Sehr geehrter Herr Vorsitzender Andreas Kollross! Liebe Unterstützer der Kinderfreunde NÖ! Im Zusammenhang mit der Podiumsdiskussion vom 4.7.2011 in Wr. Neudorf und der Zusammenfassung der Aussagen von Hr. Kollross auf der Homepage der NÖ Kinderfreunde möchte der Verein „Väter ohne Rechte“ wie folgt Stellung nehmen: Die Position der Kinderfreunde betreffend gemeinsamer Obsorge (Originalton Hr. Kollross: die gemeinsame Obsorge ist nicht so wichtig!) ist aus Sicht unseres Vereins grundlegend falsch und offensichtlich ausschließlich auf ideologische Vorgaben der SP-Frauenpolitik ausgerichtet, mit Sicherheit aber nicht im Interesse der Kinder! Die Aussage von Hr. Kollross, das dem Kind die Obsorge egal sei, ist ebenfalls falsch und widerspricht den vielen wissenschaftlichen Untersuchungen mit Befragungen von Kindern. Aber: wenn es dem Kind wirklich egal sein sollte, WARUM LÄSST MAN DANN NICHT DIE GEMEINSAME OBSORGE ALS REGELFALL NACH TRENNUNG /SCHEIDUNG AUFRECHT, sondern entzieht in der Regel einem Elternteil (Vater) ohne Angaben von Gründen die Obsorge ???? Die Antwort ist sehr einfach: es geht nicht um das Kindeswohl, sondern um die Befriedigung der Bedürfnisse der Mütter (Stichwort GELDFLUSS!) Die Obsorge ist definiert durch den Gesetzestext und beinhaltet kurz zusammengefasst die PFLEGE UND ERZIEHUNG, DIE GESETZLICHE VERTRETUNG und DIE VERWALTUNG DES VERMÖGENS des Kindes durch einen Elternteil. Bei Entzug der Obsorge werden einem Elternteil (meist dem Vater) diese Verpflichtungen und Rechte dem Kind gegenüber UNTERSAGT und das im Namen der Republik ! Was hat das Kind davon: Einen Elternteil, der sich NICHT MEHR SORGEN DARF um seine Bedürfnisse und NICHT TEILNEHMEN DARF an wichtigen Etappen der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grunde ist der routinemäßige Entzug der Obsorge: 1. Menschenrechtswidrig 2. Verfassungswidrig 3. Diskriminierend Aber vor allem GEGEN das Kindeswohl gerichtet. Die alleinige Obsorge bildet den GRUNDSTEIN zum Kontaktabbruch, die gemeinsame Obsorge wirkt per se – auch in Hochkonflikt-Situationen! – deeskalierend. Das ist wissenschaftlich belegt. Die SP-Frauenministerin ist die EINZIGE Ministerin der Bundesregierung, die – obwohl sie nicht einmal vom Ressort her zuständig ist! – gegen die gemeinsame Obsorge agiert und absichtlich falsche Aussagen in diesem Zusammenhang tätigt! Die SPÖ verwechselt offenbar Frauenpolitik mit KINDERPOLITIK und FAMILIENPOLITIK ! Es ist sehr schade, dass sich die Kinderfreunde als SP-Unterorganisation der Frauenpolitik hingibt, anstatt den Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen. Viele betroffene Väter, die ihre politische Heimat in der Sozialdemokratie haben, verstehen das nicht und wenden sich daher von der SPÖ aufgrund ihrer starren, reformunwilligen familienpolitischen Haltung ab. Die Kinderfreunde NÖ sind im Banne der SPÖ-Doktrin und vertreten NICHT die Kinderrechte, wenn sie die gemeinsame Obsorge als unwichtig betrachten, das zeigte sich bereits bei der Beinahe-Absage des VaterKind-Festes in St. Pölten (nur weil auch andere Parteien vertreten waren). Die Diskussion um die gemeinsame Obsorge geht NICHT an der Kernfrage der Kinderrechte vorbei, sondern sie IST DIE KERNFRAGE aus Sichtweise der Kinder! Die gemeinsame Obsorge ist die Garantie für die Verhinderung des Kontaktabbruchs und der Entfremdung! (siehe Lit. PAS – das elterliche Entfremdungssyndrom, eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe, internationale Konferenz Frankfurt/Main, 2002, im Verlag VWB). Die Debatte um die gemeinsame Obsorge ist also de facto KEINE Scheindebatte ! Hr. Kollross hat das Cochemer Modell als Beispiel dafür genannt, dass dadurch eine Verbesserung der elterlichen Verantwortung im Umgang mit dem Recht des Kindes auf beide Elternteile erreicht werden kann. Das Ziel dieses Modells ist aber auch eindeutig die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge im Interesse des Kindes, das hat Hr. Kollross vergessen zu erwähnen, ebenso erwähnte er nicht, dass der Verein „Väter ohne Rechte“ überhaupt die erste Organisation war, die dieses Modell in Österreich publik gemacht hat! Der Satz: „Es geht nicht um das Recht der Eltern auf ihre Kinder, sondern es geht um das Recht der Kinder auf ihre Eltern“ ist zweischneidig formuliert, denn es MUSS auch ein Recht der Eltern auf ihre Kinder geben! Dieses Recht ist in der österr. Verfassung verankert (Recht auf Familie), offenbar nimmt die SPÖ aber keine Rücksicht auf Menschenrechte und Verfassungsrechte, sondern stellt die „Frauenrechte“ in den Vordergrund. Außerdem widerspricht die Haltung der SPÖ den Inhalten des eigenen Parteiprogramms! Wir gehen davon aus, dass Hr. Kollross dieses auch kennt. Der letzte Satz von Hr. Kollross: „Solange jedoch eine Scheindebatte über die Obsorge geführt wird, kommen wir keinen Schritt weiter“ ist deshalb mehr als zynisch, weil wir nur deshalb keinen Schritt weiter kommen, weil die SPÖ ein modernes Familienrecht am Rücken unserer Kinder verhindert. Die erschreckend hohe Zahl von Kontaktabbrüchen zwischen Vätern und ihren Kindern in Österreich (40-50% UNGEWOLLTER Kontaktabbruch nach 1-2 Jahren nach Trennung / Scheidung bei einer Scheidungsrate von 50%!) spricht eine klare Sprache. Bei nahezu allen Fällen hat nur ein Elternteil (Mutter) die alleinige Obsorge. Wer hier die Wichtigkeit der gemeinsamen Obsorge wissentlich herab spielt und die Tatsachen verdreht, nur weil ein gesellschaftspolitisches Modell der Frauen (AlleinerzieherInnen und homosexuelle Beziehungen werden als „Familie“ bezeichnet, der leibliche Vater kann jederzeit entfernt werden!) propagiert wird, um Wählerstimmen zu gewinnen, macht sich mitschuldig am Verbrechen an den Kindern. Weil jedes Kind das Recht auf beide Elternteile und jeder getrennt lebende Elternteil ein Recht auf sein Kind hat, und zwar ohne wenn und aber !!! Dr. Robert Holzer Pressesprecher und Vorstand Verein „Väter ohne Rechte“ www.vaeter-ohne-rechte.at Wien, am 6.7.2011