SCHULPROGRAMM

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SCHULPROGRAMM
DER
STAND Mai 2014
SCHULPROGRAMM DER
INHALT
1. LEITGEDANKEN
2. ENTSTEHUNG DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE
3. RAHMENBEDINGUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Schulausstattung
Die Schülerinnen und Schüler
Die Lehrerinnen und Lehrer
Die weiteren Mitarbeiter
4. SCHULPROFIL
4.1
4.2
4.3
4.4
4.4.1
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
Elternmitarbeit
Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule
Die Schülervertretung (SV)
Kooperation mit den Kindergärten
Bildungs- und Erziehungsplan
Kooperation mit den Nachbarschulen
Kooperation mit den weiterführenden Schulen
Betreuungsangebot und Hausaufgabenbetreuung
Vorlaufkurs
Schulweg
Homepage
5. ARBEIT UND UNTERRICHT
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
5.5.5
5.5.6
5.5.7
5.6
Identifikation mit der Schule
Zusammenarbeit der Lehrkräfte
Medienkompetenz
Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Lernprinzipien
Partner- und Gruppenarbeit
Tages- und Wochenplanarbeit
Lernen an Stationen, Lernwerkstatt
Fächerübergreifender Unterricht
Alternative Arbeitsplätze
Methodenkompetenz
Kompetenzorientiertes Unterrichten und Schulcurriculum
Arbeitsgemeinschaften
2
SCHULPROGRAMM DER
5.7
Forscherwerkstatt
6. ELEMENTE DES SCHULLEBENS
6.1
Feste und Feiern im Jahreskreis
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.2.5
6.2.6
Projekte
Weihnachten im Schuhkarton
Sicher ohne Gewalt
Sicher im Straßenverkehr
Sport und Bewegung
Weihnachtsmarkt
Zirkusprojekt artArtistica
7.
MAßNAHMEN UND KONZEPTE
7.1
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
Jahresgespräche
Interne Evaluation
Führungsfeedback
Schülerbefragungen
Elternbefragung
7.3
7.3.1
7.3.2
7.3.3
7.3.4
7.3.5
7.3.6
7.3.7
7.3.8
7.3.9
7.3.10
7.3.11
7.3.12
7.3.13
Konzepte
Medienkonzept
Konzept für eine Verlässliche Schule
Konzept zur Gewaltprävention
Konzept zu Hausaufgaben
Konzept zur Methodenkompetenz
Konzept zum kompetenzorientierten Unterrichten in der Grundschule
Lesekonzept und Anfangsunterricht
Konzept zu Wanderungen und Fahrten
Konzept zur Fortbildungsplanung
Sicherheitskonzept
Konzept zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
Förderkonzept
Konzept Arbeitsgemeinschaften
7.4
Schulinspektion
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SCHULPROGRAMM DER
1.
LEITGEDANKEN
Die Grundschule, als erste Schulstufe des Kindes, erfüllt Bildungsund Erziehungsaufgaben zu einem Zeitpunkt hoher Lernfähigkeit.
Vor dem Hintergrund des Hessischen Schulgesetzes ist es eine
grundlegende Aufgabe, die Entfaltung der Persönlichkeit der
Jungen und Mädchen zu fördern. Die Schule nimmt die Kinder
ernst,
indem
sie
ihre
jeweiligen
Lebensbedingungen
berücksichtigt.
Unterricht vermittelt vor dem Hintergrund von Wertvorstellungen und ethischen
Grundsätzen eine grundlegende Allgemeinbildung, die zur Persönlichkeitsentwicklung
beitragen soll. Die Grundschule ist Ausgangspunkt für die differenzierten weiterführenden
Bildungswege und vermittelt geistige, moralische und praktische Grundlagen für die
künftigen Aufgaben in der Gesellschaft (vgl. RAHMENPLAN GRUNDSCHULE 1995, S. 7).
Die Schule ist nicht nur Unterrichtsstätte, sondern auch Lebens- und Erfahrungsraum, in
dem als oberstes Ziel die Hinführung zur Lebenstüchtigkeit steht.
Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die sich ihnen stellenden
Aufgaben lösen zu können. Eigenverantwortliches, rücksichtsvolles und selbstbewusstes
Verhalten sind hierfür zu lernen.
Diese Erziehung soll in einer Lernatmosphäre stattfinden, in der sich die Kinder geborgen
fühlen können. Die Anforderungen werden entsprechend der Begabung der Schülerinnen
und Schüler differenziert. So erhalten auch schwächere Schülerinnen und Schüler
Anerkennung.
Im Unterricht herrscht ein vertrauensvoller Umgangston aller Beteiligten. Jeder Unterricht
ist zugleich auch sprachliche Förderung.
Astrid Lindgren, deren Namen wir für unsere Schule bewusst gewählt haben, hat sich in
ihren Werken und in ihrem Leben diese Grundsätze immer wieder zu Eigen gemacht. Ein
Schulname ist ein Türschild, an dem eine bestimmte Idee, ein Auftrag, ein Schulprogramm
abzulesen ist.
Durch ihr Lebenswerk setzte Astrid Lindgren Akzente und hinterließ Spuren. Sie prägte
Menschen auf der ganzen Welt. Auch ihr Einsatz für den Frieden soll für uns eine Vorbildfunktion haben.
„Wir alle wollen ja den Frieden ... Könnten wir nicht vielleicht lernen, auf Gewalt zu
verzichten ... Ich glaube, wir müssen von Grund auf beginnen. Bei den Kindern ....
... Die jetzt Kinder sind, werden ja einst die Geschäfte unserer Welt übernehmen, sofern
dann noch etwas von ihr übrig ist. Sie sind es, die über Krieg und Frieden bestimmen
werden und darüber, in was für einer Gesellschaft sie leben wollen. In einer, wo die
Gewalt nur ständig weiter wächst, oder in einer, wo die Menschen in Frieden und Eintracht
miteinander leben.“
(Auszug aus Astrid Lindgrens Rede „Niemals Gewalt“ vom 22. Oktober 1978 bei der Entgegennahme des
Friedenspreises des Deutschen Buchhandels in der Frankfurter Paulskirche)
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SCHULPROGRAMM DER
2.
ENTSTEHUNG DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE
Zur Erinnerung: Die „alte“ Erbacher Grundschule, die Schule am Treppenweg, hatte im
Schuljahr 1999/2000 eine Größenordnung erreicht, die aus pädagogischen Gründen auf
Dauer nicht zu vertreten war. Auch nach Inbetriebnahme der Grundschule Mossautal im
Schuljahr 2000/2001, mit der die Erbacher Grundschule im Schnitt um eine Klasse je
Jahrgang reduziert werden konnte, hatte sie noch sechs bis sieben Klassen pro Jahrgang
und erhebliche Platzprobleme. Die Schule am Treppenweg war über mehrere Jahre die
größte Grundschule Hessens.
Der Schulträger beschloss eine zweite Grundschule in Erbach zu errichten. Die
Schulgremien waren von Beginn an in die Planungen miteinbezogen. Eine Änderung des
Grundschulbezirkes Erbach war unumgänglich.
Nachdem der Kreis das Grundstück
Architekturbüro den Planungsauftrag.
erworben
hatte,
erhielt
ein
Darmstädter
Nach Zustimmung durch den Kreisausschuss erfolgte am 12. Dezember 2000 der erste
Spatenstich.
Spatenstich am 12. Dezember 2000
Am 10. September 2001 wurde Richtfest gefeiert.
Richtfest am 10. September 2001
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SCHULPROGRAMM DER
Als die Astrid-Lindgren-Schule im Schuljahr 2002/03 mit ihrer Arbeit begann, war die Zeit
der Raumnot an der Schule am Treppenweg endlich vorbei. Nach der Fertigstellung des
Neubaus konnte die „alte“ Grundschule zu einer vertretbaren Größe zurückkehren und zu
normalen Verhältnissen bei der Nutzung der Räume.
Am 1. Schultag, dem 12. August 2002, besuchten 89 Schülerinnen und Schüler die AstridLindgren-Schule. Mit der Einschulung der neuen ABC-Schützen am nächsten Tag stieg
die Schülerzahl auf 132 Schülerinnen und Schüler an.
Bereits mit Beginn des Schuljahres stand der Schulname „Astrid-Lindgren-Schule“ fest.
Auf Initiative des zukünftigen Kollegiums und dessen ausführlicher schriftlicher
Begründung hatten alle beteiligten Gremien dem Namen schon zugestimmt.
Schlüssel-Übergabe durch Landrat Schnur
von links: eh. Konrektorin Andrea Böhme, Schulleiterin Anita Tilk, Landrat Horst Schnur,
Kreisbaudirektor Erwin Wagner
Am 18. November 2002 fand die offizielle Einweihung der Schule statt.
An diesem Tag wurde der Schulleiterin Anita Tilk auch das Namensschild für die Schule
überreicht.
Kreisbaudirektor Erwin Wagner und Schuldezernent
Dr. Michael Reuter bei der Überreichung des Namensschildes
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SCHULPROGRAMM DER
3. RAHMENBEDINGUNGEN
3.1 SCHULAUSSTATTUNG
Rund drei Millionen Euro hat der Odenwaldkreis in die neue Grundschule in der Kreisstadt
Erbach investiert.
Konzipiert ist das zum Teil in hängiges Gelände eingebaute Haus als zweigeschossiges
Bauwerk. Das untere Geschoss wurde in Massivbauweise ausgeführt, das obere entstand
in Holzbaukonstruktion. Das Dach ist in gegenseitig versetzter Pultform errichtet, was der
Belichtung des Flurbereiches zugute kommt.
Mit dem Neubau der Schule wurden folgende Räume geschaffen:









neun Klassenräume
vier Gruppenräume
ein Computerraum
ein Mal-/Werkraum mit Nebenraum
eine Aula, die für gemeinsame schulische Aktivitäten und Feste genutzt wird
eine Küche
ein Lehrerzimmer
Verwaltungsräume
Sanitäranlagen
Die vier Gruppenräume werden jeweils von den beiden Parallelklassen einer
Jahrgangsstufe zum differenzierenden Arbeiten genutzt.
Der noch vorhandene größte Nebenraum im Obergeschoss wurde zum Computerraum
umfunktioniert. Hier bestehen 25 Schülerarbeitsplätze.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Werkraum.
Direkt neben der Aula ist die Schulküche. Die Aula kann mit einer Faltwand geschlossen
und als Raum für z. B. Koch- und Backvorbereitungen genutzt werden.
Die Verwaltungsräume befinden sich in einem separaten Trakt im Obergeschoss.
Das Raumprogramm wird abgerundet durch Nebenräume unter anderem für:






Elterngespräche
den Hausmeister
schulärztliche Untersuchungen
Schülerbücherei
Lehr- und Lernmittel
Kopierraum
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SCHULPROGRAMM DER
3.2 DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Die Astrid-Lindgren-Schule ist zweizügig angelegt, d.h. in jeder Jahrgangsstufe werden 2
Klassen unterrichtet.
Die Schule wird zurzeit von ca. 160 SchülerInnen besucht. Das Einzugsgebiet der Schule
umfasst einen Teil der Stadt Erbach sowie die Ortsteile Dorf-Erbach, Erbuch, Ernsbach,
Elsbach, Roßbach, Lauerbach, Schönnen und Ebersberg.
Alle Schüler der Ortsteile - außer Dorf-Erbach - kommen mit dem Bus zur Schule.
Kinder mit Beeinträchtigungen werden an der Astrid-Lindgren-Schule inklusiv beschult,
sofern die räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen dies zulassen. Einmal pro
Woche besuchen zwei Förderschullehrerinnen (BFZ-Kräfte) unsere Schule und
unterstützen KollegInnen und Schulleitung bei der Umsetzung der Vorgaben bzgl. der
Inklusion.
3.3 DIE LEHRERINNEN UND LEHRER
Das Kollegium unserer Schule besteht z.Zt. aus 10 Lehrerinnen und einem Lehrer.
Strauß, Tamara
Lohr, Kerstin
Kittelmann, Barbara
Lepczyk, Sabine
Repp, Michael
Schmitt, Kerstin
Schnurrer, Hildegard
Tilk, Anita
Thelen, Carolin
Wohlgemuth, Annette
Posdnikow, Margarita











Lehrerin in Elternzeit
Klassenlehrerin
Klassenlehrerin
Klassenlehrerin
Klassenlehrer, Verbindungslehrer
Klassenlehrerin
Klassenlehrerin
Rektorin, Fachlehrerin
Klassenlehrerin
Klassenlehrerin
Fachlehrerin
Außerdem sind folgende Lehrkräfte an der Schule tätig:
Kirsten Latscha
 Förderschullehrerin
Alexandra Grenz
 Förderschullehrerin, Sprachheilförderung
Heiligenthal, Peter
 Gemeindereferent der Katholischen Kirchengemeinde „St. Sophia“, Religionsunterricht in
allen Jahrgangsstufen
 Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde
Erbach, Religionsunterricht in allen
Jahrgangsstufen
Dr. Hoerschelmann,
Thomas
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SCHULPROGRAMM DER
3.4 DIE WEITEREN MITARBEITER
Nichtpädagogische Mitarbeiter an der Astrid-Lindgren-Schule sind unser Hausmeister und
unsere Sekretärin, die beide beim Schulträger – Landratsamt des Odenwaldkreis –
beschäftigt sind.
Den Hausmeister „teilt“ sich die Astrid-Lindgren-Schule mit der Einhard-Schule in
Steinbach. Er ist im Wechsel an beiden Schulen tätig.
Die Sekretärin arbeitet an drei Vormittagen in der Woche.
Schimpf, Ivonne
Waßner, Günther
 Sekretärin
(dienstags, donnerstags und
freitags 8.30 Uhr – 12.00 Uhr)
 Hausmeister
(alle 2 Tage im Wechsel)
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SCHULPROGRAMM DER
4. SCHULPROFIL
4.1 ELTERNMITARBEIT
Elternmitarbeit steigert die Leistungsfähigkeit der Schule und verstärkt deren Öffnung nach
außen.
Immer wieder finden sich zahlreiche Eltern, die bei besonderen Festen, Feiern im
Jahreskreis, Projekten und Wandertagen helfen.
Mit unseren schulischen Gremien (Schulelternbeirat und Schulkonferenz) arbeiten wir
vertrauensvoll zusammen.
4.2 FÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE
Unser Förderverein wurde am 6. März 2008 gegründet.
Er unterstützt die Schule tatkräftig und finanziell bei der Ausstattung, fördert schulische
Veranstaltungen und besondere Lernangebote.
Bei Schulfesten übernimmt der Förderverein selbstständig die Organisation der Bewirtung.
Außerdem veranstaltet er Flohmärkte an unserer Schule. Hier können unsere
Schülerinnen und Schüler gegen einen geringen Betrag einen Verkaufsstand aufbauen.
Während der Veranstaltungen bewirtet der Förderverein unsere Gäste und der
erwirtschaftete Betrag wird der Schule zur Verfügung gestellt.
Beim Erbacher Flohmarkt auf dem Wiesenmarktsgelände hat der Förderverein bereits
mehrmals die Aussteller und Besucher mit Kaffee und Kuchen versorgt. Der hohe Erlös
kam ebenfalls den Schülerinnen und Schülern der Astrid-Lindgren-Schule zugute. Über
die Verwendung der Geldmittel entscheidet der Vorstand des Vereines in Kooperation mit
der Schulleitung.
Der Vorstand des Fördervereins der Astrid-Lindgren-Schule besteht aus:
 der oder dem Vorsitzenden
(z.Zt.Tina Doerenberg)
 der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden
(z.Zt.Christina Kabhrel)
 der oder dem Schriftführer/in
(z.Zt.Thomas Elgert)
 dem oder der Rechner/in
(z.Zt.Bernd Pfau)
Es können bis zu fünf Beisitzer gewählt werden, die dem Vorstand angehören. Der
Förderverein führt regelmäßig Vorstandsitzungen durch sowie einmal jährlich die
Jahreshauptversammlung. Um die Entscheidungen auf eine möglichst breite Basis zu
stellen, ist die Vorsitzende des Schulelternbeirates, Claudia Engelter, zu allen Sitzungen
eingeladen.
Die Satzung und die Beitrittserklärung unseres Fördervereins sind auf unserer Homepage
zu finden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens einen Euro pro Monat, jedoch freut sich
der Förderverein auch über höhere Beiträge.
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SCHULPROGRAMM DER
4.3 DIE SCHÜLERVERTRETUNG (SV)
Unsere Schule weiterentwickeln konnten wir im Bereich „Demokratie“. Zu Beginn des
Schuljahres 2012/2013 gründete sich die sog. SV ( = Schülervertretung). Die SV besteht
aus 16 Kindern, 8 Mädchen und 8 Jungen, dies sind die Klassensprecher der einzelnen
Klassen. Etwa alle 6-8 Wochen trifft sich die SV, um gemeinsam mit dem von der
gesamten Schülerschaft gewählten Verbindungslehrer über schulische Dinge zu beraten.
4.4 KOOPERATION MIT DEN KINDERGÄRTEN
Die Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Schule haben vor der Einschulung in
der Regel folgende Kindergärten besucht:





Evangelischer Kindergarten „Regenbogen“, Erbach
„Kita Kunterbunt“, Erbach
„Sonnenschein“, Erbach
„Mobilé“, Erbach
Montessori-Kinderhaus, Michelstadt
Vierteljährlich finden Koordinationstreffen mit Vertreterinnen aller Kindergärten sowie der
Schulleitungen der Astrid-Lindgren-Schule und der Schule am Treppenweg statt. Der
Bildungs- und Erziehungsplan wird im Tandem mit diesen Institutionen umgesetzt (siehe
Konzept „Bildungs- und Erziehungsplan“). Gemeinsame Weiterbildungsmaßnahmen
haben sich etabliert.
Grundsätzliche Regelungen zum Übergang vom Kindergarten in die Grundschule werden
gemeinsam getroffen.
In jedem Schuljahr findet ein Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler
statt. Die Eltern erhalten grundlegende und allgemeingültige Informationen zum Thema
„Schulanfang“.
Die Schulanmeldung findet im Frühjahr, 1,5 Jahre vor der Einschulung, jährlich statt. Nach
einem Gespräch der Schulleitung mit dem künftigen Schulneuling überprüfen die
Lehrkräfte in Einzelgesprächen verschiedene Fähigkeitsbereiche der Kinder. Die
Sprachkompetenz der ausländischen Kinder ist an diesem Tag der bedeutendste Bereich,
denn es muss festgestellt werden, welches Kind an einem „Vorlaufkurs“ teilnehmen sollte.
Im Einschulungsjahr werden folgende Aktivitäten durchgeführt: Nach den Osterferien
findet ein Schnupperschultag für die künftigen ABC-Schützen statt. Jedes Kind darf eine
Unterrichtsstunde lang am Unterricht in einem ersten oder zweiten Schuljahr teilnehmen.
Der Unterricht ist dann so gestaltet, dass die Kindergartenkinder gut mitarbeiten und die
Erst- bzw. Zweitklässler sich als Helfer betätigen können. Die Erzieherinnen hospitieren in
diesen Stunden.
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SCHULPROGRAMM DER
Im Rahmen unserer Lesepatenschaften und der Umsetzung des BEP besuchen die
zukünftigen Erstklässler mit ihren Erzieherinnen die Astrid-Lindgren-Schule nochmals im
April oder Mai vor Schulbeginn.
Im Mai findet ein Kennenlerntag statt. An diesem Tag werden die Fähigkeiten der Kinder
noch einmal genauer betrachtet. Folgende Bereiche werden getestet: Geschicklichkeit,
Mengen- und Zahlenverständnis, Fein- und Grobmotorik, Visuomotorik, Merkfähigkeit und
Phonologische Bewusstheit.
4.4.1 BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSPLAN
Wir wollen die Zusammenarbeit mit den hiesigen Kindergärten weiter stärken. Im
Zusammenhang der Verpflichtung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans
finden bereits vierteljährliche Tandemtreffen statt, bei denen Ideen zur konkreten
Umsetzung des BEP diskutiert und verwirklicht werden. Weitergehend möchten wir die
Erzieherinnen intensiver in unsere Arbeit einbinden, was die Schulanmeldung betrifft. Im
Rahmen einer Gesamtkonferenz vereinbarten wir, dass wir die Erzieherinnen zukünftig
schon im Vorfeld der Schulanmeldungen kontaktieren, per Fragebogen zu den
Schulanfängern befragen und in bestimmten Fällen zur Schulanmeldung mit einladen.
Wir begannen nach den Sommerferien 2012, den BEP in ganz konkreten Punkten
umzusetzen. Jedes Jahrgangsteam nahm sich einen Baustein des BEP genauer „unter die
Lupe“, arbeitete konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aus und probierte diese auch aus. Im
Laufe des Schuljahres 2012/2013 wollten wir immer wieder in den Erfahrungsaustausch
gehen, um letztendlich immer mehr Kolleginnen und Kollegen mit Ideen zu versorgen und
zum Selber-Ausprobieren zu ermutigen.
Im Herbst 2014 finden zwei institutionsübergreifende Veranstaltungen zum BEP in unserer
Schule statt. Zu bestimmten Themen des Bildungs- und Erziehungsplans wird referiert und
diskutiert.
4.5 KOOPERATION MIT DEN NACHBARSCHULEN
Eine Kooperation mit den Schulen der Umgebung findet in vielerlei Hinsicht statt.
Zusammenarbeit mit der Schule am Treppenweg (Grundschule) gibt es bisher in
folgenden Bereichen:



Absprachen zwischen den Schulleitungen
Koordinationstreffen zwischen Vertretern beider Schulen und der Kindergärten
gemeinsame Gestaltung eines pädagogischen Tages
Mit der Schule am Sportpark (Integrierte Gesamtschule) gibt es Absprachen in folgenden
Bereichen:


Besonderheiten des Bustransfers
Zusammenarbeit bei besonderen Projekten
(z. B. Nutzung der Schulküche)
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SCHULPROGRAMM DER



Koordinationstreffen bzgl. Übergang 4/5
Die Schulleiter aller Schulen aus dem Raum Erbach-Michelstadt nehmen
regelmäßig an regionalen Treffen teil. Sowohl organisatorische (z. B. bewegliche
Ferientage) als auch pädagogische Themen (z. B. Gestaltung des Übergangs 4/5,
Bildungsstandards) sind Inhalte dieser Zusammenkünfte.
Weiterhin finden auch regelmäßige Treffen aller Schulleiter der Grundschulen aus
dem Bereich des „mittleren Mümlingtals“ statt. Auch hier werden zahlreiche
Absprachen getroffen.
4.6 KOOPERATION MIT DEN WEITERFÜHRENDEN SCHULEN
Im Schuljahr 2003/04 wurden erstmals Schüler aus 4. Klassen an die weiterführenden
Schulen übergeben.
In diesem Zusammenhang fanden erstmalig Gespräche zwischen Kolleginnen unserer
Schule und Kollegen der weiterführenden Schulen bezüglich wichtiger Informationen, die
die Situationen einzelner Schüler betreffen, statt.
Diese Gespräche werden seitdem von den Kolleginnen der 4. Klassen fortgeführt.
Auch nach Übergang unserer Kinder in die 5. Klassen der weiterführenden Schulen finden
schulübergreifende Konferenzen statt. Hier lassen sich unsere Lehrerinnen über den
Leistungsstand ihrer Ehemaligen genau informieren. Diese Rückmeldungen sind wichtig,
zeigen sie uns doch, ob unsere schulische Laufbahnberatung treffsicher war.
4.7 BETREUUNGSANGEBOT
Die Kinder der Astrid-Lindgren-Schule können die Betreuungseinrichtung der nahe
gelegenen Schule am Treppenweg mit nutzen. Dieses Angebot wird auch von einigen
Eltern in Anspruch genommen.
Es ist aber unser Ziel, ganztägig arbeitende Schule zu sein. Hier finden momentan die
Vorbereitungen statt. Schulträger und Staatliches Schulamt sind über die Planungen
informiert, alle schulischen Gremien stimmten bereits zu.
Unser Antrag, zum kommenden Schuljahr 2013/2014 ganztägig arbeitende Schule zu
werden, wurde abgelehnt.
Für das Schuljahr 2014/15 wollten wir eine kostenpflichtige Schulkindbetreuung in den
Räumen unserer Schule einrichten. Leider wurde das Angebot von zu wenigen Familien in
Anspruch genommen, so dass es nicht zustande kam.
Parallel haben wir unseren Antrag auf Aufnahme in das Programm „Ganztägig arbeitende
Schulen in Hessen“ erneut auf den Weg gebracht. Wir hoffen, alsbald in das Programm
aufgenommen zu werden.
Eine Hausaufgabenbetreuung gibt es an unserer Schule aus Mangel an Interessenten
momentan nicht. Sobald wir in das Programm des Landes Hessen „Ganztägige arbeitende
Schulen
in
Hessen“
aufgenommen
werden,
können
wir
jedoch
eine
Hausaufgabenbetreuung anbieten.
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SCHULPROGRAMM DER
4.8 VORLAUFKURS
In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und der benachbarten Grundschule „Schule
am Treppenweg“ findet der Vorlaufkurs der beiden Erbacher Grundschulen sowie der
Grundschule Mossautal an der Astrid-Lindgren-Schule statt.
Kindergartenkinder mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen werden in einem
speziell auf sie abgestimmten Deutschunterricht auf spielerische Weise intensiv mit der
deutschen Sprache vertraut gemacht, so dass sie dann im ersten Schuljahr erfolgreich
mitarbeiten können.
Für die Vorlaufkurskinder gibt es eine eigene „Einschulungsfeier“ am dritten Schultag nach
den Sommerferien. Außerdem werden die Eltern an einem Elternabend über die Arbeit im
Vorlaufkurs informiert. Weiter nehmen die Vorlaufkurskinder soweit wie möglich am
Schulleben teil. Während des Schuljahres bleiben wir mit den Eltern der Kinder im
Gespräch.
4.9 SCHULWEG
Es wurde ein Schulwegplan erstellt, der jeweils den Eltern der zukünftigen Erstklässler
ausgeteilt wird.
Der Schulwegplan befindet sich auf der Homepage.
4.10 HOMEPAGE
Immer up-to-date ist unsere schuleigene Homepage. Hier ist alles zu finden: Termine,
Fotos, Schülerarbeiten, Schulprogramm. Kinder und Eltern können sich gut informieren.
5. ARBEIT UND UNTERRICHT
5.1 IDENTIFIKATION MIT DER SCHULE
Damit man sich an einer Schule wohlfühlen kann, muss man sich mit ihr identifizieren
können. Wir, das Kollegium der Astrid-Lindgren-Schule, bemühen uns, durch vielfältige
Aktionen ein Zusammengehörigkeitsgefühl (Wir-Gefühl) zu entwickeln, das über die
Gemeinschaft innerhalb des Klassenraumes hinausgeht. Unter anderem deshalb führen
wir an unserer Schule jährlich ein Schulfest oder eine ähnliche „Großaktion“ durch.
Während des Schuljahres werden Ausflüge in die nähere Umgebung unternommen.
Weiterhin gehören zu den Bemühungen um eine Identifikation mit der Schule
verschiedene Feiern, vorgegeben durch den Jahreskreislauf.
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SCHULPROGRAMM DER
Um die persönliche Beziehung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule zu
unterstützen, werden die Räumlichkeiten, wie Klassenzimmer, Flure und Foyer in einer
ansprechenden, kindgemäßen Atmosphäre gestaltet.
5.2 ZUSAMMENARBEIT DER LEHRKRÄFTE
Eine von uns angestrebte konstruktive Kooperation setzt eine ständige Kommunikation
unter den Lehrkräften voraus. Sie findet bei uns in Form von Dienstbesprechungen,
regelmäßigen Konferenzen, Fachgesprächen sowie kollegialen Beratungen statt.
Zur Kooperation innerhalb des Kollegiums gehören auch die Koordination von
Unterrichtsinhalten und -einheiten sowie die der dazugehörigen Medien. Weiterhin werden
Konzeptionen und Durchführungen von schriftlichen Arbeiten untereinander abgestimmt.
Diese Art der Zusammenarbeit findet hauptsächlich und sehr erfolgreich in den einzelnen
Jahrgangsstufen statt.
5.3 MEDIENKOMPETENZ
Aufgrund der zunehmenden Komplexität und Vielfalt der Medienlandschaft und ihrer
wachsenden Bedeutung auch für die Kinder, ist es Aufgabe der Schule, zu einem
bewussten aber auch kritischen Umgang mit Medien hinzuführen (siehe KAPITEL 1.,
speziell Lebenstüchtigkeit). Durch den selbstständigen Umgang mit Medien, zum Beispiel
dem Computer, sammeln die Kinder eigene Erfahrungen, die sie äußern und reflektieren.
Dabei lernen sie die Medien sinnvoll für ihre eigenen Zwecke zu nutzen.
Die Schule ist mit einem Server und der PC-Raum mit 24 Rechnern sowie Bildschirmen
ausgestattet. Alle PCs in den Gruppenräumen wurden auf den neusten Stand gebracht.
Alle Schüler-PCs der Schule sind mit dem Server vernetzt und verfügen über
Internetzugang. Die Nutzung der PCs in den Gruppenräumen erfolgt im Förderunterricht
oder im Rahmen von offenen Unterrichtssituationen, wie z.B. Lernstationen, bei denen
Kinder auch Arbeiten in speziellen Programmen am PC zu erledigen haben.
Es arbeiten ganze Klassen in multimedialen Lernprogrammen zum Rechnen, Lesen und
Schreiben. Immer wieder haben die Kinder auch die Möglichkeit zur Internetrecherche zu
bestimmten Themen, vorwiegend im Fach Sachunterricht.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Softwareausstattung der AstridLindgren-Schule:
Klasse 1






Blitzrechnen
Budenberg
Cool oder Crash Verkehrstipps
Emil und Pauline Klasse 1 „In der Burg“
Hamster Lauschen, Reimen und Hamster Sätze,
Wörter (für einen einzelnen Arbeitsplatz)
Lernwerkstatt
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SCHULPROGRAMM DER
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4







































Schreiblabor
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Antolin
Blitzrechnen
Budenberg
Cool oder Cash Verkehrstipps
Emil und Pauline Klasse 2 „In der Südsee“
Lernwerkstatt
Microsoft Office
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Antolin
Cool oder Crash Verkehrstipps
Blitzrechnen
Budenberg
Emil und Pauline Klasse 3 „In der Antarktis“
Lernwerkstatt
Microsoft Office
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Antolin
Budenberg
Blitzrechnen
Cool oder Crash Verkehrstipps
Emil und Pauline Klasse 4 „Im Weltraum“
Geo Hessen
Lernwerkstatt
Microsoft Office
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Der Einsatz des Computers im Unterricht geschieht mit wechselnder Intensität. Arbeitet
man mit der gesamten Klasse, wird der PC-Raum genutzt. Zur Binnendifferenzierung
werden häufig die PCs in den Nebenräumen genutzt.
Bisher wurde in der Klasse 1 und 2 eine Einführung in den Umgang mit dem Computer mit
anschließender Nutzung von Programmen durchgeführt. Am Ende des 2. Schuljahres
bekommen die Schüler durch den PC-Führerschein ihr Können bescheinigt.
16
SCHULPROGRAMM DER
In den höheren Jahrgangsstufen und mit zunehmenden Fähigkeiten im Umgang mit dem
Computer wurde die Anzahl der Programme erweitert.
Das Kollegium der Astrid-Lindgren-Schule hat ein Konzept für den Einsatz des Computers
in den Klassen 1-4 entwickelt. Hierin ist festgelegt, welche Lerninhalte in den einzelnen
Jahrgangsstufen gelernt werden sollen.
Ansprechpartnerinnen für den Bereich „Medienkompetenz“ sind Frau Wohlgemuth und
Frau Tilk.
Eine Zusammenfassung des Medienkonzepts befindet sich im entsprechenden Abschnitt
des Schulprogramms.
5.4 VERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG
Damit unsere Schüler sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, ist die Verkehrs- und
Mobilitätserziehung ein wichtiger Bestandteil unseres Unterrichts. In der folgenden Tabelle
werden die Themenbereiche der einzelnen Jahrgangstufen aufgeführt.
1. Klasse
2. Klasse
Richtige Kleidung in Verkehrsschilder für
der Dunkelheit
Radfahrer und Fußgänger
und deren Bedeutung
kennen lernen
Besprechen der
Busregeln in den
Busklassen
-Wiederholung der
Busregeln
-Richtiges Verhalten als
Mitfahrer in Auto/Bus
Sicheres Überqueren Mein Schulweg
der Straße mit und
- Ablaufen der Schulwege
ohne Überweg
/Schulumgebung
-Besprechen von
Gefahrenstellen
-Wiederholung sicheres
Überqueren der Straße
-Zeichnen des eigenen
Schulwegs
Verkehrsquiz
Geschicklichkeitsparcours
mit verschiedenen
Fahrzeugen (Roller,
Skateboard, Holländer,
Kutsche) bewältigen:
-Slalom
-Bremsen
-Kreisverkehr
-Parken
-Bergabfahren
-Engstellen passieren
17
3. Klasse
4. Klasse
Vorbereitung und Durchführung der
Radfahrprüfung:
-Wiederholung und Anwendung der
relevanten Verkehrsschilder
-Vorfahrtsregeln
-Verhalten im Straßenverkehr
-Gefahrenstellen
Sicher auf dem Fahrrad:
-Angemessene Schutzkleidung
-Wie sieht ein sicheres Fahrrad aus?
Umweltbewusstes Verhalten
-Fahrrad fahren oder laufen auf kurzen
Strecken
-Inlineskaten im
Rahmen des
Sportunterrichts
-Besprechung der
richtigen Schutzausrüstung
SCHULPROGRAMM DER
-Besprechen der richtigen
Schutzausrüstung
Balancierübungen und Reaktionsspiele im Rahmen des Sportunterricht
1 Bewegungsstunde pro Woche und Klasse zur Nutzung der Bewegungsspielsachen (Roller,
Stelzen, Pedalos, Kutsche) im Schuppen
freiwillige Teilnahme an dem Programm „Bildung kommt ins Gleichgewicht“
(Gleichgewichtsübungen vor jeder Unterrichtsstunde)
Im Rahmen des Programms „Schule und Gesundheit“ haben wir das dritte Teilzertifikat
„Verkehrs- und Mobilitätserziehung“ im Schuljahr 2012/2013 erhalten.
5.5 LERNPRINZIPIEN
Der Gewinn dauerhafter Erkenntnisse ist vor allem
von der Art der Darbietung abhängig.
„Kinder lernen die Welt handelnd kennen und
verstehen, und zwar unter Beteiligung aller Sinne und
aller intellektuellen, psychischen und physischen
Kräfte („mit Kopf, Herz und Hand“). Im Handeln strukturiert sich das Denken neu. Es vertieft, differenziert
und korrigiert sich. Im Tun wird Erfahrung gewonnen,
und aus dieser erwächst neues Tun.“ (RAHMENPLAN
GRUNDSCHULE, S. 28)
Überträgt man diese Erkenntnisse auf Schule und
Unterricht, so müssen Lernprinzipien wie Lernen mit
allen Sinnen und handlungsorientiertes Lernen berücksichtigt werden, um den
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule bestmöglich erfüllen zu können. Die
Umsetzung dieser Prinzipien erfolgt im Wesentlichen durch die Wahl nachstehender
Arbeits-, Sozial- und Organisationsformen, die mit unterschiedlich starkem Schwerpunkt
eingesetzt werden können.
5.5.1
PARTNER- UND GRUPPENARBEIT
Wenn zwei oder mehr Kinder zusammenarbeiten, findet unabhängig vom eigentlichen
Unterrichtsgegenstand soziales und emotionales Lernen statt. Die Schüler müssen hierbei
lernen, ihre eigene Persönlichkeit in gewissem Maße zurückzunehmen bzw. ihre eigene
Meinung überzeugend zu vertreten, dem anderen zuzuhören und Meinungen anderer zu
akzeptieren.
Während des Arbeitsprozesses sind die Schüler gefordert, ihre Lösungsansätze zu
artikulieren. Deshalb kommt es zu einer Erhöhung der Interaktionschancen des Einzelnen
und somit zur Förderung sprachlich gehemmter Schüler.
Des Weiteren trägt diese Unterrichtsform zur Entwicklung des kritischen Denkens bei.
Denn im gegenseitigen Erzählen und einander Zuhören werden produktive und kreative
Denkprozesse in Gang gesetzt.
18
SCHULPROGRAMM DER
5.5.2
TAGES- UND WOCHENPLAN ARBEIT
Im Tages- bzw. Wochenplan werden aus verschiedenen Unterrichtsfächern Aufgaben, die
sowohl verbindlichen als auch wahlfreien Charakter haben, aufgenommen. Den Kindern
steht eine festgelegte Bearbeitungszeit zur Verfügung, für die sie einige Entscheidungen
selbstständig treffen können: Auswahl und Reihenfolge der Aufgaben, Sozialformen sowie
Nutzung verschiedener Hilfen (Mitschüler, Lehrer, Medien).
Auf diese Weise werden Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit, Entscheidungsfähigkeit und
Kooperationsfähigkeit angebahnt bzw. gefördert.
5.5.3
LERNEN AN STATIONEN, LERNWERKSTATT
Im Gegensatz zur Tages- und Wochenplanarbeit beschäftigen sich die Kinder beim
Lernen an Stationen oder in einer Lernwerkstatt nur mit Aufgaben eines Themenbereichs.
Sie bearbeiten die Aufgaben selbstständig in nicht festgelegter Reihenfolge und zum Teil
in beliebiger Sozialform.
Sowohl die Tages- und Wochenplanarbeit, die Lernwerkstatt als auch das Lernen an
Stationen ermöglicht der Lehrkraft unter anderem die individuelle Betreuung einzelner
SchülerInnen und die Umsetzung stärkerer Differenzierungsmaßnahmen.
5.5.4 FÄCHERÜBERGREIFENDER UNTERRICHT
Beim fächerübergreifenden Unterricht wird ein gleich lautendes Thema von mindestens
zwei oder mehreren Fächern zeitlich parallel oder in enger zeitlicher Abfolge aufgegriffen.
Das Thema wird auf diese Weise von verschiedenen Gesichtspunkten aus bearbeitet.
Verschiedene Fachaspekte werden einbezogen und miteinander vernetzt.
5.5.5 ALTERNATIVE ARBEITSPLÄTZE
Unterricht muss in der Astrid-Lindgren-Schule nicht zwangsläufig im Klassenraum
stattfinden. Arbeitsplätze für Schüler in den Gruppenräumen, im Foyer, im Hof und auf den
Terrassenplätzen vor den Klassenzimmern können genutzt werden.
5.5.6 METHODENKOMPETENZ
Erfolgreiches Lernen ist mehr als Stoffvermittlung und Befolgen von Lehreranweisungen.
Wer nachhaltig und zeitgemäß lernen will, muss dafür sorgen, dass der Lernstoff auf
möglichst vielen Wegen erschlossen wird:
durch lesen, schreiben, hören, sehen, erzählen, zeichnen, markieren, fragen, antworten,
spielen, erkunden, beobachten, riechen, fühlen, gestalten, experimentieren, diskutieren,
strukturieren. Dieses mehrkanalige Lernen ist eine entscheidende Voraussetzung dafür,
dass die SchülerInnen den Lernstoff vielseitig aufnehmen, vernetzen und behalten.
Um den SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, auf effektivere Art und Weise zu lernen,
hatte sich das Kollegium vor einigen Jahren entschieden, sich zum Thema
Methodenkompetenz im Unterricht fortzubilden.
19
SCHULPROGRAMM DER
Methodentraining, Kommunikationstraining und Teamtraining sind hierfür wichtige
Schlüsselbegriffe.
Im Rahmen der Methodenkompetenz sollen die SchülerInnen in vielfältiger Weise die
Gelegenheit erhalten, elementare Fähigkeiten und Fertigkeiten im methodischen,
kommunikativen und kooperativen Bereich einzuüben und anzuwenden.
Um eine breite Zustimmung bei den Eltern zu finden, hatten wir frühzeitig die
Schulgremien (Schulkonferenz und Schulelternbeirat) in unsere Arbeit eingebunden.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird mit diesen Methoden gearbeitet. Informationsabende
für alle Eltern, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, runden unser
Methodenkompetenzkonzept ab (siehe Methodenkonzept im entsprechenden Abschnitt).
5.5.7 KOMPETENZORIENTIERTES UNTERRICHTEN UND
SCHULCURRICULUM
Im November 2010 nahm unser Kollegium an der Orientierungsveranstaltung zum Thema
„Kompetenzorientiertes
Unterrichten
in
der
Grundschule“
(=KUGS)
teil.
Kompetenzorientiertes Unterrichten bedeutet, Unterrichtsthemen so aufzubereiten, dass
die Kinder neben dem Wissenserwerb an der Bearbeitung der Themen auch sprachliche,
soziale und personale Kompetenzen entwickeln.
Im Schuljahr 2011/2012 nahm unser Kollegium an der Fortbildungsreihe „KUGs“ teil. Der
letzte Modultag fand im Mai 2012 statt. Wir gingen dann daran, KUGs nach und nach in
unseren Schulalltag zu integrieren. Hierzu wurde ein Zeitplan entwickelt. Dieser legte fest,
dass im Schuljahr 2012/2013 unser Kollegium fortwährend durch die Steuergruppe KUGs
weitergebildet wurde. Von Beginn des Schuljahres 2013/2014 an nahmen wir uns dann
Zeit, ein auf kompetenzorientiertes Unterrichten abgestimmtes Schulcurriculum zu
entwickeln. Das Schulcurriculum für das Fach Mathematik wurde im Schuljahr 2013/14
fertig gestellt, anschließend begann die Arbeit am Curriculum für das Fach Sachkunde.
Im Schuljahr 2014/15 nimmt das Kollegium am Modul 3 der Fortbildungsreihe teil.
Das Konzept „Kompetenzorientiertes Unterrichten in der Grundschule“ findet sich im
entsprechenden Abschnitt dieses Schulprogramms.
5.6 ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Unsere Schule bietet eine Chor-AG an. Im Vordergrund einer Teilnahme stehen Spaß und
Interesse an musikalischen Aktivitäten.
Die Orff-AG besteht aus einer Flötenanfängergruppe.
Grundkenntnisse im Spielen der Sopranblockflöte.
Die
Kinder
erlernen
An unserer Schule existiert auch eine Theater-AG. Kinder, die gerne vorspielen, sich
verkleiden, keine Hemmungen vor großem Publikum haben, aber auch schnell und
bereitwillig ihr „Drehbuch“ lesen, finden hier ein breites Angebot an längeren und
anspruchsvollen, aber auch einfacheren Theaterstücken.
20
SCHULPROGRAMM DER
Für Kinder, die ein besonderes Interesse an handwerklichen Aktivitäten zeigen, bieten wir
eine Werk-AG an.
Kinder, die Freude am kreativen Schreiben und am Umgang mit dem Computer haben,
haben die Möglichkeit, an unserer Schülerzeitung „Takatuka-Tageblatt“ mitzuarbeiten.
Um den sportlichen Interessen entgegen zu kommen, bieten wir in diesem Schuljahr eine
AG „Sport und Spiel“ an, eine AG „Bewegung und Entspannung“ sowie eine AG
„Bewegungskünste“.
Kinder, die sich für Naturwissenschaften begeistern, können in der AG „Clever und Co“
mitmachen.
5.7
FORSCHERWERKSTATT
Wir versuchten, dem naturwissenschaftlichen Bereich durch die Einrichtung einer
Forscherwerkstatt mehr Gewicht zu geben. Die Forscherwerkstatt wurde im Laufe des
Schuljahres 2013/14 fertig eingerichtet und wird seit April 2014 genutzt. Jede Klasse hat
monatlich 2 Forscherstunden und wird beim Experimentieren von einer der beiden
zuständigen Lehrkräfte begleitet.
Im Juli 2014 wird die Forscherwerkstatt mit einem kleinen „Festakt“ offiziell eröffnet.
21
SCHULPROGRAMM DER
6.
ELEMENTE DES SCHULLEBENS
6.1 FESTE UND FEIERN IM JAHRESKREIS
Feste und Feiern sind wichtige und ständige Bestandteile unseres Schullebens. Sie
fördern kreatives Lernen, beeinflussen das Sozialverhalten positiv, strukturieren ein
Schuljahr und geben somit den Kindern eine Orientierungshilfe. Weiterhin intensivieren sie
die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule. Eltern werden in die
Planung und Organisation der Feste mit einbezogen.
Neben schulinternen Festen finden auch Veranstaltungen statt, bei denen sich die Schule
der Elternschaft und der Stadt öffnet.
Am zweiten Schultag eines neuen Schuljahres findet in der Aula der Astrid-LindgrenSchule im Beisein der Eltern eine Einschulungsfeier für die zukünftigen Erstklässler statt.
An jedem Adventsmontag findet in der Aula mit allen Kindern der Schule eine Adventsfeier
statt. Sie kann schwerpunktmäßig von einzelnen Klassen ausgerichtet werden oder durch
die Mitarbeit der Pfarrer bzw. des Gemeindereferenten eine stärkere christlich-religiöse
Ausprägung erhalten.
Interessierte Eltern sind zu diesen Veranstaltungen herzlich eingeladen, ebenso die
zukünftigen Schulanfänger mit ihren Erzieherinnen.
In der Faschingszeit veranstalten wir mit allen Schülern eine gemeinsame Faschingsfeier
in der Aula, sofern nicht die beweglichen Ferientage in dieser Zeit liegen. Die Kinder
dürfen sich verkleiden und mit Musik, lustigen Einlagen und Tanz traditionellen Fasching
begehen.
Die wiederkehrenden Feiertage des Kirchenjahres werden bedacht und in das Schulleben
einbezogen.
Zu Beginn eines neuen Schuljahres findet am ersten Schultag ein Schulgottesdienst für
die Schüler der 2. - 4. Klassen in der evangelischen und katholischen Kirche statt. Am
zweiten Schultag wird für die Erstklässler ein Gottesdienst in den beiden Kirchen
abgehalten.
Für die Kinder, die den Vorlaufkurs besuchen werden, halten wir am 3. Tag des neuen
Schuljahres eine eigene Begrüßungsfeier ab.
6.2 PROJEKTE
Durch Projekte wird das Schulleben bereichert. Sie ermöglichen verstärkt ganzheitliches
Lernen.
Projektlernen wird in der heutigen Zeit immer wichtiger, um Kindern aus unterschiedlichen
Kulturkreisen gemeinsames Handeln gemäß eigener Interessen zu ermöglichen. Bei der
22
SCHULPROGRAMM DER
gemeinsamen Beschäftigung mit einem Thema sollen Kinder mit unterschiedlichem
Leistungsvermögen individuelle Lernerfolge haben und Freude am Lernen erleben.
Projekte sind regelmäßig wiederkehrende Bestandteile unseres Schullebens geworden.
6.2.1
WEIHNACHTEN IM SCHUHKARTON
Auf Vorschlag des Elternbeirates findet im Rahmen des Religionsunterrichtes und des
Sachunterrichtes alle 2 Jahre die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ statt. Die Schüler
sollen sensibilisiert werden für die schwierige Lebenssituation von Kindern, die in Ländern
leben, in denen Armut und Hunger herrschen. Sie haben aktiv die Möglichkeit, diesen
Kindern zu helfen. So lernen sie eine ganz besondere Seite des Weihnachtsfestes
kennen.
6.2.2
SICHER OHNE GEWALT
Im Sinne einer Erziehung zum Miteinander, einer Erziehung „zum Frieden“, arbeiten die
Lehrerinnen der Astrid-Lindgren-Schule in Gemeinschaft mit außerschulischen Experten
(z.B. Polizei Erbach) klassenweise mit den Kindern zum Thema „Gewaltprävention“.
Das Projekt „SoG“ (Sicher ohne Gewalt) wird jährlich in den vierten Klassen durchgeführt.
Die Kinder lernen, wie sie gewaltfrei, aber sich selbst schützend, im Alltag agieren können.
Im Vorfeld des Projekttages laden wir die Eltern zu einem Informationselternabend ein.
Wir nehmen Eltern in die Pflicht. Um als Eltern über Gefahren aufgeklärt zu sein, die die
Benutzung des Internets oder des Handys sowie bestimmter PC-Spiele beinhalten können
und um sein Kind bestmöglich vor seelischen Verletzungen, verursacht durch
unkontrollierten Mediengebrauch, zu schützen, empfehlen wir den Besuch des
Elternabends „Gefahren im Internet – Gefahren durch neue Medien“. Dieser
Elterninformationsabend wird von der Polizei Erbach alle vier Jahre an unserer Schule
durchgeführt.
Alle Projekte zur Gewaltprävention haben das Verhaltensrepertoire der Lehrerinnen so
erweitert, dass diese in vereinzelt auftretenden schwierigen Situationen angemessen
handeln können.
Um Gewalttätigkeiten vorzubeugen und ein harmonisches Klassenklima zu schaffen, ist an
der Astrid-Lindgren-Schule immer Raum für intensive Gespräche mit Kindern und deren
Eltern.
Von den Lehrerinnen der Astrid-Lindgren-Schule wurde ein Gewaltpräventionskonzept
erarbeitet. Hier findet sich eine tabellarische Zusammenstellung der einzelnen Projekte
bzw. Maßnahmen sowie ein zeitlicher Überblick .
6.2.3
SICHER IM STRAßENVERKEHR (Verkehrstag)
Alle vier Jahre ist an der Astrid-Lindgren-Schule alles ein bisschen anders. Auf der Straße
vor dem Schulgebäude steht dann ein lädiertes Unfallauto. Daneben Feuerwehr, Polizei
und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes. Was nach einem furchtbaren Unfall
23
SCHULPROGRAMM DER
aussieht, ist in Wirklichkeit nur gestellt und Teil des Verkehrserziehungstages, der an der
Astrid-Lindgren-Schule alle vier Jahre durchgeführt wird. Schulranzen dürfen an diesem
besonderen Tag zu Hause bleiben und statt Deutsch und Mathematik lernen die
Schülerinnen und Schüler auf anschauliche und spielerische Weise eine Menge zum
Thema „Vorsicht und sicheres Verhalten im Straßenverkehr“.
Wie wird ein Verletzter aus einem Unfallauto geborgen, wie ruft man Hilfe herbei und wie
ist überhaupt ein Rettungswagen ausgestattet? Auf diese und viele weitere ihrer Fragen
bekommen die Grundschüler ausführlich Antwort.
6.2.4
SPORT UND BEWEGUNG
Wir sind sportlich! Sport und Bewegung werden an unserer Schule wichtig genommen und
finden ihren festen Platz im Schulleben. Im Folgenden seien die sportlichen Aktivitäten
aufgezählt, die regelmäßig entweder auf unserem Schulgelände oder im benachbarten
Sportpark stattfinden:








Trainieren für die Bundesjugendspiele
Jährliche Abnahme des Sportabzeichens
Teilnahme an Fußballwettkämpfen
Leichtathletiktraining und Teilnahme an Wettbewerben
Schwimmunterricht in allen dritten Klassen
Nutzen der Bewegungsgeräte in allen Klassen
Sponsorenläufe
Abnahme des Laufabzeichens
6.2.5
WEIHNACHTSMARKT
Regelmäßig veranstaltet unsere Schule einen Weihnachtsmarkt. Eröffnet wird dieser
durch ein Weihnachtstheaterstück der Chor- und Theater-AG. Anschließend verwandelt
sich unsere Aula in einen weihnachtlich geschmückten Marktplatz. Hier werden die
Marktbesucher mit adventlichen Leckereien versorgt, während man in den Klassenräumen
fleißig basteln, spielen und Geschichten hören kann. Dabei unterstützt der Förderverein
die Schule durch die Bereitstellung des Bastelmaterials.
Durch unsere Feiern, die jeden Montag in der Adventszeit stattfinden, wird die
Weihnachtszeit auch an unserer Schule gelebt.
6.2.6
ZIRKUSPROJEKT artArtistica
Dank der Arbeit unseres Fördervereins konnte im Juni 2014 ein Zirkusprojekt für unsere
Schule gebucht werden. Eine ganze Woche lang trainierten die Kinder mit
Zirkuspädagogen in den Bereichen Seiltanz, Balance, Einradfahren, Clownerei, Jonglage
oder Leiterakrobatik. Zum krönenden Abschluss fand eine Präsentation des Erlernten in
den Erbacher Bierhallen statt.
24
SCHULPROGRAMM DER
7.
MAßNAHMEN UND KONZEPTE
7.1 JAHRESGESPRÄCHE
Insgesamt sind Gespräche ein wesentliches Instrument unserer kollegiumsinternen
(Zusammen)Arbeit. Vor diesem Hintergrund führt Schulleiterin Anita Tilk regelmäßig sog.
„Jahresgespräche“ mit den Kolleginnen und Kollegen.
Jahresgespräche dienen der Personal- und Organisationsentwicklung. In einem
gleichberechtigten Dialog zwischen Schulleiterin und Lehrerin verbessern sie die
Zusammenarbeit und das Verständnis füreinander.
Im Jahresgespräch geht es nicht darum, Konflikte zu besprechen oder Kritik auszuüben.
Vielmehr vereinbaren beide Beteiligten Ziele für die kommende schulische Arbeit. Diese
Ziele werden in schriftlicher Form niedergelegt und dienen im nächsten Jahr als
Gesprächsgrundlage.
7.2
INTERNE EVALUATION
Zu den wichtigen Aufgaben gehört, an unserer Schule eine „Evaluationskultur“ zu pflegen.
Als Diagnoseinstrument setzen wir Fragebögen ein, um aus den Ergebnissen die
pädagogische Weiterentwicklung unserer Schule vorantreiben zu können. Die Befragungen werden im Zweijahres-Rhythmus durchgeführt.
7.2.1 FÜHRUNGSFEEDBACK
Zur professionellen Leitung einer Schule gehört, in regelmäßigen Abständen ein
„Führungsfeedback“ einzuholen.
Es war unser Ziel, an unserer Schule Strukturen zu entwickeln, durch die die Schulleitung
eine regelmäßige Rückmeldung bzgl. ihrer Arbeit erhält.
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer geben auf dem Wege einer Fragebogenaktion alle 2 Jahre
ihr Feedback, das heißt, sie beziehen Stellung zu Fragen, die gezielt die Arbeit der
Schulleitung betreffen.
7.2.2
SCHÜLERBEFRAGUNGEN
Für die Arbeit an unserer Schule erscheint es uns unerlässlich, die Hauptakteure des
schulischen Lebens besonders in den Blick zu nehmen – die Kinder. In persönlichen
Gesprächen und über schriftliche Befragungen ihre Meinung zu erforschen, diese ernst zu
nehmen um Verbesserungen daraus ableiten zu können, ist zum festen Bestandteil
unserer schulischen Arbeit geworden.
Die erste Schülerbefragung fand im Schuljahr 2006/2007 statt und wird seitdem alle zwei
Jahre durchgeführt.
25
SCHULPROGRAMM DER
7.2.3 ELTERNBEFRAGUNG
Es ist uns wichtig, regelmäßig Elternbefragungen
durchzuführen, um Eltern die
Möglichkeit zu bieten, Anregungen oder Kritik (anonym) angeben zu können. Die
Befragungen werden im Zweijahres-Rhythmus durchgeführt.
26
SCHULPROGRAMM DER
7.3 KONZEPTE
7.3.1 MEDIENKONZEPT
27
SCHULPROGRAMM DER
Medienkonzept zum Computereinsatz
an unserer Schule
Aktualisiert von Anita Tilk und Frau Wohlgemuth
Februar 2014
1. Einleitung und Ziel
2. Bestandsaufnahme
3. Pädagogisches Nutzungskonzept
3.1.Curriculum für den Einsatz des Computers in den Klassen 1 bis 4
3.2.Einsatz des Computers im Unterricht
4. Schritte zur Umsetzung
1. Einleitung und Ziel
Aufgrund der zunehmenden Komplexität und Vielfalt der Medienlandschaft und
ihrer wachsenden Bedeutung auch für die Kinder, ist es Aufgabe der Schule, ihre
Schüler zu einem bewussten aber auch kritischen Umgang mit Medien
hinzuführen.
In der Schule unterstützen wir die Lernprozesse und Lernleistungen der Kinder,
indem wir Impulse und Anregungen geben, notwendige Werkzeuge und Hilfe zur
Verfügung stellen und die Freiheit des eigenen Weges respektieren.
Durch den Umgang mit dem Computer erschließen sich neue Möglichkeiten,
Unterrichtsinhalte individuell zu üben und zu festigen, sich selbst Wissen zu
erarbeiten, und auch für andere aufzubereiten.
Wir wollen unsere SchülerInnen dazu befähigen, die sich ihnen stellenden
Aufgaben sinnvoll lösen zu können. Und dazu gehört auch die Arbeit am
Computer.
2. Bestandsaufnahme
Hardwareausstattung:
Räume
Computerraum (Ausstattung Sommer
2010 mit neuen PC´s)
Für die Arbeit in den Klassenräumen
oder Nebenräumen
Computer
24 Computer mit Tischrechnern und
Internetzugang
12 Laptops mit Internetzugang
Im Laufe des Kalenderjahres 2014
erhalten wir im Rahmen einer Spende
der Volksbank Odenwald weitere
Laptops. Sie werden jeweils in der Etage
in einem Schrank aufbewahrt.
28
SCHULPROGRAMM DER
Softwareausstattung:



Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Förderunterricht



































Budenberg
Emil und Pauline Klasse 1 „In der Burg“
Hamster Lauschen, Reimen und Hamster Sätze, Wörter (für
einen einzelnen Arbeitsplatz)
Lernwerkstatt
Schreiblabor
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Cool oder Crash Verkehrstipps
Blitzrechnen
Budenberg
Emil und Pauline Klasse 2 „In der Südsee“
Lernwerkstatt
Antolin
Cool oder Cash Verkehrstipps
Star Office
Blitzrechnen
Budenberg
Emil und Pauline Klasse 3 „In der Antarktis“
Lernwerkstatt
Antolin
Cool oder Crash Verkehrstipps
Star Office
Blitzrechnen
Budenberg
Emil und Pauline Klasse 4 „Im Weltraum“
Lernwerkstatt
Geo Hessen
Star Office
Antolin
Cool oder Crash Verkehrstipps
Blitzrechnen
Uniphon
Uniwort
Unilesen
Unizahl
Schreiblabor
Qualifikationsstand des Kollegiums

Es finden interne Fortbildungen für das Kollegium zum Umgang mit spezieller
Software statt.
29
SCHULPROGRAMM DER



Alle Kolleginnen sind mit WORD vertraut.
Alle Kolleginnen können mit Email-Programmen umgehen.
Alle Kolleginnen sind in den Programmen Budenberg, Lernwerkstatt und
ANTOLIN geschult worden.
Einsatz der Computers im Unterricht
Arbeitet man mit der gesamten Klasse, wird meist der PC-Raum genutzt.
Zur Binnendifferenzierung können die Laptops eingesetzt werden.
3. Pädagogisches Nutzungskonzept
3.1 Curriculum für den Einsatz des Computers in den Klassen 1 bis 4
Klassenstufe
Klasse 1
Klasse 2
Ziele der Medienkompetenz
 Verhaltensregeln für die
Benutzung des PC-Raums
 Teile des Computers kennen
lernen (Maus, Tastatur,
Monitor, Rechner)
 Hoch- und Herunterfahren des
Rechners
 Anmeldung
 Orientierung auf dem Desktop
 Benutzerführung der Maus
kennen lernen
(Einfachklick, Doppelklick auf
linke Maustaste)
 Wichtige Tasten der Tastatur
kennen lernen
(Enter, Escape, Pfeile,
Steuerung, Ziffernblock,
Leertaste)
 Selbstständiges Arbeiten mit
Budenberg
 Selbstständiges Arbeiten mit
ANTOLIN



Selbstständiges Lesen der
schuleigenen Homepage
Selbstständiges Arbeiten mit z.
B. der Lernwerkstatt, Emil
und Pauline
Erweiterung der
30
Hilfsmittel, Medien
Arbeitsblatt 1
Arbeitsblatt 2.1 oder
2.2 (als Memory)
Arbeitsblatt 3 mit
Lösungsblatt
Information der
Eltern über
ANTOLIN durch
Elternbrief und
PowerpointPräsentation
(auf dem PC im LZ)
SCHULPROGRAMM DER
Tastaturkenntnisse
(Großumschalttaste,
Löschtaste, Satzzeichen)

Einen Text mit Überschrift und
mind. 2 Sätzen mit Groß- und
Kleinschreibung richtig
abtippen
Ziel: Bestehen des PCFührerscheins Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Arbeitsblatt 4.1: PCFührerschein für die
Klassen 2

Selbstständiges Arbeiten mit
der Lernwerkstatt
 Vertiefen des
Tastaturschreibens
 Einen Text/Gedicht in kursiv,
fett und unterstrichen
abschreiben
 Einen Text zentrieren,
rechtsbündig, linksbündig
setzen
 In einem Text: Sätze löschen,
Sätze einschieben,
Textpassagen markieren und
verändern (Schriftgröße,...)
 Kinder-Suchmaschinen
kennen lernen und nutzen
 Verstärktes, selbstständiges
Arbeiten mit dem Medium
Computer – Vertiefung der
erworbenen Grundkenntnisse
(z. B. Referate, ...),
Anwendung der vorhandenen
Lernsoftware
 Evtl. im Internet nach cliparts
recherchieren und in einen
eignen Text einfügen
 Kritischer Umgang mit
Medien, Gefahren des
Internets (Stuhlkreis:
Geschichte erzählen)
Ziel: Bestehen des PCFührerscheins Klasse 4
www.clipartarchiv.de
www.clipartgallery.de
Arbeitsblatt 5:
Geschichte
Arbeitsblatt 4.2:
PC-Führerschein für
die Klassen 4
31
SCHULPROGRAMM DER
3.2. Einsatz des Computers im Unterricht
Der Einsatz des Computers im Unterricht geschieht im Rahmen des:
 fächerbezogenen Einsatzes
 fächerübergreifenden Einsatzes
 bei Projekten
 in AG`s
 im Förderunterricht
4. Schritte zur Umsetzung
4.1. Hard- und Software/ Ressourcen
Die notwendige Hard- und Software ist an unserer Schule vorhanden.
4.2. Ermittlung des Fortbildungsbedarfs für das Kollegium
Die Kollegen werden bei Bedarf weiterhin in die neue Software eingearbeitet.
4.3. Support
Durch die Firma SCV in Michelstadt-Rehbach
IT – Beauftragter Herr Michael Repp, Schulleitung
4.4. Zeitplan
Kalenderjahr Ende 2014:
Die Schule soll mit neuen Laptops ausgestattet werden. Ziel ist, jede Etage mit 12
Laptops auszustatten.
1. Indikatoren/Evaluation
Ausfüllen eines Fragebogens am Ende eines jeden Schuljahres
32
SCHULPROGRAMM DER
Fragebogen zum Computereinsatz
Datum: ……………………..
Name des Klassenlehrers:
………………………………………………………………………………..
In welcher/n Klasse/n haben Sie Computer eingesetzt:
………………………………………
In welchen Fächern haben Sie Computer eingesetzt: …………………………………….
……………………………………………………………………………………………………
………………………………..
In welchem Umfang haben Sie Computer eingesetzt:……………………………………..
……………………………………………………………………………………………………
…………………………………
Welche Software haben Sie eingesetzt:
(Bitte nach Häufigkeit aufschreiben)
……………………………………………………………………………………………………
………………..…………….
……………………………………………………………………………………………………
….………….………………
Nutzen Sie Antolin?.....................
Welche Suchmaschinen/interaktive Lernprogramme nutzen Sie:………………….
……………………………………………………………………………………………………
………………………….………..
Setzen Sie die im Medienkonzept angedachten Arbeitsblätter ein: ……………….
Absolvieren diese Schüler den PC-Führerschein:
…………………………………………………
Welche Wünsche und Anregungen haben Sie:
………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………
………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!
Wohlgemuth/Tilk
33
SCHULPROGRAMM DER
7.3.2
KONZEPT FÜR EINE VERLÄSSLICHE SCHULE
34
SCHULPROGRAMM DER
KONZEPT
„Für eine verlässliche Schule“
(aktualisiert im März 2014)
Das Konzept „Für eine verlässliche Schule“ wird an unserer Schule wie folgt umgesetzt:
Im Rahmen der verlässlichen Schule gewährleisten wir für die Schülerinnen und Schüler
der Klassen 1 und 2 eine tägliche Schulzeit von mindestens vier Zeitstunden. Dies
schließt teilweise einen AG-Besuch mit ein. Die Kinder der Klassen 3 und 4 haben die
Möglichkeit, täglich mindestens fünf Zeitstunden in der Schule zu verbringen.
Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird der Unterricht in der betreffenden Klasse am ersten
Tag „aus den eigenen Reihen“ abgedeckt. Das bedeutet Mehrarbeit für die verbeamteten
LehrerInnen, Mitführen der betreffenden Klasse durch die Lehrerin oder den Lehrer der
benachbarten Klasse, Aufteilen der Kinder der zu versorgenden Klasse auf die
Parallelklassen. Über die von den BeamtInnen geleisteten Mehrarbeitsstunden wird eine
monatliche Übersichtsliste geführt (s. Anhang).
Angestellte LehrerInnen werden nicht mit Vertretungsunterricht beauftragt. Aus einer IBMaßnahme werden keine Lehrkräfte „abgezogen“, wohl aber aus doppelt belegten
Unterrichtsstunden (z.B. Referendarin/Referendar mit Mentorin/Mentor). Eltern von
Schülerinnen oder Schülern werden nicht mit Vertretungsunterricht beauftragt.
Wir bemühen uns, bereits am ersten Tag der Erkrankung einer Lehrerin oder eines
Lehrers Fachunterricht zu erteilen. Wir orientieren uns am regulären Stundenplan der
Klasse und versuchen, einen abwechslungsreichen Schulvormittag zu gestalten.
Leitet die erkrankte Lehrerin/der erkrankte Lehrer eine AG, so entfällt diese.
Nachmittagsunterricht entfällt ebenfalls.
Zuständigkeit

informiert die betreffende Lehrerin/der betreffende Lehrer Frau Lepczyk telefonisch
über die (vermutete) Dauer der Erkrankung.

erstellt Frau Lepczyk einen Vertretungsplan unter Berücksichtigung der o.g.
Gesichtspunkte.

fühlt sich die Parallellehrerin/der Parallellehrer für die Kinder mitverantwortlich und
sorgt dafür, dass die betreffende Klasse „ im Stoff“ weiterkommt.
Möglichst ab dem zweiten Krankheitstag kommen an unserer Schule externe
Vertretungskräfte zum Einsatz. Hierbei greifen wir auf unseren Vertretungspool zurück.
35
SCHULPROGRAMM DER
Im Vertretungspool unserer Schule sind

Lehrkräfte im Ruhestand Oder Elternzeit

Lehrkräfte ohne Anstellung

Erzieherinnen oder

Lehramtsstudentinnen/Lehramtsstudenten
Im Vertretungspool unserer Schule sind keine

Personen, die andere Berufe als den des Lehrers oder Erziehers gelernt haben und
ausüben oder

Eltern von Schülerinnen und Schülern unserer Schule.
Unsere schulischen Gremien (Schulelternbeirat und Schulkonferenz) wurden seit
Erstellung dieses Konzepts immer über den aktuellen Stand der Arbeit und über
bildungspolitische Neuerungen informiert. Über die Problematik, einen Vertretungspool mit
qualifizierten Fachkräften aufzubauen, wissen sie Bescheid. Gemeinsam wurde die
Entscheidung getroffen, keine Eltern in den Vertretungspool aufzunehmen.
Wir sind fortwährend bemüht, Vertretungskräfte zu finden, die den Anforderungen
entsprechen. Leider kommt es manchmal zu Fluktuationen im Vertretungspool, da die
entsprechenden Personen eine dauerhafte Beschäftigung anderswo finden und somit aus
dem Vertretungspool an unserer Schule ausscheiden.
Ab dem siebten Tag der Erkrankung einer Lehrerin oder eines Lehrers bis längstens zum
Ende der 5. Krankheitswoche, stellen wir den Antrag auf Beschäftigung der sog. Mobilen
Lehrervertretungsreserve.
Verschiedenes:

Die Vertragshandlungen (Abschluss der Rahmenvereinbarungen sowie der
Arbeitsverträge) werden von Frau Tilk durchgeführt, die Budgetüberwachungsliste
befindet sich auf dem PC von Frau Tilk und als Ausdruck im Ordner
„Unterrichtsgarantie plus“. Dieser Ordner ist für die Kolleginnen nicht einsehbar.

Das Konzept „Für eine verlässliche Schule“ ist für alle Lehrerinnen und Lehrer als
Papierausdruck einsehbar. Der entsprechende Konzeptordner befindet sich im
Lehrerzimmer.

Jede Schule kann pro Jahr einen Pädagogischen Tag und zwei Studientage
durchführen. Wünschen Eltern eine Betreuung ihres Kindes in der Schule, so wird
diese seitens unserer Schule gewährleistet. Hier greifen wir auf unseren
Vertretungspool zurück.
36
SCHULPROGRAMM DER

Um keinen „unnötigen“ Unterrichtsausfall zu produzieren, gelten an unserer Schule
folgende Regelungen:
o Es gehen nicht zwei Lehrerinnen einer Jahrgangsstufe am gleichen Tag (Vormittag)
zu einer Fortbildung.
o Fortbildungen werden möglichst nachmittags besucht, Fortbildungsbesuche an
einem Schulvormittag müssen von der Schulleiterin genehmigt werden.
o Ausflüge/Wanderungen finden an dem Tag statt, an dem die betreffende Lehrerin
am wenigsten Fachunterricht in anderen Klassen erteilt.
Evaluation:
Frau Lepczyk und Frau Thelen überprüfen mindestens jährlich bzw. aus aktuellem Anlass,
ob sich die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Sicherstellung der Vrlässlichen Shule
geändert haben. Daraus resultierend wird dieses Konzept evtl. modifiziert.
Dieses Konzept wurde von Sabine Lepczyk und Carolin Thelen im März 2014 aktualisiert; es basiert auf §
15a HSchG, § 17 Abs. 4 Satz 2 HSchG, dem „Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung vom
13.6.2006“ sowie der „Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule vom 21.7.2006“.
37
SCHULPROGRAMM DER
Anhang
Gehaltene Vertretungsstunden (Überstunden)
 Regel: Ein hessischer Beamter muss bis zu 3 Stunden im Monat unentgeltlich mehr
leisten, sobald dienstliche Erfordernisse es erzwingen (HBG §85).
 Vertritt ein Beamter mehr als drei Stunden, so erhält er Freizeitausgleich.
 Beamte im Teilzeitverhältnis arbeiten anteilsgleich ihrer Wochenstundenzahl zu. Bei
Zwei-Drittel-Stelle 2 Wstd., bei halber Stelle eine Stunde.
 Angestellte Lehrkräfte erhalten pro geleistete Überstunde Finanz- oder
Freizeitausgleich! Deswegen werden angestellte Lehrkräfte an unserer Schule nicht
für Überstunden eingesetzt.
Monat:__________________
Kittelmann
Lohr (Teilzeit)
Lepczyk
Schnurrer
Repp
Thelen (Teilzeit)
Tilk
Schmitt
Wohlgemuth (Teilzeit)
Posdnikow (Angestellte)
38
SCHULPROGRAMM DER
7.3.3 KONZEPT ZUR GEWALTPRÄVENTION
39
SCHULPROGRAMM DER
Konzept
Gewaltprävention
Erarbeitet von Hildegard Schnurrer, Sabine Lepczyk
und Kerstin Schmitt
Präambel
Gewaltprävention dient der Stärkung der sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und
Schülern, Eltern und LehrerInnen. Damit sollen Konflikte friedlich gelöst und
Gewalttätigkeiten schon im Vorfeld abgefangen werden. Respektvolles und achtsames
Umgehen miteinander soll erfahren, erprobt und verinnerlicht werden.
1. Inhalte
 Gewalt in der Schule
 Gewalt in den Medien
 Sexueller Missbrauch
2. Bestandaufnahme
2.1 Personelle Bestandsaufnahme
 Einige Kollegen sind ausgebildet in
o Faustlos: Dreijahresprogramm zur Verminderung impulsiven und aggressiven
Verhaltens, sowie Erhöhung sozial-emotionaler Kompetenzen
o Miteinander lernen – miteinander leben: Erkennung von und Umgang mit
Konfliktsituationen
o Umgang mit Medien
 Schulpsychologe
 Jugendamt
 Präventionsfachmann der Polizei Südhessen (Volkmar Raabe)
2.2 Materielle Bestandsaufnahmen
 Faustlos-Koffer
 Schulordnung
 Pausenordnung
 Leben in Vielfalt (rotes Buch A5)
 Flüsterführerschein
 Internetplattform „Coole Kids“
3. Ziele
 Gewaltfreien Umgang fördern
 Konfliktlösung
 Führen von Elterngesprächen
 Stärkung der Sozialkompetenzen
4. Umsetzung
4.1 Unterricht
 Faustlos- Projekt: Einsatz nach Bedarf ab dem 1. Schuljahr
 Schulordnung: alle Jahrgangsstufen
 Pausenordnung: alle Jahrgangsstufen
 Sicher ohne Gewalt: 4. Schuljahr, Projekttag der Polizei Südhessen
40
SCHULPROGRAMM DER
 „Coole Kids“
 Flüsterführerschein
 Klassenrat, Klassensprecher, Schülervertretung
4.2 Elternarbeit
 Elterninformationsabende über „Gewalt in Medien“ und „Sicher ohne Gewalt“
 Führen von Elterngesprächen (Information, Beratung, Erziehungsverein-barungen)
 „Runde Tische“
4.3 Schwierige Fälle
 Führen von Elterngesprächen (Information, Beratung, Erziehungsvereinbarungen)
 „Runder Tisch“
 Jugendamt
 Familienhilfe
 Erziehungsberatungsstelle
5. Schritte zur Umsetzung
5.1 Zeitplan
5.1.1 Erstes Schuljahr
 Schul- und Pausenordnung
1. Im ersten Schulhalbjahr werden die Eltern an einem Elternabend über Inhalte und
Handhabung informiert.
2. Danach werden diese mit den Schülern besprochen und von diesen unterschrieben.
3. Die Eltern unterschreiben eine Erklärung, dass die Regeln auch Zuhause mit den
Kindern besprochen wurden.
4. Die Unterlagen werden in der Schülerakte aufbewahrt.
5.1.2 Erstes bis viertes Schuljahr
 Faustlos
Die Umsetzung des Programms findet nach Bedarf in den betreffenden Klassen statt.
 „Cool and Safe“
Dieses Internetprogramm kann sowohl im Unterricht als auch zuhause von allen
Schulkindern mehrfach bearbeitet werden.
 Flüsterführerschein
Die Umsetzung des Programms findet nach Bedarf statt; (frühestens ab dem zweiten
Halbjahr der ersten Klasse)
5.1.3 Viertes Schuljahr
 Sicher ohne Gewalt/ Gewalt in den Medien
1. Elternabende
2. Projekttag zu SoG mit Präventionsfachmann der Polizei Südhessen (Volkmar Raabe)
5.2 Fortbildungsbedarf der Kollegen
 Nutzung der Fortbildungen des Staatlichen Schulamtes zum Thema
 Anregungen, Wünsche aus dem Kollegium
 Fortbildungen zu den verschiedenen Inhalten dieses Curriculums
41
SCHULPROGRAMM DER
6.Indikatoren
 Feste Termine für Runde Tische
 Große Akzeptanz der Runde Tische bei Eltern, Schule und beteiligten Behörden
7. Evaluation
 Am Ende eines jeden Schuljahres findet eine Evaluation im Rahmen einer Konferenz
über die Umsetzung des Curriculums statt.
 Die Ergebnisse dieser Evaluation werden in dieses Konzept eigearbeitet.
Dokumentation des bisher Erreichten
Projekte, Aktivitäten, Aktionen

Regelmäßige Veranstaltungen, Feste





Schuleigenes Konzept und
Beratungsangebote
Außerschulische Kooperationen









Einbeziehung der
Erziehungsberechtigten
Teilnahme an Wettbewerben





Aktualisiert: Februar 2014
42
„Faustlos“ (Gewaltpräv. in einer
Klasse)
Klassenrat
Schülervertretung
Flüsterführerschein
„Cool and Safe“
„Sicher ohne Gewalt“ (Gewaltpräv. in
Klasse 4)
siehe Anhang Schulprogramm
Runder Tisch
Elternabende
Sprechstunde
Runder Tisch
Kontakt mit
Erziehungsberatungsstelle
Örtliche Polizei
Jugendamt
Sorgentelefon
Elterngespräche
Runder Tisch
Erziehungsvereinbarungen
Elternabende
SCHULPROGRAMM DER
7.3.4
KONZEPT ZU HAUSAUFGABEN
43
SCHULPROGRAMM DER
Konzept zu Hausaufgaben
(aktualisiert im Februar 2014)
durch Carolin Thelen
Einleitung:
Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit dadurch, dass Kenntnisse und
Fertigkeiten am Nachmittag durch wiederholende Anwendung vertieft werden.
Mitunter dienen Hausaufgaben aber nicht nur zur Übung bereits gelernter, sondern
auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte, allerdings sollten Alter und
Befähigung der Schülerinnen und Schüler dem entsprechen.
Grundsätze für die Erteilung von Hausaufgaben:
 In der Regel werden an unserer Schule täglich Hausaufgaben erteilt.
 Umfang, Art und Schwierigkeit der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem
Leistungsstand der Kinder angepasst sein. Das Recht auf individuelle
Freizeitgestaltung soll angemessen berücksichtigt werden.
 Die Gesamtkonferenz sowie die Lehrkräfte einer Lerngruppe stimmen sich
über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab.
 Hausaufgaben sollen ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit
bewältigt werden können.
 Hausaufgaben sollen in den Unterricht einbezogen und gewürdigt werden. Die
Anfertigung der Hausaufgaben soll regelmäßig zumindest stichprobenweise
überprüft werden.
 Ein schriftliches Abfragen von Hausaufgaben ist zulässig, wenn es nicht die
Regel darstellt und nicht länger als 15 Minuten dauert. Es ist darauf zu achte n,
dass der abgefragte Lernstoff aktuell und dadurch den Kindern auch präsent
ist.
 Hausaufgaben sind
berücksichtigen. Sie
Arbeitsverhaltens ein.
bei der
fließen in
Leistungsbeurteilung angemessen zu
die Fachnote und in die Note des
 An einem Tag mit Nachmittagsunterricht nach 14.00 Uhr dürfen keine
Hausaufgaben zum nächsten Unterrichtsvormittag gestellt werden. Dies gilt
auch bei Nachmittagsunterricht am Freitag für Hausaufgaben von Freitag auf
Montag.
 Über die Ferien sollen keine Hausaufgaben erteilt werden. Dies gilt auch für
die Brückentage oder verlängerte Wochenenden.
Evaluation:
Die KlassenlehrerInnen tragen dafür Sorge, dass die SchülerInnen Hausaufgaben
in angemessenem Umfang und Schwierigkeitsgrad aufbekommen. Über den
44
SCHULPROGRAMM DER
Schülerfragebogen, der jährlich an die Kinder ausgegeben wird, lässt sich eine
Hausaufgabenzufriedenheit bzw. -überforderung feststellen. Die Fragen 13 und
14 des Fragebogens beschäftigen sich mit dem Thema Hausaufgaben, nämlich
„Kannst du deine Hausaufgaben alleine erledigen?“ und „Ist die Menge der
Hausaufgaben in Ordnung?“ Da die Befragung anonym ist, hat hier jedes Kind die
Chance, seine Meinung zu äußern. Weiterhin sollte das Thema Hausaufgaben
regelmäßiger Bestandteil von Elternabenden sein. Hier lässt sich im offenen
Gespräch oder auch durch anonyme schriftliche Befragung in Erfahrung bringen,
ob die Familien durch Hausaufgaben über die Maßen belastet sind.
Hausaufgabenbetreuung im Ganztagsangebot
Im Rahmen des Ganztags findet Montag bis Mittwoch eine kostenfreie
Hausaufgabenbetreuung sowie Lernzeit (nach Absprache mit der Klassenlehrerin)
nach Klassenstufen unterteilt, statt. Für jeden Jahrgang steht eine Lehrkraft zur
Verfügung. Am Donnerstag und Freitag kann im Rahmen der kostenpflichtigen
Schulkindbetreuung eine Hausaufgabenhilfe dazugebucht werden.
Dem Konzept liegen die Rechtsvorschriften zu „Hausaufgaben“ zu Grunde,
nachzulesen im Amtsblatt 09/2011, § 35 der Verordnung zur Gestaltung der
Schulverhältnisse.
45
SCHULPROGRAMM DER
7.3.5
KONZEPT ZUR METHODENKOMPETENZ
46
SCHULPROGRAMM DER
Methodenkompetenz
erstellt durch Barbara Kittelmann und Anita Tilk
Februar 2014
Fachwissen alleine genügt nicht!
Vorwort
Erfolgreiches Lernen ist mehr als Stoffvermittlung und braves Befolgen von
Lehreranweisungen. Wer nachhaltig und zeitgemäß lernen will, muss dafür
sorgen, dass der Lernstoff mit möglichst vielen Sinnen erschlossen wird:
durch lesen, schreiben, hören, sehen, erzählen, zeichnen, markieren, fragen,
antworten, spielen, erkunden, beobachten, riechen, fühlen, gestalten,
experimentieren, diskutieren, strukturieren. Dieses mehrkanalige Lernen ist
eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Schüler/Innen den
Lernstoff vielseitig aufnehmen, vernetzen und behalten. Diese Art des
Lehrens und Lernens geht nicht zu Lasten der Inhalte. Für dieses
mehrkanalige Lernen müssen Kinder entsprechende Methoden beherrschen.
Die Schüler/Innen müssen in der Lage sein, die anstehenden Aufgaben
methodisch versiert anzugehen, planvoll, zielstrebig, konstruktiv und
regelgebunden alleine, zu Zweit oder in der Gruppe zu erledigen. Sie
brauchen also Methoden-, Kommunikations- und Teamfähigkeit.
1 Was ist Methodenkompetenz?
Im Rahmen der Methodenkompetenz sollen die Schüler/Innen in vielfältiger
Weise die Gelegenheit erhalten, elementare Fähigkeiten und Fertigkeiten im
methodischen, kommunikativen und kooperativen Bereich einzuüben und
durchdacht anzuwenden. Es geht nicht nur um das „Lernen lernen“, sondern
auch darum, den Kindern Methoden des eigenverantwortlichen Arbeitens und
Lernens sowie des freien Redens, Argumentierens, Miteinander-Redens und
Kooperierens im Tandem und in der Gruppe zu vermitteln.
2.1
Aufbau der Methodenkompetenz
2.1.1 Methodentraining
Jeder einzelne Schüler übt systematisch und kontinuierlich die Lern- und
Arbeitstechniken ein.
47
SCHULPROGRAMM DER
2.1.2 Kommunikationstraining
Zwischen den Schülern wird freies Sprechen / Zuhören, Argumentations- und
Diskussionsfähigkeit sowie Toleranz gefördert.
2.1.3 Teamtraining
Innerhalb der Klasse werden Gruppenprozesse problematisiert und reflektiert,
Regeln entwickelt und eingeübt sowie Gruppenarbeit aktiviert.
2.2
Unsere Arbeitstechniken und Lernmethoden
Folgende Methoden und Arbeitstechniken sollen verbindlich durchgeführt
werden:
Methoden 1/2
Zeiteinteilung
Doppelkreis oder ähnliches
Brainstorming
Mind-Map
Rollenspiel
Vortrag halten
Zufallsprinzip
Nachschlagen
Methoden 3/4
Markieren
Stichwortzettel
Schreibkonferenz
Lesekonferenz
Die Kurzbeschreibungen der Methoden befinden sich im
Methodenkompetenzordner.
3 Arbeit in den Gremien und Elterninformation
Der Schulelternbeirat und die Schulkonferenz stimmten im Schuljahr 2006-07
unserem Vorhaben zu.
In der Gesamtkonferenz vom 18.01.2010 wurde beschlossen, dass alle 2
Jahre, beginnend Herbst 2010, ein Informationsabend zum Thema
Methodenkompetenz für die Eltern der Klassen 1 und 2 stattfinden soll.
4 Zeitplan
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird mit Methoden regulär gearbeitet.
5 Einbettung in die Curricula
Die Methoden unterstützen die Umsetzung der Bildungsstandards.
48
SCHULPROGRAMM DER
6 Indikatoren/Beurteilungskriterien
Die Schüler/Innen arbeiten selbstständiger, motivierender und können sich so
die Inhalte individueller erschließen und merken. Es gibt weniger Zeiten des
Leerlaufes.
7 Materialausstattung
 Verschiedene Lehrerhefte und Schülerhefte zu Mathematik, Deutsch
und Sachunterricht aus dem Klett-Verlag
 Lernen lernen konkret 1/2 , 3/4 , Finken Verlag
 Ordner mit Unterlagen aus den Lehrgängen
8 Evaluation
Nächste Evaluation im Oktober 2014 im Rahmen einer Gesamtkonferenz.
9 Literaturliste
Heinz Klippert, Frank Müller, Methodenlernen in der Grundschule,
Weinheim 2004
Gisbert Kristin, Lernen lernen, Weinheim 2004
Teile des Vorwortes wurden aus der Fachliteratur übernommen.
49
SCHULPROGRAMM DER
7.3.6
KONZEPT ZUM KOMPETENZORIENTIERTEN UNTERRICHTEN IN DER GRUNDSCHULE
50
Konzept
Kompetenzorientiertes Unterrichten
in der Grundschule
1. Präambel
Bildungsstandards – Was ist das?
Bildungsstandards legen verbindlich fest, welche Kompetenzen Schüler/innen in einem bestimmten Fach zu einem bestimmten
Zeitpunkt erworben haben sollen.
Bildungsstandards wollen und sollen das Bildungssystem nicht mehr input-orientiert steuern (staatl. Vorgaben, z.B. Lehrpläne,
schreiben vor, welche Inhalte im Unterricht zu behandeln sind). Stattdessen haben Bildungsstandards eine sogenannte OutputOrientierung: nicht konkrete Inhalte werden festgelegt, sondern die an ihnen zu erwerbenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Bereitschaften (Kompetenzen).
Grundgedanke ist, dass Schüler an verschiedenen Inhalten gleiche Fähigkeiten erwerben können. Schulen und Lehrern ist eine
größere Freiheit bei der Auswahl und Anordnung der Inhalte gegeben. Diese können dadurch den Unterricht besser auf die (z.T.
sehr unterschiedlichen) Vorkenntnisse und Erfahrungen der Schüler anpassen, die Lernergebnisse stärker vereinheitlichen und
verbindlicher machen, im Sinne von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften, nicht im Sinne von konkret gelernten „Inhalten“.
SCHULPROGRAMM DER
2. Ziel - Entwicklung, Fortschreibung und verbindliche Nutzung unseres Schulcurriculums
Teilziele
Handlungsschritte
Indikatoren
Verantwortliche
Zeitrahmen
Ressourcen
Evaluationsmaßnahmen
Fertigstellung des
Fachcurriculums
Mathematik
Arbeit in
Jahrgangsgruppen
(1/2 und 3/4)
die fertigen
Fachcurricula
Steuergruppe KUGs
(Thelen, Schnurrer,
Schmitt), SL (Tilk)
Ende April
2014
Bildungsstandards,
aktuelles Lehrwerk
(Flex&Flo), „Mobile
Mathewerkstatt“
„Hattie-Studie“,
Methodenkompetenz
nach Klippert
Erfahrungsaustausch in
der GK und evtl.
Aktualisierung in den
Jahrgangsgruppen
( jeweils zum
Schuljahresende)
Fertigstellung des
Fachcurriculums
Sachunterricht
Arbeit in
Jahrgangsgruppen
(1/2 und 3/4)
die fertigen
Fachcurricula
Steuergruppe KUGs
(Thelen, Schnurrer,
Schmitt), SL (Tilk)
Winter
2014/2015
Bildungsstandards,
aktuelles Lehrwerk
„Hattie-Studie“
Methodenkompetenz
nach Klippert
Erfahrungsaustausch in
der GK und evtl.
Aktualisierung in den
Jahrgangsgruppen
( jeweils zum
Schuljahresende)
Fertigstellung des
Fachcurriculums
Deutsch
Arbeit in
Jahrgangsgruppen
(1/2 und 3/4)
die fertigen
Fachcurricula
Steuergruppe KUGs
(Thelen, Schnurrer,
Schmitt), SL (Tilk)
Sommer
2015
Bildungsstandards,
aktuelles Lehrwerk
„Hattie-Studie“
Methodenkompetenz
nach Klippert
Erfahrungsaustausch in
der GK und evtl.
Aktualisierung in den
Jahrgangsgruppen
( jeweils zum
Schuljahresende)
Fertigstellung der
weiteren
Fachcurricula
Arbeit in FachlehrerTeams
die fertigen
Fachcurricula
Steuergruppe KUGs
(Thelen, Schnurrer,
Schmitt), SL (Tilk)
Sommer
2016
Bildungsstandards,
vorhandene
Lehrwerke
„Hattie-Studie“
Methodenkompetenz
nach Klippert
Erfahrungsaustausch in
der GK und evtl.
Aktualisierung in den
Fachlehrerteams
( jeweils zum
Schuljahresende)
52
SCHULPROGRAMM DER
3. Zuständigkeiten, Indikatoren und Evaluation
Die Steuergruppe KUGs behält den Zeitplan im Auge und sorgt dafür, dass alle Arbeiten zeitgerecht erledigt werden. Die
Steuergruppe achtet weiterhin darauf, dass rechtliche Vorgaben eingehalten und bei Änderungen in den Rechtsvorschriften evtl.
Modifizierungen des Konzepts vorgenommen werden.
Einmal jährlich vor den Sommerferien findet eine Evaluation bzgl. der bereits fertigen Curricula statt. Themen können ergänzt oder
gestrichen werden. Das gesamte Konzept wird auf seine Aktualität und Wirksamkeit überprüft.
4. Ausblick
Das Kollegium hat sich dafür entschieden, im Schuljahr 2014/2015 am Modul 3 von KUGs teilzunehmen.
53
7.3.7
LESEKONZEPT UND ANFANGSUNTERRICHT
SCHULPROGRAMM DER
KONZEPT
DER
ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG
DER LESE- UND SCHRIFTSPRACHKOMPETENZ
aktualisiert März 2014
Herr Repp und Frau Wohlgemuth
55
SCHULPROGRAMM DER
LESEN fördert die Sprachentwicklung.
LESEN fördert die kognitive Entwicklung.
LESEN steigert die Konzentrationsfähigkeit.
LESEN ist mühsam - so lange, bis im „Computer im Kopf“ Buchstaben und Wörter eingespeichert sind!
LESEN ist wie „Fernsehen im Kopf“ - Buchstaben werden zu Bildern, Gefühlen, Erlebnissen!
LESEN heißt mitdenken - wer liest, kann Zusammenhänge, Erfahrungen verknüpfen und interpretieren, bildet sich eine eigene Meinung und kann
mitreden!
LESEN lernt man nur durch Lesen - viele Kinder lesen nicht, weil sie nicht richtig lesen können. Sie können nicht richtig lesen, weil sie nicht lesen!
LESEN regt die Fantasie an - und bringt uns so auf eigene Gedanken und Einfälle! Kein Computer schafft das!
LESEN macht Spaß - demjenigen, der die Lesetechnik voll beherrscht. Er kann sich ganz auf den Inhalt konzentrieren!
LESEN macht clever - wer liest, lernt in allen Unterrichtsfächern besser!
LESEN macht den ganzen Menschen - es hilft dabei, sich selbst besser kennen zu lernen und seine Persönlichkeit zu entfalten!
LESEN heißt, die Erfahrungen anderer Menschen zu nutzen - man kann schließlich nicht alles selbst erleben!
56
SCHULPROGRAMM DER
LESEN ist die Voraussetzung für das Schreiben.
1. SPRACHLICHER ANFANGSUNTERRICHT (AU)
Im sprachlichen AU werden die Kinder durch Methodenvielfalt an die Buchstaben herangeführt. Grundlegend hierfür ist,
dass die Kinder die Einführung in die Buchstabenwelt mit allen Sinnen erleben. Dazu gehören zum Beispiel, dass die
Schüler Buchstaben:
 hören,
 sehen,
 nachspuren mit verschiedenen Materialen (Kreide, Stift, Sand, …),
 schreiben,
 fühlen (Holzbuchstaben, …)
 schmecken (Russisch Brot, Buchstabensuppe, …)
 und vieles mehr.
1.1 BAUSTEINE DES SPRACHLICHEN ANFANGSUNTERRICHT
Im Folgenden werden die wichtigen Bausteine des sprachlichen Anfangsunterrichtes aufgezeigt und erläutert.
1.1.1 PHONOLOGISCHE BEWUSSTHEIT
Phonologische Bewusstheit im weiteren Sinne
Unter der Phonologischen Bewusstheit im weiteren Sinne versteht man die Wahrnehmung der gröberen sprachlichen
57
SCHULPROGRAMM DER
Einheiten, wie Wörter im Satz und Silben in Wörtern, des Klangs der Wörter beim Reimen usw. Sie entwickelt sich in der
Regel spontan, d.h. ohne äußere Anleitung schon im Vorschulalter.
Die Phonologische Bewusstheit im weiteren Sinne ist die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen
Schriftspracherwerb. Kinder, die hier Defizite aufweisen, sollten durch Singen, Reimen und Klatschspiele gefördert werden.
Phonologische Bewusstheit im engeren Sinne
Sie entwickelt sich üblicherweise erst unter Anleitung im Zusammenhang mit dem Schriftspracherwerb. Die phonologische
Bewusstheit im engeren Sinne bezieht sich auf den bewussten Umgang mit den kleinsten Einheiten der gesprochenen
Sprache, den Phonemen (Lauten).
1.1.2 ARBEIT MIT DER ANLAUTTABELLE
Die Arbeit mit der Anlauttabelle vermittelt den Kindern die Technik, von der gesprochenen Sprache zum geschriebenen
Wort zu finden. Sie erfahren das erste grundlegende Prinzip unserer Schriftsprache, die Zuordnung von Lauten zu
Buchstaben. Hierbei werden den unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung getragen. Alle Kinder
können entsprechend ihrer Fähigkeiten den Prozess des Schriftspracherwerbs durchlaufen. Die Schüler produzieren mit
Hilfe der Anlauttabelle von Beginn an eigene Wörter/ Texte. Dabei rekonstruieren sie das bereits Geschriebene immer
wieder und beginnen so zu lesen.
1.1.3 ARBEIT MIT LAUTGEBÄRDEN
Lautgebärden fördern die Entwicklung des Schritspracherwerbs im sensomotorischen Bereich. Laute und Buchstaben
werden besser gespeichert und ein Wort leichter durchgliedert. Beim Lesenlernen helfen Lautgebärden, den Prozess der
Analyse und Synthese „nach außen“ zu verlegen und dadurch sichtbar und begreifbar zu machen. Mit der Unterstützung
von Lautgebärden gelingt das Zusammenschleifen von Buchstaben zu Wörtern leichter.
58
SCHULPROGRAMM DER
1.1.4 LEHRWERKE UND UNTERRICHTSMATERIALIEN
Ergänzend zu der Arbeit mit der Anlauttabelle wird in einem Druckschriftlehrgang, die Schreibrichtung jedes einzelnen
Buchstaben und dessen Einordnung in die Erstklasslineatur eingeübt. Das systematische Üben der Schreibrichtung eines
Druckbuchstabens erleichtert das spätere Erlernen einer Verbundenen Schrift.
Zusätzliche Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft, Arbeitsblätter, …) dienen der Übung und Festigung der PhonemGraphemzuordnung, der Schreibung der Buchstaben, des sinnerfassenden Lesens und des kreativen Schreibens.
Ebenfalls stehen den Schülern zusätzliche altergemäße Lesetexte, welche die unterschiedlichen Leseniveaus
berücksichtigen, zum täglichen Lesetraining zur Verfügung.
59
SCHULPROGRAMM DER
1.1.5 DER EINSATZ DES PCS
Mit Hilfe der folgenden Lernprogramme wird der Lese-Schriftspracherwerb unterstützt:





Würzburger Trainingsprogramm zur phonologischen Bewusstheit,
Schreiblabor,
Budenberg,
Emil und Pauline Klasse 1 und
Lernwerkstatt.
1.1.6 SCHREIBSCHRIFT (VERBUNDENE SCHRIFT)
Das Kollegium unserer Schule hat entschieden, die Vereinfachte Ausgangsschrift als Schreibschrift zu lehren. Diese wird
mit Hilfe eines entsprechenden Schreibschriftlehrgangs trainiert. Probeweise haben zwei Kollegen im Schuljahr 2013-2014
die Grundschrift gelehrt. Erfahrungen damit werden genutzt.
1.2 ELTERNARBEIT
Eltern sind mitverantwortlich für den Leselernprozess ihres Kindes, sie sind durch ihre Lesegewohnheiten ein Vorbild.
Lesen Eltern gerne und viel, so werden ihre Kinder das Lesen als wichtigen Bestandteil des Alltags erkennen und eine
hohe Lesemotivation entwickeln.
Sobald Kinder lesen können, wird intendiert, dass sie täglich lesen - in der Schule und zu Hause. In der Elternarbeit werden
die Eltern über die Bedeutung von Lesekompetenz für eine erfolgreiche Lernentwicklung informiert. Für das Lesen ist nicht
allein die Schule verantwortlich. Vielmehr ist es Aufgabe aller am Erziehungsprozess Beteiligten. Eltern wird Mut gemacht,
60
SCHULPROGRAMM DER
ihren Kindern vorzulesen und mit ihnen zusammen zu lesen, sobald es ihnen möglich ist. Die Kinder sollen erkennen: „Ich
lese, weil ich lesen kann, weil es spannend und interessant ist und weil ich viel erfahre. Und weil ich soviel lese, fällt mir das
Lesen leicht und ich lese immer mehr.“
61
SCHULPROGRAMM DER
2. WEITERFÜHRENDES LESEN
2.1 KONZEPT ZUR STEIGERUNG DER LESEKOMPETENZ
Wir möchten dem Bereich des Lesens viel Raum geben. Im Anhang dieser Ausführungen finden Sie eine Kurzfassung
unseres aktuellen Lesekonzepts.
2.1.1 ALLGEMEINE ZIELE DES LESEUNTERRICHTS
Ein vorrangiges Ziel der grundlegenden Bildung im schulischen Unterricht ist die Vermittlung der sogenannten
„Kulturtechniken“. Lesen ist solch eine Kulturtechnik. Kinder zur Schrift zu führen, gehört zu den zentralen Aufgaben des
Deutschunterrichts. Dabei ist Lesen gewissermaßen der „Königsweg“ des Wissenserwerbs.
Übergeordnetes Ziel des Leseunterrichts ist es, Freude am Lesen zu schaffen bzw. zu erhalten. Es gilt, die Kinder über die
bloße Lesefertigkeit hinaus zu einer Lesekompetenz zu führen, die es ihnen ermöglicht, Lust und Spaß am Lesen zu
empfinden (vgl. RAHMENPLAN GRUNDSCHULE 1995, S. 106).
Zum Ende der vierten Jahrgangsstufe erreichen die Kinder in Deutschland im internationalen Vergleich im Leseverständnis
ein Kompetenzniveau, das einem Vergleich mit europäischen Nachbarländern durchaus standhalten kann. Darüber hinaus
gelingt es, dieses relativ hohe Niveau nicht nur für eine kleine Gruppe zu erreichen, sondern für einen verhältnismäßig
großen Teil der Schülerschaft. Dennoch: Auch wenn der Anteil echter Risikokinder gering ist, so erreichen mehr als ein
Drittel des Jahrgangs nur die Kompetenzstufe II und werden ohne weitere Förderung wahrscheinlich Schwierigkeiten in der
Erarbeitung neuer Lerngegenstände in allen Fächern haben. Grund genug, das Lesen lernen zu intensivieren, um den
Kindern die besten Lernmöglichkeiten und Chancen für das Leben zu ermöglichen.
62
SCHULPROGRAMM DER
2.1.2 LESEVERHALTEN UND NEUE MEDIEN
Trotzdem nehmen die Leselust und die Lesekompetenz im Durchschnitt ab, da das ungeheure Medienangebot für heutige
Kinder das Leseverhalten quantitativ und qualitativ stark beeinträchtigt.
In vielen Familien spielt Lesen keine Rolle mehr, weil die Eltern selbst weniger lesen. Täglich sitzen Drei- bis Fünfjährige 76
Minuten vor dem Fernseher, bei den Sechs- bis Neunjährigen sind es 96 Minuten, bei den Zehn- bis Dreizehnjährigen
steigert sich der Fernsehkonsum weiter auf 117 Minuten. Dabei wird meist nicht etwa eine Sendung konzentriert
angeschaut, sondern von Sender zu Sender geschaltet. Deshalb ist es kein Wunder, wenn sich die Kinder in den Klassen
kaum noch länger auf Texte konzentrieren können. Lesen muss in den Freizeitaktivitäten der Kinder wieder seinen festen
Platz bekommen.
Aber auch die Informationsgesellschaft der Zukunft baut ganz wesentlich auf der „alten Kulturtechnik“ Lesen auf, sie
verlangt einen kundigen Leser. Nur wenn das Gelesene verstanden wird, werden aus Daten Urteile, aus Symbolen
Bedeutungen, aus Informationen Wissen und aus Texten Sinn. Aber gerade beim sinnentnehmenden Lesen mangelt es bei
noch zu vielen deutschen Kindern besonders, was die PISA-Studie (Programme for International Student Assessment)
veröffentlichte.
Lesen heutzutage beschränkt sich nicht nur auf Texte in Buch, Zeitung, Zeitschrift usw., sondern bereits vermehrt auf
mediale Kanäle außerhalb der Schule, was für die Zukunft immer wichtiger wird. Geforderte Ziele wie „Wörter strukturieren“,
„Wort- und Satzgrenzen erfassen“, „flüssig lesen“ bleiben trotzdem Grundvoraussetzung für das mediale Lesen. Lesen am
PC stellt zusätzliche Anforderungen, auch wenn viele Kinder mit den neuen Medien aufwachsen und entsprechend
unkompliziert damit umgehen, z. B. mit unterschiedlichen Schriftarten und -größen.
Für uns Lehrer ist es wichtig, nicht nur über das Leseverhalten, die Leseinteressen und -bedürfnisse, sondern auch über
das gesamte Medienverhalten unserer Schüler Bescheid zu wissen. Somit können wir feststellen, welche
Lernvoraussetzungen die Kinder mitbringen. Hierbei ist es notwendig, Beobachtungen in der Klasse anzustellen, als auch
Gespräche mit Schülern und Eltern zu führen.
63
SCHULPROGRAMM DER
2.2 IST-ZUSTAND
Bisher werden folgende Aktivitäten und Aktionen vom Kollegium umgesetzt:
 Bücherausleihe in der Schulbibliothek
 Vorleseaktionen einer örtlichen Buchhandlung
 Bücherflohmärkte
 Theaterstücke, Sketche, Rollenspiele
 Lesenächte
 Lesepatenschaften zwischen allen 1 und 4 Klassen
 Autorenlesungen
 Leseförderung mit Antolin (Internet-Plattform)
 Lesezeit (die ganze Schule liest)
 3. Schuljahr liest den künftigen Schulanfängern vor
(siehe auch in Kapitel 2.5)
64
SCHULPROGRAMM DER
2.3 MERKMALE DES LESELERNPROZESSES
2.3.1 LESEFERTIGKEIT (LESETECHNIK)
Lesefertigkeit besteht darin, dass die Kinder Geschriebenes in Gesprochenes übersetzen.
Lesefertigkeit setzt sich aus vielen einzelnen Teilbereichen zusammen. In den ersten Jahren des Lesenlernens ist das z. B.
Verfeinern und Automatisieren der Worterkennung für den Lernenden besonders wichtig.
2.3.2 LESEFÄHIGKEIT (TEXTVERSTÄNDNIS)
Die Lesefähigkeit rückt die Sinnentnahme in den Vordergrund, nicht nur Wörtern und Sätzen, sondern Sätzen und später
ganzen Texten wird Sinn zugewiesen.
2.3.3 LESEKOMPETENZ
Die Lesekompetenz umfasst über Lesefertigkeit und Lesefähigkeit hinaus nach der PISA-Studie die „Fähigkeit,
geschriebene Texte unterschiedlicher Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und ihrer formalen Struktur zu verstehen und
in einen größeren Zusammenhang einordnen zu können, sowie in der Lage zu sein, Texte für verschiedene Zwecke
sachgerecht zu nutzen. Nach diesem Verständnis ist Lesekompetenz nicht nur ein wichtiges Hilfsmittel für das Erreichen
persönlicher Ziele, sondern eine Bedingung für die Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten – also jeder Art
selbstständigen Lernens – und eine Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.“
(PISA 2000 – ZUSAMMENFASSUNG ZENTRALER BEFUNDE, S. 11)
Die Lesekompetenz der Grundschüler lässt sich in 3 Stufen untergliedern.
65
SCHULPROGRAMM DER
Kompetenzstufe I:
Oberflächliches Verständnis einfacher Texte (=elementare Lesefähigkeiten)
Die Schüler können mit Texten umgehen, die ihnen in Inhalt und Form vertraut sind. Die zur Bewältigung der Leseaufgabe
notwendige Information im Text ist deutlich erkennbar. Der Text enthält nur wenige ablenkende Elemente.
Kompetenzstufe II:
Herstellen einfacher Verknüpfungen
Die Schüler können einfache Verknüpfungen zwischen verschiedenen Textteilen herstellen. Sie können mit
einer begrenzten Anzahl von konkurrierenden Informationen umgehen und einfache Schlussfolgerungen ziehen. Außerdem
können die Schüler einen Bezug zum Alltagswissen herstellen.
Kompetenzstufe III:
Integration von Textelementen und Schlussfolgerungen; detailliertes Verständnis komplexer Texte
Die Schüler finden Informationen in relativ komplexen Texten, auch wenn die Bedeutung dabei indirekt erschlossen werden
muss. Sie nutzen spezifisches Wissen gezielt, um das Gelesene auf dieser Grundlage zu beurteilen. Die Schüler sind in der
Lage, eingebettete Informationen zu nutzen und sie den Anforderungen der Aufgaben entsprechend zu organisieren.
2.4 MERKMALE DES LESELERN-PROZESSES AN UNSERER SCHULE (AUSWAHL)
Der Leseerfolg hängt von einer positiven Leseatmosphäre ab. Es ist Aufgabe von Schule, diese zu schaffen und dadurch
die Kinder zum Lesen zu motivieren.
2.4.1 LESEFERTIGKEIT (KL. 1-4)
 Kennen lernen (Identifizieren) aller Buchstaben und Buchstabengruppen
66
SCHULPROGRAMM DER
 Sicherung aller Buchstaben: Graphem- und Phonemzuordnung
 Förderung der Analyse- und Synthesefähigkeit
 Allmähliche Steigerung des Lesetempos zum flüssigen Lesen
2.4.2 LESEFÄHIGKEIT (KL. 2-4)




Vorlesen und anderen zuhören
sinngestaltendes Lesen
Wiedergabe des Inhaltes
Beantwortung von Fragen zum Text
2.4.3 LESEKOMPETENZ (KL. 2-4)










Weitererzählen von Geschichten
Niederschreiben der Fortsetzung bzw. des Endes einer Geschichte
Darstellung der Inhalte eines Textes in einem Rollenspiel
Zunehmend komplexere Texte verstehen und beurteilen
Texten verschiedenster Literaturgattungen Inhalte entnehmen, vergleichen und daraus einfache Schlussfolgerungen
ziehen
Informationsentnahme aus Sachtexten
Zusammenhang von Informationen herstellen
Gliederung eines Textes in Sinnschritte
Text mit Tabelle vergleichen
Literatur kreativ gestalten
2.5 MINIMALKATALOG für die Klassen 1 bis 4
In unserem Minimalkatalog haben wir Maßnahmen zusammengefasst, die zur Umsetzung der o. g. Merkmale dienen.
67
SCHULPROGRAMM DER
Da Lesefertigkeit, Lesefähigkeit und Lesekompetenz eng miteinander verzahnt sind, erfolgt eine allgemeine Auflistung
unserer Maßnahmen.















Lesen von Ganzschriften in jedem Schuljahr
Selbstschreiben von Büchern aller Art
Bücher / Geschichten vorstellen / Interesse an Büchern wecken
klasseninterner oder klassenübergreifender Bücherflohmarkt zu Schulfesten
feste Vorlesezeiten, z. B. in der Adventszeit
Schülerbücherei
Leseveranstaltung (z. B. Lesenacht, Autorenlesung, Lesepatenschaft)
Besuch einer Bücherei / Buchhandlung
Sachaufgaben (Mathematik)
Theater / Sketche
Umgang mit Nachschlagewerken
Informatorisches Lesen im Sachunterricht
Handlungsorientierter Umgang mit Gedichten
Lesen am Computer (Lernsoftware, Internet)
Projekttage „Rund ums Buch“
68
SCHULPROGRAMM DER
2.6 ERFOLGSMAßSTAB
2.6.1 LESEFERTIGKEIT
 100 % der Kinder sollen am Ende des 1. Schuljahres alle Buchstaben und einfache Wörter lesen können.
 80 % der Kinder der Klassen 2 – 4 sollen altersgemäße Texte lesen können.
 kontinuierliche Steigerung des Lesetempos bei allen Kindern
2.6.2 LESEFÄHIGKEIT
 80 % aller Kinder sollen Fragen zu altersgemäßen Texten beantworten bzw. deren Inhalt wiedergeben können.
 Wir streben an, dass alle Kinder unserer Schule im Stolperwörtertest einen Mittelwert im Prozentrang von
mindestens 50 erreichen.
2.6.3 LESEKOMPETENZ
 70 % der Kinder der Klassen 2 bis 4 sollen in der Lage sein, einfache Schlussfolgerungen aus altersgemäßen Texten
zu ziehen.
 70 % der Drittklässler sollen am Ende des Schuljahres in der Lage sein, die Fortsetzung einer Geschichte
niederzuschreiben.
 Wir streben an, dass alle Kinder der dritten Klassen unserer Schule in den Lernstanderhebungen im Bereich Lesen
mindestens den Hess. Durchschnitt erreichen oder besser sind.
69
SCHULPROGRAMM DER
 Am Ende der vierten Klasse sollen die Kinder einfache Diagramme, Schaubilder, Graphiken, Tabellen interpretieren
können.
2.7 INSTRUMENTE ZUR EVALUATION DES LESELERNPROZESSES
Zur Feststellung der Lesemotivation unserer Schüler bieten sich z. B. folgende informelle Evaluationsinstrumente an:
 Fragebögen,
 Interviews,
 Überprüfung der Häufigkeit der Ausleihe in der Schülerbücherei,
 Ausstellungstische oder Wandzeitungen und
 Lesetests.
TABELLARISCHE ÜBERSICHT:LESETESTS IN KLASSENSTUFEN
Klassen 1
Klassen 2
Test
Klassenübergreifende Lernzielkontrollen nach Vorgabe des
Unterrichtswerkes und Absprache der Lehrer der Parallelklassen
Stolperwörtertest
Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA)*
Stolperwörtertest
70
Zeitpunkt
Ende des Schuljahres
Ende des Schuljahres
Zu Beginn des Schuljahres
Ende des Schuljahres
SCHULPROGRAMM DER
Klassen 3
Klassen 4
Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA)*
Lernstandserhebungen
Stolperwörtertest
Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA)*
Stolperwörtertest
*Die Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA) wird in dem Schuljahr 2013/14 erprobt.
71
Zu Beginn des Schuljahres
2. Halbjahr
Ende des Schuljahres
Zu Beginn des Schuljahres
Ende des Schuljahres
Konzept der
zur Entwicklung und Förderung der
Lese- und Schriftsprachkompetenz
(Kurzfassung)
Sprachlicher Anfangsunterricht




Einführung der Buchstaben mit allen Sinnen
Arbeit mit der Anlauttabelle
Arbeit mit Lautgebärden
Systematisches Üben der Schreibung der
Buchstaben durch separaten
Druckschriftlehrgang


Vereinfachte Ausgangsschrift als
Schreibschrift
Unterstützung des LeseSchriftspracherwerbs durch Lernprogramme
am PC
Schule und Unterricht leisten (minimal)





Lesen von Ganzschriften in jedem Schuljahr
Umgang mit Nachschlagewerken
Internetrecherchen
Fördermaterialien für individuellen Unterricht
Kennen lernen verschiedener
Literaturgattungen




Selbsteinschätzung durch Fragebögen
Lesen in fächerübergreifenden
Zusammenhängen
Sinnerfassendes Lesen mit 3
Kompetenzstufen
Antolin (PC)
Lesekultur




Bücherausleihe in der Schulbibliothek
Wöchentliche Lesezeit der ganzen Schule
Vorleseaktionen
Lesenacht



Lesepatenschaften zwischen allen 1 und 4
Klassen
Autorenlesung
Bücherflohmarkt
Diagnostik




1. Diagnostik bei Schulanmeldung und
Kennenlerntag
Deutsch-Förderstunden
Stolperwörtertest in Klassen 1 bis 4
Lernstandserhebungen in Klasse 3



Klassenübergreifende Lernzielkontrollen
Erstellen von Förderplänen
Individuelle Lernstandsanalyse (ILeA) für die
Klassen 2, 3 und 4 je zu Beginn des
Schuljahres (Erprobungsphase)


Einzelberatung ggf. durch Sprachheillehrerin
Informationselternabende zu speziellen
Themen (z.B. LRS)


mit Kollegen des gleichen Jahrgangs
mit Kindergärten (z.B: Schnuppertag,
Kennenlerntag)
Vorleseaktion der 3. Klassen für die künftigen
Schulanfänger
Elternarbeit

Elternabend im ersten Schuljahr mit
Informationen über das Konzept
zur Entwicklung und Förderung der
Lese- und Schriftsprachkompetenz
Kooperation


mit ortsansässigen Buchhandlungen
mit weiterführenden Schulen zwecks
Absprachen der Lerninhalte

Ziele


Konzeption von Elternabenden zum Thema
Lesen für jede Jahrgangsstufe
Handout für Eltern nach dem Elternabend
der 1. Klasse


weiterer Ausbau der Schulbibliothek
weitere Anschaffung von Ganzschriften
Stand: 03.03.2014
SCHULPROGRAMM DER
7.3.8 KONZEPT ZU WANDERUNGEN UND FAHRTEN
73
SCHULPROGRAMM DER
Konzept zu Schulwanderungen und Schulfahrten
aktualisiert April 2014
durch Anita Tilk
Einleitung:
Schulwanderungen und Schulfahrten sind wichtige Elemente des Bildungs- und
Erziehungsauftrages unserer Schule.
Sie fördern gemeinsam neue Erfahrungen und Erlebnisse und tragen dazu bei, das
gegenseitige Verständnis zu vertiefen und den Gemeinschaftssinn zu fördern.
Umsetzung:
Während eines Schuljahres können je Klasse bis zu 8 Unterrichtstage für Wanderungen
oder Fahrten in Anspruch genommen werden.
In den Jahrgangsstufen 1-3 sollte die zeitliche Ausdehnung von Wanderungen der
täglichen Unterrichtszeit entsprechen.
In der Jahrgangsstufe 4 sollten ganztägige Veranstaltungen geplant werden.
Im Mittelpunkt sollten jeweils Wanderungen stehen, die allenfalls eine kurze An-und
Abreise erfordern.
Es ist möglich, bis zu 5 Unterrichtstage zu einer mehrtägigen Veranstaltung zu verbinden.
Die von den Eltern aufzubringenden Gesamtkosten sollen sich vorrangig an den
finanziellen Möglichkeiten der Eltern orientieren und höchstens 150 € je Schüler betragen.
Ein längerfristiges Ansparen wird empfohlen.
Allgemeine Regelungen:
Wanderungen und Fahrten sind schulische Veranstaltungen; von der Teilnahme können
Schülerinnen und Schüler nur aus wichtigen Gründen befreit werden.
Mehrtägige Veranstaltungen sind nur durchzuführen, wenn sie zwischen Lehrkräften und
Eltern abgestimmt sind. Dies setzt bei den Eltern in geheimer Abstimmung zu ermittelnde
Mehrheitsbeschlüsse voraus.
Bei grobem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers kann diese bzw. dieser von
der Veranstaltung ausgeschlossen und auf Kosten der Eltern zurückgeschickt werden.
Die vorgesehenen Fahrten bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Mit den Anträgen
auf Genehmigung sind ein Veranstaltungsplan, aus dem die pädagogische Zielsetzung
und die unterrichtliche Vorbereitung zu entnehmen ist, und ein Finanzierungsplan
vorzulegen.
Evaluationen, Ausblicke:
Eventuelle Evaluationen, Änderungen, Ausblicke
statt.
finden zeitnah als Gespräche in GK
Dem Konzept liegt der Erlass vom 07.Dezember 2009, nachzulesen im Amtsblatt 01/2010,
zugrunde.
Dort sind auch die Vertragsgestaltung, der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht
geregelt.
Verantwortlichkeiten:
74
SCHULPROGRAMM DER
Jede Lehrerin/jeder Lehrer ist für die korrekte Durchführung der Wanderungen und
Schulfahrten verantwortlich.
75
SCHULPROGRAMM DER
7.3.9 KONZEPT ZUR FORTBILDUNGSPLANUNG
76
SCHULPROGRAMM DER
erstellt von
Barbara Kittelmann und Annette Wohlgemuth
im März 2014
1. Präambel
Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von
Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der
Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu unterstützen
und die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule in ihrem
Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation zu
fördern.
Fortbildungsplanung muss sich an schulischen Bedürfnissen und individuellen
Fortbildungswünschen orientieren. Entscheidend für die Fortbildungsplanung ist, dass die
Integration von unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen gelingt.
2. Handlungsschritte
2.1 Festlegung des schulischen Fortbildungsbedarfs
Es wird wie folgt vorgegangen:
1. Das Kollegium sichtet die aktuellen Fortbildungsschwerpunkte und überprüft diese
auf Aktualität.
77
SCHULPROGRAMM DER
2. Es werden weitere Fortbildungsschwerpunkte gesammelt.
3. Das Kollegium einigt sich auf folgende Fortbildungsschwerpunkte:
Schulexterne Fortbildungsschwerpunkte
a. Mathematik in der GS
b. Differenzierung
c. Deutsch als Zweitsprache
Schulinterne Fortbildungsschwerpunkte
a. KUGS
b. BEP
c. Feedback
2.2 Umgang mit den Fortbildungsschwerpunkten
1. Unsere Fortbildungsschwerpunkte werden als 3 Rubriken auf der Magnettafel
erscheinen.
2. Die kollegiumsumfassenden Langzeitfortbildungen haben dort ebenfalls ihren Platz.
3. Alle Fortbildungsangebote zu diesen Themen, die per e-Mail ins Haus kommen,
werden von der Schulleitung weitergeleitet und von der Steuerungsgruppe auf der
Magnettafel veröffentlicht.
4. Es gibt eine weitere Rubrik für sonstige Fortbildungsangebote, die jeder frei nach
Belieben besuchen kann.
5. Wer eine der ausgehängten Fortbildungen besuchen will, stellt einen Antrag in Form
einer Notiz (Name des Kollegen, Thema und Datum der Fortbildung) an die
Schulleitung.
6. Die /der Kollege/in referiert nach dem Besuch einer Fortbildung max. 10 Minuten über
deren Inhalt. Dies geschieht in einer zeitnahen Konferenz.
78
SCHULPROGRAMM DER
7. Im Jahr 2015 werden die Fortbildungsschwerpunkte evaluiert.
3. Ziel
Laut Verordnung zur Umsetzung des Lehrerbildungsgesetzes in Hessen sollen Lehrkräfte
ihre berufsbezogene Grundqualifikation erhalten sowie weiterentwickeln und dies in einem
Qualifizierungsportfolio dokumentieren, um es auf Anforderung der Schulleitung vorlegen
zu können. Das Portfolio wird an unserer Schule als ein Schwerpunkt bei
Jahresgesprächen gesehen.
4. Evaluation
Diese sollte alle 2 Jahre überarbeitet werden, um Aktualität zu gewährleisten. Dies sollte
wie oben beschrieben mit dem Kollegium besprochen werden.
79
SCHULPROGRAMM DER
7.3.10
SICHERHEITSKONZEPT
80
SCHULPROGRAMM DER
Sicherheitskonzept
aktualisiert Februar 2014
verantwortlich: B. Kittelmann, A. Tilk
1.
Vorwort, Begründung
Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz, Sicherheit und
Gesundheitsschutz gilt unmittelbar auch in der Schule.
Die Umsetzung der daraus erforderlichen Maßnahmen ist ein Teil des Arbeitsfeldes
Schule und Gesundheit gemäß des Erlasses von 2003 in der jeweils geltenden
Fassung.
2.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
(Gewerbeordnung, Personalvertretungsgesetz, Gewerbeordnung,
Strahlenschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz)
3.
Umsetzung an unserer Schule
Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitschutzmaßnahmen ist die Schulleitung.
Die Schulleitung hat den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule zu
organisieren, die Bediensteten zu informieren und zu motivieren.
Im Einzelnen hat die Schulleitung folgende Organisationsverantwortung:
3.1 Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten (SB).
3.2 Ermittlung von Gefährdungen (Erstellung einer Checkliste auf Grundlage der gültigen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Durchführung einer
Gefährdungsanalyse).
3.3 Bearbeitung der Gefährdungsanalyse (einzuleitende Maßnahmen) durch
Schulleitung und SB sowie Überprüfung der Beseitigung festgestellter Mängel (bei
erheblicher Gefahr Veranlassung sofortiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr).
3.4 Jährliche Durchführung einer solchen Gefährdungsanalyse und entsprechende
Dokumentation. (siehe Checklistenprotokoll Medical-Airport-Service)
3.5 Bestimmung einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfern (für bestimmte Fächer mit
aktueller Ausbildung in Erster Hilfe) und öffentlicher Aushang einer entsprechenden
Liste.
81
SCHULPROGRAMM DER
4.
Konkrete Maßnahmen
(gem. Erlass „Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen“)
4.1
Aufgaben der Schulleitung
4.1.1 Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu dokumentieren (siehe Pkt. 3.3.2),
4.1.2 Mängel an der Schulanlage, die die Sicherheit des Schulbetriebes gefährden
können, unverzüglich dem Schulträger anzuzeigen und auf ihre Beseitigung
hinzuwirken (bei erheblicher Gefährdung Sofortmaßnahmen veranlassen),
4.1.3 Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler über die
Aufrechterhaltung eines sicheren Schulbetriebes zu unterweisen,
4.1.4 Unterweisung der Lehrer (und Dokumentation) hinsichtlich Infektionsschutz-gesetz,
Brandschutz, Verhalten bei Unfällen, Krisenmanagement, Umgang mit
Arbeitsmitteln, Umgang mit Gefahrstoffen, Gefahren am Arbeitsplatz etc.,
4.1.5 Lehrerinnen und Lehrer sowie Schüler über Informationsangebote
(Fortbildungsprogramme, Veröffentlichungen der GUV) zu unterrichten,
4.1.6 regelmäßige Behandlung von Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
sowie der Sicherheitserziehung in Konferenzen,
4.1.7 die für einen sicherheitsgerechten Ablauf des Schulbetriebes erforderlichen
Anweisungen zu geben,
4.1.8 Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz,
4.1.9 das Lehrpersonal ist regelmäßig anzuhalten, im Unterricht die Möglichkeiten zur
Erziehung der Schüler zu nutzen diese über eine Sicherheits- und
Gesundheitserziehung zur aktiven Gefahrenerkennung und –abwehr zu befähigen
(vgl. hierzu Pkt. 4.3 des Erlasses „Arbeitsschutz …“),
4.1.10 Unfälle dem Unfallversicherungsträger zu melden (mit korrektem und
umfassendem Unfallhergang,
4.1.11 Unfälle und Beinahe-Unfälle daraufhin zu überprüfen, ob diese Anlass zu
Unfallverhütungsmaßnehmen (Prävention) geben können,
4.1.12 Organisation der Ersten-Hilfe
(Lehrgänge für Ersthelferausbildung, Ersthelferliste und Aushang, Erste-Hilfe
Ausstattung, ärztliche Anlaufstellen mit Adressen und Telefonnummern etc..
Lehrkräfte für die Arbeitsfächer Sport oder arbeitstechnische Fächer müssen
über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe verfügen)
4.2
Aufgaben der Lehrkräfte
4.2.1 Mängel, die eine Gefahr darstellen, unverzüglich zu melden,
4.2.2 durch organisatorische Maßnahmen den Schutz der von ihnen betreuten Schüler
sicherstellen,
4.2.3 sich in Erster Hilfe ausbilden (Ersthelfer) zu lassen und an geeigneten
Fortbildungen teilnehmen,
4.2.4 Vorschriften und Materialien der Unfallkasse Hessen zur Verbesserung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes nutzen und ggf. im Unterricht einsetzen.
4.3
Aufgaben der Personalvertretungen
Den Personalvertretungen kommt die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die
zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften auch durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck besteht eine umfassende Informations- und Unterrichtspflicht
für die Verantwortlichen.
82
SCHULPROGRAMM DER
4.4 Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretungen sind rechtzeitig und umfassend über alle mit
dem Arbeitsschutz zusammenhängenden Angelegenheiten zu unterrichten.
4.5 Erste-Hilfe-Ausstattung
Sie wird in regelmäßigen Zeitabständen durch die Sekretärin kontrolliert und
erneuert, aufgefüllt.
4.6 Hygieneplan
Der Hygieneplan ist erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
4.7 Brandschutz
Gemäß nachfolgender Checkliste ist der Brandschutz gewährleistet. Das
Protokoll darüber wird dem SSA weitergeleitet.
83
SCHULPROGRAMM DER
Checkliste zum Brandschutz und zu Alarmübungen an Schulen
Schulname
Schulort
Schulträger
1
Die Schule hat einen aktuellen Alarmplan (Notfallordner)
ja
nein
2
In jedem Unterrichtsraum hängt ein Fluchtwegeplan.
ja
nein
3
Die Fluchtwegekennzeichnung ist vollständig vorhanden
und die Notfallbeleuchtung funktioniert.
Die Feuerlöscher und andere Brandschutzeinrichtungen
wurden zuletzt geprüft am:
Die in jedem Schuljahr durchzuführende
Sicherheitsbegehung wurde angeschlossen am:
Die erste der beiden jährlichen Räumübungen wurde
durchgeführt am:
Die zweite der beiden jährlichen Räumübungen wurde
durchgeführt am:
Die Feuerwehr wurde zur Räumungsübung eingeladen.
ja
nein
ja
nein
9
Die Feuerwehr hat an der Räumungsübung
teilgenommen.
ja
nein
10
ja
nein
ja
nein
12
Erkannte Mängel, die in der Verantwortung der Schule
liegen, wurden beseitigt.
Erkannte Mängel, die in der Verantwortung des
Schulträgers liegen, wurden diesem gemeldet.
Der Schulträger hat die gemeldeten Mängel beseitigt.
ja
nein
13
Raum für weitere Bemerkungen:
4
5
6
7
8
11
Ort, Datum
5.
Schulstempel
Datum
Datum
Datum
Datum
Unterschrift des/der Schulleiter/in
Sicherheitsbeauftragter
84
SCHULPROGRAMM DER
Der Sicherheitsbeauftragte (SB) unterstützt die Schulleitung in beratender und
beobachtender Funktion in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der
Arbeitssicherheit sowie der Unfallverhütung.
Insbesondere hat er die Schulleitung auf Unfall- und Gesundheitsgefahren
aufmerksam zu machen und über entsprechende Vorschläge zu deren Beseitigung
hinzuwirken. Er unterstützt die Schulleitung in Fragen der Sicherheitserziehung und
Gewaltprävention.
6.
Verpflichtung des Hausmeisters
Beobachtungen melden, von denen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen
ausgehen könnten.
7.
Indikatoren
Geringe Zahl von Unfällen an unserer Schule, bedingt durch den
jährlichen Einsatz der Checkliste zum Brandschutz, regelmäßige Feueralarmübungen
(2 Mal jährlich) und Begehungen durch die Sicherheitsbeauftragte, den Hausmeister
und die Schulleitung,
Kontrollen durch den Schulträger.
8.
Evaluierungsmaßnahmen
Sie werden durch den Gesetzgeber vorgegeben (siehe Punkt 7)
9.
Weitere Planungen, Aussichten
Erste-Hilfe-Lehrgänge sind regelmäßig durchzuführen und angebotene Fortbildungen
zu nutzen.
Der letzte Lehrgang wurde vom 31.01.11 bis 01.02.2011 an unserer Schule für das
gesamte Kollegium durchgeführt. Die Auffrischung (3 Doppelstunden) ist Anfang
2016 durchzuführen.
Alle Sportlehrer sollen in Erster Hilfe ausgebildet sein.
Das Konzept wird im Konzeptordner und im Ordner „Sicherheit am Arbeitsplatz“
aufbewahrt.
85
SCHULPROGRAMM DER
7.3.11
KONZEPT
ZUR
MOBILITÄTSBILDUNG
VERKEHRSERZIEHUNG
86
UND
SCHULPROGRAMM DER
Konzept
zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
erarbeitet von Hildegard Schnurrer, Sabine Lepczyk
und Kerstin Schmitt
Präambel und Ziel
Mobilität ist besonders in der heutigen Zeit ein grundlegendes Bedürfnis, sowie ein
gesellschaftliches Erfordernis. Aufgabe der Schule und Ziel sind es, dazu beizutragen,
dass Kinder sich im Verkehr situationsangemessen, sicher und verantwortungsbewusst
verhalten. Gleichzeitig soll bei den Kindern ein Bewusstsein für Umweltfreundlichkeit,
Ressourcenschonung, Effizienz und Sicherheit in ihrem Verkehrsverhalten angebahnt
werden.
Besonders für Kinder im Grundschulalter beinhaltet dies auch eine Bewegungs- und
Sozialerziehung.
Schule sollte dabei an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen, indem sie Themen, wie z.B.
den Schulweg und die Mobilität im Freizeitbereich aufgreift.
1. Bestandsaufnahme
1.1 Personelle Bestandsaufnahme
 Die zuständige Verkehrsbeauftragte unserer Schule, nimmt regelmäßig an den
Dienstversammlungen zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung teil und informiert
das Kollegium über Neuerungen, sowie Änderungen in den Erlassen.
 Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule Odenwald statt.
 Im Rahmen der Bewegungsschulung wurde das Kollegium von Frau Schäfer-Limmer in
das Programm „Bildung kommt ins Gleichgewicht“ eingewiesen.
 Teilnahme einiger Kolleginnen an der Fortbildung „Mehr Bewegung in die Schule“
 Ausrüstung der Erstklässler mit Reflektoren (Weste, Mütze) durch die Volksbank und
Sparkasse
1.2 Materielle Bestandsaufnahme
Um optimal mit den Kindern im Unterricht arbeiten zu können, setzen die Kolleginnen
folgende Materialien ein:
 Spielgeräteschuppen mit Pedalos, Rollern und Helmen, Stelzen, Gleichgewichtsspielen
uvm.
 Move it Box
 Fahrradrolltafel
 Verkehrsschilderbox
 Tafelmagneten zur Darstellung verschiedener Verkehrssituationen
 Gleichgewichtskalender in jeder Klasse
 Darstellung von Straßensituationen auf dem Schulhof
87
SCHULPROGRAMM DER
2. Umsetzung
2.1 Unterricht
 Elterninformationsabend in Vorbereitung auf die Fahrradprüfung in
Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule in den 4. Klassen
 Elternabend zur Umsetzung des Programms „Bildung kommt ins Gleichgewicht“ in
den 1./2. Klassen
 Gestaltung eines Verkehrstages alle 4 Jahre
 Elterninformation zur Schulwegsituation
 Schulwegeplan auf der Homepage
3. Schritte zur Umsetzung
3.1 Zeitplan
3.1.1 Erstes Schuljahr
 Sicherheit im Straßenverkehr, Busregeln, Gleichgewichtsschulung
5. Am 1. Elternabend werden die Eltern über sichere Schulwege und die Bussituation
informiert. Sie erhalten außerdem Einblicke in das Programm „Bildung kommt ins
Gleichgewicht“
6. Anfang des Schuljahres werden sicheres Verkehrsverhalten und Busregeln im Rahmen
des Sachunterrichts besprochen und trainiert
7. Tägliche Durchführung der Gleichgewichtsübungen aus dem Programm „Bildung
kommt ins Gleichgewicht“ (Stufe 1 und 2)
3.1.2 Zweites Schuljahr
 Verkehrszeichen, Wiederholung Schulweg, Gleichgewichtsschulung
1. Entdecken der Verkehrszeichen aus der Lebenswelt der Kinder und deren Bedeutung
für Fußgänger und Radfahrer im Rahmen des Sachunterrichts klären
2. Wiederholung des sicheren Verhaltens im Verkehr, sofern möglich durch Abgehen der
Schulwege der „Laufkinder“
3. Geschicklichkeitsparcours im Rahmen des Sportunterrichts
4. Fortführung „Bildung kommt ins Gleichgewicht“ (Stufe 3 und 4)
3.1.3 Drittes und viertes Schuljahr
 Fahrrad, umweltbewusstes Verhalten
3. Elternabend mit den Polizeibeamten der Jugendverkehrsschule
4. Vorbereitung und Durchführung der Radfahrprüfung:
-Wiederholung der Verkehrszeichen
-Besuche der Jugendverkehrsschule
-Fahren im Realraum
5. Erlernen der theoretischen Grundlagen im Rahmen des Sachunterrichts
6. Inlineskater-Schulung an einem Schulvormittag
7. Abschluss „Bildung kommt ins Gleichgewicht“ (Stufe 5)
8. Durchführung einer Klassenfahrt in Klasse 4
3.1.4 Jahrgangsübergreifende Aktivitäten
 Balancieren und die Durchführung von Reaktionsspielen im Rahmen des
Sportunterrichts
88
SCHULPROGRAMM DER





Eine Bewegungsstunde pro Klasse und Woche
„Bildung kommt ins Gleichgewicht“
Durchführung eines „Verkehrstages“ alle 4 Jahre
Unterrichtsgänge und Wandertage
Regelmäßige Aktion „Zu Fuß zur Schule“
3.2 Fortbildungsbedarf der Kollegen
 Nutzung der Fortbildungen des Staatlichen Schulamtes zum Thema
 Anregungen, Wünsche aus dem Kollegium
 Fortbildungen zu den verschiedenen Inhalten dieses Curriculums
4. Indikatoren
 Die SuS der 4. Klassen bestehen ohne Ausnahme die Fahrradprüfung
 Die Zahl der Unfälle in Pausen/ in Bewegungs- und Sportstunden ist rück-läufig.
 Es kommen mehr SuS zu Fuß in die Schule
 Die Zahl der SuS, die mit Schutzkleidung beim Fahrrad- und Rollerfahren,
Inlineskating, … unterwegs sind, ist steigend.
5. Evaluation
 Am Ende eines jeden Schuljahres findet eine Evaluation, im Rahmen einer Konferenz,
über die Umsetzung des Curriculums statt.
 Die Ergebnisse dieser Evaluation werden in diesem Konzept verankert.
aktualisiert im Februar 2014
89
SCHULPROGRAMM DER
7.3.12
FÖRDERKONZEPT
90
SCHULPROGRAMM DER
Förderkonzept der Astrid-Lindgren-Schule
Präambel
1. Tägliche Förderung aller Schüler im Klassenverband
2. Förderunterricht im Fach Deutsch und Mathematik
2.1 Aufbau einer Förderstunde
3. Förderung der Sprachfähigkeit
3.1 Förderung im Vorlaufkurs
3.2 Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund (DaZ)
3.3 Teilnahme an Sprachheilmaßnahmen
4. Spezielle Förderung im Lesen und/oder Schreiben (LRS)
5. Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
6. Förderung für Hochbegabte
7. Dokumentation der Förderung (Förderplan, Nachteilsausgleich , Lehrbericht)
8. Verknüpfung im Ganztag
9. Vordrucke
9.1 Förderplan
9.2 Elternbrief LRS
9.3 Antrag auf Nachteilsausgleich
9.4 Übersicht über die Vordrucke der Formulare zum Anspruch auf
sonderpädagogische Förderung
91
SCHULPROGRAMM DER
Präambel
Individuelle Förderung heißt für die Astrid-Lindgren-Schule, dass die Lehrer die
Unterschiede der Schüler bemerken, nicht versuchen über diese Unterschiede
hinwegzusehen, sondern jedem Schüler das zu geben, was er braucht. Das
bedingt ein tägliches Fördern und Fordern.
1. Tägliche Förderung aller Schüler im Klassenverband
Alle Schüler/innen sollen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, Begabungen und
Interessen wahrgenommen, gefordert und gefördert werden. Sie sollen durch einen
stetigen Lernzuwachs und Entwicklung von Kompetenzen, sowie durch soziales
Lernen in der Gruppe und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden.
Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die hauptsächlich in der Verantwortung
der Klassenlehrer/innen liegt. Sie sind vom Stundenumfang her am meisten in der
Klasse und unterrichtet in der Regel die Hauptfächer Deutsch, Sachunterricht und
Mathematik. Sie sehen die Schüler/innen täglich, kennen sie am besten und
können ihre Lernfortschritte in allen Bereichen beobachten. Ihnen werden deshalb
auch eventuell auftretende Schwierigkeiten als erstes auffallen. Durch ihre aktive
Elternarbeit (Elternabend, Elternsprechtag, Ausflüge und Feste) halten sie Kontakt
zu den Erziehungsberichtigten, so dass ein regelmäßiger Austausch über die
Entwicklung des Kindes gewährleistet ist. Sie lernen so außerdem die familiären
Hintergründe kennen und können auf besondere Umstände besser eingehen,
Rücksicht nehmen und gegebenenfalls Hilfen anbieten.
Aus diesen Gründen sind die Klassenlehrer/innen die am besten geeignete
Lehrer/innen für die Förderung.
Offene Unterrichtsformen, wie zum Beispiel Wochenplanarbeit, Stationsarbeit oder
Arbeit in Gruppen begünstigen die Beobachtungsfähigkeit der Lehrer/innen in
besonderem Maße. Da dort die Lehrer/innen nicht im Zentrum stehen, sondern die
Schüler/innen selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten, haben sie Zeit, sich
um einzelne Kinder zu kümmern. Sie können das Handeln ihrer Schüler/innen
beobachten, wenn nötig Hilfestellungen geben oder gezielte Fördermaßnahmen
durchführen.
Das Wissen über die jeweiligen Leistungsstände der Schüler/innen ermöglicht den
Lehrer/innen wiederum, ihren Regelunterricht durch Maßnahmen der Inneren
Differenzierung zu individualisieren. Sie können die Quantität und Qualität der
Aufgaben für schwächere Kinder reduzieren. Die Schule hat hier die Möglichkeit
durch die Gewährung eines Nachteilsausgleiches zu reagieren. Die rechtlichen
Grundlagen zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs werden im §50 Abs. 1
HSchG (Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom
21.November 2011) und im §2 Abs. 2 VOSB (Verordnung über Unterricht,
Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Beeinträchtigung oder Behinderung vom 15. Mai 2012, Amtsblatt 5-12) geregelt.
Leistungsstarke Schüler/innen können im Gegenzug auch umfangreichere und
schwierigere Aufgaben erhalten. So kann auf das unterschiedliche Lernniveau und
Lerntempo der Schüler/innen eingegangen werden und eine gezielte Förderung
kann stattfinden.
2. Förderunterricht im Fach Deutsch und Mathematik
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SCHULPROGRAMM DER
Kinder, die trotz Förderung im Klassenverband Schwierigkeiten haben, dem
Unterricht zu folgen und deren Leistungen sich deshalb oft auf unterem
Klassenniveau befinden, können am Förderunterricht im Fach Deutsch und/oder
Mathematik teilnehmen. Lässt das Stundendeputat der Schule es zu, erhält jede
Klasse eine Förderstunde. Meistens gelingt es, den Stundenplan so zu gestalten,
dass die Schüler außerdem am Förderunterricht der Parallelklasse teilnehmen
können, so dass eine Deutsch- und Mathematikförderung stattfinden kann. Aus
oben beschriebenen Gründen sind auch hier die Klassenlehrer/innen bzw. die
Kollegen/innen der Parallelklasse die am besten geeigneten Lehrer/innen für den
Förderunterricht.
Für Schüler/innen mit Anspruch sonderpädagogische Förderung (IB-Lernen),
anerkannter Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) oder Dyskalkulie ist der
Förderunterricht ver-pflichtend.
Im Zeugnis erhalten die Schüler/innen folgende Bemerkung: Er/Sie hat den
Förderunterricht im Fach Deutsch und/oder Mathematik besucht.
2.1 Mögliche Struktur einer Förderstunde
Es hat sich besonders für schwache Kinder als vorteilhaft erwiesen, für
Förderstunden eine gleichbleibende Struktur zu wählen.
Wir empfehlen deshalb den folgenden Aufbau für Förderstunden:
1. Bewegungsaufgaben (ca. 5-10 Minuten)
Grobmotorische Übungen, feinmotorische Übungen, Überkreuzbewegungen, ein
Lied singen und dazu klatschen, andere Rhythmusübungen
2. Ruheübungen (ca. 10-15 Minuten)
Sich sammeln, zur Ruhe kommen, auf die kommende Arbeit konzentrieren:
Edu-kinästhetische Ruheübungen, Stilleübungen, Yoga, Malen nach Musik und
Konzentrationsübungen
3. Arbeit am eigentlichen Rechen-, Lese-, oder Rechtschreibproblem (ca. 1520 Minuten)
Hier können verschiedene Materialien (z.B. Arbeitsblätter, PC-Programme, LÜK,
Logico,
Lernwörterkartei,
Lesebuch,
usw.),
Hilfsmittel
und
Anschauungsmaterialien (z.B. Anlauttabelle, Wörterbuch, Rechengeld,
Rechenplättchen, usw.) zum Einsatz kommen.
Der reguläre Förderunterricht sollte unterrichtsbegleitend stattfinden. Es sollten
also die Themen des Regelunterrichts aufgegriffen werden.
Im Einzelfall ist es aber wichtig, dass an der Stelle angesetzt wird, an der das
Kind noch alles kann und sich sicher fühlt. Eventuell ist es nötig, bis ganz an den
Anfang des durchgenommenen Stoffes zurückzugehen. Unter Umständen muss
man sogar ein Schuljahr zurückgehen und an den Grundlagen arbeiten.
3. Förderung der Sprachfähigkeit
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SCHULPROGRAMM DER
Sprachförderung ist ein zentraler Bereich der frühen Bildung, da sprachliche
Fähigkeiten grundlegend sind für die Bildungslaufbahnen von Kindern und damit für
ihre späteren Lebenschancen. Sprachförderung ist eine Voraussetzung für
Chancengleichheit – insbesondere mit Blick auf den Übergang in die Grundschule.
Eine sprachliche Förderung muss deshalb in der frühen Kindheit beginnen und ist
für alle Kinder wichtig.
Unser Sprachförderkonzept berücksichtigt alle vier Schuljahre sowie das Jahr vor
der Einschulung. Es stützt sich auf den Vorlaufkurs, Deutsch als Zweitsprache und
die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprachheilmaßnahmen.
3.1 Förderung im Vorlaufkurs
Schulanfänger sind in Deutschland vielfach nicht gut für den Schulstart gerüstet. Sie
verfügen oft nicht über ausreichende Fähigkeiten in Wortschatz und Grammatik und
haben z.T. auch nicht gelernt, Sprache als Mittel zu nutzen, um Erlebnisse zu
erzählen, Erfahrungen zu strukturieren, sich Wissen anzueignen und gedanklich
Schlüsse zu ziehen. Sie haben damit eine schlechte Ausgangsposition für das
schulische Lernen – im Fach Deutsch ebenso wie in den meisten anderen Fächern,
da Wissensvermittlung in der Schule in erster Linie über die Sprache erfolgt und
Denkleistungen durch Sprache gestützt werden.
Der Vorlaufkurs hat somit die Zielsetzung, in dieser Hinsicht unterstützend
einzugreifen. Unsere Zielgruppe sind Kinder aus zugewanderten Familien mit
unzulänglichen Kenntnissen in der Zweitsprache Deutsch, sowie deutsche Kinder
aus bildungsfernen Familien.
Im Unterricht fördern wir die Sprachkompetenz unserer Schüler/innen. Der Ausbau
von Fähigkeiten im Sprachverstehen und Sprechen in den Bereichen Literalität
(Verstehen von Geschichten und Hinführung zum eigenständigen Erzählen),
Wortschatz und Grammatik wird durch den Unterricht erreicht.
Es wird hauptsächlich das Fördermaterial „Deutsch für den Schulstart“ (DfdS), die
„DaZ-Box“ des Finken Verlages sowie andere Sprachfördermaterialien eingesetzt.
Sämtliche, am Unterricht beteiligte Lehrkräfte, wurden für die Tätigkeit ausgebildet.
Der Unterricht findet in der 1. und 2. Stunde von montags bis freitags statt.
Folgende
Institutionen
sind
daran
beteiligt:
die
Erbacher
Kindergärten/Kindertagesstätte und die Nachbargrundschulen die „Schule am
Treppenweg“ und die Grundschule in Mossautal.
(Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 49, Amtsblatt 09-11)
3.2 Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund (DaZ)
Ziel der DaZ-Fördermaßnahmen ist es, den Anteil der DaZ-Kinder zu erhöhen, die
die Grundschule mit vergleichbaren schriftsprachlichen Kompetenzen wie
94
SCHULPROGRAMM DER
Muttersprachler gleichen Alters verlassen. Dazu führen wir eine differenzierte
Sprachförderung nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder auf der
Grundlage einer regelmäßigen Beobachtung durch.
Inhaltlich geht es in der Klassenstufe 1 und 2 dabei hauptsächlich um den Aufbau
eines Grundwortschatzes, die Festigung des natürlichen Geschlechts-Prinzips
(NGP) und des Artikelsystems; außerdem um das Erlernen der Syntax (hier:
Nebensätze, Gebrauch von Konjunktionen), die Verwendung des Dativs und der
richtigen Präpositionen, sowie um die Fähigkeit des monologischen Erzählens und
das Aufschreiben kleiner Sätze und Geschichten.
In der Klassenstufe 3 und 4 stehen die Erweiterung des Grundwortschatzes durch
Fachvokabular, die Festigung des Kasussystems, die Erweiterung der
Präpositionen, die Sprachgestaltung durch Konjunktionen, Adjektive, Adverbien und
das generative Schreiben (Schreiben auf der Basis vorgegebener Textmuster) im
Vordergrund.
Um
diese
Ziele
zu
erreichen,
kommen
vielfältige
Sprachfördermaterialien zum Einsatz, z.B. verschiedene PC-Programme, LÜK und
LOGICO.
Die an unserer Schule existierenden Konzepte zur Entwicklung und Förderung der
Lese- und Schriftsprachkompetenz sowie zur Medienkompetenz gelten
selbstverständlich auch für Kinder mit Migrationshintergrund, so dass sichergestellt
sein kann, dass auch sie die notwendigen Grunderfahrungen und Kompetenzen im
Bereich „Medienbildung“ und „Lesen“ erlangen.
Die rechtlichen Grundlagen werden im §52 der Verordnung zur Gestaltung des
Schulverhältnisses, Amtsblatt 09-11, geregelt
3.3 Teilnahme an Sprachheilmaßnahmen
Schüler/innen, die Auffälligkeiten im Bereich Sprache haben (Sprach- oder
Sprechstörungen wie z.B. Aussprachestörungen, Sprachverzögerungen, Mutismus,
Stottern etc.) können im Bereich der vorbeugenden Maßnahmen oder der
inklusiven Beschulung durch die zuständige Kraft des Beratungs- und
Förderzentrum (BFZ) gefördert werden.
Die Förderung umfasst u.a.
 Beratung und Unterstützung von Eltern und Lehrkräften

Kooperation mit Eltern, Lehrkräften, Fachärzten, Logopäden, …

Einzelförderung
Sollten die Lehrkräfte den Verdacht auf eine Sprachstörung haben, versucht die
BFZ-Kraft nach der eigenen Beobachtung des Kindes und nach einer Anamnese,
mit den Eltern weitere Handlungsschritte zu planen. Diese können je nach
Auffälligkeit durch die Diagnostik mit formellen Testverfahren oder Screenings von
der BFZ-Kraft erkannt und bereits geplant werden. Je nach Störungsbild kann dies
aber nur durch eine ärztliche Diagnostik erfolgen. Die BFZ-Kraft wird dann
gemeinsam mit den Lehrkräften die Eltern in Gesprächen über die Ergebnisse der
Diagnostik informieren und bei größerer Auffälligkeit, die Eltern anhalten, sich an
einen Facharzt (Kinderarzt, HNO, Institutsambulanz, Kliniken) zu wenden.
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SCHULPROGRAMM DER
Nach der Diagnostik unterstützt die BFZ-Kraft die Eltern und Lehrer bei der
weiteren Förderplanung. Dabei ist es wichtig, dass die Erkenntnisse der Diagnostik
und falls vorhanden die Themen/Schwerpunkte von Therapien (Logopädie) bekannt
sind und in die Förderplanung integriert werden. Dadurch kann gemeinsam „an
einem Strang gezogen werden“ und die Förderung systemisch ansetzen.
In Einzelförderung während der Unterrichtszeiten arbeitet die BFZ-Kraft inhaltlich zu
meist an folgenden Schwerpunkten:

Verbesserung der Mundmotorik

Verbesserung der phonologischen Bewusstheit (z.B. Arbeit mit
Minimalpaaren, Reimen,..)

Wortschatzerweiterung

Verbesserung des Sprachverständnisses
Grundprinzip der Einzelförderung ist es, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu
schaffen, um die Sprechfreude zu fördern und positive Gesprächssituationen zu
ermöglichen.
4 Spezielle Förderung im Lesen und/oder Schreiben (LRS)
Sollte die Förderung im Klassenverband und die Teilnahme am Förderunterricht im
Fach Deutsch keine, oder nur wenige Erfolge bringen und die Schüler/innen
dennoch andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens
haben, müssen weitere Schritte folgen.
Zum einen werden die Eltern schriftlich über die andauernden Schwierigkeiten
informiert und beraten. Zur Abklärung der Ursachen können beispielsweise
spezielle Untersuchungen bei Ärzten (Kinderarzt, Augenarzt oder Ohrenarzt,
Optpmetristen, Kinderpsychologe) notwendig werden.
Zum anderen werden vom Beauftragten für LRS an der Schule weitere
diagnostische Verfahren angewendet. Je nach Fall kommen dabei verschiedene
standardisierte Tests zum Einsatz, dazu zählen zum Beispiel der StolperwörterLesetest, der WRT 2+ und 3+ und der Salzburger Lese- und Rechtschreibtest. Der
LRS – Beauftragte wertet die Testergebnisse aus und berät die Klassenlehrer/innen
und die Eltern über gezielte Fördermaßnahmen.
Da Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben auch Auswirkungen auf andere
Fächer haben, z.B. das sinnerfassende Lesen von Texten im Sachunterricht und
das Verstehen von Textaufgaben im Mathematikunterricht, ist es notwendig, dass
alle unterrichtenden Lehrer/innen der betroffenen Schüler/innens werden. Das
geschieht in einer Klassen-konferenz. Die Klassenkonferenz entscheidet im
Einzelfall, ob besondere Schwierigkeiten im Schreiben und Lesen im Sinne von
LRS vorliegen.
Anschließend wird vom Klassen- bzw. Deutschlehrer, eventuell mit Hilfe des LRSBeauftragten ein individueller Förderplan für die Schülerin/den Schüler erstellt und
mit den Eltern besprochen. Der Förderplan dokumentiert den aktuellen Lernstand
und bietet die Grundlage für die Planung und Durchführung individueller
Fördermaßnahmen. Er wird halbjährlich in der Klassenkonferenz erörtert und auf
dieser Grundlage fortgeschrieben.
96
SCHULPROGRAMM DER
(VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses §6, Amtsblatt 09-11)
Im Falle von LRS kommen als Fördermaßnahmen insbesondere die Teilnahme am
Unterricht
in
besonderen
Lerngruppen
(LRS-Förderunterricht),
Binnendifferenzierung und die Gewährung eines Nachteilsausgleiches (z.B.
verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, differenzierte Aufgabenstellungen
oder Zulassen von technischen und didaktisch-methodischen Hilfsmitteln) in Frage.
Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Stärken der Kinder herauszufinden, sie zu
ermutigen, Erfolgserlebnisse zu vermitteln, Lernblockaden abzubauen, Lust auf
Lesen und Schreiben zu wecken, ihnen Arbeitstechniken und Strategien zu
vermitteln, die ihre Schwächen ausgleichen sowie Lernlücken zu schließen.
(VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses §7, Amtsblatt 09-11)
Auch Schüler/innen mit LRS unterliegen in der Regel den geltenden Maßstäben der
Leistungsbeurteilung. Beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens in der
Grundschule sind jedoch Abweichungen von diesen Grundsätzen und
Nachteilsausgleiche möglich. Diese müssen dann im Förderplan dokumentiert
werden. Die Lehrer/innen können in diesen Einzelfällen zum Beispiel die
mündlichen Leistungen höher bewerten oder vorübergehend während der
Förderphase auf Bewertungen der Lese – oder Rechtschreibleistung (auch bei
Klassenarbeiten) verzichten. In begründeten Ausnahmefällen ist es sogar möglich,
dass die Lese- und Rechtschreibleistungen bei der Zeugnisnote unberücksichtigt
bleiben.
(VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses §37 bis 43, Amtsblatt 09-11)
5 Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
Aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage aus dem Jahre 2011 werden
Schüler/innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an Regelschulen
nicht mehr wie bisher im gemeinsamen Unterricht (GU) beschult, sondern können
auf Antrag der Eltern inklusiv beschult werden (IB).
Im Rahmen dieser Gesetzesänderung sollten alle Schulen durch Lehrkräfte eines
angekoppelten Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) verstärkt werden. Unsere
Schule wurde deshalb im Schuljahr 2012/13 von Frau Latscha vom BFZ der
Brückenschule Erbach mit wöchentlich 4 Unterrichtsstunden unterstützt. Im
Schuljahr 2013/14 stehen unserer Schule 7 Unterrichtsstunden Unterstützung durch
BFZ-Kräfte zu, welche sich Frau Latscha (4 Std.) und Frau Grenz (3 Std.) teilen.
Frau Latscha unterstützt uns immer freitags. Frau Grenz kommt dienstags in den
Unterricht und betreut speziell den Bereich Sprachheil (siehe 3.3).
Ab dem Schuljahr 2013/14 soll die Zusammenarbeit zwischen den Kräften des BFZ
der Brücken Schule und denen der Astrid-Lindgren-Schule auf Basis eines
Kooperationsvertrages erfolgen. Dieser liegt bereits im Entwurf vor und kann im
Ambulanz-Ordner eingesehen werden.
Im Falle einer inklusiven Beschulung (IB) unterstützen die BFZ-Kräfte mit ihrem
Wissen und ihrer Erfahrung die zuständigen Lehrkräfte. Zurzeit besteht ihre
hauptsächliche Arbeit allerdings in der Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte
bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen der allgemeinen Schulen. Kinder
mit besonderen Schwächen oder Verhaltensauffälligkeiten werden durch
vorbeugende Maßnahmen (VM) unterstützt. Dazu zählt im Rahmen der
Präventionsarbeit auch die entsprechende Beratung und Information der
betroffenen Eltern.
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SCHULPROGRAMM DER
Die rechtlichen Grundlagen werden in der VO über Unterricht, Erziehung und
sonderpädagogische Förderung von Schüler/innen mit Beeinträchtigungen oder
Behinderungen im Amtsblatt 6-12 geregelt.
An unserer Schule gibt es seit dem Schuljahr 2013/14 zudem 2 festgelegte Termine
im Halbjahr, an denen sich die sogenannten Beratungsteams treffen. Diese
bestehen aus Schulleitung, zuständiger BFZ-Kraft, Schulpsychologen, Jugendamt
und betroffenen Eltern sowie Lehrkräften. Dadurch soll eine gezielte
Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen zur Förderung eines Kindes verbessert
und eine gezieltere Förderung des Kindes ermöglicht werden. Die
Beratungstermine hängen im Lehrerzimmer der Astrid-Lindgren-Schule aus.
Lehrer/innen die Bedarf haben, melden betroffene Kinder rechtzeitig bei
Schulleitung und BFZ-Kräften für einen Besprechungstermin an.
6 Förderung für Hochbegabte und leistungsstarke Schüler
Zurzeit sind an unserer Schule keine Fälle von Hochbegabung bekannt. Es gibt
allerdings eine Beauftragte für den Bereich Hochbegabung. Sollte die Vermutung
nahe liegen, dass ein Kind in einem oder mehreren Bereichen überdurchschnittlich
intelligent ist, so ist es deren Aufgabe, die Eltern entsprechend zu beraten. Sollte
ein Test die Hochbegabung des Kindes bestätigen muss je nach Fall im Unterricht
in besonderer Form differenziert werden.
Neben der Förderung der leistungsschwachen Kinder wird bei uns auch besonderer
Wert auf die Förderung leistungsstarker Kinder gelegt. So gibt es seit dem
Schuljahr 2011/12 an unserer Schule eine „Sinus-Mathewerkstatt“. Diese besteht
aus 12 unterschiedlichen Themenkisten, welche mit Knobbelaufgaben und
sogenannten „guten Aufgaben“ das logische Denken sowie eine Kommunikation
über mathematische Inhalte fördern.
Ab dem Schuljahr 2013/14 wird es an unserer Schule außerdem eine
Forscherwerkstatt mit festeingerichteten Forscherstunden geben, in denen die
Schüler und Schülerinnen zu naturwissenschaftlichen Themen experimentieren und
forschen können.
Unsere Schule ist zudem bemüht durch Teilnahmen an Veranstaltungen des
Juniorlabors Darmstadt oder der Unterstützung des „Geistesblitze-Wettbewerbs“ ein
zusätzliches außerschulisches Angebot für leistungsstarke Kinder zu schaffen.
7 Interessengebunde Förderung
Bei den bisher genannten Formen der Förderung handelt es sich zumeist um
Förderung, welche durch den Lehrer initiiert oder vorgegeben wird. Durch ein
vielseitiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften bietet die Astrid-Lindgren-Schule
den Schülern und Schülerinnen außerdem die Möglichkeit, sich in ihrem
Interessenbereich ein zu wählen und somit eine selbstinitiierte Förderung in
Anspruch zu nehmen. Dies kann sowohl eine Förderung für leistungsschwache, wie
auch für leistungsstarke Schüler beinhalten. Die Themen der AGs erstrecken sich
über den sprachlichen, kreativen und musischen Bereich bis hin zu Bewegungsund Sportangeboten.
8 Förderung im Ganztag
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SCHULPROGRAMM DER
Durch unser Ganztagsangebot möchten wir allen Kindern Chancengleichheit zukommen
lassen. Besonders Kinder aus problematischen Familienverhältnissen erfahren hier
Fürsorge und Unterstützung. Gemeinsames Mittagessen, Spielen und Arbeiten bieten
diesen Kindern Struktur und Sicherheit. Im Ganztag sind zudem Raum und Zeit, um
soziale Kompetenzen sowie besondere Interessen zu fördern. Dies gilt für alle Kinder
unabhängig ihrer Herkunft.
Im Rahmen von Klassenkonferenzen sollte immer auch über die besonderen Chancen der
Förderung im Ganztag gesprochen und eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im
Ganztagsangebot gewährleistet werden.
9 Dokumentation der Förderung
Die Förderung wird durch die Klassenlehrer/innen in Form eines Förderplans
dokumentiert. Förderpläne müssen für Kinder geschrieben werden, deren
Leistungen besonders schwach sind, die versetzungsgefährdet sind, LRS oder
Dyskalkulie haben, die inklusiv beschult werden oder an einer vorbeugenden
Maßnahme teilnehmen. Der Förderplan kann auch in Zusammenarbeit mit der
jeweiligen BFZ-Kraft erstellt werden. Dafür gibt es an unserer Schule ein
vorgefertigtes Formular (siehe unter 9.1), welches allen Lehrkräften in digitaler
Form zur Verfügung steht. Spätestens 6 Wochen nach Beginn eines Schuljahres
sollten die Förderpläne geschrieben und in die Akten eingeheftet werden.
Zusätzlich müssen sie in digitaler Form an die Schulleitung weitegeleitet werden.
Die Eltern und alle beteiligten Lehrer/innen müssen über die Inhalte des
Förderplans informiert werden und diesen mit unterschreiben.
Die rechtlichen Grundlagen zum Förderplan regelt § 40 in der VO zur Gestaltung
des Schulverhältnisses, Amtsblatt 9-11.
Die Klassenlehrer/innen sind außerdem verpflichtet pädagogische Maßnahmen und
Ordnungsmaßnahmen in ausreichender Form zu dokumentieren, so dass deren
Verlauf nachvollzogen werden kann. Dies kann in Form von Aktennotizen
geschehen.
Finden Gespräche zwischen Klassenlehrer/innen und Eltern statt sollte eine kurze
Aktennotiz über den Inhalt des Gesprächs verfasst werden.
Arbeitet eine der BFZ-Kräfte mit den Kindern zusammen, dokumentiert sie ihre
Arbeit in ihren Protokollen. Diese werden in die Schülerakten eingeheftet.
Finden gemeinsame Beratungsgespräche mit Eltern, Schulpsychologen,
Jugendamt, Schule und BFZ-Kräften statt, werden diese in Form eines Protokolls
dokumentiert, welches ebenfalls in der Akte abzuheften ist.
10 Vordrucke
10.1 Förderplan
10.2 Elternbrief LRS
10.3 Antrag auf Nachteilsausgleich
10.4 Übersicht über die Vordrucke der Formulare zum Anspruch auf
sonderpädagogische Förderung
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SCHULPROGRAMM DER
7.3.13
KONZEPT ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
100
SCHULPROGRAMM DER
Konzept zu Arbeitsgemeinschaften (AGs)
aktualisiert im Mai 2014
Carolin Thelen und Annette Wohlgemuth
Einleitung und Ziel
Durch ein vielseitiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften bietet die Astrid-LindgrenSchule den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in ihrem
Interessenbereich einzuwählen und somit eine selbstinitiierte Förderung in
Anspruch zu nehmen. Dies kann sowohl eine Förderung für leistungsschwache wie
auch für leistungsstarke Schüler beinhalten. Die Themen der AGs erstrecken sich
über den musischen, sportlichen, naturwissenschaftlichen, literarischen und
künstlerischen Bereich.
Bestandsaufnahme
Im Schuljahr 2013/14 sind unsere AG-Angebote sehr vielfältig. Wir bieten zurzeit
folgende AGs an: Sport und Spiel (2mal wöchentlich), Chor, Theater, Orff und
Flöten, Akrobatik, Bewegung und Entspannung, Werken, Clever&Co. und Kreatives
Schreiben. Die AGs liegen in Randstunden und dienen auch zur
Zeitstundenabdeckung im Rahmen der Verlässlichen Schule. Die AGs werden sehr
gut besucht und von Eltern als Betreuungsmöglichkeit genutzt. Momentan bieten
wir keine AG in Zusammenarbeit mit einer außerschulischen Institution an.
Pädagogisches Konzept
Unser AG-Angebot ist darauf ausgelegt, möglichst viele Kinder anzusprechen,
aufzunehmen und fördern zu können. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es
nur in den AGs Werken, Clever&Co. und Kreatives Schreiben.
Um unsere Schüler breit gefächert zu fördern, umfassen unsere AGs den
musischen, sportlichen, naturwissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen
Bereich. Besondere Unterstützung erhält der naturwissenschaftliche Bereich durch
die Fertigstellung unserer Forscherwerkstatt. Der Werk-AG steht unser gut
ausgestatteter Werkraum zur Verfügung. In die Bewegungs-AGs können unsere
vielfältigen Bewegungsgeräte (Roller, Stelzen, Einräder, etc.) und das Kleinfeld der
Nachbarschule mit einbezogen werden. Ein Highlight bietet die neue Bemalung
unseres Schulhofs mit verschiedenen Hüpfspielen und einer Verkehrslandschaft.
Die AG Kreatives Schreiben kümmert sich in u.a. um die halbjährliche Auflage
unserer Schülerzeitung „Taka-Tuka-Tageblatt“. Die AGs werden von Lehrern
geleitet, deren Interessen und Fähigkeiten in den entsprechenden Bereichen liegen.
Zu Schuljahresbeginn wählen sich die Kinder je nach Interesse in die AGs ein. Nun
koordinieren die AG-Leiter die Teilnahme und geben den Schülern entsprechende
Rückmeldung. Die AGs werden verpflichtend ganzjährig besucht, ein Wechsel oder
Ausstieg ist in begründeten Fällen aber möglich.
Evaluation und Ausblick
Am Ende des Schuljahres findet eine schriftliche Befragung der Kinder statt. Hier
soll ein Rückblick auf das AG-Jahr und eine entsprechende Stärken und
Schwächen-Analyse vorgenommen werden. Die AG-Leiter werten diese aus und
101
SCHULPROGRAMM DER
stellen die Ergebnisse der Schulleitung vor. Gemeinsam werden
Schlussfolgerungen für das kommende AG-Jahr gezogen.
Wir rechnen damit, dass im Zuge des Ganztagsangebotes die AG-Zahlen rückläufig
sein werden, da die Betreuungsnöte der Eltern nun keinen AG-Besuch mehr
erforderlich machen.
Anhang
Evaluationsbogen für unsere Schüler
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SCHULPROGRAMM DER
Fragebogen zu meiner AG: __________________
Datum: ___________________
1. Ich fand die AG:
Begründe deine Entscheidung




2. Hier ist Platz für neue Ideen zur AG:
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
Vielen Dank!
103
SCHULPROGRAMM DER
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SCHULPROGRAMM DER
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SCHULPROGRAMM DER
7.4 SCHULINSPEKTION
Im September 2013 wurde unsere Schule von zwei Schulinspektorinnen routinemäßig
besucht. Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden.
Bei Interesse kann der Ergebnisbericht im Sekretariat eingesehen werden.
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SCHULPROGRAMM DER
© Kollegium
der Astrid-Lindgren-Schule
Erbach
Mai 2014
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SCHULPROGRAMM DER
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