre eigenen Haltungen immer wieder kritisch hinterfragen. 2. Die 2. Neuerung besteht darin, dass wir nicht einfach davon ausgehen, dass alle, die sich dem Grossen Rat als Richterin oder Richter zur Wahl stellen, über diese hohen Anforderungen verfügen. Sondern wir wollen durch eine Vorprüfung erreichen, dass nur solche Richterinnen und Richter gewählt bzw. wieder gewählt werden, die diesen Massstäben genügen: Wir wollen ein Vorprüfungsverfahren einführen. Dies war in der Justizkommission völlig unbestritten. 3. Die 3. Neuerung besteht darin, dass die Vorprüfung in einem transparenten Verfahren abgewickelt wird. Dazu dienen die kommissionsinternen Richtlinien, die dann auch an Kandidierende abgegeben werden können und die dadurch informiert werden, wie sich die einzelnen Schritte abwickeln. Eintreten war in der Justizkommission unbestritten. Die Justizkommission ersucht Sie aus diesen Gründen, auf das Geschäft einzutreten. Vorsitzender: Damit kommen wir zum Eintreten. Andreas Senn, CVP, Würenlingen: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir treten auf dieses Geschäft ein. Die von der Justizkommission erlassenen Richtlinien zur Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richtern erachten wir als zweckmässig und praktikabel. Es ist richtig, dass man sich für Richtlinien entschieden und von einer Dekretsfassung Abstand genommen hat. Die vorliegenden Richtlinien dienen der Kommission als Arbeitspapier. Diese Form 300 23. Oktober 2001 erlaubt es, notwendige Anpassungen an veränderte Erfordernisse ohne allzugrossen Aufwand vorzunehmen. Wir stellen fest, dass auch der Regierungsrat die Notwendigkeit eines Verfahrens zur Abklärung der fachlichen und persönlichen Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für das Oberrichteramt anerkennt. Wir bekunden jedoch Mühe zu verstehen, dass die Justizkommission nicht das geeignete Gremium sein soll, das Prüfungsverfahren durchzuführen. Vielmehr soll nach Ansicht der Regierung ein unabhängiger Rat von Expertinnen und Experten mit dieser Aufgabe betraut werden. Wir sind der Ansicht, dass es richtig ist, dass sich die Justizkommission als ständige Kommission mit der Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richtern befasst. Gilt es doch zu beachten, dass die Justizkommission gemäss § 20 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Grossen Rates die Organisation und Geschäftsführung der richterlichen Behörden überwacht, die Rechenschaftsberichte der Justizbehörden behandelt, bei Beschwerden gegen Oberrichter dem Grossen Rat Bericht und Antrag stellt. Die Justizkommission befasst sich eingehend mit den Justizbehörden und besitzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Wir laden Sie ein, den vorliegenden Anträgen der Justizkommission zuzustimmen! Thierry Burkart, FDP, Obersiggenthal: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Bereits am 4. September als wir über den Antrag auf Direktbeschluss beraten haben, hat sich die FDP klar zu einem institutionalisierten Vorprüfungsverfahren für Richterwahlen ausgesprochen. Dazu stehen wir auch heute noch. Die FDP hat damals ihre Unterstützung aber mit 2 Forderungen verbunden: 1. Das Fachwissen von externen Vertretern wie beispielsweise aus Justiz, Anwaltschaft oder Universitäten beigezogen werden muss. Nur so kann auch die fachliche Qualität eines Kandidaten wirklich kompetent beurteilt und ein echter Fortschritt gegenüber dem heutigen Verfahren erzielt werden. 2. Der Proporzgedanke muss gewahrt bleiben. Da es sich um Richtlinien handelt, die das Verfahren festschreiben und es aus diesem Grund besser keine Detailberatung geben sollte, muss ich bereits in der Eintretensdebatte kurz Stellung nehmen. Ich nehme es vorneweg: Die FDP-Fraktion kann dem Vorschlag, so wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Dies deshalb, weil unsere damals gestellten Forderungen massgeblich nicht miteingeflossen sind. In § 7, wo der Beizug von Fachleuten geregelt wird, ist eine Kann-Formulierung vorgesehen. Um aber die Qualität der Richterwahlen zu verbessern, sollte es eine Muss-Formulierung sein. Ich weise darauf hin, dass es nicht ein Expertengremium sein muss, aber das Fachwissen sollte in irgendeiner Form beigezogen werden müssen. Nur so haben wir die Qualität verbessert. Zum andern birgt das Verfahren eine Absurdität sondergleichen: Gemäss § 2 legt das Büro fest, welche Fraktion Kandidiernde für den freiwerdenden Sitz vorschlagen kann. D.h., dass das Büro durch Mehrheitsbeschluss im Einzelfall Fraktionen vom Verfahren ausschliessen kann. Das ist genau das, was wir nicht wollten, dass der Proporz zu Beginn steht und die Qualität am Ende. Wir müssen auch bedenken, dass das Büro nicht proporzional zusammengesetzt ist, sondern von jeder Partei bzw. Fraktion jemand, plus noch ein paar weitere. Die FDP-Frakion ist aber der Meinung, dass der Proporz abschliessend durch den Grossen Rat festgelegt werden sollte. Deshalb sollte die Proporzzuteilung am Ende des Verfahrens sein, wo man zwischen verschiedenen geeigneten Kandidaten der verschiedenen Fraktionen entschei301 Art. 239 den kann. Natürlich kann trotzdem eine andere Fraktion, die nicht durch das Büro berücksichtigt wurde, ihren Kandidaten bringen. Nur haben wir dann eine Absurdität sondergleichen, wenn wir auf der einen Seite geprüfte Kandidaten haben, die als geeignet gelten, und auf der anderen Seite Kandidaten, die nicht geprüft wurden und die allenfalls aber vom Proporz her einen Zuspruch erhalten. Aus diesen beiden Gründen und da keine Detailberatung möglich bzw. zu empfehlen ist, stellt Ihnen die FDP-Fraktion den Antrag, das Geschäft zur Neubearbeitung zurückzuweisen unter der Auflage, die §§ 2 und 7 der Richtlinien neu zu überarbeiten! Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, denn mit dem vorgeschlagenen Verfahren erreichen wir trotz grossem Aufwand und längerem Verfahren die angestrebte Qualitätssteigerung nicht und sanktionieren gleichzeitig ein Verfahren, das bei der Auslegung des Proporzes der Willkür Tür und Tor öffnet und das Plenum von diesem Entscheid faktisch ausschaltet. Ich betone aber noch einmal, dass die FDP-Fraktion zu einem solchen Verfahren steht, aber nicht in dieser Form! Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Wir sind grundsätzlich einverstanden mit der Beurteilung des Regierungsrates. Es ist auch richtig, dass die Justizkommission in den letzten Monaten eine sehr aufwändige Arbeit hatte und diese sehr sorgfältig gemacht hat. Nur deshalb ist es heute auch möglich, dass wir über diesen zukunftsweisenden Antrag entscheiden können. Ich denke, da gebührt der Justizkommission wohl der Dank des gesamten Plenums. Der heutige Antrag ist die richtige Antwort auf das von bürgerlicher Seite inszenierte Wahltheater vor einigen Monaten. Es wird neu ein professionalisiertes Verfahren eingeführt, ein formalisiertes Verfahren, was die Wahl von Richtern angeht. Die SP-Fraktion hat dies immer befürwortet und hat ein solches Vorprüfungsverfahren als notwendig erachtet. Es gibt alleine heute einen offenen Punkt, nämlich eine Differenz zwischen Regierungsrat und Justizkommission, wer nämlich dieses Vorprüfungsverfahren durchführen soll. Die SP-Fraktion schliesst sich klar und dezidiert der Meinung der Justizkommission an, es soll diese unabhängige Kommission sein. Es braucht hierfür kein externes oder speziell einberufenes Gremium. Folgende Gründe sind dafür massgebend: Einerseits geht es ja "nur" darum, zu beurteilen, ob eine Person geeignet ist oder nicht für ein Richteramt. Andererseits ist es ja möglich, dass bei fraglichen Fällen Fachleute beigezogen werden. Was ich zudem öfters gehört habe, ist das Argument, es bestehe die Gefahr einer gewissen Abhängigkeit bzw. einer gewissen Verfilzung zwischen Richtern und Justizkommission, weil eben auch Anwältinnen und Anwälte in dieser Justizkommission vertreten sind, so ist letzter Umstand sicherlich richtig. Aber diese Bekanntschaften sind doch immerhin offengelegt. Jederman kennt diese. Bei einem externen Gremium besteht eben die Gefahr, dass versteckte Abhängigkeiten bestehen. Wir wissen dann nicht, ob etwa der zu wählende Richter und vielleicht eine dieser Fachpersonen miteinander studiert haben, ob sie allenfalls in der gleichen Verbindung sind oder im gleichen Verwaltungsrat sind. Die SP ist der Überzeugung, dass solche möglichen, versteckten Abhängigkeiten viel gefährlicher sind als vielleicht einer der Anwälte einer der potenziellen Richterinnen oder Richter kennt. Art. 239 23. Oktober 2001 Zu den Ausführungen seitens der FDP. Mit sehr grossem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die FDP nun plötzlich mit diesem Antrag nicht einverstanden sein soll. Offenbar haben wir nun nach dem heute Morgen vollbrachten Budgettheater auch noch ein Justiztheater. Sollte dem Antrag der FDP heute tatsächlich zugestimmt werden und sollte die ganze Geschichte zurückgewiesen werden, so wäre eine Folge, dass wir vermutlich auf Monate hin keine Oberrichterwahlen haben und die personelle Misere am Obergericht dauert noch längere Zeit an. Wenn Herr Burkart von einer sondergleichen Absurdität gesprochen hat, so wäre die Rückweisung dieses Antrages eine ebensolche für mich. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, dass auf das Geschäft einzutreten ist und dem Antrag der Justizkommission zu folgen ist. dahinter. Ich meine, dass eine Mehrheit der EVP-Fraktion für Rückweisung ist, weil wir ja offensichtlich zu den Richtlinien keine Anträge stellen können. Sonst müsste man sagen, man solle § 2 ersatzlos streichen. Ich hätte ihn zwar hier, aber wir können ihn ja nicht eingeben und auch von § 3 ist der letzte Satz zu streichen. Damit wäre die Sache schon wesentlich entschärft. Man könnte dann zustimmen, dass man Fachleute beiziehen muss. Adrian Schoch, SVP, Fislisbach: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Auch bei uns ist das Verfahren unbestritten; wir haben aber dennoch 2 Anmerkungen. 1. Unter § 2 der Richtlinien geht der SVP-Fraktion der Proporzanspruch zu wenig hervor. Wir sind der Ansicht, dass in diesem Punkt der Proporzanspruch gemäss ständiger Praxis gewahrt bleiben und festgehalten werden muss. 2. Im weiteren ist die SVP der Ansicht, dass das Vorprüfungsverfahren für die Richterwahlen nicht von der Justizkommission, sondern von einer parlamentarischen Kommission abgewickelt werden soll. In dieser Kommission müssen parlamentarische Fachkräfte vertreten sein, die über fachliche und persönliche Eignung urteilen können. Ebenfalls sind Fachkräfte mit Personalerfahrung unerlässlich. Diese Massnahme erscheint insofern notwendig, weil sonst die Justizkommission einerseits Leute zur Wahl vorschlägt und gleichzeitig Aufsichtsorgan ist. Aufgrund dieser Argumentation stellt die einstimmige SVP-Fraktion Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage und Rückweisung an die Justizkommission zwecks Überarbeitung. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Da haben wir den Salat! Wir haben ausgangs der letzten Legislatur festgelegt, dass die Kommissionen proportional so hergestellt werden müssen, dass sie den grossen Rat abbilden. Dann würde man davon ausgehen, dass die Kommission dann auch Entscheide fällt, die der Grosse Rat tatsächlich auch annehmen kann. Nachdem wir den ganzen Sommer hindurch Grossratssitzungen verschoben und abgesagt haben, weisen wir heute wieder permanent Dinge ab. Die SRK - proportional zusammengesetzt - war nicht in der Lage die Staatsrechnung zu beraten. Die Justizkommission ist offenbar nicht in der Lage, das vorliegende Geschäft zu beraten. Wie ist das eigentlich mit dem Proporz? Sehen Sie das Problem des Proporzes? Wir haben ein Problem der Qualität. Es war eine Frage, wie man Qualität ins Obergericht bringen könnte. Dazu gibt es einige interessante Ausführungen und Ideen in den Vorpapieren. Ich habe mir auch die Zeit genommen, die Studie der Frau Privatdozentin Kiener zu lesen, wie das mit dem Gesamtvergleich der Kantone aussieht. Auch dort gibt es eine ganze Menge von Anregungen, also eigentlich Unterlagen, auf denen wir jetzt eine Diskussion durchführen könnten. Ich verstehen eine Rückweisung zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht. Wenn Sie Argumente dagegen haben, dann tragen Sie die jetzt vor. Der Grossratspräsident hat gesagt, man kann über jeden Antrag diskutieren und Anträge einbringen, was ich vorher auch gemacht habe. Jetzt kommt das Problem des Proporzes und Herr Richner hat richtig gefragt, welche Verbindlichkeit denn die Richtlinien haben? Wenn also das Büro wieder etwas festlegt in einer nichtproporzionalen Zusammensetzung und dann der Grosse Rat das wieder kippt, fangen wir wieder von vorne an. Genau so ist es auch, wenn die Justizkommission im Abbild des Grossen Rates berät und vorschlägt, kann der Grosse Rat das auch wieder absagen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Dann lassen wir Leute vortraben, schlagen sie vor und dann sagt die Ratsmehrheit doch Nein. Wir können doch dieses Theater nicht mitmachen! Sämi Richner, EVP, Auenstein: Ich spreche im Namen der EVP-Fraktion. Ich bin etwas durcheinander. Wir könnten diese Richtlinien eigentlich diskutieren, besser ist es aber, wenn wir das nicht tun. Also was sollen wir hier denn überhaupt tun? Ich bin etwas ratlos im Moment. Grundstätzlich ist die EVP dafür, dass man die Richterkandidaten einer Vorprüfung unterziehen sollte. Zugleich ist es aber in einigen Punkten eine schlechte Lösung, die wir hier haben. Dass man keine Fachleute beiziehen muss, das begreifen wir nicht, denn das müsste man unbedingt machen. Es gibt ein Problem mit dem Proporz. Wir haben Richtlinien, aber es zeigt sich jetzt, wo man darüber diskutieren könnte, ja, was kann man machen und was kommt dann schlussendlich dabei heraus? Und was sind diese Richtlinien dann wert? Muss man sich daran halten? Was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Gar nichts! Man kann es nicht einklagen. Wir haben gesagt, dass es eine klare Schnittstelle zwischen der Justiz und dem Grossen Rat braucht, der wählt. Wir haben jetzt bei uns auch ein kleines Problem, weil die einen der Meinung sind, wir müssten vorwärts machen, damit neue Oberrichter eingesetzt werden können, und dann gibt es solche die meinen, man müsste eine gute Lösung haben. Wir waren der Meinung, dass wir ein Dekret haben sollten, dann wäre auch klar, was wirklich gelten würde. Jetzt wird das mit der Sitzverteilung, vorprogrammiert durch das Büro, immer zu einem Durcheinander führen, weil der Grosse Rat ja nachher doch nicht gebunden ist an das, was das Büro beschlossen hat. Es ist schwierig. Bei uns stehen nicht alle Aus unserer Fraktionssitzung ging ein Antrag hervor, man soll diese Regelung jetzt als Provisorium betrachten und im Rahmen der Auswertung der Organisationsanalyse der Justizbehörden dieses überprüfen und nötigenfalls auf dem ordentlichen Weg anpassen. Ich persönlich plädiere auf Rückweisung oder dann auf Korrektur dieser beiden Artikel. Wir stellen deshalb den Antrag, auf dieses Papier einzutreten. Es hat Ideen, die man jetzt korrigieren könnte. Ich verstehe teilweise die Bedenken von Herrn Burkart. Auch wir haben das Problem des Proporzes, weil dieser im Obergericht nicht abgebildet ist. Da fehlt beispielsweise ein grüner Oberrichter. Wir hätten aber 0,9 Richterstellen zur Verfügung. Man könnte sagen: Es gibt einen Gleichstellungsartikel in der Schweiz und also auch im Aargau. Wie sieht genau der Proporz aus am Obergericht? Da sind die Frauen schwer untervertreten. Man könnte auch sagen: Suchet solange im Lande, bis ihr Frauen ans Obergericht wählen 302 23. Oktober 2001 könnt; gleich qualifizierte Männer werden nicht gewählt. Das ist übrigens auch der Antrag, den wir bei der Sitzverteilung in § 2 stellen: Wir wollen - wenn wir schon vom Proporz der Parteien sprechen - auch vom Proporz des Geschlechtes sprechen. Sie können sich also schon mal auf die Suche nach Oberrichterinnen machen. Ich bin überzeugt, dass unser Land sehr viele, sehr gute Köpfe auf der Frauenseite hat. Konkret: Eintreten auf das Geschäft und Diskussion der einzelnen Richtlinien. Ich gehe davon aus, dass der Grossratspräsident nach den vielen eingegangenen Anträgen Paragraph für Paragraph durchgehen wird. Vorsitzender: Damit kommen wir zu den Einzelvotanten. Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich bin also schon etwas erstaunt. Als Fraktionspräsidentin habe ich ja die Kommissionsprotokolle zur Verfügung und habe das gerade im Falle der Justizkommission sehr sorgfältig studiert und was ich heute erlebe, ist eine Wiederholung der Kommissionsdiskussion und die Unterlegenen, der Herr Kollege Burkart und andere kommen mit den genau gleichen Anträgen. Wenn Sie zurückweisen, passiert einfach noch einmal dasselbe. Das Ganze wurde ja schon diskutiert und es ist schön, wenn Sie alle hier vorne beteuern, dass Sie eine rechtsstaatliche Regelung wollen. Nur fällt es mir ein bisschen schwer, das zu glauben, wenn Sie nachher da mit solchen Anträgen daher kommen, die Sie ja schon einmal gemacht haben und die schon einmal abgetischt wurden. Ich frage mich schon: Warum berät eine Kommission und beschliesst mit 10 zu 1 Stimme und einer Enthaltung und dann kommt das hier alles noch einmal. § 2 sollte doch kein Problem sein, nachdem wir in einem bis jetzt wirklich fragwürdigen Verfahren - nämlich in dieser Viererbande der 4 grossen Kommission, Fraktionspräsidien der 4 grossen Kommissionen manchmal einvernehmlich, in letzter Zeit aber immer weniger einvernehmlich einen Proporz hergestellt haben und dann wurde gewählt. Wir haben nur um Ihnen zu sagen, was das für einen Stellenwert hat hier drin mal einen SVP-Oberrichter gewählt und dagegen hat ein grüner Anwalt mit sehr hohem Ansehen von Aarau kandidiert und ist unterlegen. Ich habe kürzlich von einem bürgerlichen Anwalt gehört: Schade wurde jener Mann wegen des Proporzes gewählt und nicht wegen seiner Qualitäten, die er eben hat. Was machen wir jetzt? Wir wollen den Proporz und die Qualitäten anschauen! Wenn das für Sie ein Problem ist, dass die Fachleute nicht beigezogen werden müssen gemäss Richtlinien, sondern nur können, so ist doch das kein Problem. Es ist klargestellt, dass alles, was wir heute beschliessen, laut Rechtsgrundlage ist, dass die Justizkommission das Vorverfahren macht. Alles andere kann geändert werden. Sie haben ja selbst in der Justizkommission bewiesen, dass Sie in dem Moment, wo Sie Experten brauchen, diese auch beiziehen. Einmal haben Sie das im Verfahren Roduner gemacht und die ganze PriceWaterhouse-Geschichte ist doch nichts anderes, als dass man Experten beigezogen hat. Das wurde ja gemacht, gebilligt und abgesegnet und alle waren einverstanden. Ich bitte Sie schon sehr, diese komischen, merkwürdigen und unzuverlässigen Rückweisungsanträge zurückzustellen. Sollten Sie aber darauf beharren, dann bitte ich Sie doch sehr, dass Sie ganz klar sagen, was damit gemeint ist. Was wir heute gehört haben, ist ein Jekami an Wünschen und der Herr Kollege von der EVP hat seine unendliche Hilflosigkeit manifestiert, indem er sagte, er wüsste gar nicht, was wir tun 303 Art. 239 sollen! Ich habe wirklich das Gefühl, die Justizkommission weiss auch nicht, was sie tun soll, wenn Sie zurückweisen. Und was nützt uns das denn? Wir haben ein halbes Jahr länger keinen Oberrichter und ich muss - das nebenbei - und ich muss noch so lange im Fraktionspräsidium ausharren. Sie müssen es nicht wegen mir ändern, aber ändern Sie es, damit die Rechtsstaatlichkeit Einzug halten kann in der Vorbereitung der Richterwahlen. 1. Weisen Sie nicht zurück. Falls Sie das doch müssen, weil es Ihnen ihr Stolz nicht anders zulässt und Sie halt auch hier Macht bolzen müssen wie vorhin beim Budget, dann sind Sie doch so ehrlich und sagen Sie genau, was Sie wollen und zwar in einer praktikablen Form! Und dann danken wir Ihnen! Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich bitte Sie, dieses Geschäft heute zu einem würdigen Abschluss zu bringen. Ich versuche zusammenzufassen, worüber wir in diesem Kreis Konsens haben, und wenn nachher niemand widerspricht, dann gehe ich davon aus, dass diese Zusammenfassung richtig ist. Wir sind uns einig, dass wir über fähige Richter verfügen wollen. Wir sind uns einig, dass diese Richter nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch in persönlicher Hinsicht die genügenden Voraussetzungen mitbringen müssen. Wir sind uns einig, dass wir das Wahlverfahren professionalisieren müssen. Wir sind uns einig, dass wir ein Verfahren suchen, wo die Besten sich überhaupt bereit erklären, sich diesem Auswahlprozedere zu stellen. Wir sind uns einig, dass wir ein Verfahren suchen, wo auch diese Besten am Schluss gewählt werden. Wir sind uns einig, dass wir eine öffentliche Ausschreibung möchten, damit diese Personen auch in die Wahl kommen. Wir sind uns einig, dass der Parteienproporz gewahrt werden soll. Und wir sind uns wohl auch einig, dass der Beizug von Fachleuten sinnvoll ist. Worüber streiten wir heute? Wir streiten über die konkrete Umsetzung des Parteienproporzes. Wir haben diesen § 2 in diesen Richtlinien und wir haben gehört, dass diese nicht verbindliches Recht sind, sondern auch angepasst werden können, wenn sich das als notwendig erweist. Nach meinem Verständnis gibt § 2 nur wieder, was jetzt schon gilt. Das Büro legt fest, welche Partei nach Proporz Anspruch hat, und wenn das zu Beginn des Auswahlverfahrens klar gemacht wird, dann ist auch dieser politische Anspruch definiert. Damit ist aber dem Grossen Rat die Wahlfreiheit nicht genommen, und der Grosse Rat kann aus jenen Personen, die als geeignet aus dem Auswahlverfahren hervorgehen, auch eine andere Person wählen. Wir haben also eine Vorgabe hinsichtlich Parteienproporz, aber keinen Zwang, und es ist gar nicht möglich und war auch nie der Fall, dass wir im Parteienproporz irgendeinen Zwang haben. Es ist eine Frage des Umgangs der Parteien miteinander. Zum Thema Beizug von Fachleuten. Hier gibt es das eine Extrem, keine Fachleute beizuziehen. Das verlangt niemand. Es gibt den Vorschlag der Justizkommission, dass sie Fachleute beiziehen kann. Ich vertraue der Kommission, dass sie das auch tut, wenn es nötig ist. Es gibt den Vorschlag, dass man ins andere Extrem geht und gemäss Regierungsrat nur Fachleute entscheiden lässt. Ich meine, dass das eine Delegation an ein Gremium ist, welches keine verfassungsmässige Kompetenz hat. Ich möchte Ihnen im Saal eine Brücke an die Vertreter der SVP und der FDP bauen und schlage vor, dass wir den § 20 der Geschäftsordnung wie folgt ergänzen: "Die Justizkommission prüft unter Beizug von Fachleuten die fachliche und Art. 239 23. Oktober 2001 persönliche Eignung von Richterinnen und Richtern, die vom Grossen Rat zu wählen sind." Willen des Grossen Rates Ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt. Ich bitte Sie, diesem leicht abgeänderten Antrag zuzustimmen, dann können wir dieses Thema heute in Würde erledigen, und wir können die dringend zu besetzenden Richterstellen besetzen. Die Justizkommission kann mit den Richtlinien arbeiten, und wenn wir im Verlaufe der Zeit feststellen, dass diese Richtlinien nicht in jedem Punkt optimal sind, dann passen wir sie an. Geben Sie sich einen Ruck und machen Sie diesem Schauspiel heute ein positives und würdiges Ende, stimmen Sie zu! Thierry Burkart, FDP, Obersiggenthal: Ich muss mich ja fast entschuldigen, dass ich mich hier als unterlegenes Kommissionsmitglied zu Wort melde. Aber den Fraktionskollegen konnte ich nicht erzählen, wie toll die Richtlinien sind, weil ich dazu nicht stehen kann. Zum letzten Votum von Herrn Binder: Würde eine solche Erklärung der Präsidentin der Justizkommission hier abgegeben, bin ich der Überzeugung, dass die Mehrheit der FDP-Fraktion zustimmen könnte. Sämi Richner, SP, Auenstein: Mit ihren Ausführungen wäre ich einverstanden, Herr Binder, wenn nicht der § 9 Vorschlag der Fraktion noch wäre. Dort gibt es nämlich eine Auswahl bzw. das, was an alle kommt, wird dann von einer Fraktion zensuriert. Wir bekommen ja dann nur noch jene zur Kenntnis, die ausgewählt wurden und nicht mehr alle, die geeignet waren. Schlussendlich wird es ja so herauskommen: Im Büro kennt man dann alle und irgendwie auf dem Latrinenweg wird dann auskommen, wer auch noch geeignet, aber nicht vorgeschlagen ist. Irgendwie wird das wieder hier reinkommen und dann haben wir das Durcheinander wieder. Ich habe das in der Kommission schon gesagt, dass wir da ein Problem haben. Der Proporz wird letztlich hier drin festgelegt bzw. wer gewählt wird, denn der Grosse Rat ist die Wahlbehörde und nicht das Büro, mit diesem Sitzverteilungsrecht. Deshalb haben wir in § 9 noch ein Problem. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Zuhanden von Herrn Binder möchte ich festhalten: Wenn neue Richtlinien in den Grossen Rat gebracht werden, dann hat dieser ja nichts mehr dazu zu sagen. Das haben wir heute ja feststellen lassen. Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich bin sehr skeptisch gegenüber externen Fachexperten. Dies nicht aus fachlichen Gründen, sondern aus finanziellen. Wir wissen alle, wieviel solche Experten kosten. Da sind die Honorare von Anwälten gerade ein Klacks (?) dagegen. Wir hatten schon hunderte und vielleicht schon tausende Richterwahlen und jetzt will man das Kind mit dem Bade ausschütten und noch mehr Geld ausgeben. Das ist Verhältnisblödsinn. Das KostenNutzen Verhältnis ist überhaupt nicht gegeben. Ich glaube in diesen Fällen, wenn man dann irgendwo einmal etwas finden würde bei einem Richterkandidaten, der nicht geeignet wäre, das wäre dann nicht ein Elefant hat eine Maus geboren, sondern da hätte dann eine ganze Elefantenherde einen Floh geboren. Ich bitte Sie, keine externen Experten zu nehmen. In der Justizkommission haben wir sicher einige Anwälte, welche die fachliche Kompetenz prüfen können und die andern Leute der Justizkommission werden sicher auch fähig sein, die andern Kompetenzen der Richterkandidaten zu überprüfen. Deshalb bitte ich Sie, keine externen Richter zu verlangen, so dass es also kein Muss ist, sondern höchstens ein Kann. Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Eine Frage an die Präsidentin der Justizkommission: Ist es möglich, dass Sie die Erklärung abgeben, dass Sie die Vorbehalte und Änderungswünsche, die hier vorgebracht werden, zur Prüfung entgegennehmen und dass Sie diese in der Kommission diskutieren und gegebenenfalls wieder mit entsprechenden Abänderungsanträgen bezüglich dieser Richtlinien in den Rat kommen? Ich meine, dass wir mit einer solchen Erklärung und meinem Zusatzantrag dieses Geschäft heute verabschieden könnten. Wir wüssten damit, dass die Justizkommission, die diese Richtlinien in bestem Wissen und Gewissen fast einstimmig verfasst und verabschiedet hat, den Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Ich bin in einer sehr komfortablen Lage in diesem Sinne, dass alle Argumente, die im Grossen Rat nun vorgebracht wurden, bereits sehr eingehend in der Justizkommission diskutiert worden sind und ich Ihnen somit die Meinung der Mehrheit der Justizkommission mitteilen kann. Zu den einzelnen Anträgen oder Argumenten: Herr Burkart hat 2 Forderungen aufgestellt: 1. Fachleute müssen zwingend beigezogen werden. Dies haben wir sehr eingehend diskutiert und dieser Antrag wurde mit einer relativ grossen Mehrheit abgelehnt, weil man der Ansicht ist, dass die Justizkommission sehr wohl entscheiden kann, wann sie einen externen Experten braucht. Es gibt auch Wahlen von nebenamtlichen Richtern, wie beispielsweise einem Fachrichter im landwirtschaftlichen Bereich, wo wir der Auffassung sind, dass wir nicht unbedingt einen Landwirtschaftsexperten benötigen, um dessen Fachkenntnisse abzuklären. Aber es ist die Meinung des Justizkommission, dass wenn es um Oberrichterinnen und Oberrichter geht, dass man dann beispielsweise einen pensionierten Bundesrichter beizieht, um die fachlichen Qualitäten zu überprüfen. Im Übrigen sind wir auch der Auffassung, dass es natürlich dann auch am Grossen Rat ist, die Justizkommission so zusammenzusetzen, dass eben auch Fachwissen aus dem Führungsbereich vorhanden ist. Wir sind ein Milizparlament und bringen selbst auch eigene Erfahrungen und berufliche Hintergründe mit. Deshalb schlägt Ihnen die Justizkommission diesen Antrag, dass Fachleute beigezogen werden im Einzelfall nicht zwingend, in jedem Fall, vor. Zum zweiten Argument von Herrn Burkart, dass man diesen § 2 überhaupt streichen kann. Auch darüber haben wir eingehend beraten und auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt und zwar deshalb, weil es eigentlich nur den heutigen Zustand wiedergibt und überhaupt keine Änderung gegenüber der langjährigen Praxis vorgenommen wird. Ich war ebenfalls einmal Fraktionschefin und habe 4 Jahre miterlebt, wie wir diese Richterwahlen vorbereitet haben. Das gibt einfach die heutige Situation wider, - nicht mehr und nicht weniger. Man könnte es tatsächlich weglassen, in dem Sinne, dass man sagt, das sei eigentlich das Problem des Büros. Wenn schon, dann müsste das Büro solche Regelungen aufstellen. Das wäre tatsächlich zu bedenken. Wir haben es aus Transparenzgründen hier in diese Richtlinien der Justizkommission aufgenommen, sind uns aber völlig im Klaren, dass wir damit das Büro nicht binden. Wenn die sich 304 23. Oktober 2001 weigern, einen entsprechenden Entscheid zu fällen, dann müssen wir das einfach so zur Kenntnis nehmen. Zu den Argumenten von Herrn Adrian Schoch: Auch den Antrag, dass man in § 2 konkret festhält, wie und nach welchen Kriterien das Büro des Grossen Rates entscheidet, welche Fraktion Kandidierende vorschlägt, auch dies haben wir sehr eingehend besprochen. Es war sogar im ursprünglichen Vorschlag, den ich erarbeitet habe, enthalten, dass diese Aufteilung nach Proporz zu geschehen habe und es war eine Mehrheit der Kommission, die diesen Proporz dann herausgestrichen hat. Auch hier ist es wiederum Sache des Büros, über die Kriterien zu entscheiden, die entscheidend sind für den Beschluss, welche Fraktion das Vorschlagsrecht hat. Ich kann hier auch Herrn Andreas Binder vollumfänglich beipflichten, dass ein solcher Bürobeschluss Sie als Wahlbehörde, als Grossen Rat in keiner Art und Weise bindet. Sie können sich auch nachträglich über einen solchen Bürobeschluss hinwegsetzen. Es dient nur der Transparenz des Ausschreibungsverfahrens. Zur Fachkommission, die gebildet werden soll gemäss Herrn Schoch. Auch darüber haben wir eingehend gesprochen. Wir sind der Auffassung, dass wenn die Justizkommission schon das Recht hat, in einem Disziplinarverfahren einen amtierenden Richter abzusetzen bzw. diesen Antrag dem Grossen Rat zu unterbreiten und die notwendigen Abklärungen vorgängig zu treffen, dann kann man der Justizkommission auch zumuten, bei neu Kandidierenden diese Abklärungen zu treffen. Auch diesen § 9, der von Herrn Richner angesprochen wurde, haben wir sehr eingehend beraten und auch abgeändert. Wir haben ausdrücklich festgehalten, dass die Liste der geeigneten Kandidierenden nicht nur jener Fraktion, die das Vorschlagsrecht hat, zugestellt wird, sondern auch dem Büro. Sie alle haben ihre Vertretungen im Büro und können somit dann auch diese Liste erhältlich machen. Auch das wurde eingehend diskutiert. Es gibt nun die Möglichkeit, einzelne Anträge, wie sie gestellt worden sind, in § 20 der Geschäftsordnung einfliessen zu lassen, so wie das Herr Binder vorschlägt und dass festgeschrieben wird, dass die Justizkommission unter Beizug von Fachleuten die Entscheidungen fällt. Man könnte auch den SVP-Vorschlag in § 20 der Geschäftsordnung einfügen, dass nicht die Justizkommission, sondern eine nichtständige Kommission des Grossen Rates diese Prüfung vorzunehmen hat. Das könnte man alles in der Detailberatung hier im Grossen Rat ausmehren und Beschlüsse darüber fassen. Aus diesen Gründen müssen Sie hier keine Rückweisung an die Justizkommission vornehmen! Was die Richtlinien anbetrifft, so sind diese wirklich nur intern. Auch die Geschäftsprüfungskommission hat Richtlinien und die haben Sie noch nie gesehen. Aus Transparenzgründen haben wir Ihnen nun die Richtlinien der Justizkommission vorgelegt, damit Sie sich ein Bild machen 305 Art. 239 können, wie wir uns das Vorgehen konkret vorstellen. Wenn Sie begründete Argumente haben, dann kann ich Ihnen tatsächlich die Zusicherung abgeben, dass wir an der nächsten Sitzung am 17. November 2001 diese Richtlinien auf Grund der Plenumsdiskussion nochmals beraten. Wir können Änderungen sofort vornehmen. Wir müssen diese nicht einmal mehr formell dem Grossen Rat vorlegen, sondern können diese einfach mit der Grossratspost zustellen. Auch dies in keiner Art und Weise ein Grund für Rückweisung. Sie alle haben Vertretungen in der Justizkommission. Geben Sie bitte Ihre Wünsche Ihren Mitgliedern mit! Abschliessend halte ich fest, dass wir an 2 Sitzungen darüber diskutiert haben. Wir haben an der letzten Sitzung, als die Antwort des Regierungsrats vorlag, nochmals die Möglichkeit gehabt, diese zu diskutieren und wir sind praktisch einstimmig - nämlich bei der Geschäftsordnungsänderung mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 1 bei 11 Anwesenden und beim Reglement mit einem Stimmenverhältnis von 9 zu 2, ebenfalls bei 11 Anwesenden - der Meinung gewesen, dass es so gut ist und dass wir damit in den Grossen Rat gehen können. Ich bitte Sie eindringlich, dass Sie von einer Rückweisung absehen und Ihre Anträge in der Detailberatung stellen und wir dann ausmehren können bzw. dass Sie Ihren Vertretern Ihre Wünsche mitgeben, so dass wir allenfalls in der Justizkommission die Richtlinien noch anpassen können. Dies kann vor Ende November geschehen und damit würde dieses Wahlgeschäft nicht länger verzögert. Das ist meines Erachtens in erster Linie wichtig. Vorsitzender: Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme. Wir befinden jetzt in einem ersten Schritt über das Eintreten. Gegen Eintreten hat sich lediglich Herr Thierry Burkart im Namen der FDP-Fraktion ausgesprochen. Wir stimmen also über Eintreten ab. Ich lese vor, wie der Antrag der FDP-Fraktion dazu lautet: "Das Geschäft sei zur Neubeurteilung zurückzuweisen unter der Auflage, die §§ 2 und 7 der Richtlinien zu überarbeiten." Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir die gleiche Situation haben wie beim Budget. Die Auflagen sind lediglich Hinweise, was man eigentlich verbessern sollte, und sind in diesem Sinne auch nicht so verpflichtend. Abstimmung: Für den Antrag Burkart auf Rückweisung: 76 Stimmen. Für Eintreten: 74 Stimmen. Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Ich möchte zuhanden meiner Kommission etwas sagen: Bitte nehmen Sie doch rechtzeitig mit Ihren Fraktionen Rücksprache. Dies würde unsere Arbeit vereinfachen und Sie würden mich im Grossratssaal nicht im Regen stehen lassen. Vorsitzender: Damit müssen wir wie erwähnt über die übrigen Anträge jetzt nicht befinden, weil wir ja nicht eingetreten sind. Art. 240 240 Motion Paul Fischer, Grüne, Dottikon, vom 15. Mai 2001 betreffend Ermöglichung stiller Wahlen bei unbestrittenen Grossratswahlgeschäften; Umwandlung in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat (vgl. Art. 17 hievor) Antrag des Regierungsrates vom 15. August 2001: Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. 1. Rechtsgrundlagen: Gemäss § 40 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) vom 19. Juni 1990 nimmt der Grosse Rat die ihm durch die Verfassung und andere Erlasse übertragenen Wahlen in geheimer Wahl vor. Seit dem Inkrafttreten des Geschäftsverkehrsgesetzes am 1. August 1991 war das Institut der geheimen Wahlen noch nie Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses. Nach dem Willen des Motionärs soll nun in Anlehnung an die Bestimmungen des am 7. März 2000 teilrevidierten Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) der Grosse Rat bei unbestrittenen Wahlgeschäften stille Wahlen durchführen können. § 28 GPR erklärt eine stille Wahl in jenen Fällen für möglich, wo besondere gesetzliche Vorschriften dies vorsehen. 2. Blick in die anderen Kantone der Deutschschweiz: Nach geltendem Recht kommen in den verschiedenen Parlamenten der Deutschschweiz folgende Wahlarten zur Anwendung: - Grundsätzliche geheime Wahlen kennen die Parlamente der Kantone Bern, Basel-Land, Freiburg, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn und Wallis. - Geheime Wahlen - mit der Möglichkeit, das offene Wahlverfahren durchzuführen - kennen die Parlamente der Kantone Basel-Stadt, Glarus, Sankt Gallen und Uri. - Die Wahlen durch das Kantonsparlament erfolgen geheim oder offen (für untergeordnete Funktionen) in den Kantonen Schwyz, Thurgau und Zug. - Die Wahlen erfolgen offen - mit der Möglichkeit geheime Wahlen durchzuführen - in den Parlamenten der Kantone Appenzell-Ausserhoden, Obwalden und Zürich. Die Möglichkeit, im Parlamentsplenum stille Wahlen durchzuführen, kennen nur gerade die Kantone Schaffhausen, Basel-Landschaft und Wallis. Die beiden Letztgenannten nur für gewisse Ämter und Funktionen von untergeordneter Bedeutung. 3. Die Vorteile stiller Wahlen: Sind stille Wahlen möglich, so können unnötige Wahlgänge vermieden werden. Dies führt - wie im Motionstext aufgezeigt wird - zu einer gewissen Kostenersparnis. Die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten in stiller Wahl gewählt zu erklären, führt sodann zu einer Verwesentlichung des Wahlrechts. Es wird nur dann eine (offene oder geheime schriftliche) Wahl durchgeführt, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (zum Beispiel für gewisse wichtige Ämter oder Funktionen) oder auf entsprechenden Beschluss des Parlaments. Die Möglichkeit, auf Antrag offene oder 23. Oktober 2001 geheime schriftliche Wahlen durchzuführen, muss - um das Wahlrecht der Mitglieder des Grossen Rates nicht zu beschneiden - nach Ansicht des Regierungsrates gewahrt bleiben. Bei unbestrittenen Wahlen ist die Wahlbeteiligung in der Regel eher tief. Dies hat zur Folge, dass das Resultat der Wahlen oftmals an Aussagekraft zu wünschen übrig lässt. Dieser Umstand spricht dafür, stille Wahlen einzuführen. 4. Die Nachteile stiller Wahlen: Gegen die Einführung stiller Wahlen spricht in erster Linie, dass alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bei geheimen (oder offenen) Wahlen eine erhöhte Legitimation geniessen. Im Weiteren besteht bei geheimen (oder offenen) Wahlen die Möglichkeit, politische Akzente zu setzen. Eine Wiederwahl mit einem kleinen Stimmenanteil kann zum Beispiel als Mahnfinger, ein gutes Wahlresultat kann als Einverständnis mit der Amtsführung bzw. mit der Arbeit der Betroffenen gewertet werden. Auch ein hoher Anteil an Stimmenthaltungen kann unter Umständen als politisches Signal gewertet werden. 5. Mögliche Lösung für den Kanton Aargau: Trotz des Umstandes, dass stille Wahlen nicht nur Vorteile bringen, verschliesst sich der Regierungsrat dem Anliegen der Motion grundsätzlich nicht. Eine rechtliche Regelung könnte in die Richtung gehen, dass als Grundsatz geheime (oder allenfalls offene) Wahlen vorgeschrieben werden, jedoch stille Wahlen dann vorgesehen sind, wenn die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Anzahl der zu besetzenden Funktionen nicht übersteigt. Gewisse massgebende Funktionen sollten zum Vornherein von der Möglichkeit der stillen Wahl ausgeschlossen sein, d.h. diese müssten ausschliesslich entweder in geheimer schriftlicher oder in offener Wahl besetzt werden. Zudem muss es möglich sein, dass auf Beschluss des Plenums sämtliche grundsätzlich in stiller Wahl zu wählenden Funktionen in geheimer schriftlicher (oder offener) Wahl bestimmt werden. Der Regierungsrat hält es für angezeigt, dass sich auch das Büro des Grossen Rates thematisch mit der Materie befasst und sich zuhanden des Plenums eine Meinung bildet. Er ist sodann bereit, das Anliegen des Vorstosses im Rahmen des Projekts "Parlamentsreform" zu prüfen. Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'653.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit Datum vom 15. August 2001, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Paul Fischer, Grüne, Dottikon: Ich möchte mich der Umwandlung in ein Postulat nicht widersetzen. Eigentlich könnte man aber auch mit der Motion leben, denn diese gibt ja nicht schon den Gesetzestext vor, sondern bloss die Stossrichtung, dass stille Wahlen möglich sind. In bestrittenen Fällen soll nach wie vor das bisherige Verfahren durchgeführt werden. Bei unbestrittenen Wahlen habe ich nicht gesagt, dass diese als stille Wahlen durchgeführt werden müssen, sondern sie können. Die Detailregelung kann man sowieso noch festlegen. Ich will aber nicht lange streiten ob Motion oder Postulat. Auf jeden Fall sollte man im Sinne der vorherigen Budgetberatung solche Zählnachmittage, wie wir ihn am 15. Mai hatten, verhindern, wo wir rund 20'000 306 23. Oktober 2001 Art. 241-242 Franken ausgegeben haben. Geld, das wir sinnvoller einsetzen könnten. In diese Sinne bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Vorsitzender: Der Motionär ist mit der Umwandlung seiner Motion in ein Postulat einverstanden. Das Postulat ist unbestritten und wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. Im Kanton Aargau wurden im Jahr 2000 23 ausserkantonale Jugendliche aufgenommen und 30 aargauer Kinder und Jugendliche waren gleichzeitig in den angrenzenden Kantonen in Behandlung. Zu Frage 2: Es trifft zu, dass Jugendliche mit Erwachsenen untergebracht werden. 241 Postulat Elisabeth Imhof, FDP, Gipf-Oberfrick, vom 12. Juni 2001 betreffend prioritäre Realisation des Neubaus des zentralen Untersuchungsgefängnisses sowie dringende Renovation der Strafanstalt Lenzburg; Überweisung an den Regierungsrat Zu Frage 3: Diesbezüglich hat das Gesundheitsdepartement diverse Abklärungen vorgenommen und eine Umfrage bei den umliegenden Kantonen im Hinblick auf eine allfällige Zusammenarbeit durchgeführt. Ausserdem laufen gegenwärtig Abklärungen über den Aufbau einer Kinder- und Jugendlichenstation im Kanton Aargau. (vgl. Art. 79 hievor) Zu Frage 4: Die meisten kinderpsychiatrischen Einrichtungen in unseren Nachbarkantonen sind wegen der Zunahme des Bedarfs ausgelastet. In den Kantonen Bern, Basel und Zürich können auch heute noch eine Anzahl Jugendliche hospitalisiert werden. Antrag des Regierungsrates vom 5. September 2001: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender Erklärung entgegenzunehmen: Die Realisation des zentralen Untersuchungsgefängnisses und die Renovation der Strafanstalt Lenzburg werden im Rahmen der Hochbaufinanzplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel für Hochbauten an die Hand genommen. Die Kosten für die Behandlung dieses Vorstosses betragen Fr. 615.--. Vorsitzender: Der Regierungsrat erklärt sich mit Datum vom 5. September 2001 schriftlich bereit, das vorliegende Postulat entgegenzunehmen. Das Postulat ist unbestritten und wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen. 242 Interpellation Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin, vom 27. März 2001 betreffend krasse Unterversorgung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im ambulanten speziell aber im stationären Bereich; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2559) Antwort des Regierungsrates vom 22. August 2001: Zu Frage 1: Die Einweisungen (Einw.) von Jugendlichen sind seit dem Jahr 1997 leicht ansteigend und verteilen sich auf den "Internen Psychiatrischen Dienst" (IPD) und die Drogenentzugsstation (DES). Einweisungen 1999: 2000: IPD inkl. IPD 58 Einweisungen 58 DES DES 17 Kinder Jugendliche 16 42 38 37 Im Jahr 1999 sind gemäss einer Erhebung pro Monat folgende Plätze von Kinder und Jugendlichen in IPD und DES beansprucht worden: 307 Zu Frage 5: Dazu ist folgendes festzuhalten: - Das Spitalabkommen aus dem Jahre 1974 zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Land ist nicht gekündigt und immer noch gültig. - Nachdem das Spitalabkommen aus dem Jahre 1974 stammt, wurden Vertragsverhandlungen zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Land aufgenommen und ein neuer Vorschlag ausgearbeitet. - Im Anhörungsverfahren haben sich die EVP, die FDP, SVP und SP positiv über den Vorschlag geäussert, wobei die FDP und SVP Vorbehalte und Verbesserungsvorschläge angebracht haben. Vorbehalte meldeten ebenfalls der Aargauische Krankenkassenverband und die betroffenen Spitalträgerschaften an. Die Gemeinden der Spitalregion Rheinfelden äusserten sich negativ zum neuen Spitalabkommen. Der Vorschlag für ein neues Spitalabkommen muss deshalb überprüft werden. Zurzeit laufen weitere Verhandlungen. Zu Frage 6: Gemäss Antwort zu Frage 3 laufen gegenwärtig Abklärungen über den Aufbau einer Kinder- und Jugendlichenstation im Kanton Aargau und deren Finanzierung. Zu Frage 7: Ärztinnen und Ärzte legen den Standort von Kinder- und Jugendpsychiatriepraxen aufgrund verschiedenster Überlegungen und Kriterien fest, die vom Regierungsrat nicht beeinflusst werden können. Der Regierungsrat ist aber bereit, entsprechend § 17 des aargauischen Gesundheitsgesetzes vom 10. November 1987 im Einzelfall Berufsausübungsbewilligungen an Inhaber ausländischer Diplome mit einer der schweizerischen ebenbürtigen Ausbildung zu erteilen, um so zur Entlastung der angespannten ambulanten Situation beitragen zu können. Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin: Ich weiss, der Tag ist fortgeschritten und wir mussten uns sehr konzentrieren. Aber dennoch möchte ich meine Interpellation beantworten. Ich danke dem Herrn Regierungsrat für die Beantwortung. Mit dieser bin ich eigentlich zufrieden, denn der Herr Gesundheitsdirektor hat eingesehen, dass etwas gegen diesen prekären Zustand unternommen werden muss. Er kennt jetzt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Königsfelden Art. 243 zusammen mit Erwachsenen in den letzten Jahren hospitalisiert werden mussten. Die Tendenz ist steigend. Was in letzter Zeit in unserer Welt passierte - ich denke an den Terroranschlag in Amerika sowie an das Attentat in Zug beschäftigt nicht nur uns Erwachsene, sondern ganz speziell auch unsere Kinder. Es ist für Kinder sehr schwierig zu verstehen, was Erwachsene auf dieser Welt anrichten. Die Anrufe bei den externen kinder- und jugendpsychiatrischen Diensten häufen sich. Die Zeit, bis die Eltern einen Termin kriegen, ist lang. Die Statistik zeigt, dass beispielsweise die Fälle sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche stetig zunehmen. Die Gewaltbereitschaft steigt, auch bei erwachsenen Personen. Eine Zulassung an Inhaber ausländischer Diplome mit einer der schweizerischen ebenbürtigen Ausbildung würde sicher eine Entlastung der angespannten, ambulanten Situation bringen. Zur Frage 2: Hier bin ich nicht ganz zufrieden. Ich habe exakt gefragt, ob es zutreffe, dass Kinder und Jugendliche zusammen mit Erwachsenen, teilweise auch mit straffälligen Erwachsenen untergebracht sind. Der Herr Gesundheitsdirektor sagt aber nur, es treffe zu, dass Jugendliche zusammen mit Erwachsenen untergebracht werden. Ich weiss aber, dass im Jahre 1999 30 und im Jahr 2000 49 Strafgefangene im IPD hospitalisiert werden mussten. Diese Zahl sollte uns allen sehr zu denken geben! Notgedrungen treffen natürlich die Kinder und Jugendlichen mit jenen Patienten, die aus der Strafanstalt Lenzburg aufgenommen werden müssen, zusammen. - (Vorsitzender: Frau Benker, die Zeit ist abgelaufen.) - Im Grossen und Ganzen bin ich sehr erleichtert, dass der Gesundheitsdirektor Abklärungen über den Aufbau einer Station für Kinder und Jugendliche abklärt. Ich bitte den Herrn Gesundheitsdirektor, diese Abklärungen zügig vorzunehmen, um dem Grossen Rat die Ergebnisse baldmöglichst präsentieren zu können! Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich als von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. 243 Interpellation Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken, vom 20. März 2001 betreffend Erfüllung des Leistungsauftrags durch das Kantonsspital Aarau; Beantwortung und Erledigung (vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2539) Antwort des Regierungsrates vom 6. Juni 2001: Zu Frage 1: Chirurgie: Im Bereich der Chirurgie ist die Gesamtzahl der wartenden Patientinnen und Patienten zu vernachlässigen. Eine kleine Zahl von Varizenoperationen (28, Stichtag 20. April 2001) müssen 3-4 Monate auf eine Operation warten. Eine bessere Verteilung ist hier nicht möglich, da die Patientinnen und Patienten im Sommer die Operationen nicht durchführen wollen. Dazu kommen noch einige vereinzelte Leistenhernien mit etwas längerer Wartezeit. Neurochirurgie: Im Bereich der Neurochirurgie müssen einige Patientinnen und Patienten für BandscheibenOperationen mit Instabilität, jedoch ohne neurologische Ausfälle, ca. 6-8 Monate warten (30 Patientinnen und Pati- 23. Oktober 2001 enten). Patientinnen und Patienten mit Tumoren oder mit neurologischen Ausfällen werden fortlaufend operiert. Orthopädie: Die Wartezeiten für Knie- und HüftgelenkTotalprothesen beträgt bis zu 9 Monaten. Für diese beiden Eingriffe sind 80 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Plastische Chirurgie: Die Klinik ist für 4 Wochen ausgebucht und weist seit 1996 eine 20%ige Patientenzunahme auf. Sie hat keine eigentlichen Wartelisten. Urologie: Endoskopische Operationen können innerhalb von 1-2 Monaten durchgeführt werden. Für Operationen im normalen, grossen Operationssaal beträgt die Wartefrist bei Tumoren 2-3 Monate, bei anderen Leiden zirka 7 Monate. Kinderchirurgie: Die Wartezeiten für Wahloperationen betragen 2-4 Wochen. Frauenklinik: Die Wartezeiten für Hysterektomien (Gebärmutterentfernungen) von 2-3 Wochen und MammaKarzinome (Brustkrebs) von 10 Tagen. Augenklinik: Die Wartefrist für die zwei häufigsten Operationen beträgt knapp 3 Monate. Insgesamt sind derzeit 94 Patienten (alle Eingriffe) auf der Warteliste. Hals-Nasen- und Ohrenklinik: Mit 180 wartenden Patientinnen und Patienten, weist die HNO-Klinik die höchste Wartezeit aus. Auch mit Wartefristen für Mandeloperationen bei Kindern von einem halben Jahr und bei Erwachsenen von einem halben bis einem Jahr, sowie von Nasenoperationen von einem halben Jahr bis einem Jahr, weist die Klinik die längsten Wartefristen und die höchste Patientenzahl auf. Zu Frage 2: Im Haus 1 sind 13 normale Operationssääle (ohne Urologie-Endoskopie) eingerichtet. Für 12 Säle sind die benötigten Personalstellen bewilligt. Aktuell werden an 3 Wochentagen 10 und an 2 Wochentagen 9 Säle betrieben. Notfalloperationen laufen ohne Einschränkung. Zu Frage 3: Auf der Warteliste für stationär aufzunehmende, abzuklärende respektive zu behandelnde Patientinnen und Patienten am Departement Innere Medizin sind zum Zeitpunkt der Stichprobe (15.5.) 3 Patientinnen und Patienten. Für dringlich abzuklärende resp. zu behandelnde Patientinnen und Patienten, z.B. im Rahmen an einen fixen Zeitpunkt gebundene Chemotherapie, gibt es keine Wartezeiten. In den Spezialdisziplinen der Inneren Medizin kann lediglich in der Kardiologie von einer Wartezeit von rund 4 Wochen für elektive, also nicht dringliche Herzkatheteruntersuchungen ausgegangen werden. Auf der Koronarangiographie-Warteliste figurieren aktuell max. 20 Patientinnen und Patienten. Nephrologie, Pneumologie, Gastroenterologie, Onkologie sowie Angiologie haben keine eigentliche Warteliste. Zu Frage 4: Im Departement Pflege beträgt die Gesamtzahl der zwischen Januar bis Juli 2001 am Stichtag vom 24. April 2001 erkennbaren Austritte 127. Im gleichen Zeitraum sind 126 Personaleintritte zu verzeichnen. Offensichtlich gelingt es dem Kantonsspital Aarau dank grosser Anstrengungen immer noch freiwerdende Stellen wieder zu besetzen. Dieses gilt auch für den Bereich der Operationsabteilungen. Hier stehen im gleichen Zeitraum 12 Austritten, 13 Eintritte gegenüber. 308 23. Oktober 2001 Zu Frage 5: Operationsabteilung, Instrumentierpersonal: 43 bewilligt, 33 besetzt (Ops-Schwestern, Technische Operations-Assistentinnen und -Assistenten TOA) Art. 244 Anästhesie-Pflegepersonal (inkl. Personal in Weiterbildung): 37 bewilligt, 35 besetzt suchung vor allem auch für die Angehörigen belastend, umso mehr, wenn dann der Patient während der Wartefrist verstirbt, wie das bei einem Angehörigen eines Grossratskollegen geschehen ist. Anstelle der Antworten auf Fragen 4 und 5 habe ich neuere Zahlen, auf die ich in der Behandlung des Postulates zurückkommen kann. Intensivstationen (Chirurgie, Medizin) Pflegepersonal (inkl. Personal in Weiterbildung): 108 bewilligt, 103 besetzt Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt. Notfall Pflegepersonal: 34,5 bewilligt, 28,5 besetzt (Differenz am 15. Mai 2001 rekrutiert, Stelle noch nicht angetreten) Zu Frage 6: Die Spitalleitung des Kantonsspitals ist sich der Ernsthaftigkeit des Problems bewusst. Sie hat auf verschiedenen Stufen Massnahmen zum Abbau der Wartefristen und der Fluktuationsraten beim Personal getroffen. Die Führung des Operationsbereiches wurde durch externe Spezialisten überprüft und neu geregelt. Konkret wurde die Leitung des Operationsbereichs einem OP-Manager übertragen. Zusätzliche Massnahmen in der Motivation und Reorganisation des Pflegebereichs wurden eingeleitet. Zu Frage 7: Die Regionalspitäler sind mit einer Reihe von zusätzlichen Einweisungen in Folge langer Wartefristen am Kantonsspital Aarau, insbesondere im Bereich der Grundversorgung, konfrontiert. Sie stellen jedoch zusätzlich Operationskapazität für Spitalärzte des Kantonsspitals Aarau zur Verfügung (Zofingen). Insgesamt wird die Situation nicht als besonders dramatisch umschrieben. Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Zunächst danke ich all jenen, die an der Beantwortung mitgearbeitet haben im Spital und im Departement. Ich bin sehr zufrieden mit der Art und Weise der Beantwortung und ich war schockiert vom Resultat. Es ist jetzt etwa ein halbes Jahr her und die Zahlen sind veraltet. Die Wartefristen für operative Eingriffe dürften kleiner geworden sein, da Privatpatienten zunehmend abwandern. Ich habe eine zuverlässige Meldung aus einer grossen Zürcher Privatklink, die besagt, dass sie zunehmend Aargauer Patienten operieren. Es sind aber immer noch Operationssäle geschlossen. Die Situation der HalsNasen-Ohrenklinik mit damals 180 Patienten auf der Warteliste und Wartezeiten von 6 Monaten für Kinder und bis zu 12 Monaten für Erwachsene war absolut inakzeptabel. Vielleicht ist die Liste jetzt auch kleiner. Aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man jetzt versucht, die Patienten abzuwimmeln. Die Situation der Urologie mit Wartefristen von 3-4 Monaten für Tumorpatienten liegt meines Erachtens hart an der Grenze des Verantwortbaren. Die Situation der Orthopädie mit damals 80 Patienten auf der Warteliste und Wartefristen bis zu 9 Monaten für Hüftgelenk- und Knieprothesen war unzumutbar. Ebenso die Situation auf der Neurochirurgie mit Wartefristen von 6-8 Monaten für Patienten mit Bandscheibenvorfall ohne neurologische Ausfälle erscheint auf den ersten Blick nicht so schwerwiegend. Aber die Ausfälle an den Arbeitsplätzen schlagen zu Buche. Die Situation der Augenklinik beunruhigt vor allem durch die lange Warteliste von damals 90 Patienten. Dabei ist zu bedenken, dass es oft um ältere Leute geht, die sich einerseits vor der Operation fürchten und andererseits Angst haben, das Augenlicht zu verlieren, was psychisch recht belastend ist. Bei der Kardiologie sind 4 Wochen Wartefrist für eine Herzkatheterunter- 309 244 Postulat Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken, vom 20. März 2001 betreffend Errichtung einer Task Force zur Verbesserung der Situation am KSA; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung (vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2538) Antrag des Regierungsrates vom 2. Mai 2001: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung: Im Zusammenhang mit der zunehmenden Verunsicherung über die allgemeine Führungssituation im Kantonsspital Aarau sowie sich abzeichnenden Kapazitätsengpässen in wichtigen Schlüsselbereichen wie z.B. in der Operationsabteilung, veranlassten den Vorsteher des Gesundheitsdepartementes bereits Ende November 2000 die Firma CGZ Consuling Gruppe Zürich AG (CGZ) mit einer Organisationsanalyse über das Kantonsspital Aarau zu beauftragen. Die wesentlichen Ziele der Organisationsanalyse waren: - Darstellung eines Stärken- und Schwächenprofils des Kantonsspitals - Definition von Schwachstellen in der Organisation und Führung - Definition von Verbesserungsmassnahmen zur Optimierung der Führungsorganisation bis zum Zeitpunkt der Verselbständigung der Kantonsspitäler - Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Finanzund Rechnungswesen - Massnahmen zur Behebung der Kapazitätsengpässe In enger Zusammenarbeit mit den leitenden Gremien des Kantonsspitals Aarau, dem Chef der Spitalabteilung und den externen Experten und Moderatoren wurde die Analyse durchgeführt und ein Schlussbericht an das Gesundheitsdepartement bzw. den Regierungsrat redigiert. Neben der Bestätigung der hervorragenden medizinischen, pflegerischen Leistungen des Kantonsspitals Aarau wurden auch einige organisatorische und prozessuale Schwachstellen erruiert, deren Behebung schon während der laufenden Organisationsanalys eingeleitet wurde. Insbesondere wurde zur Überwindung der Kapazitätsengpässe in den Schlüsselbereichen, wie der Operationsabteilung und Intensivstation, die Reorganisation der Führung der Operationsabteilung eingeleitet und ein OP-Manager eingesetzt. Art. 244 Zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen beauftragte der Regierungsrat die CGZ Consulting Gruppe AG (CGZ) in Zusammenarbeit mit der Spitalabteilung und den leitenden Organen des Kantonsspitals Aarau mit der Arbeit eines weiteren Massnahmepaketes und eines Umsetzungskonzeptes. Die hier eingesetzte Projektorganisation entspricht im wesentlichen den Forderungen des Postulats betreffend Errichtung einer "Task Force" (sinngemässe Übersetzung: Problemlösungsteam). In diesem Sinne kann das Postulat namens des Regierungsrates entgegengenommen und gleichzeitig abgeschrieben werden. Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, das vorliegende Postulat entgegenzunehmen, beantragt jedoch die gleichzeitige Abschreibung. Die Postulantin ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Die Regierung hält das Anliegen meines Postulates mit der Vornahme einer Organisationsanalyse für erfüllt und begründet damit die Abschreibung. Dem kann ich nicht zustimmen. Die Organisationsanalyse ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird mittelfristig das Klima am KSA verbessern. Diese Analyse selbst zeigt auch eindeutig den herrschenden Notstand auf. 74 Kündigungen im Pflegebereich von Januar-Mai und sie nennt ABAKABA als Auslöser für viele effektive und innere Kündigungen. Sie sagt weiter (Zitat): "Insbesondere in der Pflege im Bereich OP's, aber auch auf der Station und in der Radiologie sind unbesetzte Stellen und Abgänge zu verzeichnen, die den Leistungsauftrag des KSA einschränken. Die aktuelle Situation hat eine Mehrfachwirkung: Steigendes Risiko, den Leistungsauftrag nicht mehr erfüllen zu können, nicht realisierbarer Umsatz, lange Wartezeiten für operative Eingriffe, Mehrbelastung des verbliebenen Personals, Verschlechterung des Betriebsklimas in den betroffenen Bereichen." Soweit die Analyse und ihr alarmierendes Resultat. Aber die Analyse bringt jetzt keine einzige Krankenschwester und keinen einzigen Pfleger ans Krankenbett oder an den Operationstisch und keine Röntgenassistentin an den Apparat! Gemäss Aussagen der Pflegedirektorin in der Subkommissionssitzung vom 11. Juli waren von den 800 Pflegedienststellen 41 nicht besetzt und 53 weitere Stellen wären bei der damaligen Betriebsauslastung nötig gewesen. Da nicht angenommen werden kann, dass sich die Situation wesentlich geändert hat, heisst das im Klartext, dass um 90 diplomierte Schwestern und Pfleger fehlen. Von 4 Ende 2000 zusätzlich bewilligten medizinischen Intensivbetten ist eines besetzt. Da nicht anzunehmen ist, dass in der damals schon prekären Personalsituation unnötige Betten anbegehrt und bewilligt wurden, fehlen demnach 3 Betten, die von lebensbedrohten Patienten dringend benötigt werden. Ich weiss von einem Infarktpatienten und zwar von beiden Seiten, der 3 Mal zwischen KSA und Regionalspital hin und her transportiert wurde. Im Jahresbericht sprechen beinahe alle Chefärzte von ihrer Sorge, den Dienst noch aufrechterhalten zu können. Es muss dringend und jetzt Abhilfe geschafft werden! Als erstes muss alles daran gesetzt werden, dass das trotz ABAKABA und Überlastung noch ausharrende, gestresste Personal noch konkurrenzfähige Löhne bekommt. Nach Aussage der Pflegedirektorin erhält eine Schwester in Zürich 1'000-1'500 Franken mehr pro Monat und kürzlich habe ich erfahren, dass von einer Privatklinik nicht nur bessere 23. Oktober 2001 Löhne, sondern auch eine Woche zusätzliche Ferien angeboten werden, so dass gerade junge, aus der Lehre kommende Schwestern, die gerne Auslandferien machen, dem öffentlichen Gesundheitswesen, das ihre Ausbildung bezahlt hat, verloren gehen. Es muss alles daran gesetzt werden, jetzt noch Personal zu finden, denn als Folge der Verunsicherung über die zukünftige Ausbildung sagen Experten für die nächsten Jahre noch eine Zunahme des Pflegepersonalmangels voraus. Das KSA - unser Zentralspital - ist der Eckpfeiler unserer Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau, auch der Katastrophenversorgung. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein Verfassungsauftrag. D.h. der Regierungsrat und der Grosse Rat sind dafür verantwortlich! Selbst in der prekären finanziellen Lage des Kantons ist dieser Auftrag zu erfüllen. Die Zeit drängt! Die Situation auf dem Personalsektor verschlechtert sich laufend; je länger wir zuwarten, umso teurer wird die Sanierung der unhaltbaren Situation. Um rasch handeln zu können, meine ich, sei eben eine Task Force nötig, eine kleine, flexible Crew von Fachleuten des KSA und des GD, die der Regierung relativ rasch Vorschläge unterbreiten. Ich brauche das Wort "Crew" nicht aus Freude am Englischen, sondern weil ich hoffe, dass diese Gruppe so gut zusammenarbeitet wie die Besatzung eines Schiffes oder eines Flugzeuges! Ich stelle mir beispielsweise folgendes Modell vor: Der Kantonsarzt als Chef. Er hat das medizinische Wissen, hat gute Verbindungen zu anderen Kantonsärzten, zum Bundesamt für Gesundheitswesen und zu unseren anderen Departementen. Der Chef der Sektion Schulen und Personal, gleichzeitig Vertreter der Spitalabteilung als ChefStellvertreter. Der für das GD zuständige Chefbeamte im Finanzdepartement, der Präsident der Spitalleitung, das ist ein Chefarzt, die Direktorin des Pflegedienstes und der Spitaldirektor. Die Task Force soll sich problembezogen in Teilbesetzung treffen können. Es kann sein, dass ein ähnliches Gremium bereits existiert. Damit es eine Task Force wird, ist Tempo gefordert. Der Departementsvorsteher erstatte alle 3 Monate, bei Bedarf kurzfristig, der Subkommission KSA Bericht über die getroffenen und vorgesehenen Massnahmen. Dies ist kein Misstrauensvotum, sondern es soll die Kommission fit machen aus voller Kenntnis über die Entwicklung der Situation rasch und fundiert Anträge stellen zu können. Damit Sie sehen, was ich meine, könnte ein Beispiel etwa die Frage sein, ob für die leeren Plätze in den Pflegeschulen und der TOA-Schule Kandidierende aus Ostdeutschland aufgenommen werden könnten mit der Verpflichtung, eine gewisse Zeit noch in den aargauischen Spitälern zu arbeiten. Selbstverständlich müsste es eine für beide Seiten faire Abmachung sein. Aber das ist etwas, was nur in Zusammenarbeit mit Spital und Departement erfolgen kann, denn die Schulen sind im Hoheitsbereich des Departementes. Ziel der Task Force ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem GD und dem KSA durch eine kleine Crew, die Möglichkeit, massgeschneiderte Vorschläge zu liefern, rasch zu reagieren und über die Subkommission und GGK rasch politische Entscheide des Grossen Rates zu bewirken. Am 14. September hat der Gesundheitsdirektor den Begleitbericht zur Revision der Spitalgesetzgebung Spitallandschaft Aargau vorgestellt. Ein geniales Projekt, das unter anderem die Verselbständigung der kantonalen Spitäler und der psychiatrischen Dienste beinhaltet. Der ambitiöse Zeitplan 310 23. Oktober 2001 Art. 244 sieht die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2003 vor. Bitte sorgen Sie dafür, dass das KSA diesen Start in voller Leistungskraft angehen kann. Es bleibt nicht viel Zeit und was wir jetzt investieren, ist eine Vorauszahlung an das grosse Werk der Spitallandschaft. Deshalb bitte ich Sie, gegen die Abschreibung meines Postulates zu stimmen! Mit der Überweisung des Postulates denke ich - und wir sind überzeugt, signalisieren wir auch dem Personal, dass wir die alarmierenden Zeichen wahrnehmen und dass es uns nicht gleichgültig ist, was sich im KSA tut. Das Postulat ist noch nicht erfüllt, deshalb möchten wir es noch nicht abschreiben! Vorsitzender: Das waren ganz genau 10 Minuten. Fredy Böni, SVP, Möhlin: Die SVP-Fraktion ist für die Abschreibung dieses Postulates. Wir sind der Meinung, dass erstens mit der Organisationsanalyse grundlegend das Problem analysiert wurde, wir sind zweitens der Meinung, dass Massnahmen dazu jetzt eingeleitet sind, insbesondere mit einer externen Consultingfirma in Zusammenarbeit mit der Spitalabteilung, die zusammen mit den Führungskräften des Spitals dieses Problem ernsthaft angehen und auch Lösungen treffen muss. Wir sind der Auffassung, dass eine Task Force in diesem Bereich keine arbeitsmarktlichen Veränderungen bringen kann. Das Problem ist der Arbeitsmarkt. Wenn Zürich uns mit höheren Löhnen Krankenhauspersonal abwirbt, dann ist das ein normaler arbeitsmarktlicher Vorgang. Das können wir mit einer Task Force so nicht lösen. Daher sind wir der Auffassung, dass alles eingeleitet ist, vielleicht noch nicht im Detail fertig besprochen. Die Arbeit wird gemacht, auch ohne Task Force. Wir beantragen deshalb, das Postulat entgegenzunehmen und entsprechend abzuschreiben. Geri Müller, Grüne, Baden: Ich danke Frau Dr. Haber für die exzellente Zahlenvorlage, die Sie hier geboten hat, die aber viel zu wenig ins Bewusstsein gekommen ist, denke ich mal, so anhand des Geräuschpegels. Ich finde es wirklich schade! Das sind diese Bereiche, die uns langsam bachab gehen. Wenn Sie diesen Bericht der CGZ-Consulting Gruppe Zürich - gelesen haben, sehen Sie genau, was dort los ist. Es hapert massiv in 4 Bereichen. 1. Zum einen ist das beim Personal. Es ist hervorragendes Personal da, das aber bis auf das Zahnfleisch ausgeblutet ist. 2. Es hapert weiter an der Verwaltung, die teilweise auch aus Ressourcenknappheit heraus Fehler macht. 3. Es mangelt an Investitionen in verschiedenen Bereichen. Das fängt an bei zu später Investition in die Telefonanlagen bis hin zu Details bei operativen Abläufen des Spitals selbst. Auch das hätte Geld gekostet, wurde aber nicht gemacht. 4. Das EDV-System der Spitäler ist total veraltet. Gewisse Dinge müssen mehrmals gemacht werden. Es braucht einen Millionenkredit, um da beispielsweise mit dem Kanton Zürich gleichzuziehen. Diese 4 Punkte wurden aufgezeigt, das ist noch nicht Task Force. Dort müsste nun etwas passieren, aber nun schreibt man dort wieder ab und sagt: Wunderbar, haben wir untersucht, aber wir machen nichts weiteres. Ich habe gehört, was gemacht wird: Gratismineralwasser wird dem Personal abgegeben und die Parkplätze werden 70% günstiger angeboten. So versauen Sie sich einen 5. Punkt, das ist das Vertrauen in das Personal. Wenn dann solche Vergleiche gemacht werden, dass dank dem Baregg die 1'500 Franken möglicher sind, im Kanton Zürich zu verdienen, dann wird das auch genutzt. Dieses Postulat darf nicht abgeschrieben werden, sonst ist diese - ich muss schon sagen - dürftige Arbeit die hier geleistet wurde im Gegensatz zu diesem dicken Bericht, der uns zugestellt wurde, um den zu beurteilen, ist es schade um diesen Bericht. Dann haben wir Geld aus dem Fenster geworfen. Wir müssen den Bericht zur Kenntnis nehmen und dann auch Massnahmen umsetzen und zwar nicht nur Mineralwasser. Ich bitte Sie zum dritten Mal heute, das Gespräch nicht zu verweigern! Die Task Force muss gebildet werden und zwar nicht nur mit spitalinternen Leuten. Da braucht es auch noch externe Berater, die diese diffizile Lage erfassen und umsetzen können, damit die Spitäler nicht gefährdet sind. Ich bitte Sie also, das nicht abzuschreiben, damit die Task Force endlich mal arbeiten könnte! Vorsitzender: Ich habe noch eine Mitteilung: Die Mitglieder der Gesundheitskommission haben heute Abend um 17.30 Uhr - Treffpunkt Eingangshalle im Haus 1 des Kantonsspitals - eine Sitzung. Ursula Brun, FDP, Mumpf: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir sind mehrheitlich der Auffassung, dass das Postulat im Moment nicht abgeschrieben werden kann. Wir sind der Meinung, dass nur durch die Verstärkung der Spitalleitung, das Postulat nicht erfüllt ist. Es braucht tiefergreifende Massnahmen. Dies geht auch aus der Interpellationsantwort und den Worten von Frau Dr. Haber klar hervor. 311 Barbara Roth, SP, Erlinsbach: Die SP-Fraktion befürwortet die Abschreibung des Postulates. Dies nicht etwa, weil wir die zweifellos vorhandenen Probleme im KSA mit der durchgeführten Betriebsanalyse und der in Auftrag gegebenen Massnahmen als gelöst erachten oder diese Probleme gar verkennen. Die seit Jahren bestehende Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen Aargau und deren Auswirkungen auf die medizinische und pflegerische Versorgung der aargauischen Bevölkerung wurden in den Jahresberichten Jahr für Jahr dargestellt. Diese seit Jahren bekannten Tatsachen können unseres Erachtens jedoch nicht wieder durch das Schaffen einer weiteren Arbeitsgruppe oder einer sogenannten Task Force eliminiert werden. Erfahrungsgemäss wird auch diese Arbeitsgruppe zum reinen Gremium der vielen und grossen Worte verkommen und wird nichts anderes als die Bedeutung eines weiteren Verhinderungsinstrumentes haben. Anstelle des Einsatzes einer weiteren Arbeitsgruppe, um Zeichen zu setzen, um tiefergreifende Massnahmen zu ergreifen, wie sie sagen Frau Brun. Diese haben Sie bei der Rückweisung des Voranschlages bereits gesetzt. Um endlich die Probleme im aargauischen Gesundheitswesen durch eine massgebende Korrektur der während Jahren bestehenden verfehlten Lohn- und Personalpolitik zu beheben, sind von Seiten des Parlamentes endlich Taten gefordert und nicht einfach hohle Worte, die wieder eine Arbeitsgruppe bearbeitet und das Parlament kann verschieben und verschieben und verschieben! Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Zu Frau Roth: Ich habe das eben "Task Force" genannt und nicht Arbeitsgruppe in der Überzeugung, dass eine Task Force ja das Recht hat, dem Herrn Gesundheitsdirektor Bericht zu erstatten und darum wäre die Bestimmung drin, dass der Gesundheitsdirektor laufend bei den Sitzungen der Subkommission und der GGK über die Tätigkeit unterrichtet wird, so dass die Gesundheitskommission in Kenntnis der Entwicklung der Situation rasch dem Parlament Vorschläge, auch Budgetvorschläge unterbreiten kann. Genau darum meine ich, braucht es diese Task Force! Art. 244 Barbara Roth, SP, Erlinsbach: Frau Haber, was denken Sie eigentlich, was wir die letzen paar Jahre gemacht haben? Der Gesundheitsdirektor bzw. die frühere Gesundheitsdirektorin haben ständig berichtet. Man weiss längst Bescheid über die Probleme in den Kantonsspitälern. Die Subkommission hat bestens Bescheid gewusst und die Kommission hat ihre Anträge gestellt bzw. auch nicht gestellt. Wenn Sie hier Anträge stellen, dann werden sie abgewiesen, weil sie etwas kosten, also haben wir nachher das Gleiche, was wir jetzt haben. Wir müssen endlich Mittel und höhere Löhne sprechen! Sie können heute im Tagesanzeiger lesen, dass sich die Personalsituation in den Zürcher Spitälern in den letzten Monaten massiv gebessert hat, weil mehr Lohn zugesprochen wurde und die Arbeitsbedingungen verbessert wurden. Wir müssen dort ansetzen und nicht wieder Arbeitsgruppen, auch genannt "Task Force" schaffen! Wir kennen die Probleme längst und der Gesundheitsdirektor kennt sie auch. Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum vor. Ich schliesse die Diskussion. 23. Oktober 2001 auch mit den Ausführungen von Frau Roth völlig einverstanden. Wir müssen etwas tun, aber wir müssen das überlegt und so tun, dass es auch Wirkungen hat. Ich bin überzeugt, dass diese neue Organisation, die wir demnächst dem Regierungsrat vorlegen werden, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Saubere Kompetenzabgrenzungen in den Kliniken, das ist ein ganz neuer Weg, den wir hier gehen, aber ich bin überzeugt, dass das ein richtiger Weg ist, den wir bereits auf den 1. Januar 2002 umsetzen. Die Frage der Informatik ist nicht so einfach. Wir haben jetzt über Jahrzehnte Informatik aufgebaut in den Spitälern und kommen jetzt zur gemeinsamen Lösung. Sie können sich nicht vorstellen, was da für Widerstände sind. Wir werden das jetzt umsetzen. Das wird sehr schnell kommen, damit wir hier weiter kommen. Der ganze Personalbereich wurde richtig zitiert; es ist ganz schwierig, die Fragen im Gesundheitswesen mit dem veränderten Arbeitsmarkt und dem Mangel an Fachkräften in diesen Fachdisziplinen, in denen natürlich ein Kantonsspital, ein Zentrumsspital sehr stark engagiert ist, sofort zu lösen. Ich bin überzeugt, dass die Rekrutierungsmöglichkeiten, die wir abklären im Ausland, im Süddeutschen Raum und in Polen, dass diese Erfolge zeigen werden. Wir haben positive Signale. Aber auch das braucht etwas Zeit. Gesamthaft beurteilt, so wie ich das sehe, hat beim Personal eine gewisse Beruhigung stattgefunden. Selbstverständlich wartet man nun darauf, was auf den 1. Januar 2002 passiert mit dem zweiten Schritt. Landstatthalter Ernst Hasler, SVP: Selbstverständlich nehmen wir die Situation an den Kantonsspitälern im Aargau und in Königsfelden sehr ernst. Die Situation ist tatsächlich nicht einfach. Es ist generell im Gesundheitswesen nicht einfach, aber hier stellen sich besondere Probleme. Das ist auch der Grund, warum ich Ende Jahr auf persönlichen Druck hin diese Analyse in Auftrag gegeben habe. Wir können nicht davon ausgehen, im Bereich Arbeitsmarkt, im Zusammenfassend: Gemeinsam mit dem Personal und den Bereich Veränderungen im Gesundheitswesen, dass wir Führungskräften im KSA steht uns eine grosse Herausfordeeinfach den Schalter drehen können und dann wird alles rung bevor. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den Massganz anders und gut. Das ist nicht möglich! Wir haben, nahmen hier einen guten Schritt vorangekommen sind. Das gestützt auf diese Analyse zahlreiche Massnahmen eingeleibraucht aber noch Zeit. Aus diesen Überlegungen bitte ich tet und sind daran, diese Massnahmen weiter umzusetzen. Sie, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben! Dafür braucht es aber etwas Zeit. Selbstverständlich ist für Vorsitzender: Der Entgegennahme widersetzt sich niemand. mich auch klar, dass wir dauernd gegenüber der AufsichtsWir stimmen also über die Abschreibung ab. kommission und der Gesundheitskommission informieren, wie die Entwicklung ist. Frau Brun: Ich bitte Sie um VerAbstimmung: ständnis, weil wir sonst die Kompetenzen vermischen. Wir Das Postulat wird mit grosser Mehrheit abgeschrieben. sind in einem WOV-Projekt und haben die operationelle Verantwortung eigentlich abgegeben. Wenn wir direkt Vorsitzender: Damit ist das Postulat überwiesen und gleichwieder in die operationelle Tätigkeit eingreifen, dann ist das zeitig abgeschrieben. Das Geschäft ist damit erledigt. Wir doppelt gefährlich: Die eine Seite fühlt sich dann entlastet, sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich danke Ihnen für die weil die Verantwortung offenbar von jemand anderem geArbeit und wünsche einen schönen Abend! Die Sitzung ist tragen wird. Das aber kann nicht sein! Wir wollen ja gegeschlossen. meinsam mit allen Beteiligten Verbesserungen erreichen. (Schluss der Sitzung: 17.10 Uhr.) Daran ändert diese Vermischung der Kompetenzen nichts, wenn wir jetzt kurzfristig etwas beschliessen. Ich bin daher ________________________________________________ 312