Ich möchte gerne eine Patenschaft übernehmen

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Ich möchte gerne eine ehrenamtliche Vormundschaft
übernehmen,
... welche Aufgaben/Rolle habe ich?
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines unbegleiteten Minderjährigen. I.d.R stellt das
Jugendamt diesen, dann spricht man von „Amtsvormund“. Rechtlich ergeben sich die Aufgaben eines
Vormundes aus der Wahrnehmung der elterlichen Sorge, § 1626 BGB (Personensorge, gesetzliche
Vertretung und Vermögenssorge).
Die gesetzlichen Grundlagen für Vormundschaften werden geregelt durch die §§ 1773-1895 BGB.
Minderjährige, die ohne Eltern oder Angehörige nach Deutschland einreisen, erhalten nach ihrer
Ankunft einen Amtsvormund, damit sie überhaupt handlungsfähig sein können. Ein Amtsvormund
kann allerdings bis zu 50 sogenannte „Mündel“ gleichzeitig haben.
Als Einzelvormund, als welcher Sie sich beim Jugendamt bewerben können, vertreten Sie in der Regel
nur einen unbegleiteten Minderjährigen, zu dem Sie eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln und
für den Sie sich einsetzen würden. Die mitunter über Jahre bestehende Beziehung des
Einzelvormunds zu seinem sog. „Mündel“ kann die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen
stark positiv beeinflussen.
Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft, die durch das Jugendamt vorgeschlagen
und vom Familiengericht bestellt und eingesetzt wird, ist ein weites Spektrum an Aufgaben
verbunden:
Sie entscheiden unter größtmöglicher Beteiligung des jungen Menschen z.B., auf welche Schule er
geht, unterschreiben ggf. einen Ausbildungsvertrag, oder entscheiden ob er bei einer Gastfamilie
einzieht.
Als Vormund unterliegen Sie hinsichtlich der Ausübung Ihrer Tätigkeit der familiengerichtlichen
Kontrolle und einer Reihe von gesetzlichen Beschränkungen. Zudem sind Sie verpflichtet, jederzeit
und auf Anforderung durch das Familiengericht Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des
Mündels zu erteilen und im jährlichen Abstand über die persönlichen Verhältnisse schriftlich zu
berichten.
Sich für die Belange eines jungen Flüchtlings zu öffnen, ist eine ganz besondere Aufgabe. Sie bietet die
Möglichkeit, ein Kind/einen Jugendlichen unmittelbar zu unterstützen und im Alltag neue,
bereichernde Erfahrungen zu machen. Unterstützung kann bedeuten:
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dem jungen Flüchtling bei der schulischen Integration und Berufsfindung beratend zur Seite
zu stehen,
dem jungen Menschen Unterstützung im Asylverfahren zu geben,
sich um die altersmäßig angemessene Unterbringung und eine ausreichende medizinische
und ggf. therapeutische Versorgung zu kümmern.
... welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Formale Voraussetzungen
Sie brauchen keine spezielle Ausbildung und auch Kenntnisse des Asyl- und Ausländerrechts sind
keine Bedingung, wenngleich förderlich für die Ausübung der Tätigkeit. Auch eine volle
Berufstätigkeit schränkt Sie nicht ein. Sie sollten aber über ausreichend Zeit verfügen
Formale Voraussetzung
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Sie müssen volljährig sein,
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in jedem Fall müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorlegen,
in einigen Städten/Kommunen werden auch Gesundheitsatteste verlangt
Persönliche Voraussetzungen
Gesucht werden Personen, die offen und sensibel für die besonderen Erfahrungen von jungen
Flüchtlingen sind. Menschen, die Freude daran haben, sich für die Belange von Anderen einzusetzen
und keine Scheu davor haben, sich mit Verwaltung und Bürokratie auseinanderzusetzen. Wichtig ist
die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und eine möglicherweise enge Beziehung
einzugehen, die auch über das Jugendlichenalter hinausreichen kann. Wünschenswert wären
Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen. Sie sollten über Offenheit, Neugier und Interesse an
Menschen aus anderen Kulturkreisen verfügen sowie Verständnis für Verhaltensweisen aufbringen,
die aus starker Belastung resultieren können oder die einfach nur „ganz anders“ sind.
Habe ich Anspruch auf Schulung, Beratung und Vergütung?
Beratung und Schulung
Sie durchlaufen eine Vorbereitung und Schulung, die regional sehr unterschiedlich intensiv und
umfänglich gestaltet sein können.
Themen, die in fast allen Schulungen vorkommen, sind
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die Aufgaben und Besonderheiten der ehrenamtlichen Vormundschaft,
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die Stationen eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings im asyl- und
aufenthaltsrechtlichen Verfahren,
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die psychosoziale Situation von Jugendlichen mit Fluchterfahrung,
•
die Anforderungen bzgl. Berichterstattung an das Familiengericht sowie die Zusammenarbeit
mit Kooperationspartnern.
Die Vorbereitung wird in Form von Gesprächen bei Ihnen zu Hause, bei einem freien Träger, in
Einzelkontakten und/oder in Gruppen durchgeführt. Der gesamte Prozess der Vorberatung und
Qualifizierung kann mehrere Wochen dauern und ist auch eine wichtige Zeit, um Entscheidungen in
Ruhe überdenken zu können.
Vormunde haben während ihrer Tätigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und
Unterstützung.
Vergütung
Als ehrenamtlicher Vormund erhalten Sie die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Tätigkeit stehen, ersetzt (§1835 BGB), zur Vereinfachung können Sie eine jährliche
Aufwandspauschale von 399 Euro beantragen (§1835a BGB).
Wie kann ich feststellen, ob ich für diese Aufgabe überhaupt geeignet bin?
Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien, die sich auf eine nicht vorhandene Ausbildung (z.B.
eine pädagogische) und/oder fehlende Fachkenntnisse (z.B. im Asyl- und Ausländerrecht) beziehen.
Alle Menschen, die sich einer gesellschaftlich sinnstiftenden Aufgabe wie dieser widmen wollen, sind
willkommen.
Es kann allerdings förderlich sein, wenn Sie sich im Vorfeld mit einigen grundsätzlichen Fragen
auseinandersetzen, wie etwa:
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Verfüge ich über ausreichend Zeit und bin ich bereit, diese einzusetzen?
Habe ich Lust an Herausforderungen und möglichen Auseinandersetzungen mit Verwaltung
und Justiz?
Macht es mir Freude, mich für einen anderen Menschen einsetzen zu können?
Habe ich berufliche oder private Erfahrung mit Jugendlichen? Bin ich neugierig auf ihre
Sichtweisen, ihre Geschichten und Erfahrungen?
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