SOP_010-03-14 Tierimport - Universitätsmedizin Mainz

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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
SOP_010-03-14 Tierimport
Herausgegeben von der Bereichsleiterin für Import, Export und interne Transporte
Kontakt: Frau Dr. Julia Steidle (Tel: 06131-39-21309; Fax: 06131-39-21335; Email: [email protected])
1. Import von Tieren
Wer Tiere aus anderen Einrichtungen in die Tierhaltungen der Zentralen Versuchstiereinrichtung –
ZVTE (einschließlich gemeldete Eingriffsräume/Labore) importieren möchte, hat diese grundsätzlich
bei der ZVTE (Bereichsleiter Import, Export, interne Transporte) anzumelden.
Als gesetzliche Grundlagen dienen, das deutsche Tierschutzgesetz, die Verordnung zum Schutz von
zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere (TierschutzVersuchstierverordnung), die Tierschutz-Transportverordnung, das Gentechnikgesetz und das
Nebenproduktebeseitigungsgesetz.
Die ZVTE reguliert, ob und unter welchen Bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und
des Hygienemanagements ein Transport stattfinden kann. Für den Import von Tieren an die UMM
muss das Formular „Tierimport“ (siehe Download) per Email (Funktions-E-Mailadresse) oder Fax
(06131-39-21310) eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Nur mit dem Einreichen vollständiger Unterlagen kann eine zügige Bearbeitung
von Importen gewährleistet werden.
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2. VERANTWORTLICHKEIT
Nutzer der Zentrale Versuchstiereinrichtung der UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes GutenbergUniversität Mainz.
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3. Notwendige Dokumente
Punkt 3.3 bis 3.7 können über die ZVTE eingeholt und bearbeitet werden, falls im Formular
„Tierimport“ so angegeben.
3.1.
Vollständig ausgefülltes Formular „Tierimport“ (siehe Download)
3.2.
Falls nötig, die Bestätigung durch einen „Material Transfer Agreement-Vertrag (MTA)
3.3.
Aktuelles Gesundheitszeugnis der versendenden Unit; nicht älter als 3 Monate inclusive 18
monatiger Historie der Ergebnisse
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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
3.4.
GVO-Formblatt mit Angabe von Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter (siehe
Download: „GVO-blanko“)
3.5.
Abschließende Beurteilung bezüglich der Belastung eines Tierstammes aufgrund der
Ausprägung seines Phänotyps (Zucht genetisch veränderter Tierlinien – gilt als Tierversuch,
wenn Schmerzen, Leiden oder Schäden erwartet werden aufgrund der genetischen
Veränderung nach §7 Abs.2 Satz 3 TSchG („Abschlussbeurteilung genetisch veränderte
Tiere“)
3.6.
Importgenehmigung für die Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Staaten nach § 11a Abs. 4
Tierschutzgesetz (wird ausgestellt durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz – LUA)
3.7.
Transporterklärung
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4. Importgenehmigung
Die Beantragung einer Importgenehmigung kann durch die ZVTE in die Wege geleitet werden. Dazu
werden folgende Angaben benötigt (werden über das Formular „Tierimport“ abgefragt):
4.1.
Tierart
4.2.
Korrekte Bezeichnung des Tierstammes/der Tierstämme
4.3.
Anzahl der Tiere, die importiert werden sollen
4.4.
Verwendungszweck (wenn vorhanden mit Angabe des AZ des LUA)
4.5.
Herkunftsland
4.6.
Dauer für die Gültigkeit der Importgenehmigung (i.d.R. 1-2 Jahre)
4.7.
Name und Anschrift des Antragsstellers mit Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse (meint:
Anschrift des Projektleiters, auf den die Genehmigung ausgestellt werden soll)
4.8.
Name und Anschrift der versendenden Einrichtung mit Angabe eines Ansprechpartners
inclusive Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse
Für die Importgenehmigung wird ein Antrag erstellt, der durch die ZVTE unterschrieben werden
muss. Anschließend wird der Antrag per Fax vorab an das LUA und im Original per Post an das LUA
gesandt.
4.9.
Adresse Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz:
Frau Gertrud Klumpp
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
Mainzer Str. 112
56068 Koblenz
Fax: 0261 9149-190
Das Original der erteilten Importgenehmigung muss dem Transporteur der Tiere in Form der
Erstschrift (Zweitschrift geht i.d.R. an die ZVTE) vorliegen.
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5.Transporteur
Falls keine Angaben zum Transporteur vorliegen, würde die ZVTE in der Beauftragung eigenständig
erscheinen. Um entsprechende Angebote einzuholen, werden folgende Angaben benötigt (werden
über das Formular „Tierimport“ abgefragt):
5.1.
die zu transportierende Tierzahl (inclusive Angabe der einzelnen Kompartimente, in denen
die Tiere transportiert werden müssen, sofern sie nicht je nach Anzahl der Tiere,
Zusammenstellung der Gruppe und Größe der Verpackung zusammen transportiert werden
können
5.2.
Rechnungsadresse für den Transporteur (Kostenstelle)
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6. Sonstige Bestimmungen
Jegliche Versuchstiere in den Tierhaltungen der Zentralen Versuchstiereinrichtung – ZVTE müssen
über die Kolonie-Management-Software PyRAT geführt bzw. dokumentiert werden (SOP_???-032014 PyRAT). Daher ergibt sich für jeden neu importierten Stamm die Notwendigkeit, diesen in
PyRAT anzulegen. Die notwenigen Informationen dazu, die Sie im Folgenden aufgelistet finden, sind
noch vor Ankunft der Tiere an die Funktionsmailbox [email protected] zu senden.
6.1.
Korrekte Bezeichnung (Nomenklatur) des Stammes (ggf. stock number)
6.2.
bekannte Alias-Bezeichnungen des Stammes
6.3.
sinnvolle Kurzbezeichnung/Laborbezeichnung des Stammes
6.4.
Mutationen
6.5.
Genotypen
6.6.
Arbeitsgruppe, unter der dieser Stamm geführt wird
Mit Hilfe dieser Angaben werden die Stämme durch Mitarbeiter der ZVTE in der Software angelegt
und die Tiere bei Ankunft direkt durch die Tierpfleger der ZVTE korrekt eingetragen.
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