Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik

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CIVEX-VI/011
8. Sitzung der Fachkommission, 19. April 2016
ARBEITSDOKUMENT
der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle
Fragen und Außenbeziehungen
Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
_____________
Berichterstatterin: Anne Quart (DE/SPE)
Staatssekretärin für Europa und Verbraucherschutz, Ministerium für Justiz, Europa und
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
_____________
Dieses Dokument wird in der Sitzung der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren,
institutionelle Fragen und Außenbeziehungen am 19. April 2016 von 11.00 bis 17.00 Uhr erörtert.
COR-2016-00982-00-00-DT-TRA (EN) 1/8
— Rue Belliard/Belliardstraat 101 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË —
Tel.: +32 22822211 — Fax +32 22822325 — Internet: http://www.cor.europa.eu
DE
Referenzdokument
JOIN(2015) 50 final
COR-2016-00982-00-00-DT-TRA (EN) 2/8
Arbeitsdokument der Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle
Fragen und Außenbeziehungen – Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
I.
POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
Rahmen der Debatte
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist eine der fünf politischen Prioritäten des AdR für die
Mandatsperiode 2015-2020. Am 9. Juli 2015 nahm der Ausschuss seine Stellungnahme mit dem Titel
Eine neue Europäische Nachbarschaftspolitik an. Am 18. November 2015 wurden die Ergebnisse der
Überprüfung vorgestellt.
Politischer Kontext der Debatte
Die Gesamtsituation auf internationaler Ebene ist komplizierter geworden. Gerade in Europas
Nachbarschaft hat sich die Sicherheitslage besonders dramatisch verschlechtert. Es herrschen starke
Spannungen zwischen der NATO und Russland. Es besteht wenig Aussicht auf ein Ende des Kriegs in
der Ukraine und eine Lösung der eingefrorenen Konflikte in der Östlichen Nachbarschaft. Die
Reformprozesse in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft sind von Stillstand oder gar
Rückschlägen gekennzeichnet. Der Krieg in Syrien hat zu einer gefährlichen militärischen
Konfrontation zwischen rivalisierenden globalen und regionalen Akteuren geführt. In vielen Ländern
der Südlichen Nachbarschaft sind in zunehmendem Maße Radikalisierung und Extremismus zu
verzeichnen. Die dramatischen sozialen und wirtschaftlichen Probleme haben zu einer humanitären
Krise und zu einer Flüchtlingskrise geführt. Das ungelöste Nahostproblem stellt weiterhin ein
Hindernis für den Dialog und die Zusammenarbeit in der Region dar. Gleichzeitig sieht sich die EU
mit einer inneren Krise konfrontiert, die das Vertrauen in ihre Politik und ihre Institutionen betrifft.
Die Reaktion der EU auf die Staatsschuldenkrise hat erhebliche negative Auswirkungen auf die soziale
Situation vieler Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Tatsache, dass es nicht gelingt, eine gemeinsame
Antwort der EU auf die Flüchtlingskrise zu finden, führt zu einem wachsenden Misstrauen gegenüber
den Institutionen der EU. Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie und Rassismus sind auf dem
Vormarsch. Die Frage, wie die EU mit diesen Problemen umgehen wird, hat bedeutende
Auswirkungen auf die Entwicklungen in ihrer Nachbarschaft.
Die neue Nachbarschaftspolitik der EU
Bei ihrer Einführung im Jahr 2003 bestand das vorrangige Ziel der ENP in der Förderung von
politischen und wirtschaftlichen Reformen. Im Zuge der Überprüfung der ENP wurde ein neues
übergeordnetes Ziel formuliert: die "Stabilisierung der Nachbarschaft". Die EU wird den Schwerpunkt
ihrer Bemühungen stärker auf eine Differenzierung zwischen den Partnerländern sowie auf
gemeinsame Interessen und weniger auf eine Annäherung an die Werte und Normen der EU legen.
Der multilaterale Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der Union für den Mittelmeerraum sollte
gestärkt werden. Weitere regionale Akteure – außerhalb der Nachbarschaftsregion – sollten stärker
beteiligt werden. Gute Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechte und demokratische
Freiheiten werden weiterhin auf der Tagesordnung stehen. Die EU stellt im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments für den Zeitraum 2014-2020 einen Betrag von rund 15 Mrd. EUR bereit.
Trotz der offensichtlichen Probleme werden diese Bestimmungen aller Voraussicht nach nicht
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überarbeitet. Die ENP beruht weiterhin auf einem "Top-Down"-Ansatz, obwohl ein großer
Schwerpunkt auf Kontakte zwischen den Menschen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
gelegt wird.
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Erwägungen
1.
ist der Ansicht, dass die Förderung von Sicherheit und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
zu den obersten Prioritäten der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zählen sollte;
2.
betont, dass Europa nicht durch militärische Stärke den größten Einfluss auf Sicherheit und
Wohlstand in seiner Nachbarschaft ausübt, sondern durch die Attraktivität des
sozioökonomischen Modells der EU, die Einheit und Solidarität zwischen den EUMitgliedstaaten, nachhaltiges Wachstum, Demokratie und die Achtung der
Menschenrechte und demokratischen Freiheiten;
3.
unterstützt die Ergebnisse der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik;
4.
bekräftigt die Standpunkte, die er in seiner Stellungnahme mit dem Titel Eine neue
Europäische Nachbarschaftspolitik vom 9. Juli 2015 zum Ausdruck gebracht hat;
5.
betont in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Nachhaltigkeit von Partnerschaften
durch den Ausbau der Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene und nicht
vornehmlich auf der zwischenstaatlichen Ebene gestärkt werden sollte; bedauert, dass in
der Gemeinsamen Mitteilung zur Überprüfung der ENP die Rolle der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften nicht ausdrücklich anerkannt wird, obwohl diese aufgrund ihrer
besonderen Befugnisse und demokratischen Legitimität getrennt von der Zivilgesellschaft
erwähnt werden sollten; besteht darauf, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften in
jeder Umsetzungsphase der ENP – von der Programmplanung bis hin zur demokratischen
Kontrolle – eingebunden werden sollten;
6.
begrüßt die Absicht, die subnationale, nationale und intraregionale Zivilgesellschaft – wie
zuvor vom AdR vorgeschlagen – weiter zu unterstützen; wiederholt seine Empfehlung, dass
die Visapolitik der EU einer systematischen Analyse unterzogen werden sollte, um Kontakte
zwischen den Menschen zu erleichtern, die in Grenzregionen von besonderer Bedeutung sind;
7.
stellt fest, dass die ernsthafte Destabilisierung in zahlreichen Ländern und Regionen in der
Nachbarschaft der EU – der Krieg in der Ukraine und in Syrien, der israelisch-palästinensische
Konflikt, die eingefrorenen Konflikte in Transnistrien, Bergkarabach und Georgien, das
Ausbleiben einer politischen Lösung in Libyen – die Umsetzung der überprüften ENP hemmt;
betont, dass es wichtig ist, realistische Ziele auf der Grundlage einer realistischen
Bewertung festzulegen und die Zusammenarbeit zwischen denjenigen Partnern zu organisieren,
die ein echtes Interesse an einer Zusammenarbeit und auch die Fähigkeit haben, nachhaltige
Ziele zu erreichen;
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8.
besteht darauf, dass trotz der notwendigen Differenzierung kein Land und keine Region bei der
Umsetzung der überprüften ENP vernachlässigt werden darf und dass weiterhin ein
Gleichgewicht zwischen der Östlichen und der Südlichen Nachbarschaft gewahrt werden
muss;
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stabilität
9.
weist darauf hin, dass es keine Alternative zu einem komplexen, auf Zusammenarbeit
basierenden Ansatz gibt, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Stabilität in der
Nachbarschaft zu bewältigen; betont, dass vorrangig die sozioökonomischen Ursachen der
aktuellen Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Migration angegangen werden
müssen;
10.
begrüßt die Zusage der EU, gemeinsam mit den Partnern der ENP an der Umsetzung der
Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu arbeiten; betont, dass die Schaffung von
Arbeitsplätzen ein entscheidender Punkt für die Zukunft der meisten Nachbarschaftsländer ist;
begrüßt es, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit,
die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und Auslandsinvestitionen gelegt
wurde; betont, dass hierfür ein Mehrebenen-Ansatz – von der nationalen zur regionalen und
lokalen Ebene – sowie regionale, subregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit
notwendig sind, wobei es dank dieser Zusammenarbeit möglich sein muss, die Mitgliedstaaten
der EU, die Partnerländer und deren lokale und regionale Gebietskörperschaften zu
mobilisieren; fordert realistische Konzepte und Programme, die einen konkreten Nutzen für
die einfachen Menschen bringen;
11.
betont, dass Wege erforscht werden müssen, um zurück zu einem Dialog und zur
Zusammenarbeit mit Russland zu gelangen, und weist darauf hin, dass auf der subnationalen
Ebene und der Ebene von Unternehmen auch weiterhin eine Zusammenarbeit und ein Dialog
zwischen der EU und Russland bestehen und dass dieses Potenzial besser genutzt werden sollte;
12.
bekräftigt den Standpunkt, den er in seiner Stellungnahme mit dem Titel Schutz von
Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten: eine neue Perspektive zum Ausdruck gebracht
hat; betont, dass die anhaltende Flüchtlingskrise eine bedeutende gemeinsame Herausforderung
für die EU und ihre Nachbarschaft darstellt; warnt, dass jeder Schritt, der weg von der
Verpflichtung der EU zur Achtung der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts
führt, in einer solch schweren humanitären Krise ernsthafte Auswirkungen auf die Rolle der EU
als verlässlicher Partner für die Nachbarschaftsländer haben wird;
13.
unterstützt die Vision einer starken und proaktiven diplomatischen und vermittelnden Rolle der
EU bei der Lösung der Konflikte in ihrer Nachbarschaft; spricht sich angesichts von religiöser
Radikalisierung, Nationalismus, Extremismus und Terrorismus für die Entwicklung von
Strategien und die Bereitstellung geeigneter Instrumente aus, um den interkulturellen Dialog
innerhalb der EU und mit den Gesellschaften ihrer Nachbarländer zu fördern; hebt zudem die
Verantwortung und das Potenzial von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem
Bereich hervor;
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Differenzierung und regionale Zusammenarbeit
14.
weist darauf hin, dass die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit zwischen dem AdR und
den Nachbarschaftsländern folgende sind: die Versammlung Europa-Mittelmeer der lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften (ARLEM), die Konferenz der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) sowie die TaskForce für die Ukraine; fordert die Kommission und ihre Delegationen auf, die
Fachkompetenz von ARLEM und CORLEAP besser zu nutzen;
15.
bekräftigt die Notwendigkeit eines wirklich maßgeschneiderten Ansatzes im Bereich der
bilateralen Beziehungen; fordert Strategien, um eine Situation zu vermeiden, in der sich
Länder zwischen einer engeren Zusammenarbeit mit der EU oder mit anderen Partnern
entscheiden müssen;
16.
weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien,
Moldau und der Ukraine voraussichtlich langfristigen Nutzen für die wirtschaftliche
Entwicklung dieser Länder haben wird, dass jedoch die kurzfristigen sozialen Kosten der
Reformprozesse in der Östlichen Nachbarschaft hoch sind; stellt besorgt fest, dass dadurch der
gesamte Annäherungsprozess gefährdet wird, und fordert die EU auf, mit den betroffenen
Ländern zusammenzuarbeiten, um Wege für die Bewältigung dieser Herausforderung zu
finden;
17.
fordert subregionale Strategien, die den überaus unterschiedlichen Herausforderungen und
Realitäten in der Nachbarschaft gerecht werden; betont, dass die Kooperation mit der EU nicht
zu einem Wettbewerb zwischen den Nachbarländern, sondern zu regionaler und territorialer
Zusammenarbeit führen sollte; betont das Potenzial und die Bedeutung der Förderung einer
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; wiederholt seinen Vorschlag, die Methoden,
Konzepte und Instrumente der europäischen Kohäsionspolitik in die Umsetzung der
überprüften ENP einfließen zu lassen;
Eigenverantwortung
18.
stellt fest, dass die Forderung nach Eigenverantwortung aller Partner eine stärker auf
Gleichberechtigung basierende Beziehung zwischen der EU und ihren Partnern in der
Nachbarschaft notwendig macht, und weist darauf hin, dass die einzige Grenze hierfür darin
bestehen sollte, dass die EU keine wie auch immer geartete Zusammenarbeit eingehen darf,
durch
die
der
autoritäre
Charakter
eines
Regimes
gestärkt
oder
Menschenrechtsverletzungen geduldet würden;
19.
betont, dass lokale Eigenverantwortung von höchster Bedeutung für den Erfolg der ENP ist
und dass die Politik, Aktionen und Finanzierungsmaßnahmen der EU entsprechend den lokalen
Bedürfnissen auf der Grundlage eines umfassenden Konzepts festgelegt werden sollten, das
allen Teilen der Gesellschaft zugutekommt und die lokale und regionale Entwicklung
voranbringt; betont, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den
bilateralen Aktionsplänen gestärkt werden sollte;
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Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen
Freiheiten
20.
stellt fest, dass gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie die Achtung der
Menschenrechte und demokratischen Freiheiten von grundlegender Bedeutung für Stabilität
sind; weist darauf hin, dass die einzelnen Gesellschaften in der Nachbarschaft der EU von
verschiedenen historischen Erfahrungen und Gegebenheiten geprägt sind und dass Standards
für Demokratie und Menschenrechte weder von außen noch von oben auferlegt werden
können, sondern sich ausgehend von der Basis nach oben entwickeln müssen; fordert die
Kommission daher auf, den Ansichten von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
zu bewährten Verfahren und den einschlägigen Kooperationsprogrammen Rechnung zu
tragen;
21.
weist darauf hin, dass ein Großteil der Nachbarschaftsländer ein autoritäres Erbe hat, weshalb
die Verwaltungskapazitäten auf den subnationalen Ebenen schwach sind; stellt fest, dass die
Ausgrenzung von Verhandlungen mit der EU und geringe Kenntnisse über die EU ebenfalls
kennzeichnend für subnationale Behörden und Akteure sind; betont, dass bei der Umsetzung der
überprüften ENP Partnerschaftsinitiativen und einer intensiveren Zusammenarbeit mit
lokalen Akteuren hohe Priorität eingeräumt werden muss, um sie zu informieren und zu
schulen und den Kapazitätsaufbau auf subnationaler Ebene zu stärken;
Zusammenarbeit im Energiebereich
22.
ist der Auffassung, dass eine enge Zusammenarbeit in Energiefragen einen wesentlichen Teil
der Beziehungen der EU mit ihren Nachbarn ausmacht, da viele von ihnen wichtige
Energielieferanten für die EU-Mitgliedstaaten sind; vertritt die Ansicht, dass die EU ihre
Abhängigkeit von bestimmten externen Lieferanten und Kraftstoffen verringern kann,
indem sie in größtmöglichem Umfang erneuerbare Energiequellen nutzt und ökologisch
nachhaltigen Kraftstoffen und Technologien den Vorzug gibt;
23.
betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn in Energiefragen auch
Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Ressourcen und zur Energieeffizienz umfassen
sollte; fordert daher, dass die Interkonnektivität der Energienetze nicht nur innerhalb der EU,
sondern auch zwischen der EU und ihren Nachbarn und wiederum deren Nachbarn verbessert
wird;
Finanzmittel
24.
betont, dass die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments bereitgestellten
Finanzmittel nicht den politischen Bestrebungen und Herausforderungen in der Nachbarschaft
der EU angemessen sind, und bedauert, dass im Zuge der Überprüfung der ENP keine
Aufstockung der Finanzmittel empfohlen wurde;
25.
betont, dass die Finanzmittel der EU gezielter auf regionaler und lokaler Ebene eingesetzt
werden müssen, und weist darauf hin, dass die Verwendung der Finanzmittel sorgfältig
überwacht werden muss, auch durch die Zivilgesellschaft;
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26.
fordert die Kommission und die Delegation der EU auf, Mechanismen zu entwickeln, die es
Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
ermöglichen, Finanzmittel der EU zu beantragen.
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