NAT-Arbeitsprogramm 2015-2018

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt
Arbeitsprogramm der Fachgruppe NAT 2015-2018
Gegenüber der vorherigen Mandatsperiode müssen bei der Festlegung der Prioritäten der Fachgruppe
NAT nunmehr drei neuere Entwicklungen berücksichtigt werden:
1. Am 27. September 2015 nahm die Weltgemeinschaft die so genannte 2030-Agenda der
Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung an. In dieser Agenda werden
17 Nachhaltigkeitsziele (siehe Anlage) festgelegt, die nicht nur die Politikbereiche der
Fachgruppe NAT, sondern auch die Arbeiten des gesamten EWSA betreffen.
2. Im von der Europäischen Kommission am 19. Mai 2015 angenommenen Paket "Bessere
Rechtsetzung" wird der Bewertung der politischen Maßnahmen eine viel wichtigere Rolle
eingeräumt als zuvor. In seiner Sitzung am 15. September 2015 beschloss das Präsidium, eine
neue Bewertungstätigkeit auf den Weg zu bringen (im Wesentlichen eine qualitative Ex-postEvaluierung), um die einschlägigen Arbeiten der Europäischen Kommission und des EP zu
ergänzen.
3. Das Silo-Denken bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und erst recht bei der
Politikbewertung muss zu einem "Relikt der Vergangenheit" werden. Die meisten aktuellen
Themen sind umfassend und betreffen mehrere – wenn nicht sogar alle – Fachgruppen. Die
BNE und die Fachgruppe NAT sollten neue Ansätze zur Erleichterung des
"Crowdworking" im gesamten EWSA fördern und verbreiten. Mehr Zusammenarbeit mit
dem Lenkungsausschuss der Europa-2020-Strategie ist ebenfalls erforderlich, insbesondere
mit Blick auf die Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung.
Übergeordnetes Ziel: Ausbau der Legislativtätigkeit der Fachgruppe NAT
In Anbetracht der vorstehenden Aspekte sollte die Fachgruppe NAT eine Neuorganisation ihrer
Arbeitsmethoden anstreben, um einer breiteren Palette an unterschiedlichen Standpunkten gerecht zu
werden als nur dem in ihr vertretenen Meinungsspektrum. Dies erleichtert die Schaffung informeller
Mitgliedergruppen für einen Informations- und Gedankenaustausch über bestimmte Themen des
Arbeitsprogramms der Fachgruppe NAT. Die Methoden, wie Standpunkte von Mitgliedern außerhalb
der Studiengruppen zusammengetragen werden, sollten flexibel sein und in den einzelnen Phasen der
Erarbeitung einer Stellungnahme durchweg aktive Beiträge begünstigen. Für den Umgang mit den
fachübergreifenden prioritären Zielen, die für die 2030-Agenda der Vereinten Nationen für
nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind, ist dies unerlässlich. Darüber hinaus muss die
Fachgruppe NAT sowohl ihre Stellungnahmen als auch ihre Politikbewertungen stärker auf einen
aufschlussreichen und ernsthaften Austausch mit der Zivilgesellschaft stützen. Die Mitglieder der
Fachgruppe NAT sollten dazu ermutigt werden, gegenüber ihrer nationalen zivilgesellschaftlichen
Organisation und ihrem Netz als Botschafter des EWSA aufzutreten.
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DE
Das Kerngeschäft der Fachgruppe NAT besteht zwar darin, Stellungnahmen zu Vorschlägen für
Legislativmaßnahmen und Nicht-Legislativmaßnahmen abzugeben, aber es bleibt durchaus noch
Spielraum für die Festlegung zusätzlicher Prioritäten, die die laufenden politischen Arbeiten der EU
ergänzen oder ihnen einen Mehrwert bringen. Bei der Genehmigung künftiger
Initiativstellungnahmen und politischer Bewertungen werden strenge Qualitäts- und Relevanzkriterien
befolgt werden müssen.
Dieses Arbeitsprogramm fügt die Prioritäten aus den Arbeitsprogrammen der BNE und der Ständigen
Studiengruppe Ernährungssicherheit zusammen.
Die wichtigsten Prioritäten der Fachgruppe NAT sind:
1.
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Es wäre sinnvoll, 2016 die Erörterung der (für 2017 vorgesehenen) Halbzeitbewertung der GAP in
Angriff zu nehmen und gleichzeitig die nächste Überarbeitung bzw. Reform der GAP nach 2020
vorzubereiten. Mit Blick auf die Vorbereitung der GAP für die Zeit nach 2020 muss die Fachgruppe
vorausschauend Schritte ergreifen und ab jetzt in die Formulierung der Politikgestaltung einbezogen
werden. Es ist insbesondere wesentlich, eventuell unbeabsichtigte Auswirkungen der gegenwärtigen
Umsetzung der GAP und geplante Änderungen unter die Lupe zu nehmen. Jede
Kommissionsinitiative in diesem Bereich sollte die Umsetzung der Reform von 2013, die dem Sektor
eindeutig Schwierigkeiten bereitet, unterstützen. Die Vereinfachung der GAP ist Gegenstand einer
Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen der Europäischen Kommission vom September 2015. Eine
weitere Maßnahme im Rahmen der GAP-Vereinfachungsstrategie wird darin bestehen, ein Jahr nach
Beginn der Umsetzung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) die diesbezüglichen Erfahrungen zu
bewerten. Vor dem Auslaufen der Bestimmungen des "Milchpakets" 2020 muss die Kommission
dem EP und dem Rat vor Ende 2018 einen Bericht über die Entwicklung der Lage auf dem
Milchmarkt vorlegen. Der EWSA erwartet von dem Bericht eine Untersuchung, wie ein einfacheres
und klareres Kontrollsystem erreicht werden könnte. Dieser Bericht könnte 2016 vorgelegt werden.
 Mögliche Maßnahmen: Folgemaßnahmen zum Informationsbericht über die Modalitäten für
die Durchführung der GAP-Reform (z.B. eine Bewertung des aktuellen Stands der GAP als
gemeinsame Politik und eine Einschätzung, inwieweit sie – nachdem den Mitgliedstaaten bei
der Haushaltsplanung und der Umsetzung von Instrumenten im Rahmen der ersten Säule
Flexibilität eingeräumt wurde – geeignet ist, die drei langfristigen Ziele zu erreichen;
Bewertung der grundlegenden Faktoren, die die Entwicklung der GAP nach 2020 bestimmen,
wobei auch die für die GAP nach ihrer Überprüfung vorgesehenen Mittel zu berücksichtigen
sind); Seminar oder Konferenz über die GAP nach 2020 (unter Berücksichtigung dessen, dass
die Interessengruppe Landwirtschaft beabsichtigt, im März 2016 eine Konferenz zur
Überprüfung der künftigen GAP durchzuführen); Befassung zum überarbeiteten ÖVFRechtsakt (delegierte Verordnung Nr. 639/2014 der Kommission); angemessene
Folgemaßnahmen zur bisherigen Arbeit im Bereich des Milchsektors mit Blick auf den
erwarteten Bericht über die Funktionsweise des Milchmarkts.
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1.1
Agrarhandel
Die Fachgruppe NAT könnte in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe REX eine sorgfältige
Prüfung des Kapitels Landwirtschaft in den von der EU ausgehandelten Handelsabkommen sowie
ihrer Auswirkungen auf die europäischen Erzeuger und Verbraucher durchführen und dabei
besonderes Augenmerk auf Aspekte der Lebensmittelsicherheit legen und so den enormen
Unterschied hervorheben, der bei den Gesundheitsstandards zwischen Europa (Gesundheits- und
Pflanzenschutznorm) und dem Rest der Welt besteht. Der Bereich Landwirtschaft hat sich in
Handelsverhandlungen als äußerst problematisches Thema erwiesen. Eine genauere Untersuchung der
Rolle der Landwirtschaft bei Verhandlungen außerhalb des Rahmens der WTO wäre ein wesentlicher
Fortschritt. Ein Scheitern auf multilateraler Ebene eröffnet die Möglichkeit regionaler Abkommen
(die transpazifische Partnerschaft wurde bereits abgeschlossen, andere wichtige regionale
Handelsabkommen werden zurzeit ausgehandelt, darunter die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP), ein Abkommen zwischen der EU und Japan sowie die umfassende
regionale Wirtschaftspartnerschaft (RCEP)).
 Mögliche Maßnahmen: Veranstaltung einer öffentlichen Anhörung zum Kapitel
Landwirtschaft in Handelsabkommen, wenn sich dies sinnvoll in die Ausarbeitung einer
Stellungnahme entweder durch die Fachgruppe NAT oder die Fachgruppe REX integrieren
lässt. Eventuell möchte die Fachgruppe NAT (gemeinsam mit der Fachgruppe REX) die Rolle
der Landwirtschaft in Handelsverhandlungen erneut untersuchen.
1.2
Nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung
Eine Reihe politischer Maßnahmen muss kohärenter umgesetzt werden, unter anderem durch eine
wirksame Politik für eine nachhaltige Landwirtschaft, neue Verfahren der Bodenbewirtschaftung,
Wasserbewirtschaftung, Beschäftigungsförderung in ländlichen Gebieten, ein bedarfsorientiertes
Angebot kontinuierlicher beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung für Kleinbauern,
Frauen und die Jugend, sichere Landbesitzverhältnisse, Förderung der Nachfrage nach qualitativ
hochwertigen Lebensmitteln, Bereitstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel für den Handel.
 Mögliche Maßnahmen: Berücksichtigung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung
und entsprechender möglicher Lösungen in jeder neuen GAP-Initiative; Weiterbehandlung
der EWSA-Stellungnahme NAT/632 zum Thema Jagd nach Agrarland und Familienbetriebe
sowie Teilnahme an der WFAL1-Konferenz 2016; Beitrag zum von den Vereinten Nationen
ausgerufenen internationalen Jahr der Hülsenfrüchte in Form einer Anhörung.
1
World Forum on Access to Land – Weltforum für den Zugang zu Land.
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2.
Ausgewogene räumliche Entwicklung
Die Fachgruppe NAT sollte sich auch weiterhin aktiv für eine ausgewogenere Entwicklung aller
Regionen der EU einsetzen. Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, d.h. der zweite
Pfeiler der GAP, spielt eine sehr wichtige Rolle für eine ausgewogene territoriale Entwicklung der
EU. Das allgemeine Ziel besteht in der Steigerung der Attraktivität der ländlichen Gebiete, um die
immer raschere Verstädterung in Europa zu bremsen. Um junge Menschen in ländlichen Gebieten zu
halten, müssen jungen Landwirten und anderen Unternehmern in allen Bereichen Anreize und
Chancen geboten werden. Die Fachgruppe NAT könnte einen indirekten Beitrag zur
Einwanderungsdebatte leisten, indem sie Wege prüft, wie die Auswirkungen der Flüchtlingskrise
dadurch gelindert werden können, dass Flüchtlinge und Asylbewerber in ländlichen Gebieten
integriert werden. Außerdem könnte die Fachgruppe NAT indirekt dazu beizutragen, dass die digitale
Infrastruktur im ländlichen Raum, einschließlich der Breitbandverbindungen und Datendienste der
Fest- und Mobilfunknetze, als Vorbedingung für jede Politik oder Maßnahme zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene verstanden wird. Denn der Zugang zu Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse und zu lebenswichtigen Infrastrukturen (Verkehr, IT usw.) ist in jedem
Fall eine unabdingbare Voraussetzung. Es ist wahrscheinlich, dass in den ländlichen Gebieten neue,
diversifizierte, beschäftigungsintensive Wirtschaftszweige, wie z.B. Tourismus, der Landwirtschaft
als Haupteinnahmequelle den Rang ablaufen werden. Der ländliche Tourismus (der auf völlig andere
Impulsgeber anspricht als Tourismus in Städten oder Massentourismus) ist von zentraler Bedeutung,
um entlegenen Gebieten wirtschaftliche und soziale Perspektiven zu geben. Die Fachgruppe NAT
könnte Möglichkeiten sondieren, wie nachhaltiger oder ökologischer Tourismus so gefördert werden
kann, dass er die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete stärkt. Außerdem sind auch die
Forst- und die Biowirtschaft integrale Bestandteile der ländlichen Wirtschaft und Gesellschaft und
tragen wesentlich zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung ländlicher Gebiete und
Gemeinschaften bei, insbesondere durch Kleinst- und Kleinunternehmen.
 Mögliche Maßnahmen: Beitrag zum erwarteten Weißbuch zur Lage und zu den
Veränderungen in den ländlichen Gebieten der EU; Bemühungen um eine enge
Zusammenarbeit mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EP zu ländlichen Gebieten,
Bergregionen und entlegenen Gebieten; der EWSA könnte (unter Federführung der
Fachgruppe NAT) gemeinsam mit dem EP und der Kommission eine Veranstaltung zur
Förderung der Nutzung ländlichen Raums für die Integration von Asylbewerber- und
Flüchtlingsfamilien organisieren; in Zusammenarbeit mit den Fachgruppen INT, NAT und
TEN könnte der EWSA gemeinsam mit dem EP und dem AdR eine Veranstaltung
organisieren, die darauf abzielt, dass nationale und regionale Behörden weiterhin unter dem
Druck stehen, für die Schaffung einer – für die ländlichen Gebiete in ganz Europa
wesentlichen – digitalen Infrastruktur ausreichend Mittel bereitzustellen; es könnte eine
Sondierungsstellungnahme erarbeitet und/oder eine gemeinsame Veranstaltung mit der
GD ENV organisiert werden, um eine Reihe von Empfehlungen zum als Wirtschaftszweig
immer wichtiger werdenden nachhaltigen bzw. ökologischen Tourismus in ländlichen
Gebieten zu erarbeiten.
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3.
Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit von Nahrungsmitteln
Da die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Herstellung und des Verbrauchs von
Lebensmitteln im Zusammenhang mit der weltweiten Ernährungssicherheit ein ernsthaftes Anliegen
für die Fachgruppe NAT sind, will sie (über ihre ständige Studiengruppe Ernährungssicherheit) das
Thema der nachhaltigen Nahrungsmittelsysteme in einem ganzheitlicheren Ansatz angehen und die
Ziele der UN-2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen.
Berücksichtigung von Aspekten der Ernährungssicherheit in anderen Politikbereichen wie z.B. GAP,
Agrarhandel, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Wasserbewirtschaftung, Sozialschutz,
Migration und Verstädterung. Diese sollten mit der Ermittlung politischer Instrumente zur
Antizipierung und Bewältigung der Ernährungssicherheit in Krisensituationen einhergehen. Die
Fachgruppe NAT wird die Ernährungssicherheit auch aus dem Blickwinkel der ungleichen
Einkommensverteilung analysieren und die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung in
der gesamten Versorgungskette hervorheben (beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie die
Lebensmittelqualität
verbessert,
die
Lebensmittelsicherheit
erhöht
und
die
Lebensmittelverschwendung gesenkt werden kann). Mit der BNE und den Fachgruppen INT, REX
und SOC wird eine enge Abstimmung sichergestellt. In der von der Interessengruppe Landwirtschaft
für den Sommer 2016 geplanten Konferenz zur nachhaltigen Produktion im Lebensmittelsektor
werden diese Ziele berücksichtigt werden.
 Übergreifende
Maßnahme:
Sondierungsstellungnahme
"Eine
Lebensmittelversorgung" auf Ersuchen des niederländischen Ratsvorsitzes
3.1
nachhaltigere
Förderung nachhaltiger Versorgungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Die Ernährungssicherheit wird durch effiziente Versorgungsketten gesteigert. Eine nachhaltigere
Lebensmittelversorgung könnte dadurch erzielt werden, dass faire und transparente Beziehungen
zwischen den Landwirten, der Verarbeitungsindustrie und dem Einzelhandel sowie kürzere
Lebensmittelversorgungsketten gefördert werden. In der Lebensmittelversorgungskette sollte das
Problem der Ungleichheit in den Beziehungen angegangen werden. In den letzten Jahren hat sich die
Verhandlungsmacht in der Versorgungskette häufig zugunsten des Einzelhandels und zum Nachteil
der Primärerzeuger verlagert. Daher sollte die Position der schwächsten Akteure, beispielsweise der
Landwirte, ins Visier genommen und insbesondere dafür gesorgt werden, dass den Landwirten Preise
gezahlt werden, die ihnen einen angemessenen Gewinn sichern.
 Mögliche Maßnahme: Prüfung, ob eine solide EU-Rechtsetzung empfohlen werden sollte, um
(in enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe INT) die beherrschende Stellung der großen
Einzelhandelsunternehmen in der Lebensmittelkette zu begrenzen, ggf. mittels einer
Initiativstellungnahme zum Thema nachhaltige Versorgungsketten der Agrar- und
Ernährungswirtschaft.
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3.2
Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung
Die Fachgruppe NAT wird sich weiterhin um eine Politik bemühen, die darauf abzielt,
Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und beim Verbraucher sowie Lebensmittelverluste in
der gesamten Produktions- und Lieferkette zu vermeiden und zu senken. Die Verbreitung und der
Austausch bewährter Praktiken in Bezug auf Lebensmittelspenden in den EU-Mitgliedstaaten bildet
nach wie vor einen Handlungsschwerpunkt, da dies ein Weg ist, Ernährungsarmut und
Lebensmittelverschwendung zu verringern.
 Mögliche Maßnahmen: Erhebung oder Studie zu den Fortschritten in der europäischen und
nationalen Gesetzgebung zu Lebensmittelspenden; Tätigkeiten zur weiteren Mobilisierung
und Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das Thema Lebensmittelverschwendung/-spenden.
4.
Den Umweltschutz wieder auf die politische Agenda der EU setzen
Funktionierende terrestrische und aquatische Ökosysteme liefern einen maßgeblichen Beitrag zum
Wohlergehen der Menschen und zum wirtschaftlichen Wohlstand. Die Bemühungen der EU zur
Eindämmung des Biodiversitätsverlustes, zur Verbesserung der Luft-, Wasser- und Bodenqualität
sowie zur Begrenzung des nicht nachhaltigen Abbaus natürlicher Ressourcen des Ökosystems haben
sich jedoch als weitgehend unzureichend erwiesen. Das bislang noch ungelöste Problem der
Luftverschmutzung in vielen städtischen Ballungsgebieten der EU zeigt, dass in diesem Bereich
dringend mehr getan werden muss, beeinträchtigt sie doch die Ökosystemleistung bei der Erbringung
grundlegender Dienste, mit messbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft als
Ganzes.
 Mögliche Maßnahmen: Weiterhin Druck auf die Kommission auszuüben, damit in diesem
Bereich konkretere Ergebnisse erzielt werden, insbesondere durch die Förderung des
öffentlichen Bewusstseins für den Zusammenhang zwischen dem Umweltschutz und den sich
daraus ergebenden gesellschaftlichen Vorteilen; Befassungen zu den Legislativmaßnahmen
im Rahmen von REACH.
5.
Förderung der Nachhaltigkeitspolitik
Das übergeordnete Ziel der Fachgruppe NAT wird es sein, dafür zu sorgen, dass die 2030-Agenda für
nachhaltige Entwicklung in Europa umgesetzt wird, und die nachhaltige Entwicklung als zentrale
treibende und verändernde Kraft in der europäischen Politik zu fördern. Dies soll in erster Linie im
Rahmen der Arbeiten der BNE, aber in enger Zusammenarbeit mit allen Fachgruppen und der CCMI
erfolgen. Dieser bereichsübergreifende Ansatz spiegelt die Tatsache wider, dass es bei der
nachhaltigen Entwicklung gleichermaßen um Menschen, den Planeten und den Wohlstand geht, und
dass die Nachhaltigkeitsziele die Beseitigung der Armut, die Gewährleistung eines gesunden Lebens,
einer integrativen Bildung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Schutz der natürlichen
Ressourcen umfassen.
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Mögliche Maßnahmen: Allen Fachgruppen und anderen Gremien des EWSA sollten die
Schlüsselaspekte der 2030-Agenda der Vereinten Nationen vermittelt werden. Geschehen
sollte dies durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten des Vorsitzenden der BNE und die
Tätigkeiten der BNE-Mitglieder in den Fachgruppen, Studiengruppen und anderen Gremien
des EWSA sowie durch Diskussionen über Entwürfe von Stellungnahmen.
5.1
Eine neue Kommissionsinitiative für eine nachhaltige Zukunft Europas
Im Rahmen dieser neuen Initiative, die im Arbeitsprogramm 2016 der Kommission angekündigt
wurde, soll auf der Grundlage der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der internen und
externen Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung das Wirtschaftswachstum und die
soziale und ökologische Nachhaltigkeit in Europa über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet werden.
 Mögliche Maßnahmen: Unterstützung des Konsultationsprozesses im Vorfeld der Annahme
der neuen Initiative mit einer Konferenz; Stellungnahme zur neuen Initiative, gestützt durch
die erforderlichen Kontakte zur Zivilgesellschaft und angemessene Folgemaßnahmen zu den
EWSA-Empfehlungen.
5.2
Partizipative Governance für eine nachhaltige Entwicklung
Schaffung eines stabilen Mechanismus für partizipative Governance bei den Nachhaltigkeitszielen
gemäß dem Vorschlag im Informationsbericht NAT/663. Konkret wird der EWSA anstreben, ein
europäisches Forum für nachhaltige Entwicklung einzurichten, das als Plattform dienen soll, um ein
breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Organisationen und Interessenträger in die Umsetzung und
Überwachung der Nachhaltigkeitsziele in der EU einzubinden. In diesem Zusammenhang wird der
Ausschuss auch seine Rolle als Vermittler der Zivilgesellschaft für eine bessere Politikgestaltung und
-umsetzung ausbauen können.
 Mögliche Maßnahmen: Veranstaltung von Debatten auf EU-Ebene zur Governance für eine
nachhaltige Entwicklung (in Verbindung mit der Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des
niederländischen Ratsvorsitzes); Förderung des Vorschlags (NAT/663) zur Errichtung eines
Forums für die zivilgesellschaftliche Debatte über die Umsetzung und Überwachung der
Nachhaltigkeitsziele und Teilnahme am hochrangigen politischen Forum der Vereinten
Nationen 2016.
5.3
Klimawandel
Eine wichtige Herausforderung und Arbeitspriorität der kommenden Jahre wird die Umsetzung der
Ergebnisse des Pariser Gipfeltreffens zum Klimawandel (COP 21) sein. Wie in der vorangegangenen
Mandatsperiode wird die Fachgruppe NAT auch weiterhin folgenden Aspekten besonderes
Augenmerk widmen: Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung des Pariser
Übereinkommens, Aufbau von Bündnissen mit Interessenträgern, insbesondere den
Gebietskörperschaften, durchgängige Berücksichtigung der Klimaschutzbelange in allen
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Politikbereichen der EU und Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft u.a. auf
der Grundlage erneuerbarer Energien und einer nachhaltigen Landwirtschaft. Mit Blick auf die
anstehende Entscheidung zur Lastenverteilung wird ein besonderes Augenmerk auch auf die
Anpassung an den Klimawandel mit besonderem Schwerpunkt auf den Landnutzungssektor
(Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, LULUCF) gelegt werden.
 Mögliche Maßnahmen: Initiativstellungnahme mit dem Ziel der Schaffung eines Bündnisses
zwischen der Zivilgesellschaft und nachgeordneten Gebietskörperschaften zur Erfüllung der
Verpflichtungen des Pariser Abkommens;
 Abhaltung einer Konferenz zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens im
Sommer 2016;
 Teilnahme an der UN-Klimakonferenz in Marrakesch (COP22).
5.4
Ökologisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft
Die Fachgruppe NAT wird weiterhin Empfehlungen zur Ökologisierung und Dekarbonisierung der
Wirtschaft abgeben. Die Verwirklichung des wirtschaftlichen Wohlstands innerhalb der von unserem
Planeten vorgegebenen natürlichen Grenzen bedarf einer Umstellung auf neue Wirtschaftsmodelle,
die kohlenstoffarm sind und natürliche Ressourcen effizient nutzen. Ein weiterer Schwerpunkt wird
die Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Förderung von Niedrigemissions- und
Kreislaufwirtschaftskonzepten, die Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Gesellschaft als Ganzes
("Bürgerenergie") und den Übergang zu nachhaltigen Verbrauchsmustern sein.
 Mögliche Maßnahmen: Unterstützung der Arbeiten an der kommenden EWSA-Stellungnahme
zum Paket zur Kreislaufwirtschaft sowie der entsprechenden Folgemaßnahmen; Förderung
des schrittweisen Abbaus der Subventionen für fossile Brennstoffe über die Durchführung
einer öffentlichen BNE-Debatte in Zusammenarbeit mit Green Budget Europe; Einleitung
einer BNE-Studie zur Umstellung auf ein kohlenstoffarmes Wirtschaftssystem und eine
Kreislaufwirtschaft.
5.5
Nachhaltige Gesellschaften – die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung wird häufig mit Umweltschutz gleichgesetzt. Leider wird bei diesem eher
eingeschränkten Nachhaltigkeitsverständnis häufig die sozioökonomische Dimension vernachlässigt
und das Konzept einer ausgewogenen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung nicht
im vollen Umfang verstanden. Die Fachgruppe NAT wird in erster Linie darauf hinarbeiten, die
Nachhaltigkeitskonzepte im Sinne der Grundsätze der Gleichstellung und künftiger Gerechtigkeit,
einschließlich intra- und intergenerationeller Gerechtigkeit, neu auszurichten. Auf diese Weise wird
sie zur Debatte über die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der EU beitragen. Ein
Betätigungsfeld wird darin bestehen, neue Ansätze vorzuschlagen, die gewährleisten, dass der
Übergang zu einer kohlenstoffemissionsarmen Energiewirtschaft ausgewogen und für alle
Betroffenen (einschließlich der am stärksten benachteiligten Gruppen) gerecht ist. Die berufliche
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Bildung ist für den Zugang zu menschenwürdiger und hochwertiger Beschäftigung von
entscheidender Bedeutung.
 Mögliche Maßnahmen: Erläuterung der 2030-Agenda der Vereinten Nationen durch den
BNE-Vorsitzenden in einer Sitzung der Fachgruppe SOC; Beitrag der BNE zu den
Stellungnahmen der Fachgruppe SOC zur Armutsbekämpfung und zu der erwarteten
Kommissionsinitiative zur europäischen Säule sozialer Rechte; Zusammenarbeit mit externen
Organisationen in diesem Bereich (z.B. EGB, SOLIDAR, World Future Council und
Europäisches Jugendforum).
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