Der Weg Nr. 2 März 2012 – Thema Wohnen Inhalt Editorial ......................................................................................... 2 My home is my castle ................................................................ 2 Wohnen ......................................................................................... 3 Auf dem Weg zur eigenen Wohnung ......................................... 3 Wohnen ist leben ....................................................................... 8 Besser wohnen dank optimaler Beleuchtung .......................... 12 Wohnungssuche mit IV-Rente ................................................. 17 Vaninas Erinnerungen ............................................................. 18 Fokus .......................................................................................... 23 Die rechte Hand ....................................................................... 26 Magazin ....................................................................................... 33 Die Kraft der Liebe ................................................................... 33 iPhone-App – Der Licht-Detektor............................................. 36 Alto – das Telefon zum Telefonieren ........................................ 37 Wenn die Leinwand spür- und tastbar wird ............................. 38 Verband ....................................................................................... 41 2013 bekommt der SBV neue Statuten ................................... 41 Veranstaltungen ....................................................................... 44 Inserate ....................................................................................... 47 Vocatex plus (HD) .................................................................... 47 Öffnungszeiten Zentralsekretariat in Bern ............................... 47 AMMEC HDMI – der sprechende Videorekorder .................... 48 Werden Sie unabhängig – ....................................................... 49 Cooltour – ................................................................................ 49 Blindenfreund-Kalender 2013 .................................................. 50 News aus dem Kurssekretariat ................................................ 50 2. Jugendweekend .................................................................. 51 Freiwillige Helfer ...................................................................... 52 Impressum .................................................................................. 52 Document1 1/53 Titelbild Mara Mueller hat die Klingel zu ihrer Wohnung in Braille angeschrieben. (Auf dem Cover ist das Bild einer Türklingel, die in Braille beschriftet ist.) Editorial My home is my castle Naomi Jones Alle Menschen wohnen. In der Schweiz wohnen die meisten Erwachsenen in einer eigenen Wohnung. Für Menschen mit einer Behinderung allerdings ist die eigene Wohnung keine Selbstverständlichkeit. Denn einen Haushalt zu führen, ist bereits für Nichtbehinderte aufwändig. Umso grösser ist der Aufwand, wenn die Arbeit von einer Behinderung behindert wird. Tritt eine Sehbehinderung plötzlich oder schleichend auf, fürchten sich viele Menschen davor, nicht mehr in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Zur Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes kommt die Angst vor dem Verlust des vertrauten Umfeldes. Vreni Hilpertshauser, Lehrerin für Lebenspraktische Fähigkeiten an der Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte des Kantons Bern (BRSB), trifft ihre Klientinnen und Klienten, die am Anfang eines Lebens mit Sehbehinderung stehen, oft hoffnungslos an. Dies muss nicht sein. Im Interview erzählt Hilpertshauser, wie sie bei einer Beratung vorgeht und worauf man beim Einrichten seiner Wohnung achten kann. Für Menschen mit einem Sehrest, dies sei vorweggenommen, ist eine gute Beleuchtung das A und O. Annemarie Pfyffer, Spezialistin für Low Vision, bietet auf der fachstelle sehbehinderung zentralschweiz Beratungen für Beleuchtung an. Im Interview sagt sie, was wichtig ist. Olivier Schmid hat das Programm Mobile der Stiftung Mühlhalde in Zürich besucht. «Mobile – Begleitetes Wohnen» ist eine Wohnschule für Menschen mit einer Sehbehinderung bzw. für Document1 2/53 blinde Menschen. Sie ist ideal für Jugendliche, die vorher bei fürsorgenden Eltern oder in einer Blindenschule gelebt haben und nun in ihre erste Wohnung ziehen möchten. Aber es eignet sich auch für Personen, die sich aufgrund einer plötzlich auftretenden Sehbehinderung zahlreiche Fertigkeiten aneignen müssen, um ihren Haushalt blind zu führen. Jean-Marc Meyrat und Claudine Damay, die beide langjährige Erfahrung darin haben, den Haushalt mit einer Sehbehinderung zu bestreiten, träumen von einer Zukunft mit Roboter-Assistenten. Dank der letzten IV-Revision werden für viele Sehbehinderte vorerst menschliche Assistenten Realität. Daniel Pulver informiert im Fokusteil, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie Anrecht auf einen persönlichen Assistenten bzw. eine persönliche Assistentin haben und in welchem Umfang. Legende: Naomi Jones, Redaktorin «der Weg». (Foto: Luzius Dinkel) Wohnen Auf dem Weg zur eigenen Wohnung Olivier Schmid «Mobile – Begleitetes Wohnen» ist ein stationäres Wohn-, Rehabilitations- und Schulungsangebot für blinde und sehbehinderte Menschen ab 18 Jahren. Zurzeit bereiten sich sechs Personen im Alter zwischen 23 und 47 Jahren in drei Zweier- und einem Einzelhaushalt auf ihr Leben in einer eigenen Wohnung vor. Drei Sozialpädagoginnen und pädagogen sowie zwei Rehabilitationslehrerinnen (LPF/O+M) begleiten sie dabei. Die Wohnungen in der Familiensiedlung Regina-Kägi-Hof in Zürich-Oerlikon sind modern und hell. Beatrice Töngi steht in der offenen Küche und kocht Tee. Infolge einer Netzhautablösung Document1 3/53 sieht die 47-Jährige ausser Licht und Schatten sowie Konturen nichts mehr. Anhand der Blindenschriftmarkierungen, die sie an den Teeschachteln angebracht hat, wählt sie gezielt die gewünschten Teesorten aus und legt die Teebeutel in die in einer Reihe aufgestellten Tassen. Man merkt, dass sie bereits seit vier Jahren hier wohnt. Nachdem sie den Staubsauger aus dem Schrank genommen hat, schliesst sie die Türe automatisch. Denn die Gefahr wäre gross, dass sich ihre blinde Mitbewohnerin daran stösst. Die Wohnung saugt sie systematisch von links nach rechts, in Bahnen von vorne nach hinten. Da sie den Dreck nicht sieht, muss sie alles putzen, um sicher zu sein, jeden Krümel zu erwischen. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für das Tischputzen. Sie ist sehr gut organisiert. Einmal pro Woche öffnet sie die eingegangene Post, scannt sie ein, liest sie mithilfe des Vorleseprogramms auf ihrem Laptop und sortiert sie fein säuberlich in einer Box mit verschiedenen Schubladen, die sie nach Themen unterteilt hat und die ebenfalls in Punktschrift beschriftet sind. So ist sie bereit, wenn eine freiwillige Helferin kommt, um ihr bei der Administration zu helfen. Individuelle Begleitung Der Aufenthalt bei Mobile ist in eine Eintrittsphase, eine Kernphase und eine Austrittsphase gegliedert. «Während des Informationsgesprächs klären wir die Lebenssituation der an einem Aufenthalt interessierten Person sowie ihren Bedarf an Rehabilitation ab», erklärt Monika Leemann, Sozialpädagogin, Rehabilitationslehrerin für Lebenspraktische Fähigkeiten und Leiterin von Mobile. Interessierte können bei Mobile neuerdings auch einen Abklärungsaufenthalt von zwei Monaten verbringen, um zu sehen, welche Wohnform ihren Bedürfnissen entspricht. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner bei Mobile hat eine andere Motivation und andere Ziele und durchläuft während des Aufenthaltes einen anderen Lernprozess. Entsprechend individuell gestaltet sich denn auch der Aufenthalt bei Mobile. Ausgehend von den vereinbarten Zielen, planen die Document1 4/53 Mitarbeitenden gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern jeweils individuell die bevorstehende Woche. «Die Vision ist eine eigene Wohnung», sagt Markus Minder, Mitarbeiter bei Mobile. «Die Frage ist: Was braucht es auf dem Weg dorthin? Ob die definierten Ziele erreicht werden, wird alle vier, fünf Monate überprüft. Ausgehend davon werden neue Ziele gesetzt und schriftlich festgehalten.» Unterschiedliche Aufenthaltsdauer Abhängig vom Lernprozess dauert die Aufenthaltsdauer zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren. Leute, die früher gut sahen, wissen eher, was zu einem Haushalt gehört, und wohnen zum Teil nur einige Monate bei Mobile, um wieder Vertrauen zu fassen in die eigene Fähigkeit, einen Haushalt zu führen. Jüngere Leute, die vorher bei den Eltern oder in einem Wohnheim lebten, müssen vermehrt nicht nur beim Führen eines Haushalts unterstützt werden, sondern auch beim Finden eigener Lösungen und Strategien in anderen Lebensbereichen. So vermitteln und üben die Mitarbeitenden mit den Bewohnerinnen und Bewohnern auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches Leben nicht nur lebenspraktische Fähigkeiten, sondern geben ihnen in Gesprächen – etwa bei Motivationsproblemen – auch psychosoziale Unterstützung. Bei schwerwiegenderen psychischen Problemen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern externe Fachleute zur Verfügung. Raum für eigene Erfahrungen Die Hälfte der Personen, die in den letzten zehn Jahren im Mobile wohnten, kommt aus Wohnheimen mit Rundumbetreuung. Bei Mobile können sie die lebenspraktischen Fähigkeiten, die sie bereits im Heim gelernt haben, selbständig anwenden: «Mobile bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu machen, ohne dass ständig jemand daneben steht und ihnen Ratschläge gibt», erklärt Leemann. Document1 5/53 Während der Kernphase des Aufenthaltes nimmt die Intensität der Begleitung allmählich ab. Wenn Probleme auftreten, können die Bewohnerinnen und Bewohner während den Anwesenheitszeiten des Teams im Büro anrufen, das in einer Wohnung im selben Wohnblock eingerichtet ist: «Es ist wichtig, dass sie auch Fehler machen können und merken, dass nicht alles sofort klappen muss. Ziel ist, dass sie Mut bekommen, etwas umzusetzen, auch wenn wir nicht anwesend sind», sagt Leemann. Denn viel wichtiger, als die einzelnen Techniken beim Kochen und Reinigen oder die verschiedenen Hilfsmittel perfekt zu beherrschen, sei es, diese im Alltag eigenverantwortlich anzuwenden. Sich selbst organisieren Indem die Bewohnerinnen und Bewohner während ihres Aufenthaltes alles selbst machen und so erfahren, was es bedeutet, einen Haushalt zu führen, lernen sie, sich selbst zu organisieren. Dies sei sehr wichtig auf dem Weg zur eigenen Wohnung, sagt Leemann. Sie lernen, ihre Zeit einzuteilen und Prioritäten zu setzen: «Wie aufwändig koche ich? Will ich jeden Tag ein Dreigangmenü kochen? Oder lieber doch öfters ein Fertig- oder Halbfertigmenü machen? Will ich meine Kleider selbst bügeln? Oder organisiere ich mir jemand, der mir meine Kleider bügelt? Es gibt auch Kleider, die man nicht bügeln muss, oder Kleiderbügel, an denen man die Kleider aufhängen kann und dank denen die Kleider dann aussehen, als ob sie gebügelt wären. Das wären so Tipps, die man den Leuten bei der Frage, wie sie ihre Zeit einteilen wollen, geben kann», erklärt Leemann. Ein Hilfssystem aufbauen Ein ebenso wichtiger Prozess sei, so Markus Minder, sich einzugestehen und zu akzeptieren, dass man gewisse Aufgaben, die das selbständige Führen eines Haushaltes mit sich bringe, nie ohne sehende Hilfe werde erledigen können; sei dies, um Flecken auf Kleidern oder den Nahrungsmittelvorrat zu Document1 6/53 kontrollieren, sei dies Einkäufe zu tätigen, die Administration oder andere Dinge zu erledigen, die mit Hilfsmitteln nicht erledigt werden können. «Wenn man nicht lernt, Leute um ihre Hilfe zu bitten, aus Angst, man falle ihnen zur Last, wird es schwierig, alleine zu wohnen», sagt Minder. Der Aufbau eines externen Hilfssystems von Freiwilligen sei auf dem Weg zur eigenen Wohnung unabdingbar und stehe denn auch im Zentrum während der Austrittsphase. Mittlerweile haben wir den Tee, den uns Beatrice Töngi zubereitet hat, fast vergessen. Sie aber hat nicht vergessen, welche Teetasse welchen Teebeutel enthält. Sie sei auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Darum werde sie bald eigene Möbel und Haushaltutensilien kaufen. Legenden: Sieben Personen mit einer Sehbehinderung können gleichzeitig begleitet im Regina-Kägi-Hof wohnen. (Foto des Hauses) Die Bewohner und Bewohnerinnen kochen, waschen und putzen selbst. (Hände einer Frau, die eine gehackte Zwiebel in ein Gefäss füllt.) Wer Hilfe benötigt, kann sie sich an die fünf Sozialpädagoginnen und -pädagogen, die zur Verfügung stehen, wenden. (Eine junge Frau füllt die Waschmaschine, eine Sozialpädagogin beobachtet sie dabei) (Fotos: Stiftung Mühlhalde) Kasten: Der Aufenthalt bei Mobile kostet Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben, 95 Franken pro Tag oder 2890 Franken pro Monat. Bei Personen, für die andere kantonale IV-Stellen zuständig sind, ist die Tagespauschale von den jeweiligen Bestimmungen des Wohnsitzkantons abhängig. Personen mit einer IV-Rente/Hilflosenentschädigung haben Anspruch auf Document1 7/53 Ergänzungsleistungen. Hilfe bei der Finanzierung des Aufenthaltes bieten unter Umständen auch Fonds, Stiftungen und Organisationen des Sehbehindertenwesens. Der Preis deckt die Miete und die von Mobile geleisteten Dienstleistungen ab (vgl. Haupttext). Kasten: Begleitung im eigenen Wohnraum für sehbehinderte und blinde Menschen – Das neue Angebot von Mobile Seit 2012 bietet «Mobile – Begleitetes Wohnen» als Ergänzung zum stationären begleiteten Wohnen eine Wohnbegleitung für blinde und sehbehinderte Menschen in der eigenen Wohnung an. Das Angebot richtet sich sowohl an ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner des Mobile, die eine Nachbegleitung wünschen, als auch an Menschen, die bereits seit längerem in einer eigenen Wohnung leben und trotz der Hilfe von Freiwilligen einen Bedarf an blindenspezifischer Unterstützung haben. Alle zwei Wochen erhält die begleitete sehbehinderte oder blinde Person während zwei bis vier Stunden Beratung und praktische Unterstützung bei der Anwendung von lebenspraktischen Fähigkeiten und bei der Organisation ihres Haushaltes und Alltags. Mehr Informationen: www.muehlehalde.ch/mobile/begleitung_im_eigenen_wohnraum. html Wohnen ist leben Naomi Jones Vreni Hilpertshauser ist eine lebendige Frau mit kurzen blonden Haaren und grüngrauen Augen, die von einem Kranz Document1 8/53 Lachfältchen geziert werden. Sie ist dezent geschminkt und schlicht aber gepflegt angezogen. Sportliche Figur. Ihr Alter ist schwer abzuschätzen. Nur wer sehr genau hinschaut, vermutet, dass sie etwas älter sein könnte, als sie aussieht. Vreni Hilpertshauser ist Lehrerin für Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) an der Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde des Kantons Bern (BRSB). «der Weg»; LPF hat viel mit Wohnen zu tun. Wer kommt zu Ihnen? Vreni Hilpertshauser: Es gibt Bauherren oder Vermieter, die sich mit Fragen an mich wenden, wenn sie eine Wohnungseinrichtung planen. Vor allem sind es jedoch Personen, die selber von einer Sehbehinderung betroffen sind. Diese kommen in der Regel in der Anfangsphase ihrer Behinderung. Manchmal melden sich aber auch Personen, die schon lange mit der Behinderung leben und nun in eine neue Wohnung ziehen. Es gibt Angehörige, die wünschen, dass sich ein sehbehindertes Familienmitglied mehr am Haushalt beteiligt oder es sind Betroffene, die eine grössere Unabhängigkeit gewinnen möchten. Und schliesslich kommen Personen, die sich über ein neues Hilfsmittel informieren möchten. «der Weg»; Worauf kann man achten, wenn man eine Wohnung einrichtet? Hilpertshauser: Wenn ich eine Klientin besuche und mit ihr durch die Wohnung gehe, so ist eine meiner häufigsten Tätigkeiten das Markieren. Hierzu verwende ich z.B. taktile bzw. farbige Punkte, wenn noch ein Sehrest vorhanden ist. Auch gibt es eine Paste, mit der ich taktile Spuren ziehen oder Formen zeichnen kann. Menschen mit einem Sehrest können die Dinge allenfalls gross beschriften. Meist haben die Leute selbst Ideen. Sie wissen am besten, wo sie Schwierigkeiten haben und was noch geht. Für sehbehinderte Menschen ist eine gute, blendfreie Beleuchtung sehr wichtig. Je nach dem hilft es, Schränke und Schubladen von innen zu beleuchten. Document1 9/53 Farben helfen bei der Orientierung. Man kann z.B. Türrahmen farbig anstreichen oder die Türklinke in einer Kontrastfarbe wählen. Auch können Lichtschalter schwarz umrandet werden, so dass sie auf der weissen Wand gut sichtbar sind. Bei Küchengeräten sollte man starke Kontraste wählen, also z.B. einen weissen Kochherd mit schwarzen Schaltern. Weniger geeignet sind Geräte mit Touchscreen. Aber sogar ein Glaskeramikkochherd kann von einer blinden Person bedient werden. Wichtig ist, offensichtliche Gefahren zu eliminieren. Das heisst nicht, dass die ganze Wohnung leer geräumt werden soll. Denn Möbel sind Orientierungspunkte. Ein Teppich sollte aber rutschfest und flach auf dem Boden liegen. Sonst wird er zur Stolperfalle. Ebenso Kabel. Sie gehören an die Wand montiert. In der Dusche hilft ein rutschfester Belag. Sehr gefährlich sind Dinge auf Kopfhöhe. Etwa offene Schranktüren in der Küche. Überhaupt sind halboffene Türen für blinde Menschen eine Gefahr. Hier hilft nur Disziplin. Menschen mit einem Sehrest können Schwellen und Treppentritte mit hellem Abdeckband markieren. Bei Treppen empfehle ich einen Handlauf zu montieren, wenn noch keiner vorhanden ist. Ausserdem kann ein Mobilitätstraining sinnvoll sein. Um den Gefahren aus dem Weg zu gehen, muss man sich in der eigenen Wohnung orientieren können. Und das ist, wenn z.B. jemand plötzlich erblindet, gar nicht so selbstverständlich, wie es scheint. «der Weg»; Wohnen ist vor allem eine Tätigkeit. Sie beginnt am Morgen, wenn ich aufwache, meinen Kaffee koche und dann vielleicht das Geschirr vom Vorabend abwasche … Hilpertshauser: Auch eine blinde Person kann die Wohnung putzen und Hemden bügeln. Man kann alles lernen. Allerdings, dies sei gesagt, ist es sehr aufwändig und braucht viel Zeit. Während Normalsehende einen Fleck, z.B. auf einem Tisch, gezielt wegputzen, müssen blinde Personen dabei viel systematischer vorgehen. Sie müssen darauf achten, dass sie kein Stück auslassen. Mit der einen Hand wischen sie, mit der Document1 10/53 andern kontrollieren sie. Denn sonst verpassen sie womöglich gerade den Fleck und das Resultat wirkt trotz viel Mühe unbefriedigend. Mit meinen Klienten und Klientinnen bespreche ich immer zuerst, was sie überhaupt selbst machen wollen und wo sie allenfalls Hilfe von Dritten beanspruchen können. Denn Wohnen ist leben. Und auch für blinde und sehbehinderte Menschen hat der Tag bloss 24 Stunden. Wir alle müssen uns fragen, was uns in der Zeit, die wir haben, wichtig ist. «der Weg»; Wie gehen Sie in Ihrer Beratung vor? Hilpertshauser: Zuerst kläre ich in Gesprächen ab, was die betroffene Person will. Hierzu beziehe ich die Angehörigen ein. Denn wenn eine Person auf Druck von Dritten in die Beratung kommt, bringt es nichts. Ebenso fruchtlos sind meine Bemühungen wenn Angehörige der betroffenen Person alles abnehmen und sie keine Möglichkeit hat, selbständig zu werden. Zusammen planen wir, was wir erreichen wollen und in welchen Schritten. Auch hier muss man Prioritäten setzen. Es geht nicht alles aufs Mal und es braucht Zeit, Nerven und Geduld, sich die nötigen Fertigkeiten anzueignen. In den Gesprächen muss ich eine Vertrauensbasis schaffen. Denn eine LPF-Beratung kann schnell ins Persönliche gehen. Um ein geeignetes Ordnungssystem zu finden, muss ich z.B. in die Schränke meiner Klienten schauen dürfen. In der Regel gehe ich zu den Leuten heim. Gewisse Fertigkeiten kann ich aber auch auf der Beratungsstelle vermitteln. Wir haben auf der BRSB eine Küche, in der man üben kann. Ausserdem arbeite ich bei Kochkursen in der Solsana mit. Auch hier steht am Anfang die Frage, was die Person lernen möchte. Entsprechend suche ich Rezepte, anhand derer wir das Gewünschte üben können. Es sind Rezepte aus den üblichen Kochbüchern. Denn ich vermittle nicht Kochkunst, sondern ich erarbeite mit den betroffenen Personen Fertigkeiten und Techniken. Wenn jemand die Techniken des Kochens gelernt hat, kann er Kurse besuchen, die nicht speziell für Sehbehinderte angeboten werden. Document1 11/53 Legenden: Vreni Hilpertshauser in der Beratungsstelle BRSB Beschriften und Markieren hilft, z.B. das richtige Gewürz rasch zu finden. (Foto eines Glasbehälters, der gross mit „Zimt“ beschriftet ist.) (Fotos: Naomi Jones) Kasten: LPF-Beratung wird in jeder Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte angeboten. Die Beratung ist gratis. Weitere Informationen zum Thema «Einrichten» auf www.blindzeln.de unter dem Stichwort «Wohnwelt». Besser wohnen dank optimaler Beleuchtung Olivier Schmid Annemarie Pfyffer ist gelernte Optikerin und ausgebildete Spezialistin für Low Vision und Beleuchtungsberatung bei der fachstelle sehbehinderung zentralschweiz. Sie berät sehbehinderte Menschen bei der Suche nach geeigneten Hilfsmitteln. Wichtig ist dabei auch die Frage, wie die eigene Wohnung optimal ausgeleuchtet werden kann. «der Weg»; Wie gehen Sie vor, wenn Sie einer sehbehinderten Person helfen, ihre Wohnung optimal auszuleuchten? Annemarie Pfyffer: Auf der Beratungsstelle klären wir ihr Sehpotential ab und was sie an Hilfsmitteln braucht. Bei den optischen Hilfsmitteln ist die Beleuchtung ein wichtiger Faktor. Mit einer gezielten Arbeitsplatzbeleuchtung kann die Person ihr Sehvermögen um einiges verbessern. Bei der Wahl der Document1 12/53 geeigneten Leseleuchte spielt neben dem Sehvermögen auch die Raumsituation eine entscheidende Rolle. Wohnt die Person in einer hellen Wohnung? Ist der Leseplatz am Fenster oder in einer dunklen Ecke? Das sollte man, wenn immer möglich, am Einsatzort ansehen. Eine gute Raumbeleuchtung ist aber auch wichtig, damit die betroffene Person zum Beispiel beim Putzen alles sieht. Darum bieten wir auch Hausbesuche an und analysieren die Raumverhältnisse. «der Weg»; Welche Leuchten sind für sehbehinderte Personen geeignet? Pfyffer: Dimmbare Leuchten sind sehr zu empfehlen, gerade für die Raumbeleuchtung. Tischleuchten sind momentan noch weniger häufig dimmbar. Aber bei der Nahbeleuchtung kann man die Helligkeit auch über die Entfernung der Leuchte zum Arbeitsplatz regeln. Halogenlampen sind zwar oft dimmbar, aber als Tischleuchten insofern nicht unbedingt für sehbehinderte Personen geeignet, als sie sich sehr stark erhitzen und sehbehinderte Personen oft sehr nahe an der Lampe sitzen. Eine optimale Raumbeleuchtung kann mit einer Deckenleuchte oder mit einer Stehleuchte erreicht werden. Eine Deckenleuchte kann man ganz an die Decke oder mit einem bestimmten Abstand im Raum hängend montieren und so auch über die Lichtreflexionen an der Decke Einfluss auf die Lichtverhältnisse nehmen. Mit einer Stehleuchte, die auch indirektes Licht gegen die Decke ausstrahlt, ist man natürlich flexibler als mit einer Deckenleuchte, welche fest an einem Ort montiert ist und die man nicht verschieben kann. «der Weg»; Bedingen spezifische Sehbehinderungen für eine optimale Beleuchtung spezifische Lichtverhältnisse? Pfyffer: Beim gesunden Auge kann man generell sagen: Je älter die Person ist, desto mehr Licht braucht sie, um die gleiche Sehaufgabe erfüllen zu können. Bei sehbehinderten Personen ist es je nach Augenerkrankung unterschiedlich. Es gibt Augenerkrankungen, bei denen sich zu viel Helligkeit nachteilig Document1 13/53 auswirkt. Da zum Beispiel bei Personen mit Albinismus nur die Peripherie der Netzhaut funktioniert und diese für das Sehen bei wenig Licht ausgerüstet ist, kommt es bei zu viel Helligkeit zu einer Verminderung der Sehleistung. Auch bei RP-Patienten kommt es oft zu Blendungen, wenn es zu hell ist oder der Unterschied zwischen hell und dunkel zu gross ist. Bei Personen mit einer Makuladegeneration hingegen ist in der Regel der Lichtbedarf zum Lesen im Nahbereich erhöht. Aber auch sie können bei Tageslicht geblendet sein, weil sich ihr Auge nicht mehr so schnell an die wechselnden Lichtverhältnisse anpasst. Aber welche Lichtverhältnisse geeignet sind, ist sehr individuell und hängt vor allem vom Empfinden der Person selbst ab. Nicht nur bezüglich Helligkeit, sondern auch bezüglich Lichtfarben kann man nicht pauschal sagen, was gut ist. Man muss es individuell anschauen und ausprobieren in der konkreten Situation. Wir geben Tipps, auf was man achten sollte, und können verschiedene Situationen simulieren. «der Weg»; Wie gehen Sie bei einem Hausbesuch vor? Pfyffer: Zunächst messe ich die Helligkeit mit dem Lux-Meter aus. Es gibt Normtabellen, wie hell ein Raum beleuchtet sein soll. Dies sind aber nur Annäherungswerte. Viel wichtiger ist das individuelle Empfinden der betroffenen Person. Des Weiteren analysiere ich mit dem Relux-Programm die Lichtverhältnisse bezüglich Lichtstärke und Lichtverteilung, indem ich die Eckdaten des Raumes, die Höhe, Grösse und Farbe der Wände, die Fenster sowie mögliche Leuchten angebe. Das Resultat kann auf der Suche nach der optimalen Beleuchtung als Grundlage dienen. Zudem nehme ich eine Deckenleuchte mit, um zu zeigen, wie eine Deckenleuchte mit einem indirekten Lichtanteil wirken würde. Mit unterschiedlichen Leuchtstoffröhren kann die gewünschte Lichtstärke und -farbe herausgefunden werden. «der Weg»; Gibt es Kriterien für optimale Lichtverhältnisse im Wohnbereich, auf welche man achten sollte? Document1 14/53 Pfyffer: Grundsätzlich sollte man grosse LeuchtdichtenUnterschiede vermeiden. Wenn auf engem Raum gleichzeitig sehr helle und sehr dunkle Stellen vorhanden sind, wie dies etwa Spotlampen bewirken, ermüdet dies das Auge. Auch eine Kerze in einem dunklen Raum kann blenden. Denn das Auge schaut in der Regel nicht starr in eine Richtung und die Pupille und die Netzhaut müssen sich bei diesen Lichtverhältnissen ständig anpassen. Eine Lösung sind daher mehrere im Raum verteilte Leuchten und indirekte Leuchten. Sehr geeignet sind auch Leuchten, die man dimmen kann. Ein Vorteil dabei ist auch, dass man so die Möglichkeit hat, das Licht je nach Stimmung oder Tätigkeit anzupassen. Denn hinderlich bei der Suche nach einer geeigneten Beleuchtung ist sicher auch, dass gute Arbeitsbeleuchtung nicht unbedingt dem gemütlichen wohnlichen Licht entspricht. «der Weg»; Worauf muss man bei der Eruierung der optimalen Beleuchtung sonst noch achten? Pfyffer: Der Einfluss des Tageslichts ist auch mit einzubeziehen. Wenn die Sonne scheint, ist es vielen sehbehinderten Menschen zu hell und die Wohnung muss mit Sonnenstoren abgedunkelt werden können. Ob dabei lichtundurchlässige oder teilweise lichtdurchlässige Sonnenstoren geeigneter sind, muss man vor Ort ausprobieren. Aber das sind oft grössere Veränderungen, die teuer werden können. «der Weg»; Müssen sehbehinderte Menschen die Kosten für eine sehbehindertengerechte Beleuchtung selbst tragen? Pfyffer: Die Übernahme der Kosten für eine individuelle sehbehindertengerechte Beleuchtung am Arbeitsplatz kann, wenn die Kosten über diejenigen einer normalen Beleuchtung hinausgehen, bei der IV beantragt werden. Die Kosten für die Beleuchtung der eigenen Wohnung hingegen werden in der Regel nicht von der IV übernommen. Wird der Beruf hingegen Document1 15/53 zuhause ausgeführt, wie dies bei einer Hausfrau mit schulpflichtigen Kindern der Fall ist, können die Kosten unter Umständen von der IV übernommen werden. «der Weg»; Gibt es Wohnungen, die aufgrund ihrer natürlichen Lichtverhältnisse nicht geeignet sind für sehbehinderte Menschen? Pfyffer: Es ist vorteilhaft, wenn die Wohnung nicht über Fensterläden, sondern über Sonnenstoren verfügt, weil mit ihnen die Abdunkelung besser reguliert werden kann. Nicht ideal sind die eher altertümlichen, direkt an der Zimmerdecke montierten Kugellampen; sie sind eher zu dunkel. Die Raumfarbe und die Bodenbeläge sind ebenfalls wichtig. Holztäfer ist in der Regel zu dunkel. Deckenanstriche und Wände sollten möglichst hell sein. Vorteilhaft sind je nachdem auch Kontraste, bei hellen Böden und Wänden etwa eine dunkle Leiste, damit die sehbehinderte Person die Raumkanten erkennt. Fast wichtiger als die natürlichen Lichtverhältnisse in der Wohnung sind aber die Zugangswege zum Haus und in die Wohnung, etwa ein gut beleuchtetes Treppenhaus und Treppenmarkierungen. Legende: Annemarie Pfyffer von der fachstelle sehbehinderung zentralschweiz zeigt, wie die Leselampe ausgerichtet sein soll. (Foto von Annemarie Pfyffer mit einem Blatt und einer Leselampe) (Foto: Olivier Schmid) Kasten: Die Beratungsstellen des SBV beraten Sie gerne bei Fragen zum Thema Beleuchtung. Nehmen Sie Kontakt auf mit der Beratungsstelle in Ihrer Region: www.sbvfsa.ch/de/beratungsstellen. Hinweis für französische Version: Link zu den Beratungsstellen lautet www.sbv-fsa.ch/fr/servicesdeconsultation Document1 16/53 Wohnungssuche mit IV-Rente Naomi Jones Wohnungen sind knapp, die Mieten steigen. Für Menschen, die von einer IV-Rente leben, ist die Wohnungssuche in diesen Zeiten besonders schwer. Frau S., eine Weg-Leserin (Name der Redaktion bekannt), bewarb sich im Januar dieses Jahres für eine Mietwohnung. Auf dem Anmeldeformular verlangte die Verwaltung Angaben zum jetzigen Vermieter und Arbeitgeber. Gleichzeitig wollte die Verwaltung das Einverständnis, diese als Referenzen kontaktieren zu dürfen. Als IV-Rentnerin hatte Frau S. keinen Arbeitgeber. Den jetzigen Vermieter wollte sie nicht angeben, um das Mietverhältnis nicht zu trüben. Deshalb habe sie als Referenz ihre Bankberaterin angegeben und in einem freundlichen Begleitbrief die Sehbehinderung erwähnt. Ein paar Tage später wurde Frau S. von der Verwaltung kontaktiert. Die Verwaltung wünschte als Beleg der Angaben von Frau S. den IV-Entscheid und die Steuerbescheinigung über die Einkünfte. Frau S. schlug stattdessen Kontoauszüge vor und schickte noch am gleichen Tag einen Bankauszug über drei Monate, auf dem sie sämtliche Bewegungen, die nicht die Rente betrafen, mit TippEx abgedeckt hatte. Doch der Verwaltung genügten die geschickten Bankbelege nicht. Sie wünschte nun Bankauszüge der letzten drei Jahre. «Im Gespräch merkte ich, dass sich die Verwaltung für den Umfang meines Vermögens interessierte und ob dieses in den letzten Jahren gewachsen oder geschrumpft sei. Ich fand dies ungehörig. Als ich fragte, weshalb sie das wissen wolle, meinte die Sachbearbeiterin, meine IV-Rente könnte ja gekürzt werden …» schrieb Frau S. der Redaktion. So nicht Document1 17/53 Folgende Fragen darf eine Verwaltung gemäss den Richtlinien des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten stellen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Nationalität, Anzahl Kinder sowie deren Alter und Geschlecht, weitere Mitbewohnende mit Verwandtschaftsverhältnissen zur mietenden Person, Einkommen in Einkommenskategorien in Zehntausenderschritten, Betreibungen der letzten zwei Jahre, Anzahl Autos, Haustiere, besondere Lärmverursachung sowie die Frage, ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde und wenn ja, warum. Nicht antworten muss man auf die Frage nach dem Arbeitsort, Adresse des aktuellen Vermieters und Referenzen. Die Verwaltungen dürfen die Fragen stellen, müssen aber angeben, dass die Antwort fakultativ ist. Die Sache habe aber einen Hacken, so Peter Macher, Sekretär des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands. Beantworte man die Fragen nicht oder falsch, dann kriege man vermutlich auch die Wohnung nicht. Denn die Vermieter sind berechtigt, die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten abzuklären und sie dürfen ihren Mieter frei und ohne Angabe von Gründen wählen. Allerdings dürfen die Vermieter sich nicht für Dinge interessieren, die mit der Zahlungsfähigkeit einer Person nichts zu tun haben. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt daher Menschen, die eine IV-Rente erhalten, bei ihrer Ausgleichskasse eine Bestätigung über die Höhe der Rente ohne private Details anzufordern. Und: Wenn eine Verwaltung allzu neugierige Fragen stelle, dann dürfe man das Formular dem Eidgenössischen Beauftragten für Datenschutz schicken, sagt Peter Macher. So erhalte die Verwaltung zumindest eine Rüge. Vaninas Erinnerungen Eine Erzählung von Jean-Marc Meyrat, Claudine Damay Ich heisse Camille Blanc. Ich bin Leiter der Schweizerischen Sektion des Weltblindenverbands. Neulich blätterte ich in unsern elektronischen Archiven und sah, dass der Schweizerische Document1 18/53 Blinden- und Sehbehindertenverband in diesem Jahr 150 Jahre alt geworden wäre. Just an jenem Tag besuchte ich meine schon sehr betagte Bekannte Vanina. Vanina kam 1971 in unserer schönen Schweiz zur Welt. Das Augenlicht verlor sie durch einen Unfall in früher Kindheit. Neben der Erziehung ihrer beiden Kinder und ihrem Haushalt übersetzte sie für die Vereinten Nationen vom Russischen und Chinesischen ins Französische. Ihre letzten Jahre verbrachte sie in einem speziell auf Sehbehinderte ausgerichteten Seniorenheim. Als ich sie auf den runden Geburtstag der ehemals führenden Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen in der Schweiz ansprach, redeten wir lange über das Alltagsleben von Menschen mit einer Sehbehinderung in jener Zeit. Wie sehr sich die Zeiten geändert haben. Ich selbst hatte bei meiner Erblindung vom ersten Tag an die Unterstützung meines treuen Androiden Malcolm. Bis auf einen halben Tag pro Jahr, an dem er vom Globalen Rehabilitationsdienst für Blinde und Sehbehinderte (GRfBS) gewartet und aktualisiert wird, ist er ständig an meiner Seite. Malcolm ersetzt mir die Augen, er ist mein virtueller Blindenstock. Mit seinen Sensoren hilft er mir, Hindernisse zu meiden. Er liest mir Strassennamen und Busfahrpläne vor – einfach alles, was nötig ist, damit ich mich sicher im Strassenverkehr bewegen kann. Alles, was ich dazu benötige, ist ein Empfänger, der kleiner als ein Stecknadelkopf ist und mir ins Ohr eingepflanzt wurde. Um sich von anderen Androiden zu unterscheiden, trägt er eine schlichte Armbinde, die seinen Besitzer als blind ausweist. Ganz ähnliche Erkennungszeichen trugen Anfang des 20. Jahrhunderts offenbar die Blinden selbst. Wie wir noch sehen werden, hat Malcolm noch ganz andere Fähigkeiten. Ende der 2040er-Jahre überzog man einige Modelle mit Kunstpelz und versah sie mit einem Hundekopf, aber die Idee wurde rasch wieder aufgegeben, denn Tierschützer protestierten, das sei ein Verstoss gegen die Würde des Tiers. Document1 19/53 «Vanina», fragte ich, «wie war das damals: Hattest du in der Küche besondere Hilfsmittel?» «Ich hatte eine sprechende Waage und einen Mikrowellenherd, den ich mit Nagellack markiert hatte», antwortete Vanina. «Durch einen Bekannten konnte ich mein Induktionskochfeld mit einer taktilen Bedienleiste ausstatten, um die vier Heizkreise regeln zu können. Es kostete schon einige Mühe, Geräte zu finden, die noch Griffe mit Rasterung besassen, denn Tastfelder waren damals der letzte Schrei. Wenn mir nichts einfiel, was ich für meine kleine Familie kochen sollte, holte ich mir Anregungen und Rezepte bei Televox, dem Ansagedienst des SBV. Ansonsten arrangierte ich mich schlecht und recht, teilweise mit Spezialgeräten, wie man sie bei Betty Bossi manchmal fand. Wenn ich zu faul war, meine Einkäufe aufzulisten, stellte ich die frischesten Lebensmittel ganz hinten ins Kühlschrankfach, damit nicht versehentlich Sachen mit abgelaufenem Verfalldatum auf den Tisch kamen.» «Wie bitte?» rief ich aus. «Du hattest keinen intelligenten Kühlschrank, der dir eine Einkaufsliste erstellte und dir sagte, wenn ein Verfalldatum abgelaufen war? Nach meinen Informationen gab es das doch damals auch schon!» «Aber nein», entgegnete Vanina, «das galt seinerzeit noch als Spitzentechnologie und war dementsprechend viel zu teuer, zumal es dafür keine Zuschüsse gab. Da ich mich mit Computern gut auskannte, konnte ich online einkaufen. Wenn die Sachen dann geliefert wurden, habe ich sie mit Hilfe meines PENfriend stimmmarkiert – das war ein Markierstift für ‹sprechende› Labels, die man einfach auf die Sachen klebte und dann einlas. Ich konnte aufzeichnen, um was es sich handelte und wie lange es haltbar war. Eine liebe Nachbarin im Ruhestand half mir, indem sie mir die Angaben auf der Packung vorlas. Mit demselben Verfahren konnte ich ganz einfach meine Weinflaschen identifizieren und meinen Gästen den richtigen kredenzen. Damals war Wein ja noch rezeptfrei.» «Und dein Haushalt?» fragte ich ungläubig. «Eine Kollegin erzählte mir von vollautomatischen Staubsaugern, die gar nicht so teuer waren – seinerzeit unter 500 Franken. Sie hatte einen Apparat namens Roomba von iRobot, aber es gab Document1 20/53 auch andere Marken. So ein intelligenter Staubsauger saugte je nach Programmierung in allen Räumen, es sei denn, man schloss die Tür. Man konnte sogar eine virtuelle Wand errichten, damit er sich nicht den Tannenbaum vorknöpfte. So etwas wäre praktisch gewesen, um die Haare der fünf Blindenhunde aufzusaugen, die mich nacheinander begleiteten. Leider habe ich mich damals nicht weiter damit beschäftigt, weil ich darauf hoffte, dass der Assistenzbeitrag es mir ab 2012 ermöglichen würde, eine Putzfrau einzustellen, oder jemanden, der mir im Alltag behilflich war, mich zum Arzt oder zu Freizeitaktivitäten begleitete.» Ich war neugierig und fragte weiter: «Heute steht mir dank Malcolm und seiner integrierten Blindbox für sämtliche Fernsehprogramme eine Audiodeskription zur Verfügung. Wie war das damals bei euch?» «Das fing gerade erst an. Aber um zu wissen, welche Filme mit Audiodeskription gezeigt wurden, brauchte ich dank Televox und Mails vom SBV nicht einmal auf Websites zu gehen, die meistens nicht zugänglich waren.» «Hmm. Dank Malcolm habe ich Zugriff auf sämtliche Tageszeitungen und Hörbücher, die es im Internet gibt. Wie hast du dich damals informiert?» «Ich habe mich nach Herzenslust am elektronischen Kiosk des SBV bedient», erzählte Vanina. «Obwohl ich nur Zugriff auf die schweizerische Presse hatte, konnte ich aus Zeitgründen gar nicht alles lesen, was ich auf mein Lesegerät heruntergeladen hatte – damals war es ein Milestone oder Victor. Wenn ich Hörbücher haben wollte, ging ich entweder auf entsprechende Websites oder, was mir noch lieber war, lud mir ganz einfach eines von den vielen Büchern herunter, die ehrenamtliche Mitarbeiter der Westschweizerischen Hörbibliothek aufgenommen hatten. Auch in den öffentlichen Bibliotheken gab es schon ein ständig wachsendes Angebot an Werken im MP3-Format. Ausserdem haben wir die Sachen natürlich an andere weitergegeben.» «Und das Telefon?», wollte ich weiter wissen. Document1 21/53 «Damals befanden wir uns gerade im Umbruch: Tastentelefone verschwanden nach und nach vom Markt, dafür gab es Touchscreens. Mir persönlich fiel die Umgewöhnung nicht leicht. Deshalb brachte ein Anbieter auch ein Telefon mit grossen Tasten heraus, das Alto. Damals hatten wir Angst, dass es irgendwann überhaupt keine Geräte mit Tastatur mehr geben könnte. Malcolms Urahnen existierten zwar schon, aber die arbeiteten überwiegend in der Industrie und waren für Normalsterbliche unerschwinglich.» Vanina seufzte ein wenig und lehnte sich in den Sessel zurück. Letzten Samstag fühlte sich Vanina nicht gut. Da sie sehr müde war, sass ich nur still bei ihr. Unvermittelt fragte sie mich: «Ob Malcolm mir wohl Chopins Nocturne Op. 9 vorspielen könnte?» Chopin – von einem Musiker mit diesem komischen Namen hatte ich noch nie gehört. Ich wandte mich an meinen Androiden und bat ihn: «Malcolm, such das neunte Nocturne von Chopin!» Fast augenblicklich schwebte eine zarte Klaviermelodie durch das Halbdunkel des Zimmers. Als die Musik verklang, schlief Vanina, und wir gingen auf Zehenspitzen hinaus, Malcolm und ich. Ein paar Tage später gab Malcolm einen schrillen Laut von sich und berichtete mit gewollt betrübt klingender Stimme: «Vanina ist in ihrem 91. Lebensjahr gestorben.» Da ich keine Reaktion zeigte, wiederholte er die Nachricht. Doch wem konnte ich meinen Kummer anvertrauen? Dieser seelenlosen Maschine? Ich wandte mich zu ihm um und sagte: «Malcolm, deinetwegen und wegen deiner schrecklichen Tüchtigkeit kenne ich nicht mal meine Nachbarn!» Und er erwiderte: «Aber dafür kann ich doch nichts!» Legende: «Wie bitte?» rief ich aus. «Du hattest keinen intelligenten Kühlschrank, der dir eine Einkaufsliste erstellte und dir sagte, wenn ein Verfalldatum abgelaufen war?» (Foto von R2D2, dem aus dem Film „Star Wars“ bekannten Roboter) (Foto: Naomi Jones) Document1 22/53 Fokus Der Assistenzbeitrag – eine Chance für uns Daniel Pulver Seit dem 1. Januar 2012 ist die IVG-Revision 6a in Kraft. Der damit eingeführte Assistenzbeitrag soll behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben ermöglichen. Nachfolgend ein kleiner Überblick. Mit dem Assistenzbeitrag können behinderte Menschen jene Kosten decken, die für die Anstellung von Assistenten anfallen. Diese werden mit einem Arbeitsvertrag angestellt. Von Behinderung Betroffene werden somit zu Arbeitgebern. Arbeitgeber sein verpflichtet Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir sehbehinderten oder blinden Menschen uns solche Leistungen einkaufen können? Arbeitgeber sein tönt im ersten Moment verlockend und spannend. Ist es im Grundsatz auch. Es verbergen sich jedoch viele administrative Aufgaben (Pflichten) dahinter, die den Zugang zu Assistenzbeiträgen erheblich erschweren können. Doch hier sieht das Gesetz Hilfestellungen vor. Administrative Hilfe Sobald die IV-Stelle einen Assistenzbeitrag gesprochen hat, kann sie dem Empfänger während 18 Monaten Beratung und Unterstützung in organisatorischen und administrativen Fragen gewähren. Zu diesem Zweck kann die IV-Stelle Dritte (Institutionen, Treuhänder, natürliche Personen) beauftragen, die sie selbst oder auf Vorschlag der versicherten Person auswählt. Diese Dritten können dann der IV-Stelle im Rahmen des Auftrags Document1 23/53 Rechnung stellen. Die Höhe der Vergütung hängt von der Schwierigkeit der Verhältnisse ab. Es können höchstens 75 Franken pro Stunde und maximal 1500 Franken total vergütet werden. Wer hat Anspruch? – Wer nicht? Wer hat nun konkret Anspruch auf solche Assistenzleistungen? Personen, denen eine Hilflosenentschädigung der IV zugesprochen wird, die gleichzeitig zu Hause leben und die volljährig sind, können Assistenzleistungen beantragen. Dem gegenüber haben Personen, die eine Hilflosenentschädigung der Unfall- oder Militärversicherung beziehen, keinen Anspruch auf den Beitrag. Dasselbe gilt für Personen, die eine Hilflosenentschädigung der AHV beziehen. Auch sie haben keinen Anspruch auf den Assistenzbeitrag. Voraussetzungen für Minderjährige Unter folgenden Voraussetzungen haben auch Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Wer regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besucht, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarschulstufe II absolviert, kann Assistenzbeiträge einfordern. Auch Personen, die eine Erwerbstätigkeit während mindestens zehn Stunden pro Woche auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben. Welche Hilfeleistungen deckt der Assistenzbeitrag? Die Grundlage für die Bemessung des Assistenzbeitrags ist der für Hilfeleistungen zeitlich benötigte Bedarf. Folgende alltägliche Lebensverrichtungen können angerechnet werden: • Haushaltführung • Gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung • Erziehung und Kinderbetreuung Document1 24/53 • Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit • Berufliche Aus- und Weiterbildung • Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • Überwachung während des Tages • Nachtdienst 20 Stunden pro Lebensverrichtung Für den Hilfsbedarf bei den alltäglichen Lebensverrichtungen, bei der Haushaltführung und der gesellschaftlichen Teilhabe werden im Falle leichter Hilflosigkeit pro hilfsbedürftiger Lebensverrichtung maximal 20 Stunden pro Monat angerechnet. Hier ein Beispiel: Rolf bezieht eine Hilflosenentschädigung leichten Grades und ist bei zwei der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen auf Dritthilfe angewiesen. Bei ihm können somit für die genannten Bereiche monatlich maximal 40 Stunden (2 x 20 Stunden) angerechnet werden. Drei Lebensverrichtungen für Blinde Bei blinden und hochgradig sehschwachen Personen sieht der Assistenzbeitrag die Entschädigung von drei Lebensverrichtungen vor. Bei Personen, die gehörlos und zugleich blind oder hochgradig sehschwach sind, sind es sechs Lebensverrichtungen. Auch dazu ein kurzes Beispiel: Anna ist blind und bezieht eine Hilflosenentschädigung leichten Grades wegen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung. Bei ihr können für die genannten Bereiche monatlich maximal 60 Stunden (3 x 20 Stunden) angerechnet werden. Kasten: Seit dem 1. Januar dieses Jahres können Personen, die eine IVRente erhalten und im eigenen Haushalt leben, Assistenzbeiträge Document1 25/53 beantragen. Der Versicherte stellt selbst private Hilfskräfte ein und schliesst mit ihnen Arbeitsverträge ab. Die Hilfe muss regelmässig und wiederkehrend erbracht werden. Arbeitgeber und Hilfskraft dürfen nicht in direkter Linie miteinander verwandt sein. Der Assistenzbedarf ist abhängig von der Hilflosenentschädigung und davon, ob es um Haushaltsführung oder Berufstätigkeit geht. Für sehbehinderte Personen werden im Monat maximal 60 Stunden Assistenz finanziert. Taubblinde Personen haben Anspruch auf maximal 240 Stunden. Der Betrag, den die IV für geleistete Assistenz bezahlt, beträgt grundsätzlich Fr. 32.50 pro Stunde. Für qualifizierte Leistungen zahlt sie Fr. 48.- und für Nachtdienste Fr. 86.- pro Stunde. Einen Assistenten zu beschäftigen, heisst Arbeitgeber sein. Dies beinhaltet Pflichten. Wer deshalb Beratung und Unterstützung beim Abschliessen von Verträgen und Stellen von Rechnungen braucht oder sich bei der Mitarbeiterverwaltung und der Berechnung von Lohnnebenkosten des Assistenten helfen lassen möchte, erhält Fr. 75.- für maximal 20 Stunden. Detaillierte Informationen über Ihren Anspruch auf einen Assistenzbeitrag erteilt Ihnen die SBV-Beratungsstelle in Ihrer Region. Lesen Sie über Erfahrungen von behinderten Menschen mit persönlichen Assistenten und Assistentinnen im Artikel des Soziologen Tom Shakespeare. Die rechte Hand Tom Shakespeare Persönliche Assistenten geben Behinderten mehr Freiheit – und alle Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers. Chancen und Fallstricke einer besonderen Beziehung. Document1 26/53 Wo immer Sonali hingeht, ist Helena dabei. Wenn Sonali einen Vortrag hält, spricht Helena die meisten der Worte. Wenn Sonali durchs Zimmer stolpert, ist Helena an ihrer Seite. Wenn Sonali eine Mahlzeit zu sich nimmt oder zu Bett geht, wird sie von Helena unterstützt. Sonali ist eine Universitätskollegin von mir. Sie ist 38 Jahre alt und Sozialwissenschafterin, sie ist mit einem englischen Fotografen verheiratet und leidet an einer Zerebralparese, die sie beim Sprechen, in der Feinmotorik und beim Gehen beeinträchtigt – aber nicht in ihrer Intelligenz oder ihrem Wunsch nach Unabhängigkeit. Helena ist ihre persönliche Assistentin, die ihr ein Leben in Würde und die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Sonali ist Helenas Arbeitgeberin. (…) Vom 1. Januar 2012 an wird die Revision 6 a der Invalidenversicherung den behinderten Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz jenes Mass an Unabhängigkeit und Flexibilität ermöglichen, über das britische, niederländische und skandinavische Behinderte schon seit vielen Jahren verfügen. «Die einzelnen Personen mit Behinderung und ihre Familien werden endlich frei wählen können, wo sie leben wollen und mit wem – und von wem sie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen», sagt Katharina Kanka von der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS). Ich selbst bin ein britischer Wissenschafter, der zu Behinderung forscht, und arbeite zurzeit in Genf. Ich hörte zum ersten Mal von der Idee der persönlichen Assistenz, als ich vor 25 Jahren an meiner Doktorarbeit sass. Ich versuchte meinen Studenten an der Universität, darunter vielen zukünftigen Sozialarbeitern, zu erklären, dass zwischen körperlicher und sozialer Abhängigkeit ein grosser Unterschied bestehe. Ich verwies auf eine Gruppe von Leuten in Grossbritannien, die spezielle Schulen besuchen; sie werden mit eigens für sie hergerichteten Transportmitteln hinund hergefahren; sie tragen kein Geld auf sich; sie werden angestarrt, wo immer sie hingehen; sie leben in abgegrenzten Document1 27/53 Wohnarrangements; man muss ihnen bei allen möglichen Dingen zur Hand gehen. Diese scheinbar extrem abhängige Gruppe heisst «die königliche Familie». Ein blöder Vergleich? Vielleicht. Aber er veranschaulicht doch, dass man nicht in der Lage sein muss, alles eigenhändig zu tun: Man muss nur in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie die Dinge für einen erledigt werden. Kontrolle macht einen unabhängig, nicht Fähigkeit. Ich selbst wurde mit Achondroplasie geboren, einer Störung, die das Körperwachstum beeinträchtigt, und bin immer unabhängig gewesen. Obschon mich diese Behinderung ungewohnt, in den Augen mancher Leute sogar komisch aussehen lässt, schränkte sie das, was ich tun konnte, nicht sehr stark ein. Ich besuchte eine normale Eliteschule, studierte an der Universität Cambridge und erfreute mich einer erfolgreichen akademischen Laufbahn, bis ich 2008 plötzlich die Herrschaft über meine Beine verlor. Innert dreier Tage wurde ich von einem gehenden, Fahrrad fahrenden, autonomen Individuum zu einer von den Hüften abwärts gelähmten Person. Ich war im Spital in Newcastle ans Bett gefesselt und benötigte zur Bewältigung aller erdenklichen Körperfunktionen plötzlich die Hilfe von Krankenschwestern. Die Rehabilitation von einer Rückenmarksverletzung ist für jeden eine traumatische Erfahrung. Das Besondere an meinem Fall war, dass ich nichts dagegen hatte, behindert zu sein – schliesslich hatte ich mein ganzes Leben lang mit einer Behinderung gelebt. Was mich zutiefst bekümmerte und beinahe zum Selbstmord getrieben hätte, war die Tatsache, dass ich nun von anderen abhängig geworden war. Als ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde und nach Hause zurückkehrte, vermittelte mir meine Gemeinde im Nordosten Englands eine Helferin, die mir jeden Morgen half, mich zu duschen und auf den Tag vorzubereiten. Das fühlte sich sehr merkwürdig an. Es handelte sich um eine leicht gelangweilte junge Frau, die oft zu spät zur Arbeit kam und von der ich mir dauernd Klagen über ihre eigenen Probleme anhören musste. Doch seit 1996 ist es den britischen Gemeinden gestattet, ja sie werden geradezu dazu ermuntert, direkt an die Leistungsempfänger ein Assistenzbudget auszuzahlen. Als man mir diese Möglichkeit anbot, willigte ich hocherfreut ein. Der Document1 28/53 zuständige Sozialarbeiter schätzte meinen Assistenzbedarf auf 22 Stunden pro Woche, und ich unterschrieb einen Vertrag. Danach wurde mir das Budget für die veranschlagten Assistenzstunden auf mein Bankkonto überwiesen, und ich bezahlte davon selber die Person, die ich haben wollte, für genau die Hilfe, die ich brauchte. Mir fiel ein Stein vom Herzen. Ich beschloss, Leute anzustellen, die ich bereits kannte. Das fiel mir leichter, als per Annonce völlig fremde Personen zu suchen. Ich kannte viele verarmte Künstler, die das Geld dringend gebrauchen konnten. Ausserdem dachte ich mir, wenn ich schon so viel Zeit mit einem Assistenten zubringen musste, dann wäre es doch angenehmer, wir teilten ein paar Interessen. Wenn ich nun zu einer Tagung fahren wollte und nicht sicher war, ob die Räumlichkeiten dort behindertengerecht waren, bezahlte ich einfach meine Künstlerfreundin Lucy dafür, mich zu begleiten. Als ich in Dänemark einen Vortrag hielt, begleitete mich meine Freundin Wendy, eine Tänzerin, um mich dort durch die Gegend zu schieben, zu tragen und mir sonst über die Runden zu helfen. Dasselbe galt fürs Einkaufen, Putzen und die Gartenarbeit, alles Dinge, die ich früher eigenständig erledigen konnte, aber für die ich nun die Hilfe anderer Leute brauchte. Dank der Tatsache, dass ich selbst die Assistenten bezahlen konnte, wurde ich wieder Herr meines eigenen Lebens, bekam wieder Kraft und Selbstbewusstsein. Ich fühlte mich frei – auch wenn ich kaum noch allein war. Persönliche Assistenz brachte mir mehr Eigenverantwortung und mehr Macht. Ich war zum Arbeitgeber geworden, was bedeutete, dass ich selbst Leute anstellen, beaufsichtigen und ihre Steuern abführen musste. Ich merkte, dass Künstler und Tänzer zwar hervorragende Gesellschafter sein können, aber dass sie es mit den Quittungen oft nicht so genau nehmen. Ich aber brauchte die ganzen Belege, weil ich gegenüber dem South Tyneside Council, der mir das Budget zur Verfügung stellte, über alle Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegen musste. Menschen mit Behinderungen, die in den Genuss einer persönlichen Assistenz kommen, müssen in der Lage sein, den Papierkram in nützlicher Document1 29/53 Frist zu erledigen – eine Verantwortung, der nicht jeder gewachsen ist. Wenn die Schweiz im Januar 2012 das PA-Modell einführt, werden Organisationen wie das Zentrum für selbstbestimmtes Leben eine entscheidende Rolle dabei spielen, Menschen mit Behinderung darin zu instruieren, was sie als Arbeitgeber ihrer Assistenten zu tun haben. Ein PA kann im übrigen zu interessanten persönlichen und emotionalen Konflikten führen. Ich entsinne mich, dass ich einmal bei David, einem Freund mit einer neurologischen Behinderung, der seit vielen Jahren seine eigenen Angestellten hat, zum Abendessen eingeladen war. Sein PA bereitete die Mahlzeit und zog sich dann zurück, statt mit uns gemeinsam zu essen. Irgendwann merkte ich, dass er einfach in der Küche sass und Zeitung las. Als der Wein ausgetrunken war, rief David nach ihm, und der Assistent kam und schenkte neuen Wein ein. Der PA beteiligte sich nicht an unserem Gespräch, sondern blieb stets im Hintergrund, bis er gebraucht wurde. Ich fühlte mich beinahe in die Welt vor dem Zweiten Weltkrieg zurückversetzt, als es noch Hausangestellte und Diener gab. Ich erfuhr, dass es unhöflich sei, einen PA ins Gespräch einzubeziehen, weil die behinderte Person stets im Mittelpunkt stehen solle. Es sei unerträglich, so argumentierten einige meiner behinderten Kollegen, wenn sie zu irgendeiner gesellschaftlichen Veranstaltung gingen und alles drehe sich nur um den PA und sie selbst würden ignoriert. Aus demselben Grund beschäftigen die meisten Menschen mit Behinderung aus meinem Bekanntenkreis lieber fremde Personen und machen, anders als ich, einen grossen Bogen um Freunde. Es sei viel leichter, eine professionelle Distanz aufrechtzuerhalten, wenn man seinen PA nicht persönlich kenne, besonders wenn er oder sie auch Aufgaben im Intimbereich verrichten müsse. In dem Moment, wo Freunde die Rolle eines Helfers übernähmen, verliere man seine Privatsphäre und vielleicht auch die Gleichheit. Um einen anderen Standpunkt kennenzulernen, sprach ich mit Daniela, einer Rollstuhlnutzerin in den Vierzigern. Sie leidet an einer genetisch bedingten progressiven Krankheit und hat eine Behindertenzeitschrift herausgegeben. Daniela ist eine von 250 Document1 30/53 Schweizer Behinderten, die während der letzten fünf Jahre am nationalen PA-Pilotprojekt teilgenommen haben. Sie erzählte mir, dass sie ihre Helfer per Anzeige am schwarzen Brett der Universität suche. Sie habe immer mehr Bewerber gehabt, als sie benötigte, aber «es ist schwer, Leute zu finden, die diese Aufgabe ernst genug nehmen, egal, wie gut und entspannt die persönliche Beziehung ist». Daniela weiss genau, was sie von ihren Assistenten fordert: «Ich verlange hundertprozentige Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Respekt, gute Arbeitsleistung, einen akademischen Bildungsstand, ein sonniges Gemüt plus Katzenfreundlichkeit!» Wie andere Arbeitgeber kann auch Daniela ein Lied von all jenen Angestellten singen, die die Anforderungen nicht erfüllten: die Unzuverlässige, die nur die Hälfte der Zeit aufkreuzte; der Alkoholiker, der eines Tages zugedröhnt zur Arbeit erschien; der ewige Junge, der im Grunde selbst bemuttert werden wollte. «Es ist schwer, ein guter Arbeitgeber zu sein», sagt sie, «fair und gerecht und anspruchsvoll, aber nicht bärbeissig, pünktlich zahlend, auch wenn das Geld vom Bund noch nicht eingetroffen ist. Die Verwaltung ist sehr zeitaufwendig, aber es lohnt sich absolut.» Danielas Bericht bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass die persönliche Assistenz für behinderte Menschen eine echte Befreiung ist. Viele werden zum ersten Mal in ihrem Leben in die Lage versetzt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen ausserdem, dass das Modell gegenüber der Heimbetreuung günstiger arbeitet. Doch als Sozialwissenschafter finde ich das PA-Modell auch aus sozialer und ethischer Perspektive höchst faszinierend. Die Pioniere dieser Form der Unabhängigkeit aus den 1970er und 1980er Jahren lehnten die traditionellen Hilfsangebote ausdrücklich ab. Mit unterschiedlichen Konsequenzen. Erstens zogen diese Leute es vor, keine professionellen Krankenpflegekräfte zu beschäftigen, die immer schon zu wissen glaubten, was am besten sei. Stattdessen griffen sie auf Ungelernte zurück, die sie anlernen konnten, wie sie es sich wünschten. Doch manche Behinderten sind sehr verletzbar und Document1 31/53 werden leicht misshandelt, bestohlen oder ausgebeutet. Manche Assistenten arbeiten für mehr als einen Arbeitgeber. Besteht dann nicht die Gefahr, dass sich Klatsch und Tratsch in der oft eng vernetzten Gemeinschaft der Behinderten verbreiten und dass die Schweigepflicht gebrochen wird? Aus diesen Gründen sind hohe professionelle und ethische Standards für persönliche Assistenten meiner Meinung nach absolut unabdingbar. Zweitens: Statt für die Unterstützung dankbar sein zu müssen, zogen die meisten Menschen mit Behinderungen ein einfaches Dienstleistungsverhältnis vor, das keine persönlichen Verpflichtungsgefühle und Abhängigkeiten mit sich bringt. Sie wollten Hilfsleistungen und Gefühle voneinander trennen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich möglich ist. Ein Mensch, der von anderen Menschen unterstützt wird, befindet sich immer schon in einer Beziehung. Die persönliche Assistenz enthält viele subtile Momente, in denen es um Grenzen und Intimität geht, um Privatheit und Vertraulichkeit. Manche Behinderten in meinem Bekanntenkreis behandeln ihre persönlichen Assistenten wie Knechte, während andere in ihnen eine Art Lebensgefährten sehen. Mit der Intimität ist auch die Frage nach der Sexualität aufgeworfen. Was, wenn Sie jemandem begegnen, den Sie attraktiv finden – aber der oder die geht lieber mit Ihrem PA aus statt mit Ihnen? Man kann leicht eifersüchtig werden, zumal die Assistenten in der Regel jünger sind als ihre behinderten Arbeitgeber. Und was, wenn Sie tatsächlich zu den «Glücklichen» zählen? Gehört es zu den Aufgaben eines PA, Ihnen das Sexualleben zu erleichtern? Oder, falls Sie Single sind, Ihnen bei der sexuellen Befriedigung zu helfen, wenn Sie nicht selbst dazu fähig sind? Was ist, wenn Sie lesbisch oder schwul sind und Ihr Assistent homophob? Solche und ähnliche Fragen führen zweifellos hin und wieder zu Problemen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass sich zwischen einer behinderten Person und ihrem PA eine erotische Beziehung entspinnt. Was dann? Kann der PA weiter angestellt bleiben? Tut er oder sie jetzt das, was vorher gegen Bezahlung erledigt wurde, um der blossen Liebe willen? Document1 32/53 (….) Ich selbst bin – als Soziologe ebenso wie als Mensch mit Behinderung – nach wie vor fasziniert von den neuen Formen professioneller Betreuung, von den neuen Dienstleistungsbeziehungen und von den neuen persönlichen und emotionalen Dilemmata des PA-Modells. Kasten: Tom Shakespeare ist Soziologe. Er lebt in Genf. Der Text erschien in voller Länge im NZZ Folio Nr. 11/2011 zum Thema Verantwortung. © NZZ Folio www.nzzfolio.ch Publikation mit ausdrücklicher Zustimmung von NZZ Folio. Wir danken für die freundliche Genehmigung. Magazin Die Kraft der Liebe Olivier Schmid Der Dokumentarfilm «Ursula – Leben in Anderswo» von Rolf Lyssy erzählt die Geschichte der taubblinden Ursula Bodmer und ihrer langjährigen Pflegemutter Anita Utzinger. Behutsam nähert er sich der uns fremden Welt von Ursula. Gleichzeitig ist der Film Zeugnis einer selbstlosen Nächstenliebe. Mitte der 1960er-Jahre wirkte Rolf Lyssy als Kameramann an der Produktion des Dokumentarfilms «Ursula oder das unwerte Leben» von Reni Mertens und Walter Marti mit. Der Film verfolgte die Entwicklung des taubblinden Mädchens Ursula und dokumentierte die Einzigartigkeit der Therapien und Behandlungsmethoden, welche die Pädagogin Mimi Scheiblauer Document1 33/53 bei ihrer Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen anwandte. Im Jahr 2009 hat Rolf Lyssy die mittlerweile 60-jährige Ursula und ihre Pflegemutter Anita Utzinger wieder getroffen. Aus dieser Begegnung und aus Schwarz-Weiss-Sequenzen aus dem Film von 1966 ist «Ursula – Leben in Anderswo» entstanden. «Man muss sie einfach gern haben» Ursula, sagt Anita, sei für sie stets ein Kind geblieben. Sie hingegen ist mittlerweile 80-jährig – zu alt, um sich noch um Ursula zu kümmern. «Wenn man ein behindertes Kind hat, darf man eigentlich nicht alt werden», sagt sie. Mittlerweile wohnt Ursula in einer Wohngruppe der «Tanne», einer Stiftung für Hörund Sehbehinderte. Aber regelmässig kommt Ursula sie besuchen. «Ja, jetzt darfst du hüpfen», sagt ihr Anita bei der Begrüssung. Nach einer dreijährigen Odyssee durch ein Dutzend Heime hatte die Heilpädagogin und Lehrerin für Hör- und Sehbehinderte die damals 7-jährige Ursula vor 55 Jahren in ihre Obhut genommen. Niemand wollte sich ihrer annehmen. Als Anita sie zum ersten Mal auf ihren Armen trug, schloss sie sie sofort in ihr Herz: «Man muss sie einfach gern haben.» Ursula war 4-jährig, aber klein wie ein Baby. Die im damaligen Heimalltag systematisch vernachlässigte Ursula konnte weder sitzen noch laufen. Die Ärzte attestierten ihr Idiotie, Bildungsunfähigkeit und keine grosse Lebenserwartung. «Nichts ist im Verstand, das nicht vorher in den Sinnen war» (Locke) Zusammen mit ihrem Vater brachte sie Ursulas drei Sinnen die Welt näher. Noch heute, wenn Ursula sie besuchen kommt, macht sie mit ihr zusammen einen Rundgang durch den Garten. Ursula voran, Anita in ihrem Schlepptau, die Hände auf ihren Schultern. Fast ist man unsicher, wer wen führt und stützt. Anita stupft Ursula an, wenn sie stehenbleibt. Sie nimmt ihre Hand und Document1 34/53 führt sie an die Blüten der Pflanzen. Sie erklärt ihr, dass es im Teich schon Molche habe. Sie habe nie aufgehört, mit ihr zu sprechen. «Manchmal mussten wir etwas hundert Mal wiederholen, manchmal zweihundert Mal, bis sie es begriff – um es dann viel besser zu machen, auf ihre Art.» Ihre Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Mit der Zeit lernte Ursula, anhand der Vibrationen die Bedeutung einzelner Wörter zu erkennen. Aber dies sei nicht von einem Tag auf den anderen gekommen, sondern erst nach Jahren. Anita erzählt von ihrem Kampf um eine IV-Rente für Ursula. Sie habe nie Ferien gemacht, weil sie sich ja um Ursula kümmerte. Woher nahm sie ihre Kraft, all die Jahre lang? «Ich habe sie einfach», sagt sie mit gebrochener Stimme, denn man müsse lieb sein mit ihr, «das spürt sie, ob man lieb ist». In der «Tanne» ruft die Betreuerin Gaby Weiss Ursula zu sich in die Küche. Ursula erhebt sich aus dem Sofa, läuft auf ihre traumwandlerische Art, die Arme leicht angewinkelt nach vorne gestreckt, langsam durch die Stube, bleibt stehen, reibt sich, auch dies eine ihrer typischen Gesten, die Augen, und geht schliesslich weiter, als Gaby auf den Tisch klopft und ihr die Richtung angibt. Am Küchentisch führt Gaby geduldig Ursulas Hand vom Teller, wo die Apfelschnitze liegen, zum vorbereiteten Teig. Immer wieder. Minutenlang. Bis Ursula begreift. Um nach drei Handgriffen wieder innezuhalten. Ursula sei nicht auf die Welt gekommen, um zu arbeiten, meint ein Betreuer lachend. Taubblinde lassen sich nicht in ein System pressen, sie sind im Jetzt, sagt Rolf Lyssy in einem der angenehm rar gesäten Kommentare. Taubblinde Menschen machen uns bewusst, dass Leben auch einfach ein Zustand sein könne und nicht immer Fortschritt bedeuten müsse. Ureigenes Tempo Auf die Frage, wer Ursula als Person sei, meint der Betreuer: «Man muss sie entdecken, wer sie ist. Wir sind immer noch dran, es hört nicht auf.» Aber eine typische Eigenart von ihr sei ihr Tempo. Man könne nicht in ihren Rhythmus eingreifen, ihn nicht beschleunigen, man müsse ihn akzeptieren, wie er sei. Document1 35/53 Dies ist die Stärke des Films: dass er sich dem Tempo Ursulas anpasst und die langen Kameraeinstellungen dem Zuschauer erlauben, zu versuchen, sich in Ursula hineinzuversetzen. Dass es beim Versuch bleibt, ist nicht dem Film anzulasten. Ursula lebt in Anderswo. Kasten: «Ursula – Leben in Anderswo» ist in verschiedenen Schweizer Städten im Schweizer Kino zu sehen. Die tagesaktuellen Spielorte und Vorführungszeiten finden Sie auf der Internetseite www.movies.ch/film/ursulalebeninanderswo. Die DVD zum Film ist bald auf www.ursula-film.ch/de/home bestellbar. Legende: Ursula Bodmer ist taubblind. Sie lebt in Anderswo. (Nahaufnahme von Ursula, die auf einem Sofa liegt) (Foto: Elia Lyssy) iPhone-App – Der Licht-Detektor Urs Kaiser Kennen Sie die Situation? Sie sind blind und allein zu Hause. Die sehenden Gäste haben sich fröhlich verabschiedet und Sie wissen nun nicht: Ist das Licht ausgeschaltet oder nicht? Um das festzustellen, gibt es im SZB-Shop ein Gerät für Fr. 66.50, den LumiTest. Den gleichen Dienst erweist die iPhone-App «Light Detector», die im App-Store für einen Franken zu erwerben ist. Durch die Kameralinse des iPhone misst der Lichtdetektor die Helligkeit des Bildausschnitts, auf den Sie die Kamera richten und zeigt den Wert mit einem Signalton an. Je mehr Licht auf die Kameralinse fällt, desto höher wird der Ton und umgekehrt. So kann ich sogar bei Tageslicht feststellen, ob in meiner Küche das Licht brennt. Wird der Ton nach dem Betätigen des Lichtschalters höher, dann habe ich das Licht soeben eingeschaltet; wird der Document1 36/53 Ton hingegen tiefer, habe ich es ausgeschaltet. Mit Hilfe dieser App gelingt es sogar, bei einem einseitig bedruckten Dokument festzustellen, welches die bedruckte Seite ist. Auch bei der Orientierung in einem grossen Raum kann die App hilfreich sein. Da sie Lichtquellen anzeigt, kann ich durch Schwenken des iPhones feststellen, in welcher Richtung sich beispielsweise die Fenster befinden. Ob die App allerdings auch anzeigt, ob es sich bei meinem Gegenüber um einen hellen Typ handelt, das ist zu bezweifeln. Das muss ich schon selber raus bekommen. Alto – das Telefon zum Telefonieren Claudine Damay Alto ist ein ganz einfaches, gut auf die Bedürfnisse Sehbehinderter ausgerichtetes Mobiltelefon, mit dem man anrufen, angerufen werden sowie SMS senden und empfangen kann. Der Apparat hat eine ausgesprochen gut verständliche, wahlweise männliche oder weibliche Sprachansage, ist ein Schiebetelefon und wiegt nur 100 g. Der Display-Kontrast kann mit hellem oder dunklem Hintergrund angepasst werden, die Schriftgrösse ist optimal. Man kann das Gerät mit und ohne Headset benutzen. Es besitzt eine Notruffunktion; in der integrierten «Pillendose» lassen sich sechs Weckrufe für die Medikamenteneinnahme vorprogrammieren. Die Eingabetasten sind erheblich grösser als bei anderen derzeit handelsüblichen Telefonen. Zum Aufladen schliesst man das Alto an den PC oder eine normale Steckdose an. Zum Lieferumfang gehören Ladestation, Adapter, USB-Kabel, Headset und Schutzhülle. Der Apparat wird in Orange, Blau und Anthrazit angeboten und kostet nur 149 Franken. Nach mehrstündigem Testen ist das Alto unserer Meinung nach die ideale Lösung für alle, die ein Mobiltelefon ohne unnötige Zusatzfunktionen lediglich zum einfachen, bequemen Telefonieren suchen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine eingehenden technischen Tests vorgenommen haben, sondern die Anwenderfreundlichkeit geprüft haben. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Gold GMT www.goldgmt.com, 032 725 21 21. Document1 37/53 Wenn die Leinwand spür- und tastbar wird Ann-Katrin Gässlein Kunst für Blinde und Sehbehinderte: Mit dem Projekt «Berühren Sehen» hat das Walliser Kunstmuseum zusammen mit dem SBV ein Angebot entwickelt, das im Jahr 2011 den Preis im nationalen Sehbehindertenwesen, die «Canne blanche», erhielt. Warum entwickelt ausgerechnet ein Kunstmuseum, das wie kaum eine andere Institution auf visuelle Wahrnehmung setzt, eine Ausstellung für Blinde? «Man kann die Frage auch anders stellen», meint Liliane Roh, Verantwortliche für Bildung und Vermittlung bei den Kantonsmuseen und Koordinatorin des Projekts: «Welche Personengruppe ist am meisten von der Kunst in kantonalen Institutionen ausgeschlossen? Da kommt man rasch auf Blinde und Sehbehinderte.» Dabei sieht das 2004 in Kraft getretene Gesetz über die Gleichstellung sehbehinderter Personen vor, den Zugang zu Gebäuden, zu Information und Kultur zu erleichtern. Als 2007 das Kunstmuseum neu eingerichtet wurde, bot sich die Gelegenheit, zusammen mit der Sektion Wallis und der Beratungsstelle Sitten des SBV ein Angebot zu entwickeln, das auch blinden und sehbehinderten Personen zugänglich ist. «‹Berühren Sehen› bezeugt unsere Bemühungen um Integration und unseren Willen zur Beseitigung von Schranken jeglicher Art, seien sie physischer, psychischer, gesellschaftlicher oder kultureller Art», fasst Staatsrat Claude Roch zusammen. Zugang zur Malerei schaffen Natürlich hatte das Walliser Kunstmuseum nicht als erstes die Idee, ein Angebot für ein sehbehindertes Publikum zu schaffen. Normalerweise stehen Skulpturen zur Verfügung. Aber der Zugang zur Malerei – ohne das Original zu berühren – ist Document1 38/53 nochmals eine andere Herausforderung. Diese Vermittlung geschieht in «Berühren Sehen» nun dreistufig: durch zwei- und dreidimensionale Tastmodelle von Werken zum Anfassen, durch mehrsprachige, für Sehbehinderte konzipierte Audio-Guides und durch besondere Führungen. Dazu wurde das Personal des Kunstmuseums vor Ausstellungsbeginn entsprechend geschult. Geschichtsträchtige Schlösser werden sicher Trepp auf, Trepp ab, durch verborgene Türen hinaus und durch Seiteneingänge ins nächste Gebäude – im Walliser Kunstmuseum atmet eine langjährige Vergangenheit. Die Dauerausstellungen sind in den beiden Schlössern Majorie und Vidomnat, dem ehemaligen Sitz des Bischofs von Sitten, beheimatet. «Es war alles andere als einfach, ein Kunstmuseum, das in einem historischen Gebäude untergebracht ist, für blinde und sehbehinderte Personen zugänglich zu machen», erzählt Liliane Roh. Mögen sich schon Personen sehenden Auges in den Ecken und Winkeln des Schlosses verirren, muss sehbehinderten Personen zunächst eine Vorstellung der Örtlichkeit vermittelt werden. Dafür ist im Eingangsbereich des Museums ein Modell mit der Breite einer Armspanne aufgestellt. Verschiedene Materialien zeigen, wo sich Mauern, Felsen, Grünflächen oder Wasserbecken befinden. Durch abnehmbare Dächer lässt sich in die Räume «hineinschauen», um den eigenen Standort zu verorten. Der folgende Rundgang durchs Museum wurde analysiert und gesichert: Mit Treppengeländern und Markierungen der Schwellen ist die Sicherheit und Orientierung für sehbehinderte Personen gewährleistet. Gemälde in zwei und drei Dimensionen Das jüngste Kunstmuseum der Schweiz hat seit seiner Gründung 1947 die Aufgabe, regionales Kunstschaffen zu entdecken. Es verwundert daher nicht, dass schon der erste Raum seine Besucher mit dem Motto «Der erhabene Berg» begrüsst. In dramatischen Licht-Schatten-Kontrasten, mit packender Aussicht Document1 39/53 und Wolkenansammlungen, oft in seiner Gewaltigkeit auch übertrieben dargestellt, erscheinen die Alpen auf Ölgemälden des 18. Jahrhunderts. Pionier der Gebirgsmalerei ist Caspar Wolf, dessen zwei Werke «Brücke und Dalaschlucht bei Leuk» (um 1775) zur Inspirationsquelle des ersten «Tastmodells» wurden. Mit verschiedenen Materialien wurden die Felsen, die filigrane Brücke, winzig erscheinende Menschen am Fuss der Schlucht vor dem schäumenden Gebirgsbach eingefangen. Wo die Sonne steht und in welchem Einfallswinkel Strahlen ins Wasser treffen – das erklärt die Mediatorin, während sie die blinden Besucher an das Werk heranführt. Bei anderen Werken stehen andere Methoden, aber immer der Tastsinn im Vordergrund. Für «Die Wäscherinnen» wurden verschiedene Bildebenen in Rahmen gesetzt, die gleichsam weggeklappt werden können, um bis in den Hintergrund des Bildes vorzudringen. Zusätzliche Muster der bemalten Leinwand veranschaulichen die Maltechnik und den Pinselstrich – aber auch Materialien wie die Steinmauer, den Waschtrog aus Holz und die Wolle der Kleider. «Eine Person, die von Geburt an blind ist, entwickelt Vorstellungen, die auf nichtvisuellen Wahrnehmungen beruhen, über andere Sinne – Tastsinn, Gehör, Geruch, Geschmack – und über den gesellschaftlichen und persönlichen Austausch», erklärt Denise Javet, Ergotherapeutin für Sehbehinderungen bei der Beratungsstelle Sitten des SBV und Kunsthistorikerin. «Unsere Arbeit besteht nun darin, diese beiden Elemente zusammenzubringen und es so zu ermöglichen, eine eigene und persönliche Vorstellung des Bildes oder anderer visueller Phänomene zu machen.» So gehört zur Ausstellung immer eine persönliche Begleitung; der Besuch wird interaktiv durch die Erzählungen und Beschreibungen der geschulten Führer. Daneben setzt das Museum auch auf einen speziellen Audio-Guide, der Kommentare zu 30 Werken auf Deutsch, Französisch und Englisch vermittelt. Kasten: Document1 40/53 Detaillierte Informationen zu den Führungen auf Anfrage oder auf der Website: www.museen-wallis.ch Verband 2013 bekommt der SBV neue Statuten Jean-Marc Meyrat Die letzte Revision der SBV-Statuten fand 2005 statt. Seit mehreren Monaten beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Delegiertenversammlung 2011 mit einer kompletten Überarbeitung unseres Grundlagenpapiers. Ein Interview mit SBV-Präsident Remo Kuonen. «der Weg»; Wie ist die Vorbereitung bisher gelaufen? Remo Kuonen: Es wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus neun Personen unter meiner Leitung gebildet: drei Mitglieder des Zentralvorstands, drei Sektionspräsidenten als Vertreter der drei linguistischen Regionen, zwei Vertreter der Delegiertenversammlung und der Zentralsekretär des SBV. In sechs Sitzungen erstellte diese AG einen Vorentwurf, der dem Zentralvorstand, den Sektionsräten und den beiden Regionalkommissionen zur Stellungnahme vorgelegt wurde. «der Weg»; Welche Grundlinie verfolgen die neuen Statuten? Kuonen: Der Grundsatz lautet Vereinfachung. Ich möchte hier nicht allzu sehr ins Detail gehen, aber wir wollen ein Rahmenwerk schaffen, das genügend Spielraum bietet, damit später je nach Bedarf Richtlinien herausgegeben werden können, ähnlich wie die Verfassung, auf deren Grundlage Gesetze erlassen werden. Document1 41/53 Hauptmerkmal der neuen Statuten ist die Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Sektionen. Einige davon wünschen sich mehr Eigenständigkeit, um sich beispielsweise in der Lokalpolitik zu engagieren, andere sind eher geneigt, diese Aufgaben den professionellen Strukturen zu überlassen und sich lieber für die Organisation von Freizeitaktivitäten einzusetzen. Die AG hat deshalb Wert auf verstärkte Autonomie und die Übertragung von mehr Verantwortung auf die Sektionen gelegt, denen nach wie vor ein Verwaltungsinstrument zur Verfügung steht. Dadurch können sie sich so aufstellen, wie sie selbst es für richtig halten. «der Weg»; Wie sollen die Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder aussehen? Besteht nicht die Gefahr, dass unterschiedliche Messlatten angelegt werden? Kuonen: Bewerber werden zunächst Mitglied einer Sektion, die sie anschliessend im Zentralregister einträgt. Das bedeutet, dass die Sektionen über Aufnahmeanträge befinden müssen. Allerdings wird es eine Reihe Kriterien geben, die im Grossen und Ganzen den heute geltenden entsprechen. Die einzige Einschränkung ist der Wohnort. Das neue Mitglied muss zwingend im Gebiet der jeweiligen Sektion wohnen. Grundsätzlich hat jede Person, die sich an ein Verwaltungsorgan wendet, Anspruch auf Überprüfung. Fühlt sie sich durch eine Ablehnung ungerecht behandelt, kann sie jederzeit bei einer höheren Instanz Widerspruch einlegen, in diesem Fall an den Zentralvorstand. Damit es bei der Beurteilung keine allzu grossen Unterschiede zwischen den Sektionen gibt, sehen die neuen Statuten die Gründung eines Sektionsrats vor. Dieses Organ soll zu Entscheidungen über regionale und lokale Probleme befugt sein. All das muss natürlich koordiniert werden. Der Sektionsrat ersetzt nicht die Regionalkommissionen oder die derzeitige Konferenz der Sektionspräsidenten. «der Weg»; Wie wird die Delegiertenversammlung aussehen? Document1 42/53 Kuonen: Schon seit einigen Jahren stehen wir vor dem Problem, dass die Delegiertenversammlung exponentiell wächst: Derzeit sind es 64 Delegierte. Die AG ist zu dem Schluss gekommen, dass wir, um auch künftig hochwertige Arbeit leisten zu können, die Delegiertenversammlung nach dem Vorbild des Bundesrats zahlenmässig begrenzen müssen, und zwar auf höchstens 40 Delegierte; die Verteilung müsste auf der Mitgliederzahl der jeweiligen Sektionen basieren. Natürlich gäbe es eine Mindestanzahl Vertreter. «der Weg»; Und was wird aus dem Zentralvorstand? Kuonen: Die AG schlägt vor, die Zahl der Mitglieder von neun auf sieben zu reduzieren. Angesichts der Komplexität der Vorgänge sind wir zudem zu dem Schluss gekommen, dass ein zweijähriges Mandat zu kurz ist. Man muss zugestehen, dass allein für die Einarbeitung mindestens ein Jahr erforderlich ist. Deshalb schlägt die AG vor, dass die ZV-Mitglieder jeweils für eine vierjährige Amtszeit gewählt werden und zweimal wiedergewählt werden können. «der Weg»; In welcher Form berücksichtigt der Statutenentwurf die Regionen? Kuonen: Früher wurde stets auf eine ausdrückliche Formulierung der kulturellen bzw. sprachlichen Gleichstellung gepocht, im Klartext: auf die Respektierung der Minderheiten. Durch die Autonomie der Sektionen versteht es sich meiner Meinung nach von selbst, dass diese Forderung eingehalten wird, ähnlich wie in den Statuten, die seit Jahren in unserer Tessiner Sektion gelten. «der Weg»; Erfolgt diese Statutenrevision nicht etwas überstürzt? Kuonen: Das Vernehmlassungsverfahren sieht ja vor, dass der Vorentwurf dem Zentralvorstand, den Sektionsvorständen und den beiden Regionalkommissionen zur Stellungnahme vorgelegt wird, damit diese Instanzen Gelegenheit haben, die in diesem Document1 43/53 Papier enthaltenen grundsätzlichen Änderungen zu überdenken und dazu Stellung zu nehmen. Die Arbeitsgruppe sammelt alle Kritikpunkte und Vorschläge und erstellt dann einen Statutenentwurf, der im Herbst 2012 nochmals auf allen Ebenen unseres Verbands diskutiert wird, bevor sich dann bis Jahresende die Delegiertenversammlung dazu äussert. Legende: SBV-Präsident Remo Kuonen (Foto: P. W. Henry) Veranstaltungen Sektion Aargau-Solothurn 03.04. 24.04. 01.05. 10.05. 15.05. Stammtisch-Kaffeetreff von 14.00–16.30 Uhr in der Aarauerstube beim Bahnhof in Aarau. Auskunft erteilt: Verena Müller 062 721 51 67 Ausflug ins Technorama in Winterthur. Anmeldung bis 13. April bei: Verena Müller, 062 721 51 67, [email protected] Stammtisch-Kaffeetreff von 14-16.30 Uhr in der Aarauerstube beim Bahnhof in Aarau. Auskunft erteilt: Verena Müller, 062 721 51 67 Oltner Kabarettage, Stadttheater Olten, 20.00 Uhr, Organisation: Martin Guldimann, 062 212 77 20 Wanderung mit Grillplausch und musikalischer Unterhaltung. Anmeldung bei: Barbara Fehr und Roman Schober von 19.00–20.00 Uhr 062 824 77 70 (Verschiebedatum: 22.05.) 18.–20.05. Literatur im Dunkelzelt in Solothurn. Spannende Begegnungen mit Autorinnen und Autoren. Vorgetragen von der blinden Radiomitarbeiterin Yvonn Scherrer. Anmeldung und Auskunft: Urs Kaiser, 076 339 50 31 [email protected] Document1 44/53 Sektion Bern 28.03. 02.04. 21.04. 25.04. 07.05. Stammtisch im «a familia portugesa» Mittagstisch in der Villa Stucki Besichtigung Lötschbergtunnel und Tropenhaus in Frutigen. Anmeldeschluss 1. April. Stammtisch im «a familia portugesa» Mittagstisch in der Villa Stucki Sektion Berner Oberland 08.03 02.04 12.04 21.04 27.04 10.05 25.05 11.06 Freizeitgruppe Brigitta Stehli, Tel. 034 461 89 88, Bruno Seewer, Tel. 033 657 10 58 Selbsterfahrungsgruppe, Hansueli Lüthi, Tel. 033 453 14 22, Rösli Polgar, Tel. 033 336 38 55 Freizeitgruppe Frühlingsausflug zur Schokoladenfabrik in Broc Freitagstreff: Yvonne und Jürg Albisser/Gut, Tel. 033 437 25 82 Freizeitgruppe Freitagstreff Selbsterfahrungsgruppe Sektion Nordwestschweiz 21.03. 31.03. 18.04. 28.04. 16.05. 20.05. 26.05. Document1 Freizeitgruppe im Blindenheim um 14.30 Uhr Wanderung: Wanderleiter Beni Karle, Tel. 061 225 58 88 Freizeitgruppe im Blindenheim um 14.30 Uhr Wanderung: Wanderleiter Heiri Weder, Tel. 032 621 21 50 Freizeitgruppe im Blindenheim um 14.30 Uhr Prima Vista Geburtstag Wanderung: Wanderleiter Ruth und Otto Meister, Tel. 061 421 78 69 45/53 Sektion Ostschweiz 05.03. 02.04. 15.04. 21.04. 06.05. 07.05. Stamm, Rest. Brasserie, ab 19.00 Uhr, beim HB St. Gallen Stamm, Rest. Brasserie, ab 19.00 Uhr, beim HB St. Gallen Wanderung «Romanshorn», 08.45 Uhr bei Appenzellerbahn am HB St. Gallen, ohne Anmeldung, weitere Info 14 Tage vorher auf Televox Frühlingsanlass: «klingende Steine» in Kradolf, interessante Objekte selber zum Klingen bringen, weitere Info in Post und Televox 031 390 88 88 (126612), Anmeldeschluss: 13.4.2012 Tandem-Erlebnis am Bodensee, Start in Romanshorn, Distanz ca. 50–70 km, weitere Info in Post und Televox 031 390 88 88 (126612) Stamm, Rest. Brasserie, ab 19.00 Uhr, beim HB St. Gallen Sektion Zürich 10.03. 27.03. 31.03. 04.04. Document1 Mitgliederversammlung Sektion Zürich im Volkshaus mit Gastreferent Prof. Dr. Josef Zweimüller, Institut für empirische Wirtschaftsforschung zum Thema: «Welchen Einfluss hat die Quote auf die Eingliederung behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt?» Kontaktgruppe Enge. Kirchgemeindehaus Enge, Zürich, 14.00–16.00 Uhr Samstags-Lunch: Rest. Brunnentor, Brunnenstrasse 21, 8610 Uster, Zeit: 11.30–13.30 Uhr Anmeldung bei Urs Lüscher 044 940 93 10 oder [email protected] Wandergruppe Merkur Greifensee-Maur, Anmeldung bei Maya + Gilbert Monnerat, Tel. 044 741 23 49 (Ersatzdatum 02.05.) 46/53 14.04. 24.04. 28.04. 08.05. Wandergruppe Soleblitz, Hütten, Sternensee, Richterswil, Anmeldung bei Marianne + Walti Ogi, Tel. 044 432 28 28 (Ersatzdatum 26.05.) Kontaktgruppe Enge. Kirchgemeindehaus Enge, Zürich, 14.00–16.00 Uhr Samstags-Lunch: Rest. Brunnentor, Brunnenstrasse 21, 8610 Uster, Zeit: 11.30–13.30 Uhr, Anmeldung bei Urs Lüscher 044 940 93 10 oder [email protected] Besuch im Bundeshaus, Anmeldung bei Urs Lüscher 044 940 93 10 oder sbv.zh@ buero-lektro.ch Inserate Vocatex plus (HD) unsere Erfahrung – Ihr Vorteil! Das Lesegerät, das Sie optisch und akustisch unterstützt. Sie lassen sich längere Texte einfach vorlesen. Handgeschriebene Texte und Bilder lesen und betrachten Sie in Echt- und verschiedenen kontrastverstärkten Falschfarben. Vocatex, das audiovisuelle Lesegerät wird seit 2009 produziert und erfolgreich eingesetzt. Nun ist bei Accesstech der Nachfolger erhältlich. Die lange Erfahrung und nun vielen Neuerungen überzeugen uns. Wann lassen Sie sich von Vocatex vorlesen? Informieren Sie sich bei accesstech ag: Luzern 041 227 41 27 St. Gallen 071 277 44 11 Neuchâtel 032 725 32 25 www.accesstech.ch [email protected] Öffnungszeiten Zentralsekretariat in Bern Ab dem 1. April bleibt die Zentrale/Empfang am Freitagnachmittag jeweils geschlossen. Document1 47/53 Montag bis Donnerstag gelten weiterhin folgende Öffnungszeiten: 8 h bis 12 h und 13 h 30 bis 17h. Freitagvormittag sind wir von 8 h bis 12 h für Sie da. Am Freitagnachmittag regeln die Bereiche selbst, wie sie erreichbar sind. AMMEC HDMI – der sprechende Videorekorder Der AMMEC HDMI (Accessible Multi Miedia Entertainment Center) ist ein Aufnahme- und Wiedergabegerät für digitalen Fernseh- und Rundfunkempfang sowie zum Abspielen von CDs und DVDs. Sämtliche Funktionen und Gerätemeldungen werden gesprochen. Möglichkeiten: − Nutzung von EPG (elektronischer Programmführer) − Timergestützte Aufnahme eines Fernseh- oder Rundfunkbeitrags per Tastendruck − Gleichzeitiges Aufnehmen und Abspielen von Beiträgen − Schneiden von Filmen − Brennen von Filmen auf DVD (mit Ausnahme von HDBeiträgen) − Teletextfunktion − Bedienung über blindengerechte Fernbedienung Der AMMEC kann mit einem Kabel-, DVTB- oder Satellitentuner bestellt werden. Er setzt einen modernen Flachbildfernseher voraus und ist in allen Kabelnetzen einsetzbar, welche unverschlüsselte Programme abstrahlen, wie z.B. im Netz HasleRüegsau und Umgebung. Für eine Gerätevorführung bei Ihnen zu Hause stehen wir gerne zur Verfügung. INVASUPPORT, Ihr Spezialist für Vorlesegeräte, Friedackerstrasse 8, 8050 Zürich Tel.: 044 317 90 14, E-Mail: [email protected] Document1 48/53 Werden Sie unabhängig – mit Hilfsmitteln von Accesstech – Brailledrucker – Sprachausgaben – Vergrösserungssoftware – Bildschirmlesesoftware – u.v.m. Unser umfassender Service von a bis z: – kompetente Bedarfsabklärung und Beratung für berufliche und private Arbeitsplatzlösungen – Demoraum, in dem wir Ihnen Hilfsmittel von den führenden Produzenten zeigen können – wir stellen für Sie IV- / AHV-Anträge aus – Lieferung, Installation und Schulung vor Ort – Support und Reparaturen luzern: bürgenstrasse 12, 6005 luzern fon: 041 227 41 27 niederlassungen/succursales st. gallen, rosenbergstr. 87 fon: 071 277 44 11 neuchâtel, crêt-taconnet 12a fon: 032 725 32 25 Cooltour – besser als Ferien Das Sommercamp «Cooltour» erwartet dich mit einem vielfältigen Angebot – Kampfkunst, Freestyle-Sport, Breakdance, Radio, Film, Graffiti, Zirkus und viel mehr. Document1 49/53 Bist du zwischen 10–19 Jahre alt und hast du Lust auf Abwechslung und Abenteuer? Dann bist du bei Cooltour genau richtig. Das Camp findet vom 28. Juli – 3. August in Bern statt. Mehr Infos findest du unter: www.cooltour.ch oder 031 932 36 32 Blindenfreund-Kalender 2013 Lebenskraft durch Kräuter – Kräuter bringen Farbe in die Gärten und auf die Balkone, Sonnenhut und Arnika leuchten, Gurkenkraut und Melisse stimmen fröhlich, Dill ist aromatisch, und alle sind sie für unsere Gesundheit wertvoll. Das Bergwetter geht uns alle etwas an, denn unser Land wird in besonderem Masse von der Witterung im Gebirge beeinflusst. Erholung und einen Einblick in den Rhythmus der Natur gewährt der Wildnispark in Zürich. Das Cartoonmuseum in Basel lädt ein zum Lachen und Schmunzeln, aber auch zum Nachdenken. Wertvolle Tipps, Rezepte, ein ausführliches Kalendarium mit Marktkalender finden Sie ebenso in diesem Kalender. Im Alltag stossen blinde und sehbehinderte Menschen auf zahlreiche Barrieren. Der Schweizerische Blindenverband setzt sich dafür ein, dass die Barrieren eliminiert werden. Helfen auch Sie, bestellen Sie den Blindenfreund-Kalender. Herzlichen Dank! Preis: 19.50 Bestelladresse: Hallwag Kümmerly+Frey AG, Grubenstrasse 109, 3322 Schönbühl Telefon 0848 808 404, [email protected] News aus dem Kurssekretariat Das Kursjahr ist im vollen Gange und wir konnten schon einige Events erfolgreich durchführen. Wir nutzen die Gelegenheit, um auf die nächsten Kurse aufmerksam zu machen, die noch über freie Plätze verfügen. Document1 50/53 Ergreifen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich im Kurssekretariat. Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte über: – Punktschriftkurs: 2.–12. Mai 2012 – Wege zur Enthinderung: 13.–17. Juni 2012 – Sommer im Saanenland: 25. Juni –6. Juli 2012 Nicht im Programm ausgeschrieben ist der Steelband-Workshop im Hotel Solsana von Donnerstag, 31.5. bis Samstag, 2.6.2012. Die detaillierte Ausschreibung erhalten Sie ebenfalls im Kurssekretariat. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Kurssekretariat Deutschschweiz Gutenbergstrasse 40b, 3011 Bern Tel. 031 390 88 37 [email protected] 2. Jugendweekend Bist du zwischen 18 und 35 Jahre alt? Möchtest du eine Schlauchbootfahrt auf der Aare miterleben? Hast du auch Interesse an Informatikworkshops zu den Themen Musikdownload, Hardware eines Computers, IT-Sicherheit, das IPhone mein Begleiter, Firefox und E-Banking oder einem Kochkurs? Dann bist du bei uns genau richtig. Wir organisieren ein Jugendweekend, an welchem du all dies erleben kannst: Datum: Freitag, 29. Juni 2012 bis Sonntag, 1. Juli 2012 Ort: Lagerhaus Adonia, Vordemwald, Zofingen Kosten: Fr. 50.– Wenn du interessiert bist, dann melde dich bis am 30. April 2012 per E-Mail an bei: [email protected]. Die Anmeldungen werden nach dem Anmeldedatum berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wir freuen uns auf deine Anmeldung. Document1 51/53 Freiwillige Helfer Für unsere Delegiertenversammlung vom 23. Juni 2012 in Olten suchen wir 8 bis 10 sehende freiwillige Helfer Das erwarten wir von Ihnen: – Präsenz in Olten von 9.00–17.00 Uhr – Etwas Französischkenntnisse – Begleiten der Delegierten vom Bahnhof zum Hotel und zurück – Betreuung vor Ort – Bereitschaft, allenfalls Führhunde zum Versäubern nach draussen zu bringen Das können wir Ihnen bieten: – Interessante und lohnende Begegnungen mit blinden und sehbehinderten Menschen – Einführung in Ihre Aufgabe – Einsatzleitung vor Ort – Schriftliche Helferinfos – Ein T-Shirt – Ersatz Ihrer Spesen – Verpflegung Interessiert? Dann melden Sie sich doch bitte bis spätestens am 31. Mai 2012 im SBV-Zentralsekretariat, Gutenbergstrasse 40b in 3011 Bern bei Frau Marja Kämpfer (Tel. 031 390 88 03 oder [email protected]) oder Frau Sonia Pio (Tel. 031 390 88 04 oder [email protected]) Impressum Offizielle Zeitschrift des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (SBV) im 99. Jahrgang. Erscheint sechsmal im Jahr in Grossdruck, in Braille, im DAISY-Format, im Elektronischen Kiosk, teilweise auf www.sbv-fsa.ch sowie auf Bestellung per E-Mail (ohne Fotos) in Deutsch und Französisch («clin d’œil»). Document1 52/53 Herausgeber: SBV Redaktion: Naomi Jones, Jean-Marc Meyrat und Olivier Schmid Umschlaggestaltung: Büro Grotesk.cc Layout: Claudia Holzer, Ediprim AG, Biel Übersetzungen: USG Übersetzungs-Service AG Druck: Ediprim AG, Biel/Bienne Druck auf umweltfreundliches FSC-Papier Brailleumwandlung und -druck: Hanni Wüthrich, Anton Niffenegger DAISY: Paul Güntert Tonstudio ISSN (Schwarzschrift): 1422-0490 ISSN (Blindenschrift): 1422-0504 Für Mitglieder des SBV: gratis. Jahresabonnement für Nichtmitglieder: Fr. 28.– (Inland), Fr. 34.– (Ausland). Postkonto: 30-2887-6 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 10. April 2012 Thema: Familie Anregungen bitte an: Redaktion «der Weg / clin d’œil» Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, Gutenbergstrasse 40b, 3011 Bern, Tel. 031 390 88 00; Fax 031 390 88 50 [email protected], www.sbv-fsa.ch Document1 53/53