Universität Mannheim Philosophische Fakultät Lehrstuhl für Philosophie III Prof. Dr. Bernward Gesang HWS 2011/12 Hauptseminar: „Was ist Menschenwürde?“ Leitung: Prof. Dr. Bernward Gesang Hauptseminararbeit: Peter Schaber – Armut als Würdeverletzung und der Anwendungsfall Hartz IV Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................................... 3 2. Schabers Ansatz ..................................................................................................................... 4 2.1 Die Würde oder der Anspruch auf Selbstachtung ............................................................ 4 2.2 Armut als Würdeverletzung ............................................................................................. 7 2.3 Zwischenfazit ................................................................................................................. 11 3. Kritik .................................................................................................................................... 12 4. Hartz IV als Anwendungsfall ............................................................................................... 16 4.1 Grundlegende Informationen über Hartz IV .................................................................. 16 4.2 Ist Hartz IV konform mit Schabers Verständnis von Menschenwürde? ........................ 17 5. Fazit ...................................................................................................................................... 21 6. Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 24 7. Internetquellen ...................................................................................................................... 24 8. Bibliographie ........................................................................................................................ 24 8.1 Primärliteratur ................................................................................................................ 24 8.2 Sekundärliteratur ............................................................................................................ 24 9. Erklärung .............................................................................................................................. 25 2 1. EINLEITUNG Das Konzept Hartz IV ist immer wieder ein umstrittenes Thema. Viele Menschen bezeichnen, aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Leistungen, Hartz IV als Hungerlohn, armselig oder gar entwürdigend. Doch was meint man, wenn man von Entwürdigung spricht und weshalb soll Hartz IV entwürdigend sein? Aus diesen Gründen soll im Folgenden Hartz IV unter der Thematik der Menschenwürde näher betrachtet werden. Ein kontemporärer Autor, der sich genau mit diesem moralphilosophischen Thema auseinandersetzt ist Peter Schaber. In seinem Werk Instrumentalisierung und Würde definiert er den Begriff der Menschenwürde und geht auf Möglichkeiten einer Verletzung dieser ein. Allerdings sind die Schwerpunkte in dieser Hausarbeit auf den Würdebegriff selbst, Schabers Definition und Implikationen, die der Begriff mit sich bringt, gesetzt. Fundamentale Fragen wie 'Was ist Menschenwürde?', 'Kann diese Würde verletzt werden?' und 'Weshalb ist Armut eine Würdeverletzung?' sollen in Anlehnung an Schabers Text somit beantwortet werden. Im Anschluss daran folgt eine kritische Diskussion über seine Ansichten und Argumente hinsichtlich des Würdebegriffs und Armut als Form Würdeverletzung. Bei dem Anwendungsfall Hartz IV wird letztlich untersucht, ob dieses Konzept der staatlichen Unterstützung eine Form der Würdeverletzung darstellt oder nicht. 3 2. SCHABERS ANSATZ Laut Schaber kann die Würde einer Person, beispielsweise durch Erniedrigung, Folter, Versklavung oder das Leben in absoluter Armut, verletzt werden.1 Doch was genau beschreibt Schaber als die Würde eines Menschen? Im Folgenden soll seine Definition von Würde und die daraus resultierenden Implikationen, welche der Würdebegriff mit sich zieht, näher erläutert werden. Überdies wird dargestellt, inwieweit Armut im Allgemeinen eine Würdeverletzung darstellen kann und welche Folgen für den Menschen damit verknüpft sind. 2.1 Die Würde oder der Anspruch auf Selbstachtung Grundlegend versteht Schaber den Würdebegriff in zweierlei Hinsicht: zum Einen im Sinne der inhärenten Würde2, welcher von dem der kontingenten Würde3 abgegrenzt wird. Die inhärente Würde bezieht sich ihm nach auf die Form der Würde, wie sie auch im deutschen Grundgesetz erscheint, nämlich als unantastbar.4 Wesentliche Eigenschaften der inhärenten Würde sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht erworben, verloren und wiedergewonnen werden kann.5 Als Gegenspieler kommt die sogenannte kontingente Würde6 zum Tragen. Sie ist genau durch die gegenteiligen Eigenschaft gekennzeichnet: man kann sie erwerben, verlieren und wiedergewinnen. Des Weiteren existieren unterschiedliche Formen der kontingenten Würde. Zum Einen unterscheidet man die soziale Würde, welche von sozialen Funktionen abhängig ist. Schaber nennt hier als Beispiele die Würde der Richterin oder des Bischofs. Außerdem ist die expressive Würde zu nennen, welche von dem Verhalten der Menschen abhängig ist. Laut Schaber meinen wir diese Würde, wenn wir Aussagen wie "[E]r hat die Niederlage mit Würde ertragen"7 tätigen. Letztlich gibt es noch die ästhetische Würde. Diese greift, wenn man über würdevolle Bewegungen von Personen spricht.8 Ein wesentlicher Unterschied, der zwischen der inhärenten und kontingenten Würdeform von Schaber getroffen wird ist der, dass ebenso zwei verschiedene Formen des Respekts entgegengebracht werden. Die kontingente Würdeform verlangt gemäß Schaber einen 1 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.105. Ebd., S.47. [Hervorhebung im Original] 3 Ebd. [Hervorhebung im Original] 4 Vgl. Ebd., S.47. 5 Vgl. Ebd., S.48. 6 Ebd. [Hervorhebung im Original] 7 Ebd. 8 Vgl. Ebd. [Hervorhebungen durch die Verfasserin] 2 4 sogenannten Respekt der Hochschätzung, wohin gegen man der inhärenten Würde einen Respekt der moralischen Achtung abverlangt. Wichtig hierbei ist, dass man sich, im Vergleich zum Respekt der Hochschätzung, den Respekt zur moralischen Achtung nicht verdienen kann. Diese moralische Achtung wird von Grund auf anderen gegenüber geschuldet, völlig ungeachtet dessen, welchen Leistungen, Taten oder Ämtern diese Personen nachgehen. Folglich ist laut Schaber diese moralische Achtung der inhärenten Würde zu schulden. Aus dieser Schlussfolgerung leitet er ab, dass Würde etwas Normatives ist, das man annehmen oder gegen das man verstoßen kann. 9 Im Folgenden wird unter Würde immer die inhärente Würde gemeint. Wenn man gegen die Würde verstößt, handelt es sich um eine Verletzung eines Rechts bzw. eines Anspruchs, welche Personen anderen gegenüber geltend machen können und sollen. (müssen) Auf die Frage, die Schaber sich selbst stellt, welcher Anspruch mit Würde gemeint sei, verweist er auf sogenannte paradigmatische Verletzungen10, die in ihrer Definition deutlich machen, was genau sie beim Menschen verletzen. So sei Demütigung eine Form der Würdeverletzung, da sie auf die Selbstachtung eines Menschen abziele, denn Demütigung beeinträchtige die Selbstachtung. Hieraus leitet Schaber also ab, dass Würde mit dem Anspruch sich selbst achten zu können einhergeht.11 Sein Vorschlag hinsichtlich der Definition von Würde lautet nun, dass Würde der Anspruch auf Selbstachtung ist. Der Begriff der Selbstachtung wird häufig mit dem der Selbstwertschätzung gleichgestellt. Selbstwertschätzung bezieht sich laut Schaber jedoch auf die Bewertung eigener Fähigkeiten und Leistungen. Überdies misst sich die Selbstwertschätzung nur am eigenen Wert, den man einer Sache selbst beimisst. Der Anspruch auf Selbstachtung hingegen ist nicht als Anspruch darauf zu verstehen, wann man auf sich selbst etwas halten darf.12 Selbstachtung wird gemäß Schaber so verstanden, dass es hierbei um die Art und Weise des Umgangs mit sich und anderen geht. Das Selbst soll vom Menschen selbst und von anderen stets geachtet werden.13 Wobei das Selbst achten als "[…] das Recht einer jeden Person, über wesentliche Bereiche des eigenen Leben[s] verfügen zu können […]"14 zu verstehen ist. 9 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.48. Ebd., S.49. [Hervorhebung im Original] 11 Vgl. Ebd. 12 Vgl. Ebd., S.50. 13 Vgl. Ebd., S.52. 14 Ebd., S.52. 10 5 Diesen Anspruch auf Selbstachtung besitzt jeder Mensch und diesen kann auch niemand verlieren. Allerdings ist es möglich, dass das grundlegende Recht auf Selbstachtung von einem selbst oder von anderen verletzt werden kann.15 Der Ausdruck "[e]in Leben in Selbstachtung zu führen"16 impliziert, dass man dieses Recht nicht nur besitzt, sondern auch im Stande dazu ist es auszuführen. Zudem gilt laut Schaber als Kondition, dass jemand von anderen nicht in diesem Recht eingeschränkt wird oder man sich selbst der Ausübung dieses Rechts entzieht.17 Demgemäß kann man also festhalten, dass man nach Schaber nicht nur Pflichten gegenüber anderen, sondern auch sich selbst gegenüber hat. Eine weitere wesentliche Bedingung die erklärt eben, was es heißt, einen Anspruch auf Selbstachtung zu haben, der Zusammenhang wird nicht klar stellt die Möglichkeit einer Wahl zwischen akzeptablen Optionen dar, wobei hier Schaber unter akzeptablen Optionen solche versteht, die man aus persönlichen Gründen wählt. Nein, aus objektiven Gründen vgl. S. 52 Nur die selbstbestimmte Wahl zwischen verschiedenen Optionen lässt einen über die wesentlichen Bereiche welche sind das eigentlich? seines Lebens verfügen.18 Die entsprechenden Gründe, die man für eine Wahlmöglichkeit aufbringt, sind stets subjektiv, müssen aber rational nachvollziehbar sein. Besser. So nennt hier Schaber beispielsweise religiöse Überzeugungen, die ein Gläubiger als Gründe hat, ein Atheist aber nicht. Beide haben also von Grund auf verschiedene Überzeugungen, was wiederrum zur Folge hat, dass beide verschiedene Gründe zur Wahl von entsprechenden Optionen vorweisen.19 Aber wo bleibt da jetzt die rationale Nachvollziehbarkeit? Sie fragen nicht wirklich kritisch nach, was dieser Passus für Schaber bedeutet, Sie referieren den Text bei Schaber, gehen aber nicht wirklich „hinter“ ihn. Speziell das Einstehen für eigene Rechte in Fällen der externen Bedrohung nennt Schaber als exemplarische Form der Selbstachtung und verweist hier auf Thomas Hills Zitat: One must respect one's own moral rights; and this amounts to having a kind of selfrespect incompatible with servility.20 15 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.52. Ebd. 17 Vgl. Ebd. 18 Vgl. Ebd. 19 Vgl. Ebd. 20 Vgl. Hill, Thomas (1991): Servility and Self-Respect. In: Autonomy and Self-Respect. Cambridge: University Press. S.13. 16 6 Schabers Ansicht über die Bedeutung von Würde bzw. der Anspruch auf Selbstachtung lässt sich mit seinen abschließenden Worten zusammenfassen: Wer sich selbst achtet, tritt als jemand auf, der ein Recht hat, über die wesentlichen Bereiche seines Lebens zu verfügen. Er wird dieses Recht und die moralischen Rechte, welche ein Leben mit akzeptablen Optionen schützen, anderen gegenüber notfalls einfordern. […] Das Selbst achten, heisst [sic!], dieses Recht und die sich daraus ergebenden Rechte achten. Wenn ich diese Rechte geltend mache, achte ich mich selbst.21 2.2 Armut als Würdeverletzung Nachdem Schaber deutlich gemacht hat, dass das Recht auf akzeptable Optionen und die Achtung dieses Rechts von anderen wesentliche Bedingungen für den Anspruch auf Selbstachtung sind, leitet er aus diesen weiter moralische Rechte ab. Die Aufgabe der moralischen Rechte ist es, den Würdeanspruch zu sichern und zu gewährleisten, sowie die entsprechenden Bedingungen dafür bereitzustellen und zu bewahren.22 Moralische Rechte dürfen aber keineswegs mit dem Begriff der Würde oder der Menschenrechte gleichgestellt werden. Denn Würde bezeichnet den Anspruch auf Selbstachtung, aus dem sich, wie oben bereits erwähnt, moralische Rechte ableiten. Diese Rechte schützen die Mittel, die notwendig sind, um ein Leben nach eigener Bestimmung führen zu können. Als Beispiele führt Schaber hier das Recht sich frei bewegen zu können und das Recht auf Eigentum an. Diese Rechte fordern also mitunter die Autonomie des Menschen zu respektieren. Autonomie umfasse "[…] das Recht auf die Ausübung der Fähigkeit, sich nach eigenen Gründen zu bestimmen."23 Allerdings muss auch hier wieder beachtet werden, dass Autonomie nicht mit dem Anspruch auf Selbstachtung gleichzustellen ist.24 Das Recht auf Selbstachtung hingegen bedeutet "[…] über wesentliche Bereiche des eigenen Lebens zu verfügen und die Rechte auszuüben, welche die notwendigen Bedingungen der Selbstachtung schützen."25 Was ist aber der Unterschied zur Autonomie? Ein wesentlicher Punkt, den Schaber aufführt, ist der Punkt der Armut. Ihm zu Folge ist eine wesentliche Bedingung den Würdeanspruch geltend zu machen, dass man kein Leben in absoluter Armut führen muss und man demgemäß das moralische Recht auf 21 Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.53. Vgl. Ebd., S.59. 23 Ebd., S.61. 24 Vgl. Ebd., S.60f. 25 Ebd., S.62. 22 7 Grundversorgung besitzt.26 Menschenwürde dar. Also Hierbei stellt beruft Armut er für Schaber eine sich auf Artikel Verletzung der 25 der UN- Menschenrechtsdeklaration27, welche besagt: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.28 Derjenige, der ein Leben in Selbstachtung führen will, muss ein Recht auf materielle Grundversorgung besitzen. Ein weiteres Recht ist das Recht auf Grundausbildung.29 Um ein Leben in Selbstachtung führen zu können, d.h. ein Recht auf Selbstverfügung zu haben, benötigt man, wie bereits oben erwähnt, die Wahl zwischen akzeptablen Optionen. Materielle Grundversorgung gewährleistet dieses Recht. Es ist wichtig zwischen moralischen Rechten die zum einen die Mittel schützen und zum anderen solchen, die die inhärente Würde auf direkte Weise schützen, zu unterscheiden.30 Grundlegend unterscheidet Schaber zwischen relativer und schwerer Armut31. Relative Armut wird am Standard der entsprechenden Gesellschaft gemessen. Die Grundbedürfnisse in dieser Gesellschaft gelten als anerkannte Ansprüche von Personen. Grundbedürfnisse nimmt Schaber hier als irritierenden Begriff wahr d.h,? , da diese Grundbedürfnisse von den Menschen selbst erhoben werden. Dies hat entsprechend zur Folge, dass Menschen in wohlhabenderen Gesellschaftsschichten ein völlig anderes Verständnis von Grundbedürfnissen haben, als andere aus niederen Schichten.32 Grundbedürfnisse unterliegen also scheinbar einem stark subjektivem Empfinden. Schwere Armut hingegen trifft Menschen, die "[…] pro Tag [mit] weniger als 1,25$ […]"33 auskommen müssen. Diesen 26 Vgl. Ebd., S.59. Vgl. Ebd. 28 Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 25. http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html (04.01.2012) 29 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.106. 30 Vgl. Ebd., S.108f. 31 Ebd., S.112. [Hervorhebung durch die Verfasserin] 32 Vgl. Ebd., S.112. 33 Ebd. 27 8 Menschen fehlen Güter, "[…] die für jede mögliche Form des guten Lebens in jeder denkbaren Gesellschaft der Welt von essentieller Bedeutung sind."34 Schaber postuliert, dass im Normalfall Armut keine Folge absichtlicher Handlungen Dritter sei. Vielmehr sei Armut "[…] die nicht intendierte Nebenfolge des Tuns vieler anderer, und oft auch gar nicht das Resultat des Tuns, sondern vielmehr von Unterlassungen anderer."35 Die Würdeverletzung, die mit Armut in Verbindung gebracht werden kann, kommt erst dann zum Tragen, wenn jemand eine würdeverletzende Handlung an mir begeht.36 Die Frage, die sich Schaber nun stellt ist, inwiefern denn relative oder schwere Armut würdeverletzend sein kann. Rein intuitiv schlägt er vor, dass wohl der Mangel an Grundgütern selbst der Grund sei. Dieser versetzt Menschen in Leid und verletzt somit die Würde dieser, da sie nicht im Stande sind ein gutes Leben führen zu können. Diesen Vorschlag verwirft Schaber jedoch, da es in der Tat Fälle gibt, in denen Menschen sich selbst dazu entschließen ohne Güter, die ein gutes Leben ermöglichen, zu leben. Hier nennt er als Beispiel Menschen, die in Askese leben. Diese Menschen wählen selbst die Art und Weise wie und wovon sie leben möchten.37 So schlussfolgert Schaber an dieser Stelle, dass der erzwungene oder grundlose Mangel an Gütern die Würdeverletzung darstellt. Allerdings verwirft er hier erneut diesen ersten Vorschlag. So führt er das Beispiel eines Schiffbrüchigen an, der auf einer einsamen Insel gestrandet ist und folglich einsam verhungert.38 Zwar sei dies ein schlimmer Fall, aber dennoch keine Würdeverletzung. In der Tat ist er ab einem gewissen Zustand nicht länger dazu in der Lage über sein Leben frei verfügen zu können. Allerdings ist kein Mensch hierfür verantwortlich, es ist lediglich der unglücklich Umstand, der ihn in diese Lage versetzt. Folglich missachtet ihn niemand, kein anderer Mensch ist der unterlassenen Hilfeleistung39 schuldig und könnte somit seine Würde verletzen.40 Er besitzt zwar das Recht auf Selbstverfügung, es bleibt unabsichtlich unerfüllt. Also: Entwürdigend können nur Taten anderer sein? Für Henry Shue ist Armut deshalb entwürdigend, da arme Menschen nicht in der Lage sind ihre Rechte wahrzunehmen.41 Doch dies ist nicht die entsprechende Begründung für Schaber, 34 Ebd. Ebd., S.111. 36 Vgl. Ebd., S.112. 37 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.113. 38 Vgl. Ebd., S.113f. 39 Vgl. Ebd., S.52. Schaber postuliert hier, dass das Recht auf Selbstachtung von anderen, wie auch von einem selbst geachtet werden muss. Dieser interessante Punkt hätte etwas vertieft werden können. 40 Vgl. Ebd., S.113f. 41 Vgl. Ebd., S.114. 35 9 sondern das Factum, dass die Armut grundsätzlich "[…]verhindert, überhaupt Ansprüche geltend machen zu können [und] Menschen nicht in einer Weise auftreten können, die zur Realisierung der besagten Rechte führt."42 So können Menschen die in Armut leben nicht das Leben genießen, da sich keine Grenze zwischen Arbeit und Freizeit ziehen lässt. Also ist jetzt die Armut selbst oder sind nur die Taten von Menschen entwürdigend? In Armut lebende Menschen sind wohl eher stets damit beschäftigt, sich um ihre Existenz zu sorgen. Sie haben dazu wenige oder keine Alternativen und auf diese Weise ist es wohl kaum möglich über eigene Bereiche ihres Lebens frei verfügen zu können. Ebenso, so führt Schaber an, leiden Menschen, die in Armut leben, z.B. Slumbewohner, an physischer Gewalt. Diese sei eine Verletzung des Rechts auf physische Integrität und ohne Zweifel eine Verletzung der Würde. Allerdings ist es hier nicht die Armut, die explizit würdeverletzend ist, sondern vielmehr die physische Gewalt und diese gehört laut Schaber nicht zum Begriff der Armut und somit wäre Armut selbst nicht würdeverletzend.43 Schaber verwirft jedoch all diese Annahmen. Zuvor klang es so, als vertrete Schaber einiges davon! So kann man das also nicht präsentieren. Man muss schreiben: Schaber baut die Interpretationen 1, 2 und 3 auf, Für 1 spricht nach Schaber s, für 2 n usw., aber am Ende verwirft er 1-3 zugunsten von 4… Ihm zu Folge ist Armut letztlich deshalb würdeverletzend, da Armut Menschen von anderen Menschen abhängig macht und somit "[…] keine Wahl zwischen akzeptablen Optionen haben."44 So postuliert Schaber: Würdeverletzend ist Armut, sofern sie Menschen anderen Menschen ausliefert, sofern sie dafür verantwortlich ist, dass das eigene Überleben sowie auch die Weise des Überlebens in den Händen anderer liegt. Menschen, die in Armut leben müssen, sind nicht in der Lage, ihr eigenes Leben gegen andere zu behaupten.45 Hier müssten Sie nachhaken: Die Frage ob Armut selbst oder nur ein Handeln anderer an Ihnen entwürdigend sein kann, bleibt immer noch offen. Und wie ergibt sich diese Ablehnung der Abhängigkeit aus Schabers sonstigen Würdedefinitionen? Allerdings muss dies nicht zwingend so sein. So kann es beispielsweise Fälle der relativen Armut geben, in denen es Menschen trotzdem möglich ist ein unabhängiges Leben zu 42 Ebd., S.115. Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.116. 44 Ebd. 45 Ebd. 43 10 führen.46 Allgemein gilt für Schaber, dass "[…] [j]e größer die Armut [ist], desto grösser [ist] diese besondere Form der Abhängigkeit von anderen."47 Dies sei mit der bestehenden Korrelation zwischen zunehmender Armut, zunehmendem Mangel an akzeptablen Optionen und somit zunehmender Abhängigkeit von anderen zu begründen. Folglich ist die Situation des Bittstellens für den Bittsteller entwürdigend, auch wenn seine Bitte gewährt wird.48 Aufgrund der würdeverletzenden Abhängigkeit ist die Wahl zwischen akzeptablen Optionen stark einschränkt oder gar völlig verhindert.49 Als Resultat können sich die von Armut geplagten Menschen "[…] nicht als eigenständige Personen behaupten […] [.]"50 Dies verletzt demgemäß die Selbstachtung. Weil? Diese ist nicht mit dem Recht auf minimale Grundversorgung gleichzusetzen, vielmehr ist dieses Recht auf minimale Grundversorgung eine notwendige Bedingung für die Selbstachtung, da die Grundversorgung ein Garant für eine Wahl an akzeptablen Optionen darstellt.51 Allerdings wirft Schaber hier ein, dass eine gewisse Abhängigkeit unter den Menschen zur conditio humana gehört. Wie also kann Abhängigkeit als würdeverletzend betrachtet werden? Hierauf antwortet er, dass es sich um eine besondere Form der Abhängigkeit handelt. Diese liege vor "[…] wenn es um lebenswichtige Güter geht, und Personen keine Wahl zwischen akzeptablen Optionen haben, wenn es darum geht, sich Zugang zu diesen Gütern zu verschaffen."52 Darüber hinaus schließt Schaber, dass die Menschen, die dazu in der Lage sind, würdeverletzende Armut nicht einfach nur hinnehmen dürfen, sie müssen etwas dagegen tun, da "[…] die Würde anderer Menschen uns verpflichtet […][.] Sie [die Abhängigkeit von anderen] abzuschaffen, ist die moralische Pflicht derer, die dazu in der Lage sind."53 2.3 Zwischenfazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach Schaber jeder Mensch die inhärente Würde inne hat. Diese kann durch paradigmatische Verstöße verletzt, jedoch nicht verloren werden. Das Recht auf Selbstachtung ist von jedem Menschen, sowie auch die eigene von einem selbst, zu achten. Die Wahl zwischen Akzeptable Optionen stellen eine notwendige Bedingung dar, um ein Leben in Selbstachtung führen zu können. 46 Vgl. Ebd. Ebd. 48 Vgl. Ebd., S.117. 49 Vgl. Ebd. 50 Ebd. 51 Vgl. Ebd., S.117f. 52 Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.119. 53 Ebd. 47 11 Durch mangelnde Grundversorgung kommt es zu einer Form der Armut, die würdeverletzend ist. Dies begründet Schaber damit, dass eine besondere Form der Abhängigkeit gegenüber anderen entsteht, man keine akzeptablen Optionen im Hinblick auf Grundgüter besitzt und man nicht im Stande ist, sich selbst als eigenständige Person wahrzunehmen und von anderen wahrgenommen zu werden. Hinsichtlich Schabers Argumentation lassen sich allerdings einige Kritikpunkte feststellen, die nun anschließend erörtert werden. 3. KRITIK GENERELL SOLLTE MAN SICH MEHR RAUM FÜR DIE DARSTELLUNG NEHMEN. HÄLFTE KRITIK, HÄLFTE DARSTELLUNG IST NICHT GÜNSTIG. ZWEI DRITTEL DARSTELLUNG EIN DRITTEL KRITIK IST BESSER. Im Folgenden sollen nun diverse Ansätze Schabers näher betrachtet und kritisiert werden. Dabei erfolgt das Vorgehen chronologisch nach Schabers Werk Instrumentalisierung und Würde. D.h. Sie wollen das ganze Buch kritisieren, Stück für Stück? Oder die für Ihr Thema relevanten Stellen? Zu unspezifische Ankündigung. Zu Beginn wird bei der inhärenten und kognitiven Würde allgemein geprüft, ob beiderlei Begriffe überhaupt als Würde an sich was ist das? gefasst werden können. Anschließend wird, hinsichtlich der Selbstachtung, das Dilemma in Bezug auf Verpflichtender und Verpflichteter in einer Person näher (besser gesagt: in Bezug auf Pflichten gegenüber sich selbst betrachtet werden. Darüberhinaus wird der Begriff der Demütigung als paradigmatische Verletzung näher betrachtet. Überdies wird bei der Selbstachtung, im Hinblick auf die Armut, eine Inkonsistenz in Schabers Beispielen aufgedeckt. Weiter wird in Erwägung gezogen, ob schwere Armut zwingend würdeverletzend sein muss. Ein meines Erachtens wichtiger Kritikpunkt an Schabers Ansatz ist seine Differenzierung zwischen der inhärenten und der kontingenten Würde54. Handelt es sich denn tatsächlich bei beiden Begriffen um Würde? Die Art des Respekts, die dieser welcher jetzt? Offenbar der kontingenten, von der Schaber sich sowieso abgrenzt Würdeform entgegengebracht wird, ist der Respekt der Hochschätzung. D.I.? Textbezug? Allein hier ist der Begriff der Schätzung enthalten. Wenn nun etwas 54 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.47. 12 hochgeschätzt wird, so handelt es sich um einen Wert, der geschätzt wird. Also schätzen = hochschätzen? Warum dann beides differenzieren? Wenn etwas oder in diesem Falle jemandem ein gewisser Wert beigemessen wird, geschieht dies von außen, also von anderen Menschen. Es ist hier unklar, ob man diese Art der Wertschätzung wirklich unter eine Form von Würde greifen ?A sollte. Vor allem bei der sozialen Würde spricht man zwar oftmals von der würdevollen Frau Richterin, doch bezieht man sich nicht eher auf das Niveau, als auf die "tatsächliche" Würde? ?? Vor allem bleibt ungeklärt, welche weiteren Eigenschaften die Form der kontingenten Würde auszeichnen und auf welche Art und Weise die Berufe des Richters oder des Bischofs zur dieser Würde führen. Um die kontingente Würde tatsächlich als Form der Würde zu fassen, bedürfte es meiner Meinung nach weiterer Klärung. Welche Rolle spielt diese Würde aber für Schaber? Wohl kaum eine. Ein weiterer Punkt, den er bezüglich der möglichen Würdeverletzung anführt, ist der der Demütigung. Dies sei eine paradigmatische Verletzung, aus der heraus er versucht, den Anspruch, der mit Würde gemeint sei, abzuleiten.55 Allerdings gibt Schaber hier keine nähere Definition von Demütigung, sondern verweist lediglich darauf, dass es deshalb eine Form der Würdeverletzung sei, da sie auf die Selbstachtung eines Menschen abzielt. Dies ist meiner Meinung nach ein Begriff, den Schaber zwingend näher hätte erläutern sollen, zumal er aufgrund dieser Aussage ableitet, dass Würde mit dem Anspruch, sich selbst achten zu können, einhergeht. Ein weiterer allgemeiner Kritikpunkt betrifft Schabers ungenaue Definition von Selbstachtung. Würde, so Schaber, ist der Anspruch auf Selbstachtung. Zum einen formuliert er Selbstachtung als ein Recht, nämlich das Recht über eigene Bereiche des Lebens selbst verfügen zu können. Zum anderen jedoch formuliert er auch Pflichten, die sich daraus ergeben. Es ist die Pflicht, dass man niemandem in seinem Recht auf Selbstachtung einschränkt oder man sich sogar selbst dieser Ausübung entzieht.56 Diesen Punkt begründet Schaber damit, dass die Würde anderer von einem selbst geachtet werden müsse, da man dies der Würde des anderen schuldet und diese nicht verletzt werden darf. Somit leitet sich für Schaber daraus ab, dass folglich auch die eigene Würde nicht verletzt werden darf, auch nicht von mir selbst, wie z.B. durch Verleugnung. Die Würde ist 55 56 Vgl. Ebd., S.49. Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.52. 13 deshalb unveräußerlich, da man sich nicht von ihrem Recht A. und somit auch nicht von ihr als Pflicht sich selbst und anderen gegenüber entsagen kann.57 Schabers Ansatz ist hier praktisch nicht umsetzbar. Theoretisch ist da erst recht einiges faul. Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Würde eines anderen, so wie die eigene, stets geachtet werden sollte. Dies ist damit zu begründen, da jeder das Recht auf Würde ? bei allen Menschen besitzt, somit habe auch ich die Pflicht dieses Recht der anderen, so auch meines selbst, zu achten. Sich allerdings selbst als Verpflichtender und Verpflichteter in einer Person zu sehen ist praktisch unmöglich. Aber dagegen argumentiert Schaber doch seitenlang. Das muss man wenigstens würdigen… Wenn dies der Fall ist, ist man selbst doch jederzeit im Stande sich selbst von seinem Recht und somit auch von seiner Pflicht zu entbinden.58 Selbst die Begründung darauf zu stützen, dass man sich deshalb dieser Pflicht nicht entsagen kann, da man sich ihrem Recht nicht entziehen kann, ist theoretisch vielleicht akzeptabel, aber in der Praxis keineswegs realistisch anwendbar. ??? Im Folgenden lässt sich eine Inkonsistenz Schabers bezüglich der Selbstachtung, im Hinblick auf die Armut, und der Möglichkeit über eigene Bereiche selbst verfügen zu können, feststellen. Bei Schaber stelle die Abwesenheit von Grundgütern insofern einen Mangel dar, da diese Abwesenheit die Wahl zwischen akzeptablen Optionen einschränkt und somit auch das Leben in Selbstachtung beeinträchtigt. Entsprechend führt er das Beispiel der freiwilligen Selbstversklavung an. Ihm nach ist sie zwar verträglich mit der Idee der Freiheit, da diese Wahl selbst getroffen wurde, allerdings nicht mit der Idee der Würde des Menschen und ist deshalb nicht zu akzeptieren.59 Später verweist Schaber jedoch auf die Lebensweise des Asketen und postuliert, dass es die eigene Wahl dieser Menschen ist, von wenigen Grundgütern, die ein gutes Leben kaum ermöglichen, zu leben.60 Wenn nun die freiwillige Versklavung aufgrund der Verletzung der Menschenwürde nicht zu dulden ist, müsste auch die freiwillige Wahl in Askese zu leben mindestens ebenso eine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Beide Formen sind auf freiem Willen getroffen worden, aber verletzen beide – wenn auch in wohl unterschiedlichem Maße – die Menschenwürde. Aber wieso verletzt der Asket die Würde? Das setzen Sie voraus! Hier lässt sich eine entsprechende Inkonsistenz seiner Argumentation wiederfinden. 57 Vgl. Ebd., S.73f. Vgl. Ebd., S.69. Diesen Punkt untersucht Schaber sogar selbst, meint ihn aber letztlich anhand der oben genannten Begründung manifestieren zu können. 59 Vgl. Ebd., S.74. 60 Vgl. Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. S.113. 58 14 Einerseits ist es Schaber zufolge möglich aufgrund freien Willens selbst entscheiden zu können und begründet somit das akzeptable Leben in Askese. Zum anderen jedoch kollidiert dieser freie Wille mit der Menschenwürdeforderung und macht die freie Wahl auf ein Leben in Selbstversklavung wiederrum nicht respektabel. Aber an Selbstverskalvung sind doch Aspekte wie Abhängigkeit von anderen etc. das Problem, die es beim Asketen nicht gibt. Zudem ist Selbstversklavung irreversibel, Asketentum nicht (74). Speziell in Bezug auf Armut als Würdeverletzung zieht Schaber die Schlussfolgerung, dass sie deshalb würdeverletzend sei, da sie Menschen von anderen Menschen abhängig macht und es ihnen nicht weiter ermöglicht sich Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu verschaffen.61 Aufgrund seiner vorangegangen Argumentation kann ich dieser Aussage jedoch nicht vollständig zustimmen. Gemäß Schaber sei ein gewisser Bedarf an Grundgütern Voraussetzung dafür, ein gutes Leben führen zu können. Dies ist also nicht möglich, wenn man in schwerer Armut lebt. Zudem versetzt diese schwere Armut Menschen in die oben genannte Abhängigkeit. Allerdings muss meines Erachtens schwere Armut nicht zwingend würdeverletzend sein. Dies begründe ich damit, dass im Falle der schweren Armut der Zustand der Abhängigkeit gar nicht erst erreicht werden muss. Im Grunde ist es durchaus möglich, dass Mitmenschen, wie z.B. Freunde, sich sehr hilfsbereit zeigen und den Armen Güter in ausreichender Menge schenken, so dass diese doch im Stande sind ein für sich gutes Leben führen zu können. Somit kommt es erst gar nicht zu einer Situation des entwürdigenden Bittstellens oder der entwürdigenden Abhängigkeit. Na ja, weil die Freunde die Bitte vorwegnehmen, an der Abhängigkeitsrelation ändert das aber nichts. Diese Situationen werden sozusagen von vornherein umgangen. Aus Gnade der Freunde… Natürlich herrscht insofern eine gewisse Abhängigkeit von diesen Freunden, da man sie im Gegenzug nicht einfach missachten könnte. Allerdings denke ich nicht, dass man gegenüber seinen Freunden diese Absicht inne hat, gerade nach dieser mehr als freundschaftlichen Geste. Und gibt es solche Freunde für Somalis? Überdies postuliert Schaber, dass Armut erst dann als etwas Würdeverletzendes anzusehen ist, wenn jemand eine würdeverletzende Handlung an einem begeht. Diesen Punkt scheint er in seiner Conclusio allerdings zu übergehen. Hier spricht er lediglich von einer besonderen Form der Abhängigkeit, im Hinblick auf die Möglichkeit sich Zugang zu lebensnotwendigen Gütern 61 Vgl. Ebd., S.119. 15 zu verschaffen. Ob eine würdeverletzende Handlung weiterhin als Voraussetzung für Armut als Würdeverletzung anzusehen ist bleibt ungeklärt. Das ist ein guter Punkt, den Sie noch stärker machen könnten. 4. HARTZ IV ALS ANWENDUNGSFALL Für Peter Schaber gilt schwere Armut als Würdeverletzung, da Menschen in einen schweren Zustand von Abhängigkeit versetzt werden und keinerlei akzeptable Optionen im Leben haben. Ich werde diese Grundauffassung Schabers anhand des Anwendungsfalles Hartz IV näher untersuchen und prüfen, ob seine Meinung schlichtweg so vertreten werden kann. Na ja, Sie haben die Meinung ja schon ohne Hartz IV nicht akzeptiert… Im Folgenden werden nun grundlegende Informationen über das Konzept Hartz IV dargestellt und auf die Vereinbarkeit mit dem Menschenwürdeverständnis nach Schaber untersucht. 4.1 Grundlegende Informationen über Hartz IV Hartz IV ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten62 und impliziert die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.63 "Beim Alg II wird der Leistungsanspruch für den Arbeitslosen und seine Familie […] gemeinsam ermittelt."64 Es werden also sogenannte Bedarfsgemeinschaften erstellt. Die Leistungsansprüche werden anhand von Einkommen und Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.65 So hat ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das im selben Haushalt der Eltern lebt, lediglich Anspruch auf 80% der Regelleistung. Dies kann meines Erachtens damit begründet werden, da Eltern im Haushalt lebende Kinder mitfinanzieren und aufzubringende Kosten von Seiten des Kindes nicht zu 100% übernommen werden müssen. Der aufgeführten Tabelle (vgl. Abb.1) ist nun der aktuelle Regelsatz in Euro und der entsprechende Prozentsatz des Höchstsatzes der Regelleistung verschiedener Personengruppen aufgeführt. Der Regelsatz bemisst sich nach verschiedenen Bedürfnissen, wie Nahrung, Freizeit, Bekleidung, Telekommunikation, Hygieneartikel etc. eines jeden Hartz IV Empfängers. Die jeweilige Gewichtung des Bedarfsbereiches ist als Prozentzahl der Regelleistung angegeben (vgl. Abb.2). 62 Vgl. Was ist Hartz IV?. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-hartz-iv.html (10.01.2012). 63 Vgl. Gillen, Gabriele (2004): Hartz IV – Eine Abrechnung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. S.17. 64 Was ist Hartz IV?. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-hartz-iv.html (10.01.2012). 65 Vgl. Ebd. 16 Abb.1: Regelsatz für verschiedene Personengruppen unter Berücksichtigung aktueller Änderungen vom 01.01.2012 Über diese Regelleistung hinaus gibt es zusätzlich sogenannte Mehrbedarf-Geldleistungen. Diese werden beispielsweise an Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche oder an Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern gezahlt.66 Abb.2: Bedarfsaufteilung der Regelleistung 4.2 Ist Hartz IV konform mit Schabers Verständnis von Menschenwürde? Um laut Schaber seinen Würdeanspruch geltend zu machen, ist es nach ihm eine wesentliche Bedingung kein Leben in Armut führen zu müssen. Aus diesem Grunde hat ein Mensch das Recht auf Grundversorgung. Das Ziel von Hartz IV sei "[…] die Wiedereingliederung von (Langzeit-)arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Chancen hierauf und die Verbesserung der Betreuung durch die Agentur für Arbeit."67 Die entsprechende Regelleistung richtet sich nach den 66 Vgl. Regelsatz, Mehrbedarf und zusätzliche Leistungen beim Arbeitslosengeld II. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html (11.01.2012) 67 Was ist Hartz IV?. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-hartz-iv.html (10.01.2012) 17 Grundbedürfnissen wie Nahrung, Bekleidung, Medikamente etc.68 Somit ist eine Grundversorgung durch Hartz IV gegeben und der Artikel 25 der UN- Menschenrechtsdeklaration gesichert. Eine materielle Grundversorgung gewährleistet laut Schaber ein Leben in Selbstachtung führen zu können, da man durch diese Grundversorgung die Wahl zwischen akzeptablen Optionen wahrnehmen kann. Die Frage, die sich hier stellt ist, ob es dies Sprache ebenso auf Hartz IV Empfänger zutrifft. Betrachtet man die Regelleistung eines volljährigen Alleinstehenden, so ist es doch fraglich, ob 374€ eine Wahl an akzeptablen Optionen zulässt. Vielmehr stellt dieser Betrag wohl eher einen Grundbetrag dar, der die lebensnotwendigen Komponenten abzudecken pflegt. Jedoch wird diese Person wohl weniger im Stande dazu sein, in einem gehobenen Supermarkt einzukaufen als im Discounter. Allerdings fällt er mit dem Gesamtbetrag von 374€ im Monat auch nicht unter die 1,25$/Tag Grenze und ist mit 12,06€ (entspricht 9,47$) nicht in die Kategorie der schweren Armut zu zählen. Bei den heutigen Verhältnissen, vor allem in Anbetracht der 400€-Mini-Jobs, könnte man diesen Fall in den Bereich der relativen Armut stufen. So fällt bereits ein Singlehaushalt beispielsweise im Jahre 2005 mit einem Monatseinkommen von weniger als 860€ in den Bereich des Niedrigeinkommens.69 In der common sense Auffassung tendiere man also wohl dazu zu sagen, dass dieser Mensch mit einem monatlichen Einkommen von 374€ nicht im Stande ist ein gutes Leben zu führen. Doch laut Schaber ist dies eben nicht der ausschlaggebende Grund weshalb Armut würdeverletzend ist. Sein Grund ergibt sich aus der daraus folgenden Abhängigkeit von anderen Menschen. Diesen Punkt führt er genauer aus und spricht in diesem Zusammenhang von einer besonderen Form der Abhängigkeit. Es handelt sich nämlich um diese, wenn die in Armut lebenden Menschen nicht weiter zwischen akzeptablen Optionen, hinsichtlich des Zugangs zu lebenswichtigen Gütern, wählen können. Hartz IV Empfänger haben eher weniger großzügige Optionen, als akzeptable in Schabers Sinne. ? Satz Somit können diese Menschen wahrscheinlich nicht in "Luxus" leben, sind allerdings grundversorgt. Wie auch bereits in Kapitel 2.270 erläutert, gibt es allerdings Menschen, die trotz dem fehlenden "Luxus" einer breiten Auswahl an Optionen im Stande 68 Vgl. auch hierzu Abb.2. Vgl. Goebel, Gornig, Häußermann (2010): Polarisierung der Einkommen: Die Mittelschicht verliert. Wochenbericht Nr.24/2010. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.357505.de/10-24-1.pdf (10.01.2012) 70 Vgl. Hausarbeit, S.9. 69 18 sind, ein unabhängiges Leben zu führen. Hier kann man durchaus auf Hartz IV Empfänger verweisen, die ihr Leben als ausreichend und zufriedenstellend empfinden. Diese nehmen weitere unterstützende Programme wie die Tafeln oder andere, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen, wahr und führen ein autarkes Leben in Selbstzufriedenheit. Aber das ist Abhängigkeit von Wohltätigkeit Auch Avishai Margalit verwies bereits in seinem Werk Politik der Würde auf das Leben in Autarkie und bezeichnet diese als Fähigkeit "in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von äußeren Dingen und anderen Menschen unabhängig zu sein[.]"71 So könnte man schlussfolgern, dass diese Menschen sich mit der Situation des Hartz IV Einkommens zu arrangieren gelernt haben und sich mit dieser gut zurechtfinden. Die besondere Form der Abhängigkeit die Schaber nennt, lässt sich bei Hartz IV Empfängern so nicht wiederfinden. Diese Menschen haben zwar eine eingeschränkte Möglichkeit an Zugängen zu Grundgütern, allerdings ist diese grundsätzlich möglich. Darüber hinaus könnte man allerdings intuitiv argumentieren, dass das Konzept Hartz IV, welches vom Sozialstaat ins Leben gerufen wurde, an sich eine gewisse Form der Abhängigkeit darstellt. Ein Konzept stellt keine Abhängigkeit dar, Sprache! Man hat im Grunde genommen keine andere Alternative, als Hartz IV zu beziehen, um entsprechend ein (Über-)leben sicherzustellen. Es bestünde zwar die Möglichkeit sich Hartz IV zu entziehen, allerdings wäre das wohl mit Obdachlosigkeit verbunden. Außerdem ginge die Wahrscheinlichkeit, wieder in das Arbeitsleben zurückzufinden, somit gegen Null. Als Folge dieser Abhängigkeit könnte man sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Behauptung aufstellen, dass Hartz IV eine gewisse Form der Demütigung darstellt. Wie oben bereits erwähnt wird Hartz IV anhand des Einkommens sowie des Vermögens berechnet. Um also den entsprechenden Regelsatz zu ermitteln, ist eine vollständige Darlegung des Hab und Guts unumgänglich. Viele Menschen fühlen sich somit in ihrer Privatsphäre stark eingeschränkt, da sie all ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen; sie haben diesbezüglich nicht die Möglichkeit auf freiwilliger Basis zu handeln. Entsprechend könnte man laut Schaber sagen, dass sie sich in diesem Falle nicht als eigenständige Personen fühlen bzw. empfinden. Ob Schaber diese Art der Abhängigkeit von Hartz IV als Form der Demütigung versteht, bleibt aufgrund der fehlenden Definition von Demütigung nicht eindeutig feststellbar. Gut! Allerdings äußert sich Henning Hahn dazu und sagt, dass lediglich die Folgen von 71 Margalit, Avishai (1999): Politik der Würde. Über Achtung und Verachtung. Frankfurt a.M.: Fischer. S.39. 19 Handlungen, bei denen die jeweilige Freiheit grundlos eingeschränkt wird, als demütigend bezeichnet werden können.72 In diesem Falle ist dem eben nicht so. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden aus Gründen der Fairness erfragt, um allen Menschen den gleichen Anspruch auf gleiche Verteilung des Einkommens zu gewährleisten. Schließlich sind sie auf dieses Geld angewiesen und dient als staatliche Unterstützung. So verweist auch Hahn auf Michael Walzers Ansicht, dass "[…] der Sozialstaat zwar keine hinreichende Bedingung der Selbstachtung [darstellt], er [aber] zu ihren Ermöglichungsbedingungen [zählt]."73 Ausführen. Somit wäre auch nach Schaber der Punkt des Rechtes auf ein Leben in Selbstachtung gedeckt, ein möglicher Lösungsvorschlag für die Begründung des Offenlegens der Vermögensverhältnisse erläutert und die Behauptung, das Hartz IV Konzept sei eine Form der grundlosen Einschränkung der Freiheit und somit eine Art der Demütigung, vorerst mit Hilfe von Hahn und Walzer widerlegt. Aber Sie prüfen doch jetzt nur, ob man mit Schaber Hartz IV als entwürdigend verstehen kann und füllen Lücken bei Schaber mit Hahn und Walzer. Aber zuvor hatten Sie doch Schabers Theorie selbst kritisiert und für nicht überzeugend befunden. Wieso dann also die systematischen Fragen nach Hartz IV mit dieser sowieso nicht überzeugenden Theorie von Schaber angehen? Sie wollen doch wissen, ob Hartz IV wirklich eine Würdeverletzung ist. Jetzt wissen Sie nur, dass es gemäß der schlechten Theorie von Schaber vermutlich keine ist. 72 73 Vgl. Hahn, Henning (2008): Moralische Selbstachtung. Berlin: Walter de Gruyter. S.53. Hahn, Henning (2008): Moralische Selbstachtung. Berlin: Walter de Gruyter. S.57. 20 5. FAZIT Schaber zufolge ist die Menschenwürde die inhärente Würde, die jeder Mensch in sich trägt. Würde ist gelichzusetzen mit dem Anspruch auf Selbstachtung. Diese Würde kann zwar nicht verloren, aber verletzt werden. Dies geschieht durch paradigmatische Verletzungen wie Demütigung. Um ein Leben in Selbstachtung führen zu können ist die Würde des anderen sowie seine eigene, als auch die damit verbundenen moralischen Rechte von jedem einzelnen zu achten. Darüber hinaus muss man akzeptable Optionen besitzen und diese selbst in Fällen der externen Bedrohung notfalls einfordern. Armut stellt insofern eine Würdeverletzung dar, als dass durch die mangelnde Grundversorgung eine besondere Form der Abhängigkeit gegenüber anderen entsteht, man keine akzeptablen Optionen im Hinblick auf die Grundgüter besitzt und man folglich nicht als eigenständige Person wahrgenommen wird. Allgemein lässt sich zwar nicht bei Schaber direkt, jedoch im Allgemeinen bei den Begriffen der inhärenten und kontingenten Würd eine Unklarheit feststellen. ?? Es scheint nicht eindeutig zu sein, ob sich der Begriff der kontingenten Würde wirklich als Würde fassen lässt. Zudem führt Schaber den Begriff der Demütigung als paradigmatische Würdeverletzung an. Allerdings fehlt es hier näherer Erläuterung welche Handlungen explizit als Demütigung zu fassen sind. Das Dilemma dessen, dass Verpflichtender und Verpflichteter laut Schaber in einer Person enthalten sein sollen ist in der Praxis nicht durchführbar. Ebenso lässt sich eine argumentative Inkonsistenz hinsichtlich des Lebens in Selbstachtung finden. Ein Asket kann sich zwar freiwillig zu diesem Leben entscheiden und dieses mit einem Mangel an Grundgütern führen, obwohl dieser Mangel das Leben in Selbstachtung, und folglich die eigene Menschenwürde, verletzt, da es sein freier Wille ist. Die freiwillige Selbstversklavung ist hingegen nicht respektabel, obwohl es ebenso der freie Wille ist, jedoch eine Würdeverletzung mit sich zieht. Anhand des Beispiels der guten Freunde, die Menschen in schwerer Armut hinsichtlich der Abhängigkeit von vornherein entgegenwirken, ist gezeigt, dass schwere Armut nicht immer zwingend würdeverletzend sein muss. Inwiefern eine würdeverletzende Handlung bei der besonderen Form der Abhängigkeit, nämlich die akzeptablen Optionen hinsichtlich des Zugangs zu Grundgütern wahrnehmen zu können, noch als "Bedingung" für die Würdeverletzung zählt lässt Schaber offen. 21 Beim Anwendungsfall Hartz IV ist es möglich nach der common sense Auffassung zu dem Entschluss zu kommen, dass Hartz IV menschenunwürdig sei. Diese Menschen sind nicht im Stande ihr Leben nach ihrem Interesse zu gestalten, da ihnen schlichtweg Mittel fehlen. Somit ist ein jährlicher Familienurlaub oder ein neues Auto eher unmöglich. Im relativen Sinne sind Hartz IV Empfänger nicht gut situiert, allerdings fallen sie laut Schaber nicht in den Bereich der schweren Armut. Auch ich kann hier Schaber zustimmen, dass Hartz IV nicht menschenunwürdig ist. Wo sagt er das denn? Sie stellen es doch selbst so dar, dass man Schaber nur unter Zuhilfenahme von Hahn und Walzer so interpretieren kann. Ihr Tageseinkommen liegt deutlich über dem Minimalsatz von 1,25$ und der Zugang zu den Grundgütern bleibt ihnen nicht verwehrt. Sie sind im Stande diese selbst zu wählen, wenn auch nicht in den gehobenen Supermärkten, sondern eher im Discounter. Sie sind also prinzipiell im Stande sich als eigenständige Personen wahrzunehmen und auf diese Weise in Selbstachtung zu leben. Natürlich könnte man auf der anderen Seite argumentieren, dass man durch Hartz IV abhängig vom Staat sei. Dies sei entwürdigend, da man all sein Vermögen, sowie Hab und Gut offenlegen muss, man fühle sich nicht mehr als eigenständige Person und der freie Wille ist hinsichtlich der Freigabe persönlicher Lebensverhältnisse eingeschränkt. Allerdings ist genauso zu entgegnen, dass Hartz IV kein Muss, sondern ein Kann ist. Schließlich soll es eine Möglichkeit sein, sich finanziell über Wasser zu halten und die Grundbedürfnisse abdecken zu können, bis man wieder einen Arbeitsplatz gefunden hat. Der Grund weshalb das Vermögen offengelegt werden muss, basiert auf Fairness und Chancengleichheit. Würde jegliches Vermögen von bedürftigen Familien ungeachtet bleiben, verhieße das wohl mehr Ungerechtigkeit unter den Leistungen der Hartz IV Empfänger. Schließlich könnte es nicht fair sein, wenn Herr X, mit 10.000€ auf dem Sparkonto, genauso viel Leistung vom Staat erhält wie Herr Y, mit 100€. Natürlich bestreite ich nicht, dass das Leben mit Hartz IV kein einfaches ist und sicherlich gibt es viele Dinge, auf die es nicht leicht ist zu verzichten. Dass es jedoch soweit reicht es als menschenunwürdig zu bezeichnen, muss ich ablehnen. Die Grundversorgung ist gewährleistet und der Artikel 25 der UN-Menschenrechtsdeklaration gewahrt. Diese Option der staatlichen, finanziellen Unterstützung für arbeitslose Familien ist bei weitem nicht in jedem Land gegeben. 22 Folglich kann ich also Schabers Auffassung, dass Hartz IV nicht würdeverletzend ist, zustimmen. Allerdings ist er meines Erachtens, aufgrund der oben ausgearbeiteten Kritikpunkte, im Allgemeinen nicht sehr überzeugend. Vor allem seine Auffassung, dass der Mensch Verpflichtender und Verpflichteter in einer Person sein soll und kann, ist für mich nicht vertretbar. Ebenso wenig unterlässt Schaber es schlichtweg eine genauere Definition von Demütigung zu erläutern. Seine Inkonsistenz bezüglich seines Ansatzes über Menschenwürde und dessen mögliche Verletzung, welche am Beispiel des Asketen und des freiwilligen Selbstversklavten deutlich wird, lässt mich an seiner Argumentation letztlich stark zweifeln. Eben das meinte ich ja Ende des letzten Abschnittes! 23 6. ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Regelsatz für verschiedene Personengruppen unter Berücksichtigung aktueller Änderungen vom 01.01.2012: Regelsatz, Mehrbedarf und weitere Leistungen beim Arbeitslosengeld II. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html (11.01.2012) Abbildung 2: Bedarfsaufteilung der Regelleistung: Regelsatz, Mehrbedarf und weitere Leistungen beim Arbeitslosengeld II. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html (11.01.2012) 7. INTERNETQUELLEN Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 25. http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html (04.01.2012) Was ist Hartz IV?. Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-hartz-iv.html (10.01.2012) Regelsatz, Mehrbedarf und zusätzliche Leistungen beim Arbeitslosengeld Sozialleistungen.info. http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html (11.01.2012) II. Goebel, Jan; Gornig, Martin; Häußermann, Hartmut (2010): Polarisierung der Einkommen: Die Mittelschicht verliert. Wochenbericht Nr.24/2010. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.357505.de/10-24-1.pdf (10.01.2012) 8. BIBLIOGRAPHIE 8.1 Primärliteratur Schaber, Peter (2010): Instrumentalisierung und Würde. Paderborn: Mentis. 8.2 Sekundärliteratur Hahn, Henning (2008): Moralische Selbstachtung. Berlin: Walter de Gruyter. Gillen, Gabriele (2004): Hartz IV – Eine Abrechnung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. Margalit, Avishai (1999): Politik der Würde. Über Achtung und Verachtung. Frankfurt a.M.: Fischer. 24 Eine Arbeit mit zahlreichen Mängeln. Die Darstellung Schabers bleibt an vielen Punkten oberflächlich, benennt aber die wichtigsten Aspekte. (Zum Vergleich eine bald online auf der Homepage verfügbare Ha, die das gut löst). Die Kritik bleibt kursorisch. Das Anwendungsbeispiel ist originell, wird aber nicht konsistent behandelt, da zwischen systematischen und Schaberinterpretatorischen Fragen nicht genug unterschieden wird. Note: 3,7 25