BASG / AGES Institut Überwachung Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich Tel:+43(0)50555/DW 36435, Fax: DW 36409 E-Mail: [email protected] BEIZUBRINGENDE UNTERLAGEN ZUR ERLANGUNG EINER BETRIEBSBEWILLIGUNG: DOKUMENTATION FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN Zur Erlangung einer Betriebsbewilligung § 63/65 AMG wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Überprüfung des betreffenden Betriebes nach § 67 AMG durchgeführt, um festzustellen, ob der Arzneimittelbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 324/2008 i.d.g.F. entsprochen wird und ob auf Grund der Ausstattung die für die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier erforderliche Beschaffenheit der Arzneimittel gewährleistet ist. Vorab beizubringende Unterlagen in elektronischer Form per E-Mail ([email protected]), USB-Stick oder CD als Grundlage zur Überprüfung: Beizubringende Unterlagen Basisdokumentation a) b) c) d) e) f) Gewerbeberechtigung für den Standort Betriebsbeschreibung gem. AMBO (zB Site Master File) Organigramm Beschreibung von Art und Umfang der (beabsichtigten) Tätigkeit Liste der qualitätsrelevanten computergestützten Systeme Produktliste Benennung der fachkundigen Person § 10 AMBO 2009 Bei Lagerung von Arzneimitteln (auch Ärztemuster) für die Betriebsräume: a) Widmung / Raumwidmungsplan für jedes Stockwerk (Verwendungszweck!) b) Größe und Lage der Betriebsräume c) Beschreibung der Beschaffenheit und Qualifizierung der Betriebsräume d) Ausstattung und Qualifizierung der zur Lagerung der Produkte erforderlichen Geräte und Ausrüstung Bei Tätigkeiten im Auftrag: Kopie(n) Verträge mit Abgrenzung der pharmazeutischen Verantwortlichkeiten Bei Zulassungsinhabern: Beschreibung des Pharmakovigilanzsystems (vgl. PhVO 2006 § 10 Abs. 4) F_INS_VIE_GMDP_I03_05 Gültig ab: 05.05.2015 1 von 2 BASG / AGES Institut Überwachung Traisengasse 5, 1200 Wien, Österreich Tel:+43(0)50555/DW 36435, Fax: DW 36409 E-Mail: [email protected] BEIZUBRINGENDE UNTERLAGEN ZUR ERLANGUNG EINER BETRIEBSBEWILLIGUNG: DOKUMENTATION FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN Die nachfolgenden Angaben finden sich in der Betriebsbewilligung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln wider und sind vom Antragsteller vorab bekanntzugeben: 1. Arzneimittel / Medicinal Products mit einer Zulassung in einem EU Mitgliedsland ohne Zulassung in einem EU Mitgliedsland, vorgesehen für den EU Markt ohne Zulassung in einem EU Mitgliedsland, nicht vorgesehen für den EU Markt 2. Tätigkeiten des Großhändlers Einkauf, Beschaffung Lagerung Bereitstellung, Lieferung (Abgabe) Ausfuhr Andere Tätigkeiten (bitte präzisieren) 3. Arzneimittel mit besonderen Anforderungen Arzneimittel gemäß Artikel 83 der Richtlinie 2001/83/EG1 Suchtgifte oder psychotrope Substanzen aus Blut gewonnene Arzneimittel Immunologische Arzneimittel Radiopharmaka (einschließlich Radionuklidkits) Medizinische Gase Arzneimittel, die gekühlt gelagert werden müssen Andere (bitte präzisieren) Nach Ausstellung der Betriebsbewilligung bedarf jegliche Änderung des Bewilligungsumfanges eines separaten Antrages nach § 65 AMG. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum F_INS_VIE_GMDP_I03_05 Stempel, firmenmäßige Zeichnung Gültig ab: 05.05.2015 2 von 2