Tagung der Kreissynode am 07.11. und 08.11.2014 Vorlage zu TOP 9 Konzeption Flüchtlingsarbeit Seite: 1 Arbeitspapier zum Konzept für Flüchtlings- und Asylarbeit im Kirchenkreis Grundlegung Im Alten Testament wird davon berichtet, dass bei der Gründung Israels die Fluchterfahrungen (Exodus) eine wesentliche Rolle gespielt haben. Unter den alttestamentlichen Geboten gibt es daher einige Schutzgebote gegenüber Fremden und Flüchtlingen, z.B.: „Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde gewesen in Ägypten“ (3.Mose 19,33 f.). Das Neue Testament schließt in seiner Hinwendung zu den Armen und Notleidenden gerade solche Menschen ein, die obdachlos und schutzlos sind. Das allgemeine Gebot der Liebe zum Nächsten konkretisiert sich in der Zuwendung zum Fremden, der aber kein Fremder bleiben muss. Jesus sagt: „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. Was ihr einem von diesen meinen geringsten Brüdern getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25, 35.40). Auftrag Das Evangelium fordert Christinnen und Christen und Kirchen heraus, sich für die Beachtung von Würde und Recht entwurzelter Menschen (z.B. Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler) einzusetzen, sie zu schützen und ihnen Gastfreundschaft zu gewähren. Situation Seit 2013 flüchten weltweit immer mehr Menschen. Flüchtlinge, die v.a. aus den Krisenregionen Afrikas und dem Nahen Osten kommen, erreichen zunehmend die Außengrenzen der EU. Auch innerhalb der EU ist es wegen der zunehmenden Durchlässigkeit der Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu Wanderbewegungen gekommen. Im Oktober 2014 leben ca. 880 Menschen in Flüchtlingsheimen in den Städten und Gemeinden des Kirchenkreises. Weitere Flüchtlinge werden erwartet. Der Kirchenkreis Lennep sieht sich in der Mitverantwortung für diese Menschen, die freiwillig oder unfreiwillig in unsere Region gekommen sind. Beratung und Begleitung können die Säulen sein, auf denen sich ein kreiskirchliches Engagement aufbaut. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den Beratungseinrichtungen ist dabei sinnvoll, um Hilfsangebote bedarfsorientiert anbieten zu können. Seite: 2 Tagung der Kreissynode am 07.11. und 08.11.2014 Vorlage zu TOP 9 Konzeption Flüchtlingsarbeit Vorschläge für ein kirchliches Engagement in der Flüchtlings- und Asylarbeit Beratung: Die Städte und Kommunen bieten Beratung zum Asylverfahren, zum Sozialrecht und Asylbewerberleistungsgesetz, zum Ausländerrecht und zu Fragen der Weiterwanderung/Rückkehrberatung. Für diese Beratung sind qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Entsprechende Beratungsstellen sollen noch in 2014 personell aufgestockt werden. Aus diesem Grund empfiehlt der Fachausschuss kein eigenes Engagement im Bereich Beratung, sondern rät zu einem Einsatz im Bereich der „Begleitung“. Denn die Begleitung der Menschen, die um Beratung nachsuchen, bleibt infolge der starken Nachfrage zur Zeit auf der Strecke. Begleitung: Viele Flüchtlinge haben ein stark belastendes Lebensschicksal. Sie sind latent oder offen in einer Lebenskrise. Neben der Beratung hält der Fachausschuss eine Begleitung dieser Menschen durch Ehrenamtliche für sinnvoll und durchführbar. Ziel: Ehrenamtliche sollen gewonnen, fortgebildet, begleitet und vernetzt werden, damit sie für die Begleitung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen können. Der Fachausschuss hält es für sinnvoll, dass eine Fachkraft gesucht wird, die diese Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Arbeit organisiert und Ansprechpartner für ehrenamtlich Tätige und für Gemeinden ist. Aufgaben: ● Ehrenamtliche sollen motiviert und fachlich für die Arbeit befähigt werden ● die Gewinnung von Ehrenamtlichen soll z. B. durch gezielte Ansprache, Artikel in den Gemeindebriefen / örtlicher Presse, Erstellung von Infomaterial und Angebot persönlicher Gespräche betrieben werden ● eine Vermittlung von Kontakten zwischen Flüchtlingen und Ehrenamtlichen, z. B. durch Aufbau und Begleitung von Treffen oder Vermittlung von Patenschaften, soll ermöglicht werden ● die kontinuierliche Beratung und Begleitung, v.a. in belastenden oder schwierigen Fällen/Situationen soll für die Ehrenamtlichen verfügbar sein ● eine Fortbildung von Ehrenamtlichen soll bedarfsorientiert angeboten werden ● ein regelmäßiges Forum zum Austausch über Erlebtes und Erfahrenes soll eingerichtet werden (z.B. als Bereichsausschuss im Kirchenkreis) ● Informationen über die Herkunftsländer und die missliche Lage der Flüchtlinge im Kirchenkreis sollen in den Gemeinden transparent gemacht werden, um Verständnis aufzubauen Tagung der Kreissynode am 07.11. und 08.11.2014 Vorlage zu TOP 9 Konzeption Flüchtlingsarbeit Seite: 3 Voraussetzungen: Sinnvoll ist die Einrichtung einer solchen Stelle im Kirchenkreis oder in Kooperation mit bereits vorhandenen Beratungseinrichtungen wie Caritas oder BAF e.V. Zur Finanzierung einer derartigen Stelle(mindestens 50%) wären mindestens 45.000 Euro pro Jahr erforderlich. Angesichts der Veränderungen in der Flüchtlingssituation kann die Stelle vorerst auf 2 Jahre befristet sein. Eine Finanzierung könnte durch eine Sonderumlage oder eine Entnahme aus dem Fonds zur Förderung übergemeindlicher Projekte erfolgen. Die Anstellungsträgerschaft liegt beim Kirchenkreis. Dienst- und Fachaufsicht sind hier zu klären. Ziel des kreiskirchlichen Engagements Der Kirchenkreis setzt sich dafür ein, die Flüchtlinge in unseren Städten und Gemeinden zu akzeptieren, ihre Situation wahrzunehmen und sie nach Möglichkeit zu begleiten und zu unterstützen. Eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Moschee-Vereinen ist notwendig. Es geht dabei um die Förderung einer „Willkommens-Kultur“ in unserer Region. Beschlussvorschlag: Die Kreissynode begrüßt das vorgelegte Konzept zur Flüchtlingsarbeit (mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:) Die Kreissynode beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes eine 0,5 VzK Stelle für eine/n Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogen/in, Diakon/in oder vergleichbare Qualifikation auszuschreiben, die besonders die ehrenamtliche Begleitung und Mitwirkung in der Flüchtlingsarbeit in den Gemeinden des Kirchenkreises ermöglichen, fördern und qualifizieren soll. Die Stelle wird auf zwei Jahre befristet. Der Kreissynode soll im Frühjahr 2016 eine Evaluation der Arbeit und ein Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt werden. Die Stelle wird bei der Abteilung 1 Gemeindedienste im Kirchenkreis eingerichtet. Die Finanzierung (ca. 35.000 EUR Personalkosten plus 5.000 EUR Sachkosten im Jahr) erfolgt - zur Hälfte aus Mittel des Fonds zur Förderung übergemeindlicher Projekte und zur anderen Hälfte aus einer Sonderumlage der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises - aus Mitteln des Fonds zur Förderung übergemeindlicher Projekte. Einstimmig Ja-Stimmen Enthaltungen Nein-Stimmen