SOP_011-03-14 Tierexport - Universitätsmedizin Mainz

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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
SOP_011-03-14 Tierexport
Herausgegeben von der Bereichsleiterin für Import, Export und interne Transporte
Kontakt: Frau Dr. Julia Steidle (Tel: 06131-39-21309; Fax: 06131-39-21335; Email: [email protected])
1. Export von Tieren
Wer Tiere aus Tierhaltungseinrichtungen der Zentralen Versuchstiereinrichtung – ZVTE in andere
Einrichtungen exportieren möchte, hat dies grundsätzlich bei der ZVTE (Bereichsleiter Import, Export,
interne Transporte) anzukündigen.
Als gesetzliche Grundlagen dienen, das deutsche Tierschutzgesetz, die Verordnung zum Schutz von
zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere (TierschutzVersuchstierverordnung), die Tierschutz-Transportverordnung, das Gentechnikgesetz und das
Nebenproduktebeseitigungsgesetz.
Die ZVTE reguliert, ob und unter welchen Bedingungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und
des Hygienemanagements ein Transport stattfinden kann. Wer Tiere exportieren möchte, hat dies
der ZVTE mit dem Formular „Tierexport“ (siehe Download) per Email (Funktions-E-Mailadresse) oder
Fax (06131-39-21310) anzuzeigen.
Bitte beachten Sie: Nur mit dem Einreichen vollständiger Unterlagen kann eine zügige Bearbeitung
von Exporten gewährleistet werden.
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2. VERANTWORTLICHKEIT
Nutzer der Zentrale Versuchstiereinrichtung der UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes GutenbergUniversität Mainz.
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3. Notwendige Dokumente
Punkt 3.3 bis 3.6 können über die ZVTE eingeholt und bearbeitet werden, falls im Formular
„Tierexport“ so angegeben.
3.1.
Vollständig ausgefülltes Formular „Tierexport“ (siehe Download)
3.2.
Falls nötig, „Material Transfer Agreement“-Vertrag (MTA)
SOP_021-03-2014 Tierexport
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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
3.3.
Transporterklärung
3.4.
Gesundheitszeugnis
3.5.
Belastungsbogen („Abschlussbeurteilung_genetisch_veränderte_Tiere“ siehe Download)
3.5.
bei Exporten ins Drittländer: Gesundheitszertifikat des Amtstierarztes
4. Transporterklärung
Die Transporterklärung kann durch die ZVTE vorbereitet werden. Dazu werden folgende Angaben
benötigt (werden über das Formular „Tierexport“ abgefragt):
4.1.
Tierart/Tierstamm
4.2.
Korrekte Bezeichnung des Tierstammes/der Tierstämme
4.3.
Anzahl/Geschlecht der Tiere
4.4.
Anzahl der Kompartimente/Käfige, in denen die Tiere versandt werden soll
4.5.
Name und Anschrift des Tierbesitzers mit Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse
4.6.
Name und Anschrift der Einrichtung in die versandt werden soll mit Angabe eines
Ansprechpartners inclusive Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse
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5. Gesundheitszeugnis
Beim Versand von Tieren wird den Transportbehältnissen ein Gesundheitszeugnis beigelegt.
Zusätzlich wird im Allgemeinen durch die empfangenden Einrichtungen auch vorab ein aktuelles
Gesundheitszeugnis zur Durchsicht verlangt. Die Gesundheitszeugnisse werden durch die ZVTE
regelmäßig erstellt und werden dem Empfänger nach Antragstellung zugesandt.
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6. Gesundheitszertifikat des Amtstierarztes
Vor einem Versandt von Tieren in Drittländer müssen die zu versendenden Tiere und deren
Transportbehältnisse von einem Amtstierarzt im Rahmen von 24h vor Beginn des Transports in
Augenschein genommen und auf Ihre Versandfähigkeit überprüft werden. Diese Überprüfung wird
durchgeführt durch Amtstierärzte der Kreisverwaltung Mainz-Bingen; Abteilung Veterinärwesen und
Landwirtschaft (Große Langgasse 29; 55116 Mainz).
Über terminliche Absprachen mit Amtstierarzt, Versender und Transportfirma muß auch die ZVTE
informiert sein. Diese Koordination kann auf Wunsch direkt von der ZVTE übernommen werden.
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Zentrale Versuchstiereinrichtung - ZVTE
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7.Transporteur
Falls keine Angaben zum Transporteur vorliegen, würde die ZVTE in der Beauftragung eigenständig
erscheinen. Auch bei der Auswahl eines geeigneten Transporteurs kann Ihnen die ZVTE behilflich
sein. Um entsprechende Angebote einzuholen, werden folgende Angaben benötigt (werden über das
Formular „Tierexport“ abgefragt):
7.1.
die zu transportierende Tierzahl (inclusive Angabe der einzelnen Kompartimente, in denen
die Tiere transportiert werden müssen, sofern sie nicht je nach Anzahl der Tiere,
Zusammenstellung der Gruppe und Größe der Verpackung zusammen transportiert werden
können)
7.2.
Rechnungsadresse für den Transporteur (Kostenstelle)
Je nach Versandtort werden vom Transporteur weitere Dokumente benötigt (Customs Invoice, USDA
Statement, Shipper`s Certification for Live Animals…). Die Mitarbeiter der ZVTE können beim
Ausfüllen dieser Dokumente gern behilflich sein.
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8. Verpackung/Versand
Die Überführung der Tiere in geeignete Transportbehältnisse wird i.d.R. vom Personal der ZVTE
durchgeführt. Zu beachten ist, dass die Tiere in einem ausbruchsicheren und der Tierart
entsprechenden Behältnis versandt werden. Dieses Behältnis ist mit Absender- und Lieferadresse mit
Angabe von Ansprechpartnern vor Ort sowie der Aufschrift (Aufkleber) „lebende Tiere“ zu versehen.
Die Behältnisse müssen den gesetzlichen Vorgaben laut Tierschutz-Transportverordnung
entsprechen (SOP_???-3-14).
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