Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt Arbeitsprogramm der Fachgruppe NAT 2015-2018 Gegenüber der vorherigen Mandatsperiode müssen bei der Festlegung der Prioritäten der Fachgruppe NAT nunmehr drei neuere Entwicklungen berücksichtigt werden: 1. Am 27. September 2015 nahm die Weltgemeinschaft die so genannte 2030-Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung an. In dieser Agenda werden 17 Nachhaltigkeitsziele (siehe Anlage) festgelegt, die nicht nur die Politikbereiche der Fachgruppe NAT, sondern auch die Arbeiten des gesamten EWSA betreffen. 2. Im von der Europäischen Kommission am 19. Mai 2015 angenommenen Paket "Bessere Rechtsetzung" wird der Bewertung der politischen Maßnahmen eine viel wichtigere Rolle eingeräumt als zuvor. In seiner Sitzung am 15. September 2015 beschloss das Präsidium, eine neue Bewertungstätigkeit auf den Weg zu bringen (im Wesentlichen eine qualitative Ex-postEvaluierung), um die einschlägigen Arbeiten der Europäischen Kommission und des EP zu ergänzen. 3. Das Silo-Denken bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und erst recht bei der Politikbewertung muss zu einem "Relikt der Vergangenheit" werden. Die meisten aktuellen Themen sind umfassend und betreffen mehrere – wenn nicht sogar alle – Fachgruppen. Die BNE und die Fachgruppe NAT sollten neue Ansätze zur Erleichterung des "Crowdworking" im gesamten EWSA fördern und verbreiten. Mehr Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss der Europa-2020-Strategie ist ebenfalls erforderlich, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Übergeordnetes Ziel: Ausbau der Legislativtätigkeit der Fachgruppe NAT In Anbetracht der vorstehenden Aspekte sollte die Fachgruppe NAT eine Neuorganisation ihrer Arbeitsmethoden anstreben, um einer breiteren Palette an unterschiedlichen Standpunkten gerecht zu werden als nur dem in ihr vertretenen Meinungsspektrum. Dies erleichtert die Schaffung informeller Mitgliedergruppen für einen Informations- und Gedankenaustausch über bestimmte Themen des Arbeitsprogramms der Fachgruppe NAT. Die Methoden, wie Standpunkte von Mitgliedern außerhalb der Studiengruppen zusammengetragen werden, sollten flexibel sein und in den einzelnen Phasen der Erarbeitung einer Stellungnahme durchweg aktive Beiträge begünstigen. Für den Umgang mit den fachübergreifenden prioritären Zielen, die für die 2030-Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind, ist dies unerlässlich. Darüber hinaus muss die Fachgruppe NAT sowohl ihre Stellungnahmen als auch ihre Politikbewertungen stärker auf einen aufschlussreichen und ernsthaften Austausch mit der Zivilgesellschaft stützen. Die Mitglieder der Fachgruppe NAT sollten dazu ermutigt werden, gegenüber ihrer nationalen zivilgesellschaftlichen Organisation und ihrem Netz als Botschafter des EWSA aufzutreten. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 1/9 DE Das Kerngeschäft der Fachgruppe NAT besteht zwar darin, Stellungnahmen zu Vorschlägen für Legislativmaßnahmen und Nicht-Legislativmaßnahmen abzugeben, aber es bleibt durchaus noch Spielraum für die Festlegung zusätzlicher Prioritäten, die die laufenden politischen Arbeiten der EU ergänzen oder ihnen einen Mehrwert bringen. Bei der Genehmigung künftiger Initiativstellungnahmen und politischer Bewertungen werden strenge Qualitäts- und Relevanzkriterien befolgt werden müssen. Dieses Arbeitsprogramm fügt die Prioritäten aus den Arbeitsprogrammen der BNE und der Ständigen Studiengruppe Ernährungssicherheit zusammen. Die wichtigsten Prioritäten der Fachgruppe NAT sind: 1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Es wäre sinnvoll, 2016 die Erörterung der (für 2017 vorgesehenen) Halbzeitbewertung der GAP in Angriff zu nehmen und gleichzeitig die nächste Überarbeitung bzw. Reform der GAP nach 2020 vorzubereiten. Mit Blick auf die Vorbereitung der GAP für die Zeit nach 2020 muss die Fachgruppe vorausschauend Schritte ergreifen und ab jetzt in die Formulierung der Politikgestaltung einbezogen werden. Es ist insbesondere wesentlich, eventuell unbeabsichtigte Auswirkungen der gegenwärtigen Umsetzung der GAP und geplante Änderungen unter die Lupe zu nehmen. Jede Kommissionsinitiative in diesem Bereich sollte die Umsetzung der Reform von 2013, die dem Sektor eindeutig Schwierigkeiten bereitet, unterstützen. Die Vereinfachung der GAP ist Gegenstand einer Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen der Europäischen Kommission vom September 2015. Eine weitere Maßnahme im Rahmen der GAP-Vereinfachungsstrategie wird darin bestehen, ein Jahr nach Beginn der Umsetzung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) die diesbezüglichen Erfahrungen zu bewerten. Vor dem Auslaufen der Bestimmungen des "Milchpakets" 2020 muss die Kommission dem EP und dem Rat vor Ende 2018 einen Bericht über die Entwicklung der Lage auf dem Milchmarkt vorlegen. Der EWSA erwartet von dem Bericht eine Untersuchung, wie ein einfacheres und klareres Kontrollsystem erreicht werden könnte. Dieser Bericht könnte 2016 vorgelegt werden. Mögliche Maßnahmen: Folgemaßnahmen zum Informationsbericht über die Modalitäten für die Durchführung der GAP-Reform (z.B. eine Bewertung des aktuellen Stands der GAP als gemeinsame Politik und eine Einschätzung, inwieweit sie – nachdem den Mitgliedstaaten bei der Haushaltsplanung und der Umsetzung von Instrumenten im Rahmen der ersten Säule Flexibilität eingeräumt wurde – geeignet ist, die drei langfristigen Ziele zu erreichen; Bewertung der grundlegenden Faktoren, die die Entwicklung der GAP nach 2020 bestimmen, wobei auch die für die GAP nach ihrer Überprüfung vorgesehenen Mittel zu berücksichtigen sind); Seminar oder Konferenz über die GAP nach 2020 (unter Berücksichtigung dessen, dass die Interessengruppe Landwirtschaft beabsichtigt, im März 2016 eine Konferenz zur Überprüfung der künftigen GAP durchzuführen); Befassung zum überarbeiteten ÖVFRechtsakt (delegierte Verordnung Nr. 639/2014 der Kommission); angemessene Folgemaßnahmen zur bisherigen Arbeit im Bereich des Milchsektors mit Blick auf den erwarteten Bericht über die Funktionsweise des Milchmarkts. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 1/9 1.1 Agrarhandel Die Fachgruppe NAT könnte in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe REX eine sorgfältige Prüfung des Kapitels Landwirtschaft in den von der EU ausgehandelten Handelsabkommen sowie ihrer Auswirkungen auf die europäischen Erzeuger und Verbraucher durchführen und dabei besonderes Augenmerk auf Aspekte der Lebensmittelsicherheit legen und so den enormen Unterschied hervorheben, der bei den Gesundheitsstandards zwischen Europa (Gesundheits- und Pflanzenschutznorm) und dem Rest der Welt besteht. Der Bereich Landwirtschaft hat sich in Handelsverhandlungen als äußerst problematisches Thema erwiesen. Eine genauere Untersuchung der Rolle der Landwirtschaft bei Verhandlungen außerhalb des Rahmens der WTO wäre ein wesentlicher Fortschritt. Ein Scheitern auf multilateraler Ebene eröffnet die Möglichkeit regionaler Abkommen (die transpazifische Partnerschaft wurde bereits abgeschlossen, andere wichtige regionale Handelsabkommen werden zurzeit ausgehandelt, darunter die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein Abkommen zwischen der EU und Japan sowie die umfassende regionale Wirtschaftspartnerschaft (RCEP)). Mögliche Maßnahmen: Veranstaltung einer öffentlichen Anhörung zum Kapitel Landwirtschaft in Handelsabkommen, wenn sich dies sinnvoll in die Ausarbeitung einer Stellungnahme entweder durch die Fachgruppe NAT oder die Fachgruppe REX integrieren lässt. Eventuell möchte die Fachgruppe NAT (gemeinsam mit der Fachgruppe REX) die Rolle der Landwirtschaft in Handelsverhandlungen erneut untersuchen. 1.2 Nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung Eine Reihe politischer Maßnahmen muss kohärenter umgesetzt werden, unter anderem durch eine wirksame Politik für eine nachhaltige Landwirtschaft, neue Verfahren der Bodenbewirtschaftung, Wasserbewirtschaftung, Beschäftigungsförderung in ländlichen Gebieten, ein bedarfsorientiertes Angebot kontinuierlicher beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung für Kleinbauern, Frauen und die Jugend, sichere Landbesitzverhältnisse, Förderung der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Bereitstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel für den Handel. Mögliche Maßnahmen: Berücksichtigung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung und entsprechender möglicher Lösungen in jeder neuen GAP-Initiative; Weiterbehandlung der EWSA-Stellungnahme NAT/632 zum Thema Jagd nach Agrarland und Familienbetriebe sowie Teilnahme an der WFAL1-Konferenz 2016; Beitrag zum von den Vereinten Nationen ausgerufenen internationalen Jahr der Hülsenfrüchte in Form einer Anhörung. 1 World Forum on Access to Land – Weltforum für den Zugang zu Land. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 2/9 2. Ausgewogene räumliche Entwicklung Die Fachgruppe NAT sollte sich auch weiterhin aktiv für eine ausgewogenere Entwicklung aller Regionen der EU einsetzen. Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, d.h. der zweite Pfeiler der GAP, spielt eine sehr wichtige Rolle für eine ausgewogene territoriale Entwicklung der EU. Das allgemeine Ziel besteht in der Steigerung der Attraktivität der ländlichen Gebiete, um die immer raschere Verstädterung in Europa zu bremsen. Um junge Menschen in ländlichen Gebieten zu halten, müssen jungen Landwirten und anderen Unternehmern in allen Bereichen Anreize und Chancen geboten werden. Die Fachgruppe NAT könnte einen indirekten Beitrag zur Einwanderungsdebatte leisten, indem sie Wege prüft, wie die Auswirkungen der Flüchtlingskrise dadurch gelindert werden können, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in ländlichen Gebieten integriert werden. Außerdem könnte die Fachgruppe NAT indirekt dazu beizutragen, dass die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum, einschließlich der Breitbandverbindungen und Datendienste der Fest- und Mobilfunknetze, als Vorbedingung für jede Politik oder Maßnahme zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene verstanden wird. Denn der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und zu lebenswichtigen Infrastrukturen (Verkehr, IT usw.) ist in jedem Fall eine unabdingbare Voraussetzung. Es ist wahrscheinlich, dass in den ländlichen Gebieten neue, diversifizierte, beschäftigungsintensive Wirtschaftszweige, wie z.B. Tourismus, der Landwirtschaft als Haupteinnahmequelle den Rang ablaufen werden. Der ländliche Tourismus (der auf völlig andere Impulsgeber anspricht als Tourismus in Städten oder Massentourismus) ist von zentraler Bedeutung, um entlegenen Gebieten wirtschaftliche und soziale Perspektiven zu geben. Die Fachgruppe NAT könnte Möglichkeiten sondieren, wie nachhaltiger oder ökologischer Tourismus so gefördert werden kann, dass er die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete stärkt. Außerdem sind auch die Forst- und die Biowirtschaft integrale Bestandteile der ländlichen Wirtschaft und Gesellschaft und tragen wesentlich zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung ländlicher Gebiete und Gemeinschaften bei, insbesondere durch Kleinst- und Kleinunternehmen. Mögliche Maßnahmen: Beitrag zum erwarteten Weißbuch zur Lage und zu den Veränderungen in den ländlichen Gebieten der EU; Bemühungen um eine enge Zusammenarbeit mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EP zu ländlichen Gebieten, Bergregionen und entlegenen Gebieten; der EWSA könnte (unter Federführung der Fachgruppe NAT) gemeinsam mit dem EP und der Kommission eine Veranstaltung zur Förderung der Nutzung ländlichen Raums für die Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien organisieren; in Zusammenarbeit mit den Fachgruppen INT, NAT und TEN könnte der EWSA gemeinsam mit dem EP und dem AdR eine Veranstaltung organisieren, die darauf abzielt, dass nationale und regionale Behörden weiterhin unter dem Druck stehen, für die Schaffung einer – für die ländlichen Gebiete in ganz Europa wesentlichen – digitalen Infrastruktur ausreichend Mittel bereitzustellen; es könnte eine Sondierungsstellungnahme erarbeitet und/oder eine gemeinsame Veranstaltung mit der GD ENV organisiert werden, um eine Reihe von Empfehlungen zum als Wirtschaftszweig immer wichtiger werdenden nachhaltigen bzw. ökologischen Tourismus in ländlichen Gebieten zu erarbeiten. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 3/9 3. Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit von Nahrungsmitteln Da die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Herstellung und des Verbrauchs von Lebensmitteln im Zusammenhang mit der weltweiten Ernährungssicherheit ein ernsthaftes Anliegen für die Fachgruppe NAT sind, will sie (über ihre ständige Studiengruppe Ernährungssicherheit) das Thema der nachhaltigen Nahrungsmittelsysteme in einem ganzheitlicheren Ansatz angehen und die Ziele der UN-2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. Berücksichtigung von Aspekten der Ernährungssicherheit in anderen Politikbereichen wie z.B. GAP, Agrarhandel, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Wasserbewirtschaftung, Sozialschutz, Migration und Verstädterung. Diese sollten mit der Ermittlung politischer Instrumente zur Antizipierung und Bewältigung der Ernährungssicherheit in Krisensituationen einhergehen. Die Fachgruppe NAT wird die Ernährungssicherheit auch aus dem Blickwinkel der ungleichen Einkommensverteilung analysieren und die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der gesamten Versorgungskette hervorheben (beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie die Lebensmittelqualität verbessert, die Lebensmittelsicherheit erhöht und die Lebensmittelverschwendung gesenkt werden kann). Mit der BNE und den Fachgruppen INT, REX und SOC wird eine enge Abstimmung sichergestellt. In der von der Interessengruppe Landwirtschaft für den Sommer 2016 geplanten Konferenz zur nachhaltigen Produktion im Lebensmittelsektor werden diese Ziele berücksichtigt werden. Übergreifende Maßnahme: Sondierungsstellungnahme "Eine Lebensmittelversorgung" auf Ersuchen des niederländischen Ratsvorsitzes 3.1 nachhaltigere Förderung nachhaltiger Versorgungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft Die Ernährungssicherheit wird durch effiziente Versorgungsketten gesteigert. Eine nachhaltigere Lebensmittelversorgung könnte dadurch erzielt werden, dass faire und transparente Beziehungen zwischen den Landwirten, der Verarbeitungsindustrie und dem Einzelhandel sowie kürzere Lebensmittelversorgungsketten gefördert werden. In der Lebensmittelversorgungskette sollte das Problem der Ungleichheit in den Beziehungen angegangen werden. In den letzten Jahren hat sich die Verhandlungsmacht in der Versorgungskette häufig zugunsten des Einzelhandels und zum Nachteil der Primärerzeuger verlagert. Daher sollte die Position der schwächsten Akteure, beispielsweise der Landwirte, ins Visier genommen und insbesondere dafür gesorgt werden, dass den Landwirten Preise gezahlt werden, die ihnen einen angemessenen Gewinn sichern. Mögliche Maßnahme: Prüfung, ob eine solide EU-Rechtsetzung empfohlen werden sollte, um (in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe INT) die beherrschende Stellung der großen Einzelhandelsunternehmen in der Lebensmittelkette zu begrenzen, ggf. mittels einer Initiativstellungnahme zum Thema nachhaltige Versorgungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 4/9 3.2 Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung Die Fachgruppe NAT wird sich weiterhin um eine Politik bemühen, die darauf abzielt, Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und beim Verbraucher sowie Lebensmittelverluste in der gesamten Produktions- und Lieferkette zu vermeiden und zu senken. Die Verbreitung und der Austausch bewährter Praktiken in Bezug auf Lebensmittelspenden in den EU-Mitgliedstaaten bildet nach wie vor einen Handlungsschwerpunkt, da dies ein Weg ist, Ernährungsarmut und Lebensmittelverschwendung zu verringern. Mögliche Maßnahmen: Erhebung oder Studie zu den Fortschritten in der europäischen und nationalen Gesetzgebung zu Lebensmittelspenden; Tätigkeiten zur weiteren Mobilisierung und Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das Thema Lebensmittelverschwendung/-spenden. 4. Den Umweltschutz wieder auf die politische Agenda der EU setzen Funktionierende terrestrische und aquatische Ökosysteme liefern einen maßgeblichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen und zum wirtschaftlichen Wohlstand. Die Bemühungen der EU zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes, zur Verbesserung der Luft-, Wasser- und Bodenqualität sowie zur Begrenzung des nicht nachhaltigen Abbaus natürlicher Ressourcen des Ökosystems haben sich jedoch als weitgehend unzureichend erwiesen. Das bislang noch ungelöste Problem der Luftverschmutzung in vielen städtischen Ballungsgebieten der EU zeigt, dass in diesem Bereich dringend mehr getan werden muss, beeinträchtigt sie doch die Ökosystemleistung bei der Erbringung grundlegender Dienste, mit messbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes. Mögliche Maßnahmen: Weiterhin Druck auf die Kommission auszuüben, damit in diesem Bereich konkretere Ergebnisse erzielt werden, insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Bewusstseins für den Zusammenhang zwischen dem Umweltschutz und den sich daraus ergebenden gesellschaftlichen Vorteilen; Befassungen zu den Legislativmaßnahmen im Rahmen von REACH. 5. Förderung der Nachhaltigkeitspolitik Das übergeordnete Ziel der Fachgruppe NAT wird es sein, dafür zu sorgen, dass die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung in Europa umgesetzt wird, und die nachhaltige Entwicklung als zentrale treibende und verändernde Kraft in der europäischen Politik zu fördern. Dies soll in erster Linie im Rahmen der Arbeiten der BNE, aber in enger Zusammenarbeit mit allen Fachgruppen und der CCMI erfolgen. Dieser bereichsübergreifende Ansatz spiegelt die Tatsache wider, dass es bei der nachhaltigen Entwicklung gleichermaßen um Menschen, den Planeten und den Wohlstand geht, und dass die Nachhaltigkeitsziele die Beseitigung der Armut, die Gewährleistung eines gesunden Lebens, einer integrativen Bildung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Schutz der natürlichen Ressourcen umfassen. EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 5/9 Mögliche Maßnahmen: Allen Fachgruppen und anderen Gremien des EWSA sollten die Schlüsselaspekte der 2030-Agenda der Vereinten Nationen vermittelt werden. Geschehen sollte dies durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten des Vorsitzenden der BNE und die Tätigkeiten der BNE-Mitglieder in den Fachgruppen, Studiengruppen und anderen Gremien des EWSA sowie durch Diskussionen über Entwürfe von Stellungnahmen. 5.1 Eine neue Kommissionsinitiative für eine nachhaltige Zukunft Europas Im Rahmen dieser neuen Initiative, die im Arbeitsprogramm 2016 der Kommission angekündigt wurde, soll auf der Grundlage der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der internen und externen Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung das Wirtschaftswachstum und die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in Europa über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet werden. Mögliche Maßnahmen: Unterstützung des Konsultationsprozesses im Vorfeld der Annahme der neuen Initiative mit einer Konferenz; Stellungnahme zur neuen Initiative, gestützt durch die erforderlichen Kontakte zur Zivilgesellschaft und angemessene Folgemaßnahmen zu den EWSA-Empfehlungen. 5.2 Partizipative Governance für eine nachhaltige Entwicklung Schaffung eines stabilen Mechanismus für partizipative Governance bei den Nachhaltigkeitszielen gemäß dem Vorschlag im Informationsbericht NAT/663. Konkret wird der EWSA anstreben, ein europäisches Forum für nachhaltige Entwicklung einzurichten, das als Plattform dienen soll, um ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Organisationen und Interessenträger in die Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsziele in der EU einzubinden. In diesem Zusammenhang wird der Ausschuss auch seine Rolle als Vermittler der Zivilgesellschaft für eine bessere Politikgestaltung und -umsetzung ausbauen können. Mögliche Maßnahmen: Veranstaltung von Debatten auf EU-Ebene zur Governance für eine nachhaltige Entwicklung (in Verbindung mit der Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des niederländischen Ratsvorsitzes); Förderung des Vorschlags (NAT/663) zur Errichtung eines Forums für die zivilgesellschaftliche Debatte über die Umsetzung und Überwachung der Nachhaltigkeitsziele und Teilnahme am hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen 2016. 5.3 Klimawandel Eine wichtige Herausforderung und Arbeitspriorität der kommenden Jahre wird die Umsetzung der Ergebnisse des Pariser Gipfeltreffens zum Klimawandel (COP 21) sein. Wie in der vorangegangenen Mandatsperiode wird die Fachgruppe NAT auch weiterhin folgenden Aspekten besonderes Augenmerk widmen: Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Pariser Übereinkommens, Aufbau von Bündnissen mit Interessenträgern, insbesondere den Gebietskörperschaften, durchgängige Berücksichtigung der Klimaschutzbelange in allen EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 6/9 Politikbereichen der EU und Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft u.a. auf der Grundlage erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen Landwirtschaft. Mit Blick auf die anstehende Entscheidung zur Lastenverteilung wird ein besonderes Augenmerk auch auf die Anpassung an den Klimawandel mit besonderem Schwerpunkt auf den Landnutzungssektor (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, LULUCF) gelegt werden. Mögliche Maßnahmen: Initiativstellungnahme mit dem Ziel der Schaffung eines Bündnisses zwischen der Zivilgesellschaft und nachgeordneten Gebietskörperschaften zur Erfüllung der Verpflichtungen des Pariser Abkommens; Abhaltung einer Konferenz zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens im Sommer 2016; Teilnahme an der UN-Klimakonferenz in Marrakesch (COP22). 5.4 Ökologisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft Die Fachgruppe NAT wird weiterhin Empfehlungen zur Ökologisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft abgeben. Die Verwirklichung des wirtschaftlichen Wohlstands innerhalb der von unserem Planeten vorgegebenen natürlichen Grenzen bedarf einer Umstellung auf neue Wirtschaftsmodelle, die kohlenstoffarm sind und natürliche Ressourcen effizient nutzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Förderung von Niedrigemissions- und Kreislaufwirtschaftskonzepten, die Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Gesellschaft als Ganzes ("Bürgerenergie") und den Übergang zu nachhaltigen Verbrauchsmustern sein. Mögliche Maßnahmen: Unterstützung der Arbeiten an der kommenden EWSA-Stellungnahme zum Paket zur Kreislaufwirtschaft sowie der entsprechenden Folgemaßnahmen; Förderung des schrittweisen Abbaus der Subventionen für fossile Brennstoffe über die Durchführung einer öffentlichen BNE-Debatte in Zusammenarbeit mit Green Budget Europe; Einleitung einer BNE-Studie zur Umstellung auf ein kohlenstoffarmes Wirtschaftssystem und eine Kreislaufwirtschaft. 5.5 Nachhaltige Gesellschaften – die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung Nachhaltige Entwicklung wird häufig mit Umweltschutz gleichgesetzt. Leider wird bei diesem eher eingeschränkten Nachhaltigkeitsverständnis häufig die sozioökonomische Dimension vernachlässigt und das Konzept einer ausgewogenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung nicht im vollen Umfang verstanden. Die Fachgruppe NAT wird in erster Linie darauf hinarbeiten, die Nachhaltigkeitskonzepte im Sinne der Grundsätze der Gleichstellung und künftiger Gerechtigkeit, einschließlich intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit, neu auszurichten. Auf diese Weise wird sie zur Debatte über die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der EU beitragen. Ein Betätigungsfeld wird darin bestehen, neue Ansätze vorzuschlagen, die gewährleisten, dass der Übergang zu einer kohlenstoffemissionsarmen Energiewirtschaft ausgewogen und für alle Betroffenen (einschließlich der am stärksten benachteiligten Gruppen) gerecht ist. Die berufliche EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 7/9 Bildung ist für den Zugang zu menschenwürdiger und hochwertiger Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Mögliche Maßnahmen: Erläuterung der 2030-Agenda der Vereinten Nationen durch den BNE-Vorsitzenden in einer Sitzung der Fachgruppe SOC; Beitrag der BNE zu den Stellungnahmen der Fachgruppe SOC zur Armutsbekämpfung und zu der erwarteten Kommissionsinitiative zur europäischen Säule sozialer Rechte; Zusammenarbeit mit externen Organisationen in diesem Bereich (z.B. EGB, SOLIDAR, World Future Council und Europäisches Jugendforum). _____________ EESC-2015-05285-00-04-TCD-TRA (EN) 8/9