Grosser Rat - beim Kanton Aargau

Werbung
Art. 234
23. Oktober 2001
15. Sitzung
23. Oktober 2001, 14.00 Uhr
Vorsitzender:
Hans Bürge-Ramseier, Safenwil
Protokollführer:
Marc Pfirter, Staatsschreiber
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 188 Mitglieder
Abwesend mit Entschuldigung 9 Mitglieder, ohne Entschuldigung 3 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Bhend Martin, Oftringen; Bigler Judith, Rupperswil; Brentano
Max, Brugg AG; Brunner Andreas, Oberentfelden; Emmenegger Kurt, Baden; Fässler
Lukas, Möhlin; Suter Ruedi, Seengen; Urech Rolf, Boniswil (Post); Widmer Zobrist
Denise, Brugg AG
Unentschuldigt abwesend: Buholzer Katja, Magden; Moser Joerg, Fislisbach; Stutz-Lang
Hans, Islisberg
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 15. Ratssitzung
der laufenden Legislaturperiode.
Ich habe noch Mitteilungen zu machen, die ich am Morgen
bewusst zurückgestellt habe. Es handelt sich um 3 Sportmeldungen: Das Fussballspiel unseres FC Grossrat gegen
eine Auswahl der Evangelischen Landeskirche am 18. September endete unentschieden 1:1. In beiden Fällen war der
Torschütze ein Gast. Es handelte sich also um ein Eigentor.
Am 25. September hat im Frankenstadion in Wehr in
Deutschland ein Spiel gegen den Kreistag des Landkreises
Waldshut stattgefunden. Dieses Spiel endete für unseren FC
mit einer ehrenvollen Niederlage von 2:1. Der Capitain und
Torschütze Ernst Werthmüller bedankt sich ausdrücklich bei
der Ratsleitung und bei Herrn Adrian Schmid, Ratssekretär,
sowie bei Herrn Regierungsrat Peter C. Beyeler für die
moralische und verbale Unterstützung vor Ort. Offenbar war
diese zu wenig lautstark, sonst hätte es vielleicht zum Sieg
gereicht.
Noch etwas in eigener Sache: Am 29. September habe ich
meine letzte Gemeinde, also die 232. per Velo besucht bzw.
durchfahren und damit mein zu Beginn der Amtszeit abgegebenes Versprechen eingelöst und dabei etwa 3'000 Kilometer zurückgelegt. Ich bedanke mich bei allen, die mich
ein Stück des Weges begleitet, empfangen oder verpflegt
haben. Ich habe bei dieser Tour unzählige, für mich bisher
unbekannte Landschaften und Orte kennengelernt. Eine
unermessliche Bereicherung waren aber all die vielen herzlichen Begegnungen mit der Bevölkerung. Ganz herzlichen
Dank dafür!
Dann habe ich noch eine Mittelung von den jüngsten Grossrätinnen und Grossräten unter 30, zu welchen ich leider
nicht mehr gehöre. Diese treffen sich im Anschluss an unsere Nachmittagssitzung im Affenkasten.
234 Interpellation Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland,
betreffend Borkenkäferkatastrophe im Jahr 2001 in den
Aargauer Wäldern; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, und 38 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text:
Im Jahr 2001 beklagten sich immer mehr Förster über die
katastrophale Borkenkäfer-Situation in unseren Wäldern.
Des öfteren wird der Vorwurf laut, dass die Abteilung Wald
diese Situation ignoriere und den Förstern keine Hilfeleistung biete. Ich bitte deshalb die Regierung folgende Fragen
zu beantworten:
1. Wie katastrophal ist die Borkenkäfersituation dieses Jahr
wirklich? (Befallsmenge pro m3 pro Baumart)
2. Wie ist die Borkenkäfersituation für das kommende Jahr
zu beurteilen?
3. Welche Unterstützungsmassnahmen beschloss die Abteilung Wald als Hilfe für die Waldbesitzer und Förster?
4. Weshalb verfügte der Kanton Aargau im Gegensatz zu
anderen Kantonen nicht das Fällen der befallenen Borkenkäferbäume?
5. Die Fichte wurde durch "Lothar" und anschliessend durch
den Borkenkäferbefall stark betroffen. Weshalb wurde die
Fichte bei der Wiederbewaldung sozusagen verboten?
6. Welcher Stellenwert wird dem Wald als Rundholzlieferant für die Sägeindustrie, wo vorwiegend Fichte eingeschnitten wird, eingeräumt?
7. Wo liegen die Prioritäten: will die Abteilung Wald keinen
Wirtschaftswald unterstützen, wie ihn das Waldgesetz auch
vorsieht, sondern vorwiegend Projekte für Naturschutz und
Reservatsflächen fördern?
8. Welche Anstrengungen hat die Abteilung Wald mit Partnerverbänden unternommen, um die Personalbelastung und
den Holzmarkt in den Griff zu bekommen?
292
23. Oktober 2001
9. Wie soll der Wald im Kanton Aargau in 20, 30, 50 Jahren
aussehen in der Zusammensetzung der Baumarten?
235 Interpellation Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland,
betreffend allfällige Regelungen zur Sterbehilfe in den
Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler,
Pflege- und Altersheime des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Sylvia Flückiger, SVP, Schöftland, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation
eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, nachfolgende Fragen im
Hinblick auf die Zulassung von Sterbehilfeorganisationen
und Suizidbeihilfen in den Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler, Pflege- und Altersheime zu beantworten:
1. Bestehen verbindliche Regelungen zur Sterbehilfe oder
Suizidbeihilfe?
2. Im negativen Fall, ist der Regierungsrat bereit, entsprechende, klare Regelungen zu formulieren?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich im Interresse der Rechtssicherheit für ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen zu
den Einrichtungen der Kantonsspitäler, Regionalspitäler,
Pflege- und Altersheime einzusetzen?
4. Sieht der Regierungsrat konkrete Förderungsmöglichkeiten für palliative (schmerzlindernde) Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Palliativpflege, die als Alternative
zur Suizid-Beihilfe durch Sterbehilfeorganisationen geeignet
sind?
Begründung:
Der Trend, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, nimmt
generell zu. Dies erfordert klare Regelungen zu diesem
heiklen Thema. Dies zeigt auch eine Entwicklung im Kanton Zürich, wonach es ab Beginn dieses Jahres den Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen erlaubt ist, sich mit Hilfe
einer Sterbehilfeorganisation (z.B. Exit) selbst zu töten.
Die Achtung vor dem menschlichen Leben verliert an Bedeutung. Dieser Entwicklung muss dringlich Einhalt geboten werden. Der Staat darf nicht zulassen, dass die Unantastbarkeit des Lebens in Frage gestellt wird.
236 Voranschlag 2002; Fortsetzung der Allgemeinen
Aussprache; Rückweisung mit Auftrag an den Regierungsrat und Auflagen
(vgl. Art. 233 hievor)
Vorsitzender: Es liegt noch eine Wortmeldung aus dem
Plenum dazu vor.
Martin Troller-Zumsteg, SP, Münchwilen: Damit wir möglichst rasch wieder im Thema sind, erlaube ich mir, einige
Höhepunkte aus der Morgensitzung herauszugreifen. Bis
293
Art. 235-236
jetzt war ich der offenbar irrigen Annahme, dass es zu den
Stärken unseres Staatswesens gehört, Probleme zu lösen,
indem man nach Lösungen ringt und sucht und diese im
Konsens trifft und nicht in der Ausübung der Diktatur der
Mehrheit. Von Dialog und jenen die den Dialog predigen,
habe ich nicht viel gemerkt. Schon ganz zu Beginn der
Auseinandersetzungen in der Presse hat beispielsweise der
aargauische Gewerbeverband klar gesagt, wo es lang geht.
Man kann auch so politisieren. Wo steht unser Kanton finanzpolitisch? Man hat es gehört: Von der Belastungssituation her auf Platz 4; bei der Krankenkassenprämienverbilligung auf dem letzten Platz, wobei dieser für Viele der erste
Platz ist. Für mich aber ist es der letzte Platz; bei den Kinderzulagen auf dem letzten Platz. Das ist in etwa ein grobes
Bild und die Beteuerungen 10 Jahre Defizit, was haben die
bewirkt? 10 Jahre Defizit haben unter anderem bewirkt, dass
in diesen 10 Jahren eine Steuergesetzrevision stattgefunden
hat mit 60 Mio. Franken Steuerausfällen. Trotz Defizit war
das keine Diskussion. Nach der 1. Lesung waren die programmierten Ausfälle viel höher. Wer hat in dieser Steuergesetzrevision die Feder geführt und die Szene beherrscht?
Wer denn wer? Warum hat die Regierung überhaupt ein
Interesse auf ein Nullbudget hinauszulaufen? Was passiert
dann? Erinnern Sie sich etwa 3 oder 4 Wochen zurück?
Kaum schreibt der Bund mit Milliardenschulden mal
schwarze Zahlen, werden sofort Geschenke geschnürt. Jene
die sie schnüren, werden sie auch wieder aufmachen. Es
werden sofort weitere Begehren gestellt. Beispielsweise
haben wir heute auch ein Traktandum 7, das nicht aus der
Fraktion der SP kommt, sondern aus einer Fraktion, die ein
Nulldefizit will. Ich diskutiere nicht darüber, ob diese Aufgabe notwendig ist oder nicht, aber die Begehren kommen
nicht nur aus unserer Fraktion. Interessant, was da für Rezepte verkündet werden. Der Herr Präsident der SRK hat so
salopp gesagt, man kann auch 50 mal 1 Mio. sparen. Der
Fraktionspräsident der SVP hatte ein anderes Rezept. Aus
einem Votum eines SVP-Kollegen ging hervor, dass unter
anderem auch bei der Polizei gespart werden könne. Das ist
für mich etwas ganz Neues, nachdem diese Partei mit dem
obersten Ziel der Sicherheit der Bevölkerung in den Wahlkampf zog. Sicher ist: Egal wo die Regierung sparen könnte
und müsste, es wäre am falschen Ort! Was die Interpellation
wegen dem Borkenkäfer jetzt soll? Ich höre es schon läuten!
(Heiterkeit). - Da müssen wieder Subventionen her, da sind
Betriebe gefährdet, da muss das Holz weggeschafft werden.
Das ist doch ganz klar und wenn morgen der Bruder oder
die Schwester des "Lothar" durchs Land fegt, dann haben
wir am nächsten Dienstag aus der gleichen Fraktion wieder
5 und mehr Vorstösse!
Es können auch Subventionen verzögert werden. Subventionen, die den Gemeinden zugesagt sind. Es ist dann einfach,
an der Gemeindeversammlung als Grossrat zu sagen, ja die
in Aarau machen sowieso, was sie wollen. Die bezahlen
wenn sie können und wenn sie nicht können. Dass bei einem
Standortentscheid nicht nur der Steuerfuss des Kantons
entscheidend ist, das sollten eigentlich mittlerweilen alle
gemerkt haben. Die Gemeindesteuerfüsse variieren zwischen 85% und 127%. Was spielen da die 2% des Kantons
für eine Rolle? Das ist reine...- ich sag's nicht aus!
Die Lohnfrage wurde diskutiert. Ob die Regierung richtig
oder nicht richtig gehandelt hat. Die Regierung hat als verantwortliches Organ in diesem Kanton richtig gehandelt. Sie
hat die Führungsverantwortung wahrgenommen und hat das,
Art. 236
was Sie, Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Lohndebatte versprochen haben, umgewandelt!
Zum Schluss noch ein Vergleich: Ich komme mir manchmal
vor, wie wenn beispielsweise der Peter Sauber ein defizitäres Budget für seinen Rennstall vorlegen würde und zu den
Sponsoren - bei uns den Steuerzahlern - sagen würde: Liebe
Leute, ich brauche mehr Geld, damit ich mithalten kann und
der Verwaltungsrat dieser Firma beschliesst dann: Lieber
Peter Sauber, du musst mithalten, das ist kein Problem, aber
es geht auch mit einem 2-CV Motor! So geht es natürlich
nicht! Ich bin überzeugt, dass keine Lösungen möglich sind,
wenn mit verschlossenen Augen diskutiert wird. Treten Sie
auf dieses Budget ein und übergeben Sie die Aufgabe der
Staatsrechnungskommission. Die Minderheit der SRK ist
bereit, dieses Budget zu diskutieren.
Vorsitzender: Damit ist die Diskussion gemäss dem genehmigten Ordnungsantrages geschlossen.
Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Troller: Der Herr Sauber weiss
schon, wie man Geschäfte macht! Der leistet sich keinen
Schumacher, sondern einen Räikkönen oder einen Heidfeld.
Die kosten viel weniger als ein Schumacher. Vielleicht wäre
das auch ein Ansatz für den Kanton Aargau.
Wir haben weitere Voten gehört. Zu Frau Kerr und Herrn
Meier von der CVP: Bitte nicht heute schon wieder einen
Lohnkampf hier im Kanton Aargau führen und Androhungen machen! Gerade im Zusammenhang mit der Lohn- und
Personalsituation zeigt der Antrag der SRK eine klare Linie
und zeugt von Verantwortung gegenüber dem Personal. Ich
habe es heute Morgen schon gesagt: mit der Annahme des
Rückweisungsantrages, mit diesen vorliegenden Auflagen
bekunden wir den klaren Auftrag, an den ausgehandelten
Lohnverhandlungen festzuhalten. Infolge dessen kann nach
der heutigen Abstimmung - wenn es zu einer Rückweisung
kommt - der Regierungsrat mit einer vorgelagerten, separaten Vorlage die Beschlussfassung zum Lohndekret schaffen
für das nächste Jahr, damit diese Verträge definitiv geregelt
werden können und die Inkonvenienzregelung auch eingepackt werden kann. Das müsste im November passieren, das
ist die Idee dahinter. Da ist die Regierung zusammen mit
uns gefordert. Gerade dieser Mehrheitsantrag zeigt, dass
mindestens auf Seiten der SVP und der FDP der politische
Wille da ist, das umzusetzen. Wenn sich da noch irgendwelche Juristen darum kümmern sollten, braucht es auch noch
einen Kläger. Schlussendlich ist es der Grosse Rat hier, der
die politische Meinungsbildung zu machen und für das
Personal einzustehen hat und diesen Entscheidungen vom
Juni nicht entgegenzutreten, sondern diese zu akzeptieren
hat!
Zu Herrn Leimbacher: Meine offensichtlich unglückliche
Aussage im Radio, man könne beispielsweise beim Kopieren zu sparen beginnen, zu der stehe ich weiterhin. Es könnte auch die A-Post an die Grossräte sein. Ich benötige die
Mitteilungen des Baudepartementes und des Kuratoriums
persönlich nicht immer per A-Post. Aber "wer den Fünfer
nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert"!
Eine Entgegnung zum ehemaligen SRK-Präsidenten, Herrn
Bürge: Auch eine SRK kann ja ihre Philosophie ändern und
gescheiter werden. Sie, Herr Bürge, waren jahrelang Mitglied und Präsident der SRK und vor Ihnen war es der Landammann Herrn Kurt Wernli. 10 Jahre hats die SRK versucht
23. Oktober 2001
und es resultierten daraus 527 Mio. Franken Bilanzfehlbetrag. Die heutige Staatsrechnungskommission schlägt diesen
Rückweisungsantrag in einer Mehrheit vor und will einen
anderen Weg gehen. Wir tragen heute Verantwortung und
bleiben somit nicht weiter Handlanger der Departemente
und des Regierungsrates. Wir sind die Legislative! Ich bitte
Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen!
Landammann Kurt Wernli: Mit dem Rückweisungsantrag
der SRK stehen Regierungsrat und Grosser Rat vor einer
staats- und finanzpolitisch neuen Situation. Der Ausgang
der heutigen Diskussion hat nicht nur Auswirkungen auf den
Voranschlag 2002. Er ist von wesentlicher Bedeutung für
das künftige Zusammenwirken von Regierungsrat und Grossem Rat in der Aufgaben- und Finanzpolitik. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass zuerst der Landammann grundsätzliche Ausführungen im Auftrage der Gesamtregierung macht. Damit will der Regierungsrat auch betonen, dass der Voranschlag 2002 das Ergebnis der Beurteilung und der Entscheidungen des Gesamtregierungsrates ist
und nicht von einem einzelnen Departement zu verantworten ist. Der Regierungsrat lehnt den Rückweisungsantrag mit
aller Entschiedenheit ab.
Er tut dies im wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens geht
es um grundsätzliche staatspolitische Überlegungen. Die
Aufgaben- und Finanzpolitik liegt in der gemeinsamen
Verantwortung von Regierungsrat und Grossem Rat. Die
Lösung von Problemen erfordert deshalb die Mitwirkung
von beiden Gewalten. Mit einer Rückweisung würde der
Grosse Rat dieser Verantwortung nicht gerecht!
Zweitens wäre die Rückweisung der falsche Lösungsansatz.
Er würde nicht zum Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts führen. Im Voranschlag 2002 fehlt das notwendige
Abbaupotenzial für die Beseitigung des Defizits. Die finanzpolitischen Probleme müssen grundsätzlich gelöst
werden, mit der Aufgabenüberprüfung und weiteren Instrumenten.
Die Gründe:
1. Wir haben eine ausserordentlich schwierige Rahmenbedingungssituation: Der Regierungsrat hat in der Botschaft
auf die ausserordentlich schwierigen Rahmenbedingungen
für den Voranschlag 2002 hingewiesen. Auf der Ausgabenseite führen die Sanierung von Altlasten, von unbeeinflussbaren Automatismen, Sozialversicherungen, von ausserordentlichen Belastungen zu einem relativ hohen Wachstum.
Gegenüber dem Budget 2000 weist das ordentliche Budget
100 Mio. Franken weniger Ausgaben aus! Ich erlaube mir,
das doch einmal klarzustellen!
Auf der Einnahmenseite sind erhebliche Steuerausfälle
aufgrund des neuen Steuergesetzes und des Ausgleichs der
kalten Progression zu verzeichnen. Ohne diese Kumulation
verschiedener negativer Einflüsse wäre der Voranschlag
2002 zumindest annähernd ausgeglichen.
2. Die Finanzlage ist nicht so dramatisch - der Negativtrend
muss aber gebrochen werden: Trotz der Defizite der letzten
Jahre ist die Finanzlage des Aargaus im interkantonalen
Vergleich keineswegs dramatisch: Die Pro-KopfVerschuldung liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Der
Aargau erfüllt seine Aufgaben auch mit dem Voranschlag
2002 weiterhin sehr sparsam. Das Ausgaben- und das Einnahmenniveau sind unterdurchschnittlich. Die Verwaltung
294
23. Oktober 2001
Art. 236
arbeitet mit relativ wenig Personal anerkanntermassen sehr
effizient.
SRK diese Lösung jedoch ab. Der Regierungsrat sieht deshalb keine Möglichkeit, das Defizit 2002 zu senken.
Die Momentaufnahme mit dem Defizit im Voranschlag
2002 ist deshalb nicht als gravierend zu bezeichnen. Hingegen würde sich die Finanzlage nach den Perspektiven für die
nächsten Jahre erheblich verschlechtern. Der Regierungsrat
ist deshalb ebenfalls der Auffassung, dass nun rasch einschneidende Gegenmassnahmen eingeleitet werden müssen.
Er hat dies verschiedentlich und auch in der Botschaft zum
Voranschlag 2002 bekräftigt. Diese Massnahmen müssen
nicht nur auf die Verhinderung von Defiziten ausgerichtet
sein. Das Ziel muss auch darin bestehen, längerfristig die
aufgelaufenen Schulden abzubauen.
5. Der Regierungsrat will den Haushaltausgleich bis spätestens Ende der Legislaturperiode: Der Regierungsrat will
deshalb seine Anstrengungen in der Finanz- und Aufgabenpolitik auf den Haushaltausgleich bis spätestens Ende der
Legislaturperiode ausrichten. Mit dem provisorischen Finanzplan hat der Regierungsrat dieses Ziel erneut bekräftigt.
Dieser Finanzplan wurde falsch verstanden. Wir wollten
ehrlich aufzeigen, wenn wir diese Politik fortsetzen, führt es
zu weiterer Verschuldung. Wir wollten ganz klar demonstrieren, welche Folgen das hat: Ein Fortführen oder ein Aufschieben der Politik. Deshalb müssen wir mit anderen Massnahmen die finanzpolitisch nachhaltigen Wirkungen einläuten, d.h. mit der entsprechenden Abbaumöglichkeit durch
die Überprüfung. Aber einen Haushaltausgleich mit budgettechnischen Massnahmen zu erreichen, wird nicht gelingen.
Es ist ein Abbau im Bereich der Staatsaufgaben, gekoppelt
mit einer integrierten und nachhaltigen Finanzpolitik erforderlich. Die entsprechenden Entscheidungen und die nachfolgende Umsetzung (Rechtsänderungen, Strukturanpassungen) können nicht über das Knie gebrochen werden! Es
braucht dazu sogar Volksentscheide, meine Damen und
Herren! Eingriffe in die bisherigen Staatsaufgaben müssen
rasch, aber überlegt angegangen werden, um nicht teure
Folgewirkungen zu erzeugen.
3. Gemeinsame Verantwortung von Regierungsrat und
Grossem Rat für die Finanzlage: Die Finanzlage ist das
Ergebnis der gemeinsamen Aufgaben- und Finanzpolitik
von Regierungsrat und Grossem Rat. Die Entwicklung und
die heutige Situation sind entsprechend von beiden Gewalten zu vertreten und zu verantworten. Die Kumulation der
negativen Einflüsse im Voranschlag 2002 zeigt, dass die
Finanzpolitik von Regierungsrat und Grossem Rat in der
Vergangenheit zu wenig ganzheitlich und nachhaltig war:
Im Steuerbereich wurden die Entlastungsbeschlüsse nicht
mit dem Entscheid gekoppelt, wo im Aufgabenbereich des
Kantons welche Abstriche vorzunehmen waren. Zur Verbesserung von Voranschlägen und Finanzplänen wurden mit
kurzfristiger Optik Ausgabenpositionen auf Folgejahre
verschoben. So etwa Hochbauinvestitionen und Investitionsbeiträge an Schul- und Wasserbauten. Dadurch hat sich
ein grosser Nachholbedarf aufgestaut. Grosse Verpflichtungen wie die Sanierung der SMDK und die Integration der
Lehrerpensionsversicherung wurden nicht oder zu wenig in
die Gesamtbeurteilung einbezogen. Die finanzpolitische
Situation, wie sie sich im Voranschlag 2002 widerspiegelt,
ist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Sie kann
deshalb auch nicht mit kurzfristigen budgettechnischen
Massnahmen verbessert werden.
4. Kein kurzfristiges Abbaupotenzial: Für die effiziente
Erfüllung der Staatsaufgaben ist der Kanton auf motiviertes
Personal angewiesen. Deshalb sind Lohnverbesserungen
unabdingbar. In den übrigen Aufgabenbereichen können
Einsparungen nur erzielt werden, wenn Aufgaben abgebaut
werden. Dies erfordert jedoch Änderungen von gesetzlichen
Grundlagen. Selbst wenn derartige Änderungen sofort an die
Hand genommen würden, könnten sie im Voranschlag 2002
aus zeitlichen Gründen keine Entlastung mehr bewirken. Im
Aufgabenkatalog können deshalb kurzfristig keine Abstriche
gemacht werden. Der Aufwand für die Erfüllung der Aufgaben ist im Voranschlag 2002 auf das Notwendige beschränkt
worden.
Der Regierungsrat weist nochmals darauf hin, dass der
Aargau auch mit dem vorgelegten Voranschlag 2002 im
interkantonalen Vergleich seine Aufgaben sehr sparsam und
sehr effizient erfüllt. Insbesondere ist der Personalbestand
niedrig. Der einzige Weg zu kurzfristigen Einsparungen
bestünde darin, Ausgaben auf die nächsten Jahre zu verschieben wie Hochbauten oder Beiträge an Gemeinden. Der
Regierungsrat will jedoch gerade diese Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen! Es bliebe nur noch der Ausweg
über Verbesserungen im Einnahmenbereich. Mit der Auflage, dass der Steuerfuss unverändert bleiben muss, lehnt die
295
Der Regierungsrat hat deshalb folgende Massnahmen beschlossen: Mit dem Projekt Aufgabenüberprüfung werden
sämtliche heutigen Aufgaben auf Legitimität, Standard und
Kosten überprüft. In einem ersten Schritt wird eine Auslegeordnung erstellt. In einem zweiten Schritt wird im Sinne
einer Priorisierung über die Abbaumassnahmen zu entscheiden sein. Die Abbaumassnahmen sind so auszurichten, dass
einerseits Ausgaben und Einnahmen des Kantons in Übereinstimmung gebracht werden und anderseits finanzieller
Handlungsspielraum für wichtige neue Aufgaben resultiert.
Prüfung einer Ausgaben- und/oder Schuldenbremse soll
miteingeschlossen werden. Damit sollen ein weiterer Anstieg der Verschuldung verhindert und bereits aufgelaufene
Schulden langfristig abgebaut werden.
Eine vertiefte Analyse der Staatsfinanzen und der Haushaltgrundsätze ist notwendig. Diese Analyse ist deshalb wichtig, weil der Aargau im Vergleich mit den anderen Kantonen
bezüglich der Höhe der Einnahmen pro Einwohner auf dem
zweitletzten Platz liegt. Wo liegen effektiv die Gründe? Das
wollen wir genau wissen!
Mit der Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltung
als neue Führungsmethodik soll sichergestellt werden, dass
das hohe Niveau in der Effizienz der Aufgabenerfüllung
gehalten werden kann. Der Regierungsrat in der neuen
Zusammensetzung hat nach Beginn der Amtsperiode die
Strategie für die Lösung der aufgaben- und finanzpolitischen
Probleme prioritär an die Hand genommen und in der Zwischenzeit festgelegt. Bis im Frühjahr 2002 wird eine Auslegeordnung über die Staatsaufgaben erstellt. Diese wird dem
Regierungsrat und dem Grossen Rat als Grundlage für die
notwendigen Weichenstellungen für den Haushaltausgleich
dienen.
7. Gemeinsame Verantwortung - gemeinsame Lösung von
Grossem Rat und Regierungsrat: Die anspruchsvollen Aufgaben und finanzpolitischen Fragestellungen erfordern eine
enge Zusammenarbeit zwischen Regierungsrat und Grossem
Art. 236
Rat. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Regierung
und Parlament gemeinsam Lösungen erarbeiten. Es ist deshalb staatspolitisch sehr problematisch, wenn der Grosse Rat
den Voranschlag an den Regierungsrat zurückweist, ohne
dass er sich mit dem Inhalt, den Besonderheiten und den
Argumenten vertieft auseinandergesetzt hat; damit verweigert der Grosse Rat die kooperative Diskussion. Bei den
Bürgerinnen und Bürgern entsteht dadurch der Eindruck des
Schwarzpeterspiels, mit entsprechendem Verlust von Vertrauen in Regierung und Parlament. Der Regierungsrat
erwartet deshalb, dass sich der Grosse Rat mit dem unterbreiteten Voranschlag 2002 befasst.
Nach dem geltenden Recht kann es nicht angehen, dass der
Grosse Rat nur den Saldo beurteilt. Erst durch eine vertiefte
Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen und den
beantragten Krediten werden die besonderen Schwierigkeiten erkennbar, die zum Defizit führen. Der Regierungsrat
und die Verwaltung sind bereit und interessiert, sich der
sachlichen und kritischen Prüfung des Voranschlags 2002
durch den Grossen Rat, durch die Staatsrechnungskommission zu stellen. Dabei können Erfahrungen und Erkenntnisse
gewonnen werden, die für die Massnahmen zum Haushaltausgleich wertvoll sein werden. Diese Massnahmen erfordern noch mehr als die Prüfung der Voranschläge eine enge
Zusammenarbeit zwischen Grossem Rat und Regierungsrat.
Die Rückweisung des Voranschlags 2002 wäre ein negatives
Zeichen für die gemeinsamen Anstrengungen zur Haushaltsanierung.
9. Fazit und Antrag: Der Regierungsrat steht geschlossen
hinter dem Voranschlag 2002. Er ist nach wie vor überzeugt,
dass ein besseres Ergebnis im nächsten Jahr noch nicht
möglich ist. Er ist aber auch festen Willens, zusammen mit
dem Grossen Rat eine mittelfristige Lösung der finanzpolitischen Probleme zu suchen, mit dem Ziel des Haushaltausgleichs bis spätestens Ende der Legislaturperiode. Der Regierungsrat ersucht den Grossen Rat, den Rückweisungsantrag abzulehnen und umgehend die Prüfung - die kritische
Auseinandersetzung - des Voranschlags 2002 aufzunehmen!
Regierungsrat Roland Brogli, CVP: Es ist auch am Finanzdirektor, dieses Geschäft zu vertreten. Der Rückweisungsantrag der Staatsrechnungskommission (SRK) und die Ankündigungen in den Medien das Budget betreffend stellen eine
besondere Situation für das Verhältnis zwischen Regierung
und Grossem Rat dar. Diese Situation gilt es zu lösen. Die
Regierung und ich als Finanzdirektor sind auch ohne Rückweisung bereit, in Zusammenarbeit mit dem Grossen Rat wenn Sie das wünschen - Massnahmen zur Defizitreduktion
zu suchen und zu finden.
Ich will Ihnen noch einmal kurz die Finanzlage ins richtige
Licht rücken und zwar anhand konkreter Zahlen. Das
Budget 2002 mit einem Defizit von 53,6 Mio. Franken ist
bereits sehr eng. Wir streben weiterhin, wie in allen Papieren des Regierungsrates und des Finanzdepartementes deklariert, bis spätestens Ende der Legislaturperiode, den Haushaltausgleich an. Der Aargau ist im interkantonalen Vergleich ein sparsamer Kanton. Die Ausgaben sind tiefer. Der
Aufwand beispielsweise für Personal ist gegenüber dem
gesamtschweizerischen Durchschnitt um 8% tiefer, trotz der
Übernahme der vollen Lohnkosten der Volksschullehrer.
Die Kosten für die allgemeine Verwaltung sind gegenüber
dem Durchschnitt aller Kantone um 18% tiefer!
23. Oktober 2001
Der Aargau hat im interkantonalen Vergleich auch tiefe
Schulden. 1999 betrug die pro Kopfverschuldung 3'494
Franken. Wir sind damit auf dem 2. Spitzenplatz, Herr
Markwalder, hinter Appenzell Innerrhoden und vor Schwyz!
Die Kantone haben eine pro Kopfverschuldung von durchschnittlich 8'758 Franken. Entsprechend machen die Passivzinsen gerade 4,1% der Fiskaleinnahmen aus. Das schweizerische Mittel hier ist 8,5%. Die Annahme für das Wirtschaftswachstum 2002 von nominal 3,5% - real 2% - für das
Volkseinkommen ist gleich hoch, wie jene beim Bund und
den Kantonen Solothurn und Luzern. Zürich und Basel
gehen sogar von einem Wirtschaftswachstum von 4% in
ihrem Budget aus. Wir haben schwierige Rahmenbedingungen. Wir haben viele Altlasten. Herr Füglistaller, ich will
hier niemanden beschuldigen. Ich wüsste auch nicht, wen
man hier beschuldigen müsste. Die Altlasten sind ja
schliesslich fast so alt, wie Regierungsräte werden können!
Es gibt auch sehr viele gebundene Ausgaben und die
schränken schliesslich die Handlungsfreiheit auch ein. Wir
haben dieses Jahr ausserordentliche Belastungen zu bewältigen, beispielsweise durch die Einführung des neuen Lohnsystems. Wir müssen marktgerechte Löhne bezahlen und wir
haben eine ungünstige Einkommensstruktur. Wir haben
geringe Erträge aus grossen Einkommen und Vermögen bei
den natürlichen Personen und eine ungünstige Branchenstruktur, d.h. relativ wenige grosse Unternehmen. Der Aargau hat im interkantonalen Vergleich weniger Einnahmen,
auch von Seiten des Bundes.
In dieser schwierigen Lage erwarte ich auch von der SRK
und vom Grossen Rat Vorschläge, welche Aufgaben konkret
nicht mehr oder in geringerem Mass vom Staat erfüllt werden sollen. Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes
müssen Sie doch auch Ihren Einfluss ausüben und klar
sagen, welche Aufgaben die Bevölkerung inskünftig noch
von Seiten des Staates erfüllt haben will und welche nicht!
Es wird immer wieder ein effizienterer Staat verlangt. Daran
arbeiten wir! Es gibt aber neuerdings auch Stimmen auf der
anderen Seite, die an der Effizienz der Privatwirtschaft
zweifeln. Ich weise Sie kurz auf die Konsequenzen eines
Nulldefizites hin: Die heutige Aufgabenerfüllung bezüglich
Umfang und Qualität muss reduziert werden. Der Abbau
würde sehr schmerzhaft. Wir müssten ohne seriöse Aufgabenüberprüfung in einer Art Kahlschlag gewisse Aufgaben
einfach unerledigt lassen. Ich könnte niemandem garantieren, dass er ungeschoren davon kommt. Ein Nulldefizit
würde auch den Abschwung beschleunigen. Angesichts der
unsicheren Konjunkturaussichten sollte der Staat nicht
zusätzlich negative Signale setzen!
Auch die Konjunkturaussichten sind bei einer Rückweisung
zu berücksichtigen. Diese Art von Politik macht nicht nur
bei der Aufgabenerfüllung bzw. bei Projekten Schwierigkeiten, sondern auch der Wirtschaft, weil auch der Staat als
Wirtschaftssubjekt gerade in dieser Zeit als verlässlicher
Partner auftreten sollte. Es hat mir ein Unternehmer, welcher
einen Betrieb im kleineren und mittleren Unternehmertum
führt, letzten Samstag gesagt - er ist zufälligerweise noch
Mitglied der SVP - wie wichtig es auch gerade für ihn in
diesen schwierigen Zeiten ist, dass auch der Staat und die
öffentliche Hand Kontinuität wahren!
Wie sieht nun eine nachhaltige Sanierung unserer Finanzen
aus? Trotz der düsteren Aussichten gemäss dem Finanzplan,
wie er Ihnen vorgelegt worden ist, bin ich hier eigentlich
gegen Schwarzmalerei. Allerdings sind die folgenden Mass296
23. Oktober 2001
nahmen konsequent zu ergreifen bzw. durchzusetzen. Es
braucht eine laufende Prioritätensetzung bei der Aufgabenerfüllung durch Regierung und Grossen Rat. Es braucht eine
grundsätzliche Überprüfung der Aufgaben und der Leistungen, d.h. Konzentration auf Kernaufgaben. Das Projekt ist
eingeleitet. Es braucht eine Analyse der Finanzsituation. Die
Aufgabenerfüllung muss aber auch generell bezüglich Qualität überprüft werden. Zu hohe Leistungsstandards müssen
heruntergefahren werden. Die Leistungserstellung ist zu
optimieren, d.h. auch Prozessoptimierungen sind nötig und
es braucht sicher auch ein verstärktes Kos-tenbewusstsein in
der Verwaltung und eine Verstärkung des Kostencontrollings. Als Finanzdirektor sind mir diese Massnahmen ein
zentrales Anliegen für die laufende Legislaturperiode.
Zusammenfassend: Ich bin selbstverständlich in meiner
Position nicht glücklich über Budgetdefizite. Das Defizit
von 53,6 Mio. Franken ist aber nicht so schlecht, wie es hier
immer dargestellt wird. Im interkantonalen Vergleich ist der
Kanton Aargau auf der Ausgabenseite ein sparsamer Kanton. Die Einnahmen sind relativ tief, die Schulden sind
weniger als halb so gross wie beim Durchschnitt aller Kantone. Ich ersuche die SRK und den Grossen Rat um eine
vertiefte Auseinandersetzung mit dem Voranschlag 2002.
Nur so können Sie als Volksvertreterinnen und Volksvertreter direkt mitwirken und einen gestalterischen Einfluss auf
die Prioritätensetzung bei der Aufgabenerfüllung nehmen!
Ich gehe noch auf einzelne Votanten ein. Der Kommissionspräsident hat erwähnt, der Finanzplan liege noch nicht vor.
Das Büro des Grossen Rates hat seinerzeit tatsächlich beschlossen, dass das Regierungsprogramm - sprich Legislaturziele - zusammen mit dem Finanzplan auf dem iterativen
Weg zwischen Grossrat und Regierungsrat behandelt werden sollen. Es entspricht selbstverständlich nicht dem iterativen Weg, von Beginn weg fertige Papiere vorzulegen. Es
kann ja gar nicht sein, dass der Finanzplan vorgelegt wird,
bevor die Legislaturziele festgelegt sind! Betreffend Inkonvenienzen wurde gesagt, dass diese noch nicht zur Kenntnis
gebracht worden sind. Ich stelle klar: Sie sehen in der Botschaft auf Seite 15, dass die Mehrkosten für die Neuregelung der Inkonvenienzen 10 Mio. Franken betragen. Es wird
so sein, dass der Regierungsrat nach Beschlussfassung des
Grossen Rates die Inkonvenienzen in einer Verordnung
festlegen muss.
Zu Herrn Hug: Seit mehr als 10 Jahren werde dieses Spiel
gespielt. Warum, frage ich mich, wurde denn nicht schon
letztes Jahr Rückweisung beantragt, obwohl seinerzeit das
Budgetdefizit 11 Mio. Franken mehr betrug als das, das
Ihnen heute vorliegt? Der Sanierungsprozess müsse jetzt
eingeleitet werden. Sanierung Ja, aber wir sind kein Sanierungsfall! Ein Sanierungsfall wäre ja schliesslich auch nicht
mehr kreditwürdig und es wäre kreditschädigend, vom
Kanton als "Sanierungsfall" zu sprechen! Wir haben es
gehört, die Zahlen würden das auch widerlegen.
Herr Leimbacher, Frau Schreiber, Frau Berner, Frau Arpagaus und Herr Bossard wollen höhere Steuern. Wir sind der
Auffassung, dass gerade in dieser Zeit - also kurz nach
Inkrafttreten neuer Bestimmungen, in denen man gezielt
kleinere und mittlere Unternehmungen, gezielt Unternehmen
generell, aber auch gezielt Familien entlastet hat, nicht
bereits schon wieder eine Tariferhöhung macht bei den
Steuern. Das wäre nicht der richtige Augenblick!
297
Art. 236
Es wurde gesagt, die volkswirtschaftlichen Annahmen entsprächen nicht den Realitäten. Wir konnten diese Woche
eine BAK-Studie lesen, nach der ein volkswirtschaftliches
Wachstum von 1,7% für das Jahr 2001 prognostiziert wurde.
Für das Jahr 2002, das Budgetjahr, wird ein Wachstum von
1,8% prognostiziert. Wir haben bei den Budgetunterlagen
2% Wachstum angenommen. Es kann also nicht so daneben
liegen, wie es hier dargestellt wurde!
Altlasten: Man dürfe hierfür nicht die Privatisierungserlöse
zur Finanzierung beiziehen. Ich habe immer gesagt: Zur
Behebung der Altlasten wie die Sondermülldeponie Kölliken oder wie die Überführung der Lehrerpensionsversicherung in die Aargauische Pensionskasse sind Sonderfinanzierungen nötig! Warum nicht beispielsweise eine Sonderfinanzierung aus Privatisierungserlösen? Wenn wir einen
Vorschlag machen, dann ist es nicht gut für uns, wenn jeder
Vorschlag gleich zum Vorneherein beerdigt wird! Es wurde
gesagt, unsere finanzielle Situation sei katastrophal. Das
habe ich bereits widerlegt. Es wurde auch gesagt, 527 Mio.
Franken Schulden seien genug und es sei eine Fortschreibung des Defizits vorgesehen bis ins Jahr 2006. Dazu bitte
ich Sie, diesen Finanzplan, der hier immer zitiert wird, auch
mal an einer anderen Stelle zu zitieren. Da heisst es nämlich
unter den finanzpolitischen Zielen - und das ist ja das Wesentliche, die Zielsetzung -: Es ist das oberste, finanzpolitische Ziel des Regierungsrates, den Finanzhaushalt bis spätestens Ende der Legislaturperiode auszugleichen. Da steht
es doch! Das macht uns nicht sorglos, wie das dargestellt
wurde. Wir sind sehr um unseren Finanzhaushalt besorgt
und Sie können sich vorstellen, dass wir uns darüber den
Kopf zerbrechen und dass es dabei immer zu Interessenkonflikten kommen wird. Es wurde in diesem Rat versprochen,
dass ein konstruktiver Dialog betreffend Budgetierung jetzt
stattfinden soll. Es wäre der Vorschlag gewesen, in einem
konstruktiven Dialog jetzt auf den Voranschlag einzutreten
und die Subkommissionen darüber beraten zu lassen!
Schliesslich wurde gesagt, der Grosse Rat der Regionen und
der Parteien sei nicht in der Lage, Entlastungen zu finden.
Aber es gab doch diesen Rat auch schon früher und genau
dieser Rat hat ja auch schon in anderen Jahren zu anderen
Budgets klare Entlastungen gefunden. So unmöglich scheint
diese Situation auch nicht.
Seit 10 Jahren sei nur auf der Ausgabenseite gearbeiten
worden. Das trifft nicht zu! Wir haben eindeutig höhere
Steuereinahmen auch in diesen 10 Jahren erlebt. Sicher, dies
weil die Einkommen und Vermögen angestiegen sind. Aber
wir haben höhere Einkommen erzielt und dass dies geräuschloser abgelaufen ist als auf der Ausgabenseite, das
bestreite ich nicht. Nach all dem bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag der SRK abzulehnen und auf das Budget 2002
einzutreten!
Vorsitzender: Es stellt sich die Frage, ob überhaupt eine
Rückweisung mit Auflagen möglich ist. Dieser Umstand ist
nirgendwo klar geregelt. Wir müssen also davon ausgehen,
dass die Auflagen eher als Empfehlungen zu betrachten
sind. Wir haben das abgeklärt. Die Regierung könnte also
auch mit anderen Lösungen aufwarten, wenn sie uns die
Vorlage erneut zustellt. Natürlich geht sie dann die Gefahr
ein, dass der erneute Voranschlag noch einmal zurückgewiesen oder korrigiert wird.
Art. 237
23. Oktober 2001
Zum Abstimmungsverfahren: Wir stimmen zuerst über den
Grundsatz der Rückweisung ab und dann über jede einzelne
Auflage auf der gelben Synopse, ob wir diese dem Regierungsrat als dringende Empfehlung mitgeben möchten. Sind
Sie damit einverstanden? Das scheint der Fall zu sein.
2. Auflage: Die volkswirtschaftlichen Annahmen, insbesondere das Wachstum des Volkseinkommens, sind den Realitäten anzupassen.
Wir stimmen ab über die Rückweisung und zwar machen
wir das so: In der Mitte der gelben Synopse stimmen wir
über die ersten beiden Zeilen des fettgedruckten Antrages
der Staatsrechnungskommission ab, weil der Nachsatz bereits eine Auflage ist.
Für die 2. Auflage: 109 Stimmen.
Dagegen: 20 Stimmen.
Wir stimmen also über folgenden Antrag ab: Dem Grossen
Rat wird beantragt, den Staatsvoranschlag zurückzuweisen.
Der Kommissionspräsident macht mich darauf aufmerksam,
dass ich den ganzen Satz machen müsste, aber ich betrachte
natürlich die Forderung "für einen ausgeglichenen Staatsvoranschlag" bereits als eine Auflage! (Unruhe und Gemurmel im Ratssaal). -
Abstimmung:
Es hindert uns ja nicht daran, in diesem Sinne über 2 Anträge abzustimmen. Ich halte an meinem Vorgehen fest. Wir
machen 2 Abstimmungen über den Antrag der Staatsrechnungskommission.
Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Grossratspräsident: Es ist mir
gleich, wenn Sie an Ihrer Meinung festhalten wollen, aber
die Idee der SRK ist ganz klar, dass wir nicht einfach nur
den Staatsvoranschlag zurückweisen, sondern den Regierungsrat ganz klar beauftragen, einen neuen und zwar ausgeglichenen Staatsvoranschlag vorzulegen. Über die Auflagen, da bin ich damit einverstanden, können wir nachher in
3 gesonderten Abstimmungen befinden, falls der 1. Antrag
zustande kommt und die Rückweisung beschlossen wird.
Aber das wäre jetzt eine Zerreissung des ganzen Antrages,
welcher in der SRK so beantragt und beschlossen wurde.
Vorsitzender: Meine Antwort darauf: Der ganze Antrag der
Staatsrechnungskommission wird ja nicht verunmöglicht,
sondern es wird lediglich in 2 Teilen darüber abgestimmt.
Das ist der ganze Unterschied. Aber wir stimmen ja eigentlich über den Antrag der Staatsrechnungskommission ab.
Wenn wir dann die gleiche Stimmenzahl auf jede Abstimmung vereinigen, dann ist das so. Wir stimmen so ab. Irgendjemand muss entscheiden!
1. Abstimmung:
Für den ersten Teilantrag der Staatsrechnungskommission
"dem Grossen Rat wird beantragt, den Staatsvoranschlag
2002 zurückzuweisen": 113 Stimmen.
Dagegen: 75 Stimmen.
Abstimmung:
3. Auflage: Die Steuerfüsse sind gegenüber dem laufenden
Jahr unverändert in den Staatsvoranschlag 2002 aufzunehmen.
Die 3. Auflage wird mit grosser Mehrheit beschlossen.
Beschluss:
Es werden der Staatsvoranschlag 2002 zurückgewiesen der
Regierungsrat beauftragt, einen ausgeglichenen Staatsvoranschlag 2002 vorzulegen.
Auflagen:
- Die vom Regierungsrat mit den Personalverbänden ausgehandelten Lohnerhöhungen sind in den Staatsvoranschlag
aufzunehmen (inkl. neuer Inkonvenienz-Regelung).
- Die volkswirtschaftlichen Annahmen, insbesondere das
Wachstum des Volkseinkommens, sind den Realitäten anzupassen.
- Die Steuerfüsse sind gegenüber dem laufenden Jahr unverändert in den Staatsvoranschlag 2002 aufzunehmen.
Vorsitzender: Damit haben wir dieses Traktandum zu Ende
beraten und darüber abgestimmt, nicht aber das Geschäft
erledigt.
Alexander Hürzeler, SVP, Oeschgen, Präsident der Staatsrechnungskommission: Herr Grossratspräsident: Ich bitte
Sie, meine Unbeherrschtheit von vorhin zu entschuldigen.
Aber es hätte aus meiner Sicht effizienter gehen können.
Nun gut, für mich stimmt das Resultat jetzt. Die SRK hat
sich nie einer Zusammenarbeit verwehrt. Wir gehen davon
aus, dass wir auf dem weiteren Weg den Weg zusammen
mit der Regierung finden. Unsererseits haben wir am
2. November wieder eine Sitzung einberufen. Wir sind
bereit für alles, Herr Finanzdirektor. Wir erwarten bereits
dann weitere Informationen Ihrerseits.
Vorsitzender: Damit kommen wir zu den 3 Auflagen.
Vorsitzender: Im Sinne eines Ordnungsantrages und auf
Hinweise einiger Mitglieder möchte ich Ihnen beliebt machen, dass wir, damit wir das nicht nochmals traktandieren
müssen, die beiden Traktanden 4 und 5 jetzt vorziehen und
erledigen. 1. ist nicht zu erwarten, dass diese viel Zeit in
Anspruch nehmen und 2. sind sehr viele Einzelpersonen
davon betroffen und warten schon längst auf ihren Bescheid.
Ich frage Sie an, ob Sie im Sinne eines Ordnungsantrages
auf Änderung der Traktandenliste einverstanden sind? Dagegen wird nicht opponiert. Wir kommen demzufolge nicht
zu Traktandum 3, sondern zu III. Traktandum 4.
1. Auflage: Die vom Regierungsrat mit den Personalverbänden ausgehandelten Lohnerhöhungen sind in den Staatsvoranschlag aufzunehmen (inkl. neuer InkonvenienzRegelung).
237
2. Abstimmung:
Für einen mit der Rückweisung verbundenen ausgeglichenen Staatsvoranschlag: 114 Stimmen.
Dagegen: 57 Stimmen.
Abstimmung:
Die 1. Auflage wird mit grosser Mehrheit beschlossen.
Einbürgerungen; Kenntnisnahme
Vorsitzender: Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Einbürgerungskommission an ihrer Sitzung vom 11. September
298
23. Oktober 2001
2001 gestützt auf § 29 Abs. 1 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) die Einbürgerung
von 412 ausländischen Staatsangehörigen gemäss vorliegender Liste (Nrn. 3001-3176, 3178-3210, 3212-3235, 2063,
2236, 1953 und 1060) beschlossen.
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich fasse mich kurz und
erwähne nur Folgendes: In diesen Einbürgerungen habe ich
wieder einen Haufen sogenannter "Drückeberger" gefunden.
Das nenne ich Leute, die sich einbürgern lassen, wenn sie
25-jährig und etwas älter sind, damit sie keinen Militärdienst
machen müssen, auch wenn sie hier geboren sind oder schon
sehr lange hier in der Schweiz wohnen. Es sind insgesamt
17 Fälle. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das Leute
sind, die zwar die Rechte des Schweizer Passes haben möchten, aber keine unangenehmen Pflichten wie den Militärdienst auf sich nehmen möchten. Der einzige Unterschied zu
früher ist, dass es früher meistens Italiener waren. Jetzt sind
auch sehr viele Türken dabei, fast sogar die Mehrzahl. Das
ist ein kleines Detail. Ich habe bis jetzt immer gemeint, dass
die Italiener keine guten Soldaten seien und Türken eigentlich sehr gute Soldaten. Aber jetzt hat es offenbar auch in
diesem Sinn geändert. Ich möchte das nur erwähnen, dass
man ein Augenmerk auf solche Fälle setzen sollte!
Rolf Walser, FDP, Remetschwil, Präsident der Einbürgerungskommission: Ich nutze die Gelegenheit, um den Kommissionsmitgliedern für ihre Arbeit zu danken. Das Votum
von Herrn Najman dürfte sich im Bereich der Streuung
bewegen mit diesen 17 Fällen. Generell möchte ich festhalten, dass wir in der Kommission die Messlatte hoch angesetzt haben und zwei Gesuche zurückgestellt haben. Im
einen Fall handelt es sich um einen renitenten Schüler. Da
wird bei Jugendlichen ein grosses Augenmerk daraufgelegt.
Zweitens wurde eine wiederholt straffällig gewordene Person zurückgestellt. Ich bitte Sie, die Einbürgerungen so zu
genehmigen.
Vorsitzender: Wir müssen nicht über diese Einbürgerungen
abstimmen, sofern kein entsprechendes Begehren gestellt
wird. Ein solches wird nicht gestellt. Damit sind diese Einbürgerungen so genehmigt.
Kenntnisnahme
238 Begnadigungsgesuche; Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zur Behandlung von einem Gesuch durch
Begnadigungskommission; Abweisung von zwei Gesuchen durch den Grossen Rat
Dr. Karl Frey, CVP, Wettingen, Präsident der Begnadigungskommission: Erstmals in dieser Amtsperiode hat sich
der Grosse Rat mit Begnadigungen zu befassen. Ich erlaube
mir deshalb ein paar einleitende Hinweise:
Begnadigungen haben im Staatsgefüge eine besondere
Stellung: Sie sind weder ein legislatorischer Akt, noch ein
aufsichtsrechtlicher Akt, noch eine Jurisdiktion neben oder
nach den Gerichten. Es handelt sich um ein altes und eigenständiges Rechtsinstrument, das früher ausschliesslich dem
Staatsoberhaupt zugestanden hat. Im Kanton Aargau fallen
die Begnadigungen gemäss § 82 der Verfassung dem Grossen Rat zu. Durch Gesetz wurde eine teilweise Delegation
299
Art. 238
an die Begnadigungskommission vorgenommen; in die
Entscheidungskompetenz der Begnadigungskommission
fallen Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr oder
Bussen von nicht mehr als Fr. 10'000.-- oder Nebenstrafen
im Sinne von Art. 51 bis 56 des Strafgesetzbuches; Begnadigungsentscheide der Kommission sind dem Grossen Rat
zur Kenntnis zu bringen; dieser kann durch Beschluss den
Entscheid über ein bestimmtes Gesuch an sich ziehen.
Im Dekret über die Begnadigung vom 17. März 1981 ist der
Ablauf geregelt: Das Departement des Innern beschafft die
zur Beurteilung des Gesuches notwendigen Unterlagen und
erstellt zuhanden der Begnadigungskommission Bericht und
Antrag. Der Präsident der Begnadigungskommission setzt
die Akten bei mindestens drei Mitgliedern der Kommission
in Zirkulation und bestimmt die Referenten. Jedes dieser 3
Kommissionsmitglieder erstattet schriftlich einen begründeten Antrag. Die Begnadigungskommission ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2 Drittel ihrer Mitglieder anwesend
sind.
Zur Behandlung eines Gesuches müssen der Referent und
ein weiteres vorberatendes Kommissionsmitglied anwesend
sein. Zur Begnadigung oder zur Stellung eines entsprechenden Antrages an den Grossen Rat bedarf es der Zustimmung
von 2 Dritteln der anwesenden Kommissionsmitglieder. Das
Beschlussprotokoll der Begnadigungskommission und die
Akten liegen auf der Staatskanzlei zur Einsichtnahme auf.
Im Plenum gibt der Präsident der Begnadigungskommission
ohne weitere Angaben die Zahl der Entscheide bekannt,
welche die Begnadigungskommission in eigener Kompetenz
gefällt hat, mit dem Hinweis, dass der Grosse Rat durch
besonderen Beschluss den Entscheid über ein einzelnes oder
mehrere dieser Gesuche an sich ziehen kann.
Die Kommission hat am 4. September 2001 getagt und drei
Fälle behandelt. Einer dieser Fälle, das Begnadigungsgesuch
Nr. 2, fiel in die Kompetenz der Kommission und wurde von
dieser abgelehnt. Der Grosse Rat hat nun das Recht, diesen
Entscheid an sich zu ziehen.
Begnadigungsgesuch Nr. 1: Der Gesuchsteller wurde wegen
qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu 15 Monaten Gefängnis, unbedingt, abzüglich 10 Tage Untersuchungshaft verurteilt. Als
Begnadigungsgründe wurden im Wesentlichen geltend
gemacht: Es sei dem Gesuchsteller als Ausländer im Untersuchungs- und im Gerichtsverfahren wie auch im Vollzugsverfahren Unrecht angetan worden. Das Departement des
Innern und die Begnadigungskommission beantragen die
Abweisung des Gesuches.
Begnadigungsgesuch Nr. 3: Der Gesuchsteller wurde wegen
gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Erschleichung einer
falschen Beurkundung, Urkundenfälschung und Nichtabgabe des Führerscheins trotz behördlicher Aufforderung zu 2½
Jahren Zuchthaus, unter Anrechnung der Untersuchungshaft
von 168 Tagen, zu einer Busse von Fr. 20'000.-- und insgesamt Fr. 706'490.-- Schadenersatz und Parteientschädigung
verurteilt. Als Begnadigungsgründe wurde unter anderem
geltend gemacht: Im Wesentlichen würden die Taten sehr
lange zurückliegen und der Gesuchsteller sei seither nicht
mehr straffällig geworden; von seinem Pflichtverteidiger sei
er nicht immer korrekt vertreten worden; auch sei er zumindest teilweise zu Unrecht verurteilt worden. Das Departe-
Art. 239
ment des Innern und die Begnadigungskommission beantragen die Abweisung des Gesuches.
23. Oktober 2001
Für Abweisung der Begnadigung: 121 Stimmen (ohne Gegenstimme).
Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom
4. September 2001 den Antrag auf Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Richterinnen und Richter gutgeheissen
und der Justizkommission den Auftrag erteilt, ihm Bericht
und Antrag bis Ende September 2001 zu erstatten. Dieser
Bericht und Antrag, den wir gestützt auf Ihren Auftrag
erarbeitet haben, liegt Ihnen nun vor. Am 18. September
2001, somit 14 Tage nach Erteilung des Auftrages, hat die
Justizkommission eine Änderung der Geschäftsordnung in
der Justizkommission verabschiedet. Die Justizkommission
hat damit ausserordentlich speditiv gearbeitet. Sie konnte
dies nur deshalb, weil wir uns praktisch seit Legislaturbeginn mit diesen Kriterien befassen und mit den Verfahren
und den wissenschaftlichen Arbeiten im Hintergrund. Mit
dem vorliegenden Bericht und Antrag hat die Justizkommission versucht, aus ihren Erfahrungen die notwendigen
Schlüsse von allgemeiner Bedeutung zu ziehen und für die
Zukunft die Vorgehensweise bei Neu- und Wiederwahlen
transparent und klar offen zu legen.
Vorsitzender: Das Geschäft ist damit erledigt.
Dabei geht es um 3 wesentliche Neuerungen:
Vorsitzender: Ich frage Sie an, ob jemand das Gesuch Nr. 2
an den Rat ziehen möchte? Das ist nicht der Fall. Damit ist
die Abweisung rechtens.
Dann haben wir Gesuch Nr. 1 wo eine Abweisung beantragt
ist. Darüber hat der Grosse Rat zu befinden. Dazu liegen
keine Wortmeldungen vor.
Abstimmung:
Für Abweisung der Begnadiung: 122 Stimmen (ohne Gegenstimme).
Vorsitzender: Dann haben wir das Gesuch Nr. 3. Auch hier
liegt der Antrag der Kommission klar auf Abweisung.
Abstimmung:
239 Bericht und Antrag zum Antrag der Justizkommission vom 21. August 2001 auf Direktbeschluss betreffend Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Richterinnen und Richter; Rückweisung
Vorsitzender: Sie haben folgende Dokumente erhalten: Den
Antrag und Bericht der Justizkommission, die Richtlinien
der Justizkommission und eine Stellungnahme der Regierung. Man könnte versucht sein, die Richtlinien im Detail
durchzuberaten. Ich sage das eingangs, bevor wir mit der
Eintretensdebatte beginnen. Auf verschiedene Hinweise und
Anfragen hin hat der Chef des Rechtsdienstes des Regierungsrates, Herr Dr. Marcel Bolz, eine kurze Beurteilung
vorgenommen und festgestellt, dass der Grosse Rat diese
Richtlinien eigentlich nicht beraten müsste. Es ist aber auch
nicht verboten. Er betrachtet dieses Papier als Arbeitspapier
der Kommission. Es wurde mir von verschiedenen Seiten
angezeigt, dass demzufolge der Grosse Rat keine Detailberatung der Richtlinien durchführen sollte. Dem kann ich mich
anschliessen, obwohl ich nicht ganz sicher bin, ob das der
Wille des Grossen Rates ist. Deswegen mache ich Ihnen
folgenden Vorschlag: Wenn Sie mit einem bestimmten
Punkt der Richtlinien nicht einverstanden sind, diese Beanstandung in Form eines Antrages entweder bei den Anträgen
oder bereits beim Eintreten zu deponieren. Dann verzichten
wir auf die Detailberatung der Richtlinien. Dazu liegt eine
Wortmeldung vor.
Werner Knörr, SVP, Aarau: Ich melde mich zu § 2 Sitzverteilung. Das Büro des Grossen Rates legt fest, welche Fraktion Kandidierende für den frei werdenden Sitz vorschlägt
und weist die Vorbereitung der Neuwahlen der Justizkommision zu. In Wortmeldungen haben wir gehört, dass eigentlich ein Angriff auf den Proporz lanciert wurde, und ich
meine, die Richter sollten auch nach der Zusammensetzung
des...
Vorsitzender: Entschuldigen Sie, Herr Knörr, wir sind noch
nicht beim Eintreten bzw. noch nicht bei den Wortmeldungen zu § 2, denn gemäss Gewohnheiten hat zuerst die
Kommissionspräsidentin das Wort.
1. In der Zukunft soll ausdrücklich die fachliche und persönliche Eignung von Richterinnen und Richter für eine Wahl
ausschlaggebend sein. Wir müssen an die obersten Richterinnen und Richter im Kanton, die äusserst weitreichende
und für die Betroffenen teilweise sehr einschneidende Urteile fällen, erwarten, dass sie juristisch über das notwendige
Fachwissen verfügen und sich ständig weiterbilden. Daneben erwarten wir aber auch, dass sie auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihres integren Charakters und ihrer Sozialkompetenz in der Lage sind, sich ein umfassendes "Urteil" über
einen Sachverhalt zu bilden. Wir erwarten von ihnen Verhandlungsgeschick und eine hohe Belastbarkeit und in hohem Mass auch, dass sie sich und ihre eigenen Haltungen
immer wieder kritisch hinterfragen.
2. Die 2. Neuerung besteht darin, dass wir nicht einfach
davon ausgehen, dass alle, die sich dem Grossen Rat als
Richterin oder Richter zur Wahl stellen, über diese hohen
Anforderungen verfügen. Sondern wir wollen durch eine
Vorprüfung erreichen, dass nur solche Richterinnen und
Richter gewählt bzw. wieder gewählt werden, die diesen
Massstäben genügen: Wir wollen ein Vorprüfungsverfahren
einführen. Dies war in der Justizkommission völlig unbestritten.
3. Die 3. Neuerung besteht darin, dass die Vorprüfung in
einem transparenten Verfahren abgewickelt wird. Dazu
dienen die kommissionsinternen Richtlinien, die dann auch
an Kandidierende abgegeben werden können und die
dadurch informiert werden, wie sich die einzelnen Schritte
abwickeln. Eintreten war in der Justizkommission unbestritten. Die Justizkommission ersucht Sie aus diesen Gründen,
auf das Geschäft einzutreten.
Vorsitzender: Damit kommen wir zum Eintreten.
Andreas Senn, CVP, Würenlingen: Ich spreche im Namen
der CVP-Fraktion. Wir treten auf dieses Geschäft ein. Die
von der Justizkommission erlassenen Richtlinien zur Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richtern erachten
wir als zweckmässig und praktikabel. Es ist richtig, dass
man sich für Richtlinien entschieden und von einer Dekretsfassung Abstand genommen hat. Die vorliegenden Richtlinien dienen der Kommission als Arbeitspapier. Diese Form
300
23. Oktober 2001
erlaubt es, notwendige Anpassungen an veränderte Erfordernisse ohne allzugrossen Aufwand vorzunehmen. Wir
stellen fest, dass auch der Regierungsrat die Notwendigkeit
eines Verfahrens zur Abklärung der fachlichen und persönlichen Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für das
Oberrichteramt anerkennt. Wir bekunden jedoch Mühe zu
verstehen, dass die Justizkommission nicht das geeignete
Gremium sein soll, das Prüfungsverfahren durchzuführen.
Vielmehr soll nach Ansicht der Regierung ein unabhängiger
Rat von Expertinnen und Experten mit dieser Aufgabe
betraut werden. Wir sind der Ansicht, dass es richtig ist,
dass sich die Justizkommission als ständige Kommission mit
der Vorbereitung der Wahlen von Richterinnen und Richtern
befasst. Gilt es doch zu beachten, dass die Justizkommission
gemäss § 20 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Grossen Rates die Organisation und Geschäftsführung der richterlichen Behörden überwacht, die Rechenschaftsberichte
der Justizbehörden behandelt, bei Beschwerden gegen Oberrichter dem Grossen Rat Bericht und Antrag stellt. Die
Justizkommission befasst sich eingehend mit den Justizbehörden und besitzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen. Wir laden Sie ein, den vorliegenden Anträgen der
Justizkommission zuzustimmen!
Thierry Burkart, FDP, Obersiggenthal: Ich spreche im
Namen der FDP-Fraktion. Bereits am 4. September als wir
über den Antrag auf Direktbeschluss beraten haben, hat sich
die FDP klar zu einem institutionalisierten Vorprüfungsverfahren für Richterwahlen ausgesprochen. Dazu stehen wir
auch heute noch. Die FDP hat damals ihre Unterstützung
aber mit 2 Forderungen verbunden: 1. Das Fachwissen von
externen Vertretern wie beispielsweise aus Justiz, Anwaltschaft oder Universitäten beigezogen werden muss. Nur so
kann auch die fachliche Qualität eines Kandidaten wirklich
kompetent beurteilt und ein echter Fortschritt gegenüber
dem heutigen Verfahren erzielt werden. 2. Der Proporzgedanke muss gewahrt bleiben. Da es sich um Richtlinien
handelt, die das Verfahren festschreiben und es aus diesem
Grund besser keine Detailberatung geben sollte, muss ich
bereits in der Eintretensdebatte kurz Stellung nehmen. Ich
nehme es vorneweg: Die FDP-Fraktion kann dem Vorschlag, so wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Dies deshalb, weil unsere damals gestellten Forderungen massgeblich nicht miteingeflossen sind. In § 7, wo der Beizug von
Fachleuten geregelt wird, ist eine Kann-Formulierung vorgesehen. Um aber die Qualität der Richterwahlen zu verbessern, sollte es eine Muss-Formulierung sein. Ich weise darauf hin, dass es nicht ein Expertengremium sein muss, aber
das Fachwissen sollte in irgendeiner Form beigezogen werden müssen. Nur so haben wir die Qualität verbessert.
Zum andern birgt das Verfahren eine Absurdität sondergleichen: Gemäss § 2 legt das Büro fest, welche Fraktion Kandidiernde für den freiwerdenden Sitz vorschlagen kann.
D.h., dass das Büro durch Mehrheitsbeschluss im Einzelfall
Fraktionen vom Verfahren ausschliessen kann. Das ist genau
das, was wir nicht wollten, dass der Proporz zu Beginn steht
und die Qualität am Ende. Wir müssen auch bedenken, dass
das Büro nicht proporzional zusammengesetzt ist, sondern
von jeder Partei bzw. Fraktion jemand, plus noch ein paar
weitere. Die FDP-Frakion ist aber der Meinung, dass der
Proporz abschliessend durch den Grossen Rat festgelegt
werden sollte. Deshalb sollte die Proporzzuteilung am Ende
des Verfahrens sein, wo man zwischen verschiedenen geeigneten Kandidaten der verschiedenen Fraktionen entschei301
Art. 239
den kann. Natürlich kann trotzdem eine andere Fraktion, die
nicht durch das Büro berücksichtigt wurde, ihren Kandidaten bringen. Nur haben wir dann eine Absurdität sondergleichen, wenn wir auf der einen Seite geprüfte Kandidaten
haben, die als geeignet gelten, und auf der anderen Seite
Kandidaten, die nicht geprüft wurden und die allenfalls aber
vom Proporz her einen Zuspruch erhalten. Aus diesen beiden Gründen und da keine Detailberatung möglich bzw. zu
empfehlen ist, stellt Ihnen die FDP-Fraktion den Antrag, das
Geschäft zur Neubearbeitung zurückzuweisen unter der
Auflage, die §§ 2 und 7 der Richtlinien neu zu überarbeiten!
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, denn mit dem
vorgeschlagenen Verfahren erreichen wir trotz grossem
Aufwand und längerem Verfahren die angestrebte Qualitätssteigerung nicht und sanktionieren gleichzeitig ein Verfahren, das bei der Auslegung des Proporzes der Willkür Tür
und Tor öffnet und das Plenum von diesem Entscheid faktisch ausschaltet. Ich betone aber noch einmal, dass die
FDP-Fraktion zu einem solchen Verfahren steht, aber nicht
in dieser Form!
Markus Leimbacher, SP, Villigen: Ich spreche im Namen
der SP-Fraktion. Wir sind grundsätzlich einverstanden mit
der Beurteilung des Regierungsrates. Es ist auch richtig,
dass die Justizkommission in den letzten Monaten eine sehr
aufwändige Arbeit hatte und diese sehr sorgfältig gemacht
hat. Nur deshalb ist es heute auch möglich, dass wir über
diesen zukunftsweisenden Antrag entscheiden können. Ich
denke, da gebührt der Justizkommission wohl der Dank des
gesamten Plenums. Der heutige Antrag ist die richtige Antwort auf das von bürgerlicher Seite inszenierte Wahltheater
vor einigen Monaten. Es wird neu ein professionalisiertes
Verfahren eingeführt, ein formalisiertes Verfahren, was die
Wahl von Richtern angeht. Die SP-Fraktion hat dies immer
befürwortet und hat ein solches Vorprüfungsverfahren als
notwendig erachtet.
Es gibt alleine heute einen offenen Punkt, nämlich eine
Differenz zwischen Regierungsrat und Justizkommission,
wer nämlich dieses Vorprüfungsverfahren durchführen soll.
Die SP-Fraktion schliesst sich klar und dezidiert der Meinung der Justizkommission an, es soll diese unabhängige
Kommission sein. Es braucht hierfür kein externes oder
speziell einberufenes Gremium.
Folgende Gründe sind dafür massgebend: Einerseits geht es
ja "nur" darum, zu beurteilen, ob eine Person geeignet ist
oder nicht für ein Richteramt. Andererseits ist es ja möglich,
dass bei fraglichen Fällen Fachleute beigezogen werden.
Was ich zudem öfters gehört habe, ist das Argument, es
bestehe die Gefahr einer gewissen Abhängigkeit bzw. einer
gewissen Verfilzung zwischen Richtern und Justizkommission, weil eben auch Anwältinnen und Anwälte in dieser
Justizkommission vertreten sind, so ist letzter Umstand
sicherlich richtig. Aber diese Bekanntschaften sind doch
immerhin offengelegt. Jederman kennt diese.
Bei einem externen Gremium besteht eben die Gefahr, dass
versteckte Abhängigkeiten bestehen. Wir wissen dann nicht,
ob etwa der zu wählende Richter und vielleicht eine dieser
Fachpersonen miteinander studiert haben, ob sie allenfalls in
der gleichen Verbindung sind oder im gleichen Verwaltungsrat sind. Die SP ist der Überzeugung, dass solche
möglichen, versteckten Abhängigkeiten viel gefährlicher
sind als vielleicht einer der Anwälte einer der potenziellen
Richterinnen oder Richter kennt.
Art. 239
23. Oktober 2001
Zu den Ausführungen seitens der FDP. Mit sehr grossem
Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die FDP
nun plötzlich mit diesem Antrag nicht einverstanden sein
soll. Offenbar haben wir nun nach dem heute Morgen vollbrachten Budgettheater auch noch ein Justiztheater. Sollte
dem Antrag der FDP heute tatsächlich zugestimmt werden
und sollte die ganze Geschichte zurückgewiesen werden, so
wäre eine Folge, dass wir vermutlich auf Monate hin keine
Oberrichterwahlen haben und die personelle Misere am
Obergericht dauert noch längere Zeit an. Wenn Herr Burkart
von einer sondergleichen Absurdität gesprochen hat, so wäre
die Rückweisung dieses Antrages eine ebensolche für mich.
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, dass auf das Geschäft einzutreten ist und dem Antrag der Justizkommission
zu folgen ist.
dahinter. Ich meine, dass eine Mehrheit der EVP-Fraktion
für Rückweisung ist, weil wir ja offensichtlich zu den Richtlinien keine Anträge stellen können. Sonst müsste man
sagen, man solle § 2 ersatzlos streichen. Ich hätte ihn zwar
hier, aber wir können ihn ja nicht eingeben und auch von § 3
ist der letzte Satz zu streichen. Damit wäre die Sache schon
wesentlich entschärft. Man könnte dann zustimmen, dass
man Fachleute beiziehen muss.
Adrian Schoch, SVP, Fislisbach: Ich spreche im Namen der
SVP-Fraktion. Auch bei uns ist das Verfahren unbestritten;
wir haben aber dennoch 2 Anmerkungen. 1. Unter § 2 der
Richtlinien geht der SVP-Fraktion der Proporzanspruch zu
wenig hervor. Wir sind der Ansicht, dass in diesem Punkt
der Proporzanspruch gemäss ständiger Praxis gewahrt bleiben und festgehalten werden muss. 2. Im weiteren ist die
SVP der Ansicht, dass das Vorprüfungsverfahren für die
Richterwahlen nicht von der Justizkommission, sondern von
einer parlamentarischen Kommission abgewickelt werden
soll. In dieser Kommission müssen parlamentarische Fachkräfte vertreten sein, die über fachliche und persönliche
Eignung urteilen können. Ebenfalls sind Fachkräfte mit
Personalerfahrung unerlässlich. Diese Massnahme erscheint
insofern notwendig, weil sonst die Justizkommission einerseits Leute zur Wahl vorschlägt und gleichzeitig Aufsichtsorgan ist. Aufgrund dieser Argumentation stellt die einstimmige SVP-Fraktion Antrag auf Nichteintreten auf die
Vorlage und Rückweisung an die Justizkommission zwecks
Überarbeitung.
Geri Müller, Grüne, Baden: Ich spreche im Namen der
Fraktion der Grünen. Da haben wir den Salat! Wir haben
ausgangs der letzten Legislatur festgelegt, dass die Kommissionen proportional so hergestellt werden müssen, dass sie
den grossen Rat abbilden. Dann würde man davon ausgehen,
dass die Kommission dann auch Entscheide fällt, die der
Grosse Rat tatsächlich auch annehmen kann. Nachdem wir
den ganzen Sommer hindurch Grossratssitzungen verschoben und abgesagt haben, weisen wir heute wieder permanent
Dinge ab. Die SRK - proportional zusammengesetzt - war
nicht in der Lage die Staatsrechnung zu beraten. Die Justizkommission ist offenbar nicht in der Lage, das vorliegende
Geschäft zu beraten. Wie ist das eigentlich mit dem Proporz? Sehen Sie das Problem des Proporzes? Wir haben ein
Problem der Qualität. Es war eine Frage, wie man Qualität
ins Obergericht bringen könnte. Dazu gibt es einige interessante Ausführungen und Ideen in den Vorpapieren. Ich habe
mir auch die Zeit genommen, die Studie der Frau Privatdozentin Kiener zu lesen, wie das mit dem Gesamtvergleich
der Kantone aussieht. Auch dort gibt es eine ganze Menge
von Anregungen, also eigentlich Unterlagen, auf denen wir
jetzt eine Diskussion durchführen könnten. Ich verstehen
eine Rückweisung zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht.
Wenn Sie Argumente dagegen haben, dann tragen Sie die
jetzt vor. Der Grossratspräsident hat gesagt, man kann über
jeden Antrag diskutieren und Anträge einbringen, was ich
vorher auch gemacht habe. Jetzt kommt das Problem des
Proporzes und Herr Richner hat richtig gefragt, welche
Verbindlichkeit denn die Richtlinien haben? Wenn also das
Büro wieder etwas festlegt in einer nichtproporzionalen
Zusammensetzung und dann der Grosse Rat das wieder
kippt, fangen wir wieder von vorne an. Genau so ist es auch,
wenn die Justizkommission im Abbild des Grossen Rates
berät und vorschlägt, kann der Grosse Rat das auch wieder
absagen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Dann
lassen wir Leute vortraben, schlagen sie vor und dann sagt
die Ratsmehrheit doch Nein. Wir können doch dieses Theater nicht mitmachen!
Sämi Richner, EVP, Auenstein: Ich spreche im Namen der
EVP-Fraktion. Ich bin etwas durcheinander. Wir könnten
diese Richtlinien eigentlich diskutieren, besser ist es aber,
wenn wir das nicht tun. Also was sollen wir hier denn überhaupt tun? Ich bin etwas ratlos im Moment. Grundstätzlich
ist die EVP dafür, dass man die Richterkandidaten einer
Vorprüfung unterziehen sollte. Zugleich ist es aber in einigen Punkten eine schlechte Lösung, die wir hier haben. Dass
man keine Fachleute beiziehen muss, das begreifen wir
nicht, denn das müsste man unbedingt machen. Es gibt ein
Problem mit dem Proporz. Wir haben Richtlinien, aber es
zeigt sich jetzt, wo man darüber diskutieren könnte, ja, was
kann man machen und was kommt dann schlussendlich
dabei heraus? Und was sind diese Richtlinien dann wert?
Muss man sich daran halten? Was passiert, wenn man sich
nicht daran hält? Gar nichts! Man kann es nicht einklagen.
Wir haben gesagt, dass es eine klare Schnittstelle zwischen
der Justiz und dem Grossen Rat braucht, der wählt. Wir
haben jetzt bei uns auch ein kleines Problem, weil die einen
der Meinung sind, wir müssten vorwärts machen, damit
neue Oberrichter eingesetzt werden können, und dann gibt
es solche die meinen, man müsste eine gute Lösung haben.
Wir waren der Meinung, dass wir ein Dekret haben sollten,
dann wäre auch klar, was wirklich gelten würde. Jetzt wird
das mit der Sitzverteilung, vorprogrammiert durch das Büro,
immer zu einem Durcheinander führen, weil der Grosse Rat
ja nachher doch nicht gebunden ist an das, was das Büro
beschlossen hat. Es ist schwierig. Bei uns stehen nicht alle
Aus unserer Fraktionssitzung ging ein Antrag hervor, man
soll diese Regelung jetzt als Provisorium betrachten und im
Rahmen der Auswertung der Organisationsanalyse der
Justizbehörden dieses überprüfen und nötigenfalls auf dem
ordentlichen Weg anpassen. Ich persönlich plädiere auf
Rückweisung oder dann auf Korrektur dieser beiden Artikel.
Wir stellen deshalb den Antrag, auf dieses Papier einzutreten. Es hat Ideen, die man jetzt korrigieren könnte. Ich verstehe teilweise die Bedenken von Herrn Burkart. Auch wir
haben das Problem des Proporzes, weil dieser im Obergericht nicht abgebildet ist. Da fehlt beispielsweise ein grüner
Oberrichter. Wir hätten aber 0,9 Richterstellen zur Verfügung. Man könnte sagen: Es gibt einen Gleichstellungsartikel in der Schweiz und also auch im Aargau. Wie sieht
genau der Proporz aus am Obergericht? Da sind die Frauen
schwer untervertreten. Man könnte auch sagen: Suchet
solange im Lande, bis ihr Frauen ans Obergericht wählen
302
23. Oktober 2001
könnt; gleich qualifizierte Männer werden nicht gewählt.
Das ist übrigens auch der Antrag, den wir bei der Sitzverteilung in § 2 stellen: Wir wollen - wenn wir schon vom Proporz der Parteien sprechen - auch vom Proporz des Geschlechtes sprechen. Sie können sich also schon mal auf die
Suche nach Oberrichterinnen machen. Ich bin überzeugt,
dass unser Land sehr viele, sehr gute Köpfe auf der Frauenseite hat. Konkret: Eintreten auf das Geschäft und Diskussion der einzelnen Richtlinien. Ich gehe davon aus, dass der
Grossratspräsident nach den vielen eingegangenen Anträgen
Paragraph für Paragraph durchgehen wird.
Vorsitzender: Damit kommen wir zu den Einzelvotanten.
Katharina Kerr Rüesch, SP, Aarau: Ich bin also schon etwas
erstaunt. Als Fraktionspräsidentin habe ich ja die Kommissionsprotokolle zur Verfügung und habe das gerade im Falle
der Justizkommission sehr sorgfältig studiert und was ich
heute erlebe, ist eine Wiederholung der Kommissionsdiskussion und die Unterlegenen, der Herr Kollege Burkart und
andere kommen mit den genau gleichen Anträgen. Wenn Sie
zurückweisen, passiert einfach noch einmal dasselbe. Das
Ganze wurde ja schon diskutiert und es ist schön, wenn Sie
alle hier vorne beteuern, dass Sie eine rechtsstaatliche Regelung wollen. Nur fällt es mir ein bisschen schwer, das zu
glauben, wenn Sie nachher da mit solchen Anträgen daher
kommen, die Sie ja schon einmal gemacht haben und die
schon einmal abgetischt wurden. Ich frage mich schon:
Warum berät eine Kommission und beschliesst mit 10 zu 1
Stimme und einer Enthaltung und dann kommt das hier alles
noch einmal.
§ 2 sollte doch kein Problem sein, nachdem wir in einem
bis jetzt wirklich fragwürdigen Verfahren - nämlich in dieser
Viererbande der 4 grossen Kommission, Fraktionspräsidien
der 4 grossen Kommissionen manchmal einvernehmlich, in
letzter Zeit aber immer weniger einvernehmlich einen Proporz hergestellt haben und dann wurde gewählt. Wir haben nur um Ihnen zu sagen, was das für einen Stellenwert hat hier drin mal einen SVP-Oberrichter gewählt und dagegen
hat ein grüner Anwalt mit sehr hohem Ansehen von Aarau
kandidiert und ist unterlegen. Ich habe kürzlich von einem
bürgerlichen Anwalt gehört: Schade wurde jener Mann
wegen des Proporzes gewählt und nicht wegen seiner Qualitäten, die er eben hat. Was machen wir jetzt? Wir wollen
den Proporz und die Qualitäten anschauen! Wenn das für
Sie ein Problem ist, dass die Fachleute nicht beigezogen
werden müssen gemäss Richtlinien, sondern nur können, so
ist doch das kein Problem. Es ist klargestellt, dass alles, was
wir heute beschliessen, laut Rechtsgrundlage ist, dass die
Justizkommission das Vorverfahren macht. Alles andere
kann geändert werden. Sie haben ja selbst in der Justizkommission bewiesen, dass Sie in dem Moment, wo Sie Experten brauchen, diese auch beiziehen. Einmal haben Sie das im
Verfahren Roduner gemacht und die ganze PriceWaterhouse-Geschichte ist doch nichts anderes, als dass
man Experten beigezogen hat. Das wurde ja gemacht, gebilligt und abgesegnet und alle waren einverstanden.
Ich bitte Sie schon sehr, diese komischen, merkwürdigen
und unzuverlässigen Rückweisungsanträge zurückzustellen.
Sollten Sie aber darauf beharren, dann bitte ich Sie doch
sehr, dass Sie ganz klar sagen, was damit gemeint ist. Was
wir heute gehört haben, ist ein Jekami an Wünschen und der
Herr Kollege von der EVP hat seine unendliche Hilflosigkeit
manifestiert, indem er sagte, er wüsste gar nicht, was wir tun
303
Art. 239
sollen! Ich habe wirklich das Gefühl, die Justizkommission
weiss auch nicht, was sie tun soll, wenn Sie zurückweisen.
Und was nützt uns das denn? Wir haben ein halbes Jahr
länger keinen Oberrichter und ich muss - das nebenbei - und
ich muss noch so lange im Fraktionspräsidium ausharren.
Sie müssen es nicht wegen mir ändern, aber ändern Sie es,
damit die Rechtsstaatlichkeit Einzug halten kann in der
Vorbereitung der Richterwahlen. 1. Weisen Sie nicht zurück. Falls Sie das doch müssen, weil es Ihnen ihr Stolz
nicht anders zulässt und Sie halt auch hier Macht bolzen
müssen wie vorhin beim Budget, dann sind Sie doch so
ehrlich und sagen Sie genau, was Sie wollen und zwar in
einer praktikablen Form! Und dann danken wir Ihnen!
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Ich bitte Sie, dieses Geschäft heute zu einem würdigen Abschluss zu bringen. Ich
versuche zusammenzufassen, worüber wir in diesem Kreis
Konsens haben, und wenn nachher niemand widerspricht,
dann gehe ich davon aus, dass diese Zusammenfassung
richtig ist. Wir sind uns einig, dass wir über fähige Richter
verfügen wollen. Wir sind uns einig, dass diese Richter nicht
nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch in persönlicher
Hinsicht die genügenden Voraussetzungen mitbringen müssen. Wir sind uns einig, dass wir das Wahlverfahren professionalisieren müssen. Wir sind uns einig, dass wir ein Verfahren suchen, wo die Besten sich überhaupt bereit erklären,
sich diesem Auswahlprozedere zu stellen. Wir sind uns
einig, dass wir ein Verfahren suchen, wo auch diese Besten
am Schluss gewählt werden. Wir sind uns einig, dass wir
eine öffentliche Ausschreibung möchten, damit diese Personen auch in die Wahl kommen. Wir sind uns einig, dass der
Parteienproporz gewahrt werden soll. Und wir sind uns wohl
auch einig, dass der Beizug von Fachleuten sinnvoll ist.
Worüber streiten wir heute? Wir streiten über die konkrete
Umsetzung des Parteienproporzes. Wir haben diesen § 2 in
diesen Richtlinien und wir haben gehört, dass diese nicht
verbindliches Recht sind, sondern auch angepasst werden
können, wenn sich das als notwendig erweist. Nach meinem
Verständnis gibt § 2 nur wieder, was jetzt schon gilt. Das
Büro legt fest, welche Partei nach Proporz Anspruch hat,
und wenn das zu Beginn des Auswahlverfahrens klar gemacht wird, dann ist auch dieser politische Anspruch definiert. Damit ist aber dem Grossen Rat die Wahlfreiheit nicht
genommen, und der Grosse Rat kann aus jenen Personen,
die als geeignet aus dem Auswahlverfahren hervorgehen,
auch eine andere Person wählen. Wir haben also eine Vorgabe hinsichtlich Parteienproporz, aber keinen Zwang, und
es ist gar nicht möglich und war auch nie der Fall, dass wir
im Parteienproporz irgendeinen Zwang haben. Es ist eine
Frage des Umgangs der Parteien miteinander.
Zum Thema Beizug von Fachleuten. Hier gibt es das eine
Extrem, keine Fachleute beizuziehen. Das verlangt niemand.
Es gibt den Vorschlag der Justizkommission, dass sie Fachleute beiziehen kann. Ich vertraue der Kommission, dass sie
das auch tut, wenn es nötig ist. Es gibt den Vorschlag, dass
man ins andere Extrem geht und gemäss Regierungsrat nur
Fachleute entscheiden lässt. Ich meine, dass das eine Delegation an ein Gremium ist, welches keine verfassungsmässige Kompetenz hat.
Ich möchte Ihnen im Saal eine Brücke an die Vertreter der
SVP und der FDP bauen und schlage vor, dass wir den § 20
der Geschäftsordnung wie folgt ergänzen: "Die Justizkommission prüft unter Beizug von Fachleuten die fachliche und
Art. 239
23. Oktober 2001
persönliche Eignung von Richterinnen und Richtern, die
vom Grossen Rat zu wählen sind."
Willen des Grossen Rates Ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt.
Ich bitte Sie, diesem leicht abgeänderten Antrag zuzustimmen, dann können wir dieses Thema heute in Würde erledigen, und wir können die dringend zu besetzenden Richterstellen besetzen. Die Justizkommission kann mit den Richtlinien arbeiten, und wenn wir im Verlaufe der Zeit feststellen, dass diese Richtlinien nicht in jedem Punkt optimal
sind, dann passen wir sie an. Geben Sie sich einen Ruck und
machen Sie diesem Schauspiel heute ein positives und würdiges Ende, stimmen Sie zu!
Thierry Burkart, FDP, Obersiggenthal: Ich muss mich ja
fast entschuldigen, dass ich mich hier als unterlegenes
Kommissionsmitglied zu Wort melde. Aber den Fraktionskollegen konnte ich nicht erzählen, wie toll die Richtlinien
sind, weil ich dazu nicht stehen kann. Zum letzten Votum
von Herrn Binder: Würde eine solche Erklärung der Präsidentin der Justizkommission hier abgegeben, bin ich der
Überzeugung, dass die Mehrheit der FDP-Fraktion zustimmen könnte.
Sämi Richner, SP, Auenstein: Mit ihren Ausführungen wäre
ich einverstanden, Herr Binder, wenn nicht der § 9 Vorschlag der Fraktion noch wäre. Dort gibt es nämlich eine
Auswahl bzw. das, was an alle kommt, wird dann von einer
Fraktion zensuriert. Wir bekommen ja dann nur noch jene
zur Kenntnis, die ausgewählt wurden und nicht mehr alle,
die geeignet waren. Schlussendlich wird es ja so herauskommen: Im Büro kennt man dann alle und irgendwie auf
dem Latrinenweg wird dann auskommen, wer auch noch
geeignet, aber nicht vorgeschlagen ist. Irgendwie wird das
wieder hier reinkommen und dann haben wir das Durcheinander wieder. Ich habe das in der Kommission schon gesagt, dass wir da ein Problem haben. Der Proporz wird
letztlich hier drin festgelegt bzw. wer gewählt wird, denn
der Grosse Rat ist die Wahlbehörde und nicht das Büro, mit
diesem Sitzverteilungsrecht. Deshalb haben wir in § 9 noch
ein Problem.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen
mehr vor. Zuhanden von Herrn Binder möchte ich festhalten: Wenn neue Richtlinien in den Grossen Rat gebracht
werden, dann hat dieser ja nichts mehr dazu zu sagen. Das
haben wir heute ja feststellen lassen.
Dr. Dragan Najman, SD, Baden: Ich bin sehr skeptisch
gegenüber externen Fachexperten. Dies nicht aus fachlichen
Gründen, sondern aus finanziellen. Wir wissen alle, wieviel
solche Experten kosten. Da sind die Honorare von Anwälten
gerade ein Klacks (?) dagegen. Wir hatten schon hunderte
und vielleicht schon tausende Richterwahlen und jetzt will
man das Kind mit dem Bade ausschütten und noch mehr
Geld ausgeben. Das ist Verhältnisblödsinn. Das KostenNutzen Verhältnis ist überhaupt nicht gegeben. Ich glaube in
diesen Fällen, wenn man dann irgendwo einmal etwas finden würde bei einem Richterkandidaten, der nicht geeignet
wäre, das wäre dann nicht ein Elefant hat eine Maus geboren, sondern da hätte dann eine ganze Elefantenherde einen
Floh geboren. Ich bitte Sie, keine externen Experten zu
nehmen. In der Justizkommission haben wir sicher einige
Anwälte, welche die fachliche Kompetenz prüfen können
und die andern Leute der Justizkommission werden sicher
auch fähig sein, die andern Kompetenzen der Richterkandidaten zu überprüfen. Deshalb bitte ich Sie, keine externen
Richter zu verlangen, so dass es also kein Muss ist, sondern
höchstens ein Kann.
Dr. Andreas Binder, CVP, Baden: Eine Frage an die Präsidentin der Justizkommission: Ist es möglich, dass Sie die
Erklärung abgeben, dass Sie die Vorbehalte und Änderungswünsche, die hier vorgebracht werden, zur Prüfung
entgegennehmen und dass Sie diese in der Kommission
diskutieren und gegebenenfalls wieder mit entsprechenden
Abänderungsanträgen bezüglich dieser Richtlinien in den
Rat kommen? Ich meine, dass wir mit einer solchen Erklärung und meinem Zusatzantrag dieses Geschäft heute verabschieden könnten. Wir wüssten damit, dass die Justizkommission, die diese Richtlinien in bestem Wissen und Gewissen fast einstimmig verfasst und verabschiedet hat, den
Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Ich bin in einer sehr komfortablen Lage in
diesem Sinne, dass alle Argumente, die im Grossen Rat nun
vorgebracht wurden, bereits sehr eingehend in der Justizkommission diskutiert worden sind und ich Ihnen somit die
Meinung der Mehrheit der Justizkommission mitteilen kann.
Zu den einzelnen Anträgen oder Argumenten:
Herr Burkart hat 2 Forderungen aufgestellt: 1. Fachleute
müssen zwingend beigezogen werden. Dies haben wir sehr
eingehend diskutiert und dieser Antrag wurde mit einer
relativ grossen Mehrheit abgelehnt, weil man der Ansicht
ist, dass die Justizkommission sehr wohl entscheiden kann,
wann sie einen externen Experten braucht. Es gibt auch
Wahlen von nebenamtlichen Richtern, wie beispielsweise
einem Fachrichter im landwirtschaftlichen Bereich, wo wir
der Auffassung sind, dass wir nicht unbedingt einen Landwirtschaftsexperten benötigen, um dessen Fachkenntnisse
abzuklären. Aber es ist die Meinung des Justizkommission,
dass wenn es um Oberrichterinnen und Oberrichter geht,
dass man dann beispielsweise einen pensionierten Bundesrichter beizieht, um die fachlichen Qualitäten zu überprüfen.
Im Übrigen sind wir auch der Auffassung, dass es natürlich
dann auch am Grossen Rat ist, die Justizkommission so
zusammenzusetzen, dass eben auch Fachwissen aus dem
Führungsbereich vorhanden ist. Wir sind ein Milizparlament
und bringen selbst auch eigene Erfahrungen und berufliche
Hintergründe mit. Deshalb schlägt Ihnen die Justizkommission diesen Antrag, dass Fachleute beigezogen werden im
Einzelfall nicht zwingend, in jedem Fall, vor.
Zum zweiten Argument von Herrn Burkart, dass man diesen
§ 2 überhaupt streichen kann. Auch darüber haben wir eingehend beraten und auch dieser Antrag wurde mehrheitlich
abgelehnt und zwar deshalb, weil es eigentlich nur den
heutigen Zustand wiedergibt und überhaupt keine Änderung
gegenüber der langjährigen Praxis vorgenommen wird. Ich
war ebenfalls einmal Fraktionschefin und habe 4 Jahre
miterlebt, wie wir diese Richterwahlen vorbereitet haben.
Das gibt einfach die heutige Situation wider, - nicht mehr
und nicht weniger. Man könnte es tatsächlich weglassen, in
dem Sinne, dass man sagt, das sei eigentlich das Problem
des Büros. Wenn schon, dann müsste das Büro solche Regelungen aufstellen. Das wäre tatsächlich zu bedenken. Wir
haben es aus Transparenzgründen hier in diese Richtlinien
der Justizkommission aufgenommen, sind uns aber völlig im
Klaren, dass wir damit das Büro nicht binden. Wenn die sich
304
23. Oktober 2001
weigern, einen entsprechenden Entscheid zu fällen, dann
müssen wir das einfach so zur Kenntnis nehmen.
Zu den Argumenten von Herrn Adrian Schoch: Auch den
Antrag, dass man in § 2 konkret festhält, wie und nach
welchen Kriterien das Büro des Grossen Rates entscheidet,
welche Fraktion Kandidierende vorschlägt, auch dies haben
wir sehr eingehend besprochen. Es war sogar im ursprünglichen Vorschlag, den ich erarbeitet habe, enthalten, dass
diese Aufteilung nach Proporz zu geschehen habe und es
war eine Mehrheit der Kommission, die diesen Proporz dann
herausgestrichen hat.
Auch hier ist es wiederum Sache des Büros, über die Kriterien zu entscheiden, die entscheidend sind für den Beschluss, welche Fraktion das Vorschlagsrecht hat. Ich kann
hier auch Herrn Andreas Binder vollumfänglich beipflichten, dass ein solcher Bürobeschluss Sie als Wahlbehörde, als
Grossen Rat in keiner Art und Weise bindet. Sie können sich
auch nachträglich über einen solchen Bürobeschluss hinwegsetzen. Es dient nur der Transparenz des Ausschreibungsverfahrens.
Zur Fachkommission, die gebildet werden soll gemäss Herrn
Schoch. Auch darüber haben wir eingehend gesprochen. Wir
sind der Auffassung, dass wenn die Justizkommission schon
das Recht hat, in einem Disziplinarverfahren einen amtierenden Richter abzusetzen bzw. diesen Antrag dem Grossen
Rat zu unterbreiten und die notwendigen Abklärungen vorgängig zu treffen, dann kann man der Justizkommission
auch zumuten, bei neu Kandidierenden diese Abklärungen
zu treffen.
Auch diesen § 9, der von Herrn Richner angesprochen wurde, haben wir sehr eingehend beraten und auch abgeändert.
Wir haben ausdrücklich festgehalten, dass die Liste der
geeigneten Kandidierenden nicht nur jener Fraktion, die das
Vorschlagsrecht hat, zugestellt wird, sondern auch dem
Büro. Sie alle haben ihre Vertretungen im Büro und können
somit dann auch diese Liste erhältlich machen. Auch das
wurde eingehend diskutiert.
Es gibt nun die Möglichkeit, einzelne Anträge, wie sie gestellt worden sind, in § 20 der Geschäftsordnung einfliessen
zu lassen, so wie das Herr Binder vorschlägt und dass festgeschrieben wird, dass die Justizkommission unter Beizug
von Fachleuten die Entscheidungen fällt. Man könnte auch
den SVP-Vorschlag in § 20 der Geschäftsordnung einfügen,
dass nicht die Justizkommission, sondern eine nichtständige
Kommission des Grossen Rates diese Prüfung vorzunehmen
hat. Das könnte man alles in der Detailberatung hier im
Grossen Rat ausmehren und Beschlüsse darüber fassen. Aus
diesen Gründen müssen Sie hier keine Rückweisung an die
Justizkommission vornehmen!
Was die Richtlinien anbetrifft, so sind diese wirklich nur
intern. Auch die Geschäftsprüfungskommission hat Richtlinien und die haben Sie noch nie gesehen. Aus Transparenzgründen haben wir Ihnen nun die Richtlinien der Justizkommission vorgelegt, damit Sie sich ein Bild machen
305
Art. 239
können, wie wir uns das Vorgehen konkret vorstellen. Wenn
Sie begründete Argumente haben, dann kann ich Ihnen
tatsächlich die Zusicherung abgeben, dass wir an der nächsten Sitzung am 17. November 2001 diese Richtlinien auf
Grund der Plenumsdiskussion nochmals beraten. Wir können Änderungen sofort vornehmen. Wir müssen diese nicht
einmal mehr formell dem Grossen Rat vorlegen, sondern
können diese einfach mit der Grossratspost zustellen. Auch
dies in keiner Art und Weise ein Grund für Rückweisung.
Sie alle haben Vertretungen in der Justizkommission. Geben
Sie bitte Ihre Wünsche Ihren Mitgliedern mit!
Abschliessend halte ich fest, dass wir an 2 Sitzungen darüber diskutiert haben. Wir haben an der letzten Sitzung, als
die Antwort des Regierungsrats vorlag, nochmals die Möglichkeit gehabt, diese zu diskutieren und wir sind praktisch
einstimmig - nämlich bei der Geschäftsordnungsänderung
mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 1 bei 11 Anwesenden und beim Reglement mit einem Stimmenverhältnis von
9 zu 2, ebenfalls bei 11 Anwesenden - der Meinung gewesen, dass es so gut ist und dass wir damit in den Grossen Rat
gehen können. Ich bitte Sie eindringlich, dass Sie von einer
Rückweisung absehen und Ihre Anträge in der Detailberatung stellen und wir dann ausmehren können bzw. dass Sie
Ihren Vertretern Ihre Wünsche mitgeben, so dass wir allenfalls in der Justizkommission die Richtlinien noch anpassen
können. Dies kann vor Ende November geschehen und
damit würde dieses Wahlgeschäft nicht länger verzögert.
Das ist meines Erachtens in erster Linie wichtig.
Vorsitzender: Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme. Wir befinden jetzt in einem ersten Schritt über
das Eintreten. Gegen Eintreten hat sich lediglich Herr Thierry Burkart im Namen der FDP-Fraktion ausgesprochen.
Wir stimmen also über Eintreten ab. Ich lese vor, wie der
Antrag der FDP-Fraktion dazu lautet: "Das Geschäft sei zur
Neubeurteilung zurückzuweisen unter der Auflage, die §§ 2
und 7 der Richtlinien zu überarbeiten."
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir die gleiche
Situation haben wie beim Budget. Die Auflagen sind lediglich Hinweise, was man eigentlich verbessern sollte, und
sind in diesem Sinne auch nicht so verpflichtend.
Abstimmung:
Für den Antrag Burkart auf Rückweisung: 76 Stimmen.
Für Eintreten: 74 Stimmen.
Ursula Padrutt-Ernst, SP, Buchs, Präsidentin der Justizkommission: Ich möchte zuhanden meiner Kommission
etwas sagen: Bitte nehmen Sie doch rechtzeitig mit Ihren
Fraktionen Rücksprache. Dies würde unsere Arbeit vereinfachen und Sie würden mich im Grossratssaal nicht im
Regen stehen lassen.
Vorsitzender: Damit müssen wir wie erwähnt über die übrigen Anträge jetzt nicht befinden, weil wir ja nicht eingetreten sind.
Art. 240
240 Motion Paul Fischer, Grüne, Dottikon, vom
15. Mai 2001 betreffend Ermöglichung stiller Wahlen bei
unbestrittenen Grossratswahlgeschäften; Umwandlung
in ein Postulat; Überweisung an den Regierungsrat
(vgl. Art. 17 hievor)
Antrag des Regierungsrates vom 15. August 2001:
Der Regierungsrat lehnt die Motion mit folgender Begründung ab bzw. ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
1. Rechtsgrundlagen: Gemäss § 40 Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) vom 19. Juni 1990 nimmt der Grosse
Rat die ihm durch die Verfassung und andere Erlasse übertragenen Wahlen in geheimer Wahl vor.
Seit dem Inkrafttreten des Geschäftsverkehrsgesetzes am
1. August 1991 war das Institut der geheimen Wahlen noch
nie Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses. Nach
dem Willen des Motionärs soll nun in Anlehnung an die
Bestimmungen des am 7. März 2000 teilrevidierten Gesetzes
über die politischen Rechte (GPR) der Grosse Rat bei unbestrittenen Wahlgeschäften stille Wahlen durchführen können. § 28 GPR erklärt eine stille Wahl in jenen Fällen für
möglich, wo besondere gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.
2. Blick in die anderen Kantone der Deutschschweiz: Nach
geltendem Recht kommen in den verschiedenen Parlamenten der Deutschschweiz folgende Wahlarten zur Anwendung:
- Grundsätzliche geheime Wahlen kennen die Parlamente
der Kantone Bern, Basel-Land, Freiburg, Graubünden,
Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn und Wallis.
- Geheime Wahlen - mit der Möglichkeit, das offene Wahlverfahren durchzuführen - kennen die Parlamente der Kantone Basel-Stadt, Glarus, Sankt Gallen und Uri.
- Die Wahlen durch das Kantonsparlament erfolgen geheim
oder offen (für untergeordnete Funktionen) in den Kantonen
Schwyz, Thurgau und Zug.
- Die Wahlen erfolgen offen - mit der Möglichkeit geheime
Wahlen durchzuführen - in den Parlamenten der Kantone
Appenzell-Ausserhoden, Obwalden und Zürich.
Die Möglichkeit, im Parlamentsplenum stille Wahlen durchzuführen, kennen nur gerade die Kantone Schaffhausen,
Basel-Landschaft und Wallis. Die beiden Letztgenannten
nur für gewisse Ämter und Funktionen von untergeordneter
Bedeutung.
3. Die Vorteile stiller Wahlen: Sind stille Wahlen möglich,
so können unnötige Wahlgänge vermieden werden. Dies
führt - wie im Motionstext aufgezeigt wird - zu einer gewissen Kostenersparnis.
Die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten in stiller
Wahl gewählt zu erklären, führt sodann zu einer Verwesentlichung des Wahlrechts. Es wird nur dann eine (offene oder
geheime schriftliche) Wahl durchgeführt, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (zum Beispiel für gewisse wichtige
Ämter oder Funktionen) oder auf entsprechenden Beschluss
des Parlaments. Die Möglichkeit, auf Antrag offene oder
23. Oktober 2001
geheime schriftliche Wahlen durchzuführen, muss - um das
Wahlrecht der Mitglieder des Grossen Rates nicht zu beschneiden - nach Ansicht des Regierungsrates gewahrt
bleiben.
Bei unbestrittenen Wahlen ist die Wahlbeteiligung in der
Regel eher tief. Dies hat zur Folge, dass das Resultat der
Wahlen oftmals an Aussagekraft zu wünschen übrig lässt.
Dieser Umstand spricht dafür, stille Wahlen einzuführen.
4. Die Nachteile stiller Wahlen: Gegen die Einführung stiller
Wahlen spricht in erster Linie, dass alle gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bei geheimen (oder offenen) Wahlen
eine erhöhte Legitimation geniessen. Im Weiteren besteht
bei geheimen (oder offenen) Wahlen die Möglichkeit, politische Akzente zu setzen. Eine Wiederwahl mit einem kleinen
Stimmenanteil kann zum Beispiel als Mahnfinger, ein gutes
Wahlresultat kann als Einverständnis mit der Amtsführung
bzw. mit der Arbeit der Betroffenen gewertet werden. Auch
ein hoher Anteil an Stimmenthaltungen kann unter Umständen als politisches Signal gewertet werden.
5. Mögliche Lösung für den Kanton Aargau: Trotz des
Umstandes, dass stille Wahlen nicht nur Vorteile bringen,
verschliesst sich der Regierungsrat dem Anliegen der Motion grundsätzlich nicht. Eine rechtliche Regelung könnte in
die Richtung gehen, dass als Grundsatz geheime (oder allenfalls offene) Wahlen vorgeschrieben werden, jedoch stille
Wahlen dann vorgesehen sind, wenn die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Anzahl der zu besetzenden
Funktionen nicht übersteigt.
Gewisse massgebende Funktionen sollten zum Vornherein
von der Möglichkeit der stillen Wahl ausgeschlossen sein,
d.h. diese müssten ausschliesslich entweder in geheimer
schriftlicher oder in offener Wahl besetzt werden. Zudem
muss es möglich sein, dass auf Beschluss des Plenums
sämtliche grundsätzlich in stiller Wahl zu wählenden Funktionen in geheimer schriftlicher (oder offener) Wahl bestimmt werden.
Der Regierungsrat hält es für angezeigt, dass sich auch das
Büro des Grossen Rates thematisch mit der Materie befasst
und sich zuhanden des Plenums eine Meinung bildet. Er ist
sodann bereit, das Anliegen des Vorstosses im Rahmen des
Projekts "Parlamentsreform" zu prüfen.
Die Kosten für die Bearbeitung dieses Vorstosses betragen
Fr. 2'653.--.
Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat
mit Datum vom 15. August 2001, den Vorstoss als Postulat
entgegenzunehmen.
Paul Fischer, Grüne, Dottikon: Ich möchte mich der Umwandlung in ein Postulat nicht widersetzen. Eigentlich
könnte man aber auch mit der Motion leben, denn diese gibt
ja nicht schon den Gesetzestext vor, sondern bloss die Stossrichtung, dass stille Wahlen möglich sind. In bestrittenen
Fällen soll nach wie vor das bisherige Verfahren durchgeführt werden. Bei unbestrittenen Wahlen habe ich nicht
gesagt, dass diese als stille Wahlen durchgeführt werden
müssen, sondern sie können. Die Detailregelung kann man
sowieso noch festlegen. Ich will aber nicht lange streiten ob
Motion oder Postulat. Auf jeden Fall sollte man im Sinne
der vorherigen Budgetberatung solche Zählnachmittage, wie
wir ihn am 15. Mai hatten, verhindern, wo wir rund 20'000
306
23. Oktober 2001
Art. 241-242
Franken ausgegeben haben. Geld, das wir sinnvoller einsetzen könnten. In diese Sinne bin ich mit der Umwandlung in
ein Postulat einverstanden.
Vorsitzender: Der Motionär ist mit der Umwandlung seiner
Motion in ein Postulat einverstanden. Das Postulat ist unbestritten und wird stillschweigend an den Regierungsrat
überwiesen.
Im Kanton Aargau wurden im Jahr 2000 23 ausserkantonale
Jugendliche aufgenommen und 30 aargauer Kinder und
Jugendliche waren gleichzeitig in den angrenzenden Kantonen in Behandlung.
Zu Frage 2: Es trifft zu, dass Jugendliche mit Erwachsenen
untergebracht werden.
241 Postulat Elisabeth Imhof, FDP, Gipf-Oberfrick,
vom 12. Juni 2001 betreffend prioritäre Realisation des
Neubaus des zentralen Untersuchungsgefängnisses sowie
dringende Renovation der Strafanstalt Lenzburg; Überweisung an den Regierungsrat
Zu Frage 3: Diesbezüglich hat das Gesundheitsdepartement
diverse Abklärungen vorgenommen und eine Umfrage bei
den umliegenden Kantonen im Hinblick auf eine allfällige
Zusammenarbeit durchgeführt. Ausserdem laufen gegenwärtig Abklärungen über den Aufbau einer Kinder- und Jugendlichenstation im Kanton Aargau.
(vgl. Art. 79 hievor)
Zu Frage 4: Die meisten kinderpsychiatrischen Einrichtungen in unseren Nachbarkantonen sind wegen der Zunahme
des Bedarfs ausgelastet. In den Kantonen Bern, Basel und
Zürich können auch heute noch eine Anzahl Jugendliche
hospitalisiert werden.
Antrag des Regierungsrates vom 5. September 2001:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat mit folgender
Erklärung entgegenzunehmen:
Die Realisation des zentralen Untersuchungsgefängnisses
und die Renovation der Strafanstalt Lenzburg werden im
Rahmen der Hochbaufinanzplanung und der zur Verfügung
stehenden Mittel für Hochbauten an die Hand genommen.
Die Kosten für die Behandlung dieses Vorstosses betragen
Fr. 615.--.
Vorsitzender: Der Regierungsrat erklärt sich mit Datum vom
5. September 2001 schriftlich bereit, das vorliegende Postulat entgegenzunehmen. Das Postulat ist unbestritten und
wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
242 Interpellation Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin,
vom 27. März 2001 betreffend krasse Unterversorgung
der Kinder- und Jugendpsychiatrie im ambulanten
speziell aber im stationären Bereich; Beantwortung und
Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2559)
Antwort des Regierungsrates vom 22. August 2001:
Zu Frage 1: Die Einweisungen (Einw.) von Jugendlichen
sind seit dem Jahr 1997 leicht ansteigend und verteilen sich
auf den "Internen Psychiatrischen Dienst" (IPD) und die
Drogenentzugsstation (DES).
Einweisungen
1999:
2000:
IPD
inkl.
IPD 58
Einweisungen
58 DES
DES 17
Kinder
Jugendliche
16
42
38
37
Im Jahr 1999 sind gemäss einer Erhebung pro Monat folgende Plätze von Kinder und Jugendlichen in IPD und DES
beansprucht worden:
307
Zu Frage 5: Dazu ist folgendes festzuhalten:
- Das Spitalabkommen aus dem Jahre 1974 zwischen dem
Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Land ist nicht gekündigt und immer noch gültig.
- Nachdem das Spitalabkommen aus dem Jahre 1974
stammt, wurden Vertragsverhandlungen zwischen dem
Kanton Aargau und dem Kanton Basel-Land aufgenommen
und ein neuer Vorschlag ausgearbeitet.
- Im Anhörungsverfahren haben sich die EVP, die FDP,
SVP und SP positiv über den Vorschlag geäussert, wobei die
FDP und SVP Vorbehalte und Verbesserungsvorschläge
angebracht haben. Vorbehalte meldeten ebenfalls der Aargauische Krankenkassenverband und die betroffenen Spitalträgerschaften an. Die Gemeinden der Spitalregion Rheinfelden äusserten sich negativ zum neuen Spitalabkommen.
Der Vorschlag für ein neues Spitalabkommen muss deshalb
überprüft werden. Zurzeit laufen weitere Verhandlungen.
Zu Frage 6: Gemäss Antwort zu Frage 3 laufen gegenwärtig
Abklärungen über den Aufbau einer Kinder- und Jugendlichenstation im Kanton Aargau und deren Finanzierung.
Zu Frage 7: Ärztinnen und Ärzte legen den Standort von
Kinder- und Jugendpsychiatriepraxen aufgrund verschiedenster Überlegungen und Kriterien fest, die vom Regierungsrat nicht beeinflusst werden können. Der Regierungsrat
ist aber bereit, entsprechend § 17 des aargauischen Gesundheitsgesetzes vom 10. November 1987 im Einzelfall Berufsausübungsbewilligungen an Inhaber ausländischer Diplome
mit einer der schweizerischen ebenbürtigen Ausbildung zu
erteilen, um so zur Entlastung der angespannten ambulanten
Situation beitragen zu können.
Doris Benker-Rohr, SP, Möhlin: Ich weiss, der Tag ist
fortgeschritten und wir mussten uns sehr konzentrieren.
Aber dennoch möchte ich meine Interpellation beantworten.
Ich danke dem Herrn Regierungsrat für die Beantwortung.
Mit dieser bin ich eigentlich zufrieden, denn der Herr Gesundheitsdirektor hat eingesehen, dass etwas gegen diesen
prekären Zustand unternommen werden muss. Er kennt jetzt
die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Königsfelden
Art. 243
zusammen mit Erwachsenen in den letzten Jahren hospitalisiert werden mussten. Die Tendenz ist steigend. Was in
letzter Zeit in unserer Welt passierte - ich denke an den
Terroranschlag in Amerika sowie an das Attentat in Zug beschäftigt nicht nur uns Erwachsene, sondern ganz speziell
auch unsere Kinder. Es ist für Kinder sehr schwierig zu
verstehen, was Erwachsene auf dieser Welt anrichten. Die
Anrufe bei den externen kinder- und jugendpsychiatrischen
Diensten häufen sich. Die Zeit, bis die Eltern einen Termin
kriegen, ist lang. Die Statistik zeigt, dass beispielsweise die
Fälle sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche stetig
zunehmen. Die Gewaltbereitschaft steigt, auch bei erwachsenen Personen. Eine Zulassung an Inhaber ausländischer
Diplome mit einer der schweizerischen ebenbürtigen Ausbildung würde sicher eine Entlastung der angespannten,
ambulanten Situation bringen.
Zur Frage 2: Hier bin ich nicht ganz zufrieden. Ich habe
exakt gefragt, ob es zutreffe, dass Kinder und Jugendliche
zusammen mit Erwachsenen, teilweise auch mit straffälligen
Erwachsenen untergebracht sind. Der Herr Gesundheitsdirektor sagt aber nur, es treffe zu, dass Jugendliche zusammen mit Erwachsenen untergebracht werden. Ich weiss aber,
dass im Jahre 1999 30 und im Jahr 2000 49 Strafgefangene
im IPD hospitalisiert werden mussten. Diese Zahl sollte uns
allen sehr zu denken geben! Notgedrungen treffen natürlich
die Kinder und Jugendlichen mit jenen Patienten, die aus der
Strafanstalt Lenzburg aufgenommen werden müssen, zusammen. - (Vorsitzender: Frau Benker, die Zeit ist abgelaufen.) - Im Grossen und Ganzen bin ich sehr erleichtert, dass
der Gesundheitsdirektor Abklärungen über den Aufbau einer
Station für Kinder und Jugendliche abklärt. Ich bitte den
Herrn Gesundheitsdirektor, diese Abklärungen zügig vorzunehmen, um dem Grossen Rat die Ergebnisse baldmöglichst
präsentieren zu können!
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich als von der
Antwort befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
243 Interpellation Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken, vom 20. März 2001 betreffend Erfüllung des Leistungsauftrags durch das Kantonsspital Aarau; Beantwortung und Erledigung
(vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2539)
Antwort des Regierungsrates vom 6. Juni 2001:
Zu Frage 1: Chirurgie: Im Bereich der Chirurgie ist die
Gesamtzahl der wartenden Patientinnen und Patienten zu
vernachlässigen. Eine kleine Zahl von Varizenoperationen
(28, Stichtag 20. April 2001) müssen 3-4 Monate auf eine
Operation warten. Eine bessere Verteilung ist hier nicht
möglich, da die Patientinnen und Patienten im Sommer die
Operationen nicht durchführen wollen. Dazu kommen noch
einige vereinzelte Leistenhernien mit etwas längerer Wartezeit.
Neurochirurgie: Im Bereich der Neurochirurgie müssen
einige Patientinnen und Patienten für BandscheibenOperationen mit Instabilität, jedoch ohne neurologische
Ausfälle, ca. 6-8 Monate warten (30 Patientinnen und Pati-
23. Oktober 2001
enten). Patientinnen und Patienten mit Tumoren oder mit
neurologischen Ausfällen werden fortlaufend operiert.
Orthopädie: Die Wartezeiten für Knie- und HüftgelenkTotalprothesen beträgt bis zu 9 Monaten. Für diese beiden
Eingriffe sind 80 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste.
Plastische Chirurgie: Die Klinik ist für 4 Wochen ausgebucht und weist seit 1996 eine 20%ige Patientenzunahme
auf. Sie hat keine eigentlichen Wartelisten.
Urologie: Endoskopische Operationen können innerhalb von
1-2 Monaten durchgeführt werden. Für Operationen im
normalen, grossen Operationssaal beträgt die Wartefrist bei
Tumoren 2-3 Monate, bei anderen Leiden zirka 7 Monate.
Kinderchirurgie: Die Wartezeiten für Wahloperationen
betragen 2-4 Wochen.
Frauenklinik: Die Wartezeiten für Hysterektomien (Gebärmutterentfernungen) von 2-3 Wochen und MammaKarzinome (Brustkrebs) von 10 Tagen.
Augenklinik: Die Wartefrist für die zwei häufigsten Operationen beträgt knapp 3 Monate. Insgesamt sind derzeit 94
Patienten (alle Eingriffe) auf der Warteliste.
Hals-Nasen- und Ohrenklinik: Mit 180 wartenden Patientinnen und Patienten, weist die HNO-Klinik die höchste Wartezeit aus. Auch mit Wartefristen für Mandeloperationen bei
Kindern von einem halben Jahr und bei Erwachsenen von
einem halben bis einem Jahr, sowie von Nasenoperationen
von einem halben Jahr bis einem Jahr, weist die Klinik die
längsten Wartefristen und die höchste Patientenzahl auf.
Zu Frage 2: Im Haus 1 sind 13 normale Operationssääle
(ohne Urologie-Endoskopie) eingerichtet. Für 12 Säle sind
die benötigten Personalstellen bewilligt. Aktuell werden an
3 Wochentagen 10 und an 2 Wochentagen 9 Säle betrieben.
Notfalloperationen laufen ohne Einschränkung.
Zu Frage 3: Auf der Warteliste für stationär aufzunehmende,
abzuklärende respektive zu behandelnde Patientinnen und
Patienten am Departement Innere Medizin sind zum Zeitpunkt der Stichprobe (15.5.) 3 Patientinnen und Patienten.
Für dringlich abzuklärende resp. zu behandelnde Patientinnen und Patienten, z.B. im Rahmen an einen fixen Zeitpunkt
gebundene Chemotherapie, gibt es keine Wartezeiten.
In den Spezialdisziplinen der Inneren Medizin kann lediglich in der Kardiologie von einer Wartezeit von rund 4
Wochen für elektive, also nicht dringliche Herzkatheteruntersuchungen ausgegangen werden. Auf der Koronarangiographie-Warteliste figurieren aktuell max. 20 Patientinnen
und Patienten.
Nephrologie, Pneumologie, Gastroenterologie, Onkologie
sowie Angiologie haben keine eigentliche Warteliste.
Zu Frage 4: Im Departement Pflege beträgt die Gesamtzahl
der zwischen Januar bis Juli 2001 am Stichtag vom 24. April
2001 erkennbaren Austritte 127. Im gleichen Zeitraum sind
126 Personaleintritte zu verzeichnen. Offensichtlich gelingt
es dem Kantonsspital Aarau dank grosser Anstrengungen
immer noch freiwerdende Stellen wieder zu besetzen. Dieses
gilt auch für den Bereich der Operationsabteilungen. Hier
stehen im gleichen Zeitraum 12 Austritten, 13 Eintritte
gegenüber.
308
23. Oktober 2001
Zu Frage 5: Operationsabteilung, Instrumentierpersonal: 43
bewilligt, 33 besetzt (Ops-Schwestern, Technische Operations-Assistentinnen und -Assistenten TOA)
Art. 244
Anästhesie-Pflegepersonal (inkl. Personal in Weiterbildung): 37 bewilligt, 35 besetzt
suchung vor allem auch für die Angehörigen belastend,
umso mehr, wenn dann der Patient während der Wartefrist
verstirbt, wie das bei einem Angehörigen eines Grossratskollegen geschehen ist. Anstelle der Antworten auf Fragen 4
und 5 habe ich neuere Zahlen, auf die ich in der Behandlung
des Postulates zurückkommen kann.
Intensivstationen (Chirurgie, Medizin) Pflegepersonal (inkl.
Personal in Weiterbildung): 108 bewilligt, 103 besetzt
Vorsitzender: Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort
befriedigt. Das Geschäft ist damit erledigt.
Notfall Pflegepersonal: 34,5 bewilligt, 28,5 besetzt (Differenz am 15. Mai 2001 rekrutiert, Stelle noch nicht angetreten)
Zu Frage 6: Die Spitalleitung des Kantonsspitals ist sich der
Ernsthaftigkeit des Problems bewusst. Sie hat auf verschiedenen Stufen Massnahmen zum Abbau der Wartefristen und
der Fluktuationsraten beim Personal getroffen.
Die Führung des Operationsbereiches wurde durch externe
Spezialisten überprüft und neu geregelt. Konkret wurde die
Leitung des Operationsbereichs einem OP-Manager übertragen. Zusätzliche Massnahmen in der Motivation und Reorganisation des Pflegebereichs wurden eingeleitet.
Zu Frage 7: Die Regionalspitäler sind mit einer Reihe von
zusätzlichen Einweisungen in Folge langer Wartefristen am
Kantonsspital Aarau, insbesondere im Bereich der Grundversorgung, konfrontiert. Sie stellen jedoch zusätzlich Operationskapazität für Spitalärzte des Kantonsspitals Aarau zur
Verfügung (Zofingen). Insgesamt wird die Situation nicht
als besonders dramatisch umschrieben.
Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Zunächst danke ich all
jenen, die an der Beantwortung mitgearbeitet haben im
Spital und im Departement. Ich bin sehr zufrieden mit der
Art und Weise der Beantwortung und ich war schockiert
vom Resultat. Es ist jetzt etwa ein halbes Jahr her und die
Zahlen sind veraltet. Die Wartefristen für operative Eingriffe
dürften kleiner geworden sein, da Privatpatienten zunehmend abwandern. Ich habe eine zuverlässige Meldung aus
einer grossen Zürcher Privatklink, die besagt, dass sie zunehmend Aargauer Patienten operieren. Es sind aber immer
noch Operationssäle geschlossen. Die Situation der HalsNasen-Ohrenklinik mit damals 180 Patienten auf der Warteliste und Wartezeiten von 6 Monaten für Kinder und bis zu
12 Monaten für Erwachsene war absolut inakzeptabel. Vielleicht ist die Liste jetzt auch kleiner. Aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man jetzt versucht, die Patienten abzuwimmeln.
Die Situation der Urologie mit Wartefristen von 3-4 Monaten für Tumorpatienten liegt meines Erachtens hart an der
Grenze des Verantwortbaren. Die Situation der Orthopädie
mit damals 80 Patienten auf der Warteliste und Wartefristen
bis zu 9 Monaten für Hüftgelenk- und Knieprothesen war
unzumutbar. Ebenso die Situation auf der Neurochirurgie
mit Wartefristen von 6-8 Monaten für Patienten mit Bandscheibenvorfall ohne neurologische Ausfälle erscheint auf
den ersten Blick nicht so schwerwiegend. Aber die Ausfälle
an den Arbeitsplätzen schlagen zu Buche. Die Situation der
Augenklinik beunruhigt vor allem durch die lange Warteliste von damals 90 Patienten. Dabei ist zu bedenken, dass es
oft um ältere Leute geht, die sich einerseits vor der Operation fürchten und andererseits Angst haben, das Augenlicht zu
verlieren, was psychisch recht belastend ist. Bei der Kardiologie sind 4 Wochen Wartefrist für eine Herzkatheterunter-
309
244 Postulat Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken, vom
20. März 2001 betreffend Errichtung einer Task Force
zur Verbesserung der Situation am KSA; Überweisung
an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung
(vgl. GR-Prot. 1997/01, Art. 2538)
Antrag des Regierungsrates vom 2. Mai 2001:
Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen und beantragt mit folgender Begründung die gleichzeitige Abschreibung:
Im Zusammenhang mit der zunehmenden Verunsicherung
über die allgemeine Führungssituation im Kantonsspital
Aarau sowie sich abzeichnenden Kapazitätsengpässen in
wichtigen Schlüsselbereichen wie z.B. in der Operationsabteilung, veranlassten den Vorsteher des Gesundheitsdepartementes bereits Ende November 2000 die Firma CGZ
Consuling Gruppe Zürich AG (CGZ) mit einer Organisationsanalyse über das Kantonsspital Aarau zu beauftragen.
Die wesentlichen Ziele der Organisationsanalyse waren:
- Darstellung eines Stärken- und Schwächenprofils des
Kantonsspitals
- Definition von Schwachstellen in der Organisation und
Führung
- Definition von Verbesserungsmassnahmen zur Optimierung der Führungsorganisation bis zum Zeitpunkt der Verselbständigung der Kantonsspitäler
- Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Finanzund Rechnungswesen
- Massnahmen zur Behebung der Kapazitätsengpässe
In enger Zusammenarbeit mit den leitenden Gremien des
Kantonsspitals Aarau, dem Chef der Spitalabteilung und den
externen Experten und Moderatoren wurde die Analyse
durchgeführt und ein Schlussbericht an das Gesundheitsdepartement bzw. den Regierungsrat redigiert.
Neben der Bestätigung der hervorragenden medizinischen,
pflegerischen Leistungen des Kantonsspitals Aarau wurden
auch einige organisatorische und prozessuale Schwachstellen erruiert, deren Behebung schon während der laufenden
Organisationsanalys eingeleitet wurde.
Insbesondere wurde zur Überwindung der Kapazitätsengpässe in den Schlüsselbereichen, wie der Operationsabteilung und Intensivstation, die Reorganisation der Führung der
Operationsabteilung eingeleitet und ein OP-Manager eingesetzt.
Art. 244
Zur Umsetzung der verschiedenen Massnahmen beauftragte
der Regierungsrat die CGZ Consulting Gruppe AG (CGZ) in
Zusammenarbeit mit der Spitalabteilung und den leitenden
Organen des Kantonsspitals Aarau mit der Arbeit eines
weiteren Massnahmepaketes und eines Umsetzungskonzeptes. Die hier eingesetzte Projektorganisation entspricht im
wesentlichen den Forderungen des Postulats betreffend
Errichtung einer "Task Force" (sinngemässe Übersetzung:
Problemlösungsteam). In diesem Sinne kann das Postulat
namens des Regierungsrates entgegengenommen und
gleichzeitig abgeschrieben werden.
Vorsitzender: Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, das
vorliegende Postulat entgegenzunehmen, beantragt jedoch
die gleichzeitige Abschreibung. Die Postulantin ist mit der
Abschreibung nicht einverstanden.
Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Die Regierung hält das
Anliegen meines Postulates mit der Vornahme einer Organisationsanalyse für erfüllt und begründet damit die Abschreibung. Dem kann ich nicht zustimmen. Die Organisationsanalyse ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird
mittelfristig das Klima am KSA verbessern. Diese Analyse
selbst zeigt auch eindeutig den herrschenden Notstand auf.
74 Kündigungen im Pflegebereich von Januar-Mai und sie
nennt ABAKABA als Auslöser für viele effektive und innere Kündigungen. Sie sagt weiter (Zitat): "Insbesondere in
der Pflege im Bereich OP's, aber auch auf der Station und in
der Radiologie sind unbesetzte Stellen und Abgänge zu
verzeichnen, die den Leistungsauftrag des KSA einschränken. Die aktuelle Situation hat eine Mehrfachwirkung:
Steigendes Risiko, den Leistungsauftrag nicht mehr erfüllen
zu können, nicht realisierbarer Umsatz, lange Wartezeiten
für operative Eingriffe, Mehrbelastung des verbliebenen
Personals, Verschlechterung des Betriebsklimas in den
betroffenen Bereichen." Soweit die Analyse und ihr alarmierendes Resultat.
Aber die Analyse bringt jetzt keine einzige Krankenschwester und keinen einzigen Pfleger ans Krankenbett oder an den
Operationstisch und keine Röntgenassistentin an den Apparat! Gemäss Aussagen der Pflegedirektorin in der Subkommissionssitzung vom 11. Juli waren von den 800 Pflegedienststellen 41 nicht besetzt und 53 weitere Stellen wären
bei der damaligen Betriebsauslastung nötig gewesen. Da
nicht angenommen werden kann, dass sich die Situation
wesentlich geändert hat, heisst das im Klartext, dass um 90
diplomierte Schwestern und Pfleger fehlen. Von 4 Ende
2000 zusätzlich bewilligten medizinischen Intensivbetten ist
eines besetzt. Da nicht anzunehmen ist, dass in der damals
schon prekären Personalsituation unnötige Betten anbegehrt
und bewilligt wurden, fehlen demnach 3 Betten, die von
lebensbedrohten Patienten dringend benötigt werden. Ich
weiss von einem Infarktpatienten und zwar von beiden
Seiten, der 3 Mal zwischen KSA und Regionalspital hin und
her transportiert wurde. Im Jahresbericht sprechen beinahe
alle Chefärzte von ihrer Sorge, den Dienst noch aufrechterhalten zu können. Es muss dringend und jetzt Abhilfe
geschafft werden!
Als erstes muss alles daran gesetzt werden, dass das trotz
ABAKABA und Überlastung noch ausharrende, gestresste
Personal noch konkurrenzfähige Löhne bekommt. Nach
Aussage der Pflegedirektorin erhält eine Schwester in Zürich 1'000-1'500 Franken mehr pro Monat und kürzlich habe
ich erfahren, dass von einer Privatklinik nicht nur bessere
23. Oktober 2001
Löhne, sondern auch eine Woche zusätzliche Ferien angeboten werden, so dass gerade junge, aus der Lehre kommende
Schwestern, die gerne Auslandferien machen, dem öffentlichen Gesundheitswesen, das ihre Ausbildung bezahlt hat,
verloren gehen. Es muss alles daran gesetzt werden, jetzt
noch Personal zu finden, denn als Folge der Verunsicherung
über die zukünftige Ausbildung sagen Experten für die
nächsten Jahre noch eine Zunahme des Pflegepersonalmangels voraus. Das KSA - unser Zentralspital - ist der Eckpfeiler unserer Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau, auch
der Katastrophenversorgung. Die medizinische Versorgung
der Bevölkerung ist ein Verfassungsauftrag. D.h. der Regierungsrat und der Grosse Rat sind dafür verantwortlich!
Selbst in der prekären finanziellen Lage des Kantons ist
dieser Auftrag zu erfüllen. Die Zeit drängt!
Die Situation auf dem Personalsektor verschlechtert sich
laufend; je länger wir zuwarten, umso teurer wird die Sanierung der unhaltbaren Situation. Um rasch handeln zu können, meine ich, sei eben eine Task Force nötig, eine kleine,
flexible Crew von Fachleuten des KSA und des GD, die der
Regierung relativ rasch Vorschläge unterbreiten. Ich brauche das Wort "Crew" nicht aus Freude am Englischen, sondern weil ich hoffe, dass diese Gruppe so gut zusammenarbeitet wie die Besatzung eines Schiffes oder eines Flugzeuges!
Ich stelle mir beispielsweise folgendes Modell vor: Der
Kantonsarzt als Chef. Er hat das medizinische Wissen, hat
gute Verbindungen zu anderen Kantonsärzten, zum Bundesamt für Gesundheitswesen und zu unseren anderen Departementen. Der Chef der Sektion Schulen und Personal,
gleichzeitig Vertreter der Spitalabteilung als ChefStellvertreter. Der für das GD zuständige Chefbeamte im
Finanzdepartement, der Präsident der Spitalleitung, das ist
ein Chefarzt, die Direktorin des Pflegedienstes und der
Spitaldirektor. Die Task Force soll sich problembezogen in
Teilbesetzung treffen können. Es kann sein, dass ein ähnliches Gremium bereits existiert. Damit es eine Task Force
wird, ist Tempo gefordert. Der Departementsvorsteher
erstatte alle 3 Monate, bei Bedarf kurzfristig, der Subkommission KSA Bericht über die getroffenen und vorgesehenen Massnahmen. Dies ist kein Misstrauensvotum, sondern
es soll die Kommission fit machen aus voller Kenntnis über
die Entwicklung der Situation rasch und fundiert Anträge
stellen zu können. Damit Sie sehen, was ich meine, könnte
ein Beispiel etwa die Frage sein, ob für die leeren Plätze in
den Pflegeschulen und der TOA-Schule Kandidierende aus
Ostdeutschland aufgenommen werden könnten mit der
Verpflichtung, eine gewisse Zeit noch in den aargauischen
Spitälern zu arbeiten. Selbstverständlich müsste es eine für
beide Seiten faire Abmachung sein. Aber das ist etwas, was
nur in Zusammenarbeit mit Spital und Departement erfolgen
kann, denn die Schulen sind im Hoheitsbereich des Departementes.
Ziel der Task Force ist eine gute Zusammenarbeit zwischen
dem GD und dem KSA durch eine kleine Crew, die Möglichkeit, massgeschneiderte Vorschläge zu liefern, rasch zu
reagieren und über die Subkommission und GGK rasch
politische Entscheide des Grossen Rates zu bewirken. Am
14. September hat der Gesundheitsdirektor den Begleitbericht zur Revision der Spitalgesetzgebung Spitallandschaft
Aargau vorgestellt. Ein geniales Projekt, das unter anderem
die Verselbständigung der kantonalen Spitäler und der psychiatrischen Dienste beinhaltet. Der ambitiöse Zeitplan
310
23. Oktober 2001
Art. 244
sieht die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2003 vor. Bitte
sorgen Sie dafür, dass das KSA diesen Start in voller Leistungskraft angehen kann. Es bleibt nicht viel Zeit und was
wir jetzt investieren, ist eine Vorauszahlung an das grosse
Werk der Spitallandschaft. Deshalb bitte ich Sie, gegen die
Abschreibung meines Postulates zu stimmen!
Mit der Überweisung des Postulates denke ich - und wir sind
überzeugt, signalisieren wir auch dem Personal, dass wir die
alarmierenden Zeichen wahrnehmen und dass es uns nicht
gleichgültig ist, was sich im KSA tut. Das Postulat ist noch
nicht erfüllt, deshalb möchten wir es noch nicht abschreiben!
Vorsitzender: Das waren ganz genau 10 Minuten.
Fredy Böni, SVP, Möhlin: Die SVP-Fraktion ist für die
Abschreibung dieses Postulates. Wir sind der Meinung, dass
erstens mit der Organisationsanalyse grundlegend das Problem analysiert wurde, wir sind zweitens der Meinung, dass
Massnahmen dazu jetzt eingeleitet sind, insbesondere mit
einer externen Consultingfirma in Zusammenarbeit mit der
Spitalabteilung, die zusammen mit den Führungskräften des
Spitals dieses Problem ernsthaft angehen und auch Lösungen treffen muss. Wir sind der Auffassung, dass eine Task
Force in diesem Bereich keine arbeitsmarktlichen Veränderungen bringen kann. Das Problem ist der Arbeitsmarkt.
Wenn Zürich uns mit höheren Löhnen Krankenhauspersonal
abwirbt, dann ist das ein normaler arbeitsmarktlicher Vorgang. Das können wir mit einer Task Force so nicht lösen.
Daher sind wir der Auffassung, dass alles eingeleitet ist,
vielleicht noch nicht im Detail fertig besprochen. Die Arbeit
wird gemacht, auch ohne Task Force. Wir beantragen deshalb, das Postulat entgegenzunehmen und entsprechend
abzuschreiben.
Geri Müller, Grüne, Baden: Ich danke Frau Dr. Haber für
die exzellente Zahlenvorlage, die Sie hier geboten hat, die
aber viel zu wenig ins Bewusstsein gekommen ist, denke ich
mal, so anhand des Geräuschpegels. Ich finde es wirklich
schade! Das sind diese Bereiche, die uns langsam bachab
gehen. Wenn Sie diesen Bericht der CGZ-Consulting Gruppe Zürich - gelesen haben, sehen Sie genau, was dort los ist.
Es hapert massiv in 4 Bereichen. 1. Zum einen ist das beim
Personal. Es ist hervorragendes Personal da, das aber bis auf
das Zahnfleisch ausgeblutet ist. 2. Es hapert weiter an der
Verwaltung, die teilweise auch aus Ressourcenknappheit
heraus Fehler macht. 3. Es mangelt an Investitionen in verschiedenen Bereichen. Das fängt an bei zu später Investition
in die Telefonanlagen bis hin zu Details bei operativen
Abläufen des Spitals selbst. Auch das hätte Geld gekostet,
wurde aber nicht gemacht. 4. Das EDV-System der Spitäler
ist total veraltet. Gewisse Dinge müssen mehrmals gemacht
werden. Es braucht einen Millionenkredit, um da beispielsweise mit dem Kanton Zürich gleichzuziehen. Diese 4 Punkte wurden aufgezeigt, das ist noch nicht Task Force. Dort
müsste nun etwas passieren, aber nun schreibt man dort
wieder ab und sagt: Wunderbar, haben wir untersucht, aber
wir machen nichts weiteres. Ich habe gehört, was gemacht
wird: Gratismineralwasser wird dem Personal abgegeben
und die Parkplätze werden 70% günstiger angeboten. So
versauen Sie sich einen 5. Punkt, das ist das Vertrauen in
das Personal. Wenn dann solche Vergleiche gemacht werden, dass dank dem Baregg die 1'500 Franken möglicher
sind, im Kanton Zürich zu verdienen, dann wird das auch
genutzt. Dieses Postulat darf nicht abgeschrieben werden,
sonst ist diese - ich muss schon sagen - dürftige Arbeit die
hier geleistet wurde im Gegensatz zu diesem dicken Bericht,
der uns zugestellt wurde, um den zu beurteilen, ist es schade
um diesen Bericht. Dann haben wir Geld aus dem Fenster
geworfen. Wir müssen den Bericht zur Kenntnis nehmen
und dann auch Massnahmen umsetzen und zwar nicht nur
Mineralwasser.
Ich bitte Sie zum dritten Mal heute, das Gespräch nicht zu
verweigern! Die Task Force muss gebildet werden und zwar
nicht nur mit spitalinternen Leuten. Da braucht es auch noch
externe Berater, die diese diffizile Lage erfassen und umsetzen können, damit die Spitäler nicht gefährdet sind. Ich bitte
Sie also, das nicht abzuschreiben, damit die Task Force
endlich mal arbeiten könnte!
Vorsitzender: Ich habe noch eine Mitteilung: Die Mitglieder
der Gesundheitskommission haben heute Abend um 17.30
Uhr - Treffpunkt Eingangshalle im Haus 1 des Kantonsspitals - eine Sitzung.
Ursula Brun, FDP, Mumpf: Ich spreche im Namen der FDPFraktion. Wir sind mehrheitlich der Auffassung, dass das
Postulat im Moment nicht abgeschrieben werden kann. Wir
sind der Meinung, dass nur durch die Verstärkung der Spitalleitung, das Postulat nicht erfüllt ist. Es braucht tiefergreifende Massnahmen. Dies geht auch aus der Interpellationsantwort und den Worten von Frau Dr. Haber klar hervor.
311
Barbara Roth, SP, Erlinsbach: Die SP-Fraktion befürwortet
die Abschreibung des Postulates. Dies nicht etwa, weil wir
die zweifellos vorhandenen Probleme im KSA mit der
durchgeführten Betriebsanalyse und der in Auftrag gegebenen Massnahmen als gelöst erachten oder diese Probleme
gar verkennen. Die seit Jahren bestehende Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen Aargau und deren Auswirkungen auf die medizinische und pflegerische Versorgung
der aargauischen Bevölkerung wurden in den Jahresberichten Jahr für Jahr dargestellt. Diese seit Jahren bekannten
Tatsachen können unseres Erachtens jedoch nicht wieder
durch das Schaffen einer weiteren Arbeitsgruppe oder einer
sogenannten Task Force eliminiert werden. Erfahrungsgemäss wird auch diese Arbeitsgruppe zum reinen Gremium
der vielen und grossen Worte verkommen und wird nichts
anderes als die Bedeutung eines weiteren Verhinderungsinstrumentes haben. Anstelle des Einsatzes einer weiteren
Arbeitsgruppe, um Zeichen zu setzen, um tiefergreifende
Massnahmen zu ergreifen, wie sie sagen Frau Brun. Diese
haben Sie bei der Rückweisung des Voranschlages bereits
gesetzt. Um endlich die Probleme im aargauischen Gesundheitswesen durch eine massgebende Korrektur der während
Jahren bestehenden verfehlten Lohn- und Personalpolitik zu
beheben, sind von Seiten des Parlamentes endlich Taten
gefordert und nicht einfach hohle Worte, die wieder eine
Arbeitsgruppe bearbeitet und das Parlament kann verschieben und verschieben und verschieben!
Dr. Johanna Haber, EVP, Menziken: Zu Frau Roth: Ich
habe das eben "Task Force" genannt und nicht Arbeitsgruppe in der Überzeugung, dass eine Task Force ja das Recht
hat, dem Herrn Gesundheitsdirektor Bericht zu erstatten und
darum wäre die Bestimmung drin, dass der Gesundheitsdirektor laufend bei den Sitzungen der Subkommission und
der GGK über die Tätigkeit unterrichtet wird, so dass die
Gesundheitskommission in Kenntnis der Entwicklung der
Situation rasch dem Parlament Vorschläge, auch Budgetvorschläge unterbreiten kann. Genau darum meine ich, braucht
es diese Task Force!
Art. 244
Barbara Roth, SP, Erlinsbach: Frau Haber, was denken Sie
eigentlich, was wir die letzen paar Jahre gemacht haben?
Der Gesundheitsdirektor bzw. die frühere Gesundheitsdirektorin haben ständig berichtet. Man weiss längst Bescheid
über die Probleme in den Kantonsspitälern. Die Subkommission hat bestens Bescheid gewusst und die Kommission
hat ihre Anträge gestellt bzw. auch nicht gestellt. Wenn Sie
hier Anträge stellen, dann werden sie abgewiesen, weil sie
etwas kosten, also haben wir nachher das Gleiche, was wir
jetzt haben. Wir müssen endlich Mittel und höhere Löhne
sprechen! Sie können heute im Tagesanzeiger lesen, dass
sich die Personalsituation in den Zürcher Spitälern in den
letzten Monaten massiv gebessert hat, weil mehr Lohn
zugesprochen wurde und die Arbeitsbedingungen verbessert
wurden. Wir müssen dort ansetzen und nicht wieder Arbeitsgruppen, auch genannt "Task Force" schaffen! Wir
kennen die Probleme längst und der Gesundheitsdirektor
kennt sie auch.
Vorsitzender: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus
dem Plenum vor. Ich schliesse die Diskussion.
23. Oktober 2001
auch mit den Ausführungen von Frau Roth völlig einverstanden. Wir müssen etwas tun, aber wir müssen das überlegt und so tun, dass es auch Wirkungen hat. Ich bin überzeugt, dass diese neue Organisation, die wir demnächst dem
Regierungsrat vorlegen werden, ein erster Schritt in die
richtige Richtung ist. Saubere Kompetenzabgrenzungen in
den Kliniken, das ist ein ganz neuer Weg, den wir hier gehen, aber ich bin überzeugt, dass das ein richtiger Weg ist,
den wir bereits auf den 1. Januar 2002 umsetzen.
Die Frage der Informatik ist nicht so einfach. Wir haben
jetzt über Jahrzehnte Informatik aufgebaut in den Spitälern
und kommen jetzt zur gemeinsamen Lösung. Sie können
sich nicht vorstellen, was da für Widerstände sind. Wir
werden das jetzt umsetzen. Das wird sehr schnell kommen,
damit wir hier weiter kommen. Der ganze Personalbereich
wurde richtig zitiert; es ist ganz schwierig, die Fragen im
Gesundheitswesen mit dem veränderten Arbeitsmarkt und
dem Mangel an Fachkräften in diesen Fachdisziplinen, in
denen natürlich ein Kantonsspital, ein Zentrumsspital sehr
stark engagiert ist, sofort zu lösen. Ich bin überzeugt, dass
die Rekrutierungsmöglichkeiten, die wir abklären im Ausland, im Süddeutschen Raum und in Polen, dass diese Erfolge zeigen werden. Wir haben positive Signale. Aber auch
das braucht etwas Zeit. Gesamthaft beurteilt, so wie ich das
sehe, hat beim Personal eine gewisse Beruhigung stattgefunden. Selbstverständlich wartet man nun darauf, was auf
den 1. Januar 2002 passiert mit dem zweiten Schritt.
Landstatthalter Ernst Hasler, SVP: Selbstverständlich nehmen wir die Situation an den Kantonsspitälern im Aargau
und in Königsfelden sehr ernst. Die Situation ist tatsächlich
nicht einfach. Es ist generell im Gesundheitswesen nicht
einfach, aber hier stellen sich besondere Probleme. Das ist
auch der Grund, warum ich Ende Jahr auf persönlichen
Druck hin diese Analyse in Auftrag gegeben habe. Wir
können nicht davon ausgehen, im Bereich Arbeitsmarkt, im
Zusammenfassend: Gemeinsam mit dem Personal und den
Bereich Veränderungen im Gesundheitswesen, dass wir
Führungskräften im KSA steht uns eine grosse Herausfordeeinfach den Schalter drehen können und dann wird alles
rung bevor. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den Massganz anders und gut. Das ist nicht möglich! Wir haben,
nahmen hier einen guten Schritt vorangekommen sind. Das
gestützt auf diese Analyse zahlreiche Massnahmen eingeleibraucht aber noch Zeit. Aus diesen Überlegungen bitte ich
tet und sind daran, diese Massnahmen weiter umzusetzen.
Sie, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben!
Dafür braucht es aber etwas Zeit. Selbstverständlich ist für
Vorsitzender: Der Entgegennahme widersetzt sich niemand.
mich auch klar, dass wir dauernd gegenüber der AufsichtsWir stimmen also über die Abschreibung ab.
kommission und der Gesundheitskommission informieren,
wie die Entwicklung ist. Frau Brun: Ich bitte Sie um VerAbstimmung:
ständnis, weil wir sonst die Kompetenzen vermischen. Wir
Das Postulat wird mit grosser Mehrheit abgeschrieben.
sind in einem WOV-Projekt und haben die operationelle
Verantwortung eigentlich abgegeben. Wenn wir direkt
Vorsitzender: Damit ist das Postulat überwiesen und gleichwieder in die operationelle Tätigkeit eingreifen, dann ist das
zeitig abgeschrieben. Das Geschäft ist damit erledigt. Wir
doppelt gefährlich: Die eine Seite fühlt sich dann entlastet,
sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich danke Ihnen für die
weil die Verantwortung offenbar von jemand anderem geArbeit und wünsche einen schönen Abend! Die Sitzung ist
tragen wird. Das aber kann nicht sein! Wir wollen ja gegeschlossen.
meinsam mit allen Beteiligten Verbesserungen erreichen.
(Schluss der Sitzung: 17.10 Uhr.)
Daran ändert diese Vermischung der Kompetenzen nichts,
wenn wir jetzt kurzfristig etwas beschliessen. Ich bin daher
________________________________________________
312
Herunterladen